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So könnte man auch Mauthners Gleichsetzung von Denken und Sprechen sehen; man also davon ausgeht, daß es sich bei einem Begriff auch tatsächlich um einen Begriff handelt, bei dem sich auch jemand was denkt und nicht nur unkritisch nachplappert, was man ihm als Kind sprachlich beigebracht hat. Dann geht es erkenntnistheoretisch nur noch darum, inwieweit sich die irrationale Entscheidung von logischer Folgerichtigkeit unterscheidet, so daß man von einem "vernünftigen" Urteil sprechen kann. Wo ich nur etwas erkennen muß, kann ich mir die Entscheidung sparen.
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