Die Sphäre der Legitimationen beginnt bereits bei der Begriffsbildung, wird aber dort als solche unterschlagen. Die Autonomie der Legitimation leiht man sich von der Autonomie des Seins, das angeblich unabhängig vom Bewußtsein eines Menschen existiert. Die "quaestio facti" ist aber bereits eine "quaestio iuris", weil es nicht eine einzige Möglichkeit gibt, etwas als "Tatsache" festzustellen und deshalb Interpretationsspielraum in der Beurteilung besteht. Ohne diesen Spielraum gäbe es überhaupt keine Freiheit. Absolutes Wissen ohne Bezug wäre nur möglich, wenn das "Ding-ansich" als solches erkennbar wäre, aber dazu bräuchte der Mensch "Sinne ansich" und nicht die Augen, Ohren und Nasen, die er hat. Wer weiß wie die Welt aussehen würde, wenn wir Augen wie Adler, Ohren wie Eulen oder Nasen wie Hunde hätten. Menschen haben dafür einen ausbaufähigen Verstand und es ist nur eine Frage der Zeit, bis auch die Masse der Menschheit begreift, daß es keine objektiven Tatsachen gibt.
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