Es wird der Menschheit wohl nicht so schnell vergönnt sein, zu begreifen, daß sich jede Beweisführung auf eine
Zweckvorstellung stützt und stützen muß. Es ist also immer ein Interesse im Spiel, wenn von zwingender Notwendigkeit die Rede ist. Gesetzlichkeit hat viel mehr mit menschlichem Machtstreben zu tun, als mit neutralem Naturgeschehen.