ra-2von SchmollerA. VoigtK. DiehlW. Roscher    
 
FRITZ van CALKER
Rudolf Stammlers "Sozialer Idealismus"

"Es gibt in unseren Tagen kaum ein zweites Wort, das uns im Kreislauf des täglichen Lebens so häufig begegnet, wie das Wort  sozial; im hohen Saal der Parlamente, im dröhnenden Lärm der Volksversammlung, im Auditorium der Hochschule klingt diese Wort durch die Reihen und im wechselnden Inhalt unserer Zeitungen und Zeitschriften finden wir als bleibendes Beiwort das Wort  sozial. Was heute nicht alles unter Berufung auf diesen Begriff als erstrebenswert und notwendig, oder als unerwünscht und verderblich bezeichnet wird!"

"Wie wir bei der Feststellung darüber, ob wir in einer Sinneswahrnehmung eine Sinnestäuschung oder aber eine gegenständliche  Wahrheit vor uns haben, uns nicht mit der Erkenntnis begnügen können, daß die Sinneswahrnehmung  kausal entstanden ist, so reicht auch für die Beantwortung der Frage, ob eine soziale Bestrebung als objektiv richtig oder aber als unberechtigt zu erachten ist, die Erkenntnis nicht aus, daß und in welcher Weise diese Bestrebung  kausal entstanden ist; wir benötigen vielmehr jeweils einen  einheitlichen Gesichtspunkt, nach welchem wir die Sinneswahrnehmungen auf ihre inhaltliche  Wahrheit und die sozialen Bestrebungen auf ihre inhaltliche  Berechtigung zu prüfen vermögen."

Das scheidende Jahrhundert sieht eine neue Wissenschaft erblühen: die  Sozialphilosophie. Aufgabe dieser Wissenschaft ist es, die  Mannigfaltigkeit der Erscheinungen des sozialen Lebens  in Einheit zu erfassen, die  Gesetzmäßigkeit des gesellschaftlichen Daseins der Menschen zu erkennen.

Das kürzlich erschienene Buch von RUDOLF STAMMLER, "Wirtschaft und Recht nach der materialistischen Geschichtsauffassung"- eine sozialphilosophische Untersuchung, Leipzig, 1896 gibt den Versuch einer Lösung dieser Aufgabe.

Der Titel des Werkes weist den Leser auf die Theorie, welche als erste und bisher einzige es unternommen hat, eine gesetzmäßige Erkenntnis des sozialen Lebens zu liefern: die materialistische Geschichtsauffassung, die theoretische Grundlage des modernen Sozialismus. STAMMLER bietet eine Kritik dieser Theorie und gleichzeitig eine selbständige Antwort auf die Frage nach der Gesetzmäßigkeit des sozialen Lebens:  er stellt dem sozialen Materialismus den sozialen Idealismus gegenüber. 

Wer sich über die sozialistische Bewegung unserer Tage, ihr Wesen und ihre Bedeutung, ein selbständiges Urteil bilden will, der darf sich nicht damit begnügen, Schlagworte des politischen Kampfes aufzufangen, um von diesen ausgehend sich dann das Bild eines von jener Bewegung erstrebten Zukunftsstaates auszudenken, er muß sich vielmehr die Mühe machen, die theoretische Grundauffassung der Anhänger dieser Bewegung kennenzulernen. Und wer einen politischen Gegner wirksam bekämpfen will, der muß diesen zuerst verstehen können.

Die von KARL MARX begründete, von FRIEDRICH ENGELS ausgeführte materialistische Geschichtsauffassung besagt nun, wie STAMMLER ausführt, folgendes:

Der Materialismus geht seit DEMOKRIT von der Anschauung aus, daß die Materie die allein wahre Substanz, die Seele nur ein abhängiger Schein ist, daß alle psychischen Vorgänge im Menschen aus Bewegungen der Materie abzuleiten und zu erklären sind. Der soziale Materialismus überträgt diese Auffassung in der Weise auf die Betrachtung des sozialen Lebens, daß er in den Mittelpunkt des menschlichen Gesellschaftslebens die  soziale Wirtschaft  stellt und nun sagt: Der Mensch ist ein mit sozialen Instinkten ausgerüstetes Lebewesen; er folgt den sozialen Antrieben, um den Kampf ums Dasein besser führen zu können. Die bestimmende Grundlage allen gesellschaftlichen Daseins von Menschen ist die gemeinsame Beschaffung der zur Existenz nötigen Mittel und die zusammenstimmende Hervorbringung nützlicher und den Menschen erhebender Güter. Von der besonderen Art, in der die Menschen zur Erhaltung und Förderung ihres Lebens zusammenwirken, von der jeweiligen  sozialökonomischen Produktionsweise  ist darum die Art und Weise des Zusammenschlusses, die Gesellschaftsordnung, abhängig und notwendig bedingt. Nur das wirtschaftliche Zusammenwirken ist als reale Substanz des menschlichen Gemeinschaftslebens zu behandeln, das gesamte geistige Leben eines Volkes ist weiter nichts als ein von der Materie der betreffenden Gesellschaft, d. h. der sozialen Wirtschaft derselben, hervorgebrachter und abhängiger Widerschein dieser sozialen Wirtschaft, alle Äußerungen des psychischen Lebens sind aus der besonderen Art der ökonomischen Verhältnisse zu erklären und dementsprechend zu bestimmen. Allein die wirtschaftlichen Verhältnisse sind wahre Realitäten des sozialen Lebens, die gemeinsamen Geisteserscheinungen in der Menschengeschichte - Moral und Religion, Kunst und Wissenschaft und alle Anschauungen und Bestrebungen, die auf die Erhaltung oder Abänderung einer Gesellschaftsordnung zielen - sie sind nichts anderes als widergespiegelte Abbilder der wirtschaftlichen Verhältnisse. Ideale Faktoren können als eigenartige und selbständig wirkende Ursachen der Formen des sozialen Daseins nicht angenommen werden, vielmehr ist die besondere Gestalt eines menschlichen Gemeinwesens, die Form einer bestimmten Gesellschaft, notwendig bedingt und abhängig von der  Wirtschaft  dieses Gemeinwesens. Alle Rechtsänderungen werden durch Klassenkämpfe als Ausfluß ökonomischer Phänomene bewirkt. Die Gesetzmäßigkeit des menschlichen Gesellschaftslebens kann deshalb nur gefunden  in der Erkenntnis gesetzmäßiger Bewegungen der ökonomischen Phänomene  gefunden werden. Der Begriff der Gesetzmäßigkeit des sozialen Lebens ist somit hier identifiziert mit demjenigen eines  kausal erklärten  Werdegangs sozialer Erscheinungen.

STAMMLERs Buch gibt eine Kritik der in den Grundgedanken mitgeteilten Auffassung. Das Resultat der kritischen Betrachtung sei, in wenigen Worten zusammengefaß, hier vorausgeschickt; STAMMLER kommt (Seite 448) zu dem Schluß:
    "Die materialistische Geschichtsauffassung gibt die beste Anregung, die seither entstanden ist, zum Auffinden und zur Feststellung der allgemeinen Gesetzmäßigkeit des sozialen Lebens der Menschen. Sie selbst hat das Problem nicht gelöst: sie ist unfertig und nicht zuende gedacht."
In den kritischen Ausführungen sind zwei Teile auseinanderzuhalten: im ersten Teil rügt STAMMLER, daß die Vertreter des sozialen Materialismus, der die gesetzmäßige Entwicklung des sozialen Lebens der Menschen aus derjenigen der ökonomischen Phänomene zu erklären sucht, niemals sagen, was man denn unter "ökonomischen Phänomenen" und was unter einem "sozialen Leben der Menschen" mit Fug zu verstehen hat. Der Verfasser füllt diese Lücke durch eine kritische Untersuchung der genannten Grundbegriffe aus.

Der zweite Teil zeigt, daß die in der materialistischen Geschichtsauffassung gegebene  Beschränkung  auf die  kausal  Erklärung sozialer Bestrebungen und Bewegungen nicht zuende gedacht, daß die soziale Gesetzmäßigkeit und der kausal begriffene Werdegang sozialer Bestrebungen nicht ein und dasselbe ist. Die Frage nach der Gesetzmäßigkeit des sozialen Lebens wird hier erkenntniskritisch untersucht und zu einer neuen und eigenartigen Lösung geführt.

Aus den kritischen Ausführungen greife ich einige Punkte heraus, die mir für weitere Kreise von besonderem Interesse zu sein scheinen.

Es gibt in unseren Tagen kaum ein zweites Wort, das uns im Kreislauf des täglichen Lebens so häufig begegnet, wie das Wort "sozial"; im hohen Saal der Parlamente, im dröhnenden Lärm der Volksversammlung, im Auditorium der Hochschule klingt diese Wort durch die Reihen und im wechselnden Inhalt unserer Zeitungen und Zeitschriften finden wir als bleibendes Beiwort das Wort "sozial". Was heute nicht alles unter Berufung auf diesen Begriff als erstrebenswert und notwendig, oder als unerwünscht und verderblich bezeichnet wird! Kein Wort stellt sich heute so oft "zur rechten Zeit" ein. (1)

Und was heißt denn dieses so oft gebrauchte Wort?

Der Leser mache sich vielleicht die Mühe, sich hier zunächst selber die Frage zu beantworten, was er mit dem Wort  "sozial"  bezeichnen wollte, wenn er bisher von sozialen Aufgaben, mißlichen sozialen Verhältnissen der Arbeiter oder anderer Stände gesprochen, bestimmte Bestrebungen als sozial bedenklich oder als antisozial bezeichnet hat. Und dann frage er bei einigen Freunden - gelehrten und ungelehrten - nach, ob diese mit ihm einer Meinung darüber sind, wie dieser Begriff zu bestimmen ist. Ich glaube nicht, daß es ihm sobald gelingen wird, eine einheitliche Auffassung des Begriffs festzustellen.

In der Tat ist nun meines Wissens bisher in der Literatur der Sozialwissenschaften noch nicht der Versuch gemacht worden, diesen Begriff kritisch zu untersuchen und eine entsprechende Bestimmung desselben zu geben. STAMMLER hat diesen Versuch gewagt; er kommt zu einer Begriffsbestimmung in folgendem Gedankengan: Es ist die Frage aufzuwerfen, wodurch denn das soziale Zusammenleben des Menschen sich begrifflich von einem bloß physischen Zusammensein unterscheidet. Die Antwort lautet: Das Kriterium, welches das soziale Leben als einen eigenen Gegenstand unserer wissenschaftlichen Erkenntnis - im Gegensatz zu einem bloß physischen Nebeneinanderbestehen verschiedener Menschen - erscheinen läßt, ist  die von Menschen herrührende Regelung ihres Verkehrs und Miteinanderlebens. 
    "Die konstitutive Bedingung vom Begriff des sozialen Lebens als eine eigenständigen Gegenstandes, ist also eine äußere Regelung des Verhaltens von Menschen gegeneinander; die von den Triebfedern des gänzlich isoliert gedachten Menschen unabhängig ist; - und die von Menschen gesetzt ist, nicht im Sinne eines Naturgesetzes als einer nur erkennenden Einheit natürlicher Erscheinungen, sondern als Satzung, die ein bestimmtes Zusammenleben herbeiführen will. ... Soziales Leben ist ein durch äußerlich verbindende Normen geregeltes Zusammenleben von Menschen." (Seite 108)
Ich halte es für möglich, daß sich ein Leser durch diese Begriffsbestimmung etwas enttäuscht fühlt; sie mag ihm farblos und das Wesentliche in diesem Begriff nicht genügend kennzeichnend erscheinen. Aber er möge sich nun bemühen, die verschiedenen Begriffsbestimmungen, die er sich selber gegeben und die er auf seine Anfrage von Anderen erhalten hat, unter dem hier gegebenen einheitlichen Gesichtspunkt zu betrachten - ich meine, er muß zu dem Schluß kommen, daß man beim Debattieren über "soziale Bestrebungen" die Frage aufwirft, ob eine bestimmte  Regelung  des menschlichen Zusammenlebens richtig, ob Bestrebungen, die eine Änderung dieser konkreten Regelung herbeizuführen trachten, gerechtfertigt sind, daß man beim Klagen über mißliche soziale Verhältnisse gewisser Stände an Mißverhältnisse denkt, die durch eine konkrete  Regelung des Zusammenwirkens von Menschen bedingt erscheinen. 

STAMMLER gibt zu, daß das Wort  sozial  in unserem Sprachgebrauch auch noch in einer anderen Bedeutung verwendet wird, - er zeigt, daß das Wort für fünf verschiedene Begriffe in Gebrauch steht -, mit Recht kommt er aber zu dem Schluß, daß die Verwendung des Wortes in der eben gegebenen Bedeutung am meisten angebracht its. In den weiteren Ausführungen wird dann auch der Ausdruck "sozial" regelmäßig in diesem Sinn verwendet.

Der formalen  Regelung  des Zusammenlebens der Menschen, die durch zwei Klassen von Regeln, den rechtlichen Satzungen - den Zwangsregeln und den nur hypothetisch geltenden Normen, - den Konventionalregeln - erfolgt, hat nun jeweils ein geregelter Stoff, eine  Materie  des sozialen Lebens, zu entsprechen. Was macht aber den sachlichen Gehalt des sozialen Lebens aus?

Alles Tun und Wirken der Menschen - sagt STAMMLER - geht auf die Befriedigung menschlicher Bedürfnisse. "Mithin ist der Stoff des sozialen Lebens das auf Bedürfnisbefriedigung gerichtete menschliche Zusammenwirken." (Seite 137)

Unter "Bedürfnis" ist aber jedes auf die Erzeugung von Lust und Abwehr von Unlust gerichtete Begehren zu verstehen; eine Unterscheidung von "höheren" und "niederen" Bedürfnisse ist hierbei nur insofern berechtigt, als man von der  Gesinnung  ausgeht, in der jemand zur Befriedigung eines Bedürfnisses tätig wird.

Aus dieser Scheidung von  Form  und  Materie  des sozialen Lebens ergibt sich zugleich die Feststellung der Aufgaben, welche einerseits der Rechtswissenschaft, andererseits der Nationalökonomie zufallen: die erstere hat es mit der  Form,  die letztere mit der  Materie  des sozialen Lebens zu tun.

Ist durch die Bestimmung des Begriffes "sozial" eine Klarheit über die den Sozialwissenschaften zufallenden Aufgaben gewonnen, so bedarf nunmehr noch ein zweiter Grundbegriff, der in der materialistischen Geschichtsauffassung eine bedeutsame Rolle spielt, der Erläuterung: der Begriff des  ökonomischen Phänomens.  Zu seiner Klarstellung ist auszugehen vom Begriff der sozialen Produktionsweise. Unter "sozialer Produktionsweise" ist eine besondere Art äußerlich geregelten Zusammenwirkens zu verstehen, das auf die Hervorbringung von Mitteln zur Bedürfnisbefriedigung gerichtet ist. Der oben angeführt Gedanke der materialistischen Geschichtsauffassung, daß die Produktion und nächst der Produktion der Austausch ihrer Produkte die Grundlage aller Gesellschaftsordnung ist, besagt somit, richtig zuende gedacht, daß die bestimmenden Gründe für Umwandlungen des sozialen Lebens in letzter Linie in der vorausgegangenen konkreten Ausführung des geregelten Zusammenwirkens zum Zweck der Bedürfnisbefriedigung zu suchen sind. Die Einzelerscheinungen, die hierbei zutage treten, können als ökonomische Phänomene bezeichnet werden. da es sich nun bei diesen Erscheinungen für eine soziale Erkenntnis stets um die Betrachtung einer regelmäßigen Wiederholung geregelter Wechselbeziehungen zwischen Menschen, um Rechtsverhältnisse, handelt, ist unter einem ökonomischen Phänomen "eine gleichheitliche Massenerscheinung von Rechtsverhältnissen" zu verstehen. So vollzieht sich dann tatsächlich alle Bewegung des sozialen Lebens und insbesondere jede Änderung der Rechtsordnung, als der Form des sozialen Lebens, durch das Mittel der ökonomischen Phänomene; diese drängen auf eine Umänderung der bestehenden Form des sozialen Lebens, der Rechtsordnung, die ja die Bedingung für jene Erscheinungen bildet. Es zeigt sich dieses Drängen in bestimmten Vorstellungen und Bestrebungen, die, genetisch betrachtet, aus den sozialen Phänomenen kausal erwachsen sind. Haben die Bestrebungen Erfolg, so kommt es zu einer Abänderung der Rechtsordnung und so fort in einem ständigen Kreislauf.

Durch die im Vorstehenden wiedergegebene Klarstellung der Grundbegriffe will nun STAMMLER nicht etwa den Beweis dafür erbringen, daß die materialistische Geschichtsauffassung, indem sie den Werdegang sozialer Wandlungen unter dem Gesichtspunkt der Kausalität zu erfassen sucht, irre gehen, die Absicht ist vielmehr die, zu zeigen, in welcher Art und Weise und unter welchen Bedingungen eine solche kausale Erklärung des sozialen Geschehens überhaupt möglich ist und zu betonen, daß die kausale Erkenntnis auf sozialem Gebiet grundsätzlich als gerechtfertigt erscheint, auch wenn ihrer Durchführung im Einzelnen schier unübersteigliche Schwierigkeiten entgegenstehen. Der prinzipielle Einwand, den STAMMLER der materialistischen Geschichtsauffassung gegenüber erhebt, ist also nicht der, daß er die Berechtigung kausaler Erkenntnis des sozialen Geschehens bestreitet. Der Einwand besteht vielmehr darin, daß die Frage aufgeworfen wird, ob denn mit dieser kausalen Erklärung sozialer Bewegungen und Bestrebungen die oberste Einheit, unter der das gesellschaftliche Leben der Menschen erfaßt und begriffen werden kann, wirklich schon angegeben ist? Und STAMMLER stellt dies in Abrede.

Wir haben es im sozialen Leben mit menschlichen Handlungen zu tun; das Kausalitätsgesetz bietet nun aber nicht die einzige Möglichkeit einer gesetzmäßigen Erfassung des Handelns der Menschen. Vorzunehmende Handlungen kann ich mir auf zweierlei verschiedene Arten vorstellen: entweder als kausal bewirktes Geschehen in der äußeren Natur oder als von mir zu bewirkendes; Kausalitätserkenntnis und teleologisches Vorstellen, - die  Zwecksetzung -, sind zwei dem  Inhalt  der Vorstellung nach getrennte Arten, sich kommendes Tun vorzustellen. Auch für die Zwecksetzung gibt es nun eine Gesetzmäßigkeit,  d. h. einen einheitlichen obersten Gesichtspunkt,  unter dem alle irgendwelchen einzelnen Zwecksetzungen zur Beurteilung kommen. Ebenso, wie wir unter den vorliegenden erkennenden Vorstellungen zwischen  wahren  und  falschen  unterscheiden, so unterscheiden wir auch zwischen  berechtigter  Zwecksetzung und  nicht berechtigter.  Im Gedanken eines berechtigten Wollens liegt somit der Begriff eines  unbedingten Endzieles,  das den Maßstab bietet für die Unterscheidung von berechtigten und ungerechtfertigten Zwecken, und derjenige Zweck ist also ein berechtigter, der in der Richtung auf diesen einheitlichen, für alle irgendwelchen Zwecke gültigen Zielpunkt gelegen ist.

Das Wesen sozialer Bestrebungen liegt nun wie bei allem menschlichen Wollen in der Vorstellung zu  bewirkender Umstände  begründet; die Einheit für die Beurteilung derselben kann deshalb nur in der  Einheit des Zieles  gelegen sein. Das Prinzip der Gesetzmäßigkeit des sozialen Lebens ist also in einem obersten einheitlichen Gesichtspunkt gegeben, der für alle denkbaren Einzelzwecke der sozialen Ordnung Geltung beanspruchen kann.

Und welches ist dieses objektiv begründete Ziel des menschlichen Gesellschaftslebens? Es ist  "die Gemeinschaft frei wollender Menschen",  es ist
    "die Idee einer Menschengemeinschaft, in der  ein Jeder die objektiv berechtigten Zwecke des Andern zu den seinigen macht;  eine Regelung des vereinten Daseins und Zusammenwirkens, der jeder Rechtsunterworfene zustimmen muß, sobald er sich frei von bloß subjektivem Begehren entscheidet." (Seite 575)
Durch die Aufzeigung dieses einheitlichen Zieles für alles soziale Leben ist der materialistischen Geschichtsauffassung und dem dieser zum Ausgangspunkt der Betrachtung dienenden Prinzip lediglich kausaler Erkenntnis des sozialen Lebens die teleologische Betrachtungsweise als Prinzip gegenübergestellt, es ist der Frage nach der Gesetzmäßigkeit des sozialen Lebens der Menschen, die bisher allein im sozialen  Materialismus  eine wissenschaftliche Antwort fand, durch die Theorie des  sozialen Idealismus  eine neue Lösung gegeben.

Der entscheidende Gesichtspunkt, von welchem aus die Zurückweisung der materialistischen Geschichtsauffassung zu erfolgen hat, ist somit dieser: Wie wir bei der Feststellung darüber, ob wir in einer Sinneswahrnehmung eine Sinnestäuschung oder aber eine gegenständliche  Wahrheit  vor uns haben, uns nicht mit der Erkenntnis begnügen können, daß die Sinneswahrnehmung  kausal entstanden  ist, so reicht auch für die Beantwortung der Frage, ob eine soziale Bestrebung als objektiv richtig oder aber als unberechtigt zu erachten ist, die Erkenntnis nicht aus, daß und in welcher Weise diese Bestrebung kausal entstanden ist; wir benötigen vielmehr jeweils einen einheitlichen Gesichtspunkt, nach welchem wir die - kausal entstandenen - Sinneswahrnehmungen auf ihre inhaltliche  Wahrheit,  die  kausal entstandenen - sozialen Bestrebungen auf ihre inhaltliche  Berechtigung  zu prüfen vermögen.

Der Anhänger der materialistischen Geschichtsauffassung müßte, wenn er die lediglich kausale Betrachtungsweise für sein eigenes Handeln konsequent zur Anwendung bringen würde, die Vorstellung einer zu  regelnden Art  des Zusammenwirkens und eines  helfenden  und  begünstigenden  Strebens als eine  jv-illuwert.html>Jllusion  auffassen; darin, daß er sich müht, den "naturnotwendigen" Gang der sozialen Entwicklung zu begünstigen und zu befördern, liegt ein vom Prinzip seiner Grundanschauung aus unlösbarer Widerspruch. So behauptet die materialistische Geschichtsauffassung bekanntlich, daß die soziale Entwicklung notwendig auf die Kollektivierung der Produktionsmittel hindrängt; diese notwendige Entwicklung suchen ihre Anhänger zu begünstigen und zu fördern und ihr Ziel möglichst vorzubereiten. Der hiermit gegebene Standpunkt ist von einer rein kausalen Betrachtungsweise aus unlogisch, denn das kausal notwendige Eintreten einer Tatsache läßt sich nicht begünstigten oder befördern, es läßt sich nur abwarten; nur wenn an eine teleologische Notwendigkeit - "notwendig zur Erreichung eines bestimmten Ziels" - gedacht wird, kann von einer Beförderung des Eintritts eines erwünschten Ereignisses mit Fug geredet werden. Der soziale Materialismus muß sich konsequenterweise mit einer willenlosen Hingabe an ein mechanisches Getriebenwerden begnügen. Dieser Auffassung gegenüber erhebt der soziale Idealismus das Postulat:  "Idealisierung des empirisch erwachsenen Wollens und Strebens." 

Und stellt man nun an die Theorie des sozialen Idealismus die Anforderung, daß sie uns sagen soll, welche sozialen Bestrebungen als "berechtigte zu erachten, welches die rechten Mittel zur Besserung der sozialen Frage sind, so vermag sie uns zwar freilich keine Antwort zu geben, die uns einem weiteren Nachdenken von vornherein enthebt und eine leichte und sichere Entscheidung stets zu bieten in der Lage wäre, wohl aber vermag sie uns einen einheitlichen Gesichtspunkt zu weisen, von welchem aus eine allgemeine inhaltliche Scheidung von objektiv berechtigtem Streben und nur subjektiv gültigem Begehren überhaupt ermöglicht wird; sie gibt auf unsere Anfrage die Antwort"
    "Die rechten Mittel zur Besserung der sozialen Lage sind Vorschläge einer solchen Regelung des Gesellschaftslebens,, daß dessen unvermeidliche konkrete Ausführung unter den gegebenen empirischen Bedingungen, unter denen diese Menschen leben, mit der Idee einer Gemeinschaft frei wollender Menschen in Einklang bleibt." (Seite 617)
Ich beschließe hiermit mein Referat. Es war nicht meine Absicht, eine Übersicht über den gesamten Inhalt von STAMMLERs Werk zu geben; lediglich über diejenigen Ausführungen, welche mir für die Begründung der Theorie des sozialen Idealismus und deren Verhältnis zum sozialen Materialismus von besonderer Bedeutung schienen, sollte hier ein kurzer Bericht erstattet werden. So ist in diesen Zeilen ein bedeutender Teil der im Buch untersuchten Fragen auch nicht andeutungsweise zur Erwähnung gelangt. Den Leser, dem die wissenschaftliche Erkenntnis des sozialen Daseins der Menschen am Herzen liegt und insbesondere dem Juristen und Nationalökonomen, dem eine kritische Untersuchung und Klarlegung der Grundbegriffe seiner Wissenschaft von einiger Bedeutung erscheint, möchte ich deshalb auf die Lektüre des Werkes hinweisen; bei einem ernsten und eindringlichen Studium desselben kann ich ihm - gleichgültig, ob er mit den gewonnenen Resultaten der Untersuchungen im Einzelnen einverstanden sein wird oder nicht - eine mannigfache Belehrung und Anregung in sichere Aussicht stellen.
LITERATUR Fritz van Calker, Rudolf Stammlers "Sozialer Idealismus", Preußische Jahrbücher, Bd. 85, Berlin 1896
    Anmerkungen
    1) Anspielung auf ein Zitat aus GOETHEs  Faust:  Denn eben wo Begriffe fehlen, da stellt ein Wort zur rechten Zeit sich ein. [wp]