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ALOIS RIEHL
Transzendentale Deduktion
der Kategorien

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"Sinnliche Vorstellungsformen drücken die Art aus, wie wir von Gegenständen zu Vorstellungen bestimmt werden. Begriffe dagegen drücken die Form aus, in welcher wir selbst die Gegenstände bestimmen, die Tätigkeit also, nicht die Erregbarkeit des Bewußtseins. Wären unsere Begriffe sämglich von den Dingen entlehnt, so würde eine faktische Übereinstimmung der Begriffe mit den Dingen die Folge sein. Der Verstand wäre den Dingen angepaßt. Aber gerade die allgemeinsten, die Denkform der Gegenstände enthaltenden Begriffe stammen von der Natur des Verstandes, nicht von der Beschaffenheit der Dinge ab, weil sie in der sinnlichen, durch Gegenstände bewirkten Vorstellung gar nicht anzutreffen sind. Wenn wir von allem Sinnlichen in der Vorstellung abstrahieren, so bleiben die Begriffe Substanz, Kausalität, Subjekt, Grund etc. übrig, welche Begriffe somit nicht aus dem sinnlichen Bestandteil der Vorstellung stammen können, sondern den Anteil des Verstandes in der Anschauung bezeichnen."

"Kant glaubte der Erste zu sein, der in der Einbildungskraft ein notwendiges Ingrediens der Wahrnehmung sah. Doch hatte schon Hobbes gelehrt, zu aller Wahrnehmung gehöre Gedächtnis, also die Fähigkeit, sich vergangene Eindrücke in der Vorstellung zu vergegenwärtigen, also Einbildungskraft in der weiteren Bedeutung des Begriffs."


Transzendentale Deduktion der Kategorien
als die Grundbegriffe der Erfahrung

Die transzendentale Deduktion nimmt im positiven Teil der Kritik eine zentrale Stellung ein; sie bringt die Lehre von den Anschauungsformen zum Abschluß und legt das Fundament zur Lehre von den Grundsätzen der Erfahrung. Sie zeigt die notwendige Verknüpfung der Anschauung mit den Denkfunktionen und leitet die Einheit der Erfahrung aus der Einheit des denkenden Bewußtseins, des Selbstbewußtseins, ab. Vor allem aber: sie beweist die Übereinstimmung der Objekte, die zu unserer Erfahrung gelangen, mit den Begriffen a priori, welche die Erfahrung der Objekte begründen. Der philosophische Tiefsinn KANTs und die Subtilität seines Geistes zeigen sich nirgend bewunderungswürdiger als in diesem entscheidenden Hauptstück seiner Erkenntniskritik. Der Größe des Gegenstandes, der kein geringerer ist, als die philosophische Grundlegung der Erfahrung, entspricht die auf ihn gewandte Kraft, und KANT selbst gesteht, daß ihm diese Deduktion die meiste Mühe verursacht hat. Und wahrlich, es erfordert schon eine beträchtliche Bemühung, seinem Beweisgang nur zu folgen. Freilich ist es weit mehr die verwickelte Darstellung, welche das Verständnis erschwert, als die ansich klare und geschlossene Argumentation selbst. Vor lauter Streben nach Deutlichkeit wird KANT umständlich und undeutlich.

Suchen wir vor allem den Sinn der Aufgabe festzustellen. Eine transzendentale Aufgabe überhaupt hat die objektive Gültigkeit des Wissens a priori zu ihrem Gegenstand.
    "Nicht eine jede Erkenntnis a priori, sondern nur die, dadurch wir erkennen, daß und wie gewisse Vorstellungen (Anschauungen oder Begriffe) lediglich a priori angewandt werden oder möglich sind, d. h. die Möglichkeit der Erkenntnis oder des Gebrauchs derselben a priori heißt transzendental." (1)
Transzendental ist der Erkenntnisgrund des a priori; metaphysisch die Erkenntnis der Tatsach des a priori. So folgerte die "metaphysische" Erörterung der Vorstellungen von Raum und Zeit, daß diese Vorstellungen Anschauungen a priori sind, die "transzendentale" gab dafür den wesentlichen Teil des Grundes an. Anschauungen a priori sind nur begreiflich, d. h. sie beziehen sich nur dann notwendig auf Gegenstände der Erfahrung, wenn sie aus der Form des Anschauens selbst entspringen. So wird ihre objektive Gültigkeit, ungeachtet ihres subjektiven Ursprungs, erklärlich. Alle Dinge, als Gegenstände einer sinnlichen Vorstellung, müssen notwendig den Gesetzen unserer sinnlichen Auffassung gemäß erscheinen. Die "metaphysische" Deduktion der Erkenntnisbegriffe entdeckte in der Beschaffenheit dieser Begriffe ihre Übereinstimmung mit den Einheitsbegriffen in Urteilen und leitete sie demnach aus der Form der Urteile ab. Zugleich ließ sich daraus die Einschränkung ihrer bestimmten Bedeutung auf Gegenstände der Erfahrung erkennen. Um durch sie gegenständlich, nicht bloß formal logisch zu urteilen, müssen Anschauungen ihrem Verknüpfungsschema unterlegt werden.

Aber es bleiben noch weitere Fragen zu lösen übrig. Wie können durch reine Begriffe Anschauungen bestimmt werden? Und wie läßt sich einsehen, daß solche Begriffe notwendig von Gegenständen gültig sein müssen? Daß Gegenstände nur durch diese ursprünglichen Begriffe begreiflich sein mögen, kann zugestanden werden. Aber ist die Voraussetzung der Begreiflichkeit der Gegenstände selber eine gültige und notwendige Voraussetzung? Wie sinnliche Vorstellungsformen, obwohl sie im Bewußtsein entspringen, notwendig von Gegenständen gelten, läßt sich unschwer begreifen. Sie drücken die Art aus, wie wir von Gegenständen zu Vorstellungen bestimmt werden. Begriffe dagegen drücken die Form aus, in welcher wir selbst die Gegenstände bestimmen, die Tätigkeit also, nicht die Erregbarkeit des Bewußtseins. Wären unsere Begriffe sämglich von den Dingen entlehnt, so würde eine faktische Übereinstimmung der Begriffe mit den Dingen die Folge sein. Der Verstand wäre den Dingen angepaßt. Aber gerade die allgemeinsten, die Denkform der Gegenstände enthaltenden Begriffe stammen von der Natur des Verstandes, nicht von der Beschaffenheit der Dinge ab, weil sie in der sinnlichen, durch Gegenstände bewirkten Vorstellung gar nicht anzutreffen sind. Die Tatsache reiner Begriffe ist analytisch, durch die Zergliederung der Vorstellung eines Gegenstandes, zu erkennen. Wenn wir von allem Sinnlichen in der Vorstellung abstrahieren, so bleiben die Begriffe Substanz, Kausalität, Subjekt, Grund etc. übrig, welche Begriffe somit nicht aus dem sinnlichen Bestandteil der Vorstellung stammen können, sondern den Anteil des Verstandes in der Anschauung bezeichnen. Der Begriff der Substanz zum Beispiel drückt nichts den Sinnen Gegebenes aus. Die Sinne zeigen eine mehr oder weniger dauernde Verbindung von Eigenschaften, aber der Grund der Verbindung ist ihnen ebenso entzogen und wird durch den Verstand gedacht, wie das Dasein der Substanz zu aller Zeit. Wie läßt sich also die Übereinstimmung reiner Denkbegriffe mit den Gegenständen der Erfahrung erklären? Es ist zu bemerken, daß wir diese Übereinstimmung in der Tat und mit dem Bewußtsein ihrer Notwendigkeit voraussetzen. Es wurde öfters hervorgehoben, daß die obersten Grundsätze der Erfahrungswissenschaft, die Gesetze der Beharrlichkeit und der Kausalität, Postulate des Verstandes von den Dingen sind, weil wir sie als Prinzipien der Beurteilung auf die Erfahrung anwenden, als Normen für die Begreiflichkeit der Erfahrung, nicht als von dieser abgeleitete Gesetze. Ist diese Forderung des Vestandes an die Erfahrung begründet? Wie läßt sich ihre Rechtmäßigkeit beweisen?

Zu dieser Schwierigkeit, die Gültigkeit der Begriffe a priori zu beweisen, kommt für KANT noch eine weitere, die allerdings zum Teil nur aus seiner, vielleicht zu schroffen Trennung von Anschauung und Begriff entspringt. Anschauungen, als Zustände des Bewußtseins betrachtet, können stattfinden, ohne daß sie sich notwendig auf Denktätigkeiten zu beziehen brauchen. Ohne selbsttätiges Bewußtsein können Erscheinungen, d. h. Vorstellungen rein sinnlicher Art, deren Gegenstand unbestimmt ist, gegeben sein. Freilich bestimmte Anschauungen sind, wie KANT zeigen wird, ohne denkendes Bewußtsein nicht möglich. So weit es aber nur auf denjenigen Teil der Vorstellung ankommt, der in der Anschauung gegeben ist, könnte sich diese einem Bewußtsein darbieten, das der Reflexion und Selbsterfassung unfähig ist (2). Die Beziehung der Anschauungen auf Begriffe und die Fähigkeit der Begriffe, Anschauungen zu bestimmen und dadurch Vorstellungen von Gegenständen zu erzeugen, bedürfen daher eines besonderen Beweises. Diese beiden Fragen werden nun in der transzendentalen Deduktion gelöst und dadurch die Möglichkeit der Erkenntnis von Gegenständen aus Begriffen a priori erklärt. Zum Verständnis der Lösung muß jedoch vorausgeschickt werden, daß es sich bei ihr nicht um die Entstehung, sondern um die Gültigkeit der reinen Erkenntnis handelt. "Deduktion" wird im juristischen Sinn als Rechtfertigung einer Tatsache, nicht im psychologischen, als Ableitung derselben verstanden. Zwar heißt es, es sollen die subjektiven Quellen des Verstandes untersucht werden und es werden zum Beginn dieser Untersuchung, in der ersten Auflage, wirklich einige Sätze über die Vorstellungsbildung aus der Psychologie entlehnt. Auf den eigentlichen Gang der Untersuchung haben jedoch diese Entlehnungen keinen bestimmenden Einfluß genommen. Sie dienen, ihre Faßlichkeit zu erleichtern und werden, als nicht zur Sache gehörig, aus der zweiten Bearbeitung entfernt. Die Argumentation KANT, wenn auch nicht ihre Darstellung, ist auch in diesem Punkt von seiner Psychologie unabhängig. Übrigens hat KANT selbst den Unterschied seiner Untersuchung von einer psychologischen angegeben. LOCKE hatte den Erwerb der Vorstellungen zum Gegenstand genommen. Er hatte gezeigt, wie ein Begriff durch Erfahrung und Reflexion über dieselbe entspringt. Er hatte damit das Faktum des Besitzes einer Erkenntnis, aber nicht die Rechtmäßigkeit des Besitzes gezeigt. Die letztere kann auch nicht durch eine physiologische Ableitung zustande kommen, obschon diese Ableitung übrigens von großem Nutzen und auch auf Begriffe a priori anwendbar ist. Denn auch auf die letzteren zielt die Bemerkung KANTs:
    "indessen kann man von diesen Begriffe, wie von aller Erkenntnis, wo nicht das Prinzip ihrer Möglichkeit, doch die Gelegenheitsursachen ihrer Erzeugung in der Erfahrung aufsuchen, wo alsdann die Eindrücke der Sinne den ersten Anlaß geben, die ganze Erkenntniskraft in Anbetracht ihrer zu eröffnen und Erfahrung zustande zu bringen, die zwei sehr ungleichartige Elemente enthält, nämlich eine Materie zur Erkenntnis aus den Sinnen und eine gewisse Form, sie zu ordnen, aus dem inneren Quell des Anschauuens und Denkens, die bei Gelegenheit der ersteren zuerst in Ausübung gebracht werden und Begriffe hervorbringen." (3)
Die Begriffe a priori haben psychologisch keinen anderen Ursprung als die empirischen. Sie entstehen nicht getrennt von diesen, sondern werden in und mit diesen hervorgebracht. Sie sind die Form der empirischen Vorstellungen. Ursprünglich sind nicht Gedanken und Anschauungen, ursprünglich ist nur der Quell des Anschauens und Denkens. Das gesetzliche, formale Verfahren des Bewußtseins ist ursprünglich. Das Bewußtsein im strengsten Sinn genommen ist Synthese, näher, wie wir sehen werden, synthetische Identität; aber eine Synthese ist nur in der wirklichen Ausübung an gegebenem Mannigfaltigen vorhanden. Daher entspringen, nach KANTs ausdrücklicher Lehre die Vorstellungen von Raum und Zeit allererst im Akt der wirklichen Verbindung; als Vorstellungen sind Raum und Zeit die Vorstellungen der Form der Vereinigung der gegebenen Empfindungen.

Wenn also die Deduktion psychologische Betrachtungen zu Hilfe nimmt, so haben wir uns stets den Unterschied des a priori in einem erkenntnistheoretischen Sinn von der Frage der psychologischen Entstehung gegenwärtig zu halten. Wir haben zu beachten, daß eine Vorstellung a priori niemals die Ursache, sondern stets nur die Form einer empirischen Vorstellung ist. Im Übrigen hält sich die Deduktion an die Beziehung der formalen Erkenntniselemente zu den Gegenständen des Erkennens, nicht an das Zusammenwirken der Erkenntnisfähigkeiten.

Die beiden Bearbeitungen der Deduktion unterscheiden sich wesentlich durch nichts, als durch die Hereinbeziehung einer psychologischen Betrachtung in die erste, das Fehlen derselben in der zweiten. Während jene vorbereitend und erläuternd mit psychologischen Reflexionen beginnt, geht diese sofort vom Begriff des Bewußtseins aus, genauer: von der Einheit in der Verbindung eines Mannigfaltigen, zunächst also der Einheit des Bewußtseins. Das Ungehörige einer psychologischen Erörterung in der Kritik, welche jede empirische Untersuchung ihrem Wesen nach ausschließt, fühlte KANT selbst, und bemerkte, daß hier scheinbar ein Fall ist, "wo es dem Leser frei steht, zu meinen", ein Fall, der sich einer streng begrifflichen, also apodiktischen Beweisführung entzieht. Daher kommt er dieser Meinung mit der Erklärung zuvor, daß der Gedankengang der Deduktion von der psychologischen Erläuterung unabhängig und für sich selbst schlüssig ist. Die Deduktion der reinen Verstandesbegriffe, heißt es in der Vorrede zur ersten Auflage der Kritik,
    "hat zwei Seiten. Die eine bezieht sich auf die Gegenstände des reinen Verstandes und soll die objektive Gültigkeit seiner Begriffe a priori darlegen und begreiflich machen; eben darum ist sie auch wesentlich zu meinem Zweck gehörig. Die andere geht darauf aus, den reinen Verstand selbst nach seiner Möglichkeit und den Erkenntniskräften, auf denen er selbst beruth, folglich in subjektiver Beziehung zu betrachten, und, obgleich diese Erörterung in Anbetracht meines Hauptzweckes von großer Wichtigkeit ist, so gehört sie doch nicht wesentlich zu demselben; weil die Hauptfrage immer bleibt, was und wie viel kann Verstand und Vernunft, frei von aller Erfahrung, erkennen, und nicht, wie ist das Vermögen zu denken selbst möglich?"
Hier wird auf das Deutlichste zwischen der objektiven und einer subjektiven Deduktion unterschieden und nur die erstere für wesentlich erklärt. In der zweiten Auflage werden die psychologischen Teile der ersten nur zur Erläuterung herangezogen. KANT führt hier den Beweis der Deduktion aus dem Begriff des Denkens und der Realdefinition des Urteils. (4) Ohne Frage ist die zweite Bearbeitung die methodisch verbesserte. Auch ist ihre Argumentation direkter und klarer. Ich könnte mich daher lediglich an diese, methodisch strengere und dabei einfachere Gestalt des Beweises halten; weil jedoch von den Darstellern KANTs gewöhnlich die erste bevorzugt wird, so ziehe ich vor, beide Darstellungen zu berücksichtigen, besonders, um der Meinung entgegenzutreten, daß zwischen ihnen wesentliche Verschiedenheiten stattfinden.

Die Erkenntnisbegriffe, welche aus der Form des Urteils ermittelt worden waren, werden deduziert, d. h. die Gültigkeit ihres Gebrauchs von Gegenständen wird bewiesen, dadurch, daß gezeigt wird, sie begründen nicht bloß in besonderen Erfahrungsurteilen die objektive Verbindung der Wahrnehmungen, sondern in der Erfahrung überhaupt die Beziehung der Wahrnehmung auf ein Objekt. Wenn Erfahrung die Erkenntnis eines Objekts aufgrund von Wahrnehmungen ist, und diese Erkenntnis nur in den Einheitsformen des Denkens möglich ist, wenn es der Funktionen des Denkens bedarf, um eine Mannigfaltigkeit von Eindrücken zu einer bestimmten, auf einen Gegenstand bezogenen Anschauung zu erheben; so sind die Kategorien, die Begriffe der Einheitsfunktionen des Denkens, Elemente der Erfahrung, überhaupt, so gehören sie zum Begriff der Erfahrung, als deren intellektuelle Form. Die Deduktion hat demnach die Darlegung der "Kategorien als Prinzipien einer möglichen Erfahrung", zum Ziel. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn gezeigt wird, daß die Kategorien in einer notwendigen Beziehung zur Form der Erscheinung der Dinge stehen. Wenn durch die Kategorien die Formen des sinnlichen Vorstellens Raum und Zeit in formale Anschauungen verwandelt werden, so gelten die Kategorien mittels der Anschauungen Raum und Zeit notwendig von den Gegenständen, so weit sie dem Bewußtsein erscheinen. Denn unter Raum und Zeit, als Formen der Erscheinung, stehen alle Gegenstände der Erfahrung, und wenn Raum und Zeit als formale Anschauungen durch Kategorien bestimmt sind, so stehen die Erfahrungsobjekte notwendigerweise auch unter den Kategorien, d. h. sie werden uns ebenso in kategorialer Form gegeben, wie in den sinnlichen Formen von Raum und Zeit. Die empirischen Anschauungen sind die besonderen Bestimmungen der formalen, die formalen werden durch die Kategorien bestimmt, also werden durch diese auch die empirischen Anschauungen, als Vorstellungen von Gegenständen der Erscheinung, bestimmt. Die Darlegung der Kategorien als Prinzipien der Erfahrung überhaupt, hat folglich die Aufgabe, ihre notwendige Verbindung mit den Anschauungsformen zu erweisen. Wie sehr nun auch Anschauung und Begriff als Erkenntnisarten getrennt sein mögen, so gehören sie doch als Vorstellungen zu ein und demselben Bewußtsein. Die Einheit des Bewußtseins verbindet Anschauungsform und Begriff. Die Identität des Bewußtseins in der Synthese der Empfindungen nach der Form des Anschauens bewirkt eine einheitliche Vorstellung, eine bestimmte Anschauung. Anschauungen sind der synthetischen Einheit des Bewußtseins unterworfen. Diese Einheit des Bewußtseins ist aber zugleich der Grund der Kategorien. Erkenntnisbegriffe entspringen aus der Form des Bewußtseins und sind nichts anderes als die Arten der Vereinigung mit Bewußtsein; also stehen die Anschauungen vermöge der synthetischen Identität des Bewußtseins unter Kategorien.

In der angegebenen Weise hat KANT selbst den Gedankengang der Deduktion dargelegt. Die Deduktion
    "hat das Verhältnis des Verstandes zur Sinnlichkeit und mittels derselben zu allen Gegenständen der Erfahrung, folglich die objektive Gültigkeit seiner reinen Begriffe begreiflich zu machen".
Und in der kurzen Übersicht der Deduktion nach der zweiten Bearbeitung heißt es: sie sei
    "die Darstellung der reinen Verstandesbegriffe und mit ihnen aller theoretischen Erkenntnis a priori, als Prinzipien der Möglichkeit der Erfahrung, dieser aber als Bestimmung der Erscheinungen in Raum und Zeit überhaupt, endlich dieser (Bestimmung aus dem Prinzip der ursprünglichen synthetischen Einheit der Apperzeption, als der Form des Verstandes in Bezug auf Raum und Zeit, als ursprünglichen Formen der Sinnlichkeit." (5)
Die Kategorien entspringen aus der Form des Verstandes oder des Denkens; die Form des Verstandes aber ist die synthetische Einheit des Bewußtseins, welche zugleich die notwendige Bedingung der Anschauungen Raum und Zeit ist; weil aber Raum und Zeit gegenständliche Bedeutung haben, so haben mittels ihrer die ursprünglichen Erkenntnisbegriffe, in denen sich die Bewußtseinseinheit betätigt, objektive Gültigkeit. Durch die Beziehung der Kategorien auf die Anschauungsformen vermöge des Prinzips der synthetischen Einheit des Bewußtseins wird demnach die transzendentale Aufgabe der Deduktion gelöst, die Möglichkeit und Gültigkeit der reinen Erkenntnisbegriffe erklärt. Man vergleiche mit diesem Gedanken den in der transzendentalen Erörterung der Ästhetik. Wie Raum und Zeit als Anschauungen a priori möglich waren, weil sie aus der Form der sinnlichen Auffassung entspringen, so sind die Kategorien als Begriffe a priori möglich, weil sie der Form des Denkens entstammen, und wie Raum und Zeit gegenständlich gültig waren, weil die reine Anschauung, der eine Form des Anschauens zugrunde liegt, eine notwendige Beziehung auf Objekte hat, so sind die Kategorien für die Gegenstände des Bewußtseins notwendig, weil die synthetische Einheit des Bewußtseins dadurch objektive Gültigkeit besitzt, daß sie den Begriff des Objekts möglich macht, und nichts als Objekt gegeben sein kann, was nicht dieser Einheit entspricht.
    "Die Dinge, die uns a posteriori gegeben werden, ebenso wohl ein Verhältnis zum Verstand haben, d. h. eine Art der Erscheinung, dadurch es möglich ist, von ihnen einen Begriff zu bekommen, als ein Verhältnis zur Sinnlichkeit, d. h. eine Art des Eindrucks, wodurch es möglich ist, Erscheinung zu bekommen. Daher wird alles, was uns a posteriori, durch Sinne, nur bekannt werden kann, unter der allgemeinen Bedingung eines Begriffs stehen, d. h. der Regel gemäß sein, wodurch es möglich ist, von Dingen Begriffe zu bekommen; demnach wird alles so erscheinen, daß es eine Möglichkeit sein muß, es a priori zu erkennen",
zu verstehen: im allgemeinen oder seiner Form nach. - Diese überaus wichtige Aufzeichnung (Nr. 947 bei ERDMANN) enthält den Schlüssel für das Verständnis der transzendentalen Deduktion, welche durchaus in einem objektiven Sinn aufzufassen ist. Die Dinge selbst, sofern sie Gegenstände für uns sind, müssen notwendig in einer im allgemeinen begreiflichen Form gegeben sein; widrigenfalls wir nichts von ihnen wissen könnten.

Wir haben nun der Deduktion im Einzelnen und prüfend nachzugehen.

Die erste Bearbeitung gewinnt das Prinzip der Deduktion - eben die Einheitsfunktion des Bewußtseins - durch psychologische Reflexion. Die zweite leitet es, ohne diesen Umweg zu betreten, aus dem Begriff einer Verbindung überhaupt ab. Auch im Übrigen ist die Argumentation der ersten Auflage umständlicher, durch Wiederholungen mehr als der Deutlichkeit förderlich ist, aufgehalten; die Deduktion der Kategorien wird nicht weniger als dreimal von verschiedenen Seiten aus in Angriff genommen und durchgeführt.

Die subjektiven Quellen der Vorstellungen sind Sinn, Einbildungskraft und Apperzeption oder begreifliches Bewußtsein. Durch die Sinne werden die Elemente der Vorstellungen empfangen, durch die Einbildungskraft Vorstellungen nach Regeln der Assoziation wieder hervorgebracht, durch das begriffliche Bewußtsein, oder die Rekognition, die reproduzierten Vorstellungen verglichen und zur Einheit des Begriffs gebracht. (6) Alle Vorstellungsbildung erfolgt durch Synthese. Analytisch können keine Vorstellungen entspringen. Die Vereinigung der Eindrücke unterscheidet eine sinnliche Vorstellung von den bloßen Empfindungen in ihrer gegebenen Mannigfaltigkeit. Zur reinen Empfänglichkeit des Bewußtseins muß sich eine formal vereinigende Tätigkeit gesellen, um Vorstellungen zu erwerben. Bezogen auf Eindrücke der Sinne, heißt diese zu aller Vorstellungsbildung notwendig Synthese: die Synthese der Apprehension [Zusammenfassung - wp], bezogen auf Vorstellungen der Einbildungskraft: die Synthese der Reproduktion, endlich in der Erzeugung eines Begriffs ist sie die synthetische Einheit der Apperzeption, und dadurch die Rekognition im Begriff. Man hat sich übrigens zu hüten, diese Synthesen als ebenso viele verschiedene Vermögen zu betrachten. Es gibt nach der Lehre KANTs nur eine einzige ursprüngliche Synthese des Bewußtseins, welche in der Form der Zeit und des Raumes erfolgt, und durch die Einheit der Apperzeption zur begrifflichen, bewußten Vorstellung wird. - In ihrer Anwendung auf die gegebene Mannigfaltigkeit der Eindrücke ergibt die Synthese des Bewußtseins empirische Anschauungen und schließlich empirische Begriffe. Angewandt auf die ursprüngliche Form, in welcher Erscheinungen empfangen werden, also auf Raum und Zeit überhaupt, bringt sie reine Anschauungen und reine Begriffe hervor. Dabei ist das Verhältnis der auf die Form und der auf den Stoff der Vorstellungen angewandten Synthese besonders zu beachten. Um überhaupt Etwas zu vereinigen zu können, muß dieses Etwas gegeben sein. Also geht, wie schon oben gezeigt worden ist, die reine oder formale Synthese ihrer Anwendung auf den Stoff, der zu verbinden ist, nicht zeitlich, sondern nur begrifflich vorher. Es werden nicht erst Vorstellungen a priori und hinterher empirische erzeugt. Die reine Vorstellung ist Form der empirischen. Zugleich und in demselben Akt der Bewußtseinsvereinigung erfolgt die Erwerbung der reinen wie der empirischen Vorstellung. Mit anderen Worten: wir haben aus demselben Grund der Einheit des Denkens Verstand, aus welchem wir die Vorstellung eines Gegenstandes gewinnen; Verstand und Objekt-Bewußtsein entwickeln sich zugleich.

Die Notwendigkeit der Synthese in der Wahrnehmung ergibt sich daraus, daß Eindrücke, auch wenn sie gleichzeitig gegeben werden, nur nacheinander apperzipiert werden können. Sie müssen daher nicht bloß in ihrer Aufeinanderfolge aufgefaßt, sondern zugleich in einem einheitlichen Akt des Bewußtseins zusammengefaßt werden. Nun kann diese Zusammenfassung nur in der Form von Raum und Zeit, die wir bereits als reine Vorstellungsformen kennen, erfolgen. Als erwerben wir in der Synthese der Apprehension des Mannigfaltigen zugleich die Vorstellungen von Zeit und Raum. Aus den Formen des Anschauens werden durch die Synthese der Apprehension die formalen Anschauungen von Zeit und Raum erzeugt.

Um in die Auffassung der Sinne eine Verbindung zu bringen, müssen die Elemente, welche zu verbinden sind, wieder hervorgebracht oder erneuert werden. Die Apprehension setzt die Reproduktion voraus oder schließt sie vielmehr in sich ein. Würde das erste Element immer aus dem Bewußtsein verloren werden, sobald zum zweiten fortgegangen wird, so könnte niemals eine ganze, einheitliche Vorstellung entstehen. Die Reproduktion aber ist an Regeln der Assoziation gebunden. Nur die beständige Begleitung oder Folge von Eindrücken befähigt die Vorstellungen, sich in den gleichen Verhältnissen, also nach Regeln zu reproduzieren. Die Reproduktion empirischer Vorstellungen setzt folglich voraus, daß die Erscheinungen selbst, in den Verhältnissen, in denen sie dem Bewußtsein gegeben werden, eine Regelmäßigkeit besitzen. Läßt sich diese Regelmäßigkeit im Allgemeinen auch a priori erkennen und begründen? Die besondere Regelmäßigkeit der Erscheinungen ist ein bloßes Faktum und als solches nicht weiter abzuleiten. Aber die Regelmäßigkeit und gleichsam die Verwandtschaft der Erscheinungen überhaupt kann a priori bewiesen werden. Erwägen wir, daß Erscheinungen zunächst Vorstellungen sind und als solche unserem Bewußtseins inhärieren [innewohnen - wp], so erkennen wir, daß sie den notwendigen Gesetzen des Vorstellens selbst notwendig unterworfen sind. Nun ist das Gesetz der Reproduktion ein zur Vorstellungsbildung überhaupt gehöriges Gesetz; also müssen Erscheinungen notwendig der Reproduktion fähig sein. Auch wie sie unter diesem reinen Gesetz der Reproduktion, das die empirische möglich macht, stehen, läßt sich erkennen. Denn wie jeder Vorstellung, ist auch die von Raum und Zeit überhaupt nur durch dieses Gesetz möglich. Raum und Zeit sind aber die Formen der Erscheinungen, also stehen Erscheinungen notwendig unter dem Gesetz der Reproduktion, wodurch die Mannigfaltigkeit der Sinne in die Einheit von Raum und Zeit verbunden wird.

Die Reproduktion ist an eine Bedingung geknüpft, die Bedingung, daß wir uns der Identität der reproduzierten mit der ursprünglich empfangenen Vorstellung bewußt sein. Die Identität zweier oder mehrerer Vorstellungen erkennen, heißt sie begreifen. Das Wiedererkennen der Vorstellungen - ihre Rekognition im Begriff - ist folglich die Bedingung ihrer Vereinigung und ihrer Beziehung aufeinander durch Wiederhervorbringung. Das Erkennen der Identität von Vorstellungen kann aber nur erfolgen, wenn das Bewußtsein selbst mit sich identisch, und sich dieser seiner Identität bewußt ist. Ein Augenblicksbewußtsein, das in jedem Moment entweder ein anderes oder seiner Sichselbstgleichheit nicht bewußt wäre, könnte zwar Eindrücke erfahren, aber keine Vorstellung von ihnen gewinnen. Ohne ein Bewußtsein, das sich in der Auffassung und Festhaltung der Eindrücke als ein und dasselbe weiß, - keine Wahrnehmung. Die Erhaltung des Bewußtseins und das Wissen um seine Erhaltung ist die oberste Bedingung der Vereinigung der Vorstellungselemente zu wirklichen Vorstellungen, die Apperzeption die Bedingung der Apprehension und Reproduktion. Ohne Denken keine Anschauung, ohne Selbstbewußtsein keine Wahrnehmung anderer Dinge. Dieses Gesetz der übergreifenden Einheit des Bewußtseins nennt KANT die "synthetische Einheit der Apperzeption". - Abstrahieren wir vom besonderen Inhalt der Erscheinung, an dem sich diese Einheitsfunktion des Bewußtseins - als empirische Apperzeption - betätigt und beziehen die synthetische Einheit des Bewußtseins auf die reine Form der Synthese der Anschauung, Raum und Zeit, so gewinnen wir den Begriff der ursprünglichen, synthetischen Einheit der Apperzeption, die das notwendige Prinzip aller Einheit der Erscheinung ist, weil selbst
    "die reinste objektive Einheit, nämlich die Begriffe von Raum und Zeit nur durch eine Beziehung der Anschauungen auf sie möglich ist".

    "Raum und Zeit", heißt es in der vielfach aufklärenden Abhandlung: Fortschritte der Metaphysik, "sind, subjektiv betrachtet, Formen der Sinnlichkeit, aber um von ihnen als Objekten der reinen Anschauung, sich einen Begriff zu machen (ohne welches wir gar nichts von ihnen sagen könnten), dazu wird a priori der Begriff eines Zusammengesetzten, folglich der Zusammensetzung (Synthesis) des Mannigfaltigen erfordert, folglich der Einheit der Apperzeption in Verbindung dieses Mannigfaltigen." (7)
Wir können eine Vorstellung von Raum und Zeit nur dadurch gewinnen, daß wir das Mannigfaltige ihrer möglichen Bestimmungen in eine einheitliche Auffassung bringen, wir können diese Synthese in der Auffassung nur dadurch vollziehen, daß wir uns der Einheit des Denkens in der Verbindung bewußt bleiben.

Die Einheit des Bewußtseins ist die allgemeine Form eines Begriffs. Nicht die unbestimmte Allgemeinheit einer in der Reproduktion verblaßten Vorstellung, sondern die Einheit der Regel in der Zusammensetzung der Vorstellungselemente, seien es Eindrücke der Sinne oder selbst bereits Vorstellungen, macht das Wesen des Begriffs aus. In der Einheitsform irgendwelcher Erkenntnisse besteht die Natur des Begriffs. Eigenschaften sind begriffliche vereinigt, wenn sie nach einer Regel oder einem Gesetz jederzeit im Bewußtsein reproduziert werden können. Begriffe von empirischen Gegenständen sind daher äußerst zusammengesetzt. So ist der Begriff eines chemischen Elements die Summe der wissenschaftlichen Erfahrungen über diesen Stoff, ausgedrückt in den chemischen Gleichungen, - der Begriff eines Naturgesetzes die Einheit bestimmter Bewegungsvorgänge, ausgedrückt durch eine mathematische Gleichung. Die Gleichung enthält die Einheit der Regel in der Zusammenfassung und Wiederhervorbringung gewisser Erkenntnisse. Nun hängt die Regel der Reproduktion zunächst und vor allem von der Identität des Bewußtseins in der Reproduktion ab. Also ist die synthetische Einheit des Bewußtseins der formale Grund aller Begriffe. Auch der Begriff eines Objekts überhaupt entspring seiner Form nach aus der Einheit des Bewußtseins. Wir müssen hier unterscheiden zwischen dem realen Grund und der ideellen Form eines Objektbegriffs. Die Beziehung der Wahrnehmungen auf ein Objekt bringt in ihre Verbindung Notwendigkeit und Bestimmtheit hinein. Und zwar ist es der Gegenstand, welcher diese Vereinigung zu einer notwendigen macht. Der Gegenstand wird als dasjenige angesehen,
    "was dawider ist, daß unsere Erkenntnisse nicht aufs Geratewohl oder beliebig, sondern a priori auf gewisse Weise bestimmt sind".
Die dem Denken gegebene Verbindung von Eigenschaften und Vorgängen ist der objektive Grund einer bestimmten Bewußtseinsvereinigung in Bezug auf diese Eigenschaften und Vorgänge. Nun kann diejenige Einheit, die der Gegenstand notwendig macht, nichts anderes sein als die formale Einheit in der Verknüpfung des Mannigfaltigen der Vorstellungen (8). Der Gegenstand gibt durch die bestimmte Koexistenz oder Sukzession seiner Erscheinungen die Regel der Verbindung und Reproduktion der Phänomene. Diese Regel ist nur aus dem Grund eines einheitlichen Bewußtseins erkennbar, also ist die ideelle Form des Begriffs eines Gegenstandes die synthetische Einheit des Bewußtseins. Erwägen wir, was vom Gegenstand gegeben wird, ist Erscheinung: Empfindung und Verhältnisse der Empfindungen in Raum und Zeit; was dem Gegenstand selbst im Bewußtsein entspricht: der Gedanke eines Grundes seiner Erscheinungen, und dieser Gedanke, bei den verschiedensten Erscheinungen ein und derselbe Begriffe der formalen Bewußtseinsvereinigung.

Die Anlässe dieser Bewußtseinseinheit sind bei verschiedenen Gegenständen verschieden. Darauf beruth der empirische Begriff der Objekte. Aber die Denkform selbst ist für alle Gegenstände ununterscheidbar dieselbe. Der reine Begriff eines Gegenstandes überhaupt ist in allem gegenständlichen Erkennen gleichartig; und zwar deshalb, weil der Gegenstand selbst nicht erscheint, oder angeschaut wird, sondern gedacht wird. Die Beziehung einer bestimmten Verbindung von Eigenschaften auf ihren Gegenstand, ist ihre Beziehung auf den Grund dieser Erscheinungen; da wir nun nicht die Gegenstände selbst, sondern nur ihre Erscheinungen im sinnlichen Bewußtsein erkennen, so mögen jene ansich verschieden oder gleichartig sein, der beziehende Gedanke bleibt für sie alle ein und derselbe: die Beziehung auf Etwas überhaupt, was nur formal erkennbar und übrigens = X ist. So ist zum Beispiel der Begriff eines materiellen Elements der Begriff jenes Etwas, wovon das Dasein im Raum, die Beweglichkeit, die Gestalt usw. empirische Eigenschaften oder Erscheinungen sind. Der Gegenstand überhaupt, unangesehen der Verschiedenheit der Erscheinungen, ist das Korrelat der Bewußtseinsvereinigung überhaupt, gleichförmig folglich wie diese selber. Das Objekt ist das Korrelat des Subjekts, die Einheit der Vorstellungen in der Denkform des Ich das Schema jedes gegenständlichen Begriffs.

Ich habe diese wichtige und vollkommen zutreffende Lehre KANTs erläutert, weil man sie bisher idealistisch gedeutet hat. Die letztere Auslegung wird schon durch den Wortlaut der Stelle widerlegt. Wäre KANTs eigentliche Meinung idealistisch zu erklären, so müßte es heißen: die Einheit, welche den Gegenstand notwendig macht, ist die formale Einheit des Bewußtseins. Es heißt aber: der Gegenstand macht die formale Einheit des Bewußtseins notwendig. Also ist der Gegenstand Grund der Bewußtseinsvereinigung; er ist die Grenze, die dem Bewußtsein gesetzt ist, nicht eine Grenze die sich das Bewußtsein setzt. Der ansich unbestimmten Vereinigungsfunktion des Bewußtseins gibt der Gegenstand einen festen Beziehungs- und Haltpunkt. Die formal mögliche Einheit des Bewußtseins wird zur wirklichen Einheit durch den Gegenstand selbst. Nur die Gedankenform des Objekts überhaupt entspringt, wie gezeigt, aus der formalen Einheit des Bewußtseins. Was diese Form verwirklicht, ist der Gegenstand, dessen Dasein sich in der bestimmten Verbindung seiner Erscheinung äußert. Weiter unten, wo wir die Einschränkung der Deduktion kennen lernen werden, soll die Ansicht KANTs, die dem reinen Subjektivismus entgegengesetzt ist, durch eine Unterscheidung der empirischen Begriffe von den reinen, noch mehr verdeutlicht werden.

Erscheinungen sind auf Bedingungen, oder sagen wir richtiger, auf die Bedingung eingeschränkt, welche die Einheit der Apperzeption möglich macht, d. h. die Verhältnisse der Erscheinungen müssen dem Gesetz der synthetischen Einheit des Bewußtseins konform sein. Dinge und Vorgänge, die der gesetzlichen Bewußtseinsinheit widersprechen, könnten gar nich in unser Bewußtsein gelangen, sie wären für uns nicht vorhanden. Damit ist ein allgemeies, objektives Gesetz der Erscheinungen begründet. Das System der Wirklichkeit muß der Gesetzlichkeit des Denkens deshalb entsprechen, weil das Bewußtsein der Rahmen ist, in welchem die Erscheinung der Wirklichkeit empfangen und erfaßt wird.

Die Tatsache der Erfahrung, der Vorstellung von Objekten der Erscheinung, beweist das Stattfinden ihrer notwendigen Voraussetzung; die Erscheinungen stehen also in der Erfahrung notwendig unter Verhältnissen, die der Einheitsform des Bewußtseins gemäß sind.

DESCARTES hatte in dem Satz cogito ergo sum den Ausdruck des obersten Wirklichkeitsprinzips erkannt, eines Prinzips, das zugleich die Norm für alle Existenz bildet und die Tatsache der Existenz einschließt. Aber er hatte sich begnügt, nur die Deutlichkeit und Klarheit, also die Modalität in der Selbsterfassung des Bewußtseins, als Norm der übrigen Wirklichkeit zu gebrauchen. Was ich so deutlich und klar erkenne wie mein eigenes Denken, ist wirklich wie dieses. KANT dagegen legt mit weißt größerem Tiefsinn die Form des Bewußtseins der Auffassung und Beurteilung des Wirklichen zugrunde: die Form des sinnlichen seiner Erscheinung, die Einheitsform des Denkens seiner gegenständlichen Erkenntnis. Das Bewußtsein ist synthetische Identität. Deshalb sind die obersten Gesetze der Natur und Erfahrung, ihrer logischen Form nach, synthetische Identitätsgesetze, Prinzipien der Erhaltung.

Wir haben damit den höchsten Punkt, zu dem die kantische Methode führt, und von wo aus sich ihre weiteren Wendungen überblicken lassen, erreicht. Die Ableitung des synthetischen Charakters der Erfahrung und Wirklichkeit aus der ursprünglichen synthetischen Identität des Bewußtseins ist das wesentliche Ergebnis der transzendentalen Deduktion.

LITERATUR - Alois Riehl, Der philosophische Kritizismus - Geschichte und System, Bd. 1, Leipzig 1908
    Anmerkungen
    1) Kr. d. r. V., II. Von der transzendentalen Logik (zweiter Absatz)
    2) Im Eingang zur transzendentalen Deduktion (Seite 87; zitiert wird nach der Originalpaginierung der zweiten Auflage der Kr. d. r. V.) lehrt Kant: "Die Anschauung bedarf der Funktionen des Denkens auf keine Weise"; in der Deduktion selbst bemüht er sich gerade die notwendige Beziehung der Anschauung auf das Denken, ja ihre Einordnung in das denkende Bewußtsein, zu beweisen. Der scheinbare Widerspruch wird, und zwar im Sinne Kants, gehoben durch die Unterscheidung der unbestimmten von der bestimmten Anschauung. Dem Bewußtsein der Tiere spricht Kant die Denkfähigkeit und damit eine gegenständliche Anschauung ab, dennoch ist auch das tierische Bewußtsein von bloßen Anschauungen oder Erscheinungen besetzt.
    3) II. 83. Daß aus obiger Stelle wirklich Kants Meinung vom Ursprung der Vorstellungen a priori hervortritt, geht außer aus den früher angeführten Äußerungen über die ursprüngliche Erwerbung derselben, auch aus der ebenfalls bereits angeführten Stelle II. 340 hervor, wo Kant die Ansicht bestreitet, als sei die empirische Anschauung zusammengesetzt aus Erscheinungen und dem Raum, und als gehe daher das Leere der Wahrnehmung des Vollen voraus, während vielmehr die Form der Anschauung an der empirischen Anschauung anzutreffen und zugleich mit derselben erworben ist. Nur die Form der Erwerbung der Vorstellungen a priori ist subjektiv begründet. Der formale Grund ihrer Entwicklung liegt im Bewußtsein. Den Unterschied des transzendentalen Grundes der Vorstellungen von den psychologischen Ursachen ihrer Erwerbung und Entwicklung zu begreifen, ist die erste und zugleich die wesentliche Bedingung des Verständnisses der kantischen Methode. Was in transzendentaler Hinsicht a priori ist, folgt in psychologischer Hinsicht den Eindrücken der Sinne nach.
    4) V. Seite 315: "Die letztere Aufgabe (der Deduktion) hat indessen große Wichtigkeit und wie ich jetzt einsehe, ebenso große Leichtigkeit, da sie beinahe durch einen einzigen Schluß aus der genau bestimmten Definition eines Urteils überhaupt (einer Handlung, durch die gegebene Vorstellungen zuerst Erkenntnisse eines Objekts werden) verrichtet werden kann. Die Dunkelheit, die in diesem Teil der Deduktion meinen vorigen Verhandlungen anhängt und dich ich nicht in Abrede stelle, ist dem gewöhnlichen Schicksal des Verstandes im Nachforschen beizumessesn, dem der kürzeste Weg gemeiniglich nicht der erste ist, den er gewahr wird. Daher ich die nächste Gelegenheit ergreifen werden, diesen Mangel (welcher auch nur die Art der Darstellung, nicht den dort schon richtig gegebenen Erklärungsgrund betrifft) zu ergänzen."
    5) II. 114 und 758.
    6) Kant glaubte der Erste zu sein, der in der "Einbildungskraft" ein "notwendiges Ingrediens [Zutat - wp]" der Wahrnehmung sah. Doch hatte schon Hobbes gelehrt, zu aller Wahrnehmung gehöre Gedächtnis, also die Fähigkeit, sich vergangene Eindrücke in der Vorstellung zu vergegenwärtigen, also Einbildungskraft in der weiteren Bedeutung des Begriffs. - Die "Synthesis der Einbildungskraft" ist nach Kant teils produktiv, teils reproduktiv, dabei macht die erste die zweite möglich. Sie ist empirisch in der Wahrnehmung, rein und zugleich sinnlich in der Vorstellung eines Objekts der reinen Anschauung, intellektuell in der Hervorbringung des Begriffs eines Gegenstandes überhaupt und diese ihre Funktion hat transzendentale Bedeutung. (So in einer Aufzeichnung bei Reicke, Lose Blätter).
    7) I, Seite 508
    8) II, Seite 98