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HEINRICH MAIER
Psychologie des
emotionalen Denkens

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"Das Urteil will, als die logische Grundfunktion des erkennenden Denkens, in allen seinen Erscheinungsformen auffassende Vorstellung eines realen Objekts sein, - gleichviel, ob es sich hierbei um gegenwärtige, vergangene oder zukünftige Wirklichkeit handelt. Auch in den emotionalen Vorstellungen nun werden Objekt vorgestellt. Zwar keine wirklichen, keine wirklich seienden, gewesenen oder sein werdende Objekte, aber doch wirklich sein sollende, oder solche, denen Jllusion oder Glaube eine Art von eingebildeter Wirklichkeit zuschreiben. Ästhetische Phantasievorstellungen, wie sie durch Gegenstände der Natur oder der Kunst angeregt werden, verlegen ihre Objekte, vorgestellte Vorgänge, Zustände, Dinge mit ihren Eigenschaften, Betätigungen, Affektionen und Relationen, Personen mit ihren Erlebnissen, ihrem Handeln und Leiden, in eine erdichtete Wirklichkeit, in eine erträumte Welt."

Vorwort

Im Mittelpunkt der folgenden Untersuchung steht das Denken, das sich aus der emotional-praktischen Seite des Geistes, aus dem Gefühls- und Willensleben entwickelt, dasjenige also, das in den Vorstellungsgebilden der affektiven Phantasie wie in der Welt der Zwecke, Normen, Werte und Güter wirksam ist und uns am markantesten in der ästhetischen Kontemplation, im religiösen Glauben, in Sitte, Recht und Moral entegentritt. Ich glaube zeigen zu können, daß dieses Denken, dessen elementare Betätigungen in den Gefühls- und Begehrungsvorstellungen aufzusuchen sind, sich dem urteilenden, das mit dem erkennenden Denken zusammenfällt, als ein eigenartiger, selbständiger, in sich einheitlicher Typus logischer Funktionen zur Seite stellt. Aber wie sollte ich es nennen? Die bisherige Wissenschaft hat von ihm terminologisch wie sachlich so gut wie keine Notiz genommen. Bei ihr war darum kein Rat zu holen. Am Weg lag die Bezeichnung "praktisches Denken". Allein sie ist nicht bloß zu eng, sie würde auch, was schlimmer ist, irreführend wirken. Unter "praktischem" Denken pflegen wir ja etwas wesentlich Anderes zu verstehen. Wenn ich schließlich zum Wort "emotional" griff, so war ich mir der Gewaltsamkeit wohl bewußt, die in dieser Erweiterung des Sprachgebrauchs liegt. Indessen hat die Wahl doch auch eine gewisse sachliche Berechtigung. Zwar darf aus dem Namen keinerlei Bekenntnis zu einer psychologischen Theorie über das Verhältnis von Fühlen und Wollen herausgelesen werden. Fern liegt es mir auch, den Terminus "Emotionen" als Bezeichnung für den allgemeinen Begriff, unter den Gefühle und Willensakte fallen würden, in Vorschlag zu bringen. Wer aber der im Nachstehenden durchgeführten Analyse der volitiven [Wunsch- ; wp] Vorstellungen aufmerksam folgt, dem wird nicht entgehen, wie nahe dieselben nach ihrer präsentativ-logischen Seite an die aus Gefühlen und "Gemütsbewegungen" entsprungenen Vorstellungserlebnisse herantreten. Und es ist kein Zweifel, daß der Typus des Vorstellens und Denkens, den volitive und affektive Vorstellungs- und Denkprozesse miteinander gemein haben, ohne allzu großen Zwang als "emotional" bezeichnet werden kann. Wie man sich nun aber auch zum Namen stellen mag: über etwaigen terminologischen Bedenken bitte ich die Sache nicht aus dem Auge zu verlieren.



Erster Abschnitt
Einleitung:
Aufgabe und Untersuchungsmethode


Erstes Kapitel
Das emotionale Denken

Eine der fundamentalen Voraussetzungen der modernen Logik ist die Annahme, daß das Urteil die Grundfunktion des logischen Denkens sei. Und auch die psychologische Theorie der logischen Vorgänge hat sich diese Auffassung, die sich auf eine Analyse des tatsächlichen Denkens stützt, im ganzen zu eigen gemacht. Als logisch gilt dasjenige Denken, das sich selbst am Maßstab der Wahrheit mißt. Daß aber der Gegensatz von Wahr und Falsch ganz im Gebiet des Urteilens liege, - diese Einsicht ist seit ARISTOTELES nie mehr ganz verloren gegangen. Sie ist durch DESCARTES energisch wieder aufgenommen worden. Und sie hat in der Reform der traditionellen Logik, die sich in den letzten Jahrzehnten vollzogen hat, eine führende Rolle gespielt. Wahrnehmungen, Erinnerungsbilder, Phantasievorstellungen, Begriffe sind, so wird gelehrt, an und für sich weder wahr noch falsch. Logischen Wert erhalten die Vorstellungen erst, wenn sie ins Urteil eingehen. So ergibt sich die Gleichung, daß logisches Denken urteilendes Denken sei.

Demgegenüber will die folgende Untersuchung  die in den emotionalen Vorstellungen wirksamen logischen Funktionen  aufsuchen und das Wesen und die  hauptsächlichen Betätigungen des emotionalen Denkens  psychologisch bestimmen. Sie bricht also mit der herrschenden Auffassung des logischen Denkens nach  zwei  Seiten.  Einmal  schon insofern, als sie den "bloßen" Vorstellungen logischen Wert zuerkennt und von logischen Funktionen spricht, die im Rahmen der Vorstellungen vollzogen werden.  Sodann,  und vor allem, sofern sie dem urteilenden Denken ein andersgeartetes, ein "emotionales" gegenüberstellt.

Ich möchte hiermit nicht etwa hinter den Standort, den die logische Reflexion mit ihrer Gleichsetzung von logischem und urteilendem Denken erreicht hat, wieder zurückgehen. Dasjenige Denken, dem die heutige Logik ihr Interesse ausschließlich zuwendet, ist zweifellos nichts anderes, als Urteilen. Und nur das ist zu tadeln, daß sie den Funktionsbereich des Urteils viel zu eng faßt und nicht auf die elementaren Erscheinungsformen der Urteilstätigkeit zurückgeht. Die logische Reflexion betrachtet das Denken unter normativen Gesichtspunkt. Und gewiß mit vollem Recht. Aber aus dieser Betrachtungsweise entspringt doch andererseits, soweit ihr nicht eine sorgfältige, psychologische Untersuchung als wirksames Regulativ gegenübersteht, eine schwerwiegende Gefahr. Das normative Interesse ist auf logisch vollkommene Urteile gerichtet. Für logisch vollkommene Urteile scheint aber doch nur diejenige Urteilsform in Frage zu kommen, die im  grammatisch "vollständigen" Aussagesatz,  also in Sätzen von der Form "die Sonne leuchtet", "der Himmel ist blau", "Gott existiert" zu sprachlichem Ausdruck gelangt. In der Tat ist die Logik gleich im Beginn ihrer Geschichte in den Bann des grammatisch vollständigen Aussagesatzes geraten, und sie hat ihn bis zum heutigen Tag nicht vollständig überwunden. Unter dem Einfluß der Logik aber hat auch die Psychologie in der Urteilsform des grammatisch vollständigen Aussagesatzes den wesentlichen Typus des Urteils überhaupt zu sehen gelernt. Und ebenso hat das Bild, das die logische Theorie aufgrund grammatischer Reflexionen vom Wesen des Urteils gewonnen hat, seinerseits wieder in verhängnisvollster Weise auf die Grammatik zurückgewirkt. So kam es, daß die elementare Erscheinungsform des urteilenden Denkens der Analyse verdeckt blieb. Am besten vielleicht wird diese Sachlage durch die Ratlosigkeit beleuchtet, mit welcher Logik, Psychologie und Grammatik (grammatische Bedeutungslehre) dem Problem der  Impersonalien  gegenüberstehen.  Elementare Urteile  sind Denkakte, die, wo sie zu sprachlichem Ausdruck kommen - und das ist durchaus nicht immer der Fall - sich in Sätzen oder Satzfragmenten von der Form: "es donnert", "- ein Löwe", "- der Kaiser", "es hat geblitzt", "es wird regnen" aussprechen. Das aber sind Urteile, die innerhalb der Vorstellungsakte selbst, innerhalb der Wahrnehmungen, der Erinnerungsvorstellungen, der Vorstellungen der erkennenden Phantasie vollzogen werden. Und Urteile dieser Art liegen in jeder Wahrnehmung, in jedem Erinnerungsbild, in jeder kognitiven Phantasievorstellung, so gewiß alle diese Vorstellungen wirkliche Objekte, wirkliche Vorgänge, Zustände, Dinge usf. zum Gegenstand haben. Wenn deshalb den Wahrnehmungs-, Erinnerungs- und kognitiven Phantasievorstellungen logischer Wert zugeschrieben wird, so wird damit nicht ein logisches Tun vorausgesetzt, das im Gegensatz zum urteilenden Denken stünde: logische Funktionen  sind  jene Vorstellungen, sofern sie Urteile enthalten. Die angeblichen Bilder der Wahrnehmung, der Erinnerung, der erkennenden Phantasie, die gegen den Gegensatz von Wahr und Falsch, von Gültig und Ungültig indifferent sein sollen, sind Fiktionen, die nie und nirgends psychisch wirklich sind. Wirklich sind Empfindungen und Daten der Erinnerung wie der erkennenden Phantasie stets nur in Vorstellungsakten, welche Urteile einschließen. Die Urteile also, die in solchen Vorstellungen enthalten sind, sind die elementaren und, wie ich gleich anfügen will, die fundamentalen Betätigungen der Urteilsfunktion. Ihre Form ist der Typus des Urteils schlechtweg, der Typus, auf den zuletzt auch das Urteil des grammatisch vollständnigen Aussagesatzes zurückgeht. Den Beweis hierfür kann freilich erst die folgende Untersuchung erbringen. Sie wird zu zeigen suchen, daß in der Tat  alle  Urteilsakte im Rahmen der Vorstellungstätigkeit verlaufen, prägnant ausgedrückt: daß  alles Urteilen ein Vorstellen  ist. Das mag paradox klingen. So viel aber wird schon jetzt klar sein, daß durch diese Auffassung des Urteils - nicht sowohl die Urteilsfunktion und damit das logische Denken selbst auf die Stufe des Urteils emporgehoben wird.

Aber freilich:  nicht alles Vorstellen ist Urteilen.  Nicht der kleinste Gewinn, den wir der Einsicht in die Urteilsfunktionen der Wahrnehmungen, der Erinnerungsvorstellungen und der Vorstellungen der erkennenden Phantasie verdanken, ist es, daß dieselbe uns auf logische Akte in andersgearteten Vorstellungen aufmerksam macht, - auf Akte, die dem Urteil zwar wesensverwandt sind, aber doch andererseits sich charakteristisch von ihm unterscheiden. Wer sich einmal davon überzeugt hat, daß logische Faktoren in Vorstellungen wirksam sind, der wird leicht auch an den emotionalen Vorstellungen, an den volitiven, die uns die Zielobjekte unseres Wollens, Wünschens, Bittens, Befehlens, Verbietens usf. zum Bewußtsein bringen, an den affektiven, wie sie uns z. B. in den ästhetischen, den mythologischen und religiösen Phantasiegebilden entgegentreten, eine logische Struktur nachweisen können. Auch diese Vorstellungen sind nicht "bloße" Vorstellungen. Zwar liegen sie nicht im Bannkreis des Gegensatzes von Wahr und Falsch. Aber an die Stelle des "Wahrseinwollens" tritt bei den Denkakten der emotionalen Vorstellungen ein ganz analoges Moment. Der Wahrheitsanspruch, der dem Urteil sein eigenartiges Gepräge gibt, ist im Grunde ein ausschließliches Merkmal des  erkennenden  Denkens. In der Tat werden wir sehen, daß  alle  Urteile kognitive Funktionen sind. Erkennen aber ist immer und überall Auffassung eines Wirklichen, und Wahrheit ist nach der uralten Definition, die, richtig verstanden auch heute noch zu Recht besteht, Übereinstimmung eines Vorgestellten mit der Wirklichkeit. Das Urteil will darum, als die logische Grundfunktion des erkennenden Denkens, in allen seinen Erscheinungsformen auffassende Vorstellung eines realen Objekts sein, - gleichviel, ob es sich hierbei um gegenwärtige, vergangene oder zukünftige Wirklichkeit handelt. Auch in den emotionalen Vorstellungen nun werden Objekt vorgestellt. Zwar keine wirklichen, keine wirklich seienden, gewesenen oder sein werdende Objekte, aber doch wirklich sein sollende, oder solche, denen Jllusion oder Glaube eine Art von eingebildeter Wirklichkeit zuschreiben. Ästhetische Phantasievorstellungen, wie sie durch Gegenstände der Natur oder der Kunst angeregt werden, verlegen ihre Objekte, vorgestellte Vorgänge, Zustände, Dinge mit ihren Eigenschaften, Betätigungen, Affektionen und Relationen, Personen mit ihren Erlebnissen, ihrem Handeln und Leiden, in eine erdichtete Wirklichkeit, in eine erträumte Welt. Aber das Moment der Scheinobjektivität hat in den ästhetischen Objekten für unser Vorstellen ganz dieselbe Stellung, wie in den Wahrnehmungsobjekten das der Objektivität, der Wirklichkeit. Noch deutlicher tritt dies bei den religiösen Vorstellungen hervor. Der Fromme schreibt den Gebilden seiner gläubigen Phantasie eine ganz ähnliche Geltung zu, wie den Bildern der Wahrnehmung und der Erinnerung. Die geglaubte Objektivität spielt in den religiösen Vorstellungen dieselbe Rolle, wie die wahrgenommene oder erinnerte in den Wahrnehmungs- und Erinnerungsvorstellungen. Unser Begehren ferner, unser Wünschen und Wollen ist stets auf die  Realisierung  irgendwelcher Vorgänge, Zustände, Relationen usf. gerichtet. Und die Objekte unseres Begehrens werden in den Begehrungsvorstellungen gedacht als etwas, dessen Sein wir anstreben, d. h. als etwas, das sein sollte oder sein soll. So ist z. B. auch dem sittlichen Bewußtsein das ethische Ideal ein Sein-sollendes. Und ähnlich denkt der Gebietende, der Bittende, der Auffordernde den Inhalt des Befehls, der Bitte, der Aufforderung als etwas, was wirklich werden soll. Auf dem Gebiet des Rechts z. B. erscheinen dem rechtschaffenden Subjekt die Inhalt der Rechtsnormen als Zweckobjekte, die von den Rechtsunterworfenen unter bestimmten Voraussetzungen verwirklicht werden sollen. Überall aber vertritt in den Begehrungsvorstellungen das "Sein-sollen" die Stelle des Seins, das in den Wahrnehmungen und Erinnerungsvorstellungen den wahrgenommenen und erinnerten Objekten zuerkannt wird. Wie nun das Wirklichsein der Erkenntnisobjekte in Urteilen, die auf Wahrheit Anspruch machen, vorgestellt wird, so wird das eingebildete, geglaubte, begehrte Sein als Objekt der emotionalen Vorstellungen in logischen Akten gedacht, die dem Urteil durchaus parallel liegen und demgemäß auch ein Surrogat des Wahrheitsanspruchs, einen Anspruch auf logische Geltung in sich schließen. Und man kann sagen: was die Urteilsfunktionen für die kognitiven, das sind diese Denkakte für die emotionalen Vorstellungen:  sie  sind es, die auch hier aus den Vorstellungsdaten faktische Vorstellungen machen. Allerdings weisen die in den emotionalen Vorstellungen wirksamen logischen Funktionen nicht dieselbe Einheitlichkeit auf, wie die Urteile. Die Verschiedenheit der einzelnen Gruppen dieses Vorstellungsgebietes, vor allem der Unterschied der affektiven und der volitiven Vorstellungen, berührt naturgemäß auch die logischen Vorstellungsfaktoren. Dennoch läßt sich in deren Struktur eine durchgehende Gleichförmigkeit nicht verkennen, eine Gleichförmigkeit, die uns das Recht gibt,  von einem emotionalen Denken zu reden und dieses dem kognitiven,  das sich in den Urteilen betätigt,  zur Seite zu stellen.  Die elementaren und zugleich fundamentalen Erscheinungsformen des emotionalen Denkens aber sind eben diese den emotionalen Vorstellungen immanenten Denkakte. Und wie die Urteilsfunktionen im Grund durchweg im Rahmen der Erkenntnisvorstellungen verlaufen, so die Funktionen des emotionalen Denkens im Rahmen der Emotionalvorstellungen. Sind nun alle psychisch wirklichen Vorstellungen, d. h. alle diejenigen, die nicht bloß als unselbständige Bestandteile des unanalysierten Bewußtseinshintergrundes, sondern als selbständig hervortretende Vorstellungserlebnisse psychisches Dasein haben, entweder Erkenntnis- oder Emotionalvorstellungen - und ein Drittes gibt es, wie wir sehen werden, tatsächlich nicht -, so schließt alles Vorstellen entweder kognitives, d. h. urteilendes oder emotionales Denken ein. Da es aber andererseits auch ein logisches Denken außerhalb des Bereichs der kognitiven und emotionalen Vorstellungen nicht gibt, so folgt zugleich, daß alles logische Denken entweder urteilendes oder emotionales Denken ist.


Zweites Kapitel
Das bisherige Schicksal
des Problems

Läßt sich also wirklich von logischen Funktionen, die innerhalb der emotionalen  Vorstellungen  liegen, und von einem emotionalen Denken, das dem urteilenden als zweite Hauptart des logischen Denkens zur Seite tritt, sprechen, so ist hiermit der Forschung vorerst nur ein Problem gestellt. Noch ist das emotionale Denken fast durchweg unbekanntes Land und Psychologie und Logik haben hier noch so gut wie alles zu tun.

Die emotionalen Vorstellungen selbst sind von der Psychologie bis in die neueste Zeit herein recht stiefmütterlich behandelt worden. Noch heute besitzen wir für sie  nicht einmal eine gemeinsame Bezeichnung.  Zwar gehören sie zu den sogenannten Phantasievorstellungen. Aber nicht alle Phantasievorstellungen sind Emotionalvorstellungen. Sprache und Psychologie kennen auch eine intellektuelle Phantasie. Und die intellektuellen Phantasievorstellungen, ob sie nur der Sphäre der Wissenschaft oder der des täglichen Lebens angehören, ob sie im Dienst des Erkenntnisinteresses oder in dem der Befriedigung praktischer Bedürfnisse stehen, sind Erkenntnisvorstellungen. Auch die technischen Vorstellungen, wie sie der Überlegung der Mittel zur Verwirklichung irgendwelcher Zwecke entspringen, haben kognitiven Charakter. Sind also die intellektuellen, oder, wie ich sie nun lieber nennen möchte, die kognitiven Phantasievorstellungen keine Emotionalvorstellungen, so hat andererseits der vulgäre wie der wissenschaftliche Sprachgebrauch eine große Gruppe von emotionalen Vorstellungen nicht ins Gebiet der Phantasievorstellungen einbezogen, - diejenigen nämlich, in denen uns die Ziele unserer Wünsche und Strebungen, die Objekte der von uns vollzogenen Gebote und Verbote, Aufforderungen, Bitten, Mahnungen usw. zu Bewußtsein kommen, die Vorstellungen also, die man unter der Bezeichnung "Begehrungsvorstellungen" zusammenfassen kann. Auch diese sind Phantasiebetätigungen, so gut wie diejenigen, die sich, wie die ästhetischen und religiösen, aus Gefühlen und Affekten entwickeln. Ja, sie stehen nach ihrem eigentlichen Wesen den letzteren sehr viel näher, als die kognitiven Phantasievorstellungen, und es fällt uns wahrlich nicht schwer, auch in den Bildern, die, aus Begehrungstendenzen herausgeboren, unserem Wollen und Wünschen mehr oder weniger deutlich vorschweben, in den Idealen, die unserm Handeln die Richtung geben, Erzeugnisse der Phantasie zu erblicken. Sie sind in der Tat Phantasiegebilde, die den aus Gefühlen und Affekten entspringenden Vorstellungen zur Seite zu stellen sind. Erweitert man den Begriff der Phantasievorstellungen in dieser Weise, so fallen alle Emotionalvorstellungen in seinen Umfang. Sie sind emotionale Phantasievorstellungen, die sich als solche von den kognitiven abheben.

Sachlich  hat die psychologische Analyse der emotionalen Vorstellungen weder weit noch tief genug gegriffen. Sie ist von  zwei Seiten  in Angriff genommen worden. Einerseits nämlich hat sich das wissenschaftliche Interesse einzelnen  speziellen  Gruppen von Emotionalvorstellungen zugewandt. So vor allem den ästhetischen Vorstellungen, mit denen sich Ästhetiker und Psychologen gleichermaßen beschäftigt haben; in geringerem Maße auch den mythologischen und religiösen. Naturgemäß liefern aber derartige Spezialuntersuchungen für die allgemeine Theorie der Emotionalvorstellungen lediglich Material, wenngleich Arbeiten, wie diejenige DILTHEYs über "Die Einbildungskraft des Dichters", die in geistvoller Analyse auch auf die Wurzeln der Phantasietätigkeit überhaupt zurückgreift (1), eine weit über diesen Rahmen hinausreichende Bedeutung beanspruchen dürfen. Auf der anderen Seite stehen die Versuche, das Wesen der  Phantasievorstellungen  im allgemeinen zu bestimmen. Über diesen aber hat ein eigenes Verhängnis gewaltet. Sie sind alle mehr oder weniger einseitig ausgefallen. Man darf wohl sagen, daß die psychologische Theorie der Phantasievorstellungen fast nur die ästhetischen in Betracht gezogen hat. In untergeordneter Weise wurden etwa noch die ästhetischen nächstverwandten Vorstellungen, die "vorästhetischen", wie ich sie nennen werde, berücksichtigt und zum Vergleich analoge Erscheinungen, wie die Traumbilder, und pathologische Vorstellungsgebilde, vor allem die Halluzinationen und Jllusionen, herangezogen. Nebenbei wurde vielleicht noch der wissenschaftlichen Phantasie Beachtung geschenkt. Aber das Bild, das vom Wesen der Phantasievorstellungen entworfen wurde, trug doch ganz unverkennbar das einseitige Gepräge der ästhetischen Phantasievorstellungen. Die Ergebnisse, die in einem verhältnismäßig kleinen Gebiet gewonnen waren, wurden vorzeitig verallgemeinert. So kam es auch nicht zu einer Analyse, die auf die fundamentalen Faktoren der Phantasietätigkeit zurückgegangen wäre. (2) Nun haben uns allerdings die letzten Jahre zwei große Monographie über die Phantasievorstellungen gebracht, RIBOTs "L'imagination créatrice" und WUNDTs "Mythus und Religion", den zweiten Band seiner Völkerpsychologie (3). RIBOT wirft der gegenwärtigen Psychologie vor, daß sie "die schöpferische Phantasie nur in Wissenschaft und Kunst studiere"; und will seinerseits nachweisen, daß "der menschliche Geist im praktischen Leben, in mechanischen, militärischen, industriellen und kommerziellen Erfindungen, in religiösen, sozialen und politischen Institutionen ebensoviel Phantasie fixiert habe, wie in Kunst und Wissenschaft" (Vorwort III-IV). In der Tat hat er eine Reihe von bisher kaum beachteten Phantasiebetätigungen im Zusammenhang zergliedert und charakterisiert. Er hat überdies einen energischen Versuch gemacht, die schaffenden Kräfte der Phantasie herauszustellen und andererseits die generelle und individuelle Entwicklung der Phantasietätigkeit zu verfolgen. Allein wenn er "die ganze Arbeit der schöpferischen Phantasie auf zwei große Klassen" zurückführt, nämlich auf "die Erfindungen ästhetischer und die Erfindungen praktischer Natur" (Seite 31), so ist das tatsächlich wieder eine Einschränkung der Phantasietätigkeit auf die ästhetischen und die kognitiven Phantasievorstellungen. Von der gerügten Einseitigkeit ist also auch RIBOT nicht ganz losgekommen. Ähnliches gilt von WUNDTs schönem Buch. WUNDT will hier eine "allgemeine Psychologie der Phantasie" geben, und der erste Teil seiner Darstellung sucht die Phantasie "nacheinander in den drei Hauptformen der individuellen Bewußtseinsfunktion, der dichterischen und der mythenbildenden Phantasie zu verfolgen" (Vorwort Seite V). Schon dieses Programm faßt das Gebiet der Phantasietätigkeit zu eng. Die Ausführung engt es noch weiter ein. Als der eigentliche Typus der Phantasievorstellungen erscheint doch wieder die ästhetische Vorstellung: von der ästhetischen Apperzeption - Apperzeption ist die Grundfunktion aller Phantasietätigkeit - ist die mythologische nur dem Grad, nicht dem Wesen nach verschieden (WUNDT, Völkerpsychologie I, Seite 577f). Nun macht WUNDT allerdings den Versuch, auf experimentellem Weg die elementaren Faktoren der Phantasietätigkeit zu ermitteln. Aber die ganze Problemstellung ist auch hier durch die ästhetischen Phantasievorstellungen bestimmt. So ist auch seine allgemeine Psychologie der Phantasie - und noch in höherem Grad als die RIBOTs - einseitig geblieben. So hoch darum der Wert der beiden Werke und ihre Bedeutung für unsere Kenntnis der Phantasietätigkeit eingeschätzt werden muß: das läßt sich doch nicht verkennen, daß auch sie die Phantasievorstellungen wieder in ihrem ganzen Umfang noch nach ihrer allgemeinen Natur erschöpfend erforscht haben. Und wie den Phantasievorstellungen im allgemeinen, so werden sie den emotionalen Phantasievorstellungen im besonderen nicht völlig gerecht. Auch von dieser Seite ist also für eine Analyse der Emotionalvorstellungen keine genügende Grundlage geschaffen. Die folgende Untersuchung ist somit nicht in der Lage, sich auf eine allgemeine Psychologie der Phantasie- und insbesondere der Emotionalvorstellungen berufen zu können. Sie wird sich auch nach dieser Richtung ihren Weg selbst bahnen müssen.

Am wenigsten ist bis jetzt die  logische Seite der emotionalen Phantasievorstellungen  ins Auge gefaßt worden. Kaum gestreift wird die Aufgabe durch die zahlreichen Arbeiten über den Einfluß der Gefühle auf Vorstellungen und Urteile. Auch RIBOTs geistreiche Arbeit über die "Logik der Gefühle" (4) berührt sich nur eben mit dem Gegenstand der folgenden Untersuchung. Was RIBOT geben will und gibt, ist eine psychologische Theorie der affektiv beeinflußten Schlüsse. In feinsinniger Analyse legt er die affektiven Faktoren, die in das schließende, zuletzt in das urteilende Denken hereinwirken, und die verschiedenen Formen, in denen diese Einwirkung erfolgt, dar. Dabei trifft er auch auf affektive Vorstellungen oder vielmehr auf "Wertbegriffe" (concepts-valeur). Aber diese sind ihm nur der Niederschlag, das Ergebnis von Werturteilen (Seite 31f). Dem logischen Element in den affektiven Vorstellungen selbst ist er nicht näher getreten.

Übrigens ist es keineswegs vewunderlich, daß Psychologie und Logik bisher an den in den Emotionalvorstellungen wirksamen logischen Funktionen achtlos vorübergegangen sind. Wer von den elementaren, in den Erkenntnisvorstellungen enthaltenen Urteilsakten nichts wußte, konnte von den logischen Faktoren der emotionalen Vorstellungen kaum etwas ahnen.

Allein in anderer Form war der psychologischen und logischen Reflexion das Problem des emotionalen Denkens schon längst entgegengetreten. Neben dem Aussagesatz kennt die Sprache  andere Satzarten,  darunter den Ausrufe-, den Willens-, den Aufforderungs- und Wunschsatz. Und auch diese verfügen über grammatisch "vollständige" Typen, die sich dem grammatisch vollständigen Aussagesatz würdig zur Seite stellen.

In der Tat sind schon vor ARISTOTELES die ersten griechischen Grammatiker auf derartige Sätze aufmerksam geworden. Schon PROTAGORAS soll vier Satzformen unterschieden haben: Gebet, Frage, Antwort, Befehl. (5) ARISTOTELES selbst zählt noch einige mehr auf. Grammatisch bestimmt hat er sie allerdings so wenig, wie seine Vorgänger. Er verweist sie in das Gebiet der Rhetorik oder Poetik. Daß er aber mehrere Arten von grammatisch und psychologisch verschiedenen Sätzen (logoi) unterscheiden wollte, ist zweifellos. Ausdrücklich hebt er aus dieser Reihe den Behauptungs- oder Aussagesatz (logos apophantikos) heraus, als denjenigen, auf welchen die für den Logiker entscheidenden Merkmale der Wahrheit oder Falschheit allein Anwendung finden, der eben darum für die Logik ausschließlich in Betracht komme (6). Indem er aber hiermit die übrigen Satzarten aus dem Gebiet der Logik ausscheidet, will er denselben nicht etwa das logische Element absprechen. Daß auch ihnen Denkfunktionen, Betätigungen der dianoia [Denkkraft - wp], zugrunde liegen, ist ihm selbstverständliche Voraussetzung. Technisch ausgeführt ist die Unterscheidung verschiedener Satzarten bereits bei den  Stoikern.  Teils von Verschiedenheiten der sprachlichen Form, teils von solchen des Inhalts, der Bedeutung ausgehend, stellen sie neben den Aussagesatz (axioma) zwei Arten von Fragesätzen (erotema und pysma), ferner einen befehlenden Satz (prostaktikon), einen beschwörenden (orkikon), einen verwünschenden (aratikon), einen betenden (eyktikon), einen voraussetzenden (hypothetikon), einen erklärenden (ekthetikon), einen anredenden (prosagoreytikon) und einen dem Aussagesatz ähnlichen (omoilon axiomati), eine Satzart, zu der u. a. auch der Verwunderungssatz (thaumastikon) gehört. Das alles sind vollwertige Sätze, logoi im stoischen Sinn, d. h. logische Akte, die nach ihrer realen Seite sprachliche Äußerungen, nach ihrer idealen Denkfunktionen sind. Darum sind auch die Bedeutungskorrelate aller dieser Sätze vollständige Gedanken (autotele lekta). Eine bevorzugte Stelle wird immerhin wieder den Aussagesätzen zugewiesen, sofern ihre Bedeutungskorrelate, die Urteile, allein wahr oder falsch sind. Ihnen gilt darum doch das Hauptinteresse auch der stoischen Logik (7). Enger an die technische Grammatik, und zwar an die inzwischen von den Grammatikern ausgebildete Lehre von den Modi des Verbums, schließt sich die Satzeinteilung der späteren  Peripatetiker  [Anhänger des Aristoteles - wp] an. Sie unterscheiden den Aussagesatz (logos apophantikos), der dem Indikativ, den wünschenden Satz (eyktikos), der dem Optativ, den befehlenden (prostaktikos), der dem Imperativ entspricht, und fügen noch den rufenden Satz (kletikos), der sich mit dem anredenden der Stoiker deckt und den fragenden (erotematikos) an. Von diesen fünf Satzformen wird ganz in der Art des ARISTOTELES ausschließlich der im Bereich des Gegensatzes von Wahr und Falsch liegende Aussagesatz der Logik vorbehalten, obwohl auch den übrigen Satzarten logische Struktur zuerkannt wird. (8)

So prinziplos das Verfahren ist, mittels dessen die Logiker aus der stoischen und aus der peripatetischen Schule die verschiedenen Satzformen aufgesucht haben,  zweierlei  tritt doch klar heraus.  Einmal  daß der logische Charakter des Satzes im allgemeinen und darum auch der Satzformen, die dem Aussagesatz gegenüberstehen, des Wunsch-, Befehls-, Rufsatzes usf. festgehalten wird.  Zweitens  aber, daß die Logik, als die Wissenschaft vom wahren Denken, sich ganz auf den Aussagesatz zurückzieht und die übrigen Satzformen mit größerer oder geringerer Entschiedenheit der Grammatik zuweist. Die  Grammatik  selbst hat diese Sätze in dem Sinn übernommen, in dem sie ihr übermittelt waren. Die berühmte Satzdefinition des DIONYSIOS THRAX, die im wesentlichen auch auf die späteren Grammatiker, so vor allem auf PRISCIAN, die grammatische Hauptautorität des Mittelalters, übergegangen ist, bestimmt das Wesen des Satzes ganz im stoischen Sinn: Satz ist eine Verbindung von Wörtern, die einen in sich geschlossenen Gedanken ausdrückt (9). Nicht bloß der Aussagesatz also, auch die übrigen Satzformen sind als logische Funktionen anerkannt.

Das Problem war da. Zwar war weder die Einteilung der Satzarten noch die Definition des Satzes im allgemeinen auf dem Weg einer psychologischen Analyse gewonnen. Aber zu bemerken ist doch, daß die heutigen Einteilungen der Sätze sich historisch aus der stoisch-peripatetischen Doktrin entwickelt haben. Und wertvoll war schon das eine Ergebnis, daß dem Aussagesatz andere Satzformen, dem Urteil andersgeartete logische Funktionen gegenübergestellt waren. Denn aus dem Kreis dieser Satzformen, dieser logischen Funktionen heben sich deutlich genug  emotionale Sätze  und  emotionale  Denkfunktionen heraus. Die Aufgabe war, das Wesen dieser andersgearteten logischen Funktionen zu bestimmen. War das geschehen, so war das Problem des emotionalen Denkens nicht bloß gestellt, sondern zum einen Teil auch schon gelöst. Sind nun wirklich Versuche zur Lösung jener Aufgabe gemacht worden?

Allerdings. Aber ihre Geschichte lehrt uns nur das eine: wie es kam und kommen mußte, daß die heutige Logik und die heutige Sprachwissenschaft das Problem des emotionalen Denkens entweder nicht kennen oder gar ausdrücklich ablehnen. Wollte die Grammatik die Bedeutung der Sätze, die nicht Aussagesätze sind, feststellen, so mußte sie das Wesen der Denkfunktionen, die nicht Urteile sind, psychologisch ermitteln. Aber ihr selbst lagen psychologische Reflexionen fern. Und ein Psychologie, bei der sie sich hätte Rat holen können, gab es nicht. So hielt sie sich an  die  Instanz, die allein mit dem logischen Denken zu tun hatte, - an die Logik. Und das lag umso näher, als die Logik ihrerseits durch die Art, wie sie ihre Formen mittels Reflexion auf die sprachlichen Gebilde zu fixieren suchte, die Grenze zwischen logischer und grammatischer Betrachtung fast ganz verwischt hatte. Für die Grammatik war das nun freilich eine bedenkliche Führung. Was ihr not tat, war ein psychologisches Verständnis der tatsächlichen Denkfunktionen. Das aber konnte ihr die Logik auch auf ihrem eigensten Gebiet, dem des Urteils, nicht bieten. Denn das Interesse der logischen Reflexion war von Anfang an nicht auf das Eindringen in die tatsächlichen Denkvorgänge, sondern auf deren normative Gestaltung gerichtet. Und die normative Besinnung war keineswegs durch eine psychologische Analyse vorbereitet. Ließ sich darum die Grammatik von der Logik leiten, so trat ihr bei der Interpretation der sprachlichen Formen an die Stelle dessen, was ist, das, was sein soll, an die Stelle psychologischer Einsicht eine normative Konstruktion. Dazu kam ein  Zweites.  Die Logik beschäftigte sich ausschließlich mit dem Urteil und der ihm entsprechenden Satzform, dem Aussagesatz. Suchte nun die Grammatik bei ihr Belehrung über das Wesen der Denkkorrelate der Sätze, so kam sie in Versuchung, das, was nur vom Aussagesatz und vom Urteil galt, auf den Satz und das logische Denken überhaupt zu übertragen, und das umsomehr, als schon die stoische Logik unverkennbar den Aussagesatz als das im Vergleich mit den übrigen Satzformen Höhere und Vollkommenere erscheinen ließ. Beiden Gefahren ist die Grammatik wirklich erlegen. Ihre Syntax hat die Sprache "logisch" "betrachtet" d. h. vergewaltigt. Der Satz wurde ganz in das Schema des logisch gedeuteten Aussagesatzes eingezwängt, auch da, wo die übliche Unterscheidung der Satzarten äußerlich beibehalten wurde. Nur natürlich war es von hier aus, daß man schließlich den Satz geradezu mit dem Urteil der Schullogik identifizierte. Das ist nicht erst duch CHRISTIAN WOLFF geschehen (10). Aber durch WOLFFs Vermittlung wurde diese "logische" Auffassung des Satzes der späteren Wissenschaft zugeführt. Auch KANT hat sie übernommen und unter dem Einfluß eines Kantianers, des Philologen GOTTFRIED HERMANN, hat sie auch auf die Grammatik des 19. Jahrhunderts nachhaltig eingewirkt. (11) Zu üppigster Entfaltung aber ist sie auf dem Boden der Romantik gelangt. Das Schlagwort vom "organischen Wachstum" der Sprache verbindet sich hier mit der Voraussetzung der "organischen" Einheit von Denken und Sprechen. Darauf hat K. F. BECKER die prinzipielle Verbindung von Logik und Grammatik begründet, welche die "logische" Betrachtung der Sprache auf die Spitze trieb und den Satz ganz als die Verkörperung, als die sinnliche Erscheinung des "Gedankens", d. h. aber zuletzt des logisch gefaßten urteilenden Denkens ansah. (12)

So geschah es, daß das von der Sprache gestellte, von der Logik erkannte und von der Grammatik anerkannte Problem eines logischen Denkens, das nicht Urteilen ist, ein Problem, das, psychologisch untersucht, zur Unterscheidung eines urteilenden und eines emotionalen Denkens führen mußte, dem Bewußtsein der Grammatiker und der Logiker mit der Zeit ganz entschwand.

Noch schlimmer war eine mittelbare Folge der "logischen" Satzbetrachtung. Sie wirkte wie ein Gespenst, das auch für die Zukunft einer Behandlung des Problems hindernd entgegentrat. Die logische Auffassung der Sprache wurde durch die  psychologisch-historische  abgelöst. Jetzt schien die Zeit für die Wiederentdeckung und Erforschung des emotionalen Denkens gekommen. HERMANN STEINTHAL, der erfolgreichste Bekämpfer der logischen Sprachdeutung, der Urheber der junggrammatischen Bewegung, der zuerst prinzipiell und systematisch die  Psychologie in den Dienst der Sprachforschung  stellte, betrachtete es als eine seiner Hauptaufgaben, auch in der Syntax die "innere Sprachform", die Bedeutung der sprachlichen Gebilde zu verfolgen. (13) Auch sonst waren alle Voraussetzungen für eine fruchtbare Analyse der verschiedenen Arten des logischen Denkens, die in der Sprache in die Erscheinung treten, erfüllt. Die Verschiedenheit der Satzarten wurde aufs neue, und nun mit psychologischer Begründung, festgestellt. Kam es auch nicht zu einer einheitlichen Einteilung der Sätze, so war man doch über den fundamentalen Unterschied der Hauptformen, insbesondere des Aussagesatzes einerseits, des Wunsch-, Befehls-, Willenssatzes andererseits einig. Nach derselben Richtung liegen die verdienstvollen Versuche der sprachgeschichtlichen Forschung, mittels eindringender psychologischer Beleuchtung des historischen Tatsachenmaterials ein richtigeres Verständnis der Modi des Verbs zu eröffnen. Aber auch abgesehen hiervon mußte der logische Charakter des Satzes überhaupt und damit auch der Satzarten, die nicht Aussagesätze waren, unmittelbar in die Augen springen. Die "grammatisch vollständigen" Exemplare dieser Satztypen wiesen doch durchweg eine ähnliche Gliederung auf, wie die "vollständigen" Aussagesätze. Insbesondere traf man bei ihnen überall auf die Teile, die im eminenten Sinn als logische Satzteile erscheinen, auf Subjekt und Prädikat. Auf die Strukturverwandtschaft speziell des Begehrungssatzes mit dem Aussagesatz konnte ferner die Tatsache aufmerksam machen, daß jenem wie diesem eine besondere Form der Frage entspricht (geht er?, wohin geht er? - soll ich gehen?, wohin soll ich gehen?). Zu analogen Reflexionen über die logische Ähnlichkeit zwischen den verschiedenen Satzformen konnte die Verwandtschaft des Futurums mit dem Konjunktiv, der allmähliche Übergang vom Indikativ zum Potentialis und Optativ usw. Anlaß geben. Instanzen genug, die gerade der heutigen Sprachwissenschaft die logische Struktur auch der den Aussagesätzen gegenüberstehenden Satzformen und damit das Problem eines nicht urteilenden logischen Denkens nahelegen mußte.

Allein was man erwarten konnte, geschah nicht. So tief die  Junggrammatiker  in das psychische Wesen der sprachlichen Erscheinungen eindrangen:  auf die logischen Elemente der Satzbedeutungen trafen sie nicht und - wollten sie nicht treffen.  Es ist fast komisch zu sehen, wie ängstlich diese Sprachforscher, STEINTHAL an der Spitze, bemüht sind, aller Anerkenung logischer Elemente in der Satzstruktur aus dem Weg zu gehen. Das "logische" Vorurteil war in sein Gegenteil, in die Scheu vor dem Logischen umgeschlagen. (14) Nach HERMANN PAUL, dem bedeutendsten Theoretiker unter den Junggrammatikern ist der Satz "der sprachliche Ausdruck, das Symbol dafür, daß sich die Verbindung mehrerer Vorstellungen oder Vorstellungsgruppen in der Seele des Sprechenden vollzogen hat, und das Mittel dazu, die nämliche Verbindung der nämlichen Vorstellungen in der Seele des Hörenden zu erzeugen." Demgegenüber definiert DELBRÜCK, um auch den eingliedrigen Sätzen gerecht zu werden, so: "ein Satz ist eine in artikulierter Rede erfolgende Äußerung, welche dem Sprechenden und Hörenden als ein zusammenhängendes und abgeschlossenes Ganze erscheint." (15) Daß die "Verbindung mehrerer Vorstellungen oder Vorstellungsgruppen", für welche der Satz der sprachliche Ausdruck sein soll, logischer Art ist, erkennt PAUL so wenig, wie DELBRÜCK einsieht, daß das "Ganze", als welches der Satz dem Sprechenden und Hörenden erscheint, seinen Zusammenhang und seine Einheit durchweg durch eine logische Funktion erhält. Ein  Bedeutungs ganzes hat auch DELBRÜCK im Auge; wenigstens akzeptiert er ausdrücklich die an seiner Definition von SÜTTERLIN vorgenommene Abänderung, nach welcher der Satz zu betrachten ist als "der in gegliederter Lautgebung erfolgende Ausdruck einer Vorstellung, einer Vorstellungsmasse, oder auch der Verbindung zweier Vorstellungen oder zweier Vorstellungsmassen . . ." (16) Formell richtiger als diese psychologischen Definitionen, die das wesentlichste Element der Satzbedeutungen ignorieren, sind darum diejenigen, die sich ganz an die lautliche Seite der Satzgebilde und etwa noch an deren Mitteilungszweck halten. (17) Hier wie dort aber fehlen dann sichere Kennzeichen, um den Satz von anderen Wortgefügen oder auch Wörter zu unterscheiden. Und die Grammatik wird zu der Konsequenz getrieben, die Syntax auf eine Lehre von den Wortgefügen zu reduzieren oder ganz zu streichen. (18) Allein es ist unbestreitbar, daß alles wirkliche Sprechen in Sätzen verläuft, und daß die untersten wirklichen Sprecheinheiten die Sätze sind. Als Sätze abe heben sich Wörter von anderen Wörtern, Wortgruppen von anderen Wortgruppen schließlich nur durch den ausgedrückten Inhalt ab. Und ausgedrückt werden in den Sätzen stets Vorstellungen, einfache oder komplexe, immer aber Vorstellungen, in denen logische Funktionen wirksam sind: konstituiert wird die Einheit eines Satzaktes durch die Einheit des in ihm ausgedrückten einfachen oder komplexen Vorstellungsaktes, die Einheit des Vorstellungsaktes aber wird hergestellt durch die in ihm liegende logische Funktion. hier also war die Lösung des Rätsels zu finden, und der syntaktischen Bedeutungslehre oblag vor allem, die logischen Akte, die in den verschiedenen Satzformen zum Ausdruck kommen, aufzusuchen und zu charakterisieren. Aber der große Fehler der neueren Sprachforschung ist, daß sie, indem sie den Einfluß der Logik auf die Sprachbetrachtung zurückdrängt, zugleich glaubt, logische Elemente in den Satzbedeutungen nicht anerkennen zu dürfen. Logische Funktionen als die Grundfaktoren in allen Satzbedeutungen feststellen, heißt für sie: zur logischen Sprachauffassung, zu BECKER zurückzukehren. Zweifellos ist dieses antilogische Vorurteil durch die assoziationspsychologische Tendenz der HERBARTschen  Psychologie,  der die junggrammatische Sprachforschung zunächst, nach STEINTHALs Voranschreiten, die psychologischen Interpretationsmittel entnahm, wesentlich befördert worden. Aber es lag ihm vor allem eine ganz eigentümliche Vorstellung vom Wesen des logischen Denkens zugrunde.  Logisches Denken ist diesen Sprachforschern so viel wie - urteilendes Denken in der normativen Beleuchtung der Logik.  Und zwar fällt die Logik selbst für die meisten von ihnen (so vor allem für STEINTHAL, aber, wie es scheint, z. B. auch für DELBRÜCK) mit der formalen Logik zusammen, so wie dieselbe in der HERBARTschen Schule ausgebildet worden ist (19). Danach wären die logischen Funktionen identisch mit den Kunstprodukten der logisch normativen Reflexon, wenn nicht gar mit den fiktiven Gebilden der formalen Logik. Nun tut die Sprachwissenschaft zweifellos Recht daran, jede  unmittelbare  Berührung mit der Logik - nicht bloß der formalen - grundsätzlich abzulehnen. Aber die normative Reflexion über die Bedingungen und Voraussetzungen eines idealen Denkens geht ihrerseits vom tatsächlich gegebenen Denken aus, das, wie jede andere psychische Tatsache, Gegenstand der psychologischen Analyse sein kann. Und logische Akte von dieser Art, "natürliche" Denkakte sind es,, die in den Sätzen ihren Ausdruck finden. Wenn nun die Logik ausschließlich das urteilende Denken in Betracht zieht, so ist das für die Sprachpsychologie zwar ein Grund, der logischen Untersuchung auch hierin nicht zu folgen, nicht aber ein Grund, das logische Denken selbst in der syntaktischen Bedeutungslehre so gut wie ganz zu ignorieren.

Hier hat WUNDT richtiger gesehen. Er definiert den Satz als "den sprachlichen Ausdruck für die willkürliche Gliederung einer Gesamtvorstellung in ihre in  logische Beziehungen  zueinander gesetzten Bestandteile", und er bemerkt ausdrücklich, die Psychologie der Satzbildung müsse sich "mit wichtigen Erscheinungs- und Ausdrucksweisen logischer Beziehungen beschäftigen, die ganz außerhalb der Logik liegen"; während die Logik nur den Aussagesatz vor ihr Forum zieht, seien "die anderen, der Gefühls-, Wunsch-, Fragesatz, für die Psychologie des Denkens und der Sprache nicht minder wichtig", und auch diese "enthalten jene allgemeinen attributiven und prädikativen Verbindungen, die als die charakteristischen Ausdrucksformen logischer Beziehungen erscheinen" (20). Allein auffallend ist doch, daß WUNDTs Satzdefinition lediglich eine Nachbildung seiner Urteilsdefinition ist. Das Urteil ist ihm "Zerlegung einer Gesamtvorstellung in ihre Bestandteile", oder allgemeiner: "Zerlegung eines Gedankens in seine begrifflichen Bestandteile." (21) Aber wie diese Urteilscharakteristik nicht auf die elementaren, sondern nur auf die zweigliedrigen Urteile, d. h. auf diejenigen, die nach der üblichen Terminologie Subjekt und Prädikat aufweisen, Anwendung findet und auch an diesen lediglich ein einzelnes, und durchaus nicht das wesentliche, Merkmal heraushebt, so kann die Satzdefinition günstigstenfalls für die mehrgliedrigen Sätze, nicht für die eingliedrigen ("- ein Hase", "-Feuer") gelten, und auf sämtliche Satzarten ist sie nur darum anwendbar, weil sie gleichfalls nur ein unwesentliches Merkmal des Satzaktes aufgreift. (22) Die spezifischen logischen Korrelate der einzelnen Satzarten hat auch WUNDT nicht aufgesucht. Und die Frage des emotionalen Denkens blieb ihm schon infolge seiner unbestimmten Charakteristik der Urteilsfunktion völlig verdeckt.

So bestimmt also dieses Problem durch die Sprache, die sprachlichen Formen nahegelegt war: die Sprachpsychologie, die syntaktische Bedeutungslehre hat es nicht gelöst, ja nicht einmal mit Sicherheit erkannt. (23)

Die  allgemeine Psychologie selbst  hat die in den emotionalen Sätzen liegende Aufgabe umso weniger aufgefnommen, als die Untersuchung der logischen Funktionen, wie von jeher, so auch heute noch ihre schwächste Seite ist (24). Sie folgt immer nocht der alten Tradition, das logische Denken im wesentlichen der Logik zu überlassen und deren Ergebnisse unbesehen zu übernehmen. Ja sie tut das heute mehr, aber immerhin auch mit mehr Berechtigung als je, da die Logiker ihrerseits ausdrücklich oder stillschweigend ihre normative Arbeit durch eine psychologische Analyse des tatsächlichen Denkens vorzubereiten pflegen.

Und die  Logik  ist, trotzdem sie lediglich das urteilende Denken untersucht, in der Tat, wenn auch nicht auf die elementaren, so doch auf gewisse komplexe Erscheinungen des emotionalen Denkens aufmerksam geworden. Wenigstens gilt das von den beiden Logikern, die am entschiedensten das Urteil in den Mittelpunkt der Logik gerückt haben, von SIGWART und BENNO ERDMANN. Aber die Art, wie diese Männer sich mit den emotionalen Sätzen abfinden, ist bezeichnend. SIGWART (25), der die Imperativ- und Optativsätze, da sie "ein individuelles und unübertragbares Moment enthalten", aus dem Gesichtskreis der Logik ausscheidet (Logik I, Seite 18f), tadelt es als eine Einseitigkeit der erkenntnistheoretischen Logik, daß sie "nur dasjenige Denken berücksichtigt, welches der Erkenntnis des rein Theoretischen dient, das andere aber vergißt, welches unser Handeln leiten soll" (Logik I, Seite 8f). Er selbst spricht darum auch von einem praktischen Denken, das dem theoretischen gegenübersteht (Logik I, Seite 5, Logik II, Seite 736f). Eine der Aufgaben dieses praktischen Denkens, und zwar die höchste, ist die "Besinnung über das was der Mensch soll", die "Aufstellung unbedingt gültiger Normalgesetze", zuletzt die Bestimmung des sittlichen Ideals, der Idee des höchsten Gutes (Logik II, Seite 18f, Seite 736f). Dennoch ist es kein emotionales Denken, das SIGWART im Auge hat. Auch das praktische Denken "vollendet sich in Urteilen": "in Urteilen endet jede praktische Überlegung über Zwecke und Mittel (Logik I, Seite 9). Das Bewußtsein der Notwendigkeit und Allgemeingültigkeit, das dem praktischen Denken seine Evidenz gibt, ist das gleiche, wie dasjenige, in welchem das teoretische zur Ruhe kommt. Und dort wie hier ist das Ziel des Denkens die Wahrheit (Logik I, Seite 7f, II, Seite 755). Das praktische Denken betätigt sich zunächst in Beurteilungen, in denen wir den Wert beabsichtigter Handlungen an bestimmten Normen, an den "Regeln des Anstandes, der Sitte, des Rechts, der Pflicht" messen, um danach unser Tun einzurichten, und ebenso in Urteilen, in denen wir vollzogenes - eigenes oder fremdes - Handeln nach denselben Maßstäben beurteilen. Es sind also Werturteile mit Prädikaten, wie gut, legal, anständig, die SIGWART im Sinne hat (Logik I, Seite 5). Über den logischen Charakter der Normen selbst, der Regeln der Sitte, des Rechts, usw. äußert er sich nicht. Immerhin spricht er von sittlichen Wahrheiten (Logik I, Seite 8) und identifiziert die sittlichen Gebote und Verbote mit Urteilen über das was gut und böse, recht und unrecht ist (Logik II, Seite 753). Auch die oberste sittliche Norm ist ihm ein Urteil, und zwar ein Werturteil, das von einem vorgestellten höchsten Zweck das Prädikat "gut" aussagt (Logik II, Seite 760f). Deutlicher charakterisiert BENNO ERDMANN die logische Natur der Normen. Auch er hält die Normen für Urteile, wenn auch nicht im gleichen Sinn wie SIGWART. Sie sind "Behauptungen, zwar nicht dessen, was ist, wohl aber dessen, was sein soll." Sie werden darum normative Urteile genannt. Typische Beispiele von solchen liefern die Sätze: "Du sollst die Wahrheit sagen", "wir sollen Gott dienen", "salus publica suprema lex esto" [Das Wohl des Volkes soll das oberste Gesetz sein. - wp], "lathe biosas [Lebe im Verborgenen! - wp]. Das Sollen ist "normiertes, idealisiertes Sein". Wie ein vergangenes oder zukünftiges Sein, ein Gewesensein oder Seinwerden, so kann im Urteil auch ein normatives Sein, ein Seinsollen ausgesagt werden. Den persönlichen Subjekten der Normen wird in diesen Urteilen ein normiertes Wollen beigelegt. Und wie das gegenwärtig Gewollte, so wird auch das gegenwärtig Gesollte "leicht und in kaum merklichen Übergängen als ein künftig Werdendes vorgestellt." Von den normativen Urteilen unterscheidet ERDMANN die "Werturteile im engeren Sinn"; das sind diejenigen, "deren logische Subjekte an den Normen oder deren Gegenstücken gemessen werden", in denen also "die normative Bestimmung zum Prädikat wird." (26)

Sowohl SIGWART als auch BENNO ERDMANN fassen also zunächst nicht die Imperativ- und Konjunktivsätze im allgemeinen ins Auge, sondern die aus den geistig-geschichtlichen Tatsachenkreisen der Sitte, des Rechts, der Moral sich entwickelnden Normen, die allerdings in Geboten oder Verboten, in imperativischen oder konjunktivischen Sätzen ihren gewöhnlichen Ausdruck finden. In keinem Fall sind nun aber Werturteile die primäre Form der Normen. Wir werden später sehen, daß alle Werturteile irgendwie auf ein Begehren, einem Wollen oder Sollen, beruhen, daß sie also so oder so auf Begehrungsvorstellungen zurückweisen. Für SIGWART selbst ist das sittliche Ideal ein gewollter höchster  Zweck.  Die ursprüngliche Form, in der uns dasselbe zu Bewußtsein kommt, ist darum nicht ein Werturteil, das von einem Zweck das Prädikat "gut" aussagen würde, sondern die Vorstellung des Zwecks selbst. Will man aber die letztere in die geläufige Satzform bringen, so erhalten wir Begehrungssätze oder genauer, da das Wollen ein normatives ist, Gebotsätze von der Form: "dies oder jenes sei! (soll sein!)" "ich soll, oder du sollst dies oder das tun!" Indessen auch wenn es umgekehrt wäre, wenn das Wollen und Sollen durchweg auf Werturteile zurückginge, wären die Normen als solche eben Gebot- oder Verbotsätze. Daran hat ERDMANN mit Recht festgehalten. Aber die Gebot- und Verbotsätze sind keine Urteile. Offenbar kommt ERDMANN einem richtigen Verständnis der logischen Struktur der normativen Sätze ziemlich nahe. In der Tat wird in diesen ein gewolltes oder gesolltes Sein gedacht. Aber das gewollte und gesollte darf nicht auf die Stufe des vergangenen und zukünftigen Seins gestellt werden. Der allmähliche Übergang vom Wollen und Sollen zum Seinwerden, vom Konjunktiv zum Indikativ Futuri in der Sprache beweist für die Wesensgleichheit des gewollten oder gesollten Seins mit dem Seinwerden lediglich nichts. Bestünde diese Gleichartigkeit, so müßte sie schließlich auch auf das gewünschte Sein ausgedehnt werden. Und wirklich scheint ERDMANN Wunsch- wie Befehlsätze als Urteile in diesem Sinn zu betrachten (27). Allein Begehrungsobjekte - und dazu gehören Wunsch-, Willens- und Gebotobjekte - sind Gegenstände nicht von Erkenntnis- sondern von Begehrungsvorstellungen, und gedacht werden sie nicht in Urteilen, sondern in emotionalen Denkakten. Die folgende Untersuchung wird wird allerdings lehren, daß zwischen den Gebotvorstellungen des Gebotstellers und denen des Gebotempfängers scharf zu scheiden ist. Letztere sind durchweg Erkenntnisvorstellungen, die in Urteilen gedacht werden. Aber das Ursprüngliche sind die Gebotvorstellungen des Gebotstellers. Und diese sind stets Begehrungsvorstellungen, gedacht in emotionalen Denkakten. Richtig bemerkt SIGWART, daß die Imperative keine Behauptungen, keine Urteile, keine Aussagen, die etwas mitteilen wollen, seien, sondern Aufforderungen, die den Willen des Angeredeten bestimmen, wollen, und er fügt an, auch Gebote, die als allgemeine Gesetze auftreten, wie die Gebote des Rechts oder der Religion, haben denselben Charakter (Logik I, Seite 18, Anm.). Nahe genug lag es für ihn von hier aus, die Normen, die er als Objekte der logischen Untersuchung in Anspruch nimmt, als imperativische Gebote und Verbote zu fassen. Was ihn verhindert hat, diese Konsequenz zu ziehen, war offenbar die Scheu, eigentliche Gebote und Verbote, grammatisch geredet: Imperative und Konjunktive, in das Gebiet der Logik, die ihm die Sphäre des urteilenden Denkens ist, hereinzuziehen.

Will man wirklich Begehrungs-, Wunsch-, Gebotsätze usw. als  Urteils aussagen betrachten, so bleibt schließlich nur übrig, sie als Aussagesätze zu deuten, in denen Urteile über die betreffenden Erlebnisse, über die Akte des Begehrens, Wünschens, Wollens usf. zum Ausdruck kämen. Der Wunschsatz "daß es doch regnen möchte!" wäre dann gleichbedeutend mit dem Aussagesatz: "ich wünsche, daß es regnen möchte", der Gebotsatz: "gib dem Kaiser, was des Kaisers ist" identisch mit der Aussage: "ich gebiete, daß du dem Kaiser gibst, was des Kaisers ist". In eingehender Erörterung des Für und Wider hat neuerdings HUSSERL sich auf diesen Standpunkt gestellt (28): "Nicht sind - so präzisiert er seine Position - die Wünsche, Befehle und dgl.  selbst  durch die grammatischen Gebilde und ihre Signifikationen ausgedrückt, sondern die  Anschauungen  von diesen Akten sind es, welche als Erfüllungen dienen". Und er fügt an: "wenn wir Aussagesatz und Wunschsatz vergleichen, dürfen wir nicht  Urteil  und Wunsch einander koordinieren, sondern Sachverhalt und Wunsch". Ist letzteres richtig? Stellen wir etwa den Aussagesatz "es blitzt" und den Wunschsatz "wenn es doch Abend wäre!" einander gegenüber, so ist der Sachverhalt, der das Objekt des Aussagesatzes bildet, der Naturvorgang, den wir bei jener Aussage im Auge haben; im Aussagesatz selbst wird das Wahrnehmungsurteil ausgedrückt, das den Naturvorgang zum Objekt hat. Das Objekt des Wunschsatzes aber wäre, nach HUSSERLs Darstellung der Wunschakt, und im Wunschsatz soll die innere Anschauung dieses Aktes zum Ausdruck gebracht sein, des Wunscherlebnisses, oder genauer das innere Wahrnehmungsurteil, welches das Wunscherlebnis zum Gegenstand hat. Offenbar nun beschreibt diese Ausführung den Aussagesatz "ich wünsche, daß es Abend sein möchte" ganz richtig. Den  Wunschsatz  dagegen trifft sie nicht. HUSSERLs Theorie krankt an einer Verwechslung, gegen die ich in den folgenden Untersuchungen mich noch öfters werde wenden müssen, an der Verwechslung des unmittelbaren und des refelektierenden Bewußtseins. Wenn ich den Wunsch habe, dem ich in dem Satz "wäre es doch Abend!" Ausdruck gebe, so ist derselbe allerdings ein Bewußtseinsakt, ein Erlebnis, dessen ich mir bewußt bin. Aber dieses Bewußtsein ist kein inneres Wahrnehmen, keine Intuition, kein Vorstellen irgendeiner Art, sondern ein dem Erlebnis immanentes Moment. Ein Vorstellen, ein "inneres Anschauen" ist nur das reflektierende Bewußtsein, das sich in reproduzierender Vorstellung auf den vollzogenen Bewußtseinsakt richtet. Das Ergebnis dieser Reflexion - die übrigens durchaus unwillkürlich verlaufen kann - schlägt sich in dem Urteil nieder, welches das Wunscherlebnis zum Gegenstand hat und in dem Aussagesatz "ich wünsche, daß es Abend sein möchte" zum Ausdruck kommt. Der Wunschsatz selbst drückt allerdings auch eine Vorstellung, einen Denkakt aus - die Wunschvorstellung und den emotionalen Denkakt, in dem die Wunschvorstellung vollzogen wird. Wenn wir also Aussage- und Wunschsatz einander gegenüberstellen, so sind nicht Sachverhalt, d. h. Urteilsobjekt und Wunsch koordiniert, sondern Urteilsobjekt und Objekt der Wunschvorstellung. HUSSERL hat nur insofern Recht, als Wunsch-, Willens-, Gebotsätze in der Tat nicht Wünsche, Willensvorgänge, Gebotakte "ausdrücken". Ausgedrückt werden immer Vorstellungen - in den Aussagesätzen Erkenntnisvorstellungen, also Urteile, in den Wunsch-, Willens-, Gebotsätzen usw. Begehrungsvorstellungen, also emotionale Denkakte.

So wertvoll also, auch nach der psychologischen Seite, die Untersuchungen der neueren Logiker über die Natur des urteilenden Denkens sind, so haben sie doch in die Lehre von den emotionalen Sätzen und in die Theorie des Satzes im allgemeinen eher Verwirrung als Licht gebracht. Und das Gesamtbild der Lage ist, daß  uns Grammatik, Psychologie und Logik in der Frage nach der Deutung der emotionalen Sätze völlig im Stich lassen. 

Besonders mißlich ist dies natürlich für diejenigen Wissenschaften, deren Grundlage nicht durch Aussageäußerungen, sondern durch andersgeartete Sätze, speziell durch Begehrungs-, Willens- und Gebotsätze gebildet werden - für  Rechtswissenschaft  und  Ethik Schon aus den Kultursphären der Sitte, des Anstandes, des Brauches usw. wachsen imperativische und konjunktivische Sätze, Gebote und Verbote hervor. Aber auf dem Gebiet der Rechts wissenschaft  und der  Ethik  ist die wissenschaftliche Reflexion in ihrer Arbeit unmittelbar auf die logische Eigenart derartiger Sätze getroffen, an deren Klarlegung sie ein fundamentales Interesse hat.

Mehr und mehr dringt neuerdings die voluntaristische Betrachtung des Rechts durch, d. h. diejenige Auffassung, welche die  Rechtssätze  zuletzt aus einem willkürlich oder unwillkürlich zwecksetzenden und zwecktätigen Wollen ableitet. Dann ergeben sich als die letzten und ursprünglichsten Erscheinungen im Rechtsleben Gebote und Verbote. Und die Frage nach der logischen Natur der Imperative, allgemeiner gesprochen: der Gebote und Verbote, wird zur Frage nach der logischen Grundlage des Rechts und damit der Rechtswissenschaft. Mehr als je sucht die Jurisprudenz heute Fühlung mit der Logik. Sie wird ebensosehr durch die Natur ihres Objekts wie durch den besonderen Charakter ihrer Arbeitsweise zu einer systematischen, theoretischen und normativen, Besinnung über das Wesen der logischen Funktionen und Operationen aufgefordert. Die Logik ihrerseits entnimmt nicht bloß ihre Beispiele mit einer gewissen Vorliebe dem Gebiet des Rechts; sie bemüht sich auch nach Kräften, den logischen Bedürfnissen der Jurisprudenz entgegenzukommen. Umso schlimmer ist es, daß sie in der fundamentalen Frage nach der logischen Struktur der Rechtssätze versagt. Die Juristen stehen diesem logischen Problem, dessen Dasein sie deutlich genug fühlen, völlig ratlos gegenüber. Teils lassen sie sich durch die Logik dazu verführen, die Rechtssätze, da sie doch einmal logische Funktionen seien, als Urteile zu betrachten, (29) teils ringen sie im bewußten Gegensatz zur Logik nach einem psychologischen Verständnis des logischen Charakters der rechtlichen Imperative und Konjunktive, ohne doch zum Ziel zu gelangen. Dabei ist dies keine rein akademische Frage, keine Frage von lediglich formaler Bedeutung. Mit ihr hängt aufs engste der Streit um die Normentheorie zusammen, ein Streit, der das eigenste Wesen des Rechts selbst betrifft. Überhaupt wird eine Untersuchung der logischen Natur der Rechtssätze auf die juristische Arbeit am Recht in allen ihren Teilen von Einfluß sein. Wird sie aber sorgfältig geführt, so weist sie auf elementare Gebotvorstellungen zurück. Und diese eröffnen uns einen Einblick einerseits in die Natur der Begehrungs-, der Zweckvorstellungen, in denen sich uns die in der schöpferischen Tätigkeit der rechtsbildungen Mächte wirksamen Tendenzen enthüllten, und andererseits in alle die Erscheinungen, die man als Rechtsvorstellungen, als Rechtsüberzeugungen, als Äußerungen des Rechtsgefühls zu bezeichnen pflegt.

Nicht weniger dringlich ist das Problem der emotionalen Sätze für die  Ethik.  Ja, hier tritt dasselbe noch viel deutlicher an den Tag. Denn schon der in den sittlichen Idealen liegende Anspruch auf Allgemeingültigkeit ist geeignet, die Aufmerksamkeit auf die logische Struktur der ethischen Sätze zu lenken. Das war ja auch der Gesichtspunkt der SIGWART bewogen hatte, diese Sätze in den Bereich der logischen Reflexion einzubeziehen. Aber man spricht auch sonst imer wieder von ethischer Gewißheit und Evidenz, von einem sittlichen Erkennen, von sittlichen Wahrheiten, ja selbst von sittlichen Wirklichkeiten. Und diese Redeweise erhält ein ganz besonderes Gewicht, wo an das sittliche Erkennen Postulate geknüpft werden, die eine praktische Ergänzung der theoretischen Wirklichkeitserkenntnis bieten wollen. In allen diesen Gedankengängen verrät sich jedenfalls eine Ahnung davon, daß auch in den sittlichen Normen ein dem Urteilen verwandtes logisches Denken wirksam ist. Und wenn man immer wieder versucht, die grundlegenden ethischen Sätze als Urteile zu betrachten - sei es nun als Werturteile, sei es als solche, in denen die sittlichen Ideale erkenntnismäßig erfaßt werden, sie es endlich als Urteile, die das Begehren dieser Ideale zum Gegenstand haben -, so liegt in diesen Versuchen, auch wenn sie verfehlt sind, gleichfalls eine Anerkennung des logischen Charakters der ethischen Sätze. In der Tat kann nur eine psychologische Analyse der ethischen Imperative und Konjunktive der Ethik ihre logische Grundlage schaffen. Sie wird allerdings bis zu den Wurzeln des sittlichen Lebens selbst hinabdringen müssen. Und wieder nötigen uns die komplexen Erscheinungen, die Sätze, die uns sagen: "ich soll vollkommen sein!", "du sollst deinen Nächsten lieben!" "sei ehrlich!", auf die elementaren Vorstellungsakte, auf die in diesen liegenden elementaren logischen Funktionen zurückzugreifen. Von hier aus aber werden nicht bloß die ethischen Gebot- und Begehrungssätze mit ihrer Gewißheit und Evidenz verständlich. Wir erhalten zugleich den Schlüssel zur Lösung des vielverhandelten Problems der ethischen Werturteile.

Alles in allem liegt das Problem der emotionalen Sätze offen am Weg. Wo es nur immer ein Begehren, ein Wünschen, Wollen, Befehlen, Bitten, Mahnen usw. gibt, da treten uns auch Wunsch-, Willens-, Gebotsätze entgegen. Und wie schon die sprachliche Form dieser Sätze, ihre imperativische, konjunktivische, optativische Gestalt, so deutet auch die inhaltliche Erforschung großer Komplexe von so geformten Sätzen auf das Vorhandensein logischer Funktionen, die sich vom Urteil ebenso bestimmt abheben, wiei der Wunsch-, Willens- und Gebotsatz vom Aussagesatz. Auch hier aber sind die Sätze, denen wir im vulgären wie im wissenschaftlichen Denken tatsächlich begegnen, meist komplexe Gebilde. Und wie der grammatisch vollständige Aussagesatz oder vielmehr sein Bedeutungskorrelat auf einen einfachen, elementaren Urteilsakt, so weisen die Bedeutungskorrelate der grammatisch vollständigen Wunsch-, Willens-, Gebotsätze - und auch Imperativsätze wie "komm!" gehören, da sie gleichfalls Subjekt und Prädikat enthalten, zum Typus der grammatisch vollständigen Sätze - auf elementare Emotionalakte zurück. Damit öffnet sich uns die Welt der Begehrungs-, Wunsch-, Willens-, Gebot-, Wert-, Gütervorstellungen. Und das Problem der logischen Akte in den Emotionalvorstellungen, kurz das Problem des emotionalen Denkens in seiner ursprünglichen Form steht unmittelbar vor uns, - unmittelbar, aber auch völlig ungelöst.

Aber es ist im Grunde doch nur die eine Seite des Problems, auf die wir so aufmerksam geworden sind. Die Sprache berichtet unmittelbar nur von  der  Form des emotionalen Denkens, die in den Begehrungsvorstellungen wirksam ist. Emotionalvorstellungen aber sind auch die  aus Affekten und Gefühlen sich entwickelnden Phantasievorstellungen Und für das logische Denken, das sich in dieser Sphäre betätigt, hat die Sprache keine eigene Satzform, ja überhaupt keinen besonderen Ausdruck. Der  Ausrufesatz  nämlich, der von manchen als der eigentliche Gefühls- und Affektsatz angesehen wird, kann, wie wir sehen werden, weder als die spezifische Ausdrucksform für die aus Gefühlen und Affekten erwachsenden Vorstellungen gelten, nocht überhaupt den Aussage-, Frage-, Wunsch-, Willens- und Gebotsätzen als gleichartig an die Seite gestellt werden. Trotzdem tritt auch im Gebiet der Gefühls- und Affektvorstellungen das Problem des emotionalen Denkens deutlich genug an die Oberfläche.

So vor allem in den Tatsachenkreisen der Religion und des ästhetischen Genießens. Die Theologen sprechen von  Glaubenssätzen  
und andererseits von einem  religiösen Erkennen.  In der neueren protestantischen Theologie spielt ferner der Streit um die  "Glaubensurteile und die  "religiösen Werturteile"  eine große Rolle. Daß alle diese Erörterungen eine logische Seite haben, daß sie sich zuletzt um den logischen Charakter der religiösen Glaubensannahmen drehen, ist den Theologen recht wohl zu Bewußtsein gekommen. Und sie haben in ihrem Teil das Problem nicht bloß zu formulieren, sondern auch zu lösen gesucht. Aber alle diese Versuche lassen doch wieder nur das  eine  zutage treten, daß es immer noch an einer psychologischen Analyse der zu den Glaubensannahmen führenden logischen Funktionen fehlt. Die Sätze, in denen sich die Glaubensakte aussprechen, gleichen äußerlich ganz den Aussagesätzen: "Gott ist gerecht", "Gott ist die Liebe", "Jesus Christus ist der Sohn Gottes und der Erlöser der Menschheit" usw. Und auch die Glaubensurteile, die diesen Sätzen entsprechen, nehmen völlig die Gestalt von Erkenntnisurteilen an. Schon hierin lag eine Aufforderung, die logische Natur dieser Pseudourteile und die in ihr wurzelnde besondere Art der Glaubensgewißheit zu zergliedern. Aber weder Psychologie noch Logik haben von dieser Aufgabe Notiz genommen (30). Und doch handeltes sich hier nicht um einen internen, vorübergehenden Streit der Theologen. Der Kern des Problems, das in diesen Diskussionen der modernen Theologie erörtert wird, ist nicht neu. Er liegt zuletzt im Verhältnis von Wissen und Glauben. Zu allen Zeiten, in allen Religionen, wo nur immer theologische Reflexionen einsetzten und apologetische Tendenzen wach wurden, regte sich auch, mehr oder weniger wahrnehmbar, das Bedürfnis, das Wesen der Glaubensfunktion und ihr Verhältnis zum erkennenden Denken zu bestimmen. Neu ist an der heutigen Problemstellung nur die ganz offenkundig logische Zuspitzung des Problems. Allein Psychologie und Logik lassen sich nicht einmal durch den unzweideutig erhobenen Anspruch der Glaubensurteile auf eine Art von Gültigkeit und Wahrheit dazu bringen, den logischen Funktionen im Glauben nachzugehen und das urteilende Denken gegen sie abzugrenzen. Und hier wie überall ignorieren sie die Tatsachen, die eine vom Typus der Urteilsakte abweichende Form logischen Denkens hervortreten lassen. Es ist, als wäre es eine gewisse Scheu, an den theologischen Erörterungen oder gar an der apologetischen [rechtfertigenden - wp] Arbeit sich zu beteiligen, zuletzt eine stillschweigende, mehr oder weniger bewußte Ablehnung des Geltungsanspruchs der Glaubensannahmen, was den Psychologen und Logikern den Sinn für die von der Theologie kommenden Anregungen verschließt und sie für offensichtliche Tatsachen blind macht. Mag der Wahrheitsanspruch der Glaubensurteile berechtigt oder unberechtigt sein: sie selbst sind geistig-geschichtliche Tatsachen. Und überall, wo Religon ist, ist auch Glaube, sind auch Glaubensurteile. Ja, Glaubensurteile sind auf allen Stufen der Religion die ursprünglichsten und fundamentalsten Äußerungen des religiösen Lebens. Und die logische Struktur des Glaubens, auf der zugleich dessen subjektive Evidenz beruth, ist für den Religionsforscher ein Hauptproblem - ein Problem, für dessen Lösung er die Hilfe des Psychologen, vorerst freilich vergeblich, in Anspruch nimmt. Mit den Sätzen, in denen die Glaubensurteile zum Ausdruck kommen, haben nun aber manche Ähnlichkeit diejenigen, in denen wir uns selbst oder anderen über den Inhalt  ästhetischer Kontemplationen,  kurz über ästhetische Phantasieobjekte Rechenschaft geben. Auch dann nämlich, wenn wir die Bilder von Situationen, Handlungen, Vorgängen, Stimmungen, Charakteren usw., wie sie durch ein Gedicht, ein Drama, ein Epos, durch ein Gemälde, eine Skulptur oder auch durch eine Symphonie in uns wachgerufen sind, entwickeln und beschreiben, sprechen wir meist in "grammatisch vollständigen" Sätzen, und zwar in Sätzen, die gleichfalls äußerlich ganz die Form der Aussagesätze haben. Den religiösen Glaubenssätzen scheinen also ästhetische Sätze zur Seite zu treten. Jedenfalls sind die Bedeutungskorrelate der letzteren nicht etwa die ästhetischen Werturteile, also Urteile, die von Objekten der Natur oder Kunst die Prädikate schön, lieblich, erhaben usw. aussagen, sondern eine Art von Scheinurteilen. Es ist ja eine Scheinwirklichkeit, die sie schildern, und an die Stelle des Wahrheitsbewußtseins tritt die Jllusion. Wenn wir etwa aus dem durch SHAKESPEAREs Drama in uns hervorgerufenen ästhetischen Erlebnis heraus das Bild von RICHARD III. zeichnen, so reden wir in Sätzen, die ihrer Form nach von denen nicht zu unterscheiden sind, in denen wir den historischen RICHARD III. schildern würden. Wir werden z. B. gleichfalls sagen: "RICHARD III. ist ein kraftvoller, in der Bosheit konsequenter Böseweicht." Daß nun auch solche Sätze der Ausdruck von logischen Denkakten sind, ist klar. Aber es ist das offenbar wieder ein ganz anderes Denken, als dasjenige, das sich in normalen Urteilen vollendet und in eigentlichen Aussagesätzen ausspricht.

Religiöse Glaubensurteile und ästhetische Jllusionsurteile sind in der Tat spezielle Äußerungsweisen einer eigenartigen Form des emotionalen Denkens - derjenigen nämlich, die, auf ihren elementaren Typus zurückgeführt, identisch ist mit dem logischen Faktor der aus Gefühlen und Affekten entspringenden Phantasievorstellungen.

Von den verschiedensten Seiten also hat sich das Problem des emotionalen Denkens in seinem ganzen Umfang der psychologischen und logischen Reflexion aufgedrängt. Aber es ist nicht einmal erfaßt, geschweige gelöst worden. (31) An Ansätzen zur Formulierung und Lösung hat es zwar auch in neuester Zeit nicht gefehlt. Allein die Situation ist heute die, daß die Versuche, die wirklich gemacht worden ind, sich mit der Frage abzufinden, nur irreführend wirken können. Noch haben also Psychologie und Logik die ganze Aufgabe zu bewältigen.
LITERATUR: Heinrich Maier, Psychologie des emotionalen Denkens, Tübingen 1908
    Anmerkungen
    1) WILHELM DILTHEY, Die Einbildungskraft des Dichters, Bausteine für eine Poetik, in den Philosophischen Aufsätzen, EDUARD ZELLER gewidmet, 1887, Seite 303f. Vgl. Dichterische Einbildungskraft und Wahnsinn, Rede 1886. Und: Goethe und die dichterische Einbildungskrat, in: Das Erlebnis und die Dichtung, 1906, Seite 137f
    2) Aus der zahlreichen Literatur hebe ich vorerst heraus: JOHANNES MÜLLER, Über die phantastischen Gesichtserscheinungen, 1826 (bes. Seite 91f). SÉAILLES, Essai sur le génie dans l'art, 1883. ÖLZELT-NEWIN, Über Phantasievorstellungen, 1889. MEINONG, Phantasievorstellung und Phantasie, Zeitschrift für Philosophie und philosophische Kritik, Bd. 95, Seite 161f. LIEBMANN, Die Bilder der Phantasie, in: Gedanken und Tatsachen I, 1899. EDUARD ZELLER, Über den Einfluß des Gefühls auf die Tätigkeit der Phantasie, in den Philosophischen Abhandlungen, CHRISTOPH SIGWART gewidment, 1900, Seite 203f.
    3) THÉODULE RIBOT, Essai sur l'imagination créartrice, 1900, übersetzt von W. MECKLENBURG 1902. WILHELM WUNDT, Völkerpsychologie, Bd. 2, Mythus und Religion, 1905.
    4) THÉODULE RIBOT, La Logique des sentiments, 1905
    5) Vgl. EDUARD ZELLER, Die Philosophie der Griechen I, Seite 1141, 7
    6) ARISTOTELES, de interpretatione 4. 17a 2ff, poet. 19. 1456b 8f
    7) SEXTUS EMPIRICUS, adv. math. VIII 70f und DIOGENES LAERTIUS VII, 65f sind zu kombinieren. Weitere Stellen siehe PRANTL, Geschichte der Logik im Abendland I, Seite 441, Anm. 115-117. Vgl. STEINTHAL, Geschichte der Sprachwissenschaft bei den Griechen und Römern I, Seite 317f
    8) PRANTL, a. a. O. Seite 550, Anm. 53f. STEINTHAL, a. a. O. II, Seite 272
    9) STEINTHAL, a. a. O. Seite 209
    10) Vgl. schon die Grammatik von Port Royal (die Stellen bei DELBRÜCK, Vergleichende Syntax der indogermanischen Sprachen I, Seite 21) und hierzu die Logik von Port Royal II c. 3.
    11) Vgl. hierzu DELBRÜCK a. a. O. Seite 22f, wo auch die Hauptstellen aus CHRISTIAN WOLLFs, Philosophia rationalis sive Logica methodo scientifico pertractata und aus GOTTFRIED HERMANNs Schrift De emenanda ratione Graecae grammaticae abgdruckt sind.
    12) KARL FERDINAND BECKER, Organismus der Sprache, 2. Auflage, 1841, siehe besonders den 1. Abschnitt und Seite 162f und 229f. Ferner Ausführliche deutsche Grammatik 1836. Vgl. TRENDELENBURG, Logische Untersuchungen I, Seite 381f. PRANTL, Reformgedanken zur Logik, Sitzungsberichte der Königlich Bayerischen Akademie der Wissenschaften, philologisch-historische Klasse, 1875, Seite 195.
    13) STEINTHAL, Grammatik, Logik und Psychologie, 1855 (siehe besonders Vorwort XXf), ferner Einleitung in die Psychologie und Sprachwissenschaft 1871.
    14) Charakteristisch ist in dieser Hinsicht eine Bemerkung DELBRÜCKs in seinen "Grundfragen der Sprachforschung", 1901, Seite 138ff, wo er WUNDT gegenüber, der die Beziehungen zwischen den einzelnen Wortbegriffen im Satz als  logische  bezeichnet hatte, bemerkt, er könne "diesen Ausdruck nicht loben", wisse ihn aber durch einen besseren nicht zu ersetzen.
    15) HERMANN PAUL, Prinzipien der Sprachgeschichte, 1898, Seite 110. DELBRÜCK, Vergleichende Syntax I, Seite 75, vgl. III Seite 1f, Grundfragen Seite 136f.
    16) L. SÜTTERLIN, Die deutsche Sprache der Gegenwart, 1900, Seite 306. Hierzu vgl. DELBRÜCK, Grundfragen, Seite 137.
    17) Vg. die bei WUNDT, Völkerpsychologie I, 2, Seite 229, zitierte Satzdefinition von MEYER-LÜBKE (Grammatik der romanischen Sprachen III, Seite 306f). Noch weiter geht der Vorschlag DELBRÜCKs, Vergleichende Syntax III, Seite 1f: "ein Satz ist, von Seiten seiner Form betrachtet, . . . eine aus artikulierter Rede bestehende Exspirationseinheit [Ausatmung - wp], innerhalb deren, sobald sie eine gewisse Ausdehnung erreicht, ein Wechsel zwischen höherer (stärkerer) und tieferer (schwächerer) Betonung stattfindet".
    18) RIES, Was ist Syntax? 1894. MIKLOSICH, Vergleichende Grammatik der slavischen Sprachen IV, Syntax, 1868 - 74.
    19) Vgl. STEINTHAL, Grammatik, Logik und Psychologie (bes. Seite 145f, 168f), ferner Einleitung in die Psychologie und Sprachwissenschaft, Seite 44f. DELBRÜCK, Vergleichende Syntax III, Seite 6f. Vgl. auch KERN, Die deutsche Satzlehre, 1883, Seite 1f.
    20) WUNDT, Völkerpsychologie I, Die Sprache, II Seite 245, 243. Sprachgeschichte und Sprachpsychologie, 1901, Seite 70f. In modifizierter Form ist die WUNDTsche Satzdefinition aufgenommen von DITTRICH, Grundzüge der Sprachpsychologie I, Seite 41, Anm. 4 (vgl. WUNDTs "Philosophische Studien", Bd. 19, Seite 93f. Auch BRUGMANN, Kurze vergleichende Grammatik der indogermanischen Sprachen, 1904, Seite 623f scheint sich im wesentlichen an WUNDT anzuschließen.
    21) WUNDT, Logik I, Seite 154f
    22) Wenn WUNDT den Satz als den sprachliche Ausdruck für die  willkürliche  Gliederung einer Gesamtvorstellung faßt, so hängt das offenbar damit zusammen, daß er das Urteil als eine Apperzeptionsfunktion betrachtet, die Apperzeptionsvorgänge aber als Vorgänge, die sich bei aktivem (d. h. willkürlichem) Zustand der Aufmerksamkeit bilden, von den Assoziationen, die bloß einen passiven Zustand derselben (passive Apperzeption) voraussetzen, unterscheidet. Hierzu vgl. die Bemerkungen unten im 3. Abschnitt.
    23) Das gilt auch von BRÉAL, Essai de sémantique, 1897, obwohl hier im 24. Kapitel von der "Logique du langage" gehandelt wird (Seite 243f).
    24) Vgl. die berechtigte Bemerkung BENNO ERDMANNs Logik I, Seite IX. Er selbst hat in den Philosophischen Abhandlungen, CHRISTOPH SIGWART gewidmet, Seite 1f. "Umrisse zur Psychologie des Denkens" gegeben. Sonst hat unter den Psychologen namentlich LIPPS auch die logischen Tatsachen vom psychologischen Standpunkt behandelt.
    25) SIGWART, Logik, 3. Auflage.
    26) BENNO ERDMANN, Logik I, Seite 8, 304f, 462f
    27) BENNO ERDMANN, Logik I, Seite 334, vgl. 107
    28) HUSSERL, Logische Untersuchungen II, Seite 679f, 482f, 78f. Wenn übrigens HUSSERL diese Anschauung auch bei SIGWART finden will, so beruth das auf einem Mißverständnis.
    29) Das Genauere hierüber siehe im 5. Abschnitt.
    30) Gestreift ist das Problem bei BENNO ERDMANN, Logik I, Seite 462f
    31) Nahe scheint dem Problem MEINONG, Über Annahmen, 1902, zu kommen. "Annahmen" sind nach MEINONG ein "Tatsachengebiet", das in der Mitte "zwischen Vorstellungen und Urteilen" steht. Sie sind Aufstellungen, die zwar, wie die Urteile, entweder bejahend oder verneinend sind, denen aber, im Gegensatz zu den urteilen, die Überzeugung (das Geltungsbewußtsein) fehlt. Nun berührt sich MEINONG allerdings in seiner Untersuchung bisweilen nahe genug mit unserer Frage. Allein die Art, wie er den Begriff der Annahme bestimmt, macht es ihm von vornherein unmöglich, den Begriff des emotionalen Denkens zu erfassen. Denn die Annahmen MEINONGs sind zuletzt nichts anderes als hypothetische Aufstellungen eines Denkbaren, das jedoch nicht als wirklich gedacht wird. Zuzugestehen ist allerdings, daß MEINONG eine Reihe von bisher nicht oder nicht genügend beachteten Problemen aufgedeckt und beleuchtet hat. Wir werden den Annahmen noch öfters begegnen.