tb-1cr-2HönigswaldRickertLamprechtE. BarthelsA. Stadler    
 
RICHARD HÖNIGSWALD
Zur Wissenschaftstheorie und -systematik
[Mit besonderer Rücksicht auf Heinrich Rickerts
"Kulturwissenschaft und Naturwissenschaft"] (1)

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"Jedes Naturgesetz ist - wie Riehl es einmal so prägnant formuliert -  ein Satz mit einem Wenn.  Jedes Naturgesetz gilt daher auch [nur] für  alle  Fälle, welche der in ihm gestellten Bedingung genügen."

"Sie wollen die Wirklichkeit, die niemals allgemein, sondern stets individuell ist, in ihrer Individualität darstellen und sobald diese in Betracht kommt, muß der naturwissenschaftliche Begriff versagen, weil seine Bedeutung gerade darauf beruht, daß das Individuelle durch ihn als unwesentlich ausgeschieden wird."

"Nicht zwei verschiedene Realitäten stehen einander in Natur und Geschichte gegenüber, sondern ein und dieselbe Wirklichkeit ist in ihnen unter zwei verschiedenen Gesichtspunkten gemeint."


I.

Der zureichende Grund für die immer wiederkehrenden Versuche einer Einteilung und systematischen Gliederung der Wissenschaften ist gewiß nicht jene "Ökonomie des Denkens", die eine moderne Richtung des Positivismus - unter  ihren  Voraussetzungen durchaus konsequent - mit dem Prinzip einer Theorie der wissenschaftlichen Erkenntnis überhaupt verwechselt. Ohne jeden Zweifel hat ja der Begriff eines "Systems", der vom Gedanken einer Einteilung der Wissenschaften nicht zu trennen ist, auch eine "ökonomische" Funktion; und es lassen sich auch sicherlich, wenngleich nicht ohne weitgehende Konzessionen an eine positivistische Auffassung des gesamten Wissenschaftsbetriebes, Fälle konstruieren, in denen die Besinnung auf jene ökonomischen Funktion des Systembegriffs als das vorherrshende psychologische Motiv für die Zusammenfassung der tatsächlichen Mannigfaltigkeit der Wissenschaften in der Einheit ihres Systems erscheint. Niemals aber ist jenes psychologische Motiv der  Grund  dieser Einheit; d. h. niemals wird eine Psychologie der wissenschaftlichen Systembildung die Voraussetzungen für die Theorie eines allgemeinen Systems der Wissenschaften liefern können. Je mehr diese Erkenntnis mit allen ihren Konsequenzen durchgreift, je schärfer also auch an jedem einzelnen Punkt des Problemkreises der grundsätzliche Unterschied zwischen der Geltung des Systems, beziehungsweise der Begründung dieser Geltung und den wissenschaftspsychologischen Ursachen seiner Brauchbarkeit hervortritt, um so mehr verwandelt sich die Einteilung der Wissenschaften aus einer didaktisch-technischen Angelegenheit in ein Grundproblem der wissenschaftlichen Philosophie. Denn ist es die Aufgabe der letzteren ihren eigenen Begriff als den einer Theorie der Wissenschaft zu bestimmen und zu rechtfertigen, dann muß sie sich auch der Frage des  Systems  der Wissenschaften bemächtigen. Eine Theorie der Wissenschaft wird m. a. W. das Grundphänomen der methodologischen Mannigfaltigkeit ihrer Daseinsformen anerkennen, aber nur, um diese selbst zum Problem werden zu lassen. Sie wird an die Vielgestaltigkeit des Betriebes der Wissenschaften anknüpfen, um diese und damit sich selbst erst zu verstehen. Sie wird es als eine ihrer bedeutsamsten Aufgaben betrachten, in der Vielheit der Wissenschaften die Einheit ihres Begriffs zu entdecken. In der Erfüllung dieser Aufgaben aber wird sie auf der einen Seite  Methodologie,  auf der andere  Systematik  der Wissenschaft. Nur da wird man "die Wissenschaften über den logischen Sinn und Wert dessen zu verständigen" vermögen, "was sie in unmittelbarer Bewältigung ihrer Aufgaben eigentlich tun", (2) wo man ein Kriterium jenes Wertes besitzt. Es ist die Einheit in der Mannigfaltigkeit der Wissenschaften und sie wird nur da zu finden sein, wo sie als das Prinzip der Gliederung jener Mannigfaltigkeit erkannt wird. Der  Begriff  der Wissenschaft ist es, er mag bestimmt werden wie immer, der aus einer  Summe  ein  System  der Wissenschaften macht.

Nicht einen Zufall, sondern die Erfüllung einer mit dem kritischen Begriff der Philosophie selbst gestellten Forderung bedeutet es daher, daß die neuere erkenntnistheoretische Literatur vielfach - mittelbar oder unmittelbar - am Problem eines Systems der Wissenschaften orientiert ist. Scheinbar weit auseinanderliegende Gedankenkreise berühren sich in ihren Beziehungen zu jenem Problem. Der Ausbau der Logik zu einer die Relationstypen der Mathematik mit umfassenden "Logistik" und die Eingliederung der letzteren in eine allgemeine Theorie der "Gegenstände" führen letzten Endes gerade so zum Problem eines allgemeinen Systems der Wissenschaften, wie etwa Erwägungen über die Natur des Begriffs oder über die obersten Voraussetzungen des "induktiven" und des "deduktiven" Schließens. Und selbst der Spezialforscher wird sich, wo immer er auf den Umfang der Mitareit fremder Forschungsgebiete an den Problemen seines eigenen reflektiert, implizit oder explizit, auf jene Frage nach den formalen Grundlagen eines Systems der Wissenschaften verwiesen sehen. Ja vielleicht wird unter gewissen Umständen die ganze methodische Wucht der Frage am unmittelbarsten gerade  er  verspüren. Man denke sich den Vertreter eines naturwissenschaftlichen Forschungsgebietes mit der  Geschichte  seines Fachs beschäftigt. Unablässig bewegt ihn hierbei mit einem höheren oder geringeren Grad der Bewußtheit das Bestreben, die eigentümliche methodische Valenz der historischen sowohl wie der theoretischen Betrachtung seines Gegenstandes zu erfassen und zur Geltung zu bringen. Er wird die beiden Gesichtspunkte, auch wenn er sie gelegentlich planvoll oder unabsichtlich ineinanderlaufen läßt, begrifflich stets zu sondern wissen. Denn niemals wird er, das Ganze seiner Arbeit überblickend, an die Geschichte seines Faches den theoretischen und an die theoretische Durchforschung seines Stoffgebietes den historischen Maßstab als  letztes methodisches Kriterium  anlegen. Er müßte die Schilderung der einzelnen Entwicklungsphasen bestimmter wissenschaftlicher Lehrmeinungen mit dem Gedanken des ihre Entwicklung beherrschenden  Gesetzes  oder gar mit der Ergründung der sachlichen Richtigkeit seiner Theorien selbst verwechseln, wollte er bestreiten, daß der Forschung in Theorie und Geschichte zwei einander koordinierte, wenngleich miteinander mannigfach interferierende Aufgaben gestellt sind. Die Wissenschaftlichkeit beider Aufgaben behaupten, heißt aber sie zugleich am  Begriff  der Wissenschaft messen und damit die Frage nach dem  System der Wissenschaften  in ihrer ganzen Breite aufrollen. - Das System der  Wissenschaften  freilich und nicht das System der wissenschaftlichen  Erkenntnisse.  Denn jenes bedeutet die Einheit des Prinzips der Methoden, dieses die Verknüpfung aller schon erzielten und noch zu erzielenden Resultate wissenschaftlicher Forschung über die trennenden Schranken der Methoden hinweg zu einem alles umfassenden "Gesamtergebnis". Das Problem eines Systems der  Wissenschaften  ist wohldefiniert und lösbar, wenn sonst der Begriff der Wissenschaft ein Problem ist; die Frage der Einheit wissenschaftlicher Erkenntnisse dagegen repräsentiert nur die Idee der Richtung aller  Ergebnisse  auf einen imaginären Einheitspunkt hin, der wohl in der Illusion metaphysischer Konstruktionen vorweggenommen werden kann, seinen sachlichen Bestimmungselementen nach jedoch, so unentbehrlich schon seine bloße Vorstellung für die im Betrieb der Wissenschaft geforderte "Artikulationi" (3) auch sein mag, undefiniert bleiben muß. Das System wissenschaftlicher Erkenntnis ist als "Idee" ein "Problem, das keine Auflösung verstattet und wovon wir" in unkritischer, d. h. nur psychologisch motivierter Gewißheit bloß "hartnäckig annehmen, als entspreche ihr ein wirklicher Gegenstand". (4) Vielleicht darf man sagen, daß in der Vorstellung einer irgendwie realisierten systematischen Einheit wissenschaftlicher Erkenntnisse der an sich streng formale Gedanke einer systematischen Einheit der  Wissenschaften  oder, was das gleiche bedeutet, der  Begriff  der Wissenschaft, fälschlich inhaltliche Bestimmungen, wie sie je nach den in Frage kommenden Motiven den Ergebnissen der Einzelforschung entnommen werden können, erhält. Das in irgendeiner Form realisiert gedachte System der Erkenntnis ist die mit einem Gegenstand verwechselte Fiktion einer  fertigen  Wissenschaft, während doch "fertig", d. h. im wahren Sinn des Wortes "definierbar" nur die  Form  der Wissenschaft, also der Inbegriff derjenigen allgemeinen Bedingungen genannt werden kann, welchen ein möglicher Inhalt im Tatbestand der Wissenschaft genügt. Jene Form - das eben ist der Begriff der Wissenschaft; und ihre Differenzierung zur Mannigfaltigkeit der logischen Funktionen in den Methoden der Wissenschaften die Grundlage ihres Systems. In solchem Sinne vor allen Dingen ist das System der Wissenschaften, als das System der wissenschaftlichen Methoden, formal. Die methodische Selbständigkeit der einzelnen Wissenschaft unterliegt freilich noch in einem scheinbar anderen Sinn "formalen" Bestimmungen: nicht das "Was", sondern das "Wie" der Fragestellung entscheidet über sie. Aber nur dann kann dieses "Wie" der Träger des Gedankens der wissenschaftlichen Methode überhaupt sein, wenn sich in ihm selbst jene allgemeinste formale Bedingung der Form aller Wissenschaft, ausprägt.

Man darf behaupten, daß der gegenwärtige Stand der Diskussion des Problems vom allgemeinen System der Wissenschaften in der Hauptsache positiv oder negativ an der Gesamtheit solcher Gesichtspunkte orientiert ist, wobei die umfassende Analyse des Gegenstandes durch HEINRICH RICKERT nach Bedeutung und Wirksamkeit ohne Zweifel im Vordergrund steht. Sie hat die durch WINDELBANDs Betrachtungen über "Geschichte und Naturwissenschaft" neuerdings in Fluß geratene Erörterung des Problems in einem Umfang aufgenommen und bestimmt, daß man sie füglich als den gegebenen Ausgangspunkt jeder kritischen Stellungenahme zur Frage des Systems der Wissenschaften betrachten darf. Für RICKERT selbst steht dieses Problem als solches freilich keineswegs im Vordergrund des Interesses. in seinem Buch "Kulturwissenschaft und Naturwissenschaft", dessen zweite Auflage den äußeren Anlass dieser Abhandlung bildet, lehnt er es ausdrücklich ab "ein vollständiges System der Wissenschaften zu entwickeln" und verweist mit Recht darauf, daß demgemäß "alle Einwände gegenstandslos" seien, "die darauf hinauskommen, daß diese oder jene Disziplin" in seinem "System keinen Platz fände". (5) Aber so begründet eine solche Ablehnung unter dem Gesichtspunkt der nächsten methodischen Absichten des Verfassers auch sein möchte - das Ganze seiner Position weist doch ohne Zweifel in die Richtung der Frage nach dem Begriff eines allgemeinen Systems der Wissenschaften. Jener Einwand mag in seiner speziellen Formulierung immerhin abzuweisen sein, die Frage nach den allgemeinen Bedingungen eines solchen Systems ist implizit und mit aller prinzipiellen Schärfe gestellt, sobald man nur mit RICKERT am Gegensatz der historischen und der naturwissenschaftlichen Begriffsbildung den Begriff der Wissenschaft entwickelt. Man bleibt daher auch durchaus innerhalb des RICKERTschen Problemkreises, wenn man konstatiert, daß es vor allen Dingen  zwei  Gesichtspunkte sind, welche eine Erörterung des Begriffs der Wissenschaft und des Systems ihrer Methoden beherrschen. Einmal ist der eigentlichen Tendenz seiner Untersuchung nach die Entscheidung der Frage, welches die möglichen, beziehungsweise die in einem gegebenen Fall vorliegenden, Arten des wissenschaftlichen Betriebes sind, letzten Endes eine Entscheidung über  formale  Bestimmungen. Dann aber ist die Zahl der möglichen Entscheidungen durch die Erwägung begrenzt, daß es im Grunde genommen nur zwei und zwar einander in gewisser Hinsicht diametral entgegengesetze Gesichtspunkte geben könne, unter welchen das "Material" aller Wissenschaft verarbeitet wird: den naturgesetzlichen und den historischen. "Est ist eine Tatsach ... , daß die wirklich ausgeübte wissenschaftliche Begriffsbildung sich in diese zwei logisch einander entgegengesetzten Richtungen spaltet und diese Spaltung, nicht irgendwelche sachlichen Unterschiede, muß daher die Wissenschaftslehre zuerst berücksichtigen;" (6) oder wie man es kurz ausdrücken könnte, den  formalen  und den dualen Charakter ihres Gegenstandes. Angesichts der Prägnanz dieser Feststellungen RICKERTs treten gewisse Einschränkungen, die er an ihnen teils aus didaktischen, teils aus sachlichen Motiven vornimmt, im ganzen relativ zurück. So wird einerseits das unverkennbare, durch Anlage und Ziel des Werkes durchaus begründeten Bestreben die von  materialen  Gesichtspunkten bestimmte Zweiteilung "Kulturwissenschaft und Naturwissenschaft" stets im Auge behalten, an den wissenschaftstheoretisch entscheidenden Stellen durch die formalistische Gliederung des Wissenschaftsbegriffs so übertönt, wie sich andererseits der im wesentlichen mehr geschichtsphilosophischen Tendenz gegenüber, die Naturwissenschaft und deren Objekt selbst nur als Momente einer menschlichen Kulturentwicklung zu betrachten, die  Dualität  jener formalistischen Gliederung doch überall wieder zur Geltung bringt. Damit ist aber nicht nur das Zentrum der Wissenschaftslehre RICKERTs, sondern auch der Ausgangspunkt jeder kritischen Betrachtung der RICKERTschen Position, soweit eine solche selbst methodologisch gerichtet ist, gegeben. Es wird die Frage zu beantworten sein, wie sich denn die skizzierte Dualität der formalen Gliederung des Wissenschaftssystems zu der oben gestellten Forderung von der Einheit der mannigfaltigen methodischen Formen des Wissenschaftsbetriebs im  Begriff  der Wissenschaft verhalte.

Die Gründe zunächst, aus welchen RICKERT sich zur Forderung eines  formalen  Einteilungsprinzips bekennt, sind - um es mit einem Schlagwort zu bezeichnen - im wesentlichen  kritizistischer  Natur. Erkenntnis ist Umformung, nicht Abbildung und zwar weder nach der Art einer Spiegelung der empirischen, noch auch im Sinne der Wiederholung einer "hinter der gegebenen Wirklichkeit", an sich seienden "Welt" (7) der Wahrheit im Medium der Begriffe. Erkenntnis bedeutet vielmehr Einordnung der Elemente jener "gegebenen Wirklichkeit" in Bezugssysteme von bestimmter Struktur. Die Eigenart dieser Struktur allein bestimmt die Besonderheit der  Begriffe,  in welchen die "gegebene Wirklichkeit" wissenschaftlich  repräsentiert  wird und damit den Charakter der wissenschaftlichen  Methoden.  Begriffe sind "Produkte der Wissenschaft", (8) sofern sie die Formen darstellen, kraft deren die "gegebene Wirklichkeit" sich im Sinne der Forderungen einer wissenschaftlichen Methodik gliedert. Alle Wissenschaft ist in ihrer Geltung überindividuell, aber nicht, weil ihre "Produkte" in einer wesenhaften, von allen individuellen Momenten unabhängigen Realität der Dinge gleichsam verankert sind, sondern weil sie - wie gesagt - Bezugssysteme von überindividueller  Geltung  repräsentieren. Begriffe haben so wenig ein  reales Sein  wie die Wissenschaft oder deren Methoden. Vielmehr denken wir Begriff, Wissenschaft und Methoden völlig unabhängig selbst "von ihrer eigenen Existenz als psychologischer Ereignisse in unserem Bewußtsein". (9) Der Begriff ist der Träger und der Exponent einer methodischen Forderung, die an das dieser Forderung "gegebene" Material sinnlicher Erlebnisse gestellt wird. Er ist so verstanden, die spezifische Form der Gliederung dieses  Materials.  Er ist recht eigentlich "der Begriff der wissenschaftlichen Form". Es gibt kaum einen zureichenden wissenschaftstheoretischen Grund, eine solche Auffassung von der Bedeutung und Funktion des Begriffs zu tadeln. Man darf sie im Gegenteil geradezu als einen wichtigen Schritt auf dem Weg der Erfüllung des Programms betrachten, die Lehre vom Begriff auf das Niveau einer  kritischen  Definition des Gegenstandes zu erheben. Auch wende man nicht ein, daß die prinzipielle Gleichsetzung von Begriff und Methode die Mannigfaltigkeit und den Reichtum der Welt der Begriffe gefährde. Gewiss gibt es neben einer ungezählten Fülle von Begriffen scheinbar nur wenige "Methoden". Aber gerade das ist es, was die hier vertretene Anschauung von der Natur des Begriffs behauptet: daß nämlich in jedem wirklichen Begriff sich irgend eine oder mehrere der logischen Forderungen verkörpern, die in ihrer prinzipiellen Ausprägung eben den Tatbestand der Methode begründen. - Dreierlei also enthält diese Bestimmung des Begriffs: den Gedanken seiner Idealität, seiner formalen Natur und seiner objektiven Bedeutung. Was in ihr relativ zurückzutreten scheint, ist die Vorstellung der Einheit eines  Prinzips  für das System der wissenschaftlichen Methoden. Sie stehen mit anscheinend gleichen letzten theoretischen Ansprüchen  nebeneinander.  Die "gegebene" Mannigfaltigkeit in ihrer Bedingtheit durch allgemeingültige  Gesetze  betrachtet, ist Natur, das System der Beziehungen dieser Gesetze auf jene Mannigfaltigkeit Naturwissenschaft. Die "gegebene" Mannigfaltigkeit in ihrem Verhältnis zu allgemeingültigen Bedingungen von  kultureller  Valenz hingegen ist Geschichte. Es sollen in dieser Zweiteilung formale Verschiedenheiten prinzipieller Natur gesetzt sein, Verschiedenheiten, die ihrerseits wieder die theoretische Bedeutung und Wertbetonung des Einzelfalls bedingen. Dort fügt dieser sich,  ungeachtet seiner individuellen Besonderheit,  den Bedingungen des Naturgesetzes. D. h. weder wird das individuelle Verhalten des Einzelfalls durch das Naturgesetz verneint, wenngleich ja dieses selbst von der ungeschmälerten "Mannigfaltigkeit" der empirischen Anschauung und des historisch Bedeutsamen als solcher nichts enthält; noch aber wird die Geltung eines wirklichen Naturgesetzes durch das individuelle Verhalten eines Vorgangs in Frage gestellt. Hier dagegen bedeutet die Erfüllung der an den Einzelfall ergehenden allgemeingültigen Forderung geradezu die grundsätzliche, wenngleich nicht wahllose,  Betonung individueller Verhältnisse. 

Nun darf man ja füglich fragen, ob die der historischen Erkenntnis gegenübergestellte Charakteristik RICKERTs:  "Naturerkenntnis generalisiert"   (10) den vollen erkenntnistheoretischen Sinn des naturwissenschaftlichen Gesetzesbegriffs wiedergibt. Denn das Produkt der Generalisation ist in gewisser Hinsicht geradezu das  Gegenteil  eines wirklichen Naturgesetzes. Das letztere, der logischen Analyse des Einzelfalls entsprungen, unterscheidet sich von jenem wie die Strukturformel eines Phänomens von der bloßen Angabe seines regelmäßigen Verhaltens. Allein, diese an sich fundamentale und die Theorie der Naturwissenschaft geradezu beherrschende Unterscheidung tritt für RICKERT, der seiner Untersuchung ausdrücklich "einen ganz allgemeinen Begriff vom allgemeinen Begriff" zugrunde legen will, (11) relativ zurück. Und nichts anderes will hier augenscheinlich der Gedanke der Generalisation bedeuten als die eigentümliche Relation der logischen Abhängigkeit des Einzelfalls von einem System solcher Bedingungen, deren Geltung für den Einzelfall dessen individuelle Besonderheit nicht berührt. Das "generalisierende" Moment ist m.a.W. in aller wirklichen Natur wissenschaft  letzten Endes und prinzipiell - die Position RICKERTs widerspricht dieser These zumindest nirgends - nicht eine inhaltliche Übereinstimmung der Einzelfälle, wenngleich eine solche das ausschlaggebende methodologische Motiv für die Auffindung eines Naturgesetzes sein kann, sondern höchstens nur die gleiche Relation der Abhängigkeit gewisser Bestimmtheiten der Einzelfälle von einer ihnen logisch, d. h. etwa in der Weise eines "allgemeineren" mathematischen Lehrsatzes, übergeordneten Beziehung, welche die individuelle Eigenart ihrer "Inferiora" im übrigen nicht zu determinieren vermag. Diese relative Unberührtheit durch die methodischen Repräsentanten des naturwissenschaftlichen Gesetzesbegriffs ist es nun, worin sich für RICKERT, zunächst freilich nur negativ, das Objekt und der Begriff  geschichtlicher  Betrachtung bestimmt. Das "Allgemeine" des Gesetzesbegriffs spielt eben hier keine Rolle. "Es gibt Wissenschaften, die  nicht  auf die Aufstellung von Naturgesetzen, ja überhaupt nicht nur auf die Bildung allgemeiner Begriffe gerichtet sind und das sind die historischen Wissenschaften im weitesten Sinn des Wortes." (12) Sie scheinen vielmehr planvoll in den Vordergrund zu rücken, was der naturwissenschaftliche Gesetzesbegriff dem Wesen seiner Aufgabe gemäß unbestimmt gelassen: das Individuelle. "Sie wollen die Wirklichkeit, die niemals allgemein, sondern stets individuell ist, in ihrer Individualität darstellen und sobald diese in Betracht kommt, muß der naturwissenschaftliche Begriff versagen, weil seine Bedeutung gerade darauf beruht, daß das Individuelle durch ihn als unwesentlich ausgeschieden wird." (13) Es ist nach diesen Andeutungen schon, die übrigens noch eine eingehendere Ergänzug erfahren sollen, klar, daß die spezifische "Allgemeinheit" des naturwissenschaftlichen Gesetzesbegriffs eine Funktion jener besonderen Art der allgemeinen  Gültigkeit  darstellt, wie sie sich in der idealen Form dieses Begriffs, dem analytischen Naturgesetz, am deutlichsten ausprägt. Dieses, beziehungsweise der ihm korrespondierende Begriff will ein allgemein, d. h. unabhängig von allem individuellen Verhalten der Phänomene sowohl wie ihrer Beobachter,  gültiger  Repräsentant des sinnlich Gegebenen im Sinne der logischen Abhängigkeit des letzteren von ihm sein. Als solcher nun nur als solcher ist er aber auch wirklich  allgemein  im Sinne der Geltung  von  "allen" Phänomenen, die er in allgemeingültiger Weise repräsentiert. Diese Beziehung ist - wie kaum betont zu werden braucht - von geradezu ausschlaggebender Bedeutung für eine allgemeine Theorie des naturwissenschaftlichen Begriffs. Denn sie allein gestattet die grundsätzliche Gegenüberstellung des wirklichen Begriffs und jenes schematischen "Gemeinbildes", das, z. T. unter dem Einfluß metaphysischer Motive, die bis auf unsere Tage herab im wesentlichen aristotelische Tradition der Logik so gut wie ganz beherrscht hat. Sie hält der Abstraktion die Analyse, dem "Übersehen der Unterschiede das "Absehen von den Unterschieden" (14) entgegen. Sie ist die besondere methodologische Form, kraft deren gegebene Phänomene zu einem Dasein "nach allgemeinen Gesetzen" determiniert, d. h. Objekte einer Erfahrung überhaupt werden. - Es kann nicht die Aufgabe der vorliegenden Betrachtungen sein zu zeigen, wie sehr der Begriff dieser Form in einer mehr oder weniger deutlichen Ausprägung auf dem Gebiet der Naturerkenntnis auch da vorherrscht, wo es sich um rein abstraktive Verfahrungsweisen zu handeln scheint. Hier kommt vielmehr nur dies eine in Betracht, daß die Abhängigkeit beobachtbarer Phänomene aus einer von der Tatsache der Beobachtung selbst unabhängig gültigen Beziehung, daß, anders gesagt, die Begreiflichkeit jener Phänomene im Tatbestand ihrer funktionalen Abhängigkeit von logisch übergeordneten Relationen die spezifische Form der  naturwissenschaftlichen Begriffsbildung  repräsentiert. Dieser gegenüber gibt es aber - und gerade RICKERT hat dies in einer ganzen Reihe bedeutender Arbeiten besonders überzeugend betont - noch ein anderes, scheinbar mit keinem geringeren Anspruch auf objektive Gültigkeit auftretende wissenschaftliche Verhältnis zur Mannigfaltigkeit des "Gegebenen": eben in der  Geschichte.  Seine logische Struktur bestimmen, heißt die Frage beantworten, "wie aus dem Stoff der unmittelbaren, gelebten Wirklichkeit, das theoretische Gebilde, das wir Geschichte nennen", (15) heißt das System formaler Bedingungen aufdecken, das die historische Begriffsbildung beherrscht und somit den historischen Begriff selbst konstituiert. Aber, wie auch jene Struktur beschaffen sein mag, der historische Begriff  will  - wie gesagt - gleich dem naturwissenschaftlichen ein Gebilde von "theoretischer" Valenz sein, auch er will objektiv gelten und so eine Forderung nach allgemeiner Gültigkeit repräsentieren. Auch die Gesichtspunkte, welche die Auswahl aus der Fülle des Mannigfaltigen zur Bestimmtheit des historisch Individuellen im Sinne der allgemeingültigen Forderung des historischen Begriffs beherrschen, haben nichts von der "Timidität [Zaghaftigkeit - wp] eines psychologischen Relativismus" (16) oder vom psychologischen Zwang des Triebes. (17) Aber trotz dessen und das eben ist es, was RICKERT unablässig zu betonen nicht müde wird, steht er nicht in jener Funktionalbeziehung zum "Allgemeinen", die der naturwissenschaftliche Gesetzesbegriff, und zwar wie sich eigentlich von selbst versteht, ohne jede Rücksicht auf das Ausmaß der realisierbaren Subsumtionsmöglichkeiten, aufweist. Jedes Naturgesetz ist - wie RIEHL es eimal so prägnant formuliert - "ein Satz mit einem Wenn;" (18) jedes Naturgesetz gilt daher auch für "alle" Fälle, welche der in ihm gestellten Bedingung genügen. Der Hypothesis-Charakter des Naturgesetzes ist letzten Endes die logische Wurzel seiner Generalisierungstendenz, bzw. der einer solchend entsprechend präsumierten Generalisierungsmöglichkeiten. Ihm gegenüber ist das Prinzip der historischen Begriffsbildung "unbedingt", aber, obschon allgemeingültig, weder "allgemein" noch metaphysisch. Ja, die Allgemeingültigkeit, die es fordert, will sich nicht allein ohne "Generalisation" zur Geltung bringen, sie  "individualisiert"  das an sich, d. h. sowohl gesetzes- wie geschichtsbegrifflich gleich indifferent Mannigfaltige geradezu nach ganz bestimmten Prinzipien, die selbst von der Objektivität des  Kulturbegriffs  (19) als dem obersten Kriterium historischer Wertung beherrscht sind. "Durch die Werte, die an der Kultur haften, wird der Begriff einer darstellbaren historischen Individualität erst konstituiert." (20) Die Methode, so darf man wohl sagen, schafft sich auch hier das Objekt. Der Begriff gestaltet sich als formale Bedingungen auch hier seinen Gegenstand und "nicht zwei verschiedene Realitäten" stehen einander in Natur und Geschichte gegenüber, sondern ein und dieselbe  Wirklichkeit  ist in ihnen "unter zwei verschiedenen Gesichtspunkten gemeint". Wie die Wissenschaften selbst, so ist auch deren Systematik durch formale Momente bestimmt; und nur "nach ihren Methode" wird "das logische Fundamentalproblem einer Gliederung der Wissenschaften" zu formulieren sein. (21)
LITERATUR - Richard Hönigswald, Zur Wissenschaftstheorie und -systematik (Mit besonderer Rücksicht auf Heinrich Rickerts "Kulturwissenschaft und Naturwissenschaft"), Kantstudien 17, Berlin 1912
    Anmerkungen
    1) HEINRICH RICKERT, Kulturwissenschaft und Naturwissenschaft, 2. umgearbeitete und vermehrte Auflage, Tübingen 1910. In der Folge abgekürzt zitiert: K. u. N.
    2) WILHELM WINDELBAND, Nach hundert Jahren, Kantstudien 9, Seite 16
    3) KANT, Kritik der reinen Vernunft, 2. Auflage, Seite 862
    4) IMMANUEL KANT, ebenda Seite 510
    5) K. u. N. Seite 18, Anmerkung
    6) K. u. N. Seite 55
    7) K. u. N. ebenda Seite 29
    8) K. u. N. Seite 36
    9) ALOIS RIEHL, Beiträge zur Logik, Vierteljahrsschrift für wissenschaftliche Philosophie, 1892, Seite 5
    10) K. u. N. Seite 44
    11) K. u. N. Seite 41
    12) K. u. N. Seite 53
    13) K. u. N. Seite 53
    14) ALOIS RIEHL, Beiträge zur Logik, Vierteljahrsschrift für wissenschaftliche Philosophie, 1892, Seite 6. Vgl. auch CASSIRER, Substanzbegriff und Funktionsbegriff, 1910, Seite 296
    15) GEORG SIMMEL, Die Probleme der Geschichtsphilosophie, 2. Auflage 1905, Vorwort
    16) WILHELM WINDELBAND, Kultur der Gegenwart I, Abt. V, Seite 541
    17) K. u. N. Seite 53
    18) ALOIS RIEHL, Einführung in die Philosophie der Gegenwart, 1903, Seite 245
    19) Vgl. K. u. N. Seite 144
    20) K. u. N. Seite 84
    21) K. u. N. Seite 55