Inkommensurable Optionen gibt es nur "ansich", nicht aber, wenn man es mit einem tatsächlichen Subjekt als Entscheidungsträger zu tun hat. Ein solches steht der Spannung eines entzweiten Geistes gegenüber, der nach Befriedung verlangt. Nur wo dieser Wille zur bestmöglichen Wahrheit in einer einheitlichen Vernunft [als Identität der Person] vorhanden ist, kann überhaupt von Rationalität, bzw. Rechtfertigung gesprochen werden. Diese Rechtfertigung ist aber weniger logisch [d. h. nicht primär logisch] als moralisch im Sinne einer Verantwortung bestimmten Werten gegenüber. Inkommensurabel kann etwas immer nur auf den ersten Blick sein [sozusagen als Arbeitshypothese] oder eben als abstrakte Ansich-Größen, denen der konkrete Träger, bzw. Entscheider fehlt. Habe ich es mit einem konkreten Bewußtsein zu tun, das bestrebt ist, Widersprüche zu vermeiden, bzw. zu bekämpfen, liegt eine mehr oder weniger schlüssige rationale Rangordnung vor, in der z. B. verstanden wird, daß Freiheit und Gleichheit nicht inkommensurabel sind, sondern sich eines durch das andere definiert. Wer z. B. begreift, daß bestimmte Werte niemals Mittel für andere Zwecke sein können, sollen sie nicht ihre spezifische Qualität verlieren sollen, der orientiert sich konstanter und verläßlicher, als jemand, der nicht einmal die einfachsten Unterscheidungen vornimmt. Eine Über- oder Unterbestimmung gibt es nur als Irrtum oder Widerspruch, der entweder als solcher nicht erkannt wird oder mit dem sich jemand als nicht beeinflußbar abfindet. In beiden Fällen kann die Einheit des Bewußtseins gewahrt bleiben. Im einen irrtümlicherweise, im anderen als Bewußtsein eines Konflikts, der zu lösen ist, bzw mit dem man sich abzufinden hat.
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