Eine "objektive Wirklichkeit" steht für Berger und Luckmann außer Frage, auch wenn es nur die Machtverhältnisse sind, die so eine Objektivität einmal so und einmal anders erscheinen lassen. Die Verwirrung zeigt sich an einem uneinheitlichen Gebrauch des Gegenstandsbegriffs, der einmal "Objektivation" heißt im Sinne einer bloßen Vergegenständlichung und dann wieder "Objektivierung" im Sinne von Allgemeingültigkeit. Die Folge dieser schon am Anfang der Untersuchung angesprochene Absicht, nicht in eine erkenntnistheoretische Problematik einsteigen zu wollen [aber dann eben doch immer wieder zu müssen] rächt sich dergestalt, daß Berger und Luckmann über eine im Grunde ganz persönliche Ansicht der Dinge, aufgrund ganz bestimmter intellektueller Voraussetzungen, nicht hinauskommen und der wissenschaftliche Anspruch auf Allgemeingültigkeit viel mehr Ungenauigkeiten und fragwürdigen Verallgemeinerungen geschuldet ist, als einer triftigen Logik. Es geht immer nur um die Machtverhältnisse, wo von Realitäten die Rede. Ohne den abstrakten Popanz einer "objektiven Wirklichkeit" könnte diese Untersuchung ganz anders aussehen, hätte vielmehr moralische Implikationen und damit auch politische Konsequenzen. So dient Wissenschaft nur der Rechtfertigung der herrschenden Zustände, ist aber zu einer Kritik daran nicht mehr fähig.