tb-1 Gegenstand der ErkenntnisPhilosophie des LebensOgden/Richards - Theorie der Definitionen     
 
HEINRICH RICKERT
Zur Lehre von der Definition V

Die naturwissenschaftliche Methode
Begriff und Wirklichkeit
"So lange man sich nun darum stritt, ob die Begriffe, die man definierte, nur allgemeine Namen oder allgemeine Sachen wären, hatten auch die Bezeichnungen Nominaldefinition und Realdefinition einen guten Sinn."

IV. Genus proximum und differentia specifica

1. Die Gattung und das Wesen
in den empirischen Wissenschaften

Nachdem wir gesehen haben, was die Definition ihrem logischen Gehalt nach sein muß, wenn sie mehr als eine bloße Worterklärung sein soll, gehen wir zu einer Untersuchung der Form über, in der sie aufzutreten pflegt.

Bekanntlich verfährt man beim Definieren so, daß man die im Begriff gedachten Urteile  a l l e  einzeln angibt, sondern man nennt mit Hilfe eines Wortes einen anderen Begriff und fügt dann noch ein oder mehrere Urteile hinzu. Das kann eventuell lediglich aus praktischen Rücksichten geschehen. Die Methodenlehre würde dann nur die Forderung stellen können, ebenso wie wir das oben gesehen haben, wo es sich um die sprachliche Formulierung eines Gedankens handelte, daß man möglichst  z w e c k m ä ß i g  verfahren soll, d. h. den Begriff, den man zuerst angibt, so wählen, daß er möglichst viele Urteile des zu definierenden Begriffs enthält, damit man möglichst wenige gesondert aufzuzählen braucht. Aber die Logik begnügt sich mit dieser Forderung nicht und verlangt die Angabe des Gattungsbegriffs und der spezifischen Differenz. Wir müssen uns über den logischen Sinn dieser Forderung klar zu werden suchen und wollen zuerst unsere Betrachtung auf die sogenannten analytischen Wissenschaften beschränken.

Zunächst sehen wir, daß es Fälle gibt, in denen auch die Angabe des genus proximum lediglich aus äußeren Zweckmäßigkeitsrücksichten gefordert werden kann, unter der Voraussetzung nämlich, daß der Inhalt der betreffenden Wissenschaft eine der platonischen Begriffspyramide ähnliche Form besitzt. Im Linnéeschen System wird man ein Tier oder eine Pflanze am besten durch Gattung und Differenz bestimmen, weil dies der kürzeste Weg ist, dem betreffenden Organismus im System seine Stelle anzuweisen. Die Forderung, den Gattungsbegriff anzugeben, erklärt sich hieraus, daß diese Form der Definition zugleich die bequemste ist.

Aber wie schon erwähnt, ist diese vollkommene Gliederung der beschreibenden Wissenschaften nur das Resultat einer mehr oder weniger willkürlichen Klassifikation, und, wenn sie auch sehr nützlich ist, insofern sie eine gute Uebersicht und eine leichte Einreihung der meisten neu auftauchenden Erscheinungen ermöglicht, so leistet sie für die Erkenntnis des Wesens der Dinge so gut wie nichts. Wir müssen daher von den Systemen der beschreibenden Naturwissenschaften absehen und fragen, welchen Wert die Angabe des genus proximum in Wissenschaften hat, die ihre Objekte nicht nur zu klassifizieren versuchen. Aristoteles verlangt die Angabe des genos gerade deshalb, weil es der Ausdruck des "Wesens" sei, und, wenn die Definition einen Gegenstand dem genos unterordnete, sie ihn damit zugleich begreifen sollte. So entsteht die Frage: besitzt die Angabe des Gattungsbegriffes - abgesehen von den äußeren Zweckmäßigkeitsgründen - noch einen selbständigen theoretischen Wert für den, der die Aristotelische Metaphysik aufgegeben hat und von der Definition eine metaphysische Wesensangabe im alten Sinne nicht mehr verlangen kann?

Das Wort "Wesen" hat eine mehrfache Bedeutung. Falls es, wie bei Aristoteles den letzten Urgrund der Dinge, oder wie bei Hegel das absolute Sein im Gegensatz zu dem nur gegebenen Dasein der Dinge bedeutet, dann kann die Methodenlehre nichts mit ihm zu schaffen haben. Aber auch die empirischen Wissenschaften sprechen davon, daß sie das Wesen einer Sache ergründen wollen. Sie verstehen unter Wesenserkenntnis dann offenbar nichts anderes als die höchste Erkenntnis, die sie überhaupt anstreben können, nämlich die Einsicht in den natur g e s e t z l i c h e n  Zusammenhang. Bekommt nun die Angabe des Gattungsbegriffs, als die Wesensangabe einer Sache, auch für die empirischen Wissenschaften einen Sinn, so daß wir ein Recht haben, die Aristotelische Formel für die moderne Logik beizubehalten?

Wir werden uns dies an zwei Beispielen am leichtesten klar machen. Wenn der Zoologe einen Hund als Säugetier mit den und den Kennzeichen definiert, so kann offenbar keine Rede davon sein, daß hier das "Wesen" eines Hundes angegeben sei; aber wir haben schon oben gesehen, daß die beschreibenden Naturwissenschaften uns nicht die Beispiele liefern, die wir brauchen, um an ihnen den Prozeß wirklich wissenschaftlicher Erkenntnis zu verstehen. Wir wollen uns daher lieber klar machen, was der Physiker dadurch leistet, daß er eine Erscheinung einem Begriff unterordnet, und wir wählen wieder den Begriff der Gravitation.

Jeder Mensch weiß auch ohne Physik, daß ein Körper die Tendenz hat, sich nach der Erde zu bewegen, und daß er, wenn man ihn nicht daran hindert, fällt. Von diesem Fall der Körper besitzt jeder eine "allgemeine Vorstellung", denn er hat sehr oft Steine, Aepfel, Federn oder andere Körper fallen gesehen und weiß unter anderm, daß die einen schneller, die anderen langsamer fallen. Der Physiker macht nun aus jener allgemeinen Vorstellung vom "Fall" einen wissenschaftlichen Begriff, d. h. er sondert dabei aus bekannten Gründen die größere oder geringere Schnelligkeit als unwesentlich aus und behält übrig: eine gleichförmig beschleunigte Bewegung der Körper auf den Mittelpunkt der Erde hin. Jeden einzelnen Fall eines Körpers begreift er nun als den besonderen Ausdruck der allgemeinen Fallbewegung und bestimmt die spezifischen Differenzen, die er darbietet, aus der Beschaffenheit des Mediums, durch welches der Körper fällt, und aus der Größe seine spezifischen Gewichts. Weiter macht der Physiker die Entdeckung, daß alle Körper im Weltenraum sich zueinander so zu verhalten scheinen, als ob sie sich anzögen, und zwar so, daß ihre Anziehung proportional dem Produkte ihrer Massen und umgekehrt proportional dem Quadrate ihres Abstandes ist. Mit dieser Entdeckung ist dann auch der allgemeine Fall auf die Erde begriffen als ein Spezialfall der noch allgemeineren Gravitation. Was bedeutet das logisch?

Wenn der Physiker den Fall eines Apfels definiert durch Angabe des allgemeinen Fallbegriffs und den Fallbegriff wieder durch die allgemeine Gravitation, so hat er hiermit offenbar sehr viel mehr geleistet, als wenn der Zoologe in der Definition eines Hundes den Begriff Säugetier angibt und dieses wieder mit Wirbeltier definiert. Der Zoologe ordnet seinen Gegenstand einer allgemeinen Vorstellung unter, der nicht mehr als ein unbestimmtes Bild zu sein braucht, und weist ihm mit der Definition seinen Platz im System an. Der Physiker aber hat den einzelnen Fall begriffen als die Erscheinung allgemeiner, die gesamte Körperwelt beherrschender  G e s e t z e .

Hiernach können wir leicht verstehen, welchen Sinn die Forderung der Logik, durch Angabe des Gattungsbegriffs zu definieren, auch heute noch haben kann. Die Definition, welche den Gattungsbegriff angibt, leistet in dem zuletzt betrachteten Fall formal dasselbe, wie der Aristotelische orismos. Das genos war für Aristoteles der Ausdruck für die immer seiende reine Form, welche in den vorübergehenden Einzeldingen in die Erscheinung trat; der Gattungsbegriff ist für uns der Ausdruck für das zeitlos gültige Gesetz, das wir win den wechselnden Erscheinungen immer wiederfinden. Wenn also der Begriff aus Urteilen besteht, die ein Gesetz enthalten, dann liefert er in der Tat die höchste Erkenntnis des Wesens der Dinge, die innerhalb der empirischen Wissenschaften überhaupt angestrebt werden kann. Unter dieser Voraussetzung verlangt daher die Methodenlehre mit Recht von einer Definition, daß sie den Gattungsbegriff angibt. Definieren bedeutet dann wieder, wie bei Aristoteles, das Wesen einer Sache begreifen.

Zugleich bestätigt dies auch von neuem unsere Auffassung des Begriffs als einer eigentümlichen Form des Urteils. Zu behaupten, daß der Begriff ein Gesetz zum Ausdruck bringe, ist so lange widersinnig, als man unter einem Begriff eine "allgemeine Vorstellung" mit genau fixierten Merkmalen versteht, und es ist nicht einzusehen, was solche Begriffe für die Erkenntnis des Wesens leisten sollen. Haben wir aber den Begriff als die mit Hilfe eines Wortes als Einheit verwendeten Urteile erkannt, so ist sofort klar, daß die Wissenschaft darauf ausgehen muß, Begriffe zu bilden, die aus notwendigen Urteilen bestehen, also ihrem Gehalt nach von einem Gesetz nicht mehr verschieden sind und damit eine abschließende Erkenntnis liefern. Der  B e g r i f f  der Gravitation und das Gravitations g e s e t z  sind eben, wie wir bereits sagten, mit Rücksicht auf ihren theoretischen Gehalt an Erkenntnis völlig identisch, und eine Definition, die eine Erscheinung diesem Begriff unterordnet, hat damit ihr "Wesen" zum Ausdruck gebracht, soweit dies Wort in den empirischen Wissenschaften einen Sinn haben kann.


2. Die Gattung in der Mathematik

In den sogenannten synthetischen Wissenschaften liegen die Dinge der Natur der Sache nach anders. Die Logik pflegt zwar häufig, um das Verhältnis der Ueber- und Unterordnung der Begriffe klar zu machen, Beispiele aus der Mathematik zu wählen. Da wird dann das Quadrat definiert als das Rechteck mit gleichen Seiten, das Rechteck als Parallelogramm mit rechten Winkeln, das Parallelogramm als das Viereck mit gleichen Diagonalen usw. Es braucht aber wohl kaum darauf hingewiesen zu werden, daß solche Unterordnungen unter das genus proximum nur als Beispiele in der Logik einen Wert haben, die methodologische Eigenart der mathematischen Begriffsbildung aber nicht zum Ausdruck bringen können. Ebensowenig nämlich wie es einen Sinn hat, in der Mathematik von wesentlichen und unwesentlichen Merkmalen der Gegenstände und dementsprechend von wesentlichen oder unwesentlichen Elementen der Begriffe zu reden, darf man meinen, daß in der Mathematik die Definition durch genus proximum und differentia specifica aus andern Gründen als aus denen der äußerlichen Zweckmäßigkeit vorgenommen werde.

Das hängt wieder mit dem eigentümlichen Charakter der Gegenstände der Mathematik zusammen. Es gibt hier nicht reale "zufällige" Erscheinungen, die man als spezielle Gestaltungen eines allgemeinen Gesetzes erst zu erfassen strebt, und an denen man zu diesem Zwecke das Wesentliche vom Unwesentlichen trennt, sondern jeder einzelne Gegenstand bildet, wenn er ein mathematischer Gegenstand ist, als ein "ideales" Sein zugleich den vollkommenen Ausdruck für den mathematischen Begriff. Unwesentliches kommt an einem mathematischen Gegenstand nicht vor. In dieser Hinsicht ist das mathematische Sein von dem sinnlich-empirischen prinzipiell verschieden.

Das soll nicht heißen, daß in der Mathematik Begriff und Objekt zusammenfallen. Der mathematische Begriff des Dreiecks ist etwas anderes als das mathematische Dreieck selbst. Das geht schon daraus hervor, daß der mathematische Begriff des Dreiecks stets ein und derselbe, identische ist, während es beliebig viele mathematische Dreiecke gibt, die höchstens einander gleich sein können 1). Nur das meinen wir: wie man einen mathematischen Begriff analytisch definieren soll, der einmal durch Synthese gewonnen ist, darüber kann man im allgemeinen nie im Zweifel sein. Man braucht nur anzugeben, was man getan hat, als man ihn bildete, und der übergeordnete Gattungsbegriff hat dabei keine  l o g i s c h  ausgezeichnete Bedeutung, sondern wird höchstens bei der sprachlichen Formulierung aus Zweckmäßigkeitsgründen wichtig.

Diese Bemerkung wird vielleicht auf Widerspruch stoßen, weil in den Ausführungen über die mathematischen Definitionen das, was nur äußerlich zweckmäßige sprachliche Formulierung ist, noch weniger als sonst von dem getrennt zu werden pflegt, was in Wahrheit zur logisch notwendigen Form der Begriffsbestimmung gehört. Hält man jedoch beides auseinander, so muß klar werden, daß die Definition durch genus proximum und differentia specifica in der Mathematik nur dort geboten sein kann, wo man mit ihr möglichst schnell zum Ziele kommen will, wo sie also die bequemste Form der sprachlichen Darstellung ist. Das wird sie jedoch durchaus nicht in allen Fällen sein, und abgesehen davon hat der allgemeine Gattungsbegriff in der Mathematik jedenfalls nicht den logischen Sinn, den er in den Naturwissenschaften bekommen kann. Dort war, wie wir sahen, der alten Aristotelischen Forderung eine neue Bedeutung dadurch zu geben, daß an die Stelle der metaphysischen Wesenserkenntnis das Erfassen der Naturgesetzlichkeit tritt. Der Gattungsbegriff als Gesetzesbegriff ist unter dieser Voraussetzung die höchste Erkenntnisform, die das Wesen erfaßt, und so wird die Unterordnung unter ihn auch logisch gerechtfertigt: was man als Spezialfall des allgemeinen Gesetzes aufgefaßt hat, ist in Wahrheit seinen "wesentlichen" Bestandteilen nach "begriffen". Die Forderung der Angabe von genus proximum und differentia specifica entsteht hier also in keiner Weise aus dem Bedürfnis nach möglichst bequemer sprachlicher Darstellung. Dagegen darf in der Mathematik von einer solchen "Hierarchie" der Begriffe, wie sie in den Naturwissenschaften besteht, keine Rede sein. Ohne sie aber läßt sich auch das Verlangen, daß durch Gattung und Differenz definiert werde, logisch nicht begründen. Bei den mathematischen Begriffen sind vielmehr alle Urteile, aus denen sie bestehen, ausdrücklich zu vollziehen, wenn sie vollständig definiert, d. h. ihrem wissenschaftlichen Gehalt nach ganz zum Bewußtsein gebracht werden sollen. Dadurch rechtfertigt sich der Satz, daß die mathematischen Begriffszerlegungen den mathematischen Begriffsbildungen genau zu entsprechen haben, und daß es im übrigen keine besonderen methodologischen Regeln für die mathematischen Definitionen durch Begriffsanalyse gibt.


V. Nominal- und Realdefinition

1. Namen, Sachen und Begriffe

Es bleibt jetzt nur noch übrig, auf Grund unserer Ergebnisse die viel behandelten Lehren von der Nominaldefinition und Realdefinition ausdrücklich zu erörtern.

Daß man den Ausdruck Nominaldefinition nicht so gebrauchen sollte, wie SIGWARTs es tut, haben wir gezeigt. "Definition" würde sonst etwas bedeuten, das mit dem Aristotelischen orismos nichts mehr gemein hat. Freilich kann man mit Sigwart auch sagen, es sei sprachlich zweckmäßig, zwischen Begriffsbildung und Definition zu scheiden und unter Definition nur den  S a t z  zu verstehen, der die Bedeutung eines Wortes feststellt. Nur darf man das nicht, wie Sigwart es tut, damit begründen, daß in den Lehrbüchern unter der Ueberschrift "Definitionen" nicht Denkprozesse, sondern sprachlich formulierte Sätze stehen 2), denn in  B ü c h e r n  stehen unter  a l l e n  Ueberschriften sprachlich formulierte Sätze, und trotzdem kommt es der Logik überall nicht auf die Sätze selbst, sondern auf die an ihnen haftenden Gedanken oder auf ihren logischen Gehalt an.

Doch ist, wie übrigens auch Sigwart zugibt, die Frage wofür man das Wort Definition am besten verwendet, eine terminologische. Will man also nur Worterklärungen Definitionen nennen, so mag man das tun. Unter dieser Voraussetzung aber ist der Ausdruck Nominaldefinition dann vollends irreführend, weil er den Schein erweckt, als gebe es noch eine andere Art von Definitionen, und im übrigen ist die Lehre von der Definition dann kein wesentlicher Teil der Methodenlehre mehr. Sie behandelt überhaupt kein logisches Problem, sondern nur die zweckmäßigste Form des sprachlichen Ausdrucks.

Das, was als orismos in die Logik gehört, ist immer die Begriffsbestimmung oder, wie wir genauer gesehen haben, sowohl die Begriffsbildung als auch die Begriffszerlegung. So lange man sich nun darum stritt, ob die Begriffe, die man definierte, nur allgemeine  N a m e n  oder allgemeine  S a c h e n  wären, hatten auch die Bezeichnungen Nominaldefinition und Realdefinition einen guten Sinn. Ohne jene metyphysische Frage nach allgemeinen Realitäten aber haben die Ausdrücke jede Bedeutung verloren und sollten daher aufgegeben werden.

Man kann sie auch nicht dadurch rechtfertigen, daß man sagt, eine Definition sei real, wenn dem definierten Begriff ein wirklicher Gegenstand, dagegen nominal, wenn ihm nichts in der Wirklichkeit, sondern nur ein Name  e n t s p r i c h t . Denn wir haben gesehen, daß das Wort oder irgend eine Bezeichnung in  j e d e r  Definition notwendig ist, und diesem Worte entspricht immer etwas, nämlich seine logische  B e d e u t u n g . Diese besteht, wenn man den Begriff definiert hat, aus dem Gehalt der als ruhend gedachten Urteile, ist also weder eine Sache noch ein Name. Die Unterscheidung, die man im Auge hat, würde vielmehr darauf hinauslaufen, daß die Urteile, die den Begriff bilden, einmal falsch, das andere Mal richtig sein können, und für diese Alternative, die nicht aus methodologischen Gründen entschieden werden kann, sind die Namen Nominal- und Realdefinitionen gewiß unpassend. Man könnte mit demselben Rechte von Nominal- und Realurteilen oder Nominal- und Realschlüssen sprechen. Kurz: Definiert wird nicht der Name und nicht die Sache, sondern allein der Begriff.


2. Vorläufige und abschließende Definitionen

Trotzdem will man mit den Ausdrücken Nominal- und Realdefinition noch etwas bezeichnen, das, wie Lotze meint, "der Mühe wert" ist 3), aber was dies eigentlich sei, hat man sich nicht immer klar gemacht; denn sonst würde man die Namen dafür nicht beibehalten. Wir haben auf die Relativität der Begriffe in den analytischen Wissenschaften, gegenüber den absoluten Begriffen in de Mathematik, hingewiesen. Nur für die analytischen Wissenschaften will Lotze die Bezeichnungen nominale und reale Definition gewahrt wissen. Sie sollen dort zu einer nützlichen Warnung dienen, während in der Mathematik die reale Definition von der nominalen Definition nicht mehr verschieden sein kann. Was Lotze damit meint, ist klar. Er will mit Realdefinition die Definition bezeichnen, welche eine ähnliche absolute  G ü l t i g k e i t  besitzt, wie die Definitionen der Mathematik. Die Realdefinition würde danach eine Art von höherer Erkenntnis darstellen.

Auch bei Sigwart, der zwar ausdrücklich hervorhebt, daß die Forderung der Realdefinition eine Vermischung logischer mit metaphysischen Gedanken sei, finden wir trotzdem eine ähnliche Ansicht 4). Er unterscheidet bei dem Wort "Begriff" einen dreifachen Sinn. Einerseits bezeichne es "ein  n a t ü r l i c h e s   p s y c h o l o g i s c h e s   E r z e u g n i s ", eine allgemeine Vorstellung. Dieser "empirischen Bedeutung" stehe eine "ideale" gegenüber, wonach der Begriff "den  Z i e l p u n k t   u n s e r e s   E r k e n n t n i s s t r e b e n s " bezeichne, und zwar insofern, als in ihm ein "adäquates  A b b i l d  des Wesens der Dinge" gesucht werde. Zwischen jenen "empirischen" und diesen "metaphysischen" Begriff stellt Sigwart den " l o g i s c h e n ", welcher lediglich durch die Forderung bestimmt ist, "daß unsere Urteile gewiß und allgemeingültig seien". Er verlangt von diesem Begriff, wie wir wissen, nur Festigkeit und Bestimmtheit, wodurch Übereinstimmung in allen denkenden Individuen gesichert werde, und schließt die Frage, in welcher Beziehung das Gedachte zum real Seienden stehe, ausdrücklich aus. Er will die "formale Brauchbarkeit der Begriffe zum Zweck des Urteilens" von der metaphysischen Adäquatheit unterscheiden.

Dagegen wäre gewiß nichts einzuwenden, wenn diese Unterscheidung nur zur Abweisung metyphysischer Fragen dienen sollte. Aber so liegt die Sache nicht. Die Unterscheidung beruht vielmehr auf einer bestimmten erkenntnistheoretischen oder metaphysischen Voraussetzung, und diese Voraussetzung hat mit dazu beigetragen, daß die Lehre vom Begriff, vor allem aber die Lehre von der Definition, sich bei Sigwart nicht so einleuchtend und überzeugend gestaltet hat, wie andere Teile seines Werkes.

Die Unterscheidung zwischen dem empirischen Begriff und dem im eigentlichen Sinne logischen haben wir früher betrachtet und wissen, daß Sigwart das "natürliche psychologische Erzeugnis" nicht Begriff, sondern Allgemeinvorstellung nennen will, um den Begriff für die Vorstellung vorzubehalten, deren Merkmale genau fixiert sind, und welche die Arbeit vollendet, die das natürliche Denken überall schon begonnen hat. Wir haben dies dahin abändern zu müssen geglaubt, daß wir von Begriff da sprechen, wo eine Relation zwischen Vorstellungen oder Begriffselementen vollzogen ist, und daß wir in dieser Relation, also im logischen Gehalt des  U r t e i l s , das eigentliche Wesen des Begriffs sehen. Wie verhält sich nun der logische zu dem metaphysischen Begriff? Jeder metaphysische Begriff muß nach Sigwart ein logischer Begriff sein, und er unterscheidet sich von ihm dadurch, daß er zugleich ein adäquates Abbild des Wesens der Dinge ist.

Wir wollen von der Frage gänzlich absehen, ob unter den Worten "adäquates  A b b i l d  des Wesens der Dinge" sich etwas denken läßt; diese Frage gehört nicht in die Methodenlehre, sondern in die Erkenntnistheorie oder Transzendentalphilosophie. Wir wollen vielmehr untersuchen, ob man, wie Sigwart es tut, dem logischen Begriff innerhalb der Logik und dazu einer Logik, die Methodenlehre sein will, einen von ihm  p r i n z i p i e l l   v e r s c h i e d e n e n  Begriff als Ziel unserer Erkenntnis entgegensetzen darf. Es entsteht nämlich dadurch immer die Meinung, als sei die Erkenntnis, die uns ein logisch gebildeter Begriff liefert, auch im günstigsten Falle eine Erkenntnis zweiten Ranges, als wäre die Definition eines solchen Begriffs etwas Nebensächliches, und als würde uns die wahre Einsicht erst durch den metaphysischen Begriff geliefert, der dann in der "Realdefinition" das wahre Wesen der Dinge zu erfassen suchte. Diese Unterscheidung erscheint nun nicht nur deshalb bedenklich, weil sie ohne eine bestimmte metaphysische Voraussetzung keinen Sinn hat, sondern auch weil sie eine andere Unterscheidung  v e r d e c k t , die gerade in der Methodenlehre unentbehrlich ist.

Wir können uns in der Tat doch der Frage nicht ganz entschlagen, wann denn nun eigentlich unsere Begriffe  w a h r  sind, d. h. aus  g ü l t i g e n  Urteilen bestehen, da es offenbar formal vollkommene Begriffe geben kann, die nicht wahr sind. Damit sind nicht etwa solche Begriffe gemeint, die durch irgendeine logische Spielerei zu bilden, ein billiges Vergnügen ist, und die man schafft mit dem Bewußtsein, daß sie für unsere Erkenntnis keinen Wert haben. Wir sprechen hier nur von Begriffen, die im Verlaufe wissenschaftlicher Arbeit entstanden sind, und bei denen wir uns doch schlechterdings der Ueberzeugung nicht erwehren können, sie werden eines Tages einmal als falsch befunden werden, so logisch vollkommen sie ihrer Form nach auch sein mögen. Diese Vermutung werden wir bei allen empirischen Begriffen hegen, mit anderen Worten, wir werden alle empirischen Begriffe als  v o r l ä u f i g e  ansehen.

Gilt das aber von allen Begriffen überhaupt? Jedenfalls nicht in dem Sinne, daß eine andere Möglichkeit ausgeschlossen ist. Daher wird die Methodenlehre den vorläufigen Begriffen in der Tat "ideale" Begriffe gegenüberstellen, die den Zielpunkt unseres Erkenntnisstrebens bezeichnen, aber nicht insofern, als in ihnen ein adäquates Abbild des Wesen der DInge gesucht werde, sondern insofern als die  a b s c h l i e ß e n d e  Begriffe sind, so beschaffen, daß wir einsehen, sie haben so und so gebildet werden müssen und werden niemals wieder geändert werden können. Diese Annahme macht keine metaphysische Voraussetzung. Wir haben die feste Ueberzeugung, daß es im Begriff des ebenen Dreiecks liege und, wie auch unsere empirische Erkenntnis sich erweitern möge, stets liegen werde, daß die Summe seiner Winkel gleich zwei Rechten ist. Aber wir sind deshalb nicht genötigt, zu glauben, daß wir es hier mit einem Begriffe zu tun haben, der ein metaphysisch adäquates  A b b i l d  des Seienden darstelle. Die Gewißheit, mit der wir einen solchen Begriff, oder genauer gesagt, die Urteile, aus denen er besteht, für wahr halten, beruth lediglich in der  D e n k n o t w e n d i g k e i t , mit der sie sich uns aufdrängen.

Wir untersuchen hier nicht, worin der Maßstab für die Wahrheit unserer Erkenntnis besteht, denn das ist kein methodologisches Problem. Wohl aber müssen wir fragen: darf innerhalb der  M e t h o d e n l e h r e  von einem anderen Maßstab gesprochen werden als dem der Denknotwendigkeit, ohne Verwirrung in sie zu bringen?

Sigwart selbst hat in der Einleitung zu seiner Logik auseinandergesetzt, wie die Logik sich zu dem Verhältnis vom Denken zum Sein zu stellen habe. Er faßt seine Meinung in die Worte zusammen: "Wenn wir nichts als notwendiges und allgemeingültiges Denken produzieren, so ist die  E r k e n n t n i s   d e s   S e i e n d e n   m i t   d a r u n t e r   b e g r i f f e n  und wenn wir mit dem Zwecke der Erkenntnis denken, so wollen wir unmittelbar  n u r   n o t w e n d i g e s   u n d   a l l&n&bsp;g e m e i n g ü l t i g e s   D e n k e n  vollziehen. Dieser Begriff ist auch derjenige, der das Wesen der "Wahrheit" erschöpft" 5). Das ist, so lange man die Logik auf die Methodenlehre beschränkt, als metaphysische oder transzendentalphilosophische Fragen fernhält, richtig, und hieraus ergibt sich mit Notwendigkeit, daß zwischen den nach logischen Regeln, wie wir sie mit Notwendigkeit, daß zwischen den nach logischen Regeln, wie wir sie kennen gelernt haben, innerhalb der Einzelwissenschaften gebildeten Begriffen und denjenigen, die wir als das Ziel unserer Erkenntnis ansehen, kein  p r i n z i p i e l l e r  Unterschied gemacht werden darf.  D i e s e l b e   D e n k n o t w e n d i g k e i t   i s t   e s ,   d i e   u n s   z u   b e i d e n   t r e i b t . 

Eine Logik, die den Schwerpunkt auf die Methodenlehre legt, wird also zwischen diesen beiden Arten von Begriffen nur einen  g r a d u e l l e n  Unterschied machen können. Die Lehre von der Definition führt über methodologische Erwägungen nicht hinaus, deshalb kann sie nur Folgendes sagen. Wenn jemand eine Definition aufstellt, so wird er  i m m e r  das Bestreben haben, durch seinen Begriff einen Gegenstand zu erkennen oder zu begreifen, also er wird ihn richtig zu bilden suchen. Die Methodenlehre kann nur die Regeln angeben, die dabei zu befolgen sind. Sie wird konstatieren, daß die Definitionen in den empirischen Wissenschaften der Natur der Sache nach wahrscheinlich immer nur vorläufige sind, weil jedes empirisch Material sie umzustoßen vermag, und sie kann diesen vorläufigen Definitionen Beispiele einer Gattung von solchen entgegenstellen, von denen man einsieht, daß sie immer gültig sein müssen, wie die mathematischen und in einem gewissen Sinne auch die juristischen, aber niemals darf sie zwischen falschen und wahren Definitionen oder Begriffsbestimmungen unterscheiden und dann die einen Nominal-, die anderen Realdefinitionen nennen. Wenn man für die verschiedenen Definitionen Bezeichnungen sucht, so wird man sie am besten als  v o r l ä u f i g  und  a b s c h l i e ß e n d e  oder endgültige Definitionen bezeichnen.

Schließlich pflegt das Wort Nominaldefinition auch für die Definitionen gebraucht zu werden, die man an die Spitze einer Wissenschaft stellt, und die nur das Gebiet angeben sollen, das man zu bearbeiten gedenkt. Es steckt in ihnen gewöhnlich als das Wesentliche, worauf es ankommt, eine Klassifikation. Für die Urteile, aus denen eine solche Definition besteht, wird dann zunächst nur "hypothetische", d. h. vorläufige Geltung in Anspruch genommen. Ihre Richtigkeit kann erst am Ende der Untersuchung eingesehen werden. Auch hier ist also der Name Nominaldefinition so wenig am Platz wie nur möglich. Geeigneter wäre vielleicht die Bezeichnung hypothetische Definition oder auch problematische, falls man die Ausdrücke der kantischen Urteilstafel überhaupt benutzen will. Dementsprechend könnten dann die naturwissenschaftlichen Definitionen auch assertorische [behauptende - wp] und die mathematischen apodiktische [unumstößliche - wp] genannt werden. Man würde dadurch immer die Urteile kennzeichnen, aus denen die Definition und der Begriff besteht, und nach denen allein die Definitionen unterschieden werden sollten.

Sonst gibt es überhaupt nicht verschiedene Arten von Definitionen, sondern, abgesehen von der bloßen Bedeutungsangabe des Wortes, immer nur die eine Begriffsbestimmung, die wir als Begriffssynthese und Begriffsanalyse einer genaueren Betrachtung unterzogen haben.
LITERATUR - Heinrich Rickert, Zur Lehre von der Definition, Tübingen 1929
    Anmerkungen
    1) Wo man anders denkt und z. B. den "Begriff" der Einzahl nicht von der Zahl Eins selbst unterscheidet, verwechselt man Gleichheit und Identität. Vgl. hierüber meine Abhandlung: Das Eine, die Einheit und die Eins. Logos, Bd. II, 1912, Seite 26 ff. 2. Aufl. in den Heidelberger Abhandlungen zur Philosophie und ihrer Geschichte, Heft 1, 1924
    2) Sigwart, in der Kritik dieser Schrift, a.a.O. Seite 50
    3) Lotze, a.a.O. Seite 202
    4) Lotze, a.a.O. Seite 330ff
    5) Vgl. Sigwart a.a.O. Seite 8