Es sollte nicht der geringste Zweifel daran bestehen, daß zwischen der sogenannten Wirklichkeit und das, was gewöhnlich als Erkenntnis derselben bezeichnet wird, eine prinzipiell unüberbrückbare logische Kluft angenommen werden muß. Dieser "hiatus irrationalis" kann nur mit mehr oder weniger großen "Abstrichen" an Exaktheit, bzw. Korrektheit sozusagen "unschädlich" gemacht werden. Es gibt keine Annäherung an die Wirklichkeit, weil Wirklichkeit prinzipiell unmöglich ist und zwar  für  einen Verstand. Wirklichkeit kann als absolutum nicht mehr in Beziehung gesetzt werden und ist deshalb als religiöse Kategorie zu betrachten. Man muß sich im Klaren sein, daß es sich bei dem Slogan "Erkenntnis der Wirklichkeit" um eine fixe Idee handelt, die nicht mit so etwas wie einem Willen zur Wahrheit verwechselt werden sollte. "Möglich" ist nur die Befriedigung von Interessen und eine Klärung der moralischen, bzw. rechtlichen Legitimation derselben. Der Glaube, die Welt oder die Realität jemals bis ins Letzte erforschen zu können, muß gerlinde gesagt als Religion bezeichnet werden, wenn man ihn nicht für Wahnsinn halten will. Alles, was in diese Richtung geht, sollte klar gegen eine vernünftige Vorstellung von Rationalität abgegrenzt werden. Die Ablehnung einer objektiven Realität bedeutet aber nicht, daß darum jedwedem Irrsinn Tür und Tor geöffnet ist. [Ich betone das immer wieder, um ja keine Zustimmung von der falschen Seite ertragen zu müssen.] Das Prinzip der Widerspruchslosigkeit muß weiter seine Geltung haben, solange noch irgendjemand den Anspruch auf geistige Verbindlichkeit anmeldet, nur eben nicht  ansich,  sondern auf angenommene Voraussetzungen bezogen. Man muß vorher sagen, unter welchen Bedingungen etwas als "gleich" [ähnlich, unterschieden] anzusehen ist, damit von einem Gleichen [Ähnlichem, Unterschiedenem] gesprochen werden darf. Das kann aber für das "Gegebene" nicht gelten, wenn nicht uferlose Begriffsverwirrung um sich greifen soll. In dieser Grundsatzdiskussion geht es nämlich darum, ob dieses Gegebene  nichts als ein  Gegebenes ist, also ein objektiv, ansich Gegebenes, d. h. ein nicht Erdachtes, Eingebildetes. Man sollte sich da auch hüten, "objektiv" mit "gegenständlich" gleichzusetzen, weil die Frage immer bleibt, ob da irgendwelche "subjektiven" Zutaten sind. Das Problem heißt logische Allgemeingültigkeit, bzw. wo fängt die Allgemeingültigkeit an und wo hört sie auf. Ich meine, wo Gültigkeit ist, muß auch Anerkennung [Annahme] sein. Wo die Anerkennung [Zustimmung] fehlt [und das heißt auch Sachverstand und nicht nur bloßes Abnicken einer Behauptung], da kann es auch keine Allgemeingültigkeit geben, also keine Geltung "ansich" unabhängig von irgendwelchen Bedingungen.