Die "Frage nach den Tatsachen" und die "Frage nach dem logischen Recht" erscheinen hier als zwei paar Stiefel, sind aber nur ein Paar. Weil man sich irgendwie "Tatsachen" einbildet, die unbedingt sein müssen [wat mut, dat mut] müssen die auch begründet werden. Auch Herr Kant hat bei seiner Alleszermalmung die Tatsachen [die Erfahrung] verschont und er tut sich schwer, mit seinen Widersprüchen fertig zu werden. Die Begriffe einfach so auf die Realität zu klatschen kann ihm nicht mehr in den Sinn kommen. Dann könnte er gleich sein ganzes System vergessen. Daß es keine Erfahrung ohne kategoriale Formen [Begriffe] geben kann, ist ihm auch klar. Woher aber das Recht nehmen, das eine mit dem anderen zu verbinden? Die Logik innerhalb der reinen Kategorien [ohne Verbindung zur Realität] und deren Geltung ist kein Problem. Da gibt eins das andere, wenn man sich sein System nur so baut, daß darin keine Widersprüche auftauchen. Die Vernunft als Superidee tut da gute Dienste. Aber die ausschließlich reine Vernunft wäre das alte spekulative Wolkenkino, das nur dogmatisch funktioniert. Kant hat klargemacht, daß es an den Dingen-ansich, den reinen Kategorien [die Wesen], nichts zu erkennen gibt. Daß die Kategorien eine ganz andere Baustelle sind als die Nerven und die Augen und die Ohren. Aber er wollte sich auch nicht mit einem "hiatus" zufrieden geben, einer unüberbrückbaren Kluft zwischen Wort und Ding. Und deshalb fiel die Rechtsfrage, also die Berechtigung mit der die Kategorien auf die Dinge angewendet werden, mehr oder weniger unter den Tisch. Kategorien wurden zur Bedingung für Erfahrung und hatten als Kategorien gleichzeitig auch das Recht der reinen Vernunft und fertig ist das Mondgesicht. Daß es dabei auch um die Grundsteine von Moral und Religion geht, hat Kant sehr wohl gesehen, aber eben nicht an der richtigen Stelle [der Apperzeption] gründlich genug gebohrt. Dann wäre nämlich der Wille und das Wollen von Haus aus mit in die Erkenntnis gewandert und der künstliche Gegensatz von Wissen und Glauben, bzw. Erkenntnis und Ethik hätte sich in Luft aufgelöst. Dann wäre klar gewesen, daß die Rechtsfrage eine moralische ist, auch da, wo es um sogenannte Tatsachen oder Erfahrungen geht.