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Die Lehre vom Gewissen [ 1 / 2 ]
Die Lehre vom Gewissen bei Kant Wie in der theoretischen Philosophie der Schlußpunkt der kantischen Untersuchungen den Ausgangspunkt FICHTEs bildete, ähnlich verhält es sich in der praktischen Philosophie. KANT begründete seine Ethik auf seine Theorie der Erfahrung. Bei FICHTE hingegen ist "das Kriterium aller theoretischen Wahrheit nicht selbst wieder ein theoretisches. Das theoretische Erkenntnisvermögen kann sich nicht selbst kritisieren und bestätigen, sondern es ist ein praktisches, bei welchem zu beruhen Pflicht ist." (3) Beim Gefühl schließt KANT seine Ethik. FICHTEs Weg ist ein umgekehrter. Wir werden zeigen, daß diese nach der subjektiven Seite hinschielenden Bestrebungen FICHTEs, auch was die Theorie des Gewissens betrifft, sich vorfinden. Wir werden gerade beim Gewissen den großen Unterschied zwischen der Ethik KANTs und FICHTEs kennen lernen. Die ethischen Forderungen KANTs und FICHTEs sind fast dieselben wie überhaupt die Verschiedenheiten der unzähligen Moralsysteme nicht in ihren ethischen Forderungen und Pflichten, die sie aufstellen, bestehen, sondern die Art und Weise ihrer Begründung unterscheidet ein ethisches System vom anderen, denn darauf, auf dieses Kriterium ihres wissenschaftlichen Wertes kommt es an. Wir werden zu zeigen haben, daß das Gewissen, dieses subjektivste aller subjektiven Gefühle, bei KANT für die Begründung seiner Ethik nichts hinzutut, bei FICHTE hingegen ihm eine wichtige Rolle vorbehalten ist. Doch ehe wir uns auf eine Vergleichung einlassen, müssen wir uns selbstredend erst mit den Ausführungen KANTs über das Gewissen bekannt machen und diesem Beginnen muß eine knappe Darstellung der KANTschen Ethik vorangehen und zwar, nur insofern als sie für das Gewissen in Betracht kommt. Wir wollen den Punkt aufsuchen, wo das Gewissen zum erstenmal in der kantischen Ethik auftritt und in welcher Beziehung es ein Glied im System der kantischen Ethik bildet. Bei der Darstellung der kantischen Ethik muß genau unterschieden werden zwischen der Begründung und der Anwendung der in der Begründung gewonnenen sittlichen Gesetze auf den empirisch sinnlichen Menschen. Daß KANT selbst diese für jede wissenschaftliche Ethik hoch bedeutsame Unterscheidung nicht genügend beobachtete, soll uns davon nicht abhalten. Das einzig fruchtbringende Studium der theoretischen Philosophie KANTs, das Studium der Kritik der reinen Vernunft beruth darauf, daß man aus der unleugbar von vielen Widersprüchen behafteten Darstellung, dasjenige herausschält, was ein widerspruchsloses Ganzes bildet, daß man mit anderen Worten, nicht darauf sieht, was KANT sagt, sondern was er hat sagen wollen und müssen. Dasselbe Verfahren muß auch in der praktischen Philosophie KANTs beobachtet werden. Diese sehr schwierige Aufgabe hat der Begründer der neukantischen Schule und Fortbildner kantischer Gedanken, HERMANN COHEN, sowohl in der theoretischen, als auch in der praktischen Philosophie übernommen und gelöst. Allerdings konnte er nicht umhin, in sehr wichtigen Punkten von KANT abzuweichen, beziehungsweise seine Ausführungen zu ergänzen und seine Gedanken weiter zu verarbeiten. Schon bei der Darstellung der Lehre vom Gewissen, welches in der KANT-COHENschen Auffassung keinen Platz findet, werden wir Gelegenheit haben, auf diese Abweichungen hinzuweisen. Und wenn wir uns trotzdem in der Darstellung der kantischen Ethik dieser Auffassung anschließen, so geschieht es aus dem Grund, weil wir bestrebt sein werden, KANTs Lehre vom Gewissen auch in dieser Auffassung als in seiner Ethik begründete nachzuweisen. Wir sagten, daß KANTs Ethik auf seiner Erfahrungslehre basiert. Die Erfahrung geht von Bedingung zu Bedingung, vermag sich aber nicht über das Bedingte zu erheben. Die Erfahrung selbst treibt uns also zu einem intelligiblen Etwas weiter zu gehen, zum "Ding an sich". Das Ding an sich ist das Unbedingte. Das Unbedingte zu finden, setzt sich der kritische Philosoph als Aufgabe. Man darf sich nicht mit den Erfahrungsschranken zufriedengeben, eine Grenzregulierung muß angenommen werden. Als solche notwendige Vernunftsbegriffe definierte KANT die platonischen Ideen, denen kein kongruierender Gegenstand in den Sinnen gegeben werden kann. Die Ideen suchen die Totalität der Bedingungen, das Unbedingte. Die Kategorien fassen das Mannigfaltige der Anschauung unter die Regeln des Verstandes zusammen, diese Regeln sollen jetzt durch die Ideen zu Prinzipien erweitert werden. Die Idee ist daher ein heuristisches Prinzip, sie zeigt an, wie wir die Beschaffenheit und die Verknüpfung der Gegenstände der Erfahrung überhaupt suchen sollen. Von den drei Ideen kommt für die Ethik die kosmologische in Betracht. (4) Die Kausalität fordert eine letzte Ursache und schließt diese aus. Daraus entsteht die Antinomie. Alles in der Welt, ja die Welt selbst muß eine Ursache haben, somit ist keine Freiheit möglich, so die Antithesis, demgegenüber kommt mit ebensoviel Recht die Thesis; es muß einen ersten Ursprung in der Welt geben, welcher nur möglich ist, wenn eine Notwendigkeit aus Freiheit, der Kausalität nach, eine Kausalität durch Freiheit angenommen wird. Dieser Widerspruch löst sich auf, indem beide Teile ihr Recht behalten, indem sie sich nach der kritischen Unterscheidung mit den zwei Gesichtspunkten decken, mit dem konstitutiven der Erfahrung und dem regulativen der Ideen. Die Antithese hat eben das Gegebene, die These das Aufgegebene im Auge. Indem nun die Nichtunmöglichkeit der Freiheit als regulative Maxime nachgewiesen ist, ist für die Möglichkeit einer Ethik Raum geschaffen worden. Es ist nämlich gezeigt worden, daß es eine Idee von einem Wollen und Handeln gibt, welches seinen Anfang in sich selbst hat. Diese Idee würde ihre volle Art von Geltung behaupten, wenn ihre regulative Bedeutung nachgewiesen würde und diese besteht darin, daß sie allein den systematischen Zusammenhang der moralischen Erkenntnisse ermöglicht. Die Ethik verschafft der Idee der Freiheit einen Geltungsbereich. "Betrachten wir das sogenannte sittliche Treiben im Zusammenhang der Welterfahrung, so ist dieser Zusammenhang durch das Kausalgesetz gefügt, dem zufolge die kausal bedingten Teile dem Ganzen vorangehen. Es führt jedoch nur bis zur Grenze. Gerade an dieser Grenze, vor dem Abgrund der intelligiblen Zufälligkeit entspringt das Problem des Sittlichen. Also muß eine eigene, vom Erfahrungsganzen unterschiedene Idee eines Ganzen das System des Moralischen hervorbringen. Eine eigene Ordnung, eine eigene noumenale [an sich - wp] Gesetzmäßigkeit muß da walten, wo das Sittliche anhebt ... Wenn es einen sittlichen Zusammenhang, wenn es ein Reich des Sollens geben soll, so muß es in diesem eine eigene Gesetzmäßigkeit geben, aufgrund deren jenes Reich besteht, eine eigene Gesetzmäßigkeit, die als die Idee des Ganzen den systematischen Zusammenhang der zugehörigen Erkenntnis ordnet und hervorbringt." (5) Diese Gesetzmäßigkeit, das Gesetz selbst muß entdeckt werden. Da die ethischen Erscheinungen solcher Art sind, die zu allererst vom Menschen hervorgebracht werden müssen, so muß die ihnen zugrunde liegende Gesetzmäßigkeit eine vom Menschen selbst ausgehende sein. Das Sittengesetz setzt nicht nur den Menschen voraus, es setzt den Menschen als Gesetzgeber voraus. Das Gesetz muß unabhängig von der Erfahrung gefunden werden. Nicht das Sein darf daher das Material sein, an welchem das sittliche Gesetz entdeckt werden soll, sondern das Sollen. Die Ethik muß zeigen, was das Sollen ist, sie hat das Seiende des Sollens festzustellen. Das Soll, dieser Inhalt des Sittengesetzes, muß, da es von aller Erfahrung unabhängig ist, ein rein formales sein. Das Gesetz selbst ist der Inhalt, zu dem verpflichtet wird. Da dieses formale Sittengesetz das geforderte Unbedingte sein soll, so muß es natürlich Selbstzweck sein. Und da die Form nichts anderes ist, als die praktische Vernunft selbst, so kommt ihre Realität im Begriff der vernünftigen Natur zum Vorschein und so enthält sie den Gedanken, "die vernünftige Natur ist Zweck an sich selbst." Diese hat nur die Person zum Inhalt, den Menschen, überhaupt jedes vernünftige Wesen, sagt KANT. So entsteht aus dem formalen Sittengesetz die Idee der Menschheit "als gegeben, als dasjenige Dasein, welches vom allgemeinen Gesetz als Zweck an sich selbst gewollt wird" ... Die Idee der Menschheit ist also das gestaltende Gesetz im Vielerlei menschlicher Handlungen. Indem nun die Menschheit nicht nur Bestimmungsgrund des Gesetzes, sondern auch Urheber desselben ist, fallen das moralische Gesetz, seine Zwecke und seine Urheber in der Idee der Menschheit zusammen und so erschloß sich der Grundbegriff alles Sittlichen, die Autonomie. Die autonome vernünftige Person bildet in Gemeinschaft mit anderen autonomen Personen, ein Reich der Selbstzwecke und so ist kurz gefaßt, "die Gemeinschaft autonomer Wesen der Inhalt des formalen Sittengesetzes." In ethischem Imperativ ausgedrückt, "handle so, daß Du die Menschheit, sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden anderen jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel gebrauchst." Die regulative Bedeutung der Idee für die Freiheit, die wir gesucht haben, hat sie in der Autonomie und der damit zusammenhängenden Grundbegriffe der Ethik, Persönlichkeit, Menschheit, Endzweck erlangt. Der Abgrund der intelligiblen Zufälligkeit, vor der wir uns angesichts der endlosen Bedingtheit der menschlichen Begebenheiten gestellt sehen, findet in der zum Noumenon [Ding ansich - wp] gewordenen Kategorie, in der Idee der Freiheit, ihre die Erfahrung begrenzende Lösung. Der homo phänomen ist Glied der Naturktte, er steht sonach unter dem Kausalgesetz. Der homo noumenon ist frei, das heißt, "Es gibt für den Menschen ein Noumenon, das will sagen eine Maxime, derzufolge der homo phänomenon so betrachtet, seine Handlungen und Schicksale so beurteilt werden müssen, als ob er in den ersteren frei, in den letzteren durchgängig Endzweck gewesen wäre." Homo noumenon, Freiheit, Sittengesetz, Autonomie, Menschheit, Endzweck, sind teils gleiche, teils sich ergänzende Begriffe. Das wäre die Begründung der Ethik. Der angewandten Ethik fällt die Aufgabe zu, das Sittengesetz auf die psychologische Beschaffenheit des Menschen anzuwenden. Wir wollen nur ganz kurz erinnern, daß KANT zu diesem Zweck den Begriff Pflicht und das Gefühl der Achtung eingeführt hat. "Pflicht ist das Gefühl der Achtung, des Erhabenen unserer moralischen Bestimmung. (6) Für uns kommt hauptsächlich in Betracht die Unterscheidung zwischen konstitutiv und regulativ. Die Freiheit ist kein konstitutiver Faktor der Ethik, der homo noumenon existiert nicht in Wirklichkeit, er ist nur eine Idee. Aber es muß, wie es COHEN selbst zugibt, anerkannt werden, daß "KANT selbst die volle Tragweite seiner Unterscheidung zwischen konstitutiven und regulativen Maximen nicht durchsichtig genug bei der Erörterung des intelligiblen Charakters, als der Freiheitsmaxime, sei es überschaut, sei es überschaulich dargestellt hat." (7) Wie einst PLATO seine ursprünglich erkenntnistheoretisch Wert besitzenden Ideen, (8) später hypostasiert [einem Gedanken gegenständliche Realität unterschieben - wp] und sie zu metaphysischen Lebewesen emporgehoben hatte, so hat auch KANT die Ideen versinnlicht. Die Freiheit als homo noumenon wurde zur Freiheit des homo noumenon, das "Ding an sich" des Menschen, des homo phänomenon, welches wieder als Erscheinungswesen unter dem Gesetz der Kausalität steht. Damit will KANT den "scheinbaren Widerspruch zwischen Naturmechanismus und Freiheit aufheben." "Der Naturmechanismus gilt nur für den homo phänonomenon für das Subjekt, das unter Zeitbedingungen steht. Aber eben dasselbe Subjekt, das sich andererseits auch seiner als Dinges an sich selbst bewußt ist, betrachtet auch sein Dasein, sofern es nicht unter Zeitbedingungen steht, sich aber nur bestimmbar durch Gesetze, die es sich durch Vernunft selbst gibt,"' als Noumenon als frei. (9) Der empirische Mensch also betrachtet sich deshalb als frei, weil er nur eine Erscheinungsform des wirklich freien homo noumenon ist und er handelt frei, wenn er gemäßt dem Sittengesetz, das er sich als homo noumenon selbst gegeben hat, handelt. Diese Zweiteilung des Menschen in einen intelligiblen und empirischen Charakter veranlaßt KANT über das Gewissen zu sprechen und damit sind wir zu unserer Aufgabe gelangt, die Gewissenslehre KANTs darzustellen. (10) Der Widerstreit zwischen homo phänomenon und noumenon, zwischen dem Menschen des Sittengesetzes und dem Naturmenschen, findet im Bewußtsein des empirischen Menschen, im Gewissen, seinen Ausdruck. "Hiermit", so sagt KANT, die soeben erwähnten Ausführungen fortsetzend, "stimmen auch die Richteraussprüche desjenigen wundersamen Vermögens in uns, welches wir Gewissen nennen, vollkommen überein. Ein Mensch mag künsteln so viel er will, um ein gesetzwidriges Betragen, dessen er sich erinnert, sich als ein unvorsetzliches Vergehen, als bloße Unbehutsamkeit, die man niemals gänzlich vermeiden kann, folglich als etwas, worin er vom Strome der Notwendigkeit fortgerissen wäre vorzumalen und sich darüber für schuldfrei zu erklären, so findet er doch, daß der Advokat, der zu seinem Vorteil spricht, den Ankläger in ihm keineswegs zum Verstummen bringen kann." Und der Ankläger ist die Freiheit in ihm, der intelligible Charakter "darauf", folgt weiter, "gründet sich die Reue usw." (11) An dieser Stelle tritt in KANTs Schriften zum erstenmal das Gewissen auf und zwar, wie wir sehen, nur ganz nebenbei. Ohne dabei eine Definition vom Gewissen zu geben, wird dasselbe hier eingeführt. Es wird ihm keine Bedeutung für die Begründung der Ethik beigelegt, was zwar selbstverständlich ist, auf das wir eben deshalb jetzt hinweisen, weil es für unsere Auseinandersetzung des Verhältnisses der FICHTEschen und kantischen Gewissenslehre von Wichtigkeit sein wird. Aber auch die Bedeutung des Gewissens für die angewandte Ethik wird in der praktischen Vernunft nicht berücksichtigt, was wir auch als etwas wohl Begründetes finden werden. Trotz alldem, daß KANT hier nur beiläufig das Gewissen erwähnt, ist diese Stelle für seine Gewissenslehre grundlegend. Indem er das Gewissen mit der Freiheit in Verbinung bringt, hat er den Ursprung, die Möglichkeit und die Begründung des Gewissens dargelegt. Die Freiheit des homo noumenon macht das Gewissen möglich. Es hat also seinen Ursprung in der Freiheit, im Sittengesetz (12) und da Freiheit tatsächlich vorhanden ist, ist auch das Gewissen begründet. Damit hat KANT gewissermaßen die eine Eigenschaft, die eine Seite des Gewissensphänomens, hervorgehoben und erklärt. Das Gewissen wäre demnach das Bewußtsein des Andershandelnkönnens oder Andersgekonnthabens - je nachdem vom Gewissen vor oder nach der Handlung die Rede ist. - Dieses Bewußtsein wäre ohne Freiheit unmöglich, das Gewissen ist daher die Stimme des homo noumenon im homo phänomenon, es ist die Stimme des Sittengesetzes im Menschen, es ist das Bewußtsein, gegen das Sittengesetz gehandelt zu haben. ![]()
1) Vgl. WILLY KANITZ, Entwicklung der Fichteschen Wissenschaftslehre aus der kantischen Philosophie, Kant-Studien Bd. V, Seite 157 2) HERMANN COHEN, Kants Begründung der Ethik, Seite 256. KANT, Träume eines Geistersehers 3) FICHTE, System der Sittenlehre IV, Seite 92. Vgl. COHEN a. a. O. 4) Vgl. HERMANN COHEN, Kants Begründung der Ethik. KARL VORLÄNDER, Die kantische Begründung des Moralprinzips, Solinger Programm 1877. Desselben der Formalismus der Kantschen Ethik usw., Marburg 1893 wie auch Geschichte der Philosophie II, Seite 266f 5) HERMANN COHEN, Kants Begründung der Ethik, Seite 160 6) Vgl. COHEN, a. a. O. Seite 272f 7) Vgl. COHEN, a. a. O. Seite 215f 8) Vgl. COHEN, Plato's Ideenlehre und die höhere Mathematik. 9) KANT, Kritik der praktischen Vernunft (Ausgabe Kehrbach), Seite 118 10) Die Ausführungen Kants über das Gewissen in der praktischen Vernunft wurden nicht von allen Darstellenr der kantischen Lehre vom Gewissen berücksichtigt. Offenbar weil man keinen Zusammenhang zwischen den an dieser Stelle nur nebensächlichen Bemerkungen und den systematischen Ausführungen an anderen Stellen finden konnte. Unsere Ausführungen sollen aber die Berücksichtigung auch dieser Stelle rechtfertigen. Während WOHLRABE in seiner trefflichen Arbeit über "Die Lehre Kants vom Gewissen", Leipzig 1881, auch STÄUDLIN "Die Geschichte der Lehre vom Gewissen", Seite 138 und ELSENHANS "Wesen und Entstehung des Gewissens", Stuttgart 1894, Seite 20 in ihren Darstellungen der kantischen Gewissenstheorie diese Stelle nicht erwähnen, sieht LIES "Kants Lehre vom Gewissen" in diesen Ausführungen das Hauptmoment der kantischen Gewissenstheorie, ohne aber den Zusammenhang zwischen dieser Begründung und den späteren Auseinandersetzungen genügend nachzuweisen. Auch LAAS erwähnt im 2. Band seines "Idealismus und Positivismus" die Stelle in einer Anmerkung, ebenso wird sie von HEGLER "Die Psychologie Kants" bearbeitet. Zum Schluß will ich noch bemerken, daß KUNO FISCHER in seiner "Geschichte der neueren Philosophie" dem Gewissen, wie es in der "Kritik der praktischen Vernunft" von KANT herangezogen wird, einen breiten Raum widmet und diesen Ausführungen, wohl unter dem Einfluß von SCHOPENHAUER, eine größere Bedeutung beilegt, als sie es verdienen, was wahrscheinlich TRENDELENBURG "Historische Beiträge", Seite 259 zu der Entgegnung veranlaßt haben mag, daß KANT überhaupt nicht vom Gewissen spricht. Vgl. zu diesem Streit TRENDELENBURG - FISCHER "Archiv für Geschichte der Philosophie", Bd. 15, Seite 516, wo Dr. BRACHMANN FISCHER gegen TRENDELENBURG in Schutz nimmt, ohne zu beachten, daß KUNO FISCHER selbst schon in der 2. Auflage seiner "Geschichte der neueren Philosophie" wie auch in einem Abdruck seiner Rektoratsrede "Über das Problem der menschlichen Freiheit", Heidelberg 1875, Seite 23 und 38, die Angriffe TRENDELENBURGs zurückweist. 11) KANT, Praktische Vernunft, Seite 119 12) Auch wenn man diese metaphysische Auffassung der Freiheit, als die Freiheit des homo noumenon, akzeptiert, ist das Sittengesetz mit der Freiheit identisch. Denn der Gesetzgeber ist der homo noumenon, der frei ist. |