ra-3F. MauthnerStirnerS. I. HayakawaW. HerdingF. FerrerTolstoi    
 
PAUL BARTH
Die Geschichte der Erziehung
[11/12]

I - II - III - IV - V - VI

"Wer Gebote gibt, übt Herrschaft. Herrschaft aber vollendet sich durch weltliche Macht. So war die Kirche zu weltlicher Macht gelangt. Diese weltliche Macht wurde ideell von den Waldensern, materiell von den französischen Königen bekämpft. Nach der Überzeugung der lombardischen Waldenser hat die Kirche durch die Ausstattung mit Vermögen und weltlichen Herrschaftsrechten seit KONSTANTIN den Charakter der Kirche Christi verloren. Ihre Kleriker und Mönche liegen als Inhaber jener Besitztümer in Todsünden. Diese Ketzer wurden durch einen blutigen Kreuzzug unterdrückt oder vernichtet, im anderen Kampf aber unterlag die Kirche."

"Sittlichkeit besteht nicht in einem Tun, sondern in einem Sein. Die Werke heiligen nicht uns, sondern wir sollen die Werke heiligen. Daß von den äußeren Werken, wie Fasten, Wachen, Kasteiungen die Seligkeit abhänge, ist eine Einflüsterung des Teufels. Ein Werk ist an sich weder gut noch schlecht. Nur der Geist, aus dem das Werk geschieht, ist gut oder schlecht."

"Die Kirche war mit Recht zuerst sehr mißtrauisch gegen das System des Aristoteles. Dreimal wurde das Studium desselben im 13. Jahrhundert verboten. Aber schließlich bedurfte die kirchliche Theologie eines philosophischen Systems, wenn sie ihr Programm durchführen wollte, das ihr seit Anselm von Canterbury unverrückbar vorschwebte: credo ut intelligam. Sie wollte diesem Programm gemäß die Sätze des Glaubens, die unerschütterlich fest standen, vor der Vernunft begründen. Nur ein philosophisches System konnte Mittel und Wege einer solchen Begründung geben."

VI.

Der zweite Teil des Mittelalters, den wir nun zu betrachten haben, ist vom ersten nicht toto genere, sondern mehr graduell unterschieden. Eine neue soziale Schichtung bildet sich nicht, nur die vorhandenen Stände verändern ihr Verhältnis zueinander. Ebensowenig treten neue Ideen auf. Das Geistesleben der Gesellschaft empfängt nicht einen neuen Inhalt, sondern nur eine Erweiterung des früheren Inhalts. Einen wirklichen geistigen Umschwung bringt erst der Humanismus, der in Italien um das Jahr 1400, in Deutschland, Frankreich und England erst um 1500 auf weitere Kreise wirksam wird. Darum ist dieser zweite Teil des Mittelalters für Italien etwa von 1100 bis 1400, für die anderen westeuropäischen Länder etwa von 1150 bis 1500 zu rechnen.

Was zunächst den ersten Stand, den der Geistlichen, im späteren Mittelalter betrifft, so ist er an äußerlicher Macht fortwährend gewachsen. Und nicht bloß die offizielle Kirche, auch ihre freiwilligen Körperschaften, die Klöster, zeigten zunehmenden Reichtum und zunehmende Verweltlichung. Seit dem Jahre 1200 hatte die Kirche darum die unbedingte und allgemeine Herrschaft über die Gemüter verloren. Man wagte am Recht ihrer weltlichen Macht und an der Genugsamkeit der "guten Werke" zu zweifeln.

Es geschah dies nach einer psychologischen Notwendigkeit, die wir überall, wo es eine religiöse Entwicklung gibt, wirksam sehen. Aus dem naturalistischen Polytheismus, der Weltanschauung der letzten bloß natürlichen Organisation der Gesellschaft, der Geschlechterverfassung, wird, eine Religion des Gesetzes, der äußerlichen Gebote, der vorgeschriebenen Werke und Zeremonien. Eine solche war auch der mittelalterliche Katholizismus, in seiner Stellung zum menschlichen Willen gleich den Systemen des Konfuzius, des Brahmanismus, des MOHAMMED, der sogenannten mosaischen Gesetzgebung. Und überall erwacht allmählich gegen den Kultus der bloßen Werkheiligkeit die Forderung religiöser Gesinnung, aus der die Werke von selbst hervorgehen. Gegen die chinesische Volksreligion, die 300 Vorschriften des Zeremoniells hat (1), die von KONFUZIUS nicht geschaffen, sondern nur systematisiert wurde, erhob sich gleichzeitig mit dieser Systematisierung der Widerspruch LAOTSEs, der "die Aufmerksamkeit von allen äußeren Verhältnissen auf das innere Leben ablenkt" (2), dessen Ideen zwar im "Taoismus" bald entarteten, aber doch niemals ganz erloschen. Gegen den Brahmanismus, der unendlich viele Zeremonien, Gebete und Büßungen forderte, erhob sich der Buddhismus, der bloß Mitleid mit allen Wesen und Freiheit von Leidenschaften verlangte. Die "fünf Pfeiler" des Islam waren: Glaubensbekenntnis, Gebet, Almosen, Fasten und Wallfahrt nach Mekka (3) Der Sufismus hingegen, eine religiöse Bewegung, die besonders die persischen Gläubigen ergriff, verwarf entweder ganz das religiöse Gesetz des Islam oder ließ es jedenfalls nur als eine Vorstufe für die religiöse, d. h. mystische Entwicklung gelten, wobei man zweifeln konnte, ob es auch auf einer höheren Stufe seine Verbindlichkeit behalten sollte oder nicht. (4) Gegen das Mosaische Gesetz erhebt sich im Judentum der letzten Jahrhunderte vor Christus, zum Teil unter dem Einfluß der hellenischen Philosophie, eine Bewegung, die von Gesetz und Opfer gering denkt, nur auf die Tugend Wert legt und am meisten auf eine Tugend, die Gerechtigkeit. (5) Auch der mittelalterliche Katholizismus war eine Religion des Gesetzes, die bekanntlich viele Werke vorschrieb, nach der auch alles, was über die Vorschrift hinausging, als besonderes Verdienst angerechnet wurde. Und wer Gebote gibt, übt Herrschaft. Herrschaft aber vollendet sich durch weltliche Macht. So war die Kirche zu weltlicher Macht gelangt.

Diese weltliche Macht wurde ideell von den Waldensern, materiell von den französischen Königen bekämpft. Nach der Überzeugung der lombardischen Waldenser "hat die Kirche durch die Ausstattung mit Vermögen und weltlichen Herrschaftsrechten seit KONSTANTIN den Charakter der Kirche Christi verloren. Ihre Kleriker und Mönche liegen als Inhaber jener Besitztümer in Todsünden." (6) Diese Ketzer wurden durch einen blutigen Kreuzzug unterdrückt oder vernichtet, im anderen Kampf aber unterlag die Kirche. Im Streit um das Recht des Königs, das Kirchengut zu besteuern, mußte BENEDIKT XI. alles bewilligen, was der französische König verlangte, sein Nachfolger CLEMENS V. mußte seinen Wohnsitz nach Avignon auf französischem Boden verlegen und dem grausamen König zuliebe durch falsche Anklagen den Orden der Templer vernichten. (7) Und auch die der weltlichen Macht der Kirche feindliche Haltung der Waldenser, die zunächst blutig abgewehrt worden war, lebte wieder auf in WYCLIFF und HUSS. (8)

Das ganze System der Werkheiligkeit aber wurde durch alle die verneint, die eine Verinnerlichung des religiösen Lebens anstrebten. So von den Mystikern, die religiöse Erbauung suchen, durch die "wesenhafte Vereinigung" mit Gott, die in Gott das Individuum so untergehen lassen, daß es eben dadurch Gottes Kind wie CHRISTUS wird, CHRISTI Geburt sich gewissermaßen in jedem Gläubigen wiederholt. (9) Zwar "haben es auf allen Stufen viele Mystiker verstanden, den ganzen kirchlichen Apparat der Heilsmittel herbeizuziehen", (10) aber ihre Frömmigkeit ist doch, wie HARNACK (11) hervorhebt, eine ganz freie und es fehlen nicht die Stimmen gegen die Äußerlichkeit der Werke. "Sittlichkeit besteht nicht in einem Tun, sondern in einem Sein. Die Werke heiligen nicht uns, sondern wir sollen die Werke heiligen. Daß von den äußeren Werken, wie Fasten, Wachen, Kasteiungen die Seligkeit abhänge, ist eine Einflüsterung des Teufels. Ein Werk ist an sich weder gut noch schlecht. Nur der Geist, aus dem das Werk geschieht, ist gut oder schlecht." So lehrt nicht den Worten, aber dem Sinn nach Meister ECKHART. (12)

Aber noch hielt der stolze Bau der Kirche zusammen. Denn um dieselbe Zeit, als die Ketzerei der Albigenser ausbrach, entstand im Orden der Dominikaner der Kirche eine Heer energischer Verteidiger des Glaubens, das die Gläubigen durch Predigt zu bestärken, die Ungläubigen durch das Ketzergericht auszurotten für seine Aufgabe hielt. Wie die Dominikaner durch das Wort, so erneuerten die Franziskaner durch die Tat den Einfluß der Kirche. Sie übten im reichsten Maße die Nächstenliebe aus, die das Evangeliums vorschreibt; den Dank dafür erntete die Kirche, der sie sich ganz und gar unterordneten. (13)

Beide Orden waren doch freier, weltlicher als diejenigen des früheren Mittelalters. Sie zogen sich nicht in die Wälder zurück, sondern legten ihre Klöster in den Städten an und die Franziskaner zählten auch Laien, die mitten in der Welt lebten, zu den Ihrigen, die fratres tertii ordinis.

Der Stand der Grundherrn oder Ritter hat in der zweiten Hälfte des Mittelalters wirtschaftlich wohl einige Verluste erlitten, da vielfach der Sachwert der fixierten Geldabgaben infolge des Rückganges des allgemeinen Geldwertes sich verminderte oder, wo Naturalleistungen bestanden, diese seit Anfang des 12. Jahrhunderts wegen steigender Intensität des Anbaues und der Höhe des Ertrages einen relativ geringeren Teil des nationalen Einkommens bildeten als früher. (14) Er hatte auch einen ökonomisch nicht sehr kräftigen Zuwachs erhalten, die große Menge der "Ministerialen", die sich aus der obersten Klasse der Unfreien zum Herrenstand erhoben hatten. (15) Aber noch mehr als früher hatte sich der Stand als solcher in Tracht, Lebensführung und Lebensauffassung von den anderen Ständen abgeschlossen. Der Ritter allein durfte vergoldete Sporen und den Scharlachmantel anlegen und das Prädikat "Herr" führen. Handwerk und Kaufmannschaft waren ihm nicht gestattet, nur die Landwirtschaft war ihm erlaubt. (16) In seiner Lebensführung war er verpflichtet, die Gelübde zu halten, die er bei der "Schwertleite", der Aufnahme in den Ritterstand, abgelegt hatte.

Die Städte wurden seit dem 12. Jahrhundert immer unabhängiger. Im Laufe des 13. Jahrhunderts bildete sich in allen ein Rat als Organ ihrer Selbstverwaltung (17), der meist auch die Rechtspflege an sich zu ziehen wußte. (18) Den höchsten Grad der Selbständigkeit erreichten die freien Reichsstädte, die unmittelbar unter dem Kaiser standen, aber auch viele der "Landstädte" waren nahezu frei. (19) Innerhalb der Stadt bestand ein scharfer Gegensatz zwischen den "ratsfähigen", alten Geschlechtern und den Zünften, die erst im 14. und im 15. Jahrhundert einen Anteil an den Ratssitzungen errangen. (20) Trotz der Zwietracht dieser Klassen wuchsen aber alle Städte an Wohlstand und Macht.

Nur die hörige Bauernschaft machte in der zweiten Hälfte des Mittelalters Rückschritte. Um das Jahr 1200 hatte der Bauernstand eine gewisse Blüte erreicht. Die Arbeitskraft des Bauern wurde sehr hoch geschätzt, da ihm der Abzug in die Städte oder in den zu kolonisierenden Osten freistand, während zugleich der letzte Ausbau, der sich in dieser Zeit der Staufer vollzog, vieler Hände bedurfte. (21) Dagegen beginnt von etwa 1300 an eine proletarische Vermehrung der Bauern, da für ihren Nachwuchs der Abzug nach den Städten oder nach dem Osten nicht mehr möglich war. (22) Es kommt für landlose Hörige der Name "Leibeigene" auf (23), mit der traurigen Bedeutung, daß die Bauern wirklich wie anderes Eigentum verkauft werden konnten. Im 13. Jahrhundert heißt der Bauer  rusticus  oder  civis,  im 14. "Armmann" oder "Untertan". (24).

Über alle Stände aber erhob sich in der zweiten Hälfte des Mittelalters schon sehr fühlbar die Staatsgewalt. Und zwar war es weniger die Macht des Kaisers, die zur Wiederherstellung der staatlichen Ordnung führte, als die der Territorialherren. Gleichviel ob die deutsche Fürstengewalt aus der Grundherrlichkeit und der Vogtei (der Ausübung des Schutzes z. B. über ein Kloster in Vertretung des Reiches) entstand, wie LAMPRECHT meint (25) oder ob sie im wesentlichen auf Fortdauer des Fürstentums der Stammesherzöge und der staatlichen Gewalt des karolingischen Grafenamtes beruth, wie andere Forscher annehmen, (26) jedenfalls bewirkte der Zwiespalt der Stände, der Streit der Städte mit den Grundherren und der Bauern mit beiden, sowohl den Bürgern als auch den Rittern, daß diese Fürstengewalt gegen Ende des Mittelalters immer mächtiger wurde.

Im übrigen Westeuropa vollzieht sich noch früher dieselbe Fortbildung der ständischen Verhältnisse wie in Deutschland. Im Frankreich des späteren Mittelalters behauptet der geistliche Stand seine Macht, wächst der Adel an Zahl und an Standesbewußtsein, besonders nach den Kreuzzügen, die seinen geistigen Gesichtskreis erweitert haben, so daß er das Vorbild für den Adel des übrigen Europa wird, (27) wächst gleichzeitig das Bürgertum der Städte an Selbständigkeit und Wohlstand und sinkt der Bauer in immer tiefere Knechtschaft, die nach den blutig und grausam unterdrückten Aufständen des 14. Jahrhunderts, den Jaqueries, nur noch schwerer auf ihm lastet. (28) Und gerade diese Unruhen befestigen die Allgewalt des Königs, die mit PHILIPP IV., dem Schönen, (1285 - 1314) begonnen hatte. (29)

Einen ähnlichen Gang der Dinge sehen wir in Großbrittannien. Der Adel bildet den Kern der Nation, er erreicht in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts die Gewährleistung der persönlichen Sicherheit jedes freien Untertanen des Königs und die Beschränkung der königlichen Gewalt durch das Parlament. Der Klerus weigerte sich zwar am Parlament teilzunehmen, aber nur, weil er in seinen provinzialen Versammlungen desto selbständiger sein wollte und war. (30) Die Städte waren so bedeutsam, daß sie im Jahre 1265 vom König zur Vertretung im Parlament berufen wurden und obgleich selbst keinen Wert darauf legend, doch seitdem diese Vertretung behielten und bald nicht bloß über Steuern, sondern über alle Angelegenheiten des Reiches zu beraten und zu entscheiden hatten. (31) Auch hier wie in Deutschland zwischen ratsfähigen Geschlechtern und Zünften, finden wir einen ständigen Gegensatz zwischen den merchant-gilds, den kaufmännischen Gilden und den craft-gilds, den Handwerkergilden. (32) Dagegen hatte der Bauernstand, wie schon seine Nichtvertretung im Parlament erkennen läßt, keine Rechte, nur Pflichten gegen den Grundherrn. Das Statute of Labourers vom Jahr 1347 fesselte den Bauern an die Scholle. Selbst den Kindern der Bauern wurde verboten in die Stadt zu gehen, um eine Schule zu besuchen oder ein Handwerk zu lernen. Die Folge war ein akuter Bauernaufstand von 1377 - 1381, er nicht ganz unterdrückt wurde, sondern über ein halbes Jahrhundert lang in den Bewegungen der "Lollarden" nachglomm." (33) Und alle diese sozialen Bewegungen, im Verein mit den Kämpfen der beiden Häuser York und Lancaster, hatten die Wirkung, den Staat, d. h. den König in seiner Macht sehr zu bestärken. "Die grundbesitzenden und die vermögenden Klassen klammerten sich sehr an die Monarchie als die einzige große Macht, die ihnen gegen die soziale Empörung helfen konnte." (34)

Gleichzeitig mit dem Vordringen der weltlichen Stände erweitert sich das Wissen, der geistige Besitz der mittelalterlichen Menschheit.

Das Mittelalter der westeuropäischen Völker ruht gewissermaßen auf den versunkenen Kulturschichten des Altertums; aber wie aus einem geistigen Bergwerk werden doch allmählich durch die Tätigkeit des gelehrten Standes, des Klerus, einige Schätze der alten Literatur ans Licht gebracht. Seit dem 11. Jahrhundert erscheint zuerst in Italien und in Frankreich, dann auch in England und Deutschland eine Renaissance, die nur an Zahl der beteiligten antiken Autoren, aber nicht ab Lebhaftigkeit des Interesses für sie hinter der Renaissance des 15. Jahrhunderts zurückblieb.

WILHELM von CONCHEs, der berühmte Lehrer Chartres, ließ außer anderen Büchern, die in den Schulen gebräuchlich waren (SALLUST und BOETHIUS), TACITUS und LIVIUS lesen, außerdem die lateinischen Dichter. (35) WILHELM selbst war Schüler des berühmten BERNARD von CHARTRES, der nicht bloß die Klassiker sorgfältig erklärte, sondern auch seine Schüler täglich in Versen und in Prose sie nachahmen ließ. (36)

Später war Orleans die berühmteste humanistische Schule. (37) Die Früchte dieser Tätigkeit erkennen wir im reinen, guten Latein der Schriftsteller des 12. Jahrhunderts (38), in der tiefen, allseitigen Bildung eines Gelehrten wie ABAELARD, der den Höhepunkt dieser Bewegung kennzeichnet und in mannigfachen antik-heidnischen Wendungen, die, ebenso wie 200 Jahre später bei den italienischen Humanisten, dem Zusammenhang des christlichen Textes so sehr widersprechen. (39)

Aber wichtiger noch als dieses Aufleben eines Teils der Klassiker wurde ein anderer Zuwachs aus den Schätzen des Altertums. In der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts wurden infolge des wachsenden Verkehrs mit Byzanz und mit den spanischen Arabern die größeren systematischen Werke des ARISTOTELEs in lateinischen Übersetzungen dem Abendland bekannt. Bisher hatte man von logischen Schriften des Altertums nur zwei Schriften des ARISTOTELES und eine des PORPHYRIUS, alle drei in der Übersetzung des BOETHIUS und einige kleine logische Schriften des BOETHIUS selbst, die wesentlich aus ARISTOTELES geschöpft waren. Nun aber lernte man nicht bloß sein ganzes logisches System, sein sogenanntes "Organon" kennen, sondern auch seine Metaphysik, die er ja seine "Theologie" nannte, seine Ethik, seine Politik, seine naturwissenschaftlichen Schriften. (40) Auch die jüdischen und die arabischen Philosophen Spaniens und Nordafrikas wurden teilweise bekannt: AVICENNA schon von 1200, AVERROES bald nach 1200, IBN GABIROL auch um 1200, MAIMONIDES etwas später. (41) Es enthüllte sich so eine philosophische Erkenntnis von viel größerem Umfang und viel tieferem Inhalt, als man vorher gehabt hatte. Die Kirche war mit Recht zuerst sehr mißtrauisch gegen das System des ARISTOTELES. Dreimal wurde das Studium desselben im 13. Jahrhundert verboten. (42) Aber schließlich bedurfte die kirchliche Theologie eines philosophischen Systems, wenn sie ihr Programm durchführen wollte, das ihr seit ANSELM von CANTERBURY unverrückbar vorschwebte: credo ut intelligam. Sie wollte diesem Programm gemäß die Sätze des Glaubens, die unerschütterlich fest standen, vor der Vernunft begründen. Nur ein philosophisches System konnte Mittel und Wege einer solchen Begründung geben. Und dazu eignete sich keines besser, als das des ARISTOTELES. Es konnte einer Religion dienen, da es selbst wenig Religion enthielt. Wäre damals ein anderes der durchgeführten Systeme des Altertums wieder bekannt geworden, so hätte es nicht mit der christlichen Religion jene innige Verbindung eingehen können, wie das des ARISTOTELES. DEMOKRIT war Atheist, EPIKUR depossedierte [enteignete - wp] alle Götter und machte sie in seinen "Zwischenwelten" für unsere Welt unwirksam, die Stoa war durchaus pantheistisch, PLATO hat in seiner "Weltseele" einen pantheistischen Zug (43) und lehrt überall die Seelenwanderung, die der Bibel durchaus widerspricht. Dagegen bot ARISTOTELES die allgemeinen Regeln des Denkens, vier Prinzipien alles Seienden, die er nicht zu Göttern, zu Bewohnern einer jenseitigen Welt erhoben hatte und - neben einigen kleineren Gottheiten, die jedoch innerhalb der Welt blieben - gab es bei ihm einen einzigen, allmächtigen, jedenfalls immer tätigen, nie leidenden Gott, der außerhalb der Welt existierte, wie im Christentum.

ABAELARD wußte von ARISTOTELES nur das wenige, das in der ersten Hälfte des Mittelalters bekannt war. Aber er hatte ein ziemlich deutliches Bewußtsein von den sonstigen philosophischen Ideen des Altertums, soweit sie in den damals mehr als früher gelesenen Klassikern enthalten waren. (44) Seine Theologie war darum eine kritische, die bald mit der Kirche in Widerspruch geriet, weil seine Philosophie, die nicht diejenige des ARISTOTELES war, sich nicht dem Glauben unterordnen wollte. (45)

Aber schon sein Schüler PETRUS LOMBARDUS folgte seinen Meister nur formal, indem er ein geschlossenes System der Theologie anstrebte, jeden Widerspruch aber gegen die Dogmen vermied. (46) Und vollends THOMAS von AQUIN wußte den Inhalt der kirchlichen Lehre und denjenigen des ARISTOTELES zu einem scheinbar widerspruchslosen Ganzen zu vereinigen. So siegte nicht der heidnische Geist der sieben freien Künste (der artes liberales), sondern die mit ARISTOTELES verbundene Theologie war es, welche in den nächsten drei Jahrhunderten die Geister beherrschte. Das französische Gedicht aus dem 13. Jahrhundert, "La bataille des sept-arts" [Die Schlacht der sieben Künste - wp] welches die im Kampfe mit der Philosophie erlittene Niederlage der freien Künste und ihren Abzug aus Paris schildert, ist die symbolische Darstellung eines wirklichen Wandels im geistigen Leben. (47)

Wohl noch früher als das philosophische Wissen mehrte sich das juristische. In Italien war die Bildung der Laien durch Laien nie so erloschen, wie im übrigen Westeuropa. (48) Inbesondere das Exarchat [Verwaltungsdistrikt - wp], das ja bis 752 n. Chr. zum oströmischen Reich gehört hatte, mußte eine Rechtsschule enthalten. In der Tat finden wir eine solche in Ravenna, der Hauptstadt des Exarchats in noch byzantinischer Zeit erwähnt. (49) JUSTINIAN hatte zwar durch die bekannte Konstitution "Omnem" den öffentlichen eigentlichen Rechtsunterricht auf Konstantinopel, Rom und Berytus beschränkt, aber der Rechtsunterricht zu Ravenna konnte wie anderswo (50) als Teil der septem artes betrachtet werden. Er wird wohl nicht untergegangen sein. Im 10. Jahrhundert und seitdem weiter werden wieder "Lehrer" genannt. Auch in Bologna gab es eine alte Juristenschule, vielleicht ebenfalls noch byzantinischen Ursprungs, die um 100 durch den berühmten Lehrer IRNERIUS weit bekannt wurde und seitdem die Kenntnis des römischen Rechts verbreitete. (51)

Zum Lehrstoff des römischen oder, wie es allgemein genannt wurde, des bürgerlichen (zivilen) Rechts kam sehr bald noch derjenige des kirchlichen oder kanonischen Rechts, besonders seitdem im Jahre 1151 nach mannigfachen Vorgängern der Bologneser Mönch GRATIAN sein "Decretum", eine Sammlung aller Quellen des kanonischen Rechts veröffentlicht hatte. (52) Es war dies kein Gesetzbuch, sondern ein Lehrbuch, in dem nicht bloß die echten und unechten Dekrete der römischen Kaiser, die Dekrete der Päpste, die Beschlüsse der Konzilien, sondern auch die einschlägigen Lehren der Kirchenväter enthalten waren. Die Notwendigkeit einer solchen Sammlung hatte sich in den heftigen Streitigkeiten zwischen Kaisertrum und Papsttum geltend gemacht, die im Wormser Konkordat von 1122 nur einen vorläufigen Abschluß gefunden hatten. Und während alle früheren Sammlungen halb theologisch, halb juristisch gewesen waren, ist diejenige GRATIANs überwiegend juristisch. (53) Sie begründete keinen neuen Zweig der Theologie, sondern einen neuen Teil der Rechtswissenschaft: das Zivilrecht war seitdem das Recht der weltlichen Gewalt, das kanonische das der geistlichen. Die Legisten (Lehrer des römischen Rechts) standen fortan meist auf Seiten der weltlichen, die Dekretisten (Lehrer des kanonischen Rechts) auf Seiten der geistlichen Macht. Der große Dualismus des Mittelalters mußte sich auch im Recht ausprägen.

Ein weiterer Zuwachs von Wissen endlich entstand durch Erweiterung der Kenntnis der Medizin des Altertums. Wie in Ravenna und später in Bologna die juristische, konzentrierte sich die medizinische Tradition in Salerno und zwar nicht, wie man vermuten sollte, durch Vermittlung der im nahen Sizilien wohnenden Araber, sondern durch unmittelbare Fortdauer aus dem Altertum. (54) HIPPOKRATES, GALENUS und andere griechische Ärzte waren schon im 6. Jahrhundert n. Chr. ins Lateinische übersetzt worden. (55) Wenngleich diese ältesten Übersetzungen wieder verschwanden, die Tradition blieb. Im 11. Jahrhundert herrscht allerdings bei GARIOPONTUS und anderen Ärzten Salernos die Theorie des "Methodismus" des CAELIUS AURELIANUS, aber bald darauf werden auch HIPPOKRATES und GALENUS wieder bekannt. (56) Die ärztliche Praxis von Salerno war schon im 9. Jahrhundert berühmt, die Schule gewann etwa seit 1050 allgemeineren Ruf. (57) Daß gerade Salerno es war, das den Schatz der antiken Medizin verwahrte, liegt wohl wesentlich an seiner längeren Verbindung mit Byzanz, dessen Oberherrschaft die Grafen von Salerno noch im 10. Jahrhundert anerkannten. (58) Es verhielt sich damit ähnlich wie mit Ravenna. Auch dieses konzentrierte die Tradition des Rechts in sich, weil es, wie wir oben sahen, lange zu Ostrom gehörte.

Dieser Gewinn an Wissen, der hier geschildert worden ist, mußte notwendig zu neuen Einrichtungen des Unterrichts führen, da die bestehenden Kloster- und Domschulen die Fülle des Neuen nicht mehr bewältigen konnten.

Es mußte sich allmählich die Notwendigkeit eines Unterrichts für Erwachsene herausstellen. Der Unterricht für Knaben, den die Dom- und Klosterschulen erteilten, konnte den gewachsenen und noch wachsenden Umfang des Wissens nicht mehr bewältigen. In Italien bestand ja eine solche Schule der Erwachsenen schon aus dem früheren Mittelalter her, für das Recht in Bologna, für die Heilkunde in Salerno, für die Theologie aber, die durch philosophische Gedanken neu befruchtet worden war und für die Philosophie selbst, die sich durch den neuen ARISTOTELES so erweitert hatte, mußte sie sich erst bilden. Es war notwendig, daß der neue Unterricht sich an die Stätten anknüpfte, wo der alte gegeben wurde, an die Domschulen und die Klosterschulen und so finden wir schon vor dem Anfang des 12. Jahrhunderts an verschiedenen derselben Lehrer, die in den höheren Gegenständen der Theologie und der Philosophie unterrichteten. (59) Da die Kirche im früheren Mittelalter die einzige Pflegerin eines wissenschaftlichen Unterrichts war, so hatte sie naturgemäß aus dem faktischen ein rechtliches Monopol gemacht. (60) Der Scholastikus eines Doms oder der Kanzler des Bischofs hatte die Oberaufsicht über jeden Unterricht, der in seiner Diözese vor sich ging. Nur der Abt eines Klosters war ihm gegenüber selbständigt. So waren jene neuen Lehrer von der Genehmigung des Scholastikus des Domstifts oder des Kanzlers des Bischofs oder, wenn sie in einem Kloster lehrten, von der des Abtes abhängig. Es lehrten z. B. schon im zehnten Jahrhundert GERBERT (der spätere Papst SILVESTER II.) in Reims, FULBERT in Chartres, im 11. Jahrhundert LANFRANC im Kloster Beccum bei Rouen, nach ihm ebenda der berühmte ANSELM, der Urheber des ontologischen Gottesbeweises, WILHELM von CHAMPEAUX im Kloster St. Victor bei Paris, ABAELARD, der Schüler WILHELMs, erst in der Schule zu Melun, dann in der zu Corbeil bei Paris, dann im Kloster St. Genoveva bei Paris, dann im Kloster St. Denis, dann in einer neu erbauten Kapelle bei Troyes. (61) Und in der Domschule zur Erfurt wurden sehr viele Schüler, dei über das Knabenalter schon hinaus waren, in den artes unterrichtet. (62) Allmählich wurden diese Lehrer so mächtig, daß das 1179 von ALEXANDER III. einberufenen Laterankonzil sie von der Erlaubnis des Scholastikus oder des Kanzlers unabhängig machte. (63) Sie waren aber durchaus nicht alle Kleriker, sondern sehr oft weltlichen Standes. Der verheiratete Magister GUNFRIED lehrte um 1100 in Flandern. ABAELARD hatte, als er schon ein berühmter Lehrer der Philosophie und Theologie war, noch keine geistlichen Weihen empfangen. (64) Und der Magister MANEGOLD lehrte im 11. Jahrhundert Theologie zu Paris, obwohl er verheiratet war und nicht bloß er selbst lehrte, sondern auch seine Töchter (65). Es war ein energisches Vordringen des weltlichen Lebens, das am Wissen Anteil haben wollte.

Nachdem der neue Unterricht lange als bloße Gewohnheit und als bloßes Privatunternehmen bestanden hatte, wurde er allmählich von öffentlichen Gewalten organisiert. In Italien geschieht das teils durch die städtischen Obrigkeiten - durch den Zusammenhang mit dem Altertum hatte Italien ja das ganze Mittelalter hindurch freie Stadtgemeinden -, teils durch die Landesherrn. Die Rechtsschulen Oberitaliens in Bologna, Perugia, Padua, Pisa, Florenz und andere waren Unternehmungen der Stadtgemeinden (66) Die Hochschule zu Neapel und Sizilien, gegründet und, nachdem sie verfallen war, von König MANFRED wiederhergestellt (67). FRIEDRICH II. und KONRAD erteilten der Medizinschule zu Salerno Privilegien. (68) Die Hochschule von Piacenza wurde vom Herzog von Mailand (69) eingerichtet, alle spanischen Hochschulen von den kastilischen und den aragonischen Königen, (70) die beiden portugiesischen vom König von Portugal (71) die ersten deutschen Hochschulen vom deutschen König wie die zu Prag (72) oder von einem Landesfürsten, wie die zu Heidelberg (73) oder von einer Stadtgemeinde wie von Köln oder von Erfurt (74), die zwei Hochschulen Ungarns (Fünfkirchen und Ofen) vom König (75), desgleichen die polnische (die von Krakau) vom König von Polen (76). Andere Hochschulen wie die von Paris, von Oxford und von Cambridge scheinen ohne Einmischung der weltlichen Gewalt ganz spontan, höchstens, wie Paris, unter dem Schutz des Kanzlers des Bischofs entstanden zu sein, (77) sie wurden von der weltlichen Macht nicht gegründet, empfingen aber später von ihr Privilegien. (78)
LITERATUR - Paul Barth, Die Geschichte der Erziehung in soziologischer Beleuchtung, Zeitschrift für wissenschaftliche Philosophie und Soziologie, Bd. 28, Leipzig 1904
    Anmerkungen
    1) Vgl. P. D. CHANTEPIE de la SAUSSAYE, Lehrbuch der Religionsgeschichte I, 2. Auflage, Freiburg i. B. und Leipzig, 1897, Seite 62
    2) SAUSSAYE, a. a. O., Seite 68
    3) Vgl. SAUSSAYE I, Seite 358
    4) SAUSSAYE I, Seite 380f. PROBST-BIRABEN, L'extase dans le mysticisme musulman, in Revue Philosophique Vol. 31, 1906, meint, daß der vollendete Sufi alle äußeren Regeln abwerfen muß.
    5) Im Buche JESU, des Sohnes des SIRACH, wird allerdings noch das Opfer vorgeschrieben (K 35, 6) aber wesentlicher ist ihm die Befolgung des Gesetzes: "Gottes Gebot halten, das ist ein reiches Opfer" (K. 35, 1). In der Weisheit SALOMOs ist 33 Mal von Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit die Rede, nur zweimal vom Gesetz.
    6) K. MÜLLER, Kirchengeschichte I, Freiburg i. B. 1892, Seite 555
    7) Vgl. K. MÜLLER a. a. O. II, 1902, Seite 17f
    8) Vgl. K. MÜLLER, a. a. O. Seite 57 und 79
    9) Vgl. ADOLF HARNACK, Dogmengeschichte, 2. Auflage, Freiburg i. B. und Leipzig 1893, Seite 296f
    10) HARNACK, a. a. O. Seite 296f
    11) HARNACK, a. a. O. Seite 297
    12) Vgl. ÜBERWEG-HEINZE, Grundriß der Geschichte der Philosophie II, 9. Auflage, Berlin 1905, § 38, Seite 363
    13) K. MÜLLER, a. a. O. Freiburg i. B. 1892, Seite 566 - 570
    14) Vgl. LAMPRECHT, a. a. O., Seite 620f, Leipzig 1886, Seite 708f, 862f, 972f
    15) Vgl. SCHRÖDER, a. a. O. § 42, Seite 421 und 429.
    16) SCHRÖDER, a. a. O. 1. Auflage, § 42, Anm. 55, Seite 431
    17) Vgl. SCHRÖDER, a. a. O. Seite 600
    18) Vgl. SCHRÖDER, a. a. O. Seite 604
    19) SCHRÖDER, a. a. O. Seite 642f
    20) SCHRÖDER, a. a. O. Seite 639f
    21) LAMPRECHT, a. a. O. Seite 869f und 1143f. Über die Staufenzeit als die Epoche der letzten Rodungen: LAMPRECHT, a. a. O. I, Seite 163f und 688f
    22) LAMPRECHT, a. a. O. Seite 1235f
    23) LAMPRECHT, a. a. O. Seite 1228
    24) LAMPRECHT, a. a. O. Seite 1197
    25) LAMPRECHT, a. a. O. Seite 1255 - 1258
    26) Vgl. SCHRÖDER, a. a. O. § 50, Seite 547f
    27) J. R. GREEN, A short history of the english people, London 1889, Seite 182
    28) Vgl. S. LUCE, Historie de la Jaquerie, Paris 1894, Seite 172
    29) Vgl. L. A. WARNKÖNIG und L. STEIN, Französische Staats- und Rechtsgeschichte I, Basel 1846, Seite 360 und 376
    30) Vgl. GREEN, a. a. O. Seite 180
    31) Vgl. GREEN, a. a. O. Seite 178f
    32) Vgl. GREEN, a. a. O. Seite 197f
    33) Vgl. GREEN, a. a. O. Seite 250f und 258f, 265f
    34) GREEN, a. a. O. Seite 291, 292
    35) Vgl. H. RASHDALL, The Universities of Europe in the Middle Ages I, London 1895, Seite 36 und 65
    36) RASHDALL, a. a. O., Seite 66
    37) Vgl. G. KAUFMANN, die Geschichte der deutschen Universitäten I, Stuttgart 1888, Seite 43
    38) Vgl. RASHDALL, a. a. O., Seite 67
    39) Vgl. K. von RAUMER, Geschichte der Pädagogik vom Wiederaufleben klassischer Studien bis auf unsere Zeit I, 2. Auflage, Stuttgart 1846, Seite 14 und 28
    40) Vgl. RASHDALL, Seite 37 und 68, KAUFMANN, a. a. O., Seite 52f
    41) Vgl. ÜBERWEG-HEINZE, Grundriß der Geschichte der Philosophie II, 9. Auflage, Seiten 238, 253, 263f, 268
    42) Vgl. KAUFMANN, Seite 53 und ÜBERWEG-HEINZE, a. a. O. Seite 276f
    43) Sein Timaeus war schon um 1150 in der Übersetzung des CHALCIDIUS bekannt, machte aber keinen Eindruck. Vgl. RASHDALL, Seite 37
    44) RASHDALL, Seite 63 über ABAELARD: "Obgleich er nicht (wie man bisweilen gemeint hat) des Griechischen mächtig war, kannte er VIRGIL und OVID, SENECA und teilweise CICERO ebenso genau wie BOETHIUS und AUGUSTINUS. Und sogar die großen klassischen Gesetzbücher gehörten zu den Gegenständen, die diesen vielseitigen Lehrer fesselten."
    45) RASHDALL, a. a. O., Seite 55f
    46) RASHDALL, a. a. O., Seite 57f
    47) RASHDALL, a. a. O., Seite 49
    48) RASHDALL, a. a. O., Seite 92
    49) Vgl. RASHDALL, Seite 107. Dieser meint, daß schola forensium etwas anderes als Rechtsschule bedeuten könnte. Das scheint mir unmöglich.
    50) Vgl. F. C. von SAVIGNY, Geschichte des römischen Rechts im Mittelalter I, 2. Auflage, Heidelbert 1834, Seite 465 und SPECHT, a. a. O. Seite 120f
    51) Vgl. RASHDALL, Seite 114 - 118
    52) Vgl. RASHDALL, Seite 132
    53) RASHDALL, Seite 129
    54) Vgl. RASHDALL, Seite 77f
    55) RASHDALL, Seite 78
    56) Daß CONSTANTINUS AFRICANUS gegen 1100 die ärztliche Schule von Salerno durch Einführung arabischer Schriften begründet habe, ist eine Fabel, wie die Sage, daß die Pisaner bei der Eroberung Amalfis im Jahre 1135 das erste Corpus juris gefunden hätten, das dann vom Kaiser LOTHAR II. sofort zum geltenden Gesetzbuch erhoben worden sei. Vgl. RASHDALL, Seite 99
    57) RASHDALL, Seite 76
    58) RASHDALL, Seite 79
    59) Vgl. KAUFMANN, a. a. O., Seite 115f, 121 - 133 und H. DENIFLE, Die Universitäten des Mittelalters bis 1400, Berlin 1885, Seite 674
    60) Vgl. F. A. SPECHT, a. a. O., Seite 187f und KAUFMANN, a. a. O., Seite 110
    61) Über alle diese Wanderungen ABAELARDs und der anderen vgl. KAUFMANN I, Seite 122 - 132
    62) DENIFLE, a. a. O. Seite 404 - 407. DENIFLE behauptet, eine Universität sei aus einer Domschule oder aus einer Klosterschule hervorgegangen (Seite 723 und 728). Das ist insofern richtig, als ja keine Dom- oder Klosterschule sich in eine Universität umgewandelt hat, sondern jede derselben wie vorher bestehen blieb. Daß aber Dom- und Klosterschulen der werdenden Hochschule die erste Heimstätte boten, kann DENIFLE nicht leugnen, am wenigsten in Bezug auf Paris oder auf Köln (Seite 663f und 709f).
    63) KAUFMANN a.a.O., Seite 113f 64) KAUFMANN I, Seite 122, 130
    65) DENIFLE, Seite 233
    66) Vgl. DENIFLE, Seite 461f, 535f
    67) DENIFLE, Seite 453, 457f
    68) DENIFLE, Seite 235
    69) DENIFLE, Seite 569
    70) DENIFLE, Seite 367, 474, 479, 509
    71) DENIFLE, Seite 523f
    72) DENIFLE, Seite 586f
    73) DENIFLE, Seite 384
    74) DENIFLE, Seite 398, 410
    75) DENIFLE, Seite 416, 418
    76) DENIFLE, Seite 625
    77) Über Paris vgl DENIFLE, Seite 674 - 677, über Oxford DENIFLE, Seite 244, 250, über Cambridge DENIFLE, Seite 369f
    78) DENIFLE, Seite 60, 249, Anm. 125, 374f