ra-3 Ch. SigwartM. DrobischK. LasswitzTh. AchelisTh.Lipps    
 
EDMUND KÖNIG
Über Naturzwecke

"Nachdem während des 17. Jahrhunderts die durch Descartes entwickelte mechanische Naturanschauung die Geister ausschließlich beherrscht hatte, tritt im folgenden die teleologische, teils in der Form der durch Wolff wieder in Übung gekommenen Erklärung nach äußeren Zwecken, teils in der des physiologischen Vitalismus und Animismus an ihre Stelle und behauptet das Feld, bis im zweiten Drittel des 19. Jahrhunderts wiederum ein Umschlag erfolgt und der Zweckbegriff von neuem als unwissenschaftlich in Acht und Bann getan wird. Diesmal scheint der Herrschaft der mechanischen Anschauung aber nur eine kurze Dauer beschieden zu sein; die vor etwa zehn Jahren zuerst schüchtern hervorgetretene Opposition der Neovitalisten und Antidarwinisten ist bereits heute zu einer mächtigen Bewegung angewachsen, die sehr wahrscheinlich mit dem Sieg der Teleologie enden wird."

Wenn man die Geschichte der einzelnen Wissenschaften überblickt, so bemerkt man bei allen, die Mathematik nicht ausgenommen, einen im Lauf der Zeit sich vollziehenden Wandel der methodologischen und theoretischen Grundanschauungen, der durch den Fortschritt der Erkenntnis selbst bedingt ist und somit nichts Wunderbares oder Auffälliges an sich hat. Dagegen zeigen die biologischen Disziplinen insofern ein besonderes Verhalten, als hier zwei entgegengesetzte Auffassungsweisen der Erscheinungen, die mechanische und die teleologische, in periodischem Wechsel sich beständig wiederholen, ohne daß es bis jetzt der einen von beiden gelungen wäre, die andere endgültig zu verdrängen. Nachdem während des 17. Jahrhunderts die durch DESCARTES entwickelte mechanische Naturanschauung die Geister ausschließlich beherrscht hatte, tritt im folgenden die teleologische, teils in der Form der durch WOLFF wieder in Übung gekommenen Erklärung nach äußeren Zwecken, teils in der des physiologischen Vitalismus und Animismus an ihre Stelle und behauptet das Feld, bis im zweiten Drittel des 19. Jahrhunderts wiederum ein Umschlag erfolgt und der Zweckbegriff von neuem als unwissenschaftlich in Acht und Bann getan wird. Diesmal scheint der Herrschaft der mechanischen Anschauung aber nur eine kurze Dauer beschieden zu sein; die vor etwa zehn Jahren zuerst schüchtern hervorgetretene Opposition der Neovitalisten und Antidarwinisten ist bereits heute zu einer mächtigen Bewegung angewachsen, die sehr wahrscheinlich mit dem Sieg der Teleologie enden wird.

Natürlich hat weder das mechanische noch das teleologische Begriffssystem ganz unverändert die Jahrhunderte überdauert, vielmehr haben beide, unter dem Einfluß einer immer mehr in die Breite und in die Tiefe gehenden Tatsachenkenntnis, Veränderungen im Sinne einer fortschreitenden Verfeinerung erfahren, die charakteristischen Grundvoraussetzungen sind jedoch dieselben geblieben. Für die Mechanisten steht es fest, daß alle Vorgänge und Gebilde in der Lebewelt wie in der Natur überhaupt allein durch blind wirkende Ursachen bestimmt werden bzw. hervorgebracht worden sind; die Teleologen sind dagegen überzeugt, daß zumindest der Bau der Organismen und der Verlauf der Lebenstätigkeiten ohne die Annahme der Wirksamkeit von Zwecken unverständlich sei und folgern hieraus, daß in der Natur überhaupt die Zweckbestimmung (Finalität) neben der Kausalität eine Rolle spiele. Diese Konstanz der leitenden Ideen ist ein deutlicher Beweis dafür, daß es sich in denselben um Gedanken handelt, denen eine axiomatische Geltung beigelegt wird und die also nicht aus der speziellen biologischen Erfahrung, sondern aus allgemeinen philosophischen Erwägungen abgeleitet sind. In der Tat besteht ja der Gegensatz der mechanischen, d. h. kausalen und der teleologischen Betrachtungsweise auch in der Wissenschaft, die nicht irgendein beschränktes Gebiet der Wirklichkeit, sondern die Welt als Ganzes zum Gegenstand hat, in der Metaphysik. Andererseits zeigt sich freilich, daß die teleologischen Systeme der Metaphysik mit wenigen Ausnahmen in der Biologie wurzeln, indem sie die Realität von Zwecken in der Lebewelt als erwiesen ansehen und es unternehmen, den Zusammenhang der Dinge überhaupt nach Analogie bestimmter biologischer Zweckbeziehungen zu deuten. In diesem, auf einen circulus vitiosus hinauslaufenden Verhältnis liegt, wie ich glaube, der Hauptgrund, daß es im Streit zwischen Mechanismus und Teleologie zu keiner rechten Entscheidung kommen will. Die Philosophen haben sich im allgemeinen zuwenig darum gekümmert, ob und wie weit die Lebenserscheinungen wirklich die Merkmale eines Zweckzusammenhanges darbieten und die Biologen pflegen den Zweckbegriff als Erklärungsprinzp heranzuziehen, ohne nach seiner eigentlichen Bedeutung und den unabtrennbar mit ihm verbundenen weiteren Voraussetzungen zu fragen. Aus der neuesten vitalistischen Literatur lassen sich zahlreiche Stellen anführen, die eine erstaunliche Kritiklosigkeit der Verfasser bei der Anwendung eines so verwickelten Begriffs bekunden, wie es der Zweckbegriff ist. Wenn irgendwo, so ist also hier eine dankbare Aufgabe gegeben für jene planmäßige Verknüpfung von Empirie und philosophischer Begriffsarbeit, ohne die nach WUNDT (1) weder die Philosophie noch die Einzelwissenschaften gedeihen können.

Wenn wir es unternehmen, in diesem Sinne das Problem der Naturzwecke im Folgenden zu bearbeiten, so sind wir doch weit entfernt von dem Glauben, es vollständig lösen zu können. Es soll nur der Versuch gemacht werden, die auf dem Boden der empirischen Naturwissenschaft erwachsenen teleologischen Hypothesen einer etwas schärferen logischen und erkenntnistheoretischen Kritik zu unterwerfen, als das gewöhnlich geschieht und dadurch vielleicht einige Schwierigkeiten zu heben und Unklarheiten zu zerstreuen. Zu diesem Zweck wollen wir zunächst den  Ursprung  des Zweckbegriffs untersuchen, sodann seinen  logischen  Charakter und seinen Erkenntniswert feststellen, weiter die  tatsächlichen Grundlagen,  auf denen die Annahme von Naturzwecken beruth, prüfen, um endlich zu einem Urteil zu gelangen, ob und in welchem Sinne  neben  der kausalen Interpretation' der Erscheinungen  eine teleologische  in Frage kommen kann.

1. Daß der Begriff des Zweckes ursprünglich von den Verhältnissen der menschlichen Willenstätigkeit abstrahiert worden ist und in dieser sein eigentliches Anwendungsgebiet hat, wird allseitig zugestanden. Wir sprechen hier von einem Zweck, insofern und soweit eine Handlung durch den Gedanken an ihren wirklichen oder vermeintlichen Erfolg bestimmt wird. Wenn ich z. B. der Lampe einen Lichtschirm aufsetze, um weniger von der Helligkeit geblendet zu werden, so ist die Verdunkelung des Zimmers mein Zweck und weil dieser Erfolg, wie ich weiß, durch Aufsetzen des Schirmes bewirkt wird, führe ich die entsprechende Handlung aus. Beim ganzen Vorgang sind demnach drei Glieder zu unterscheiden, die Vorstellung des Enderfolges oder Zweckvorstellung (Z), die entsprechende Handlung, das Mittel (M) und der wirkliche Erfolg, der realisierte Zweck (E); jedes dieser Glieder bestimmt das nächstfolgende und zwar stehen  M  und  E  im Verhältnis von Ursache und Wirkung, während zwischen  Z  und  M  eine komplizierte, noch zu untersuchende Abhängigkeitsbeziehung stattfindet. Der Umstand, daß in vielen Fällen  E  nicht die unmittelbare, sondern eine entferntere Folge von  M  ist, indem sich zwischen beide eine kleinere oder größere Zahl von Mittelgliedern einschiebt, ändert die Sachlage nicht wesentlich, es tritt nur anstelle der einfachen Kausalbeziehung zwischen  M  und  E  eine Kausalreihe. Unter allen Umständen gehört aber der Verlauf  M ... E  ganz und gar der physischen Sphäre an und er wird deswegen auch durch dieselben Gesetze bestimmt, wie alle anderen Vorgänge der äußeren Natur. Dagegen deutet der Zusammenhang zwischen  Z  und  M  in allen Fällen auf ein psychophysisches Abhängigkeitsverhältnis hin, da  Z  der Innen-,  M  aber der Außenwelt angehört; hierzu kommen aber noch weitere teils psychische, teils physische Beziehungen hinzu. Gehen wir von  M,  der äußeren Willenshandlung (2) aus, so löst sich diese bekanntlich in einen Komplex von Muskelkontraktionen auf, die durch gewisse ihrer näheren Beschaffenheit nach unbekannte Vorgänge der motorischen Zentren ausgelöst werden. Gehen wir von  Z  aus, so schließen sich daran zunächst gewisse intellektuelle Vorgänge einfacher oder zusammengesetzter Art. Wenn nämlich der Erfolg  E  nicht unmittelbar durch Bewegungen unserer Gliedmaßen realisiert werden kann, so findet meistenteils eine Überlegung, ein Suchen nach den geeigneten Hilfsmitteln statt, d. h. wir konstruieren uns in Gedanken versuchsweise verschiedene Kausalreihen, bis wir eine gefunden haben, die das beabsichtigte Resultat ergibt. Hierzu ist natürlich die Kenntnis der in Betracht kommenden speziellen Kausalgesetze nötig, die durch frühere Erfahrung erworben sein muß und deren Mangelhaftigkeit nicht selten zur Wahl ungeeigneter Mittel und dadurch zur Verfehlung des Zieles führt. Wie alle intellektuellen Tätigkeiten, kann aber auch diese durch Übung abgekürzt, mehr oder weniger mechanisiert werden, so daß mit der Zweckvorstellung sich scheinbar ganz unmittelbar die Vorstellung der zur Realisierung des Zwecks notwendigen Handlung verbindet. Damit es nun zur wirklichen Handlung kommt, ist offenbar noch nötig, daß diese Vorstellung in die entsprechende motorische Innervation [Nervenimpulse - wp]) übergeht; wie dies aber geschieht, das ist die große Frage, an der bisher alle Theorien der Willenstätigkeit sich vergeblich versucht haben.

Ein Akt bewußter Setzung kann es nicht sein, denn tatsächlich haben wir von den die willkürliche Gliederbewegung bedingenden zentralen physiologischen Ursachen gar keine unmittelbare Kenntnis. Für gewöhnlich bilden wir uns bei der Überlegung der Mittel zu einem entfernteren Zweck überhaupt gar nicht einmal eine klare Vorstellung der von uns auszuführenden Bewegungen (M), sondern der bewußte Gedankengang endet von  E  ausgehend schon bei irgendeinem Zwischenglied  Mx  zwischen  E  und  M,  worauf sofort die geeignete Bewegung ausgeführt wird. Man hat sich nun freilich gerade auf dergleichen Tatsachen berufen, um zu behaupten, daß ebenso, wie in Fällen der angezogenen Art der ohne besonders darauf gerichtete Absicht erfolgende Übergang von der Vorstellung  Mx  zur Handlung zweifellos ein Übungsergebnis sei, ebenso auch die Koordination der Willkürbewegungen  M  mit den entsprechenden Bewegungsvorstellungen durch Übung sich ausgebildet, d. h. sich erst nachträglich aus einem mit Bewußtsein vollzogenen Akt in ein automatisches Geschehen verwandelt habe. Dabei wird jedoch übersehen, daß alle Übung das Bestehen derartiger Koordinationen, d. h. die Herrschaft des Willens über den Körper bereits voraussetzt, denn der Effekt alle Übung besteht ausschließlich darin, daß eine Anzahl einzelner Willenshandlungen, die wir vorher schon unabhängig voneinander ausführen konnten, zu einem einheitlichen Ganzen zusammengezogen werden; bedenkt man ferner, daß mit der Vorstellung einer Bewegung ja keinesfalls die Bewegung selbst, sondern nur der entsprechende motorische Impuls unmittelbar verknüpft sein kann, so leuchtet ein, daß dieses Verhältnis ganz außerhalb des Bereiches der Übung liegt. Nicht viel weiter kommt man, wenn man die Existenz aus innerem Antrieb erfolgender Bewegungen als gegeben annimmt und nur die Unterordnung derselben unter die entsprechenden Vorstellungen durch Erfahrung und Übung erklären will; denn dadurch, daß zwischen Vorstellung und Bewegung noch ein undefinierbares psychisches Zwischenglied in Gestalt des Antriebes zur Bewegung eingeschaltet wird, wird die Sache nicht begreiflicher. Die willkürlichen Körperbewegungen, d. h. jene einfachsten Formen von Willenstätigkeit, bei denen der gewollte Erfolg  E  mit der Handlung  M  unmittelbar zusammenfällt, bilden also nicht nur die Grundlage, auf der das Handeln nach entfernteren Zwecken allein möglich wird, sondern auch die Voraussetzung, unter denen die teleologische Reflexion über die Mittel zu gegebenen Zwecken erst einen Sinn bekommt. Hätten wir nicht erfahren, daß wir in einem gewissen Umfang  können,  was wir  wollen,  so würden wir gar nicht darauf kommen, irgendwelche Zwecke zu setzen, d. h. irgendwelche Veränderungen der Außenwelt als Erfolge möglicher Willenshandlungen zu betrachten.

Geht hieraus hervor, daß der Begriff des Zwecks auf den der Willenstätigkeit sich bezieht, so schließt umgekehrt auch der letztere den Zweckbegriff als wesentliches Element in sich ein. Denn  willkürlich  nennen wir eine Körperbewegung insofern und nur insofern, als sie einer vorhandenen Zweckvorstellung entspricht. Zweifelhaft könnte dieser Zusammenhang höchstens im Fall der triebartigen Bewegungen erscheinen, die man doch gemeiniglich auch zu den willkürlichen zählt, deren Besonderheit aber gerade darin liegen soll, daß sie ohne bewußte Absicht ausgeführt werden. Nun ist aber tatsächlich ein absolut "blinder" Trieb nirgends nachweisbar; was man so nennen könnte (das Picken junger Hühnchen nach dem Futter usw.), sind zunächst reflexartige Bewegungen von zweckmäßigem Charakter, die durch Sinneseindrücke oder auch durch Gefühle erregt werden und deren Ausführung in den meisten Fällen ebenfalls mit einer Änderung der Gefühlslage im Sinne eines Lustzuwachses verbunden ist, bei öfterer Ausführung werden sie aber sehr bald zu absichtlichen und zweckbewußten Handlungen, die sich von anderen Willenshandlungen nur noch dadurch unterscheiden, daß das Auftreten der betreffenden Zweckvorstellungen im Bewußtsein durch besonders intensive, mit dem physischen Lebensprozeß unabänderlich verbundene Gefühle bestimmt wird. (3) Dies ist aber kein durchschlagendes Unterschiedsmerkmal, da auch alle anderen Willenstätigkeiten mit Gefühlszuständen in innigem Zusammenhang stehen, welche aber niemals direkt, sondern nur durch das Medium der mit ihnen verknüpften Zweckvorstellungen die Richtung des jeweiligen Wollens bestimmen.

Fassen wir die Hauptergebnisse kurz zusammen, so können wir sagen, daß der Zweckbegriff das Vorhandensein einer Intelligenz und eines Wollens zur Voraussetzung hat, Ersteres insofern der Zweck jederzeit etwas Vorgestelltes und nur in der Vorstellung Bestehendes ist, Letzteres insofern er auf eine augenblickliche oder zukünftige Willenstätigkeit hinweist. Wir sahen ferner, daß, wenn auch vielleicht eine Intelligenz ohne nebenhergehendes Wollen denkbar ist, doch ein blindes, nicht auf bestimmte Zwecke gerichtetes Wollen nicht existiert und nicht existieren kann, da irgendein körperlicher Akt sich eben nur dadurch mit Sicherheit als Willensakt erweist, daß er eine (Zweck-)Vorstellung entspricht. Der Zusammenhang zwischen Zweckvorstellung und Zweckerfolg, um den es sich bei der Frage nach dem Wesen der Zweckbeziehung oder Finalität eigentlich handelt, kann ein mehr oder weniger inniger sein, je nachdem jener Erfolg eine nähere oder fernere Folge des zentralen motorischen Impulses ist, mit dem die physische Willensäußerung beginnt; er ist am engsten bei den Willenshandlungen, die eine Körperbewegung zum Zweck haben, aber auch hier ist er kein unmittelbarer, da sich zwischen Vorstellung und Erfolg immer noch der Innervationsvorgang als direkte Ursache der Körperbewegung einschiebt. Die Finalität schließt also in allen aus der Erfahrung bekannten Fällen Kausalität als integrierenden Bestandteil ein; wir kennen kein Beispiel, wo ein Zweck unmittelbar, ohne Beteiligung eines physischen, nach eigenen Gesetzen funktionierenden Mechanismus realisiert würde, vielmehr basiert alle bewußte Zwecktätigkeit auf einer gegebenen Koordination zwischen Zweckvorstellungen und zentralen motorischen Impulsen in Verbindung mit einem System kausaler Abhängigkeitsbeziehungen. Ob jene Koordination selbst als eine ursprüngliche nicht weiter zu analysierende Beziehung aufzufassen sei oder ob sie sich auf andere Zusammenhangsformen zurückführen läßt, mußte dahingestellt bleiben; keinesfalls hat man ein Recht, den Namen Finalität ohne weiteres auf jene Verhältnis zu übertragen und es der Kausalität als ursprüngliche Beziehungsform an die Seite zu stellen.

2. Nach diesen Vorbereitungen können wir an die Beantwortung der Frage herangehen, welcher Begriffsklasse der Zweckbegriff angehört, ob er insbesondere als spezieller Erfahrungsbegriff einen vorgefundenen Tatbestand bezeichnet oder als allgemeiner Beziehungsbegriff (als Kategorie) die denkende Verknüpfung der Erfahrungstatsachen beherrscht. Der Umstand, daß derselbe aus der psychologischen Erfahrung abstrahiert worden ist und daß man ihn nur unter Bezugnahme auf die Verhältnisse der menschlichen Willenstätigkeit erläutern kann, beweist in dieser Hinsicht noch nichts, da auch der Begriff der Kausalität das Ergebnis eines an die Erfahrung anknüpfenden Abstraktionsprozesses ist und so lange ein leeres Schema bleibt, als wir ihn nicht auf bestimmte, empirisch gegebene Arten des Geschehens anwenden. Es könnte ja sehr wohl sein, daß auch dem psychologischen Zweckbegriff eine Beziehungsform von allgemeiner Bedeutung zugrunde läge, die sich aus der Verbindung mit den speziellen Tatsachen der inneren Erfahrung loslösen und auf andere Erfahrungsgebiete übertragen ließe.

In der Tat ist der Versuch einer derartigen Verallgemeinerung in verschiedener Weise gemacht worden. Das roheste auf diesem Weg gewonnene Produkt ist der Begriff der Zweckursache, d. h. einer Ursache, deren Wirksamkeit nach Art und Größe durch den hervorzubringenden Erfolg bestimmt wird. Daß diese Forderung einen Widersinn einschließt, ist einleuchtend. Ursache ist die Gesamtheit der für das Eintreten eines Erfolges notwendigen und hinreichenden Bedingungen, Kausalität also ihrem Wesen nach eine determinatio a parte ante [Vorherbestimmung - wp] und es heißt den Begriff derselben aufheben, wenn man die Bestimmung hinzufügt, daß die Ursache sich nach der hervorzubringenden Wirkung richten solle. Bei der intelligenten Willenstätigkeit ist dies ja allerdings in gewissem Sinne der Fall, aber dafür haben wir es hier auch nicht mit einer einfachen Kausalrelation, sondern mit einem zusammengesetzten Geschehen zu tun und das Bestimmende ist dabei nicht der Erfolg als solcher, sondern die vorausgehende Vorstellung desselben. Von dieser psychischen Bedingung möchten aber die Verteidiger der Zweckursachen (zwecktätigen Kräfte, immanenten Entwicklungstendenzen usw.) gerade abstrahieren, um den Begriff des Zwecks oder Zieles auch auf Vorgänge anwenden zu können, bei denen psychische Faktoren nicht beteiligt sind. Auf besserer Grundlage ruht eine andere Erwägung, durch die der Finalität der Rang einer der Kausalität gleichwertigen Kategorie gesichert werden soll. Wenn im Sinne des auf die Totalität alles Seins und Geschehens angewandten Kausalprinzips aus der jeweilig gegebenen Weltlage die nächstfolgende mit Notwendigkeit hervorgeht, so stellt sich der Weltprozeß als eine in sich eindeutig bestimmte Reihe von Veränderungen dar, die vom Denken ebenso gut in der einen wie in der anderen Richtung durchlaufen werden, d. h. in der man sich mit gleich gutem Recht das Spätere durch das Frühere wie das Frühere durch das Spätere bestimmt denken kann. "Der folgerichtig gedachte Kausalbegriff fordert also den Zweckbegrif als seine Ergänzung", ein Geist, der den Weltlauf zu überschauen vermöchte, würde "alles gleichzeitig unter dem Gesichtspunkt des Zwecks und der Kausalität erblicken". (4) Die Koordination von Kausalität und Finalität gelingt jedoch hier nur dadurch, daß beide Begriffe unter Abstraktion von der Zeit auf das Schema der logischen Determination zurückgeführt werden. Nun ist aber erstens die Annahme, daß die Totalität des Seins und Geschehens als ein System von Gründen und Folgen gedacht werden könne, die nach zeitloser logischer Notwendigkeit untereinander verknüpft sind, keineswegs selbstverständlich; ferner wäre die Abhängigkeit der Glieder eines solchen Systems von einander nicht sowohl eine gleichzeitig kausale  und  finale, sondern im Wesen  weder  das eine  noch  das andere, denn wenn von der Zeitlichkeit abstrahiert wird, so kann weder von Kausalität noch von Finalität, sondern nur noch von logischer Abhängigkeit gesprochen werden.

Das Gegenstück zu dieser Deduktion des Zweckbegriffs aus den Voraussetzungen einer rein rationalistischen Ontologie bildet der neuerdings gemachte Versuch, vom Standpunkt des empiristischen Phänomenalismus aus seine Gleichberechtigung mit dem Kausalbegriff zu erweisen. Die Vertreter des bezeichneten Standpunktes wollen bekanntlich Kategorien in der Bedeutung von Denkformen, die, ohne aus der Erfahrung geschöpft zu sein, doch objektive Geltung haben, überhaupt nicht zulassen und betrachten vielmehr alle Begriffe ohne Ausnahme als mehr oder weniger konventionelle Symbole, deren Zulässigkeit oder Unzulässigkeit allein vom Gesichtspunkt der praktischen Brauchbarkeit zu beurteilen ist. Es sei also auch gegen die Anwendung des Zweckbegriffs nichts einzuwenden, falls er sich zur Zusammenfassung von Erfahrungstatsachen geeignet erweist. Man ist zwar geneigt, die Allgemeingültigkeit der Kausalität als ein gesichertes, wenn auch keineswegs a priori feststehendes Ergebnis der Wissenschaft anzuerkennen, bestreitet aber ihre "Alleingültigkeit", da es gar keinen Grund gebe, "weshalb dieselbe Erscheinung nicht verschiedenen Zusammenhängen eingeordnet werden könne, je nachdem, mit welchen anderen Erscheinungen wir sie zusammenhalten." Nun werde durch die Lebensvorgänge es nahegelegt, anstelle der kausalen Auffassungsweise, bei der immer zwei Glieder verknüpft werden, die "teleologische" Aufeinanderbeziehung je dreier Glieder treten zu lassen. Wir sehen nämlich hier in vielen Fällen, daß auf eine Erscheinung  c,  die veränderlich ist (z. B. einen Lichtreiz), eine Erscheinung  d  folgt, die gleichfalls veränderlich ist (Zusammenziehung der Pupille) und auf diese eine Erscheinung  e,  die zu verschiedenen Zeiten und an verschiedenen Individuen die gleich ist (Schutz des Auges). Diese besondere Art empirischer Gesetzmäßigkeit sei im Gegensatz zur kausalen als eine teleologische zu bezeichnen. (5) Der Begriff eines derartigen dreigliedrigen Zusammenhangs ist aber vollständig unausdenkbar. Denn einmal ist das dritte Glied gar kein konkretes objektives gegebenes Geschehen, sondern ein nur im Denken bestehendes Verhältnis, sodann ist auch die Art der Abhängigkeit der Glieder voneinander durchaus unklar. Eine Abhängigkeit zwischen drei Elementen kann nur so gedacht werden, daß zwei von ihnen das dritte bestimmen; dieses dritte kann hier nur das Mittelglied sein, denn zuerst muß  c  gegeben sein, damit die funktionelle Beziehung überhaupt in Kraft treten kann und  e  kann seiner Konstanz wegen nicht die abhängige Größe sein. Wie aber soll ein realer Vorgang  d  durch etwas bestimmt werden, das wie  e  noch gar nicht besteht? Ich sehe keinen anderen Weg, als daß man entweder dem  e  eine ideelle Präexistenz (als Vorstellung) beilegt und dadurch den "anthropomorphistischen" Gedanken der bewußten Absicht, der aus dem Zweckbegriff entfernt werden sollte, heimlich wieder eingeschmuggelt oder daß man sich auf den Standpunkt eines extremen Subjektivismus zurückzieht und das Bestehen irgendwelcher realen Abhängigkeitsbeziehungen überhaupt bestreitet, in welchem Fall das Aufsuchen und Konstatieren von Gesetzmäßigkeiten aber überhaupt keinen vernünftigen Sinn mehr hat und jede beliebige Aufeinanderbeziehung von Tatsachen gleicherweise erlaubt ist. Es ist ein Mißverständnis, wenn sich einzelne Teleologen auf den transzendentalen Idealismus KANTs berufen haben, um der Kausalität als einer "subjektiven Form der Beurteilung" die Finalität als eine zweite derartige Form an die Seite stellen zu können, (6) da für KANT die Kausalität nur im transzendentalen Sinn subjektiv, im empirischen aber objektiv-real ist, während der Finalität von ihm allerdings nur die Bedeutung eines subjektiven Prinzips der Urteilskraft beigemessen wird.

Nach der vorausgeschickten Analyse des Zweckbegriffs war die Aussichtslosigkeit aller derartigen Bemühungen eigentlich von vornherein klar. Wenn das Zweckverhältnis mehrere Beziehungen umfaßt, so kann es unmöglich als eine primäre Relationsform angesehen werden. Nun wäre es ansich denkbar, daß unter jenen Beziehungen eine von spezifischer Art enthalten wäre, die zufällig nur in dieser bestimmten Verbindung mit anderen in der Erfahrung vorkommt, und in der Tat haben wir eine solche vorgefunden in Gestalt der Koordination von Zweckvorstellung und zentraler Innervation [Nervengefühl - wp]; aber welche Bedeutung diese auch haben mag, so würde es doch eine willkürliche Veränderung des Sprachgebrauchs sein, wenn man den Namen der Finalität auf dieselbe übertragen und sie etwa als unbewußte Finalität definieren wollte. Denn so sicher es, mit EDUARD von HARTMANN zu reden, eine psychologische Täuschung ist, wenn wir glauben, die bewußte Finalität von innen zu kennen (7) d. h. das Hervorgehen des Zweckerfolgs aus der Zweckvorstellung schrittweise verfolgen zu können, so wenig ist doch der Schluß auf eine der bewußten zugrunde liegende unbewußte Finalität gerechtfertigt; die bewußte Zwecktätigkeit ruht auf der Grundlage unbewußter Vorgänge, das ist unleugbar, aber eine sehr kühne Hypothese ist es, wenn man diese Vorgänge selbst als Äußerung einer unbewußten Zwecktätigkeit auffaßt. Überdem ist nicht ersichtlich, wieso die unbewußte Finalität eher als echte Kategorie gelten könnte, als die bewußte, denn wenn hier auch der Zusammenhang zwischen Zweckvorstellung und Zweckerfolg als ein unmittelbarer gedacht werden kann, so besteht doch immer noch die Schwierigkeit, daß die beiden verknüpften Glieder disparaten Gebieten angehören. So wenig aber ein Ton sich in das System der Farben einordnen oder zu ihm in irgendeine Beziehung bringen läßt, so wenig ist es möglich, eine Vorstellung und ein reales Geschehen in ein positives Verhältnis zueinander zu bringen.

Wir kommen also zu dem Resultat, daß der Begriff der Zwecktätigkeit oder Zweckbestimmung wesentlich ein empirischer ist, der einen verwickelten Tatbestand der unmittelbaren Erfahrung bezeichnet, nicht ein reiner Verstandesbegriff, der eine elementare Funktion des auf die Erfahrungsdaten angewandten verknüpfenden Denkens abspiegelt. Daraus folgt aber, daß wir durchaus nicht ohne weiteres berechtigt sind, jeden beliebigen Vorgang ebenso einem Zweckzusammenhang einzuordnen, wie wir ihn, gemäß dem Kausalprinzip, in eine kausale Beziehung zu anderen setzen. Der Ursachbegreiff ist seinem Inhalt nach allgemeingültig, da er den Objekten keinerlei besondere Beschaffenheit beilegt, sondern ein Verhältnis bezeichnet, das gar nicht in der Erfahrung  gegeben  sein kann, sondern stets zu den Objekten  hinzugedacht  werden muß. Der Zweckbegriff gilt aus demselben Grund unmittelbar nur für die menschlichen Willenshandlungen; wenn wir ihn auf andere Vorgänge anwenden, so legen wir diesen den Charakter von Willenshandlungen bei, d. h. wir machen die Hypothese, daß an ihrem Zustandekommen psychische Bedingungen in der gleichen Weise beteiligt sind, wie dies bei der menschlichen Willenstätigkeit der Fall ist. Wenn daher auch die kausale Deutung eines gegebenen Tatsachenkomplexes in gewissem Sinne immer hypothetisch bleibt, insofern das Bestehen eines notwendigen Zusammenhangs zwischen den einzelnen Bestandteilen desselben niemals empirisch erwiesen werden kann, so ist es die teleologische Deutung doch noch in einem weit engeren Sinn, denn hier wird der Tatbestand selbst durch Hinzufügung psychischer Glieder hypothetisch ergänzt. Ohne Intelligenz und Wille ist eine Zweckbestimmung undenkbar und wenn der Satz WUNDTs, daß es eine völlig willkürliche und darum erkenntnistheoretisch ungerechtfertigte Annahme bleibe, eine kausale Wirksamkeit von Zwecken dort anzunehmen, wo uns Willenshandlungen nicht in der Erfahrung gegeben sind (8), auch vielleicht etwas zu weit geht, so wird doch in allen Fällen einer versuchten teleologischen Erklärung aufs genaueste zu prüfen sein, ob zu der Vermutung der psychophysischen Bedingtheit der betreffenden Vorgänge hinreichende Gründe vorhanden sind.
LITERATUR -Edmund König, Über Naturzwecke, Philosophische Studien, Bd. 19, Leipzig 1902
    Anmerkungen
    1) WILHELM WUNDT, System der Philosophie, Seite 17
    2) Die sogenannte innere Willenstätigkeit kann für unseren Zweck außer Betracht zu bleiben.
    3) Die posthypnotischen zweckmäßigen Handlungen, welche WOLFF neben den instinktiven zum Beweis dafür anführt, daß Zweckmäßigkeit ohne Zweckbewußtsein möglich sei (Mechanismus und Vitalismus, Leipzig 1902, Seite 9, zeigen nur, daß das letztere im Moment der Ausführung nicht (mehr) da zu sein braucht.
    4) WILHELM WUNDT, Logik I, Seite 651. EDUARD von HARTMANN, Kategorienlehre, Seite 472
    5) PAUL COSSMANN, Elemente der empirischen Teleologie, Stuttgart 1899, Seite 23f und 56f; ihm folgt JOHANNES REINKE, Einleitung in die theoretische Biologie, Berlin 1901, Seite 74, 80. Nach WOLFF (a. a. O. Seite 9) besteht die Finalität in der  kausalen  Abhängigkeit des Daseins einer Einrichtung von ihrem Effekt; er gesteht zu, daß diese Abhängigkeit des Daseins einer Einrichtung von ihrem Effekt; er gesteht zu, daß diese Abhängigkeit irgendwie vermittelt sein müsse, behauptet aber, daß die Vermittlung nicht notwendig eine "psychische" zu sein brauche. Ein so völlig problematischer Begriff hat indessen keinerlei Existenzberechtigung, ehe nicht die Tatsächlichkeit derartiger Abhängigkeitsbeziehungen erwiesen ist. (Vgl. Seite 434f)
    6) HANS DRIESCH, Biologie als selbständige Grundwissenschaft, Leipzig 1893, Seite 58. Auch bei WOLFF macht sich (a. a. O. Seite 9, 12,21) das Schwanken zwischen den Begriffen der "teleologischen Beurteilung" und der realen Zweckbestimmung unliebsam merklich.
    7) E. von HARTMANN, Kategorienlehre, Seite 432
    8) WUNDT, Logik I, Seite 650