Die Frage der Ableitung muß im Grunde als Machtfrage bezeichnet werden, denn ohne die Möglichkeit berechtigte Schlüsse zu ziehen, kann es kein logisches und auch kein sonstiges System geben, das widerspruchsfrei funktioniert. Aus etwas wirklich Individuellem läßt sich nichts ableiten und deshalb ist das Unverwechselbare und Einzigartige auch für den allgemeinen Gesetzesforscher ein rotes Tuch, mit dem er nichts zu tun haben will, mit dem er auch nichts anfangen kann. So ein individueller Selbstzweck läßt sich keiner allgemeingültigen Regel unterordnen und deshalb wird er ausgegrenzt. Wenn das Individuelle in wissenschaftlicher Hinsicht zu seinem Recht käme, dann wäre es vorbei mit der Macht der Logik, Notwendigkeiten zu behaupten und zur Gefolgschaft zu zwingen. Dann könnten nicht mehr im Namen von Rationalität und Vernunft alle möglichen scheinbar allgemeingültigen Forderungen aufgestellt werden. Und dann wäre klar, daß auch die Zunft der Wissenschaftler ihr eigenes Süppchen kocht und eher partikulare Interessen verfolgt, die gar nicht so objektiv sind, wie immer behauptet wird. In diesem Fahrwasser würden dann auch viele Politiker baden gehen, die sich ein allgemeines Interesse auf ihre Fahnen schreiben, aber im Grunde nur den naiven Glauben der Mehrheit der Bevölkerung an eine gesellschaftliche, bzw. höhere staatliche Einheit für die eigenen Zwecke ausbeuten.