ra-2B.SchmeidlerM. Weber
 
MAX WEBER
Roscher und Knies
und die logischen Probleme
der historischen Nationalökonomie

[ 3 / 3 ]

III. Knies und das Irrationalitätsproblem.

"Die weitverbreitete Laienansicht ist durchaus irrig, als ob die Geschichte eine  Reproduktion von (empirischen) Anschauungen  oder ein Abbild von früheren  Erlebungen  (des Abbildenden selbst oder anderer) sei. Schon das eigene Erlebnis kann, sobald es  denkend  erfaßt werden soll, nicht einfach  abgebildet  oder  nachgebildet  werden: das wäre eben kein Denken  über  das Erlebnis, sondern ein nochmaliges  Erleben  des früheren."

Für die Erörterung der logischen Stellung des "Deutens" (in dem hier festgehaltenen Sinne) ist zunächst ein Blick auf gewisse moderne Theorien über seinen psychologischen Hergang unvermeidlich.

Nach LIPPS (158), welcher, wennschon wesentlich unter dem Gesichtspunkt der Begründung der ästhetischen Werte, eine eigenartige Theorie der "Deutung" entwickelt hat, ist das "Verstehen" der "Ausdrucksbewegung" eines anderen, z.B. eines Affektlautes, "mehr" als bloßes "intellektuelles Verständnis" (Seite 106). Es enthält "Einfühlung", und diese für LIPPS grundlegende Kategorie ist ihrerseits (nach ihm) ein Seitentrieb der "Nachahmung", nämlich die ausschließlich "innere" Nachahmung eines Vorganges (Seite 120), z.B. des Seiltanzens eines Akrobaten - als eines "eigenen". Und zwar ist es nicht reflektierende Betrachtung des fremden Tuns, sondern eigenes, aber rein innerlich bleibendes "Erlebnis", neben welchem das "Urteil", daß - im Beispiel - nicht ich, sondern eben der Akrobat auf dem Seile steht, "unbewußt" bleibt (Seite 122) (159). Aus dieser "vollkommenen" Einfühlung, welche also ein gänzliches inneres Hineingehen des "Ich" in dasjenige Objekt, in welches man sich "einfühlt": - ein  wirkliches  phantastisches, eigenes (inneres) Tun also, nicht etwa ein bloß  phantasiertes,  d.h. zum Objekt einer "Vorstellung" gemachtes Tun (160), - bedeutet, und welches LIPPS als ästhetische "Einfühlung" zur konstitutiven Kategorie des ästhetischen Genusses erhebt, entwickelt (nach ihm) sich das "intellektuelle Verständnis" dadurch, daß, um im Beispiel zu bleiben, zunächst jenes "unbewußte" Urteil: - "nicht ich, sondern der Akrobat steht (oder: stand) auf dem Seil" - ins Bewußtsein erhoben, und damit das "Ich" in ein "vorgestelltes" (auf dem Seil) und ein "reales" (jenes andre sich vorstellendes) sich zerspaltet (Seite 125), so daß alsdann die - wie MÜNSTERBERG sagen würde: - "Objektivierung" des Vorganges, insbesondere also seine  kausale  Interpretation, beginnen kann. Ohne vorangegangene kausale "Erfahrung" ist andererseits aber "Einfühlung" nicht möglich: ein Kind "erlebt" den Akrobaten nicht. Aber - dürfen wir in LIPPS' Sinne einschalten - diese "Erfahrung" ist nicht das objektivierte Produkt nomologischer Wissenschaft, sondern die anschaulich "erlebte" und erlebbare, mit dem Begriff des "Wirkens", der "wirkenden Kraft", des "Strebens" verknüpfte Subjektkausalität des Alltags. Dies äußert sich insbesondere bei der "Einfühlung" in reine "Naturvorgänge". Denn die Kategorie der "Einfühlung" ist nach LIPPS keineswegs auf "psychische" Vorgänge beschränkt. Wir "fühlen" uns vielmehr auch in die physische Außenwelt ein, indem wir Bestandteile ihrer als Ausdruck einer "Kraft", eines "Strebens", eines bestimmten "Gesetzes" usw. gefühlsmäßig "erleben" (Seite 188), und diese phantastisch "erlebbare", anthropomorphe individuelle Kausalität in der Natur ist nach LIPPS die Quelle der "Naturschönheiten". Die "erlebte" Natur besteht im Gegensatz zur objektivierten, d.h. in Relationsbegriffe aufgelösten oder aufzulösenden, aus "Dingen" ganz ebenso, wie das erlebte eigene "Ich" ein Ding ist, - und der Unterschied zwischen "Natur" und "Ich" liegt eben darin, daß das "erlebte Ich"  das einzige reale "Ding"  ist, von dem alle "Natur"individuen ihre anschaulich "erlebbare" Dinghaftigkeit und "Einheit" zu Lehen tragen (Seite 196).

Wie man nun auch über den Wert dieser Aufstellungen für die Begründung der Aesthetik denken mag: für  logische  Erörterungen ist vor allem daran festzuhalten, daß das "individuelle Verstehen" - wie das ja auch bei LIPPS wenigstens angedeutet ist -  nicht  ein "eingefühltes Erlebnis" ist. Aber jenes entwickelt sich auch nicht in der Art aus diesem, wie LIPPS es darstellt. Wer sich in den LIPPSschen Akrobaten "einfühlt", "erlebt" ja weder, was dieser auf dem Seil "erlebt", noch was er "erleben" würde, wenn er selbst auf dem Seil stände, sondern etwas dazu nur in durchaus nicht eindeutigen, phantastischen Beziehungen Stehendes, und deshalb vor allem: etwas, was nicht nur keinerlei "Erkenntnis" in irgendeinem Sinne enthält, sondern auch garnicht das "historisch" zu erkennende Objekt enthält. Denn dies wäre eben doch im gegebenen Falle das Erlebnis des Akrobaten und nicht dasjenige des Einfühlenden. Nicht eine "Spaltung" des einfühlenden Ich tritt also ein, sondern die Verdrängung des  eigenen  Erlebnisses durch die Besinnung auf ein fremdes als "Objekt", wenn die Reflexion beginnt. Richtig ist nur, daß auch das "intellektuelle Verständnis" in der Tat ein "inneres Mitmachen", also "Einfühlung", in sich schließt, - aber, sofern es "Erkenntnis" beabsichtigt und erzielt, ein "Mitmachen" zweckvoll gewählter Bestandteile. Die Ansicht, daß die Einfühlung "mehr" sei als bloßes "intellektuelles Verständnis", kann also nicht ein Plus an "Erkenntniswert" im Sinne des "Geltens" behaupten, sondern besagt nur, daß kein objektiviertes "Erkennen", sondern reines "Erleben" vorliegt. Im übrigen ist entscheidend, ob die von LIPPS dem "Ich" und nur ihm zugeschriebene  reale  "Dinghaftigkeit" Konsequenzen für die Art der  wissenschaftlichen  Analyse "innerlich nacherlebbarer" Vorgänge haben soll. Die letztgenannte Frage aber bildet einen Bestandteil des universelleren Problems nach der logischen Natur der "Dingbegriffe",  dessen allgemeinste Formulierung wiederum sich dahin zuspitzen läßt: gibt es denn überhaupt Dingbegriffe? Man hat es immer wieder geleugnet, und welche Konsequenzen dieser Standpunkt für die logische Beurteilung speziell der Geschichte haben muß, zeigt neuestens wieder in typischer Weise der geistvolle italienische Widerpart der Ansichten von LIPPS und des Psychologismus überhaupt in der Philologie und Aesthetik: BENEDETTO CROCE (161). "Dinge sind Anschauungen", meint CROCE, "Begriffe dagegen beziehen sich auf Beziehungen zwischen Dingen". Der Begriff, welcher seinem Wesen nach nur genereller und also abstrakter Natur sein kann, ist daher "nicht mehr" Anschauung, aber er ist es anderseits "doch noch", da er ja eben schließlich seinem Inhalt nach nur verarbeitete Anschauung ist. Die Folge seines notwendig abstrakten Charakters ist jedoch, daß "Dinge", da sie stets individuell sind, nicht in Begriffe eingehen, sondern nur "angeschaut" werden können: ihre Erkenntnis ist also nur "künstlerisch" möglich. Ein "Begriff" von etwas Individuellem ist contradictio in adjecto, und die Geschichte, welche das Individuelle erkennen will, ist eben deshalb "Kunst", d.h. eine Aneinanderreihung von "Intuitionen". Denn ob eine Tatsache unsres Lebens "wirklich war" - worauf es ja der Geschichte allein ankommt -, lehrt keine begriffliche Analyse, sondern allein die "Reproduktion der Anschauungen": - "Geschichte ist Gedächtnis", und die Urteile, welche ihren Inhalt ausmachen, enthalten, als bloße "Einkleidung des Eindrucks einer Erfahrung", keinerlei "Setzung von Begriffen", sondern sind nur "Ausdrücke" von Anschauungen. Es kann daher die Geschichte Gegenstand "logischer" Bewertung gar nicht werden, denn die "Logik" befaßt sich nur mit (Allgemein-)Begriffen und ihrer Definition (162).

Solche Aufstellungen sind die Konsequenz folgender naturalistischer Irrtümer:

1. Daß nur Relationsbegriffe, und - da die Relationsbegriffe der unmittelbaren Alltagserfahrung selbstverständlich genau so viel "Anschauung" enthalten wie irgendein Dingbegriff (163) - nur Relationsbegriffe von absoluter Bestimmtheit, d.h. aber: in Kausalgleichungen ausdrückbare Relationsbegriffe überhaupt "Begriffe" seien. Ausschließlich mit solchen Begriffen aber arbeitet nicht einmal die Physik.

- 2. Die damit zusammenhängende Behauptung, daß "Dingbegriffe" keine "Begriffe" seien, sondern "Anschauungen", ist die Folge des Ineinanderschiebens verschiedener Bedeutungen der Kategorie der "Anschaulichkeit". Wie die anschauliche Evidenz des mathematischen Lehrsatzes etwas anderes ist als die für die "Erfahrung" unmittelbar gegebene, "in" und "außer" uns erlebte und erlebbare "Anschaulichkeit" des Mannigfaltigen - "kategoriale" Anschauung im Gegensatz zur "sinnlichen" nach Husserls Terminologie (164) -, so ist das CROCEsche Ding und insbesondere auch das LIPPSsche Ding  kat exochen [schlechthin - wp]:  das "Ich", so, wie es die empirische Wissenschaft anwendet, etwas gänzlich anderes als der "erlebte", zu einer rein sinnlich oder gefühlsmäßig anschaulichen "Einheit" zusammengeflossene und als solche durch "Gedächtnis" oder "Ichgefühl" psychologisch zusammengehaltene Komplex von Bewußtseinsinhalten. Wo die empirische Wissenschaft eine gegebene Mannigfaltigkeit als "Ding" und damit als "Einheit" behandelt, z.B. die "Persönlichkeit" eines konkreten historischen Menschen, da ist dieses Objekt zwar stets ein nur "relativ bestimmtes", d.h. ein stets und ausnahmslos empirisch "Anschauliches" in sich enthaltendes gedankliches Gebilde, - aber es ist gleichwohl eben ein durchaus  künstliches  Gebilde (165), dessen "Einheit" durch Auswahl des mit Bezug auf bestimmte Forschungszwecke "Wesentlichen" bestimmt ist, ein Denkprodukt also von nur "funktioneller" Beziehung zum "Gegebenen" und mithin: ein "Begriff", wenn anders dieser Ausdruck nicht künstlich auf nur einen Teil der durch denkende Umformung des empirisch Gegebenen entstehenden und durch Worte bezeichenbaren Gedankengebilde beschränkt wird. - Schon deshalb ist natürlich auch:

3. die weitverbreitete und von CROCE akzeptierte Laienansicht durchaus irrig, als ob die Geschichte eine "Reproduktion von (empirischen) Anschauungen" oder ein Abbild von früheren "Erlebungen" (des Abbildenden selbst oder anderer) sei. Schon das eigene Erlebnis kann, sobald es  denkend  erfaßt werden soll, nicht einfach "abgebildet" oder "nachgebildet" werden: das wäre eben kein Denken  über  das Erlebnis, sondern ein nochmaliges "Erleben" (166) des früheren oder vielmehr, da dies unmöglich ist, ein  neues  "Erlebnis", in welches das - für eine denkende Betrachtung sich stets als nur relativ begründet herausstellende - "Gefühl" mit "eingeht", "dies" (d.h. einen unbestimmt bleibenden Bestandteil des als präsentes "Erlebnis" Gegebenen) schon einmal "erlebt" zu haben. Ich habe an anderer Stelle - ohne übrigens selbstredend damit irgend etwas "Neues" zu sagen - dargelegt, wie auch das einfachste "Existenzialurteil" ("Peter geht spazieren", um mit CROCE zu exemplifizieren), sobald es eben "Urteil" sein und sich als solches "Geltung" sichern will - denn  das  ist die einzige in Betracht kommende Frage -, logische Operationen voraussetzt, welche allerdings nicht die "Setzung", wohl aber die konstante  Verwendung  von Allgemeinbegriffen, daher Isolation und Vergleichung, in sich enthalten. Es ist eben - und damit kommen wir zu GOTTLs Ausführungen zurück - der entscheidende Fehler aller jener, leider auch von Fachhistorikern so sehr oft akzeptierten Theorien, welche das spezifisch "Künstlerische" und "Intuitive" der historischen Erkenntnis, z.B. der "Deutung" von "Persönlichkeiten", als das Privileg der Geschichte ansehen, daß die Frage nach dem psychologischen  Hergang  bei der Entstehung einer Erkenntnis mit der gänzlich andern nach ihrem logischen "Sinn" und ihrer empirischen "Geltung" verwechselt wird. Was den psychologischen Hergang des Erkennens anbetrifft, so ist die Rolle, welche der "Intuition" zufällt, dem  Wesen  nach - wie schon oben ausgeführt - auf allen Wissensgebieten dieselbe, und nur der  Grad,  in welchem wir uns alsdann bei der denkenden Formung der allseitigen begrifflichen Bestimmtheit nähern können und wollen, ein je nach dem Erkenntnisziel verschiedener. Die  logische  Struktur einer Erkenntnis aber zeigt sich erst dann, wenn ihre empirische Geltung im konkreten Fall, weil problematisch,  demonstriert  werden muß. Erst die Demonstration erfordert unbedingt die (relative) Bestimmtheit der verwendeten Begriffe und setzt ausnahmslos und immer generalisierende Erkenntnis voraus, - was beides eine gedankliche Bearbeitung des nur "eingefühlten" Mit- oder Nacherlebens, d.h. seine Verwandlung in "Erfahrung", bedingt (167). Und die Verwendung von "Erfahrungsregeln" zum Zweck der Kontrolle der "Deutung" des menschlichen Handelns ist dabei nur dem alleroberflächlichsten Anschein nach von der gleichen Prozedur bei konkreten "Naturvorgängen" geschieden. Dieser Anschein entsteht dadurch, daß wir, infolge unserer an der eignen Alltagserkenntnis geschulten Phantasie, bei der "Deutung" menschlichen Handelns die ausdrückliche  Formulierung  jenes Erfahrungsgehaltes in "Regeln" in weiterem Umfang als "unökonomisch" unterlassen und also die Generalisierungen "implizit" verwenden. Denn die Frage, wann es für "deutend" arbeitende Disziplinen irgendwelchen wissenschaftlichen  Sinn  hat, aus ihrem Material, also dem unmittelbar verständlichen menschlichen Sich-Verhalten, im Wege der Abstraktion für ihre Zwecke besondere Regeln und sog. "Gesetze" zu bilden, ist freilich durchaus davon abhängig, ob dadurch für die deutende Kausalerkenntnis des Historikers bzw. Nationalökonomen bezüglich eines konkreten Problems brauchbare neue Einsichten zu erwarten sind. Daß dies der Fall sein  müsse,  ist schon wegen der geringen Schärfe, außerdem aber wegen der Trivialität der überwältigenden Mehrzahl der so zu gewinnenden Erfahrungssätze nicht im allergeringsten  generell  selbstverständlich. Wer sich veranschaulichen will, welche Früchte die bedingungslose Durchführung des Grundsatzes der Aufstellung von "Regeln" zeitigen würde, der lese etwa die Werke von Wilhelm Busch. Seine drolligsten Effekte erzielt dieser große Humorist gerade dadurch, daß er die zahllosen trivialen Alltagserfahrungen, die wir überall in unzählbaren Verschlingungen "deutend" verwenden, in das Gewand wissenschaftlicher Sentenzen kleidet. Der schöne Vers aus "Plisch und Plum": "Wer sich freut, wenn wer betrübt, macht sich meistens unbeliebt" ist, zumal er das Gattungsartige des Vorgangs sehr korrekt nicht als Notwendigkeitsurteil, sondern als Regel "adäquater Verursachung" faßt, ein ganz tadellos formuliertes "historisches Gesetz". - Sein Gehalt an Erfahrungswahrheit ist als geeignetes Hilfsmittel der "Deutung" z.B. der politischen Spannung zwischen Deutschland und England nach dem Burenkriege (natürlich neben sehr vielen andern, vielleicht wesentlich wichtigeren Momenten) gänzlich unbezweifelbar. Eine "sozialpsychologische" Analyse derartiger politischer "Stimmungs"-Entwickelungen könnte nun ja selbstverständlich unter den verschiedensten Gesichtspunkten höchst interessante Ergebnisse zutage fördern, die auch für die historische Deutung solcher Vorgänge, wie des erwähnten, den erheblichsten Wert gewinnen  können,  - aber was eben ganz und gar  nicht  feststeht, ist, daß sie ihn gewinnen  müssen,  und daß nicht im konkreten Fall die "vulgärpsychologische" Erfahrung vollkommen genügt und also das auf einer Art naturalistischer Eitelkeit beruhende Bedürfnis, die historische (oder ökonomische) Darstellung möglichst überall mit der Bezugnahme auf psychologische "Gesetze" schmücken zu können, im konkreten Fall ein Verstoß gegen die Ökonomie der wissenschaftlichen Arbeit wäre. Für eine grundsätzlich das Ziel der "verständlichen Deutung" festhaltende "psychologische" Behandlung von "Kulturerscheinungen" lassen sich Aufgaben der Begriffsbildung von  logisch  ziemlich heterogenem Charakter denken: darunter ohne allen Zweifel notwendigerweise  auch  die Bildung von Gattungsbegriffen und von "Gesetzen" in dem weiteren Sinn von "Regeln adäquater Verursachung". Diese letzteren werden nur da, aber auch überall da, von Wert sein, wo die "Alltagserfahrung" nicht ausreicht, denjenigen Grad "relativer Bestimmtheit" der kausalen Zurechnung zu gewährleisten, welcher für die Deutung der Kulturerscheinungen im Interesse ihrer "Eindeutigkeit" erforderlich ist. Der Erkenntniswert ihrer Ergebnisse wird aber eben deshalb regelmäßig um so größer sein, je  weniger  sie dem Streben nach einer den quantifizierenden Naturwissenschaften verwandten Formulierung und Systematik auf Kosten des Anschlusses an die unmittelbar verständliche "Deutung" konkreter historischer Gebilde nachgeben, und je  weniger  sie infolgedessen von den allgemeinen Voraussetzungen in sich aufnehmen, welche naturwissenschaftliche Disziplinen für ihre Zwecke verwerten. Begriffe wie etwa der des "psychophysischen Parallelismus" z.B. haben als jenseits des "Erlebbaren" liegend für derartige Untersuchungen natürlich unmittelbar nicht die allergeringste Bedeutung, und die besten Leistungen "sozialpsychologischer" Deutung, die wir besitzen, sind in ihrem Erkenntniswert ebenso unabhängig von der Geltung aller derartigen Prämissen, wie ihre Einordnung in ein lückenloses "System" von "psychologischen" Erkenntnissen eine Sinnlosigkeit wäre. Der entscheidende  logische  Grund ist eben der: daß die Geschichte zwar nicht in dem Sinn "Wirklichkeitswissenschaft" ist, daß sie den gesamten Gehalt irgendeiner Wirklichkeit "abbildete", - das ist prinzipiell unmöglich, - wohl aber in dem anderen, daß sie Bestandteile der gegebenen Wirklichkeit, die, als solche, begrifflich nur relativ bestimmt sein können, als "reale" Bestandteile einem konkreten kausalen Zusammenhang einfügt. Jedes einzelne derartige Urteil über die Existenz eines konkreten Kausalzusammenhangs ist an sich der Zerspaltung schlechthin ins Unendliche hinein fähig (168), und nur eine solche würde - bei absolut idealer Vollendung des nomologischen Wissens - zur vollständigen Zurechnung mittels exakter "Gesetze" führen. Die historische Erkenntnis führt die Zerlegung nur so weit, als der konkrete Erkenntniszweck es verlangt, und diese notwendig nur relative Vollständigkeit der Zurechnung manifestiert sich in der notwendig nur relativen Bestimmtheit der für ihre Vollziehung verwendeten "Erfahrungsregeln": darin also, daß die auf Grund methodischer Arbeit gewonnenen und weiter zu gewinnenden "Regeln" stets nur eine Enklave innerhalb der Flut "vulgär-psychologischer" Alltagserfahrung darstellen, welche der historischen Zurechnung dient. Aber "Erfahrung" ist eben, im logischen Sinn, auch diese.

"Erleben" und "Erfahren", die Gottl einander so schroff gegenüberstellt (169), sind in der Tat Gegensätze, aber auf dem Gebiet der "innern" in keinem andern Sinn wie auf dem der "äußern" Hergänge, beim "Handeln" nicht anders als in der "Natur". "Verstehen" - im Sinne des evidenten "Deutens" - und "Erfahren" sind auf der einen Seite keine Gegensätze, denn jedes "Verstehen" setzt (psychologisch) "Erfahrung" voraus und ist (logisch) nur durch Bezugnahme auf "Erfahrung" als geltend demonstrierbar. Beide Kategorien sind anderseits insofern nicht identisch, als die Qualität der   "Evidenz"  (170) das "Verstandene" und "Verständliche" dem bloß (aus Erfahrungsregeln) "Begriffenen" gegenüber auszeichnet. Das Spiel menschlicher "Leidenschaften" ist sicherlich in einem qualitativ andern Sinn "nacherlebbar" und "anschaulich" als "Natur"-Vorgänge es sind. Aber diese "Evidenz" des "verständlich" Gedeuteten ist sorgsam von jeder Beziehung zur "Geltung" zu trennen. Denn sie enthält nach der  logischen  Seite lediglich die  Denkmöglichkeit  und nach der  sachlichen  lediglich die objektive Möglichkeit (171) der "deutend" erfaßbaren Zusammenhänge als Voraussetzung in sich. Für die Analyse der Wirklichkeit aber kommt ihr, lediglich um jener ihrer  Evidenz-Qualität willen, nur die Bedeutung entweder, - wenn es sich um die Erklärung eines konkreten Vorganges handelt, - einer Hypothese, oder, - wenn es sich um die Bildung genereller Begriffe handelt, sei es zum Zweck der Heuristik oder zum Zweck einer eindeutigen Terminologie, - diejenige eines "idealtypischen" Gedankengebildes zu. Der gleiche Dualismus von "Evidenz" und empirischer "Geltung" ist aber auf dem Gebiet der an der Mathemathik orientierten Disziplinen, ja gerade auf dem Gebiet des mathematischen Erkennens selbst (172), ganz ebenso vorhanden, wie auf demjenigen der Deutung menschlichen Handelns. Während aber die "Evidenz" mathematischer Erkenntnisse und der mathematisch formulierten Erkenntnis  quantitativer  Beziehungen der Körperwelt "kategorialen" Charakter hat, gehört die "psychologische" Evidenz in dem hier behandelten Sinn in das Gebiet des nur Phänomenologischen. Sie ist - denn hier erweist sich die LIPPSsche Terminologie als recht brauchbar - phänomenologisch bedingt durch die spezielle Färbung, welche die "Einfühlung" in solche  qualitativen  Hergänge besitzt, deren wir uns als objektiv  möglicher  Inhalte der eignen inneren Aktualität  bewußt  werden können. Ihre indirekte  logische  Bedeutung für die Geschichte ist gegeben durch den Umstand, daß zum "einfühlbaren" Inhalt fremder Aktualität auch jene "Wertungen" gehören, an denen der Sinn des "historischen Interesses" verankert ist, und daß daher seitens einer Wissenschaft, deren Objekt, geschichtsphilosophisch formuliert, "die Verwirklichung von Werten" darstellt (173), die selbst "wertenden" Individuen stets als die "Träger" jenes Prozesses behandelt werden (174).

Zwischen jenen beiden Polen -: der kategorialen mathematischen Evidenz räumlicher Beziehungen und der phänomenologisch bedingten Evidenz "einfühlbarer" Vorgänge des bewußten Seelenlebens, - liegt eine Welt von weder der einen noch der andern Art von "Evidenz" zugänglichen Erkenntnissen, die aber um dieses phänomenologischen "Mangels" willen natürlich nicht das Allermindeste an Dignität oder empirischer Geltung einbüßen. Denn, um es zu wiederholen, der Grundirrtum der von Gottl akzeptierten Erkenntnistheorie liegt darin, daß sie das Maximum "anschaulicher" (175)  Evidenz  mit dem Maximum von (empirischer)  Gewißheit  verwechselt. Wie das wechselvolle Schicksal der sogenannten "physikalischen Axiome" immer wieder den Prozeß zeigt (176), daß eine in der Erfahrung sich bewährende Konstruktion die Dignität einer  Denknotwendigkeit prätendiert, so hat die Identifikation von "Evidenz" mit "Gewißheit" oder gar - wie manche Epigonen K. Mengers wollten - mit "Denknotwendigkeit" bei "idealtypischen" Konstruktionen auf dem Gebiet der Sozialwissenschaften ganz entsprechende Irrtümer gezeitigt, und auch Gottl z.B. in manchen Aufstellungen in seiner "Herrschaft des Worts" den gleichen Weg betreten (177). Allem Gesagten zum Trotz wird man nun aber doch daran festhalten wollen, daß jedenfalls auf  einem  Gebiet die an sich nur  erkenntnispsychologische Bedeutung der "nacherlebenden Deutung" de facto den Sinn des "Geltens" annehme: da nämlich, wo eben bloße nicht artikulierte "Gefühle" historisches Erkenntnisobjekt und eben daher die Suggestion von entsprechenden "Gefühlen" bei uns das  einzige  mögliche Erkenntnisideal sei. Das "Einleben" eines Historikers, Archäologen, Philologen in "Persönlichkeiten", "Kunstepochen", "Sprachen" erfolge in Gestalt bestimmter "Gemeingefühle", "Sprachgefühle" usw., und man hat (178) diese Gefühle geradezu als den sichersten "Canon" für die historische Bestimmung z.B. der Provenienz einer Urkunde, eines Kunstwerks, oder für die Deutung der Gründe und des Sinnes einer historischen Handlung hingestellt. Da nun der Historiker anderseits bezwecke und bezwecken müsse, uns die "Kulturerscheinungen" (wozu natürlich z.B. auch einzelne historisch, speziell auch rein politisch bedeutsame "Stimmungen" gehören) "nacherleben" zu lassen, sie uns zu "suggerieren", so sei wenigstens in diesen Fällen diese suggerierende "Deutung" ein Vorgang, welcher gegenüber der begrifflichen Artikulation auch erkenntnistheoretisch autonom sei. Versuchen wir, in diesen Ausführungen Zutreffendes von Falschem zu sondern. Was zunächst jene behauptete Bedeutung der "Gemeingefühle" oder "Totalitätsgefühle" als "Canon" der kulturhistorischen Einordnung oder der Deutung von "Persönlichkeiten" anlangt, so ist die Bedeutung des - wohlgemerkt: durch konstante  denkende  Beschäftigung mit dem "Stoff", d.h. aber: durch Uebung, also "Erfahrung" erworbenen (179) - "Gefühls" für die psychologische Genesis einer Hypothese im Geist des Historikers sicherlich von eminenter Bedeutung, ja geradezu unentbehrlich: durch bloßes Hantieren mit "Wahrnehmungen" und "Begriffen" ist noch keinerlei wertvolle historische, aber auch keinerlei Erkenntnis irgendwelcher andern Art, "geschaffen" worden. Was dagegen die angebliche "Sicherheit" im Sinn des wissenschaftlichen "Geltens" anlangt, so wird jeder gewissenhafte Forscher die Ansicht auf das bestimmteste ablehnen müssen, daß der Berufung auf "Totalitätsgefühle", z.B. auf den "allgemeinen Charakter" einer Epoche, eines Künstlers usw. irgendwelcher Wert zukomme, sofern sie sich nicht in bestimmt artikulierte und demonstrierbare  Urteile,  d.h. aber in "begrifflich" geformte "Erfahrung" durchaus im gewöhnlichen Sinne dieses Wortes umsetzen und so kontrollieren läßt. - Damit ist im Grunde auch schon gesagt, was es mit der historischen "Reproduktion" von  gefühlsmäßigen seelischen Inhalten, wo sie historisch (kausal) relevant sind, für eine Bewandtnis hat. Daß "Gefühle" sich nicht in dem Sinne begrifflich "definieren" lassen wie etwa ein rechtwinkliges Dreieck oder wie Abstraktionsprodukte der quantifizierenden Wissenschaften, teilen sie durchaus mit allem Qualitativen. Alle Qualia, mögen wir sie als Qualitäten der "Dinge" in die Welt außer uns "projizieren" oder als psychische Erlebungen in uns "introjizieren", besitzen als solche diesen Charakter des notwendig relativ "Unbestimmten". Für Lichtfarben, Klangfarben, Geruchsnuancen usw. gilt natürlich genau im gleichen Sinn wie für religiöse, ästhetische, ethische "Wertgefühle", daß bei ihrer schildernden Darstellung letztlich "ein jeder sieht, was er im Herzen trägt". Die Deutung psychischer Vorgänge arbeitet also, soweit nur dieser Umstand in Frage kommt, in durchaus keinem andern Sinn mit prinzipiell nicht absolut eindeutig bestimmbaren Begriffen, wie jede Wissenschaft, welche vom Qualitativen nicht durchweg abstrahiert, überhaupt es tun muß (180). Soweit der Historiker in seiner Darstellung sich mit suggestiv wirkenden Mitteln an unser "Gefühl" wendet, also m. a. W. ein begrifflich nicht artikulierbares "Erlebnis" in uns zu provozieren trachtet, handelt es sich  entweder  um eine Stenographie für die Darstellung von Teilerscheinungen seines Objekts, deren begriffliche Bestimmtheit für den konkreten Erkenntniszweck ohne Schaden unterlassen werden kann: - dies ist eine Folge des Umstandes, daß die prinzipielle Unausschöpfbarkeit des empirisch gegebenen Mannigfaltigen  jede  Darstellung nur als einen "relativen" Abschluß des historischen Erkenntnisprozesses "Geltung" erlangen läßt.  Oder  aber: die Provokation eines reinen Gefühlserlebnisses in uns beansprucht, als spezifisches  Erkenntnismittel zu dienen: als "Veranschaulichung" z.B. des "Charakters" einer Kulturepoche oder eines Kunstwerkes. Alsdann kann sie zwiefachen logischen Charakter haben. Sie kann mit dem Anspruch auftreten, ein  "Nacherleben" des - je nach der Ausdrucksweise - "geistigen" oder "psychischen" "Gehaltes" des "Lebens" der betreffenden Epoche oder Persönlichkeit oder des konkreten Kunstwerkes darzustellen. In diesem Fall enthält sie beim Darsteller und erzeugt sie beim Leser, der sich mit ihrer Hilfe "einfühlt", solange sie im Stadium des "Gefühlten" beharrt, stets und unvermeidlich unartikulierte  eigene  Wertgefühle, bezüglich deren an sich nicht die mindeste Gewähr besteht, daß sie den Gefühlen jener historischen Menschen irgendwie entsprechen, in welche er sich einfühlt (181). Es fehlt ihr deshalb auch jeder kontrollierbare Maßstab für eine Unterscheidung von  kausal  "Wesentlichem" und "Unwesentlichem". Wie das "Totalitätsgefühl", welches in uns z.B. durch eine fremde Stadt erzeugt wird, im Stadium des rein Gefühlsmäßigen durch Dinge, wie die Lage der Schornsteine, die Form der Dachgesimse und dergleichen absolut zufällige, d.h. hier: für den eignen "Lebensstil" ihrer Bewohner in keinem Sinn  kausal  wesentliche Elemente bestimmt zu werden pflegt, so steht es auch, nach aller Erfahrung, mit allen unartikulierten historischen "Intuitionen" ohne alle Ausnahme: ihr wissenschaftlicher Erkenntniswert sinkt zumeist parallel mit ihrem ästhetischen Reiz; sie  können  unter Umständen bedeutenden "heuristischen" Wert gewinnen, unter Umständen aber auch der sachlichen Erkenntnis geradezu im Wege stehen, weil sie das Bewußtsein davon, daß es sich um Gefühlsinhalte des Beschauers, nicht der geschilderten "Epoche" resp. des schaffenden Künstlers usw. handelt, verdunkeln. Der subjektive Charakter derartiger "Erkenntnis" ist in diesem Falle identisch mit dem Mangel der "Geltung", eben  weil  eine begriffliche Artikulation unterlassen ist, und die "Anempfindung" dadurch sich der Demonstration und Kontrolle entzieht. Und sie trägt überdies die eminente Gefahr in sich, die kausale Analyse der Zusammenhänge zugunsten des Suchens nach einem dem "Totalgefühl" entsprechenden "Gesamtcharakter" zurückzudrängen, welcher nun, - da das Bedürfnis nach einer die "Gefühlssynthese" wiedergebenden  Formel  an die Stelle desjenigen nach empirischer Analyse getreten ist, - der "Epoche" als Etikette aufgeklebt wird. Die subjektive gefühlsmäßige "Deutung" in dieser Form stellt  weder  empirische historische Erkenntnis realer Zusammenhänge (kausale Deutung) dar,  noch  dasjenige andere, was sie außerdem noch sein könnte:  wertbeziehende Interpretation.  Denn dies ist derjenige andere Sinn des "Erlebens" eines historischen Objektes, welcher neben der kausalen Zurechnung in der "Kategorie" [der Deutung], mit welcher wir uns hier befassen, liegen kann. Ich habe über ihr logisches Verhältnis zum Geschichtlichen an anderer Stelle gehandelt (182), und es genügt hier festzustellen, daß in dieser Funktion die "Deutung" eines ästhetisch, ethisch, intellektuell oder unter Kulturwertgesichtspunkten aller denkbaren Art bewertbaren Objektes nicht  Bestandteil  einer (im logischen Sinn) rein empirisch-historischen - d.h. konkrete, "historische Individuen" zu konkreten Ursachen zurechnenden - Darstellung, sondern vielmehr - vom Standpunkt der Geschichte aus betrachtet -  Formung  des "historischen Individuums" ist. Die "Deutung" des "Faust", oder etwa des "Puritanismus" oder etwa bestimmter Inhalte der "griechischen Kultur" in  diesem  Sinn ist Ermittlung der "Werte", welche "wir" in jenen Objekten "verwirklicht" finden  können  und derjenigen, stets und ausnahmslos individuellen "Form", in welcher "wir" sie darin "verwirklicht" finden und um derentwillen jene "Individuen" Objekte der historischen "Erklärung" werden: - mithin eine geschichts philosophische  Leistung. Sie ist in der Tat "subjektivierend", wenn nämlich darunter verstanden wird, daß die "Geltung" jener Werte selbstverständlich von uns niemals im Sinn einer Geltung als empirischer "Tatsache" gemeint sein kann. Denn in dem hier jetzt in Rede stehenden Sinn verstanden, interpretiert sie nicht, was die historisch an der Schaffung des "bewerteten" Objekts Beteiligten ihrerseits subjektiv "empfanden" - das ist ihr, soweit sie Selbstzweck ist, nur eventuell Hilfsmittel für unser eigenes, besseres "Verständnis" des Wertes (183) -, sondern was  "wir"  in dem Objekt an Werten finden "können" - oder etwa auch: "sollen". Im letzteren Fall setzt sie sich die Ziele einer normativen Disziplin - etwa der Aesthetik - und "wertet" selbst, im ersteren ruht sie, logisch betrachtet, auf der Grundlage "dialektischer" Wertanalyse  und ermittelt ausschließlich "mögliche" Wertbeziehungen des Objekts. Diese "Beziehung" auf "Werte" ist es nun aber, - und das ist ihre in unserm Zusammenhang entscheidend wichtige Funktion, - welche zugleich den einzigen Weg darstellt, aus der völligen Unbestimmtheit des "Eingefühlten" herauszukommen zu derjenigen Art von Bestimmtheit, deren die Erkenntnis individueller geistiger Bewußtseinsinhalte fähig ist. Denn im Gegensatz zum bloßen "Gefühlsinhalt" bezeichnen wir als "Wert" ja eben gerade das und nur das, was fähig ist, Inhalt einer Stellungnahme: eines artikuliert-bewußten positiven und negativen "Urteils" zu werden, etwas, was "Geltung heischend" an uns herantritt, und dessen "Geltung" als "Wert" "für" uns demgemäß nun "von" uns anerkannt, abgelehnt oder in den mannigfachsten Verschlingungen "wertend  beurteilt"  wird. Die "Zumutung" eines ethischen oder ästhetischen "Wertes" enthält ausnahmslos die Fällung eines "*Werturteils".  Ohne nun auf das Wesen der "Werturteile" hier noch näher eingehen zu können (184), so ist für unsere Betrachtungen das eine jedenfalls festzustellen: daß die  Bestimmtheit  des [Urteils-] Inhaltes  es ist, welche das Objekt, auf welches sie sich beziehen, aus der Sphäre des nur "Gefühlten" heraushebt. Ob irgend jemand das "Rot" einer bestimmten Tapete "ebenso" sieht wie ich, ob es für ihn dieselben "Gefühlstöne" besitzt, ist durch kein Mittel eindeutig festzustellen, die betreffende "Anschauung" bleibt in ihrer Kommunikabilität notwendig unbestimmt. Die Zumutung, ein ethisches oder ästhetisches  Urteil  über einen Tatbestand zu teilen, hätte dagegen gar keinen Sinn, wenn - bei allem Mitspielen inkommunikabler "Gefühls" bestandteile - nicht dennoch der "zugemutete" Inhalt des Urteils in den Punkten, "auf die es ankommt", identisch "verstanden" würde. Beziehung des Individuellen auf mögliche "Werte" bedeutet stets ein - immer nur relatives - Maß von Beseitigung des lediglich anschaulich "Gefühlten". Eben darum - und damit kommen wir noch einmal abschließend auf einige schon früher gemachte Andeutungen zurück - tritt diese geschichtsphilosophische "Deutung", und zwar in ihren beiden möglichen Formen: der direkt wertenden (also: metaphysischen) und der lediglich wertanalytischen, offensichtlich fortwährend in den Dienst des "einfühlenden Verständnisses" des Historikers. Es kann in dieser Hinsicht durchaus auf die, nur in der Formulierung hier und da nicht abschließenden, gelegentlich auch sachlich nicht ganz unbedenklichen Bemerkungen SIMMELs (185) verwiesen und mag nur folgendes ergänzend hinzugefügt werden:  Weil  das "historische Individuum" auch in der speziellen Bedeutung der "Persönlichkeit" im  logischen  Sinn nur eine durch  Wertbeziehung künstlich hergestellte "Einheit" sein kann, ist "Wertung" die normale  psychologische  Durchgangsstufe für das "intellektuelle Verständnis". Die volle Verdeutlichung der historisch relevanten Bestandteile der "inneren Entwickelung" einer "historischen Persönlichkeit" (etwa GOETHEs oder BISMARCKs) oder auch nur ihres konkreten Handelns in einem konkreten historisch relevanten Zusammenhang pflegt in der Tat nur durch Konfrontation  möglicher "Wertungen"  ihres Verhaltens gewonnen zu werden, so unbedingt die Ueberwindung dieser psychologischen Durchgangsstufe in der Genesis seines Erkennens vom Historiker beansprucht werden muß. Wie in dem früher benutzten Beispiel des Patrouillenführers die kausale Deutung in den Dienst des praktischen "Stellungnehmens" trat, indem sie das noëtische "Verstehen" der aus sich selbst nicht eindeutigen Order ermöglichte, so tritt in diesen Fällen umgekehrt die eigene "Wertung" als Mittel in den Dienst des "Verstehens", und das heißt hier: der kausalen Deutung fremden Handelns (186). In  diesem  Sinn und aus diesem Grund ist es richtig, daß gerade eine ausgeprägte "Individualität" des Historikers, d.h. aber: scharf präzisierte "Wertungen", die ihm eigen sind, eminent leistungsfähige Geburtshelfer kausaler Erkenntnis sein  können,  so sehr sie auf der andern Seite durch die Wucht ihres Wirkens die "Geltung" der Einzelergebnisse als Erfahrungswahrheit auch wieder zu gefährden geeignet sind (187).

Um hiermit diese notgedrungen etwas eintönige Auseinandersetzung mit den mannigfachen, in allerhand Farben und Formen schillernden Theorien, von der angeblichen Eigenart der "subjektivierenden" Disziplinen und der Bedeutung dieser Eigenart für die Geschichte abzuschließen, so ist das Ergebnis lediglich die eigentlich recht triviale, aber trotz allem immer wieder in Frage gestellte Einsicht, daß weder die "sachlichen" Qualitäten des "Stoffes" noch "ontologische" Unterschiede seines "Seins", noch endlich die Art des  "psychologischen"  Herganges der Erlangung einer bestimmten Erkenntnis über ihren  logischen  Sinn und über die Voraussetzungen ihrer "Geltung" entscheiden.  Empirische  Erkenntis auf dem Gebiet des "Geistigen" und auf demjenigen der "äußern" "Natur", der Vorgänge "in" uns und derjenigen "außer" uns ist stets an die Mittel der "Begriffsbildung" gebunden, und das Wesen eines "Begriffs" ist auf beiden sachlichen "Gebieten" logisch das gleiche. Die  logische  Eigenart "historischer" Erkenntnis im Gegensatz zu der im  logischen  Sinn "naturwissenschaftlichen" hat mit der Scheidung des "Psychischen" vom "Physischen", der "Persönlichkeit" und des "Handelns" vom toten "Naturobjekt" und "mechanischen Naturvorgang" durchaus nichts zu schaffen (188). Und noch weniger darf die "Evidenz" der "Einfühlung" in tatsächliche oder potentielle "bewußte" innere "Erlebungen" - eine lediglich phänomenologische Qualität der "Deutung" - mit einer spezifischen empirischen "Gewißheit" "deutbarer" Vorgänge identifiziert werden. - Weil und soweit es uns etwas "bedeuten" kann, wird eine, physische oder psychische oder beides umfassende, "Wirklichkeit" von uns als "historisches Individuum" geformt; - weil es durch "Wertungen" und "Bedeutungen" bestimmbar ist, wird "sinnvoll" deutbares menschliches Sich-Verhalten ("Handeln") in spezifischer Art von unserm  kausalen  Interesse bei der "geschichtlichen" Erklärung eines solchen "Individuums" erfaßt; - endlich: soweit es an sinnvollen "Wertungen" orientiert oder mit ihnen konfrontierbar ist, kann menschliches Tun in spezifischer Art "evident" "verstanden" werden. Es handelt sich also bei der besonderen Rolle des "deutbar" Verständlichen in der "Geschichte" um Unterschiede
    1. unseres kausalen  Interesses  und 2. der Qualität der erstrebten "Evidenz" individueller Kausalzusammenhänge,  nicht  aber um Unterschiede der Kausalität oder der Bedeutung und Art der Begriffsbildung.
Es erübrigt jetzt nur noch, einer bestimmten Art der "deutenden" Erkenntnis einige Betrachtungen zu widmen: der "rationalen" Deutung mittels der Kategorien "Zweck" und "Mittel". Wo immer wir menschliches Handeln als durch klar bewußte und gewollte "Zwecke" bei klarer Erkenntnis der "Mittel" bedingt "verstehen", da erreicht dieses Verständnis unzweifelhaft ein spezifisch hohes Maß von "Evidenz". Fragen wir nun aber, worauf dies beruhe, so zeigt sich als Grund alsbald der Umstand, daß die Beziehung der "Mittel" zum "Zweck" eine rationale, der  generalisierenden Kausalbetrachtung  im Sinn der "Gesetzlichkeit" in spezifischem Maße zugängliche ist. Es gibt kein rationales Handeln ohne kausale Rationalisierung des als Objekt und Mittel der Beeinflussung in Betracht gezogenen Ausschnittes aus der Wirklichkeit, d.h. ohne dessen Einordnung in einen Komplex von Erfahrungsregeln, welche aussagen, welcher Erfolg eines bestimmten Sich-Verhaltens zu erwarten steht. Zwar ist es in jedem Sinn grundverkehrt, wenn behauptet wird, die "teleologische" (189) "Auffassung" eines Vorganges sei aus diesem Grunde als eine "Umkehrung" der kausalen zu begreifen (190). Richtig aber ist, daß es ohne den Glauben an die Verläßlichkeit der Erfahrungsregeln kein auf Erwägung der Mittel für einen beabsichtigten Erfolg ruhendes Handeln geben könnte, und daß, im Zusammenhang damit, ferner bei eindeutigem gegebenen Zweck die Wahl der Mittel zwar nicht notwendig ebenfalls eindeutig, aber doch wenigstens nicht in gänzlich unbestimmter Vieldeutigkeit, sondern in einer Disjunktion von je nach den Umständen verschieden vielen Gliedern "determiniert" ist. Die rationale Deutung kann so die Form eines bedingten Notwendigkeitsurteils annehmen (Schema: bei gegebener Absicht  x "mußte"  nach bekannten Regeln des Geschehens der Handelnde zu ihrer Erreichung das Mittel y bzw. eines der Mittel  y, y', y''  wählen) und daher zugleich mit einer teleologischen "Wertung" des  empirisch  konstatierbaren Handelns in Eins zusammenfließen (Schema: die Wahl des Mittels y gewährte nach bekannten Regelns des Geschehens gegenüber  y'  oder  y''  die größere Chance der Erreichung des Zweckes x oder erreichte diesen Zweck mit den geringsten Opfern usw., die eine war daher "zweckmäßiger" als die andere oder auch allein "zweckmäßig"). Da diese Wertung rein "technischen" Charakters ist, d.h. lediglich an der Hand der Erfahrung die Adäquatheit der "Mittel" für den vom Handelnden faktisch gewollten Zweck konstatiert, so verläßt sie trotz ihres Charakters als "Wertung" den Boden der Analyse des empirisch Gegebenen in keiner Weise. Und auf dem Boden der Erkenntnis des  wirklich  Geschehenden tritt diese rationale "Wertung" auch  lediglich  als Hypothese oder idealtypische Begriffsbildung auf: Wir konfrontieren das faktische Handeln mit dem, "teleologisch" angesehen, nach allgemeinen kausalen Erfahrungsregeln rationalen, um so  entweder  ein rationales Motiv, welches den Handelnden geleitet haben kann, und welches wir zu ermitteln beabsichtigen, dadurch festzustellen, daß wir seine faktischen Handlungen als geeignete Mittel zu einem Zweck, den er verfolgt haben "könnte", aufzeigen, -  oder  um verständlich zu machen, warum ein uns bekanntes Motiv des Handelnden infolge der Wahl der Mittel einen  anderen  Erfolg hatte, als der Handelnde subjektiv erwartete. In beiden Fällen aber nehmen wir nicht eine "psychologische" Analyse der "Persönlichkeit" mit Hilfe irgendwelcher eigenartiger Erkenntnismittel vor, sondern vielmehr eine Analyse der "objektiv" gegebenen  Situation  mit Hilfe unseres nomologischen Wissens. Die "Deutung" verblaßt also hier zu dem allgemeinen Wissen davon, daß wir "zweckvoll" handeln können, d.h. aber: handeln können auf Grund der Erwägung der verschiedenen "Möglichkeiten" eines künftigen Hergangs im Fall der Vollziehung jeder von verschiedenen als möglich gedachten Handlungen (oder Unterlassungen). Infolge der eminenten faktischen Bedeutung des in diesem Sinn "zweckbewußten" Handelns in der empirischen Wirklichkeit läßt sich die "teleologische" Rationalisierung als konstruktives Mittel zur Schaffung von Gedankengebilden verwenden, welche den außerordentlichsten heuristischen Wert für die kausale Analyse historischer Zusammenhänge haben. Und zwar können diese konstruktiven Gedankengebilde zunächst

1. rein individuellen Charakters: Deutungs-  Hypothesen  für konkrete Einzelzusammenhänge sein, - so etwa in einem schon erwähnten Beispiel die Konstruktion einer, durch supponierte Zwecke einerseits, durch die Konstellation der "großen Mächte" anderseits, bedingten Politik FRIEDRICH WILHELMs IV. Sie dient dann als gedankliches Mittel zu dem Zweck, seine reale Politik daran in bezug auf den Grad ihres rationalen Gehaltes zu messen und so einerseits die rationalen Bestandteile, andererseits die (mit bezug auf jenen Zweck)  nicht  rationalen Elemente seines  wirklichen  politischen Handelns zu erkennen, wodurch dann die historisch gültige Deutung jenes Handelns, die Abschätzung der kausalen Tragweite beider und so die gültige Einordnung der "Persönlichkeit" FRIEDRICH WILHELMs IV. als kausalen Faktors in den historischen Zusammenhang ermöglicht wird. Oder aber - und das interessiert uns hier - sie können

2. idealtypische Konstruktionen generellen Charakters sein, wie die "Gesetze" der abstrakten Nationalökonomie, welche unter der Voraussetzung streng rationalen Handelns die Konsequenzen bestimmter ökonomischer Situationen gedanklich konstruieren. In  allen  Fällen aber ist das Verhältnis solcher rationalen teleologischen Konstruktionen zu derjenigen Wirklichkeit, welche die Erfahrungswissenschaften bearbeiten, natürlich nicht etwa das von "Naturgesetz" und "Konstellation", sondern lediglich das eines idealtypischen Begriffs, der dazu dient, die empirisch gültige Deutung dadurch zu erleichtern, daß die gegebenen Tatsachen mit einer Deutungsmöglichkeit - einem  Deutungsschema  - verglichen werden, - sie ist  insofern  also verwandt der Rolle, welche die teleologische Deutung in der Biologie spielt. Wir "erschließen" auch durch die rationale Deutung nicht - wie GOTTL meint - "wirkliches Handeln", sondern "objektiv  mögliche"  Zusammenhänge. Die teleologische Evidenz bedeutet auch bei diesen Konstruktionen nicht ein spezifisches Maß von empirischer Gültigkeit, sondern die "evidente" rationale Konstruktion vermag, "richtig" gebildet, gerade die teleologisch  nicht  rationalen Elemente des faktischen ökonomischen Handelns erkennbar und damit das letztere in seinem tatsächlichen Verlaufe verständlich zu machen. Jene Deutungsschemata sind daher auch nicht  nur  - wie man gesagt hat - "Hypothesen" nach Analogien naturwissenschaftlicher hypothetischer "Gesetze". Sie können als Hypothesen bei der heuristischen Verwendung der Deutung konkreter Vorgänge  fungieren.  Aber im Gegensatz zu naturwissenschaftlichen Hypothesen tangiert die Feststellung, daß sie im konkreten Fall eine gültige Deutung  nicht  enthalten, ihren Erkenntniswert nicht, ebensowenig wie z.B. die empirische Nichtgeltung des pseudosphärischen Raumes die "Richtigkeit" seiner Konstruktion. Die Deutung mit Hilfe des rationalen Schemas war dann eben in  diesem  Fall nicht möglich - weil die im Schema angenommenen "Zwecke" im konkreten Fall als Motive nicht existent waren -, was aber die Möglichkeit ihrer Verwertung für keinen anderen Fall ausschließt. Ein hypothetisches "Naturgesetz", welches in  einem  Fall definitiv versagt, fällt als Hypothese ein- für allemal in sich zusammen. Die idealtypischen Konstruktionen der Nationalökonomie dagegen prätendieren - richtig verstanden - keineswegs,  generell  zu gelten, während ein "Naturgesetz" diesen Anspruch erheben  muß,  will es nicht seine Bedeutung verlieren. - Ein sogenanntes "empirisches" Gesetz endlich ist eine empirisch geltende Regel mit problematischer kausaler  Deutung,  ein teleologisches Schema rationalen Handelns dagegen eine Deutung mit problematischer empirischer  *Geltung:  beide sind also logisch polare Gegensätze. - Jene Schemata sind aber "idealtypische Begriffsbildungen" (191).  Weil  die Kategorien "Zweck" und "Mittel" bei ihrer Anwendung auf die empirische Wirklichkeit deren Rationalisierung bedingen, deshalb und nur deshalb ist die Konstruktion solcher Schemata möglich (192). Von hier aus fällt noch einmal, und endgültig, Licht auf die Behauptung von der spezifischen empirischen Irrationalität der "Persönlichkeit" und des "freien" Handelns.

Je "freier", d.h. je mehr auf Grund "eigener", durch "äußeren" Zwang oder unwiderstehliche "Affekte" nicht getrübter  "Erwägungen",  der "Entschluß" des Handelnden einsetzt, desto restloser ordnet sich die Motivation ceteris paribus [unter sonst gleichen Bedingungen - wp] den Kategorien "Zweck" und "Mittel" ein, desto vollkommener vermag also ihre rationale Analyse und gegebenenfalls ihre Einordnung in ein Schema rationalen Handelns zu gelingen, desto größer aber ist infolgedessen auch die Rolle, welche - beim Handelnden einerseits, beim analysierenden Forscher andrerseits - das nomologische Wissen spielt, desto "determinierter" ist ersterer in bezug auf die "Mittel". Und nicht nur das. Sondern je "freier" in dem hier in Rede stehenden Sinn das "Handeln" ist, d.h. je  weniger  es den Charakter des "naturhaften Geschehens" an sich trägt, desto mehr tritt damit endlich auch derjenige Begriff der "Persönlichkeit" in Kraft, welcher ihr "Wesen" in der Konstanz ihres inneren Verhältnisses zu bestimmten letzten "Werten" und Lebens-"Bedeutungen" findet, die sich in ihrem Tun zu Zwecken ausmünzen und so in teleologisch-rationales Handeln umsetzen, und desto mehr schwindet also jene romantisch-naturalistische Wendung des "Persönlichkeits"gedankens, die umgekehrt in dem dumpfen, ungeschiedenen vegetativen "Untergrund" des persönlichen Lebens, d.h. in derjenigen, auf der Verschlingung einer Unendlichkeit psycho-physischer Bedingungen der Temperaments- und Stimmungsentwickelung beruhenden "Irrationalität", welche die "Person" ja doch mit dem Tier durchaus teilt, das eigentliche Heiligtum des Persönlichen sucht. Denn diese Romantik ist es, welche hinter dem "Rätsel der Persönlichkeit" in dem Sinn steht, in welchem Treitschke gelegentlich und viele andere sehr häufig davon sprechen, und welche dann womöglich noch die "Willensfreiheit" in jene naturhaften Regionen hineindichtet. Die Sinnwidrigkeit dieses letzteren Beginnens ist schon im unmittelbaren Erleben handgreiflich: wir "fühlen" uns ja gerade durch jene "irrationalen" Elemente unseres Handelns entweder (zuweilen) geradezu "nezessitiert" oder doch in einer unserem "Wollen"  nicht  "immanenten" Weise mitbestimmt. Für die "Deutung" des Historikers ist die "Persönlichkeit" nicht ein "Rätsel", sondern umgekehrt das einzig deutbare "Verständliche", was es überhaupt gibt, und menschliches Handeln und Sich- Verhalten an keiner Stelle, insbesondere auch nicht da, wo die Möglichkeit rationaler Deutung aufhört, in höherem Grade "irrational" - im Sinn von "unberechenbar" oder der kausalen Zurechnung spottend -, als jeder  individuelle Vorgang  als solcher überhaupt es ist, dagegen hoch hinausgehoben über die Irrationalität des rein "Natürlichen" überall da, wo rationale "Deutung" möglich ist. Der Eindruck von der ganz spezifischen Irrationalität des "Persönlichen" entsteht dadurch, daß der Historiker das Handeln seiner Helden und die daraus sich ergebenden Konstellationen an dem Ideal teleologisch- rationalen  Handelns mißt, statt es, wie es - um Vergleichbares zu vergleichen - geschehen müßte, mit dem Ablauf individueller Vorgänge in der "toten Natur" zu konfrontieren. Am allerwenigsten aber sollte irgendein Begriff von "Willensfreiheit" mit jener Irrationalität je in Beziehung gesetzt werden. Gerade der empirisch "frei", d.h. nach  Erwägungen  Handelnde, ist teleologisch durch die, nach Maßgabe der objektiven Situation, ungleichen und erkennbaren Mittel zur Erreichung seiner Zwecke gebunden. Dem Fabrikanten im Konkurrenzkampf, dem Makler auf der Börse hilft der Glaube an seine "Willensfreiheit" herzlich wenig. Er hat die Wahl zwischen ökonomischer Ausmerzung oder der Befolgung sehr bestimmter Maximen des ökonomischen Gebarens. Befolgt er sie zu seinem offenkundigen Schaden nicht, so werden wir zur Erklärung - neben anderen möglichen Hypothesen - eventuell gerade auch die in Betracht ziehen, daß ihm die "Willensfreiheit"  mangelte.  Gerade die "Gesetze" der theoretischen Nationalökonomie setzen, ganz ebenso wie natürlich auch jede rein rationale Deutung eines historischen Einzelvorganges, das Bestehen von "Willensfreiheit" in jedem auf dem Boden des Empirischen überhaupt möglichen Sinn des Wortes notwendig  voraus. 

In irgendeinem andern als jenem Sinn zweckvoll- rationalen Handelns gefaßt, steht dagegen das "Problem" der "Willensfreiheit" in allen Formen, die es überhaupt annehmen kann, durchaus jenseits des Betriebes der Geschichte und ist für sie ohne alle Bedeutung.

Die "deutende" Motivforschung des Historikers ist in absolut dem gleichen  logischen  Sinn  kausale  Zurechnung wie die kausale Interpretation irgendeines individuellen Naturvorganges, denn ihr Ziel ist die Feststellung eines  "zureichenden"  Grundes (mindestens als Hypothese) genau so, wie dies bei komplexen Naturvorgängen, falls es auf deren individuelle Bestandteile ankommt, allein das Ziel der Forschung sein kann. Sie kann die Erkenntnis eines So-handeln- müssens  (im naturgesetzlichen Sinn), wenn sie nicht entweder dem Hegelschen Emanatismus oder irgendeiner Spielart des modernen anthropologischen Okkultismus zum Opfer fallen will, nicht zum Erkenntnisziel machen, weil das menschliche ganz ebenso wie das außermenschliche ("lebende" oder "tote")  Konkretum,  als ein irgendwie begrenzter Ausschnitt des kosmischen Gesamtgeschehens angesehen, nirgends im ganzen Umkreise des Geschehens in ein lediglich "nomologisches" Wissen "eingeht", - da es überall (nicht nur auf dem Gebiete des "Persönlichen") eine intensive Unendlichkeit des Mannigfaltigen ist, von der für einen historischen Kausalzusammenhang, logisch betrachtet, alle denkbaren einzelnen, für die Wissenschaft lediglich als "gegeben" konstatierbaren Bestandteile als kausal bedeutsam in Betracht kommen können.

Die Form, in welcher die Kategorie der Kausalität von den einzelnen Disziplinen verwendet wird, ist eben eine verschiedene, und in einem bestimmten Sinn - das ist durchaus zugegeben - wechselt damit auch der Gehalt der Kategorie selbst, dergestalt nämlich, daß von ihren Bestandteilen bald der eine, bald der andere grade dann seinen Sinn verliert, wenn mit der Durchführung des Kausalprinzips bis in die letzten Konsequenzen Ernst gemacht wird (193). Ihr voller, sozusagen "urwüchsiger" Sinn enthält zweierlei: den Gedanken des   "Wirkens"  als eines, sozusagen, dynamischen Bandes zwischen unter sich qualitativ verschiedenen Erscheinungen auf der einen, den Gedanken der Gebundenheit an   "Regeln"  auf der anderen Seite. Das "Wirken" als sachlicher Gehalt der Kausalkategorie und damit der Begriff der "Ursache" verliert seinen Sinn und verschwindet überall da, wo im Wege der quantifizierenden Abstraktion die mathematische Gleichung als Ausdruck der rein räumlichen Kausalbeziehungen gewonnen ist. Soll ein Sinn der Kausalitätskategorie hier noch festgehalten werden, so kann es nur der einer Regel zeitlichen Aufeinanderfolgens von Bewegungen sein, und auch dieses nur in dem Sinn, daß sie als Ausdruck der Metamorphose eines seinem Wesen nach ewig  Gleichen  gilt. - Umgekehrt verschwindet der Gedanke der  "Regel"  aus der Kausalkategorie, sobald auf die schlechthinnige qualitative Einmaligkeit des durch die Zeit ablaufenden Weltprozesses und die qualitative  Einzigartigkeit  auch jedes räumlich-zeitlichen Ausschnittes daraus reflektiert wird. Für eine schlechthin einmalige gesamtkosmische oder partialkosmische Entwickelung verliert dann der Begriff der Kausalregel  ganz ebenso seinen Sinn, wie für die Kausalgleichung der Begriff des kausalen  Wirkens,  und will man für jene von keiner Erkenntnis je zu umspannende Unendlichkeit des konkreten Geschehens einen Sinn der Kausalkategorie festhalten, so bleibt  nur  der Gedanke des "Bewirktwerdens" in dem Sinn, daß das in jedem Zeitdifferential schlechthin "Neue" eben gerade so und nicht anders aus dem "Vergangenen" entstehen "mußte", was aber im Grunde nichts anderes bedeutet als die Angabe der Tatsache, daß es eben schlechthin so und nicht anders in seinem "Jetzt", in absoluter Einzigartigkeit und doch in einem  Kontinuum  des Geschehens, "entstand".

Diejenigen empirischen, mit der Kategorie der Kausalität arbeitenden Disziplinen, welche die  Qualitäten  der Wirklichkeit bearbeiten, und zu ihnen gehört die Geschichte und gehören alle "Kulturwissenschaften" gleichviel welcher Art, verwenden diese Kategorie durchweg in ihrer vollen Entfaltung: sie betrachten Zustände und Veränderungen der Wirklichkeit als "bewirkt" und "wirkend" und suchen teils aus den konkreten Zusammenhängen durch Abstraktion "Regeln" der "Verursachung" zu ermitteln, teils konkrete "ursächliche" Zusammenhänge durch Bezugnahme auf "Regeln" zu "erklären". Welche Rolle aber die Formulierung der "Regeln" dabei spielt, und welche logische Form diese annehmen, ob überhaupt eine Formulierung von Regeln stattfindet, ist Frage des spezifischen Erkenntnisziels. Ihre Formulierung in Gestalt von kausalen  Notwendigkeitsurteilen aber ist nicht das ausnahmslose Ziel, die Unmöglichkeit der apodiktischen [logisch zwingenden, demonstrierbaren - wp] Form keineswegs auf die "Geisteswissenschaften" beschränkt. Für die Geschichte speziell folgt die Form der kausalen Erklärung überdies aus ihrem Postulat verständlicher "Deutung". Gewiß will und soll auch sie mit Begriffen von hinlänglicher Bestimmtheit arbeiten, und erstrebt sie das nach Lage des Quellenmaterials mögliche Maximum von Eindeutigkeit der kausalen Zurechnung. Die Deutung des Historikers wendet sich aber nicht an unsere Fähigkeit, "Tatsachen" als Exemplare in allgemeine Gattungsbegriffe und Formeln einzuordnen, sondern an unsere Vertrautheit mit der täglich an uns herantretenden Aufgabe, individuelles menschliches Handeln in seinen Motiven zu "verstehen". Die hypothetischen "Deutungen", welche unser einfühlendes "Verstehen" uns bietet, werden von uns dann allerdings an der Hand der "Erfahrung" verifiziert. Wir sahen aber an dem Beispiel mit dem Felsabsturz, daß die Gewinnung von  Notwendigkeitsurteilen als ausschließliches Ziel für jede kausale Zurechnung einer individuellen Mannigfaltigkeit des Gegebenen nur an abstrahierten Teilbeständen vollziehbar ist. So auch in der Geschichte: sie kann nur feststellen, daß ein "ursächlicher" Zusammenhang bestimmter Art bestanden  hat  und dies durch die Bezugnahme auf Regeln des Geschehens "verständlich" machen. Bleibt so die strikte "Notwendigkeit" des konkreten historischen Geschehens für die Geschichte nicht nur ein ideales, sondern ein in der Unendlichkeit liegendes Postulat, so ist anderseits aus der Irrationalität auch jedes partialkosmischen individuellen Geschehens natürlich keinerlei für die historische Forschung spezifischer und relevanter Begriff einer indeterministischen "Freiheit" abzuleiten. Speziell die "Willensfreiheit" ist für sie etwas durchaus Transzendentes, und als Grundlage ihrer Arbeit gedacht geradezu Sinnloses. Negativ gewendet, ist die Sachlage die, daß für sie  beide  Gedanken jenseits jeder durch sie zu verifizierenden "Erfahrung" liegen, und beide ihre praktische Arbeit faktisch nicht beeinflussen dürfen.

Wenn sich also in methodologischen Erörterungen nicht selten der Satz findet, daß "auch" der Mensch in seinem Handeln (objektiv) einem "immer  gleichen"  (also: gesetzlichen) "Kausalnexus" unterworfen  "sei"  (194), so ist dies eine das Gebiet der wissenschaftlichen Praxis nicht berührende und nicht unbedenklich formulierte protestatio fidei zugunsten des metaphysischen Determinismus, aus welcher der Historiker keinerlei Konsequenzen für seinen praktischen Betrieb ziehen kann. Vielmehr ist aus dem gleichen Grunde die Ablehnung des metaphysischen Glaubens an den "Determinismus" - in welchem Sinne immer sie gemeint sein mag - seitens eines Historikers, etwa aus religiösen oder anderen jenseits der Erfahrung liegenden Gründen, prinzipiell und auch erfahrungsgemäß, so lange gänzlich irrelevant, als der Historiker in seiner Praxis an dem Prinzip der Deutung menschlichen Handelns aus verständlichen, prinzipiell und ausnahmslos der Nachprüfung anhand der  Erfahrung  unterworfenen "Motiven" festhält. Aber: der Glaube, deterministische Postulate schlössen für irgendein Wissensgebiet das  methodische  Postulat der Aufstellung von Gattungsbegriffen und "Gesetzen" als ausschließlichen Ziels ein, ist kein größerer Irrtum (195), als die ihm im umgekehrten Sinne entsprechende Annahme: irgendein metaphysischer Glaube an die "Willensfreiheit" schlösse die Anwendung von Gattungsbegriffen und "Regeln" auf menschliches Sich-Verhalten  aus,  oder die menschliche "Willensfreiheit" sei mit einer spezifischen "Unberechenbarkeit" oder überhaupt irgendeiner spezifischen Art von "objektiver" Irrationalität des menschlichen Handelns verknüpft. Wir sahen, daß das Gegenteil der Fall ist. - Wir haben nunmehr, nach dieser langen Abschweifung auf das Gebiet moderner Problemstellungen, zu KNIES zurückzukehren und uns zunächst klarzumachen, auf welcher prinzipiellen philosophischen Basis sein "Freiheits"begriff ruht, und welche Konsequenzen dies für seine Tragweite in der Logik und Methodik der Wirtschaftswissenschaft hat. - Da zeigt sich nun alsbald, daß - und in welchem Sinne - auch KNIES durchaus im Banne jener historisch gewendeten "organischen" Naturrechtslehre steht, welche, in Deutschland vorwiegend unter dem Einfluß der historischen Juristenschule, alle Gebiete der Erforschung menschlicher Kulturarbeit durchdrang. - Am zweckmäßigsten beginnen wir mit der Frage, welcher "Persönlichkeitsbegriff" denn bei KNIES mit seinem "Freiheits"gedanken kombiniert ist. Es zeigt sich dabei, daß jene "Freiheit" nicht als "Ursachlosigkeit", sondern als Ausfluß des Handelns aus der notwendig schlechthin individuellen  Substanz  der Persönlichkeit gedacht ist, und daß die Irrationalität des Handelns infolge dieses der Persönlichkeit zugeschriebenen Substanzcharakters alsbald wieder ins Rationale umgebogen wird.

Das Wesen der "Persönlichkeit" ist für KNIES zunächst: eine "Einheit" zu sein. Diese "Einheit" aber verwandelt sich in den Händen von KNIES alsbald in den Gedanken einer naturalistisch-organisch gedachten "Einheitlichkeit", und diese wiederum wird als ("objektive") innere "Widerspruchslosigkeit", also im letzten Grunde  rational,  gedeutet (196). Der Mensch ist ein organisches Wesen und teilt daher mit allen Organismen den "Grundtrieb" der "Selbsterhaltung" und "Vervollkommnung", einen Trieb, welcher - nach KNIES - als "Selbstliebe" durchaus "normal"  und deshalb  "sittlich" ist, insbesondere keinen Gegensatz gegen "Nächstenliebe" und "Gemeinsinn" enthält, sondern nur in seiner "Ausartung" zur "Selbstsucht" sowohl eine "Abnormität" ist als, eben deshalb, im Widerspruch mit jenen sozialen "Trieben" steht (Seite 161). Beim normalen Menschen sind hingegen jene beiden Kategorien von "Trieben" nur verschiedene "Seiten" eines und desselben einheitlichen Vervollkommnungsstrebens (Seite 165), und liegen mit dem von KNIES gelegentlich (ebendort) als "dritter wirtschaftlicher" - soll heißen: "wirtschaftlich relevanter" - "Haupttrieb" bezeichneten "Billigkeits- und Rechtssinn" ungeschieden in der Einheit der Persönlichkeit. An die Stelle der konstruktiven Allgemeinheit bestimmter konkreter "Triebe", insbesondere des "Eigennutzes", in der älteren Nationalökonomie, und an Stelle des auf dieser Grundlage aufgebauten religiös bedingten ethischen Dualismus der Triebe bei ROSCHER, tritt bei KNIES die konstruktive Einheitlichkeit des konkreten Individuums an sich, welche daher mit "fortschreitender Kulturentwickelung" die "einseitige Ausbildung" des "Eigennutzes" nicht etwa häufiger, sondern - so nach KNIES' Meinung im 19., im Gegensatz gegen das 18. Jahrhundert - immer seltener werden läßt. Nach einer Erörterung der starken Entwicklung karitativer Arbeit in der Neuzeit fährt er fort: "Und wenn solche Werktätigkeit nur Spenden des Erworbenen erkennen läßt, also dem Eigennutz im Verbrauch widersagt, wäre es nicht schon an sich ein unlösbarer psychologischer Widerspruch, wenn man sich die Massen dagegen im Erwerb, auf den Bahnen der Produktion, nur von Selbstsucht und Eigennutz erfüllt denken sollte, unbekümmert um das Wohl des Nächsten und um das Gemeinwohl, solange sie Güter zu gewinnen streben?" (Seite 164/5) (197). Und doch steht die Erfahrung aller derjenigen, welche jenen Unternehmertypus, den das heroische Zeitalter des Kapitalismus gezeitigt hat, entweder aus der Geschichte oder aus eigener Anschauung in den Nachzüglern, die er auch heute noch besitzt, kennen, dem schnurstracks entgegen, und ganze Kulturmächte, wie der Puritanismus, tragen jenes nach KNIES "psychologisch" widerspruchsvolle Gepräge. Allein wie die Anm. I zitierte Berufung auf den "Begriff" der "Selbstliebe" zeigt: das Individuum darf eben kein "Mensch mit seinem Widerspruch" sein, - es ist ein "ausgeklügelt Buch", weil es eben sonst nicht dem Postulat der inneren Widerspruchslosigkeit genugtun würde.

Aus diesem Begriff der psychologischen "Einheitlichkeit" des Individuums folgert nun KNIES für die Methodik seine wissenschaftliche  Unzerlegbarkeit.  Der Versuch der "Zerlegung" des Menschen in einzelne "Triebe" ist nach ihm der Grundfehler der bisherigen (klassischen) Methode (198). - Man könnte glauben, KNIES habe mit dieser letzteren Aeußerung jener Auffassung den Krieg erklärt, welche - MANDEVILLE und HELVETIUS wie ihre Gegner - die Lehrsätze der theoretischen Nationalökonomie aus einem konstruierten Triebleben des Menschen ableiten zu müssen glaubte und deshalb, da der für sie entscheidende "Trieb", der "Eigennutz", nun einmal ein bestimmtes ethisches Vorzeichen trägt, Theorie und Theodizee [Rechtfertigung Gottes - wp], Darstellung und Beurteilung hoffnungslos in eine noch heute nachwirkende Verquickung miteinander brachte. In der Tat nähert sich KNIES wenigstens an einer Stelle der richtigen Auffassung der Grundlagen der ökonomischen "Gesetze" in hohem Maß: "Von Anfang an", heißt es in einem gegen ROSCHERs Konstruktion der  Triebe  gerichteten, freilich wenig klar formulierten Satz (2. Aufl. Seite 246), "wird (scil. bei RAU und ROSCHER) in dem Hinweis auf die  Äußerungen des Eigennutzes  nicht zwischen dem  Prinzip der Wirtschaftlichkeit  in einer -  objektivierten - Haushaltungsführung  und dem seelischen Trieb des Eigennutzes und der Selbstsucht in dem menschlichen Subjekte unterschieden." Man sieht, es liegt hier die Erkenntnis ungemein nahe, daß die ökonomischen "Gesetze" Schemata rationalen Handelns sind, die nicht durch psychologische Analyse der Individuen, sondern durch idealtypische Wiedergabe des Preiskampf-Mechanismus aus der so in der Theorie hergestellten  objektiven Situation  deduziert werden, welche da, wo sie "rein" zum Ausdruck kommt, dem in den Markt verflochtenen Individuum nur die Wahl läßt zwischen der Alternative: "teleologische" Anpassung an den "Markt" oder ökonomischer Untergang. Indessen hat KNIES aus dieser vereinzelt auftauchenden Erkenntnis keine methodologischen Konsequenzen gezogen: wie schon die früher zitierten Stellen zeigen, und wir immer wieder sehen werden, bleibt bei ihm in letzter Instanz der Glaube unerschüttert, man bedürfe, um zu begreifen, daß Fabrikanten generell ihre Rohstoffe billig zu kaufen und ihre Produkte teuer zu verkaufen beabsichtigen, eigentlich nicht viel weniger als einer Analyse des gesamten empirischen menschlichen Handelns und seiner psychologischen Triebfedern überhaupt. - Vielmehr hat die Ablehnung der "Zerlegung" des "Individuums" bei ihm einen andern Sinn: "Weil ... die Eigentümlichkeit des  einzelnen Menschen  wie die eines  ganzen Volkes  sich aus einem einheitlichen Springquell erschließt, alle Erscheinungskreise der menschlichen Tätigkeit sich auf eine Totalität zurückbeziehen und eben deshalb untereinander in Wechselwirkung stehen, so können weder die Triebfedern der wirtschaftlichen Tätigkeit, noch auch die ökonomischen Tatsachen und Erscheinungen ihren eigentlichen Charakter, ihr ganzes Wesen offenbaren, wenn sie nur isoliert ins Auge gefaßt werden" (Seite 244). Der Satz zeigt zunächst, daß KNIES - in diesem Punkt durchaus wie ROSCHER denkend - seine "organische" Theorie vom Wesen des Individuums im Prinzip auch auf das "Volk" anwendet. Was unter einem "Volk" im Sinn seiner Theorie zu verstehen ist, hält er dabei nicht nötig zu bestimmen: er hält es augenscheinlich für ein in der gemeinen Erfahrung eindeutig gegebenes Objekt (199) und identifiziert es gelegentlich ausdrücklich (2. Aufl. Seite 490) mit der  staatlich  organisierten Gemeinschaft. Diese Gemeinschaft nun ist ihm nicht nur, selbstverständlich, etwas anderes als die "Summe der Individuen", sondern dieser letztere Umstand ist ihm nur eine Folge des viel allgemeineren Prinzips, daß überall und notwendig - wie er (Seite 109) es ausdrückt - "ein ähnlicher Zusammenklang" (nämlich wie zwischen den Lebensäußerungen einer "Persönlichkeit") "auch aus den Lebensäußerungen eines ganzen Volkes heraustönt". Denn: "Wie von  einem einheitlichen Kern  aus umfaßt das geschichtliche Dasein eines Volkes die verschiedenen Lebenskreise." Daß unter dieser "Einheitlichkeit" mehr als die nur rechtliche oder die durch gemeinsame historische Schicksale, Traditionen und Kulturgüter bedingte, historisch erwachsene gegenseitige Beeinflussung aller Lebensgebiete zu verstehen ist, daß vielmehr für KNIES umgekehrt die "Einheitlichkeit" das prius ist, aus welchem die Kultur des Volkes emaniert, ergibt sich nicht nur aus der oben zitierten, mehrfach wiederkehrenden Parallele zwischen der "Totalität" beim Individuum und beim Volk, sondern auch aus zahlreichen anderen Aeußerungen. Jene "Totalität" bedeutet insbesondere auch beim Volk eine  einheitliche psychologische Bedingtheit  aller seiner Kulturäußerungen: die "Völker" sind auch für KNIES Träger einheitlicher "Triebkräfte". Nicht die einzelnen geschichtlich werdenden und empirisch konstatierbaren Kulturerscheinungen sind Komponenten des "Gesamtcharakters", sondern der "Gesamtcharakter" ist  Realgrund der einzelnen Kulturerscheinungen: er ist nicht etwas Zusammengesetztes, sondern  das  Einheitliche, welches sich in allem einzelnen auswirkt, - zusammengesetzt ist - im Gegensatz zu den natürlichen Organismen - nur der "Körper" des Volksorganismus (200). Die einzelnen "Seiten" der Kultur eines Volkes sind daher in keiner Weise gesondert und für sich, sondern lediglich aus dem einheitlichen Gesamtcharakter des Volkes heraus wissenschaftlich zu begreifen. Denn ihr Zusammenschluß zu einer "Einheit" ist nicht etwa bedingt durch gegenseitige "Angleichungs"- und "Anpassungs"-Prozesse, oder wie immer sonst man die durch den Allzusammenhang des Geschehens bedingten gegenseitigen Beeinflussungen alles "Einzelnen" unter sich bezeichnen will, sondern umgekehrt: der notwendig in sich einheitliche und widerspruchslose "Volkscharakter" "strebt" seinerseits stets und unvermeidlich dahin, unter allen Umständen einen Zustand der  Homogenität  auf und zwischen  allen  Gebieten des Volkslebens herzustellen (201). Die Natur dieser dunklen, der vitalistischen "Lebenskraft" gleichartig gedachten Macht wird nicht zu analysieren versucht: sie ist, wie der ROSCHERsche "Hintergrund", eben das schlechthin letzte Agens, auf welches man bei der Analyse historischer Erscheinungen stößt. Denn wie in den Individuen das, was ihre "Persönlichkeit", ihren "Charakter" ausmacht, den Charakter einer "Substanz" hat - dies ist ja doch der Sinn der KNIESschen Persönlichkeitstheorie -, so ist eben hier dieser Substanzcharakter ganz im Geist der Romantik auch auf die "Volksseele" übertragen, - eine metaphysische Abblassung von ROSCHERs frommem Glauben daran, daß die "Seelen" der Einzelnen wie der Völker direkt aus Gottes Hand stammen.

Und über den "Organismen" der einzelnen Völker steht endlich der höchste organische Zusammenhang: derjenige der Menschheit. Die Menschheitsentwicklung kann aber, da sie eben ein "organischer" Zusammenhang ist, nicht ein Nach- und Miteinander von Völkern darstellen, deren Entwickelung in den historisch relevanten Beziehungen je einen Kreislauf bildete, - das wäre ja ein "unorganisches" Hinter- und Nebeneinander von Gattungswesen, - sondern sie ist als eine Gesamtentwickelung aufzufassen, in der jedes Volk seine geschichtlich ihm zugewiesene,  daher individuelle,  Rolle spielt. In dieser, dem KNIESschen Buch überall stillschweigend zugrunde liegenden geschichts-philosophischen Auffassung liegt der entscheidende Bruch mit ROSCHERs Gedankenwelt. Denn aus ihr folgt, daß für die Wissenschaft die Einzelnen ebenso wie die Völker nicht in letzter Instanz als "Gattungswesen" in ihren generell gleichen Qualitäten, sondern eben als "Individuen" in ihrer - vom Standpunkt der "organischen" Auffassung aus gesprochen: - "funktionellen" Bedeutung in Betracht kommen müssen, und wir werden sehen, daß diese Auffassung in der Tat in der KNIESschen Methodologie äußerst kräftig zum Ausdruck gelangt.

Allein der metaphysische oder, logisch ausgedrückt: der  emanatistische  Charakter der KNIESschen Voraussetzungen: die Auffassung der "Einheit" des Individuums als einer real, sozusagen biologisch wirkenden "Kraft", führte auf der andern Seite, sobald sie nicht gänzlich in anthropologisch verkleidete Mystik umschlagen wollte, mit Notwendigkeit doch auch jene rationalistischen Konsequenzen wieder in die Erörterung hinein, welche dem Epigonentum des Hegelschen Panlogismus als Erbe von dessen großartigen Konstruktionen anhaften blieben. Dahin gehört vor allem die der emanatistischen Logik in ihrem Dekadenz-Stadium so charakteristische Ineinanderschiebung von  realem  Kollektivum und Gattungsbegriff.  Es ist, sagt KNIES (Seite 345) "festzuhalten, daß in allem menschlichen Leben und Wirken etwas. Ewiges und Gleiches ist, weil kein einzelner Mensch  zur Gattung gehören  könnte, wenn er nicht gerade so mit allen In dividuen zum  gemeinsamen Ganzen verbunden wäre,  und daß dieses Ewige und Gleiche auch in den Gemeinwesen zur Erscheinung gelangt, weil diese die Eigentümlichkeit der Einzelnen doch immer zur Basis haben." Man sieht: "allgemeiner" Zusammenhang und "allgemeiner" Begriff, reale Zugehörigkeit zur Gattung und Subsumtion unter den Gattungsbegriff gehen hier ineinander über. Wie von KNIES die "Einheitlichkeit" der realen Totalität als begriffliche "Widerspruchslosigkeit" gefaßt wurde, so wird hier der reale Zusammenhang der Menschheit und ihrer Entwickelung doch wieder zu einer begrifflichen "Gleichheit" der in sie eingefügten Individuen. Dazu tritt nun ein weiteres: die Identifikation von "Kausalität" und "Gesetzlichkeit", welche gleichfalls ein legitimes Kind der panlogistischen Entwicklungsdialektik und nur auf ihrem Boden konsequent durchführbar ist: "Wer die Volkswirtschaftslehre als eine Wissenschaft ansieht, der wird es keinem Zweifel unterwerfen, daß es sich in derselben um Gesetze der Erscheinung handelt. Die Wissenschaft unterscheidet sich eben so von dem bloßen Wissen, daß dieses in der Kenntnis von Tatsachen und Erscheinungen besteht, die Wissenschaft aber die Erkenntnis des Kausalitätszusammenhanges zwischen diesen Erscheinungen und den sie hervorbringenden Ursachen vermittelt und die Feststellung der auf dem Gebiete ihrer Untersuchungen hervortretenden  Gesetze  der Erscheinung erstrebt" - sagt KNIES (Seite 235). Schon nach allem, was wir im Eingang dieses Abschnittes über die "Freiheit" des Handelns, den Zusammenhang zwischen "Persönlichkeit" und Irrationalität bei KNIES hörten, muß diese Bemerkung auf das äußerste erstaunen, - und wir werden alsbald bei Betrachtung seiner Geschichtstheorie sehen, daß mit jener Irrationalität strenger Ernst gemacht wird. Zur Erklärung dient eben der Umstand, daß hier unter "Gesetzlichkeit" nur das durchgängige Beherrschtsein der realen Entwickelung der Menschheitsgeschichte durch jene einheitliche, hinter ihr stehende "Triebkraft" zu verstehen ist, aus welcher alles einzelne als ihre Aeußerungsform emaniert. Der Bruch in der erkenntnistheoretischen Grundlage ist bei KNIES wie bei ROSCHER durch jene verkümmerten und nach der anthropologisch-biologischen Seite abgebogenen Reste der großen HEGELschen Gedanken zu erklären, welche für die Geschichts-, Sprach- und Kulturphilosophie verschiedener noch in den mittleren Jahrzehnten des abgelaufenen Jahrhunderts einflußreicher Richtungen so charakteristisch war. Bei KNIES ist zwar der  Begriff  des "Individuums", wie nach der vorstehenden Darstellung sich vermuten läßt und wie sich bald näher zeigen wird, wieder zu seinem Rechte gelangt an Stelle des Naturalismus der ROSCHERschen Kreislauftheorie. Aber die in ihren Grundlagen emanatistischen Vorstellungen über seinen realen substantiellen Charakter sind mit daran schuld, daß die KNIESsche Theorie den Versuch, das Verhältnis zwischen Begriff und Realität zu ermitteln, gar nicht unternahm und daher, wie wir ebenfalls sehen werden, nur wesentlich negative und geradezu destruktive Resultate zeitigen konnte (202).
LITERATUR - Max Weber, Roscher und Knies und die logischen Probleme der historischen Nationalökonomie in "Gesammelte Aufsätze zur Wissenschaftslehre", Tübingen 1905
    Anmerkungen
    158) Grundlegung der Aesthetik. Hamburg 1903 [2. unv. Aufl. 1914]. Es werden hier nur die wenigen Punkte herausgegriffen, die für unsere Betrachtungen wesentlich sind.
    159) LIPPS hebt deshalb hervor (Seite 126 f.), daß die Bezeichnung als "innere Nachahmung" nur eine provisorische sei, denn in Wahrheit handele es sich nicht um Nachahmung, sondern um eigenes Erleben.
    160) Auf diese Scheidung legt L. (Seite 129) großen Nachdruck. Es gibt nach ihm drei psychologisch zu scheidende Arten des  realen  Tuns: 1. "phantastisches" inneres Tun, - 2. "intellektuelles" (nachdenkendes und urteilendes) Tun, - 3. jenes Tun, welches sich erst "befriedigt im realen Dasein, d.h. in Empfindungen und dem Bewußtsein, daß etwas wirklich sei", also doch wohl reales  äußeres  Tun. Der psychologische Wert dieser Scheidung kann hier nicht kritisiert werden.
    161) Ich zitiere zur Bequemlichkeit nach der deutschen Uebersetzung seiner Aesthetik von K. FEDERN. Leipzig 1905.
    162) Es ist hier absichtlich B. CROCEs inzwischen erschienene Logica come scienza del concetto puro (Acc. Pont., Napoli 1905) beiseite gelassen, da es nicht auf eine Auseinandersetzung mit CROCE, sondern auf ein typisches Beispiel weitverbreiteter Meinungen abgesehen ist, die hier besonders präzis formuliert sind. Auf jene Schrift hoffe ich anderwärts zurückzukommen.
    163) Dem stehen natürlich die zunächst auf "Urteilsaussagen" bezüglichen Bemerkungen von HUSSERL, Logische Untersuchungen II, Seite 607 (vgl. auch Seite 333) nicht entgegen, da eben auch der Dingbegriff  nicht nur auf der einen Seite "weniger", sondern auch auf der anderen "mehr" enthält als bloße sinnliche Anschauung oder das bloße "Erlebnis". Darüber siehe das hier im Text folgende.
    164) HUSSERL, a.a.O. II, Seite 607, 637 ff.
    165) In der Verkennung des künstlichen Charakters des Historischen liegen auch die verschiedenen Irrtümer MÜNSTERBERGs. Daß z.B. die spezifische Interessenrichtung, also Wertung, die Formung des Historischen bedingt, nimmt auch er an (Seite 132, 119), aber auf die Frage,  welche  "Wollungen" denn in die Geschichte eingehen, antwortet er durch Hinweis auf die "Tragweite", wonach die "zufälligen (!) Willenszuckungen, die von Gegenbewegungen sofort aufgehoben" werden (Seite 127), nicht hineingehören. Es waltet die unklare Vorstellung ob, die auch GOTTL beherrscht, als ob der "erlebte Stoff" von selbst aus sich die historischen Gebilde gebäre.
    166) Vgl. auch HUSSERL a.a.O. II, S. 333, 607.
    167) Dies gilt z.B. auch auf solchen Gebieten, wie der psychopathologischen Forschung. Die "einfühlende" "Psychoanalyse" einer kranken Psyche bleibt nicht nur inkommunikables Privateigentum des dafür spezifisch begabten Forschers, sondern überdies bleiben auch ihre Ergebnisse gänzlich undemonstrabel und deshalb von absolut problematischer "Geltung", solange nicht die Verknüpfung des einfühlend nacherlebten seelischen Zusammenhangs mit den aus der allgemeinen psychiatrischen "Erfahrung" gewonnenen  Begriffen  gelingt. Sie sind "Intuitionen" des dafür begabten Forschers "über" das Objekt, aber inwieweit sie objektiv gelten, bleibt prinzipiell unkontrollierbar und daher ihr wissenschaftlicher Wert durchaus unsicher. Siehe darüber W. HELLPACH, Zur Wissenschaftslehre der Psychopathologie. Wundtsche Studien, 1906.
    168) Darüber siehe meine Ausführungen im Archiv für Sozialwiss., Januarheft 1906
    169) Die von Gottl behauptete Verschiedenheit: daß die Erschließung des Historischen  nicht  über sich hinaus auf die "Erfahrung" weisen könnte, soll ihren Grund darin haben, daß die "logischen Denkgesetze" sich in der gleichen Lage befinden, und daß auf dem Gebiete des Geschichtlichen "die Logik gleichsam im Geschehen selbst stecke". Daher seien jene "Denkgesetze" für das historische Erkennen die "letzte Instanz", sie bestimmen es "zwingend", dergestalt, daß eine gültige historische Erkenntnis  stets  eine "Annäherung an das absolut Gewisse" bedeute, im Gegensatz zu der von GOTTL ihr als "Metahistorik" entgegengesetzten geologischen und biogenetischen Erkenntnis, welche auch bei idealster Erreichung ihrer Aufgabe dennoch, erkenntnistheoretisch betrachtet, lediglich eine durch "Interpolation" von Geschehen gewonnene zeitliche Anordnung räumlicher "Erscheinungen" darstelle und daher nie über die durch Analogieschluß gewonnene Aufstellung: daß die in der Erfahrung gegebenen Dinge so liegen,  als ob  ein kosmisches oder biogenetisches Geschehen bestimmter Art stattgefunden hätte, hinausgelangen könne. Allein die Erfahrung zeigt, und jeder Historiker wird bestätigen müssen, daß wir bei der kausalen "Deutung" von "Persönlichkeiten", "Handlungen" und "geistigen Kulturentwickelungen" tagaus tagein uns mit dem Ergebnis bescheiden müssen, daß die unbezweifelt überlieferten "Tatsachen" so liegen, "als ob" der gedeutete Zusammenhang bestanden hätte, so daß man daraus sogar auf die spezifische "Unsicherheit" und - fälschlicherweise - aus dieser wieder auf eine spezifische "Subjektivität" nicht nur der erreichbaren, sondern auch der überhaupt zu erstrebenden historischen Erkenntnis geschlossen hat. Speziell SIMMEL legt das entscheidende Gewicht auf den  hypothetischen  Charakter der Deutung und belegt ihn mit anschaulichen Beispielen (Seite 9 ff. a.a.O.). Ihm gegenüber muß nun aber wieder daran festgehalten werden, daß der Umstand, daß wir erst durch den faktischen Ausschlag des Entschlusses nach einer bestimmten Seite hin darüber belehrt werden, welche "psychische Disposition" vorhanden gewesen ist, keine Eigentümlichkeit der "psychischen" Kausalerklärung bildet. Unzählige Male ist es - wie wir sahen - bei "Natur"vorgängen genau so, ja, wo es auf die qualitativ-individuelle Seite konkreter "Naturereignisse" ankommt, belehrt uns im allgemeinen  nur  der Erfolg über die vorhanden gewesene Konstellation. Die Kausalerklärung läuft - was auch gegen EDUARD MEYER zu betonen ist - bei individuell "aufgefaßten" Ereignissen regelmäßig rückwärts, von der Wirkung zur Ursache, und gelangt, wie wir früher selbst für rein quantitative Beziehungen zeigten, ganz normalerweise nur zu einem Urteil, welches die "Vereinbarkeit" des Hergangs mit unserem Erfahrungswissen besagt und nur für gewisse abstrahierte Einzelbestandteile derselben die "Notwendigkeit" auch in concreto durch Bezugnahme auf "Gesetze" zu belegen vermag.
    170) Dieser Ausdruck wird hier statt "innere Anschaulichkeit der Bewußtseinsvorgänge" gebraucht, um die Vieldeutigkeit des Ausdrucks "anschaulich" zu vermeiden, welche sich ja auch auf das logisch  unbearbeitete "Erlebnis" bezieht. Ich weiß sehr wohl, daß der Ausdruck sonst von den Logikern nicht in diesem Sinn, sondern im Sinn der Einsicht in die Gründe eines Urteils gebraucht wird.
    171) Ueber den Sinn des Begriffes des "objektiv Möglichen" im Gebiet speziell des Historischen siehe meine Bemerkungen im Archiv für Sozialwiss., Januarheft 1906 (durchaus im Anschluß an die bekannte Theorie von v. KRIES).
    172) Der "pseudosphärische Raum" ist logisch durchaus widerspruchslos und völlig "evident" konstruierbar: nach Ansicht mancher Mathematiker, bekanntlich auch von HELMHOLTZ, der dadurch KANT widerlegt glaubte, besäße er sogar kategoriale Anschaulichkeit, - seine zweifellose empirische "Nichtgeltung" aber steht jedenfalls mit der ersten Auffassung nicht im Widerspruch.
    173) Es sollte eigentlich nicht nötig sein, besonders zu betonen, daß darunter in keinem Sinn irgendein "objektiv" auf die "Verwirklichung" eines "Absoluten" als  empirischer Tatsache  "hinstrebender" Weltprozeß oder überhaupt irgendetwas Metaphysisches gemeint ist, wie die Ausführungen RICKERTs a.a.O., letztes Kapitel, trotz aller Unzweideutigkeit gelegentlich aufgefaßt worden sind.
    174) Alles Erforderliche enthält auch hier schon der RICKERTsche Begriff des "historischen Zentrums".
    175) Anschaulich hier natürlich im Sinn von kategorial-anschaulich einerseits, "innerlich" verständlich anderseits.
    176) Ueber das Hindernis, welches der "evidente" Satz: "cessante causa cessat effectus" der Gewinnung des Energiegesetzes so lange bereitete, bis die "Denknotwendigkeit" des Satzes: "nil fit ex nihilo, nil fit ad nihilum" die Einschaltung des Begriffes der "potenziellen Energie" veranlaßte und wie nun, ungeachtet der "Unanschaulichkeit" des letzteren, das "Energiegesetz" seinerseits alsbald den Weg zur "Denknotwendigkeit" einzuschlagen begann, - darüber ist WUNDTs Jugendschrift über "Die physikalischen Axiome" noch heute sehr lesenswert.
    177) Es ist nicht möglich, an dieser Stelle die von GOTTL (in der "Herrschaft des Worts") vorgeschlagenen Grundkategorien ökonomischen Denkens auf ihre anschauliche Evidenz einerseits, ihre "Denknotwendigkeit" und ihre logische Struktur andrerseits zu untersuchen. Nur beispielsweise sei gesagt: Als "Grundverhältnis" Nr. 1:  "Not"  gilt (Seite 82 f.) ihm der Umstand, "daß sich nie ein Streben erfüllen läßt, ohne dem Erfolge anderer Streben in irgendeiner Weise Abbruch zu tun", 2. das Grundverhältnis der "Macht" wurzelt darin, daß "es uns allezeit freisteht, durch vereintes Streben Erfolge zu erreichen, die dem einzelnen Streben versagt" sind. Zunächst fehlt nun diesen Tatbeständen die Ausnahmslosigkeit, welche für "Grundverhältnisse" des "Alltagslebens" schlechthin - die also durchaus alles, nicht etwa nur das daran für bestimmte Wissenschaften  Wesentliche,  umspannen sollen - zu verlangen wäre. Es ist weder wahr, daß die Kollision und also die Notwendigkeit der  Wahl  zwischen mehreren  Zwecken  ein unbedingt gültiger Tatbestand ist, noch, daß für alle denkbaren Zwecke die Vereinigung mehrerer ein geeignetes Mittel ist, die Chancen der Erreichung zu steigern. Nun betont zwar angesichts der Möglichkeit solcher Einwände Gottl, daß das aus jenem "Grundverhältnis" Nr. 1 ("Not") hervorgehende "Werten" nur dahin verstanden werden solle, daß von mehreren kollidierenden  Möglichkeiten  jeweils nur eine  faktisch  Wirklichkeit wird, nicht aber als ein bewußtes Wählen zwischen "Zwecken". Allein, so gefaßt, ist dieser "Tatbestand" in Wahrheit bereits ein unter Verwendung der Kategorie der "Möglichkeit" hergestelltes naturalistisches Gedankengebilde: den - nach GOTTLs Voraussetzung nicht seitens des "Handelnden", sondern nur seitens der denkenden Analyse des "Handelns" vorgestellten - mehreren  "Möglichkeiten"  des Ablaufes des Handelns steht die   "Tatsache"  gegenüber, daß eben nur ein konkret bestimmter Ablauf faktisch erfolgt. Genau das gleiche gilt aber für jedes "Naturgeschehen" dann, wenn wir dasselbe an der Hand der Kategorie der "Möglichkeit" analysieren.  Wann  dies der Fall ist, ist hier nicht zu erörtern, -  daß es  geschieht, lehrt - unter anderem - jede Theorie der Wahrscheinlichkeitsrechnung. Und was die "Formel" für "Haushalten" anlangt (Seite 209 a.a.O.: Ausgleich von Dauerstreben im Handeln derart, daß dadurch für die Andauer dieses Handelns eine Gewähr gegeben ist), so enthält dieselbe offenbar gar nichts, was nicht schon in einem Begriff wie "Anpassung" steckte. Denn auf ihren Gehalt an Urteilen analysiert, besagt die Formel eben nur:  daß  es wiederkehrendes (d.h. in bestimmten, als erheblich allein in Betracht gezogenen Hinsichten gleiches) Handeln gibt, dessen Wiederkehr auf seiner "Angepaßtheit" an zwingende Situationen beruht. Eine  kausale  "Erklärung" enthält der "Begriff" (denn ein solcher, und zwar ein abstrakter, liegt vor) nicht, soll sie auch wohl nicht enthalten, wir "durchschauen" aber mit seiner Hilfe auch nichts, wie wir es doch nach GOTTLs Theorie sollten. Er ist darin den entsprechenden biologischen Begriffen durchaus gleichartig und gleichwertig. - Im übrigen liegt hier durchaus die Absicht fern, GOTTLs Fortbildung der rationalen Konstruktion der österreichischen Schule als wertlos hinzustellen. Davon ist gar keine Rede: es ist ein bedeutender Fortschritt, daß hier gänzlich klar von einer in der Wirklichkeit generell gegebenen ("objektiven")  Situation:  - Begrenztheit des Könnens im Verhältnis zum Wollen - als letzter Grundlage jener Lehrsätze ausgegangen wird, statt von angeblich "psychologischen" Abstraktionen, und daß damit die "abstrakte" Theorie von der immer wieder gehörten absolut schiefen - aber freilich durch manche Aeußerungen von BONAR, JOHN und MENGER selbst mitverschuldeten - Charakterisierung als einer "psychologischen" Begründung der Werttheorie befreit wird. Mit irgendwelcher "Psychologie", sei sie "Individual"- oder "Sozial"-Psychologie, hat die "Grenznutzlehre" auch nicht das allergeringste zu schaffen.
    178) So ELSENHANS in dem früher zitierten Aufsatz, Seite 23. Die Totalitätsgefühle, mit denen wir die Vorstellung einer bestimmten "historischen Epoche" begleiten, könnten - meint der Verf. - "trotz aller scheinbaren Unbestimmtheit einen sicheren Kanon des Erkennens abgeben", insbesondere werde "mit instinktiver Sicherheit entschieden", ob ein Vorstellungskomplex in dieses Gefühlsganze "hineinpasse", - nach Analogie des "Sprachgefühls".
    179) Also darin dem Wesen nach durchaus gleichartig dem in keiner Weise bewußt artikulierten "Gefühl", nach welchem etwa ein Schiffskapitän im Moment der Kollisionsgefahr, wo von dem in Bruchteilen einer Sekunde zu fassenden Entschluß alles abhängt, handelt. Kondensierte "Erfahrung" ist hier wie dort das Ausschlaggebende, die Artikulierbarkeit hier wie dort im Prinzip gleich möglich.
    180) Daran ändert natürlich auch die experimentalpsychologische "Meßbarkeit" bestimmter Aeußerungen psychischer Vorgänge nichts. Denn es ist zwar keineswegs richtig, daß das "Psychische" als solches überhaupt inkommunikabel sei (MÜNSTERBERG), - das ist vielmehr eine Eigenart derjenigen "Erlebungen", welche wir, eben deshalb, als "mystische" bezeichnen, - aber es ist, wie alles Qualitative, nur in relativer Eindeutigkeit kommunikabel, und die Messung erfaßt hier, wie in der Statistik die Zählung, nur das zu  einer  bestimmten Art von äußerem Ausdruck gelangende Psychische oder vielmehr: nur diese Art seiner Aeußerung. Die psychometrische Messung bedeutet nicht Herstellung der Kommunikabilität  überhaupt  (MÜNSTERBERG), sondern Steigerung ihrer  Bestimmtheit  durch Quantifikation jeweils  einer  Äußerungsform eines "psychisch bedingten" Vorgangs. Aber es stände übel um die Wissenschaft, wenn deshalb eine Klassifikation und eine, je nach dem konkreten Forschungszweck, ausreichende relative Bestimmtheit der begrifflichen Formung "psychischen" Stoffes nicht möglich wäre. Tatsächlich wird sie von allen nicht quantifizierenden Wissenschaften konstant vorgenommen und verwertet. Man hat oft, und richtig verstanden, mit Recht, es als die ungeheuere Bedeutung des  Geldes  bezeichnet, daß es das Ergebnis subjektiver "Wertungen" in materieller Form zum Ausdruck zu bringen gestatte, sie "meßbar" werden lasse. Zu vergessen ist dabei aber nicht, daß der "Preis" absolut  keine  dem psychometrischen Experiment parallele Erscheinung, vor allem kein Maßstab einer "sozial psychischen"  Wertung, eines sozialen "Gebrauchswertes" ist, sondern ein unter sehr konkreten, historisch eigenartigen Bedingungen entstehendes Kompromißprodukt kämpfender Interessen. Aber er teilt allerdings mit dem psychometrischen Experiment den Umstand, daß eben nur die, nach Maßgabe der gegebenen sozialen Konstitution, (als "Kaufkraft" usw.) zu einer bestimmten Art von "Aeußerung" gelangenden Strebungen "meßbar" werden.
    181) Wer die Eigenart solcher Provokationen von Gefühlsdeutungen im Gegensatz zu begrifflich artikulierter und deshalb empirischer Analyse sich an einem Beispiel vergegenwärtigen will, vergleiche in Carl Neumanns "Rembrandt" die Deutung der "Nachtwache" mit derjenigen von "Manoahs Opfer", - beides gleich ungewöhnlich schöne Leistungen auf dem Gebiet der Interpretation von Kunstwerken, aber nur die erste, nicht die zweite, durchweg empirischen Charakters.
    182) Archiv für Sozialwiss., Januarheft 1906. Im übrigen ist auch hier durchaus auf die Ausführungen RICKERTs zu verweisen.
    183) In dieser Hinsicht ist B. CROCE vollkommen beizutreten.
    184) Es ist der psychologische Einschlag in den antipsychologistischen Ausführungen CROCEs, daß er die Existenz von "Wert urteilen"  in diesem Sinne leugnet, obwohl seine eigene Konstruktion mit ihnen steht und fällt.
    185) SIMMELs Formulierungen (Seite 52, 54, 56) sind auch hier psychologisch-deskriptiv und deshalb trotz ihrer ungemeinen Freiheit logisch m. E. nicht durchweg einwandfrei. Richtig ist

    1. daß starke "Subjektivität" des Historikers als "Persönlichkeit" der kausalen "Deutung" historischen Handelns und historischer Individualitäten, oft gerade ihm  nicht  konformer, ungemein zustatten kommen  kann, 

    2. daß unser historisches Verständnis "scharf umrissener", hochgradig "subjektiver" Persönlichkeiten nicht selten besonders "evident" ist; -  beide  Erscheinungen hängen mit der Rolle zusammen, welche die Beziehung auf  Werte  in der erkennenden Formung des Individuellen spielt. Die intensiven "Wertungen" der "reichen" und "eigenartigen" Persönlichkeit des Historikers sind ferner heuristisches Mittel ersten Ranges für die Aufdeckung nicht an der Oberfläche liegender Wertbeziehungen historischer Vorgänge und Persönlichkeiten, - aber eben  diese  Fähigkeit des Historikers zur geistig klar entwickelten  Wertung  und die dadurch vermittelte zur Erkenntnis von Wertbeziehungen kommen in Betracht,  nicht  irgendein Irrationales seiner Individualität. Psychologisch beginnt das "Verstehen" als ungeschiedene Einheit von Wertung und kausaler Deutung, die logische Bearbeitung aber setzt an Stelle der Wertung die bloß theoretische "Beziehung" auf Werte bei Formung der "historischen Individuen". - Es ist auch bedenklich, wenn Simmel (Seite 55 unten, 56) meint, an den  Stoff  sei der Historiker gebunden, in der  Formung  zum Ganzen des historischen Verlaufs sei er "frei". Die Sache liegt m. E. umgekehrt: in der Auswahl der leitenden Werte, die ihrerseits die Auslese und Formung des zu erklärenden "historischen Individuums" (auch hier natürlich, wie immer, in dem  unpersönlichen rein logischen Sinn des Wortes) bestimmen, ist der Historiker "frei". Auf seinem weiteren Wege ist er aber an die Prinzipien kausaler Zurechnung schlechthin gebunden und "frei" in gewissem Sinn nur in der Ausgestaltung des logisch "Zufälligen": d.h. der Gestaltung des rein ästhetischen "Veranschaulichungsmaterials".
    186) Auch in den Fällen, wo eine "teleologische" Wertung an der Hand der Kategorien "Zweck" und "Mittel" angenommen wird - das übliche Schulbeispiel der Historiker ist die Kriegsgeschichte -, ist der logische Sachverhalt genau derselbe. Die auf Grund strategischer "Kunstlehren" gewonnene Erkenntnis, daß eine bestimmte Maßnahme Moltkes ein "Fehler" war, d.h. die geeigneten "Mittel" zu dem feststehenden "Zwecke" verfehlte, hat für eine  geschichtliche  Darstellung  lediglich  den Sinn, uns zur Erkenntnis der  kausalen Bedeutung  zu verhelfen, welche jener (teleologisch "fehlerhafte") Entschluß auf den Verlauf der geschichtlich relevanten Ereignisse gehabt hat. Den Lehren der Strategie entnehmen wir lediglich die Erkenntnis der "objektiven" Möglichkeiten, welche für den Fall der verschiedenen denkbaren Entschlüsse als realisierbar zu denken sind. (Die Darstellung Bernheims ist auch in diesem Punkt logisch recht unklar.)
    187) JAKOB BURCKHART ist für beide Seiten dieses Vorganges ein hervorragendes Beispiel.
    188) Darüber siehe RICKERT a.a.O. Gleichwohl hat natürlich seine Bezeichnung der "Gesetze" suchenden Arbeit als "naturwissenschaftlicher" Begriffsbildung in der Polemik der Gegner die stete Vermischung des "ressortmäßigen" mit dem logischen Begriff der "Naturwissenschaften" zur Folge gehabt.
    189) Ueber das Verhältnis von "Telos" und "Causa" in der sozialwissenschaftlichen Erkenntnis herrscht mehrfach, namentlich seit STAMMLERs geistvollen, aber manche Trugschlüsse enthaltenden Arbeiten eine erstaunliche Verwirrung. Den Gipfel der Konfusion in dieser Hinsicht möchte zur Zeit Dr. BIERMANN in seinen Aufsätzen: "W. Wundt und die Logik der Sozialwissenschaften", Conrads Jahrb., Januar 1903, "Natur und Gesellschaft", ebenda. Juli 1903 und vollends: "Sozialwissenschaft, Geschichte und Naturwissenschaft" 1904, XXVIII, Seite 552 f. erklommen haben. Dagegen, daß er die "gegensätzliche Formulierung von Theorie und Geschichte" seinerseits vertrete, "verwahrt" er sich "ausdrücklich", da sie ihm  "unklar  und prinzipiell unberechtigt" erscheint. Die Unklarheit ist in der Tat vorhanden, aber wohl nur insofern, als jene Beziehungen eben leider dem  Verfasser  völlig unklar geblieben sind, da er sich andernfalls nicht auf Forscher wie WINDELBAND und RICKERT berufen könnte, welche über diese ihnen zugemutete Eideshelferschaft nicht wenig erstaunen würden. - Indessen, wenn es bei dieser Unklarheit sein Bewenden hätte, so ginge die Sache noch an: - auch sehr viel erheblichere Nationalökonomen äußern über die komplizierten Probleme, welche sich an jenen Gegensatz anschließen, gelegentlich handgreiflich irrtümliche Ansichten. Schlimmer ist, daß das allzu eifrige "Telos" des Verf. auch den allerlementarsten Gegensatz: den zwischen "Sein" und "Sollen", verschluckt. Daß dann "Willensfreiheit", "Gesamtkausalität", "Gesetzlichkeit der Entwickelung" im bunten Durcheinander in die angeblich allein entscheidende Antithese: "Telos" und "Causa" hineinverflochten [werden] und schließlich die Meinung vertreten wird, man müsse ein bestimmtes "Forschungsprinzip" vertreten, um den "Individualismus" überwinden zu können, - während ja gerade die Verquickung der Frage nach der "Methode" und derjenigen nach dem "Programm" das (heute) Veraltete an den früheren Kontroversen ist, - dies alles läßt den Wunsch entstehen, es möge die heutige Mode, daß jede Anfängerarbeit mit erkenntnistheoretischen Untersuchungen geziert werden muß, recht bald wieder aussterben. Man kann die ziemlich einfachen und keineswegs neuen Gedanken, welche der Verf. in diesen und anderen Arbeiten über die Beziehungen zwischen "Staat und Wirtschaft" vorträgt, wirklich auch ohne solche darlegen. Es ist zu hoffen, daß uns der sicherlich vom ehrlichsten Eifer für seine Ideale beseelte Verf. künftig mit Arbeiten beschenken möge, bei deren Lektüre man nicht fortwährend über dilettantische logische Schnitzer stolpert und so die Geduld verliert. Dann erst wird eine fruchtbare Auseinandersetzung mit seinen praktischen Idealen überhaupt möglich sein. - Eine prinzipielle Auseinandersetzung mit STAMMLER selbst - der keineswegs etwa für alle Schiefheiten BIERMANNs verantwortlich gemacht werden kann - würde diesen Aufsatz abermals um einen Bogen anschwellen lassen und ist hier nicht geboten.
    190) Erstaunlicherweise akzeptiert auch WUNDT (Logik 2 I, Seite 642) diesen populären Irrtum. - Er sagt: "Lassen wir (a) in der Apperzeption die Vorstellung unserer Bewegung der äußeren Veränderung vorangehen, so erscheint uns die Bewegung als die Ursache dieser Veränderung. Lassen wir dagegen (b) die Vorstellung der äußeren Veränderung derjenigen der Bewegung vorangehen, durch die jene hervorgebracht werden soll, so erscheint die Veränderung als Zweck, die Bewegung als das Mittel, durch welches der Zweck erreicht wird. - In diesen Anfängen der psychologischen Begriffsentwicklung entspringen demnach Zweck und Kausalität aus verschiedenen Betrachtungsweisen  eines und desselben  (von WUNDT gesperrt) Vorgangs." - Hierzu ist zu sagen: Es ist klar, daß die oben (von mir) mit a und b bezeichneten Sätze gar nicht "denselben" Vorgang schildern, sondern jeder von beiden  einen anderen Teil  eines Vorgangs, welcher sich in Anlehnung an WUNDT in grobem Schema so wiedergeben läßt: 1. "Vorstellung" einer erwünschten Veränderung (v) in der "Außenwelt", verbunden mit 2. Vorstellung einer Bewegung (m), als geeignet, diese Veränderung zu bewirken, sodann 3. Bewegung m, und 4. eine Veränderung (v') in der Außenwelt, durch m herbeigeführt.  Nur  die Bestandteile ad 3 und 4: äußere Bewegung und äußere Folge der Bewegung sind offenbar durch den obigen WUNDTschen Satz a umfaßt, - 1 und 2: die  Vorstellung  des Erfolges oder, für den konsequenten Materialisten, wenigstens der entsprechende Gehirnvorgang -  fehlen  dort, während es für den WUNDTschen Satz b dahingestellt bleiben muß, ob er die Elemente ad 1 und 2 allein oder in unklarer Vermischung damit die Elemente ad 3 und 4 umfaßt. In  keinem  von beiden Fällen aber enthält Satz b eine andere "Auffassung"  desselben  Vorganges wie Satz a, und zwar schon aus dem Grunde nicht, weil ja doch vor allem natürlich ganz und gar nicht als selbstverständlich vorausgesetzt werden darf, daß die durch die Bewegung (m) als Ursache  hervorgebrachte  Veränderung (v') mit der durch die Bewegung (m) als Mittel  "bezweckten"  Veränderung (v) notwendig  identisch  sei. Sobald der "bezweckte" und der faktisch "erreichte" Erfolg auch nur teilweise auseinanderfallen, paßt ja das ganze Schema Wundts offenbar überhaupt nicht. Gerade ein solches Auseinanderfallen von Gewolltem und Erreichten - das  Nicht-Erreichen des Zwecks - ist aber unzweifelhaft auch für die psychologische Genesis des Zweckbegriffs, deren Erörterung Wundt hier gänzlich mit derjenigen seines logischen Sinnes vermischt, konstitutiv. Es ist gar nicht abzusehen, wie wir des "Zwecks" als selbständiger Kategorie je inne werden sollten, wenn v und v' ein- für allemal zusammenfielen.
    191) Ueber diesen Begriff siehe meine Abhandlung: Archiv für Sozialwissenschaften, Bd. XIX, 1. Ich hoffe, jene skizzenhaften und deshalb vielleicht teilweise mißverständlichen Erörterungen bald eingehender fortzusetzen.
    192) Es ist deshalb so ziemlich der Gipfel des Mißverständnisses, wenn man in den Konstruktionen der abstrakten Theorie - z.B. im "Grenznutzgesetz" - Produkte "psychologischer" und vollends "individualpsychologischer" Deutungen oder den Versuch "psychologischer Begründung" des "ökonomischen Wertes" sieht. Die Eigenart dieser Konstruktionen, ihr heuristischer Wert ebenso wie die Schranken ihrer empirischen Geltung beruhen gerade darauf, daß sie  kein Gran  von "Psychologie" in irgendeinem Sinn dieses Wortes enthalten. Manche Vertreter der Schule, die mit diesen Schemata operieren, haben freilich jenen Irrtum mitverschuldet, indem sie zuweilen allerhand Analogien von "Reizschwellen" heranzogen, mit denen diese rein rationalen, nur auf dem Hintergrund geldwirtschaftlichen Denkens möglichen Konstruktionen ganz und gar nichts, außer gewissen äußeren Formen, gemein haben. Vgl. oben S. 120 Anm. 1.
    193) Siehe über diese Probleme O. RITSCHL, Die Kausalbetrachtung in den Geisteswissenschaften (Bonner Universitätsprogramm von 1901). Es ist RITSCHL jedoch keineswegs beizutreten, wenn er im Anschluß an MÜNSTERBERGs "Grundzüge der Psychologie" die Grenze der  wissenschaftlichen  Betrachtung und speziell der Anwendbarkeit des Kausalitätsgedankens überall da findet, wo "verständnisvolles Nacherleben" eines Vorganges erstrebt werde. Richtig ist nur, daß keine Kausalbetrachtung welcher Art immer dem "Erleben" äquivalent ist. Welche Bedeutung diesem Umstande etwa für metaphysische Aufstellungen zukommen könnte, kann hier nicht untersucht werden. Allein jene mangelnde Aequivalenz gilt für jedes artikulierte "Verstehen" von Motivationsverkettungen ebenfalls, und daß die Prinzipien der empirischen Kausalbetrachtung an der Grenze der "verständlichen" Motivation haltmachen sollten, dafür gibt es keinerlei ersichtlichen Grund. Die Zurechnung "verständlicher" Vorgänge erfolgt nach  logisch  ganz denselben Grundsätzen wie die Zurechnung von Naturereignissen. Es gibt innerhalb des Kausalitätsprinzips auf dem Boden des  Empirischen  nur einen Knick: er liegt da, wo die Kausalgleichung  als mögliches oder doch als ideales Ziel der wissenschaftlichen Arbeit endet.
    194) So z.B. auch bei SCHMOLLER in seiner früher zitierten Rezension von KNIES.
    195) Denn wenn das "Material" eines konkreten historischen Zusammenhanges etwa allein aus hysterisch, hypnotisch oder paranoisch bedingten Vorgängen bestände, welche uns, weil undeutbar, als "Natur" gelten, - so würde das Prinzip der historischen Begriffsbildung dennoch das gleiche bleiben: auch dann wäre nur die durch Wertbeziehung hergestellte "Bedeutung", welche einer individuellen Konstellation solcher Vorgänge im Zusammenhang mit der ebenfalls individuellen "Umwelt" beigelegt würde, Ausgangspunkt, Erkenntnis individueller Zusammenhänge Ziel, individuelle kausale Zurechnung Mittel der wissenschaftlichen Verarbeitung. Auch Taine, der solchen Aufstellungen gelegentlich Konzessionen macht, bleibt dabei durchaus "Historiker".
    196) Theoretisch - aber freilich recht unzulänglich - formuliert KNIES seinen Ausgangspunkt dahin: "Personales Leben und Mangel eines einheitlichen Mittelpunktes ist ein kontradiktorischer Widerspruch; wo er bemerkt wird, ist er  nur  scheinbar" (Seite 247).
    197) Aehnlich und hinsichtlich des rationalen Charakters dieser Konstruktion noch deutlicher: "Die Selbstliebe des Menschen enthält in ihrem Begriff (!) keinen Widerspruch gegen die Liebe zur Familie, zum Nächsten, zum Vaterlande. Die Selbstsucht enthält diesen Widerspruch, sie hat ein privatives und negatives Element, das unvereinbar ist mit der Liebe zu allem, was nicht mit dem Ich des Einzelnen zusammenfällt" (Seite 160/161).
    198) "Der Chemiker mag den  elementaren  reinen Körper aus den Verbindungen, in denen derselbe vorkommt, ausscheiden und als für sich ausscheidbaren Körper auf alles weitere hin untersuchen. Dieser elementare Körper ist auch als solcher in der Verbindung real vorhanden und wirksam. Die Seele des Menschen dagegen ist ein Einheitliches, nicht in Teile Zerlegbares, und die Seele des  von Natur sozialen Menschen  mit einem für sich verselbständigt scheidbaren Triebe des reinen Eigennutzes ist eine theoretisch unzulässige Annahme usw." (2. Aufl. Seite 505).
    199) "Es gibt Gegenstände, für deren begriffliche Feststellung aus der allgemeinen Lebenserfahrung alle nötigen Elemente unwiderlegbar dargeboten werden, so daß sie immer gefunden werden, wenn auf sie verwiesen wird, und andere, deren Feststellung in gewisser Beziehung nur Sache des Uebereinkommens ist, so daß sie nur unter bestimmten Voraussetzungen allgemeingültig werden kann. Zu den ersteren gehört der Begriff des Volkes, zu den letzteren der der Wirtschaft" (Seite 125).
    200) Darüber vgl. 2. Aufl. Seite 164: "Wir sind nicht etwa nur berechtigt, sondern in der Tat dazu gedrängt, die Volkswirtschaft mit ihrer gesellschaftlichen Gliederung und ihrer staatlichen Rechtsordnung als ein organisches Gebilde aufzufassen. Nur handelt es sich hier um einen Organismus einer höheren Ordnung, dessen besonderes Wesen dadurch bedingt ist, daß er nicht ein naturaler Individualorganismus ist, wie die pflanzlichen und die tierischen Organismen, sondern ein  zusammengesetzter Körper,  ein als Kulturprodukt erwachsener Kollektivorganismus, dessen zu gleichzeitigem Einzelleben ausgerüsteten und berufenen Elemente Individualorganismen mit ihrer für die Erhaltung der Gattung erforderlichen Geschlechtsverbindung sind."
    201) Folgende Stellen werden das hinlänglich illustrieren: "Möge auch im Fortgange der Zeit die Triebkraft der Entwicklung sich in einzelnen Gebieten zuerst weiteren Raum verschaffen ..., es wird immer die Fortbewegung über das Ganze sich erstrecken und alle Teile in  Homogenität  zu erhalten streben" (Seite 114). Ganz entsprechend weiterhin Seite 115: "Wie man die Einsicht in die volkswirtschaftlichen Zustände einer Zeit im allgemeinen erst dann erlangt haben wird, wenn man dieselben in ihrer Verbindung mit den Gesamterscheinungen des geschichtlichen Volkslebens erfaßt hat, so wird man auch innerhalb des ökonomischen Ringkreises insbesondere die geschichtliche Bedeutsamkeit einer einzelnen Entwicklungsform nur durch die Erfassung des Parallelismus, der aus der  analogen Gestaltung  aller übrigen hervorblickt, zu erkennen vermögen." "Nicht bloß, daß alle speziellen Partien der Volkswirtschaft untereinander in einem auf die Haltung und den Charakter der Gesamtwirtschaft,  als auf ihre Erklärung  hinweisenden Zusammenhang stehen, sondern eben dieses Ganze steht auch seinerseits in unlöslicher Verbindung mit dem Gesamtleben des Volkes. Auf diese Verbindung wird man immer wieder hingewiesen, so oft man sich die Frage nach den Ursachen vorlegt, aus denen wirtschaftliche Zustände hervorgewachsen sind, und umgekehrt wird man, wenn man die Wirkungen der letzteren nachzuweisen sucht, auch auf die Erscheinungen der übrigen Lebenskreise eintreten müssen" (Seite 111). "Daher bleibt immer die Gemeinsamkeit des allgemeinen Charakters erhalten, der in den verschiedenen Erscheinungsgebieten hervortritt; alle Formen des äußeren Lebens stellen sich als Gebilde  einheitlicher  Triebkräfte dar, die sich überall zur Geltung zu bringen suchen und deren Entwickelungen die Wandlungen dieser Formen vermitteln, dieselben nach einer Richtung hin zu bewegen suchen." (ebendort) Und endlich: "Es können sich wohl Neugestaltungen als die Ergebnisse einer vorgeschrittenen Entwicklung im allgemeinen Volksleben auf einem einzelnen Gebiete zuerst in deutlicherer Gestaltung, mit scharf ausgeprägtem Charakter herausbilden, aber dieses partielle Dasein ist nur die  Erscheinung  des allmählichen Werdens, das sich in einer das Gesamtleben umfassenden Reihe nicht bloß gleichzeitiger, sondern auch aufeinanderfolgender Umbildungen vollzieht" (Seite 110).
    202) Ein weiterer Artikel sollte folgen.