Ob es sich hierbei um eine alte Sorge der bürgerlichen Philosphie handelt oder nicht,spielt keine besondere Rolle. Es geht um die Konstruktion einer allgemeingültigen und damit sicheren Erkenntnis, die umso sicherer ist, je weniger sie mit dem konkretem "Material" zu tun hat. Und der Punkt dabei ist, daß diese objektive allgemeingültige "neutrale" Wissen ohne ein  Interesse  zustande kommt [das sinvollerweise subjektiv zu sein hat und als objektives ein Widerspruch in sich wäre]. Die Frage ist nun: Wo liegt das Recht, d. h. die Berechtigung? Muß ein menschliches Subjekt den allgemeingültigen Gesetzen folgen oder hat es ein Recht auf seine eigenen Interessen? Oder anders rum: In welchem Fall haben die allgemeinen Gesetze den Vorrang vor individuellen Interessen [Pflichten gegen Rechte]. Hat die Allgemeinheit der Logik mehr  Recht,  als die Irrationalität des Individuums? Wann geht "Gesetz" vor "Freiheit"? Da kann man dann auch der Meinung sein, daß "Gesetz"  immer  vor "Freiheit" geht, weil im Recht auch die Freiheit verbürgt ist. Aber auch dann müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein, eben daß so ein Gesetz auch  gerecht  ist. Und dann lautet die Frage: "Was kann sinnvollerweise unter Gerechtigkeit verstanden werden?" Solange das Problem allein am "Wesen", d. h. der Allgemeingültigkeit hängt, gibt es nur Scheinlösungen und damit Willkür, die in der Regel nur deshalb nicht zur totalen Tyrannei ausartet, weil unterschiedliche Auffassungen eines solchen "Wesens" miteinander konkurrieren und sich gegenseitig in Schach halten.