ra-2E. BernheimO. HintzeWindelbandE. Troeltschvon Below    
 
GEORG von BELOW
(1858-1927)
Die neue historische Methode
[2/2]

"Ein Grundzug allen erkenntnistheoretischen  Rationalismus  ist die Voraussetzung, daß sich alles bis auf den Grund rationalisieren lasse, oder das Bedürfnis, alles rationalisiert, d. h. durchsichtig, verständlich, vernunftgerecht, begreiflich gemacht zu sehen. Für uns ist die absolute Durchsichtigkeit, welche der Rationalist sucht, nur in Beziehung auf die logische Seite unserer Gedanken, in Beziehung auf die formale oder hypothetische Wahrheit zu erreichen. Überall, wo über die selbstverständlichen Gesetze der Widerspruchslosigkeit hinausgegangen wird, kommen starre Tatsachen oder zu zu ihrer Erklärung ins Spiel gesetzte Denkgewohnheiten, Bedürfnisse, Hypothesen zur Geltung. Immer ist Unauflösbares übriggeblieben. Wir konnten immer nur unsere Verwunderung und Unwissenheit um einige Stufen zurückschieben."


II.

Etwas, was LAMPRECHT in seiner Theorie vom nur "deskriptiven" Charakter der bisherigen Geschichtsschreibung sehr bald beunruhigen mußte, was die Tatsache, daß RANKE, ihr Haupt, den geschichtlichen Verlauf nicht einfach beschrieb, sondern die Ideen in der Geschichte zu erforschen suchte. Mit doppeltem Eifer hat er sich dann bemüht, RANKEs Ideen als etwas so vorweltliches hinzustellen, daß auch in dieser Beziehung an der Originalität seiner Theorie kein Zweifel bestehen könne. Er hat sich mit diesem Thema in einer besonderen Abhandlung: "Rankes Ideenlehre und die Jungrankianer" (1), aber auch sonst noch sehr oft beschäftigt.

Nach ihm huldigt RANKE einem "historischen Mystizismus". Seine historischen Anschauungen ruhen "vor allem auf einem Standpunkt  persönlichen Glaubens  und erst  in zweiter Linie  auf einem solchen  wissenschaftlicher Forschung."  "Das Irrationale ist ihm das geschichtliche Agens." "Die mystische Auffassung geht ohne weiteres und zwar als allgemeinstes bestimmendes Ergebnis, in die Konsequenzen der Methode mit ein." "Die RANKEsche Ideenlehre" - sagt LAMPRECHT in einer anderen Abhandlung (2) - "beruth darauf, daß mystisch-transzendentale geistige Kräfte, die Ideen, vornehmlich und grundsätzlich in große Individuen einfließend und von ihnen im Sinne zu verwirklichender Zwecke erfaßt gedacht werden." Die "Transzendenz" der Ideen RANKEs ist ein Lieblingswort von ihm (3). Sie erinnern "an die panpsychischen Naturlehren des 16. Jahrhunderts", an die "astralen und terrestrischen Kräfte, die magischen und astrologischen Vorstellungen". "Die mystischen Ingredienzien ... der lutherischen Reformationszeit und der Zeit der idealistischen Philosophie treten in RANKEs Ideen zutage" (alte und neue Richtungen, Seite 43). "RANKE ist in jeder Faser seines Denkens, in jedem Zeitraum seines langen Lebens den kosmopolitischen Tendenzen seiner Jugendzeit treu geblieben, so treu, wie dem mystischen Idealismus einer auf der Grundlage der lutherischen Reformation sich erhebenden Identitätsphilosophie. Aus beiden Quellen her floß seine historische Auffassung" (Seite 38).

Wir wollen uns nun nicht mit LAMPRECHTs Ansicht vom Zusammenhang der Identitätsphilosophie mit der lutherischen Reformation auseinandersetzen, auch nicht mit der Behauptung, daß RANKE dem Kosmopolitismus gehuldigt habe - er verwechselt Kosmopolitismus mit Universalismus der Betrachtung (RANKEs Jugendzeit scheint nach ihm vor dem Erwachen der nationalen Idee in Deutschland ihren vollständigen Abschluß gefunden zu haben). Die Hauptsache ist: er hat von RANKEs Ideen gar keine Ahnung. RANKE hat mit aller wünschenswerten Deutlichkeit ausgesprochen, was er unter "Ideen" versteht. Er sagt (Weltgeschichte 9, Seite 7): "Ich kann unter leitenden Ideen nichts anderes verstehen, als daß sie die herrschenden Tendenzen in jedem Jahrhundert sind." Niemand bestreitet, daß RANKE ganz bestimmte und zwar lebendige religiöse Anschauungen gehabt hat. Allein er hat die Aufgabe des Historikers stets darin gesehen, menschliches aus menschlichen Motiven zu erklären. Er glaubte an die göttliche Weltregierung. Allein er hat sich nicht für befugt gehalten, zur Erklärung des Laufes der Dinge ein übernatürliches Eingreifen heranzuziehen. (4) Er nahm die Ideen nicht irgendwie von auswärts her, sondern er suchte sie aus den Vorgängen zu ermitteln. "Die geschichtliche Ideenlehre" - sagt LORENZ (5) mit Recht - "tut den Einzelheiten des geschichtlichen Lebens nirgends einen Zwang an." Es sind ferner zwar Berührungspunkte zwischen der Auffassung RANKEs und der Philosophie seiner Zeit vorhanden. Er steht ganz RANKEs und der Philosophie seiner Zeit vorhanden. Er steht ganz gewiß unter ihrem Einfluß. Und auch wo ein solcher nicht vorhanden ist, gelangt er von anderen Ausgangspunkten aus doch teilweise zu denselben Zielen. (6) Allein, wenn man RANKEs Stellung zur Philosophie präzisieren will, so muß man doch in erster Linie hervorheben, daß er gegenüber den konstruierenden Philosophen der empirische Historiker ist.

Nach LAMPRECHT müßte man sich RANKEs Darstellung so vorstellen, daß er überall hervorhebt, dies und das sei eine "Manifestation Gottes"; diese oder jene Person werde in ihrem Tun durch "göttliche Emanation [Ausstrahlung - wp]" (7) unterstützt; daß er überall auf die Ordnung der Dinge durch den Finger Gottes hinweist. Ein solches Verfahren aber hat RANKE ja gerade abgelehnt. In seiner ersten Schrift (vom Jahr 1824) sagt er Seite 214: "Die innere Entwicklung einer menschlichen Seele ist uns verborgen, die wir blöde Augen haben. Die Teilnahme des lebendigen Gottes an einer solchen Entwicklung, seine Warnung, seine Hilfe kann selbst der nicht ohne Täuschung unterscheiden, der sie erfährt; noch viel weniger ein Anderer." Im letzten "Zeitraum seines langen Lebens" stand er noch durchaus auf demselben Standpunkt: allbekannt sind ja seine Worte über die Stellung des Geschichtsschreibers zur Erforschung der Entstehung des Christentums (Weltgeschichte III, Seite 160). Er hat gelegentlich seine religiöse Überzeugung durchschimmern lassen, die Arbeit des Forschers aber immer darauf beschränkt, "die Ereignisse allein aus menschlichen Motiven zu erklären" (8). Die Zurückhaltung, die er übte, war so groß, daß ein klerikaler Autor ihm allen Ernstes vorwerfen konnte, er leugne die Vorsehung. (9) So verhält es sich freilich keineswegs. Indessen der klerikale Autor zeigt damit doch noch immerhin etwas mehr Kenntnis von RANKEs Auffassung, als LAMPRECHT mit den Tiraden über seinen "Mystizismus" (10)

LAMPRECHTs Vorwurf aber, daß RANKEs Anschauungen "vor allem auf einem Standpunkt persönlichen Glaubens" ruhen, fällt auf ihn selbst zurück. Er operiert seinerseits mit dem Begriff der "Richtungen des psychischen Gesamtorganismus", der "sozialpsychischen Entwicklungsstufen". Von diesen haben nun seine Kritiker (namentlich RACHFAHL) (11) bemerkt, daß sie eine auffallende Ähnlichkeit mit RANKEs Ideen besäßen. Diese Bemerkung trifft vollkommen zu, soweit man jenen Begriff im wissenschaftlichen Sinne fassen kann. LAMPRECHT verknüpft damit freilich eine Bedeutung, die den RANKEschen Ideen nicht eigen ist. Er führt (12) nämlich als unterscheidendes Merkmal seiner sozialpsychischen Entwicklungsstufen an: "Innerhalb derselben Nation geht infolge des beständigen Wachstums der psychischen Energie des nationalen Wirkens immer die eine kausal aus der anderen hervor ..." "Die sozialpsychischen Entwicklungsstufen sind die Entwicklungsstufen des geschichtlichen Lebens im Verlauf der nationalen Geschichte überhaupt: sie sind typisch." "Sie sind die  notwendigen  Ingredenzien der Geschichte." Das sind Behauptungen, die über die Ergebnisse wissenschaftlicher historischer Untersuchung hinausgehen. Hier befinden wir uns auf dem Feld des Glaubens, im Mystizismus im schlimmen Sinn des Wortes. Doch um diese Anschauungen LAMPRECHTs zu erläutern, müssen wir auf seine Ansicht vom Verhältnis von Freiheit und Notwendigkeit in der Geschichte näher eingehen.


III.

Den Kern seiner neuen Entdeckungen sieht LAMPRECHT gerade eben im Gewinn einer neuen Erkenntnis des Verhältnisses zwischen Freiheit und Notwendigkeit.

Hierbei machen wir nun wiederum die Beobachtung, daß ihm jede Kenntnis der Stellung der bisherigen Geschichtsschreibung fehlt, oder daß er von ihr nichts wissen will. Einige Probem werden genügen.

LAMPRECHT erzählt einmal, (13) die Romantik sei "ein absoluter Subjektivismus" gewesen. WILHELM von HUMBOLDT "hatte mit dieser Strömung Fühlung"; er "war mithin zum absoluten Individualisten geschaffen." Dagegen GOETHE, als Schüler und Anhänger HERDERs, habe zu dessen geschichtlichen Anschauungen (von einem unbewußten Seelenleben namentlich) den Gedanken gefügt, daß "dem großen Individuum innerhalb der Schranken des geschichtlich Notwendigen immerhin der Spielraum einer für unser Denken anscheinend unauflöslichen und darum frei erscheinenden Tätigkeit bleibe." So war er zum Propheten der Weltanschauung unserer Tage geworden: kein Wunder, daß die GOETHE-Gemeinde seit einem Menschenalter in raschem Flor emporblüht, ja sich eigentlich schon zum Kreis der Gebildeten der Nation erweitert hat. Gegenüber HERDER und GOETHE nun vertritt HUMBOLDT den Gedanken der Romantik: "das Individuum allein, und zwar der Zweck jedes einzelnen Individuums für sich, nicht der Gesamtheiten, bewegt die geschichtliche Welt, und die großen Individuen beherrschen sie." Hinzunehmen muß man, daß nach LAMPRECHT alle "bisherigen" Historiker den von ihm konstruierten HUMBOLDTschen Standpunkt einnehmen. SCHLEIERMACHER, der mit der Romantik doch noch mehr "Fühlung" hat als HUMBOLDT, meint gelegentlich, (14) gegenüber der pragmatischen Auffassung: "der eigentliche Grund großer Begebenheiten ist immer der allgemeine Zustand der Zeit." Die Ansicht der Romantiker (insbesondere die von JAKOB GRIMM) über die Entstehung des Volksliedes ist von Subjektivismus, Individualismus bekanntlich himmelweit verschieden (15). Wie sich die romantische - historische Rechtsschule die Entwicklung des Rechts dachte, haben wir schon gesehen. HUMBOLDT konnte von diesen Kreisen wahrlich nicht den von LAMPRECHT stigmatisierten Subjektivismus lernen. Und besaß er ihn dann überhaupt? HUMBOLDT wird - sagt FESTER (16) - lange vor der historischen Rechtsschule und vor SCHELLING und HEGEL der Verkündert der tiefen politischen Wahrheit, daß "sich Staatsverfassungen nicht auf Menschen, wie Schößlinge auf Bäume pfropfen lassen". Denn, "wo Zeit und Natur nicht vorgearbeitet haben, da ist es, als bindet man Blüten mit Fäden an. Die erste Mittagsonne versengt sie." Man hat mit Recht das Lebensideal HUMBOLDTs ein "individualistisches" genannt, vor allem in der Hinsicht, daß er ein Gegner des bevormundenden Absolutismus war. Allein dieser Standpunkt hat ansich noch nichts mit der Auffassung zu tun, daß die Persönlichkeit alles im geschichtlichen Verlauf mache; er kann sie sogar ausschließen. Im übrigen ist es überflüssig, hier über die Stellung HUMBOLDTs zu Nationalismus und Romantik zu streiten, da er jedenfalls nicht den umfassenden Einfluß auf die Geschichtsschreibung gehabt hat, den LAMPRECHT konstruiert. - Wenn LAMPRECHT vom Subjektivismus der Romantiker spricht, so hat er vielleicht - vielleicht auch nicht! - eine dunkle Reminiszenz an etwas anderes. Er hat vielleicht einmal gehört, daß SCHLEIERMACHER "der Verkünder der großen Lehre von der Individualität" (17) sei. Das ist jedoch wiederum noch nicht identisch mit der Theorie, daß im geschichtlichen Verlauf das Individuum alles bedeute. Man kann der Pflege der Eigentümlichkeit der Persönlichkeit der freien Bildung der Individualität das Wort reden und braucht deshalb doch nicht, wie gerade das Beispiel SCHLEIERMACHERs beweist, zu behaupten, daß "das Individuum allein die geschichtliche Welt bewegt". Erst neuerdings hat z. B. VOLKELT als sittliches Ziel Belebung, Pflege, Ausbau, Steigerung der eigenen Individualität bezeichnet und dabei gleichzeitig die großen Individuen nur "einen ebenbürtigen Faktor" genannt: "ihre Originalität hält sich innerhalb gewisser durch die jeweilige Entwicklungsstufe des Volkes gegebener Grenzen" (18). Das wäre also ungefähr der Standpunkt, den LAMPRECHT GOETHE im Gegensatz zu den Romantikern zuschreibt!

Bei den Romantikern aber trägt die Achtung der Individualität noch ein ganz besonderes Gepräge. Sie beruht zugleich auf der Vertiefung in die fremde Individualität, dem Verständnis derselben, überhaupt dem Verständnis des inneren Lebens, dem Glauben an die Welt des Gemüts, namentlich auch der Vertiefung in die Individualität des Volkes, des fremden Volkes, dem Verständnis der verschiedensten Epochen der Völker. Dies indessen ist gerade eine Seite des "Individualismus" der Romantik, die LAMPRECHT, wie wir noch sehen werden, völlig unbekannt ist.

Sein ganzes System leidet, wie wir auch noch weiterhin beobachten werden, darunter, daß er sich nicht klar gemacht hat, in welchen verschiedenen Bedeutungen man das Wort "individualistisch" gebraucht.

Daß die bisherigen Historiker Individualisten sind, die Gründe des historischen Geschehens hauptsächlich und prinzipiell in den singulären und konkreten Zwecken der einzelnen (großen) Individuen suchen, diese Behauptung ist LAMPRECHTs Steckenpferd. MEINECKE hat ihn demgegenüber darauf aufmerksam gemacht, daß schon ein Hinweis auf RANKEs Ideenlehre und die historische Rechtsschule genüge, um die Hinfälligkeit jener Behauptung darzutun; die "ältere Richtung" stecke wirklich nicht so tief in den Kinderschuhen, einer rationalistisch-teleologischen Methode (Historische Zeitung 76, Seite 530f). Er entgegnete darauf mit seiner wunderlichen Definition der RANKEschen Ideen und mit folgendem klassischen Satz (Historische Zeitung 77, Seite 257): "Meiner Ansicht nach sind die älteren jetzt herrschenden politischen Richtungen der Geschichtswissenschaft gerade dem nichtrationalistischen Gedanken der älteren Rechtsschule, daß sich im Recht der Volksgeist ausdrücke, ein Gedanke, der die GRIMMs mit HERDER verband, kräftig entgegengetreten." Es ist sehr gut, daß er hier von "Ansicht" spricht; Kenntnis spricht er sich selbst nicht zu. Das Bestreben, etwas Gelehrsamkeit durch den Relativsatz über "die GRIMMs" und "HERDER" zu zeigen, ist nur zu verräterisch. Was er sich wohl unter einer "jüngeren" historischen Rechtsschule denkt? Vielleicht teilt er mit, welcher "rationalistische" Gedanke im System SAVIGNYs steckte. Er bringt es auch fertig, nachher noch zu erklären, "die von mir aufgeworfene und nach meinen Anschauungen beantwortete Frage nach dem eigentlichen Charakter der älteren Richtungen" müsse noch "eingehender behandelt werden" (selbstverständlich von seinen Gegnern; der "bloße Hinweis" MEINECKEs genüge nicht). ACH, der große Fragesteller hätte die Frage gar nicht aufzuwerfen und auch gar nicht seine Anschauungen vorzutragen brauchen. Er hätte das Buch aufschlagen sollen, das in einem solchen Fall jeder normale Student zur Hand nimmt, nämlich SYBELs "Kleine Schriften", Bd. 1, der den Aufsatz: "Über den Stand der neuern deutschen Geschichtsschreibung" enthält. hier ist zu lesen (Seite 347): "Man lernte die sonst getrennten Gebiete des Rechts und der Sprache, der Religion und der Sitte, des Staates und der Kirche, als zusammengehörige Äußerungen dieses einen großen Volkslebens begreifen". Der Verdienste SAVIGNYs und EICHHORNs (auch der LAMPRECHTschen Gebrüder GRIMM, allerdings nicht beim Recht!) wird ohne Einschränkung gedacht (Seite 348). Ja, es heißt sogar (Seite 357): "die Grundbegriffe der Kulturgeschichte werden noch in gleichem Sinn gehandhabt, wie sie EICHHORN und SAVIGNY ... feststellten" (19). Nicht ganz vergessen wird auch GERVINUS' Geschichte des 19. Jahrhunderts sein. Dieser, der noch vielleicht einiges vom "rationalistischen Gedanken" besitzt, ist doch weit entfernt davon, die Hauptthese der historischen Rechtsschule zu bestreiten. Er bemerkt über NIEBUHR (8, Seite 42): "In kraft seiner historischen Einsicht war er allem Pragmatismus natürlich entgegengesetzt; gleichwohl verfiel er in den seltsamen Widerspruch, daß er, wo er auf diesen bewegten Punkt in der neuesten Geschichte, die Revolution, stieß, immer zum plattesten Pragmatiker ward". "Bei all diesem konservativen Eigensinn war es dem Historiker indessen sehr wohl bewußt, daß das Recht des Werdens ebenso viel Berücksichtigung erfordert, wie das Recht des Bestehens" (Seite 44). GERVINUS macht also NIEBUHR nur den Vorwurf, der in der Tat die historische Rechtsschule trifft: daß sie nämlich, indem sie das Werden des Rechts lehrte, von einem Werden in der Gegenwart weniger wissen wollte. Ähnlich lautet sein Urteil über SAVIGNY (Seite 45f). Im übrigen erklärt er sich gegen die "rationalistischen Aufklärungszeiten" (Seite 48) und hebt (Seite 49) hervor, daß "der Grundzug der deutschen Romantik, jene Gabe der Entäußerung, in die eigenste Natur jedes Nationalwesens und jeder Geschichtsepoche in lebensvoller Anschauung einzudringen, befruchtend aller Art von Wissenschaft, durch die historische Schule auch der Rechtswissenschaft, zugute gekommen" ist.

Man kann außer dem, was GERVINUS gegen die historische Rechtsschule bemerkt hat, noch einiges andere geltend machen. (20) Der Gedanke der Entwicklung, den sie vertritt, löst ja noch keineswegs das Welträtsel ganz. Das Naturrecht hatte den Einzelnen aus dem Zusammenhang seines Volkes, seiner Gemeinschaft losgelöst und den gemeinsamen Einrichtungen und Lebensformen als souveränen Autor gegenübergestellt. Dem gegenüber bedeutet die Lehre der historischen Rechtsschule einen wichtigen wissenschaftlichen Fortschritt. Allein sie erwiderte die Einseitigkeit des Naturrechts mit einer anderen Einseitigkeit. Sie betrachtete den Einzelnen lediglich als abhängigen Träger von Funktionen, welche ihr Gesetz aus dem Ganzen heraus empfangen. "Dabei blieb unbeachtet, daß die Einzelpersönlichkeit in diesem funktionellen Verhältnis nicht aufgehe, daß sie nicht bloß Glied eines höheren Organismus sei" (21). Die deutsche Geschichtsschreibung ist in der Praxis im allgemeinen nicht so einseitig gewesen. Allein - worauf es hier ankommt - jene Hauptthese der historischen Rechtsschule ist in ihrem berechtigten Inhalt von keinem deutschen Historiker, der auf wissenschaftliche Bedeutung Anspruch erheben kann, bestritten worden. Und soweit die deutsche Geschichtsschreibung ihre Übertreibungen abgelehnt hat, ist es mehr in der Praxis als durch theoretischen Widerspruch, mehr unbewußt als bewußt geschehen. LAMPRECHTs Behauptung von einem "kräftigen Entgegentreten" ist nicht nur materiell unrichtig, sondern es ist auch der Ausdruck so unglücklich wie nur möglich erfunden.

Die Leser werden die Proben LAMPRECHTscher Ignoranz, die ich hier vorgeführt habe, entsetzlich finden. Indessen ich bin noch nicht am Ende angelangt. Ich muß noch schrecklichere Enthüllungen machen.

In seinem Aufsatz: "Was ist Kulturgeschichte? Beitrag zu einer empirischen Historik" (Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft, Neue Folge, Bd. 1), der sein Programm am eingehendsten darlegt, schildert LAMPRECHT (Seite 77f) die Anschauungen des Rationalismus des 18. Jahrhunderts, seinen Individualismus, seine Individualpsychologie. "Die Psychologie des Rationalismus", wie er schlechthin sagt, (22) kannte nicht den Begriff der natürlichen Gesellschaft, nicht den der Nation als der vollendetsten Art aller natürlichen Gesellschaften, behandelte die gesellschaftlichen Einrichtungen als willkürliche, durch die Einzelpersonen vom Nützlichkeitsstandpunkt aus geschaffene Institute. Ihr Hauptcharakteristikum ist die Lehre vom Staatsvertrag. Jenseits der Vertragsgenossenschaften kannte sie nur noch den Begriff der Menschheit. "Diese Individualpsychologie ist nun" - fährt LAMPRECHT fort - "die Basis unserer Geschichtsschreibung gewesen in den Zeiten SCHLOSSERs, GERVINUS' und RANKEs; und sie ist auch heute noch, wenn auch vielfach unbewußt, prinzipiell die Basis unserer älteren historischen Schulen." Eine Änderung der Auffassung hat erst die neuere psychologische Forschung angebahnt. "Eine jüngere Generation von Forschern, als deren Repräsentant etwa BERNHEIM gelten darf," hat sich der Änderung schon etwas "akkomodiert", hält aber doch "immer noch am Gedanken der alten individualistischen Schule fest" (Seite 83). Vollkommen modern ist nur - müssen wir ergänzen - LAMPRECHT.

Die Leser werden starr sein. Wir haben es hier mit der abenteuerlichsten Behauptung zu tun, die im ganzen 19. Jahrhundert aufgestellt worden ist. Also RANKE der Sohn des Rationalismus, Anhänger der Lehre vom Staatsvertrag (23). Nicht einmal für SCHLOSSER und GERVINUS trifft LAMPRECHTs Schilderung zu: Beide stehen schon unter dem Einfluß der romantischen Bewegung. (24) Aber RANKE! Und auch noch dessen Nachfolger bis "heute"! Sie würden alle noch zum 18. Jahrhundert zu rechnen sein! Die Hauptmarksteine in der Entwicklung der Historiographie wären danach also etwa die Werke von VOLTAIRE (als dem Repräsentanten des Rationalismus), BERNHEIM, LAMPRECHT. Doch wir dürfen uns nicht wundern: wir haben ja gesehen, daß LAMPRECHT von der romantischen und der historischen Rechtsschule schlechterdings nichts weiß. Er meint wohl, am Ende des 18. Jahrhunderts zu leben und den Drachen des Rationalismus bekämpfen zu müssen. Mit Verlaub: das haben schon andere getan: die Romantiker, SAVIGNY, EICHHORN, die Herren LAMPRECHT doch sonst bekannten Brüder GRIMM, HEGEL, SCHELLING usw.

Von hier aus wird LAMPRECHTs System erst verständlich. Er deklamiert, beständig gegen RANKE und seine Schüler und die "Jungrankianer", weil er sie für - Rationalisten hält! Er ist in allem um ein Jahrhundert zurück!

1) LAMPRECHT glaubt zuerst den Begriff der Nation in die Geschichtswissenschaft eingeführt zu haben. Wie kindlich! Was rühmt doch SCHERER an WILHELM von HUMBOLDT? "Philologie in HUMBOLDTs Sinn ist die Wissenschaft der Nationalität: sie durchforscht sämtliche Lebensgebiete eines Volkes und weist in allen die unterscheidende Eigentümlichkeit desselben nach" (Seite 631). "Die Wissenschaft der Rationalität, wie sie WILHELM von HUMBOLDT vorschwebte, hat niemand so energisch und vielseitig auf das heimische Wesen angewendet" wie die Brüder GRIMM (Seite 637) Der historischen Rechtsschule - sagt MERKEL (25) - "erscheint das Volk nicht als eine Summe von Einzelexistenzen, sondern als ein selbständiges Ganzes und als Subjet einer eigentümlichen Entwicklung". Sie vertritt das Rationalitätsprinzip sogar "einseitig". Am Anfang des 19. Jahrhunderts "erhob sich" - bemerkt SYBEL (Kleine Schriften 1, Seite 346) - "Vergangenheit und Gegenwart verbindend, die Vorstellung der Rationalität, als einer großen, die einzelnen Menschen umfassenden, durch die Zeitalter hindurch wachsenden Persönlichkeit. Man lernte, die sonst getrennten Gebiet des Rechts und der Sprache, der Religion und der Sitte, des Staates und der Kirche, als zusammengehörige Äußerungen dieses einen großen Volkslebens begreifen".

LAMPRECHT jammert beständig, daß "die älteren historischen Schulen" (d. h. so ziemlich alle deutschen Historiker des 19. Jahrhunderts außer ihm) von der Lehre vom Gesamtwillen, Gesamtbewußtsein der sozialen Bildungen, vom "Generischen", den sozialpsychischen Strömungen, den Kollektivkräften nichts verständen, daß alle Individualisten, nicht "Kollektivisten" seien. Nun ist er aber, trotzdem er von der Romantik und der historischen Rechtsschule nichts weiß, doch manchmal in der "bisherigen" Geschichtsschreibung auf Äußerungen gestoßen, die ihm Schmerzen machen. Wie er sich mit den ihm unbequemen Ideen RANKEs abgefunden hat, wissen wir bereits. Weiter ist er bei DROYSEN über den Satz gestolpert: "In der Gemeinschaft der Familie, des Staates, des Volkes usw. hat sich der Einzelne über die enge Schranke seines ephemeren Ich hinaus sich erhoben, um, wenn ich so sagen darf, aus dem Ich der Familie, des Volkes, des Staates zu denken und zu handeln." Was nun? Das ist ja kollektivistisch! LAMPRECHT hilft sich, indem er DROYSEN in der bisherigen Geschichtswissenschaft eine Sondervorstellung zuweist: er "steht aus der ganzen Gruppe der Individualisten kollektivistischen Anschauungen weitaus am nächsten"! Nach diesem Maßstab gemessen, könnte sich LAMPRECHT noch recht viele "Individualisten" beschaffen, die seinem Standpunkt "weitaus am nächsten stehen"! Er braucht nur z. B. SYBEL (26), der doch ein Erzindividualist sein soll, zu lesen, etwa die Geschichte des ersten Kreuzzugs, die Abschnitte "Motive und Anlaß" und "die Askese": da findet er genug Dinge, die in nach massenpsychischen Vorgängen dürstendes Herz erfreuen müssen. Da begegnet sogar der Satz (zweite Auflage, Seite 159): "In diesem Zusammenhang erscheint dann das Pilger- und Wallfahrtswesen als eine höchst natürliche Äußerung wesentlicher Gesamtrichtungen." Wie herrlich "kollektivistisch"! Auch bei RANKE braucht LAMPRECHT nur zu blättern, um sehr bald etwas zu finden. Wenn derselbe vom "eingeborenen Sinn der Nation" spricht, aus dem eine Sache zu erklären sei (Zeitschrift für Geschichtswissenschaft Nr. 51/52, Seite 158), so handelt es sich ja hier um etwas "Generisches". Und wenn er einmal ausführt (Reform. 4, 4), daß Tendenzen, "längst in der Tiefe wirksam und nun durch die gewaltige Erschütterung plötzlich entbunden", sich erhoben, so zeigt er, daß er allen Schikanen der von LAMPRECHT empfohlenen "Methode" gewachsen ist. (27)

Es verhält sich ebenso, daß das, was LAMPRECHT als erster für die deutsche Wissenschaft leisten zu müssen meint, von den deutschen Gelehrten längst schon getan worden ist. Auf die Unterströmungen, auf die Kollektivkräfte ist man längst aufmerksam geworden. WUNDT hebt in seinem "Grundriß der Psychologie" (zweite Auflage) Seite 362 hervor, daß man früher geneigt war, alle geistigen Erzeugnisse der Gemeinschaften so viel wie möglich als willkürliche, von Anfang an auf bestimmte Nützlichkeitszwecke gerichtete Erfindungen zu behandeln. "Ihren hauptsächlichsten philosophischen Ausdruck fand diese Anschauung in der Lehre vom Staatsvertrag, nach welcher die geistige Gemeinschaft überhaupt nichts ursprüngliches und natürliches sein sollte, sondern auf die willkürliche Vereinigung einer Summe von Individuen zurückgeführt wurde." Aber wer aus der Schule RANKEs schwört denn auf den Staatsvertrag? Wenn LAMPRECHT es noch für notwendig hält, die Rationalisten und Naturrechtslehrer des vorigen Jahrhunderts zu kritisieren, so mag er seine Zeit darauf verwenden. Allein er darf mit ihnen nicht die deutschen Historiker des 19. Jahrhunderts verwechseln; denn diese fassen gerade die geistige Gemeinschaft des Volkes als etwas "ursprüngliches und natürliches". Man darf behaupten, daß die Geschichtsforschung in dieser Beziehung früher zu richtigen Erkenntnissen durchgedrungen ist als die Schulpsychologie.

Man stellt uns oft TAINE als Muster hin. Indessen was in seinem System richtig ist, hatte die deutsche Geschichtsschreibung lange vor ihm erkannt. Gegen seine Übertreibungen jedoch hat sie sich mit Recht ablehnend verhalten. Wenn er als einen Wendepunkt in seiner Entwicklung die Beobachtung bezeichnet, daß "die plötzliche Erfindung einer völlig neuen, zugleich zweckmäßigen und dauerhaften Verfassung ein Unternehmen ist, welches die Kräfte des menschlichen Geistes übersteigt, daß die politische und soziale Form, die sich ein Volk bleibend geben kann, keine Sache seiner Willkür, sondern bestimmt ist durch seinen Charakter und seine Vergangenheit" (28), so war dieser Gedanke den Deutschen wahrlich nicht fremd; man hatte ihn seit SAVIGNY oft genug wiederholt! TAINEs Nachweis, daß die Lehre vom  contrat social  irrig sei, brachte uns nichts neues. Die übrigen Teile seines Systems aber haben nicht deshalb in der deutschen Geschichtsschreibung (29) keinen Eingang gefunden, weil man für sie kein Verständnis besaß, sondern weil man sie klar als unrichtig erkannte. (30)

2) Den Individualismus der Rationalisten läßt LAMPRECHT ferner namentlich in der Weise die deutsche Geschichtsschreibung des 19. Jahrhunderts beherrschen, daß sie die Bedeutung der Persönlichkeit im geschichtlichen Verlauf einseitig betone. Mit RANKE - der nach LAMPRECHT ja Anhänger der "Psychologie des Rationalismus" ist -, oder genauer: "mit dem Emporsteigen der Sterne RANKEs siegte die individualistische Auffassung auf fast zwei Generationen, um neuerdings von der sozialpsychologischen abgelöst zu werden." (31) Es ist von vornherein sehr wunderlich, die übertriebene Wertschätzung der Persönlichkeit an den Namen RANKEs zu knüpfen. Man weiß, daß er nie einseitig die Freiheit der Persönlichkeit betont hat. Im Laufe der Jahre hebt er die letztere sogar etwas mehr hervor. Indessen auch schon früher tut er gelegentlich eine Äußerung, die selbst einen Anhänger des "Milieu" erfreuen muß (z. B. an der zitierten Stelle: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 51/52, Seite 158) (32). Aber es läßt sich überhaupt der deutschen Geschichtsschreibung durchaus nicht der Vorwurf machen, daß sie das Moment der Freiheit übertrieben habe. LAMPRECHT phantasiert sich hier wie überall ein Trugbild vor. Die Täuschung ist gerade in diesem Fach so stark, daß jene komische Annahme, die Schule RANKEs sei ein Kind des Rationalismus, nicht als einzige Erklärung gelten kann. Natürlich hat sich LAMPRECHT nicht im Entferntesten bemüht, seine Behauptungen zu beweisen. Er tituliert lustig darauf los diesen und jenen, besonders seine Gegner, "Individualisten" (33) Es wäre seine Pflicht gewesen, sich etwas zu orientieren. Wir besitzen außer der großen Zahl der Darstellungen auch systematische Erörerterungen der Probleme der Geschichtswissenschaft. Diese widerlegen seine Behauptungen von Grund auf. LAMPRECHT findet sich mit ihnen freilich auf seine Weise ab. Wie er sich zu DROYSEN stellt, haben wir schon gesehen. BERNHEIM sucht er dadurch beiseite zu schaffen, daß er ihn als einen relativen Reformator hinstellt, während dieselbe tatsächlich nur den gegenwärtigen Stand der Forschung und geschichtlichen Auffassung wiedergeben will. Gänzlich unbekannt scheint LAMPRECHT die programmatische Einleitung in EDUARD MEYERs "Geschichte des Altertums", Bd. 1, zu sein. Und doch hätte er sich aus dieser, die erfreulicherweise nicht bloß von Vertretern der klassischen Altertumswissenschaft gelesen worden ist, sehr bequem informieren können. Selbstverständlich betont MEYER - ebenso wie RANKE und überhaupt so ziemlich jeder normale deutsche Historiker - das Moment der Freiheit; aber er berücksichtigt ebenfalls die Abhängigkeit des Menschen. Von einem einseitigen Individualismus ist da keine Rede. Übrigens hätte LAMPRECHT aus MEYERs Erörterungen auch in anderer Beziehung entnehmen können, daß seine Lieblingsfragen von der gelehrten Welt schon längst diskutiert worden sind.

Ich könnte nun noch einzelne gelegentliche Aussprüche deutscher Historiker anführen, die LAMPRECHTs Urteil widersprechen. So sagt z. B. ERDMANNSDÖRFFER (34): "So wichtig und vieles erklärend die kollkektiven Wirkungen von historischen Ständen, von kirchlichen und politischen Parteien, von sozialen Gruppen usw. sein mögen, alles vermögen sie nicht zu erklären, und in den großen Wendungen der Geschicke tritt unberechenbar und vorläufig unerklärbar die autonome Machtwirkung der entscheidenden geschichtlichen Persönlichkeiten herein." Doch die Beweislast fällt LAMPRECHT zu, der die Behauptung von einem einseitigen Individualismus aufgestellt, aber nichts weniger als begründet hat.

Wie gänzlich falsch LAMPRECHT sich die Ansichten der von ihm bekämpften Historiker vorstellt oder vorstellen will, dafür ist ein von ihm wiederholt vorgebrachtes Argument charakteristisch. Mit Emphase ruft er aus (35): "Niemand kann in einem Volk von voller typischer Entwicklung ein Zeitalter der Naturalwirtschaft allein durch seine persönliche Initiative umwandeln in ein Zeitalter der Geldwirtschaft." Wer hat denn das Gegenteil behauptet? Hat irgendein "Individualist" eine solche Behauptung aufgestellt? Wir verlangen dringend einen Beweis. Einstweilen bestreiten wir, daß es überhaupt Individualisten in jenem LAMPRECHTschen Sinn gibt. Nicht viel besser ist es, wenn er es für notwendig hält, zu versichern, daß "eine geschichtliche Disposition, welche allen Tatsachen des Geschehens gerecht werden und für das Werden jeglicher Art von Entwicklung anwendbar sein soll, niemals von den Taten einzelner Personen als Marksteinen ausgehen darf." (36) Hat denn irgendjemand, der vom Zeitalter FRIEDRICHs des Großen sprach, dabei diesen nur als einzelne Person genommen, oder hat er nicht vielmehr zugleich gewisse typische Züge seines Zeitalters in ihm gesehen? Wir haben es eben bei LAMPRECHT auf Schritt und Tritt mit der Trivialität jener mutigen Männer zu tun, die im tollsten Siegesjubel offene Türen einrennen.

Von extremem Individualismus dürfte LAMPRECHT sprechen, wenn jemand behauptet hätte, daß es dem Einzelnen möglich sei, Utopien durchzuführen. Das ist ja aber nie geschehen; es ist von den geschmähten "Individualisten" gerade hervorgehoben worden, daß es eine Grenze des Erreichbaren gibt. (37)

3. LAMPRECHT besitzt unverkennbar philosophische Interessen. Er hat nämlich in PAULSENs "Einleitung in die Philosophie" die Abschnitte über teleologisch-theistische Naturerklärung gelesen. Nur hat er leider nicht oder nicht mit dem gleichen Eifer die beiden folgenden Abschnitte, in denen über die Lehre von der Entwicklung gesprochen wird, studiert. So ist es ihm entgangen, daß im 19. Jahrhundert die teleologische Erklärung durchaus nicht mehr die herrschende ist. Daher seine endlosen Deklamationen gegen die Torheit der Teleologie in der RANKEschen Schule. Daher seine horrende Behauptung, daß RANKE die Theorie vom Staatsvertrag vertritt. Aus den gangbarsten Lehrbüchern, wie eben aus PAULSEN, hätte er sich von seinem Irrtum überzeugen können. SCHERER (Seite 630) stellt die Historiker des 18. und die des 19. Jahrhunderts in folgender Weise gegenüber: "Jene forschten zwar nach den Ursachen der Ereignisse, fanden sie aber nur in den handelnden Individuen und schrieben ihnen Absichten und Pläne aus ihrem eigenen kleinen Vorstellungskreis zu; diese wollten den verschiedenartigsten Personen und Zeiten gerecht werden und deren eigentümliches Seelenleben verstehen." Und von RANKE sagt LORENZ (Bd. 2, Seite 67): "Es ist der größte, der mutigste, der erhabenste Gedanke, daß die Geschichtswissenschaft den Zusammenhang der Dinge im Großen und Ganzen begreifen soll und kann, daß sie sich mit voller Sicherheit in der Erkenntnis des wirklich Geschehenen hoch über jede bloße Aneinanderhäufung von Tatsachen emporhebt und dabei doch die elenden Krücken des eingebildeten Zweckbegriffs hinwegwirft - das teleologische Prinzip ein für allemal entbehrlich macht."

SCHMOLLER (38) hat schon dagegen protestiert, daß LAMPRECHT RANKE als nach teleologischer Methode verfahrend bezeichne; RANKEs Art nenne alle Welt psychologische Erklärung; und diese virtuos gehandhabt zu haben, ein Menschenkenner ersten Ranges gewesen zu sein, sei nicht bloß ein Ruhmestitel RANKEs, sondern er gehöre damit auch in die Reihe der kausal erklärenden Historiker.

Es war wirklich ein starkes Stück, RANKE die Methode der psychologischen Erklärung abzusprechen, und SCHMOLLERs Protest ist nur zu berechtigt. Wenn wir etwas an seiner Kritik auszusetzen haben, so ist es, daß er, wie auch einige andere Kritiker, LAMPRECHT noch zu ernst nimmt. LAMPRECHT kann erst dann völlig verstanden werden, wenn man seine Auslassungen als Produkte unfreiwilliger Komik betrachtet. Man muß ihm die Ungeheuerlichkeit zutrauen, im 19. das 18. Jahrhundert zu sehen.

Ist es der Mühe wert, noch weiter auf seine Elaborate einzugehen? Wenn wir es tun, so geschieht es um seiner Gemeinde willen. Wir können uns aber fortan kürzer fassen; wir haben ja jetzt den Schlüsselt zu den Rätseln seines Systems.

LAMPRECHTs endlose Deklamationen gegen die Teleologie sind nicht bloß deshalb unberechtigt, weil in der deutschen Geschichtsschreibung keineswegs ein Zuviel von teleologischer Erklärung existiert, sondern auch deshalb, weil er selbst zugestehen muß, daß auch er, auch einer, der auf einem sehr "modernen" Standpunkt steht, ganz ohne Teleolgoie nicht auskommt. (39)

Ähnlich verhält es sich mit seinen unaufhörlichen Protesten gegen den "Dualismus". Er redet ja selbst einer dualistischen Geschichtsauffassung das Wort. (40)

Dies führt uns zu einigen Bemerkungen allgemeiner Natur. Wir haben gesehen, daß das Prinzip der Entwicklung keineswegs, wie LAMPRECHT sich einbildet, bisher den Historikern unbekannt gewesen ist. Allein sie sind auch nicht - wie LAMPRECHT - bei demselben stehen geblieben. Es erhebt sich die Frage: liefert uns die Entwicklungstheorie die Lösung aller Welträtsel? Hat die historische Rechtsschule die Wahrheit völlig erschöpft? Die deutsche Geschichtsschreibung hat darauf in der Praxis fast übereinstimmend eine Antwort gegeben, die in Philosoph kürzlich in folgenden Worten forumuliert hat (41): "Die geschichtliche Entwicklung und Wandlung der sittlichen Ideale und Werturteile ist mit der Annahme einer überempirischen, metaphysischen Natur des Sittlichen keineswegs unvereinbar. Man kann ganz wohl der Welt in ihrem Kern und Sinn moralischen Charakter zuerkennen und Gut und Böse für metaphysische Kategorien halten und dennoch die sittlichen Werte dem geschichtlichen Werden unterwerfen." Die deutsche Geschichtsschreibung hat sich den berechtigten Kern des Entwicklungsgedankens früh angeeignet, ist aber nie in die Einseitigkeiten der reinen Entwicklungstheoretiker verfallen, wie sie sich auch bei allem Entgegenkommen, das sie den Anregungen der Romantik bewies, von deren Einseitigkeiten und Verkehrtheiten stets fern gehalten hat.

LAMPRECHT dagegen ist hier, um einen seiner Lieblingsausdrücke zu gebrauchen, stark "rückständig". Man stelle sich einen Studenten in jungen Semestern vor, der zum ersten Mal etwas von einem Entwicklungsgedanken vernimmt: er wird davon berauscht und glaubt nun alles damit erklären zu können. So ungefähr auch LAMPRECHT. Mehrere Jahre lang hatte er für jeden, der nicht unbeschränkt für "Entwicklung" schwärmte, nur ein Lächeln. Und was ist das Ende vom Lied? LAMPRECHT bekennt sich zur Einschränkung der Entwicklungstheorie, die der gut katholische GUTBERLET, Professor am Priesterseminar zu Fulda, macht. (42)  Tant de bruit - !  [Soviel Lärm! - wp] Das ist eben der Fluch seiner schnellfertigen Art, daß er voreilig allerlei behauptet, ohne die Schwierigkeiten zu berücksichtigen, in die er dadurch gerät. Dies zeigt sich auch in dem, was er als sein hervorragendstes geistiges Eigentum ansieht, in der Art, wie er das Problem des Widerstreits von Freiheit und Notwendigkeit im geschichtlichen Verlauf lösen will.

LAMPRECHT macht einen scharfen Unterschied zwischen dem Gebiet des individuellen Handelns der eminenten Persönlichkeiten, dem Gebiet des Singulären, auf dem die Freiheit, und dem Gebiet des kollektivistischen Geschehens, dem Gebiet des Generellen, auf dem die Notwendigkeit herrscht. Er stellt so die "individualpsychischen" und "sozialpsychischen" Kräfte schroff einander gegenüber. Er sucht dann nachzuweisen, daß die letzteren viel stärker als die ersteren sind, daß "die großen sozialpsychischen Kräfte schließlich die individualen beherrschen." Ihr Übergewicht ist so bedeutend, die Freiheit des Individuums so gering, daß die "Frage nach der Möglichkeit gesetzmäßiger Entwicklungsstufen der Kulturen" bejaht werden muß. (43)

Die Lösung des Problems durch die Herstellung gesonderter Gebiete, auf denen hier die Freiheit, dort die Notwendigkeit herrscht, ist nun zunächst nicht neu. (44) Sie ist aber vor allem auch nicht richtig. (45) Es kann kein Zweifel bestehen, daß es sich dabei nicht sowohl um eine wissenschaftliche Lösung, als vielmehr um den Versuch eines Kunststücks handelt. Daß LAMPRECHTs Versuch völlig verunglückt ist, haben bereits MEINECKE (Historische Zeitung 77, Seite 262f), HINTZE (ebenda 78, Seite 60f), am eingehendsten RACHFAHL (Jahrbücher für Nationalökonomie 68, Seite 659f) zur Genüge dargetan. "LAMPRECHTs Auffassung, welche die geschichtliche Menschheit in zwei Teile zerreißt, eine kleine aristokratische Elite und die große dumpfe Masse, die sich blind von den "generischen" Motiven ableiten läßt, ist unpsychologisch" (MEINECKE). Wir brauchen uns hier mit LAMPRECHTs allgemeiner Theorie (46) nicht lange aufzuhalten, da sie erstens eben schon gründlich genug widerlegt worden ist und zweitens die Prüfung der Konsequenzen, die er daraus zieht, uns ein Urteil über ihre praktische Brauchbarkeit für den Historiker liefern wird.

LAMPRECHT tut sich sehr viel darauf zu gute, daß er keineswegs die Bedeutung der Persönlichkeit unterschätze. Neben dem Handeln der Massen und Nationen gebe es auch das Walten eminenter Persönlichkeiten. Daher habe in der Wissenschaft sowohl eine "individualistische" wie eine "kollektivistische" Geschichtsauffassung ihre Berechtigung. Die Geschichtsauffassung - ruft er aus - "muß beide Elemente verschmelzen, indem sie den gesamten Komplex historischen Lebens umfaßt; sie muß universalistisch sein" (Zukunft, 31. Juli 1897). Die Prägung des Wortes universalistisch (das er gesperrt druckt) hat ihm offenbar sehr imponiert. Es geht eben nichts über ein Fremdwort. Wenn nun LAMPRECHTs Geschichtsauffassung wirklich jenen Charakter hätte, so würde sich sich (abgesehen von jener wunderlichen Art der Teilung der Gewalten) von der bisherigen Auffassung nicht unterscheiden; denn diese hat ja stets sowohl Freiheit wie Notwendigkeit betont. Allein wir haben es hier offenbar nur mit dem Bestreben LAMPRECHTs zu tun, nach Möglichkeit den allseitigen darzustellen, der dem guten Kern aller Bestrebungen gerecht wird, was dann freilich nur auf einen Eklektizismus hinauskommt. Er ist eine Proteusnatur; er will allen Alles sein; alles soll in seinem System Aufnahme finden - wenigsten dem Wort nach. Erhebliche praktische Bedeutung hat jedenfalls die Freiheit, die er dem Individuum noch zugesteht, nicht. Denn sie hindert, wie bemerkt, nach seiner Meinung einen gesetzmäßigen Verlauf der Entwicklung nicht, und das eben ist das Entscheidende.

Höchst charakteristisch ist nun die Art, wie er nachweist, daß "das kollektivistische Element" das unvergleichlich mächtigere ist, als "das individualistische" In der Hauptsache begegnet da nur wieder das elende Argument von der Umwandlung der Naturwirtschaft (siehe oben). LAMPRECHT ist klug genug, seine Behauptung vorsichtig zu verklausulieren. Vgl. namentlich die Einschränkung: "in einem Volk von voller typischer Entwicklung". Denn er wird sich selbst sagen, daß sehr viel durch einen Einzelnen in Bezug auf die wirtschaftliche Entwicklung doch getan werden kann. Die übrigen Argumente variieren nur jenes. Da werden wir belehrt: "KARL der Große hätte in seinem naturalwirtschaftlichen Zeitalter keine Geldwirtschaft aus dem Boden stampfen, BISMARCK uns niht in ein Hirtenleben zurückführen, der Maler des GOTTSCHALK-Evangeliars nicht in der zeichnerischen Weise des 16. Jahrhunderts malen können" (Zukunft 18, Seite 28). Eine wesentliche Eigenschaft des großen Staatsmannes sei es, "daß er die Durchführung des sozialpsychisch Unmöglichen zu vermeiden wisse" (ebenda). Auf wen soll dieser Windmühlenkampf Eindruck machen? LAMPRECHT gesteht durch die Auswahl seiner Argumente indirekt selbst zu, daß ihm tatsächlich ein lebhaftes Bewußtsein von der Bedeutung der Persönlichkeit innewohnt; er will es nur, um seine "Gesetze" konstruieren zu können, nicht wahr haben. Nur JANSSENsche Manier ist es, wenn er sich darauf beruft, daß BISMARCK in seinen Reden öfters gesagt habe, sein Einfluß auf die Gestaltung der Dinge sei gering (Zukunft, 31. Juli 1897). Das ist das berühmte Prinzip: "die Quellen reden lassen". Welcher kritische Historiker wird sich denn bei solchen Aussprüchen beruhigen? Man weiß, wie oft ein Staatsmann Veranlassung hat, einem Parlament, einer Partei gegenüber zu betonen, daß er das, was sie verlangt, nicht tun könne. Was BISMARCK in der geschichtlichen Entwicklung bedeutet, beurteilen wir nicht nach einzelnen seiner Worte, sondern wir sehen uns den ganzen Mann und alle seine Taten an. Übrigens sind mehrere der von LAMPRECHT angeführten Aussprüche BISMARCKs so gehalten, daß sie schließlich von jedem unterschrieben werden können. Die ganze Verkehrtheit dieser Beweisführung hängt wiederum mit jener unglücklichen Teilung der beiden Gebiete zusammen. Dadurch gelangt LAMPRECHT zu einer ganz falschen Fragestellung. Er glaubt nur fragen zu müssen, ob ein Einzelner stärker sei als die Umwelt, oder, wie er sich wunderlich ausdrückt, "die mächtigsten zuständlichen sozialpsychischen Erscheinungen." Darum handelt es sich natürlich gar nicht. Die Frage lautet vielmehr: sind alle einzelnen Menschen so gebunden, daß sich ein naturgesetzlicher Gang der Entwicklung voraussehen läßt? Nicht bloß die eine "eminente" Persönlichkeit hat auf die Entwicklung Einfluß, sondern jeder an seinem Teil. (47)

Der Kuriosität wegen fügen wir hinzu, daß LAMPRECHT jene Beweisführung "den Weg möglichst intensiver geschichtlicher Erfahrung" nennt. Als den "Empiriker" gibt er sich stets und überall. Er meint, gegenüber der nach seiner Ansicht noch in der Geschichtsschreibung herrschenden philosophischen Spekulation die emprische Auffassung begründen zu müssen. Er weiß wiederum nicht, daß diese Arbeit längst getan, daß RANKE der große Empiriker ist, der die Herrschaft der Spekulation gebrochen hat.

Tatsächlich besteht seine ganze Empirie in der Behauptung, daß die Arbeit des Historikers von seiner Weltanschauung unabhängig sei, bzw. sein könne. (48) Dies aber ist eine These, welche allen Resultaten der empirischen Forschung direkt widerstreitet. (49) Sie ist echt "rückständig". "Alle Geschichtsschreibung" - bemerkt EDUARD MEYER (Seite 19) - "ist notwendig subjektiv ... Nur aus einem in der Gegenwart möglichen Ideenkreise können die Gesichtspunkte genommen werden, welche der Darstellung zu Grunde liegen. Unsere kritische Zeit unterscheidet sich nur dadurch von früheren Epochen, daß ihr diese Abhängigkeit klarer bewußt ist; aber voraussetzungslos kann kein Historiker sein." In Übereinstimmung damit hebt MEINECKE (Historische Zeitung 80, Seite 277) als einen Fortschritt unserer Zeit die Erkenntnis hervor, "daß auch auf einem Gebiet mit denkbar reichstem und bestem Quellenstoff subjektive Ansichten und Werturteile jede allgemeinere, zusammenhängende Auffassung aufs tiefste beeinflussen."

Gehen wir auf die Einzelheiten des LAMPRECHTschen Systems ein, so entpuppen sich überall seine Sätze, die er als Resultate empirischer Beobachtung ausgibt, als metaphysische Spekulationen. (50) Wir haben Beispiele bereits kennen gelernt und werden weitere kennen lernen. Mit einer Art von Zynismus aber haben wir es offenbar schon zu tun, wenn dieser angebliche reine Empiriker seine vollkommene Gleichgültigkeit gegen das Detail der Tatsachen offen ausspricht, wenn er einen langen Zeitraum der politischen Geschichte, über den er sich nur höchst oberflächlich informiert hat, von oben herab als bloß "accessorisch" [als Zubehör - wp] erklärt (51) wenn er alle "Detailkritik" als "ebenso unlogisch wie unredlich" bezeichnet, nur  die  Kritiker gelten lassen will, die die "allgemeinen Zusammenhänge" seines Buches prüfen und "ihre eigenen prinzipiellen Anschauungen systematisch vorlegen". Nie ist ein größerer Gegensatz zwischen theoretischem und praktischem Empirismus vorhanden gewesen als bei LAMPRECHT. Niemand hat den Empirismus mehr diskreditiert als er.

Geradezu als ein Hohn auf die geschichtliche Empirie stellt sich dann auch seine Theorie von der gesetzmäßigen Entwicklung dar, zu der wir uns nunmehr wenden.
LITERATUR Georg von Below, Die neue historische Methode, Historische Zeitschrift, Bd. 81, München und Leipzig 1898
    Anmerkungen
    1) In der Schrift: "Alte und neue Richtungen in der Geschichtswissenschaft" (Berlin 1896). Selbstverständlich ist der geschmacklose Ausdruck "Jung-Rankianer" von LAMPRECHT erfunden worden. PIRENNEs Behauptung (Revue hist, Bd. 64, Seite 54), daß Anhänger RANKEs sich so genannt haben, ist unrichtig. Man sollte dieses Wort überhaupt nicht gebrauchen.
    2) Historische Zeitung Nr. 77, Seite 257
    3) Zukunft vom 14. November 1896, Seite 303
    4) Was man allenfalls zugeben kann, darüber siehe FESTER, QUIDDEs Zeitschrift 6, 253; MEINECKE, Historische Zeitschrift 77, Seite 262
    5) OTTOKAR LORENZ, Die Geschichtswissenschaft in Hauptrichtungen und Aufgaben II, Seite 51f: Ideenlehre.
    6) Historische Zeitschrift 75, Seite 399f
    7) Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft, Neue Folge 1, Seite 108
    8) RICHARD FESTER, Quiddes Zeitschrift, Nr. 6, Seite 253
    9) Angeführt von FESTER, Seite 252
    10) Im übrigen genügt es, für die Beurteilung der Ideen RANKEs auf die Ausführungen von LORENZ und FESTER zu verweisen. Gegen LAMPRECHTs Auffassung haben sich BUCHHOLZ (a. a. O.), MEINECKE, Historische Zeitschrift 77, Seite 262, HINTZE (Historische Zeitschrift 78, Seite 60f), am eingehendsten RACHFAHL (zuletzt Jahrbücher für Nationalökonomie 68, Seite 676f) ausgesprochen. Was LAMPRECHT in den Jahrbüchern für Nationalökonomie 68, Seite 893 gegen RACHFAHL bemerkt, beruth, wie dieser ebenda Seite 901 feststellt, auf einem argen Mißverständnis. In welcher Weise LAMPRECHT seine Siege zu erkämpfen pflegt, dafür liefert seine Polemik gerade in diesem Punkt einen interessanten Beleg. HINTZE hatte den transzendentalen und mystischen Charakter der RANKEschen Ideen bestritten. Dazu bemerkt LAMPRECHT (Zukunft 18, Seite 24): Wir sind damit nun hoffentlich üebr die transzendente Auffassung der Notwendigkeiten hinweg". Dies "nun ... hinweg" ist klassisch. LAMPRECHT macht aus RANKEs Auffassung einen Popanz, den man bekämpfen müsse. Als seine Kritiker erklären, dieser Popanz existiere nicht, ruft er aus: "nun habe ich hoffentlich für immer gesiegt!" - Als Beweis für den mystischen Charakter der Auffassung RANKEs, speziell dafür, daß er nicht feststellen will,  "wie  die Ideen aus Gott hervorgehen", daß "schon in den geschichtlichen Anfängen der Idee für ihn das Geheimnis beginnt", beruft sich LAMPRECHT (Alte und neue Richtungen, Seite 44) auf LORENZ I, Seite 268; II, Seite 59, Anm. 2. Hier aber betont RANKE nur, daß der Historiker etwas weiteres als die Ideen durch seine Forschung nicht herauszubringen vermöge. Er erklärt damit, daß alle weiteren Anschauungen jenseits des empirischen Beweises lägen. Diese Worte sind ein schönes Zeugnis für die kritische Zurückhaltung RANKEs; sie zeigen ihn als wahren Empiriker. Sie beweisen gerade gegen LAMPRECHTs Auffassung, daß RANKE überall "hinter seinen Ideen Gott sieht". Vgl. RACHFAHL, a. a. O. Seite 679. Von einem "Hervorgehen der Ideen aus Gott" ist hier natürlich gar nicht die Rede. - Leider hat LAMPRECHTs Schilderung der Ideen RANKEs bei L. M. HARTMANN Glauben gefunden (Nation, 26. September 1896, Seite 786).
    11) RACHFAHL, a. a. O. Seite 686 nennt die sozialpsychischen Faktoren LAMPRECHTs "eine erneuerte und verfälschte Auflage der RANKEschen Ideenlehre".
    12) Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft, Neue Folge 1, Seite 109f; Zukunft 18, Seite 30f.
    13) Jahrbücher für Nationalökonomie 68, Seite 898
    14) WILHELM DILTHEY, Schleiermacher, Bd. 1, Denkmale Seite 64
    15) Vgl. z. B. SCHERER Seite 628. Neuerdings hat darüber ausführlich JOHN MEIER, Allgemeine Zeitung, Beilage vom 7. und 8. März 1898, gehandelt. Die Lektüre von MEIERs Abhandlung wird LAMPRECHT sehr nützlich sein.
    16) FESTER, Rousseau und die deutsche Geschichtsphilosophie, Seite 296
    17) DILTHEY, a. a. O. Seite 239
    18) JOHANNES VOLKELT, Zeitschrift für Philosophie und philosophische Kritik, Bd. 111, Seite 9 und 20f
    19) Vgl. noch heute HEINRICH von TREITSCHKE, Politik, Seite 4, VARRENTRAPP, Historische Bibliothek 3, Seite 13
    20) Zur Kritik der historischen Rechtsschule vgl. aus neuester Zeit RUDOLF STAMMLER, Wirtschaft und Recht, Seite 170f. ÖRTMANN, Deutsche Literaturzeitung 1894, Spalte 974f.
    21) ADOLF MERKEL, "Über den Begriff der Entwicklung in seiner Anwendung auf Recht und Gesellschaft" (Zeitschrift für Privat- und öffentliches Recht, Heft 3, Seite 625f; Heft 4, Seite 4 und 10.
    22) Es gehört zur renommistischen Art LAMPRECHTs, daß er da, wo andere schlicht von Anschauungen sprechen, das Wort "Psychologie" zu gebrauchen liebt.
    23) LAMPRECHT schreibt tatsächlich RANKE die Lehre vom Staatsvertrag zu, wie schon RACHFAHL (a. a. O. Seite 664, Anm. 1), ohne daß LAMPRECHT zu widersprechen wagte, festgestellt hat!
    24) Über SCHLOSSER siehe oben
    25) MERKEL, a. a. O., Seite 9 und 14. Zum "Gedanken des Aristoteles" bei LAMPRECHT, Seite 78 vgl. MERKEL, Seite 10!
    26) SYBEL hat sich auch programmatisch hierüber ausgesprochen und die Auffassung, die LAMPRECHT ihm andichtet, als die veraltete bezeichnet. Er tadelt (Kleine Schriften 1, Seite 348) die Beschränkung der historischen Darstellung auf "die großen Hof- und Staats- und Kriegsaktionen, wobei überall die herrschenden Persönlichkeiten im Vordergrund der Auffassung standen."  Sein  Grundsatz ist es, "die Beschaffenheit des gesamten Kulturzustandes eines Volkes zum Ausgangs- und Zielpunkt der Betrachtung zu nehmen." Man muß solche Stellen anführen, um der Gemeinde LAMPRECHTs klar zu machen, daß sie einem DON QUICHOTTE nachläuft.
    27) Vgl. LAMPRECHT, Zwei Streitschriften, Seite 40f; Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft, Neue Folge, Nr. 1, Seite 95, Anm. 3
    28) Vgl. HEINRICH von SYBEL, Kleine Schriften 3, Seite 233
    29) Wenigstens in der politischen Geschichtsschreibung haben sie keinen Eingang gefunden. Es ist ein schönes Zeichen für sie, daß sie sie abgelehnt hat.
    30) M. RITTER bemerkt, nachdem er SYBEL und TAINE gegenübergestellt hat (Allgemeine Zeitung, Beilage 21. Sept. 1893): "Hoffentlich wird die Geschichtsforschung auf den Wegen SYBELs weitergehen."
    31) So LAMPRECHT im Vorwort zur Geschichte Rußlands von A. BRÜCKNER, durch das er die Übernahme der Redaktion der "Geschichte der europäischen Staaten" feierlich verkündete.
    32) HINNEBERG (Historische Zeitung 63, Seite 40, Anm. 1) ist der diametral entgegengesetzen Ansicht wie LAMPRECHT. Er rechnet RANKE, um den LAMPRECHTschen Ausdruck zu gebrauchen, zu den "Kollektivisten" oder "Universalisten". Irrig ist diese Auffassung auch. Aber es steckt in ihr doch noch etwas mehr Wahrheit als in den LAMPRECHTschen Tiraden. Vgl. auch noch RANKE, Zeitschrift für Geschichtswissenschaft Nr. 49/50, Seite 194: "Wäre es möglich, die politischen Parteien durch eine geistige Anatomie bis in ihre geheimsten Bestandteile zu zerlegen, so würde man, glaube ich, zuletzt auf ein irrationales Element stoßen." An diesem Satz mag sich LAMPRECHT einmal klar machen, wie himmelweit RANKE von der "rationalistischen Psychologie" entfernt ist. Vgl. LAAS, Idealismus und Positivismus Bd. 3, Seite 243: "Ein Grundzug allen erkenntnistheoretischen  Rationalismus  ist die Voraussetzung, daß sich alles bis auf den Grund rationalisieren lasse, oder das Bedürfnis, alles rationalisiert, d. h. durchsichtig, verständlich, vernunftgerecht, begreiflich gemacht zu sehen ... Für uns ist die absolute Durchsichtigkeit, welche der Rationalist sucht, nur in Beziehung auf die logische Seite unserer Gedanken, in Beziehung auf die formale oder hypothetische Wahrheit zu erreichen. Überall, wo über die selbstverständlichen Gesetze der Widerspruchslosigkeit hinausgegangen wird, kommen starre Tatsachen oder zu zu ihrer Erklärung ins Spiel gesetzte Denkgewohnheiten, Bedürfnisse, Hypothesen zur Geltung ... Immer ist Unauflösbares übriggeblieben. Wir konnten immer nur unsere Verwunderung und Unwissenheit um einige Stufen zurückschieben."
    33) So z. B. spricht er (Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft, Neue Folge 1, Seite 109) von LORENZ' "ausschließliche individualistischer Haltung". Aufgrund welcher Tatsachen? Nach LAMPRECHT (a. a. O. Seite 78) huldigt natürlich auch GERVINUS der rationalistischen Individualpsychologie. Dagegen vgl. dessen Einleitung in die Geschichte des 19. Jahrhunderts (4. Auflage) Seite 168f. In "Zwei Streitschriften", Seite 41, wird LENZ als extremer Individualist geschildert. Seite 51 begegnet das unten zu erwähnende elende Argument. M. LEHMANN ist "der Begabteste der Gruppe der Individualisten", LENZ "sein Gesinnungsgenosse" (Zukunft, 5. März 1898). Besonders stark ist LAMPRECHT in der Bildung von "Gruppen" unter seinen Gegnern. Wer wird sich aber noch über grundlose Behauptungen bei ihm wundern? Wenn er ein Urteil über die Stellung von LENZ abgeben wollte, so hätte er zuvor dessen Untersuchungen, z. B. die über die französische Revolution, studieren sollen. Allein sie sind ihm, wie auch andere seiner Äußerungen beweisen, offenbar unbekannt. Sein Urteil über D. SCHÄFER (Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft, a. a. O. Seite 79) wird durch die Worte desselben, die er selbst mitteilt, widerlegt. - NITZSCH konstatiert in seiner "Deutschen Geschichte I" (Seite 4), daß die Bedeutung der Persönlichkeit im 19. Jahrhundert weniger geschätzt werde. Er will nicht seine Ansicht über ihre Stellung zum Ausdruck bringen, sondern den Stand der Ansichten andeuten. NITZSCH sollte doch LAMPRECHT nicht unbekannt sein.
    34) Preußische Jahrbücher, Bd. 81, Seite 376
    35) Jahrbücher für Nationalökonomie, Nr. 68, Seite 885
    36) Jahrbücher für Nationalökonomie, Nr. 68, Seite 886
    37) EDUARD MEYER z. B., der im Literartischen Zentralblatt 1894, Spalte 113 die Bedeutung des Individuums in der Geschichte hervorhebt, unterläßt nicht zu bemerken, daß es sich darum handelt, dasjenige zu erfassen, "was in den gegebenen Verhältnissen erreichbar ist". - In der Historischen Zeitung 77, Seite 258 (und sonst sehr oft) behauptet LAMPRECHT, daß von den Vertretern der "älteren Richtungen" neuerdings nur MAX LEHMANN eine Darstellung der Prinzipien gegeben habe. Das ist wieder echt LAMPRECHTsche Polemik. Ist denn BERNHEIM nicht "neuerdings" erschienen? Freilich, ihn schiebt LAMPRECHT als relativen Reformator beiseite! Erörtert denn aber LORENZ nicht Prinzipien? Ist es entschuldbar, daß LAMPRECHT von MEYERs Darstellung nichts weiß? Finden wir nicht bei DROYSEN die Hauptsache unserer Ansichten noch heute wieder? - Über die Rede von MAX LEHMANN, auf die LAMPRECHT anspielt, ist ebenso wie über eine LAMPRECHTsche Gegenrede im "Leipziger Tageblatt" und daraus in der "Zeitschrift für Kulturgeschichte", Jahrgang 1894, ein Referat erschienen. Ob es zuverlässig ist, muß dahingestellt bleiben. Verschiedenes, was LEHMANN betont, ist mit Recht nicht bloß von Historikern, sondern erfreulicherweise oft auch von Nationalökonomen nachdrücklich hervorgehoben worden. Wenn er z. B. bemerkt, daß "Analogien dem Naturforscher erlaubt, dem Historiker verboten sind, weil sie die Überlieferung vergewaltigen", so hat KARL BÜCHER, Bevölkerung von Frankfurt am Main, Bd. 1, Seite 589f, sich ebenfalls gegen den "nicht mehr ungewöhnlichen Weg" der Beweisführung durch die historische Analogie erklärt und bemerkt: "Daß historische Tatsachen nicht durch Analogie eruiert werden können, braucht wohl nicht gesagt zu werden." Indessen, warum sollen wir über LEHMANNs Rede streiten? Das Referat ist ohne sein Wissen erschienen, von ihm nie ausdrücklich gebilligt worden; niemand ist also berechtigt, es zur Grundlage der Diskussion zu nehmen. Wir haben ja auch - was freilich LAMPRECHT unangenehm zu sein scheint - genug andere Programme (von DROYSEN, RÜMELIN, EDUARD MEYER, BERNHEIM usw.), über die wir streiten können. Nur auf eine Stelle in LAMPRECHTs (von ihm approbierter Rede) Gegenrede muß ich hinweisen, weil sie den Ausgangspunkt für seine späteren zahllosen Zukunftsartikel, für seine gesamte maßlose Polemik gegen die "Individualisten" bildet. Er sagt: "Wäre LEHMANN wirklich, wie es nach seiner Rede den Anschein erwecken könnte, ein extremer Individualist, so" usw. Hier konstatiert er also, daß LEHMANN ein extremer Individualist tatsächlich nicht ist. Seine Rede könnte nur "den Anschein erwecken". Wir wollen hinzufügen, daß sie in Wahrheit auch nicht einmal "den Anschein" erweckt. Nirgends behauptet LEHMANN, daß es keine Grenze des Erreichbaren für den Einzelnen gibt; nirgends tut er eine Äußerung wie die, die LAMPRECHT später den "Individualisten" unterschiebt; er läßt vielmehr seine Überzeugung von der Begrenzung der menschlichen Freiheit deutlich genug durchblicken. So steht es also mit dem Fundament der Anklagen, die LAMPRECHT später erhoben hat! Mitunter könnte der, der ihn nicht kennt, sich veranlaßt fühlen, zu glauben, daß er seine Leser zum besten hält. In der Deutschen Zeitschrift für Geschichtswissenschaft, Neue Folge, Bd. 1, Seite 106, konstatiert er, daß "selbst auf individualistischer Seite das Wirken der geschichtlichen Einzelpersönlichkeit schließlich merkwürdig gering angeschlagen" wird. In der modernen Biographie, "wo wir die besondere Betonung des Persönlichen erwarten dürfen, finden wir selbst bei extremen Individualisten trotz allem eine weitgehende Betonung des Milieus" usw. Man sieht: LAMPRECHT weißt sehr gut, daß auch die von ihm angegriffenen "extremen Individualisten" das Milieu nicht etwa ignorieren, sondern "weitgehend betonen". "Merkwürdig" kann es ihm nur sein, weil er den Charakter der "extremen Individualisten" a priori frei erfunden hat; hinterher sieht er zu seiner Überraschung, daß sein Phantasiebild nicht stimmt. Aber er revoziert [widerruft - wp] nun nicht etwa, sondern hält seine apriorische Konstruktion aufrecht! Als Kuriosum sei noch erwähnt, daß LAMPRECHT (Zukunft 17, Seite 255) erklärt, der (individualistische) Standpunkt LEHMANNs "führe politisch, konsequent durchdacht, zum Anarchismus". Leider sind seine Auslassungen über die bisherige deutsche Historiographie vom Philosophen PAUL BARTH in dessen Buch "Die Philosophie der Geschichte als Soziologie", Bd. 1, Leipzig 1897, vollkommen ernst genommen und auch geglaubt worden. Dieser zeigt also dieselbe Unkenntnis unserer Geschichtsschreiber wie LAMPRECHT. Auch er stützt sich in den betreffenden Abschnitten ganz auf den angeblichen Inhalt von LEHMANNs Rede. Es ist sehr amüsant, zu sehen, wie Seite 201f, die "erzählende" Geschichtsschreibung (nach Art des HERODOT) und MAX LEHMANN zusammengestellt werden. SAVIGNY, überhaupt die historische Rechtsschule, die romantische Schule. von den Neueren MERKEL, SCHMOLLER, ED. MEYER, HINNEBERG, BUCHHOLZ, werden gar nicht erwähnt, SYBEL nur als Herausgeber seiner Zeitschrift, DROYSEN ganz ungenügend. RANKEs Ideen werden nach LAMPRECHTs Rezept dargestellt. LORENZ wird wohl zitiert, aber nicht gewürdigt. Wie kann nur ein Philosophe bei LAMPRECHT in die Schule gehen! Muß er nicht schon durch die Abwesenheit aller Logik bei LAMPRECHT abgestoßen werden? LAMPRECHT freilich ist über BARTH aufs Höchste entzückt. Er nennt es ein "prächtiges" Buch (Zukunft, 31. Juli 1897) und hat mindestens fünf Mal folgendes Urteil von BARTH (Seite 216) drucken lassen: "LAMPRECHTs Ansicht hat so sehr die Kraft der Wahrheit für sich, daß ihre Gegner sich kaum noch zu verteidigen vermögen, dagegen Annäherungen an sie sich unwillkürlich aufdrängen." Mit diesen angeblichen "Annäherungen" verhält es sich so, daß die Kritik oft darauf aufmerksam gemacht hat, daß Dinge, die LAMPRECHT als seine neue Entdeckung reklamiert, längst Eigentum der deutschen Wissenschaft sind.
    38) Sitzungsberichte der historischen Gesellschaft zu Berlin, über die Sitzung vom 8. Juni 1896. Vgl. auch SCHMOLLERs Bemerkungen in dem Bericht über den Historikertag zu Innsbruck vom 11. bis 14. September 1896 (Leipzig 1897), Seite 42f. Während LAMPRECHT sonst in Erwiderungen unerschöpflich ist, hat er SCHMOLLERs Kritik unberücksichtigt gelassen.
    39) Vgl. LUDWIG STEIN, a. a. O., Seite 41, Anm. 1. Siehe ferner KELLER, Kritische Vierteljahrsschrift 1897, Seite 499. Hier sei auch daran erinnert, daß LAMPRECHT (Deutsche Geschichte I, Seite 140) diejenige Auffassung von den Landteilungen der Germanen vertritt, die KNAPP (Grundherrschaft und Rittergut, Seite 108) als "rationalistisch" (d. h. eminent teleologisch-rationalistisch) verwirft.
    40) Vgl. EULENBURG, Deutsche Literaturzeitung, 1897, Spalte 1864.
    41) JOHANNES VOLKELT, a. a. O. Seite 15
    42) Zukunft, 31. Juli 1897, Seite 208. In den "Monatsblättern" 1, Seite 275 hatte LAMPRECHT noch behauptet: "Das höhere Gebiet vorurteilsloser genetischer Betrachtungsweise ist ... jedem wahrhaft klerikalen Historiker naturgemäß verschlossen."
    43) Am übersichtlichsten setzt LAMPRECHT diese seine Ansichten in der Zukunft 18, Seite 23f auseinander.
    44) Über den Versuch FRIEDRICH SCHLEGELs vgl. DILTHEY, Schleiermacher I, Seite 487.
    45) Man kann LAMPRECHTs Theorie auch schon durch die Bemerkungen RÜMELINs, Reden und Aufsätze, Neue Folge, Seite 127, als widerlegt ansehen.
    46) Bekanntlich ist der Begriff des Sozialpsychischen schwierig zu bestimmen. Vgl. darüber VOLKELT, a. a. O., mit dem sich LAMPRECHT auseinandersetzen sollte. HARTMANN (Nation, 26. September 1896, Seite 786, stimmt mit LAMPRECHT (Jahrbücher für Nationalökonomie 68, Seiten 887-89) nicht überein.
    47) Die Art, wie BARTH, a. a. O. Seite 216f, die "individualistische" Geschichtsauffassung bekämpft, wird ihm und LAMPRECHT wenig Anhänger gewinnen. Interessant ist es, daß er sich veranlaßt sieht, mehr für als gegen die Bedeutung der Persönlichkeit im geschichtlichen Verlauf zu sprechen.
    48) Vgl. die Erörterung mit MEINECKE, Historische Zeitung 77, Seite 257f
    49) Da LAMPRECHT überall unbestimmt ist, so setze ich mich hier mit den präziseren Ausführungen L. M. HARTMANNs (Nation, a. a. O.) auseinander: "Ich behaupte, daß gerade wir Historiker imstande und verpflichtet sind, uns eine Weltanschauung zu bilden, ... daß sich uns dieselbe aber nicht aus irgendwelchen transzendentalen Annahmen, sondern aus der Induktion zu ergeben hat, welche wir aus den mannigfachen Entwicklungen der Menschheitsgeschichte ziehen. Ich muß es aber als unwissenschaftlich bezeichnen, wenn diese Weltanschauung nicht das Produkt exakter Forschung, sondern eines Glaubens ist, dessen Berechtigung ein armer Empiriker, der dessen Wurzeln nicht kennt, allerdings nicht begreifen kann." Es ist zweifellos das Ziel der historischen Forschung, nach Möglichkeit aus den mannigfachen Entwicklungen der Menschheitsgeschichte eine Anschauung zu gewinnen, und zwar in ernster Bemühung, von allen allgemeinen Voraussetzungen sich tunlichst frei zu halten. Ich werde später Gelegenheit haben, mit aller Bestimmtheit für die Unabhängigkeit der historischen Methode einzutreten. Allein der Historiker hat sich auch die Grenzen des historischen Erkennens gegenwärtig zu halten. So sehr er danach strebt, von allen vorgefaßten Meinungen bei der Beurteilung der historischen Dinge frei zu sein, so sehr bedarf er des Bewußtseins, daß es vollkommene Voraussetzungslosigkeit in historischen Dingen nicht gibt. Überdies lehrt die Erfahrung, daß die Anregungen, die die Geschichtsforschung von außen her erhalten hat, oft nicht die schlechtesten gewesen sind. Wer sich aber des Bewußtseins unserer Abhängigkeit von allgemeinen Voraussetzungen entschlagen zu können meint, der wird leicht der Versuchung erliegen, dies und das für ein historisches Faktum zu halten, was tatsächlich nur sein subjektiver Eindruck ist. Und vielleicht erklärt sich hieraus mit die Phantastik der Konstruktionen, die den Arbeiten LAMPRECHTs eigen ist; nicht bloß daraus, denn es kommt im geschichtlichen Verlauf sehr viel auch auf die Persönlichkeit an!
    50) Vgl. hierzu namentlich FELIX RACHFAHL.
    51) LAMPRECHT, Zwei Streitschriften, Seite 32f (Zukunft, 31. Juli 1897, Seite 199); ONCKEN, Seite 39f. Vgl. auch die geringschätzige Art, mit der sich LAMPRECHT über die unmittelbaren Aussagen der Quellen äußert (Zwei Streitschriften, Seite 41f)