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Das Einzelne hat auch Anlaß zu sein, allerdings nicht im Sinne einer statistischen Hochrechnung, weil man es ohnehin nur auf Gesetze abgesehen hat, so daß das Individuum als billige Ausrede für die Verfolgung ganz anderer Interessen dient. Da kann noch so viel von "Kriterien des Inhaltlichen" die Rede sein, wenn dieser Inhalt genauso rätselhaft ist, wie das sogenannte Gegebene oder das Bewußtsein. Solange von "Gegebenem" gefaselt wird, ist es egal, ob man damit Empfindungen, den Willen oder sonstwas meint und kein "Träger" einer Entscheidung, bzw. Wahl in Sicht ist. Die Annahme, das Bekenntnis zu Prinzipien, so etwas wie ein Gewissen, Persönlichkeit, Individualität - wie immer man das nennen mag - läßt sich nicht von dem, was gewöhnlich als Bewußtsein bezeichnet wird, trennen. Eine Empfindung oder ein Wille ohne Bewußtsein ist logischer Unfug, jedenfalls solange von so etwas wie einem Menschen die Rede ist. Wer glaubt, sein Gehirn für alles verantwortlich machen zu können, was er tut, hat damit die Grundlage für jede sinnvolle Regelung menschlichen Zusammenseins abgeschafft. So gesehen hat der berühmte gesunde Menschenverstand sogar was Gutes für sich, denn damit wird in diesem Fall verhindert, daß derart wissenschaftlicher Unfug zum Maßstab der Gesetzgebung wird.
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