Recht
Gustav von Rümelin - Definition des Rechts
p-2siehe auch Gerechtigkeit, Gleichheit, Freiheit, Eigentum, Moral, Ethik, Gewalt, Gesetz, Staat, Ordnung

001 "Ein guter Jurist ist nur, wer mit schlechtem Gewissen Jurist ist." - Gustav Radbruch, Rechtsphilosophie, Stuttgart 1973, Seite 34

002 "Diese kleine Gruppe Mächtiger, diese Eingeweihten wissen, daß sie jedes Recht haben." - Marquise d Sade, Justine oder vom Mißgeschick der Tugend, Ffm/Berlin/Wien 1967, Seite 179

003 "Legitimität ist bestenfalls ein prekäres Übergewicht der Herrschaft über den Widerstand, den sie hervorruft." - Ralf Dahrendorf, Pfade aus Utopia, München 1974, Seite 303

004 "Eine von der Rechtsphilosophie unabhängige Wirtschaftsphilosphie kann es nicht geben." - Rudolf Stammler, Lehrbuch der Rechtsphilosophie, Berlin 1970, Seite 118

005 "Da man dem Recht nicht zur Macht verhelfen konnte, hat man die Macht Rechtens erklärt." - Blaise Pascal, Über die Religion und über einige andere Gegenstände, Heidelberg 1978, Seite 151

006 "Justitias Blindheit ist nicht die des Propheten, nicht die des Dichters, nicht die der großen und zornigen Güte, sondern die der willentlichen Abstraktion; sowohl dem Bereich des unmittelbaren Lebens wie dem der absoluten Idee angehörend, verquickt sie - niemand tut dies außer ihr - unaufhörlich das eine mit dem andern, greift mit dem Abstrakten ins Leben ein, verwandelt das Leben ins Abstrakte, und das gibt ihr einen dämonischen Aspekt, den keine andere Sozialsphäre neben ihr hat." - Hermann Broch, Massenwahntheorie, Ffm 1979, Seite 475

007 Die menschliche Würde, das ist das Recht. Diese Würde unter allen Umständen und im Notfall gegen sich selbst zu verteidigen, das ist Gerechtigkeit.

008 Die Vernunft ist Quelle aller menschlichen Rechte und steht über dem geschriebenen Gesetz.

009 Die Macht des Souveräns ist nur ein juristische Fiktion, sie existiert nur durch die Überzeugung
der Untertanen von ihrer Notwendigkeit.

010 "Auch der Stärkste ist nicht stark genug, wenn er nicht seine Gewalt in Recht und den Gehorsam in Pflicht verwandelt." - Jean-Jacques Rousseau

011 "Das Recht erzeugt den Begriff der juristischen Person, eine Fiktion und Konstruktion des wissenschaftlichen Denkens." - Emil Lask in Hans-Ludwig Ollig (Hg), Neukantianismus, Stuttgart 1982, Seite 204

012 "Ist doch der Ort des objektiven Rechts allemal der Staat der unter sich zwar konkurrierenden, doch in ihrem Gemeinnutz grundsätzlich einigen herrschenden Klasse. Und für den Schlechtweggekommenen, den Beherrschten, wird ein illusionäres Allgemeininteresse ausgegeben, einen formale Gleichheit der Gesetze im bürgerlichen Staat, ein homogen gemachter Anstrich überall." - Ernst Bloch, Naturrecht und menschliche Würde, Ffm 1985, Seite 245

013 "Das Recht ist der Geist der Gesellschaft." - Max Stirner, Der Einzige und sein Eigentum, Leipzig 1882, Seite 190

014 "Ein Staat ist die Vereinigung einer Menge von Menschen unter Rechtsgesetzen." - Immanuel Kant, Metaphysik der Sitten, Werke VII, Seite 30

015 "Ich sah eine schöne Frau mit verbundenen Augen auf den Stufen eines Marmortempels. Eine große Menschenmenge ging an ihr vorbei und blickte flehend zu ihr hinauf. Sie trug ein Schwert in der Linken. Sie hob das Schwert, erschlug hier ein Kind, dort einen Arbeiter, jetzt eine Frau, die sich ihr zu entziehen versuchte, dann einen Wahnsinnigen. In ihrer Rechten trug sie eine Waage. Diejenigen, die von ihren Schwertstreichen verschont bleiben wollten, warfen Goldstücke in die Waagschale. Ein Mann in einer schwarzen Toga verlas ein Papier. Blicke keinem ins Angesicht. Dann sprang ein junger Mann herbei und riß ihr die Binde von den Augen. Ihre Wimpern waren zerfressen, ihre Augenlider verwest, die verbrannten Pupillen schwammen in milchigem Schleim. In ihr Antlitz war der Wahnsinn einer sterbenden Seele geschrieben. Doch die Menge sah, warum sie eine Binde trug." - Edgar Lee Masters, Spoon River Anthology, Torino 1947

016 Das Recht ist ein Entfremdungsphänomen und steht im Dienst der bestehenden Ordnung.

017 "Was bloße Ökonomie zu sein schien, ist also in Wirklichkeit Politik, eben ökonomisch fixierte, rechtlich verschleierte Herrschaft." - Hermann Lübbe in Hans-Ludwig Ollig, Materialien zur Neukantianismus-Diskussion, Darmstadt 1987, Seite 244

018 Die Hypnotisierung eines Menschen ohne seine ausdrückliche Zustimmung verletzt nicht nur das Persönlichkeitsrecht , sondern ist eine verabscheuungswürdigere Gewalttat als jeder physische Übergriff und auch in diesem Sinne zu verfolgen.

019 "Das Recht ist die Gesamtheit der Verhaltensregeln, die den Willen der herrschende Klasse ausdrücken und auf gesetzgeberischem Wege festgelegt sind, sowie der Gebräuche und Regeln des Gemeinschaftslebens, die von der Staatsgewalt sanktioniert sind. Die Anwendung dieser Regeln wird durch die Zwangsgewalt des Staates gewährleistet zwecks Sicherung, Festigung und Entwicklung der gesellschaftlichen Verhältnisse und Zustände, die der herrschenden Klasse genehm und vorteilhaft sind." - Eugen Paschukanis Ernst Bloch, Naturrecht und menschliche Würde, Ffm 1985, Seite 255

020 "Das fundamentale Recht, in welchem der Wille des Staates sich ursprünglich vollzieht, sei das Wahlrecht. Er sei jenes Recht, welches den Staat konstituiert, sofern nämlich der Staat seiner Idee gemäß als die Ordnung eines Rechts verstanden wird, die auf dem freien Willen derer basiert, die er, indem sie ihm unterworfen sind, in dieser ihrer Freiheit sichert und schützt. Ist nun aber die Ausführung des politischen Fundamentalrechts der Wahl fehlerhaft, d. h. ist die Gleichheit des Anteils an der Konstituierung der Gesetze, denen alle in gleicher Weise zu gehorchen haben, nicht gewahrt, so ist die Konstitution des Staates selber verfehlt. Der Staat kann dann Machtstaat sein; als Rechtsstaat ist er nicht zustandegekommen." - vgl. Hermann Cohen in Hans-Ludwig Ollig, Materialien zur Neukantianismus-Diskussion, Darmstadt 1987, Seite 242

021 "Wenn die Menschen aus Erfahrung gelernt haben, daß es unmöglich ist, ohne Gesellschaft zu bestehen, und daß es ebenso unmöglich ist, die Gesellschaft zu erhalten, solange sie ihren Begehrungen freien Lauf lassen, so zügelt ein so wichtiges Interesse sehr schnell ihre Handlungen und zwingt sie, jene Regeln zu befolgen, die wir Rechtsnormen nennen." - David Hume, Eine Untersuchung über die Prinzipien der Moral, Stuttgart 1984, Seite 21

022 "Die Rechtsordnung ist die Ordnung der Wirtschaft. Die Wirtschaft aber ist bei günstiger Auffassung ein Naturzustand des Menschen." - Hermann Cohen in Hans-Ludwig Ollig (Hg), Neukantianismus, Stuttgart 1982, Seite 91

023 "Das Recht ist sowohl ein Instrument der Herrschaft als auch eine Bedingung, um die Herrschaft zu beschränken." - Alfred North Whitehead, Wissenschaft und moderne Welt, Ffm 1988, Seite 26

024 "Die Frage nach der Geltung des Rechts ist die Frage nach der Normativität des Faktischen". - Georg Jellinek

025 "Das ganze Recht, zum weitaus überwiegenden Teil auch das Strafrecht, ist ein bloßes Mittel der herrschenden Klasse, die ihre Interessen schützende Rechtssicherheit aufrecht zu erhalten." - Ernst Bloch, Geist der Utopie, Ffm 1985, Seite 400

026 "Heute manifestieren sich die Gesamtgruppierungen in sozialen Klassen, die den Gesamtgesellschaften Konkurrenz machen. Die Klasse ist ein Makrokosmus von Gruppen und Schichten, die sich wegen ihrer Suprafunktionalität niemals in einer einzigen Organisation (und eben nicht in einer Pluralität von ihnen) ausdrücken läßt. Nun hat aber eine Klasse, soweit sie konstituiert ist, eine feste Struktur und wird zu einem normativen Fakt, der eine spezifische Rechtsordnung hervorbringt. Diese Rechtsordnung drückt sich in einem unorganisierten Recht aus, welches auf das Klassenbewußtsein gegründet ist und sich in spontaner Weise durch Gewohnheit, Präzendenzfällt, Deklarationen, freirechtliche intuitive Findung usw. manifestiert. Dieses aber vermindert nicht die große Wirksamkeit der Klassenrechtsordnung, die mit der Staatsrechtsordnung und eben mit der Rechtsordnung der Nation in einen offenen Kampf tritt. Auch die Klassenrechtsordnung über das System der Rechtsordnungen der Nation obsiegen, als auch die Staatsrechtsordnung beherrschen, um mit neuen juristischen Klassenrahmenwerken in Konflikt zu geraten. Dafür liefern  bäuerliches Recht, proletarisches Recht, bourgeoises Recht  besonders auffällige Beispiele. Im Kampf zwischen  bäuerlichem, proletarischem  und  bourgeoisem Recht  haben wir nicht nur einen Konflikt zwischen drei verschiedenen Rechtsordnungen, die das innere Leben der drei betreffenden sozialen Klassen regeln, vor uns, sondern auch einen Konflikt zwischen divergierenden Weltanschauungen, in denen juristische Werte impliziert sind, und zwischen sehr verschiedenen Interpretationen der Gerechtigkeit." - Georges Gurvitch, Grundzüge der Soziologie des Rechts, Darmstadt und Neuwied 1974, Seite 158f

027 "Der Staat ist derjenige Verband, der das Monopol legitimer Gewaltsamkeit in Anspruch nimmt, - anders ist er nicht zu definieren. Dem: Widerstehet nicht dem Übel mit Gewalt der Bergpredigt setzt er das: Du sollst dem Recht auch mit Gewalt zum Sieg verhelfen." - Max Weber, Gesammelte Aufsätze zur Religionssoziologie, Tübingen 1988, Seite 547

028 "Es ist entsetzlich, sich vorzustellen, daß die Menschheit zum großen Teil noch heute mit der völlig chimärischen Vorstellung von einer objektiven Gerechtigkeit als theoretischer Grundlage für ihre wichtigsten praktischen Entscheidungen operiert. Nicht zum mindesten im Völkerrecht spielt diese Wahnvorstellung noch eine bedeutende praktische Rolle. Die Gefahr besteht darin, daß die unfruchtbare Gerechtigkeitsideologie das Denken irregeleitet und den Blick für die wirkliche Bedeutung und praktische Relevanz unserer individuellen und sozialen Handlungen abstumpft. Jeglicher Aberglaube, darunter auch der Glaube an eine Gerechtigkeit bedeutet Finsternis und Irrlichter, die, ungeachtet welche Ziele wir auch immer verfolgen mögen, uns nur hemmen und uns von ihnen ableiten können. Das Gerechtigkeitsbewußtsein und seine  ewigen  Gesetze sind im Großen und Ganzen nichts weiter als ein Produkt der überlieferten positiven Rechts- und Gesellschaftsordnung, eine Rationalisierung der herrschenden Wertungen und Einstellungen. Es ist deshalb seinem Wesen nach konservativ und ein Hindernis für eine geschmeidige Anpassung an die Verhältnisse, wie sie nun einmal sind." - Alf Ross, Kritik der sogenannten praktischen Erkenntnis, Kopenhagen und Leipzig 1933, Seite 383

029 "Das fundamentale Recht, in welchem der Wille des Staates sich ursprünglich vollzieht, ist das Wahlrecht. Es ist jenes Recht, welches den Staat konstituiert, sofern nämlich der Staat seiner  Idee  gemäß als die Ordnung eines Rechts verstanden wird, die auf dem freien Willen derer basiert, die er, indem sie ihm unterworfen sind, in dieser ihrer Freiheit sichert und schützt. Ist nun aber, wie in Preußen, die Ausführung des politischen Fundamentalrechts der Wahl fehlerhaft, d. h. ist die Gleichheit des Rechts als Gleichheit des Anteils an der Konstituierung der Gesetze, denen alle in gleicher Weise zu gehorchen haben, nicht gewahrt, so ist die Konstitution des Staates selber verfehlt. Der Staat kann dann Machtstaat sein; als Rechtsstaat ist er nicht zustande gekommen." - Hermann Lübbe in Hans-Ludwig Ollig, Materialien zur Neukantianismus-Diskussion, Darmstadt 1987, Seite 242

030 "Das Recht ist zu statisch, zu sehr auf der Seite dessen, was verfällt, und zu wenig auf der Seite dessen, was sich entwickelt." - Bertrand Russell, Philosophische und politische Aufsätze, Stuttgart 1977

031 Die bloße Rechtfertigung des Eigentums durch Arbeit ist äußerst fragwürdig, da eine Definition von Arbeit keine klar umrissenen Grenzen hat.

032 Alle Definitionen tragen eine Behauptung wie eine Forderung in sich. In die questio facti mischt sich die questio juris mit ein. Der Beschreibungsgedanke wird selbst zur Norm.

033 Keine Wissensquelle kann die Kraft der Legitimation beanspruchen. "Die Quellen des Wissens sind immer schon verunreinigt, der Weg zu den Ursprüngen ist uns verstellt. Daher muß die Frage nach der Herkunft der Erkenntnis durch die Frage nach ihrer Geltung ersetzt werden." - Jürgen Habermas in Adorno/Dahrendorf/Pilot, Positivismusstreit in der deutschen Soziologie, Ffm 1989, Seite 240

034 "Ich erkenne Sie nicht als Richter an, Sie sind meine Feinde, ich bin ihr Kriegsgefangener, machen sie mit mir, was sie wollen, aber als Richter erkenne ich Sie nicht an." - Louis Barbes in Alexander Herzen, Die gescheiterte Revolution, Ffm 1977, Seite 259

035 Das Problem der Setzung ist ein Problem der Rechtfertigung.

036 Legitimität bedeutet Anerkennungswürdigkeit einer bestehenden Ordnung und ist ein bestreitbarer Geltungsanspruch.

037 Das Recht des Stärkeren ist kein Recht. Zum Recht gehört die Durchsetzbarkeit ohne Stärke.

038 Verfassungsfragen sind keine Rechtsfragen, sondern Machtfragen.

039 Die Rechtsprechung erfolgt im Namen des Volkes.

040 Die Rechtsfrage läuft stets auf die Machtfrage hinaus.

041 Das Recht zeigt "die Gleichgültigkeit gegen individuelle Eigenart und zieht aus der konkreten Ganzheit der Erlebnisse einen abstrakten, allgemeinen Faktor heraus." - Emil Lask in Hans-Ludwig Ollig (Hg), Neukantianismus, Stuttgart 1982, Seite 206

042 Es gibt nur zwei Wege einen Streit zum Austrag zu bringen: entweder den Weg über ein rechtlich geregeltes Verfahren, oder den Weg der Gewalt.

043 "Die Wirklichkeit des Rechts ist weder eine unmittelbare Gegebenheit noch ein Inhalt der Wahrnehmung." - Georges Gurvitch, Grundzüge der Soziologie des Rechts, Darmstadt und Neuwied 1974, Seite 218

044 Macht allein kann nie Recht bilden. Die Grundlage einer rechtmäßigen Herrschaft kann nur auf Übereinkunft, also auf freie Zustimmung, gegründet werden.

045 "Da die ökonomische Aktivität, selbst wenn man die Entwicklung der Berufsverbände beiseite läßt, sich in Unternehmungen konzentriert - riesigen Herrschaftsorganisationen, in deren Innern sich ein subordinatives ökonomisches Recht behauptet, das nicht der Volkssouveränität untersteht und keine Beziehung zum Vertrag hat - und da sich zwischen den wirtschaftlich Starken und Schwachen keine Gleichwertigkeit der Rechtswillen entwickeln kann, so findet das System der  Erklärung der Menschenrechte  und des Code Napoleon schnell seine Gegner in eben jenen Kräften, für die es ausgearbeitet wurde." - Georges Gurvitch, Grundzüge der Soziologie des Rechts, Darmstadt und Neuwied 1974, Seite 200

046 Das Recht steht über dem Staat.

048 Erst gab es Parlamente, dann das allgemeine Stimmrecht.

049 "Es ist das Wesen und die Todsünde des Rechts und seiner Vertreter zu glauben, es gebe Verhältnisse, in denen man mit Menschen ohne Liebe verkehren könne; aber solche Verhältnisse gibt es nicht." - Leo Tolstoi, Das Gesetz der Gewalt und das Gesetz der Liebe, 1909, Seite 102

050 Tausend Jahre Unrecht machen noch keine Stunde recht.

051 In juristischer Terminologie heißt die objektive Wirklichkeit Tatbestand.

052 "Bei der zu bevorzugenden Tatbestandsfeststellung kommt es nicht so sehr darauf an, daß die absolute Wahrheit eruiert wird, sondern daß des Streitens ein Ende werde. Hätte das Suchen nach dem  wirklichen  Tatbestand, das Forschen nach der  Wahrheit  kein Ende - und wie könnte es ein Ende haben, da dem Menschen doch absolute Wahrheit unerreichbar bleibt -, dann würde das gerechteste Recht im Prozess seiner Anwendung vereitelt. Darum will das positive Recht vor allem eine Friedensordnung sein. Auch im Interesse von  Ruhe  und  Sicherheit  muß es ausgeschlossen sein, daß jeder beliebige seine subjektive Meinung über das, was gerecht  sei, an Stelle der von der  berufenen   Autorität  gesetzten Normen stellen dürfe. Anstelle des Ideals der Gerechtigkeit tritt mit dem Prinzip der Rechtskraft das Ideal des Friedens. Und dieses Friedensideal ist dem Gerechtigkeitsideal direkt entgegengesetzt." - vgl. Hans Kelsen, Aufsätze zur Ideologiekritik, Neuwied 1964, Seite 109

053 Das Wort "Nomos", das später Recht bedeutete, hatte früher den Sinn von "Verteilung".

054 Moralische Gerechtigkeit ist die unabdingbare Voraussetzung jedweder Gesellschaftsordnung. Legitimität kann nur existieren, wo sich Macht rechtfertigen läßt.

055 "Das ist die majestetische Gleichheit vor dem Gesetz, daß es den Reichen wie den Armen gleichmäßig verbietet, Holz zu stehlen." - Ernst Bloch, Geist der Utopie, Ffm 1985, Seite 400

056 Die Arbeit an sich gibt kein Recht, sich die Dinge der Natur anzueignen.

057 "Es gibt - wenn man von der Wissenschaft selbst absieht - keine Kulturerscheinung, die sich als begriffsbildender Faktor auch nur annähernd mit dem Recht vergleichen ließe." - Emil Lask in Hans-Ludwig Ollig (Hg), Neukantianismus, Stuttgart 1982, Seite 217

058 Das Eigentumsrecht ist die Grundlage der herrschenden Ordnung.

059 Eigentum ist nichts weiter, als ein Faktum. Fakten aber schaffen kein Recht.

060 "Die Klugheit hat das Recht geschaffen, um der Fehde und der nutzlosen Vergeudung zwischen ähnlichen Gewalten ein Ende zu machen. Rechtszustände sind also zeitweilige Mittel, welche die Klugheit anrät, keine Ziele." - Friedrich Nietzsche, Menschliches Allzumenschliches - Ein Buch für freie Geister, Frankfurt 1982, Seite 465

061 Die Herrschaft ist ein Recht, die Ausbeutung ein Vertrag.

062 Die Regeln für Moral und Recht waren bis zu einem relativ späten Zeitpunkt nicht von den rituellen Vorschriften unterschieden.

063 Recht regelt nur das äußere Verhalten und schreibt keine Gesinnung vor.

064 "Im Gegensatz zu der Vorstellung, die das Eigentum auf  occupatio , auf einfache Besitzergreifung, gründet, gilt es, einen Rechtsgrund zu finden, der das moralische Gewissen des gemeinen Mannes eher zufriedenstellt." - Gunnar Myrdal, Das politische Element in der nationalökonomischen Doktrinbildung, Berlin 1932, Seite 111

065 Das Eigentum ist durch den Rechtsschutz definiert.

066 "Die dogmatisch normative  Wissenschaft  des Rechts ist keine Wissenschaft, sondern eine konkreten Zwecken dienende  Technik."  - Eugen Ehrlich in Georges Gurvitch, Grundzüge der Soziologie des Rechts, Darmstadt und Neuwied 1974, Seite 116

067 Gewalt wird zum Recht Gewalt anzuwenden.

068 Schuld ist die Vorwerfbarkeit eines tatbestandsmäßigen Unrechts.

069 Im Recht wird die Gewalt monopolisiert.

070 Jeder Mensch hat das uneingeschränkte Recht zu leben, ob er seine Pflicht gegen die Gesellschaft erfüllt, oder nicht.

071 "In dieser Unveränderlichkeit ewiger Normen in der Natur spiegelt sich die grundsätzliche, keine individuelle Ausnahme leidende Allgemeingültigkeit des modernen Rechtssatzes." - Franz Borkenau, Der Übergang vom feudalen zum bürgerlichen Weltbild, Darmstadt 1971, Seite 363

072 Eigentum ist nicht nur der Anspruch eine Sache zu benützen, sondern insbesondere das Recht, andere von der Benutzung auszuschließen.

073 Sprache ist das Hauptinstrument jeder Art von Legitimation.

074 "Weil man das Recht nicht finden konnte hat man die Macht gefunden." -Blaise Pascal, Über die Religion und über einige andere Gegenstände, Heidelberg 1978, Seite 150

075 Gleiches muß gleich und Ungleiches muß ungleich behandelt werden.

076 Das Recht ist der Geist der Gesellschaft, sie besteht nur durch das Recht.

077 Der Vertrag ist ein Rechtsinstrument.

078 Für das Strafrecht gilt, daß es absolut nicht zu begründen ist, woher die "Gesamtheit" ein Recht haben soll, andere zu strafen.

079 In der Praxis der Rechtsprechung ergeben sich Fälle, welche nach den bestehenden Gesetzen nicht behandelt werden können. Da werden sie denn unter analoge Fälle gerechnet und geradezu gewaltsam unter gewisse Gesetze subsumiert.

080 Der Krieg zwischen zwei Staaten bedeutet, daß beide ihr Recht auf diese Art suchen.

081 Es geht nicht so sehr darum, den Ursprung der Welt zu verstehen, als die sittlichen Einrichtungen der Welt zu begründen.

082 Die Menschen sind zwar verschieden, aber sie haben die gleichen Rechte und die gleiche Würde.

083 Im Rechtszustand wird eine, über die Ausnahmesituation der Notwehr hinausgehehende, Gewalt als Mittel individueller Konfliktbewältigung abgelehnt.

084 Das Recht der Gedankenfreiheit bedeutet nur dann etwas, wenn wir auch fähig sind, eigene Gedanken zu haben.

085 Das Eigentumsrecht ist das heiligste aller Rechte, noch wichtiger, als die Freiheit.

086 Die Idee des Rechts ist die Gerechtigkeit.

087 Freiheit und Recht sind Zwillingsschwestern.

088 "Der Gedanke des Rechts ist nichts anderes, als der in die politische Welt eingeführte Begriff der Tugend." - Alexis de Tocqueville, Der alte Staat und die Revolution, München 1978, Seit3 273

089 Zwischen Recht und Gesetz liegt ein weiter Abstand. Das Gesetz ist eine Fessel, das Recht Freiheit, beides sind Gegensätze.

090 "Das Recht ist die beste Politik der Gewalt." - Rudolf von Jhering

091 "Der Zweck ist der Schöpfer des ganzen Rechts." - Rudolf von Jhering in Ernst Bloch, Naturrecht und menschliche Würde, Ffm 1985, Seite 154

092 Ohne den Gleichheitsbegriff der Person ist Recht überhaupt nicht denkbar.

093 Rechtfertigung kann man nur dann wollen, wenn man bereit ist, rational zu sein.

094 Wo Gewalt gilt, gilt nicht Recht und wo Recht gilt, richtet es sich gegen Gewalt.

095 "Das Recht ruht in der selben Urmutter, welcher die Götter ihre Entstehung verdanken." - Jakob Bachofen in Ernst Bloch, Naturrecht und menschliche Würde, Ffm 1985, Seite 121

096 Niemand hat nichts gesehen, keiner kann sich an keinen erinnern, der Vorfall hat nicht stattgefunden.

097 Der Krieg ist eine Rechtseinrichtung.

098 "Der Säbel ist zwar der Säbel, aber ist nie das Recht." - Ferdinand Lasalle in George Bernard Shaw, Der Sozialismus und die Natur des Menschen, Ffm 1973, Seite 37

099 Im sozialen Verkehr werden immer und notwendig nur Rechte getauscht. Jeder Austausch ist ein Wechsel des Eigentumsrechts.

100 Jedes einzelne Rechtsverhältnis könnte als eine wirtschaftliche Erscheinung angesprochen werden.

101 "Das logische Gesetz des Nichtwiderspruchs, welches Kant unter dem Namen Allgemeinheit und Notwendigkeit zum Kriterium der praktischen Vernunft macht, eint Rechtsphilosophie und Ethik um den Preis, daß beide gleichgültig gegen jeden Inhalt sind, also - was dasselbe ist - jeden Inhalt vertragen." - Ernst Bloch, Naturrecht und menschliche Würde, Ffm 1985, Seite 85

102 Die Kardinalfrage des Wissens und der Wirklichkeit, aber auch der Legitimation von Recht und Moral liegt in der Objektivierbarkeit der Dinge und Handlungen. Erkenntnis haben wir, wenn wir diese Frage beantworten können.

103 Verschiedene Rechtsnormen gibt es, weil es mehrere irreduzible, also nicht mehr weiter zurückführbare Grundnormen gibt.

104 Macht geht vor Recht.

105 Der freie Markt und sein heiliges Recht auf Profitmaximierung.

106 Der Rechtsgedanke ist die logische Voraussetzung des Staatsbegriffs

107 Gerechtigkeit besteht bloß im Gegensatz zum Unrecht.

108 Aus Rechtssätzen kann vielleicht ein Müssen, niemals aber ein Sollen abgeleitet werden.

109 Die Bedingung des wahren Friedens ist Gerechtigkeit.

110 Die autoritäre Weltanschauung kennt keinen Begriff der Gleichberechtigung. Das Recht des Stärkeren steht im Gegensatz zu den Idealen von Gleichheit und Menschenwürde.

111 "Nur aus dem Besitz der Macht heraus kann man Rechte verleihen." - vgl. Friedrich Nietzsche, Werke Bd. 2, Schlechta, Karl (Hg), Ffm/Berlin/Wien 1984, Seite 226

112 Alles Recht ist Gewohnheitsrecht.

113 Legalität ist äußere Forderung und ein Müssen, die Anforderung der Moral eine innere, ein Sollen.

114 Der Kapitalismus ist beherrscht vom Recht der Schuldverhältnisse.

115 Jeder Mensch, gleichgültig, ob er arbeitet, oder nicht, hat das bedingungslose Recht, nicht zu hungern und nicht obdachlos zu sein. Er soll nicht mehr erhalten, als zum Leben nötig ist, aber auch nicht weniger.

116 Hinter jedem Recht steht die Gottheit.

117 "Macht ohne Recht ist ungehemmte Tyrannei." - Gerhard Beck, Die Stellung des Menschen zu Staat und Recht bei Max Stirner, Köln 1965, Seite 142

118 Die Rechtsidee ist ein idealer Gedanke, der sich niemals vollendet verwirklichen läßt. Es gibt kein reines Recht.

119 Es gibt nur geschichtlich bedingtes Recht.

120 partielle Rechtsgemeinschaften - totale Rechtsgemeinschaften.

121 Die Frage nach dem Zwecke des Rechts und dem Zwecke des Staats sind untrennbar.

122 Man glaubt, praktische Absichten aus einem objektiven Zusammenhang legitimieren können.

123 Das Recht, die Wahrheit, das Gute als regulative Ideen.

124 Die Gewalt ist das Recht des Herrschers.

125 Legale Herrschaft muß legitimiert sein. Legalität unterscheidet sich von der Legitimierung durch die ethische Begründung.

126 Unterscheidung zwischen Recht auf Besitz zum Zwecke der unabhängigen Lebensführung und dem unbegrenzten Recht zur Anhäufung von Eigentum.

127 Die Frage der Eigentumsrechte steht im Mittelpunkt jeden Wirtschaftssystems.

128 Probleme der Rechtsunsicherheit.

129 Die Volkswirtschaftslehre ist eine Rechtfertigung der kapitalistischen Ausbeutung.

130 Vom Staat wurde der Dorfgemeinschaft die Befugnis genommen Recht zu sprechen und Gesetze zu geben.

131 Oberster Grundsatz des natürlichen Rechts: Wir sind befugt, uns mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln zu verteidigen.

132 Nur eine Demokratie ist geeignet, den Rechtsstaat zu sichern.

133 Ein menschliches Zusammenleben ist ohne Rechtsform gar nicht denkbar.

134 Der Polizeistaat ist die Gefahr, wenn für den Rechtsschutz ein zu hoher Preis bezahlt wird.

135 Recht ist die Beziehung einer Person in ihrem Verhalten zu anderen.

136 Das Recht ist höherzustellen, als die Ökonomie.

137 Jede Pflicht gibt auch ein Recht.

138 Mythologie als Pseudo-Legitimation von Sinnwelten.

139 Die Rechtsetzung ist eine Hauptfunktion der Staatsgewalt.

140 Psychologie als Legitimationstheorie.

141 Wissenschaftliche Theorien können nicht gerechtfertigt, sondern allenfalls kritisiert werden.

142 Das Recht beruth ursprünglich auf der Idee der Gleichheit.

143 Die Ausübung von Macht kann nur die Folge eines Rechtsvertrages sein.

144 Jedes Recht beruth auf einer Machtposition.

145 Äußerlichkeit des Rechts - Innerlichkeit der Moral.

146 Das Recht ist immer im Rückstand auf die Tatsachen.

147 Größenwahnsinnige Regierungen bilden sich ein, das Universum könnte rechtmäßig von ihnen ausgebeutet werden.

148 Das Recht ist eine wertbezogene Tatsache.

149 "Unterordnung des Besonderen unter das Allgemeine ist also in allen Fällen das Wesen des Beweisens." - Wilhelm Windelband in Flach/Holzhey (Hg), Erkenntnistheorie und Logik im Neukantianismus, Hildesheim 1980, Seite 358

150 "Die angeblichen politischen Rechte, die das Volk ausübt, sind nur eine leere Fiktion." - Michail Bakunin, Staatlichkeit und Anarchie, Ffm/Berlin/Wien 1972, Seite 327

151 Recht ist insoweit Recht, als es gegenseitige Schädigung verhütet.

152 Subjektive Rechte sind rechtlich geschützte Interessen.

153 Die vier rechtlichen Grundbegriffe: Tatbestand, Person, Leistung, Sanktion.

154 Den eigentlichen Inhalt des Rechts bilden die Rechte, nicht die Pflichten.

155 Die Macht wird zum Zwang, wenn sie über das Recht hinausgeht; d.h. die Grenzen des Vertrags, der Souveränität konstituiert, überschreitet.

156 Das Recht ist ein Müssen, die Moral ein Sollen. (erzwingbar - nicht erzwingbar)

157 Das Recht ist die natürliche Freiheit, die durch die Gesetze nicht begründet, sondern belassen wird.

158 "Wo alles veräußerlicht wurde, stechen unveräußerliche Rechte sonderlich heraus." - Ernst Bloch, Naturrecht und menschliche Würde, Ffm 1985, Seite 11

159 Das Recht ist die Grundlage des Staates.

160 Erst in der Rechtfertigung wird aus der Gewalt ein politisches Phänomen.

161 Daß der Schuldbeweis der Anklage obliegt entspringt der Einsicht, daß nur Schuld wirklich beweisbar ist.

162 Die Nation wurde zum Ursprung aller Legalität und die Quelle des Rechts.

163 Die logischen Gesetze, das ideale Recht und die Werte machen den Bereich des Idealen aus.

164 Die Rechtswidrigkeit einer Handlung ist nicht in ihr selbst begründet, sondern erst in ihrer Absicht.

165 Vor Gericht werden keine Rechtsfragen, sondern Machtfragen entschieden.

166 Das Eigentum ist die rechtliche Herrschaft über eine Sache.

167 Das Animalische liegt jenseits von berechtigt und unberechtigt.

168 Das Recht kann seiner Natur nach nur in der Anwendung von gleichem Maßstab bestehen.

169 Die Kirche leugnet die Volkssouveränität und behauptet das göttliche Recht der Regierungen.

170 Das Wahlrecht ist das fundamentale Recht, welches den Staat konstituiert.

171 Proudhons Ausgangspunkt ist das Recht, vom Recht kommt er zum ökonomischen Faktum.

172 "Die Ungleichheit der Rechte ist erst die Bedingung dafür, daß es überhaupt Rechte gibt. - Ein Recht ist ein Vorrecht." - Friedrich Nietzsche, KSA Bd. 6, Colli/Montinari (Hg), München 1988, Seite 243

173 Wo es kein Eigentum gibt, da gibt es auch kein Unrecht.

174 Die Transformation der Macht zu Recht geht nur äußerst zäh vonstatten. Der in der Bevölkerung noch weit verankerte Naturrechtsglaube ist ein wichtiger Grund für diese Behinderung.

175 Gleiches Recht für alle. Privilegien für niemand.

176 Die Würde, die nur das Recht dem Menschen zu geben vermag.

177 Die Organisation der Freiheit als Realisierung des Rechtszustandes, darin liegt die Idee des Staates.

178 Die Sätze des Rechts sind für alle gleich.

179 Die staatliche Gewalt rechtfertigt sich aus dem Zwang des Bösen.

180 Wenn alles Recht nur Vorrecht ist, dann ist das Recht des Staates nur reine Gewalt.

181 "Might is right is tight." - Flash & the Pan

182 Revolutionen stürzen altes, positives Recht.

183 "Ohne Vertrag kein Recht." - Friedrich Nietzsche, Menschliches Allzumenschliches - Ein Buch für freie Geister, Frankfurt 1982, Seite 247

184 "Gegen die Natur kann kein Mensch ein Recht behaupten." - G. W. F. Hegel, Grundlinien der Philosophie des Rechts, Ffm 1986, Seite 390

185 Freiheit ist Rechtsgleichheit.

186 Das Recht ist der Inbegriff der Rechtsnormen.

187 Das Recht geht als ein Wollen auf eine Verwirklichung eines Zustandes. Um das zu erreichen bedarf es der Macht.

188 Recht wird zur Institution und Gewalt nur mehr im Zweifelsfall zum "Beweis" des Rechts eingesetzt.

189 Die Idee des Rechts ist die Freiheit.

190 Recht können nur aus freier Vereinbarung entstehen.

191 "Die Sicherheit des Eigentums ist der Angel, um den sich die ganze Gesetzgebung dreht, worauf sich die meisten Rechte der Staatsbürger beziehen." - Georg Lukàcs, Der junge Hegel, Bd. 2, Ffm 1973, Seite 92

192 Tatsachenfragen (quid facti) sind von Geltungsfragen (quid juris) zu unterscheiden.

193 In der Wirklichkeit selbst gibt es kein Recht. Das Recht ist eine Idee.

194 "Unsere Pflichten - das sind die Rechte anderer auf uns." - Friedrich Nietzsche, Werke Bd. 2, Schlechta, Karl (Hg), Ffm/Berlin/Wien 1984, Seite 84

195 Die juristische Begriffsbildung ist keine  kausale .

196 Das Recht ist unabhängig vom Subjekt.

197 Die Gewalt, die im Namen des Rechts ausgeübt wird - das Recht zu zwingen - hat den Sinn, die allgemeine Möglichkeit der Verfolgung von Zwecken auch gegen den Willen des einzelnen zu erhalten.

198 "Das Analogon zur Mathematik bildet die Rechtswissenschaft. Sie darf als die Mathematik der Geisteswissenschaften und vornehmlich für die Ethik als ihre Mathematik bezeichnet werden." - Hermann Cohen Hans-Ludwig Ollig, Materialien zur Neukantianismus-Diskussion, Darmstadt 1987, Seite 239

199 Rechtszwecke sind immer relativ.

200 "Die Identität ist das Gut, ist der Wert. Der Widerspruch ist der Schutz, ist das Recht." - Hermann Cohen in Flach/Holzhey (Hg), Erkenntnistheorie und Logik im Neukantianismus, Hildesheim 1980, Seite 125

201 Der Besitz ist rechtlich, das Eigentum widerrechtlich.

202 Die Rechtswissenschaft ist den Naturwissenschaften gegenüber selbständig.

203 Das Recht ist für Radbruch wie für Lask nicht einfach kategorial geformter Stoff, sondern eine Wirklichkeit, die etwas bedeutet, d.h. sinnhaft auf Werte bezogen ist.

204 Der Richter hat nur die Tat zu strafen, nicht die Absicht.

205 Es gibt kein Recht, aber es gibt ein Gefühl dessen, was Recht ist.

206 "Ich kenne keine rechtliche Gewalt über mir." - Gustav Sack in Joachim Kühn, Gescheiterte Sprachkritik - Fritz Mauthners Leben und Werk, Berlin/NY 1975, Seite 31

207 Wo es kein Eigentum gibt, gibt es auch kein Unrecht.

208 Staatliche Macht ist das Recht Gesetze zu geben.

209 Wir können nicht jeden Menschen lieben, aber wir müssen seine persönliche Würde achten.

210 Es besteht kein größerer Gegensatz als der von Recht und Gewalt.

211 Das Recht ist die Idee der Gesellschaft.

212 Die Menschen suchen immer nach Ideen, mit denen sie ihre Wünsche legitimieren können.

213 Die Gesellschaft ist "die eigentliche Realität, der gegenüber der Staat und seine logische Voraussetzung, das Recht zu bloßen Abstractis sich abschatten." - Hermann Cohen in Hans-Ludwig Ollig (Hg), Neukantianismus, Stuttgart 1982, Seite 94

214 Recht ist Rechtfertigung.

215 Die wechselseitige Übertragung von Recht ist ein Vertrag.

216 Ethische Normen werden zu Recht.

217 Staatsgewalt wird verschleiert, indem man ein Recht daraus macht.

218 Der rein psychologische Willensbegriff unterscheidet sich vom sehr veränderlichen juristischen Willensbegriff.

219 "Das psychische Sein ist für die juristische Betrachtung in genau demselben Sinn ein bloßes in die praktische Welt des Handelns erst hineinzuverarbeitendes Material wie die Körperwelt." - Emil Lask in Hans-Ludwig Ollig (Hg), Neukantianismus, Stuttgart 1982, Seite 218

220 Eine Norm ist die Idee eines richtigen Verhaltens. Die Idee eines richtigen Verhaltens bedeutet, daß das richtige Verhalten nicht als Tatsache, sondern als Aufgabe, nicht als etwas wirkliches, sondern als etwas zu verwirklichendes vorzustellen ist.

221 Wer die Gewalt hat, der hat Recht. Das Recht ist die Gewalt.

222 Das Recht ist der Wille, das jeweilige Machtverhältnis zu verewigen.

223 Das vertraglich erworbene Recht steht über jeder aus der Verderbtheit des Menschen abgeleiteten Zweckmäßigkeitserwägung.

224 Das Recht ist ein Brauch unter Bräuchen, weiter nichts.

225 Legitimität ist nicht legitimierbar.

226 Es gibt keinen Grund, warum irgendjemand mehr Rechte haben sollte, als ein anderer.

227 Es gibt viele ungelöste Legitimationsfragen: nach Herrschaft, Produktionszweck, Selbstbestimmung.

228 Die Macht ist theoretisch dem Rechtsgedanken untergeordnet.

229 Der Staat garantiert die Rechtsordnung.

230 Die Legitimität einer Herrschaftsordnung bemißt sich am Legitimitätsglauben.

231 Alles Recht wurde Staatsrecht.

232 Die Idee des Rechts ist die Freiheit.

233 Recht ist mit der Befugnis zu zwingen verbunden.

234 Das Recht auf Arbeit ist nichts anderes, als die Pflicht zur Arbeit.

235 Unterschied zwischen dem Seienden und dem Geltenden, genauer der zwischen den eigentlichen Gegenständen und den Quasigegenständen.

236 "Wirtschaftliche Güter sind solche Sachen, die nicht freie Güter sind, zweitens die Dienste, d. h. die von einer Person einer anderen auf deren Rechnung entgeltlich im Wege des Tausches geleisteten Aufwände von Körperenergie; und drittens die Rechte und Verhältnisse, einer oder mehrerer Personen gegenüber einer oder mehreren Personen der gleichen Wirtschaftsgesellschaft." - vgl. Franz Oppenheimer, Grundriß der theoretischen Ökonomie, Jena 1926, Seite 12

237 "Der Tausch darf nicht als einziges gesellschaftliches Organisationsprinzip der Wirtschaft gesehen werden. Dahinter steht z. B. ein Bedrohungssystem, das Bestandteil der Rechtsordnung ist. Solange kein angemessener Schutz des Eigentums und keine Durchsetzbarkeit von Verträgen gewährleistet ist, kann sich kein ökonomisches System entfalten." - Kenneth Boulding, Ökonomie als Wissenschaft, München 1976, Seite 29

238 "Die Subsumtion des Tatbestandes unter die generelle Norm ist somit ein Akt der Rechtserzeugung, ein wesentlicher Bestandteil des Prozesses, in dem Recht gesetzt wird." - Hans Kelsen, Aufsätze zur Ideologiekritik, Neuwied 1964, Seite 91

239 "Der Zusammenhang des logisch Geltenden bildet den Rechtsgrund dafür, daß wir im gemeinsamen Denken beweisend und widerlegend einander zwingen können, um anerkannter Behauptungen willen andere Behauptungen anzuerkennen." - vgl. Wilhelm Windelband in Flach/Holzhey (Hg), Erkenntnistheorie und Logik im Neukantianismus, Hildesheim 1980, Seite 406

240 Das Recht hinkt ständig hinter der Technologie her.

241 Recht und Gerechtigkeit sind Urideen der Menschheit.

242 Für den Tatbestand muß man sorgen, dann sorgt das Recht schon für sich.

243 Wo das Problem der Individualisierung nicht beachtet wird, identifiziert man das Recht mit dem Gesetz.

244 "Recht haben wollen, wie es alle reine Logik will." - Friedrich Nietzsche, Werke Bd. 2, Schlechta, Karl (Hg), Ffm/Berlin/Wien 1984, Seite 365

245 Der Abschluß eines Vertrages setzt gemeinsame Rechtsbegriffe und vor allem eine gemeinsame Sprache voraus.

246 Volk ist ein Begriff des öffentlichen Rechts.

247 "Das positive Recht ist Herrschaftstechnik, ist eine besonders dünn aufliegende Herrschaftsideologie." - Ernst Bloch, Naturrecht und menschliche Würde, Ffm 1985, Seite 208

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