Das ist wieder die Sache mit dem
naturalistischen Fehlschluß, nach
dem es nicht möglich ist, von Tatsachen auf gut und böse zu schließen, also: Das moralische
Urteil ist von der sogenannten
Wirklichkeit unabhängig. Es spielt
dabei gar keine Rolle, ob es eine
objektive Wirklichkeit gibt,
oder nicht, denn der logische
Grund für eine moralische Beur-
teilung kann sich nur auf be-
stimmte Zwecksetzungen, auf
Prinzipien berufen, unter die
dann ein bestimmtes Geschehen
subsumiert wird. In diesem
Sinne wird auch vor Gericht
niemals etwas "bewiesen", son-
dern immer nur festgestellt,
unter welchen Bedingungen
dies oder jenes unter diesen
oder jenen Rechtssatz fällt.
Ob jemand aufgrund eines ange-
borenen Gehirns strafunfähig ist
oder der Mensch gar keinen
freien Willen hat, ist dagegen
eine eher langweilige Frage.
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