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Man könnnte die Gegebenheitsfrage auch als Ich-Diskussion führen. Im Prinzip ist es nämlich egal, wie der Ausgangspunkt genannt wird, den man für seine Zusammenhänge wählt. Das Ich ist genausowenig gegeben, wie sonst irgendwas. Es wird etwas darunter verstanden und zwar mit dem Zweck, um Zusammenhänge deutlicher zu machen. Gäbe es keinen freien Willen, dann dürfte es das herrschende Strafrecht so nicht geben. An der Setzung hängt die Beweisführung. Die Setzung selbst aber läßt sich nicht "beweisen" und kann nur moralisch begründet werden auf der Basis von Idealen, Sollzuständen wie Menschenrechten, bzw. anderen Wertvorstellungen.
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