A. CartellieriCarlyleA. LiebertE. BurkeKropotkinTocqueville | |||
Der amerikanische Bürgerkrieg [ 2 / 2 ]
Schon von dem Tag an, an welchem die republikanische Konvention in Chicago ihre Platform aufgestellt und ihre Kandidaten ernannt hatte, erhob sich in den Sklavenstaaten das seit 40 Jahren so oft schon gehörte Geschrei: "Die Fanatiker des Nordens wollen unser gutes Recht mit Füßen treten. Das dulden wir nicht; lieber sagen wir uns von der Union los." Mit dieser Drohung und der nötigen Zugabe von Gewalttaten und Bestechungen hatte der Süden bisher alles durchgesetzt, was er wollte. Im Wahlkampf von 1860 erreichte er damit zumindest das, daß die republikanischen Kandidaten eine weit geringere Stimmenzahl erhielten, als sie ohne das drohende Geschrei erhalten haben würden. "Seht nur", sagten die ängstlichen, friedfertigen Teiggesichter des Nordens, denen die Ruhe über alles ging, "seht, in welch furchtbarer Aufregung sich die Sklavenstaaten befinden; im ganzen Süden herrscht Schrecken und Trauer. Laßt es also nicht aufs Äußerste ankommen; stimmt nicht für die Kandidaten der republikanischen Fanatiker, sondern stimmt für konservative Kandidaten, für Bell oder Douglas." Durch diesen nördlichen Widerhall des südlichen Geschreis wurden LINCOLN viele Stimmen entzogen und seinen Gegnern zugewandt. In dem Maße, wie die Siegesaussichten der republikanischen Partei wuchsen, nahmen auch die Drohungen der Feuerfresser des Südens zu. Zur Charakterisierung dieser Drohungen führe ich einige Äußerungen der südlichen Presse aus dem Monat Oktober hier an.
Süd-Carolina, welches von je her allen übrigen Sklavenstaaten in Drohungen und frechen Anmaßungen gegen den Norden voraus gewesen war und sich schon mehrmals in rebellischen Bewegungen gegen die Bundesbehörden versuchte hatte, machte den Anfang. Schon vor der Präsidentenwahl hatte der Gouverneur des Staates die Legislatur zu einer außerordentlichen Sitzung berufen, damit sie im Fall von LINCOLNs Wahl sofort Maßnahmen "zum Schutz der Rechtes des Staates" beschließen kann. Kaum hatte der Telegraph die Berichte über die Präsidentenwahl vom 6. November gebracht, welche LINCOLNs Wahl außer Zweifel stellten, so beschloß die Legislatur, auf den 17. Dezember eine Staatskonvention, das heißt eine Versammlung von Abgeordneten mit konstituierender Gewalt, zu berufen, welche über die Lossagung des Staates von der Union beschließen sollte. Gleich darauf legten die meisten Bundesbeamten in und für Süd-Carolina, Richter, Bundesanwälte, Marschälle usw., ihre Funktionen nieder, so daß die Bundesregierung innerhalb der Grenzen des Staates tatsächlich außer Kraft gesetzt war. Um dieselbe Zeit fanden in allen "Baumwoll-" und "Zucker"-Staaten, zu denen außer Süd-Carolina noch Georgia, Florida, Alabama, Mississippe, Louisiana und Texas gehören, Versammlungen statt, welche sich für die Losreißung von der Union erklärten. Die Feuerfresser bemächtigten sich überall der Gewalt und terrorisierten das Volk. Sie entwickelten die größte Tätigkeit und Energie, während die konservativen Elemente, die Anhänger der Union, von Tag zu Tag mutloser wurden und sich am Ende ganz vom Kampfplatz der Öffentlichkeit zurückzogen, um den Dingen freien Lauf zu lassen. Als eine Probe von dem Ton, welchen die Feuerfresser anschlugen, möge ein Auszug aus einer der Reden dienen, welche am 15. November bei einer Volksversammlung in Charleston gehalten wurden. Derselbe lautet:
Dem Beispiel von Süd-Carolina folgte zunächst Georgia. In der Legislatur dieses Staates, welche seit Anfang November in Sitzung war, wurden gleich nach der Präsidentenwahl eine Menge Anträge gestellt, die sich auf die Lossagung des Staates bezogen. Einige Mitglieder verlangten, daß die Lossagung augenblicklich dekretiert wird. Die konservativen und besonneneren Mitglieder ließen sich jedoch nicht fortreißen, und da sie durch konservative Volksversammlungen in einem großen Teil des Staates, welche sich für das Verbleiben bei der Union aussprachen, unterstützt wurden, kam erst nach langen Debatten am 21. November ein Beschluß zustande, welcher die Wahl von Abgeordneten zu einer Staatskonventon auf den 3. und den Zusammentritt auf den 16. Januar anordnete. Der Gouverneur von Mississippi berief die Legislatur auf den 26. November zu einer außerordentlichen Sitzung;
Die Legislatur des Staates Louisiana wurde zu einer außerordentlichen Sitzung auf den 10. Dezember berufen. Was sie beschließen würde, konnte nicht mehr zweifelhaft sein, seitdem verschiedene Volksversammlungen in New Orleans sich für eine Lostrennung von der Union und die Bildung eines südlichen Staatenbundes erklärt hatten. Die Legislaturen von Alabama und Florida beschlossen die Einberufung von Staatskonventionen auf den 7., bzw. den 3. Januar 1861. In Texas wurde Gouverneur HOUSTON, ein entschiedener Gegner der Union, hart gedrängt, um eine außerordentliche Sitzung der Legislatur zu berufen, weigerte sich aber diesen Schritt zu tun, solange nicht eine Mehrheit des Volkes darauf besteht. Die Sezessionspartei arbeitete unterdessen mit großem Eifer auf ihr Ziel hin und war entschlossen, dasselbe um jeden Preis, mit oder ohne Gouverneur, zu erreichen. Durch brutale Gewalttaten an ihren Gegnern, namentlich an Personen aus dem Norden, welche damals in allen vom Sezessionsfieber ergriffenen Gegenden an der Tagesordnung waren, zeichnete sie sich mehr, als in irgendeinem der anderen Baumwollstaaten aus. In den übrigen acht Sklavenstaaten blieb es verhältnismäßig ruhig. Delaware, das nach dem Zensus von 1860 auf 110 548 Freie nur 1805 Sklaven zählte, hatte gar keine Sympathie für den Süden. Von Maryland, Arkansas und Missouri hörte man wenig oder gar nichts. Kentucky sprach sich durch seine Presse und durch die Stimme seines Gouverneurs MAGOFFIN für die Union aus. In einem Brief zur Beantwortung der Frage: "Was wird Kentucky tun?" sagte derselbe: "Die Wahl Lincolns ist kein Grund zur Losreißung oder Rebellion und wird auch vom Volk dieses Staates nicht so angesehen." Erst dann, sagt er im weiteren Verlauf des Briefes, würde der Süden Ursache zur Loslösung haben, wenn die republikanische Partei tatsächlich seine Rechte verletzen würde. In Tennessee, Virginia und Nord-Carolina war eine starke und lärmende Sezessionspartei; aber die Unionsmänner hielten ihr die Stange. Virginia, "die Mutter Staatsmänner", zählte unter seinen Politikern einige der hervorragendsten und ehrgeizigsten Führer der Sezessionsbewegung, wie z. B. den Ex-Gouverneur WISE, einen Mann, der auf jede Weise bemüht ist, sich hervorzutun, und der danach strebt, wenigstens Präsident eines Sklavenstaatenbundes zu werden, nachdem es ihm nicht gelungen ist, sich in den Präsidentensessel der Vereinigten Staaten zu drängen. Diese Leute bramarbasierten [prahlten - wp] und lärmten; aber es gelang ihnen nicht, den Staat Virginia im Sturm mit fortzureißen. Der Gouverneur berief zwar schon im November eine außerordentliche Sitzung der Legislatur ein, aber erst auf den 7. Januar und keineswegs ausschließlich, sondern nur nebenbei wegen der Sezessionsfrage. Der Gouverneur von Tennessee gab dem Verlangen der Sezessionisten, eine Extrasitzung der Legislatur anzuordnen, ebenfalls so weit nach, daß er dieselbe auf den 7. Januar ansetzte. Die Gesetzgebung von Nord-Carolina eröffnete Ende November ihre regelmäßige Sitzung. Der Gouverneur empfahl ihr, eine Staatskonvention einzuberufen, ein Gesetz zur Organisation der Miliz, welches die Einreihung aller waffenfähigen Männer vom 18. bis zum 45. Jahr vorschreibt, und ein anderes zur Bildung einer Freiwilligenarmee von 10 000 Mann zu erlassen. Es ließ sich jedoch voraussehen, daß sich die Legislatur zumindest mit den Schritten der Lostrennung des Staates nicht sehr beeilen würde. Süd-Carolina hatte mittlerweile ebenfalls, wie Mississippi, Bevollmächtigte an alle anderen Sklavenstaaten geschickt, um dieselben zu einem Bündnis aufzufordern. Bis zur Wiederversammlung der Legislatur, deren regelmäßige Jahressitzung am 27. November eröffnet wurde, waren nur von Alabama und Mississippi zustimmende Antworten eingelaufen, während mehrere nördliche Sklavenstaaten den guten Rat erteilten, Süd-Carolina möge sich mäßigen und nicht kopflos in eine Bewegung hineinstürzen, in der es untergehen könnte. Mit Beziehung hierauf sagte der Gouverneur des Staates in seiner Jahresbotschaft, alle Hoffnung auf ein gemeinschaftliches Handeln von Seiten des Südens sei verloren, und es bleibe Süd-Carolina nichts anderes übrig, als im Einklang mit seiner Ehre, seinen Interessen und seiner Sicherheit zu handeln und gerade auf sein Ziel loszugehen, ohne nach rechts oder nach links zu blicken. Die Botschaft empfiehlt dann eine Reihe von Gesetzen und Maßregeln, die darauf berechnet sind, den Staat auf eine selbständige Basis zu stellen, eine starke Streitmacht zu organisieren und jeden Angriff auf die Institution der Sklaverei, durch Rede oder Schrift, auf das Strengste zu bestrafen. Zum Schluß bricht der Gouverneur in die pathetischen Worte aus:
Dies war der Stand der Dinge in den Sklavenstaaten, als die Sitzung des Kongresses am 3. Dezember 1860 eröffnet wurde. Süd-Carolina hatte sich, wenn auch noch nicht durch einen förmlichen Beschluß, doch bereits tatsächlich von der Union losgesagt. Georgia, Alabama, Florida, Mississippi, Louisiana und Texas standen im Begriff, zu folgen. Ein großer Teil der Bundesbeamten in diesen Staaten hatte resigniert und täglich liefen neue Resignationen ein. Die übrigen Sklavenstaaten hielten teils noch fest zur Union, teils hatten sie eine abwartende und beobachtende Haltung eingenommen. Sehen wir jetzt zu, wie sich der exekutive und legislative Zweig der Bundesregierung gegen die Bewegung verhielten. Präsident BUCHANAN hatte bis zur Eröffnung der Kongreßsitzung gar nichts gegen die Bewegung getan. Seine Ansichten über den Gegenstand legte er in seiner Jahresbotschaft dar, aus der ich einige der wichtigsten Punkte in größerer Ausführlichkeit hervorhebe, weil sie wesentlich dazu dienen, denjenigen europäischen Lesern, welche mit den amerikanischen Verhältnissen nicht näher vertraut sind, die ganze Sachlage besser klar zu machen. Zunächst beschäftigt sich der Präsident mit den Klagen und Beschwerden des Südens. In diesem Punkt nimmt er, wie sich nicht anders von einem Mann, der von der Sklavenhalterpartei gewählt worden war und sich während seiner ganzen Amtsdauer eifrig bemüht hatte, ihr Interesse wahrzunehmen, erwarten läßt, ganz und gar Partei für den Süden. Er schlägt ganz denselben Ton an, wie der Gouverneur eines Sklavenstaates, oder ein Redner in Charleston in Süd-Carolina.
Eine schreiende Verletzung ihrer verfassungsmäßigen Pflichten sieht der Präsident in den Gesetzen mehrerer Staaten - den sogenannten "Personal-Liberty-Bills" -, welche dazu bestimmt sind, die Vollziehung des Sklavenfanggesetzes zu vereiteln. Obgleich daraus noch kein praktischer Nachteil erwachsen ist, indem alle Gerichtshöfe das Sklavenfanggesetz als gültig anerkannt und die gegenwärtigen Bundesbehörden dasselbe in jedem vorgekommenen Fall vollstreckt haben, während die zukünftigen voraussichtlich ebenso handeln werden, meint doch der Präsident, daß
Mit großer Ausführlichkeit und Gründlichkeit untersucht der Präsident die Frage, ob ein Staat verfassungsmäßig das Recht habe, sich von der Union loszusagen. Da diese Frage von besonderer Wichtigkeit ist, indem die Sklavenstaaten fast ohne Ausnahme ein solches Recht behaupteten, lasse ich den betreffenden Teil der Botschaft unverkürzt hier folgen.
Erst viele Jahre nach Bildung der Bundesregierung wurde zum erstenmal eine solche Behauptung vorgebracht. General Jackson wies sie mit folgenden bündigen Worten zurück, als er am 16. Januar dem Kongreß die Nullifikations-Ordonnanz von Süd-Carolina vorlegte: "Das Recht des Volkes eines einzelnen Staates, sich beliebig und ohne Zustimmung der übrigen Staaten von seinen feierlichsten Verpflichtungen loszusagen und Freiheit und Glück der Millionen aufs Spiel zu setzen, welche die Union bilden, kann nicht anerkannt werden. Eine solche Befugnis verstößt aufs Entschiedenste sowohl gegen die Prinzipien, auf welche die Bundesregierung gegründet wurde, als auch gegen die Zwecke, die zu erreichen sie ausdrücklich bestimmt war." Es wird nicht behauptet, daß irgendeine Klausel in der Konstitution einer solchen Theorie Halt verleiht; sie wird lediglich aus dem souveränen Charakter der verschiedenen Staaten, welche die Verfassung ratifizierten, hergeleitet. Aber liegt es nicht in der Befugnis eines Staates, wie in der eines Individuums, einen Teil seiner souveränen Rechte abzugeben, um den Rest zu sichern? Um mit Madison, dem Vater der Konstitution zu reden, "wurde sie vom Volk in jedem der Staaten, welches in seiner höchsten souveränen Eigenschaft handelte, und folglich von derselben Autorität gebildet, welche die Staatsverfassung schuf. Auch ist die Regierung der Vereinigten Staaten" - sagt Madison weiter - "innerhalb der Sphäre ihrer Befugnisse nicht weniger eine Regierung im strengen Sinne des Wortes, als die von den Konstitutionen der Staaten geschaffenen Regierungen innerhalb ihrer verschiedenen Sphären. Sie ist, gleich diesen, in einem gesetzgebenden, vollziehenden und richterlichen Departement organisiert. Wie bei diesen, erstreckt sich ihre Wirksamkeit direkt auf Personen und Sachen, und wie diese, hat sie eine physische Macht zur Ausübung der ihr angewiesenen Befugnisse zur Verfügung." Es war die Absicht der Gründer der Verfassung, daß sie ewig sein und nicht nach dem Belieben irgendeiner der kontrahierenden Parteien annulliert werden sollte. Die alten Konföderationsartikel führten den Namen: Artikel der Konföderation und ewigen Union zwischen den Staaten, und der 13. Artikel erklärt ausdrücklich, "daß die Artikel dieser Konföderation von jedem Staat genau beobachtet werden, und daß die Union ewig sein soll." Die Einleitung zur Konstitution, indem sie sich ausdrücklich auf die Konföderationsartikel bezieht, wiederholt, daß dieselbe gebildet wurde, "um eine vollkommenere Union zu errichten." Daß die Union bestimmt war, ewigen Bestand zu haben, ergibt sich aber auch mit Folgerichtigkeit aus der Natur und Ausdehnung der Befugnisse, welche die Verfassung der Bundesregierung übertragen hat. Diese Befugnisse schließen die höchsten Attribute nationaler Souveränität in sich. Sie stellen das Schwert und den Geldbeutel unter ihre Kontrolle. Der Kongreß hat die Befugnis, Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Armeen und Flotten aufzubringen und zu unterhalten und Verträge mit fremden Regierungen abzuschließen. Er ist mit der Befugnis bekleidet, Geld zu prägen, den Wert desselben zu regeln und den Handel mit fremden Nationen, sowie zwischen den verschiedenen Staaten, zu regulieren. Es ist unnötig, die übrigen hohen Befugnisse aufzuzählen, welche der Bundesregierung übertragen sind. Aber die Verfassung hat nicht bloß diese hohen Befugnisse dem Kongreß übertragen; sie hat auch wirksame Mittel angenommen, um die Staaten an der Einmischung in die Ausübung derselben zu verhindern. Zu diesem Zweck hat sie ausdrücklich verboten, daß "kein Staat irgendeinen Vertrag oder ein Bündnis eingehen, Kaperbriefe bewilligen, Geld schlagen, Papiergeld emittieren [in Umlauf bringen - wp], irgendetwas anderes als Gold oder Silber zu einem gesetzlichen Zahlungsmittel machen, irgendein Gesetz mit rückwirkender Kraft oder ein Gesetz, das die Verbindlichkeit von Kontrakten beeinträchtigt, erlassen soll." Außerdem darf kein Staat, "ohne Einwilligung des Kongresses, Zölle oder Abgaben auf Einfuhr oder Ausfuhr legen, Truppen oder Kriegsschiffe in Friedenszeiten halten, irgendein Übereinkommen mit einem anderen Staat oder einer fremden Macht abschließen, oder sich in einen Krieg einlassen, es sei denn, daß er angegriffen wird, oder sich in einer so drohenden Gefahr befindet, daß kein Aufschub statthaft ist." Um die Ausübung der hohen Befugnisse noch weiter gegen jede Einmischung von Seiten der Staaten zu schützen, ist vorgesehen, "daß die Konstitution und die aufgrund derselben zu erlassenden Gesetze der Vereinigten Staaten, sowie alle unter der Autorität der Vereinigten Staaten abgeschlossenen oder noch abzuschließenden Verträge das höchste Gesetz des Landes und daß die Richter jedes Staates daran gebunden sein sollen, wenn auch die Verfassung und die Gesetze irgendeines Staates etwas Entgegenstehendes enthalten." Alle Senatoren und Repräsentanten der Vereinigten Staaten, alle Mitglieder der Staatslegislaturen und alle Exekutiv- und Justizbeamten der Vereinigten Staaten, wie auch der einzelnen Staaten, werden durch Eid oder Versicherung verpflichtet, die Bundesverfassung aufrechtzuerhalten. In der ganzen Ausdehnung der an die Bundesregierung übertragenen Gewalten ist die Verfassung der Vereinigten Staaten so gut wie ein Teil der Verfassung jedes einzelnen Staates und ist ebenso bindend für das Volk desselben, als wenn sie wörtlich darin aufgenommen wäre. Man könnte nun fragen: Hat das Volk der Staaten kein Mittel der Abhilfe gegen Tyrannei und Unterdrückung von Seiten der Bundesregierung? Ganz gewiß. Das Recht des Widerstandes auf Seiten der Regierten gegen Unterdrückung von ihren Regierungen kann nicht abgeleugnet werden. Es besteht unabhängig von allen Verfassungen und ist in allen Perioden der Weltgeschichte ausgeübt worden. Vermöge desselben wurden alte Regierungen vernichtet, und neue traten an ihre Stelle. Es ist in kräftigen und ausdrücklichen Worten unserer eigenen Unabhängigkeitserklärung einverleibt. Aber der Unterschied muß streng festgehalten werden, daß dies eine Revolution gegen eine bestehende Regierung ist und keine freiwillige Lossagung von derselben kraft eines innewohnenden verfassungsmäßigen Rechts. Kurzum, lassen Sie uns der Gefahr gerade ins Auge sehen: Sezession ist nichts anderes als Revolution. Es mag oder es mag nicht eine zu rechtfertigende Revolution sein; aber Revolution ist und bleibt es." - Zum Schluß empfiehlt der Präsident Versöhnung und Frieden und schlägt als das geeignetste Mittel dazu vor, die gekränkten Sklavenstaaten durch folgende drei Amendments zur Konstitution zu befriedigen:
2. Verpflichtung, dieses Recht in allen gemeinschaftlichen Territorien zu beschützen, solange sie Territorien bleiben, und bis sie als Staaten, mit oder ohne Sklaverei, je nachdem ihre Verfassung es bestimmen möge, in die Union aufgenommen werden. 3. Gleiche Anerkennung des Rechts der Sklaveneigentümer auf Auslieferung ihrer in einen anderen Staat entflohenen Sklaven und der Gültigkeit des zu diesem Zweck erlassenen Sklavenfanggesetz, nebst einer Erklärung, daß alle dieses Recht beeinträchtigenden Strafgesetze der Konstitution zuwider und folglich null und nichtig sind. Das Repräsentantenhaus des Kongresses beschloß am 5. Dezember, den auf den Zustand der Union bezüglichen Teil der Botschaft an einen Spezialausschuß von je einem Mitglied aus jedem Staat zur Prüfung zu verweisen und von den Repräsentanten der einzelnen Staaten Vorschläge über das, was zur Lösung der obwaltenden Schwierigkeiten zu tun sei, entgegenzunehmen. Mehrere Mitglieder dieses Ausschusses aus denjenigen Staaten, deren Lossagung von der Union nahe bevorstand, verlangten von der Teilnahme an demselben dispensiert [ausgeschlossen - wp] zu werden; allein ihr Verlangen wurde nicht bewilligt. Die Zahl der Vorschläge, welche von den Repräsentanten der verschiedenen Staaten eingereicht wurden, war so groß, und dieselben differierten so weit voneinander, daß der "Dreiunddreißiger"- oder "Unions"-Ausschuß, dem dieselben als Material für seine Beratungen zugewiesen wurden, ein tüchtiges Stück Arbeit vor sich hatte. Während die Anträge einiger republikanischer Mitglieder dahin gerichtet waren, die erforderlichen Gesetze zu erlassen, um den Bürgern der freien Staaten, welche in Sklavenstaaten reisen oder sich aufhalten, ihre verfassungsmäßigen Rechte zu sichern, ihre Personen gegen gesetzwidrige Gewalttaten und ihr Eigentum gegen gesetzwidrige Beschlagnahme zu schützen, und die nötigen Maßregeln anzuordnen, um eine bewaffnete Rebellion gegen die Gesetze und die Autorität der Vereinigten Staaten zu unterdrücken - verstiegen sich die südlichen Ultras in ihren Forderungen so weit, Gesetze zum Schutz der Sklaverei in den Territorien zu verlangen, für die Sklavenhalter das Recht beanspruchen, mit ihren Sklaven nicht allein durch die freien Staaten zu reisen, sondern sich auch dort aufzuhalten, die Herstellung eines Gleichgewichts zwischen Sklaven- und freien Staaten im Senat zu begehren, entweder dadurch, daß durch die Teilung einiger Sklavenstaaten die Zahl derselben und folglich die Zahl ihrer Senatoren vermehrt oder dadurch, daß der Senat in eine nördliche und eine südliche Hälfte gespalten und die Gültigkeit aller Bundesgesetze an die Zustimmung jeder dieser Hälften geknüpft wird, endlich statt eines Präsidenten der Vereinigten Staaten die Einsetzung zweier oder dreier, von den verschiedenen Sektionen des Landes zu wählenden Präsidenten zu verlangen, von denen jeder das Vetorecht haben sollte. Der Ausschuß hielt Tag für Tag lange Sitzungen; allein, obgleich er so ziemlich aus den gemäßigtsten Elementen der verschiedenen in seinem Schoß repräsentierten Staaten zusammengesetzt war, stellte sich doch bald heraus, daß er zu keinem befriedigenden Resultat gelangen würde. Am 17. Dezember nahm das Repräsentantenhaus mit großer Mehrheit zwei Beschlüsse an, welche die vorherrschende Stimmung dieses Körpers bezeichneten und zugleich andeuteten, daß an irgendwelche entschiedene Maßregeln nach der einen oder anderen Richtung hin nicht zu denken ist. Die Beschlüsse lauteten:
Wir wissen den unermeßlichen Wert unserer nationalen Union für unser gemeinsames und individuelles Glück gehörig zu schätzen; wir hegen eine aufrichtige und unveränderliche Anhänglichkeit an sie; wir wollen von ihr als dem Palladium unserer politischen Sicherheit und unseres Gedeihens sprechen; wir wollen über ihre Erhaltung mit eifersüchtiger Besorgnis wachen; wir wollen alles vermeiden, was auch nur den Verdacht erregen könnte, daß sie unter irgendwelchen Umständen aufgegeben werden dürfte, und mit Unwillen den ersten Anschein irgendeines Versuchs, einen Teil unseres Landes dem Rest zu entfremden, oder die heiligen Bande zu schwächen, welche jetzt die verschiedenen Teile vereinigen, zurückweisen; wir sehen sie als den Hauptpfeiler im Gebäude unserer Unabhängigkeit an, als die Stütze der Ruhe im Inneren, unseres Wohlergehens und der Freiheit, die wir so hoch schätzen; wir haben nichts in der Vergangenheit gesehen, noch sehen wir etwas in der Gegenwart, weder in der Wahl von Abraham Lincoln zum Präsidenten der Vereinigten Staaten, noch in irgendeinem anderen Umstand, was ihre Auflösung rechtfertigt; wir halten ihren ewigen Bestand für wertvoller, als der zeitweilige Triumph irgendeiner Partei oder irgendeines Mannes; alle Übelstände oder Mißbräuche, die unter ihr bestehen, sollten innerhalb der Union, auf friedlichem und verfassungsmäßigem Weg, Abhilfe finden; wir glauben, daß sie Macht genug hat, um jedes Unrecht gut zu machen und jedes Recht, das aus ihrer Organisation erwächst, oder zu ihren eigentlichen Funktionen gehört, in Kraft zu setzen, und daß es die Pflicht der Patrioten ist, an ihr als unserer Hoffnung im Frieden und unserer Schutzwehr im Krieg festzuhalten."
3. Der Kongreß soll keine Befugnis haben, die Sklaverei im Distrikt Columbia, solange dieselbe in den Staaten Virginia und Maryland, oder in einem derselben besteht, aufzuheben; noch soll der Kongreß jemals den Beamten der Regierung oder den Mitgliedern des Kongresses, deren Pflichten sie nötigen im Distrikt Columbia zu leben, verbieten, Sklaven dorthin zu bringen und als solche zu halten. 4. Der Kongreß soll keine Befugnis haben, den Transport von Sklaven aus einem Staat in den anderen, sei es zu Lande oder zur See oder auf schiffbaren Flüssen, zu verhindern. 5. Der Kongreß soll die Befugnis haben, mittels eines Gesetzes einem Eigentümer, welcher darum nachsucht, den vollen Wert für einen entflohenen Sklaven in allen Fällen zu bezahlen, wo der Marschall durch Gewalt verhindert wird, seine Pflicht zu erfüllen. In allen solchen Fällen soll der Eigentümer die Befugnis haben, das County, in welchem die Gewalt verübt wurde, gerichtlich zu belangen und das County soll das Recht haben, die Individuen, welche das Unrecht begingen, in derselben Weise zu belangen, wie es der Eigentümer konnte. 6. Kein ferneres Amendment soll die vorhergehenden Artikel beeinträchtigen und der Kongreß soll niemals die Befugnis haben, sich in die Sklaverei in denjenigen Staaten, wo sie jetzt gestattet ist, einzumischen.
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