cr-2 WindelbandH.MaierB.ErdmannRiehlCohenDrobischDrieschLotze     
 
WILHELM WUNDT
L o g i k
[9/12]
    Einleitung
Von der Entwicklung des Denkens
Die logischen Verbindungen der Vorstellungen
Die Entwicklung des Gedankenverlaufs
Die Entwicklung der logischen Normen
Von den Begriffen
Die Arten der Begriffe
Die Verhältnisse der Begriffe
Die Beziehungsformen der Begriffe
Von den Urteilen
Die Formen der Urteile
Die Relationsform des Urteils

"So führt eine und dieselbe attributive Beziehungsform z. B. in  das Haus des Vaters  den Nebenbegriff des Eigentums, in  ein Becher Weines  den des Inhalts, in  ein Stück Holz  den des Stoffs mit sich. Da die Fähigkeit, solche Nebengedanken mit der attributen Determination zu verbinden, ja nach dem Geist der Sprache eine wechselnde ist, so bestehen gerade in Bezug auf die attributive Verbindung des Genitivs große Unterschiede."

"Das  dann  ist in der Tat in unserer Vorstellung stets begleitet von einem  dort,  das  jetzt  von einem  hier,  das instrumentale  womit  von einer räumlichen Koexistenz, aber ein  wo, wohin, woher  und  zusammen  bedarf nicht notwendig der Vorstellungen von Zeit und Bedingung."


Z w e i t e r   A b s c h n i t t
V o n   d e n   B e g r i f f e n

Viertes Kapitel
Die Beziehungsformen der Begriffe

1. Allgemeine Eigenschaften der Begriffsbeziehung

Den Verhältnissen, die unabhängige Begriffe zueinander darbieten können, stehen diejenigen Beziehungen gegenüber, in welche die Begriffe dann treten, wenn sie unter Hinzutritt einer Beziehungsform eine Verbindung zu einem komplexeren Begriff eingehen. Eine solche Verbindung erfolgt stets nach dem Gesetz der binären Gliederung: das eine Glied derselben ist der Hauptbegriff, das andere ein Nebenbegriff, der zusammen mit der Beziehungsform jenen näher begrenzt. Beide Begriffe können wir darum als den  determinierten  und den  determinierenden,  die stattfindende Beziehung als die  Determinationsform  bezeichnen. Für unser Denken besitzen die so gebildeten Determinationsprodukte denselben Wert wie die Begriffe von ursprünglich einheitlichem Charakter; insbesondere können sie in die nämlichen Relationen wie diese zu anderen Begriffen gebracht werden.

Während aber die Relationen getrennter Begriffe der Regel folgen, daß die letzteren einer und derselben Kategorie angehören müssen, um vergleichbar zu sein, gehören die durch eine Beziehungsform verbundenen Begriffe in der Mehrzahl der Fälle verschiedenen Kategorien an oder es wird durch die hinzugedachte Beziehungsform die kategoriale Bedeutung des einen der Begriffe in einem Sinn modifiziert, welcher der Überführung in eine andere Kategorie entspricht. So sehen wir in Begriffsverbindungen wie "guter Mensch", "schlecht handeln", "den König morden" und dgl. unmittelbar Begriffe verschiedener Kategorien vereinigt. In solchen Beispielen dagegen wie "der Wille des Vaters", "der Baum im Wald", "das Haus aus Stein" und dgl. gehören die in Beziehung gesetzten Begriffe zwar beide zu den Gegenstandsbegriffen, aber entweder wird durch die Kasusform die kategoriale Funktion des zweiten Begriffs in solcher Weise verändert, daß die resultierend Bedeutung derjenigen eines Eigenschaftsbegriffs gleichkommt oder unser Denken ergänzt zum determinierenden Gegenstands- einen Verbalbegriff, der dann zunächst mit dem Hauptbegriff logisch verbunden ist, während sich ihm selbst wieder der determinierende Begriff samt der durch die Präposition ausgedrückten Beziehungsform anschließt. (1) So ist der Wille des Vaters äquivalent dem väterlichen Willen und in den anderen Beispielen ergänzen wir: im Walde stehend, aus Stein erbaut usw. Diese Ergänzung ist logisch betrachtet keine Veränderung des Gedankens, sondern der hinzugefügte Begriff liegt ursprünglich schon in der Verbindung und nur die Sprache verschweigt ihn. Die Kasusform des Genitivs ist auf diese Weise unmittelbar logisch gleichwertig einem Eigenschaftsbegriff, wie sie auch sprachlich wahrscheinlich mit dem Adjektiv nahe zusammenhängt; (2) diejenigen Kasus aber, welche eine  äußere  Beziehung ausdrücken oder die ihnen entsprechenden Präpositionen enthalten einen latenten Verbalbegriff: das  wo, wohin, woher  usw., das in solchen Kasus-Suffixen und Präpositionen zum Ausdruck kommt erweckt unvermeidlich die Vorstellung eines Zustandes oder einer Bewegung.

Nicht in gleicher Weise jedoch, wie in Bezug auf die Gegenstandsbegriffe gilt für die Verbindungen der Eigenschafts- und Verbalbegriffe die Regel der kategorialen Verschiedenheit. Zwar ist auch hier diese Verschiedenheit das häufigere Vorkommen. So kann das Verbum bekanntlich determiniert werden durch ein Adverbium, welches attributive Bedeutung besitzt und häufig aus einem Adjektiv oder einer Kasusform von attributiver Bedeutung erstarrt ist oder unmittelbar durch eine attributive Kasusform oder endlich durch den Objekts-Kasus, den Akkusativ. Der Verbalbegriff kann sich also mit einem Eigenschafts- oder mit einem Gegenstandsbegriff verbinden. Außerdem ist aber dem Verbum noch eine dritte Form der Beziehung eigen, indem sich mehrere Verbalformen zur Bildung eines neuen, zusammengesetzten Verbalbegriffs vereinigen können. Das geschieht überall bei der Anwendung der Hilfszeitwörter, welche sich in unseren modernen Sprachen vollständig gesondert haben, so daß auch für die durch sie bezeichneten Begriffe eine gewisse Selbständigkeit vorausgesetzt werden muß. Die Hilfsbegriffe, die in dieser Weise ergänzend zum Verbalbegriff hinzutreten, besitzen nun für diesen offenbar eine ähnliche logische Bedeutung, wie für den Substantivbegriff die durch Kasus-Suffixe und Präpositionen ausgedrückten Beziehungsformen. Gleichwohl verleugnet sich auch hier nicht ganz das Streben nach kategorialer Verschiedenheit der verbundenen Begriffe. Es äußert sich darin, daß in den durch Hilfszeitwörter gebildeten Verbalformen das Hilfsverbum das verbale Moment des Begriffs ganz absorbiert, während der ursprüngliche Verbalbegriff in seinem logischen Wert einem Eigenschafts- oder Gegenstandsbegriff genähert wird. Grammatisch wird dieser Vorgang durch die infinitive oder partizipiale Form des Hauptzeitworts angedeutet. Der grammatische Ausdruck "Verbalnomina" für diese Formen ist darum auch in logischer Hinsicht bezeichnend. Ausdrücke wie das Geschehen, ein Geschehendes oder Geschehenes sind sekundäre Gegenstandsbegriffe, welche aus ursprünglichen Verbalbegriffen entstanden sind. So ist denn auch in Sätzen wie "ich werde handeln" oder "ich habe gehandelt" das Handeln in gewissem Sinn zum Objekt geworden, welches den im Hilfsverbum liegenden Zustandsbegriff näher bestimmt. Freilich hat dabei die dem Begriff innewohnende Bedeutung an sich keinerlei Änderung erfahren: das  handeln  bezeichnet eine Tätigkeit und keinen Gegenstand, wie wir auch seine grammatische Form modifizieren mögen. Aber das ist auch der Fall, wenn wir das Verbum  handeln  in das Substantiv Handlung umsetzen. Bei allen diesen kategorialen Verschiebungen wird nicht die Bedeutung der Begriffe selbst, sondern nur die Stellung geändert, die sie in unserem Denken einnehmen. Der Begriff rückt gleichsam in eine neue Beleuchtung, indem ihn das logische Denken aus der ihm ursprünglich angemessenen Kategorie herausnimmt und in einer anderen unterbringt.

Am freiesten bewegt sich unser Denken in der Verbindung der Eigenschaftsbegriffe. Nicht bloß können diese zu Begriffen der beiden anderen Kategorien bestimmend hinzutreten, sondern sie können sich auch wechselseitig zu einer mittleren Eigenschaft determiniern. In solchem Sinne gebrauchen wir Ausdrücke wie  hell tönend, rotgelb  und dgl., um entweder zusammengesetzte Eigenschaften oder solche Begriffe zu bezeichnen, für die es uns an einem charakteristischen Wort fehlt. Im allgemeinen erscheint dabei der eine der beiden Begriffe wieder als der Hauptbegriff, an welchem der andere sich anlehnt. Mit  rotgelb  z. B. bezeichnen wir eine Farbe, in der wir gelb als den vorherrschenden Farbton empfinden. Gewinnen solche modifizierenden Eigenschaftsbegriffe eine abstraktere Natur, so kann es dann wohl auch kommen, daß sie ihre Selbständigkeit gänzlich verlieren und zu bloßen Beziehungsformen des Eigenschaftsbegriffs werden, zu dem sie hinzutreten, wie unsere Steigerungsformen "mehr", "sehr" und dgl. Der Umstand, daß die kategoriale Verschiedenheit der in ein Determinationsverhältnis tretenden Begriffe in erster Linie für die Gegenstandsbegriffe und ihre Verbindungen gilt, enthält gewissermaßen schon die logische Erklärung dieser Verschiedenheit. Jeder ursprüngliche Gegenstandsbegriff bildet eine abgeschlossene Einheit, weil das Ding, das ihm objektiv entspricht, als eine Einheit aufgefaßt wird. Soll nun ein solcher Begriff irgendwie determiniert werden, so kann das natürlich nicht durch einen anderen von ihm unabhängigen Gegenstand geschehen, sondern allein dadurch, daß irgendein begriffliches Element oder Merkmal, das dem Gegenstand selbst zukommt, mit ihm in Beziehung gebracht wird. Die Merkmale eines Gegenstandes sind aber ihrerseits nicht Gegenstände, sondern Eigenschaften oder unter Umständen veränderliche Zustände.

Den Eigenschaften, welche die Determinationen der Begriffe infolge der kategorialen Beschaffenheit der letzteren darbieten, stehen nun als wichtigere Unterschiede diejenigen gegenüber, welche von der  Beziehungsform  herrühren, die zwischen den Begriffen stattfindet. In dieser Hinsicht lassen sich die sämtlichen hierhergehörigen Begriffsverbindungen in  zwei Klassen  ordnen. Bei der ersten genügt die unmittelbare Aneinanderreihung der Begriffe, um eine Determination des einen durch den anderen herzustellen: die Beziehungsform bedarf daher keines besonderen Zeichens oder Wortes zu ihrem Ausdruck. Sie ist zwar als ein logisches Element zu betrachten, welches zu den Begriffen hinzugedacht wird; aber die Beschaffenheit dieses Elementes resultiert unmittelbar aus dem Inhalt der verbundenen Begriffe selbst. Wir wollen daher diese Art der Beziehung als die  innere  Determination bezeichnen. Bei der  zweiten  Klasse dagegen ist mit den Begriffen, welche aufeinander bezogen werden, die Art der Beziehung noch nicht gegeben, da zwischen zwei bestimmten Begriffen verschiedene Formen der Determination gedacht werden können. In diesem Fall muß daher die Form der Beziehung durch ein besonderes Zeichen, sprachlich durch einen besonderen Beziehungsausdruck angegeben werden. Wir bezeichnen daher die letztere Beziehung als  äußere Determination. 


2. Die innere Determination der Begriffe.

Die innere Determination läßt  zwei  Hauptfälle unterscheiden: die attributive und die objektive Beziehungsform.

Eine  attributive Beziehung  vollzieht sich in erster Linie dann, wenn ein Eigenschaftsbegriff zu einem Begriff aus einer der anderen Kategorien hinzutritt. Der Gegenstandsbegriff, ausgedrückt durch das Substantivum, wird hierbei grammatisch mit dem Adjektivum, der Zustands- oder Verbalbegriff mit dem Adverbium verbunden. Logisch sind in dieser Verbindung das Adjektivum und das adjektivisch gebrauchte Adverbium einander gleichwertig. Es können aber auch Gegenstandsbegriffe zu anderen Gegenstandsbegriffen oder zu Verbalbegriffen in eine attributive Beziehung gebracht werden. Der Kasus, der in den Flexionssprachen diese Beziehung grammatisch bezeichnet, ist der Genitiv, in welchen der determinierend Begriff zu stehen kommt und auf dessen logische und sprachliche Verwandtschaft mit dem Adjektivum oben bereits hingewiesen wurde. "Das Haus des Vaters", "ein Becher Weines", "einer Schuld anklagen" sind derartige attributive Verbindungen. Unter Umständen kann auch hier durch unmittelbare Zusammenfügung, ohne besondere Kasusbezeichnung des determinierenden Begriffs, die nämliche Beziehung ausgedrückt werden, wie in "Vaterhaus", "Becher Wein" und dgl. Eine solche Verbindung ist der erste Schritt zur Bildung einer neuen Worteinheit, in welcher dann die beiden verbundenen Begriffe allmählich ihre Selbständigkeit verlieren können. Da aber die Kasusbezeichnung auch dann schon verschwinden kann, wenn die Determination der Begriffe noch deutlich empfunden wird, so liegt hierin ein Beweis, daß es auch bei dieser Art der Verbindung lediglich die innere Beziehung der Begriffe ist, welche die attributive Determination hervorbringt.

Besonders in den zuletzt erwähnten Fällen pflegen sich mit der attributiven Beziehung verschiedene Nebengedanken zu verbinden, welche ebenfalls in der Beschaffenheit der verbundenen Begriffe ihre Quelle haben und daher keiner besonderen Ausdrucksmittel bedürfen. So führt eine und dieselbe attributive Beziehungsform z. B. in "das Haus des Vaters" den Nebenbegriff des Eigentums, in "ein Becher Weines" den des Inhalts, in "ein Stück Holz" den des Stoffs mit sich. Da die Fähigkeit, solche Nebengedanken mit der attributen Determination zu verbinden, ja nach dem Geist der Sprache eine wechselnde ist, so bestehen gerade in Bezug auf die attributive Verbindung des Genitivs große Unterschiede. Die griechische Sprache z. B. vermag von der attributiven Determination durch Gegenstandsbegriffe in weit höherem Maße Gebrauch zu machen, als die deutsche oder irgendeine andere moderne Sprache. Wir sind daher bei der Übersetzung solcher Ausdrücke häufig genötigt, die innere in irgendeine Form äußerer Determination umzuwandeln. So z. B., wenn wir einen Ausdruck wie  lambanein tus kairos [zum Begreifen Zeit lassen - wp] mit "an der Hand fassen" übersetzen oder  stokazomai tou skopou  [das (Wurf)Ziel ins Visier nehmen - wp] mit "ich strebe nach dem Ziel" und dgl. Offenbar sind solche Übertragungen in logischem Sinn nicht vollkommen getreu, weil der Grieche hier unmittelbar eine räumliche Nebenvorstellung mit der attributiven Determination des Verbums zu verbinden vermochte, während wir für diese Vorstellung besonderer Ausdrucksmittel bedürfen.

Die  objektive  Beziehung der Begriffe entspringt aus der Verbindung eines Verbalbegriffs mit einem Gegenstandsbegriff. Auch hier geht die Beziehungsform unmittelbar aus den unverbundenen Begriffen selbst hervor. Sie bleibt daher erhalten, selbst wenn die Kasus-Endigung des Akkusativ, durch welchen grammatisch der in die objektive Beziehung gebrachte Gegenstandsbegriff ausgedrückt wird, verloren geht, wie das in den meisten modernen Sprachen der Fall ist. Aus diesem Grund ist auch die Kasus-Unterscheidund zwar ein äußeres Hilfsmittel zur Trennung der attributen von der objektiven Determination des Verbums, aber der eigentliche Grund dieser Trennung muß doch in den verbundenen Begriffen selbst liegen. Attributiv steht der Gegenstandsbegriff beim Verbum, wenn er der im letzteren ausgedrückten Tätigkeit als eine dieselbe näher bestimmende  Eigenschaft  beigefügt werden soll; in objektiver Bedeutung wird er verbunden, wenn er seinen ursprünglichen Charakter beibehält, indem er den  Gegenstand  bezeichnet, auf den sich die Handlung bezieht. Nun gibt es freilich Fälle, wo diese Bedeutungen nahe aneinander grenzen und wo mit einer nur geringen Änderung des logischen Sinnes die attributive in die objektive Beziehung oder umgekehrt diese in jene umgewandelt werden kann. Auch ist der besondere Geist der Sprache auf diesen Wechsel der Beziehungsformen von großem Einfluß. Immer aber bleibt der Unterschied, daß das Attribut gewissermaßen einen Bestandteil der Handlung selbst ausmacht, während das Objekt ihr selbständig gegenübertritt. Wo die Sprache ohne Kasusbezeichnung die Wörter verbindet, in Ausdrücken wie "Wein trinken", "Holz fällen" und dgl., da kann zuweilen beliebig der Gegenstand attributiv oder objektiv verbunden gedacht werden; wo das erstere der Fall ist, wird aber immer zugleich die Verbindung dem Sprachgefühl als eine festere erscheinen, dem Punkt näher stehend, wo die getrennten Begriffe zu einer neuen Begriffseinheit verschmelzen.

Auch in eine äußere Determination kann sich unter Umständen die objektive Beziehung verwandeln, oder was der Geist einer bestimmten Sprache in der Form der letzteren denkt, bedarf in einer anderen eines äußeren Beziehungsausdrucks. So sind die klassischen Sprachen einer umfassenderen Anwendung der objektiven Beziehung fähig, als das Deutsche. Wiederum ist in diesem Fall nicht zu übersehen, daß dem Unterschied des Ausdrucks ein logischer Unterschied parallel geht. ' Romam ire  und "nach Rom gehen" sind nicht ganz dasselbe. Was im Lateinischen als unmittelbare Determination des Verbums durch das Objekt gedacht wird, das bedarf im Deutschen der äußeren lokalen Beziehungsform, damit die Verbindung der beiden Begriffe verständlich werde.

Der objektiven Determination sind schließlich die aus einem Hilfszeitwort und einer Partizipial- oder Infinitivform gebildeten zusammengesetzten Verbalbegriffe verwandt. In Ausdrücken wie "ich bin gegangen", "ich werde gehen", "ich habe geliebt" verhält sich der in der Form des Verbalnomens ausgedrückte Begriff logisch analog dem Objekt und die Funktion des Verbalbegriffs ist an das Hilfszeitwort übergegangen.


3. Die äußere Determination der Begriffe

Die äußere Determination unterscheidet sich von der inneren dadurch, daß zwischen die verbundenen Begriffe eine Beziehungsform tritt, welche  nicht  aus dem Inhalt der Begriffe selbst schon resultiert, daher sie eines äußeren Zeichens zu ihrem Ausdruck bedarf. In der Sprache sind die Ausdrucksmittel dieser Beziehungsformen entweder Präpositionen oder gewisse Kasus-Suffixe, welche eine ähnliche Bedeutung wie die Präpositionen besitzen, unter Umständen auch beide vereinigt. Die älteren Formen der indogermanischen Sprachen bedienen sich der Kasus-Suffixe, wo die jüngeren Präpositionen anwenden. Niemals kann aber hier, wenn ein Kasus-Suffix bei der Entwicklung der Sprache verlorengeht, die Beziehungsform selbst die äußere Bezeichnung verlieren, sondern es pflegt dann regelmäßig eine Präposition an die Stelle zu treten. Hierin liegt ein wesentlicher Unterschied von der inneren Determination, bei der, wie wir gesehen haben, die attributiven und objektiven Kasus-Suffixe ohne Ersatz verloren gehen können.

Allen äußeren Beziehungsformen liegt entweder eine Raumanschauung oder eine Zeitanschauung oder die Vorstellung einer Bedingung zugrunde; sie zerfallen also in  lokale, temporale  und  konditionale.  Innerhalb jeder derselben lassen sich wieder zahlreiche einzelne Beziehungsarten unterscheiden, deren Ausbildung jedoch großenteils von psychologischen Motiven abhängig ist und daher je nach dem Geist der Sprache beträchtlich wechselt. Als logisch bedeutsam müssen aber  vier Hauptrichtung  hervorgehoben werden, welche gewissen Grundformen der Anschauung entsprechen und welchen sich alle spezielleren Beziehungsausdrücke unterordnen lassen. Sie sind in der folgenden Übersicht zusammengestellt, in der wir die Bedeutung der einzelnen durch einige der zu ihrem Ausdruck angewandten Präpositionen andeuten wollen, während der zugehörige allgemeine Beziehungsbegriff in Klammern beigefügt ist.

Raum Von, aus (zurückgelegte Strecke)
In, zu, auf (Ort)
Nach (zurückzulegende Strecke)
Mit (räumliche Koexistenz)
Zeit Seit (Vergangenheit)
In, um (Gegenwart)
Bis (Zukunft)
Mit (Gleichzeitigkeit)
Bedingung Wegen, aus (Grund)
Mit (Art und Weise)
Zu, für (Zweck)
Mit, mittels (Hilfsmittel)

Jede dieser Beziehungsformen verbindet entweder Begriffe der nämlichen oder verschiedener Kategorie, am häufigsten zwei Gegenstandsbegriffe oder einn Gegenstands- mit einem Verbalbegriff, z. B.: der Vogel auf dem Baum, das Kreuz neben der Kirche, ein Brief mit Geld, mit Begeisterung reden, wegen Beleidigung klagen und dgl. Wie oben bemerkt wurde, ergänzt unser Denken bei den substantivischen Verbindungen stets zum determinierenden Gegenstandsbegriff einen Zustandsbegriff (auf dem Baum sitzen, neben der Kirche stehen usw.). Nicht selten ist es aber auch möglich, den determinierenden Gegenstandsbegriff in einen Eigenschaftsbegriff umzuwandeln. Doch bedingt eine solche Umwandlung stets zugleich eine logische Veränderung. Zwischen einem eisernen Tor und ein Tor aus Eisen besteht ein logischer Unterschied. Hinter der letzteren, der äußeren Determination steht der Gedanke des Entstanden- oder Verfertigtseins aus Eisen, der bei der inneren Determination verloren ging.

Die drei oben unterschiedenen Arten der äußeren Determination können sich nun in der Vorstellung in solcher Weise miteinander vereinigen, daß eine bestimmte Beziehungsform gleichzeitig lokale, temporale und konditionale Bedeutung besitzen kann. Diese Vermischung entspringt augenscheinlich daraus, daß die Vorstellungen, von welchen jene Beziehungsformen ausgehen, überall innig miteinander verbunden sind. Raumverhältnisse werden in Zeitverhältnisse übertragen, diese werden hinwiederum räumlich versinnlicht und das Bedingende stellt sich als ein Neben- oder Miteinander, als ein Hinter- und Nacheinander in Raum und Zeit dar. Für dieses Ineinanderwachsen von Raum, Zeit und Bedingungen ist die Verschiebung von Kasusformen, von Präpositionen und Konjunktionen aus einer dieser Bedeutungen in die andere ebenso bezeichnend wie die Zweideutigkeit vieler der hierher gehörenden Partikel im lebendigen Sprachgebrauch. Unser woher kann eine räumlich, eine zeitliche Bewegung und ein ursächliches Verhältnis, unser womit ein Nebeneinander, eine Gleichzeitigkeit und ein bedingendes Hilfsmittel ausdrücken. Ein  in  oder  zu  bezeichnet den Ort so gut wie den Zeitmoment und statt beider vermag es eine Begründung oder einen Zweck anzudeuten. Da es nun kein logisches Denken gibt ohne Anschauung, so bedürfte es kaum der Zeugnisse der Sprachgeschichte, um uns zu überzeugen, daß insbesondere die Beziehungen der Bedingung immer an räumliche oder zeitliche Anschauungsverhältnisse oder an beide zugleich anknüpfen müssen. Unter den letzteren nimmt aber wieder die  räumliche  Beziehung in diesem Fall den Vorrang ein, da sie allein selbständig bestehen kann, während sich die zeitlichen Formen stets mit räumlichen Bildern verbinden. In unserer obigen Tafel findet dieses Verhältnis darin seinen Ausdruck, daß die meisten der Präpositionen, durch welche wir die verschiedenen Beziehungen ausdrücken, eine ursprünglich lokale Bedeutung besessen haben. Noch bestimmter ausgeprägt ist die dominierende Bedeutung der räumlichen Vorstellung in den älteren Sprachformen, die alle Begriffsbeziehungen, für welche wir Präpositionen verwenden, durch Kasus-Suffixe auszudrücken vermögen. Das Sanskrit hat  vier  Kasus, welche den vier Hauptbeziehungen entsprechen, die wir in Beziehung auf Raum, Zeit und Bedingung unterscheiden können, den Ablativ, Lokativ, Dativ und Instrumentalis. Wenn sich auch im Sanskrit bereits die Bedeutungen dieser Kasus, wie es scheint, zum Teil zu verwischen begonnen haben, so ist doch die Annahme gerechtfertigt, daß dieselben in einer früheren urindogermanischen Entwicklung schärfer geschieden einander gegenüberstanden: der Ablativ für das Woher, der Lokativ für das Wo, der Dativ für das Wohin, der Instrumentalis für das Womit. In dem Maße als die sichere Unterscheidung einzelner Kasusendigungen verloren ging, wurden einzelne dieser Kasus der äußeren Determination vereinigt, ohne daß jedoch deshalb die ihnen zugrunde liegenden logischen Unterschiede verschwunden wären. Diese lebten fort in den verschmolzenen Kasusformen und sobald die letzteren der logischen Unterscheidung nicht mehr genügten, wurde durch hinzutretende Präpositionen dem Verständnis nachgeholfen. (3)

Jenes Vorherrschen der räumlichen Grundbedeutung in den Kasusformen der äußeren Determination hat nun einzelne Grammatiker zu der Ansicht verführt, die Kasusunterscheidung überhaupt sei von räumlichen Unterscheidungen ausgegangen. In Bezug auf die Kasus der inneren Determination, den Genitiv und Akkusativ, ist diese Meinung jetzt wohl allgemein als unhaltbar aufgegeben. Aber in Bezug auf diejenigen der äußeren Determination wird sie noch vielfach geteilt, insofern man annimmt, daß die temporalen und konditionalen Beziehungen sich erst allmählich aus den räumlichen heraus entwickelt hätten. Doch ist auch letztere Ansicht vom logischen Standpunkt aus unhaltbar und die linguistischen Tatsachen, auf die sie sich stützt, dürften sich ebenso gut aus der Voraussetzung erklären, daß dem ursprünglichen Bewußtsein Raum, Zeit und Bedingung ohne scharfe Sonderung ineinander flossen, wobei jedoch das Räumliche deshalb einen Vorrang behauptete, weil zwar bei ihm der Gedanke an Zeit und Bedingung völlig zurücktreten konnte, aber nicht umgekehrt die temporalen und konditionalen Beziehungen von ihren räumlichen Bildern zu isolieren waren. Das Räumliche trat also nicht nur für sich selbst ein, sondern es bildete zugleich das gemeinsame Grundschema für die beiden anderen Beziehungsformen. Das  dann  ist in der Tat in unserer Vorstellung stets begleitet von einem  dort,  das  jetzt  von einem  hier,  das instrumentale  womit  von einer räumlichen Koexistenz, aber ein  wo, wohin, woher  und  zusammen  bedarf nicht notwendig der Vorstellungen von Zeit und Bedingung. Gleichwohl läßt sich ein logisches Denken nicht annehmen ohne temporale und konditionale Beziehungsformen. Von Anfang an werden daher diese zu den räumlichen Bestimmungen nach Bedürfnis hinzugedacht worden sein.

Bei der  vierten  der Hauptrichtungen, die wir innerhalb der drei Beziehungsformen unterschieden, könnte man zweifeln, ob sie nicht der zweiten zuzurechnen sei, da der Orte eines Objektes an und für sich nur mittels eines anderen Objekts von bekannter Lage angegeben werden kann, jede Ortsbestimmung also Koexistenz in sich schließt. Das ist aber doch nur in ähnlichm Sinn der Fall, wie auch das  dorther  einen Ort in sich schließt. Bei der Koexistenz als solcher werden  beide  Objekte in einem ihnen gemeinsamen Raum vorgestellt. Zwischen Ort und Koexistenz ist also das Verhältnis ein ähnliches wie zwischen Unter- und Nebenordnung. Das nämliche gilt von Gleichzeitigkeit und Gegenwart, vom Womit und Wie. Das Hilfsmittel ist aber außerdem noch zu dem Zweck in eine Beziehung der Korrelation getreten, von welcher in der Aussage über die Art,  wie  etwas geschieht, nichts enthalten ist. Übrigens ist zu bemerken, daß bei den Determinationen der Begriffe die  zeitlichen  Beziehungsformen überhaupt zurücktreten. Sie gewinnen, wie wir im nächsten Abschnitt sehen werden, bei der Verbindung der Urteile eine umso größere Bedeutung.
LITERATUR: Wilhelm Wundt, Logik [Eine Untersuchung der Prinzipien der Erkenntnis und der Methoden wissenschaftlicher Forschung], Bd. I (Erkenntnislehre), Stuttgart 1893
    Anmerkungen
    1) Nach dem Schema abb146 Vgl. Abschnitt I, Kap. II
    2) Vgl. H. HÜBSCHMANN, zur Kasuslehre, Seite 104f, München 1875
    3) Vgl. hierzu POTT, etymologische Forschungen, 2. Auflage, I. Seite 19f; Fr. MÜLLER, Grundriss der Sprachwissenschaft, I, Seite 112f; HÜBSCHMANN, zur Kasuslehre, Seite 24f; HOLZWEISSIG, Wahrheit und Irrtum der lokalistischen Kasustheorie, Leipzig 1877