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Die Sprache ist kein "Ausdruck" von irgendwas, sondern Mittel zum Zweck und deshalb kann damit auch gelogen werden, daß sich die Balken biegen. Ob das richtig oder falsch ist, darüber muß eine andere Instanz entscheiden. Der Staatsanwalt hat seine Logik und der Verteidiger auch und deshalb braucht es einen Richter, der darüber entscheidet, welche Logik die bessere ist. Das Prinzip der Logik, d. h. die Widerspruchslosigkeit, steht über den jeweils unterschiedlichen Interessen, in denen die logische Methode zweckbedingt eingesetzt wird, also nur diejenigen Argumente ins Feld geführt werden, die auch Erfolg [Freispruch oder Verurteilung] versprechen. Da kann alles mögliche bestritten werden bis hinauf zur höchsten Instanz, aber irgendwann ist dann mal Schluß, weil nicht jedes Verfahren 100 Jahre dauern kann, bzw. ganz andere Gründe, als die Rechtsprechung entscheidend werden und das kann ja wohl nicht sein. So geht das. Wie heißt es so schön im Richterlatein: "Vor Gericht kriegen Sie keine Gerechtigkeit, sondern ein Urteil."
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