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FRIEDRICH DITTMANN
Der Begriff des
Volksgeistes bei Hegel


"Während man im Orient nur wußte, daß Einer frei ist und in der griechisch-römischen Welt, daß einige frei sind, weiß man in der germanischen Welt, daß alle frei sind, daß der Geist oder der Mensch als solcher frei ist, daß das Wesen des menschlichen Geistes eben die Freiheit ist."

"Der Volksgeist findet seine tiefere Begründung freilich in der von Hegel angenommenen Identität von Denken und Sein."


Vorwort

Eine Arbeit über HEGEL bedarf in unserer Zeit, wo sein Einfluß insbesondere auf dem Gebiet der Geisteswissenschaften wieder fühlbar zu werden beginnt, nicht so sehr der Rechtfertigung, wie es noch vor vielleicht zehn oder zwanzig Jahren nötig gewesen wäre. Insbesondere auf die Geschichtswissenschaft unserer Tage beginnt sein Einfluß wieder stärker zu werden. Und so beabsichtigt dann auch die vorliegende Arbeit vor allem seiner Bedeutung als  Historiker  gerecht zu werden. Man hat in HEGEL bisher viel zu sehr nur den spekulativen, der Wirklichkeit abgewandten Philosophen gesehen. Aber gerade in seinen geschichtsphilosophischen Anschauungen zeigt sich, daß er auch ein bedeutender Historiker gewesen ist, ein Historiker im wahrsten Sinne des Wortes, d. h. ein solcher, der nicht nur in abstrakten Theorien gelebt, sondern der es erfolgreich versucht hat, den Tatsachen des wirklichen Lebens gerecht zu werden. Wohl sind auch seine geschichtsphilosophischen Anschauungen eingekleidet in seine logischen Theorien, aber überall blickt doch das lebendige Getriebe der geschichtlichen Tatsachen durch die starren Maschen seines Systems hindurch. Und hierauf das Augenmerk zu richten, und  die  Momente seiner Lehre, die ihn als praktischen Historiker zeigen, ins Licht zu setzen und im Zusammenhang darzustellen, ist die Aufgabe der vorliegenden Untersuchung.

Daß der Verfasser hierbei vom Begriff des Volksgeistes ausgegangen ist, wird den Kundigen nicht wundernehmen: Nirgends besser als bei seinen Ansichten über den Volksgeist zeigen sich bei HEGEL alle Vorzüge (und auch Schwächen) seiner theoretischen und praktischen Bemühungen auf geschichtlichem Gebiet. Daß das Hauptgewicht der Arbeit auf dem zweiten und dritten Abschnitt ruht, während der erste einen mehr einleitenden Charakter trägt, bedarf nach dem Vorhergesagten wohl kaum einer besonderen Betonung. - Für persönliche Ratschläge ist der Verfasser Herrn Geheimrat Professor Dr. LAMPRECHT zu herzlichem Dank verpflichtet.


Erster Abschnitt
Der Volksgeist im Hegelschen System

Erstes Kapitel
Grundzüge der Geschichtstheorie Hegels

"Das  letzte  Ziel und  Interesse  der Philosophie ist, den Gedanken, den Begriff mit der Wirklichkeit zu versöhnen", so sagt HEGEL selbst in der Geschichte der Philosophie (1). Und in der Tat läßt sich dieser Ausspruch als Motto über seine ganze Philosophie setzen: Die Philosophie ist ihm nichts als "denkende Betrachtung" der Wirklichkeit, darum kann es nicht ihre Aufgabe sein, etwa etwas Besseres ersinnen zu wollen als die Wirklichkeit selbst, oder gar Lehren für die Zukunft aufstellen zu wollen - dazu kommt sie ohnedies immer zu spät -, sondern sie hat nichts zu tun, als die Wirklichkeit zu  begreifen.(2)

Geht man mit dieser Absicht unbefangen an die Wirklichkeit heran, so ergibt sich, daß das Wesentliche an ihr das  Vernünftige  ist: erst durch die Vernunft gewinnt die Wirklichkeit wahrhafte Realität, wie der Körper eines Menschen erst durch das Leben, die Lebenskraft, echte Wirklichkeit erhält (3). Die Vernunft also, der vernünftige Geist, ist Urgrund der Welt, und die ganze Wirklichkeit stellt nichts anderes dar, als die Entwicklung und Verwirklichung der Vernunft.

Wie alle Wirklichkeit ist auch die Weltgeschichte eine Verwirklichung der Vernunft und zwar der selbstbewußten Vernunft oder des Weltgeistes (4). Wie in der römischen Geschichte Rom "das die Betrachtung des Geschehenen Leitende ist" (5), so ist in der Weltgeschichte die Idee der "Völker- und Weltführer" (6), die Idee, der vernünftige Geist, er in der Natur erst  ansich  vorhanden ist, der sich jedoch in der geistigen Wirklichkeit zum Bewußtsein und zum Selbstbewußtsein bringt. (7) Die ganze Weltgeschichte ist also weiter nichts als die Offenbarung und Verwirklichung des Wesens des Weltgeistes, der seine  eine  Natur in der Weltgeschichte expliziert, wie HEGEL sich in der Einleitung zur Geschichtsphilophie ausdrückt. Diese  "eine  Natur" ist also schon von Anfang an da, sie ist "ansich" vorhanden, nur noch nicht "aus ihrem Innern zur Existenz gekommen" (8). So enthalten, "wie der Keim die ganze Natur des Baumes, auch schon die ersten Spuren des Geistes virtualiter die ganze Geschichte" (9) und der Endzweck der Geschichte ist es, diesen Keim zur Entfaltung zu bringen, die  "eine  Natur", das "Prinzip" des Weltgeistes vollkommen in die Weltlichkeit einzubilden, die Weltlichkeit damit zu durchdringen: das ist "der lange Verlauf, welcher die Geschichte selbst ausmacht" (10).

Was ist nun aber dieses "Prinzip", diese  "eine  Natur" des Weltgeistes? Was ist die "Idee" der Weltgeschichte? Dieser "innere, innerste bewußte Trieb" (11) ist nach HEGEL die Freiheit (12), und das ganze Geschäft der Weltgeschichte kommt der Geist immer mehr zum Bewußtsein dessen, daß die Freiheit seine eigentliche Natur ist, daß sie untrennbar zu seinem Begriff gehört. Während man im Orient nur wußte, daß  Einer  (13) frei ist und in der griechisch-römischen Welt, daß  einige  frei sind, weiß man in der germanischen Welt, daß  alle  frei sind, daß der "Geist oder der Mensch als solcher" frei ist, daß das Wesen des menschlichen Geistes eben die Freiheit ist. So kommt HEGEL zu seiner Definition der Weltgeschichte als der "Darstellung des Geistes, wie er sich das Wissen dessen, was er ansich ist, erarbeitet", oder- da er ansich frei ist - als des "Fortschritts im Bewußtsein der Freiheit." (14)

Zum  Bewußtsein  kann sich aber die Freiheit nur bringen, wenn sie  wirklich  wird, darum ist es "absoluter Zweck der Vernunft, daß die Freiheit wirklich ist" (15). Da nun aber der Staat die Verwirklichung der Freiheit ist (16) als der Einheit des subjektiven und des substantiellen Willens, so folgt daraus, daß in der Weltgeschichte "nur von Völkern die Rede sein kann, welche einen Staat bilden" (17). So ist die empirische Geschichte schließlich nach HEGEL der Werdegang des vernünftigen Staates. Jeder Staat ist nun aber andererseits wieder die Organisation eines bestimmten Volkes, der Ausdruck eines bestimmten "Volksgeistes" (18). Woher kommt nun und was ist dieser Geist eines Volkes?


Zweites Kapitel
Die Stellung des Volkgeistes
innerhalb dieser Geschichtstheorie


I.
Volksgeist und Weltgeist

Die Entwicklung des Weltgeistes bringt es mit sich, daß sie in einer aufeinanderfolgenden Reihe von Stufen verläuft. Da diese Stufen "durch den Begriff der Sache hervorgehen" (19), so folgt daraus, daß jede folgende Stufe mit  logischer Notwendigkeit  (20) aus der vorhergehenden entstehen muß, daß auf eine Stufe mit Notwendigkeit diese und keine andere Stufe folgen muß. So liegt also die  Form  der Entwicklung der Weltgeschichte von vornherein fest, dem Historiker bleibt nur noch übrig, in diese Form den Inhalt der geschichtlichen Tatsachen zu gießen; der  Gang  der Entwicklung kann nicht mehr geändert werden.

Da nun diese Entwicklung des Weltgeistes "in der Zeit und im Dasein und somit als Geschichte ist, sind deren einzelne Momente und Stufen die Völkergeister; jeder, als einzelner und natürlicher in einer qualitativen Bestimmtheit, ist nur  eine Stufe  auszufüllen und nur  ein  Geschäft der ganzen Tat zu vollbringen bestimmt" (21) Da aber diese Volksgeister nur Momente des allgemeinen durch die Weltgeschichte gehenden Geistes sind, da das Selbstbewußtsein eines Volkes nur Träger  einer  "Entwicklungsstufe des allgemeinen Geistes in seinem Dasein" (22) ist, da der bestimmte Volksgeist "selbst nur ein Individuum im Gang der Weltgeschichte" (23) ist, da jeder Volksgeist sich nur seines eigenen Geistes bewußt ist und glaubt, nur seine eigenen Interessen und Zwecke zu verfolgen -, so hat er für sich allein keine Berechtigung (24): "Die Prinzipien der  Volksgeister  sind ... überhaupt beschränkte, und ihre Schicksale und Taten in ihrem Verhältnis zueinander sind die erscheinende Dialektik der Endlichkeit dieser Geister, aus welcher der  allgemeine  Geist, der  Geist der Welt,  als unbeschränkt ebenso sich hervorbringt, als er es ist, der sein Recht - und sein Recht ist das allerhöchste - an ihnen in der  Weltgeschichte  als dem  Weltgericht  ausübt." (25) Also nur Mittel des Weltgeistes sind die einzelnen Volksgeister: die Idee "entläßt ihre Momente als Totalitäten aus sich" (26).  Einmal  und nie wieder kann ein Volksgeist eine solche Stufe des Weltgeistes bilden. Hat ein Volk diese Stufe vollkommen ausgefüllt, dadurch daß es seinen Geist nach allen Richtungen hin realisiert hat, so muß es abtreten von der Bühne, die Weltgeschichte geht auf ein anderes Volk über, der Weltgeist betraut ein anderes Volk mit der Verwirklichung seines eigenen Begriffs. - Solange aber das Selbstbewußtsein eines Volkes "die objektive Wirklichkeit ist, in welche der Weltgeist seinen Willen legt" (27), solange ihm somit "die Vollstreckung desselben im Fortgang des sich entwickelnden Selbstbewußtseins des Weltgeistes übertragen ist" (28), solange es also noch welthistorisch ist, steht auch die ganze Autorität des Weltgeistes hinter ihm, und es hat  "absolutes Recht",  es ist das weltbeherrschende Volk, und alle anderen Volksgeister sind ihm gegenüber rechtlos. Mag es auch mitunter von anderen Gesichtspunkgen aus scheinen, daß es im Unrecht sei, mag es auch gegen das gewöhnlich herrschende Recht verstoßen, es hat "die höhere Berechtigung des Weltgeistes für sich" (29). - Hat aber der Weltgeist mittels dieses Volksgeistes sich zu einer höheren Stufe emporgearbeitet, und übergibt er deshalb die Fackel einem anderen Volk, so hat jenes Volk seine absolute Berechtigung verloren. Es kann zwar auch noch das höhere Prinzip in sich aufnehmen, aber es ist nicht sein eigenes, und darum verhält es sich "nicht mit immanenter Lebendigkeit und Frische" (30). Es kann zwar noch weiter existieren, es kann sogar auch noch seine Selbständigkeit behalten und Kriege führen aber es "schlägt sich nur nach Zufall herum", es hat kein Ziel mehr, keine innere Festigkeit, denn das absolute Recht ist an ein anderes Volk übergegangen, auf einen neuen, jugendfrischen Volksgeist, bis auch dieser wieder abtreten muß und die Weltgeschichte auf ein weiteres Volk übergeht.


II.
Der Volksgeist in den konkreten Auswirkungen
des nationalen Einzellebens.

"Der konkrete Geist eines Volkes ... allein ist es, der in allen Taten und Richtungen des Volkes sich hervortreibt, der sich zu seiner Verwirklichung, zum Selbstgenuß und Selbsterfassen bringt; denn es ist ihm um die Produktion seiner selbst zu tun." (31) Er ist es, der "allen Seiten seines Bewußtseins und Wollens, seiner ganzen Wirklichkeit" (32) seinen Stempel aufdrückt. Ist eine Stufe der Idee in einem Volk zum Bewußtsein gekommen, so breitet der Geist diese Stufe seines Selbstbewußtseins "jedesmal in den ganzen Reichtumseiner Vielseitigkeit aus", "alles Seiten des Ganzen sind nur Ausdruck ein und derselben Bestimmtheit" (33), eben des Volksgeistes. Der Volksgeist "ist das gemeinschaftliche Gepräge seiner Religion, seiner politischen Verfassung, seines Rechtssystems, seiner Sitten, auch seiner Wissenschaft, Kunst und technischen Geschicklichkeit" (34), "er ist ein bestimmter Geist, der sich zu einer vorhandenen Welt erbaut, die jetzt steht und besteht, in seiner Religion, in seinem Kultus, in seinen Gebräuchen, seiner Verfassung und seinen politischen Gesetzen, im ganzen Umfang seiner Einrichtungen, in seinen Begebenheiten und Taten. Das ist sein Werk, - das ist dieses Volk" (35). "Die Gesetzgebung, der ganze Zustand des Volkes hat seinen Grund allein im Begriff, den der Geist sich von sich macht" (36), so gibt es "freilich in allen welthistorischen Völkern Dichtkunst, bildende Kunst, Wissenschaft, auch Philosophie, aber nicht nur ist Stil und Richtung überhaupt, sondern noch vielmehr der Gehalt verschieden, und dieser Gehalt betrifft den höchsten Unterschied, den der Vernünftigkeit." (37) Der Volksgeist macht also das Prinzip, den Exponenten gleichsam, von allen Gesetzen, Einrichtungen, geistigen Betätigungen usw. eines Volkes aus. Er bestimmt, auf welcher Stufe der Idee der Freiheit, auf welcher Stufe der Vernünftigkeit sie stehen. Sie alle sind in gleicher Weise Ausflüsse des Volksgeistes (38), sie alle sind in gleicher Weise der Stellung nach, die sie in der Entwicklung des Weltgeistes einnehmen, festgelegt. Ganz besonders hat HEGEL dies betont bei der Verfassung, wie ihm ja überhaupt - wenigstens in der Geschichtsphilosophie - der Staat ganz im Vordergrund stand. Da also der Staat wie alle anderen geschichtlichen Gebiete vom Volksgeist abhängig ist, so muß er sich parallel mit ihnen entwickeln, es kann nicht eins dieser Gebiete der Stufe der Vernünftigkeit nach fortgeschrittener sein als das andere. Darum ist es undenkbar, "daß die Fesseln des Rechts und der Freiheit ohne die Befreiung des Gewissens abgestreift werden, daß eine Revoultion ohne Reformation sein könnte." (39) Denn "es ist  ein  Begriff der Freiheit in Religion und Staat ... Das Volk, das einen schlechten Begriff von Gott hat, hat auch einen schlechten Staat, schlechte Regierung, schlechte Gesetze." (40)

Denn es muß betont werden, "daß die Verfassung eines Volkes mit seiner Religion, mit seiner Kunst und Philosophie oder wenigstens mit seinen Vorstellungen und Gedanken, seiner Bildung überhaupt (um die weiteren äußerlichen Mächte, sowie das Klima, die Nachbarn, die Weltstellung nicht weiter zu erwähnen)  eine  Substanz,  einen  Geist ausmacht." (41)

Darum ist es auch nicht richtig, die Verfassung als "ein Gemachtes anzusehen" (42) und zu versuchen, sie einem Volk - und mag sie noch so vernünftig sein - aufzudrängen. Das wäre einerseits unvernünftig, andererseits auch unmöglich, denn ein Volk läßt sich nicht täuschen, es folgt unbeirrt den Eingebungen seines Geistes und entwickelt in jahrhundertelanger Arbeit eine Verfassung, die seinem Geist angemessen is, denn "wenn der Geist eines Volkes etwas verlangt, so hindert ihn keine Gewalt." (43)

So "läßt das römische Prinzip nur eine Aristokratie zu als die ihm eigentümliche Verfassung" (44), während in Griechenland "die demokratische Form die welthistorische Bestimmung" (45) ist.


III.
Die allgemeine Entwicklung eines Volksgeistes.
Übergang in einen anderen.
(46)

Wie wir bereits gesehen haben, ist der Charakter eines Volkes, der Volksgeist, zunächst nur ansich vorhanden, d. h. als Anlage. Die Entwicklung eines Volksgeistes zeigt sich nun darin, daß immer mehr von diesem Prinzip ins Bewußtsein des Volkes tritt und realisiert wird. Wir sehen, sagt HEGEL (47), einen Volksgeist "nach einer Menge von Seiten und Richtungen hin sich versuchen, sich ergehen und genießen, in einer Menge, die unerschöpflich ist, weil jede seiner Schöpfungen, in der er sich befriedigt hat, ihm von neuem als Stoff gegenübertritt und eine neue Anforderung der Verarbeitung ist. Der abstrakte Gedanke bloßer Veränderung verwandelt sich in den Gedanken des seine Kräfte nach allen Seiten seiner Fülle kundgebenden, entwickelnden und ausbildenden Geistes." Auf allen Gebieten ist er tätig, in seiner Kunst, seiner Religion, seinen politischen Verhältnissen, in seiner Gesetzgebung, in allen seinen Einrichtungen. Immer mehr von seinem Geist wird er objektiviert. Vielfach hat HEGEL auch versucht, eine Reihenfolge der verschiedenen geschichtlichen Gebiete in der Realisierung aufzustellen (48), "eine zeitliche (Ph. d. G. Seite 64, Reclam Seite 91f) zwischen Religion als dem früheren, und dem Staat als dem späteren; eine Rangordnung des Wertes zwischen dem Staat als dem herrschenden, und der Religion als der dienenden (Phil. d. Rechts § 270); zwischen allen übrigen Gebieten und der Philosophie, als dem höchsten und letzten Produkt des Menschengeistes, so daß sie der Form nach über ihrer Zeit steht (Gesch. d. Philos. I, Seite 69). Doch wird eine solche Rangordnung ... nirgends festgehalten". (49) Eine vierte Rangordnung (50) hat HEGEL schließlich noch angedeutet, wenn er sagt, daß der Volksgeist  vorgestellt  werde in der Religion,  anschaulich dargestellt  in der Kunst und schließlich  erkannt und begriffen  werde in der Philosophie. Diese hat er auch verhältnismäßig am ausführlichsten durchgeführt. Er betont an verschiedenen Stellen (51), daß die Philosophie die höchste Blüte des Volksgeistes ist, daß, wenn der Geist eines Volkes sich denkend erfaßt hat, er dem Untergang geweiht ist, und daß somit die Philosophie bereits "die innere Geburtsstätte des Geistes sei, der später zur wirklicher Gestaltung hervortreten" (52) wird. Gezeigt hat er dies in seiner historischen Praxis allerdings nur an einer Stelle, bei den Griechen (53). Im übrigen sind alle diese Rangordnungen keineswegs - auch nur andeutungsweise - durchgeführt.

Hat sich nun aber ein Volksgeist vollkommen realisiert - sei es nach der eben gezeigten Rangordnung oder auf andere Weise -, "so ist diese Tätigkeit des Geistes nicht mehr nötig, er hat, was er will" (54), das Volk ist geistig tot, "das gründliche, höchste Interesse hat sich aus dem Leben verloren; denn Interesse ist nur vorhanden, wo Gegensatz ist". Zwar kann es noch fortleben "im ruhigen Genuß seiner selbst" - wie ein zum Greisenalter übergehender Mann, der das erreicht hat, was er erreichen konnte und wollte -, aber es schafft nichts Neues mehr. Wie ein Individuum verschiedene Bildungsstufen durchläuft und dasselbe Individuum bleibt, so auch ein Volk "bis zu der Stufe, welche die allgemeine Stufe seines Geistes ist. In diesem Punkt liegt die innere, die Begriffsnotwendigkeit der Veränderung" (55). Wenn ein Volk also diese Stufe erreicht hat, hat es vom weltgeschichtlichen Standpunkt aus die Existenzberechtigung verloren, es muß untergehen. Wenn es noch weiter existieren wollte, so müßte es etwas Neues wollen und erstreben; dieses Neue könnte aber nur eine höhere Vorstellung seiner selbst sein; damit ist aber dieses Volk über sein Prinzip hinausgegangen, das heißt, der alte Volksgeist, das alte Prinzip ist getötet - oder hat sich vielmehr selbst getötet - und ein neues, ein neuer Volksgeits ist entstanden: "Das Leben eines Volkes bringt eine Frucht zur Reife; denn seine Tätigkeit geht dahin, sein Prinzip zu vollführen. Diese Frucht fällt aber nicht in den Schoß des Volkes zurück, das sie ausgeboren und gezeitigt hat; im Gegenteil, sie wird ihm ein bitterer Trank. Lassen kann es nicht von ihm, denn es hat den unendlichen Durst nach demselben, aber das Kosten des Trankes ist seine Vernichtung, doch zugleich das Aufgehen eines neuen Prinzips". Wie der Phönix sich ewig verzehrt auf einem selbstbereiteten Scheinterhaufen und neu verjüngt wieder daraus hervorgeht, so tötet auch der Weltgeist sich selber, aber aus der Nacht des Todes tritt neu verjüngt nicht nur er selbst, sondern eine  höhere  Vorstellung seiner selbst hervor: "Der Geist, die Hülle seiner Existenz verzehrend, wandert nicht bloß in eine andere Hülle über, noch steht er verjüngt aus der Asche seiner Gestaltung auf, sondern er geht erhoben, verklärt, als reinerer Geist aus derselben hervor." (56)

Zusammenfassend sagt HEGEL dann noch einmal über die - wie man wohl sagen kann - "Mechanik" des Übergangs eines Volksgeistes in einen anderen (57): "Das Resultat dieses Ganges ist also, daß der Geist, indem er sich objektiviert und dieses sein Sein denkt, einerseits die Bestimmtheit seines Seins zerstört, andererseits das Allgemeine desselben erfaßt, und dadurch seinem Prinzip eine neue Bestimmung gibt. Hiermit hat sich die substantielle Bestimmtheit dieses Volksgeistes geändert, d. h. sein Prinzip ist in ein anderes und zwar höheres Prinzip aufgegangen."


Zusammenfassung und Folgerungen

Bedeutung des Volksgeistes für das
Hegelsche Geschichtssystem

Wir haben gesehen, wie der Volksgeist im HEGELschen System in bewußter Weise nur auftritt als Gestaltung einer Stufe des Weltgeistes, als Moment der Idee der Freiheit. Er hat also von vornherein keine selbständige Existenz, sondern ist an den Weltgeist geknüpft und ohne diesen nicht zu denken. Der Weltgeist entwickelt sich so, daß jede folgende Stufe schon als Anlage, als Trieb in der vorhergehenden enthalten ist und sich mit  logischer Notwendigkeit  aus ihr entwickeln muß. (58) So bleibt für das empirische, tatsächlich existierende Volk nichts zu tun übrig. (59) Der Weltgeist entwickelt sich ganz unabhängig davon und sucht sich dann ein Volk aus, das "fähig" ist, die Gestaltung seiner Stufe zu sein. Das empirische Volk kann den Volksgeist aus sich selbst heraus nicht entwickeln, denn er war ja schon in der vorhergehenden Stufe des Weltgeistes vorherbestmmt. Es kann weiter nichts tun, als die Anlage ausbilden, die Befehle ausführen, mit denen es vom Weltgeist - "um dessen Thron sie als die Vollbringer seiner Verwirklichung und als Zeugen und Zierrat seiner Herrlichkeit stehen" (60) - betraut worden ist. Über diese Anlage hinaus aber kann es nicht gehen. Das wäre vielmehr die Aufgabe eines neuen Volksgeistes.  So fällt bei Hegel Volksgeist und das, was man Kulturstufe nennen kann, zusammen:  Ein Volksgeist macht nicht mehrere Kulturstufen durch, sondern bildet  eine  Kulturstufe des Weltgeistes.

Ferner, da die Entwicklung des Weltgeistes ganz unabhängig von den empirischen Völkern vor sich geht, da er sich einzig und allein aufgrund der ihm immanenten logischen Notwendigkeit entwickelt, so hat der Volksgeist a priori eigentlich gar keinen empirischen Inhalt, sondern nur einen übersinnlichen, geistigen: er hat zum Inhalt ein Stück des Weltgeistes. Nun behauptet HEGEL einfach (61) - und der Zusammenhang ist eigentlich nur im  Namen Volks geist gegeben (62) -, daß diesem übersinnlichen ein sinnlicher entspricht, daß dieses Moment des Weltgeistes zugleich das Prinzip, die Seele, eines wirklichen, tatsächlich existierenden Volkes ist.

Der Volksgeist wird, genau genommen, von ihm also nur als Lückenbüßer - tatsächlich nimmt ja auch der Staat als Inbegriff der Wirklichkeit eines Volkes in seinem System eine viel gewichtigere Stellung ein - in die Geschichte eingeführt. Er braucht ihn notwendig für sein System, um die Entwicklung des Weltgeistes, der Weltvernunft, in ein Verhältnis zu setzen zur empirischen Wirklichkeit. Zu einem solchen Mittelding zwischen der Entwicklung des Weltgeistes und der Entwicklung der empirischen Völker (63) eignet sich nur ein Begriff, der von beiden etwas an sich hat, deshalb kann er hierzu den Staat, der nur in der empirischen Wirklichkeit steht, nicht gebrauchen. So führt er dann den Volksgeist ein; dieser ist aber in seinem System nur eine Formel, nur ein Begriff, mit dem er experimentiert. Wie in der Mathematik mitunter Gleichungen in eine Rechnung eingeführt werden, die sich gegenseitig aufheben, die aber notwendig sind, um die Aufgabe zu lösen, so zieht HEGEL hier den Volksgeist heran, um seine Aufgabe, den Sinn der Geschichte zu finden, lösen zu können.
LITERATUR Friedrich Dittmann, Der Begriff des Volksgeistes bei Hegel, Leipzig 1909
    Anmerkungen
    1) Geschichte der Philosophie, Bd. 3, Werke Bd. XV, 2. Auflage, Berlin 1844, Seite 617
    2) Vorrede zur Rechtsphilosophie (Werke Bd. VIII, 2. Auflage, Berlin 1840, Seite 16 - 20. Vgl. dazu Geschichtsphilosophie (Reclam) Seite 74: "Die Einsicht ..., zu der ... die Philosophie führen soll, ist,  daß die wirkliche Welt ist, wie sie sein soll  (gesperrt von F. D.), daß das wahrhaft Gute, die allgemeine göttliche Vernunft auch die Macht ist, sich selbst zu vollbringen", und den ähnlichen Ausspruch in der Einleitung zur Religionsphiloophie (Bd. XI, 2. Auflage, Berlin 1840), Seite 79: "Die Philosophie betrachtet überhaupt nichts, was nicht ist, und sie hat es nicht mit so Ohnmächtigem zu tun, das nicht einmal die Kraft hat, sich zur Existenz fortzutreiben." Vgl. auch Geschichte der Philosophie (XIII) Seite 68f.
    3) Rechtsphilosophie § 270, Zusatz Seite 339: "Eine Hand, die abgehauen ist, sieht auch noch aus, wie eine Hand und existiert, doch ohne wirkich zu sein: die wahrhafte Wirklichkeit ist Notwendigkeit: was wirklich ist, ist in sich notwendig." (Geschichtsphilosophie, Seite 41f)
    4) Der bei HEGEL identisch ist mit dem Menschengeist: G.-Ph. Seite 61, 67, 149, 476 u. a. m.
    5) G.-Ph. Seite 97
    6) G.-Ph. Seite 41f, bes. Seite 43f
    7) Enzyklopädie III (Werke Bd. VII, 2, Berlin 1845) § 549, Seite 421; G.-Ph. Seite 52f, 60f.
    8) G.-Ph. Seite 57, vgl. auch Seite 98 und 125; Enz. III § 387, Seite 40f.
    9) G.-Ph. Seite 52
    10) G.-Ph. Seite 53
    11) G.-Ph. Seite 60
    12) G.-Ph. Seite 51f, ferner 98f und 107
    13) G.-Ph. Seite 52f, 154 und an vielen anderen Stellen.
    14) G.-Ph. Seite 53, ferner 562f; Rechtsphilosophie § 342, Seite 423
    15) R.-Ph. § 258 Zusatz Seite 311f; vgl. auch § 349, Seite 426, sowie G.-Ph. Seite 50, 54, 76f, 94, 107
    16) R.-Ph. § 258 Zusatz Seite 311f; § 33 Zusatz Seite 69. G.-Ph. Seite 76f
    17) G.-Ph. Seite 77. Vgl. auch viele der bereits zitierten Stellen.
    18) G.-Ph. Seite 90f.
    19) G.-Ph. Seite 107. Vgl. auch R.-Ph. § 32, Seite 64 und Rel.-Ph. I, Seite 74f (Bd. XI)
    20) So heißt es z. B. in der G.-Ph. Seite 124: "Die Prinzipien der Volksgeister in einer notwendigen Stufenfolge sind selbst nur Momente des einen allgemeinen Geistes, der durch sie in der Geschichte sich zu einer sich erfassenden Totalität erhebt und abschließt." Vgl. ferner ebd. Seite 41, 43f, 53, 67, 96; R.-Ph. § 345, Seite 425, § 352 , Seite 427f; Enz. III § 552, Seite 427
    21) Enz. III § 549, Seite 421. Der entsprechende Paragraph in der R.-Ph. lautet: "Weil die Geschichte die Gestaltung des Geistes in Form des Geschehens, der unmittelbaren natürlichen Wirklichkeit ist, so sind die Stufen der Entwicklung als  unmittelbare natürliche Prinzipien  vorhanden, und diese, weil sie natürliche sind, sind als eine Vielheit außereinander, somit ferner so, daß  einem Volk eines derselben zukommt,  - seine  geographische  und  anthropologische  Existenz" (R.-Ph. § 346, Seite 425). Ähnlich heißt es in der G. d. Ph. I, (Bd. XIII), Seite 46f: "In dieser Entwicklung geschieht es daher, daß eine Form, eine Stufe der Idee in einem Volk zum Bewußtsein kommt; so daß  dieses  Volk und  diese  Zeit nur  diese  Form ausdrückt, innerhalb welcher es sich sein Universum ausbildet und seinen Zustand ausarbeitet, - die höhere Stufe dagegen Jahrhunderte nachher in einem anderen Volks sich auftut." In der G.-Ph. ist die bezeichnendste Stelle die in Anm. 2, Seite 4 zitierte.
    22) Enz. § 550, Seite 426
    23) G.-Ph. Seite 94
    24) Enz. §§ 548 - 52. R.-Ph. § 340, Seite 422f; § 344, Seite 424f
    25) R.-Ph. § 340, Seite 422f; vgl. auch § 259 Zusatz Seite 314, G.-Ph. Seite 61, 70 ("List der Vernunft"), 124, 450.
    26) R.-Ph. § 273, Seite 348
    27) Enz. III § 550, Seite 426; R.-Ph. § 345, Seite 425.
    28) R.-Ph. § 345, Seite 425. Vgl. auch KUNO FISCHER, Geschichte der neueren Philosophie, Bd. 8, Heidelberg 1901, Seite 379f.
    29) G.-Ph. Seite 398f, vgl. auch Seite 111.
    30) R.-Ph. § 347, Seite 426; G.-Ph. Seite 119f.
    31) G.-Ph. Seite 116
    32) G.-Ph. Seite 107, vgl. auch Seite 93f; G. d. Ph. I, (Bd. XIII), Seite 46f; R.-Ph. § 344, Seite 424, § 263 Zusatz Seite 320.
    33) G. d. Ph. I, Seite 68f. Ebenda führt er auch die Stellung er  Philosophie  zum Volksgeist genauer durch. So heißt es z. B. Seite 68: "Dieser reiche Geist eines Volkes ist eine Organisation, - ein Dom, der Gewölbe, Gänge, Säulenreihen, Hallen, vielfache Abteilungen hat, welches alles aus einem Ganzen, einem Zweck hervorgegangen ist. Von diesen mannigfaltigen Seiten ist die Philosophie  eine  Form, und welche? Sie ist die höchste Blüte, - sie ist der Begriff der ganzen Gestalt des Geistes." -  Kunst  und Volksgeist: vornehmlich Ästhetik, Bd. X, Seite 229: Wie nun jeder Mensch in jeder Tätigkeit, sei sie politisch, religiös, künstlerisch, wissenschaftlich, ein Kind seiner Zeit ist ..., so bleibt es auch die Bestimmung der Kunst, daß sie für den Geist eines Volkes den künstlerisch gemäßen Ausdruck findet." -  Religion  und Volksgeist: vornehmlich Rel.-Ph. Bd. XI, Seite 78: "Die Religionen, wie sie aufeinander folgen, sind determiniert durch den Begriff, nicht äußerlich bestimmt, bestimmt vielmehr durch die Natur des Geistes, der sich gedrängt hat in der Welt, sich zum Bewußtsein seiner selbst zu bringen." -  Staat  und Volksgeist: an sehr vielen Stellen, insbesondere G.-Ph. Seite 80 - 90, ebd. 93f u. a. m. - Über  alle  diese Gebiete spricht HEGEL im Zusammenhang in der G.-Ph. Seite 93f.
    34) G.-Ph. Seite 107f, vgl. auch G.-Ph. Seite 94
    35) G.-Ph. Seite 119; G. d. Ph. I, Seite 69
    36) G. d. Ph. I, Seite 112
    37) G.-Ph. Seite 114
    38) Vgl. Anm. 15, Seite 7; außerdem G. d. Ph. I (XIII) Seite 59f, G. d. Ph. III (Bd. XV) Seite 685f; Rel.-Ph. (Bd. XI) Seite 241; G.-Ph. Seite 89f; Enz. (Bd. VII, 2) § 552, Seite 427
    39) G.-Ph. Seite 558
    40) Rel.-Ph. (Bd. XI) Seite 241
    41) G.-Ph. Seite 85f; vgl. auch Seite 93f: "nur mit dieser Religion kann diese Staatsform vorhanden sein, sowie in diesem Staat nur diese Philosophie und diese Kunst". Enz. III § 540, Seite 409f; R.-Ph. §§ 3 und 272.
    42) R.-Ph. § 273, Seite 352, § 274, Seite 352f.
    43) G.-Ph. Seite 523; Rel.-Ph. (XII) Seite 124
    44) G.-Ph. Seite 380
    45) G.-Ph. Seite 328; vgl. auch Seite 329f.
    46) G.-Ph. Seite 116 - 124, vgl. auch Seite 107, 297f, 334, 395 u. a. m.; Enz. III § 552; R.-Ph. § 344, Seite 424, § 347
    47) G.-Ph. Seite 118
    48) G.-Ph. Seite 90f, 94, 116, 121, 344f, 347f; G. d. Ph. I, Seite 68f; Rel.-Ph. (Bd. XI) Seite 453
    49) BARTH, Die Geschichtsphilosophie HEGELs und der Hegelianer, Leipzig 1890, Seite 14f. Vgl. auch WUNDT, Ethik I, 3. Auflage, Stuttgart 1903, Seite 461f.
    50) Die allerdings nur eine genauere Durchführung der dritten bedeuten würde. G.-Ph. Seite 94, vgl. auch Seite 90, 116, 121; Rel.-Ph. (XI) Seite 453
    51) Vgl. Anmerkung 48 und 50.
    52) G. d. Ph. I (XIII) Seite 70
    53) G.-Ph. Seite 347f
    54) G.-Ph. Seite 120
    55) G.-Ph. Seite 124
    56) G.-Ph. Seite 118
    57) G.-Ph. Seite 123f
    58) Vgl. dazu WUNDT, Ethik I, Seite 462: "Die Triebfeder der Entwicklung ist ... nicht die subjektive Willensfreiheit, sondern die der Vernunft immanente logische Notwendigkeit". Vgl. auch BARTH, Hegel und die Hegelianer, Seite 20f
    59) Und in dieser Beziehung hat HAYM (Hegel und seine Zeit, Berlin 1857) recht, wenn er (Seite 447) sagt, "daß die ganze  Arbeit  der Geschichte (bei HEGEL) zu einem Spiel herabsänke, das das Absolute mit sich selbst spielt". Die einzelnen Völker haben eigentlich an der "Arbeit" gar keinen Anteil, wie dann HEGEL auch selbst gesagt hat (G.-Ph. Seite 97), daß "die Entwicklung im Geist ein harter unendlicher Kampf gegen sich selbst" ist. Vgl. auch FEUERLEIN, Über die kulturhistorischen Bedeutung Hegels, Historische Zeitschrift, Bd. 2, 1870, Seite 353f. Dagegen ist die Beurteilung bei ROCHOLL (Die Philosophie der Geschichte, 1878, Seite 132f) einseitig.
    60) R.-Ph. § 352
    61) G.-Ph. Seite 96f, 107f u. a. m.; Ästhetik, Bd. X, Seite 229; Rel.Ph. Bd. XI, Seite 74f, Seite 262 heißt es: "Dies sind die Grundbestimmungen, die die Momente der Entwicklung des Begriffs und zugleich der konkreten Entwicklung sind." - Charakteristisch ist die Stelle in der G. d. Ph. I, Seite 43: "Nach dieser Idee behaupte ich nun, daß die Aufeinanderfolge der Systeme der Philosophie in der Geschichte, dieselbe ist als die Aufeinanderfolge in der logischen Ableitung der Begriffsbestimmungen der Idee."
    62) Wenngleich er seine tiefere Begründung natürlich in der von HEGEL angenommenen Identität von Denken und Sein findet.
    63) Vgl. dazu BRUNSTÄD (in den Anmerkungen der Reclamschen Ausgabe der G.-Ph., Seite 576f): Nach ihm stellt der Begriff des Volksgeistes "die methodische Beziehung her zwischen der abgesonderten Theorie der Gemeinschaftsbildungen und der Zugehörigkeit zum tatsächlichen geschichtlichen Verlauf", er stellt die Verbindung her zwischen "Systematischem und Historischem".