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LUDWIG STEPHINGER

Zur Methode der
Volkswirtschaftslehre

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"Der allgemeinste formale Zweck der wissenschaftlichen Begriffsbildung ist  Überwindung  der unübersehbaren  Mannigfaltigkeit  der Wirklichkeit; diese ist für das menschliche Erkennen  extensiv  unübersehbar, da wir weder einen Anfang in der Zeit, noch eine Grenze im Raum zu erkennen vermögen; sie ist es auch  intensiv,  denn auch der kleinste Teil der Wirklichkeit ist in seiner individuellen Eigenart unübersehbar vielfach geeigenschaftet; nimmt man hierzu noch die Unendlichkeit der Beziehungen, in die alle Teile der Wirklichkeit zueinander treten können, so zeigt sich, daß die Aufgabe der Begriffsbildung niemals im Abbilden, sondern nur im  Umformen  bestehen kann; Begriffe können darum nicht die Wirklichkeit darstellen wollen, wie sie ist, sondern sie können nur für die Wirklichkeit  gelten  wollen."


Einleitung

Studien, welche sich die Methode der Volkswirtschaftslehre zum Gegenstand nehmen, haben sich jedenfalls an die Auffassungen zu wenden, welche von den Schriftstellern dieser Wissenschaft durch die Art ihrer Begriffsbildung und des von ihnen verfolgten Wissenszweckes tatsächlich zum Ausdruck gebracht worden sind.

Aber selbst eine referierende Behandlung der Frage im Sinne eines rein empirisch-historischen Verfahrens würde eine Einbeziehung philosophischer Überlegungen notwendig machen, da die formale Seite des Problems eine erkenntnistheoretische Erwägung bildet und schon das Bedürfnis allgemein verständlicher Ausdrucksmittel könnte nur durch Zuhilfenahme der Logik gedeckt werden; ist doch die Beantwortung der auch für eine nur referierenden Behandlung grundlegenden Frage nach dem Begriff der Methode selbst niemals anders als durch eine Philosophie zu gewinnen, die als  Wissenschaftslehre  auftritt.

Indessen führt die Aufsuchung der tatsächlich geübten Methoden von selbst schon zu einer Vergleichung und damit zur Kritik; diese aber ist nur möglich durch eine Volkswirtschaftslehre im Verein mit der Philosophie.

Eine solche Orientierung an der Philosophie erscheint nun gerade jetzt besonders aussichtsreich. Die in der neuesten Philosophie ausgebaute neukantische Richtung bekämpft die Metaphysik des Materialismus in gleicher Weise wie den Historismus insoferne mit entscheidendem Erfolg, als sie sich nicht nur kritisierend betätigt, sondern höchst positive Gesichtspunkte schafft zur Neugewinnung einer Logik, die anstelle einer veralteten, nur naturwissenschaftlich orientierten Logik auch denjenigen begirffliche Gebilden zu einer Erkenntnis ihrer logischen Struktur und ihres Wissenszweckes verhilft, die prinzipiell als jenseits der "Grenzen der naturwissenschaftlichen Begriffsbildung" gelegen erkannt werden müssen.

Diesen Erfolg, ebenso wie auch die weiteren Aufgaben und Ziele der genannten philosophischen Richtung kennzeichnet WINDELBAND (Lehrbuch der Geschichte der Philosophie, 3. Auflage, Seite 541f) folgendermaßen:
    "Es gilt die Einseitigkeit zu durchbrechen, welche der Logik seit ihren griechischen Ursprüngen in der Richtung anhaftet, daß als Ziel und Norm ihrer Gesetzmäßigkeit formell das Verhältnis des Allgemeinen zum Besonderen und sachlich die Erkenntnis der Natur gilt. Unter diesen Voraussetzungen standen nicht nur die extremen Richtungen der mathematisierenden Logik, sondern auch die bedeutenden Werke von JOHN STUART MILL und STANLEY JEVONS, welche wesentlich als logische Theorie der Naturforschung zu charakterisieren sind. Demgegenüber zeigen die Bearbeitungen der logischen Wissenschaft von LOTZE und SIGWART, bei dem letzteren besonders in der zweiten Auflage, ein sehr viel universelleres Gepräge und im Zusammenhang mit der Bewegung des historischen Idealismus, der sich sachlich an die FICHTEsche Weltanschauung anlehnt, bahnt sich ein tieferes Verständnis der Historik an, wie es sich in RICKERTs Untersuchungen über die  Grenzen der naturwissenschaftlichen Begriffsbildungen  ankündigt."
Die Gefahr, im Banne der alten naturwissenschaftlichen Logik zu verbleiben, ist für die Wissenschaft aller Sondergebiete besonders dadurch gegeben, daß auch der alltägliche, ebenso wie der wissenschaftliche Sprachgebrauch auf naturwissenschaftliches Denken, aus dem er vielfach entstanden ist, hinweist. So denken offenbar viele volkswirtschaftliche Schriftsteller bei ihren Begriffen von der "Natur" und dem "Wesen" der volkswirtschaftlichen Erscheinungen an die Aufgabe, allgemein  umfassende  Begriffe geben zu sollen, während sie doch nur nach allgemein  geltenden  Begriffen zu streben hätten; darum die hohe Meinung von der wissenschaftlichen Bedeutung, die einer "Regelmäßigkeit" oder dem "Gesetz der großen Zahl" innewohnen soll.

Die Beibehaltung des Wortes  Gesetz  auch für "empirische Gesetzmäßigkeiten", die Erwartung, der Volkswirtschaftslehre ihre größte Ausgestaltung gerade durch eine "isolierende" Behandlung ihres Stoffes und Auffindung eines Wirtschaftssubjekts als "Atom" für diese Abstraktionen geben zu können, sind schon äußere Kennzeichen der innerlich naturwissenschaftlichen nationalökonomischen Denkweise.

Daneben kommt die gekennzeichnete philosophische Richtung noch einem anderen Bedürfnis entgegen. Weder die ersten Anfänge der historischen Juristenschule in Deutschland, noch die ersten Vertreter der volkswirtschaftlichen historischen Richtung haben das gewaltige Bedürfnis nach Orientierung am Empirischen in ihren vom Suchen nach historischem Sinn getragenen Ausführungen voll zu befriedigen vermocht und sie haben namentlich weder die formale Notwendigkeit historischen Sinnes klar nachgewiesen, noch dieser Ideenrichtung bestimmte Ziele geben können. Daher kam die geringe Befriedigung, welche besonders die mehr dem Systematischen zustrebenden Gelehrten an  dieser  historischen Richtung fanden, die ihnen mit Historismus und haltlosem Relativismus identisch erschien.

Ein neues Fundament und zugleich neue Ziele ergeben sich nun aus der neukantischen philosophischen Bewegung wenigstens nach der rein formal logischen Seite des Problems, indem sie die Philosophie zur  Wertwissenschaft  ausgestaltet und dadurch auch der Volkswirtschaftslehre formelle Anhaltspunkte dafür gibt, welches Ziel eine Wissenschaft verfolgen muß, wenn sie als "Kulturwissenschaft" verfahren will. Aus seiner Erkenntnis folgt vor allem die Notwendigkeit, daß die empirische Wissenschaft selbst darauf verzichtet, praktische Ziele aufzustellen; wenn sie eine spezielle, ihr zufallende Aufgabe hat, wie die Volkswirtschaftslehre im Hinblick auf den wirtschaftlichen Wert, so muß sie sich damit bescheiden, daß die hieraus folgenden Ziele stets nur von relativer Geltung sein können und einer Nachprüfung an einem System allgemeiner Kulturwerte bedürfen.

Ein allgemeingültiger Zweck aber kann einer empirischen Wissenschaft gegeben werden von der Philosophie, der Volkswirtschaftslehre also von einer  Sozialphilosophie  als dem  Inbegriff volkswirtschaftlicher Normen. 

Mit diesen allgemeinen Andeutungen ist auch schon in Umrissen gekennzeichnet, wie die gegenwärtige Untersuchung der Methode der Volkswirtschaftslehre verfahren muß; die folgenden Darlegungen werden zuerst die hier am wichtigsten erscheinenden Grundgedanken aus den Werken RICKERTs geben, besonders aus "Grenzen der naturwissenschaftlichen Begriffsbildung" 1896 - 1902) und "Geschichtsphilosophie" (Festschrift für KUNO FISCHER, II. Bd. 1905, Seite 51 - 135).

Eine kurze Darstellung dieser allgemeinen logischen Gesichtspunkte voranzuschicken erscheint notwendig, weil die von dem genannten Philosophen geschaffene Terminologie wohl noch nicht als allgemein bekannt vorausgesetz werden kann und weil diese Bezeichnungen auch schon bei der Erörterung der von volkswirtschaftlichen Schriftstellern tatsächlich geübten Methoden verwendet werden müssen. Inwieweit bei den einzelnen dabei zu schildernden Gedanken die Priorität speziell RICKERT oder anderen Philosophen (NAVILLE, WINDELBAND, SIMMEL usw.) zukommt, wird hier nicht berücksichtigt; dies darzulegen ist Aufgabe der Geschichte der Philosophie, nicht aber einer kleinen Spezialschrift.

Nach dieser Darstellung der RICKERTschen Methodenlehre werden einige für die Erkenntnis tatsächlich verwendeter methodischer Gedanken geeignete Beispiele aus der Geschichte der Volkswirtschaftslehre in ihren charakteristischen Zügen vorgeführt.

Den Rest der Arbeit bildet ein Versuch, aus den Anregungen, die in der genannten Methodenlehre gegeben sind, Gesichtspunkte der Beurteilung für den Wissenszweck und die Methode der Volkswirtschaftslehre zu finden.


I. Kapitel
Die Methodenlehre Rickerts

Der allgemeinste formale Zweck der wissenschaftlichen Begriffsbildung ist  Überwindung  der unübersehbaren  Mannigfaltigkeit  der Wirklichkeit; diese ist für das menschliche Erkennen  extensiv  unübersehbar, da wir weder einen Anfang in der Zeit, noch eine Grenze im Raum zu erkennen vermögen; sie ist es auch  intensiv,  denn auch der kleinste Teil der Wirklichkeit ist in seiner individuellen Eigenart unübersehbar vielfach geeigenschaftet; nimmt man hierzu noch die Unendlichkeit der Beziehungen, in die alle Teile der Wirklichkeit zueinander treten können, so zeigt sich, daß die Aufgabe der Begriffsbildung niemals im Abbilden, sondern nur im  Umformen  bestehen kann; Begriffe können darum nicht die Wirklichkeit darstellen wollen, wie sie ist, sondern sie können nur für die Wirklichkeit  gelten  wollen.

Das Abbilden von Wirklichkeit vollzieht sich in der Vorstellung und daher sind die Vorstellungen unendlich vielgestaltig wie die Wirklichkeit selbst und für wissenschaftliche Zwecke unverarbeitet nicht zu gebrauchen; sie sagen von einem Ding nichts aus, sondern stellen Erlebnisse dar, die weder wahr noch falsch sind; erst das Urteil hat die Möglichkeit, der Anforderung, wahr zu sein, zu genügen und dieses ist daher die Grundlage des Begriffes. Es müssen aufgrund eines Verlaufs von mehrern Vorstellungen Aussagen über einen Teil der Wirklichkeit gewonnen werden, die ansich in unendlich großer Anzahl möglich sind. Aus diesen in unbegrenzter Zahl möglichen Urteilen sind nun die für einen Begriff wesentlichen auszuwählen und dieser Komplex wesentlicher Urteile gibt, kritisch gewählt und wissenschaftlich zur Bestimmtheit entwickelt, den Begriff.

Jeder wissenschaftliche Begriff muß darum die Möglichkeit geben, aus ihm, nur durch Setzung der nötigen Sprachzeichen, ein allgemeingültiges Urteil oder einen Komplex von solchen entstehen zu lassen. Das Prinzip der Auswahl dieser wesentlichen Urteile ergibt der bei Bildung des Begriffs verfolgte Wissenszweck und die formale Eigenart dieses Wissenszwecks bestimmt daher die logische Art der Begriffsbildung; diese Art der begrifflichen Verarbeitung der Wirklichkeit ist die  Methode  und die Frage nach der Methode der Wissenschaft ist darum gleichbedeutend mit der Frage  nach dem wissenschaftlichen Sonderzweck,  den die Wissenschaft bei der Auswahl des Wesentlichen zum Zweck der Begriffsbildung verwendet. Bei der Darstellung der Ziele, welche die Wissenschaften bei der Begriffsbildung verfolgen, kann die Logik  nur Ideale  aufstellen, die zwar darum nicht weniger gültig sind und bindende Normen darstellen, aber von den einzelnen Wissenschaften nur teilweise voll erreicht werden können.


1. Die generalisierende Begriffsbildung

Die generalisierende Begriffsbildung, welche besonders das Ideal der Wissenschaften ist, die wir als Naturwissenschaften zu bezeichnen pflegen, kommt ihrem Zweck nach, wenn sie von der Wirklichkeit das aussagt und begrifflich darstellt, was als das  Gemeinsame  ihrer Teile gefunden wird, ohne Rücksicht darauf, wo oder wann diese Teile individuell und tatsächlich existieren. Durch dieses Absehen von besonderen Zeit- und Raumbestimmungen erhält der generelle Begriff die unbedingte Allgemeinheit seines  Umfangs,  wodurch die extensive Mannigfaltigkeit der Wirklichkeit überwunden und vereinfacht wird; in seinem  Inhalt  überwindet dieser Begriff die intensive Unübersehbarkeit; da der Inhalt nämlich nur das Gemeinsame enthält, wird durch ihn der individuelle Charakter der Wirklichkeit und ihre Anschaulichkeit zerstört, in diesen beiden Momenten aber war die intensive Unübersehbarkeit der empirischen Anschauung begründet.

In dieser Fassung enthalten die generellen Begriffe als die Wirklichkeit nicht mehr wie sie ist, sondern sie gelten nur für sie; durch diese auf dem Weg der Vereinfachung durch Auswahl des Gemeinsamen gewonnene Umformung ist aus der Wirklichkeit jene "Natur" geworden, wie sie das Objekt der Naturwissenschaft darstellt, so daß also  Natur  in diesem  logischen  Sinne, den auch bereits KANT hat, nichts anderes bedeutet, als die  Wirklichkeit, betrachtet mit Rücksicht auf das Allgemeine. 

Die Generalisation der Kausalzusammenhänge aber ergibt das  Naturgesetz  und nur in diesem Sinne wird in den folgenden Ausführungen das Wort "Gesetz" gebraucht werden; es besagt:
    Wenn irgendwo oder irgendwann ein Erkenntnisobjekt als ein unter einen bestimmten Begriff fallendes erkannt wird, so trifft auf dieses Objekt all das zu, was mit Gesetzmäßigkeit, das heißt mit unbedingt allgemeiner Kausalität aus diesem Begriff gefolgert werden kann.
Über die individuelle Wirklichkeit aber und das tatsächliche Zutreffen des im Begriff Enthaltenen besagt ein Naturgesetz nichts, es bleibt grundsätzlich mit Rücksicht hierauf "hypothetisch"; und nur die allgemeine Voraussetzung wird gemacht, daß überhaupt etwas geschieht, das sich unter den Begriff bringen läßt.

Je weiter die generalisierende Begriffsbildung in den Körperwissenschaften fortschreitet, umso mehr sucht sie beim Streben nach Einsicht in den naturgesetzlichen Zusammenhang der Dinge an die Stelle von Dingbegriffen Begriffe von gesetzmäßig entstehenden und vergehenden Vorgängen, als  Relationsbegriffe  zu setzen. Die generalisierenden Wissenschaften können dabei so aufeinander bezogen werden, daß immer eine Spezialwissenschaft die von einer anderen Wissenschaft noch als Dingbegriffe belassenen Begriffe ihrerseits in Relationsbegriffe überführt. Als letztes  logisches Ideal  bleiben dann schließlich nur noch "letzte Dinge", von denen Vergänglichkeit, Gewordensein, Teilbarkeit und quantitative Verschiedenheit verneint werden kann und muß; diese letzten Dinge,  die Atome  im  logischen  Sinn, sind, wenn auch der Zahl nach empirisch unübersehbar, infolge absoluter Gleichheit und Einfachheit mathematisch erfaßbar und ihre Beziehungen können in ein System mathematisch formulierbarer  Bewegungsgesetze  gebracht werden. Insofern diese Atome keine empirische Anschaulichkeit mehr besitzen und ihr Begriff sich nur aus Urteilen zusammensetzt, können auch sie als Relationsbegriff gedacht werden. Mit dem auf den Atombegriff aufgebauten festen System über- und untergeordneter Begriffe ist die Wirklichkeit in ein  System von Naturgesetzen  umgeformt, in dem jedes individuelle Ding nach Maßgabe dessen, was es mit anderen gemeinsam hat, seinen Platz findet.

Da ber in den empirischen Wissenschaften die Bildung reiner Relationsbegriffe nirgends vollständig durchgeführt ist, so sind damit noch Reste der anschaulichen und individuellen Wirklichkeit vorhanden und es kommt so ein Moment in ihnen zur Geltung, das in seiner formalen Eigenart noch später zu erörtern sein wird, nämlich das Moment  des Historischen  in der  rein logischen  Bedeutung dieses Wortes. So sind z. B. im Vergleich zu einem rein mechanischen Begriff der Körperwelt physikalische Begriffe bereits Gebilde, die Anschauliches enthalten, noch mehr enthält schon die Chemie, und die Biologie enthält das geschichtliche Moment noch in einem anderen Sinne in der Darstellung der Entwicklungsstadien.

Doch ändern diese im logischen Sinne historischen Bestandteile der Naturwissenschaften nichts am allgemeinen methodologischen Prinzip und das generalisierende Verfahren bei der Bildung der Begriffe wird ebensowenig verändert, wenn man den Bereich des Psychischen neben dem der Körperwelt mit Rücksicht auf das Gemeinsame begrifflich sondert. Die  Psychologie  ist eine  generalisierende Wissenschaft,  und wenn ihr Verfahren auch gewisse Eigentümlichkeiten gegenüber den Begriffen der Körperwelt aufweist, so ist doch der Unterschied von Physisch und Psychisch kein Prinzip für eine Veränderung der Methode.
LITERATUR Ludwig Stephinger, Zur Methode der Volkswirtschaftslehre, Karlsruhe 1907