ra-2W. BeckerD. KoigenW. HasbachG. F. Steffen    
 
LEOPPOLD ZUNZ
Die Prinzipien der Demokratie

"Durch die Gleichberechtigung ist eigentlich dem Volk nichts gegeben: sie spricht nur aus, daß ihm nichts genommen werden darf, oder vielmehr, daß  A  nicht weniger Rechte haben soll, als  B.  Worin aber diese Rechte bestehen, den Inhalt dessen, wozu wir berechtigt sind, das lehrt ein Prinzip, welches selber ein Recht ist, nämlich das Recht, mündig zu sein. Hierzu werden nun drei Kräfte vorausgesetzt: die geistige, die sittliche, die körperliche. Die geistige Kraft macht den Menschen fähig zu erkennen, also daß er zwischen wahr und falsch unterscheiden, daß er ein Urteil fällen kann: mittels der sittlichen Kraft sind wir imstande, nachdem wir erkannt haben, was gut und was böse ist, das Gute zu wollen, das Böse in uns zu überwinden. Endlich ist es die körperliche Kraft, welche das Erkannte und Gewollte in die Tat verwandelt. Soll also ein Volk mündig sein, so muß es seine Angelegenheiten selber verwalten ohne Vormund: es muß zunächst über dieselben ein Urteil haben, es denkt und läßt sich nicht vordenken."

Alle, die wir hier versammelt sind, verbindet ein gemeinschaftlicher Gedanke, eine und dieselbe Überzeugung. Daß wir der Demokratie huldigen, brauche ich Ihnen nicht zu erzählen: Sie wissen das. Aber hat dieser Gedanke bei allen den gleichen Inhalt, lebt die Überzeugung in jedem gleich klar, daß sie ihn stark mache, Leiden zu ertragen und fähig, den Einwürfen wie den Vorwürfen zu begegnen? Es möchte nicht überflüssig sein, uns Rechenschaft zu geben von dem was wir wollen, von dem was wir wollen sollen. Alles was erst um die allgemeine Anerkennung ringt, darf den Kampf, also auch die Angriffe nicht scheuen, die es erleidet. Es begegnet uns nichts anderes, als was von jeher jedem neuen Gedanken, jedem jungen Leben in den Geburten des Geistes widerfahren ist. Aber der Sieg bleibt der Idee, wenn ihre Anhänger treu bleiben. GALILEIs Behauptung, daß nicht die Sonne, sondern die Erde sich drehe, haben die römischen Priester vergebens durch das Gefängnis zu entkräften gesucht. Und als man die Anhänger der neuen Lehre, die niederländischen Protestanten, im 16. Jahrhundert nicht bloß verbrannte, sondern sie auch Bettler schalt: da haben sie freiwillig den Bettler-Namen angenommen und solange behalten, bis sie die Spanier und ihre Söldner nach Hause gejagt haben. Eine Flut von Schimpfworten wird auch gegen uns geschleudeert: da sie uns nicht treffen und nicht schaden, so lassen Sie uns in der Zwischenzeit die Prinzipien der Demokratie untersuchen.


I.

Das erste Prinzip ist die  Gleichberechtigung,  d. h. es hat in der gesamten Nation niemand ein Vorrecht. Das ist der Urquell, welcher der Demokratie die Nahrung zuführt. Vorrechte sind nur möglich, wenn einzelne Klassen der Gesellschaft mehr Rechte als die Übrigen besitzen; ich füge nicht hinzu: ohne mehr Pflichten zu haben. Denn auch das wäre ein Vorrecht, wenn einer Klasse ein Vorzug in der Zuteilung der Pflichten gegeben würde. Solche Vorrechte besitzen natürlich diejenigen, die selber, weil sie die stärkeren sind, sich diese Vorrechte verliehen haben. Demnach ist Vorrecht gleichbedeutend mit Faustrecht. Man hat allerdings den Unterschied, welchen die größeren oder geringeren Rechte darstellen, auf die Unterschiede zurückgeführt, die unter den Mitgliedern der bürgerlichen Gesellschaft stattfinden, und durch diese zu rechtfertigen gesucht. Es dürfte daher geraten sein, diese Unterschiede näher ins Auge zu fassen. Es sind kurz folgende fünf:
    1) die Abstammung
    2) der Glaube
    3) die Haut
    4) die Beschäftigung
    5) der Besitz
Dementsprechend hat man die Rechte der Bürger sortiert. Lassen Sie uns einige Augenblicke bei jedem einzelnen Punkt verweilen.

Der Unterschied der Abstammung heißt, daß von zwei in demselben Augenblick geborenen unschuldigen Wesen das  eine  von der Geburt an ein Gesetzgeber ist und erforderlichenfalls peitscht, das  andere  halb ein Leibeigener ist und gepeitscht wird. Diesem Unterschied zufolge, erklärt ein Staatsbürger dem andern, daß eine Ehe zwischen ihren Familien eine Mißheirat sei, daß er,  A  sich nicht beschimpfe, wenn er des  B  Schwester verführt, sondern nur, wenn er sie heiratet. Kraft eines solchen Vorrechts hatte der mittelalterliche Adel die Befugnis, Zölle zu erheben, Frohndienste aufzulegen und reisende Kaufleute auszuplündern. Die Verdienste der Vorfahren werden einem Adligen als Kapital angerechnet, währen dem Nichtadligen kaum die Zinsen des eigenen Verdienstes ausgezahlt werden. Wo zwei Stämme sich bekriegt und der eine unterlegen ist, da hat sich der Sieger beeilt, sich in den Adelsstand zu erheben, und dem größeren Recht zufolge natürlich die größere Ehre: die Standesehre. Im Mund der Adligen war "ein Bürgerlicher" eine halbe Beleidigung, wie dem höheren Bürgerstand gegenüber der Bauer.

Den Glauben und die religiösen Überzeugungen oder vielmehr das kirchliche Bekenntnis hat man zu einem Maßstab genommen, an welchen die Rechte der Gläubigen und der Ungläubigen gemessen wurden. Natürlich sind es auch hier überall die Stärkeren, die sich zu Gläubigen stempeln und als solche bereits auf Erden belohnen: also tritt wiederum das Recht des Stärkeren und zwar in der Gestalt von Glaubenssätzen mit dem Anspruch an das Vorrecht auf. Um einen Gedanken angeblich zu schützen, hat man tausend Gedanken verfolgt; um die Trefflichkeit seiner Religion zu beweisen, hat man nichts geringeres als ein Teufel sein zu müssen geglaubt. Ich verschone Sie mit den Gefängnissen der Inquisition, mit den Scheiterhaufen der Ketzer, mit den Religonskriegen und den Religionsbedrückungen: aber das rufe ich Ihnen in das Gedächtnis zurück, daß nur da Glaubenshaß wuchert, wo Unterschiede wegen des Glaubens stattfinden. Was vollends ein Kreuzfeuer von Abstammungs- und Glaubensvorrechten bewirken kann, lehrt uns die Bank der Bischöfe im englischen Oberhaus. Diese hat im Jahre 1849 die Wahl der Londoner Bürgerschaft, weil sie auf einen Juden gefallen war, für ungültig erklärt. Einer ganzen Nation, die durch die City und das Unterhaus ihre Stimme abgegeben haben, tritt eine kleine Schar gut besoldeter Apostel entgegen, die die Sache einer Kaste für die Sache Gottes ausgibt und so ihren Meister verleugnet.

Bei Pflanzern und Sklavenhändlern ist die Haut das Adelsdiplom. Wer das Unglück hat, ein afrikanischer Neger zu sein, d. h. eine schwarze Fetthaut zu haben, wird aus seinem Vaterlang gestohlen oder gekauft und als Sklave in das christliche Amerika gebracht. Ärger als Tiere behandelt, stirbt in der Regel der vierte Teil auf der Überfahrt. Auf diese Weise sind in 8 Jahren, von 1840 bis Ende 1847, über 111 000, also jährlich 13 879 Menschen ermordet worden. Während bei uns die Cholera, ein Verhängnis des Himmels, einmal in 18 Wochen 3400 Opfer gefordert, opfern die schwarzen Geldseelen in weißer Farbe unausgesetzt alle 18 Wochen 4800 Unschuldige. Genug von diesen Schrecken des dritten Privilegiums! Hoffen wir, daß die europäische Menschheit, indem sie Adel, Glaubensrechte und Sklaverei abschafft, auf dem besten Weg ist, in die Demokratie einzulenken.

Diesen drei Unterschieden gegenüber, welche den Menschen sogleich bei seinem Eintritt in die Welt empfangen und nicht wieder loslassen, bilden die folgenden beiden, Beschäftigung und Besitz, ein Element, das sich uns erst später zugesellt, das in seiner Gestalt wechselt. Hat man, nach den angegebenen drei Verschiedenheiten, die Genossen eines Staates in Stämme und Körperschaften mit verschiedenen Rechten aufgeteilt; so wurden Beschäftigung und Besitz mehr der Vorwand zu einer Errichtung von Klassen, und je unhaltbarer die Vorrechte der Stämme wurden, desto festere Grundlagen suchte man für den Bau der Klassen. Es ist ganz richtig, daß die Menschen verschieden sind nach ihren Beschäftigungen; aber es ist ganz falsch, der einen Beschäftigung größere Rechte als der anderen einzuräumen. Es ist schön, daß nur gewisse Personen Schuhe, andere hingegen Tische, andere Hüte machen, daß  A  die Speisen zubereitet, während  B  die Kinder erzieht und  C  die Bücher führt. Aber alle diese Tätigkeiten sind gleich nötig; ein Viehhändler z. B., der noch so sehr für sein Gewerbe eingenommen ist, wird dennoch nicht wünschen, daß nur Viehhändler in der Deputiertenkammer sitzen. Auch sind sie gleich empfehlenswert, und die Verschiedenheit derselben verleiht so wenig ein Vorrecht, als die Verschiedenheit der Leibesverfassung. Aus der Neigung, aus den Kräften, aus den Verhältnissen entspringen die Beweggründe zur Wahl eines Berufs. Jeder aber ist in seinem Beruf ein gleich Nützlicher, also ein gleich Berechtigter. Weder die Gesetze des Staates noch die der Sittlichkeit gelten für die Einzelnen, insofern sie Schneider oder Dachdecker, Gelehrte oder Landwirte sind; sie werden auch nicht verschieden gemacht für die mit blauen Augen, mit starker Stimme, mit Adlernasen. Das Gesetz spricht zu allen und zu jedem in der gleichen Sprache; es fordert die gleiche Pflichterfüllung von jedem Staatsbürger, unbekümmert um die Form, die sein äußerliches Leben hat; und indem es die höchsten Opfer, selbst das Leben, von jedem, wenn es sein muß, fordert, wendet es sich an den inneren, an den im Ebenbild Gottes geschaffenen, an den sittlichen und politischen Menschen; hier aber ist stets derselbe wieder da, von derselben Pflicht aufgerufen, dasselbe Recht hoch in seiner Rechten tragend. Während die einzelnen Tätigkeiten verteilt werden können, sind die Pflichten unteilbar. Es kann wohl einer sich anbieten, für die übrigen das Feld zu bestellen, aber nicht einer für alle anderen ehrlich oder nüchtern sein wollen. Bestehen die Beschäftigungen in solchen, aus denen die Führung allgemeiner Angelegenheiten zusammengesetzt ist, so ist auch da nur der sittliche Gehalt als Maßstab und zwar nur der persönlichen Würdigkeit anzulegen. Wenn der Richter gerecht, der Einzelverkäufer ehrlich, der Krieger menschlich, der Torwärter treu ist: so war jeder gewissenhaft in der ihm obliegenden Form; der sittliche Wert ihrer Handlungen ist derselbe: die Pflicht ist eine gleiche, also auch das Recht.

Das letzte Bollwerk, welche die Privilegien aufführen, ist der Besitz, oder nach den heutigen Verhältnissen ausgedrückt, das Geld. Was ist Besitz? Ein durch Arbeit erzeugtes Kapital, das gewissermaßen die Glieder der vorhandenen Kräfte vergrößert. Mittels des Geldes laufen wir mit Pferden um die Wette, heben wir schwere Lasten usw. Die Kräfte des Menschen sind ein Geschenk Gottes, und ihre Erfolge stehen nicht immer in der Hand des Menschen. Mancher darbt bei den größten Anstrengungen; ein anderer findet oder erbt den Reichtum. Aber wenn jedermann dem Vaterland sein Leben weiht, wenn der Ärmere desto mehr gibt, je mehr er durch die Gabe entbehrt: woher eine Ungleichheit in den Rechten? Wem Natur und Glück, Macht, Besitz und Vorzüge versagt haben, der fühlt das natürliche Übergewicht, das diese Güter den Begünstigteren verleihen, schon empfindlich genug, selbst bei einer Gleichheit der Rechte -, und nun sollte der Staat ihn noch durch den Druck des Vorrechts niederbeugen dürfen? Ungleichheit wird immer bestehen, auch bei der größten Rechtsgleichheit: die Kräfte, die wir haben, die Schickungen, die wir erleiden, bilden unausbleiblich verschiedene Lebenslagen aus, und was einen Augenblick ganz gleich war oder schien, wird ungleich nach einem kurzen Zeitverlauf: aber eben deshalb besteht der Staat, um im gesellschaftlichen Haushalt dem Schwächeren beizustehen. Wollte jeder mit seinen überlegenen Kräften, ohne sich nach den Nebenmenschen umzusehen, bis auf ihre äußerste Grenze wuchern, so würde er ein wildes Tier sein, das nötigenfalls auch würgt. Aber der sittliche Mensch, der sein Leben ausbauend zugleich der Gesamtheit dient, zu der er gehört, soll die größere Kraft, die ihm zuteil wurde, nicht  gegen,  sondern  für  den Schwachen verwenden. Er soll durch die Liebe die Ungleichheiten wieder gut machen. Und die Klasse, die mächtiger ist, soll ihre Macht zur Linderung von Schmerzen gebrauchen; hätte sie noch Vorrechte dazu, sie würde vielmehr zur Zufügung von Schmerzen angewiesen sein. Hierzu aber brauchten wir eben keinen Staat; alsdann hätten nur die Privilegierten den Staat nötig. Um daher dieser Ungleichheit, insofern sie Elend erzeugt, zu begegnen, bedarf es zunächst des Prinzips der Gleichberechtigung: zuerst muß der Boden gepflügt sein, alles Unkraut der Vorrechte vertilgt, die Steine der hundertjährigen Unterdrückungen aus dem Weg geräumt, daß ein freies, ungebeugtes und in der Anerkennung, die es fordert und empfängt, stolzes Geschlecht von Gleichen emporkomme. Dann mag die Liebe den Tau ihrer Milde ausgießen, daß jede Kraft, auch die kleine, sich entfalte, auszusöhnen das Schwache mit dem Starken; sie wird keine Almosen des Privilegiums spenden, sondern für die Gleichberechtigten Liebensgaben.

Wenn Sie mit mir der Meinung sind, daß Haß und Zwietracht innerhalb eines Volkes nur aus der Ungerechtigkeit, d. h. aus dem Vorrecht und der Unterdrückung, hervorgehen: so wollen Sie die Gleichberechtigung und die Liebe zugleich darstellen durch Ihre Einigkeit untereinander. Vom eigenen Recht etwas dem andern, der ein gleichberechtigter ist, opfern und für das Opfer die Liebe eintauschen, das wird die Wahrhaftigkeit Ihrer Überzeugung am sichersten kund tun, und derselben Köpfe und Herzen zuführen. Bleiben  Sie  einig, und ich fürchte weder die Hindernisse, noch zürne ich den Kränkungen; wir haben die letzten längst vergessen, wenn die ersten überstiegen sind, und der erste Schritt zum Sieg ist die Siegesgewißheit!


II.

Das zweite Prinzip der Demokratie ist die  Mündigkeit des Volkes Durch die Gleichberechtigung ist eigentlich dem Volk nichts gegeben: sie spricht nur aus, daß ihm nichts genommen werden darf, oder vielmehr, daß  A  nicht weniger Rechte haben soll, als  B.  Worin aber diese Rechte bestehen, den Inhalt dessen, wozu wir berechtigt sind, das lehrt das zweite Prinzip, welches selber ein Recht ist, nämlich das Recht, mündig zu sein. Mündig ist derjenige, welcher das Alter erreicht hat, in welchem er seine Angelegenheiten selber verwalten kann und keines Vormundes mehr bedarf. Man fordert Handlungen von ihm und er wird für dieselben verantwortlich. Hierzu werden nun drei Kräfte vorausgesetzt: die geistige, die sittliche, die körperliche. Die geistige Kraft macht den Menschen fähig zu erkennen, also daß er zwischen wahr und falsch unterscheiden, daß er ein Urteil fällen könne: mittels der sittlichen Kraft sind wir imstande, nachdem wir erkannt haben, was gut und was böse ist, das Gute zu wollen, das Böse in uns zu überwinden. Endlich ist es die körperliche Kraft, welche das Erkannte und Gewollte in die Tat verwandelt. Soll also ein Volk mündig sein, so muß es seine Angelegenheiten selber verwalten ohne Vormund: es muß zunächst über dieselben ein Urteil haben, es denkt und läßt sich nicht vordenken. Alsdann beschließt es frei, es will und läßt sich nicht vorwollen. Drittens endlich schreitet es zur Tat, es handelt selbst und läßt sich nicht vorhandeln. Mit einem Wort, vom Volk, das mündig ist, fordern wir: Urteil, Willen und Tat. Wenn der Einzelne ein Urteil hat über das, was ihn angeht, so besitzt er hinlängliche Kenntnis vom Gegenstand über das er urteilt; diese Kenntnis ist ihm nicht zugeflogen, er hat sie sich verschafft; was hat ihn bewogen, sich dieser Mühe zu unterziehen? Das Interesse am Gegenstand, der für ihn nötig oder angenehm ist. Gewiß hat es auf dem Weg zu dieser Kenntnis Anstrengung gekostet; allein sowohl die Notwendigkeit als die Neigung haben ihm die Mühen tragen helfen, endlich wurde das richtige Urteil geboren, so daß er nun das Zweckmäßige kennt, was einzuschlagen ist. Und nicht anders geht das mündige Volk zu Werke. Es entfaltet nicht bloß die Kräfte seines Geistes nach allen Richtungen hin, sondern es schafft sich hauptsächlich eine deutliche Einsicht in seine eigenen Verhältnisse, in die Bedürfnisse der verschiedenen Teile der Gesellschaft. Es kümmert sich um das, was jedem Einzelnen zu kennen wichtig und vergißt über die Sache der besonderen Personen und Beschäftigungen nicht die Sache aller. Weil aber ebensosehr die Notwendigkeit, den Bedürfnissen der Gesamtheit zu begegnen, als die Liebe zum Volk überhaupt, diese Mühen in allen Kreisen unterstützen, so bleibt auch hier das rechte Verständnis nicht aus - freilich nur da, wo die Beherrschung des Sonderinteresses den Blick frei macht, das allgemeine Interesse zu erkennen, wo die Begeisterung dem Denkenden zu Hilfe kommt. Wer durch einen Fortschritt, durch eine Verbesserung, durch die Hinwegräumung des Mißbrauchs, durch die Gleichberechtigung überhapt, sich augenblicklich bedroht sieht oder auch nur für bedroht hält, wendet sich oft feindselig gegen die Entwicklung und zugleich gegen das Volk, und spricht diesem natürlich die Berechtigung, d. h. die Mündigkeit, ab. So sind vor 60 Jahren von den Perückenmachern die Franzosen für unmündig erklärt worden, und ihre Helden für Verräter, weil durch sie die Perücken aufhörten und die Zöpfe keinen rechten Platz mehr hatten. Ähnliches geschieht noch jetzt: bald ist es die Furcht, bald das Vorurteil, welches dem richtigen Urteil bei Einzelnen und bei ganzen Klassen hinderlich in den Weg tritt; zumal wenn gewisse Wörter, die für Gespenster gelten, in Umlauf gesetzt werden, um die Schwachen zu schrecken.

Aber nicht der Einzelne, nur die Gesamtheit bildet das mündige Volk, und namentlich hat das deutsche Volk die Proben seiner Mündigkeit abgelegt, nicht bloß in der Einstimmigkeit, sondern auch in der Beharrlichkeit seiner Forderungen. Es hat einen Willen, und erkennt niemandem das Recht zu, ihm einen Willen zu diktieren; dieser allgemeine Wille, der Recht und Freiheit fordert, ist ein sittlicher und es ist unabweislich, daß er gelte. Den ersten Beweis der Mündigkeit, den eine Nation, wenn sie selbst denkt, liefert, ist die Ausdauer, das Beharren, auch unter widerwärtigen Verhältnissen, bei dem, wovon man überzeugt ist. Da der Inhalt des Volkswillens immer nur die Verbesserung bestehender Einrichtungen, also überhaupt der Fortschritt ist, so sollen wir auch nur an und für den Fortschritt denken, wir sollen aber nicht den Groll gegen hindernde Personen für das Ziel selbst und die Befriedigung des Grolls für die Verbesserung halten. Das mündige Volk darf nicht dem unmündigen Kind gleichen, das, wen es sich an einem Baum gestoßen, oder über einen Stein gefallen, Baum und Stein schlägt, und damit die Sache für abgetan, das Hindernis für überwunden hält. Vorwärts! heißt das Losungswort und daß niemand über seinen eigenen Besitz die Besitztümer der Nation aus den Augen verliere!

Vor allem aber bedarf es der einträchtigen Verständigung. Soll die rechte Tat hervorgehen, so muß der Wille, der sie beschließt, ein sittlicher, also ein gemeingültiger und bindender sein. Dieses bindende Element der Sittlichkeit ist es, welche die Einigkeit erzeugt, und die widerredenden selbstsüchtigen Gewalten zum Schweigen bringt. dann gilt der Spruch: Volksstimme - Gottesstimme. Lebt ein sittlicher Wille in der Nation, so schreitet sie zur Tat, und fragt weder um Rat, noch um Erlaubnis; sie wartet nicht, bis oder ob ein anderer ihr es vormache, ebensowenig, als der mündige Mensch ein fertig beschlossenes wieder aufgibt. Die Tat des mündigen Volkes ist der Gehorsam gegen den sittlichen Ausspruch, ist der Sieg über die Selbstsucht des Einzelnen wie der Parteien. Je reiner sie ist, desto mhr ist sie national. In ihr erkennt das Volk sich selbst wieder, sie wird sein erworbenes Eigentum, sein Geschöpf, und das ist die Wurzel der Sympathie zwischen einem Volk und seinen nationalen Einrichtungen, die es sich selbst gegeben hat. Das Aufgedrungene jagt der erste Wind in die Lüfte wie Spreu: nur das Selbstgeschaffene trotz den Stürmen.


III.

Gleichberechtigung und Mündigkeit sind die Voraussetzungen für die Handlungen der Nation. Ist das mündige Volk mündig als ein einheitliches Ganzes, so müssen auch seine Handlungen ein Ganzes, eine Einheit bilden; ich nenne die Kraft, welche die mündige einheitliche Tat der Nation sichtbar macht, die  Gemeinsamkeit,  und das ist das dritte Prinzip der Demokratie. Wenn die zunehmende Mündigkeit der Einzelnen, die wachsende politische Bildung, die Stärkung der sittlichen Anlagen in immer weiteren Kreisen den Sinn wecken für das, was das große Ganze angeht; wenn das Interesse für das Gesamtwohl uns ebenso mächtig als die Sorge für das Eigene rührt; wenn endlich innerhalb der Nation Einer für Alle und Alle für Einen einstehen: dann brennt das Feuer der Vaterlandsliebe, das Feuer der Volksfreiheit in unserer Brust, und die gemeinsame Tat wird als edles Metall aus dieser Werkstätte hervorgehen. Weg mit Kasten, die sich einander den Rücken kehren und sich befehden! Weg mit Kasten, die sich einander den Rücken kehren und sich befehden! Weg mit den Ständen, die sich gegenseitig ausschließen und anfeinden! Die Glut der Gemeinsamkeit verzehrt alle störenden Schlacken von Sonderbunds- und Kastenwesen; jeder Einzelne hat erkannt, daß er ein und dasselbe Ziel anzustreben habe, gleichwie das einzelne Glied des Körpers, indem es sich selbst ernährt, für den ganzen Körper arbeitet. Jede besondere Körperschaft, die sich auf Kosten des Allgemeinen mästet, und sich selbst für die Säulen des Staates hält, ist vielmehr eine krankhafte Geschwulst, die den übrigen Glieern die Säfte entzieht, und den Organismus des Ganzen zerrüttet. Frei geht ein jeder als gleichberechtigt zwar seinen Weg, aber alle Wege laufen in die gemeinsame Tat des mündigen Volkes zusammen.

Die Mündigkeit offenbart sich durch Selbstdenken, Selbstwollen, Selbsthandeln. Für diese dreifache Tätigkeit gibt es auch in der gemeinsamen Form drei Richtungen: Das Selbstdenken erzeugt die öffentliche Meinung, das Selbstwollen den Volkswillen, das Selbsthandeln die Selbstregierung.

Die öffentliche Meinung ist das Ergebnis des gemeinsamen Denkens. Damit das Denken gemeinsam werde, muß es mitgeteilt werden können und wirklich mitgeteilt werden. Die Hindernisse werden beseitigt durch Rede- und durch Preßfreiheit; beide ergänzen einander, sind im Grunde nur ein und dasselbe. Das freie Wort kommt nicht in Umlauf ohne freie Presse, und wenn das Wort gebunden ist, muß auch die Presse feiern. Diese ist nur die Dampfmaschine, welche schnell die Gedanken zu denen hinträgt, die uns nicht hören und nicht sehen können. Indem sich das Denken der Einzelnen auf diesen Wegen Bahn bricht, schafft es sich eine bestimmte Gestalt mittels des Austausches des Gedachten in den Vereinen und den Versammlungen, diesen Freihäfen für Ein- und Verkfauf der Gedanken, bis über jede Frage, welche die Zeit bewegt, sich eine öffentliche Meinung bildet, - ein ungeheures Meer, in das sich die einzelnen Flüsse still oder tobend ergießen, je nach der Lage der Klippen, an denen sie vorbei müssen.

Je klarer in einem Leben der Inhalt der öffentlichen Meinung, und je stärker zugleich die Überzeugung von der Notwendigkeit dessen, das sie fordert, geworden ist, desto bestimmter wird ein Volkswillen geschaffen: ein Ergebnis der öffentlichen Meinung und des allgemeinen Interesses. Wenn die Teilnahme einer Nation sich einer Idee zuwendet, die sie liebgewonnen hat, so hat der Volkswille gesprochen; das Organ, durch welches sich die Nation ausspricht, ist die Volksvertretung, von der Nation bevollmächtigt, ihren Willen kund zu tun. Ein jeder hat als gleichberechtigter gleichen Anteil an der Wahl; und als Mündige wählen wir auch jeder selber seine Abgeordneten (direkte Wahl). Aber die Gewählten, berufen zur Offenbarung des Volkswillens, sind nun nicht mehr die Bevollmächtigten des kleinen Teils, das sie einzeln gewählt hat, sondern des gesammelten Volkes, und indem jeder Abgeordnete die Nation vertritt, bildet die gesamte Vertretung gewissermaßen die Nation im Kleinen, und der gemeinsame Wille hat sich einen gemeinsamen Körper geschaffen, ein Abbild der Kräfte, die ihn erzeugt habe. Und gleichwie die Meinung und die Wahl nach dem Ausspruch der Mehrheit geltend geworden ist, so darf in der Volksvertretung auch nur das, was die Mehrheit will, als Volkswille auftreten.

Der Volkswille aber, von den Vertretern kund getan, muß zur Geltung kommen, er muß Gesetz werden, verbindlich für jedermann. Und das ausgesprochene Gesetz muß ausgeführt werden; wer es auch ausführt, er kann es nur im Auftrag des Volkes tun und bleibt dem Volk dafür verantwortlich. Wenn das Volk auf die angebene Art das Gesetz begründet und über dessen Vollziehung wacht, so regiert es sich selbst, und diese Selbstregierung kann bei sehr abweichenden Formen der Regierung stattfinden, wie England, Norwegen, die Vereinigten Staaten, Belgien und die Schweiz beweisen. das sich selbst regierende Volk wird der Urheber seiner gemeinsamen Taten, die in ihrem Zusammenhang das Volksleben darstellen; die auf diese Weise lebendig tätige Nation bilden den  Staat.  Der Staat ist keine Menagerie, wo wilde Tiere im Käfig gefüttert, keine Meierei, wo zahme Tiere regelrecht geschoren werden, er ist das einheitliche Wesen des mündigen Volkes, welches lebt; das organische Leben des Volkes aber fällt zusammen mit dem Dasein des Volkes, und so ist der Staat weder über uns und wir seine Untergebenen, noch neben uns, und wir müßten mit ihm kämpfen, denn er ist überhaupt nicht außer uns. Wir sind der Staat, jeder ist ein Mitglied des Staates, in jedem spiegelt sich der Staat ab; jeder fült sich als zu ihm unzerreißbar gehörig, jeder dient dem Ganzen. Alle sind dann Staatsdiener, und den ersten Staatsdiener nannt sich schon FRIEDRICH der Große. Keiner aber ist Untertan, die Untertanenschaft steht im Widerspruch mit dem Begriff der Mündigkeit, die sich nur dem von ihr selbst mit kundgegebenen Gesamtwillen unterordnet. Mag ein Einzelner, dem es beliebt, untertänig sein wollen; mag er sich seiner Gleichberechtigung entschlagen, und als Diener von Einzelnen aufhören, ein Diener des Staates zu sein. Wer Behagen findet an der Bedientenhaftigkeit, der lasse sich ausstreichen aus dem Verzeichnis der ebenbürtigen Staatsbürger: das Volk ist niemandes Untertan.

Tritt das Leben des Staates auf diese Art ein in das Leben der Menschheit, hat der sittliche Gesamtwille des Volkes sich in eine gemeinsame Tat verwandelt, so laufen die einzelnen Tätigkeiten nicht gegeneinander, sondern sie laufen ineinander; weit entfernt zu stören oder gar zu zerstören, unterstützen und fördern sie einander. Und das heißt  Ordnung.  Diese Ordnung im Staat ist ohne ein gemeinsames Leben nicht möglich, und das gemeinsame Leben eines mündigen Volkes ist ohne Gleichberechtigung ebenfalls unmöglich. Es hat daher die Demokratie die Ordnung zum Ziel, eine schönere Ordnung, als die Privilegien und die Gewalt herzustellen vermögen. Alle Prinzipien in ihr leiten zu jener Ordnung hin. Aus der Gleichberechtigung entspringt das Gefühl zum Ganzen zu gehören und also das des eigenen Wertes; aus der Geltung des Volkswillens das Gefühl der Sicherheit, daß man von niemandem beiseite geschoben oder getreten werden darf; aus der gemeinsamen Tat das Gefühl der Befriedigung, daß der Wille Gesetzeskraft und das Gesetz Leben erhalten. So entspringt aus der Ordnung die Ruhe;  die  Ruhe, welche der Gegensatz ist von Unruhe; nicht jene Ruhe, der die Bewegung gegenübersteht, sondern die Ruhe in der Bewegung, einem lebhaften Fabrikgeschäft vergleichbar, wo Unruhe ist, wenn die Maschinen ruhen, Ruhe aber, wenn sie in steter Bewegung sind. Diese Ruhe allein ist die Bürgschaft, daß der Boden des Staates der Rechtsboden ist.

Auf dieses Ziel lassen sie uns lossteuern mit allen Kräften, die uns zu Gebote stehen. Das Gesamtwohl, der Flor des Staates, die größtmögliche Verminderung des Elends, und das Ende des Zwiespalts muß errungen werden, wenn wir alle ernsthaft wollen. Sorgen wir nur dafür, daß wir eine Meinung und einen sittlichen Willen haben; wenn die Meinung ausdauernd und der Wille gemeinsam ist, wird ihm nichts widerstehen, und wenn wir so das Recht, die Ordnung und die Ruhe erringen, dann - sind wir frei.
LITERATUR: Leopold Zunz - Die Prinzipien der Demokratie, Berlin 1849