Charakter und Geist der politischen ParteienKritik der politischen Sprache | ||||
Der gerechte Krieg
Im Gefolge der allgemeinen Wehrpflicht ging die Entwicklung der Waffentechnik. Die großen Soldatenmassen, welche die Wehrpflicht auf den Plan brachte, verlangte Waffen, die mit den Massen in Massen aufräumen und man schuf diese Waffen und man wird sie noch in einer Weise vervollkommnen, die Aussicht gibt, zehntausend Europäer mit einem Streich ins Jenseits zu befördern. Und auch weiterhin wird aller Politik wesentlichste Tätigkeit darin bestehen, die Tabellen zu vergleichen, in denen die Stärken an Mannschaften, Waffen und Verpflegung der respektiven Staaten registriert werden und der wirkliche oder vermeintliche Stand der Ziffer Courage zum Drohen oder zum Abwarten mit Weiterrüsten gibt. Dieses Tabellenbüchlein gleicht dem Stock, mit dem man im Dunkel herumfährt: daß man damit im Dunkel herumfuhr, wird allseits zugegeben damit, daß man sagt, man hätte sich über die Stärken der respektiven Armeen usw. getäuscht und die Militärattachés seien nicht ganz auf dem Posten gewesen, und die Waffenfabriken hätten ihre Geheimnisse gut zu bewahren gewußt. Keine Entscheidung der internationalen Politik, die nicht mit diesem Tabellenbüchlein in der Hand getroffen würde, aus der man den Grad der Sicherheit bestimmt, mit dem man auftreten kann, wenn man was zu fordern hat. Förderte die allgemeine Wehrpflicht die Waffentechnik, so steigert diese wieder von einem gegebenen Moment ab die Zahl der in den Kriegsdienst zu stellenden Mannschaften. Während zehn Leute eine komplizierte Kriegsmaschine bedienen, müssen neunzig Mann als Kanonenfutter die Pause füllen und als Statisten fallen. Es ist ein Zirkel: mehr Menschen - stärkere Waffen, stärkere Waffen - mehr Menschen. Sind die Feldherren am Krieg mit ihrem Talent interessiert, so sind es die Waffenfabriken geschäftlich. Sie können nichts dagegen haben, daß der Krieg ausbricht, denn sie arbeiten für ihn und verdienen durch ihn. So wie während des Krieges die Militärlieferanten Angst haben, daß der Friede ausbricht. Pulverfabriken müssen in einer gemessenen Entfernung von menschlichen Siedlungen errichtet werden: die bloß lokale Einschränkung erscheint uns zu gering. Das Waffentragen ist der zivilen Bevölkerung verboten: auch das Waffenerzeugen muß der zivilen Bevölkerung verboten werden. Dienen die Kanonen und Haubitzen der Verteidigung unserer höchsten Güter, dann dürfen wir diese so außerordentlich kostbaren Mittel nicht dem privatwirtschaftlichen Interesse Einzelner überlassen, welche sie erzeugen, denn sie könnten uns ja einmal sehr im Stich lassen und die allerdümmsten Kanonen liefern, wenn wir ausziehen, BEETHOVEN zusammen mit der Freiheit zu verteidigen. Die Allgemeinheit, die sich in der allgemeinen Wehrpflicht dartut, hat das allergrößte Interesse daran, daß sie, so wie ihren Mut, auch die Mittel selber herstellt, die sie zum äußeren Sichtbarwerden dieses Mutes braucht. Ganz abgesehen von anderen Inkonvenienzen [Nichtübereinstimmung - wp] der Kriegsindustrie, die, was vorgekommen sein soll, leicht Mittel und Wege findet, aus Geschäftsinteresse auf jene einzuwirken, die in der Politik ein kleineres oder größeres Wort haben. Die Parlamente hindern solche Wege nicht nur nicht, sondern machen sie gangbarer. Dies wird wohl eine wichtige Forderung der europäischen Völker nach dem Krieg zum Programm ihrer Zukunft werden, daß kein Privatunternehmer mehr Waffen zur Tötung von Menschen herstellen darf, auch nicht unter sogenannter staatlicher Aufsicht. Eine andere Forderung hat zuerst JOSEF POPPER-LYNKEUS erhoben, als das nötige Korrektiv der allgemeinen Wehrpflicht bei Beibehaltung der Berufsmilitärs: ein Recht, das dieser Pflicht entspricht, die bisher nur Pflicht ist. Der Staat verlangt im Kriegsfall das ausschließliche Recht über das Leben seiner Bürger, aber ohne damit die Pflicht zu übernehmen, seinen Bürgern das Leben im Friedenszustand zu garantieren. Verlangt er aber einmal das Leben, dann muß er auch im anderen Fall das Leben gewährleisten. Das tut der heutige Staat nicht. Er schützt das Leben der Bürger im Frieden nach bescheidener Möglichkeit vor willkürlicher Gefährdung, aber er hat keine Nährpflicht des Bürgers auf sich genommen. Er hat das Verhungern nicht unmöglich gemacht. Damit aber hat er auch kein Recht auf das Leben seiner Bürger, an welchem Leben er, es gewährleistend, nicht beteiligt ist. Der Staat läßt im Frieden den Bürger frei sein Leben bestimmen, darum muß er auch im Krieg frei den Bürger über sein Leben bestimmen lassen. Und das kann sich, meint POPPER-LYNKEUS, nur so ausdrücken, daß jeder Einzelne der aus der allgemeinen Wehrpflicht zustandegekommenen Soldatenmasse das Recht hat, sich schriftlich zu erklären, ob er am beabsichtigten Krieg teilhaben will oder nicht. Persönlich und schriftlich, nicht durch Abstimmungen von irgendwelchen Vertretern in Parlamenten und sonstigen Versammlungen. Die Zeit, die diese Erklärungen in Anspruch nehmen, wird nicht länger sein als jene, die man jetzt auf dieses diplomatische Verhandeln und aufgeregte Briefschreiben verwendet, das ja nach einstimmiger Aussage Aller nur Konfusion bedeutete und gebrochene Ehrenworte von Monarchen und Mißverständnisse von Diplomaten und was sonst noch alles diese allzu menschlichen Ereignisse der Weltgeschichte waren, die einigen Millionen Menschen das Leben kosten. Wo eine Pflicht ist, da muß im staatlichen Leben der Völker auch ein Recht entsprechen. Wo ein Volk sich wehrpflichtig bewaffnet, da muß auch ein Volk über den Krieg entscheiden dürfen, denn Krieg oder Nicht-Krieg ist dieses wehrpflichtigen Volkes alleinige Sache, nicht mehr Sache Einiger, welche Söldner anwerben. Aber söldnerhafte Rechte der Herren und Führer sind nicht mit einem nur wehrpflichtigen Volk zu vereinigen, das sich in dieser wichtigsten Frage niemals und von niemandem vertreten lassen kann und sei es auch durch ein tausenköpfiges Parlament. POPPERs Vorschlag irrt nur in einem: daß er den Staat als aus der Zustimmung der Einzelnen entstanden annimmt. Eine solche Belastung der Einzelperson ist nicht zuzugeben, denn sie würde den Einzelnen dem Staat unerhört verpflichten und diesen noch grausamer machen, als er ist. Die Entscheidung über Krieg oder Nicht-Krieg ist dem Staat zu lassen, aber der Staatsbürger muß das Recht erhalten, aus diesem seinem Staate auszutreten, zu jeder Zeit und in jedem Stadium seiner Wehrpflichtigkeit. Der Staat mag es für nötig ansehen, den Krieg zu erklären: der Bürger macht im gleichen Zeitteil von seinem Recht Gebrauch, seine Staatsbürgerschaft niederzulegen und "keines Staates" zu sein, wobei es ihm freisteht, das Territorium des betreffenden Staates, dem er zugehörte, zu verlassen oder in ihm zu bleiben. Das Recht, das der Staatsbürger im Frieden hat: seine Staatszugehörigkeit aufzugeben, das muß er auch im Kriegsfall in aller Freiheit ausüben können. Das ist die Grundbedingung des "gerechten Krieges". Mir fehle die Einsicht in höhere Zwecke? Nicht die Einsicht, aber deren Billigung als "höhere" Zwecke. Die hat und kennt nur Gott allein und der ist beim niedrigen und ganz gewöhnlichen Menschen weit häufiger zu Gast, als bei jenen, welche von den höheren Zwecken sprechen, das heißt von den nutzbringenden Vorurteilen ihrer Person. Ich kann mich nicht entschließen, einem Menschen einzureden, wie gut und nötig es für unseren Geist und unseren Glauben ist, daß er sich nun mit dem rechten Fuß rasiert und mit dem linken sein Bierglas erhält. Ich muß es aus Gewissenhaftigkeit diesem Menschen selber überlassen, sich das ganz aus freien Stücken einzureden, wenn er, der Wehrpflichtige, durch sein Bleiben im Staate sagt, daß er als Krieger den von seinem Staate gewünschten Krieg mitmachen will. Den Krieg abzuschaffen, mag zu den utopischen Träumen gehören, sicher aber ist ein Utopist der, der die Gerechtigkeit abschaffen will. Oder der glaubt, die Gerechtigkeit müsse "gerechtfertigt" werden. Der Krieg ist nicht aus der Welt zu bringen, gut; ich bin ganz dieser Meinung. Was aber nicht heißt, daß nun unser Leben und Wirken darauf einzustellen ist. Daß einmal der Zufall der Cholera über mich kommen kann, beherrscht und bestimmt doch nicht jede Sekunde meines Lebens. Täte er das, so würde ich das sinnlose Leben eines Verrückten führen oder gar nicht leben. Die den alten Satz vom Krieg als dem Vater aller guten Dinge anrufen und damit rechtfertigen wollen, daß immer Kriege sein müssen, nehmen ein Unwandelbares des Begriffes Krieg an, wo das Unwandelbare nur der Begriff Kampf ist. Haben der Peloponnesische Krieg, der Partherkrieg, der Dreissigjährige und dieser heutige Krieg wirklich ein Gemeinsames, das vollkommen im Begriff Krieg aufgeht? Das wird nur behauptet. Was sich jetzt in den alten Formen des Krieges vollzieht, ist nicht Krieg in irgendeinem uns vertrauten Geist. Und sein Ende ist mit den Mitteln nicht zu finden, die wir aus den Zeiten vor diesem Krieg als die eingeübten Mittel kennen. Einer hat ihn einen kranken Krieg genannt und als Krieg im alten Geist mag er wohl krank sein. Aber er hat den schleppenden Gang einer Schwanderen. Er trägt die Frucht eines neuen Wesens in sich, dem Wiege und Windel nicht passen werden, wie wir sie ihm bereiten. |