p-4ra-2G. NothA. BolligerG. F. LippsG. HeymansDer Hypnotismus    
 
PAUL RÉE
Die Jllusion der Willensfreiheit
[ 3 / 3 ]

    1. Die Ursachen der Jllusion
2. Die Folgen der Jllusion
3. Kritik der Lehre Kants

"Kants Ansicht: der Mensch ist ein Doppelwesen, ist Bürger zweier Welten, nämlich der sinnlichen (immanenten) und der übersinnlichen (transzendenten) Welt. Der Lügner, insofern er der Erfahrungswelt angehört, lügt mit Notwendigkeit. Sein Lügen ist eine Wirkung. Gedanken und Empfindungen sind die Ursache. Die Gedanken und Empfindungen sind selbst aber auch Wirkungen und so fort. Der nämliche Lügner dagegen, insofern er der intelligiblen Welt angehört, lügt nicht mit Notwendigkeit, sondern mit Freiheit (vom Kausalgesetz). Sein Lügen ist nicht ein Mittelglied, sondern ein absoluter Anfang."

§ 3.
Kritik der Lehre Kants
von der intelligiblen Freiheit

KANT hebt oft und nachdrücklich hervor, daß alle Handlungen Wirkungen sind. Wir führen die hauptsächlichsten Stellen an.
    Kritik der reinen Vernunft (1), Seite 442: das Naturgesetz: daß alles, was geschieht, eine Ursache habe, daß die Kausalität dieser Ursache, d. i. die  Handlung,  da sie in der Zeit vorhergeht und in Betracht einer Wirkung, die da  entstanden  ist, selbst nicht immer gewesen sein kann, sondern  geschehen  sein muß, auch ihre Ursache unter den Erscheinungen habe, dadurch sie bestimmt wird, und daß folglich alle Begebenheiten in einer Naturordnung empirisch bestimmt sind, dieses Gesetz - - ist ein Verstandesgesetz, von welchem es  unter  keinem Vorwand erlaubt ist, abzugehen oder irgendeine Erscheinung davon auszunehmen, weil man sie sonst außerhalb aller möglichen Erfahrung setzen, dadurch aber von allen Gegenständen möglicher Erfahrung unterscheiden und sie zum bloßen Gedankending und einem Hirngespinst machen würde.

    Seite 443: Jede Handlung als Erscheinung, sofern sie eine Begebenheit hervorbringt, ist selbst Begebenheit oder Ereignis, welche einen anderen Zustand voraussetzt, darin die Ursache angetroffen werde; und so ist alles, was geschieht, nur eine Fortsetzung der Reihe und kein Anfang, der sich von selbst zutrüge, in derselben möglich. Also sind alle Handlungen der Naturursachen in der Zeitfolge selbst wiederum Wirkungen, die ihre Ursachen ebensowohl in der Zeitreihe voraussetzen. Eine  ursprüngliche  Handlung, wodurch etwas geschieht, was vorher nicht war, ist von der Kausalverknüpfung der Erscheinungen nicht zu erwarten.

    Seite 447: Wenn wir alle Erscheinungen der Willkür eines Menschen bis auf den Grund erforschen könnten, so würde es keine einzige menschliche Handlung geben, die wir nicht mit Gewißheit vorhersagen und aus ihren vorhergehenden Bedingungen als notwendig erkennen könnten.

    Seite 618: Die Handlungen müssen wir nach einer unverletztlichen Grundmaxime - - niemals anders als alle übrigen Erscheinungen der Natur, nämlich nach unwandelbaren Gesetzen derselben erklären.

    Kritik der praktischen Vernunft, Seite 114: Aus der Notwendigkeit im Kausalverhältnis folgt, daß eine jede Begebenheit, folglich auch jede Handlung, die in einem Zeitpunkt vorgeht, unter der Bedingung dessen, was in der vorhergehenden Zeit war, notwendig sei. Da nun die vergangene Zeit nicht mehr in meiner Gewalt ist, so muß jede Handlung, die ich ausübe, durch bestimmende Gründe,  die nicht in meiner Gewalt sind,  notwendig sein, d. i. ich bin in dem Zeitpunkt, darin ich handle, niemals frei.

    Seite 116: Man kann alle Notwendigkeit der Begebenheiten in der Zeit nach dem Naturgesetz der Kausalität den  Mechanismus  der Natur nennen, ob man gleich darunter nicht versteht, daß Dinge, die ihm unterworfen sind, wirklich  Maschinen  sein müßten. Hier wird nur auf die Notwendigkeit der Verknüpfung der Begebenheiten in einer Zeitreihe, so wie sie sich nach dem Naturgesetz entwickelt, gesehen, man mag nun das Subjekt, in welchem dieser Ablauf geschieht, Automaton materiale, da das Maschinenwesen durch Materie, oder mit LEIBNIZ spirituale, da es durch Vorstellungen betrieben wird, nennen.

    Die Fähigkeit des Menschen, sich selbst durch Vorstellungen zu bestimmen, würde im Grunde nichts besser, als die Freiheit eines Bratenwenders sein, der auch, wenn er einmal aufgezogen worden ist, von selbst seine Bewegungen verrichtet.

    Seite 119: Wenn es für uns möglich wäre, in eines Menschen Denkungsart - - so tiefe Einsicht zu haben, daß jede, auch die mindeste Triebfeder dazu uns bekannt würde, ingleichen alle auf diese wirkenden äußeren Veranlassungen, so könnte man eines Menschen Verhalten auf die Zukunft mit Gewißheit so wie eine Mond- oder Sonnenfinsternis ausrechnen.
Auch KANT also lehrt, daß alle Handlungen notwendig sind.

Er ist ferner der Meinung, daß Notwendigkeit und Zurechnung einander ausschließen. (2)

Er meint endlich auch, daß die Menschen trotzdem die notwendigen Handlungen zurechnen. Hier aber, bei der Interpretation dieses Satzes trennen sich unsere Wege: wir bleiben auf der Erde, während KANTs Weg in das Jenseits geht. Wie kommt es, daß die Menschen notwendige Handlungen zurechnen, wenn doch Notwendigkeit und Zurechnung einander ausschließen? wir erwidern: der Mensch  sieht nicht,  daß die Handlungen notwendig sind; daher rechnet er sie trotz ihrer Notwendigkeit zu. Beweis: sobald man die Handlungen als notwendige erkannt hat, hört man auf, dieselben als Schuld oder als Verdienst zuzurechnen, - ausgenommen den Gewohnheitsrest.

KANT verwirft unsere Erklärung; er leugnet das Faktum, auf welchem sie fußt. Er behauptet: auch derjenige noch, welcher irgendeine Handlung, z. B. eine boshafte Lüge, als notwendiges Ergebnis auffaßt, fährt fort, sie als Schuld beizumessen. Entschleiert den Menschen, würde KANT sagen, alle Ursachsteile einer Lüge, sodaß ihr Eintritt nun unvermeidlich erscheint - so unvermeidlich erscheint - so unvermeidlich wie das Fallen des Steines, wenn ihm die Unterlage entzogen worden ist - trotzdem werden sie die Lüge als Schuld zurechnen; und zwar bleibt nicht etwa bloß ein Gewohnheitsrest übrig, sondern in ihrem vollen Umfang beharrt die Zurechnung. Folglich kann die Zurechnung notwendiger Handlungen keineswegs aus dem Übersehen ihrer Notwendigkeit erklärt werden.

Aber - scheint das das so gestellt Problem nicht unlösbar? KANT räumt ein, daß Notwendigkeit und Verantwortlichkeit einander ausschließen; und doch macht man den Lügner auch dann verantwortlich, wenn man seine Handlung als notwendig erkannt hat? ist das nicht ein offenbarer Widerspruch? KANT entgegnet: da Notwendigkeit und Verantwortlichkeit sich ausschließen; da wir aber den notwendigerweise Lügenden trotzdem verantwortlich machen, so muß derselbe  in gewissem Sinne  frei sein vom Kausalgesetz.

Rekapitulieren wir den Sachverhalt. Das Problem lautet: wie kommt es, daß die Menschen notwendige Handlungen, z. B. eine Lüge, als Schuld zurechnen?

Unsere Lösung: sie sehen die Notwendigkeit nicht.

KANTs Lösung: Die Lüge ist, obgleich eine Wirkung, ein Mittelglied, in gewissem Sinne (wir werden ihn bald genauer beschreiben) doch ein absoluter Anfang.

Wenn, wie wir behaupten, vor der Auffassung einer Handlung als Wirkung ihre Zurechnung als Schuld verstummt, so ist diese Freiheit eine überflüssige Annahm: das Problem - wie ist es möglich, daß die Menschen notwendige Handlungen zurechnen - ist dann ja erklärt; sie sehen eben die Notwendigkeit nicht. Um diesen Punkt also wird die Entscheidungsschlacht geliefert werden müssen: behauptet sich die Zurechnung angesichts der Notwendigkeit oder macht sie vor ihr kehrt? Man kann nicht leugnen: KANTs Beispiele bestätigen scheinbar seine Lehre, daß die Zurechnung einer Handlung als Schuld trotz ihrer Auffassung als Wirkung beharre und daß daher - weil Zurechnung und Notwendigkeit sich ausschließen - jene mysteriöse Freiheit angenommen werden muß. KANT sagt:
    "Man nehme eine willkürliche Handlung, z. B. eine boshafte Lüge, durch die ein Mensch eine gewisse Verwirrung in die Gesellschaft gebracht hat und die man zuerst ihren Bewegursachen nach, woraus sie entstanden, untersucht und darauf beurteilt, wie sie samt ihren Folgen ihm zugerechnet werden könne. In der ersten Absicht geht man seinen empirischen Charakter bis zu den Quellen desselben durch, die man in der schlechten Erziehung, übler Gesellschaft, zum Teil auch in der Bösartigkeit eines für Beschämung unempfindlichen Naturells aufsucht, zum Teil auf den Leichtsinn und Unbesonnenheit schiebt; wobei man dann die veranlassenden Gelegenheitsursachen nicht außer Acht läßt. In all dem verfährt man, wie überhaupt in Untersuchung der Reihe bestimmender Ursachen zu einer gegebenen Naturwirkung. Ob man nun gleich die Handlung dadurch bestimmt zu sein glaubt, so tadelt man nichtsdestoweniger den Täter und zwar nicht wegen der auf ihn einfließenden Umstände, ja sogar nicht wegen seines vorher geführten Lebenswandels; denn man setzt voraus, man könne - - die verflossene Reihe von Bedingungen als ungeschehen, diese Tat aber als gänzlich unbedingt in Ansehung des vorigen Zustandes ansehen, als ob der Täter damit eine Reihe von Folgen ganz von selbst anhebe. - - Er hat jetzt, in dem Augenblick, da er lügt, gänzlich Schuld. (Kritik der reinen Vernunft, Seite 450)."
Ebenso Kritik der praktischen Vernunft, Seite 118:
    "Ein Mensch  erklärt  sich sein Vergehen aus gewisser übeln, durch allmähliche Vernachlässigung der Achtsamkeit auf sich selbst zugezogener Gewohnheit, bis auf den Grad, daß er es als eine  natürliche Folge  derselben ansehen kann, ohne daß dieses ihn gleichwohl wider den Selbsttadel und Verweis sichern kann, den er sich selbst macht."
Der Gedankengang in diesen Beispielen ist also folgender: seine eigenen Handlungen wie auch diejenigen anderer erklärt sich der Mensch, das heißt: er führt sie auf ihre Ursachen zurück, er betrachtet sie aus dem Gesichtspunkt der Notwendigkeit: "Er verfährt wie überhaupt bei der Untersuchung der Reihe bestimmender Ursachen zu einer gegebenen Naturwirkung." Sodann aber rechnet er die ursächlich erklärte Handlung trotzdem sich selbst und andern als Schuld zu. Folglich muß die Handlung (Zurechnung und Notwendigkeit schließen sich ja aus) von einer gewissen Seite betrachtet frei vom Kausalgesetz sein. Aus der Existen der sittlichen Zurechnung wird so auf das Dasein einer Freiheit geschlossen. Das Sittengesetz ist der Erkenntnisgrund der Freiheit. "Das moralische Gesetz ist die  ratio cognoscendi  [Erkenntnisgrund - wp] der Freiheit. Denn wäre nicht das moralische Gesetz  eher  deutlich gedacht, so würden wir uns niemals berechtigt halten, so etwas wie Freiheit ist anzunehmen." (Kritik der praktischen Vernunft, Seite 2) (3)

Bevor wir uns diese Freiheit genauer ansehen, fragen wir: hat KANTs Argumentation nicht eine faule Stelle? Zwar scheint es ja so, als stimme sie völlig mit der Erfahrung überein. Verhalten sich die Menschen nicht gerade, wie KANT es beschreibt? sie erklären sich einen vorgefallenen Mord, eine boshafte Lüge; dann aber rechnen sie solche Handlungen trotzdem sich und anderen als Schuld zu. Wenn wir diese Zurechnung deuten wollen, - was bleibt uns übrig (immer vorausgesetzt, daß bloß freie Handlungen zugerechnet werden können), als irgendwie von irgendwoher der zugerechneten Handlung Freiheit zu beschaffen? Wie gesagt: KANT scheint Recht zu haben; aber er hat Unrecht. Wir bleiben bei unserer Behauptung: wer eine Lüge als Wirkung betrachtet, weigert sich, sie als Schuld zuzurechnen; für ihn existiert die Zurechnung nicht mehr. Folglich braucht, ja darf auch jene Freiheit nicht angenommen werden. Dasjenige fehlt, aufgrund dessen allein sie erschlossen wurde: eben die Zurechnung als Schuld.

Aber - bestätigt die Erfahrung überhaupt zwei einander widersprechende Sätze? einer von beiden kann doch nur richtig sein.  Entweder  die Erfahrung lehrt: wer sich eine Lüge erklärt hat, sie als Wirkung betrachtet, rechnet sie nicht mehr als Schuld zu.  Oder  die Erfahrung lehrt: wer sich eine Lüge erklärt hat, sie als Wirkung betrachtet, rechnet sie trotzdem als Schuld zu.

Des Rätsels Lösung ist: zwischen "eine Handlung erklären" und "eine Handlung als Wirkung betrachten" ist ein fundamentaler Unterschied. Eine Handlung  erklären  bedeutet noch lange nicht: sie als  Wirkung,  als ein notwendiges Ergebnis anerkennen. Jeder Mensch erklärt sich die ihm vorkommenden Handlungen, aber fast niemand betrachtet sie als Wirkungen. Daher hat KANT zwar Recht, wenn er sagt: wer sich eine Lüge erklärt hat, rechnet sie trotzdem als Schuld zu. KANT  scheint  Recht zu haben, wenn er sagt: wer eine Lüge als Wirkung betrachtet, rechnet sie trotzdem als Schuld zu. Beim "als Wirkung betrachten" denkt der Leser an "erklären".

Den Unterschied zwischen "eine Handlung erklären" und "eine Handlung als Wirkung betrachten" wollen wir zunächst an einer moralisch indifferenten Handlung erläutern. Jemand kommt in rasender Eile dahergelaufen. "Warum läuft denn der Mann so", fragen die Menschen. Sie erfahren, daß er zum Bahnhof läuft, auf dem gerade ein Zug abfährt. Nun haben sie sich das Laufen erklärt. Aber haben sie darum schon die ursächliche Bedingtheit desselben eingesehen? Keineswegs; wie leicht dargetan werden kann: man frage danach. Die Menschen werden erwidern: "Der Mann läuft, weil die Absicht, den Zug nicht zu verfehlen, auf sein Wollen eingewirkt hat. Aber er hätte auch anders wollen und handeln können: er hätte in dem Augenblick, als er zu laufen begann, statt dessen eine Droschke nehmen oder auf die Benutzung des Zuges verzichten und umkehren können". Also: sie forschen nach den Beweggründen des Handelns, d. h. eben: sie erklären es sich. Aber sie sehen nicht, daß die Beweggründe, zusammen mit den übrigen Gedanken, Empfindungen, Eindrücken, das Laufen in dem Augenblick zu einem notwendigen Ergebnis machten; daß die Dinge von Ewigkeit her etwas anders hätten gestaltet sein müssen, sollte er, statt zu laufen, eine Droschke nehmen. Sie sehen Motive, aber nicht die Ursache. Ebenso beim Lügen. Wenn jemand gelogen hat, so fragt man: warum hat er gelogen? wie ist er dazu gekommen? Aber als ursächlich bedingt hat man darum eine vorgefallene Lüge keineswegs schon erkannt.

Ich wiederhole: eine Handlung "erklären" und sie "als Schuld zurechnen", - dies kann zusammenbestehen; denn "erklären" ist nicht soviel wie "als Wirkung betrachten".

Eine Handlung "als Wirkung betrachten" und sie "als Schuld zurechnen", - das kann nicht zusammenbestehen; wenigstens nicht, soweit die Erfahrung reicht, welche ich an mir selbst und anderen gemacht habe: meine Vernunft, mein Gefühl, - sie bringen es nicht fertig, eine Wirkung als Schuld zuzurechnen.

Präzisieren wir nun noch einmal, worin wir mit KANT übereinstimmen und worin wir von ihm abweichen.

Die Übereinstimmung:  alles Handeln, alles Wollen stellt sich als ein Bewirktes dar. Eine Wirkung kann nicht zugerechnet werden. Trotzdem rechnet man das Handeln und Wollen zu; wie ist das zu erklären?

Unsere Deutung:  die Menschen sehen es nicht, daß das Wollen und Handeln ursächlich bedingt ist.

Kants Deutung:  das Wollen und Handeln ist, von einer gewissen Seite aus betrachtet, frei vom Kausalgesetz.

Wir wollen jetzt dieses Monstrum von Freiheit, welches KANT unberechtigterweise in die Welt gesetzt hat, näher betrachten. Wo ist diese Freiheit vom Kausalgesetz? In der Erfahrungswelt hat sie offenbar keinen Raum. Soweit das empirische Auge reicht, herrscht das Kausalgesetz; jedes Wollen erscheint als ein Mittelglied. In welcher Welt wohnt denn die Freiheit? Wo gibt es ein absolut Anfangendes? KANT entgegnet: der Mensch ist ein Doppelwesen, ist Bürger zweier Welten, nämlich der sinnlichen (immanenten) und der übersinnlichen (transzendenten) Welt. Der Lügner, insofern er der Erfahrungswelt angehört, lügt mit Notwendigkeit. Sein Lügen ist eine Wirkung. Gedanken und Empfindungen sind die Ursache. Die Gedanken und Empfindungen sind selbst aber auch Wirkungen und so fort. Der nämliche Lügner dagegen, insofern er der intelligiblen Welt angehört, lügt nicht mit Notwendigkeit, sondern mit Freiheit (vom Kausalgesetz). Sein Lügen ist nicht ein Mittelglied, sondern ein absoluter Anfang.

Dieselbe Lüge ist demnach sowohl ein Akt der Notwendigkeit als auch ein Akt der Freiheit.

Versuchen wir, uns diese Verbindung von Notwendigkeit und Freiheit deutlicher zu machen. Die Billardkugel läuft, weil sie gestoßen worden ist. Ihr Laufen ist ein Mittelglied, ein verursachter Anfang. Bei der Kugel liegt nun keine Nötigung vor, ihr Laufen noch von einem spezifisch anderen Gesichtspunkt aus, etwa als unverursachten Anfang zu betrachten. Gesetzt aber, die Kugel habe Vernunft und rechne sich das Laufen sittlich zu, als Schuld oder als Verdienst: dann würde der Akt des Laufens nicht  bloß  als ein Mittelglied aufzufassen sein, sondern außerdem als ein Anfangsglied. Die laufende Kugel selbst und ihre Mitkugeln, sie würden es aussprechen: einerseits muß das Laufen auch jetzt noch vollständig aus dem Stoß erklärt werden: durch die Stärke und Richtung des Stoßes ist die Stärke und Richtung des Laufens verursacht. Andererseits aber ist das so verursachte Laufen etwas Unverursachtes: es hat, von diesem Gesichtspunkt aus gesehen, begonnen, ohne daß ihm der Stoß oder irgend sonst eine Ursache vorhergegangen ist. Daß das Laufen einerseits zwar ein verursachter, andererseits aber ein nicht-verursachter Anfang ist, wird aus dem Faktum der sittlichen Zurechnung geschlossen: weil die Zurechnung auf das Laufen hinzielt; weil Zurechnung nicht auf Notwendiges gehen kann, so muß die Handlung des Laufens irgendwie frei vom Kausalgesetz sein. Das Laufen gehört aber, insofern es ein Akt der Freiheit ist, zur einer anderen Ordnung der Dinge.  Unmittelbar gegeben  ist somit die Zurechnung: das Laufen wird unwillkürlich als Schuld oder als Verdienst zugerechnet;  mittelbar gegeben,  nämlich aus dem Dasein der Zurechnung geschlossen, ist die Freiheit.

Ebenso ist der Lügner zugleich frei vom Kausalgesetz und ihm unterworfen. Die Lüge hat einerseits Gedanken und Empfindungen zur Ursache, - wie die laufende Kugel den Stoß. Andererseits aber sind Gedanken und Empfindungen nicht ihre Ursache. Sie hat überhaupt keine Ursache. Sie ist ein ursachloser Anfang. Der Lügner, als intelligibles Wesen betrachtet, ist ein absolut Beginnender; der Lügner, als immanentes Wesen betrachtet, ein relativ Beginnender, ein Fortsetzender. Das Dasein des Vermögens, eine Handlung absolut anzufangen, wird aus dem Dasein der sittlichen Zurechnung geschlossen. "Das Sittengesetz ist die  ratio cognoscendi  der Freiheit". "Natur und Freiheit können demselben Ding, aber in verschiedener Beziehung, einmal als Erscheinung, das anderemal als einem Ding an sich selbst, ohne Widerspruch beigelegt werden" (Prolegomena zu jeder künftigen Metaphysik, Seite 106) (4)

Blicken wir auf die Hauptmomente zurück: irgendeine Handlung, z. B. eine Lüge, wird unwillkürlich als Schuld zugerechnet werden. Folglich muß die Lüge außerdem auch noch etwas Nichtbewirktes, ein unverursachter Anfang sein.

Es wird vielleicht eingewandt werden: Zugegeben einmal, die Existenz des den Lügner treffenden Tadels sei nur durch die Annahme der Freiheit erklärbar, - trotzdem darf man den deus ex machina [Gott aus der Maschine - wp] "Freiheit" nicht auftreten lassen. Des Philosophen, wird man wohl meinen, ist es würdiger, der Zurechnung das Prädikat "unerklärbar" zuzugestehen, als sie durch so wunderbare Dinge zu deuten, wie: Hineinragen einer anderen Weltordnung in die unsrige; zwiefachen, nämlich immanenten und transzendenten Charakter der Handlungen; nicht verursachte Anfänge.

KANT hat diesem Einwand vorgebeugt. Den Unterschied zwischen zwei Weltordnungen, zwischen Erscheinung und Ding ansich gründet er nicht bloß auf das Dasein der sittlichen Zurechnung. Bereits in der theoretischen Philosophie wird diese Unterscheidung gemacht, - aus Gründen, welche nichts mit dem ethischen Problem zu tun haben. Wir wollen auf diese Ergänzung der praktischen Philosophie durch die theoretische einen flüchtigen Blick werfen. Die Welt der Erscheinungen, die vor uns liegende anschauliche Welt besteht aus Gegenständen, insofern sie uns im Raum, aus Seelenzuständen, insofern sie uns in der Zeit gegeben sind, aus Veränderungen, über welche das Kausalgesetz herrscht. Nur dieses räumlich, zeitlich, kausal Gegebene ist unserer Erkenntnis zugänglich. Zugrunde aber liegen den Erscheinungen die Dinge ansich. "Denn sonst würde der ungereimte Satz daraus folgen, daß Erscheinung ohne etwas wäre, was da erscheint." (Kritik der reinen Vernunft, Seite 34) Diese, in der theoretischen Philosophie begründete Unterscheidung zwischen Erscheinungen und Dingen ansich schafft somit den Platz, bereitet die Stätte, wohin die Freiheit verlegt werden kann. Angenommen, dieser Unterschied existiere nicht; die Gegenstände wären bloß als Objektie der Erfahrung, aber nicht auch als Dinge ansich zu betrachten, - dann würde das Kausalgesetz  ausnahmslose  Gültigkeit haben: für einen unverursachten Anfang wäre kein Raum. Das Sittengesetz hätte gut Freiheit postulieren: es würde dieser an einem  pou sto  [Standpunkt - wp] fehlen; also dürfte sie, dem Sittengesetz zum Trotz, nicht angenommen werden. Nun hingegen, da wir zwei Welten haben, kann der Forderung des Sittengesetzes Genüge geschehen: die Handlungen, als verursachte Akte betrachtet, werden in die Welt der Erscheinungen verlegt; dieselben Handlungen, als unverursachte Akte, in die Welt der Dinge ansich. KANT sagt in diesem Sinne ausdrücklich, die theoretische Philosophie schaffe der praktischen "Platz, freie Bahn" (5) Von besonderem Interesse ist folgende Stelle:
    "Wir wollen annehmen, die durch unsere Kritik notwendig gemachte Unterscheidung der Dinge, als Gegenstände der Erfahrung, von eben denselben als Dingen an sich selbst wäre gar nicht gemacht, so müßte der Grundsatz der Kausalität und mithin der Naturmechanismus in Bestimmung derselben durchaus von allen Dingen überhaupt als wirkenden Ursachen gelten. Von eben demselben Wesen also, z. B. der menschlichen Seele würde ich nicht sagen können, ihr Wille sei frei und er sei doch zugleich der Naturnotwendigkeit unterworfen, d. h. nicht frei, ohne in einen offenbaren Widerspruch zu geraten, weil ich die Seele in beiden Sätzen in  eben derselben Bedeutung,  nämlich als Ding überhaupt genommen habe, und ohne vorhergehende Kritik auch nicht anders nehmen konnte. Wenn aber die Kritik nicht geirrt hat, da sie das Objekt in  zweierlei Bedeutung  nehmen lehrt, nämlich als Erscheinung oder als Ding an sich selbst; wenn die Deduktion ihrer Verstandesbegriffe richtig ist, mithin auch der Grundsatz der Kausalität nur auf Dinge im ersten Sinn genommen, nämlich sofern sie Gegenstände der Erfahrung sind, geht, eben dieselben aber nach der zweiten Bedeutung ihm nicht unterworfen sind, so wird eben derselbe Wille in der Erscheinung als dem Naturgesetz notwendig gemäß und sofern  nicht frei  und doch andererseits, als einem Ding an sich selbst angehörig, jenem nicht unterworfen, mithin als  frei  gedacht, ohne daß hierbei ein Widerspruch vorgeht." (Kritik der reinen Vernunft, Seite 35)
Zwar, wie Freiheit möglich ist; wie inmitten dieser vom Kausalgesetz beherrschten Welt etwas Unkausales, Nichtbewirktes, ein absoluter Anfang auftauchen kann, vermag keine menschliche Vernunft einzusehen. Unser Erkenntnisvermögen ist mit dem Kausgesetz behaftet. Alles Seiende erscheint uns daher als ein ursächlich Gewordenes. Freiheit vom Kausalgesetz ist ein mysterium, ein unergründliches Geheimnis: "zeigen wie causa noumenon möglich sei, - das kann die Vernunft nicht leisten" (Kritik der praktischen Vernunft, Seite 56). Aber da doch sittliche Zurechnung existiert; und da ihre Existenz Freiheit voraussetzt (es ist undenkbar, meint KANT, daß wir durch und durch notwendige Handlungen vermöge eines unwillkürlichen Urteils sittlich zurechnen sollten); und da die theoretische Philosophie den Platz für diese Freiheit hergerichtet hat, so muß dieselbe als  wirklich  gedacht werden, wenngleich, wie sie  möglich  ist, kein Mensch durchschauen kann. "Dadurch, daß die praktische Philosophie sich in eine Verstandeswelt hinein denkt,  überschreitet sie gar nicht ihre Grenzen, wohl aner, wenn sie sich hinein schauen,  hinein empfinden  wollte" (Kritik der praktischen Vernunft, Seite 88). - Unser kausal denkender Intellekt "begreift die Unbegreiflichkeit" nicht verursachter Handlungen.

Die Kritik der KANTschen Freiheitslehre ist bereits im vorher Gesagten enthalten. Rekapitulieren wir sie.

KANT lehrt: Handlungen, welche naturnotwendig sind, rechnet man trotzdem zu; denn, von jener anderen Seite betrachtet, sind sie frei vom Kausalgesetz.

In Wahrheit verhält es sich so: Handlungen, welche naturnotwendig sind, rechnet man trotzdem zu; denn man sieht ihre Notwendigkeit nicht. Sobald man diese gewöhnlich übersehene Seite der Handlungen wahrnimmt, hört man auf, dieselben zuzurechnen. Folglich bedarf es, um die Zurechnung zu erklären, nicht der Annahme, die Handlungen  seien frei;  die Zurechnung erklärt sich daraus, daß man die Handlungen  für frei hält.  Es ist charakteristisch, daß KANT niemals die Jllusion der Willensfreiheit erwähnt: alle Menschen, meinte er, sähen die Naturnotwendigkeit, rechneten aber trotzdem die Handlungen zu; folglich müßten sie frei sein. Tatsächlich sieht fast niemand diese Notwendigkeit; daher die Zurechnung. KANT geht also von falschen immanenten Voraussetzungen aus und knüpft sie an falsche transzendente. Die Freiheit ist nicht eine moralisch Wahrheit, sondern ein psychologischer Irrtum.
LITERATUR - Paul Rée, Die Illusion der Willensfreiheit - Ihre Ursachen und ihre Folgen, Berlin 1885
    Anmerkungen
    1) Die Seitenzahlen beziehen sich auf die von KIRCHMANNsche Ausgabe.
    2) Kritik der praktischen Vernunft, Seite 120: Dieses - die Beimessung einer Handlung als Schuld - würde nicht geschehen können, wenn wir nicht voraussetzten, daß alles, was aus Willkür entspringt, eine  freie  Kausalität zum Grund habe.
    3) "Der Begriff der Freiheit wird aus der Bestimmbarkeit unserer Willkür durch das moralische Gesetz  geschlossen.  - - Die Pflicht gebietet unbedingt: der Mensch  solle  ihr treu bleiben, und hieraus  schließt  er mit Recht, er müsse es auch  können  und seine Willkür sei also frei" (Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft, Seite 56).
    4) Prolegomena, Seite 106: Freiheit ist das Vermögen, eine Begebenheit von selbst anzufangen. - Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft, Seite 45: Wie auch das vorige Verhalten eines Menschen gewesen, und welcherlei auch die auf ihn einfließenden Naturursachen sein mögen, ingleichen ob sie in oder außer ihm anzutreffen seien, so ist seine Handlung doch frei und durch keine dieser Ursachen bestimmt, kann also und muß immer als ein  ursprünglicher  Gebrauch seiner Willkür beurteilt werden.
    5) KANT, Grundlegung einer Metaphysik der Sitten, Seite 86: Der theoretischen Philosophie obliegt die Pflicht, der praktischen freie Bahn zu schaffen. - Kritik der Vernunft, Seite 31: Die spekulative Vernunft hat uns zu solcher Erweiterung immer doch wenigstens Platz verschafft, wenn sie ihn gleich leer lassen mußte und es bleibt uns also noch unbenommen, ja wir sind gar dazu durch sie aufgefordert, ihn durch praktische Data, wenn wir können, auszufüllen.