p-4Über GestaltqualitätenKomplexionen und RelationenÜber Annahmen    
 
ALEXIUS MEINONG
Über Gegenstände höherer Ordnung und
deren Verhältnis zur inneren Wahrnehmung

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"Außerdem aber bedeutet die Berufung auf die innere Wahrnehmung, wenn der Gegner gerade diese Wahrnehmung bestreitet, das Ende der Verständigung."

Zweiter Abschnitt
Gegenstände vor dem
Forum innerer Wahrnehmung


§ 8. Der Haupteinwand

So skizzenhaft die vorstehenden Ausführungen sind, so darf ich doch hoffen, daß sie über die Natur dessen, was ich durch die gegenwärtigen Ausführungen wie durch frühere Arbeiten vertreten möchte, wenigstens den Grundgedanken nach keinen Zweifel aufkommen lassen. Zugleich bin ich nun auch in der Lage, das, was mir den eingangs erwähnten Ausführungen SCHUMANNs als eigentlicher Haupteinwand zugrunde zu liegen scheint, in eine ebenso einfache als allgemeine Form zu bringen. Ob dann, was sich mir so ergibt, SCHUMANN noch als  seinen  Einwand wird gelten lassen können, ist dabei von nebensächlichem Belang: es gilt ja hier, wie schon berührt, nicht, persönliche Divergenzen zum Austrag zu bringen, sondern die Erkenntnis der Sache zu fördern.

Sehe ich also recht, so kehrt sich der Einwand seiner ganzen Natur nach gegen die Gegenstände höherer Ordnung in ihrer Gesamtheit, indem er einfach geltend macht, daß uns die innere Wahrnehmung das Vorhandensein solcher Vorstellungsgegenstände respektive der Vorstellung von solchen Gegenständen in keiner Weise bezeugt. Der Einwand ist, falls er zutrifft, kein schlechthin vernichtender: man wird keiner Theorie das Recht nehmen dürfen, den Bereich des Wahrgenommenen, ja des Wahrnehmbaren durch angemessene Hypothesen zu überschreiten. Haben wir aber in der ganzen Mannigfaltigkeit des eben als Tatsächlichkeiten Dargelegten nichts als ein Konvolut von Hypothesen ohne direkter empirischer Beglaubigung vor uns, dann mag allerdings die Kompliziertheit eines solchen Hypothesengebäudes schon vorgängig begründeten Anstoß erregen. Näherer Untersuchung aber müßte es dann auch noch sehr zweifelhaft sein, ob dem unserem Einwand  nicht  ausgesetzten, d. h. also der inneren Wahrnehmung wirklich vorliegenden Tatsachenmaterial nicht auch noch durch andere Hypothesen eben so gut, wenn nicht gar noch besser, Rechnung zu tragen wäre.

Ebenso wichtig ist nun aber weiter der Umstand, daß unser Einwand keineswegs so beschaffen ist, daß seine Unstatthaftigkeit sozusagen sofort mit Händen zu greifen wäre. Ganz im Gegenteil: handelt es sich etwa um die Verschiedenheit eines roten Papierstreifens von einem blauen, so wird, wer unter Anrufung innerer Wahrnehmung über seinen Vorstellungszustand Aufschluß geben soll, zwar mit großer Bestimmtheit das Vorhandensein der Rotvorstellung und der Blauvorstellung bezeugen, sich dagegen leicht genug für unfähig erklären, neben Rot und Blau noch sozusagen ein Drittes in seiner Vorstellung ausfindig zu machen. Womöglich noch bestimmter mag, wer eine Melodie vorstellt, zur Überzeugung gelangen, daß auch bei sorgfältigster Nachprüfung anderes als Tonvorstellungen sich seiner inneren Wahrnehmung nicht darbietet. Mit einem Wort: der Einwand präsentiert sich wie die Reaktion gesunden Menschenverstandes auf ein Hirngespinst, vor dem nicht nachdrücklich genug gewarnt werden könnte; und zumal wer daran mitgesponnen hat, wird darauf bedacht sein müssen, die Warnung nicht ungeprüft an sich vorübergehen zu lassen. (1)

Zu einer solchen Prüfung hoffe ich in der Weise zu gelangen, daß ich unseren Einwand wo möglich im weitesten Umfang des ihm von Natur zukommenden Geltungsbereiches erwägen möchte. Es ist dies im Grunde nur die Fortsetzung des soeben eingeschlagenen Weges. Ich habe bereits darauf hingewiesen, daß die These von der innerlichen Unwahrnehmbarkeit der Vorstellungen und Gegenstände höherer Ordnung vielleicht schon weiter geht, als den nächsten Intentionen SCHUMANNs gemäß ist. Jetzt gilt es, die These womöglich noch weiter zu formulieren oder vielmehr festzustellen, ob der gegen die Gegenstände höherer Ordnung gerichtete Einwand sich nicht mit ebensoviel Scheinbarkeit auch noch auf anderes anwenden ließe, was sonst meist unbedenklich dem Erkenntnisgebiet der inneren Wahrnehmung zugeschrieben wird.

Es handelt sich also um eine Art Abgrenzung des Erkenntnisgebietes der inneren Wahrnehmung. Die Fragestellung, die zu derselben führen möchte, entnehmen wir natürlichst dem ersten Abschnitt der gegenwärtigen Ausführungen. Es wurden darin psychische Akte, deren Inhalt und deren Gegenstände als Tatsächlichkeiten in Anspruch genommen: wir haben nun darüber klar zu werden, inwieweit unser Einwand innerhalb dieser drei wirklichen oder vermeintlichen Tatsächlichkeitsklassen sich anbringen läßt.

Ich beginne mit der Klasse der Gegenstände, um eine Schwierigkeit nicht unerwähnt zu lassen, der im Allgemeinen ziemlich große, für unsere besonderen Zwecke dagegen kaum erhebliche Wichtigkeit zukommen dürfte. Es empfiehlt sich, dabei einen Fall ins Auge zu fassen, wo das Vorgestellte oder Erkannte, also eben der Gegenstand, etwas Physisches ist, z. B. ein Kirchturm, ein Bergesgipfel oder dgl. Hier drängt sich zunächst die Frage auf, wie innere Wahrnehmung mit solchen äußeren Objekten überhaupt zu tun haben könnte; und man findet sich dadurch sogleich wieder auf den schon berührten Gegensatz zwischen transzendentem und immanentem Objekt geführt. Nicht der wirkliche Kirchturm ist es ja, über dessen Dasein uns die innere Wahrnehmung Auskunft gibt, sondern bloß der "vorgestellte Kirchturm". Nun wissen wir aber ferner vom letzteren, daß ihm als solchem bloß eine Pseudo-Existenz zukommt: wie soll also etwas innerlich wahrgenommen werden, was im Grunde gar nicht existiert? Natürlich liegt nichts näher, als anzunehmen, das, was der inneren Wahrnehmung gegeben sei, wäre nicht der Gegenstand, sondern eben jener Inhalt, mit dessen Hilfe der betreffende Gegenstand vorgestellt wird. Um so auffallender ist die Tatsache, daß gegebenenfalls zwar jedermann aufs Bestimmteste wissen wird, daß er jetzt den Kirchturm sehe, jetzt an diese oder jene charakteristische Bergformation denke, indes es ihm bei weitem nicht ebenso leicht gelingen will, sich jenes vom Kirchturm, respektive Berg, so grundverschiedenen Inhaltes zu besinnen. Daß sonach der (immanente) Gegenstand nur Pseudo-Existenz hat, die innere Wahrnehmung aber doch davon Kunde zu geben vermag, darin liegt ohne Frage ein Grundproblem der Erkenntnistheorie und zwar keines der leichtesten. Wir dürfen hier jedoch an demselben vorübergehen, da ja niemand bezweifeln wird, daß der inneren Wahrnehmung unter ausreichend günstigen Umständen die Fähigkeit zukommt, uns in irgendeiner Weise darüber zu belehren, was wir vorstellen, worüber wir urteilen usf. Sicher wird dies besonders bereitwillig eingeräumt werden, wenn man dabei zunächst nur die physischen Gegenstände ins Auge faßt: von den psychischen Gegenständen sowie denen, die weder physisch noch psychische sind, wird sogleich unten zu reden sein.

Es wird für unsere gegenwärtigen Zwecke entbehrlich sein, bei der eben flüchtig erwähnten Klasse der Inhalte und den an sie sich knüpfenden Wahrnehmungsschwierigkeiten besonders zu verweilen. Wir wären damit bei der dritten Klasse wirklicher oder vermeintlicher Tatsächlichkeiten angelangt, welche oben als die des außergegenständlich und außerinhaltlich Psychischen, kurz als die der psychischen Akte in Anspruch genommen wurde. Die Frage stellt sich hier einfachst in folgender Gestalt dar: bezeugt die innere Wahrnehmung eben so gewiß das Sehen wie die Farbe, das Hören wie den Ton, das Denken wie den Gedanken (falls man es für angemessen findet, den Gegenstand des Denkens so zu nennen), bezeugt sie das Urteil eben so sicher wie das, worüber ich urteile, das Begehren, inbesondere etwa Wollen ebenso sicher wie das, was ich will, das Gefühl von Lust und  Schmerz  ebenso wie das, worüber ich mich freue, woran sich mein Schmerz knüpft?

Lassen wir die Gefühle vorerst beiseite, so wird mann sich kaum besinnen, den übrigen Einzelfragen ein Nein gegenüber zu stellen. Das Beispiel vom Sehen kann dabei leicht paradigmatisch verwendet werden. Ich blicke zum Fenster hinaus und suche mir mit Hilfe der inneren Wahrnehmung von dem Rechenschaft zu geben, was vorgeht. Ich finde zwei Kirchtürme, Häuser, Bäume, aufgeschichtetes Brennholz und vieles andere, aber lauter "Gegenstände", und so paradox es klingen mag, je sorgfältiger ich suche, desto weniger scheint sich anderes als eben "Gesehenes" einstellen zu wollen, dem am Ende doch auch an die Seite gestellt werden muß, was dabei in betreff des gleichbleibenden oder veränderlichen Zustandes der beteiligten Organe zur Geltung kommt, nur daß Daten der letzteren Art unter das "Gesehene" nicht einbegriffen werden, daher wohl einmal auch irrig für das "Sehen" genommen werden können. Ähnliches mag sich demjenigen ergeben, der in einem der anderen Fälle die Daten der inneren Wahrnehmung mit möglichst großer Aufmerksamkeit absucht und nur manche Fälle von Gefühlen, lebhaftere Schmerzen zumal, scheinen einen anderen Sachverhalt darzubieten, indem hier das Vorhandensein der betreffenden Gefühle sich vielleicht nur zu nachdrücklich bemerklich macht. An mehr oder minder verfehlten Versuchen, auch solche Tatsachen nach der Analogie der Empfindungen zu behandeln, hat es bekanntlich bis in die neueste Zeit herein nicht gefehlt. Wer sich durch sie nicht irre machen läßt, wird also immerhin einräumen, daß die innere Wahrnehmung neben den bereits ihr zugesprochenen Gegenständen auch noch Gefühle zu unserer Kenntnis bringe; mehr als dieses aber scheint die innere Wahrnehmung nicht leisten zu können.

Wir blicken von hier aus nun auch noch einmal auf die Gegenstände zurück. Es sind speziell physische Gegenstände gewesen, für die wir die innere Wahrnehmung sicher kompetent gefunden haben; wie steht es mit den psychischen Gegenständen? Als solche könnten, wenn wir wieder von den Inhalten absehen, doch wohl nur Akte, respektive Komplexionen aus solchen in Frage kommen. Aber wenn die innere Wahrnehmung sich nicht imstande zeigt, die wirklichen Akte zu erfassen, wird man ihr bezüglich bloß vorgestellter Akte mehr zutrauen dürfen? Vielleicht könnte dem Gefühl überhaupt oder doch manchen Gefühlen auch hierin eine Ausnahmestellung zukommen: in betreff anderer psychischer Gegenstände aber dürfte der inneren Wahrnehmun, obwohl sie gerade dem Psychischen zunächst zugeordnet scheint, keineswegs das zugemutet werden können, was sie in Bezug auf physische Gegenstände vermag. Es bleibt an Gegenständen nun nur noch das zu erwähnen, was weder physisch noch psychisch ist, das fällt aber durchaus in das Gebiet dessen, was oben Gegenstände höherer Ordnung genannt wurde, das also, dessen Wahrnehmbarkeit bereits durch unseren Einwand in seiner nahezu ursprünglichen, ich meine der von SCHUMANN vertretenen Gestalt bestritten wird.

Wollen wir also das die Gegenstände höherer Ordnung zunächst bedrohende Argument im ganzen seiner Natur nach zukommenden Geltungsgebiete erfassen, so müssen wir es in den Satz formulieren: der inneren Wahrnehmung ist überhaupt nichts anderes zugänglich, als physische Gegenstände und Gefühle. Daß auch diese Formulierun der Tendenz gegenüber, Gefühle und Empfindungen zu konfundieren, noch nicht weit genug wäre, versteht sich; man fände sich so zu der weitesten und jedenfalls einfachsten Theorie geführt: innerlich wahrnehmbar sind nur physische Gegenstände.

Vielleicht wird man meinen, daß diese Thesen auf dem Wege allzu summarischer Betrachtung gewonnen seien. Man vergesse indessen nicht, daß es sich hier nicht um mehr oder minder indirekte Erwägungen in betreff allfälliger Voraussetzungen oder Folgen gehandelt hat, sondern um ein möglichst direktes Befragen der Empirie selbst in Bezug auf ihre Grenzen, das jeder an der Antwort Interessierte zuletzt auf eigene Hand durchzuführen hat. Daß aber die in den obigen Thesen verzeichnete Antwort sich nicht etwa auf eine ungehörig kurze, daher von Zufälligkeiten abhängige Umfrage gründet, dafür bürgt die Geschichte der Philosophie von den primitivsten Gestalten des Materialismus angefangen - dafür bürgt die Vormeinung der theoretisch Naiven aller Zeiten, in der der Materialismus stets seinen ausgiebigsten Rückhalt gefunden hat; - dafür bürgt endlich das Verhalten der meisten von den sonst wissenschaftlich ausreichend, eventuell selbst autoritativ Urteilsfähigen, jener wunderliche horror psychologiae, dem man auch heute noch täglich begegnen kann und zwar nicht nur außerhalb, sondern ab und zu selbst innerhalb der fachmäßigen Vertretung dieser Wissenschaft. Was man in den Zeiten der "Aufklärung" laut verkündet, was sich in Zeiten der Reaktion gegen jene Aufklärung die "Wissenden" in die Ohren flüstern, es läuft am Ende immer darauf hinaus, daß es in der Welt "eigentlich" doch nichts anderes gibt, als Physisches und daß, was man über eine ganze Welt nicht physischer, sondern psychischer Geschehnisse erfahren und davon erlebt haben will, doch nichts als Hirngespinst ist. Darin ist freilich in gewissem Sinne noch weiter gegangen, als in der weiter gehenden der beiden obigen Thesen: aber umsomehr behalten diese ihre Bedeutung als Ausdruck der Überzeugung der Vielen, die im Bereich dessen, was die Wahrnehmung ihnen bietet, das Psychische ehrlich gesucht und eben durchaus - nicht gefunden haben.

Natürlich will dies nicht so verstanden sein, als ob jedermann, der die Gegenstände und Vorstellungen höherer Ordnung bestreitet, darum bereits Materialist wäre oder doch konsequenterweise sein müßte. Dagegen möchte ich allerdings für die minder weitgehende der beiden obigen Thesen den Anspruch erheben, daß sie so gut gestützt sei, als die Negation der Gegenstände und Vorstellungen höherer Ordnung im Hinblick auf die innere Wahrnehmung. Und vielleicht brauche ich auch nicht zu besorgen, daß die Nächstbeteiligten hingegen besonders nachdrücklich Einsprache erheben möchten: mindestens scheint das Material an eigenartigen Tatsachen, auf das z. B. SCHUMANN die ganze Psychologie aufzubauen sich bemüht zeigt, mit jener These im besten Einklang. Die Annahme der Existenz von Vorstellungen, die heute doch nicht leicht ein Psychologe für entbehrlich hält, steht freilich außerhalb der These: aber der Pseudo-Existenz der (physischen) Gegenstände eine wirkliche (psychische) Existenz, eben die der Vorstellungen, zugrunde zu legen, das wird am Ende auch ohne Zeugnis der inneren Wahrnehmung kein allzugroßes, jedenfalls kein entbehrliches Wagnis sein. Im Übrigen aber tritt die These in ihr Recht: denn Vorstellungen von Physischem, unter denen die Wortvorstellungen jederzeit besonders bevorzugt werden, Assoziationen dieser Vorstellungen und dann allenfalls noch Gefühle, sonst aber möglichst viele und beliebig komplizierte, auch beliebig hypothetisch konstruierte physiologische Vorgänge, machen das ausschließliche Rüstzeug jener Psychologie aus, die das Lob, die wirkliche exakte Tatsachenwissenschaft zu sein, besonders gern für sich vorwegnimmt.

Umgekehrt meine ich nun aber auch, daß, wer die in Rede stehende These mit der Empirie nun doch nicht im Einklang finden sollte, daraus wird Anlaß nehmen müssen, auch dem ersten Anschein speziell in Sachen der Gegenstände höherer Ordnung sich nicht ohne weiteres gefangen zu geben. Wir müssen darum der Berechtigung der These und der Natur des sie stützenden Anscheines eine etwas nähere Erwägung zuwenden.


§ 9. Zur Charakteristik der inneren Wahrnehmung

Wir befinden uns dabei in der einigermaßen unnatürlichen, der Psychologie und Erkenntnistheorie aber keineswegs so sehr ungewohnten Lage desjenigen, der,was ihm sonst immer nur als Erkenntnismittel zur Hand war, nun als Erkenntniszweck, genauer als das zu Erkennende oder wenigstens als einen Teil des zu Erkennenden behandeln soll. Die Besonderheit dieser Sachlage motiviert es, hier ausdrücklich die Frage aufzuwerfen, wann wir wohl berechtigt sein werden, irgendetwas als durch innere Wahrnehmung erkannt in Anspruch zu nehmen. Es handelt sich näher darum, wann überhaupt von Wahrnehmung, wann insbesondere von innerer Wahrnehmung zu reden sein wird. Lassen wir auch hier erkenntnistheoretische (übrigens auch psychologische) Probleme, die unsere nächsten Aufgaben nicht berühren, beiseite, so stellt sich die Beantwortung als eine recht einfache Sache heraus.

Nur dann wird etwas für wahrgenommen gelten dürfen, wenn seine Existenz unmittelbar, d. h. ohne Bezugnahme auf eine andere, in irgendeinem Sinne als Prämisse dienende Erkenntnis erkannt wird, überdies Erkenntnis und Erkanntes wenigstens praktisch (2) gleichzeitig existieren, die Erkenntnis sich sonach auf etwas dem Erkennenden Gegenwärtiges richtet. Gehört das Erkannte der Vergangenheit an, dann liegt, die erwähnte Unmittelbarkeit vorausgesetzt, ein Fall von Gedächtnis vor. Vielleicht gibt es eine analog unmittelbare Erkenntnis (genauer eine berechtigte Vermutung) auch in Bezug auf Künftiges: aber niemand denkt daran, einen solchen bisher überhaupt kaum einmal ernstlich ins Auge gefaßten Fall in das Gebiet des Wahrnehmens einzubeziehen. Ganz frei von Ungenauigkeit ist freilich die eben ausgesprochene Forderung der Gleichzeitigkeit der Wahrnehmung und des Wahrgenommenen nicht: der Fixstern, den wir wahrnehmen, könnte zur Zeit, da dies geschieht, längst zu leuchten aufgehört haben. Aber die Ungenauigkeiten, die hier zur Geltung kommen, betreffen speziell die äußere Wahrnehmung; sie können, wo wir es wesentlich mit der inneren Wahrnehmung zu tun haben, außer Betracht bleiben.

Was eine Wahrnehmung als innere kennzeichnet, ist einerseits die psychische Natur des Wahrgenommenen, vor allem aber jene Gewißheit und Evidenz, die kein anderes unmittelbares Existenzwissen mit der inneren Wahrnehmung gemein hat. Über das Gegebensein solchen Wissens kann natürlich dann auch wieder nur die innere Wahrnehmung (minder zuverlässig auch das Gedächtnis) belehren: daß auch das Wahrnehmen selbst unter günstigen Umständen innerlich wahrgenommen werden kann, macht mit einen Teil der Charakteristik dieser eigentümlichen Erkenntnisquelle aus.

Wer nun darüber, wie weit die innere Wahrnehmung als Erkenntnisquelle dienen kann, etwas feststellen will, findet sich sonach in erster Linie auf die innere Wahrnehmung selbst angewiesen, ohne daß hierin Schlimmeres, als der bloße Schein eines Zirkels läge; auch zu unseren beiden obigen Thesen hat in erster Linie innere Wahrnehmung, außerdem freilich Gedächtnis verholfen. In gleicher Weise steht uns bei Nachprüfung dieser Thesen zunächst ein besseres Hilfsmittel nicht zu Gebote. Soll aber einem gegebenen Objekte gegenüber festgestellt werden, ob es in den Bereich des durch unsere Thesen Ein- respektive Ausgeschlossenen gehört, so sind der Hauptsache nach die beiden Fragen zu beantworten: 1. wird das betreffende Objekt wirklich innerlich wahrgenommen? 2. wenn ja, fällt es in eine der beiden durch jene Thesen ausschließlich konzedierten Klassen der immanenten physischen Objekte oder der Gefühle? Stellt das betreffende Wahrgenommene sich ganz oder teilweise als Physisches, nicht zwar als immanentes Objekt, sondern als physische Wirklichkeit heraus, so hat man es insoweit überhaupt nicht mit innerer, sondern mit äußerer Wahrnehmung, übrigens aber natürlich eben darum auch nicht mit einer Instanz gegen unsere Thesen zu tun.

Im Folgenden sollen nun Tatsachen namhaft gemacht werden, durch die ich die in Rede stehenden Thesen für widerlegt halte. Ich beginne mit den (wirklich existierenden) psychischen Tatsachen, indes die bloß pseudo-existierenden immanenten Objekte uns nachher beschäftigen sollen.


§ 10. Innere Wahrnehmung beim Urteil

Nichts ist selbstverständlicher, als daß jedermann zu einer bestimmten Zeit nicht nur über ein gewisses Wissen verfügt, sondern auch von dessen Vorhandensein sich und anderen im Bedarfsfall sozusagen Rechenschaft zu geben vermag. Viel weiter als sein wirkliches geht in der Regel sein vermeintliches Wissen: so ist es im Ganzen meist ein recht ausgedehntes Gebiet von Gegenständen, über die einer seine "Ansichten" nicht nur hat, sondern von denen er auch weiß, daß er sie hat. Diese "Ansichten" sind natürlich nichts anderes, als was man auch Überzeugungen und Urteile nennt; diese Urteile sind natürlich entweder affirmativ [dem Subjekt ein Prädikat beilegend - wp] oder negativ und wer weiß, daß er in einer Sache eine Überzeugung habe, der weiß auch, wie beschaffen diese Überzeugung, also insbesondere ob sie affirmativ oder negativ ist. Welcher Natur ist dieses so alltägliche Wissen über Vorhandensein und Beschaffenheit unserer Überzeugungen?

Ohne Zweifel geht manches davon auf das Gedächtnis zurück: oft werde ich mich erinnern, dies von einem glaubwürdigen Zeugen gehört, jenes mit Hilfe einer komplizierteren Überlegung, deren Einzelheiten mir vielleicht entfallen sind, eingesehen zu haben. Aber wenn ich, gleichviel, ob im Hinblick auf solche Erinnerungen oder ohne sie, jetzt versichern kann: ich glaube, daß es sich so verhält, oder: ich glaube, das Ereignis hat nicht stattgefunden und dgl., so handelt es sich in der Regel nicht um ein Urteil, das ich gefällt  habe,  sondern um eines, das ich eben  fälle;  darüber kann mir mein Gedächtnis also noch keinesfalls Auskunft geben. Erschlossen aber ist mein Wissen davon,daß ich dieser oder jener Überzeugung bin, normalerweise ebenfalls nicht: es bleibt also keine andere Möglichkeit, also die freilich auch schon so oft als selbstverständlich behandelte, daß ich vom Vorhandensein meines Urteils eben durch Wahrnehmung Kenntnis habe.

Ist nun diese Wahrnehmung äußere oder innere oder mit anderen Worten: ist das (wahrgenommene) Urteil etwas Physisches oder etwas Psychisches? Die in dieser Allgemeinheit sich ziemlich wunderlich anlassende Frage hat in speziellerer Formulierung seltsamerweise immer noch nicht alle Aktualität verloren, indem die Meinung, das Urteil sei im Grunde nichts als ein Satz, also ein Komplex von Worten, immer noch Vertreter findet. Aber bei eingehenderer Erwägung dieses Gedankens wird man sich doch wohl nicht mehr aufzuhalten brauchen. Wäre der Besitz, den das Menschengeschlecht unter dem Namen der Wahrheit zu erkämpfen, zu erhalten und zu erweitern kein Opfer gescheut hat, näher besehen nichts als ein Schwall von Worten, von Worten ohne Sinn natürlich, da das Wesen des Urteils doch sonst wohl im Sinn zu suchen sein müßte, - dann wäre wie jede andere so auch die gegenwärtige Fragestellung sinn- und wertlos: es wäre bestenfalles jener Streit um Worte, den zu vermeiden bisher in jeder Kontroverse Freund wie Gegner einer Ansicht nach Kräften bemüht war.

SCHUMANN, der der in Rede stehenden Meinung nur vorübergehende, vielleicht in Folge mißverständlicher Ausdrucksweise, zuzuneigen scheint, (3) stellt sich in Sachen der Natur des Urteils auf den Standpunkt größter Zurückhaltung, indem er es für verfrüht erklärt, im Urteil etwas anderes, als eine "unbekannte Größe" zu sehen. (4) Die hierin liegende Anerkennung des Urteiles als einer Größe ist mir sicher eine wertvolle Bestätigung einer bereits vor Jahren, freilich nur ganz skizzenhaft umrissenen Behauptung. (5) Aber darüber kann ich doch keinen Augenblick im Zweifel sein, daß sich die psychische Natur des Urteils, seine Wesensverwandtschaft mit dem Gefühl gegenüber seiner völligen Wesensverschiedenheit im Vergleich mit Bewegung, Farbe oder Wärme, ganz unvergleichlich deutlicher der Beachtung aufdrängt, als seine Größennatur. Darum muß ich auch (6) die durch die obigen Beispiele und so viele andere Erfahrungen belegte Wahrnehmung des Urteils als innere Wahrnehmung bezeichnen, was mit der in den betreffenden Fällen in der Regel vorliegenden Sicherheit und Evidenz im besten Einklang steht.

Wie verträgt sich dies nun aber mit den obigen Thesen in betreff des Erkenntnisbereiches der inneren Wahrnehmung? Vom Urteil, womit natürlich der Urteilsakt und nicht Urteilsgegenstand gemeint ist, ist darin nicht die Rede; dieselben könnten also offenbar nur aufrecht bleiben, wenn es gelänge, das Urteil irgendwie auf Vorstellungsobjekte und zwar natürlich auf physische Vorstellungsobjekte zurückzuführen. Nun hat zwar das Bestreben, das Urteil als eigenartige Tatsache um jeden Preis aus der Welt zu schaffen, schon zu ziemlich verzweifelten "Reduktionen" geführt: daß aber das Wesen des Urteiles nicht in dem liegen könne, worüber geurteilt wird, darüber dürften bisher doch die allermeisten außer jedem Zweifel gewesen sein, von der Aussichtslosigkeit, es speziell in einem vorgestellten  physischen  Tatbestand zu suchen, gar nicht zu reden. Nicht also auf Vorgestelltes, sondern höchstens auf Vorstellungen könnte man das Urteil zurückzuführen versuchen. Ich glaube nicht, daß irgend ein solcher Versuch bisher auch nur den Anschein des Gelingens für sich hatte: gelänge es damit gleichwohl in Zukunft besser, so wären auch dann die durch unsere Thesen gezogenen Schranken bereits durchbrochen: in den Urteilen würden neben den Vorstellungsgegenständen auch außergegenständliche Bestimmungen innerlich wahrgenommen.

Die hier allgemein dargelegte Erwägung kann in einer spezielleren Anwendung eine Art argumentum ad hominem auch noch für denjenigen ausmachen, der die aus dem erwähnten "horror psychologiae" nicht eben selten enstpringende Scheu davor, eine innere Wahrnehmung überhaupt für etwas wissenschaftlich auch nur Annehmbares zu halten, insoweit überwunden hat, daß er sich in  irgendeinem  Falle auf sie stützt. Alle Wahrnehmung ist zwar auch Vorstellung, doch jedenfalls vor allem Urteil: etwas wahrzunehmen, die Existenz des Wahrgenommenen aber in suspenso [in der Schwebe - wp] lassen, ist ein Unding. Das gilt natürlich auch von der inneren Wahrnehmung. In soweit also einer in irgendeinem Falle überzeugt ist, etwas innerlich wahrzunehmen, insoweit diese Überzeugung, wie normalerweise doch nicht anders zu erwarten, selbst auf Wahrnehmung zurückgeht, ist damit bereits sichergestellt, daß das Urteil wahrgenommen werde und zwar innerlich wahrgenommen, da ein innerlich Wahrnehmen selbst doch nicht Sache äußerer Wahrnehmung sein könnte.

Ich schließe hieran sogleich den Hinweis auf eine Tatsache, die streng genommen vielleicht erst in späterem Zusammenhang zur Sprache kommen sollte, insofern aber doch schon hierher gehört, als sie denselben Erfahrungen direkt zu entnehmen ist, aus denen die Zugehörigkeit des Urteils ins Gebiet des innerlich Wahrnehmbaren erhellt. Wir nehmen in den hierhergehörigen Fällen nicht nur wahr, daß wir urteilen, sondern auch, worüber wir urteilen; und damit ist nicht etwa bloß gesagt, daß wir die Gegenstände, über die nebenbei auch geurteilt wird, als gegebene immanente Objekte wahrnehmen, sondern auch, daß wir die Verbindung wahrnehmen, die zwischen diesen immanenten Objekten und dem betreffenden Urteilsakt besteht. Denke ich, während in der nahen Kirche Mittag geläutet wird, daran, daß die Post mir heute keinen Brief gebracht hat, so bin ich keinen Augenblick darüber im Zweifel, daß das negative Urteil nicht das Mittagsgeläute, sondern die Postsendung betrifft. Es kommt hinzu, daß man sich ein Urteil anders als in einer ganz bestimmten und äußerst innigen Verbindung mit einem zu Beurteilenden, d. h. seinem Gegenstand, gar nicht vorstellen kann, vielmehr einsieht, daß das Urteil seinem Gegenstand gegenüber durchaus unselbständig ist. Wenn daher SCHUMANN meint, (7) die innere Wahrnehmung lasse ein Eingeschlossensein des Beurteilten in das Urteil nicht erkennen, sondern zeige nur, daß die Vorstellung des Beurteilten das Urteil nicht erkennen, sondern zeige nur, daß die Vorstellung des Beurteilten das Urteil, jene "unbekannte Größe" kausiere, so muß ich bestreiten, daß damit der der inneren Wahrnehmung vorliegende Tatbestand richtig beschrieben ist. Die Beschreibung enthält neben dem Zuwenig in betreff des "Einschlusses" noch ein Zuviel in betreff der Kausation, von der bereits HUME meines Erachtens endgültig dargetan hat, daß sie überhaupt nicht wahrgenommen werden kann, weder äußerlich noch innerlich. Jener Einschluß aber scheint mir durch Wahrnehmung wie Raisonnement in einem Maße gesichert, dem gegenüber allfällige Schwierigkeiten in betreff der "psycho-physischen Repräsentation" (8) ganz und gar nicht ins Gewicht fallen können. Plausible Hypothesen für solche Repräsentation aufzufinden, bleibt sicher jederzeit ein sehr dankenswertes, namentlich dem Fortschreiten physiologischer Erkenntnis ohne Zweifel sehr förderliches Bestreben. Voraussichtlich wird aber hierin der menschliche Erfindungsgeist hinter dem unerschöpflichen Reichtum der psychologischen Empirie jederzeit weit genug zurückbleiben: in keinem Falle aber dürfte die Anerkennung dessen, was sich der Empirie als Tatsache darbietet, von dessen Eignung abhängig gemacht werden, den Ausgangspunkt für gleichviel wie wertvolle Hypothesen abzugeben.


§ 11. Innere Wahrnehmung beim Begehren, Fühlen und Vorstellen

Was eben vom Urteil in betreff seines Verhältnisses zur inneren Wahrnehmung dargelegt worden ist, ließe sich nun in völlig analoger Weise auch vom Begehren, das Wort im weitesten Sinne verstanden, in dem insbesondere das Wollen natürlich einbegriffen ist, ausführen. Jeder hat unzählige Male bereits an sich erlebt, nicht nur, daß er begehrte oder widerstrebte, sondern auch, daß er zur Zeit, da dies geschah, darum aufs Gewisseste wußte und zwar nicht nur wußte, daß er begehrte, sondern auch was er begehrte, worin hier zugleich das Wissen um die Relation zwischem den Begehren und dessen Gegenstand eingeschlossen ist. Auch dies ist Wahrnehmungswissen, näher Wissen durch innere Wahrnehmung, die mit der in unseren Thesen ausgesprochenen Beschränktheit ihres Gebietes höchstens verträglich wäre, wenn eine "Reduktion" des Begehrens auf immanente physische Objekte, etwa noch unter Mitheranziehung von Gefühlen, sich durchführen ließe. Aber auch hier müßten einer Zurückführung zunächst nicht die Objekte, sondern deren Vorstellungen zugrunde gelegt werden, davon ganz abgesehen, daß das Zurückführen meiner Überzeugung nach hier keinen glücklicheren Erfolg aufzuweisen hat, als beim Urteil. Unter allen Umständen bilden die Begehrungen eine neue wichtige Instanzengruppe gegen unsere Eingeschränktheitsthesen.

Ganz Ähnliches wäre nun auch in betreff der Gefühle zur Widerlegung desjenigen zu sagen, der, immerhin wie wir sahen auch schon dem ersten Augenschein entgegen, von den beiden Einschränkungsthesen die weiter gehende anzunehmen geneigt wäre. Wir wissen doch viel zu oft, daß wir Freude oder Leid haben und woran wir es haben, als daß auf die Dauer daran zu denken wäre, der inneren Wahrnehmung das Gebiet der Gefühle streitig zu machen.

Daß nun gerade nur vom Vorstellen nicht gelten sollte, was sonach vom Urteilen, Fühlen und Begehren dargetan ist, müßte schon vorgängig äußerst unwahrscheinlich heißen, auch wenn wir im obigen uns nicht bereits in anderer Weise auf die Wahrnehmbarkeit des Vorstellens hingedrängt gefunden hätten. Nun darf aber weiter die Unnatürlichkeit, ja Unverträglichkeit nicht unerwähnt bleiben, die auf sich nimmt, wer den immanenten Vorstellungsgegenständen die Wahrnehmbarkeit zuspricht, dem Vorstellen aber nicht. Wir haben ja bereits gesehen, daß jenen Objekten nur jene sogenannte "Existenz in der Vorstellung", genauer also nur eine Art Pseudo-Existenz, noch genauer also gar keine Existenz zukommt, indes doch bloß wahrgenommen werden kann, was existiert. Wirklich denkt ja auch niemand daran, daß ich etwa den Königssee oder das homerische Troja wahrnehme, wenn ich durch innere Wahrnehmung weiß, daß ich jenen oder dieses eben vorstelle. So sind es hier gerade die immanenten Objekte, die, mögen sie dem Gebiete des Physischen oder des Psychischen angehören, aus ihrer Natur heraus Zweifel an ihrer Wahrnehmbarkeit gar wohl rechtfertigen. In dem Sinne wahrnehmbar, wie etwa Gefühle oder Begehrungen, kurz etwas wirklich Existierendes, sind diese Pseudo-Existenzen gewiß nicht. Vermag gleichwohl die innere Wahrnehmung, wie ja nun ebenfalls außer Zweifel, etwas über sie zu lehren. so kann das nur unter Vermittlung dessen geschehen, was wirklich existiert, mögen wir übrigens über die Natur dieser Vermittlung auch noch so schlecht unterrichtet sein. Was aber notwendig wirklich existiert, wo immanente Objekte jedoch pseudo-existieren, das ist weder Urteilen, noch Fühlen, noch Begehren, da jene Pseudo-Existenzen an keinen dieser Tatbestände gebunden sind, - wohl aber das, natürlich inhaltlich bestimmte Vorstellen. Jeder Fall also, wo wir mit Hilfe innerer Wahrnehmung die Pseudo-Existenz eines immanenten Objektes erkennen, ist selbst nur ein Fall von Pseudo-Wahrnehmung dieser Objekte und beweist, daß ein Fall von Wirklicher innerer Wahrnehmung vorliegt, durch die ein wirklich Existierendes, die betreffende Vorstellung erfaßt wird.

Wir sind so zum Gesamtergebnis gelangt, daß sowohl Vorstellen als Urteilen, sowohl Fühlen als auch Begehren unter günstigen Umständen der inneren Wahrnehmung zugänglich ist, daß also keine der charakteristischen Klassen elementarer psychischer Akte mit Recht aus dem Bereich des innerlich Wahrnehmbaren ausgeschlossen werden kann. Wir haben nun noch zu untersuchen, wie es mit der in unseren Thesen versuchten Beschränkung auf die physischen immanenten Objekte bewandt ist.


§ 12. Innere Wahrnehmung bei Gegenständen,
insbesondere solchen höherer Ordnung

Es handelt sich also im Folgenden ausschließlich um Wahrnehmungstatbestände, die, wie sich eben gezeigt hat, insofern eigentlich nur Pseudo-Wahrnehmungen sind, als sie bloß Pseudo-Existenzen betreffen. Es soll indes auf diese Seite der Sache im Folgenden weiter nicht mehr Rücksicht genommen werden: nur die Beschaffenheit der (immer mit den entsprechenden Vorbehalten) innerlich wahrnehmbaren Gegenstände kommt noch in Frage.

Dabei braucht der versuchte Ausschluß der psychischen Gegenstände uns jetzt kaum noch mehr als vorübergehend zu beschäftigen. Ist einmal sichergestellt, daß die innere Wahrnehmung psychische Tatsachen und noch dazu solche der verschiedensten Gebiete, zu erfassen vermag und ist diesesf selbst durch direkte Empirie, d. h. also wieder durch innere Wahrnehmung festgestellt, so ist damit schon gegeben, daß die Gegenstände der erstgenannten inneren Wahrnehmungen als solche durch die zweitgenannten inneren Wahrnehmungen erkannt werden. Es kommen die vielen Erfahrungen darüber hinzu, daß man so oft durch Wahrnehmung weiß, an welchen Schmerz, welchen Entschluß oder welches sonstige innere Erlebnis man eben denkt, sei es im Sinne einer Erinnerung, sei es im Sinne freier Einbildung, ebenso von Gefühlen und Begehrungen weiß, die auf Psychisches gehen. Es müßte hier also nur etwa wieder versucht werden, dem psychischen Gegenstand durch "Reduktion" auf Physisches seine psychische Natur streitig zu machen, - ein Unternehmen, auf dessen Aussichtslosigkeit hier nicht noch besonders eingegangen zu werden braucht.

Durch Erledigung dieses Punktes finden wir uns nun wieder vor die Ausgangs- und Hauptfrage zurückversetzt, vor die Angelegenheit der Gegenstände höherer Ordnung. Aber fürs Erste scheint der im bisherigen eingeschlagene Untersuchungsweg auch hier einfach genug zum Ziel zu führen. Denn das kann hier nun doch auch wieder niemand bestreiten, daß wir oft genug wissen und offenbar nur durch Wahrnehmung wissen, daß wir diese beiden Dinge ähnlich, jene unähnlich finden, daß wir es einmal mit drei, ein ander Mal mit fünf Exemplaren einer Gattung zu tun haben, daß wir diese Gestalt, jene Melodie erfassen, daß wir diese Kombination für möglich, jene für widersprechend halten, zwischen diesen Tatsachen, jenen Erkenntnissen Zusammenhang vermuten oder finden usf. Das Einzige, was hier wirklich in Frage kommen kann, ist eigentlich nur, ob diese Gegenstände, deren immanente Pseudo-Existenz also feststeht, auch wirklich Gegenstände höherer Ordnung sind. Müßte dies aber nicht, so mag man sofort fragen, gleichfalls durch die innere Wahrnehmung mit verbürgt sein, wenn diese Gegenstände wirklich der inneren Wahrnehmung gegeben wären? Ich meine, daß es in der Tat mit verbürgt ist: aber, wie sich noch näher zeigen wird, gibt es Umstände, unter denen das Zeugnis, auf das es hier ankommt, sich besonders leicht mißverstehen läßt. Außerdem aber bedeutet die Berufung auf die innere Wahrnehmung, wenn der Gegner gerade diese Wahrnehmung bestreitet, sofern sie isoliert bleibt, d. h. nicht auch noch anderweitig gestützt werden kann, jedenfalls das Ende der Verständigung.

Daher muß der indirektere Weg des Erkennens, die der Diskussion leichter zugängliche Erwägung, hier in ihre Recht treten. Wir wissen im Allgemeinen, was für Bedingungen erfüllt sein müssen, damit von Gegenständen höherer Ordnung die Rede sein kann: der betreffende Gegenstand muß auf andere Gegenstände aufgebaut sein, ohne durch das objektive Kollektiv der letzteren ausgemacht zu werden. Auch die positiven Gründe, um derentwillen ich diese Erfordernisse in Beispielen wie die eben wieder zusammengestellten für erfüllt halten muß, wurden oben (9) wenigstens den Hauptzügen nach dargelegt. Eine Ergänzung bietet natürlich die Beantwortung der Frage, ob gegebenenfalls auch noch eine andere Auffassung möglich oder gar wahrscheinlich zu machen wäre. Die Frage allgemein zu beantworten, d. h. allgemein die Unmöglichkeit einer anderen als der von mir vertretenen Auffassung darzutun, bin ich freilich derzeit so wenig imstande, als das nämliche Erfordernis bei vielen anderen unbedenklich akzeptierten Theoremen erfüllt ist. Man dürfte also in dieser Sache auf konkret vorliegende Ersatzversuche und die Stellungnahme zu diesen angewiesen bleiben. In diesem Sinne halte ich mich im Folgenden, wie es im gegenwärtigen Zusammenhang ja am natürlichsten ist, zunächst an die von FRIEDRICH SCHUMANN gebrachten Beiträge, ohne natürlich zu verkennen, daß durch eine allfällige Widerlegung derselben der Möglichkeit anderweitiger Versuche gleicher Tendenz noch wenig präjudiziert [vorverurteilt - wp] ist.


§ 13. Ein methodologisches Bedenken

Ich lasse eine kurze Würdigung des negativen, d. h. polemischen Teiles der einschlägigen Ausführunen SCHUMANNs vorangehen. Dieselben halten sich mit Recht an den bisher literarisch zugänglichsten Teil der Lehre von den Gegenständen höherer Ordnung, näher an EHRENFELS' bereits erwähnte grundlegende Aufstellung über "Gestaltqualitäten". (10)

Ich bin schon einmal für alles Wesentliche der in Rede stehenden Ausführungen eingetreten; (11) an dieser Zustimmung habe ich auch heute, obwohl einstweilen über manches Einschlägige hoffentlich zu größerer Klarheit gelangt, nichts zurückzunehmen: unter solchen Umständen wird von einem Versuch, SCHUMANNs Hauptbedenken gegen EHRENFELS zu entkräften, nicht wohl Umgang zu nehmen sein.

Solcher Bedenken finde ich zwei von sehr ungleichem Gewicht. Das erste ist mehr formaler oder genauer methodologischer Natur und die materialen Grundlagen, auf denen es steht, liegen abseits von den Fragen, die uns hier eigentlich beschäftigen. Nähere Erwägung dieser Grundlagen würde uns also voraussichtlich weit ablenken und es wird für Freund wie Gegner gleich erwünscht sein, wenn sich herausstellt, daß eine solche Erwägung entbehrlich sein dürfte.

SCHUMANN findet die Hauptbeispiele, an denen EHRENFELS seine Untersuchung durchführt, Melodie und "Raumgestalt",
    "... nicht gut gewählt. Die Melodie ist ein sehr kompliziertes psychisches Gebilde und die Tonpsychologie ist noch weit von ihrer vollständigen Analyse entfernt. Daß wir eine Melodie, die zunächst in C-Dur gespielt wird, wiedererkennen, wenn sie nachher in Fis-Dur gespielt wird, kann mannigfache, zur Zeit noch nicht näher bestimmbare Gründe haben. Einfach anzunehmen, daß in beiden Fällen dieselbe "Gestaltqualität" erzeugt wird, ist wohl ein etwas grober (!) Lösungsversuch der schwierigen Frage. Ebenso unglücklich scheint"
unserem Autor
    "die Wahl der Raumgestalt. Die Psychologie der Gesichtswahrnehmung ist noch außerordentlich wenig entwickelt. Eine Psychophysik der Raumwahrnehmung ist überhaupt noch nicht ernstlich in Angriff genommen und zur Beschreibung des psychischen Tatbestandes werden wir wohl noch eine ganz neue Terminologie ausbilden müssen." (12)
Und in der Tat wird der hier betonten Fortschrittsbedürftigkeit der Psychologie kein Besonnener seine Anerkennung versagen, wenn man vielleicht auch auf den Beisatz Wert legen mag, daß es damit in keiner lebensfähigken Wissenschaft ja anders bewandt war oder anders bewandt sein wird. Zur Bescheidenheit mahnen ist ja gleichwohl zu keiner Zeit und an keinem Ort vom Übel. Sollten sich aber aus einer solchen Mahnung wirklich Konsequenzen für oder eigentlich gegen die Fundierungstheorie ergeben?

Ich vermute, daß der unvoreingenommene Leser in dieser Sache schon vor aller Überlegung so eindeutig reagieren wird, daß die Überlegung kurz ausfallen darf. SCHUMANN findet die Tatsachen auf dem Gebiet des Ton- und Raumsinns noch nicht psychologisch durchforscht genug, um die Empirie dieser Gebiete heranzuziehen. Aber wo hätte EHRENFELS ein durchforschteres Gebiet gefunden? Folgerichtig verlangt also SCHUMANN eigentlich, man solle sich aller Gedanken über die von ihm selbst als solche erkannten "schwierien Fragen" enthalten, bis - ja, bis wann eigentlich? Die Gewissenhaftigkeit, der solche Zurückhaltung entstammen möchte, in allen Ehren; aber hätte sich der menschliche Forschungstrieb jederzeit durch sie meistern lassen, dann hätten wir, fürchte ich, eine bedenklich kurze Geschichte der Wissenschaften, falls wir nämlich überhaupt eine hätten.

Und noch auf einen Umstand soll hier wenigstens im Vorübergehen hingewiesen sein. Man denke, vor hundert Jahren hätte jemand den Physikern seiner Zeit folgende Erwägung entgegengehalten: "Die Optik ist noch weit entfernt von einer vollständigen Analyse der Lichterscheinungen. Daß Lichtstrahlen unter Umständen interferieren, kann mannigfache, zur Zeit noch nicht näher bestimmbare Gründe haben. Einfach anzunehmen, daß Ätherschwingungen vorliegen, ist wohl ein etwas grober Lösungsversuch der schwierigen Frage." Wer sich lieber in jüngere Vergangenheit versetzt, wird leicht etwa der mechanischen Wärmetheorie in ähnlicher Weise begegnen können; auch noch in vielen anderen Weisen möchte der nämliche Gedanke mit gleichem Erfolg zu variieren sein. Man kann dabei den beiden eben angeführten Beispielen gegenüber ganz wohl des Umstandes eingedenk bleiben, daß modernsten Auffassungen gemäßt der vorsichtige Mahner sogar hätte im Recht gewesen sein können. Sollte die Theorie der Gegenstände höherer Ordnung für Psychologie und Erkenntnistheorie Ähnliches leisten können wie die Undulationstheorie [Wellentheorie - wp] für die Physik, dann können wir sie getrost weiter bilden, auch auf die Gefahr hin, daß sie künftig einmal doch als durch Besseres ersetzbar sich erweisen sollte.


§ 14. Kontinuierlich verbundene Inferiora,
Teilbares und Geteiltes, unbestimmte Bestandstücke

Viel wichtiger, namentlich die uns hier beschäftigenden Untersuchungen viel direkter fördernd ist SCHUMANNs zweiter Einwand, obwohl er nicht die Gesamtheit der Gegenstände höherer Ordnung, auch nicht sämtliche fundierte Gegenstände, sondern nur eine ganz bestimmte Gruppe derselben zu treffen bestimmt ist. Ich will versuchen, ihm sogleich eine möglichst präzise Form zu geben.

Aus den allgemeinen Darlegungen des ersten Abschnittes war zu entnehmen, daß die Inferiora eines gegebenen Superius gegeneinander diskret sein können, aber nicht müssen, daß es sonach auch Inferiora geben kann, die miteinander kontinuierlich verbunden sind. Diese letztere Möglichkeit stellt unser Einwand in Abrede: Das Kontinuum hat in Wirklichkeit nicht unendlich viele Teile, sondern gar keinen Teil; es ist eine ungeteilte Einheit. So ist etwa "eine beliebig gestaltete Fläche von ganz gleichmäßiger Färbung, z. B. eine quadratische, nach Aussage der inneren Wahrnehmung zunächst eine vollständige Einheit ... Die Teile, in die man sich eine solche Einheit zerlegt denken kann, sind fingierte Teile". (13) Nicht anders steht es "bei jedem sich in bestimmter Richtung verändernden und bei jedem unverändert bleibenden Bewußtseinsinhalt" (14) usf. Ist dem so, so läßt sich in solchen Fällen einfach deshalb nicht von Gegenständen höherer Ordnung reden, weil die Inferiora fehlen. Besteht aber dieser Einwand zunächst innerhalb seiner Sphäre zu Recht, dann bedroht er auch den ganzen Gedanken der Gegenstände höherer Ordnung insofern, als es wesentlich dieselbe Erwägung ist, mit deren Hilfe die Vertreter der fundierten Gegenstände das eine Mal von den diskreten Tönen, das andere Mal von den kontinuierlichen, daher im Sinne des Einwandes nur fiktive Teile ausmachenden Ortsbestimmungen aus auf ein besonderes Superius, dort Melodie, hier Gestalt, argumentieren. Was hier verfehlt ist, wird dort schwerlich die dem Argumtent zugeschriebene Stringenz beanspruchen dürfen.

Vor allem muß hier eingeräumt werden, daß es in der Tat keine ganz unbedenkliche Sache wäre, müßten die Kontinua in Sachen der Gegenstände höherer Ordnung eine ganz andere Behandlung erfahren, wie die Diskreta. Das wird auch noch deutlicher, wenn man in Rechnung zieht, daß auch Kontinua zu Melodien und Diskreta zu Gestalten werden können. Ersteres belegen die sogenannten Satzmelodien wenigstens manchen ihrer Teile nach. Beim Gesang der Vögel und beim Heulen des Windes redet man freilich nicht von Melodie; am charakteristischsten Tatbestand derselben ist indes nicht zu zweifeln. Bekannt ist vollends, wie leicht ein "gefühlvoller" Violinspieler das Diskretum einer wie immer beschaffenen Melodie in das indiskreteste Kontinuum verwandeln kann. Solchen sozusagen kontinuierlich gemachten Diskretis stehen dann die gleichsam diskret gemachten Kontinua auf dem Gebiet der Gestalten als natürliche Gegenstücke zur Seite, wie sie in punktierten Konturen, etwa auch schraffierten Flächen und dgl. so oft vorkommen. Natürlich sind die so gebildeten Gestaltvorstellungen mit den aus den betreffenden Kontinuis hergestellten keineswegs gegenstandsgleich, wie man, am besten aus extremeren Fällen erkennt, wie etwa dem, daß man drei gegebene Punkte zu einer Art Dreiecksvorstellung vereinigt. Aber entsprechend weitgehende Gegenstandsähnlichkeit wird nicht in Abrede zu stellen sein, und je weiter diese geht, desto bedenklicher wird die Andersbehandlung des doch durch fließende Grenzen mehr Verbundenen als Getrennten.

Um nun aber die Beweiskraft des in Rede stehenden Einwandes zu würdigen, ist vor allem unerläßlich, in betreff dessen klar zu sehen, was durch denselben dem Kontinuum unter dem Namen der "Einheit" zugesprochen wird. Das Wort wird ja ohne Zweifel vom Zählen hergenommen sein und bedeutet insofern den Gegensatz zur Mehrheit. Aber oft genug will, wer es gebraucht, nicht so sehr den Gedanken an die Zahl eins zum Ausdruck bringen, als vielmehr den Gedanken daran, daß das betreffende Objekt so beschaffen ist, daß es Anspruch darauf hat, als  eines  behandelt zu werden, daran also, daß es etwas Einheitliches (15) ist. Solcher Einheitlichkeit gibt es zwei Hauptfälle: einmal kann etwas so beschaffen sein, daß es als  eines  schlechthin behandelt werden  muß,  weil eine Mehrheit daran sich nicht vorfindet; dann aber kann es sich um etwas handeln, das die Behandlung als Einheit nicht schlechterdings verlangt, wohl aber mehr oder minder nahelegt, oder zum Allerwenigsten doch gestattet. Im ersten Fall beruth die Einheit auf Einfachheit, im zweiten Fall dagegen darauf, daß eine Mehrheit gegenständlicher Momente sich aus inneren oder äußeren Zusammengehörigkeitsgründen zu einem Ganzen zusammenschließt oder vom vorstellenden Subjekt zu einem Ganzen zusammengefaßt wird, was eventuell auch ohne Zusammengehörigkeitsgrund geschehen kann. Betrachtet man Einfachheit als Grenzfall, so gelangt man so geradezu zu der scheinbar paradoxen Aufstellung: Einheit zu sein, ist eine Eigenschaft von Mehrheiten; Einheit ist insofern nichts anderes, als ein Ganzes oder Komplexion. Man kann dann die Scheinparadoxie noch weiter treiben und behaupten, daß jede Mehrheit eben als solche zugleich Einheit sein muß, da der Mehrheitsgedanke die die Mehrheit ausmachenden Bestandstücke eben zu einer Komplexion, also zu einer Einheit zusammenfaßt. Die Möglichkeit, auch rechnerisch jede Mehrheit wieder als Einheit zu behandeln, stimmt damit bestens überein. Zugleich beseitigt der Hinweis hierauf auch den Schein des Paradoxen: es ist ja nichts Befremdliches, wenn zweierlei Zählungen zweierlei Ergebnisse zu Tage bringen. Wer die betreffenden  Bestandstücke  zählt, kann deren mehrere vorfinden, auch wo eine auf  Komplexionen  von bestimmter Beschaffenheit gerichtete Zählung über die  Eins  nicht hinauskommt. Es ist nur eine sprachliche Sonderbarkeit, daß der  eine  komplexe Gegenstand im Hinblick auf die Vielheit seiner Bestandstücke zugleich selbst als Vielheit bezeichnet werden kann.

Für unsere nächsten Zwecke ist damit dargetan, daß SCHUMANNs Einwand nur dann Einwand ist, wenn man unter dem, was er Einheit nennt, den Spezial- oder Grenzfall der Einfachheit versteht. Wird aber noch Neigung bestehen, dem Kontinuum, dem Einheit gewiß in besonders auffallendem Maße eignet, auch Einfachheit zuzuschreiben? Ein Klärungsversuch wird am besten vom Gedanken des Teiles und Teilehabens ausgehen.

Teile, das Wort im gewöhnlichen Sinn verstanden, sind Einheiten so gut wie das Ganze, das sie ausmachen. Es ist damit gesagt, daß, falls sie selbst wieder aus Teilen bestehen, die Teile je  eines  Teiles enger zusammengehören müssen, als Teile verschiedener Teile: auch hier kann diese Zusammengehörigkeit eine mehr oder minder natürliche oder künstliche sein, und mit dem Namen des Teilens belegt man sehr verschiedenartige Operationen, die sämtlich auf Herstellung solcher natürlicher oder künstlicher Zusammengehörigkeiten innerhalb der aus diesen Operationen hervorgehenden Teile gerichtet sind.

Teile haben bedeutet natürlich nicht so viel als geteilt worden sein; sonst hätte, was durch Zusammensetzung entstanden ist, keine Teile: Teile hat eben, was geteilt ist, mag es dies erst geworden oder immer gewesen sein. Hat aber auch das Teile, was bloß teilbar ist? Was bloß geteilt werden kann, aber noch nicht geteilt ist, hat, das scheint wieder selbstverständlich, eben darum keine Teile. Man kommt aber damit in eine ziemlich schwierige Lage. Was teilbar ist, kann doch unmöglich einfach sein: was aber nicht einfach, sondern komplex ist, scheint doch wohl Teile haben zu müssen. Inzwischen ist die Schwierigkeit doch zunächst terminologischer Natur. Was teilbar ist, muß Stoff für Unterscheidung in sich schließen: aber das Verschiedene, das es in sich enthält, muß sich nicht in natürliche Einheiten sondern: ja im Grunde liegt, wo Letzteres der Fall ist, nicht mehr bloße Teilbarkeit vor, sondern Geteiltheit. Es ist nun immerhin Sache des Ausdruckes, ob man bereits im Falle des nicht zu Einheiten auseinander tretenden Verschiedenen von Teilen reden will. Sprachgemäßer dürfte es sein, es nicht zu tun. Es wird kaum ein Bedürfnis danach sich geltend machen, wenn man zugleich den Terminus "Bestandstück" weit genug anwendet, überall da nämlich, wo sich innerhalb eines vorgegebenen Gegenstandes Verschiedenheiten vorfinden. Man könnte dann etwa unbestimmte und bestimmte Bestandstücke auseinander halten, unter letzteren aber jene vermöge ihrer Natur auseinander tretenden Einheiten meinen, die man eben allenthalben im Hinblick auf das von ihnen ausgemachte Ganze als Teile bezeichnet.

Im Sinne dieser Ausdrucksweise ist also jede Einheit entweder eine geteilte oder eine ungeteilte: im letzteren Fall kann sie auch einfach sein, sie  muß  es aber keineswegs, da sie ebensogut eine Komplexion aus unbestimmten Bestandstücken sein kann. Freilich befindet man sich letzteren gegenüber in der einigermaßen befremdlichen Lage, dieselben außer in der Einheit, die sie ausmachen, nur noch in der Weise erfassen zu können, daß man sie erst ihrer Unbestimmtheit sozusagen beraubt, d. h. die bisher ungeteilte Einheit teilt. Das ist ein unvermeidlicher Erfolg der hierzu erforderlichen Analyse, (16) der sich nur insofern einigermaßen wett machen läßt, als man sich der Subjektivität der so in die Tatsachen hineingetragenen Bestimmtheit bewußt bleibt.

Salva subjecitivitate [Dank subjektiver "Wahrnehmung" - wp] also, wenn man so sagen darf, läßt sich nun leicht einsehen, daß unbestimmte Bestandstücke niemals einfach sein können. Die Unbestimmtheit hat ja, wie wir sahen, darin ihre Wurzel, daß das, was gleichsam innerhalb des Bestandstückes gelegen ist, vor dem, was es gleichsame von außen umgiebt, nichts voraus hat: bei Einfachem ist dies aber begreiflicherweise niemals der Fall. Demnach ist jedes unbestimmte Bestandstück selbst wieder eine Komplexion, deren Bestandstücke nun neuerlich entweder bestimmt oder unbestimmt sein können. Wenigstens läßt sich dem eben wieder berührten Erfordernis, daß, kurz ausgedrück, die innere Zusammengehörigkeit vor der äußeren nichts voraus habe, in zwei entgegengesetzten Weisen gerecht werden: entweder so, daß diese Zusammengehörigkeit nach innen wie nach außen gleich locker, oder so, daß sie gleich fest ist. Wirklich treffen wir die erste Möglichkeit etwa in jedem Haufen Äpfel oder Nüsse an, der sich je nach Genauigkeit und Belieben in zwei, drei und mehr gleiche oder auch ungleiche Teile teilen läßt und demnach vor der Teilung zwei, drei usf. unbestimmte Bestandstücke in sich faßt, deren Unbestimmtheit natürlich auch darin zur Geltung kommt, daß über ihre Gleichheit vorerst nichts vorgegeben ist. Immerhin wird man da bei solchen Unbestimmtheiten nicht leicht verweilen, da hier die zu Grunde liegenden bestimmten Bestandstücke, die Äpfel oder Nüsse, derlei unvollkommenere Betrachtungsweisen entbehrlich machen. Nicht so bei Verwirklichung der zweiten der eben nebeneinander gestellten Möglichkeiten, wie sie sich in den verschiedenen Kontinuen darstellt. Hier weisen die unbestimmten Bestandstücke immer wieder unbestimmte Bestandstücke auf, für deren Anzahl jedesmal kein anderer Anhalt vorliegt, als die der Analyse sich darbietenden Verschiedenheiten. Der Übergang vom Teilbaren zum Geteilten vollzieht sich hier durch Einführung von Diskontinuitäten: es berührt dabei im Grunde als Seltsamkeit, daß es möglich ist, bei Raum und Zeit sogar unvermeidlich ist, diese Diskontinuitäten mit Hilfe von Daten aus anderen Kontinuen herzustellen. So ist z. B. eine Raumstrecke, eine viereckige Fläche oder dgl. als solche durch kein räumliches Mittel diskontinuierlich zu machen: zieht man im letzteren Fall eine Diagonale, oder färbt man die eine Hälfte der Fläche gelb, die andere blau, so ist das Viereck "geteilt", aber eben mit Hilfe nicht einer räumlichen, sondern einer Farbendiskontinuität.

Übrigens aber sind diese Details bereits unwesentlich gegenüber dem Hauptfragepunkt, auf den wir nunmehr zurückgeführt sind. Für Kontinua ist aus dem obigen klar, daß die mancherlei, ja unendlich vielen Teilungen, die an ihnen vorgenommen werden können, letztlich jederzeit in sie hineingetragen (17) sind, indes ihnen von Natur nur unbestimmte Bestandstücke zukommen. SCHUMANN hat also ganz Recht, solche Teile als fiktive Teile zu bezeichnen. hat er aber auch Recht, wenn er darin eine Schwierigkeit der Fundierungstheorie erblickt?

Dies wäre gewiß der Fall, wenn die natürliche Einheit, die, wie wir sahen, jedem Kontinuum zukommt, zugleich dessen Einfachheit mit sich führte. Da dem aber, wie gezeigt, nicht so ist, so hat, soviel ich sehe, SCHUMANNs Einwand nur unter der Voraussetzung Geltung, daß die Inferiora eines fundierten Gegenstandes Teile im eben präzisierten Sinne sein müssen und nicht eventuelle auch unbestimmte Bestandstücke sein können. Zu einer solchen Einschränkung fehlt aber, im Allgemeinen wenigstens jeder Grund, wenn sie auch unter besonderen Umständen Geltung haben dürfte. Gewiß kann man nicht vergleichen, auch nicht zählen, was nicht in irgendeiner Weise "unterschieden" oder analysiert vorgestellt wird: ist aber z. B. der gefärbte Klang eine Fundierungskomplexion, so repräsentiert er nicht nur einen Fall, wo Analyse entbehrlich, sondern sogar einen, wo sie dem Zustandekommen der Komplexionsvorstellung abträglich wäre. Und so meine ich denn aus der Tatsache der kontinuierlich abgegrenzten Gestal oder der kontinuierlichen Quasi-Melodie eben nur das eine abnehmen zu können, daß unbestimmte Bestandstücke in betreff der Fundierung vielfach ganz verwandte Ergebnisse aufzuweisen haben wie bestimmte.

Ganz im Vorübergehen sei nun übrigens noch darauf hingewiesen, daß unter Umständen auch noch ein anderer Weg offen steht, SCHUMANNs Einwand zu entkräften. Die mancherlei Kontinua gleichen sich bekanntlich keineswegs in allen Eigenschaften, namentlich zeigt das Raum- und Zeitkontinuum eine in verschiedener Hinsicht deutliche Ausnahmestellung. Diese Ausnahmestellung kommt unter anderem auch darin zur Geltung, daß bei Raum und Zeit der Punkt nichts ist und nichts sein kann, als eine Grenze, indes dies etwa für das Farben- oder Tonkontinuum mindestens gar nicht selbstverständlich ist. Im Gegenteil scheinen hier gegen punktuelle Existenzen, wie etwa eine genau gleichfarbige Fläche oder ein genau konstanter Ton sie darbieten würden, höchstens Wahrscheinlichkeits-, keineswegs aber eigentliche Möglichkeitseinwendungen berechtigt. Bei Kontinuen dieser letzteren Art, für die die Auffassung des Kontinuums unter dem Gesichtspunkt der "Punktmannigfaltigkeit" in besonderer Weise nahe gelegt erscheint, wird einem vorgegebenen Fall gleichviel ob wirklichen oder "bloß vorgestellten" Überganges gegenüber die Frage zu erheben sein, ob es sich dabei um einen wirklich kontinuierlichen oder nur um einen scheinkontinuierlichen Übergang handelt, wie er durch eine geordnete Reihe unterschwellig verschiedener Punkte (18) jederzeit herzustellen ist. Wo punktuelle Existenzen möglich sind, wird Letzteres wohl jederzeit das unvergleichlich Wahrscheinlichere sein: auf Scheinkontinua aber hat dann natürlich die von SCHUMANN erhobene Schwierigkeit keinerlei Anwendung.
LITERATUR - Alexius Meinong, Über Gegenstände höherer Ordnung und deren Verhältnis zur inneren Wahrnehmung, Zeitschrift für Psychologie und Physiologie der Sinneswahrnehmung, Bd. 21, 1902
    Anmerkungen
    1) Daß es streng genommen für mich bereits die zweite Prüfung ist, sofern ich den Umständen, aus denen SCHUMANNs Bedenken hervorgegangen sein werden, Rechnung zu tragen bemüht war, lange ehe diese Bedenken erhoben wurden, vgl. diese Zeitschrift 2, Seite 251
    2) Die durch diese Einschränkung eingeführte Unbestimmtheit hat nur den Zweck, zu verhindern, daß späteren Untersuchungen (vgl. unten § 21) vorgegriffen werde.
    3) FRIEDRICH SCHUMANN, Zur Psychologie der Zeitanschauung, diese Zeitschrift 17, 1898, Seite 113
    4) SCHUMANN, ebenda Seite 118
    5) Vgl. Göttingische Gelehrten Anzeiger, 1890, Seite 71f
    6) Gegen SCHUMANN, Göttingische Gelehrten Anzeiger 1890, Seite 118
    7) Gegen SCHUMANN ebenda Seite 118f
    8) Gegen SCHUMANN ebenda Seite 119
    9) Vgl. § 3 ff [Die Ordnungsverschiedenheit]
    10) von EHRENFELS, Vierteljahrsschrift für wissenschaftliche Philosophie 1890, Seite 249
    11) MEINONG, diese Zeitschrift 2, Seite 245
    12) FRIEDRICH SCHUMANN, Zur Psychologie der Zeitanschauung, diese Zeitschrift 17, Seite 129f
    13) SCHUMANN, diese Zeitschrift 17, Seite 130
    14) SCHUMANN, diese Zeitschrift 17, Seite 130f
    15) Ich habe gelegentlich (diese Zeitschrift 6, Seite 359) für Fälle, wo es sich nur um die Zahl handelt, den Ausdruck "Einsheit" vorgeschlagen. Es könnte aber sein, daß dadurch dem Sprachgefühl, zumal in Hinblick auf die Zähl- und Rechenpraxis des täglichen Lebens mehr als billig zugemutet ist.
    16) Vgl. meinen Artikel über psychische Analyse, diese Zeitschrift 6, Seite 381f (Seite 42 des Sonderabdruckes)
    17) Weil es für eine Wahrheit jederzeit von Übel ist, wenn man sie durch eine untriftige Begründung zu stützen versucht, so merke ich hier eine solche untriftige Begründung an, die mich eine Weile irregeführt hat. Zum Beweis dafür, daß die vier rechtwinkligen Dreiecke, in die man ein Quadrat durch Ziehen der Diagonalen zerfällen kann, nicht zur Natur des Quadrates gehören, könnte man sich darauf berufen, daß, um den Gedanken jener Dreiecke zu gewinnen, nicht nur das Quadrat gleichsam auseinander gelegt, sondern auch noch jedes Dreieck durch eine Art inverser Operation (es ist die oben *Seite 201f berührte Tätigkeit, die dem Fundieren eignet) gleichsam zusammengesetzt werden muß, sonach sicher etwas dem Quadrate an sich Fremdes hereingebracht werde. Daß dieser Punkt unwesentlich ist, beweist ein von Natur geteilter Gegenstand, wie etwa das Schachbrett, dem man unbedenklich seine 64 Felder als Teile zuspricht, ohne nach den Erfordernissen zu fragen, die erfüllt sein müssen, um diese Teilquadrate als solche zu erfassen.
    18) Vgl auch L. W. STERN, Psychologie der Veränderungs-Auffassung, Seite 25f