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WILLY FREYTAG
[mit NS-Vergangenheit]
Die Erkenntnis der Außenwelt
[4/11]

Einleitung
I. Die erkenntnistheoretischen Standpunkte
II. Allgemeine Fragen der Transzendenz
III. Allgemeine Gesetze der Naturwissenschaft
IV. Der Zusammenhang der Wahrnehmungen
V. Von der Beweisbarkeit des Realismus
VI. Von der Art des realistischen Denkens

"Alles Seiende ist in der Form der Prinzipialkoordination angeordnet, d. h. in der Beziehung eines denkenden, erkennenden Ich zu einem gedachten, erkannten Gegenstand; die Beziehung auf das Ich ist daher mit jedem Gegenstand des Denkens, Erkennens, mit jedem Ding überhaupt untrennbar verwachsen - und das ist eine Tatsache, die wir einfach  vorfinden,  ein Satz, der denknotwendig ist, weil sein Gegenteil denkunmöglich wäre."

"Das in einem Urteil  Gegebene,  die in ihm gegenwärtigen psychischen Inhalte oder Vorgänge sind, soweit sie überhaupt vorgefunden werden, einerseits anschauliche Vorstellungen wie Gestalten, Farben und Wortvorstellungen, andererseits ein eigentümlicher, schwer zu beschreibender Bewußtseinsinhalt, den man am besten etwa  Meinungsbewußtsein  nennen könnte."

"Der Gegenstand des Denkens und der Gegenstand des Vorstellens, wenn wir die Vorstellung einmal so nennen wollen, sind verschieden, zunächst numerisch, aber in einigen Fällen sicher auch inhaltlich. Es ist nämlich deutlich und wohl allgemein zugestanden, daß von ein und demselben Gegenstand ein und dasselbe ausgesagt oder gedacht werden kann in beliebig vielen und fast beliebig voneinander in Bezug auf das Urteilsbewußtsein verschiedenen Urteilen."

"Alles, was falsch sein kann, ist ein Urteil. Die Wahrnehmung kann uns täuschen, kann falsch sein, also ist sie ein Urteil."

II. Hauptstück
Allgemeine Fragen der Transzendenz

1. Abschnitt
Die Prinzipialkoordination

    "Alles Sein, welches Objekt des Denkens werden kann, ist immer schon seinem Begriff nach Bewußtseinsinhalt und als solcher im bewußten Ich. Ein Sein, welches mit der Bestimmung versehen wird, daß es nicht oder noch nicht Bewußtseinsinhalt ist, wäre eine  contradictio in se,  ein undenkbarer Gedanke. Der Begriff eines Dinges, wie es an sich ist, abgesehen davon, daß es gedacht wird, ist ein unsinniger Gedanke, weil das Ding eben durch den Begriff gedacht wird. Der Gedanke, der in der bloßen Frage, was ein Ding an und für sich sei, zum Ausdruck kommt, ist unhaltbar. Was heißt fragen, wie ein Umgebungsbestandteil an und für sich beschaffen sei, anderes, als fragen, wie ein Gegenglied, Gegenstand des erkennenden Ich beschaffen sei, das nicht Gegenglied ist?"
So und ähnlich lauten die weitverbreiteten Begründungen des Antirealismus, zugespitzt auf die Frage des "Dinges an sich" oder der "Prinzipialkoordination". Wir haben oben schon eine Auslegung oder Anwendung dieses Beweises berührt, die mit Hilfe der Zweideutigkeit des Wortes "Bewußtsein" und seiner Verwandten die ganze Welt zum psychischen Inhalt eines einzelnen Bewußtseins, einer Einzelseele zu machen geeignet ist. Zur Erklärung dieser Begriffsverwechslung wird noch unten etwas zu sagen sein; der in ihr liegende Fehler aber ist von uns schon in "Realismus und Transzendenzproblem", Seite 77f, hinreichend deutlich aufgezeigt worden - er ist ja auch, wie ebenfalls bemerkt, von den hervorragenden Vertretern dieses von uns früher als apriorisch bezeichneten Beweises des Antirealismus bewußterweise vermieden worden, er gehört also nicht zum eigentlichen Gedanken. Dieser eigentliche Gedanke wäre also, um Mißverständnissen aus dem Weg zu gehen, etwa so zu fassen: Alles Seiende ist in der Form der Prinzipialkoordination angeordnet, d. h. in der Beziehung eines denkenden, erkennenden Ich zu einem gedachten, erkannten Gegenstand; die Beziehung auf das Ich ist daher mit jedem Gegenstand des Denkens, Erkennens, mit jedem Ding überhaupt untrennbar verwachsen - und das ist eine Tatsache, die wir einfach "vorfinden", ein Satz, der denknotwendig ist, weil sein Gegenteil denkunmöglich wäre.

Wie steht es nun mit diesem Satz, mit seiner Berufung auf die Denknotwendigkeit und was folgt aus ihm?

Nach dem, was wir in R&T, Seite 14 und 15, ausgeführt haben, nach dem, was um nur einen Vertreter dieses Satzes zu nennen, von AVENARIUS selbst zugestanden wird, dürfen wir zunächst wohl die Behauptung als gesichert hinstellen, daß der Satz nicht einfach eine "vorgefundene", "gegebene" "Tatsache" ausspricht. Ist der dann vielleicht a priori gültig, denknotwendig?

Von den mancherlei Arten von Gedanken, den Begriffen, Urteilen, Schlüssen, Fragen, Annahmen, Phantasien und was man sonst noch unterscheiden möchte, sind hier vor allem Begriffe und Urteile zu berücksichtigen. Hinsichtlich dieser ist unter Hinweisung auf unsere entsprechenden Darlegungen in R&T, Abschnitt VII, § 1, folgendes ausgeführt.

Im Begriff des Dinges an sich wird von der Beziehung abstrahiert, die das Ding auf ein denkendes erkennendes Ich, als etwa auf das eben den Begriff des Dinges denkende hat. Da wir im Begriff eines Dinges ganz allgemeine von jeder einzelnen Eigenschaft, die das Ding in Wirklichkeit hat, von jeder Beziehung, in der es steht, absehen können, so ist anzunehmen, daß auch die Abstraktion von der Beziehung auf das Ich möglich sein wird. Sie würde unmöglich sein, wenn das Ding nicht nur gleichsam äußerlich in dieser Beziehung zum Ich stünde, sondern sein Wesen selbst, die Eigenschaften, die es außer dieser Beziehung noch besitzt, infolge des Hinzutretens dieser Beziehung verändert würden; denn dann würde das Ding selbst ein anderes, wenn ich die Beziehung wegnähme. Daß die Beziehung auf das Ich aber diese verändernde Wirkung haben sollte, ist nichts selbstverständliches, nichts denknotwendiges, müßte also erst bewiesen werden.

Der Antirealist schließt folgendermaßen: Ein jedes Ding, über das wir denken, - jedes daher, das für uns in Betracht kommt - steht zum Denken in Beziehung, zum Ich, diese Beziehung kann daher aus keinem (gedachten) Ding im Denken ausgelassen werden, jeder Gegenstand des Erkennens ist daher mit dieser Beziehung behaftet, durch sie verändert, kein Ding ist so zu erkennen, wie es an sich ist.

In Wahrheit mußte erst bewiesen werden, daß die Behaftung eines Dinges mit der Beziehung auf das Ich noch etwas anderes am Ding verändert, als daß sie eben diese Beziehung - äußerlich - hinzufügt; dann könnte geschlossen werden, daß eine reinliche Abstraktion von dieser Beziehung nicht möglich und schon der Begriff des Dinges an sich unsinnig ist. Wir könnten nun ruhig warten, bis dieser Beweis geliefert wäre, haben es aber für der Mühe wert gehalten, im oben angeführten Abschnitt der R&T unsererseits den Gegenbeweis zu führen, dessen Ergebnis hier kurz zusammengefaßt sei: Die Annahme eines Dinges in die Prinzipialkoordination, die Beziehung auf das denkende Ich ändert nichts am Ding; von dieser Beziehung kann daher im Denken abstrahiert werden, ja diese Beziehung muß aus dem Inhalt des Gedankens stets herausgelassen werden, da ein Gedanke nie sich selbst zum Gegenstand, zum Inhalt haben kann. (Wir haben in R&T unsererseits den Gegenbeweis zu führen, dessen Ergebnis hier kurz zusammengefaßt sei: Die Aufnahme eines Dinges in die Prinzipialkoordination, die Beziehung auf das denkende Ich ändert nichts am Ding; von dieser Beziehung kann daher im Denken abstrahiert werden, ja diese Beziehung muß aus dem Inhalt des Gedankens stets herausgelassen werden, da ein Gedanke nie sich selbst zum Gegenstand, zum Inhalt haben kann. (Wir haben in R&T auch in diesem Sinne von einer "Transzendenz" des Denkens gesprochen, aber es ist wohl besser, dieses Wort streng eindeutig im oben angegeben Sinn zu verwenden).

Die Frage, die an den Begriff des Dinges an sich anknüpft, ist damit in der Hauptsache erledigt; auf ein Mißverständnis muß aber noch hingewiesen werden.

Wenn schon die Prinzipialkoordination nichts "gegebenes" ist, die Beziehung auf das Ich im Gegenstand nicht "vorgefunden" wird, überhaupt nicht in ihm begrifflich enthalten ist, so ist diese Beziehung doch eine unbestreitbare Tatsache: alle Dinge in der Welt stehen zum erkennenden Ich in Beziehung - einmal schon deswegen, weil alle Dinge in der Welt in Zusammenhang miteinander stehen und auch das erkennende Ich ein Ding in der Welt ist, dann aber deswegen, weil im Gedanken, den wir eben ausgesprochen haben und in unendlich vielen anderen zum Gegenstand des Gedankens die ganze Welt gemacht wurde und gemacht wird. Bedenkt man nun aber, daß nach dem obigen durch die bloße Beziehung auf das denkende Ich keine Veränderung des gedachten erzeugt wird, so sieht man leicht ein, daß so auch aus der Tatsache der Prinzipialkoordination noch kein Einwand gegen den Realismus hergeleitet werden kann. Es muß eine Begriffsverwechslung zu Hilfe genommen werden, ganz ähnlich der mit dem Wort "Bewußtsein" geschehenen, man muß anstelle des "denkenden" "erkennenden" Ich das "wahrnehmende", das "vorstellende", das inhaltlich, "anschaulich" erkennende usw. setzen, um aus dem Satz: "die ganze Welt ist Gegenstand des denkenden Ich" den anderen zu erhalten: "die ganze Welt ist Gegenstand des wahrnehmenden, des vorstellenden Ich, ist wahrgenommenes oder vorgestelltes, ist Vorstellung, Anschauung. So könnte man beweisen, daß, da die Wahrnehmung eine Sache der Gegenwart ist, auch die Welt nur der Gegenwart angehören kann, daß, da die Vorstellung anschaulicher Natur ist, in der Welt keine nichtanschaulichen Inhalte, wie die Atome, existieren können, daß, da nur von Farben, Tönen, überhaupt voll und ganz vorgefundenen Dingen eine inhaltliche, eine adäquate Erkenntnis zu erlangen sei, die anders geartete Außenwelt überhaupt nicht existieren, oder doch nicht gedacht, oder jedenfalls nicht nach ihrem Inhalt nach adäquat bestimmt werden kann.

Nun werden ja einige der hier in Frage kommenden Begriffe, wie der des Erkennens und der des Wahrnehmens meist auseinandergehalten und ein Schluß, der die ganze Welt in eine gegenwärtige verwandelt, dürfte sich gerade nicht allgemeinerer Zustimmung zu erfreuen haben, aber hinsichtlich der anderen Begriffe sind doch auch bei Wissenschaftlern Unklarheit gar nicht so selten anzutreffen. Die nächsten Abschnitte werden uns Gelegenheit geben, diese Begriffe und ihr gegenseitiges Verhältnis einer näheren Prüfung zu unterziehen.


2. Abschnitt
Das Gegebene

    "Nachdem das menschliche Denken die Stufe der mythologischen oder religiösen Weltauffassung im wesentlichen verlassen hat, muß es nunmehr auch die zweite, sich aus der ersten entwickelnde, die der Metaphysik überwinden! Alle Variationen des natürlichen Weltbegrifs werden durch die natürliche Auslese ausgeschieden, so bleibt allein das übrigt, was als reine Erfahrung bezeichnet wird. Hypothetisches darf in der neuen positivistischen Wissenschaft nicht mehr geduldet werden und alles metaphysische ist hypothetisch, so die Dinge an sich, welche hinter den Erscheinungen, die allein gegeben sind, stehen sollen. Nur das gegebene, das tatsächlich Vorgefundene darf als existierend betrachtet werden und das Gegebene ist das, was in der Psychologie als "psychische Inhalte" bezeichnet wird. Die Physik - oder allgemeiner die sogenannte Naturwissenschaft hat daher denselben Gegenstand wie die Psychologie zu untersuchen, nur die Richtung der Untersuchung in beiden Wissenschaften ist verschieden."
Lassen wir die geschichtlichen Erinnerungen und Systematisierungen beiseite, so finden wir in diesem Programm des Positivismus zwei Gedanken, die für uns hier in Betracht kommen: erstens, das Denken darf den allein sicheren Boden des Gegebenen nicht verlassen; zweitens, das Gegebene sind die sogenannten psychischen Inhalte.

Vom zweiten Gedanken ist in R&T, Abschnitt VIII, § 2 gezeigt worden, daß er in gewissem Sinn richtig ist, daß das Gegebene nämlich mit den "gegenwärtigen psychischen Inhalten" zusammenfällt. Der erste Gedanke würde allerdings unwidersprechlich richtig sein, wollte man mit ihm sagen, daß der allein sichere Boden des Gegebenen nicht verlassen werden darf, wenn man vor jedem Irrtum sicher sein will. Im Grunde mag wohl so etwas auch von seinen Vertretern gemeint worden sein, vielleicht auch noch gemeint werden. Es ist ja ein bedeutender Gedanke, aus der strengen Wissenschaft alles zweifelhafte auszuscheiden und sicheren, wenn auch anfänglich langsamen Schrittes von einer Gewißheit zur anderen fortzuschreiten - aber eben wegen ihrer Strenge ist diese Auffassung bedeutungslos, ja widersinnig. In R&T, Abschnitt VIII, § 3 ist bewiesen worden, daß es dem Denken nicht nur möglich, sondern sogar notwendig ist, also zum Wesen des Denkens gehört, über das Gegebene hinauszugehen. Ein Denken, das auf dem Boden des Gegebenen, des sicher vorgefundenen stehen bleiben wollte, kann deshalb überhaupt nicht gefordert werden, weil es gar kein Denken mehr sein würde. Das Denken, das Erkennen soll uns Kunde von der Vergangenheit verschaffen, die ist aber nicht gegeben; es soll uns Vorhersagen des Künftigen ermöglichen, das ist aber erst recht nicht gegeben und zwar gleichgültig, ob das vergangene und zukünftige etwas außerhalb unserer Bewußtseinsinhalte gelegenes oder etwas zu diesen gehöriges darstellt. Und dasselbe gilt hinsichtlich der Orientierung unter den der Gegenwart angehörenden Vorgängen der Welt mit Einschluß der eigenen Bewußtseinsvorgänge: das Urteil über ein gegenwärtiges Gefühl oder eine gegenwärtige Empfindung transzendiert dieses Gefühl oder diese Empfindung, das Gegebene, zwar nicht im Subjekt, wohl aber im Prädikat, ist als nicht vollkommen gewiß zu betrachten, weil es im Prädikat mehr meint, als was in ihm oder im Subjekt gegeben ist.


3. Abschnitt
Folgerungen

So einfach dieser im vorigen Abschnitt gegebene Beweis der Transzendenz des Denkens zu sein scheint, so wichtig sind die aus ihm zu ziehenden Folgerungen.

Erst muß grundsätzlich anerkannt werden, daß zwischen Urteil und Annahme kein wesentlicher Unterschied besteht: alle Urteile sind Annahme, bieten nur Wahrscheinlichkeit. Man kann die Hypothesen daher nicht einfach aus der Wissenschaft hinausweisen, ein verwickelteres Verfahren, eine feinere Abstufung ist nötig, um die Annahmen höchster Wahrscheinlichkeit, die sogenannten selbstgewissen Urteile, die Annahmen hoher Wahrscheinlichkeit, die gewöhnlichen Urteile, die Annahmen nicht unbestrittener Wahrscheinlichkeit, die zulässigen Hypothesen und die Annahmen einer mehr oder minder großen Unwahrscheinlichkeit von einander zu sondern.

Diesem Gedanken können wir aber hier nicht weiter nachgehen und wenden uns zu zweiten Folgerung.

Der Positivismus ist, wie aus der obigen Formulierung ersichtlich, zugleich Konszientalismus: da ihm nur die sogenannten psychischen Inhalte wie Farben, Töne usw. als gegeben gelten und er nichts jenseits des Gegebenen annehmen will, so muß er die Existenz einer Welt außerhalb jener psychischen Inhalte, einer Außenwelt, leugnen, oder doch jedes Urteil über dieselbe ablehnen. Unsere Widerlegung des Positivismus aber ist noch nicht zugleich die Widerlegung des Konszientalismus: das Denken könnte transzendent sein, auch wenn es zu seinen Gegenständen nur psychische Inhalte hätte; denn die psychischen Inhalte der Vergangenheit und Zukunft, von denen unserer Mitmenschen zu schweigen, würden dem Denken genügend Spielraum zur Betätigung seiner Transzendenz gewähren - ob freilich genug, um diese Transzendent auch zu erklären, das ist eine andere Frage, auf die erst später eingegangen werden soll.

Wenn aus der Transzenden des Denkens daher auch nicht ohne weiteres die Existenz einer Außenwelt gefolgert werden kann, so besteht doch andererseits kein Zweifel, daß, weil umgekehrt der Konszientalismus sich des positivistischen Gedankens zu seiner eigenen Begründung bedient, mit der Beseitigung dieser Begründung dem Konszientalismus eine wichtige Stützte genommen ist; oder, um ohne Bild zu reden, wenn der Antirealismus meint, eine Außenwelt existiert nicht oder kann nicht erkannt werden, weil der Gedanken nicht über seine eigene psychische Sphäre hinausgehen kann, so ist jetzt, nachdem erkannt ist, daß der Gedanke seine eigene psychische Sphäre sehr wohl überschreiten kann, ja muß, der Grund beseitigt, ihn überhaupt auf eine bloß psychische Sphäre einzuengen. Das Gefühl eines der Vergangenheit angehörigen Menschen ist dem gegenwärtigen geistigen Vorgang, der über dasselbe urteilt, genauso transzendent, wie der Körper des betreffenden Menschen; wird also die Möglichkeit zugegeben, über dieses Gefühl ein Urteil, vielleicht ein richtiges Urteil zu fällen, warum nicht auch über den Körper? Wir sind weit entfernt, damit das Problem der Außenwelt für erledigt zu halten, aber es muß doch früheren Bemerkungen entsprechen darauf hingewiesen werden, daß eine durch einen bestimmten Grund bekämpfte Annahme an Wahrscheinlichkeit notwendig gewinnen muß, wenn dieser Gegengrund als irrig nachgewiesen ist.

Zugunsten des Realismus spricht nun auch die dritte Folgerung, die wir aus unserem Gegenbeweis ziehen. Das in einem Urteil "Gegebene", die in ihm gegenwärtigen psychischen Inhalte oder Vorgänge sind, soweit sie überhaupt vorgefunden werden, einerseits anschauliche Vorstellungen wie Gestalten, Farben und Wortvorstellungen, andererseits ein eigentümlicher, schwer zu beschreibender Bewußtseinsinhalt, den man am besten etwa "Meinungsbewußtsein" nennen könnte. Indem wir denken, ziehen nicht nur Vorstellungen durch unsere Seele, die den Gegenstand des Gedankens gleichsam vor uns hinstellen, eine Anschauung von ihm zu enthalten scheinen, wir sprechen nicht nur laut oder leise Worte, die sich auf den Gegenstand beziehen, sondern wir haben auch ein Bewußtsein davon, daß wir jetzt etwa mit dem Gedanken noch nicht im klaren sind, jetzt etwa zur Klarheit gelangt sind, das Urteil wirklich zu denken, daß wir gerade diesen Gegenstand meinen, andere aber nicht und gerade das von ihm meinen, nicht aber jenes - eine schlechte Beschreibung wohl jenes Vorganges, da sie als nachhereige oder sekundäre Reflexion erscheinen läßt, was doch unmittelbar in ihm als Bewußtseinsinhalt, als Gegebenes enthalten ist, aber eine Beschreibung doch, die deutlich machen wird, was gemeint ist mit dem Ausdruck "Meinungsbewußtsein".

Das ist das, was günstigenfalls im Urteil vorgefunden wird. Es gibt aber sehr viele Urteile, in denen die Vorstellungen ihre Anschaulichkeit fast ganz verlieren, schließlich überhaupt fehlen und nur noch ein schwaches Meinungsbewußtsein den ganzen Bewußtseinsinhalt darstellt; es gibt auch Urteile, die überhaupt ohne jedes Bewußtsein gefällt werden.

Wenn als das definitorische Merkmal eines Urteils die Möglichkeit der Falschheit angenommen wird, so müssen wir überall da, wo wir eine Enttäuschung erleben oder erleben können, ein Urteil voraussetzen, denn eine Enttäuschung erlebt man dann, wenn sich etwas anders zeigt, als man dachte, wenn sich etwas als wahr gehaltenes als falsch erweist. Nun finden wir Enttäuschungen, ohne daß ein Urteilsbewußtsein vorausging, z. B. wenn jemand auf dem Weg nach einem bestimmten Ziel begriffen durch andersartige Gedanken völlig in Anspruch genommen wird und etwa in eine falsche Straße einbiegt - er erkennt dann, daß er falsch gegangen ist, die Straße für eine andere genommen hat, ohne daß infolge seiner Gedankenablenkung ein Bewußtsein davon vorhanden war; oder wenn der eingeübte Klavierspieler, der die Noten bekanntlich rein mechanisch, wie man sagt, d. h. ohne sich über die Art ihrer Wiedergabe noch Vorstellungen zu machen, ohne Bewußtsein abspielt, einmal einen Fehler macht, so erkennt er, daß er sich geirrt hatte, das Irrtümliche aber muß ein Urteil gewesen sein, ein Urteil also wieder ohne Urteilsbewußtsein. Solcher unbewußten Urteile gibt es nun viele, besonders bei allen eingeübten geistigen Vorgängen, deren Einübung, wie bekannt, stets mit Verlust von Bewußtseinsinhalt verbunden ist; an ihrer Tatsächlichkeit wird man also kaum zweifeln und wenn nicht ein anderes Hindernis bestände, so könnten wir von ihnen aus sofort zu einem Beweis des Realismus gelangen. Wenn nämlich zugestanden wird, daß es unbewußte Urteile gibt und daß bewußt so viel ist wie psychisch, so würde folgen, daß es nichtpsychische Urteile, also etwas außerhalb der psychischen Inhalte, also eine Außenwelt gibt, und, da wir ja - wenn auch nachträglich - etwas hinsichtlich dieser unbewußten Urteile feststellen können, also etwas von ihnen wissen, würde weiter folgen, daß diese Außenwelt nicht unerkennbar ist. Wir haben uns bisher die Freiheit genommen, die Worte "bewußt" und "psychisch" als gleichbedeutend zu gebrauchen, aber angesichts des vorliegenden Schlusses dürfte wohl mancher Antirealist geneigt sein, uns das Recht zu diesem Sprachgebrauch zu bestreiten. Und es wird ja tatsächlich von vielen Forschern ein unbewußtes psychisches angenommen, für diese scheint als der vorliegende Beweis bedeutungslos zu sein - aber er scheint nur so. Denn ein "unbewußtes" muß auf jeden Fall als existierend angenommen werden, etwas, das also nicht innerhalb der Bewußtseinsinhalte gefunden wird, nicht zu den bekannten Vorstellungen, Gefühlen usw. gehört, also nach unserem Sprachgebrauch Bestandteil der Außenwelt ist - dem gegenüber spielt es keine Rolle, ob man sich noch sträubt, dieses etwas auch als nichtpsychisch zu bezeichnen. Nur darüber kann man im Zweifel sein, ob das so als existierend bewiesene Unbewußte identisch ist mit dem, was die Wissenschaft das Physische, die Körperwelt nennt - es wäre gewiß denkbar, daß neben den psychischen Inhalten, die wir kennen, den Inhalten unseres eigenen Bewußtseins und denen des Bewußtseins unserer Mitmenschen, weiter der Tiere, noch etwas anderes bestände, was nicht schon Körper ist, sondern etwa ein Art Bewußtsein niederer Einheiten - warum nicht auch höherer Einheiten - darstellte und zu solchen außerhalb der bekannten Bewußtseinsinhalte aber auch außerhalb einer etwaigen Körperwelt gelegenen Dingen könnten auch die "unbewußten Urteile" gehören.

Eine Entscheidung dieser besonderen Frage ist an dieser Stelle untunlich und zunächst auch unnötig: es genügt darauf hingewiesen zu haben, daß aus der Tatsache unbewußter Urteile die Existenz einer nichtbewußten Welt gefolgert werden muß. Mit Hilfe der oben versuchten Beschreibung des Urteilsbewußtseins gelangen wir aber noch zu einer anderen Folgerung.

Im Urteilsbewußtsein sehen wir, wird der Gegenstand des Urteils günstigstenfalls durch eine anschauliche Vorstellung wiedergegeben, aber da er jenseits des Gegebenen liegt, so liegt er auch jenseits der anschaulichen Vorstellung, ist vor ihr verschieden, jednfalls nicht mir ihr identisch. Wenn wir nun nach unserer Begriffsbestimmung und gemäß dem überwiegenden Sprachgebrauch unter Vorstellungen eben solche anschaulichen Inhalte wie Farben, Gestalten, Töne, usw. verstehen, wie wir sie auch im Gegebenen des Urteils vorfinden, so folgt der Satz, daß, wenn ein Gegenstand wohl durch das Denken, den Gedanken erreicht, erkannt werden kann, doch die Vorstellung immer diesseits desselben in der Sphäre der gegenwärtigen Bewußtseinsinhalte bleibt. Etwas vorstellen und etwas denken ist also zweierlei; der Gegenstand des Denkens und der Gegenstand des Vorstellens, wenn wir die Vorstellung einmal so nennen wollen, sind verschieden, zunächst numerisch, aber, wie leicht zu sehen, in einigen Fällen sicher auch inhaltlich. Es ist nämlich deutlich und wohl allgemein zugestanden, daß von ein und demselben Gegenstand ein und dasselbe ausgesagt oder gedacht werden kann in beliebig vielen und fast beliebig voneinander in Bezug auf das Urteilsbewußtsein verschiedenen Urteilen. Nicht nur können verschiedene Menschen dasselbe Urteil fällen, sondern auch der einzelne Mensch kann ein und denselben Gedanken auf ganz verschiedene Weise haben: es sei hier nur an das erinnert, was oben von der Wirkung der Einübung gesagt wurde. So wird im Urteil: "Das Gehirn des Mathematikers GAUSS wog 1492 Gramm" sich der Anatom bei dem Wort "Gehirn" etwas ganz anderes vorstellt, als der Laie, der nie ein Gehirn, wenigstens kein menschliches gesehen hat. Der angehende Mediziner, der eben seine erste Gehirnsektion ausführt, wird eine sehr lebhafte Vorstellung entwickeln, in der neben den Gesichtseindrücken auch Tast- und vielleicht auch Geruchsvorstellungen auftreten; im übrigen aber dürfte in seinem Bild der Charakter des chaotischen vorherrschen, während die Vorstellung, die der ausgebildete Gehirnphysiologe sich vom Gehirn macht, hauptsächlich Anschauungen der gröberen und feineren Struktur enthalten wird - in bei weitem den meisten Fällen aber stellt man sich bei dem Wort oder Gedanken Gehirn im obigen Urteil nur ein unbestimmtes etwas vor, welches lediglich durch das Wort "Gehirn" bestimmt ist, oft nur das Wort "Gehirn" selbst und endlich überhaupt gar nichts mehr vor. Es ist also kein Zweifel, ein und derselbe Gegenstand wird in ein und demselben Gedanken durch inhaltlich sehr verschiedene Vorstellungen wiedergegeben, die ebensogut ein Nichts wie eine schier unendliche Fülle von Inhalt in sich fassen, ebensogut vom Geruchssinn wie vom Gesichtssinn diesen Inhalt entnehmen, ebensogut sinnlich lebhafter wie mehr formal mathematischer, mechanischer Natur sein können. Da nun ein und derselben Gegenstand, doch höchstens einer dieser Vorstellungen inhaltlich gleich sein kann, so muß er von den anderen, die ihn ebensogut im Gedanken vertreten, inhaltlich verschieden sein. Dasselbe gilt von allen anderen Begriffen und Urteilen. Es sei nur noch darauf hingewiesen, daß der Gegenstand des Urteils - auch nach realistischer Ansicht - selbst zu den Bewußtseinsinhalten gehören kann, z. B. im Urteil über ein Gefühl. Da die Vorstellung eines Gefühls nicht ein Gefühl, sondern eine Vorstellung ist, so ist hier die inhaltliche Verschiedenheit von Urteilsgegenstand und Urteilsvorstellung besonders augenfällig.

Es ist eine einfache, leicht zu erlangende Erkenntnis, die wir hier vor uns haben, hüten wir uns indessen, ihre Tragweite zu überschätzen! Wir haben bewiesen, daß der Gegenstand der Erkenntnis von der im Erkennen gegenwärtigen bewußten Vorstellung numerisch immer verschieden ist, inhaltlich verschieden sein kann. Darin liegt weder, daß der Gegenstand des Erkennens auch der Außenwelt angehören, noch, daß diese Außenwelt von der Innenwelt inhaltlich verschieden sein müßte. Es ist wieder nur durch Hinwegräumen der Gegengründe, welche die Erkenntnis einer von der Innenwelt inhaltlich verschiedenen Außenwelt wegen dieser inhaltlichen Verschiedenheit gegenüber dem Gedanken oder der Vorstellung als unmöglich hinstellten, die Wahrscheinlichkeit des Realismus überhaupt, die Möglichkeit des dualistischen Realismus bewiesen.

Einen bedeutenden Schritt weiter aber gelangen wir, wenn wir die gewonnene Erkenntnis auf einen besonderen Fall, nämlich den der Wahrnehmung anwenden. Alles, was falsch sein kann, ist ein Urteil; die Wahrnehmung kann uns täuschen, kann falsch sein, also ist sie ein Urteil. Wir haben hier zunächst nur die sogenannte sinnliche oder äußere Wahrnehmung im Auge. Wenn jemand zur Zeit der Dämmerung in der Ferne einen Menschen, ein Haus wahrzunehmen meint, und, wenn er näher kommt, sieht, daß es ein Baum, ein Hügel war, so fühlt er sich getäuscht, seine erste Wahrnehmung wahr falsch. Wenn jemand im Zimmer sitzend ein Geräusch auf der Straße vernimmt und meint, daß ein Wagen vorbeifährt, nachdem er aber an das Fenster getreten ist, nicht von einem Wagen bemerkt, so kommt er zu der Überzeugung, daß er sich verhört haben muß, seine Wahrnehmung war falsch. Von einem Mann, der den Alkohol sehr liebte, wird erzählt, daß er eines Tages allein in einem Gastzimmer sitzend sich gegenüber plötzlich eine Maus bemerkte und darüber in großen Schrecken geriet, von dem er sich erst wieder erholte, als ein hinzukommender zweiter Gast ihn auf dieselbe Maus aufmerksam machte: der erste hatte gefürchtet, daß die Maus keine wirkliche, sondern eine Wirkung des Deliriums sei. Er hatte also eine ganz normale Wahrnehmung gehabt, mit dem deutlichen Bewußtsein, daß diese Wahrnehmung falsch sein könnte; die normale Wahrnehmung war ihm also in bewußter Weise als ein Urteil charakterisiert. Diese Tatsache vor allem, daß es anormale Wahrnehmungen gibt, beweist, daß jede Wahrnehmung, auch wenn der Wahrnehmende nicht daran denkt, falsch sein kann: die Wahrnehmung trägt in sich selbst nicht den Stempel des normalen, wenn sie auch gewöhnlich für normal, d. h. für wahr gehalten wird.

Die Sinneswahrnehmung ist also ein Urteil und von der Selbstwahrnehmung gilt im wesentlichen das gleiche; denn einen bestimmten Bewußtseinsinhalt wahrnehmen, heißt im allgemeinen, ihn als diesen bestimmten Bewußtseinsinhalt wahrnehmen, ihn als diesen Inhalt erkennen - selbst die einfache Bestimmung eines Bewußtseinsinhaltes als Bewußtseinsinhalt ist ein Urteil, weil auch das falsch sein kann, jedenfalls wie manche Richtungen in der Philosophie beweisen, angefochten werden kann. Doch geraten wir hier in einige Schwierigkeit, da der Begriff der Selbstwahrnehmung weiter ausgedehnt werden kann und weiter ausgedehnt wird, so daß auch ein etwaiges bloßes haben oder Vorhandensein von Bewußtseinsinhalten schon als ein Wahrnehmen von solchen bezeichnet wird, in diesen Wahrnehmungen also ein Urteil ausgeschlossen wäre. Eine Entscheidung der in Bezug auf diese Frage entstandenen Streitigkeiten an dieser Stelle zu geben ist aber nicht nötig; es genügt festzustellen, daß die Sinneswahrnehmung stets ein Urteil ist, die Selbstwahrnehmung dann, wenn sie irgendeine Bestimmung, Charakterisierung ihres Gegenstandes enthält - wir wollen sie dann genauer als eigentliche Selbstwahrnehmung bezeichnen. Beide Arten von Wahrnehmung, die Sinneswahrnehmung wie die eigentliche Selbstwahrnehmung sind also Urteile, gehen über das Gegebene hinaus, aber beide in verschiedener Weise. Wie in R&T, Seite 123f näher ausgeführt ist, transzendiert die Selbstwahrnehmung das Gegebene nur im Prädikat, in der Bestimmung ihres Gegenstandes durch einen Begriff, die Sinneswahrnehmung aber geht auch im Subjekt, im Gedanken des Gegenstandes selbst, über das Gegebene hinaus. Da nun das Gegebene mit den gegenwärtigen Bewußtseinsinhalten zusammenfällt, der Gegenstand der Sinneswahrnehmung aber nach den üblichen Bestimmungen etwas gegenwärtiges sein muß, so folgt, daß derselbe überhaupt nicht zu den Bewußtseinsinhalten gehören kann.

Der Sinn dieser Wahrnehmung die deswegen als äußere Wahrnehmung bezeichnet wird, fordert daher die Annahme einer Außenwelt; und dieser Forderung kann man nur dann entgehen, wenn man die äußere Wahrnehmung und zwar ausnahmslos jede für sinnlos hält: nur wenn die Sinneswahrnehmungen alle falsch wären - anormal würden sie dann kaum mehr zu nennen sein - könnte man Konszientalist bleiben.

Wir halten diesen Schluß für streng, müssen aber trotzdem zur Sicherung desselben noch weitere Untersuchungen anstellen. Der Konszientalist nämlich, der sich seine Daseinsberechtigung nicht so ohne weiteres rauben lassen will, versucht dem Schluß dadurch auszuweichen, daß er mit dem Begriff der Sinneswahrnehmung eine Reihe von mehr oder minder verschiedenen Umdeutungen vornimmt; er meint, nur nach der naiven Auffassung sei der Gegenstand der äußeren Wahrnehmung etwas außenweltliches, körperliches, der Fortschritt des Positivismus über diese naive Metaphysik hinaus bestünde eben darin, daß der dunkle Klumpen des Körpers, der Substanz in die bloße "Möglichkeit von Sensationen" aufgelöst wird, in den gesetzmäßigen Zusammenhang, die funktionale Beziehung bloßer Sinnesempfindungen, in Reduktionsvorstellungen, die als solche nichts außenweltliches mehr an sich hätten.

Wir haben nun schon bemerkt, und das dürfte man uns wohl auch ohne besondere Darlegung unschwer glauben, daß unser Begriff der Außenwelt nicht einfach mit dem des naiven Menschen oder einer ebenso naiven Naturwissenschaft zusammenfällt: wir vrstehen bei den in Frage stehenden Schlüssen unter Außenwelt etwas, was nicht zu den eigenen oder fremden Bewußtseinsinhalten gehört, denn die entscheidende Frage des Realismus ist die, ob wir über die Bewußtseinswelt hinaus kommen, nicht aber die, ob das jenseits der Bewußtseinswelt liegende etwa Körper, Masse, Atom im Sinne des unklärten naiven Denkens oder besonderer vielfach in Frage gestellter naturwissenschaftlicher Behauptungen ist. Der Konszientalist müßte sich doch selbst die Frage vorlegen, ob denn seine "Reduktionsvorstellung", sein "gesetzmäßiger Zusammenhang" die berühmte "Möglichkeit von Sensationen" wirklich ein Bestandstück der Bewußtseinswelt ist! - Wir meinen, daß mit diesen Bestimmungen tatsächlich die Existenz und Erkennbarkeit einer Außenwelt zugegeben ist, wollen aber unsererseits nicht anstehen, die gegenteiligen Behauptungen einer näheren Prüfung zu unterziehen.

LITERATUR - Willy Freytag, Die Erkenntnis der Außenwelt, eine logisch-erkenntnistheoretische Untersuchung, Halle a. S. 1904