Nicht nur das "Seinkönnende" und das "Daseiende" ist ein Wesen, sondern auch die "Spannung" selbst. Es ist der ganze Diskurs von den Grundvoraussetzungen her, mit dem niemand auf einen grünen Zweig kommen wird, weil man es immer mit demselben Unfug unter anderen Vorzeichen zu tun hat und das eigentliche Problem ganz woanders liegt: nämlich zwischen dem Wesen [Allgemeinheit] und dem Unwesentlichen [Individuum] und der Frage, in welcher Bezugnahme jeweils das Recht liegt.  "Geben"  tut es die Allgemeinheit genausowenig wie das Individuum. Das sind im einen wie im andern Fall immer nur "Bezugspunkte" für ein subjektives Interesse [das Interesse eines Subjekts] entweder an Verallgemeinerung oder Individualisierung. Und das individuelle Interesse [ein persönlicher Zweck] ist der Maßstab, an dem gemessen wird. Aus einem ganz bestimmten Grund werden "die Dinge" entweder im Allgemeinen gesehen oder es wird auf die Unterschiede geachtet [weil gewisse Einzelheiten im einen Fall für einen bestimmten Zweck nicht von Belang sind oder im anderen Fall eben doch].  Was  gerade der Fall ist, entscheide  ICH,  bzw. jeder Einzelne für sich. Steht der Zweck fest, so ist damit auch die entsprechende Logik gesetzt, d. h. das Gesetz der Widersprüchlichkeit tritt in Kraft und man hat es mit Rationalität zu tun. Die Wahl [eines Zweckes] ist Sache der Freiheit [des eigenen Wollens]. Die daran geknüpfte Verbindlichkeit [daß ich bei meinem Wollen bleibe] eine Sache der Logik, des Gesetzes, der Unfreiheit.