ra-2cr-2R. AvenariusM. SchlickW. WundtJ. EisenmeierTh. Elsenhans    
 
ALEXIUS MEINONG
Für die Psychologie und gegen den
Psychologismus in der allgemeinen Werttheorie


"Werthaben ist nicht so viel als Begehrtwerden; denn das meiste dessen, was gleichsam in den Wertbereich eines Subjekts gehört, ist zu gegebener Zeit seitens dieses Subjekts unbedacht und daher vollends unbegehrt."

I. Einleitendes

An der Entwicklung, die die allgemeine Wertheorie von den bescheidenen Anfängen meiner "psychologisch-ethischen Untersuchungen" (1) an bis zu dem achtunggebietenden Lehrgebäude genommen hat, das in W. M. URBANs schönem Buch (2) aufgerichtet ist, habe ich außer durch zwei kleine Beiträge (3) mich nur noch durch ein Kapitel meines Buches "Über Annahmen" (4) zu beteiligen versucht, bei dem auch in seiner Neuauflage (5) äußere Gründe ein genaueres Eingehen gerade auf werttheoretische Prinzipienfragen untunlich erscheinen ließen. Unter solchen Umständen bot mir die für mich so ehrenvolle Aufforderung der ethischen Sektion des IV. internationalen Kongresses für Philosophie zu Bologna erwünschte Gelegenheit, der Diskussion seiner Teilnehmer jene Auffassung der Grundtatsachen allgemeiner Werttheorie vorzulegen, die mir nach manchem unvermeidlichen Wandel den Tatsachen zur Zeit am besten zu entsprechen scheint. Die so entstandene Skizze jedoch durfte ich für ausreichend unabhängig von den besonderen Aufgaben des Kongresses halten, um ihre Wiedergabe (außer im Kongreßbericht) auch an gegenwärtiger Stelle als gerechtfertigt erscheinen zu lassen. Es liegt an der Knappheit des für eine Kongreßmitteilung naturgemäß verfügbaren Raums, daß die Darlegung über eine Zusammenfassung des Allernötigsten nicht hinausgehen konnte.

Eignet der allgemeinen Werttheorie im Unterschied von der ökonomischen, aus der sie hervorgegangen ist, die Allgemeinheit der Problemstellung, so wird es für diese kaum zu weitausgreifend sein, von den mancherlei Gebrauchsweisen des Wortes "Wert" auszugehen. Ich finde deren, immerhin ohne andere als empirische Vollständigkeitsgewähr, vier Hauptfälle vor:
    1. Buchstabensymbolen, wie die Mathematik sie anwendet, schreibt man oft unbestimmten Wert zu, setzt dann wohl im Bedarfsfall bestimmtere Werte ein, wertet Gleichungen aus usw. AVENARIUS'  R-  und  E-Werte  fügen sich nicht einmal der Beschränkung, Größen zu sein.

    2. Vieles bezeichnet man als anerkennenswert, bewundernswert, nachahmenswert usw. Ein Substantiv "Wert" steht dem in diesem Sinne gebrauchten Adjektiv "wert" wenigsten in der deutschen Sprache nicht zur Seite; passend könnte man hier zum Ersatz wohl "Würdigkeit" sagen.

    3. Gewissen Dingen schreibt man Nährwert, Heizwert, Brennwert und dgl. zu, Fähigkeiten also zu Leistungen verschiedener Art. Auch der Tauschwert der Nationalökonomie kann hierher gerechnet werden. An Leistungen scheint, wenn man etwa von der "Wertigkeit" in der Chemie absieht, hier nur einbezogen werden zu können, was zugleich Wert hat in seinem letzten Wortsinn, nämlich

    4. Wert in der Bedeutung, in der man Kostbarkeiten von Gold und Edelsteinen ebenso wie brauchbaren Instrumentem, Andenken an teure Dahingeschiedene ebenso wie den Gesinnungen Lebender, vergangenen Erlebnissen ebenso wie künftigen Schicksalen und unübersehbar vielem anderen Wert beimißt. Die ökonomische Wertlehre hat hier gern von subjektivem Wert geredet im Gegensatz zu den unter 3 verzeichneten Fällen von Wert, den sie dann objektiven Wert nannte. Wer diese Ausdrücke lieber für andere Zwecke aufspart, könnte für das unter 4 Gehörige nach dem Vorausgang FRIEDRICH von WIESERs (6) den Ausdruck "persönlicher Wert" verwenden, bei dem nur nicht an "Persönlichkeit", sondern an "Person" zu denken ist, so daß in dieser Benennung nichts als der Umstand zur Geltung kommt, daß es keinen Wert in einem Sinne geben kann, der nicht Wert für irgendjemanden wäre.
Vielleicht ist es möglich, Fall 1 unter den für Fall 3 maßgebenden Gesichtspunkt der Leistungsfähigkeit zu subsumieren. Dagegen würde man den Fall 4 durch eine analoge Subsumtion seiner ganzen Eigenart berauben, in der zugleich zweifellos gerade das gelegen ist, dessen Bearbeitung jedermann von jeder Werttheorie verlangt. So darf die allgemeine Werttheorie die Fälle 1 und 3 im Prinzip, das aber natürlich unter besonderen Umständen Ausnahmen gestattet, beiseite lassen. An Fall 2 dagegen wird sie in gewissen Gestalten kaum vorübergehen dürfen, aber diesen am besten erst nach der Gewinnung einigen Einblickes in die Eigenart von Fall 4 gerecht zu werden versuchen. So haben wir uns in erster Linie dem persönlichen Wert zuzuwenden und dessen Wesen näher zu treten. Im folgenden soll zunächst unter "Wert", wo nichts besonders bemerkt ist, allemal "persönlicher Wert" verstanden werden.

Da Wert schon dem sprachlichen Ausdruck nach als Prädikat der Wertobjekte auftritt, so liegt am nächsten, im Wert auch in der Tat eine Eigenschaft zu vermuten, die allen Wertobjekten gemeinsam ist. Aber es scheint nichts geben zu können, das nicht unter irgendwelchen Umständen auch Wert haben könnte. Ist dem so, dann scheint das Unternehmen, den persönlichen Wert im Wertobjekt allein zu suchen, aussichtslos und die Heranziehung des Wertsubjektes zur Charakteristik des Wertes unvermeidlich. Das Wertsubjekt aber kann, so viel ich sehe, nur seinen Erlebnissen nach in Frage kommen. Unter Vernachlässigung anderer Versuche, die mit gescheitert scheinen, ist so die erste Arbeit auf eine ausreichende Charakteristik der Werterlebnisse zu wenden.


II. Die Werterlebnisse

Es besteht kein begründeter Zweifel daran, daß unser Verhalten zum Wert gerade hinsichtlich seines Wesentlichsten über das Gebiet des Intellektuellen hinausreicht, insofern also nicht dem Geistes-, sonderm dem Gemütsleben angehört. Geht aber alles Emotionale auf zwei Elementarbetätigungen zurück, Fühlen und Begehren, so ist auch für die Werterlebnisse die nächstliegende Frage, ob sie Gefühle oder Begehrungen sind. Da Wirtschaften ein Tun ist, war es der ökonomischen Werttheorie nächstgelegt, Begehrungstheorie des Wertes zu sein. Dagegen ist in der allgemeinen Werttheorie zugleich mit ihrer prinzipiellen Inangriffnahme die Berücksichtigung des Gefühls in den Vordergrund getreten; uns was mir auch heute noch gegen die Bevorzugung des Begehrens zu entscheiden scheint, ist folgendes:

Werthaben ist nicht so viel als Begehrtwerden; denn das meiste dessen, was gleichsam in den Wertbereich eines Subjekts gehört, ist zu gegebener Zeit seitens dieses Subjekts unbedacht und daher vollends unbegehrt. Werthaben ist aber auch nicht so viel als Begehrtwerdenkönnen; denn die in diesem Können gelegene Möglichkeit ist einerseits an die Natur von Objekt und Subjekt, andererseits an die Stellung gebunden, die das Objekt (nach Meinung des Subjekts) gegenüber dem Bereich des Wirklichen einnimmt und in keiner dieser beiden Hinsichten sind die natürliche Begehrungsschranken zugleich Wertschranken. Nicht in Bezug auf die Beschaffenheit von Subjekt und Objekt: denn ein passiv veranlagtes oder durch üble Erfahrungen zur Resignation herabgestimmtes Subjekt wird vieles sonst Begehrbare, ja von ihm Begehrte nicht mehr (oder höchstens unverhältnismäßig schwach) begehren, das darum für dieses Subjekt doch durchaus nicht wertlos geworden ist. Und noch weniger in Bezug auf das Dasein des Objektes: niemand kann etwas für eine Zeit begehren, da es seiner Überzeugung nach ohnehin existiert; für den Geizigen aber  hat  sein Schatz im Grunde nur Wert, sofern er ihn besitzt, - der Schatz, den er erst begehrt,  hätte  bloß Wert für ihn,  falls  er ihn besäße. (7)

So ist Begehren jedenfalls nicht das Werterlebnis schlechthin und stellt auch nicht die charakteristischste Weise dar, in der sich das Objekt zum Wertobjekt als solchem verhält. Ihm dagegen die Rolle  eines  Werterlebnisses nicht zuzuerkennen, das schiene mir heute doch seiner Bedeutung und engen Zugehörigkeit zu den Werttatsachen nicht ausreichend Rechnung zu tragen, und sich auf die Einbeziehung von Gefühl  und  Begehrung sich zu einigen, mag zur Zeit immerhin mindestens diejenige Schlichtung der Kontroverse bedeuten, die einer weiteren Erforschung der Tatsachen die geeignetsten Wege ebnet.

Während sich aber jedes Begehren gleich gut zu eignen scheint, ein Werterlebnis abzugeben, ist keineswegs jedes Gefühl ein Wertgefühl, sondern nur eines, durch das das Subjekt zum Sein oder Nichtsein, insbesondere zur Existenz oder Nichtexistenz eines Objektes gleichsam Stellung nimmt. Das leisten nur Gefühle, die sich auf Objektive, näher Seins- bzw. Nichtseinsobjektive beziehen, also nicht Gefühle, die allein auf Vorstellungen gestellt sind, Vorstellungsgefühle, wohl aber solche, die ein Urteil zur psychologischen Voraussetzung haben, also Urteilsgefühlem unter diesen aber wieder nicht diejenigen, bei denen es zunächst auf den Urteilsakt ankommt (Wissensgefühle), sondern solche, bei denen der eben dem Objektiv zugeordnete Urteilsinhalt entscheidet. Diese Urteilsinhaltsgefühle habe ich Werthaltungen genannt; sie heißen auch Gefühle von Freude und Leid in möglichst elementarem Sinn, bezogen auf Dasein oder Nichtdasein von Objekten bestimmter Beschaffenheit oder bestimmten Soseins. Am selben Objekt sind von diesen Gefühlen nur Daseinsfreude mit Nichtdaseinsleid, Daseinsleid mit Nichtdaseinsfreude verträglich, die Glieder eines jeden dieser Paare aber sogar in besonderem Maße zusammengehörig, als ob sie einander in gewissem Sinne gegenseitig forderten. Solche zusammengehörige Gefühle nenne ich Gegengefühle: in ihnen betätigt sich das Interesse des Subjekts am betreffenden Objekt, das ein Gut heißt, wenn ihm Daseinsfreude und Nichtdaseinsleid, dagegen ein Übel, wenn ihm Daseinsleid und Nichtdaseinsfreude zugehören.

Aber Objektive können nicht nur durch Urteile, sondern auch durch Annahmen, die man den Ernsturteilen auch als Phantasieurteile gegenüberstellen kann, erfaßt werden. Auf sie gründen sich unter günstigen Umständen Phantasiewerthaltungen, die ich auch Wertungen genannt habe. Sie stehen den Ernstwerthaltungen gegenüber wie die Annahmen den Urteilen, - übrigens auch wie die Phantasiebegehrungen, die ebenfalls den Werterlebnissen zuzuzählen sind, den Ernstbegehrungen. Außer Werthaltungen und Wertungen, Ernst- und Phantasiebegehrungen sind mir keinerlei Werterlebnisse bekannt. Das schließt natürlich nicht aus, daß an diesen Erlebnissen, namentlich wo es sich um Übertragung oder eine sonstige Ableitung von Werten handelt, noch mancherlei an intellektuellen wie emotionalen Betätigungen beteiligt sein mag, das darum doch nicht zu den eigentlichen Werterlebnissen zu rechnen ist. Auch die vielberufenen Werturteile gehören nicht zu diesen.


III. Der persönliche Wert

Welches von den verschiedenen Werterlebnissen einem Objekt gegenüber gleichsam zur Anwendung kommt, hängt nicht von der Beschaffenheit des Objekts, sondern von dem ab, was man seine Position zum Subjekt nennen könnte. Nur kommt dabei zunächst nicht so sehr die wirkliche als die vom Standpunkt des Subjekts aus vermeintliche Position in Betracht, der gegenüber das betreffende Werterlebnis etwas wie eine adäquate Stellungnahme seitens des Subjektes ausmacht. Solcher Positionen des Objektes  O  zum Subjekt  S  gibt es in der Hauptsache vier:
    1.  O  ist gegeben,

    2.  O  ist nicht gegeben,

    3.  O  befindet sich für die in Frage kommende Zeit (man denkt hier wohl zunächst an die Zukunft, wie bei 1 und 2 an die Gegenwart; prinzipiell gilt aber hier wie dort Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft gleich) im Bereich des Begehbaren oder wenigstens

    4. im Bereich des Annehmbaren, was dann freilich nur noch als eine Art Quasiposition bezeichnet werden kann. Hierauf reagiert unter günstigen Umständen  S  bzw. 1. durch Daseins-, 2. Nichtdaseinsgefühl, 3. durch Begehren, 4. durch Phantasiegefühl, eventuell auch Phantasiebegehren, wozu übrigens schon die Fälle 1 - 3 mehr oder minder günstige Gelegenheit bieten.
Faßt man, was freilich ohne einige Konvention kaum angeht, das Wort "Werterlebnis" im Sinne von "Erleben eines Wertes", dann stehen den Werterlebnissen des  S  Erlebniswerte des  O  gegenüber, die man etwa als Gegebenheits-, Nichtgegebenheits-, Begehrtheits- und Phantsiewerte unterscheiden könne. Keiner von ihnen ist das, was man "den Wert" des  O  schlechthin zu nennen gewöhnt ist, aber jeder hat einen gewissen Anteil an diesem Wert, so daß man ihn mit nicht allzugroßer Ungenauigkeit als den Totalwert jener vier Erlebniswerte als Partialwerte gegenüberstellen und versuchen mag, seinen Begriff von den Partialwerten aus zu präzisieren.

Gehen wir etwa vom jedenfalls nächstliegenden Fall der Gegebenheit des  O  aus, so vollzieht sich der Übergang von Werterlebnis zu Erlebniswert hier einfachst durch die Bestimmung, dieser bestehe darin, daß  S  im Bezug auf  O  ein Daseinsgefühl, etwa Daseinsfreude erlebt. Aber so sehr sich diese Aufstellung durch ihre Präzision empfehlen möchte, so denkt doch niemand daran, den Wert mit dem betreffenden Werterlebnis entstehen und vergehen zu lassen. Dem Erfordernis dieser (durch FELIX KRÜGER) eher zu viel als zu wenig betonten Konstanz ist durch einen einfachen, aber fundamentalen Gedankenschritt Rechnung zu tragen. Statt aktuell kann man den Gegebenheitswert auch potentiell fassen. Der Aktualwert im obigen Sinne setzt voraus, daß sowohl  O  als auch  S  existiert, in komplizierteren Fällen vielleicht auch manches an Umständen  U,  um derentwillen sich etwa  S  am Dasein des  O  überhaupt oder doch gerade in diesem oder jenem Maß freut, - endlich auch einen Anlaß  A,  vermöge dessen sich  S  gerade zur gegebenen Zeit dem  O  mit seinen Erlebnissen zuwendet. Nun kann man die obige Bestimmung so abändern: der Gegebenheitswert besteht darin, daß  S, sofern A  vorliegt, am  O  Daseinsfreude erlebt. Diesen Wert kann man den Gegebenheits-Potentialwert nennen, dessen Gedanke aus dem des Gegebenheits-Aktualwertes dadurch gewonnen ist, daß eine Voraussetzung des letzteren zum hypothetischen Konstitutivum des ersteren gemacht wird. Ich nenne dieses Vorgehen Potentialisierung, und man sieht leicht, daß dasselbe nicht nur auf  A,  sondern ebenso auf  U, S  und  O  angewendet werden kann, indem man eine Voraussetzung nach der anderen zum hypothetischen Konstitutivum jenes Objektivs macht, als welches sich der betreffende Potentialwert, der so gleichsam verschiedene Grade von Potentialität aufweisen kann, überall darstellt. Es kann auf diese Weise eine Reihe von Wertbegriffen gebildet werden, an deren Ende als Gegenstück zum zuerst festgelegten reinen Aktualwert ein reiner Potentialwert steht, indessen wird die Vermittlung zwischen diesen Extremen durch viele gemischte Potentialwerte hergestellt, wie durch die Anzahl der gegeneinander ausreichend selbständigen Voraussetzungen eben gestattet wird.

Natürlich läßt sich die Operation der Potentialisierung an jedem der verschiedenen Partialwerte vornehmen, ihre Bedeutung tritt jedoch erst beim Zusammennehmen mehrerer Partialwerte, insbesondere aber beim Totalwert zutage. Zunächst wäre solches Zusammennehmen bei reinen Aktualwerten nicht wohl möglich, da die verschiedenen Positionen des  O  zu  S,  vom Phantasiefall etwas abgesehen, einander ausschließen. Im Gegensatz zu einer solchen Unverträglichkeit drängt sich bei ausreichender Potentialisierung ein Gesichtspunkt auf, unter dem sich das Zusammennehmen sämtlicher Partialwerte als das einzig Natürliche herausstellt. Dieser Gesichtspunkt ist in dem Umstand gegeben, daß die verschiedenen Weisen, wie  S  hinsichtlich desselben  O  auf dessen mögliche Positionen reagiert, miteinander gesetzmäßig zusammenhängen. Die diesen Zusammenhang vermittelnde dispositionelle Beschaffenheit des  S  heißt dessen Interesse an  O  (genauer das praktische Interesse, dem das das die Wissensgefühle betreffende theoretische Interesse "für"  O  gegenübersteht). Der Totalwert oder Wert schlechthin des  O  für  S  läßt sich daher als die Tatsache bestimmen, daß  S  an  O  Interesse hat und die Größe des Wertes ist im wesentlichen durch die Größe dieses Interesses bestimmt.

Der so gewonnene Wertbegriff zeigt nun aber ferner in Bezug auf seine Potentialisierungsgrade eine weitgehende Latitude, ohne die das Bedürfnis nach genauer Anwendung immer wieder auf unlösbare Schwierigkeiten führen würde. Zwar ist der Fall reiner Aktualität dem Obigen gemäß beim Totalwert ausgeschlossen: was oben als "Anlaß" mit  A  bezeichnet wurde, muß hier jederzeit eines der hypothetischen Konstitutiva bleiben. Es ist sicher in besonderem Maße natürlich, nur vom gegebenen  O,  etwa einem  O,  das ich besitze, zu sagen, es  habe  Wert für mich, während dieses Buch jedoch, jenes Gemälde nur Wert für mich  hätte,  wenn ich es besäße. Daneben ist aber die Wendung, "ich begehre das  O,  weil es für mich wertvoll ist", doch auch nicht als inkorrekt abzulehnen: sie setzt eben einen Wertbegriff höherer Potentialisierungsstufe voraus, indem hier Gegebenheit, zunächst Besitz des  O  in den Bereich der hypothetischen Konstitutiva einbezogen ist. Der Wert des  O  kommt dann darin zur Geltung, daß ich an  O,  von anderen Werterlebnissen abgsehen, Daseinsfreude hätte,  falls  eben  O  und etwa  U  gegeben und natürlich auch für das erforderliche  A  gesorgt wäre. Ebenso kann  S  entweder ganz oder gewissermaßen einem Teil nach aus den Voraussetzungen in die hypothetischen Konstitutiva übergehen. Dieser gleichsam partielle Übergang pflegt z. B. hinsichtlich der intellektuellen Dispositionen des  S  in der Regel vollzogen zu sein, so daß man keinen Anstand nimmt, dem Kind oder dem Schwachsinnigen Werte zuzusprechen, auch wenn der tatsächliche intellektuelle Zustand die betreffenden Werterlebnisse ausschließt. Ähnlich kann mit dem Wissen, der Orientiertheit des intellektuell normalen  S  umgegangen werden: es ist nicht sinnlos, den Goldschätzen Kaliforniens für die Bewohner dieses Landes Wert beizumessen auch im Hinblick auf eine Zeit, wo diese Schätze noch nicht entdeckt waren. (8): nur könnte man freilich diese Unentdecktheit auch als Mangel am erforderlichen  U  auffassen und dem in Rede stehenden Gold daraufhin ebenso den Wert absprechen wie dem Eisen im Mittelpunkt der Erde. Dagegen ist sozusagen das ganze  S  unter die hypothetischen Konstitutiva gewandert, wenn dem  O  Wert nachgesagt wird, ohne die Existenz eines  S  vorauszusetzen. Eine solche Betrachtungsweise wird in der Regel schon recht wenig natürlich sein; aber ihre Statthaftigkeit ist prinzipiell unter dem Gesichtspunkt der Potentialisierung zweifellos, die ja auch hier bis zur reinen Potentialität fortschreiten kann, zu einem Wertbegriff also, bei dem sowohl die Existenz des  O  als die des  S  bzw.  U,  kurz in der alle Voraussetzungen, die gegenständliche Bestimmtheit des  O  natürlich ausgenommen, in die hypothetischen Konstitutiva aufgegangen sind.

Erweist sich der Wertbegriff durch eine solche Beweglichkeit hinsichtlich der Potentialisationsgrade vielen sonst unbesiegbaren kasuistischen Schwierigkeiten gewachsen, so ist doch die zwischen diesen Stufen nach Bedarf zu treffende Auswahl nicht etwa eine bedeutungslose Entscheidung. Je näher der Grenze ungemischter Potentialität, desto ärmer und allgemeiner ist der Wertbegriff, der bei Erreichung dieser Grenze ohne Fehler durch den Begriff einer (zum Subjekt) relativen Eigenschaft des  O  ersetzt werden kann. Je näher umgekehrt der Aktualitätsgrenze, desto größer der Reichtum an voneinander unabhängigen Tatsachen, die in die Behauptung eines Wertes eingeschlossen sind. Auch sind die Momente  O, S  und  U  keineswegs gleich leicht als Voraussetzungen zu entbehren, so offenbar  O  leichter als  S,  und an  S  die intellektuellen Dispositionen leichter als die emotionalen, wie die obigen Beispiele von Kinder und Schwachsinnigen beleuchten, an denen aber freilich eine Art Vernünftigkeitsmoment zur Geltung zu kommen strebt, das über das Gebiet des Intellektuellen weit ins Emotionale hineinreicht und es nahe legt, die obige Wertdefinition in die Form auszugestalten: Der Wert eines  O  besteht in der Tatsache, daß ein  S  am  O  Interesse nimmt, nehmen könnte oder doch vernünftigerweise nehmen sollte.

Allerdings zeigt sich nun durch diese letzte Wendung die ausschließlich psychologische Wertbetrachtung durchbrochen. Aber sie daraufhin abzulehnen, erscheint mir heute als ein ebenso unstatthafter Psychologismus wie etwa der Versuch, Gegenstands- oder auch Erkenntnistheorie in Psychologie aufzulösen. Vielmehr dürfte gerade unvoreingenommene Berücksichtigung der psychologischen Empirie ergeben, daß die psychologische Behandlung der Wertprobleme den vortheoretischen Wertgedanken nicht unerheblich modifiziert und so gewisse Bedürfnisse der naiven Wertbetrachtung unbefriedigt gelassen hat, die sich auch im Theoretiker immer wieder regen und in seine Aufstellungen Tendenzen hineintragen, denen die Psychologie selbst so wenig gerecht werden kann wie etwa dem Gegensatz von Wahr und Falsch am Urteil, denen aber gleichwohl die allgemeine Werttheorie gerecht werden muß, will sie nicht dauernd hinter ihren natürlichen Aufgaben zurückbleiben. Sie wird dem instinktiven Widerstreben des Naiven dagegen, den Wert des  O  mit einem außerhalb des  O  Liegenden, zunächst also einem  S  entstehend und vergehend zu denken, gewiß nicht den empirisch so wohlbegründeten Begriff des relativen, d. h. des persönlichen Wertes opfern. Aber sie wird einen Weg zu suchen haben, der sich dem Ideal eines unpersönlichen, insofern also absoluten Wertes anzunähern verspricht und zugleich für die jenem Ideal gelegentlich der Wertgedanken des täglichen Lebens wie der Wissenschaft gemachten Konzessionen einiges an legitimierendem Verständnis beizusteuern vermag. Sich in dieser Hinsicht noch höhere Ziele zu stecken, dazu wird vorerst selbst eine so großzügige Begriffsdichtung wie MÜNSTERBERGs "Philosophie der Werte" denjenigen kaum ermutigen, der meint, daß es sich hier wie in aller Wissenschaft um Tatsachenfragen handelt, auf die der menschliche Intellekt die Antwort doch leichter und zuverlässiger durch Arbeit von unten hinauf als durch Systembildung gewinnen mag.


IV. Die emotionale Präsentation
und der unpersönliche Wert

Der Gedanke, die Verwandtschaftsbeziehungen zwischen intellektuellen und emotionalen Erlebnissen könnten durch die sonst ganz sachgemäße psychologische Traditioin mehr als billig in den Hintergrund gedrängt worden sein, ist seit WILHELM WINDELBANDs Aufstellungen immer wieder erwogen und neu ausgestaltet worden: noch HEINRICH GOMPERZ "pathempirische" Betrachtungsweise und HEINRICH MAIERs "emotionales Denken" bezeugen dies, so grundverschieden sonst auch die Meinung dieser Termini sein mag. Näher stehen dem Folgenden jedenfalls FRANZ BRENTANOs von mir in Zeiten psychologischen, wo nicht psychologistischen Jugendmutes unzureichend gewürdigte Positionen in Bezug auf eine "als richtig charakterisierte Liebe", sowie HERMANN SCHWARZ' Aufstellungen über "analytisches" und insbesondere "synthetisches Vorziehen", - am nächsten wohl die Ausführungen E. LANDMANN-KALISCHERs über den "Erkenntniswert" des Gefühles (9), die mir heute, meinem ersten Eindruck entgegen, ihren Hauptgedanken nach das Wichtigste zu sein scheinen, was zur Begründung der hier zu skizzierenden Auffassung bisher beigebracht worden ist.

Die Funktion, der psychischen Bearbeitung Gegenstände zu präsentieren, ist von jeher und mit Recht in besonderem Maße den Vorstellungen zugeschrieben worden; mit Unrecht aber hat man die Fähigkeit hierzu den Vorstellungen allein beigemessen. Ich habe an anderem Ort darzutun versucht, daß wie die Vorstellungen Objekte, so die Urteile und Annahmen Objektive präsentieren können. Beides kann man Fremdpräsentation (durch Auswärtswendung) nennen im Gegensatz zur Selbstpräsentation (durch Einwärtswendung) nicht nur intellektueller, sondern auch emotionaler Erlebnisse in der inneren Wahrnehmung. Emotionale Phantasieerlebnisse aber betätigen auch, auswärts gewendet, ihre Eignung zur Fremdpräsentation, wo sie dem Erfassen innerer Erlebnisse dienen, die dem Erfassenden zwar angehören, aber ihm nicht gegenwärtig sind, und vollends dem Erfassen solcher, die ihm gar nicht angehören. Derlei Präzedenzfällen, wenn man so sagen mag, gegenüber kann es nicht mehr befremden, nun auch auswärtsgewendete emotionale Erlebnisse an der Fremdpräsentation beteiligt zu finden. Dies scheint mir nun in der Tat der Fall, wo man etwa eine Temperatur angenehm, eine Melodie schön, ein Werkzeug oder eine Handlung gut findet. Die Gleichartigkeit der Prädikationen in "die Temperatur ist angenehm" mit der etwa in "die Temperatur ist hoch" hat nur bisher angesichts der so sehr auffälligen besonderen Subjektivität des Gefühls nicht zur Geltung zu kommen vermocht. Ohne Zweifel steht ja die Leistungsfähigkeit des Gefühles als Erkenntnismittel weit hinter der der Vorstellung zurück: aber die Subjektivität und sonstige Trüglichkeit etwa der Empfindungen hat man ja doch auch immer höher und jedenfalls längst schon hoch genug veranschlagen gelernt, um in dieser Hinsicht nun auch beim Gefühl dem Gedanken eines mehr graduellen als qualitativen Unterschiedes näher treten zu dürfen. Ist aber erst einmal der Druck der Vormeinung gewichen, dann erkennt man leicht, wie erfahrungsfremd es doch eigentlich ist, das Attribut "angenehm" unseres Beispieles so zu interpretieren, als ob, wer es präzidierte, etwa unter Reflexion auf ein erlebtes Lustgefühl dieses als Wirkung der Temperatur in Anspruch nähme, genauer vielleicht der Temperatur die Fähigkeit nachsagen wollte, ein solches Gefühl zu erregen. In Wahrheit wird z. B. der Himmel in keinem anderen Sinne "schön" genannt als der Sinn ist, in dem er für "blau" gilt, nur daß das Erlebnis, durch das die erste dieser Eigenschaften präsentiert wird, im psychischen Leben nicht nur die Rolle eines Erfassungsmittels spielt, was auch sprachlich darin zur Geltung kommt, daß für sie direkt ein sprachlicher Ausdruck zur Verfügung steht und nicht bloß indirekt, gleichsam durch den präsentierten Gegenstand hindurch, wie das etwa am Ausdruck "Blauempfindung" zu bemerken ist.

Stehen sonach den Gefühlen (übrigens nicht minder den Begehrungen) in ähnlicher Weise eigene Gegenstände gegenüber wie den Vorstellungen und Gedanken, so kann natürlich die Mannigfaltigkeit dieser Gegenstände die der präsentierenden Gefühle nicht übersteigen, folgt aber jedenfalls zum mindesten der Vierteilung der Gefühle nach ihren psychologischen Voraussetzungen. Hält man Vorstellungsakt- und Vorstellungsinhaltsgefühle, Denkakts- und Denkinhaltsgefühle auseinander, so sind diesen Klassen die Fühlgegenstände Angenehm, Schön, Wahr, Gut zwanglos zuzuordnen, falls man dem Wort "wahr" auch eine Fühlbedeutung beimessen darf, was angesichts der so oft herangezogenen "Wahrheitsgefühle" sicher nichts Unnatürliches ist. Wer auch Objektive als ästhetische Gegenstände gelten lassen möchte, wird den Fühlgegenständen Schön und Gut lieber Soseins- und Seinsgefühle an die Seite stellen. Jedenfalls bieten nun aber diese Fühlgegenstände Gelegenheit zu Erkenntnisbetätigungen, die sie namentlich zusammen mit Vorstellungs- und Gedankengegenständen betreffen. Die nächstliegende Gelegenheit dazu bieten intellektuell präsentierte Gegenstände, die emotionale Erlebnisse auf sich ziehen und so zu den durch diese präsentierten Gegenständen in Beziehung treten. Ist  M  der intellektuell,  z  der emotional präsentierte Gegenstand, so tritt diese Beziehung im Urteil  M ist z  (z. B. "dieses Ornament ist schön") zutage, das natürlich richtig oder falsch sein kann, bzw. sein muß wie jedes Urteil. Ist es Tatsache, daß  M z  ist, dann sagt man vom  M  mit Rücksicht auf das das  z  präsentierende emotionale Erlebnis  M verdiene  dieses, wohl auch,  M  sei dieses Erlebnisses und etwa auch der natürlichen Konsequenzen daraus würdig. Das Ornament unseres Beispieles verdient zu gefallen, es ist würdig, als wohlgefällig anerkannt, bei dieser oder jener Gelegenheit als Schmuck angewendet zu werden usw. Diese Verdientheit oder Würdigkeit ergibt sich aus jenem Urteil, wie die Konklusion aus ihren Prämissen. Eine gewisse Präsumtion solcher Würdigkeit dürfte dem intellektuell präsentierten Gegenstand eines jeden emotionalen Erlebnisses seitens des Subjekts zuteil werden, dem es ja auch, wenn es urteilt, natürlich ist, die Tatsächlichkeit des im Urteil erfaßten Objektivs zu präsumieren.

Wie ohne weiteres ersichtlich, sind wir hier zu jenem Begriff gelangt, der uns eingangs bei der ersten Überschau über die Bedeutungen der Worte "Wert" und "wert" an zweiter Stelle begegnet ist. Das Verhältnis dieses Begriffs zu dem des persönlichen Wertes ergibt sich dagegen aus dem Umstand, daß es im allgemeinen so viele Fälle von Würdigkeit geben wird, als es präsentierende Erlebnisse auf emotionalen Gebiet gibt. Halten wir uns der Einfachheit halber wieder an das Nächstliegende, das Gefühl, so stehen den vier Fühlgegenständen Angenehm, Schön, Wahr und Gut vier Würdigkeiten gegenüber, die hier verständlich als hedonische, ästhetische, logische und axiologische Würdigkeit bezeichnet seien. Ob es speziell auf dem Gebiet des Angenehmen eine Würdigkeit auch wirklich gibt, d. h. ob hier Gelegenheit zu wahren Urteilen von der obigen Form  "M ist z"  wirklich vorliegt, soll durch diese Begriffsbestimmung nicht ausgemacht sein: in Bezug auf die drei anderen Fälle wird es an einer kräftigen Vormeinung zugunsten der Würdigkeit sicher nicht fehlen. Für das Gebiet der persönlichen Werte aber kommt natürlich nur der Fall der axiologischen Würdigkeit in Betracht. Es ist sofort einleuchtend, daß sich die Frage nach dieser Würdigkeit bei allen persönlichen Werten erheben läßt und es liegt nahe, nur jene davon als Werte im  eigentlichsten Sinne  anzuerkennen, bei denen diese Frage mit Recht bejaht werden darf.

Wert in dieser durch das bisher Dargelegte noch nicht berücksichtigten Bedeutung hat also ein Objekt nicht schon, sofern ihm das Interesse eines Subjekts zugewendet ist, sondern erst, sofern es dieses Interesse verdient. Einfacher läßt sich nun aber auch sagen: es hat Wert, sofern ihm das durch Werterlebnisse zu Präsentierende tatsächlich zukommt und darin liegt nun die noch einfachere Bestimmung: Wert ist das durch Werterlebnisse Präsentierte. Natürlich ist der emotional präsentierte Gegenstand als solcher so wenig Erlebnis als der intellektuell präsentierte. Der Wert in dem in Rede stehenden Sinne ist also zwar durch ein Erlebnis erfaßt, wie alles andere Erfaßte, aber er hat in seinem Wesen keine Beziehung auf ein Erlebnis mehr: er ist weder persönlich, noch relativ, kann daher als unpersönlicher oder auch wohl absoluter Wert bezeichnet werden. Sehe ich recht, so liegt erst hier der Wertgedanke vor, den die Wertpraxis der Werttheorie zur Analyse und Präzisierung aufgegeben hat. Die deutlichste Verifikation hierfür finde ich in der Tatsache, daß das bereits oben berührte Vernünftigkeitsmoment und noch allgemeiner die Berücksichtigung verschiedener rein intellektueller, sei es empirischer, sei es außerempirischer Faktoren so tief in den Begriff des diesen Dingen von Natur wesensfremden persönlichen Wertes eingedrungen ist, der übrigens auch seinerseits dem Charakter eines unpersönlichen Wertes, einfach Eigenschaft des  O  zu sein, umso näher kommt, in je höherer Potentialisierungsstufe er sich darstellt.

Die enge Beziehung des unpersönlichen oder, wie man auch sagen könnte, überpersönlichen Wertes zur Würdigkeit läßt erkennen, daß auch die übrigen Würdigkeitsgebiete, also zunächst das ästhetische und logische, zu analogen Begriffsbildungen Gelegenheit bieten wie das axiologische. Das hat zu der Tendenz geführt, den Wertbegriff derart zu erweitern, daß er sämtlichen Würdigkeiten paritätisch gegenübersteht und man hat auch das Wort "Wert" selbst in dieser erweiterten Bedeutung angewendet. Gegen diesen Vorgang sind nicht sachliche, sondern nur sprachliche Bedenken geltend zu machen, um derentwillen mir angemessener scheint, das Anwendungsgebiet des Wortes "Wert" über die Sphäre des Axiologischen nicht auszudehnen. Es bleibt dann ein wichtiges Charakteristikum des Wertes, daß das  M,  von dem hier das Urteil  "M ist z"  gilt, zunächst jederzeit ein Objektiv, genauer ein Seinsobjektiv ist, dessen Material erst jenes  O  ausmacht, das man als Objekt hier des unpersönlichen wie sonst des persönlichen Wertes anzusehen pflegt.

Falls ich nun aber im Recht bin, wenn ich im unpersönlichen Wert den Wert im "eigentlichen" Sinne sehe, ergibt sich daraus, das muß nun noch gefragt werden, nicht die Konsequenz, daß die allgemeine Werttheorie vom Begriff des persönlichen Wertes besser abzusehen und ihr Tun nur unter dem Gesichtspunkt des unpersönlichen Wertes zu orientieren hat? Ich weise zum Schluß dieser Ausführungen auf zwei Gründe hin, die mir dies zu verbieten scheinen.

Der eine Grund ist erkenntnistheoretischer Natur. Er besteht darin, daß, wie oben schon angedeutet, die für Feststellung des unpersönlichen Wertes so fundamentalen Urteile von der Form  "M ist z"  unter besonders ungünstigen Bedingungen zustande kommen und daher in besonderem Maße unzuverlässig sind. Emotionale Erlebnisse sind eben noch viel weniger geeignete Erkenntnismittel als etwa die Empfindungen und so ist es Tatsache, daß sich der genaueren Ermittlung der konkreteren Fälle "wahren" Wertes bisher allenthalben die größten Hindernisse in den Weg gestellt haben. An ihre prinzipielle Überwindbarkeit zu glauben, dazu berechtigt uns das, was bisher an Überwindung der Empfindungssubjektivitäten gelungen ist; man darf sich aber keinen Täuschungen darüber hingeben, wie sehr hier das Beste noch der Zukunft vorbehalten bleiben muß. Im Gegensatz hierzu bleiben die Tatsachen persönlichen Wertes in seinen verschiedenen Potentialisierungsstufen der Empirie prinzipiell durchaus zugänglich. Sind die obigen Aufstellungen über unpersönlichen Wert auch schwerlich metaphysisch zu nennen, so hat doch die dem persönlichen Wert zugewandte, durch die breite Empirie der Wirtschaftswissenschaft in so reichem Maße geförderte Tatsachenforschung auch der allgemeinen Werttheorie im wesentlichen noch für lange Zeiten die großen Vorzüge für sich, um derentwillen sich jede Einzelwissenschaft von metaphysischen Voraussetzungen nach Kräften frei zu erhalten versucht.

Es kommt als zweiter Grund hinzu, daß solche zunächst ausschließlich dem persönlichen Wert geltenden Feststellungen besonderer und allgemeiner Tatsächlichkeiten nicht nur die natürlichen Vorstufen abgeben für die Erkenntnis der Tatsachen unpersönlichen Wertes, sondern daß ihnen ihre große Bedeutung auch zukommt ohne Rücksicht auf eine solche Verwendung, insbesondere auch dort, wo die Tatsachen persönlichen Wertes zur Erforschung des unpersönlichen Wertes ersichtlich keine Dienste mehr leisten können. Unpersönlicher Wert kann ja von den intellektuellen und auch den emotionalen Dispositionen dieses oder jenes  S  nicht wohl abhängig sein. Auch die für den persönlichen Wert hinsichtlich seines Auftretens wie seiner Größe so entscheidenden Faktoren, die in der obigen Symbolik unter dem Buchstaben  U  zusammengedrängt wurden, können nur in sehr beschränktem Maße für den unpersönlichen Wert Belang haben, möchte man doch auf den ersten Blick hin vermuten, Wirkungswerte als solche müßten, unpersönlich betrachtet, jeden Wertcharakters entbehren. Dennoch bringt man den einschlägigen Gesetzmäßigkeiten das regste Interesse entgegen, und das mit vollem Recht, da sie das Leben der Einzelnen wie der Gesamtheiten ganz ohne Rücksicht darauf beherrschen, wie weit die Angelegenheiten des unpersönlichen Wertes durch sie berührt sind.

So wird wohl die psychologische Wertforschung den Weg, den sie bisher hoffentlich nicht ohne allen Erfolg beschritten hat, unverdrossen weiter zu verfolgen haben. Zu fehlerhaftem Psychologismus würde eine solche Psychologie aber werden, wenn man sich um ihretwillen der Anerkennung und Würdigung der Tatsachen unpersönlichen Wertes überheben zu dürfen meinte.
LITERATUR - Alexius Meinong, Für die Psychologie und gegen den Psychologismus in der allgemeinen Werttheorie, Logos - Internationale Zeitschrift für Philosophie der Kultur, Tübingen 1912, Bd. 3
    Anmerkungen
    1) MEINONG, Psychologisch-ethische Untersuchungen zur Werttheorie, Graz 1894
    2) URBAN, Valuation, its nature and laws, London 1909
    3) MEINONG, Über Werthaltung und Wert im Archiv für systematische Philosophie, Bd. 1, 1895 . und "Über Urteilsgefühle, was sie sind und was sie nicht sind" im Archiv für die gesamte Psychologie", Band VI, 1905
    4) MEINONG, Über Annahmen, Leipzig 1902, Kapitel VIII
    5) Über Annahmen, 2. Auflage, Leipzig 1910, Kap. IX
    6) FRIEDRICH von WIESER, Der Ursprung und die Gesetze des wirtschaftlichen Wertes, Wien 1884, Seite 10f
    7) Von dem Gesichtspunkt, unter dem auch schon das Begehrte Wert hat, soll weiter unten die Rede sein.
    8) Ein von meinem jungen Fachgenossen D. FICHER mündlich mitgeteiltes Beispiel.
    9) LANDMANN-KALISCHER, Über den Erkenntniswert ästhetischer Urteile, Archiv für die gesamte Psychologie, Bd. V, 1905 und "Philosophie der Werte, ebenda Bd. XVIII, 1910, bes. Seite 31f