Für die Rechtssprechung gibt es keinen Mörder, wo es keine Leiche gibt. Und selbst wenn eine Leiche vorhanden ist und es sich eindeutig um einen Mord handelt, darf der Mörder nicht als Mörder bezeichnet werden, wenn ihm seine Tat nicht bewiesen werden kann. Das ist die Geschichte mit der Beweislast und der Unschulds- vermutung. In der Moral ist das nicht so, da ist ein Mörder ein Mörder, auch ohne offizielle Verurteilung, denn der Mörder selbst weiß, daß er ein Mörder ist. |