p-4 cr-2G. K. UphuesR. AvenariusA. MeinongH. CorneliusJ. Eisenmeier    
 
BRODER CHRISTIANSEN
Erkenntnistheorie und
Psychologie des Erkennens


"Was Gegenstand der Untersuchung werden soll, muß uns doch auf irgendeine Weise  gegeben  sein; und kann uns etwas gegeben sein, das nicht Tatsache wäre? Wir müssen daher fragen: wie kann uns die Wahrheit der Urteile gegeben sein? - die Antwort lautet: sie ist uns nicht als Tatsache gegeben, sondern als -  Aufgabe.  Das heißt: sie ist uns aufgegeben; sie ist der Zweck unseres Urteilens, das Ziel, das wir durch Urteile zu erreichen streben. Sie ist die Aufgabe, die jeder, der urteilen will, sich stellt, und ein Urteil bedeutet den Versuch einer Lösung dieser Aufgabe."

"Daß wir empfundene Qualitäten als  Ding  zusammenfassen, hängt gewöhnlich ab von unserem praktischen Interesse; zur Einheit eines  Dings  wird für uns ein relativ beharrender Komplex vorgestellter Elemente, auf den sich ein einheitlicher Willensakt, ein einheitliches Gefühl bezieht. Diese Zusammengehörigkeit der Elemente ist daher keine Zusammengehörigkeit schlechthin, sondern eine Zusammengehörigkeit für unseren empirischen Willen, für unser empirisches Gefühl und daher wechselnd mit diesen Faktoren."

"Es ist eine empirische Tatsache, daß uns die Objekte in Form von Anschauungen gegeben sind; sie sind daher zwar gegliedert und geordnet, sie bestehen aber aus einer unübersehbaren Mannigfaltigkeit von Elementen, deren einzelne nicht gesondert zum Bewußtsein kommen; und daher sind Anschauungen nicht mit absoluter Identität reproduzierbar. Nun gehört es aber zum Wesen des Begriffs, reproduzierbar zu sein; und damit ergibt sich die Aufgabe, das in Form von Anschauungen gegebene Weltbild in Begriffe umzusetzen, die nicht fixierbaren Anschauungsurteile umzuwandeln in fixierbare Begriffsurteile."


Vorbemerkung

Die vorliegende Arbeit wurde für das philosophische Seminar der hiesigen Universität im Wintersemester 1901/02 geschrieben; der Abdruck hat nur diejenigen Zusätze und Veränderungen erfahren, die für ein besseres Verständnis zweckmäßig erschienen. Aus der ursprünglichen Bestimmung erklärt sich die Form der Darstellung, sowie die wiederholten Hinweise auf FICHTE, dessen erkenntnistheoretische Schriften den Übungen zugrunde lagen; es erklärt sich daraus auch, daß, wo ich eigene Gedanken gebe, ich mich vielfach auf assertorische [behauptende - wp] Andeutungen beschränke, und daß ich daneben die Theorien Anderer vortrage, ohne sie gegen Eigenes abzugrenzen und ohne jedes Mal ihre Herkunft aufzuzeigen. Umso mehr ist es mir ein Bedürfnis, an dieser Stelle auf die Schriften von MÜNSTERBERG, RICKERT und WINDELBAND hinzuweisen, denen ich - nächst FICHTE, KANT und DESCARTES - direkt oder indirekt den Grundstock meiner erkenntnistheoretischen Überzeugungen verdanke; besonders verpflichtet fühle ich mich einem Werk, das mich trotz seines bescheidenen Umfangs Jahre beschäftigt hat, RICKERTs "'Gegenstand der Erkenntnis".



Es soll im folgenden der Versuch gemacht werden, die Erkenntnistheorie abzugrenzen gegen die Psychologie des Erkennens. Daß zwischen diesen Wissenschaften leicht Streitigkeiten entstehen, ist verständlich: beide knüpfen ihre Probleme an das gleiche Objekt, sie handeln beide vom Erkennen; daß in diesen Konflikten die Erkenntnistheorie der abwehrende Teil sein muß, ergibt sich aus der historischen Situation; denn lange schon, bevor KANT und FICHTE die Erkenntnistheorie begründeten, wurden erkenntnistheoretische Probleme behandelt und besonders mit Hilfe der Psychologie zu lösen versucht, - ich erinnere nur an LOCKE und HUME, deren Psychologismus, von KANT zwar überwunden aber nicht verdrängt, bis auf die Gegenwart nachwirkt.

Es wird nun zunächst darauf ankommen festzustellen, ob denn wirklich die Betrachtung des menschlichen Erkennens zu Fragen Anlaß gibt, zu deren Beantwortung die Psychologie nicht ausreicht. Wir werden sehen, daß dies der Fall ist, und werden den Grund davon zu begreifen suchen. Und so wäre der Nachweis erbracht, daß die Erkenntnistheorie als selbständige Wissenschaft berechtigt und notwendig ist; - es wären auf demselben Boden zwei Gebiete gegeneinander abgezirkelt, in denen sich die beiden Wissenschaften friedlich nebeneinander entwickeln könnten. Aber damit ist unsere Aufgabe noch nicht beendet. Es ergeben ich nämlich bei der Arbeit des Erkenntnistheoretiker - als Niederschlag seiner Untersuchungen - eine Reihe von Begriffen, welche einer Verwechslung mit psychologischen Begriffen ausgesetzt sind und in der Tat oft psychologisch interpretiert werden. Es gilt, diese Begriffe sicherzustellen: das aber setzt ein Verständnis der gefährdeten Begriffe voraus, wie es nur aus eine erkenntnistheoretischen System gewonnen werden kann, da ja diese Begriffe nichts anderes sind als ein Niederschlag erkenntnistheoretischer Untersuchungen. Wer es unternimmt, die Norm abzugrenzen gegen das Naturgesetz, die Urteilsnotwendigkeit gegen die kausale Notwendigkeit des Urteilsaktes, das erkenntnistheoretische Subjekt gegen das empirische Ich, die Apriorität gegen psychologische Priorität, die erkenntnistheoretischen Kategorien gegen die psychologischen Anschauungs- und Verstandesformen, der wird nicht umhin können, einen wenn auch noch so flüchtig umrissenen Entwurf eines erkenntnistheoretischen Systems zur Orientierung vorzulegen.

Meine Arbeit gliedert sich daher in zwei Teile:
    1) Nachweis eines eigenen Gebietes für erkenntnistheoretische Untersuchungen und Bestimmung ihrer Methode, und

    2) Skizze eines erkenntnstheoretischen Systems zum Zweck der Sicherung gewisser erkenntnistheoretischer Begriffe. Es versteht sich von selbst, daß der zweite Teil, infolge der positiven Ausführungen, der bei weitem umfangreichere sein muß; - ich werde seine Disposition später angeben.

I.

Unsere erste Frage, welche von grundlegender Bedeutung ist, lautet: wie teilen sich Psychologie und Erkenntnistheorie in die Probleme des Erkennens? Daß hier für die Psychologie Probleme vorliegen, wird niemand bestreiten können; denn unser Erkennen vollzieht sich in Urteilen, Urteile aber sind psychische Prozesse. Die Psychologie wird es sich daher nicht nehmen lassen, unsere Urteile ebenso zu behandeln, wie jede andere Tatsache ihres Stoffgebietes. Sie wird die Urteile mit einander vergleichen, ihre Unterschiede, ihre Ähnlichkeiten feststellen, sie wird die Urteile zerlegen in ihre psychischen Komponenten, sie wird die kausalen Beziehungen, die zwischen diesen einzelnen Elementen stattfinden oder diese mit zeitlich angrenzenden Teilen des Vorstellungsverlaufs verknüpfen, aufzufinden sich bemühen, sie wird ferner die höheren Komplexe, die sich aus dem Zusammenschluß einer Mehrheit von Urteilen ergeben, auf ihre Struktur und ihre Naturgesetze hin prüfen; - kurz, sie wird alles  Tatsächliche,  das an Urteilen anzutreffen ist, naturwissenschaftlich feststellen und erklären. - Wenn aber Urteile psychische Tatsachen sind - und wer möchte das bestreiten? - und wenn alles Tatsächliche am Urteil der Psychologie zur Untersuchung überwiesen wird, was bleibt dann übrig für eine Wissenschaft  neben  ihr? Hier ist der entscheidende Punkt. Es scheint von vornherein unmöglich, am Urteil der Psychologie etwas aufzufinden, was nicht Tatsache wäre; - und doch müssen wir ein solches suchen, wenn nicht die Erkenntnistheorie gegenstandslos bleiben soll. Wir werden daher fragen: kommt das Urteil mit etwas für uns in Betracht, was keine Tatsache ist? interessiert uns am Urteil etwas, das nie als Tatsache betrachtet werden kann?

Es hat, wollen wir annehmen, jemand geurteilt, und wir übergeben dem Psychologen dieses Urteils zur Erklärung. Was wird er uns darüber sagen können? Wenn seine Wissenschaft vollendet ist, so wird er uns zeigen, was im Urteilenden vorgegangen ist, als er urteilte, indem er den Urteilsprozeß aus seinen Elementen vor unserem geistigen Auge rekonstruiert, er wird auch auf die Ursachen des Urteilsaktes eingehen, und wir werden so nicht nur die psychischen Vorgänge im urteilenden Subjekt genau kennen, sondern auch die kausale Notwendigkeit des Eintritts dieser psychischen Tatsachen begreifen. Sind aber damit alle Fragen erledigt, die sich an das Urteil anknüpfen lassen? Keineswegs. Es gibt eines noch, das uns interessieren könnte, nämlich: ob das Urteil -  wahr  ist. Die Wahrheit eines Urteils, seine Gültigkeit, seine Rechtmäßígkeit, ist keine Tatsache und kann nie als Tatsache betrachtet werden. Freilich wird in positiven Urteilen etwas für wahr gehalten; das Fürwahrhalten kann somit Bestandteil des realen psychischen Prozesses sein und daher Untersuchungsobjekt des Psychologen, der dessen Elemente und kausale Genesis aufzufinden bemüht sein muß; aber die Wahrheit des Urteils ist etwas anders als das Fürwahrhalten im Urteil: wenn wir nach der Wahrheit eines Urteils fragen, so meinen wir nicht, ob in diesem Urteil etwas für wahr gehalten wird, sondern ob das Fürwahrhalten berechtigt ist. Und freilich steckt in jedem Urteil - keimartig oder in vollerer Entwicklung - der Anspruch auf Gültigkeit, und dieser Anspruch ist eine Tatsache, die der Psychologe wohl zu berücksichtigen hat und die es ihm gestattet, theoretische Urteile von den psychologisch verwandten hedonischen Wertungen bequem zu unterscheiden; aber die Berechtigung dieses Anspruchs ist keine Tatsache. Die Wahrheit ist kein realer Teil eines Urteilsaktes, sie ist auch keine Beschaffenheit oder tatsächliche Eigenschaft eines solchen, - und daher kann sie nicht Objekt der Psychologie sein, die, wie jede Naturwissenschaft, nur Tatsachen untersucht. Da die Wahrheit keine Tatsache ist, steht sie außerhalb des kausalen Gefüges; das Fürwahrhalten läßt sich als Wirkung, das Fürwahrhalten läßt sich als Wirkung, das Fürwahrhalten läßt sich als Ursache betrachten; aber die Wahrheit ist weder das eine noch das andere. Wir durchschauen den Irrtum der Psychologen, welche nach kausal-genetischer Methode die Wahrheit von Urteilen prüften: um aus einer Ursache abgeleitet werden zu können, müßte die Wahrheit eine Wirkung und daher eine Tatsache sein.

Hier wäre nun ein Objekt aufgezeigt, das die Psychologie einer anderen Wissenschaft überlassen muß, wenn sie ihren naturwissenschaftlichen Charakter bewahren will. Aber es möchte fraglich erscheinen, ob dieses Objekt überhaupt einer wissenschaftlichen Bearbeitung zugänglich ist. Denn was Gegenstand der Untersuchung werden soll, muß uns doch auf irgendeine Weise gegeben sein; und kann uns etwas gegeben sein, das nicht Tatsache wäre? Wir müssen daher fragen: wie kann uns die Wahrheit der Urteile gegeben sein? - die Antwort lautet: sie ist uns nicht als Tatsache gegeben, sondern als -  Aufgabe Das heißt: sie ist uns aufgegeben; sie ist der Zweck unseres Urteilens, das Ziel, das wir durch Urteile zu erreichen streben. Sie ist die Aufgabe, die jeder, der urteilen will, sich stellt, und ein Urteil bedeutet den Versuch einer Lösung dieser Aufgabe.

Und somit hätten wir die Grenzlinie gefunden zwischen den nachbarlichen Gebieten der Psychologie des Erkennens und der Erkenntnistheorie. Beide untersuchen das Urteil; aber die Psychologie frägt: was ist das Urteil, und wie ist es entstanden? die Erkentnistheorie: was bedeutet das Urteil? Die Psychologie hat es zu tun mit der  Tatsache  des Urteils, die Erkenntnistheorie mit der  Aufgabe  des Urteils.

Die Verschiedenheit des Objekts aber bedingt auch eine verschiedene Methode. Betrachtet die Erkenntnistheorie das Urteil mit Rücksicht auf seine Aufgabe, so wird sie die  Mittel  zur Erreichung dieses Zwecks aufsuchen, sie wird den  teleologischen  Bezügen nachgehen, - im Gegensatz zur Psychologie, welche die tatsächlichen Elemente und ihre  kausalen  Bezüge finden will. Daß heißt: im Gegensatz zur naturwissenschaftlichen Methode der Psychologie ist die Methode der Erkenntnistheorie teleologisch: sie deduziert aus einer Aufgabe andere Aufgaben als Mittel zur Realisierung der primären.


II.

Nachdem wir Untersuchungsobjekt und Methode der Erkenntnistheorie aufgefunden haben, gehen wir dazu über, einige ihrer wichtigsten Begriffe systematisch zu entwickeln, um sie gegen psychologische Ausdeutungen sicher zu stellen. Ich gliedere diesen Abschnitt in zwei Teile: zum Verständnis der Disposition schicke ich eine allgemeine Betrachtung voraus.

Die Erkenntnistheorie untersucht eine Aufgabe und zwar die Aufgabe, die das Urteil lösen will. Die Lösung einer Aufgabe verlangt eine Tätigkeit, die Tätigkeit ein Objekt, auf das sie sich bezieht. Für den Erkenntnistheoretiker kommt daher an jedem Urteil zweierlei in Betracht: Tätigkeit und Objekt der Tätigkeit. Die Tätigkeit ist die Wertbeurteilung, die im Urteil vollzogen wird; das Objekt ist dasjenige, was im Urteil eine Wertbeurteilung erfährt, also der ganze Vorstellungsgehalt des Urteils; jene ist die  affirmatio vel negatio  [Bejahung durch Verneinung - wp], dieses die  idea.  In den beiden Urteilen: dieser Baum blüht - und: dieser Baum blüht nicht -, ist das Objekt der theoretischen Beurteilung, oder, wie wir kurz sagen wollen,  das theoretische Objekt  beide Mal das gleiche, nämlich die Vorstellung eines individuellen Baumes als blühend; die darauf bezogene Tätigkeit aber ist verschieden: im positiven Urteil wird das theoretische Objekt als wertvoll anerkannt, im negativen als wertlos verworfen, dort findet es Billigung, hier Mißbilligung, dort entscheiden wir uns für, hhier gegen dasselbe, dort halten wir es für wahr, hier für nicht-wahr, dort bejahen, hier verneinen wir seinen Wert.  Das in einer Vorstellung bestehende theoretische Objekt und die in einer Wertbeurteilung bestehende Tätigkeit sind also die erkenntnistheoretiscen Elemente jedes Urteils. 

Die Aufgabe, welche der Erkenntnistheoretiker untersucht, ist die,  richtig  zu urteilen. Was aber heußt: richtig urteilen? Wir orientieren uns an einem Vergleich der theoretischen Urteile mit den ästhetischen. Wenn ich ein Kunstwerk als schön anerkenne oder seine Schönheit verneine, so kann meine Beurteilung richtig oder falsch sein: sie ist richtig, wenn ich dem ästhetischen Objekt denjenigen Wert beilege, der ihm zukommt, wenn ich also das Schöne billige, das Nichtschöne durch meine Beurteilung verwerfe. Und so werden wir auch sagen dürfen: ein theoretisches Urteil ist richtig, wenn dem theoretischen Objekt derjenige Wert zugesprochen wird, der ihm zukommt. - Durch diesen Vergleich wird auch klar, daß das Wort "Wahrheit" in einem doppelten Sinn gebraucht wird. Wenn ich von der Wahrheit eines Urteils spreche, so habe ich einen anderen Wahrheitsbegriff als wenn ich sage, daß in einem Urteil dem theoretischen Objekt ein Wahrheitswert beigelegt wird. Wahrheit in jenem Sinne korrespondiert der Richtigkeit der ästhetischen Beurteilung, Wahrheit in diesem Sinne entspricht dem Schönheitswert des ästhetischen Objekts. Und wie der Wert der ästhetischen Beurteilung zwar seine Beziehung hat zum Wert des ästhetischen Objekts, aber mit diesem doch nicht identisch ist, so wird es auch nötig sein, den Wer des theoretischen Objekts vom Wert der theoretischen Beurteilung genau zu unterscheiden und durch Anwendung verschiedener Termini Verwechslungen vorzubeugen. Ich benutze daher den Ausdruck  "wahr",  um damit den Wert des  theoretischen Objekts,  den Ausdruck  "richtig",  um den Wert der  theoretischen Beurteilung  zu bezeichnen.

Zusammengefaßt: urteilen heißt Stellung nehmen zum Wahrheitswert eines theoretischen Objekts; richtig urteilen heißt, dem theoretischen Objekt in der Stellungnahme denjenigen Wert beimessen, der ihm zukommt. Eine genauere Analyse dieser Aufgabe und eine Untersuchung ihrer Möglichkeit und der Mittel zu ihrer Lösung bildet das Thema für den  ersten  Teil dieses Abschnitts meiner Arbeit.

Aber die Aufgabe richtig zu urteilen ist nicht die einzige, die sich der Mensch, der erkennen will, stellt. Er begnügt sich nicht damit, die theoretischen Objekte so wie er sie in seinem Bewußtsein vorfindet, wie er sie unmittelbar erlebt, nach ihrem Wahrheitswert einzuschätzen, die wertvollen zu bejahen, die wertlosen zu verneinen, wie ja analog die ästhetische Tätigkeit des Menschen nicht bloß in der ästhetischen Beurteilung besteht. Denn fänden wir unter den theoretischen Objekten nur solche, denen ein Wahrheitswert nicht zukommt, so könnten wir zwar eine Unzahl  richtiger  Urteile bilden, aber unmöglich könnte diese Tätigkeit uns volle Befriedigung gewähren. Denn in negativen Urteilen kommt der Erkenntnistrieb nicht zur Ruhe. SIGWART hat es besonders betont, und vor ihm schon WINDELBAND es deutlich ausgesprochen, daß die Richtigkeit negativer Urteile unserem theoretischen Interesse nicht genügt. "Die negativen Urteile", sagt WINDELBAND, "sind keine Erkenntnis, sondern nur methodische Mittel." Das Ziel unseres Erkenntnisstrebens ist der in richtigen  positiven  Urteilen bejahte Wahrheitswert der theoretischen Objekte. Wertvolle theoretische Objekte suchen wir; richtige Beurteilungen sind dazu nur ein Mittel, aber nicht das einzige. Ja, wollten wir uns dieses Mittels allein bedienen, so würden wir unser Ziel verfehlen. Denn unter den vielen theoretischen Objekten, die in das Bewußtsein des Individuums eingehen, lassen sich nur relativ wenige, so wie sie sind, als schlechthin wertvoll bejahen. Die meisten bedürfen dazu einer Umformung. Das ist eine empirische Tatsache, und an diese Tatsache knüpft die weitere Aufgabe an: die gegebenen theoretischen Objekte so umzuformen, daß sie als wertvoll bejaht werden können; - wie sich, ganz analog, auf ästhetischem Gebiet an das entsprechende empirische Faktum die Aufgabe der künstlerischen Tätigkeit knüpft. Mit dieser weiteren Aufgabe, d. h. mit der Umformung der theoretischen Objekte und mit den Prinzipien dieser Umformung beschäftigt sich der  zweite  Teil dieses Abschnitts.

Ich fasse die Disposition zusammen:  Die Erkenntnistheorie beschäftigt sich mit der Aufgabe, die sich der Mensch, der erkennen will, stellt.  Diese Aufgabe aber ist eine doppelte: A) den Wahrheitswert der theoretischen Objekte richtig zu beurteilen, und B) theoretische Objekte so umzuformen, daß ihnen ein positiver Wahrheitswert beigelegt werden kann.


A.

1) Wir wenden uns der Analyse der erstenannten Aufgabe zu. Wir haben gesehen, wie der Erkenntnistheoretiker unter dem Gesichtspunkt dieser Aufgabe das Urteil in zwei Komponenten zerlegt: Beurteilung und theoretisches Objekt. Durch die Beurteilung wird dem theoretischen Objekt ein Wahrheitswert zugesprochen oder aberkannt. Vergleicen wir theoretische Beurteilungen mit hedonischen, so tritt die Besonderheit des Wahrheitswertes und damit die Bedeutung der theoretischen Beurteilung klar hervor. Wenn z. B. jemand den Zuckergeschmack als angenehm empfindet, so liegt in diesem Lustgefühl implizit eine positive Beurteilung: dem hedonischen Objekt "Zuckergeschmack" wird ein bestimmter Wert zuerkant. Aber dieses Gefühl weist nicht über sich hinaus. Der Geschmack wird als wertvoll empfunden, aber als wertvoll doch nur für das Subjekt, das ihn empfindet, und auch nur für den Moment des Empfindens. In der Lustempfindung liegt nicht, daß das lustbetonte Objekt für immer, für alle Menschen Wert besitzt. Wer dagegen urteil: dieser Baum blüht -, der legt der Vorstellung des individuellen blühenden Baumes eine Bedeutung bei, die über den aktuellen Vorstellungsprozeß hinausweist. Er meint damit: daß in einer bestimmten Zeit und an einem bestimmten Ort dieser individuelle Baum blüht, ist eine Wahrheit nicht nur für mich und für diesen Moment, sondern für jedes beliebige Subjekt, für jede Zeit. Wer etwas als wahr anerkennt, legt ihm also einen schlechthinnigen Wert bei, setzt es als absoluten Wert. Er setzt es als wertvoll für jedes Subjekt; freilich meint er damit nicht, der Wert dieses Objekts werde von jedem faktisch empfunden; sondern in dem Sinne, daß jedes Subjekt, das über den Wert des betreffenden Objekts entscheiden will, ihn zu bejahen habe.  Wahr sein heißt: absoluten Wert haben, heißt: anerkannt werden sollen. Etwas als wahr anerkennen heißt: anerkennen, daß es anerkannt werden soll.  - Damit wäre der Sinn der Beurteilung näher bestimmt.

Der andere Bestandteil des Urteils, das theoretische Objekt, stellt sich der Analyse dar als eine durch räumliche, zeitliche oder kategoriale Form bestimmte Vorstellungssynthese. Denn es wird ja niemals der Versuch gemacht, über den Wert einer isolierten Elementarempfindung wie "rot" oder "sauer" theoretisch zu entscheiden; auch die bloße Vielheit solcher Empfindungen ergibt noch kein Objekt für eine Beurteilung. Wir kommen nicht auf den Gedanken, ein chaotisches Aggregat von Empfindungen auf seinen theoretischen Wert hin zu untersuchen; - vielmehr stellen wir uns die Aufgabe der Beurteilung nur, wenn der Komplex von Vorstellungselementen geordnet, geformt und gegliedert ist. Einem Geordneten, Geformten und Gegliederten gegenüber allein hat es einen Sinn zu fragen, ob es absoluten Wert besitzt. Die Art der Formung kann eine sehr verschiedene sein; bei manchen Urteilsobjekten ist sie einfacher, bei manchen komplizierter, bald werden die Formen der Dinghaftigkeit oder der Kausalität, bald die der Gleichheit oder Verschiedenheit die bestimmenden sein, einige Objekte haben daneben räumliche und zeitliche Formung, andere nicht: aber irgendeine Formung und Gliederung hat jedes theoretische Objekt. Die einzelnen Arten der Formung wird der Erkenntnistheoretiker daher nicht als notwendig ableiten können aus der allgemeinen Aufgabe, die er untersucht; - denn die einzelnen Arten müßten dann für jedes Urteil notwendig sein und sich in jedem Urteil alle finden. Er wird nur sagen dürfen, daß das theoretische Objekt irgendeine Formung und Gliederung besitzen muß, weil wir nur solchen Objekten gegenüber uns die Aufgabe einer Wertbeurteilung stellen; aber die einzelnen Arten der Formung werden auf empirischem Weg gefunden werden müssen. -

Wir sind jetzt an einem Punkt angelangt, wo wir versuchen können, die Unterschiede zwischen psychologischer und erkenntnistheoretischer Urteilsanalyse deutlicher hervorzuheben. Der Psychologe hat das Urteil als eine Tatsache zu zergliedern, - der Erkenntnistheoretiker zerlegt das Urteil unter dem Gesichtspunkt einer Aufgabe, ohne sich an den Tatsachen zu orientieren, und ohne behaupten zu wollen, daß die von ihm gefundenen Urteilselemente, so wie er sie angibt, in allen Urteilen faktisch vorhanden sind. Dem Psychologen kann daher zwar nicht verwehrt sein, die Ergebnisse der erkenntnistheoretischen Analyse als heuristisches Prinzip bei seinen mühevollen Untersuchungen zu benutzen; aber er muß sich dabei vor Augen halten, daß der Erkenntnistheoretiker keine Tatsachen beschreiben will, und es daher möglich ist, daß die tatsächlichen Urteile vieles enthalten, um das sich der Erkenntnistheoretiker nicht kümmert, und daß ihnen andererseits dasjenige, wovon dieser spricht, oft gerade fehlt. Das klingt paradox und wird auch leicht übersehen. Aber schon SCHOPENHAUER und nach ihm besonders TAINE haben darauf hingewiesen, daß bei schneller Lektüre eines Buches oder beim Anhören eines Vortrags die Bedeutungen der gehörten und gelesenen Worte uns gar nicht faktisch zu Bewußtsein kommen können: wollten wir uns, was jedes Wort bedeutet, wirklich vorstellen, so würden wir außerordentlich langsam lesen müssen. Das gleiche gilt aber auch von unserem übrigen Denken: wollten wir uns die Bedeutung jedes Wortes in unseren Denkprozessen vergegenwärtigen, so kämen wir nicht von der Stelle. Das heißt aber: wenn wir - sei es selbständig, sei es andern uns anschließend - Urteile zu vollziehen, so tritt dabei das beurteilte Objekt nicht immer ins Bewußtsein, wir können über Objekte urteilen, ohne sie uns vorzustellen. Es ist selbstverständlich, daß es dann irgendein Substrat des Wortverständnisses geben muß, denn wir "verstehen" ja doch die Worte in den Urteilen, die wir hören, lesen und denken; - und es wird Sache des Psychologen sein festzustellen, aus welchen Elementen denn nun dieses Substrat besteht, d. h. welche Vorstellungen beim Urteilen faktisch zugrunde liegen. Er findet vielleicht, daß von KRIES Recht hat mit seiner Behauptung, es sei in solchen extremen Fällen psychologisch nichts weiter vorhanden als das akustische oder visuelle Wortbild, zu dem nur ein rein physiologischer Prozeß, eine "dispositive Einstellung" im Gehirn hinzutrete, - oder er findet die Meinung anderer bestätigt, daß es sich dabei, abgesehen vom Wortbild, um Spannungs- und Muskelempfindungen handelt: auf alle Fälle wird er zugeben müssen, daß die aktuell bewußten Vorstellungen gar nicht beurteilt werden, und daß die Vorstellungen, die beurteilt werden, nicht im Bewußtsein sind, daß das theoretische Objekt nicht aktuell, sondern nur virtuell im empirischen Bewußtsein gegeben zu sein braucht. - Dieselbe Vorsicht aber wird der Psychologe auch dem zweiten erkenntnistheoretischen Urteilselement, der Beurteilung gegenüber anwenden müssen. Der Erkenntnistheoretiker bestimmt sie als eine Tätigkeit und gibt ihre Bedeutung an. Der Psychologe wird sich dieser Bemerkung als eines Leitfadens bedienen dürfen, und vielleicht auch einige Urteilsexemplare aufweisen können, welche die vom Erkenntnistheoretiker angegebene Tätigkeit vollbewußt umfassen; und er wird geneigt sein zu glauben, jedes Urteil muß einen Akt innerer Tätigkeit, also ein voluntaristisches Element faktisch enthalten. Versucht man aber diese psychologische Theorie durch Selbstbeobachtung zu verifizieren, so wird man auch hier oft ein negatives Resultat haben; ich vollziehe sehr viele Urteile, bei denen es mir unmöglich ist, irgendein voluntaristisches Moment zu entdecken. Dies könnte nun daran liegen, daß die Volitionen von zu geringer Intensität sind, um bemerkt zu werden; es könnte aber seinen Grund auch darin haben, daß gar keine Volitionen vorhanden sind. Denn es ist nicht einzusehen, warum solche psychischen Gebilde nicht auch durch irgendein Surrogat vertreten werden könnten. Der Psychologe wird daher mit der Möglichkeit zu rechnen haben, daß das praktische Moment im Urteil nicht in aktueller, sondern nur in virtueller Bewußtheit gegeben ist; daß es, mit anderen Worten,  Urteile als empirsche Tatsachen geben kann, in denen ebensowenig eine Beurteilung wie ein beurteiltes Objekt faktisch vorkommt,  in denen vielmehr beide Faktoren durch irgendwelche Surrogate vertreten sind. Diese Surrogate in ihrer Struktur zu beschreiben und zu erklären wäre dann die Aufgabe des Psychologen, denn sie wären das  Tatsächliche  am Urteil; - für den Erkenntnistheoretiker, den nur die  Bedeutung  des Urteils interessiert, kommen sie nicht in Betracht. Dabei müßte sich der Psychologe noch davor hüten, solche Urteile etwa als mangelhaft und minderwertig zu bezeichnen und das vollentwickelte Urteilsbewußtsein als Ideal aufzufassen: er hat nur Tatsachen zu beschreiben und zu erklären und sich um Werte nicht zu kümmern.

Weitere Unterschiede der Urteilsanalyse liegen darin, daß, wo das theoretische Objekt faktisch im Bewußtsein gegeben ist, der Erkenntnistheoretiker sich doch nicht darum kümmert, wie das Bewußtsein desselben zustande gekommen ist, sondern es dem Psychologen überläßt zu untersuchen, ob die einzlnen Elemente des theoretischen Objekts gesondert auftraten und sich dann verknüpften und ordneten, - oder ob eine komplexe Gesamtvorstellung das psychische Antezedens [das Vorhergehende - wp] war, die sich dann in ihre Elemente zergliederte; und er wird es ablehnen, eine Urteilstheorie wie z. B. die WUNDT'sche, welche solche Antezedenzien des Urteilsaktes als Wesen des Urteils hinstellt, für eine erkenntnistheoretische gelten zu lassen. Als ferneren Unterschied könnte man anführen, daß der Erkenntnistheoretiker, wie er sich nicht darum kümmert, ob das praktische Urteilselement empirisch bewußt ist, natürlich auch die Intensitätsunterschiede dieses Elements nicht berücksichtigt, während sie für den Psychologen von größter Bedeutung sein können: und daraus würde sich ergeben, daß ein Versuch, wie der von WINDELBAND, aus der Stufenfolge der Beurteilungsintensitäten eine dritte Beurteilungsqualität abzuleiten, jedenfalls erkenntnistheoretisch keine Bedeutung haben kann. - Doch verbietet die Zeit, auf diese, sowie auf weitere Unterschiede näher einzugehen.

2) Ich gehe dazu über, den Gegensatz von Norm und Naturgesetz zu entwickeln. - Wir haben uns bisher, in den positiven Ausführungen, mit der Analyse des Urteils beschäftigt als eines Versuchs zur Lösung einer Aufgabe. Wir fragen jetzt: welches ist die Aufgabe? Aufgegeben ist uns die  Richtigkeit  unserer Urteile; wir sollen nicht schlechthin nach Willkür und Laune ein theoretisches Objekt bewerten, sondern sollen  richtig  urteilen. Und das heißt, wie schon früher gesagt: wir sollen dem theoretischen Objekt denjenigen Wert zuerkennen, der ihm zukommt. Um richtig urteilen zu können, müssen wir daher ein Bewußtsein vom Wert des Objekts haben, und nach diesem Bewußtsein sollen sich unsere Urteile richten, in ihm sollen sie  gegründet  sein. Wer sich die Aufgabe stellt, richtig zu urteilen, gibt sich das Gesetz: urteile nicht nach Willkür, sondern  gründe  deine Urteile direkt oder indirekt auf ein Bewußtsein vom theoretischen Wert des Objekts.

Weiter! Es handelt sich, wie wir vorher gesehen haben, bei den theoretischen Beurteilungen - im Gegensatz zu den hedonischen - um absolte, schlechthin und unveränderlich geltende Werte. Der Wert des Objekts, nach dem sich das Urteil zu richten hat, ist ein unveränderlicher; und es wird daher nur  eine einzige  Art der Stellungnahme und zwar für alle Urteilenden und für alle Zeit  dieselbe  richtig sein können. Wer sich die Aufgabe richtig zu urteilen, stellt, der gibt sich das Gesetz, demselben theoretischen Objekt gegenüber nur eine und stets die gleiche Stellung einzunehmen; und wer demselben Objekt gegenüber entgegengesetzte Wertungen vornimmt, muß wissen, daß er damit seinen Zweck richtig zu urteilen, verfehlt; denn er handelt gegen den Sinn seiner Aufgabe.

Diese Gesetze, welche man als Satz des Grundes und Satz der Identität und des Widerspruchs zu bezeichnen pflegt, sind also Forderungsgesetze oder Normen; denn sie sind ja nichts weiter als eine begriffliche Formulierung dessen, was die Aufgabe, richtig zu urteilen, bedeutet. Wer sich diese Aufgabe stellt, gibt sich solche Gesetze - allerdings nur implizit, und daher ist eine ausdrückliche Besinnung auf die Normen des richtigen Denkens nicht überflüssig. Die Verwechslung der Erkenntnistheorie mit der Psychologie hat dazu geführt, diese Normen als Naturgesetze des Denkens zu betrachten. Aber in Naturgesetzen kommt eine kausale Notwendigkeit zum Ausdruck. Naturgesetze geben an, was notwendig geschehen muß, und was daher auch immer geschieht. Die Normen entsprechen aber durchaus nicht dem, was immer geschieht; sie sagen nur, was zu tun aufgegeben ist, was vielfach aber nicht geschieht. Jedes Urteil soll begründet sein; - aber tatsächlich werden viele Urteile ohne Bewußtsein des Grundes gefällt. Es soll nicht dasselbe theoretische Objekt bejaht und auch verneint werden, es ist aufgegeben, diesen Widerspruch zu vermeiden; derselbe ist aber keineswegs unmöglich, sondern ein häufiger Urteilsfehler. Wären die Normen Naturgesetze des Denkens, dann wäre alles Denken notwendig richtig, - Denkfehler unmöglich. Es hätte keinen Sinn, die Normen als Gebote auszusprechen, wenn nicht ihre Übertretung möglich wäre. Wer, wie LIPPS, Norm und Naturgesetz identifiziert, der wird nur durch eine Erschleichung den Unterschied zwischen richtigen und falschen Urteilen aufrechterhalten können, denn den Naturgesetzen des Denkens entsprechen alle Urteile in gleicher Weise.

3) Wir haben gefunden, daß Urteile richtig sind, wenn dem theoretischen Objekt der ihm zukommende Wert beigelegt wird; daß mithin die Möglichkeit richtiger Urteile ein Bewußtsein vom Wert der theoretischen Objekte voraussetzt. Das Bewußtsein des Wertes kann ein mittelbares oder ein unmittelbares sein, - doch geht naturgemäß das erstere immer auf das zweite zurück, und so kommt nur dieses als letzter Grund aller Beurteilung in Betracht. Unmittelbares Bewußtsein eines Wertes nennen wir Gefühl; die Möglichkeit richtiger Urteile setzt daher ein gefühlsmäßiges Erfassen der Wahrheitswerte voraus. Wer das Wahrheitsgefühl seiner Möglichkeit nach leugnen wollte, würde es mit diesem seinem Urteil doch wieder voraussetzen, sofern er den Anspruch erhebt, richtig und daher begründet zu urteilen; es läßt sich also nicht leugnen. Die Erkenntnistheorie wird es freilich jedem überlassen, dieses Gefühl in seinem Bewußtsein aufzufinden, sie wird nur darauf hinweisen, daß, wenn er ein solches Kriterium nicht findet, seine Urteilstätigkeit jeden Sinn verliert und auf die Stufe hedonischer Beurteilung herabsinkt.

man wird sich hüten müssen, das Wahrheitsgefühl mit dem Beurteilungsakt, mit der Tätigkeit des Fürwahrhaltens zusammenfallen zu lassen, wie BRENTANO es tut; denn man verlegt damit das Kriterium für die Richtigkeit der Beurteilung in den Beurteilungsakt selbst und wird dann jedes Urteil richtig nennen müssen. Ihre Verschiedenheit tritt schon darin zutage, daß die Beurteilung ein erkenntnistheoretisch notwendiger Bestandteil jedes Gefühls ist, nicht aber das Wahrheitsgefühl: dieses ist nur die Bedingung für die Möglichkeit  richtiger  Urteile, nicht für die Möglichkeit der Urteile überhaupt.

Was bedeutet nun das Wahrheitsgefühl? Wahr oder theoretisch wertvoll ist ein Objekt, das gebilligt, bejaht, anerkannt werden  soll,  - das ist schon vorher festgestellt worden. Das Wahrheitsgefühl ist mithin ein unmittelbares Bewußtsein davon, wie geurteilt werden  soll,  welche Stellungnahme notwendig ist. RICKERT bezeichnet daher das Wahrheitsgefühl als das  Gefühl der Urteilsnotwendigkeit.  Es bedarf keines ausführlichen Nachweises, daß dieser Begriff der Urteilsnotwendigkeit mit der psychologischen Notwendigkeit des Urteils nicht das geringste zu tun hat. Psychologisch notwendig ist ein Beurteilungsakt, wenn ich so, wie ich es tue, urteilen muß, und diese Notwendigkeit des  Müssens  kommt jedem Urteilsakt zu. Das Wahrheitsgefühl dagegen gibt an, wie geurteilt werden  soll,  durch welche Art der Stellungnahme die Aufgabe des Urteils erreicht wird, es ist ein Kriterium  richtiger  Urteile; und nicht jeder Urteilsakt entspricht diesem Sollen.

Dieses Gefühl der Urteilsnotwendigkeit ist wohl dasselbe, was FICHTE in den beiden "Einleitungen" zur Wissenschaftslehre (1797) als erkenntnistheoretisches Problem aufstellt. Betrachtet man, unter dem Gesichtspunkt dieses Problems, die "Wissenschaftslehre" (1797), sowie den "Grundriß des Eigentümlichen" (1795), so ergibt sich als Grundgedanke etwa folgendes: Dieses Gefühl der Notwendigkeit wird verstanden als  Wirkung  einer Tätigkeit, und zwar eines Reflexionsaktes, durch den das Ich seine ursprüngliche Tätigkeit begrenzt und hemmt. Diese Reflexionstätigkeit aber ist  teleologisch  begreiflich als Mittel zur Realisierung des reinen Selbstbewußtseins, das reine Selbstbewußtsein wiederum die Voraussetzung für die Möglichkeit jedes Urteils. - Wir sehen, es werden kausale und teleologische Bezüge entwickelt zum Verständnis des Wahrheitsgefühls. Dem gegenüber wird die Erkenntnistheorie darauf hinweisen müssen, daß die Aufsuchung der kausalen Antezedenzien nicht ihre Sache ist, da ihre Methode nur die ausdeutende und teleologisch begreifende ist, wie sie dieselbe eben von FICHTE gelernt hat. Die Aufsuchung des kausalen Antezendens ist auch hier Sache des Psychologen; nur wird er sich versagen müssen, aus der Ursache des Wahrheitsgefühls die  Bedeutung  desselben begreifen zu wollen; er wird daraus nichts weiter verstehen als die kausale Notwendigkeit des Eintritts einer psychischen Tatsache.

Das Wahrheitsgefühl erweist sich, seiner Bedeutung nach, als verwandt und wesensgleich denjenigen Gefühlen, welche Richtschnur für unser ethisches und ästhetisches Urteilen sind: denn auch diese sind nichts anderes als das unmittelbare Bewußtsein absoluter Werte. Wie wir daher von einem sittlichen und von einem ästhetischen Gewissen sprechen, so werden wir daneben ein  intellektuelles Gewissen  annehmen als Quell und Urgrund richtiger theoretischer Urteile. Und die Aufgabe, die der Erkennende sich stellt, kann auch so formuliert werden:  Urteile nach deinem Gewissen!  Ob nun das theoretische Gewissen dem ethischen als selbständig zu koordinieren ist oder ihm unterzuordnen, sodaß letzten Endes das ethische Gewissen unsere Überzeugungen autorisiert, können wir an dieser Stelle nicht entscheiden.

Ich möchte nur noch anmerken, daß der Begriffe der Urteilsnotwendigkeit als Richtschnur und  Regel  von Beurteilungen zwar eine gewisse Verwandtschaft mit der Kantischen Auffassung der Kategoeir als Regel der Vorstellungsverbindungen besitzt, daß dieses zugleich aber gerade der Punkt ist, von dem aus der Fortschritt über KANT hinaus, den FICHTEs Sittenlehre von 1798 bildet, ab besten verstanden wird. denn mit KANTs Kategorie kommen wir nur zur Formierung des theoretischen Objekts, nicht aber zur Wertbeurteilung dieses kategorial geformten Objekts. Andererseits aber - und das muß auch betont werden - war die erkenntnistheoretische Entdeckung des Gewissens als Grund und Kriterium richtiger Urteile nur möglich nach KANTs großer, befreiender Tat, der radikalen Umbildung des Erkenntnisbegriffs.

4) Der Begriff, den wir im folgenden zu entwickeln und gegen psychologische Interpretation zu sichern haben, bildet gewissermaßen das Zentrum der Erkenntnistheorie: es ist der Begriff des erkenntnistheoretischen Subjekts. Will man bei der Erörterung dieses Begriffs verständlich bleiben, so muß man entweder sehr ausführlich oder sehr kurz sein. Ich wähle notgedrungen das letztere - und werde ihn nur gegen einen einzigen unter den vielen möglichen anderen Subjektbegriffen, deren letzteren MÜNSTERBERG z. B. ein halbes Dutzend verwendet, abzgrenzen versuchen.

Zwei Wege führen konvergierend am schnellsten zu unserem Ziel. Der erste: Wer  richtig  urteilen will, gibt sich damit die Aufgabe, einem theoretischen Objekt denjenigen Wert beizumessen, der ihm schlechthin zukommt - und daher, wie der Satz der Identität diese Aufgabe erläutert, dem gleichen theoretischen Objekt gegenüber eine identische Stellungnahme zu beobachten. Er gibt sich auch, zu einem Subjekt zu werden, das in seinen bewertenden Tätigkeiten absolut unveränderlich und identisch ist. Das identisch beurteilende Subjekt, zu dem er werden will, ist für ihn ein Ideal.  Dieses als Ideal gedachte Subjekt nennen wir das erienntnistheoretische Subjekt.  Es bezeichnet also der Begriff desselben nicht eine Wirklichkeit, nicht ein empirisches Individuum; es ist dieses Subjekt nicht identisch mit dem Subjekt, welches erkennen will, sondern es ist das Subjekt, zu dem das Individuum werden will. Wer richtig urteilen will, gibt sich das Gesetz: werde zum erkenntnistheoretischen Subjekt. Es ist nicht gegeben als Tatsache, sondern es ist aufgegeben als Ideal.

Ich möchte darauf hinweisen, daß FICHTE in der Entwicklung seines ersten Grundsatzes in der "Wissenschaftslehre" (1794) ganz ähnlich vorgeht. Er sagt dabei etwa: Jedem Urteil zugrunde liegt der Satz:  A = A,  welcher bedeutet: wenn etwas im Ich gesetzt ist, so ist es damit schlechthin gesetzt.. Soll aber  A  für das urteilende Ich schlechthin gesetzt sein und lediglich kraft seines Gesetztseins im Ich, so heißt das, daß im Ich etwas ist, das sich stets  gleich,  stets  ein und dasselbe  ist, und das sich so ausdrücken läßt:  Ich = Ich. 

Der zweite Weg ist dieser: KANT und FICHTE haben gezeigt, daß die Wirklichkeit erkenntnistheoretisch nicht begriffen werden kann als ansich bestehend, als "Ding ansich", sondern daß sie aufgefaßt werden muß als dasjenige, was in richtigen Urteilen anerkannt wird, was anerkannt werden soll. Erkenntnistheoretisch ist das richtige Urteil der Wirklichkeit gegenüber das Prius. Die Wirklichkeit ist also erkenntnistheoretisch zu beziehen auf ein urteilendes Subjekt. Das Subjekt, auf das sie bezogen wird, kann aber nicht ein individuelles, empirisches Ich sein. Aus zwei Gründen nicht. Einmal nämlich: der mit sich schlechthin identischen Wirklichkeit muß gegenüberstehen als Beziehungspunkt ein schlechthin identisch urteilendes Subjekt; - das empirische Subjekt aber ist in seinen Urteilen Schwankungen unterworfen. Und zweitens kann es deswegen nicht das empirische Subjekt sein, auf das die Wirklichkeit zu beziehen ist, weil das empirische Subjekt selbst eine Wirklichkeit ist und daher selbst auf ein Subjekt zu beziehen wäre, welches wiederum als empirisches Subjekt einen weiteren Beziehungspunkt forderte, und so in infinitum. - So führt die von KANT und FICHTE angebahnte Auffassung der Wirklichkeit notwendig zum Begriff eines Subjekts, welches gedacht wird als schlechthin identisch in seiner Urteilsfunktion, das aber nicht als Wirklichkeit gedacht werden darf. Nicht als empirische Wirklichkeit, - aber ebensowenig als metaphysische Wirklichkeit, denn der Begriff dieses Subjekts entwickelt sich ja aus einer erkenntnistheoretischen Auffassung, welche den Ding-ansich-Begriff verneint. Dieser Subjektsbegriff ist daher nur zu verstehen als Begriff eines Ideals; und so stimmt er mit dem auf dem ersten Weg gewonnenen Begriff des erkenntnistheoretischen Subjekts in allen wesentlichen Punkten überein. Vom empirischen Subjekt, mit dem es der Psychologe zu tun hat, unterscheidet sich das erkenntnistheoretische Subjekt folgendermaßen:
    - Das empirische Subjekt ist in seinen Funktionen wandelbar; das erkenntnistheoretische Subjekt hat nur identische Funktionen;

    - das empirische Subjekt wird gedacht als Beziehungspunkt aller psychischen Akte, nicht nur der Urteile; das erkenntnistheoretische Subjekt wird als Beziehungspunkt nur der Urteile gedacht;

    - das empirische Subjekt ist ein  Ich-Objekt;  das erkenntnistheoretische Subjekt kann von keinem Standpunkt aus als Objekt betrachtet werden. Denn das empirische Subjekt ist ein Tatsächliches, eine Wirklichkeit; das erkentnistheoretische Subjekt ist Beziehungspunkt aller Wirklich und darum selbst nicht wirklich, sondern der Begriff eines Ideals; es ist nicht gegeben, sondern aufgegeben, es ist nicht Tatsache, sondern Tat-Forderung.
So wäre die  Form  des erkenntnistheoretischen Subjekts bestimmt. Es läßt sich aber auch seinem Umfang nach betrachten seinem Umfang nach. Indem es gedacht wird als Beziehungspunkt  aller  Wirklichkeit, wird es zu dem als Ideal gedachten Träger  aller  wertvollen Urteile, es wird zum Ideal, dem ich nachstrebe, wenn ich mir die Aufgabe stelle,  alle  richtigen Beurteilungen zu vollziehen. Dadurch potenziert sich gewissermaßen seine "Idealität", - und wir haben FICHTEs "Ich als Idee".

Damit ist der erste Teil unserer erkenntnistheoretischen Untersuchungen beendet. Untersuchungsobjekt war: die Aufgabe, die  jedes  Urteil zu lösen beansprucht. Wir analysierten unter diesem Gesichtspunkt das Urteil, wir suchten die Aufgabe näher zu bestimmen und erläuterten ihre Bedeutung an den Begriffen der Norm, der Urteilsnotwendigkeit und des erkenntnistheoretischen Subjekts.


B.

1. Die zweite Aufgabe, welche aus dem Streben nach Erkenntnis entspringt, knüpft an die Tatsache an, daß das empirische Subjekt in seinem Bewußtsein keine Objekte unmittelbar vorfindet, denen ohne weiteres ein absoluter Wert zugesprochen werden könnte; begnügt sich daher der Erkennende nicht mit negativen Urteilen, - und daß er es nicht tut, haben wir gesehen, - so mß er die vorgefundenen Objekte so  umbilden,  daß sie in richtigen Urteilen als wertvoll  bejaht  werden können. Die Erkenntnistheorie wird daher die Prinzipien dieser Umformung zu untersuchen haben. Diese Prinzipien sind natürlich in erster Linie abhängig von den obersten Normen richtigen Urteilens, können aber aus diesen allein nicht deduziert werden, weil sie in ihrer Besonderung abhängen müssen von dem umzuformenden Material.

Betrachten wir nun dieses Material, d. h. die im empirischen Bewußtsein vorgefundenen, Beurteilung erfordernden Objekte, so stellen sie sich dar - es muß dies wiederholt werden - nicht als chaotische Aggregate, sondern als geformte, gegliederte Komplexe von Vorstellungselementen. Die empfundenen Qualitäten sind geordnet nebeneinander und nacheinander in Raum und Zeit; aus dem räumlichen Nebeneinander heben sich Gruppen hervor als Einheiten  zusammengehöriger  Elemente: es sind die  "Dinge";  und aus den Komplexen, die sich in zeitlicher Aufeinanderfolge berühren, zeichnen sich wieder einige aus durch ihre  Zusammengehörigkeit:  es sind die Kausalzusammenhänge. Raum und Zeit, Dinghaftigkeit und Kausalität finden wir als die  konstitutiven  Formen der zur Beurteilung gegebenen theoretischen Objekte. Daß wir gerade diese Formen vorfinden, ist eine empirische Tatsache, welche der Psychologe konstatiert.

Nun schließen aber diese Formen, so wie sie uns im Bewußtsein entgegentreten, Beziehungen zu variablen empirischen Faktoren ein; und sie sind daher selbst variabel. Daß wir z. B. empfundene Qualitäten als "Ding" zusammenfassen, hängt gewöhnlich ab von unserem praktischen Interesse; zur Einheit eines "Dings" wird für uns ein relativ beharrender Komplex vorgestellter Elemente, auf den sich ein einheitlicher Willensakt, ein einheitliches Gefühl bezieht. Diese Zusammengehörigkeit der Elemente ist daher keine Zusammengehörigkeit schlechthin, sondern eine Zusammengehörigkeit für unseren empirischen Willen, für unser empirisches Gefühl und daher wechselnd mit diesen Faktoren. "Dinghaftigkeit" in diesem Sinne ist nur ein  Gattungsbegriff unter welchem eine Vielheit verschiedener Formen zusammengefaßt wird, die in zwei Momenten untereinander differieren: in der Zeitgröße des Beharrens und in der Art des verknüpfenden Interesses. Ganz analog verhält es sich mit der Kausalform. Und daß in der räumlichen und zeitlichen Ordnung und Gliederung ebenso variable empirische Faktoren maßgebend sind, brauche ich wohl nur anzudeuten; sprechen wir daher von "Raum" und "Zeit" als empirischer Form, so sind es wieder nur  Gattungsbegriffe,  welche eine Mannigfaltigkeit von Formen unter sich begreifen.

Und diese Variabilität der empirischen Formen ist der Grund (1), warum die theoretischen Objekte, so wie wir sie im Bewußtsein vorfinden, nicht ohne weiteres bejaht werden können. Denn etwas bejahen heißt: es als absoluten Wert setzen, heißt: es setzen als die für alle - wenn auch nur hypothetisch angenommenen - Subjekte und Subjektsakte  identische  Wirklichkeit. Was in einer Vielheit von Subjektsakten als identische Wirklichkeit bejaht werden soll, muß inhaltlich identisch sein. Die Identität des zu Bejahenden verlangt nun aber identische Formungen. Wollten wir die unmittelbar im Bewußtsein vorgefundenen theoretischen Objekte bejahen, so erhielten wir nicht eine identische, sondern eine für verschiedene Subjekte verschieden Wirklichkeit. An die Stelle der variablen empirischen Formen müssen daher überindividuelle, identische Formungsprinzipien treten, identisch für numerisch verschiedene Urteilsakte desselben Subjekts und identisch für verschiedene Subjekte. Um als identische Wirklichkeit bejaht werden zu können, sind die gegebenen theoretischen Objekte umzuformen, ihrer empirische bedingten Formen zu entkleiden und einzukleiden in überindividuelle Formen. Diese überindividuellen Formen sind somit gefordert als Bedingung richtiger positiver Urteile; sie sind  gefordert,  und wir nennen sie daher im Gegensatz zu den  *gegebenen  empirischen Formen die  erkenntnistheoretischen  Formen; sie bezeichnen Zielpunkte einer für die Möglichkeit richtiger positiver Urteile notwendigen Umformung. (2)

Die positiven Bestimmungen der erkenntnistheoretischen Kategorien ergeben sich als Resultante aus den Merkmalen der empirischen Formen einerseits und den Motiven, die zu einer Umformung führen, andererseits. Es ist für unseren Zweck überflüssig, eine vollständige Ableitung zu versuchen; wir wollen aber, um an einem Beispiel wenigstens den Unterschied zwischen den erkenntnistheoretischen und den empirischen Kategorien mehr hervorzuheben, die Deduktion der erkenntnistheoretischen Raumform kurz andeuten.

Die empirischen Raumformen haben die Eigenschaft, aus Raumteilen zu bestehen, die sich einander kontinuierlich angliedern, und denen sich andere Raumteile kontinuierlich anschließen können; jedes Raumstück weist also über sich hinaus auf andere Raumstücke und somit letzten Endes auf ein Raumganzes, von dem es einen Teil bildet. Darin liegt jedoch nicht, daß das Raumganze, auf welches eine singuläre Raumanschauung hinweist, identisch ist mit dem Raumganzen irgendeiner anderen empirischen Raumanschauung. Sollen nun aber die räumlich geordneten Inhalte verschiedener Vorstellungsakte bejaht werden können als identische Wirklichkeit, so setzt das die Identität des Raumganzen in den verschiedenen Akten voraus. Die erkenntnistheoretische Raumform enthält also die Forderung der Identität des Raumganzen für verschiedene Subjekte bzw. für verschiedene Akte desselben Subjekts. Dazu kommt noch ein zweites. Denn sollen die Raumformen numerisch verschiedener Vorstellungsakte identisch sein, so genügt dafür nicht die Einordnung in eine identische Totalität; vielmehr ist dazu noch erforderlich, daß die Teile des Formganzen einander gleich sind. Der identische Raum muß in allen seinen Teilen gleich, er muß homogen sein. Identität und Homogenität sind also die Merkmale, durch die sich der erkenntnistheoretische Raum von den variablen empirischen Raumformen unterscheidet (3). Der erkenntnistheoretische, oder wie er gewöhnlich genannt wird, der geometrische Raum, ist dem Raum einer empirischen Anschauung nicht kongruent; aber die Anschauung soll so umgebildet werden, daß ihre Raumform dem erkenntnistheoretischen Raum kongruent ist: dieser bezeichnet daher das Ziel einer Umformung, ein Ideal, dessen Erreichung sich derjenige aufgibt, der die Wirklichkeit erkennen, zum identischen Subjekt werden will. - Auf die Frage mit welchen Mittel dieses Ziel zu erreichen ist, können und brauchen wir hier nicht einzugehen.

So unterscheiden wir bei den konstitutiven Kategorien des Wirklichkeitsbildes die erkenntnistheoretischen von den empirischen Formen. Diese sind psychische Gegebenheiten, ein Faktisches, das der Psychologe zur Untersuchung vorfindet; jene dagegen sind Normgesetze der Umbildung. Wenn daher die erkenntnistheoretischen Kategorien, als Voraussetzung richtiger positiver Wirklichkeitsurteile, das teleologische Prius, oder wie der gewöhnliche Ausdruck lautet, das  Apriori  solcher Urteile genannt werden, so überträgt sich diese Apriorität natürlich keineswegs auf die empirischen Formen von Raum, Zeit, Dinghaftigkeit und Kausalalität. Und ebensowenig hat die Apriorität etwas mit psychologischer Priorität zu tun. Denn jene Kategorien enthalten ja nur die Bedingungen für die  Richtigkeit  positiver Urteile; keineswegs aber sind sie die psychischen Voraussetzungen des Urteilens und ebensowenig die Voraussetzungen der anderen psychischen Prozesse. Es kann vorgestellt, gefühlt, gewollt und auch geurteilt werden, ehe nach diesen Prinzipien eine Umformung stattgefunden hat -; es kann nur ohne sie ein positives Urteil nicht schlechthin gültig sein, es kann nur ohne sie die absolut identische Wirklichkeit nicht erkannt werden. Man hüte sich daher auch, "a priori" mit "angeboren" zu verwechseln; es sind das durchaus verschiedene Begriffe. Der geometrische Raum ist a priori, aber er ist uns nicht angeboren und von uns als fertige Anschauungsform mitgebracht; er ist uns im Gegenteil aufgegeben und soll von uns erzeugt werden; und wir sind es selbst, die uns diese Aufgabe stellen, wenn wir nach Erkenntnis der Wirklichkeit streben. - Ob aber die  empirischen  Formen von Raum, Zeit, Dinghaftigkeit und Kausalität den übrigen psychischen Prozessen gegenüber eine zeitliche Priorität besitzen oder nicht, ist eine rein psychologische Frage und allein vom Psychologen zu untersuchen und hat mit der Apriorität der erkenntnistheoretischen Formen nicht das Mindeste zu tun. Wer da glaubt, aus der Apriorität des geometrischen Raumes die zeitliche Priorität der empirischen Raumanschauung erschließen zu dürfen, der verwechselt die empirische mit der erkenntnistheoretischen Verknüpfungsform, Priorität und Apriorität.

2. Mit der Aufgabe, das Weltbild so umzuformen, daß es als absolut identische Wirklichkeit bejaht werden kann, durchschlingt sich nun aber in eigentümlicher Weise eine zweite Aufgabe der Umformung. Sie wird bedingt durch zwei empirische Tatsachen. Einmal nämlich: die Denkakte des empirischen Individuums sind nicht zeitlos, sondern folgen einander in der Zeit. Soll sich das Subjekt daher der Identität seiner Stellungnahme in zeitlich verschiedenen, auf dasselbe Objekt bezüglichen Urteilsakten bewußt sein, so muß die Objektsvorstellung vollkommen fixierbar, sie muß reproduzierbar sein mit dem Bewußtsein ihrer Identität. Die zweite empirische Tatsache aber ist, daß uns die Objekte in Form von Anschauungen gegeben sind; sie sind daher zwar gegliedert und geordnet, sie bestehen aber aus einer unübersehbaren Mannigfaltigkeit von Elementen, deren einzelne nicht gesondert zum Bewußtsein kommen; und daher sind Anschauungen nicht mit absoluter Identität reproduzierbar. Nun gehört es aber zum Wesen des Begriffs, reproduzierbar zu sein; und damit ergibt sich die Aufgabe, das in Form von Anschauungen gegebene Weltbild in Begriffe umzusetzen, die nicht fixierbaren Anschauungsurteile umzuwandeln in fixierbare Begriffsurteile. Die Prinzipien dieser Umformung sind die  reflexiven  Kategorien der Gleichheit, des Unterschieds, der Zahl, des Allgemeinen, des Besonderen; wir haben aber auf sie nicht näher einzugehen, weil sie keinen Verwechslungen ausgesetzt sind. Es muß nur noch angedeutet werden, daß das Ziel dieser Umformung, ohne Alteration des Weltbildes nur seine mentale Existenzform umzuwandeln, die Vorstellung der Wirklichkeit aus der Anschauungsform vollständig hinüberzutragen in die Begriffsform, nicht absolut erreicht werden kann, daß vielmehr wesentliche Stücke der Objekte bei diesem Umformungsprozeß verloren gehen. Warum dies der Fall ist, kann hier unerörtert bleiben. Da sich diese Aufgabe aber mit der erstbesprochenen in der Weise durchschlingt, daß die erste ohne die zweite nicht ausführbar ist, - denn wir können z. B. nicht einmal das Lichtpünktchen am Abendhimmel erweitern zum Riesenbild der Fixsternsonne, ohne die Anschauungsformen mit Begriffen zu durchsetzen, - und da es die Naturwissenschaften sind, welche die systematische Bearbeitung dieser Beiden Transformationsaufgaben übernommen haben, so muß notwendig das Weltbild, das die Naturwissenschaft entwirft, zum Ideal einer absolut identischen Wirklichkeit in einem zwiespältigen Verhältnis stehen: auf der einen Seite eine Annäherung an das Ideal, auf der anderen Seite eine Abweichung davon, eine Entfernung. Das  ideale  Weltbild, als Ordnung absolut zusammengehöriger Wirklichkeitselemente im identisch homogenen Raum und in der identischen, homogenen Zeit, und mental existierend in der Form des  Begriffs  - wird zu einer "Idee" im Sinne KANTs, zu einer Idee aber, der wir uns nicht einmal im vollen Sinn annähern können, denn jede Annäherung in der einen Richtung bedingt in anderer Richtung eine Entfernung.

3. Wenn der Psychologe beobachtet, daß eine Mehrheit von Urteilen sich zusammenschließt zu einem Wirklichkeitssystem, und wenn er verschiedene Arten von "Wirklichkeiten" als faktisch in Urteilen anerkannt konstatiert - sei es bei verschiedenen Individuen, sei es in verschiedenen Momenten des Denkverlaufs beim gleichen Subjekt, - so fehlt ihm doch jede Möglichkeit, den Wert der verschiedenen Wirklichkeitsarten nach  seinen  Prinzipien zu beurteilen. Denn darin, daß sie psychische Tatsachen und naturnotwendige Tatsachen sind, gleichen sich alle. Der Erkenntnistheoretiker dagegen findet in der Idee der absolut identischen Wirklichkeit einen Maßstab, an dem er den Wert eines jeden Wirklichkeitssystems prüfen kann; nur muß er, wie schon hervorgehoben, diesen Wert in mehreren Dimensionen gemessen angeben. Vergleicht er daher den Wert des einen Wirklichkeitssystems mit dem eines anderen, so findet er vielleicht, daß das eine in dieser, das andere in jener Dimension der Ideal näher steht. Das System, das wir im praktischen Leben als  die  Wirklichkeit bezeichnen, wird in Bezug auf eine konstitutive Formung dem Weltbild der Naturwissenschaft erheblich nachstehen, auch darin, daß in ihm die begriffliche Umformung und Fixierung eine weit geringere ist, aber andererseits dadurch wieder dem Ideal näher stehen, daß in ihm die begriffliche Umformung und Fixierung eine weit geringere ist, aber andererseits dadurch wieder dem Ideal näher stehen, daß in ihm das Individuelle durch Begriffsbildung  noch nicht so weit  absorbiert ist, wie im naturwissenschaftlichen System. Nicht die Berechtigung dieser Systeme, sondern ihre faktische Geltung und die kausalen Bedingungen derselben hat der Psychologe zu untersuchen: er hat beispielsweise zu fragen, was uns im gewöhnlichen Leben an dieser Wirklichkeitsstufe festzuhalten und sie als  die  Wirklichkeit zu setzen veranlaßt; und es dürfte ihm nicht schwer fallen, ihre biologische Zweckmäßigkeit festzustellen, - ein Gedanke, der schon bei DESCARTES auftritt, - und also nachzuweisen, daß das im praktischen Leben bevorzugte Wirklichkeitssystem besonders geeignet ist, den Anknüpfungspunkt zu bilden für solche organischen Reaktionen, die der Erhaltung des Individuums und seiner Art günstig sind. Und von hier aus ließe sich, unter Anwendung darwinistischer Prinzipien, die faktische Präponderanz [Übergewicht - wp] dieses Systems begreiflich machen. Aber durch diese biologisch-psychologische Erklärung wird nicht das Geringste ausgemacht über die Berechtigung dieses Wirklichkeitsglaubens. Denn Faktizität und Berechtigung sind nicht identisch, obwohl das manche Darwinisten anzunehmen scheinen. Über die Berechtigung und den Wert dieses Systems entscheidet allein die Erkenntnistheorie, und für sie kann natürlich in der faktischen Präponderanz und der biologischen Angepaßtheit desselben kein Grund liegen, es andern gegenüber zu bevorzugen. Sie entscheidet über den Wert allein nach Maßgabe der Annäherung an das Ideal der absolut identischen Wirklichkeit. (4) -

Ich gebe zum Schluß eine kurze Rekapitulation der wichtigsten Unterschiede, die wir zwischen Erkenntnistheorie und Psychologie des Erkennens aufgefunden haben. Grundlegend war dieser: die Psychologie untersucht die  Tatsachen  des Erkennens, die Erkenntnistheorie die  Aufgaben  des Erkennens. Daraus folgte: die Methode der Psychologie ist die naturwissenschaftliche; sie konstatiert Tatsachen, analysiert sie, sucht ihre Gesetze auf und schließt nach diesen Gesetzen von einer Tatsache auf andere Tatsachen; die Methode der Erkenntnistheorie ist die teleologische, sie deduziert aus einer Aufgabe andere Aufgaben als Mittel zur Realisierung jener. Wir haben dann gesehen, daß die erkenntnistheoretischen Elemente des Urteils nicht identisch sind mit den psychischen Komponenten er empirischen Urteile; wir unterschieden die Normen als Forderungsgesetze von den Naturgesetzen des Denkens, die Urteilsnotwendigkeit als ein Sollen von der psychologischen Notwendigkeit des Urteilen-Müssens, das erkenntnistheoretische Subjekt als Ideal des empirischen als einem Tatsächlichen, die erkenntnistheoretischen Kategorien als Idealformen und als Prinzipien der Umbildung der empirisch gegebenen Formen, die Apriorität als teleologisches Prius richtiger positiver Urteile von der psychologisch-zeitlichen Priorität; und fanden schließlich in der "Idee" der absolut identischen Wirklichkeit einen Maßstab für den Wert der verschiedenen Wirklichkeitssysteme, deren tatsächliche Geltung zu konstatieren und kausal zu erklären sich die Psychologie begnügen muß.
LITERATUR Broder Christiansen, Erkenntnistheorie und Psychologie des Erkennens, Hanau 1902
    Anmerkungen
    1) Zumindest einer der Gründe und derjenige, der allein hier für uns in Betracht kommt.
    2) Es erweitert sich damit auch der Begriff des erkenntnistheoretischen Subjekts: es ist nicht nur Ideal als Träger identischer Beurteilungsakte, sondern auch als Träger identischer Formungen. Wer die Wirklichkeit erkennen will, gibt sich nicht nur die Aufgabe einer identischen Stellungnahme, sondern auch die Aufgabe einer identischen Formung. Es bleibt aber dieser Subjektsbegriff auch bei einer solchen Erweiterung - wie leicht zu sehen - Metaphysik-rein! - das erkenntnistheoretische Subjekt ist also nicht identisch mit dem erkennenden Subjekt - weder mit dessen empirischer Existenz, noch auch mit seinem metaphysischen Untergrund -, es ist nichts weiter als der Begriff des Ideals für den Erkennenden, es ist das Subjekt, zu dem der Erkennende  werden will. 
    3) Analog ist die erkenntnistheoretische Zeitform zu entwickeln. Die empirische Form der Dinghaftigkeit aber spaltet sich, gemäß des in ihr enthaltenen doppelten Moments der Zeitgröße und der Wertrelation, in  zwei  erkenntnistheoretische Formen: in die Kategorie der  absoluten Substanz  als des schlechthin untrennbar Beharrenden und die Kategorie der  substanziellen Werteinheit  als des für ein allgemeingültiges Interesse Zusammengehörigen. Die Umformung nach dem ersteren Prinzip fällt der Naturwissenschaft, die Umformung nach dem letzteren der Geschichte zu. Es sei ausdrücklich bemerkt, daß ich in dieser Arbeit die historischen Formungen nicht weiter berücksichtige; ich war zu dieser Abstraktion genötigt, wollte ich einer in Anbetracht der zur Verfügung stehenden kurzen Zeit verwirrenden Komplizierung entgehen. Auch bei der Kausalform ergeben sich zwei erkenntnistheoretische Kategorien, von denen wieder die eine der Naturwissenschaft, die andere der Geschichte als Transformationsprinzip dient.
    4) Es ist vielleicht eine nicht ganz überflüssige Vorsicht, wenn ich ausdrücklich darauf hinweise, daß der Begriff der absolut identischen Wirklichkeit nichts zu tun hat mit dem Begriff des "Dings ansich". Jener ist, wie gesagt, nichts anderes als eine Idee im kantischen Sinn. Und das Verhältnis der "Wirklichkeit des praktischen Lebens" zu einer absolut identischen Wirklichkeit ist nicht das der Erscheinung zum Ding-ansich, sondern das der Annäherungsstufe an das Ideal zum Ideal selbst. Und ebensowenig verhält sich das Weltbild der Naturwissenschaft zur Wirklichkeitsauffassung des praktischen Lebens wie Ding ansich zum subjektiv gefärbten Abbild, sondern die beiden Systeme verhalten sich zueinander wie verschiedenartige Annäherungsstufen an das gleiche Ideal. - - - Schließlich sei noch bemerkt, daß das Ideal einer absolut identischen Wirklichkeit sich ebensogut auf das psychische, wie auf das physische Sein bezieht. Denn mag das Psychische immerhin die Eigentümlichkeit besitzen, nur  einem  Subjekt  unmittelbar  erfahrbar zu sein, so setze ich doch, wenn ich über mein Seelenleben urteile und ein solches Urteil ausspreche, voraus, daß mein Urteil von andern verstanden wird und ihren Beifall finden soll, d. h. daß  dieselbe  Wirklichkeit von anderen Subjekten vorgestellt werdn kann und daß  dieselbe  Wirklichkeit von ihnen anerkannt werden soll.