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Wer ein Bewußtsein annimmt, geht auch von einem unterscheidenden solchen, bzw. von Zustimmung oder Unwillen aus. Wie heißt es so schön: "Jedes Bewußtsein ist intentionales Bewußtsein." Es macht aber wenig Sinn, so einen Satz als Gesetz zu nehmen, also über die Maßen zu verallgemeinern. Da kommt man mit einem Vorsatz [also diesen Satz als Prinzip genommen] schon weiter. Es wird also geraten, davon auszugehen, daß immer etwas gewollt wird und daß mit der Klärung der beteiligten Interessen mehr geholfen ist, als mit endlosen Rechthaberein um die Realitäten.
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