Die Frage nach der Einheit ist eine Frage der Berechtigung, also mit welchem Recht die Vielfalt verallgemeinert wird, und in diesem Sinn ist sie eine kritisch-ethische. So gesehen "sind" die Dinge auch nicht gleich und ungleich  zugleich  [das wären sie nur "ansich"] und das Seiende spaltet sich auch nicht  selbst,  sondern es  wird gespaltet  und zwar  von jemandem,  wie es auch von jemandem erkannt wird [wobei immer noch die Frage ist, was dieses "Erkennen" überhaupt sein soll]. Die kritisch-ethischen Motive gehen nicht nur in den Wesensbegriff  ein,  sondern so ein Wesensbegriff ist ohne kritisch-ethisches Motiv gar nicht sinnvoll denkbar.