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Die Bedeutung eines Wortes fällt auch mit dem Inhalt des Begriffs zusammen, weil es keine subjektive Bedeutung gibt, die sich von einem objektiven Begriff unterscheiden könnte. Wäre ein Wissen ohne Wollen möglich, mit anderen Worten: gäbe es eine zweckfreie Erkenntnis, dann könnte man alles, was davon abweicht, als geschmäcklerische Einzelmeinung disqualifizieren. Weil so eine zweckfreie Erkenntnis aber nicht möglich ist, müssen die Interessen, die vernünftigen wie auch die unvernünftigen, in eine möglichst widerspruchsfreie Reihenfolge gebracht werden, damit Ordnung herrscht und das geht nur über so etwas wie eine "Normierung", soll heißen: die Festlegung höherer und niederer Interessen mit dem entsprechenden Vorrecht. |