Für die Rechtssprechung gibt es keinen Mörder,
wo es keine Leiche gibt. Und selbst wenn eine
Leiche vorhanden ist und es sich eindeutig um
einen Mord handelt, darf der Mörder nicht als
Mörder bezeichnet werden, wenn ihm seine Tat
nicht bewiesen werden kann. Das ist die
Geschichte mit der Beweislast und der Unschulds-
vermutung. In der Moral ist das nicht so, da
ist ein Mörder ein Mörder, auch ohne offizielle
Verurteilung, denn der Mörder selbst weiß, daß
er ein Mörder ist.