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CARL LUDWIG von HALLER
Was sind Untertanenverhältnisse?

"Wohl dir ! du Schweizerisches Vaterland: - nach deinen Philosophen soll es bei dir keine Untertanen mehr geben, folglich keine Herren und keine Diener, keine Meister und keine Gesellen, keine Knechte, keine Lehensleute, keine Einsassen, vielleicht auch keine Offiziere und Soldaten mehr; denn auch diese sind Untertanen, und mit einem Wort, wer der Macht eines Höheren unterworfen ist, wer von ihm abhängt oder in seinem Dienst steht: der ist sein Untertan. Kein Weib wird mehr seinem Mann untertan sein, kein Kind seinen Eltern gehorchen dürfen, kein Mensch dem andern helfen, keiner ein freies Eigentum besitzen können, denn die Bewohner und Bearbeiter desselben sind ja seine Untertanen. Auch der Natur werden wir nicht mehr untertan sein; der Frost wird uns nicht gebieten dürfen, uns wärmer zu kleiden, der Regen nicht unter Dach zu bleiben, noch die brennende Sonne uns in den Schatten zu begeben; denn sie schreiben uns ja Gesetze vor, und wir haben keinen Repräsentanten hinaufgeschickt, um in diese Gesetze einzuwilligen, oder sie gar selbst zu machen."

Wir lesen seit mehreren Monaten in allen Zeitungen, daß fürderhin in der ganzen Schweiz keine Untertanenverhältnisse mehr bestehen oder hergestellt werden sollen. Mancher frägt freilich seinen Freund, was das zu bedeuten habe, mancher zuckt im Stillen über die neue Weisheit die Achseln, viele seufzen über die Fortdauer des Jakobinismus; aber keiner darf seine Stimme öffentlich erheben, um nicht für einen  illiberalen  Menschen gehalten zu werden. Nun wohlan! wenn niemand reden darf, so wollen wir reden, und zwar ein kräftiges Wort der Wahrheit, das sich nicht scheuen soll vor Meister und Gesellen anzutreten. Dem Verfasser dieses Aufsatzes ist zwar am Wort  Untertan  eben nicht viel gelegen; die Natur der Sache wird ewig bleiben, und dies Sprache sich wohl anders zu helfen wissen. Es geht ja mit den Worten wie mit den Münzen; bisweilen werden sie abgenutzt und abgeschliffen, bisweilen auch verfälscht, wobei letzteres dann, besonders seit 25 Jahren, vielen ehrlichen Worten von altem Schrot und Korn begegnet ist. Ob man die Untertanen  zugetan  heißt, oder  Freunde  und  Verbündete,  wie BONAPARTE es mit seinen Sklaven tat, oder  Angehörige,  oder  Schutzverwandte,  oder  Gehilfen,  oder  Seinige,  oder  Liebe  und  Getreue  usw., das ist mir gleichgültig; es pflegen ja die französischen Jakobiner, nachdem sie Freiheit und Gleichheit dekretiert hatten, auch ihre Knechte  attachés,  d. h.  Zugetane, Angeknüpfte  oder  Angebundene  zu nennen, und bei den Amerikanern soll statt des entsetzlichen Wortes  dienen,  der Ausdruck  helfen  gebräuchlich sein, zumal dienen doch nichts anderes ist, als helfen, welches bald unentgeltlich und freiwillig aus Gefälligkeit, bald nicht ohne Entgelt, sondern für einen Gegendienst, durch Vertrag geschieht, bisweilen leider auch unfreiwillig geschehen  muß,  wie z. B. der Überwundene dem Sieger dient und die ganze Schweiz dem BONAPARTE dienen, d. h. ihm Kriegsknechte liefern  mußte,  die ihm in seinen Kriegen helfen sollten. Aber nicht so gleichgültig ist der Geist, der sich unter den Worten versteckt, daß gar keine Untertanen sein sollen. Man pflegt in unserem Schweizerischen Vaterland, das neben seinen Vorzügen auf seine Lächerlichkeiten hat, mit dem Wort Untertanen die wunderseltsamsten Begriffe zu verbinden, man sollte glauben sie wären Heloten, Negersklaven, Galeerenknechte, wobei anderswo der freieste Mann mit Stolz von sich sagt: ich bin ein Untertan dieses oder jenes Herrn, d. h. ich hänge von ihm ab, stehe in seinem Dienst, wohne auf seinem Gebiet, lebe unter seinem Schutz. Die  liberale  (sonst jakobinisch genannte) Sekte, stets gewand das Wasser auf ihre Mühle zu leiten, ermangelt aber nicht, den Haß jenes Wortes zu ihren Zwecken zu benutzen. In jenen Tagen der Agonie sogenannter Mediation, suchten die Herren sogleich ihre  Hauptsache  zu retten, und dekretierten oder predigten eilfertig (als ob sie das etwas anginge) es sollen in der Schweiz keine Untertanenverhältnisse bestehen oder hergestellt werden. Zwar ist dieser gelobte Grundsatz freilich auch eine Quintessenz der Revolution und Mediation; aber weil man mit der Sprache nicht recht herausrücken durfte, hat man ihn in ein absichtliches Dunkel gehüllt. Zwar ist beinahe kein Mensch auf diesem Erdboden, keine Stadt oder Gemeinde, die nicht ihre Untertanen hat, über welche sie mehr oder weniger zu gebieten befugt ist; zwar hat es, mit Gunst zu melden, selbst während der Mediation und Revolution stets Untertanen gegeben, zumal doch nicht jeder Mensch zu der hochpreislichen in Paris dekretierten Universalbürgschaft gehörte, die man wider ihren Willen zwang, sich in den Besitz der Güter und der Macht ihres Herrn zu teilen. Aber das alles kümmert die Philosophen nicht; ihr  Grundsatz  will, wenn auch die Natur nicht will, daß keine Untertanen sein sollen. Sie sind die Herolde der Freiheit, und beweisen es dadurch, daß sie die Freiheit beider Teile beleidigen, desjenigen, der Diener hat oder haben kann, und desjenigen, der dienen will, auch im Dienst seinen Vorteil findet; sie sichern den alten Eidgenossen  jede Unterstützung und Hilfe  zu, und die erste Probe davon ist, daß sie denselben ihre eigentümlichen und damit verbundenen herrschaftlichen Rechte absprechen, das Recht, das alle Menschen haben, Verträge zu schließen, Gehilfen und Diener zu finden. O! der engelzarten Humanität dieser neuen Menschenfreunde! Ihrer Meinung nach soll es  zur Befestigung der Ruhe und Eintracht  dienen, die Untergegebenen gegen ihre Obern, die Diener gegen ihre Herren, die Landbewohner gegen die Städte, vielleicht gar die Kinder gegen ihre Väter aufzuhetzen, die natürlichen Freunde zu wechselseitigen Feinden zu machen. Wohl dir ! du Schweizerisches Vaterland: - nach deinen Philosophen soll es bei dir keine Untertanen mehr geben, folglich keine Herren und keine Diener, keine Meister und keine Gesellen, keine Knechte, keine Lehensleute, keine Einsassen, vielleicht auch keine Offiziere und Soldaten mehr; denn auch diese sind Untertanen, und mit einem Wort, wer der Macht eines Höheren unterworfen ist, wer von ihm abhängt oder in seinem Dienst steht: der ist sein Untertan. Kein Weib wird mehr seinem Mann untertan sein, kein Kind seinen Eltern gehorchen dürfen, kein Mensch dem andern helfen, keiner ein freies Eigentum besitzen können, denn die Bewohner und Bearbeiter desselben sind ja seine Untertanen, welches Wort man in der ganzen deutsch redenden Nation auch von allen Privat-Untergebenen gebraucht, so zwar, daß selbst die liberalen Universitäten, jene gelehrten Bürgerschaften, ihre Domanial- und Territorial-Untertanen haben. Auch der Natur werden wir nicht mehr untertan sein; der Frost wird uns nicht gebieten dürfen, uns wärmer zu kleiden, der Regen nicht unter Dach zu bleiben, noch die brennende Sonne uns in den Schatten zu begeben; denn sie schreiben uns ja Gesetze vor, und wir haben keinen Repräsentanten hinaufgeschickt, um in diese Gesetze einzuwilligen, oder sie gar selbst zu machen. Tyrannen und Sklaven, Leibeigene, die nicht reisen dürfen, deren Körper und Eigentum ihnen nicht gehört, kann es nach jenem Mediations- und Revolutionsgrundsatz gar wohl geben, wie die ganze französische und auch die helvetische Revolution bewiesen hat; dagegen haben die Philosophen gar nichts einzuwenden, das ist nach ihren Prinzipien sogar liberal und vernunftmäßig; nur keine Untertanen, d. h. keine natürliche Abhängigkeit, keine freiwillige Dienstbarkeit mehr. Doch nein ! hier höre ich alle liberalen Herren über mich herfallen, einstimmig schreien und protestieren: das sei nicht ihre Meinung, man verdrehe ihre Absichten, man dichte ihnen höllische Grundsätze an, man verwechsle die gewöhnlichen Verhältnisse mit den  bürgerlichen  usw., sie wollen nicht alle geselligen Bande umstürzen, sondern nur Gleichheit der  politschen  Rechte, nur daß jeder zur  Regierung  gelangen könne. Sachte, meine Herren! das mag gut sein, für diejenigen Eurer Gegner, (und ihrer sind viele) die sich vielleicht Sand in die Augen streuen oder mit falsch gelehrtem Schein blenden lassen. An mir aber ist, wie ihr wißt, Hopfen und Malz verloren. Seid nicht so böse, daß ich den Schleier zu lüften, gewisse Larven wegzuheben suche: das ist ja auch Aufklärung, und vielleicht dürftet ihr selbst dabei etwas heller sehen. Wir glauben sonst Eure Weisheit passabel gut zu kennen, zumal wir sie auch in Büchern gelesen haben, doch wollen wir uns gerne belehren lassen. Was sind denn Eure  politischen  Rechte; wir kennen diesen Ausdruck in unseren Gesetzen und in unserer ganzen Geschichte nicht; er ist bene auch eine Erfindung des 18. Jahrhunderts, kraft welchem man so ganz leise die Diener zu Herren oder Mitherren, die Herren aber zu Dienern machen wollte. An und für sich heißt politisches Recht nicht weiter als ein städtisches oder Gemeinderecht, (wie Euch alle diejenigen sagen können, welche griechisch verstehen) mithin nicht ein Recht, das allen Menschen gehört, sondern ein erworbenes Recht, das nur denen zukommt, die aus dieser Stadt oder Gemeinde sind, oder darin aufgenommen werden. So behaltet als Eure besonderen Stadt- und Gemeinderechte; nennt sie sogar  politisch,  wenn Euch dieses Wort Vergnügen machen kann, aber laßt anderen, was das ihrige ist. Von der möglichen Erwerbung politischer Rechte ist Niemand ausgeschlossen, aber man besitzt sie nicht von Natur. Doch sagt man weiter:  Jeder soll zur Regierung gelangen können!  Aber zu werlcher Regierung? nicht zur Regierung eines Privat- oder Handelshauses, oder einer Fabrikanstalt die vielleicht zentausend Arbeiter hat, oder irgendeines philanthropischen Erziehungsinstituts: die, sagt Ihr, gehört bloß ihren Herren und Meistern; auch nicht zur Regierung aller anderen Städte und Gemeinden, die kommt ausschließlich ihren Bürgern zu; sondern nur zur größten und obersten, die weiter keinen Herrn über sich hat. Dort wollt Ihr Untertanen gestatten, vielleich selbst Untertanen sein, nur hier nicht? Gut1 nun haben wir Euren Sinn gefaßt. Also lautet Euer berichtigter und auf seine wahren Schranken zurückgeführter Grundsatz eigentlich so: Allen Menschen und allen Korporationen des Erdbodens soll erlaubt sein, Untertanen zu haben, nur allein den Städten Bern, Luzern, Freiburg und Solothurn, wie auch den schweizerischen Landschaften Uri, Schwyz, Unterwalten usw., nicht. Wenn noch jetzt Privatpersonen und Privatgesellschaften Güter und Herrschaften kaufen: so können sie über die darauf wohnenden, oer in ihrem Dienst stehenden Menschen mehr oder weniger gebieten, mithin Untertanen haben; sobald aber eine schweizerische Hauptstadt das nämliche tut, so ist das ein entsetzliches Ding, und die Untertanen müssen wenigstens Repräsentanten schicken, um über die Sache ihres Herrn mitzubefehlen, oder ihn gar selbst zum Untertanen zu machen. In den ehemals souveränen, d. h. freien Städten soll jeder Mensch, bloß weil er Mensch ist, Ratsherr werden dürfen, aber die Bürger dieser unglückseligen Städte können nicht Ratsherren in irgendeiner Munizipalstadt, ja nicht einmal Vorgesetzte des geringsten Dorfes werden, ohne das dortige Bürgerrecht zu besitzen, welches man ihnen noch dazu verschließt, alldieweil sie das ihrige öffnen. Vortrefflich! Das nenne ich  Gleichheit:  sein Vermögen allein behalten, aber das Vermögen Anderer zu teilen, oder davon nach Belieben wegtragen zu lassen: das heißt also  Liberalität,  und mahnt uns an die Erklärung, die schon der alte CATO von der Liberalität gegeben hat: sie bestehe darin, fremdes Gut zu rauben oder zu verschenken, (bona aliena largiri liberalitas vocatur. [Für das Eigentum anderer wird Großzügigkeit gefordert. - wp])

Wollt Ihr, liberale Herren!etwa die nämlichen Grundsätze mit der Zeit auch in anderen Ländern anwenden? Wahrlich, die neuen Schweizer geben den alliierten Mächten eine erbauliche Lehre, die Verhältnisse mit ihren Untertanen für unrechtmäßig, oder wie man sich jetzt zweideutig ausdrückt (um eine Hintertür zu finden), als mit den Rechten eines freien Volkes unverträglich zu erklären; denn so viel Verstand werden sie doch seit 25 Jahren wohl erworben haben, um zu wissen, was der Klang der Glocke zu bedeuten hat. Wenn Untertanenverhältnisse in der Schweiz ungerecht sein sollen, warum denn nicht bei ihnen! Ihre Völker prätendieren ebenso frei zu sein, als die Schweizerischen, denn man nannte sonst ein freies Volk nicht dasjenige, wo es keine Untertanen gibt (denn dergleichen sind überall, auch in Demokratien), sondern dasjenige, das nicht durch fremde Waffengewalt unterjocht ist, wohl aber seinem natürlichen und vertragsmäßigen Herrn dient. Hingegen pflegt man eine freie Stadt, eine Korporation, die zusammen ein kollektivierter Herr ist, wenigstens in der deutschen Sprache, nicht ein Volk zu nennen. Da jedoch die allierten Mächte, ja selbst der zum Leidwesen aller Jakobiner, wiedereingesetzte französische König, auch ihre untertanen haben, da selbst Fürsten und Grafen, die Großen und Vornehmsten des Reichs, sich seine getreuesten Untertanen nennen, ohne solches ihrer Freiheit oder Ehre nachteilig zu halten; da LUDWIG XVIII. sogar unlängst erklärte, er hätte nichts Besseres gewünscht, als zeitlebens ein getreuer Untertan seines Bruders, des verstorbenen Königs, zu sein: so dürfte es zuletzt wohl noch zur Sprache kommen, was das für Leute seien, welchen Namen oder welcheh Behandlung sie verdienen, die allein in Europa  gar keine  Untertanen dulden, mithin ihrem Protest ungeachtet, die Ordnung der Natur aufheben, mit anderen Worten, nichts weiter als allgemeine  Freiheit und Gleichheit  predigen, alle Bande der Menschen auflösen, folglich die HEBERT-CHAUMETTE'schen Grundsätze von 1793 erneuern wollen. Wir Eidgenossen von Städten und Ländern, nebst der großen Zahl des vernünftigen Volks, erklären aber feierlich, daß in der Schweiz noch nicht alles von der Tarantel gestochen ist, die Revolutionen und Mediation noch nicht alle Köpfe verschroben hat; an zwei Ausgaben des philosophischen Machwerks ist uns genug, wir verlangen keine dritte. Den angeblichen Grundsatz, daß keine Untertanen, d. h. keine Abhängigkeits-, keine Dienstverhältnisse sein sollen: sehen wir als die Agonie des Jakobinismus an, der, weil ihm anderswo bittere Streich versetzt worden sind, sich in immer engere Grenzen verkriecht, und den letzten ihm übriggebliebenen Thron nicht aufgeben will. Wenn der Docht zu verlöschen beginnt, wird bisweilen das Flämmchen am größten; verwundert Euch nicht über die Zuckungen jenes unsauberen Geistes, auch er verliert seine Untertanen nicht gern, es pflegt der Satan nicht ohne Geschrei aus den Seelen zu fahren.
LITERATUR - Carl Ludwig von Haller, Was sind Untertanenverhältnisse?, ohne Ort 1814