ra-2Die Illusion der WillensfreiheitDer Begriff des absolut Wertvollen    
 
WILHELMINE LIEL
Gegen eine voluntaristische
Begründung der Werttheorie

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"Wenn es sich darum handelt, ein Kennzeichen dafür abzugeben, was für uns Wert hat, so kann das Begehren immerhin zu diesem Zweck herangezogen werden, wohl aber nur mit Umgehung des dem Begehren normalerwise zugrunde liegenden Gefühles. Da man ferner dasjenige, was schon verwirklicht ist, nicht mehr begehrt, so kann durch dieses Moment, das aktuell gar nicht vorhanden ist, jenes dem Wertobjekt entgegengebrachte psychische Verhalten, das jedermann als ein eigenes, aktuellen Erlebnis spürt und das auch im Sinne des gewöhnlichen Sprachgebrauchs allein die Bezeichnung Werthaltung verdient, nicht charakterisiert werden. Allerdings könnte der Wunsch, ein gegenwärtiges Objekt zu behalten, wenn auch wahrscheinlich nur bei Annahme seines Verlustes, als etwas Positives zur Werthaltung hinzutreten; sicherlich aber müßte ein solcher Gedanke bei Wertschätzung von Vergangenem vollends außer Betracht bleiben."


c) Das qualitative Moment

Die Behauptung, daß Lust verschiedene Qualität haben könne, läßt sich nicht als Kriterium dieser Tatsache gegenüber dem "Gefallen" verwenden, da die Qualitätsfrage bis heute nicht endgültig entschieden worden ist. Das zeigen zur Genüge die verschiedenen Auffassungen, welche darüber herrschen. So führt SCHWARZ selbst einen Satz KÜLPEs an, der, obwohl er für die Gleichartigkeit der Gefühle eintritt, dennoch bemerkt: "So selbstverständlich dem einen die unbegrenzte Mannigfaltigkeit von Lust- und Unlustqualitäten erscheint, so selbstverständlich ist dem anderen die bloße Zweiheit der Gefühlstöne. Eine sichere Entscheidung dieser Grundfrage ist zur Zeit nicht möglich." (1)

"Die Entscheidung", meint dagegen SCHWARZ, "ist nicht schwer. Denn die scheinbare Einerleiheit, sei es aller Lusttöne, sei es aller Unlusttöne, läßt sich auf einen sehr einfachen Umstand zurückführen: alle Lust gefällt, alle Unlust mißfällt." (2) Hier sucht unser Autor in der Gleichartigkeit der Folgeerscheinungen den Grund, weshalb man für die Einerleiheit der Gefühle eingetreten ist, so gut wie er selbst augenscheinlich durch die Verschiedenartigkeit der Gegenstände, welche Gefühle hervorrufen, veranlaßt worden ist, den Gefühlen eine verschiedene Qualität nachzusagen. (3) Trifft dies zu, so würde man in beiden Fällen nicht aus der Beschaffenheit des Gefühls selbst, sondern aus dessen Begleiterscheinungen das nachzuweisen versucht haben, was sich aus der Natur des Gefühls selbst so schwer nachweisen läßt und doch erst auf diese Weise endgültig wird entschieden werden können. Obwohl der Verfasser sich auf die innere Wahrnehmung beruft, so scheint sie vielmehr das Gegenteil von dem zu ergeben, was er aus ihr entnehmen zu dürfen meint, da sie eher darauf hindeutet, daß die Verschiedenartigkeit nicht am reinen Gefühlsmoment hängt, sondern an der Vorstellungsseite der Tatsache, den gegenständlichen Bestimmungen des gegebenen Gefühls.

Und selbst wer meint, daß die Gefühle verschiedener Qualität wären, faßt gewiß nicht die sinnlichen Gefühle allein (wie SCHWARZ doch zu tun scheint) unter dem Namen der Gefühle ins Auge, er sondert diese vielmehr als Gefühle einer Art von den übrigen. Außerdem wäre aber sehr fraglich, ob die Qualitätsverschiedenheit bei Gefühlen einer Entgegensetzung von Gefallen und Gefühl sonderlich günstig sein müßte. Gibt es verschiedene Gefühlsqualitäten, warum könnte die etwaige Eigenart des "Gefallens" nicht gerade in einer dieser Qualität gelegen sein?


d) Aktivität und Passivität

Obwohl dieser Gegensatz nicht ausdrücklich zur Unterscheidung des Gefallens vom Gefühl angeführt wird, (4) so ergibt er sich doch sowohl aus der Einteilung der psychischen Vorgänge (a. a. O. Seite 23f) wie aus der konsequenten Bezeichnung des Gefühls als Zustand, des Gefallens als Akt. An genannter Stelle werden die aktiven seelischen Erlebnisse den sogenannten zuständlichen Erregungen gegenüber durch folgende Merkmale charakterisiert:
    1. Die zuständlichen Erregungen sind bloße "Bewußtheit", die Akte dagegen "Bewußtsein".

    2. Jene gehen in keiner Weise über sich hinaus, wir erleben in ihnen nichts als sie selber; bei diesen, den Akten dagegen bemerken wir ein eigentümliches "Gerichtetsein".

    3. Die zuständlichen Erregungen haben wechselnde Stärkegrade, die Akte dagegen nicht.

    4. Die zuständliche Erregungen sind nur Abänderungen unseres Zustandes - "unseres neutralen sogenannten Gemeingefühls" -; tritt eine neue Empfindung, ein neues Gefühl auf, so ist das alles nichts absolut Neues. Jeder der seelischen Akte jedoch bedeutet ein neues Anfangen; sie können erst eintreten, wenn ihnen ein Stoff der Betätigung gegeben ist.
Die nächste Aufgabe wäre, zu untersuchen, ob die hier angegebenen charakteristischen Merkmale der Zustände wie der Akte für die von SCHWARZ diesen beiden Hauptgruppen eingeordneten psychischen Tatsachen auch nachweisbar sind, d. h. ob alle für die passiven Erlebnisse angeführten Kennzeichen auch tatsächlich Eigenschaften der Empfindungen, Gefühle und Begehrungen sind, - ebenso alle für die aktiven Vorgänge Merkmale der Vorstellungen, Urteile und Gefallens- bzw. Vorziehensakte. Da diese Aufgabe jedoch zu weit führen und um ein Beträchtliches den Rahmen dessen überschreiten würde, was hier als Thema vorgegeben erscheint, so soll nur dasjenige einer Prüfung unterzogen werden, was auf den bisher behandelten Gegensatz von Gefallen und Gefühl einiges Licht zu werfen imstande ist.

ad 1. Der ersterwähnte Gegensatz erscheint nicht sehr geeignet, den Sachverhalt zu erhellen. Das Wort "Bewußtheit" wird nicht näher bestimmt und ist in unser Sprachgefühl nicht so weit eingedrungen, als notwendig wäre, um die dafür in Anspruch genommene Bedeutung ohne weiteres präzise darzubieten. Was darunter gemeint sein könnte, ließe sich etwa nur mit Hilfe des Wortes "Bewußtsein" erkennen, welches einen Gegensatz dazu bedeuten soll. Nun hat aber dieses Wort selbst verschiedene Bedeutungen und wir erfahren nicht, welche SCHWARZ bevorzugt. Häufig nennt man etwas "bewußt", sofern man darum weiß und Bewußtsein bedeutet dann soviel wie Wissen; SCHWARZ nennt jedoch auch die Vorstellungen "Bewußtsein", wobei Vorstellung aber kein Wissen sind, so sehr sie sich auch für das Auftreten eines solchen als notwendig erweisen. Das Wort Bewußtsein kann also hier nicht in diesem ersten Sinn gedeutet werden, dann wenigstens nicht, wenn man die wesentliche Verschiedenheit zwischen Urteil und Vorstellung nicht übersehen will.

Bewußtsein hat aber oft noch einen zweiten Sinn; man meint damit auch wohl jeden Zustand, in dem wir überhaupt Psychisches erleben und zu welchem "das Bewußtsein verlieren" den Gegensatz bildet. Indessen ist in Betreff eines Gegensatzes zum Terminus "Bewußtheit" auch aus dieser Bedeutung nichts zu entnehmen, weil "Bewußtsein" in diesem Sinne überhaupt keinen Gegensatz innerhalb des Psychischen hat.
So scheint also dieser erste für aktive und passive seelische Erlebnisse angegebene Unterschied, der zu gleicher Zeit einen Gegensatz für Gefallen und Gefühl bedeuten sollte, das Gewünschte nicht zu leisten, so lange wenigstens nicht, bis eine nähere Determination von "Bewußtsein" gegenüber "Bewußtheit" die Frage entschieden hat.

ad 2. Dem an zweiter Stelle angeführten Kennzeichen für passives, bzw. aktives seelisches Erlebnis gegenüber befinden wir uns in etwas günstigerer Lage, weil SCHWARZ den Gegensatz hier genauer formuliert, auch später nochmals darauf zurückkommt. "Wir erleben", heißt es bei der Unterscheidung der Akte von den Zuständen, (5) bei jenen "ein eigentümliches Gerichtetsein; dort (bei den Akten des Gegenstandsbewußtseins) auf Gegenstände hier (bei den Akten des Wertbewußtseins) auf Erfüllung mit Werten." Und an anderer Stelle (6): die Aktivität der Gefallensakte "besteht im Wechsel des Satt- und Leer-, des Wunschlos- und Wunschvoll-Werdens. Mit einem solchen Wechsel antwortet das Gefallen als aktives Tun auf die Anstöße, die es wecken. Er ist es, der uns als  Reichtung  der Gefallens- und Mißfallensakte auf gewisse Gegenstände erscheint. Das  sich richten  dieser Art ist, wie man sieht, von der  intentionalen Beziehung  der Vorstellungen und Urteile auf ihren Gegenstand gänzlich verschieden."

Es fällt nicht schwer, zu erkennen, daß bei den Akten des Gegenstandsbewußtseins, den Vorstellungen und Urteilen, unter dem "Gerichtsein" einfach deren Gegenständlichkeit gemeint ist. Nicht so bei den Akten des "Wertbewußtseins". Im Wechsel des satt und unsatt werdenden Gefallens soll das, was die Richtung der Gefallensakte ausmacht und damit deren Aktivität begründet sein. Dieser Wechsel ließe sich vielleicht so verstehen: da mit dem unsatten Gefallen ein Wünschen verbunden ist, das mit dem Sattwerden des Gefallens schwindet, so könnte jenes Wünschen den Wechsel und, wie oben erwähnt, die Aktivität des Gefallens ausmachen. Das kann aber SCHWARZ unmöglich meinen, da er das Wünschen oder hindrängende Treiben ausdrücklich zu den Zuständen, den passiven Tatsachen rechnet und das Hinzutreten eines solchen Wünschens zu einem anderen Erlebnis dieses sicherlich nicht zu einem "aktiven" machen kann. Noch eine zweite Schwierigkeit würde durch diese Auslegung entstehen. Da das satte Gefallen wunschlos bleibt, so hätte man damit dieses als passives Erlebnis dem unsatten gegenübergestellt, was den Intentionen des Verfassers nicht entsprechen würde, (7) - und das mit vollem Recht.

Vielleicht gelangt man aber auf einem anderen Weg zum Ziel. Weil das Begehren nicht die Unsattheit des Gefallens veranlaßt, sondern umgekehrt das unsatte Gefallen das Wünschen nach sich zieht, "jenes das ursächliche Moment, dieses die Folgeerscheinung ist," (8) so muß in den beiden Arten des Gefallens, dem satten und dem unsatten an und für sich ein wesentlicher Unterschied liegen. Das ist auch des Verfassers Ansicht, nur meint er, man könne den Unterschied nicht angeben: "Dort ein Gefallen und Mißfallen, das gleichsam still steht, sei es im Genießen, Bewundern ... Hier ein Gefallen bzw. Mißfallen mit der seelischen Bewegung des Wünschens bzw. Widerstrebens. Satt nannten wir das eine, unsatt das andere. Mit den Worten, der Affekt beziehe sich auf  Seiendes,  die Begehrung auf  Seinsollendes  trifft STUMPF denselben Unterschied, der sich allerdings nicht weiter beschreiben, nur erleben läßt." (9) Dem ist zuzustimmen, so weit es das innere Wesen dieser beiden Tatbestände, des satten und des unsatten Gefallens, nicht aber, soweit es die Unmöglichkeit einer Charakteristik derselben betrifft; denn eine solche ist nicht nur an anderem Ort gegeben, (10) sondern auch durch die oben angeführten Worte selbst angedeutet worden. Sie ergibt sich nämlich, sobald man auf die Weise näher eingeht, in der sich das Gefallen auf ein "Seiendes", respektive ein "Seinsollendes" "bezieht". Dadurch wird aber dann zugleich die Möglichkeit einer neuen Auslegung dessen, was SCHWARZ mit "Richtung der Gefallensakte" meinen könnte, geboten.

Beziehen sich nämlich die Affekte, zunächst die satten Gefallensakte - im Sinne von Werthaltungen - auf "Seiendes", so kann dabei, da die Wirklichkeit nur durch das Urteil zu erfassen ist, ein solches niemals fehlen. Mit der Erklärung dagegen, unsatte Gefallensakte bzw. "die Begehrungen beziehen sich auf ein Seinsollendes", wäre, da sich das Sollen selbst nicht anders als durch ein Begehren definieren läßt, (11) ansich noch wenig gesagt, wenn eine Begehrung nicht beim Begehrenden die Überzeugung vom Nichtsein eines Objekts, also wieder ein Urteil voraussetzte. Man darf somit behaupten, daß das unsatte Gefallen, genauer dessen "Unsattheit" durch die Überzeugung von der Nichtexistenz eines Wertobjekts bedingt ist; zu einem Gefallen dieser Art tritt dann der Wunsch, der sich auf das Sein des Objektes richtet. So vermittelt schließlich das Urteil beim satten wie beim unsatten Gefallen dessen "Richtung" auf bestimmte Gegenstände. Das Urteil könnte also dasjenige sein, was die Aktivität des Gefallens ausmacht und damit dessen Gegensätzlichkeit zur Passivität des Gefühles begründet, sofern diesem die gekennzeichnete Richtung fehlt. Und einer solchen Gegenüberstellung darf man in der Tat beistimmen; nur ist damit noch keineswegs eingeräumt, daß Werthaltungen etwas vom Gefühl Verschiedenes, ein besonderes psychisches Erlebnis sein müßten. Das Urteil kann eben auch mit einem Gefühl zusammen auftreten; dann prägt es diesem etwas wie einen aktiven Charakter auf und trennt es dadurch von den übrigen Gefühlen, die an ein Urteil nicht gebunden sind.

Zum Schluß sei doch noch einmal die Frage erhoben, auf die im Lauf dieser Untersuchung schon mehrmals hingewiesen wurde, ob es der Ansicht von SCHWARZ entsprechen würde, wenn man unter dem "Gerichtetsein" etwa die Gegenständlichkeit der Gefallensakte verstehen wollte, d. h. ob nicht vielleicht darin, daß das Gefallen auf Gegenstände gerichtet erscheint, die dem Gefühl fehlen, der vermeintliche Gegensatz zu finden wäre. Die Auffassung des "Gerichtetseins" als Gegenständlichkeit bleibt erwägenswert, obwohl bei SCHWARZ nicht nur, wie sich aus dem oben angeführten Satz erhellt, von einer "gänzlich" verschiedenartigen Richtung der Akte des "Wertbewußtseins" im Vergleich zu jenen des "Gegenstandsbewußtseins" die Rede ist, sondern doch auch gelegentlich ((12) objektlose Gefühle solchen entgegengesetzt werden, die auf Objekte gerichtet erscheinen, womit eben die Gefallensakte gemeint sind. Bei der Zusammenfassung der Gegensätze zwischen Gefallen und Gefühl (Seite 106) (13) wird ja dann gleichwohl die Beziehung der Gefallensakte auf bestimmte Gegenstände, welche Beziehung den Gefühlen fehlen soll, ausdrücklich hervorgehoben. Es ist dabei kaum von Belang, daß die in dieser Weise verstandene Richtung des Gefallens doch nicht so gänzlich von der der Vorstellungen und Urteile verschieden sein kann, als von SCHWARZ angenommen zu werden scheint. Es sei z. B. ein Urteil  U,  dessen Voraussetzung die Vorstellung  Vg  ist, gegeben.  U  ist dann vermöge der Relation, in die es mit  Vg  tritt, auf  G,  den Gegenstand der Vorstellung gerichtet. Nun knüpft sich an dieses Urteil ein Werthalten, das sich natürlich wieder auf  G  richtet. Ohne Zweifel ist es das Urteil, von dem die Werthaltung die Richtung erhalten hat; diese Richtung wird also wohl keine andere als die des Urteils sein.

Faßt man nun aber den Gegensatz zwischen Gerichtetsein des Gefallens und Richtungslosigkeit des Gefühls so auf, daß sich nur das Gefallen auf Gegenstände bezieht, so ist das Bestehen eines solchen Gerichtetseins beim Gefallen wohl anzuerkennen, nicht aber dessen Fehlen beim Gefühl, zumal über die Objektlosigkeit (14) wie über die Qualitätsmannigfaltigkeit der Gefühle widersprechende Ansichten herrschen. Diese Frage bedarf jedoch hier keiner eingehenden Erörterung. Wäre es auch festgestellt, daß gegenstandslose Gefühle überhaupt vorkommen, so wäre damit der uns beschäftigende Gegensatz doch noch nicht als zu Recht bestehend dargetan, da trotz des Vorhandenseins solcher Gefühle immer noch andere blieben, denen Gegenständlichkeit nicht würde abgesprochen werden können. So hat man für das Lustgefühl am Süßen immer noch den Gegenstand "süß", für das Unlustgefühl am Bitteren den Gegenstand "bitter" aufzuweisen. SCHWARZ freilich läßt den Spaziergänger, den plötzlich ein Duft umweht, "sattes Gefallen", nach Verschwinden des Wohlgeruchs "unsattes Gefallen" verspüren; (15) aber am Ende hat dieser noch nichts anderes als ein sinnliches Gefühl und darauf ein Begehren sinnlicher Art erlebt. Eine solche Verwechslung wäre nicht möglich, wenn das sinnliche Gefühl nicht auch seinen Gegenstand, nämlich hier den Geruch bestimmter Art hätte. Daß hier als Beispiele für objektlose Gefühle nur sinnliche herangezogen werden können, ist dem Verfasser selbst zuzuschreiben, da er alle übrigen emotionalen Erregungen von den Gefühlen auschließt und zu den Wollungstatsachen zählt (als Wünschen, Gefallen oder Vorziehen). Der Meinung ist aber auch er, daß alles  ästhetische  "Gefallen" seinen Gegenstand hat; und daß dieses kein Werthalten ist, daher bereits im gegenwärtigen Zusammenhang geradezu als Beispiel für Gefühle, die auf Gegenstände gerichtet sind, verwendet werden könnte, darauf wird noch im Laufe dieser Untersuchungen ausdrücklich zurückgekommen werden. (16)

Das Ergebnis der vorstehenden Ausführungen können wir dahin zusammenfassen, daß das "Gerichtetsein" der Gefallensakte, sei es durch das Begehren, sei es durch das Urteil oder durch die Gegenständlichkeit dieser psychischen Tatsache erklärt, das Gefallen vom Gefühl nicht unterscheidet. Denn
    erstens tritt das Begehren nur mit  einer  Art des Gefallens, dem unsatten zusammen auf; es könnte daher zwar das unsatte Gefallen als aktiv, müßte dann aber das satte Gefallen als passiv erscheinen;

    würden zweitens das Urteil die Gefallensrichtung bestimmen, so erschiene es überflüssig, für die emotionale Seite des Komplexes, der dann jedenfalls vorliegt, eine neue Tatsache, das Gefallen, in Anspruch zu nehmen, da ein durch ein Urteil gekennzeichnetes Gefühl den Tatbestand mindestens ebensogut erklärt;

    wäre drittens endlich mit der Richtung der Gefallensakte deren Gegenständlichkeit gemeint, so hätte man damit für unsere Gegenüberstellung ebensowenig gewonnen; denn wenn sich auch gegenstandslose Gefühle nachweisen lassen sollten, so blieben immer noch Gefühle bestehen, denen die Richtung auf einen Gegenstand nicht abgesprochen werden könnte.
ad 3. Der Nachweis einer Intensitätsverschiedenheit kann als unterscheidendes Merkmal innerhalb des Gebietes der passiven seelischen Erlebnisse gegenüber den aktiven hier füglich übergangen werden. Immerhin sei nur vorübergehend darauf hingewiesen, daß er sich auch für solche psychische Tatsachen erbringen läßt, die als aktive allgemein anerkannt und auch von SCHWARZ als solche bezeichnet werden; (17) so z. B. für das Urteil, man entschlösse sich denn, den Grad einer Wahrscheinlichkeit nicht mehr als Intensitätsmoment aufzufassen, wiewohl hier wie bei den Werthaltungen die Begrenzung durch Null die Größenreihe deutlich verrät. Gesetzt nun aber auch, die Unterscheidung zwischen Aktiv und Passiv durch den Hinweis auf das Intensitätsmoment träfe bei allen übrigen psychischen Tatsachen zu, für die Auseinanderhaltung von Gefallen und Gefühl erweist sie sich als belanglos, da, wie im vorhergehenden zu zeigen versucht wurde, (18) beim einen wie beim anderen verschiedene Stärkegrade vorkommen, mindestens in dieser Hinsicht also das Gefühl vom Gefallen nicht unterschieden ist.

ad 4. Das oben an letzter Stelle angeführte Kriterium für passive und aktive seelische Erlebnisse ergäbe, auf die in Rede stehenden Tatsachen angewendet, daß das Gefühl als Zustand ununterbrochen unser Gemüt in Anspruch nehmen müßte, während das Gefallen als Akt durch sein Eintreten und Verschwinden gekennzeichnet wäre. Gegen die erste Behauptung scheint die Erfahrung zu sprechen. Wir sind uns oft genug solcher Augenblicke bewußt, in welchen wir, scheinbar wenigstens, von keinerlei Gefühlen beherrscht werden. Für diese "lust- und unlustvollen Augenblicke" beruft sich nun SCHWARZ, da er sie ebenfalls erkennt, von der Stetigkeit der passiven Erlebnisse jedoch nicht abgehen zu können meint, auf die sogenannten "neutralen Gefühle" (19). Das beweist aber zur Genüge, wie wenig sich obige Behauptung halten läßt; denn ein Gefühl, das weder Lust noch Unlust ist, wird wohl überhaupt keines und der sogenannte "neutrale Bewußtseinszustand" (20) eben derjenige sein, in welchem wir frei von allen Gefühlen sind.

Es wäre immerhin noch die Annahme möglich, daß Gefühle zwar stets aktuell vorhanden, in bestimmten Fällen jedoch zu schwach wären, um überhaupt wahrgenommen werden zu können. Wenn nun auch das Vorhandensein solcher unwahrnehmbaren psychischen Tatbestände vorweg nicht geleugnet werden kann, so liegt doch kaum ein zwingender Grund vor, gerade in unserem Fall solche anzunehmen. Sollte jemand trotzdem den oben als "neutrales Bewußtsein" bezeichneten Zustand nicht anerkennen, also meinen, es gäbe keine Gegenstände, die nicht auf irgendeine Weise Gefühle in uns wachrufen, so wäre ihm entgegenzuhalten, daß mit ebendemselben Recht allem Existierenden ein Einfluß auch auf unser Werthalten zugesprochen werden könnte. Und selbst wenn dieses Recht nicht bestünde, schon die Behauptung des Verfassers, daß jede Lust "Gefallen", jede Unlust "Mißfallen" errege, (21) wäre geeignet, den von ihm selbst für Gefallen und Gefühl aufgestellten Gegensatz, der in der Stetigkeit des einen, der Unstetigkeit des andern liegen soll, von vornherein zu verwischen. Denn angenommen, man fühlte unaufhörlich, so dürften auch Gefallen und Mißfallen als Begleiterscheinungen niemals ausbleiben und müßten einander so gut ablösen wie Lust und Unlust.

Zugunsten der eben besprochenen Charakteristik des Aktiven und Passiven beruft sich SCHWARZ darauf, daß kein Eintreten irgendeines passiven Zustandes ein neues Anfangen bedeute; es seien vielmehr alle nur "Abänderungen unseres neutralen sogenannten Gemeingefühls". Nun wird zunächst niemand aus eigener Erfahrung so recht begreifen können, daß das plötzliche Hereinbrechen eines unangenehmen Vorfalls in heitere Gemütsstimmung nicht ein völlig neues Anfangen bedeuten soll, mit anderen Worten, daß der bloße qualitative Wechsel des Fühlens, der Übergang von Lust zu Unlust nicht schon allein etwas Neues mit sich bringen sollte, selbst wenn man zugeben möchte, daß Gefühle stets vorhanden sind. Was aber SCHWARZ zur Überzeugung von der Stetigkeit der zuständlichen Erregungen geführt hat, sind JOHANNES REHMKEs diesbezügliche Untersuchungen: (22) Gemäß dem allgemeinen Gesetz der Veränderung, meint dieser, könne keine solche an einem Individuum jemals so geschehen, daß dieses eine gänzlich neue Bestimmtheit annähme. Vielmehr müsse sich eine allgemeine Bestimmtheit des Individuums (z. B. Farbe überhaupt) stets in irgendeiner Weise "besondern". Die betreffende allgemeine Bestimmtheit müsse also im Fall einer Veränderung (z. B. wenn ein Blatt rote Farbe annimmt) in irgendeiner Besonderung (z. B. grün) schon vorher existiert haben. Demgemäß führt auch "die unbestreitbare Tatsache, daß das Bewußtsein irgendwann doch Gefühl, d. h. zuständliche Bewußtseinsbestimmtheit gehabt hat, ... zum sicheren Schluß, daß das Gefühl allgemeine Bestimmtheit des Bewußtseinsindividuums ist." (23)

Dieses allgemeine Veränderungsgesetz entstammt Erfahrungen und Erwägungen aus dem Gebiet der physischen Welt und wird sich schwer ohne weiteres auf Psychisches anwenden lassen. Fragt man sich jedoch, wie das Gesetz auch nur auf außerpsychischem Gebiet zu verstehen ist, so findet man, daß (um beim oben angeführten Beispiel zu verbleiben) ein Gegenstand dann rot ist, wenn er die Eigenschaft hat, bei auffallendem Licht diese Empfindung im betrachteten Subjekt hervorzurufen. Derselbe Gegenstand hat diese Wirkung nicht mehr, sobald ihn Dunkel umgibt. Daraus ist zu entnehmen, daß das Rotsein eines Körpers nichts anderes als dessen Fähigkeit ist, eine bestimmte Wirkung unter ganz bestimmten Umständen hervorzurufen. Diese Fähigkeit behält der Körper bei, auch wenn sie sich gerade nicht äußert; sie ist es, die ihm unverlierbar eignet, bis eine andere (dem Farbengebiet zugehörige) Bestimmung an ihre Stelle tritt. Ähnlich gibt eine Saite erst dann einen Ton und zwar einen Ton von ganz bestimmter Höhe und Klangfarbe, wenn sie gestrichen wird; das, was sie behält, ist die Fähigkeit, den Ton zu geben. So kann man Farbe und Ton zwar als "Bestimmtheiten", nicht aber als stete, unverlierbare Begleiter ihrer Träger bezeichnen, obwohl die Fähigkeit zu ihrem Auftreten im Individuum vorhanden sein muß.

Mit dieser Einschränkung mag nun immerhin das Gesetz der Zustände ("Bestimmtheiten der Individuen") auch auf das Gefühlsleben Anwendung finden. Aktuelle Gefühle werden zwar nicht jederzeit ausgelöst, dafür aber muß die Disoposition dazu im Individuum dauernd vorhanden sein. Damit würde übereinstimmen, daß man auch im gewöhnlichen Leben unter den "Eigenschaften" eines Menschen niemals dessen aktuelle psychische Erlebnisse sondern seine Dispositionen begreift. Man spricht von einem scharf- und schwachsinnigen, von einem gemütvollen und gemütlosen, einem charakterfesten und schwachen Menschen und meint mit diesen Eigenschaften das, was als "Dispositionsgrundlage" den aktuellen psychischen Vorgängen, dem "Dispositionskorrelat" gegenübersteht. (24)

Was sich aus dieser Betrachtung mit besonderer Rücksichtnahme auf das Gefühl ergeben hat, gilt nun aber auch für das "Gefallen"; für dieses wie für jenes bedeutet die Dispositionsgrundlage (zu Gefallen wie zu Gefühl überhaupt, als "allgemeine Bestimmtheit" des Individuums) ein Dauerndes, Stets, - die momentanen aktuellen Regungen das Flüchtige, Unterbrochene. So scheint die unter 4 angegebene Eigenschaft der Zustände den passiven seelischen Erlebnisse nicht unerläßlich zu sein und so ist auch in dieser Hinsicht eine Unterscheidung zwischen Gefallen und Gefühl abzulehnen.

Es ist noch eine Bemerkung nötig. Die Untersuchungen REHMKEs liefern als nächstes Ergebnis den Hinweis auf die "Unfähigkeit der einzelnen Gefühlsbestimmungen, zu mehreren zugleich das Bewußtseinsindividuum zu erfüllen." (25) Die Erfahrung lehre, "daß in allen Fällen unserer Beobachtung der einzelne Bewußtseinsaugenblick nur  ein  Gefühl aufweist, nämlich ein einfaches und ungemischtes." (26) Die Gefallensakte dagegen, setzt SCHWARZ hinzu, könnten zu gleicher Zeit und in Verbindung mit Gefühlen auftreten. (27) Auch hier, ließe sich einwenden, scheint die Erfahrung eigentlich gerade auf das Gegenteil hinzuweisen. Es ist nicht einzusehen, weshalb z. B. das Lustgefühl beim Trinken eines kühlenden Getränkes nicht neben dem Unlustgefühl bestehen könnte, das durch das blendende Licht der Sonne verursacht wird. Jedenfalls aber steht der Beweis für die obige Behauptung noch aus und so muß wohl auch die Möglichkeit für das Gegenteil offen bleiben. Es ließe sich also auch in dieser Hinsicht für das Gefallen gegenüber dem Gefühl keine Sonderstellung in Anspruch nehmen. Daß aber Wertgefühle mit anderen Gefühlen zugleich gegeben sein können, ist wenigstens so sicher, als daß Gefühle wir irgendwelche andere Gegenstände Wertobjekte sein können.

Da, wie man nun zurückblickend behaupten darf, die in diesem Paragraphen behandelten Unterscheidungsmerkmale, welchen die Aufgabe gestellt war, das Gefallen als aktives seelisches Erlebnis den Gefühlen gegenüber zu kennzeichnen und von diesen zu sondern, diesem ihrem Zwecke nicht nachzukommen imstande sind, so liegen in den Ausführungen unseres Autors keine zwingenden Gründe zur Trennung der beiden Tatsachen vor. Darum könnte aber natürlich immer noch die Aktivität der Gefallensakte Tatsache sein. So gewiß aber der direkte Aspekt auf die Passivität der Gefühle und die Aktivität der Urteile hinweist, so gewiß auch auf die Passivität der Werthaltungen, soweit nicht intellektuelle Voraussetzungen in Betracht gezogen werden. Überdies haben die "Gefallensakte" mit anderen allgemein als passiv anerkannten Tatsachen Eigenschaften gemein, die, da sie nur bei diesen nicht aber bei den aktiv erscheinenden Vorgängen anzutreffen sind, als ein Merkmal solcher passiver Erlebnisse betrachtet werden können. Solche kennzeichnende Unterschiede zwischen Aktivität und Passivität lassen sich mit Heranziehung der Gegensätze  a.  von Zustand und Vorgan,  b.  von Übung und Abstumpfung feststellen.

ad a. Es gibt Tatsachen, deren Charakteristik durch einen einzigen Zeitpunkt, einen zeitlichen Querschnitt gleichsam gegeben werden kann (Farbe, Ton), andere dagegen, deren Natur einer Zeitstrecke bedarf, um sich in ihrer Eigenartigkeit zu entfalten (Melodie). Diese charakteristische Verschiedenheit wurde anderwärts durch die Termini "Punkt- und Streckentatsache" oder "Punkt- und Streckengegenstand" charakterisiert. (28) Zu den letzteren, den Streckentatsachen, die auch als zeitverteilte Gegenstände gekennzeichnet worden sind, gehört der Gegensatz von Ruhe und Bewegung. Von Ruhe kann man sprechen, sofern ein Gegenstand an verschiedenen Punkten einer Zeitstrecke keine Verschiedenheit aufweist; so befindet sich ein Gegenstand z. B. in Ruhe, wenn seine Örtlichkeit in den aufeinanderfolgenden Zeitpunkten dieselbe bleibt. Weisen jedoch die einzelnen Zeitpunkte Verschiedenes auf, wechselt z. B. in den aufeinanderfolgenden Zeitmomenten die Örtlichkeit eines Gegenstandes, so liegt ein sich Verändern in der Zeitstrecke, eine Bewegung vor. Auch auf psychischem Gebiet gibt es Gegenstände, bei welchen wir derselben charakteristischen Verschiedenheit begegnen, so daß für sie die Bezeichnung Zustand im Gegensatz zu Vorgang verwendet werden kann. (29) Beispiele für Zustände liefern Empfindungen, Gefühle, - für Vorgänge Urteile, wenn auch nur in Bezug auf jenen Teil des psychischen Prozesses, der dem Überzeugtsein vorangeht, wobei dieser sicherlich als Zustand aufzufassen ist.

ad. b. Ein anderes, mehrfach erwähntes Kennzeichen für Aktivität betrifft bestimmte Dispositionsveränderungen, die der Verlauf psychischer Prozesse nach sich zieht. Stellt sich nämlich als Erfolg der Wiederholung irgendwelcher seelischer Vorgänge eine erhöhte Leistung, wie beispielsweise beim wiederholten Vergleichen eine feinere Unterscheidungsfähigkeit ein, sprechen wir mit einem Wort von Übung, so können wir, da dies nur bei Tatsachen auftritt, die an und für sich den Eindruck des Aktiven machen - nicht aber bei jenen, die einen mehr passiven Aspekt haben, bei denen unter sonst gleichen Bedingungen geradezu das Entgegengesetzte, nämlich eine Herabsetzung der Leistung, Abstumpfung eintritt - auf einen aktiven Tatbestand schließen.

Finden die hier angeführten Kennzeichen in Bezug auf das Werthalten Anwendung, so ergibt sich, daß dieses keineswegs die Eigenschaften der aktiven seelischen Erlebnisse aufweist, denn es kann wohl als Zustand, nicht aber als Vorgang betrachtet werden; andererseits läßt sich vom Werthalten nicht behaupten, daß es übbar wäre, sondern vielmehr, daß es in Übereinstimmung mit den übrigen Gefühlen dem Gesetz der Abstumpfung unterworfen ist.


§ 3. Zurückführungen auf das "Gefallen".

Das Verständnis für verschiedene Erscheinungen des Gemütslebens, zu deren Beschreibung das Gefühl allein nicht ausreichen würde, läßt sich nach SCHWARZ erst durch Heranziehung des "Gefallens", in der von ihm verwendeten Wortbedeutung gewinnen. So wäre
    1. das Streben nach Glück erst auf Grundlage dieses vom Gefühl verschiedenen psychischen Erlebnisses zu verstehen, ebenso ließen sich

    2. die Erscheinungen des Affekts, sowie

    3. des Bedürfnisses und der Befriedigung oder Genugtuung erst duch das "Gefallen
ausreichend klarlegen.

ad 1. Die Frage, wieso es komme, daß wir nach Glückseligkeit streben, inwiefern unser Gemüt für eine Vielzahl von Wertobjekten, mit einem wort, für Wertsummen empfänglich sei, führt SCHWARZ zur Annahme einer ganz besonderen Art des Gefallens, des  reflexionsartigen.  (30) Ohne Berücksichtigung eines solchen bliebe jenes einheitliche Begehrn unerklärlich, aufgrund dessen wir nach einer Summe verschiedenartigster Objekte gemeinsam strebten; denn die Erkenntnis, daß 2 größer als 1 ist, könnte nach SCHWARZ nur in dem Fall maßgebend sein, wo es sich um gleichartige Objekte handelt. So wäre es selbstverständlich, daß unser Gemüt für Summen gleichartiger Werte, nicht aber auch, daß es für Summen ungleichartiger Werte empfänglich sei. Das ließe sich, wie erwähnt, nur unter Voraussetzung des "reflexionsartigen Gefallens" begreifen. Richte sich nämlich auf Lust, Ehre, Wahrheit, auf jedes einzelne als Wertobjekt das "direkte Gefallen", so werden durch das "reflexionsartige" der Wertcharakter dieser Objekte noch einmal bewertet und dadurch deren Verschiedenheit ausgeglichen. Da nun "jeder einzelne Trieb von seiner Klasse möglichst viel gleichartige Objekte anstrebt, so müßte dies auch für den Trieb gelten, der sich auch Werte aller Art, insofern sie Werte sind, als auf seine Objektklasse richtet", und es wäre begreiflich, daß hier das Streben auf die "maximale Summe von Werten, d. h. auf Glückseligkeit" gerichtet sei. (31) Was gemeint ist, wird aus folgender Stelle klarer ersichtlich: "Weiter gefallen uns auch unsere satten Gefallensakte selber. Dieses reflexionsartige Gefallen, das allen anderen Gefallensakten gilt, ist die Wurzel des Glückseligkeitstriebes. - Durch dieses kommt es, daß die Gegenstände, die irgendein anderes Gefallen erregen, eben damit noch einmal gefallen. Kein Wunder, daß jenes reflexionsartige Gefallen sich umso mehr sättigt, je mehr andere Gefallensakte gesättigt sind, d. h. daß es zu Ideal der Glückseligkeit führt." (32) Dieser Position ist entgegenzuhalten:
    a) Das Unvermeidliche einer unendlichen Reihe; denn dieses als "reflexionsartig" bezeichnete Gefallen würde, da es sich der Voraussetzung nach auf ein Seiendes richtet, naturgemäß ein "sattes Gefallen" sein müssen, für welches dieselben Folgen wie für die andern satten Gefallensakte, nämlich das auf sich Lenken eines zweiten solchen Aktes in Anspruch zu nehmen wäre usw. (33), außer man wollte in dieser Tatsache abermals ein besonderes psychisches Erlebnis erkennen, das sich von den bisher besprochenen Gefallensakten unterschiede.

    b) Die mangelhafte empirische Begründung; denn die innere Wahrnehmung sagt uns nichts vom Zweierlei, das beim Eintreten des Gewünschten jederzeit in uns vorgehen soll. Wenn es auch gelegentlich vorkommen mag, daß sich ein Werthalten auf ein anderes richtet, so deutet dies, da man sich in solchen Fällen der Werthaltung bewußt ist, umso mehr darauf hin, daß, wenn dies nicht der Fall ist, auch keine Werthaltung vorliegt. Findet SCHWARZ jedoch, daß sich zum Verständnis des Glücksstrebens die Anerkennung eines solchen unwahrnehmbaren Vorganges als unumgänglich notwendig erweist, so ist wieder nicht einzusehen, weshalb dieses psychishe Geschehnis, wenn tatsächlich vorhanden, sich vom Gefühl unterscheiden müßte, da ein "reflexionsartig" erscheinendes Gefühl, das sich auf ein direktes Werthalten richtete, dieselbe Aufgabe erfüllen könnte.
ad 2. Nach SCHWARZ bedeutet Affekt sattes Gefallen. Diese Auffassung erscheint ihm im Hinblick auf die bisher hauptsächlich nach zwei entgegengesetzten Richtungen gegebenen Beschreibungen gerechtfertigt, welche die Unzulänglichkeit der Gefühlstheorie, den Tatsachen je gerecht zu werden, schon durch den Widerstreit, den sie bedeuten, erweisen sollen. Da man nämlich die Affekte für Gefühle hielt, habe man geglaubt, in den hinzutretenden gefühlsfremden Momenten die unterscheidenden Merkmale finden zu müssen. So sei nun nach der einen Theorie (WILLIAM JAMES und CARL LANGE) das Wesen der Affekte in Organempfindungen aller Art gelegen, indes nach der anderen (STUMPF) begleitende intellektuelle Momente deren Eigenart begründen sollen. (34)

Bildeten inzwischen die genannten Theorien auch einen scharfen Gegensatz, so wäre damit nicht festgestellt, daß man durch die Zurückführung auf einen Gefühlstatbestand der Tatsache des Affektes nicht nahe kommen könnte; mit Sicherheit ergäbe sich nur, daß eine der beiden Erklärungsweisen falsch sein müsse. Der Gegensatz, von dem SCHWARZ spricht, ließe sich übrigens ausgleichen, sobald man jene Vorgänge (Sinnesempfindungen und sinnliche Gefühle) nicht als das Wesen der Affekte bildend, sondern bloß als Begleiterscheinungen betrachtet, die die Affekte kennzeichnen. Einen Beleg dafür, daß sich die Anerkennung von solchen Merkmalen sehr wohl mit der intellektualistischen Erklärung der Affekte vereinen läßt, liefert STUMPF selbst. (35)

Da jedoch hier nicht Raum ist, auf die erwähnten Theorien näher einzugehen, so sei nur die Frage gestellt, inwiefern, wenn die bisherigen Erklärungsversuche nicht genügen sollten, durch die Zurückführung des Affektes auf einen Gefallenstatbestand mehr geleistet würde. denn in diesem Fall müßte, wenn, wie anzunehmen sein dürfte, nicht jedes "satte Gefallen" einen Affekt bedeutete, dieser durch begleitende Momente erst gegenüber den Gefallensakten im allgemeinen gekennzeichnet werden.

ad 3. Wie angeführt, soll das "Gefallen" nicht nur einen Einblick in das innere Wesen des Glücksstrebens und des Affekts gewähren, sondern auch das Verständnis für die nach einer Erklärung verlangenden Tatsachen des Bedürfnisses wie der Befriedigung oder Genugtuung liefern. Aus Gründen, die noch erörtert werden sollen, könne keines von beiden dem Gefühlsleben zugeschrieben werden, insofern dem Verfasser keine Hindernisse vorzuliegen, sondern im Gegenteil, die Mängel der bisherigen Erklärungsversuch sich ihm aufzuheben scheinen, wenn die genannten Tatsachen als Gefallensakte aufgefaßt werden, und zwar Befriedigung oder Genugtuung als sattes, Bedürfnis als unsattes Gefallen. (36)

Seine ablehnende Stellung gegenüber der Auffassung der in Rede stehenden seelischen Vorgänge als Gefühlstatbestände begründet er durch den Hinweis darauf,
    a) daß am Gefühle nur dessen qualitative Verschiedenheit, Lust oder Unlust zur Unterscheidung von Befriedigung und Bedürfnis herangezogen werden könnte,

    b) daß der doppelte Gegensatz, den das Gefallen aufweise (einen "positiven" im Mißfallen, einen "privativen" im Bedürfnis oder unsatten Gefallen), beim Gefühl nicht anzutreffen sei,

    c) daß die lange Dauer von Genugtuung oder Befriedigung diese gegenüber der Flüchtigkeit der Gefühle als (sattes) Gefallen kennzeichne,

    d) daß die verschiedenen Sättigungsgrade des Gefallens nicht ohne theoretische Schwierigkeit (Verstoß gegen das Kausalgesetz) verstanden werden könnten.
ad a) Wenn auch eingeräumt werden muß, daß durch Unlust allein die Tatsache des Bedürfnisses nicht erklärt werden kann, so wird doch ebenso zuzugeben sein, daß durch das "unsatte Gefallen" in dieser Hinsicht nicht mehr geleistet würde. Da sich im Bedürfnis deutlich ein Begehrungsmoment zu erkennen gibt, so könnte höchstens der Komplex "unsattes Gefallen und Wünschen" zur Erklärung dieser Tatsache herangezogen werden. (37) Dann aber würde sich Unlust als Voraussetzung eines solchen Wünschens oder Begehrens in demselben Maße brauchbar erweisen. Es stellen sich sogar häufig genug unter dem Namen Bedürfnis (z. B. nach Nahrung, Kleidung), Begehrungen ein, die ohne Zweifel sinnlichen Gefühlen ihr Entstehen verdanken, so daß selbst nach der Position von SCHWARZ anstelle dieser Gefühle kaum ein (unsattes) Gefallen gesetzt werden könnte.

Zur Erklärung des Bedürfnisses als "unsattes Gefallen, das im sukzessiven Kontrast mit sattem gespürt wird", (38) wäre noch zu bemerken, daß, wie schon Beispiele aus dem gewöhnlichen Leben zeigen, unter Bedürfnis nicht stets ein aktuelles psychisches Geschehnis gemeint sein muß; ein solches tritt eben erst auf, wenn der Mangel eines der Bedürfnisgegenstände sich fühlbar macht. Sonst bedeutet also Bedürfnis eine Disposition; dafür spricht auch der Umstand, daß die Ausdrücke "Bedarf und bedürfen" eine viel weitgehendere, über die Grenzen des Psychischen hinausreichende Anwendung erfahren. In diesem Sinn bedarf z. B. eine Pflanze so gut der Pflege wie ein Kind.

Kann man also der Aufstellung unseres Autors, "Bedürfnis = unsattes Gefallen", nicht zustimmen, so wird dagegen seine weitere Behauptung, Genugtuung oder Befriedigung sei sattes Gefallen, kaum einen Widerspruch erfahren, vorausgesetzt, daß unter "Gefallen" Werthalten zu verstehen ist. Damit sind aber Genugtunng und Befriedigung keineswegs aus dem Gefühlsleben ausgeschlossen, da sich durch den Verlauf der bisherigen Untersuchungen eine Aussonderung des Gefallens aus dem Bereich der Gefühle nicht als sachgemäß erwiesen hat. Es liegt also kein Grund vor, das für Genugtuung wesentliche emotionale Moment - von allen intellektuellen Voraussetzungen selbstverständlich abgesehen - anderswo als auf dem Gebiet des Gefühls zu suchen.

Somit bliebe nur noch, was die Gleichstellung von Befriedigung und Genugtuung anlangt, einiges beizufügen. Beruth auch das eine wie das andere auf derselben psychischen Grundlage, ist ihr Vorhandensein nämlich vom Urteil über das Eintreten des Verlangten abhängig, bedeuten sie mit einem Wort Werthaltungen, so wird doch in den Gegenständen, auf welche sich diese Werthaltungen richten, ein Unterschied zu finden sein. Zweifellos hat das Wort "Befriedigung" in dieser Beziehung ein viel weiteres Anwendungsgebiet als "Genugtuung": man könnte wohl ersteres für letzteres setzen, aber nicht umgekehrt, indem von Befriedigung auch dort gesprochen werden kann, wo es sich um die Stillung sinnlicher Begierde handelt, während man der wahren Bedeutung von Genugtuung wahrscheinlich nur im Hinblick auf Ethisches nahe kommen wird.

Durch das bisher Angeführte würde die weitere Untersuchung der Gegensätze, die nach SCHWARZ zwischen Bedürfnis und Befriedigung (Genugtuung) einerseits, Gefühl andererseits bestehen sollen, überflüssig sein, wenn dabei nicht wieder, indem für Befriedigung "sattes", für Bedürfnis "unsattes" Gefallen gesetzt wird, neue Unterschiede zwischen Gefallen und Gefühl zur Sprache kämen. Diese sind bereits unter  b - d  angeführt worden.

ad b) Daß das Gefallen jenen doppelten, "positiv" und "privativ" genannten Gegensatz aufweist, rührt daher, daß es sich von zwei verschiedenen Gesichtspunkten aus betrachten läßt. Dabei bildet, genau genommen,  unsattes Gefallen  nicht einen Gegensatz zu  Gefallen  überhaupt, welches sattes und unsattes Gefallen einbegreift, sondern nur zu der einen Art, dem  satten Gefallen,  während zu Gefallen schlechthin  Mißfallen  im Gegensatz steht. Übrigens wird aber auch durch diese doppelte Gegensätzlichkeit die beiden Gegensätze für das Gefühl sogar noch mehr als für das "Gefallen". Denn "Gefallen und Mißfallen" drückt zunächst nur den Gegensatz "Lust oder Unlust am Existierenden" aus, und läßt die Gefühle, die durch Nichtexistenz bedingt sind, unberücksichtigt. Nur der Zusatz "unsatt" ersetzt dies zum Teil. Es ist aber ein anderes, an einem Mangel, also unter Voraussetzung eines negativen Urteils wirkliche Unlust fühlen (Unwerthalten) oder ein Phantasiegefühl bei Annahme des fehlenden Objektes (Werten erleben. Beides wäre nach der Position von SCHWARZ nur durch den Terminus "unsattes Gefallen" zu bezeichnen. (39)

ad c) Als Beispiel für das unter  c  angeführt gibt SCHWARZ an: "Mancher freut sich tagelang darüber, daß er da und da ein gutes Dinner gegessen hat; gleich dauerhaft ist die Genugtuung über Dauerndes, z. B. darüber, daß man Vater eines Sohnes und nicht etwa einer Tochter ist oder darüber, daß man in einem mächtigen Rechtsstaat lebt". Doch wird auch er gewiß nicht meinen, daß eine solche Genugtuung konstant im Gemüt des Betreffenden aktuell bleibe. Hier ist also zu unterscheiden zwischen der Werthaltung als aktuellem Gefühl, die als solches flüchtig wie jedes andere Gefühl ist und nur ausgelöst wird, sobald das betreffende Urteil, das seine Voraussetzung bildet,m gefällt wird, - und der Werthaltung als Disposition, die sich ein ganzes Leben hindurch erhalten kann. Im übrigen wird sich auch diese wie jede andere Gefühlsdisposition dem Gesetz der Abstumpfung nicht entziehen; ein von sonstigen Gefühlen verschiedenes Verhalten ist in dieser Hinsicht auch beim Werthalten nicht anzutreffen.

ad d) Die Unmöglichkeit, mit der Gefühlsansicht dem Gefallen gegenüber auszukommen, soll sich ganz besonders dort zeigen, wo man sie anwendet, um die Sättigungsgrade des Gefallens darzustellen. Da solche beim Gefühl nicht nachweisbar wären, so liefere höchstens die Mischung von "Bedürfnis- und Genugtuungsgefühl" (unsattes + sattes Gefallen) einen scheinbaren Ersatz, um den Zwischenstufen zwischen den beiden Endpunkten "satt" und "unsatt", den Graden mehr oder minder gesättigten Gefallens gerecht zu werden. Damit würde aber gegen das Kausalgesetz verstoßen, nach welchem es unmöglich sei, daß eine Ursache, je größer sie werde, eine umso geringere Wirkung hervorbringt: das bleibe gleich unvermeidlich, mag man die Stärke des komplexen Tatbestandes als Funktion der Gefühlsstärke des einen Bestandstückes oder als Wirkung einer anderen außerhalb dieses Komplexes liegenden Ursache auffassen. (40) Daß jedoch das Bedürfnis, Sättigungsstufen des Gefallens darzustellen, nicht besteht, da von einer steigerungsfähigen Sättigung überhaupt nicht gesprochen werden kann, - wie auch, daß ein Widerspruch mit dem Kausalgesetz in einem solchen Fall gar nicht vorliegt, haben die Ausführungen auf Seite 532f und 533f bereits zu zeigen versucht.


§ 4. "Gefallen" und Urteilsgefühl

Folgende Ausführungen sollen jenen kritischen Bemerkngen gelten, durch welche sich SCHWARZ ausdrücklich speziell gegen die Auffassung des Werthaltens als eines auf Urteile gegründeten Gefühles wendet, sofern für ihn Werthalten (welches von MEINONG) (41) und Affekt (welcher von STUMPF) (42) auf diese Weise beschrieben wird) in letzter Linie nichts anderes als Gefallen bedeutet. Seine Einwände werden hier ohne Rücksicht darauf, bei der Kritik welches der beiden genannten Autoren er sie erhoben hat, in Kürze wiedergegben. Die Definition des Werthaltens als Urteilsgefühl ist nach SCHWARZ
    1. zu weit, da nicht jedes Urteil, das zu einem Gefühl tritt, ein Werthalten bedingt, wie etwa im Fall von Überraschungen; sie ist

    2. andererseits wieder zu eng, da es Werthaltungen gibt, die zu ihrem Entstehen keines Urteils bedürfen, wie etwa

      a) das ästhetische Gefallen

      b) das Gefallen an Wahrheit, sobald man die Wissensgefühle, wie MEINONG dies tun soll, von den Urteilsgefühlen ausschließt.

      c) das Gefallen an Neuheit, das im unsatten Zustand Neugierde genannt wird. - da ferner

      d) das Wertgefühl oft nur an einer Vorstellung hängt, also wenigstens in diesem Fall kein Urteilsgefühl sein kann,

      e) Werthaltungen bzw. Affekte oft auftreten, ehe zum Urteilen auch nurz Zeit vorhanden gewesen wäre. (43)
ad 1. Nach SCHWARZ sind die Gefühle der Überraschung, Verwunderung zwar keine Werthaltungen, sie setzen aber dennoch ein Urteil voraus, da solche Gefühle nicht zustande kommen könnten, wenn man von der Existenz jener unvermutet eingetretenen Dinge nicht überzeugt wäre. (44)

Dem ist entgegen zu halten, daß Überraschung zunächst einen komplexen Tatbestand darstellt, bei dem erst die Analyse zeigen kann, was dem Überraschtwerden allein und was begleitenden Umständen wird zugeschrieben werden müssen. Der Umstand, daß wir von angenehmen und unangenehmen Überraschungen reden können, deutet fürs erste darauf hin, daß das qualitative Moment dieses Komplexes nicht sowohl eine Folge des Überraschtwerdens an und für sich ist, als vielmehr auf Rechnung dessen gesetzt werden muß,  womit  man überrascht wird. Das Urteil über das Eintreten eines Gegenstandes oder Ereignisses wird freilich Lust oder Unlust hervorrufen, je nachdem es sich um einen Wert oder Unwert handelt. Diese Gefühle, die jedenfalls Wertgefühle sind und des Urteils als Voraussetzung bedürfen, wären jedoch auch aufgetreten, wenn jenes Ereignis nicht unvorhergesehen eingetroffen wäre, was deutlich zeigt, daß sie, sowie ihre Voraussetzungen streng genommen nicht zur Überraschung selbst gehören. Nun ließe sich etwa noch vermuten, die Überzeugung, die SCHWARZ meint, beziehe sich auf das rasche, unvorhergesehene Eintreten von Ereignissen; da aber ein solches Urteil erfahrungsgemäß meist gar nicht eintritt, so ergibt sich, daß Überraschung und Verwunderung eben überhaupt keine Urteilsgefühle im Sinne der Wertgefühle sind. Das Urteil spielt nur vermöge der Art und Weise, wie es auftritt (nämlich rasch und unvermutet), eine Rolle. Das so hervorgerufene Gefühl der Überraschung, mag es nun Lust oder Unlust sein, (45) unterscheidet sich von den Wertgefühlen dadurch, daß es sich an den Urteilsakt anschließt, während die Bedingungen für das Auftreten der Wertgefühle durch den Gegenstand des Urteils gegeben sind. Es liegt hier jener unterschied vor, den WITASEK (46) durch den Gegensatz von Akt und Inhaltsgefühl ausgedrückt hat.

Zusammenfassend läßt sich sagen, daß SCHWARZ sicher im Recht ist, wenn er den Fall der Überraschung in das Gebiet der Urteilsgefühle einbezieht. Aber ein Argument gegen die von ihm bekämpfte Auffassung des Wertes liegt darin gewiß nicht vor: denn der Satz, Wertgefühl ist Urteilsgefühl, ist keine Definition und niemals im Sinne einer solchen ausgesprochen worden, - auch von MEINONG nicht, der von Anfang an den Wertgefühlen die Wissensgefühle als eine zweite Art von Urteilsgefühlen zur Seite gestellt hat. (47)

ad 2a. Kann man auch der Ansicht, daß die ästhetischen Gefühle keine Urteilsgefühle sind, (48) vollkommen beistimmen, so wird man dadurch doch nicht zu dem Schluß gedrängt, daß die von SCHWARZ angegriffene Bestimmung der Wertgefühle zu eng sei. Es ließe sich viel eher, da den ästhetischen Gefühlen jene für die Werthaltungen charakteristische Voraussetzung fehlt, daraus schließen, daß die ästhetischen Gefühle keine Wertgefühle sind, daß das Gefallen eben etwas anderes als Werthalten sein muß.

An dieser Stelle soll noch auf einen von SCHWARZ angeführten, bisher unberücksichtigt gebliebenen Gegensatz zwischen Gefallen und Gefühl hingewiesen werden, der zugleich im besonderen Maße geeignet erscheint, die Verschiedenheit des ästhetischen Gefallens vom Werthalten erkennen zu lassen: "Letztere" (die Unlust der Langeweile) "ist eine interessierte, erstere" (das Mißfallen am Häßliche) "eine uninteressierte Unlust, eben damit überhaupt keine. Denn Unlust, die nicht als eigener zuständlicher Unwert empfunden wird, ist keine Unlust. Sie ist ein verwirrender Name für Mißfallen, d. h. Unwerthalten von etwas anderem." (49)

Zunächst erhalten wir aus dem Beisatz, daß nur der eigene Zustandsunwert als Unlust bezeichnet werden könne, die Überzeugung, daß SCHWARZ die Bezeichnungen "Lust" und "Unlust", fast ausschließlich für sinnliche Gefühle anwendet, (50) alles übrige von ihm jedoch, was sonst gewöhnlich als Gefühl aufgefaßt wird, in den Bereich des Gefallens versetzt und den Lust und Unlustgefühlen, die als eigener zuständlicher Wert bzw. Unwert  interessiert  sind, als  uninteressiert  entgegengestellt wird.

Was bedeuten aber ferner die Ausdrücke "interessiert" und "uninteressiert"? Die Antwort auf diese Frage wird natürlich durch den Hinweis auf das Begehrungsmoment zu geben sein, da sich die Interessiertheit unserer Gefühle, d. h. deren Anteilnahme an irgendeinem Gegenstand kaum anders als durch unser Begehren, Wünschen, Wollen wird äußern können. Da jedoch dieses Begehrungsmoment in so enger Beziehung zu den Wertgefühlen steht, daß es sogar zur Erklärung des Wertbegriffes seine Verwendung gefunden hat, so dürfte es wohl natürlicher sein, die Wertgefühle, wie das auch anderwärts schon geschehen ist, als interessiert den ästhetischen Gefühlen als uninteressiert gegenüberzustellen. (51) In diesem Sinne bietet die Interessiertheit einen neuen Anhaltspunkt für die unterscheidende Charakteristik der ästhetischen und der Wertgefühle.

ad 2b. Auch die Wissengefühle könnten nicht zu den Werthaltungen gerechnet werden, sofern man es für zu künstlich hält, anzunehmen, daß zum Urteil, welches Gegenstand des Gefühles ist, ein zweites trete, durch welches die Existenz jenes ersten Urteiles erfaßt werde. Damit aber, meint SCHWARZ, würde eine wichtige Gruppe von Werthaltungsfällen aus dem Gebiet der Werthaltungen ausgeschlossen werden, nämlich die Wertschätzung der Wahrheit. (52)

Wie bereits erwähnt, hält auch MEINONG die Wissensgefühle nicht für Wertgefühle. Aber dadurch wird der Wert der Wahrheit so wenig in Frage gestellt, wie die Erkenntnis, daß zum Entstehen der ästhetischen Gefühle Urteilsakte nicht wesentlich sind, das Werthalten ästhetischen Genießens oder den Wert von Kunstgegenständen, ja den des Schönen überhaupt bedroht. Übrigens kann es sich sogar ganz wohl zutragen, daß beide Arten von Gefühlen nebeneinander vorkommen, solche, die durch ein Urteil über das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein einer Erkenntnis bedingt werden - die sich übrigens nur durch ihren Gegenstand von den anderen Wertgefühlen unterscheiden würden - neben solchen, die sich direkt an den Urteilsakt, an die rasch und sicher abfließende intellektuelle Tätigkeit schließen. (53) Diesen letzteren, den von MEINONG in Betracht gezogenen Wissensgefühlen, die von WITASEK (54) als  Urteilsaktgefühle  bezeichnet werden, wären dann die ersteren als Wertgefühle, genauer Wissenswertgefühle zur Seite zu stellen.

ad 2c. Den eben besprochenen Gefühlen ähnlich sind jene, die den Neugierigen erfüllen, wenn er Neues erfährt; wie dem Forscher bereitet auch ihm das Urteilen Lust, das Nichturteilenkönnen Unlust. Wahrscheinlich aber handelt es sich hier nur um die eine Art der oben berührten Gefühle, die Urteils akt gefühle; denn Ursache seiner Freude ist nicht das Bewußtsein, daß er dieses oder jenes weiß, genauer, daß er darüber urteilt, sondern der Vorgang des Urteilens selbst. Verhält es sich so und kommt noch der Umstand in Betracht, daß das Gefallen am Neuen nicht nur Urteilen, sondern auch Vorstellungen gilt, dann ist dem Einwand von SCHWARZ wenigstens insoweit zuzustimmen, daß das Gefallen am Neuen nicht in allen Fällen ein Urteilsgefühl ist. Da aber ein solches Gefallen kein Werthalten ist, so wird dadurch an der Definition der Wertgefühle nichts geändert. Übrigens hat hier so wenig wie bei Überraschungen das Neue an und für sich ein Lustgefühl zur Folge, da ein Häßliches auch als "neu" mißfallen und höchstens erst durch längere Gewöhnung daran das Abschreckende verlieren wird. Das ist ein Zeichen dafür, daß nicht das Neue an und für sich gefällt, sondern daß durch Neues Gefühle intensiver erregt werden als durch Bekanntes. Dies kommt z. B. zur Geltung beim sinnlichen Gefühl: die neue Weinsorte schmeckt besser als die alte. Das ist kein Wertgefühl, denn es muß nicht darüber, daß etwas Neues da ist, geurteilt werden. Ebenso wirkt das neue Kunstwerk, eventuell der neue Wertgegenstand als solcher, obwohl noch immer nicht an die Neuheit gedacht, folglich diese nicht wertgehalten wird. Natürlich kann man abe auch an die Neuheit denken und dann funktioniert sie eventuell als Wertgegenstand so gut wie Schönheit oder Wahrheit.

ad 2d. An dieser Stelle knüpft SCHWARZ an MEINONG an, nach welchem die Wertgröße nicht nur von der Intensität abhängt, mit der die Existenz des Objekts wertgehalten, sondern auch von der Intensität, mit der dessen Nichtexistenz unwertgehalten wird. So sei man an die längst gesicherte Freundschaft "gewöhnt, wie der Gesunde an die Gesundheit; aber man kann sich in jedem Moment vergegenwärtigen, wie schwer man durch ihren Verlust betroffen würde und dieser Schwere, also dem auf die Nichtexistenz bezogenen Wertgefühle, entspricht durchaus die sonst so unverständliche Größe des Wertes." (55) "Ähnliches", fügt SCHWARZ hinzu, "sehen wir bei dem, der sich Gedanken an eine höchste Freundschaft berauscht. Er weiß, solche wird ihm nie verwirklicht sein. ..." In solchen Fällen, meint er, hingen die Wertgefühle von bloßen Vorstellungen ab, wären mithin keine Urteilsgefühle. (56) Durch diesen Einwand wird nun in der Tat ein Mangel der Aufstellungen in MEINONGs werttheoretischen Untersuchungen aufgedeckt. Diesem Mangel hat aber MEINONG selbst durch den Hinweis auf die Rolle abgeholfen, die den Annahmen beim Wertverhalten zukommt. (57) Vorstellungen allein würden allerdings nicht ausreichen, weil das Nichtvorhandensein von etwas, wie z. B. hier der bestehenden Freundschaft zweifellos nicht durch Vorstellen, sondern erst mit Hilfe einer Annahme erfaßt werden kann. Die Charakteristik der Wertgefühle als Urteilsgefühle wird mithin eine erweiternde Modifikation erfahren müssen, indem die Annahmegefühlte (Phantasiegefühle) den Urteilsgefühlen an die Seite treten.

ad 2e. Schließlich sei noch der Einwand betrachtet, den SCHWARZ durch den Hinweis auf die Erfahrung erhebt, daß Gefallensakte entstünden, ehe wir noch Zeit zum Urteilen gehabt hätten, wie etwa, "wenn wir eben eine sinnliche Lust erlebt haben und diese entschwindet. Dann haben wir sofort die Empfindung, uns fehle etwas. Diese Empfindung stellt sich ohne Urteilstätigkeit ein. Wir spüren sie als dunkle Sehnsucht nach irgendetwas, das uns fehlt." (58)

Derartige Beispiele lassen eine zweifache Deutung zu: Entweder erleben wir dabei bloß sinnliche Lust und kein Wertgefühl, dann kann das Schwinden dieses Erlebnisses einfach ein sinnliches Begehrn, kein Unwerthalten zur Folge haben; oder aber, jenes "es fehlt mir etwas" ist im Bewußtsein gegeben, dann ist schon durch die vorliegende Negation das Vorhandensein eines Urteils sichergestellt, so sehr auch dessen Gegenstand (jenes etwas) nur unanschaulich vorgestellt werden mag. Daß übrigens das Entstehen solcher und ähnlicher Urteile nicht eben viel Zeit bedarf, zeigen die Wahrnehmungsurteile deutlich genug.

Somit stellen sich alle Instanzen, welche von SCHWARZ herangezogen worden sind, die intellektualistische Beschreibung der Wertgefühle zu widerlegen, als beweisunkräftig heraus. Dabei kommt die Gegenüberstellung von Gefallen und Gefühl, sofern durch sie der für das Gefallen charakteristische Gegensatz von "satt und unsatt" besonders hervorgehoben wird, (59) der intellektualistischen Auffassung sogar einigermaßen entgegen, da nur durch das Urteil die Existenz oder Nichtexistenz eines Dinges erfaßt werden kann.


§ 5. "Gefallen" und Begehren

Da SCHWARZ, obwohl er die Gefallensakte zu den Wollungstatsachen rechnet, dennoch das Werthalten von den Begehrungen unterscheidet, so weist er gelegentlich auf die Gegensätze zwischen diesen beiden Tatsachen hin. (60) Alle hier anzuführen, erscheint überflüssig, da, wenn sie sich auch nicht durchwegs als einwandfrei ergeben sollten, der Grundthese, die Werthalten und Begehren scheidet, im allgemeinen beigetreten werden kann.

Vor allem trennt SCHWARZ das Gefallen als ursächliches Moment vom Wünschen als dessen Folgeerscheinung. (61) Auch wenn man, wie im obigen geschehen ist, "Gefühl" statt "Gefallen" setzt und die Frage nach dem innersten Zusammenhang von Fühlen und Wollen berührt, so wird man, ohne die Schwierigkeit zu übersehen, die sich ihrer Beantwortung entgegengestellt, einräumen können, daß das Fühlen im allgemeinen das Primäre, das Begehren jedoch das Sekundäre ist. (62) Nur auf eine Konsequenz hieraus sei hier im Hinblick auf den Hauptgegenstand der gegenwärtigen Untersuchung ausdrücklich hingewiesen. Wenn es sich darum handelt, ein Kennzeichen dafür abzugeben, was für uns Wert hat, so kann das Begehren immerhin zu diesem Zweck herangezogen werden, wohl aber nur mit Umgehung des dem Begehren normalerwise zugrunde liegenden Gefühles. Da man ferner dasjenige, was schon verwirklicht ist, nicht mehr begehrt, so kann durch dieses Moment, das aktuell gar nicht vorhanden ist, jenes dem Wertobjekt entgegengebrachte psychische Verhalten, das jedermann als ein eigenes, aktuellen Erlebnis spürt und das auch im Sinne des gewöhnlichen Sprachgebrauchs allein die Bezeichnung Werthaltung verdient, nicht charakterisiert werden. Allerdings könnte der Wunsch, ein gegenwärtiges Objekt zu behalten, wenn auch wahrscheinlich nur bei Annahme seines Verlustes, als etwas Positives zur Werthaltung hinzutreten; sicherlich aber müßte ein solcher Gedanke bei Wertschätzung von Vergangenem vollends außer Betracht bleiben. Insofern nun SCHWARZ, wie oben berührt, das "Gefallen" dem Begehren entgegenstellt, ist auch er als Gegner einer solchen Begehrungstheorie des Wertes zu betrachten. Daß gleichwohl die vorliegend Untersuchung seiner werttheoretischen Aufstellungen in ihrem Titel als gegen eine voluntaristische Werttheorie gerichtet bezeichnet werden konnte, hat darin seinen Grund, daß SCHWARZ wie sogleich noch ausdrücklich zu berühren sein wird, das "Gefallen" als eine  Wollungstatsache in Anspruch nimmt.


§ 6. "Gefallen" als unableitbare Tatsache

Da nach der Ansicht von SCHWARZ weder vom Gefühl noch vom Begehren her ein Verständnis für die Tatsache des Werthaltens zu erzielen ist, ergibt sich, daß, da eine dritte elementare Erscheinung des Gemüts, auf welche das "Gefallen" zurückgeführt werden könnte, nicht vorliegt, dieses als ein besonderes, unableitbares psychisches Geschehnis betrachtet und nach SCHWARZ' ausdrücklicher Bemerkung (63) in das Gebiet des Wollens eingereiht werden muß. (64)

Obwohl durch vorliegende Untersuchung schon zu zeigen versucht worden ist, daß SCHWARZ keinen Grund beigebracht hat, der das Werthalten für etwas anderes als ein Gefühl zu halten nötigte, so könnte nun immerhin noch die Frage aufgeworfen werden, was nach Abzug des "Gefallens" - wenn auch das ästhetische dazu gerechnet werden soll - für das Gefühlsleben eigentlich übrig bliebe. Augenscheinlich nicht viel mehr als sinnliche Lust und Unlust, man wird jedoch nicht behaupten wollen, daß das Gefühlsleben kurzweg durch sinnliche Lust und Unlust allein ausgemacht werde.

Überdies wird sich eine Trennung des "Gefallens" vom Gefühl auch aus anderen Gründen kaum durchführen lassen. Psychologisch läßt sich nämlich das, was man erlebt, wenn etwas gefällt oder mißfällt, doch nicht anders beschreiben als durch den Hinweis auf gewisse gegensätzliche Tatsachen, die, da doch Affirmation und Negation so wie Begehren und Widerstreben als ausgeschlossen zu betrachten sind, nicht wohl anderem als dem Gefühlsgebiet zuzuzählen, somit als Lust bzw. Unlust zu betrachten sind. Auch SCHWARZ scheint der Ansicht zu sein, daß man hier ohne Gefühl sein Auskommen nicht finden könne, indem er wenigstens zugibt, daß Gefallen und Mißfallen von Lust-, bzw. Unlustgefühlen begleitet werden, genauer ausgedrückt, daß diese Gefühle durch die Gefallensakte erregt würden. (65) Da also die Qualität Lust und Unlust nicht ausgeschlossen werden kann, folgt augenscheinlich, daß "Gefallen" entweder ein Gefühl hervorruft oder selbst ein solches ist. Weil man aber weder erfahrungsgemäß noch aus theoretischen Gründen dazu geführt wird, anzuerkennen, man erlebe bei jedem "Gefallen" zweierlei, vorerst die Erregung des in Rede stehenden Vorganges, dann die des Gefühls, so wird es wohl das Natürlichste sein, im "Gefallen" ein Gefühl zu sehen.

Den Wollungstatsachen werden die Gefallensakte von SCHWARZ deshalb zugezählt, weil eine Art des "Gefallens", nämlich das "unsatte" ein Wünschen nach sich zieht. Dem ist folgendes entgegenzuhalten: wird das  unsatte  Gefallen deshalb zu den Wollungstatbeständen gerechnet, weil es eine Wollung mit sich führt, so müßte das  satte  Gefallen ganz aus demselben Grund den Gefühlen zugezählt werden, da es ein Lustgefühl zur Folge hat. Daraus ergibt sich aber, daß man das Gefallen als solches mit derselben Berechtigung in das Gebiet des Wollens, wie in das des Fühlens verlegen könnte.

Allerdings bestimmt den Verfasser noch ein anderer Umstand, die Akte des Gefallens und Mißfallens zum Wollen zu rechnen: "Wollen im engeren Sinne oder Wählen ist ein Akt des  Höherwertens.  Folglich war es ganz richtig, die Akte des einfachen Wertesn zur selben Klasse zu zählen und sie als die  einfachen Willensakte  zu bezeichnen." Wäre jedoch unser Wollen nicht mehr als ein "Höherwerten", so käme es wohl niemals zur Tat. Es scheint vielmehr, daß erst das Höherwerten (nach den Ausführungen dieser Untersuchung das  intensivere  Werthalten) (66) in Fällen des Wählens den Ausschlag gibt. Es führt mit sich, daß man eine von zwei Möglichkeiten der andern vorzieht, weil jene eben wertvoller erscheint; aber deshalb ist es nicht schon das Wollen selbst. Und ebenso gehört das einfache Werten (Gefallen) nicht zum Wollen, weil Wollen überhaupt etwas anderes als Werten ist.


§ 7. Terminologisches

Im folgenden soll noch die Eignung der Ausdrücke "Gefallen" und "Mißfallen" als Bezeichnungen für Wertgefühle, desgleichen die der Bezeichnungen "satt" und "unsatt" für die beiden Arten der Wertgefühle, Werthaltung und Wertung, erwogen werden.

Der Terminus "Gefallen" ist nicht nur durch die Wissenschaft, sondern auch durch den gewöhnlichen Sprachgebrauch für eine andere psychische Tatsache bestimmt und wird sich daher für das Werthalten umso weniger eignen, als das ästhetische Gefallen nicht einmal eine besondere Art des "Gefallens" im weiteren von SCHWARZ verwendeten Sinne bildet. Da wir ferner auch im "Werthalten" eine durch die Umgangssprache längst gesicherte Bezeichnung besitzen, so liegt auch kein Grund vor, nach einer neuen zu suchen.

Allerdings gilt dieser Ausdruck nur für die eine, von SCHWARZ als "satt" bezeichnete Art des Gefallens, während sich im gewöhnlichen Sprachgebrauch für das "unsatte Gefallen" wie für die Mißfallensakte" keine Ausdrücke bieten. Es liegt jedoch kein Grund vor, solche aus anderen Gebieten herzuholen. Ein Gegenstand, dessen Existenz Lustgefühle hervorruft, oder solche im Falle seines Vorhandenseins hervorriefe, wird als "Wert" bezeichnet und ihm das Prädikat "wertvoll" beigemessen. Für ein dem Werthalten ähnliches Verhalten einem Objekt gegenüber, daß zwar nicht verwirklicht ist, aber als "Wert" angesehen wird, wird daher ein den genannten Ausdrücken ähnlicher zu wählen sein, - ebenso für ein dem Werthalten entgegengesetztes Reagieren einer, der diesen Gegensatz klar und augenfällig zu bezeichnen vermag. Dies ist dann auch durch die Termini "Wertung", bzw. "Unwert" und "Unwerthalten" geschehen. (67)

Übrigens erhellt die Unzulänglichkeit der Bezeichnung "Gefallen" auch noch aus einem Umstand, auf den SCHWARZ selbst aufmerksam macht. Vom Beginn dieser Untersuchung an wurde zwar aufgrund seiner Ausführungen (68) Gefallen und Werthalten als identisch vorausgesetzt. Nun scheint dies aber der Meinung unseres Autors selbst nicht ganz zu entsprechen, wie aus einer anderen Stelle ersichtlich wird: "Hält man doch manches, was einem nicht gefällt, wert, z. B. als Mittel zum Zweck. Erst die Funktion des Vorziehens deckt sich mit allem Werthalten ..." Hier sieht man ausdrücklich Gefallen und Werthalten in einen Gegensatz gebracht, der einer weiteren Verdeutlichung nicht mehr bedarf. Über das Verhältnis von Werthalten und Vorziehen ist an anderer Stelle schon einiges bemerkt worden.

Die Ausdrücke "satt" und "unsatt" zeigen bei SCHWARZ eine metaphorische Anwendung: wie auf Hunger ein Begehren nach Nahrung eintritt, so auf "unsattes Gefallen" der Wunsch nach Verwirklichung des Gefallensobjektes. Wie bei vielen Vergleichen stimmt auch hier die Analogie nur auf den ersten Anschein, wobei sie sich bei genauerer Prüfung als nicht recht zutreffend erweist. Denn während der Hunger nach seiner Befriedigung schwindet, geschieht das beim Gefallen keineswegs; es bleibt und verändert nur seine Qualität, indem es aus einem "unsatten" ein "sattes" wird.

Ein anderer Mangel besteht in den beiden Deutungen, die sich aus dieser Analogie ergeben. Die eine davon ist bereits angeführt worden. Die andere läßt einen Grad mehr oder minder gesättigten Gefallens zu, je nachdem Gefallensobjekte (solche die eine Summe darstellen) in einem größeren oder geringeren Maß verwirklicht sind. Die Einführung der beiden Sättigungsarten von SCHWARZ, die oben als erste und dritte namhaft gemacht wurden, dürfte sich aus einem solchen Vergleich verstehen lassen. Als vollends außerhalb der angeführten Analogie gelegen ist die oben an zweiter Stelle berührte, ebenfalls steigerungsfähige Sättigungsart zu betrachten, bei welcher der Grad der Sättigung der einzelnen Gefallensakte von der besseren oder minderen Qualität der gleichartigen Gefallensobjekte abhängt.

Sieht man jedoch von den beiden Bedeutungen des Wortes "Sättigung" ab, bei denen es sich früheren Darlegungen gemäß nur um Werthaltungsintensitäten handelt, (Fall zwei und drei der obigen Zählung) so bleibt die Bezeichnung "satt" und "unsatt" allerdings nur für den einen Gegensatz bestehen, der hier schon wiederholt durch "Werthalten" und "Wertung" ungefähr wiedergegeben wurde. Mit dieser Bedeutung könnte man sich, so wenig man dabei durch das Sprachgefühl unterstützt wird, immerhin noch zufrieden geben; aber dann bliebe noch "sattes" oder "unsattes Mißfallen" fürs erste nicht verständlich, denn durch diese beiden Ausdrücke lassen sich weder Phantasielust einer Annahme von Nichtexistenz, noch Phantasieunlust bei Annahme der Existenz eines Unwertes bezeichnen und ebensowenig die entsprechenden Ernstgefühle. Es hat dies darin seinen Grund, daß das Attribut "satt" nur auf Objekte positiven, niemals aber auf Objekte negativen Wertes eine natürliche Anwendung finden kann.

Mit dieser Unbrauchbarkeit des gegensätzlichen Terminus "Mißfallen" mag es einigermaßen zusammenhängen, daß sich durch den Ausdruck "Gefallen" und seine beiden Determinationen keineswegs alle Vorgänge kennzeichnen lassen, die sich als ein bestimmtes emotionales Verhalten dem Wertobjekt gegenüber ergeben. Insbesondere findet sich in der Gefallenstheorie für das durch Annahme der Existenz eines Wertobjekts hervorgerufene Phantasiegefühl, sowie für das durch das Urteil über die Nichtexistenz hervorgerufene Ernstgefühl höchstens der Ausdruck "unsattes Gefallen" vor, der infolgedessen natürlich keinen der beiden Tatbestände deutlich bezeichnet. Um wieviel beweglicher und empfindlich der terminologische Apparat ist, der der Gefühlstheorie durch die drei Gegensatzpaare Werthaltung und Wertung, Wert und Unwert, Existenz und Nichtexistenz zur Verfügung gestellt wird, braucht kaum besonders angeführt zu werden.


§ 8. Schlußbemerkungen

Blicken wir am Ende dieser Untersuchungen noch einmal auf deren Verlauf zurück, so fällt es nicht schwer, deren Gesamtergebnis zu der These zu formulieren, daß die Gefühlstheorie des Wertes sich auch der eigenartigen Gestalt gegenüber, die HERMANN SCHWARZ der voluntaristischen Werttheorie zu geben versucht hat, in allen wesentlichen Punkten behauptet. Vor dem Vorwurf, zu diesem Ergebnis durch unzureichendes Eingehen auf die Einzelheiten in den Aufstellungen des genannten Autors gelangt zu sein, dürften die vorliegenden Ausführungen wohl sicher sein. Eher könnte die Genauigkeit dieses Eingehens durch das vorwiegend negative Resultat nicht ausreichend gerechtfertigt erscheinen, so daß ein Wort zur Verständigung hierüber nachträglich am Platz sein möchte.

Vor allem darf wohl darauf hingewiesen werden, daß, wo theoretische Bearbeitungen desselben Gegenstandes miteinander gleichsam in Wettbewerb treten, die direkte Auseinandersetzung jederzeit eines der natürlichsten Mittel bleibt, den Kampf der Theorien seiner Entscheidung näher zu bringen. Es sind Gründe äußerlichster Art, derentwegen von einem Eingehen auf die Einzelheiten gegnerischer Aufstellungen so häufig Abstand genommen werden muß. Fallen einmal unter besonderen Umständen solche Hindernisse weg, dann darf denjenigen sicher kein Tadel treffen, der die sich zu jener direkten Auseinandersetzung bietende Möglichkeit nicht unbenutzt läßt. Zudem war, dies zu tun, im gegenwärtigen Fall sachlich und im gewissen Sinn sogar persönlich nahe gelegt.

Sachlich durch den eingangs dieser Schrift angedeuteten Stand der Frage. Die von MEINONGs Untersuchungen ausgegangene Anregung ist durchaus nicht nur dem von ihm eingenommenen werttheoretischen Standpunkt zustatten gekommen. Darüber freilich, daß jede ernst zu nehmende Grundlegung der allgemeinen Werttheorie von psychischen, genauer emotionalen Erlebnissen ihren Ausgang nehmen müsse, wird heute kaum mehr ein Zweifel bestehen: aber zwischen Fühlen und Wollen schwebt, literarisch wenigstens, immer noch die Entscheidung und die zweite dieser Eventualitäten hat durch SCHWARZ' Eintreten für das "Gefallen", das gleichwohl als voluntaristische Konzeption gedacht ist, eine unerwartete Spaltung erfahren. Nun ist der Stand der Untersuchung sicher dieser Entscheidung dadurch um einen Schritt näher gerückt, daß MEINONG selbst in seinem Buch "Über Annahmen" durch seinen Stoff sich dazu hingedrängthat, seine durch Einbeziehung der Annahmetatsachen wesentlich vervollkommnete Grundauffassung der Natur des Wertes den begehrungstheoretischen Positionen von EHRENFELS' ausdrücklich gegenüberzustellen. Und wer vollends meint, daß bei dieser Gegenüberstellung das natürliche gute Recht der Gefühlsauffassung besonders deutlich zutage getreten ist, der wird es für kein überflüssiges Tun halten, wenn die Gefühlstheorie nun auch den Ausführungen von HERMANN SCHWARZ gegenüber auf die Probe gestellt wird.

Dazu lag aber auch noch etwas wie ein persönlicher Anlaß im Umstand vor, daß ja SCHWARZ in seinem Buch über "Glück und Sittlichkeit" den Weg der direkten Auseinandersetzung bereits selbst, wenn auch immerhin nur in bezug auf einige Hauptpunkte, eingeschlagen hat. Außerdem wird ihm, wie zu hoffen steht, ein Versuch nicht ohne alles Interesse sein, seine Aufstellungen unter dem Gesichtspunkt einer theoretischen Auffassung zu würdigen, von der er selbst mitteilt, (69) daß sie ihm einst die Bekanntschaft mit den Grundproblemen der Werttheorie zuerst vermittelt habe.

Den Anspruch, die Gefühlstheorie des Wertes gegenüber allen bisher unerledigt gebliebenen Bedenken endgültig gesichert zu haben, wollen die vorstehenden Darlegungen natürlich in keiner Weise erheben. Sollten sie aber auch nur dazu dienen, den Leser zu einer ebenso eingehenden Beschäftigung mit H. SCHWARZ' Aufstellungen zu veranlassen, als diejenige war, der sie entsprungen sind, so wird ihm die aus diesen Aufstellungen zu schöpfende Anregung und Förderung auch das Eingehen auf die im obigen niedergelegten kritischen Versuche als keine erfolglose Mühe erscheinen lassen.
LITERATUR - Wilhelmine Liel, Gegen eine voluntaristische Begründung der Werttheorie in Meinong (Hg) Untersuchungen zur Gegenstandstheorie und Psychologie, Leipzig 1904
    Anmerkungen
    1) HERMANN SCHWARZ, Glück und Sittlichkeit, Seite 49
    2) SCHWARZ, ebenda.
    3) Das ist zwar nicht ausdrücklich betont, wohl aber aus Seite 22 zu entnehmen "Gefallen (an Lust, an Wahrheit, an jemandes Wohl) hat nur eine Qualität, Lust (der Wohlgeschmack, das warme Bad usw.) hat viele Qualitäten."
    4) Er findet sich in der Zusammenfassung der Gegensätze (a. a. O. Seite 105) nicht vor.
    5) SCHWARZ, a. a. O. Seite 24
    6) SCHWARZ, a. a. O. Seite 73
    7) Nach SCHWARZ würde dies jedoch mit der Ansicht anderer Autoren übereinstimmen: so führt er KÜLPE an, der von der "Passivität der Affekte und der Aktivität der Triebe" spricht, - ebenso STUMPF, der die Affekte im Gegensatz zu den Begehrungen einen "passiven Gefühlszustand" nennt (a. a. O. Seite 64). Für SCHWARZ bedeutet nämlich Affekt "sattes Gefallen" bzw. "Mißfallen", - Trieb und Begehren "unsattes Gefallen und Wünschen".
    8) SCHWARZ, a. a. O. Seite 23
    9) SCHWARZ, a. a. O. Seite 65
    10) Durch MEINONG, "Über Annahmen", § 56.
    11) "Ob man freilich das Seinsollende selbst anders als dadurch definieren kann, daß es der Inhalt eines Begehrens ist, kann wohl gefragt werden," sagt STUMPF selbst (Über den Begriff der Gemütsbewegung, Zeitschrift für Psychologie, 1899, Bd. 21, Seite 56). Vgl. auch MEINONG, Psychologisch-ethische Untersuchungen zur Werttheorie: "Der Ausdruck  Sollen  bedeutet die komplexe Tatsache, daß ein Wille oder Wunsch vorliegt, der auf eine Handlung oder Wollung seitens desjenigen gerichtet ist, der eben  soll."  (Seite 184)
    12) SCHWARZ, Glück und Sittlichkeit, Seie 74
    13) Eine völlig ablehnende Stellung gegenüber der Eventualität objektloser Gefühle nimmt z. B. MEINONG ein. Vgl. "Psychologisch-ethische Untersuchungen zur Werttheorie", § 11, Seite 34f.
    14) HERMANN SCHWARZ, Glück und Sittlichkeit, Seite 15
    15) Vgl. § 4 dieser Untersuchung.
    16) SCHWARZ, Glück und Sittlichkeit, Seite 24f
    17) siehe weiter oben
    18) SCHWARZ, a. a. O. Seite 60
    19) SCHWARZ, a. a. O. Seite 60
    20) SCHWARZ, a. a. O. Seite 49
    21) Vgl. SCHWARZ, a. a. O. Seite 58
    22) SCHWARZ, a. a. O. Seite 58
    23) Vgl. MEINONG, Psychologisch-ethische Untersuchungen zur Werttheorie, § 14.
    24) SCHWARZ, a. a. O., Seite 62
    25) SCHWARZ, a. a. O., Seite 61
    26) SCHWARZ, a. a. O., Seite 61
    27) MEINONG, Gegenstände höherer Ordnung, Zeitschrift für Psychologie und Physiologie der Sinnesorgane, Bd. 21, Leipzig 1899.
    28) MEINONG im Erkenntnistheoriekolleg (Winter-Semester 1903/4).
    29) HERMANN SCHWARZ, Glück und Sittlichkeit, Seite 4 und 27
    30) SCHWARZ, ebenda, Seite 1 - 6
    31) SCHWARZ, ebenda, Seite 27
    32) Vorausgesetzt, daß SCHWARZ auf jedes "satte Gefallen" ein solches "reflexionsartiges" bezogen denkt, was nach dem eben angeführten Satz doch sicherlich der Fall zu sein scheint.
    33) SCHWARZ, a. a. O. Seite 17
    34) "Über den Begriff der Gemütsbewegung", Zeitschrift für Psychologie, Bd. 21, 1899, Seite 93f
    35) SCHWARZ, Glück und Sittlichkeit, Seite 101f
    36) SCHWARZ scheint dies auch gelegentlich zu meinen, wie weiter oben ersichtlich ist.
    37) SCHWARZ, a. a. O. Seite 15
    38) Vgl. auch unten § 7.
    39) SCHWARZ, Glück und Sittlichkeit, Seite 104
    40) MEINONG, Psychologisch-ethische Untersuchungen zur Werttheorie", Seite 31f
    41) CARL STUMPF, Über den Begriff der Gemütsbewegung, Zeitschrift für Psychologie, Bd. 21, Leipzig 1899, Seite 47f
    42) SCHWARZ, Glück und Sittlichkeit, Seite 69 - 72 und Seite 88 - 92
    43) SCHWARZ, a. a. O. Seite 88f
    44) SCHWARZ nennt die Gefühle des Staunens, der Verwunderung "neutrale Gefühle". Vgl. dazu Seite 551f dieser Untersuchung.
    45) STEPHAN WITASEK, Grundzüge der allgemeinen Ästhetik, Seite 200
    46) MEINONG, Psychologisch-ethische Untersuchungen zur Werttheorie, Seite 36f
    47) SCHWARZ, Glück und Sittlichkeit, Seite 70
    48) Vgl. WITASEK, a. a. O. Seite 66f
    49) SCHWARZ, Glück und Sittlichkeit, Seite 55
    50) Vgl. SCHWARZ, a. a. O. Seite 26f
    51) Vgl. WITASEK, a. a. O. Seite 121f und 373f
    52) SCHWARZ, Glück und Sittlichkeit, Seite 89
    53) SCHWARZ selbst gibt einen Satz von STUMPF wieder, der die Affekte als Urteilsgefühle kennzeichnet, die oben an zweiter Stelle angeführten Gefühle aber von den Urteilsgefühlen ausschließt, weil sie eben so unmittelbar an die intellektuelle Betätigung geknüpft wären, die die sinnliche Annehmlichkeit an die sinnlichen Empfindungen ("Glück und Sittlichkeit", Seite 63).
    54) WITASEK, Grundzüge der allgemeinen Ästhetik, Seite 259: "Die Wissensgefühle sind Urteilsaktgefühle, während die Wissenswertgefühle als Wertgefühle Inhaltsgefühle sind."
    55) MEINONG, Über Werthaltung und Wert, Archiv für systematische Philosophie, Bd. 1, Seite 336f
    56) SCHWARZ, Glück und Sittlichkeit, Seite 89f
    57) MEINONG, Über Annahmen, Seite 230f
    58) SCHWARZ, Glück und Sittlichkeit, Seite 72
    59) SCHWARZ, a. a. O. Seite 13 und 120
    60) SCHWARZ, Glück und Sittlichkeit, Seite 12f und 20f
    61) SCHWARZ, a. a. O. Seite 23
    62) Vgl. MEINONG "Über Annahmen" § 47 und 55.
    63) SCHWARZ, Glück und Sittlichkeit, Seite 67 und 73
    64) SCHWARZ, a. a. O. Seite 3f, 11f, 22f u. a.
    65) SCHWARZ, a. a. O. Seite 23 u. a.
    66) SCHWARZ, a. a. O. Seite 120; vgl. auch "Psychologie des Willens", Seite 318
    67) MEINONG, Über Annahmen, bzw. "Über Werthaltung und Wert". KRÜGER führt als Gegensatz zu "wertvoll" "wertwidrig" an.
    68) SCHWARZ, Glück und Sittlichkeit, Seite 4f, 9f, 13, 20 u. a.
    69) SCHWARZ, Glück und Sittlichkeit, Seite 85