Das ist wieder die Sache mit dem naturalistischen Fehlschluß, nach dem es nicht möglich ist, von Tatsachen auf gut und böse zu schließen, also: Das moralische Urteil ist von der sogenannten Wirklichkeit unabhängig. Es spielt dabei gar keine Rolle, ob es eine objektive Wirklichkeit gibt, oder nicht, denn der logische Grund für eine moralische Beur- teilung kann sich nur auf be- stimmte Zwecksetzungen, auf Prinzipien berufen, unter die dann ein bestimmtes Geschehen subsumiert wird. In diesem Sinne wird auch vor Gericht niemals etwas "bewiesen", son- dern immer nur festgestellt, unter welchen Bedingungen dies oder jenes unter diesen oder jenen Rechtssatz fällt. Ob jemand aufgrund eines ange- borenen Gehirns strafunfähig ist oder der Mensch gar keinen freien Willen hat, ist dagegen eine eher langweilige Frage.