Dagegen ist im Prinzip nichts einzuwenden, nur sollte man das Kind dann auch bei seinem richtigen Namen nennen und nicht so tun, als hätte man es auch nur irgendwie mit Wahrheit zu tun. Dann muß es Zweckrationalität heißen und Verwertungs- oder Interessenlogik und die Frage ist dann, ob das noch was mit Allgemeingültigkeit zu tun hat.