Ein richtiges Urteil ist also von Haus aus ein "allgemeines" Urteil, nicht wahr? Dem stimme ich zu, aber nur, wenn sich das "allgemein" auf "richtig" bezieht und nicht auf "Urteil". Richtig kann etwas nur sein, wenn es für "richtig" einen Standard gibt, eine Norm und diese Norm muß jemand festlegen. Das können mehrere Leute sein, die sagen wo's lang geht und wenn jemand nicht pariert, kommt er ins Gefängnis. Das kann aber auch nur ein einzelner Mensch sein, der seine eigenen Prinzipien [sein Gewissen] zum obersten Maßstab erklärt und dafür möglicherweise auf dem Scheiterhaufen landet. Das könnte aber auch so etwas wie ein "geistiges Klima" sein, in dem eine Streitkultur "herrscht", in der alle Fragen der Rechtfertigung für materielle Privilegien oder sonstigen Vorrangs so breit wie möglich [also auf demokratischer Basis] diskutiert werden, so daß es nicht so leicht möglich ist, mit einer Verlogenheit durchzukommen. Dann könnte zum Beispiel klar sein, daß gerade die so viel beschworene Allgemeinheit das eigentliche Problem ist und man keinen größeren Fehler begehen kann, als selbige zur ungeprüften Bedingung zu machen, ohne daß also klar ist, unter welchen Bedingungen diese Bedingung zustande kommt und überhaupt nur zustande kommen kann. Die Verallgemeinerung beginnt nicht erst bei der Wahrnehmung, sondern schon bei der Empfindung und damit "besteht" auch für die Subjektivität die Notwendigkeit einer logischen Prüfung, wenn diese Gewißheit keine bloße Einbildung sein soll. Mit seinem Urteil kann man unter Umständen als der einzige Mensch auf der Welt dastehen und es kann doch richtig sein, weil es auf die Allgemeinheit nicht ankommt, wenn es darum geht, was richtig ist und was nicht.