Wenn man das, was für den gesellschaftlichen Jedermann "wirklich" ist, zum Maß der Dinge macht, dann ist klar, daß das theoretische Denken nicht mehr so wichtig ist, vor allem dann, wenn in den Theorien über Wirklichkeit und Realität ein fadenscheiniger Objektivismus exekutiert wird, der mit den praktischen Interessen im Alltag nicht mehr viel gemein hat. Diese Kluft zwischen abstrakt denkenden Menschen und den Normalverbrauchern aber zu einem "intellektualistischen Irrtum" zu machen, ist ebenso verfehlt und einem falschen Objektivismus geschuldet, der die subjektiven Interessen ausschließt und damit das, was den einzelnen Menschen in seinem Alltag betrifft. Legt man das "absolute" Wissen ad acta und wird Wissen als "Beziehungswissen" begriffen, dann gibt es keine Erkenntnis ohne einen Erkennenden, ohne ein  Subjekt,  das mit einem ganz bestimmten Bewußtsein ausgestattet ist, und immer über  mehr oder weniger  Urteilskraft verfügt, so daß seine Entscheidungen in ihrer Begründung nicht mit denen anderer Menschen vergleichbar sind, also nicht objektiviert, d. h. verallgemeinert werden können. In diesem Sinn kann überhaupt kein [objektives] Wissen mit einem Interesse, mit einer Bedeutung, einem Zweck, einem Nutzen verknüpft werden, denn  Bedeutung  und  Sinn  gibt es nur für das Subjekt und nicht allgemeingültig auf bloß logischem Weg begreifbar. Dann ist "Jedermann" auch der Theoretiker, weil  auch er  nur ein bestimmtes Interesse hat, einen bestimmten Zweck verfolgt, vielleicht einen höheren, als der stupide Alltagsmensch, der nur vom Brot allein lebt. Aber das zu entscheiden, was höhere oder niedere Bedürfnisse sind, erfordert schon wieder ein gewisses Bewußtseinsniveau, so wie es bei bestimmten Witzen die nötige Intelligenz braucht, um darüber lachen zu können. Ist allerdings die Niveaulosigkeit Trumpf, dann gibt es im Grunde keinen Unterschied zwischen einem Beethoven und jemandem, der ein paar Stunden Klavierunterricht genommen hat. Dann kann sich jeder, der einen Computer einschalten kann "Schriftsteller" nennen und was es sonst noch für Verwechslungen gibt. In der Rechtsprechung ist von höherrangigen Rechtsgütern die Rede, wenn ein Urteil begründet werden soll. Um so eine Wertordnung zu ringen, nach der dann auch in anderen Bereichen der Gesellschaft in einem allgemeinen Konsens das Höherrangige vor dem Niederen bestimmt wird, ist eine ständige Aufgabe in einem demokratischen Prozeß, der aber weniger in einer  logischen  als in einer  moralischen  Arena stattfindet, d. h. den Anfang macht die  Moral  und von dieser abgeleitet wird dann möglichst widerspruchsfrei gedacht.