Das Problem der Ordnung [oder eben des Guten] wird es ohne die Lösung des Problems der Berechtigung von Allgemeinheit und Individualität nicht geben. Daß Ordnung sein muß, dürfte wohl von keiner der sonst gegensätzlichen Parteien bestritten werden, wenn nicht überhaupt so etwas wie Rationalität, Verstand, Logik, bzw. Vernunft über Bord geworfen werden soll. Die jeweiligen Differenzen ergeben sich erst dann, wenn es darum geht, mit welchen  Mitteln  diese Ordnung erreicht werden soll. Deshalb braucht es eine Instanz, die letztlich über Entscheidungsmacht und auch über die nötige Gewalt verfügt, um diese Macht gegen Widerstände zu behaupten. Die entscheidende Frage ist die, ob sich diese oberste Macht rationalen [widerspruchsfreien] oder irrationalen Faktoren verdankt, also Recht vor Macht geht und nicht umgekehrt. In diese Kompetenz fällt auch die "Verrechtlichung" von Eigentum, d. h. mit welcher Begründung sich ein solches rechtfertigen läßt. Das wäre dann etwas anderes, als lediglich einem irrationalen Markttreiben hinterher zu laufen und Angst zu haben, daß bei zuviel Sozialleistungen niemand mehr arbeiten will.