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Sollen Interessenskonflikte nicht mit bloßer Gewalt, also der Macht der Stärkeren entschieden werden, braucht es Regeln, nach denen eine übergeordnete Entscheidungsinstanz funktioniert. Eine solche soll der Theorie nach der Rechtssstaat sein. Soll so ein Rechtsstaat mehr als bloß ein Name sein, dann muß darin Einzel- und Allgemeininteresse klar geregelt sein. Wie kann das aber der Fall sein, wenn dabei grundlegende logische Fehler gemacht werden? Dann ist so ein Rechtsstaat auch nur ein Machtstaat, der nur vorgibt ein Rechtsstaat zu sein. Da besteht dann die Ruhe im Land nach dem Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter! Noch gibt es viel zu viele Bereiche, in denen ökomische Interessen über die sogenannten Menschenrechte gehen. Das geht nur durch, weil ein Großteil der Betroffenen entweder zu verblödet oder zu eingeschüchtert ist, um dagegen aufzubegehren. Noch können mit dem Spruch von den "wirtschaftlichen Notwendigkeiten und Sachzwängen" alle diesbezüglichen Ansprüche abgebogen werden, aber das kann sich dann auch mal schnell ändern und das nicht nur, wenn ein Atomgau ins Haus steht, sondern einfach nur, weil zuviele Leute den ewig gleichen Mist aus den Unterhaltungsautomaten nicht mehr sehen und hören können. Da gibt dann eins das andere. Schwuppdiwupp!
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