Alles, was über diese Bedienung einer Begriffsbildung hinausgeht, muß als irrationales Irgendwas behandelt werden, das sich rational nicht weiter konkretisieren läßt. Für den Vertrag über Interessen kann dieses Irgendwas keine entscheidende Bedeutung haben. Daraus läßt sich nichts ableiten, was als logischer Grund dienen könnte. Was "Gegenstand" rationaler Rede sein soll, muß sich am Wollen eines Menschen und dessen widerspruchsloser Begründung orientieren. Nichts ist gegeben und es wird auch nichts zur Gegebenheit gebracht. Es wird nur angenommen, von etwas ausgegangen. So muß es heißen. Da sind auch keine Beobachtungserscheinungen ansich, die irgendwelchen Dingen "anhaften". Unabhängig vom jeweils konkreten Betrachter sind die "Dinge" nur ein Irgendwas, von dem man nichts Genaues weiß. Eine Natur der Dinge ist Humbug. Es werden, je nach Interesse, Zusammenhänge hergestellt oder eben nicht und daran ist "ansich" nichts Zwingendes, denn wo sich ein Zusammenhang herstellen läßt, da sind auch andere möglich. Für die Entscheidung, welcher Zusammenhang nun der wichtigere sein soll, kann es aber kein allgemeingültiges Kriterium geben. Man kann vielleicht davon ausgehen, daß jeder Mensch an seinem Leben hängt und damit in vielen Einzelfällen in der Regel richtig liegen, aber es kann auch sein, daß es gerade dann, wenn es wirklich wichtig wäre, nicht so ist. Verallgemeinerungen können nützlich sein, wenn es auf die Einzelheiten nicht ankommt. Wo es aber genau gehen muß, da kann man sich keine Vagheiten erlauben und in der Frage des Gegebenen muß es genau gehen. Was soll die Analogisierung einer fiktiven Wahrnehmung mit einem fiktiven Ding bringen? Eine doppelte Einbildung. Nichts weiter!
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