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Jede Behauptung ist eine allgemeine Behauptung, denn die Allgemeinheit gilt auch für das sogenannte Subjekt ganz für sich alleine, wenn es um Richtigkeit geht. Wem es nicht egal ist, ob seine eigene Meingung auch zutrifft, der muß sich an gewisse Prinzipien halten, nach denen er etwas beurteilt und mit diesen Prinzipien ist auch die Forderung nach Allgemeinheit [also nach genereller Gültigkeit] verbunden. Es müßte schon jemand von sich behaupten, daß er sich an keinerlei Regeln hält bei dem was er da so behauptet und er kein Problem damit hat, sich schon in der nächsten Minute selbst zu widersprechen. Wenn etwas widerspruchslos verallgemeinert werden kann, dann spricht nichts dagegen, so etwas als "Gesetz" zu bezeichnen, aber dabei muß sicher gestellt werden, daß keine triftigen Einwände unter den Tisch fallen. Es muß also über der Forderung nach Allgemeinheit ein Wille zur Wahrheit stehen, so daß nicht Allgemeinheit das entscheidende Kriterium ist, sondern die Frage, ob zurecht verallgemeinert werden kann, bzw. ob überhaupt allgemeingültige Bedingungen auf logischer Basis, also ohne subjektive Interessen [ohne individuelle Färbung], möglich sind. Die Frage lautet also, ob eine allgemeingültige Logik möglich ist. Mit anderen Worten: Ist etwas allgemeingültig "gegeben"? Wenn es beim Begriff in erster Linie auf den Zweck ankommt, dann lautet die Frage: Wie sind allgemeingültige Zwecke zu rechtfertigen?
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