Zwiespältigkeit - Ja; Antagonismus - Ja; Aber damit hören sich die Gemeinsamkeiten schon auf. Das Ganze zu erklären ist dann doch nicht so einfach, wie das Herr Marcuse gerne hätte. Vor allem gefällt mir die saloppe Art der dialektischen Überwindung solcher "Widersprüche" nicht, die ich eher für Wolkenkino halte. Für meine Begriffe handelt es sich bei dem was hier als Zwiespältigkeit bezeichnet wird um ein "Phänomen", das im Begriff von "Geist" und "Denken", bzw. "Vorstellung" mitgedacht werden muß, wenn all diese Begriffe in einem System [einer Ordnung] Platz finden sollen. Denken "ist" überhaupt nichts anderes als das Urteil über eine Differenz, bzw. ein Urteil über eine Vereinheitlichung [der umgekehrte Prozeß]. Dabei gibt es kein "falsches Bewußtsein" und keine "richtige Theorie", sondern immer nur das Bewußtsein [als Einheit], das ein konkretes Subjekt gerade bei sich feststellt und der Differenz zu diesem [als "Unbehagen" oder "anders Wollen" oder "nicht richtig sein" etc.] Das Ganze funktioniert auch mit umgekehrten Vorzeichen, d. h. als Bewußtsein von einer Differenz [dann ist die Spaltung der primäre Ausgangspunkt]. Für so eine Differenz, bzw. Einheit kann es die verschiedensten Gründe geben, die bei den meisten Leuten nicht gerade schmeichelhaft sind [d. h. eher unbewußt oder egoistisch etc.] Ich könnte das jetzt auch "die verschiedene Erscheinungsweise der Phänomene" nennen. Es kommt nun ganz darauf an, ob dieser Vereinheitlichungs- bzw. Differenzierungsprozeß als prinzipiell logischer [Rationalismus] oder als prinzipiell willkürlicher [Psychologie] angesehen wird. Im ersten Fall läßt sich daraus ein Recht ableiten, im zweiten nicht. Wird diese Frage bei der Begriffsbildung berücksichtigt, dann geht jemand in seinem Urteil entweder vom Begriff aus, oder er kommt erst durch sein Urteil zu einem Begriff. Die dogmatisch - positivisch - objektivistisch - logizistisch - nomothetische Methode funktioniert nach dem ersten Prinzip. Die idiographische, bei der das Recht beim Einzelnen liegt, nach der zweiten, d. h. jeder Mensch bestimmt prinzipiell für sich , was welche Begriffe für ihn bedeuten. Eine darüber hinausgehende Bedeutung oder Geltung "mit Recht" gibt es nicht. Das gesetzsuchende System kommt ohne Subjekt aus, das individualisierende nicht. In der logizistischen Variante laufen die Verdinglichungen [Formalisierungen, Verallgemeinerungen, Abstraktionen] quasi ganz von selbst ab [einer "inneren" Sachlogik folgend = ansich], in der subjektiven durch Entscheidung, Wahl und Freiheit. Das alles betrifft die "Rechtslage" in ihrem Ausgangspunkt. Damit so eine individuelle Entscheidung nicht zu einem absoluten Blözinn gerät, bedarf es selbstverständlich einer entsprechenden Bildung und Erziehung [was andere Voraussetzungen einer optimalen Wahlfreiheit einschließt]. Aber das ist eine andere Frage. Ankommen tut es darauf, daß das "Recht" erst einmal beim Einzelnen liegt. Das ist der entscheidende Unterschied demzufolge der richtige Weg zum Bewußtsein des einzelnen Menschen führt und nicht in die subjektlose logische Allgemeinheit. Allgemeinheit hat dann nur noch als moralische Kategorie eine Bedeutung und das heißt daß sie zustimmungsbedürftig ist. Fällt die objektive Gesetzmäßigkeit weg, dann dürfte es für die Herrschenden aus Politik und Wirtschaft nicht mehr so einfach sein, sich ihre Zustimmung mit irgendwelchen psychologischen Tricks zu erschleichen, bzw. die Untertanen auf bloße Psychologie zu reduzieren. - Am Horizont steht der Einzelne. So oder so - entweder als Einsamer oder als zu "wahrer" Gemeinschaft befähigter.
|