So, wie der Wertbegriff sich nicht auf Gefühle reduzieren läßt, so lassen sich auch Interesse und das was ein Mensch will, nicht auf Lust, bzw. Unlustgefühle reduzieren. Wenn der Wille als Grundprinzip verstanden wird, dann muß er auch als Maßstab für "alles" angesehen werden, das diesem Willen "widerfährt" und das gilt nicht nur für die Handlungen, sondern auch Gedanken und Sinneseindrücke. Sobald eine allgemeingültige Erkenntnis abgelehnt wird, bleibt nur noch das Interesse als "Gegenstand" der Regelung, bzw. Ordnung und damit wird das Ganze eine moralische Frage. Rechtfertigung bezieht sich dann auf Zwecke und Interessen und mit logischen Methoden läßt sich nur noch die Folgerichtigkeit innerhalb von gewählten Voraussetzungen prüfen, aber nicht mehr die Grundentscheidungen für bestimmte Werte. Das Problem ist ungerechtfertigte Macht und erschlichene Allgemeingültigkeit ist dabei die logische Variante. Besonders in dieser Hinsicht sind alle kursierenden Theorien auf ihren Machtgehalt zu prüfen und alle jene Erkenntnisapostel genauer unter die Lupe zu nehmen, die vorgeben, der Wahrheit zu dienen, aber die Idee derselben nur für die eigenen, egoistischen Zwecke oder irrationale, autoritäre Ordnungsphantasien mißbrauchen, bei denen man nichts verstehen, sondern gehorchen muß.