Der Staat ist nicht nur das "allgemeine" Interesse, sondern ein wohlverstandenes allgemeines Interesse und dazu gehört auch, daß in so einem Staat auch die Minderheiten zu ihrem Recht kommen. Der Richter muß sozusagen über den Parteien stehen und im Geiste des Gesetzgebers entscheiden. Da kommt es dann darauf an, daß gewissen Wertvorstellungen Rechnung getragen wird und diese Wertvorstellung stehen in einer Rangordnung, so daß ein Recht höher rangiert, als das andere. Nur schade, daß die sogenannte "Allgemeinheit" von den eigentlichen Zusammenhängen und dem Sinn des Ganzen viel zu wenig Ahnung hat, so daß die Mehrheit der Bevölkerung allein niemals eine vernünftige Regierung zustande bringt. Aber weil eben die "Mehrheit" entscheidet, wer die Macht im Staat erhält, schielen fast alle Politiker nach den Umfragen, wenn es um die Gestaltung ihrer Politik geht. Es wird immer nur gezählt, aber nicht gewogen.
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