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Gehen tut es zum Bleistift nicht um die Wertpriorität von Empfindung und Begriff, bzw. die Frage, was als Symbol und was als Symbolisiertes zu gelten hat. Eine solche Problemstellung bewegt sich immer noch auf dem Terrain eines "ansich" Gegebenen. Fällt diese Voraussetzung weg, geht es nur noch um die Wertfrage, bzw. darum, ob ich eine Empfindung als Gefühl gelten lasse oder selbige lediglich zum Anlaß nehme, um mir wichtigere Gedanken zu machen. Ich kann mir selbstverständlich auch Gedanken machen, bei denen nicht eine Empfindung den Anstoß gibt, sondern etwa wieder ein anderer Gedanke, bzw. eine Wertvorstellung. Wer die Willkür und damit die Möglichkeit der Unterdrückung und ungerechtfertigter Herrschaft ausschalten will, wird die Lösung des Problems einer allgemeingültigen Wirklichkeit in den Gefilden einer "sachlich" Gesetzlichkeit nicht finden. Dazu braucht es die "gewollte" Gesetzlichkeit auf der Basis von Wertideen und zu diesen Wertideen gehört selbstverständlich auch so etwas wie Logik als eine Moral des Denkens, bzw. Widerspruchslosigkeit oder Wahrheit, weil sonst eine dauerhafte Ordnung unmöglich ist. Mit Bedeutung werden keine Tatsachenfragen beantwortet. Das ist schon richtig. Man muß erst kapieren, daß diese berühmten Tatsachenfragen auch nur Bedeutungsfragen sind und es über der Rechtsprechung keine höhere Wahrheit gibt. Freilich ist auch eine miserable Rechtsprechung möglich [also eine, die diesen Namen überhaupt nicht verdient, so daß das Wort völlig bedeutungslos ist], aber eben nur, wenn dabei alle möglichen Widersprüche keine Rolle spielen.
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