Hier liegt der Hund dann schon auf höherem Niveau begraben [einmal angenommen, daß jemand was von Rechtsprechung versteht]. Da hat man dann schon "erkannt", daß Fakten kein Recht schaffen, es also in erster Linie nicht darauf ankommt,  was ist,  sondern was  sein soll.  Auf diesem Schlachtfeld "gibt es" [= Sprachgebrauch: für meine Begriffe] noch jede Menge Klärungsbedarf, denn solange dabei die Rolle naturwissenschaftlicher Objektivitäten im Beweisverfahren nicht entsprechend deklariert sind, dürfte sich an einer prinzipiellen Orientierungslosigkeit im Rechtsverfahren nicht viel ändern. Recht und Gesetz werden so weiterhin nicht wirklich eine allgemeine gesellschaftliche Verwirrung in Sachen Gerechtigkeit, bzw. Gleichheit oder Ungleichheit beseitigen können. Da hat auch ein Verfassungsgericht seine Grenzen. Das bleibt dann ein kautschuk-artiger Misch-Masch aus Objektivitäten und Wertbezogenheiten, der sich in alle möglichen Richtungen biegen läßt.