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Dogmengeschichte der Zurechnunslehre
Einleitung Das Zurechnungsproblem hängt eng, aber doch nicht untrennbar, mit der Lehre von den Produktionsfaktoren, der Lehre von der Verteilung und dem Einkommen und mit der Wertlehre zusammen. Wir müssen das Objekt unseres Problems streng gegen diese verwandten Gebiete abgrenzen. Denn sonst könnten wir niemals zu einer Lösung und Verständigung in unserer Frage kommen, weil wir von den Vorurteilen aufgrund der unzähligen gegensätzlichen Ansichten und Kontroversen auf diesen Gebieten, besonders der Wertlehre, abhängig wären. Aus diesem ganzen Fragenkomplex müssen wir das Zurechnungsproblem erst herauslösen, um dann auf dem Boden gemeinsamer Voraussetzungen unsere Streitfrage zum Austrag zu bringen. Die Isolierung der Schwierigkeiten war noch immer die erfolgreichste Methode der Wissenschaft. Wir verhalten uns also völlig unparteiisch gegenübersolchen Fragen, wie z. B. in der Lehre von den Produktionsfaktoren, ob die Einteilung in die Faktoren: Arbeit, Kapital und Boden richtig und zweckmäßig ist, ob man in der Einkommenslehre den Unternehmergewinn als besonderen Einkommenszweig betrachten soll. Speziell in der Wertlehre wollen wir nicht untersuchen, ob es richtig ist, - nach der herrschenden Ansicht - den Gesamtwert des gemeinsamen Produktes auf die Gesamtheit der zusammenwirkenden Produktionsfaktoren zurückzuführen, oder ob vom Standpunkt einer rein subjektiven Wertlehre aus jede kausale Abhängigkeit des Gesamtertrags, also des Wertes des Produktes, von den Produktionsfaktoren zu bestreiten ist, weil der Wert ausschließlich auf den subjektiven Wertschätzungen der Konsumenten beruth. Wir wollen nicht die Beziehung des Gesamtertrags zur ungeteilten Gesamtheit der Produktionsfaktoren untersuchen, sondern den Kausalitätszusammenhang der einzelnen Produktionsfaktoren mit den Anteilen am gemeinsamen Ertrag. Ob man dabei den Rohertrag oder nur den Reinertrag im Auge hat, bedingt keinen Unterschied im Resultat der Zurechnung. ![]() E r s t e r A b s c h n i t t I. Die Anhänger der Zurechnungstheorie 1. Die Entstehung der Zurechnungstheorie Die Grundgedanken der Zurechnungstheorie treten mit dem Beginn der nationalökonomischen Literatur bei merkantilistischen Schriftstellern auf. Der Zusammenhang, in dem wir solche Äußerungen finden, läßt überall deutlich erkennen, wie diese Schriftsteller auf den Zurechnungsgedanken kamen. Das Grundproblem, von dem alle älteren Nationalökonomen ausgingen, war die Frage nach den Quellen des Volksreichtums. Als diese Quellen des Volksreichtums sah man anfangs die Arbeit und die Natur an, später Arbeit, Boden und Kapital. Man frage sich nun: In welchem Maß sind diese Elemente an der Reichtumsbildung beteiligt? Wer trägt mehr dazu bei, die Natur oder die Arbeit. Eine charakteristische Äußerung dieser Art findet sich bei JOHN LOCKE (1):
Der Boden, der die Rohstoffen hervorbringt, ist kaum in Rechnung zu ziehen, überhaupt nicht oder höchstens zu einem sehr kleinen Teil" weil der Boden ohne Arbeit nichts oder fast gar nichts hervorbringt." Die erste eingehende Erörterung des Zurechnungsproblems finden wir bei THÜNEN (2). Bei ihm treten schon Gedankenreihen in den Grundzügen hervor, die in neuester Zeit eine große Rolle in der Zurechnungstheorie spielen. Ich meine den Begriff der "Grenzproduktivität" (d. h. der spezifische produktive Teilerfolg der letzten Einheit, der Grenzeinheit, jedes Produktionsfaktors), den neuerdings der amerikanische Theoretiker CLARK unabhängig von THÜNEN zu einem ganzen System der Verteilungslehre bis in alle Einzelheiten ausgebaut hat. CLARK erzählt selbst, daß er THÜNENs Zurechnungsideen erst nach der Konzeption seines Systems zu seiner großen Überraschung kennengelernt hat. THÜNEN mißt dem Zurechnungsproblem eine ganz außerordentliche Bedeutung zu:
"Das Kapital ansich ist ein Totes und vermag ohne die bewegende Kraft des Menschen nichts hervorzubringen. Ebensowenig aber vermag in unserem europäischen Klima der mit keinem Kapital - Kleidung, Lebensmitteln, Gerätschaften usw. - versehene Mensch etwas hervorzubringen. Das Arbeitsprodukt p ist das gemeinschaftliche Erzeugnis von Arbeit und Kapital: Wie ist hier nun der Anteil, den diese beiden Faktoren, jeder für sich, am gemeinschaftlichen Produkt haben, zu ermessen? Die Wirksamkeit des Kapitals haben wir ermessen am Zuwachs, den das Arbeitsprodukt eines Mannes durch eine Vergrößerung des Kapitals, womit er arbeitet, erlangt. Hier ist die Arbeit eine konstante, das Kapital aber eine veränderliche Größe. Wenn wir dieses Verfahren beibehalten, aber umgekehrt das Kapital als gleichbleibend, die Arbeiterzahl als wachsend betrachten, so muß auch bei einem Betrieb im Großen die Wirksamkeit der Arbeit durch den Zuwachs, den das Gesamtprodukt durch die Vermehrung der Arbeiter um einen erhält, der Anteil des Arbeiters am Produkt zu unserer Kenntnis gelangen." (Seite 569) "Der Arbeitslohn ist gleich dem Mehrerzeugnis, was durch den in einem großen Betrieb zuletzt angestellten Arbeiter hervorgebracht wird." Während THÜNEN der Ansicht Ausdruck verleiht, daß der wirkliche Arbeitslohn weit unter dem "natürlichen" Arbeitslohn steht, und daraus die wirtschaftspolitische Forderung nach einer Erhöhung des Arbeitslohnes ableitet, ist eine sehr zahlreiche Gruppen von Zurechnungstheoretikern der Ansicht, daß die wirklichen Preise für Arbeit, Boden und Kapital mit den "natürlichen Preisen", d. h. den zuzurechnenden Ertragsanteilen, zusammenfallen. Diese Theorien faßt man wohl am besten unter dem Namen "Proportionalitätstheorien" zusammen, da ihnen trotz mannigfacher Unterschiede der Gedanke gemeinsam ist, daß Arbeitslohn, Grundrente und Kapitalzins genau proportional den Teilen des Gesamtertrags sind, die man der Mitwirkung der entsprechenden Faktoren an der Produktion verdankt. Bei diesen Theoretikern steht und fällt ihre ganze Verteilungs- und Einkommenslehre mit ihrer Grundlage: der Zurechnungstheorie. Manche der Proportionalitätstheoretiker stützen sich auch zur Verteidigung der bestehenden Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung gegenüber der sozialistischen Kritik auf diese Theorie. Am weitesten gehen hierin, wie wir sehen werden, die Amerikaner unter Führung CLARKs. Könnte diese Theorie die gerechte Verteilung unter die produzierenden Klassen beweisen, so käme ihr allerdings eine große Bedeutung zu. Das wird aber von zweierlei abhängen, erstens natürlich davon, ob die Zurechnungstheorie überhaupt richtig ist. Damit werden wir uns später noch zu beschäftigen haben. Jedoch selbst die Richtigkeit der Zurechnungstheorie zugegeben, fragt es sich doch noch, ob es zulässig ist, aus dieser rein wirtschaftlichen Theorie Schlüsse zu ziehen, die ein moralisches Werturteil enthalten. Viele Nationalökonomen, und gerade auch Anhänger der Zurechnungstheorie, wenden sich mit aller Schärfe gegen die Berechtigung einer "moralischen Zurechnung" in der nationalökonomischen Wissenschaft. Wenn man diesen Schriftstellern auch ohne weiteres zugestehen wird, daß eine moralische Zurechnung nicht in das Gebiet der Nationalökonomie gehört, so wird doch auch stets der Nationalökonom kurz darauf hinweise dürfen, welche Schlüsse für andere Gebiete oder die Praxis aus den Ergebnissen der nationalökonomischen Forschung eventuell gezogen werden könnten. Ist es nun berechtigt, von der Übereinstimmung bzw. Nichtübereinstimmung der tatsächlichen Verteilung mit den zuzurechnenden Ertragsanteilen das Urteil über die Gerechtigkeit oder Ungerechtigkeit der Verteilung abhängen zu lassen? Es läßt sich gar nicht leugnen, daß tatsächlich, wenn überhaupt ein solcher objektiver Maßstab der produktiven Wirksamkeit der einzelnen an der Produktion beteiligten Klassen gefunden werden kann, diese kausale Abhängigkeit der Ertragsanteile von den Faktoren für die politische Frage nach der gerechtesten und besten Verteilung nicht ganz unbeachtet gelassen werden kann. Aber niemals käme der Zurechnungstheorie das entscheidende Wort oder eine zwingende Beweiskraft in diesen Fragen zu. Denn aus der Tatsache, daß der Mitwirkung von Arbeit, Kapital und Boden ein Ertragsanteil von bestimmter Höhe verdankt wird (vorausgesetzt, daß die Zurechnung überhaupt möglich ist), folgt noch lange nicht, daß man diese Ertragsteile den Besitzern dieser Produktionsfaktoren verdankt, weil die Frage nach der Gerechtigkeit des Eigentums an den Produktionsfaktoren damit noch nicht entschieden ist. Außerdem sind noch ganz andere Gesichtspunkte für die Beurteilung der Gerechtigkeit der Verteilung der Einkommen möglich, wie z. B. die größere oder geringere Mühe und Entbehrungen oder die verschiedene soziale Nützlichkeit der Verwendung der in Frage stehenden Verteilungsquoten, also z. B. die Verwendung der Einkommen zu Luxus oder zu kulturellen Zwecken. Der erste Vertreter dieser Proportionalitätstheorie ist JAKOB (3):
"Haben nun Grundstücke, Arbeit und Kapital fast an allen Produkten Teil, so ist auch natürlich, daß sich das Produkt oder dessen Wert unter diejenigen, welche dasselbe hervorbringen, nach der Proportion ihrer Teilnahme verteilen wird. Denn niemand ist geneigt, etwas umsonst hervorzubringen, sondern er verlangt Nutzen davon. Ein Teil davon wird also dem Grundeigentümer, ein anderer dem Arbeiter, ein dritter dem Kapitalisten gehören, und jeder derselben wird einen umso größeren Teil davon empfangen, je größeren Anteil er an der Hervorbringung genommen hat. Keiner aber wird dem andern seine Quelle, woraus er nützliche Produkte schöpfen kann, umsonst leihen wollen. Er muß ihm einen Teil von dem, was ihm die Benutzung derselben gewinnen hilft, abgeben, es sei nun von demselben Produkt, das er dadurch gewinnt, oder der Wert ihres Anteils an der Erzeugung in einem anderen annehmlichen Gut. Arbeitslohn, Kapitalgewinn und Grundrente sind also die Elemente, in welche sich der ursprüngliche Wert aller Dinge zuletzt auflösen läßt, und also auch die Elemente aller Kostenpreis. Demnach wird der Preis eines jeden Dings durch den Preis der Elemente bestimmt, woraus er zusammengesetzt ist." (Seite 178) "Ehe der Schaffungskostenbeitrag irgendeiner gegebenen Ware mit Zuverlässigkeit bestimmt werden mag, muß immer erst vorher sorgfältig untersucht werden, in welchem Verhältnis die wesentlichen Bedingungen der Produktion Arbeit, Kapital und Grund und Boden gegeneinanderstehen, und was vom Ertrag der verschiedenen Zweige der menschlichen Betriebsamkeit auf die Rechnung der einen oder anderen dabei vielleicht wirksam gewesenen Bedingungen geschrieben werden muß." (Lotz, Seite 125) (4) "So wenig sich auch der Betrag des ganzen Einkommens eine Nation vermehren oder vermindern mag, wenn das Verhältnis seiner einzelnen Faktoren unter sich unrichtig angegeben ist, so ist es doch unerläßlich notwendig, daß jedem einzelnen Individuum, das auf irgendeine Weise zur Produktion der Gütermasse mitgewirkt haben mag, woraus jenes Einkommen besteht, vom Betrag dieses Einkommens gerade soviel zugeteilt wird, als ihm davon gebührt, nach dem Verhältnis seiner dabei wirksam gewesenen Kräfte." "Die Betriebsamkeit muß immer dann stocken, wenn der Arbeiter vom Ertrag eines durch seine Arbeit betriebenen Gewerbes weniger erhält, als ihm nach dem Maß seiner Teilnahme an der Produktion gebührt. Und ebenso muß sie stocken, wenn der Arbeitslohn die Kapitalrente oder die Grundrente verschlingt, und dem Kapitalisten oder Grundeigentümer vom Ertrag des Gewerbes für die verstattete Benutzung der vom Arbeiter dabei benutzten Gütervorräte oder Naturfond nicht so viel zufließt, als er fordern zu können berechtigt sein mag, nach dem Einfluß jener vom Arbeiter benutzen Werkzeuge auf dessen Betriebsamkeit und deren rohen Ertrag." "Nur da kann der Konsument mit Zuversicht hoffen, des Lebens ganz froh werden zu können, wo die Natur überall ihre Rechte behauptet, und vom Ertrag der Betriebsamkeit aller jedem dabei konkurrierenden Individuum derjenige Teil zufließt, welcher ihm nach den Forderungen des Naturgesetzes gebührt." (Lotz, Seite 322) "Die Summe der Werte, die in einem Stoff hervorgebracht worden sind, ist das Gesamterzeugnis des Volkes, dessen Überrest nach Abzug der Hervorbringungskosten das Reinerzeugnis (Reinertrag) bildet." Den "drei Quellen der Gütervorbringung" entsprechen die drei Klassen der Arbeiter, Kapitalisten und Grundeigentümer, die alle an den "hervorbringenden Kräften" Teil haben." (Storch, Seite 130) (5) "Jedes Hervorbringen gehört ursprünglich dem Erzeuger und dem, der die Mittel zur Hervorbringung hergab. Das gesamte jährliche Erzeugnis eines wohlhabenden Volkes gehört daher ausschließlich den genannten ersten drei Klassen, weil diese allein die hervorbringenden Kräfte besitzen, und jede von ihnen wird im Verhältnis ihrer Teilnahme an der Hervorbringung ihren Anteil fordern können, so daß das Ganze zwischen den Gewerbsleuten, Grundeignern und Kapitalisten geteilt werden wird." (Storch, Seite 176) "Um in die Bildung der Preise eine nähere Einsicht zu gewinnen, ist es notwendig, zuvörderst vom natürlichen Preis, und zwar vor allem vom natürlichen Kostenpreis, zu handeln. Mit diesem sollen die notwendigen Kosten der Erzeugung einer Sache vergolten werden; als solche sind aber nachgewiesen worden: Grund und Boden, Arbeit und Kapital. War der Erzeuger im Besitz all dieser drei Produktionsmittel, so gehört ihm das ganze Produkt, da hier kein Dritter einen Anspruch darauf zu machen hat. Rührten sie jedoch von verschiedenen Inhabern her, so gehört ihnen das Produkt gemeinschaftlich, und der Anteil eines jeden richtet sich nach der Wichtigkeit der Mitwirkung seines Produktionsmittels zur Erzeugung des Gutes. Dieser Anteil oder dessen Wert bildet die Rente jedes der Teilnehmer an der Produktion; der Grundeigentümer bezieht den seinigen als Grundrente, der Arbeiter als Arbeitsrente oder Lohn, für die Mitwirkung des Kapitals entfällt ihm, nachdem der Kapitalseigentümer aus dem Kapitalgewinn mit den Zinsen befriedigt worden ist, der ganze übrig bleibende Teil als Unternehmergewinn zu. Wird nun das Produkt an einen Dritten hinangegeben, so soll der Preis so hoch sein, daß jeder Teilnehmer an der Produktion für seine Mitwirkung durch eine zulängliche Rente befriedigt wird. Würde ihm weniger zufallen, so fände er bei der Teilnahme an diesem Geschäft nicht mehr seine Rechnung, er würde daher seine Mitwirkung versagen." (Kudler, Seite 88) (6) "Ursprüngliche und abgeleitete Verteilung es Produkts unter die Produzenten: Wenn sich die Teilnehmer der Produktion in das durch ihr Zusammenwirken entstandene, folglich ihnen allein angehörige Produkt unmittelbar teilen sollen, so bestimmt sich der Anteil eines jeden nach der Wichtigkeit seiner Mitwirkung zur Zustandebringung des Produkts; man kann diese Art der Verteilung der neu entstandenen Teile des Vermögens die ursprüngliche nennen. An die Stelle einer solchen Gütererzeugung auf gemeinschaftliche Rechnung tritt aber in einem entwickelteren wirtschaftlichen Zustand bald das Verhältnis, daß ein Unternehmer die Produktion auf eigene Rechnung ergreift, und die Inhaber der Produktionsmittel, deren er bedarf, für ihre Mitwirkung, oft schon im Vorhinein, befriedigt, d. h. ihnen den gebührenden Lohn, oder die ihnen zukommende Rente verabfolgt. Diese Renten sind nun die Grund-, Arbeits- und Kapitalrente; und die Verteilung des Wertes eines Gutes, die sich auf diesem Weg ergibt, wird die abgeleitete genannt." (Kudler, Seite 100) "Kehren wir zu den Tatsachen zur Beobachtung der Weise zurück, wie die Dinge sich ereignen, so erblicken wir vorerst Triebkräfte der Produktion, welche wir Produktivfonds genannt haben, und welche Eigentumssstücke sind; wir erblicken Produktivdienste, welche durch diese Triebkräfte verrichtet werden; und Produkte, die aus diesen Produktivdiensten entspringen. Diese Produkte aber sind es, was das Eigentum der Eigentümer der Produktivfonds bildet: der Eigentümer, weil sie entweder selbst oder durch ihre Fonds produzieren. - Sie können diese Produkte konsumieren oder vertauschen. Die Quantität von Sachen, welche sie durch diesen Tausch erhalten können, bildet den Wert ihrer Produkte." (Say, Seite 5) (7) "Das wahre Einkommen der Produzenten besteht mithin, wenn wir auf seine erste Quelle zurückgehen, in dem Produktivdienst, welchen ihre Fonds (d. h. ihre Arbeit, ihre Kapitale oder ihre Ländereien) zu leisten fähig sind. Der Wert dieses Produktivdienstes ist es, was sie nach Belieben bald gegen das Produkt umtauschen, wozu dieser Dienst mitwirkt, bald gegen irgendein anderweitiges Produkt." (Say, Seite 7) "Oft geschieht es, daß der Eigentümer eines Fonds statt ihn selber geltend zu machen und ein Einkommen davon zu beziehen, indem er die Produktivdienste, welche dieser Fonds leistet, selbst reproduktiv konsumierte, diese Dienste an einen Unternehmer verkauft, welcher sie konsumiert, um Produkte dadurch zu erzielen. Der Eigentümer des Fonds findet alsdann sein Einkommen im erlösten Kaufpreis der Produktivdienste, welche sein Fonds zu leisten fähig ist." (Say, Seite 501) "Der Arbeiter, welcher einen Lohn empfängt, tritt seinen Anteil an den Arbeitsgewinnen dem Unternehmer ab, welcher ihm diesen Lohn bezahlt. Letzterer gewinnt oder verliert auf den bezahlten Lohn, je nachdem der aus der erkauften Arbeit entspringende Gewinn niedriger oder höher steht als der Lohn. Der Lohn ist in Bezug auf den Arbeitsgewinn dasselbe, was die Zinsen in Bezug auf den Kapitalgewinn sind, und was die Pacht in Bezug auf den Ländereigewinn darstellt." (Say, Seite 521) "Wir haben gesagt, daß die Arbeit drei dauernde Quellen des Reichtums in der Gesellschaft geschaffen hat, aus welchem drei verschiedene Arten von Einkommen entstanden sind." (Sismondi, Seite 77) (8) "Es hat sich eine mehr oder weniger ungleiche Teilung zwischen dem Kapitalisten und dem Arbeiter entwickelt, eine Teilung, bei welcher der Kapitalist bemüht ist, dem Arbeiter nur genau das zu lassen, was er zu seinem Lebensunterhalt bedarf, und sich selbst alles das zu wahren, was der Arbeiter über den Wert dieses Lebensunterhalts hinaus geschaffen hat." (Sismondi, Seite 79) "Nachdem der Farmer von seiner Ernte das Saatkorn vorweggenommen hat, welches dem des vergangenen Jahres entspricht, findet er in ihr noch den Teil, welcher für die Ernährung seiner Familie bestimmt ist; er eignet ihn sich an und verzehrt ihn im Austausch gegen sein Einkommen, welches in seiner Jahresarbeit bestanden hat; er findet in ihr außerdem den Teil, welcher zur Nahrung seiner Hilfsarbeiter gedient hat, ebenfalls im Tausch gegen ihre Arbeit; er findet ferner den Teil, welcher zur Entschädigung des Eigentümers des Bodens bestimmt ist, welcher ein Recht auf dieses Einkommen durch die Rodungsarbeiten erworben hat, oder einfach durch die Beschlagnahme eines herrenlosen Landes; er findet endlich den Teil, mit welchem er die Zinsen seiner Schulden bezahlen muß, oder mit dem er den Gebrauch seines eigenen Kapitals bezahlt; dies ist ein Einkommen, auf welches er durch die erste Arbeit, dem sein Kapital die Entstehung verdankt, ein Recht erworben hat ... Ebenso Findet der Fabrikant im jährlichen Produkt seiner Arbeit einmal die Rohstoffe, die er verwendet hat, dann den Gegenwert für den eigenen Lohn und den seiner Arbeiter, ein Einkommen, auf welches die Arbeit allein ein Recht verleiht; den Gegenwert der Verzinsung für die jährliche Zerstörung, ein Einkommen, auf welches er selbst oder der Eigentümer der Kapitalien durch eine frühere Arbeit ein Anrecht erworben hat; endlich den Gegenwert von Zins und Nutzen aus seinen Umlaufkapitalien, die eine andere frühere Arbeit hat entstehen lassen ... Ein jeder erhält einen Teil vom Nationaleinkommen nur aufgrund dessen, was er selbst oder seine Rechtsnachfolger getan haben oder tun, um es entstehen zu lassen, oder aber, wie wir es bald sehen werden, er empfängt ihn aus zweiter Hand als Belohnung für die Dienste, die er den andern leistet." (Sismondi, Seite 85) "Die ganze Produktion ist das Ergebnis des Zusammenwirkens der drei Faktoren: Boden, Kapital und Arbeit, oder dieser drei produktiven Kräfte ... Da aber die Mitwirkung jedes dieser Faktoren an der Produktion notwendig ist, scheint es natürlich, daß jeder einen Teil der Ergebnisse fordert, nach Maßgabe der Dienste, die er geleistet hat. Und so ist es auch in der Tat." (9) "Derjenige Teil des Gesamteinkommens, der den persönlichen Anteil irgendjemandes bildet, ist bestimmt durch den Wert seines Beitrags zur Produktion des Gesamteinkommens, mag sein Beitrag nun geleistete Arbeit sein oder die Nutzung von Boden und Kapital." (10) Ebenso Sidgwick (11), Cambridge und viele englische Nationalökonomen. "Es ist die Aufgabe dieses Buches, zu zeigen, daß die Verteilung des Einkommens der Gesellschaft durch ein Naturgesetz beherrscht wird, und daß dieses Gesetz, wenn es ohne Reibung wirken würde, jedem Teilnehmer an der Produktion die Summe von Gütern (wealth) zuteilen würde, welche dieser Teilnehmer selbst geschaffen hat. Wenn auch die Löhne durch freies Feilschen und Handeln zwischen Individuen in ihrer Höhe bestimmt werden, so behaupten wir doch, daß die Lohnsäte, die aus solchen Unterhandlungen hervorgehen, die Tendenz haben, sich demjenigen Teil des Produktes der wirtschaftlichen Tätigkeit gleichzustellen, der sich auf die Arbeit selbst zurückführen läßt, und wenn auch der Zins durch einen ähnlichen freien Preiskampf in seiner Höhe bestimmt wird, er die natürliche Tendenz hat, sich in gleicher Höhe mit dem Teilprodukt zu stellen, das sich auf das Kapital zurückführen läßt." (Clark, Einleitung) (12) "Wir sagten, daß die Bezahlung, welche die Arbeiter mit der größten Strategie im Preiskampf, die sie anwenden können, von den Unternehmern erlangen, durch die produktive Kraft begrenzt ist, die in der Arbeit selbst liegt, und daß eine Untersuchung des Lohngesetzes nach den Einflüssen suchen muß, welche die produktive Kraft bestimmen. Wir wollen nun zu der allgemeinen - später zu beweisenden - These fortschreiten, daß, wo Naturgesetze ihren Lauf haben, der Einkommensanteil, der mit irgendeiner Funktion der Produktion verknüpft ist, im wirklichen Produkt dieser Funktion sein Ausmaß findet. Mit anderen Worten: freie Konkurrenz hat die Tendenz, der Arbeit zu geben, was die Arbeit hervorbringt, den Kapitalisten, was das Kapital hervorbringt. Die gesamte Untersuchung der Verteilung ist von diesem Standpunkt aus eine Untersuchung der spezifischen Produktion. Sie ist eine Analyse der Vermögen schaffenden Tätigkeit und bezüglich der drei Teilnehmer, die zusammen Vermögen schaffen, ein Zurückführen desjenigen Teils auf jeden von ihnen, den er für sich allein zum gemeinsamen Ergebnis beiträgt. Zu jedem Teilnehmer ein ausscheidbarer Anteil an der Produktion und für jeden eine entsprechende Belohung - so lautet das Naturgesetz der Verteilung. Diese These haben wir zu beweisen, und mehr hängt von ihrer Wahrheit ab, als irgendwelche einleitenden Worte feststellen können. Es handelt sich um die Untersuchung des Rechts unserer Gesellschaft, in ihrer gegenwärtigen Form zu existieren, und der Wahrscheinlichkeit, daß sie so weiter bestehen bleiben wird. Diese Tatsachen geben unserem Verteilungsproblem seine unermeßliche Wichtigkeit. Eine Lebensordnung, welche den Menschen zwingen würde, irgendetwas in den Händen der Arbeitgeber zu lassen, was ihnen aufgrund des Rechts der Hervorbringung gehört, wäre der Raub als Gesellschaftseinrichtung - eine gesetzlich sanktionierte Verletzung desjenigen Prinzips, von dem man glaubt, daß das Eigentum auf ihm beruth. Das Eigentum ist an seinem Entstehungspunkt geschützt, wenn die in Wirklichkeit gezahlten Löhne das volle Produkt der Arbeit bilden, wenn der Zins das Produkt des Kapitals ist, und wenn der Unternehmergewinn das Produkt der organisierenden Tätigkeit ist. Wenn jede produktive Funktion entsprechend dem Betrag ihres Produktes dafür bezahlt wird, dann erhält jeder, was er selbst produziert. Wenn er arbeitet, erhält er das, was er durch seine Arbeit hervorbringt; wenn er auch Kapital zur Verfügung stellt, erhält er, was sein Kapital produziert; und wenn er ferner dadurch einen Dienst leistet, daß er die Arbeit und das Kapital zusammenbringt, erhält er das Produkt, das abgesondert auf diese Funktion zurückgeführt werden kann. Nur auf einem von diesen Wegen kann jemand etwas produzieren. Deshalb wird, weil Rechte persönlich sind, die Rechtsfrage, die in die Verteilung verwickelt ist, durch die Untersuchung der Funktionen entschieden, und wenn Löhne und Zins und Unternehmergewinn, für sich allein betrachtet, nach einem gesunden Prinzip bestimmt werden, dann haben die verschiedenen Klassen, die ihre Kräfte in der wirtschaftlichen Tätigkeit vereinigen, keine Beschwerden gegeneinander. Wenn die Funktionen ihren Produkten entsprechend bezahlt werden, dann werden es die Personen ebenso." (Clark, Seite 3) Zum Zweck seiner Untersuchungen setzt CLARK theoretisch zunächst eine Volkswirtschaft voraus, in der uneingeschränkt das Prinzip der freien Konkurrenz herrscht. Wie die zitierten einleitenden Ausführungen CLARKs über seine Problemstellung gezeigt haben, stützt sich nach ihm die Ertragsaufteilung auf die spezifische Wertproduktivität des einzelnen Produktionsfaktors, die sich ihrerseits wieder auf die spezifische technische Produktionskraft der mitwirkenden Faktoren gründet. Um dies zu beweisen, geht CLARK von seiner eigenen Wertlehre aus, die, wnn auch mit der Ausgestaltung der subjektiven Wertlehre durch die österreichischen Grenznutzentheoretiker nicht übereinstimmend, doch ebenso auf dem Grenznutzenprinzip aufgebaut ist. Bei gegebenen Bedürfnissen und gegebenem Gütervorrat wird das Maß des Wertes der Gutseinheit durch den Nutzen bestimmt, den die letzte verfügbare Einheit der Güter uns gewährt. Dieser Nutzen ist gleich der Bedeutung, welche die Befriedigung des letzten, d. h. des geringsten, von dieser Einheit abhängigen Bedürfnisses besitzt. Diesem Grenznutzen entspricht eine Grenzproduktionskraft, nämlich diejenige Einheit der Produktivgüter, von deren Mitwirkung in der Produktion die Existenz des Grenzgenußgutes und damit des Grenznutzens, d. h. die Befriedigung des Grenzbedürfnisses abhängt. Wenn wir annehmen, daß der Besitzer der Grenzproduktivkraft diese, während sonst in der Produktion alles unverändert bleibt, aus der Produktion ausschaltet, so wird die physische Produktion des Grenzprodukts und damit auch die Wert produktion der entsprechenden Wertgröße unmöglich. Daraus zieht CLARK die Folgerung, daß der Besitzer der Grenzproduktivkraft dadurch, daß er durch diese in der Produktion mitwirkt, tatsächlich allein den entsprechenden abhängigen Wert schafft, der also "sein Produkt" ist und auf dessen ungeschmälerten Erwerb durch den Verteilungsprozeß er deshalb ein durch nichts beschränktes Recht besitzt. Das alles gilt nun aber für sämtliche Produktivgutseinheiten und damit für sämtliche Besitzer der Produktivgüter: Arbeitskraft, Kapital und Unternehmertätigkeit. Denn jeder beliebige Besitzer jeder beliebigen Produktivgutseinheit kann sich ja ohne weiteres auf den Platz des Besitzers der Grenzeinheit stellen, indem er seine Produktivgutseinheit aus dem Produktionsprozeß herauszieht oder nur damit droht, weil wir, wenn wir uns durch eine Verringerung unserer Genußgütermenge um eine Einheit zu einer entsprechenden Einschränkung unserer Bedarfsbefriedigung gezwungen sehen, selbstverständlich immer auf die Befriedigung des geringsten Bedürfnisses, des Grenz nutzens, verzichten. Daraus ergibt sich aber nach CLARKs Ansicht zugleich der Beweis auf für seine zweite These, daß nämlich tatsächlich in unserer gegenwärtigen Volkswirtschaft, soweit in ihr die freie Konkurrenz nicht durch Monopole beschränkt ist, jeder in seinem Einkommen genau das erhält, was er an Wert produziert hat. Denn jeder Besitzer einer Produktivgutseinheit, der Arbeiter als Besitzer seiner Arbeitskraft, der Kapitalist als Besitzer des Kapitals, kann durch Kündigung und Entziehung seiner Produktivgutseinheit oder durch die Drohung damit die Unternehmungen zwingen, seine Mitwirkung genau in der Höhe des Wertes des von ihm eventuell zu schaffenden Grenzproduktes zu bezahlen. Höher kann die Unternehmung natürlich nicht bezahlen, weil sie sonst einen Verlust erleiden würde, niedriger aber auch niemals, solange die freie Konkurrenz herrscht, weil sich die Unternehmungen in der Nachfrage nach der Grenzproduktivkraft solange gegenseitig überbieten, bis die Höhe des entsprechenden Wertes des Grenzproduktes erreicht ist. SELIGMAN sagt in seinen Grundlehren
"Drei Produktivitätsbegriffe (oder sogar vier) muß man also im Auge haben. Die Gesamtproduktivität (in deren Gebiet man die natürliche Gesamtproduktivität und die Gesamtwertproduktivität unterscheiden könnte), da man es nun einmal nicht sehr passend so benennt: die spezielle natürliche Produktivität und die spezielle Wertproduktivität jedes Produktionsfaktors. Es ist nun der letzte dieser Begriffe, der nach der modernen Wissenschaft in einem strengen Verhältnis zum Einkommen steht. Denn der Wert des zuzurechnenden Reinertrags und der Entgelt jedes Faktors haben die Tendenz, sich in gleicher Höhe zu halten." (Aftalion, Seite 148) "Die physische Produktivität eines Produktionsfaktors ist derjenige Teil der materiellen Produktion, die man in einer gegebenen Zeit erhält, der auf die Einheit dieses Faktors zurückführbar ist. Die ganze Verteilungstheorie bildet in Wirklichkeit nur einen Teil des umfassenden Wertproblems. Während der Wert der Konsumgüter, der direkten Güter, von ihrer Gegenüberstellung mit dem Bedarf abhängt, von ihrem Grenznutzen, ist der Wert der Produktivgüter oder ihrer Dienste ein abgeleiteter Wert. Er hängt vom Wert der direkten Güter ab, an deren Produktion sie teilnehmen. Aber diese letzte Formel ist unvollständig. Ein zweiter Faktor muß notwendigerweise vermitteln, um den Wert der Produktivgüter oder ihrer Dienste zu bestimmen: die Menge der direkten Güter, die ihnen zugerechnet werden kann. Der Unternehmer, der einen neuen Arbeiter einstellt und den Wert überschlägt, den der neue Arbeiter dem Gesamtwert der Produktion hinzufügen wird, muß damit beginnen, die Zahl der zuwachsenden Produkte zu überschlagen, die zu erlangen seine Beschftigung gestatten wird. Er führt zwei Kalkulationen aus, die eine über den Naturalertrag des Arbeiters, die andere über seinen Wertertrag. Und die erste Kalkulation stützt die zweite. Die ökonomische Wissenschaft mußte also diese eigene physische Produktivität jedes Produktivgutes oder Produktionsfaktors bestimmen. Die Aufgabe war schwierig, weil im allgemeinen das Zusammenwirken mehrerer Produktivgüter, die man demzufolge komplementäre Güter nennt, oder mehrerer Produktionsfaktoren zur Herstellung derselben Gegenstände unentbehrlich ist ... Das Problem würde unlösbar geblieben sein, wenn man fortgefahren wäre, sich zu fragen, was die Gesamtheit der Einheiten jedes Produktionsfaktors, die Arbeit oder der Boden in globo [insgesamt - wp], in abstracto, zur Produktion beiträgt." Man müßte sonst jedem einzelnen Produktionsfaktor die ganze Produktion zurechnen. "Die Lösung ist erst gefunden worden, als man untersucht hat, um was jede individuelle, sehr kleine Einheit jedes Faktors, jeder einzelne Arbeiter, jedes einzelne Ar des Bodens den Gesamtertrag vermehrt. Man hat dann gesehen, daß jede Einheit das hinzufügt, was die letzte der Einheiten derselben Art und Qualität hinzufügt, weil ja jede der Einheiten eine neue und letzte, an eine zusammengesetzte Gruppe angegliederte Einheit ist, wo sich schon die anderen Einheiten derselben Art an der Seite von einer gegebenen Quantität der anderen Produktionsfaktoren befinden. Wenn vier Arbeiter beschäftigt sind, ist jeder von ihnen ein vierter Arbeiter der drei anderen Arbeitern, wie gleichzeitig der gegebenen Quantität der anderen Produktionsfaktoren angegliedert ist. Der durch die Angliederung eines vierten und letzten Arbeiters erlangte Überschuß bildet den Teil, der jedem von ihnen zuzurechnen ist, ihre individuelle physische Produktivität." (Aftalion, Seite 151) "Da man doch nur Sachen produziert, ist die Wertproduktivität einer gegebenen Einheit nur der Wert des physischen Ertrags, der ihr zuzurechnen ist. Da diese Zurechnung vom Grenzertrag abhängt, ist die Wertproduktivität eines Produktionsfaktors gleich dem Wert des naturalen Reinertrags, den man während einer gegebenen Zeit durch die Beschäftigung der letzten Einheit dieses Faktors erhält." (Aftalion, Seite 170) ![]() ![]()
1) The works of John Locke in ten volumes, London 1812, Bd. V: Two treatises of Civil Government, II, § 40, Seite 361 (erste Ausgabe 1690). 2) JOHANN HEINRICH von THÜNEN, Der isolierte Staat in Beziehung auf Landwirtschaft und Nationalökonomie, 1826 3) LUDWIG HEINRICH JAKOB, Grundsätze der Nationalökonomie, 1805, Seite 165 4) JOHANN FRIEDRICH EUSEBIUS LOTZ, Revision der Grundbegriffe, Bd. III, Seite 125 5) HEINRICH von STORCH, Handbuch der Nationalwirtschaftslehre, Bd. 1, 1819 6) JOSEF von KUDLER, Die Grundlehren der Volkswirtschaft, 1846 7) JEAN-BAPTISTE SAY, Darstellung der Nationalökonomie, übersetzt von MORSTADT, Bd. II 8) SIMONDE de SISMONDI, Neue Grundsätze der politischen Ökonomie, 1901 (nach der zweiten Ausgabe von 1827, übertragen von PRAGER). 9) Dictionaire de l'économie politique, Paris 1854, Artikel: "Distribution des richesses", Seite 564. 10) EDWIN CANNAN, Dictionary of Political Economy, Artikel "Distribution". 11) SIDGWICK, Principles of Political Economy, erste Auflage 1883. 12) JOHN BATES CLARK, The Distribution of Wealth, 1899, Einleitung. 13) EDWIN ROBERT ANDERSON SELIGMAN, Principles of Economics, Seite 352 14) AFTALION, Les trois notions de la productivité et les revenus, Revue d'Economie politique, Nr. 25, Jahrgang 1911 |