tb-1cr-2HönigswaldRickertLamprechtE. BarthelsA. Stadler    
 
RICHARD HÖNIGSWALD
Zur Wissenschaftstheorie und -systematik
[Mit besonderer Rücksicht auf Heinrich Rickerts
"Kulturwissenschaft und Naturwissenschaft"]

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"Jedes nicht subsumierende Verfahren war jenem Positivismus prinzipiell verdächtig und da er seine eigenen Voraussetzungen durch das, was er konsequenterweise  Erfahrung  nannte, selbst nicht aufzuhellen vermochte, entging ihm die Abhängigkeit auch des Subsumtionsbegriffs von dem der Geltung. Die kritische Analyse des Erkenntnisproblems mußte solchen Tendenzen gegenüber unablässig den Eigenwert des  Geltungsbegriffs  betonen. Sie mußte zeigen, daß auch empirische Naturwissenschaft letzten Endes auf einem System reiner Geltungsbeziehungen ruht."

"Es gibt keine naturwissenschaftliche  Tatsache  außerhalb der naturwissenschaftlichen  Methode  und  wo  es der Fall zu sein scheint, da ist der entscheidende methodische Zusammenhang bewußt oder unbewußt impliziert und vorweggenommen."


II.

Es ist schon nach diesen Darlegungen fraglich, ob die neuerdings von CASSIRER gegen RICKERTs Lehre von den "Grenzen der naturwissenschaftlichen Begriffsbildung" erhobenen Einwände (22) den Kern der RICKERTschen Theorie des Begriffs treffen. Zuzugestehen ist ja von vornherein, daß unter dem Gesichtspunkt einer problemgeschichtlichen Analyse manche Wendung in der Argumentation RICKERTs in weit höherem Grade die Einflüße der logischen Tradition des Aristotelismus zu verraten scheint, als die eine erschöpfende Theorie der wissenschaftlichen Begriffsbildung vielleicht gestattet. An zahlreichen Stellen seiner Werke - und auch "Kulturwissenschaft und Naturwissenschaft" macht hiervon keine prinzipielle Ausnahme - erscheint in der Tat die "Allgemeinheit" des naturwissenschaftlichen Gesetzesbegriffs der spezifischen Allgemeinheit der Gattungsvorstellung kurzweg gleichgesetzt. Zum mindesten ist bei RICKERT eine gewisse Neigung, die "generalisierende" Funktion des "Naturbegriffs" an Gattungsvorstellungen zu exemplifizieren, kaum verkennbar und fast will es oft, besonders im Hinblick auf manches seiner Beispiele, so scheinen, als erblickte seine Theorie das Wesen der naturwissenschaftlichen Begriffsbildung wirklich in jener abstrahierenden Vereinfachung des Einzelnen zur relativen Unbestimmtheit des gattungsmäßig Allgemeinen. Aber solchem Schein stehen ausdrücklich formulierte Thesen RICKERTs gegenüber. Die "klassifikatorische Form" - so heißt es einmal in "Kulturwissenschaft und Naturwissenschaft" (23) - "ist in der Tat nur auf einen Teil der Naturwissenschaften beschränkt, wie zu bestreiten niemand einfallen kann." Und schärfer noch, als hier, entwickelt RICKERT verwandte Anschauungen in den Sätzen, die CASSIRER selbst aus RICKERTs Hauptwerk anführt. Wenn das "endgültige Ziel aller Naturwissenschaft", wie nicht zu bezweifeln ist, "die Einsicht in die naturgesetzliche Notwendigkeit der Dinge" darstellt, dann wird sie sich "niemals bei Begriffen begnügen, die bloße Merkmalskomplexe sind, sondern es wird jede Zusammenfassung von irgendwelchen Elementen zu einem Begriff immer unter der Voraussetzung geschehen, daß die zusammengefaßten Elemente entweder direkt in einem naturgesetzlich notwendigen, d. h. unbedingt allgemeingültigen Zusammenhang stehen oder in ihrer Zusammenstellung wenigstens Vorstufen zu solchen Begriffen abgeben, in denen ein naturgesetzlich notwendiger Zusammenhang zum Ausdruck kommt". (24) Mit voller Klarheit ergibt sich aus diesen Sätzen, daß auch RICKERT das letzte Kriterium für die Valenz wissenschaftlicher Begriffsbildung nicht in der "Quantität des Urteilssubjekts", sondern in derjenigen "Qualität" der Verknüpfung" (25) erblickt, welche als Allgemeingültigkeit die spezifische Korrelation der Elemente des Urteils selbst definiert.

Man darf ohne jeden Zweifel in dieser Gegenüberstellung mit CASSIRER eine Voraussetzung des Verständnisses nicht nur für die eigentümlichen methodischen Ziele der Naturforschung, sondern ganz besonders auf für den Sinn und für die Bedeutung jenes großen und kaum unterbrochenen Entwicklungsprozesses erkennen, der die Logik aus einem "Organon" der Klassifikation in eine Theorie der Wissenschaft verwandelte. Aber gleichwie dieser Entwicklungsprozeß die Klassifikation als methodisches Forschungsmittel beseitigt, sie vielmehr unter dem Gesichtspunkt des neuen Begriffs der Wissenschaft zum Problem gemacht hat, so entscheidet auch die Warnung vor einer Verwechslung der quantitativen Beschränktheit - bzw. Unbeschränktheit - der Urteilsgeltung selbst noch lange nicht die Frage nach einem möglichen funktionellen Zusammenhang zwischen "Allgemeinheit" und allgemeiner Gültigkeit im Begriff des naturwissenschaftlichen Gesetzes. CASSIRER mag recht haben, daß der Übergang von dieser zu jener, "gleichsam ein sekundäres Moment" darstelle, das nicht die eigentliche Grundtendenz der Begriffsbildung trifft;" (26) allein die Frage, ob die grundsätzliche Möglichkeit eines solchen Übergangs, also der Tatbestand jenes Momentes selbst nicht ein charakteristisches Element der naturwissenschaftlichen Begriffsbildung ausmache, ist damit noch nicht entschieden. Gerade diese Frage aber - und eigentlich nur sie - ist es, die RICKERT bejaht. Er bestreitet nicht, daß die Naturwissenschaft unter Umständen in der Lage sei, "an einem einzigen Objekt ... das Gesetz zu finden, das sie sucht", (27) daß mithin die klassifizierende Subsumtion die naturwissenschaftliche Begriffsbildung nicht definiere; und nichts dürfte ihn, wenigstens unter dem Gesichtspunkt der Exposition seines Problems, verhindern die logische Struktur des analytischen Verfahrens allein als das methodische Äquivalent des naturwissenschaftlichen Gesetzesbegriffs zu betrachten. Aber unberührt von solchen Bestimmungen bliebe der eigentliche Mittelpunkt seiner Überlegung: die Bedeutung der spezifischen Relation zwischem dem Naturgesetz, auch dem rein analytisch strukturierten und dem Gedanken einer möglichen Subsumtion von Einzelfällen unter seine Bedingungen für die erschöpfende Fixierung seiner methodologischen Funktion. Wirkliche Naturgesetze sind nicht Produkte abstrahierender Vergleichung. Die Quantifikation des Urteilssubjekts bezeichnet das konstitutive Prinzip ihres Begriffs nicht und eine Logik der Naturwissenschaft kann, wenigstens im typischen Sinn des Wortes, niemals aristotelisch sein. Aber die Quantifizierbarkeit des Urteilssubjekts bleibt trotzdem ein logisches Problem, so gewiss "der  an  dem einen Objekt gebildete Begriff", nicht nur "  für  dieses eine Objekt" gilt. (28)

Abstraktion und Subsumtion sind eben keineswegs Wechselbe- griffe;  und man darf im Hinblick darauf den Entwicklungsgang der naturwissenschaftlichen Forschung logisch geradezu als ein Fortschreiten von der abstraktiven und klassifikatorischen zu einer analytischen, d. h. einer solchen Subsumtion kennzeichnen, deren Wesen in der tatsächlichen Erfüllung einer im "Obersatz" aufgrund der Analyse des Einzelfalls gestellten Bedingung besteht. Der naturwissenschaftliche Gesetzesbegriff - so ließe sich RICKERTs Position auch formulieren - ist allgemeingültig und allgemein; das Produkt der "historischen Begriffsbildung" hingegen nur allgemeingültig und deshalb eben ist es der historische Begriff in einem durchaus anderen Sinn, d. h. in Beziehung auf durchaus andere Kritierien, als der naturwissenschaftliche. Es unterliegt keinem Zweifel: Alles Gesetzeswissenschaft "besteht aus einem System reiner  Bedingungssätze,  deren Geltung von der Frage unabhängig ist, ob es in unserer Wahrnehmungswelt  Subjekte  gibt, auf die die vorausgesetzten Bedingungen zutreffen. Man kann die Existenz solcher Subjekte leugnen, ohne damit die Auffassung vom Charakter und Erkenntniswert der reinen Beziehungen im geringsten zu berühren." (29) Aber ebenso gewiss ist es auch:  wenn  jenes System reiner Bedingungssätze gilt, dann gilt es  für alle  möglichen "Subjekte, auf die die vorausgesetzten Bedingungen zutreffen". Wo die "Existenz" solcher "Subjekte" - wie in der "Natur" - zum mindesten nicht auszuschließen ist, da wird die Hypothesis als Träger des Gedankens der allgemeinen Gültigkeit einer naturgesetzlichen Beziehung zum Grund für deren Allgemeinheit und diese selbst damit ein Merkmal des naturwissenschaftlichen Begriffs. Es ist ja ohne Zweifel richtig, eine Logik der exakten Naturwissenschaft kennt den  Widerstreit  des "Allgemeinen" und "Besonderen" (30) nicht, wie ihn der Kampf um den Realitätswert der "Universalien" heraufbeschwor. Aber die logische  Beziehung  zwischen Allgemeinem und Besonderem wird auch für sie so lange ein  Problem  bleiben, als die Naturiwissenschaft neben dem Begriff der  Geltung  auch mit dem des  Geltungsbereichs  zu rechnen hat.

Man darf behaupten, daß diesem Begriffspaar eine entscheidende Rolle bei der Fixierung des naturwissenschaftlichen Gesetzesbegriffs zufällt. Das positivistische Mißverständnis des Erkenntnisproblems rückte den Begriff des Geltungsbereichs unkritisch in den Vordergrund. Es konnte Geltung nur als Funktion der Anzahl von Fällen begreifen, für welche sie konstatiert worden war. Jedes nicht subsumierende Verfahren war jenem Positivismus prinzipiell verdächtig und da er seine eigenen Voraussetzungen durch das, was er konsequenterweise "Erfahrung" nannt, selbst nicht aufzuhellen vermochte, entging ihm die Abhängigkeit auch des Subsumtionsbegriffs von dem der Geltung. Die kritische Analyse des Erkenntnisproblems mußte solchen Tendenzen gegenüber unablässig den Eigenwert des  Geltungsbegriffs  betonen. Sie mußte zeigen, daß auch empirische Naturwissenschaft letzten Endes auf einem System reiner Geltungsbeziehungen ruth und insofern von Grundsätzen beherrscht ist, die ihren schärfsten Ausdsruck im logischen Aufbau der mathematischen Forschung finden. Die erkenntnistheoretische Analogie zwischen Naturforschung und Mathematik trat so immer deutlicher in den Vordergrund und immer stärker wurde die Überzeugung, daß die Naturwissenschaft in ihrer erkenntnistheoretischen Struktur nur aus der Analyse des mathematischen Begriffs verstanden werden könne. Aber die Analogien ließen vielfach die Verschiedenheiten zurücktreten und so wahr es ist, daß die Naturwissenschaft nur einen "gedanklichen Prozeß fortsetzt, der bereits innerhalb der  mathematischen  Erkenntnis wirksam ist", (31) ebenso bedeutsam ja unerläßlich ist es, sich über die Bedingungen jener "Fortsetzung" Rechenschaft zu geben. Der mathematische Begriff hat keinen Geltungsbereich und in dem oben gebrauchten Sin des Wortes auch keine "Allgemeinheit"; nicht allein, weil er sich logisch auf keinerlei Erfahrung gründet, sondern auch, weil er sich logisch auf keinerlei Erfahrung gründet, sondern auch, weil es Objekte, die ihm ohne jede Einschränkung subsumierbar wären, nicht geben kann. Das Objekt des mathematischen Begriffs - so könnte man es etwas paradox formulieren - ist er selbst. Das,  wofür  er gilt, fällt in ihm mit dem Grund und dem Tatbestand seiner Geltung zusammen. Das mathematische Urteil verträgt und duldet keine Quantifikation seines Subjektes. Nicht für "alle" Zahlen und für "alle" Dreiecke will es gelten, sondern für "die" Zahl beziehungsweise "die" Zahlenreihe von bestimmtem Charakter und für "das" Dreieck. Gewiss, auch der GALILEIsche Satz ist, kraft der spezifischen Methode seiner Gewinnung, ein Urteil nicht über die frei zu Boden fallenden Körper, sondern über den  Begriff  ihres freien Falls. Aber wie er auf der einen Seite als Produkt logischer Analyse keine quantifizierende Determination seiner Geltung zuläßt, so gestattet er doch, ja fordert er geradezu auf der anderen - und das gehört im Gegensatz zu den Produkten mathematischer Analyse  mit  zu seiner wissenschaftstheoretischen Charakteristik - eine "Anwendung".  Wenn  die in ihm behauptete Beziehung gilt, dann ist er in der Tat zugleich  für alle  Fälle, welche den Bedingungen jener Beziehung genügen, gültig. Ja, so wichtig ist hier das beständige Bezogensein der reinen Geltungsrelation auf die Möglichkeit ihrer Anwendung, daß es in einer methodisch geläuterten Form als  Experiment,  geradezu ein Prinzp der Ermittlung jener Geltungsbeziehung selbst wird.

Es mag sein, daß diese Verhältnisse durch das erkenntnistheoretische Begriffspaar "Form" und "Inhalt", in dessen gebräuchlichem Sinne wenigstens, nur mangelhaft gekennzeichnet erscheinen und daß die feine Differenzierung der Faktoren hier auch einen reicher gegliederten erkenntnistheoretischen Begriffsapparat erfordert. Aber das kann nicht verhindern einzusehen, daß in aller Naturforschung, so unbedingt in ihr die reine Geltungsrelation der Mathematik sich auch ausprägen mag, methodologische Faktoren wirksam sind, die jene Geltungsrelation eben nicht erschöpft. In dem gleichen Maß aber wächst die Einsicht in die Bedeutung des "Allgemeinen" für die Naturwissenschaft oder, was dasselbe ist, in deren der Mathematik gegenüber weit größere methodologische Komplexion. Denn nicht eine Verminderung der logischen Valenz der Naturforschung, nicht einen Rückfall in empiristische Velleitäten [Willensschwäche - wp] bedeutet es, zu erklären, der Begriff der Allgemeingültigkeit trete in aller Naturwissenschaft in eine spezifische Relation zum "Allgemeinen". Wie die analytische Methode GALILEIs in einer den Bedingungen der reinen Geltungsrelation genügenden Form auf die Wahrnehmung zurückgreift, um damit diese selbst zum Träger neuer methodologischer Funktionen zu machen, so wird auch hier vielmehr das "Allgemeine" nicht eliminiert, sondern in einem höheren funktionalen Zusammenhang und damit in einer veränderten methodologischen Valenz bejaht. Als "verschwommenes Gattungsbild" hört es allerding auf ein wissenschaftliches Daseinsrecht zu haben. Als Ausdruck der methodischen Beziehung jedes Naturgesetzes auf das "Gegebene" der Wahrnehmung aber gewinnt es eine neue logische Wertbetonung. Wird diese übersehen, d. h. wird auf die Naturwissenschaft das Schema mathematischer Geltungsverhältnisse einfach übertragen, dann muß, so wenig dies den ursprünglichen Motiven solcher Übertragung auch entsprechen mag, der Begriff der  Erfahrung  als wissenschaftlich undefiniert, aus dem Rahmen der erkenntnistheoretischen Problemstellung völlig herausfallen. Das ist in der Tat die Gefahr, der auch die CASSIRERsche Kritik RICKERTs überall da verfällt, wo sie mit dem Begriff der generalisierenden "Allgemeinheit" des Naturgesetzes auch den Geltungsbereich und der Subsumtion a limine [von Anfang an - wp] abweist. Denn ist Naturwissenschaft in ihrer methodischen Struktur durch ein mathematisches "Reihenprinzip" wirklich erschöpfend definiert, (32) dann kann nicht eingesehen werden, was es bedeuten mag, dieses Reihenprinzip im Sinne einer "Erfahrung" zu determinieren und woher eine solche "Erfahrung" die Kraft schöpfen sollte, "die bestimmte  Stelle"  zu bezeichnen, "die ein empirisch  wirkliches  Sein oder ein empirisch wirklicher Vorgang" innerhalb des Reihenzusammenhangs "einnimmt". (33) Mit solchen Erwägungen ist überhaupt der Punkt bezeichnet, dessen grundsätzlich Klärung einer prinzipiellen Fixierung der Grenzen gleichkommt, innerhalb deren die von der Marburger Schule des philosophischen Kritizismus vertretene Lehre des  Dinges an sich  ihre Berechtigung hat. Denn es ist implizit die Frage nach der Unabhängigkeit der transzendentalen Bestimmung des "Aufgegebenseins" von derjenigen des "Gegebenseins" gestellt, die Frage m.a.W. nach den Gründen und den relationstheoretischen Merkmalen der logischen Distanz des "Inhalts" von der "Form". (34) Wird z. B. jener Rest des Kantischen Empirismus, den etwa NATORP (35) noch im Faktor der reinen Anschauung, vielleicht nicht ganz unberechtigterweise zu erkennen glaubt, im Begriff der "Aufgabe" wirklich überwunden? - Es ist hier nicht der Ort, diese Probleme weiterzuverfolgen. Aber das eine darf nach den vorangegangenen Erörterungen vielleicht noch betont werden, daß der eigentliche Boden für ihre Klärung die  Methodenlehre  ist. Hier allein, d. h. nur in der unmittelbaren Berührung mit den Formen des tatsächlichen Wissenschaftsbetriebes, kann über den Anteil mathematischer Prinzipien am Aufbau des naturwissenschaftlichen Verfahrens entschieden werden; hier allein scheiden sich die konstitutiven Bedingungen des Wissenschaftsbegriffs von den besonderen Formen seiner Manifestation. D. h. nur wo neben dem Begriff der Wissenschaft und in beständiger Beziehung auf ihn auch der der  Wissenschaften  zur Diskussion gestellt ist, sondern sich vom Allgemeingültigen das Allgemeine und das Besondere, nur hier erlangen diese Faktoren m.a.W. das für eine grundsätzliche Fixierung ihres logischen Wesens erforderliche Maß wissenschaftlicher Aktualität. Es war ein verhängnisvoller Irrtum, die Wissenschaft auf eine vermeintliche Subsumtion des Besonderen unter ein verschwommenes Gattungsbild und die Theorie der Wissenschaft auf eine Analyse dieser Art von Subsumtion zu beschränken. Aber ein Irrtum ist es ohne Zweifel auch, die Quantifikation des Urteilssubjekts in den Ergebnissen der naturwissenschaftlichen Forschung der Subsumtion in dem genannten Sinne ohne weiteres gleichzusetzen. So gewiß ein naturwissenschaftlicher Forschungsbetrieb ohne jene Quantifikation nicht denkbar wäre, so gewiß muß eine solche und durch sie auch die methodologische Funktion des Besonderen, in einer Theorie der naturwissenschaftlichen Begriffsbildung prinzipielle Berücksichtigung erfahren. Man kann und muß m.a.W. die fundamentale Bedeutung mathematischer Geltungsverhältnisse für die Struktur des naturwissenschaftlichen Begriffs anerkennen, ohne darum zugleich auch die Einwände CASSIRERs gegen RICKERTs Lehre von der Allgemeinheit jenes Begriffs vertreten zu können.

Aber wenn der Gedanke einer "Vereinigung von Reihengliedern durch ein Reihenprinzip" (36) an sich noch keine Grundlage für eine erschöpfende Bestimmung der logischen Struktur des naturwissenschaftlichen Begriffs darbietet, so enthält er eine solche noch viel weniger für den  historischen  Begriff. CASSIRER urteilt zunächst auch hier ohne Zweifel richtig: "Die  Begriffsfunktion  als solche muß in ihrer einheitlichen Grundform verstanden und abgeleitet sein, ehe die Differenzierung in verschiedene Begriffsarten einsetzen kann". (37) Fraglich bleibt demgegenüber nur, ob das Reihenprinzip als Grundform der Begriffsbildung überhaupt die tatsächliche Differenzierung der Begriffsarten zu begründen vermag und ob nicht gerade im Streben nach solcher Begründung der zureichende Rechtsgrund der RICKERTschen Position gegeben sei. Trägt man kein Bedenken, den Begriff der Allgemeingültigkeit ausschließlicöh als "Reihe" zu definieren und abstrahiert man andererseits von der eigentlichen dualistischen Tendenz der RICKERTschen Wissenschaftslehre, d. h. von deren unverkennbarem Bestreben die Divergenz der wissenschaftlichen Methoden hinter dem Gedanken der Einheit des Erkenntnisbegriffs zurücktreten zu lassen, so könnte man in Anlehnung an die CASSIRERsche Auffassung die spezifische Fragestellung RICKERTs immerhin auch so formulieren: wie, d. h. kraft welcher methodologischer Faktoren differenziert sich die "Reihe" zur Bestimmtheit des naturwissenschaftlichen und des historischen Begriffs. Vielleicht würde CASSIRER sich einer solchen Charakteristik der Problemlage verschließen, aber die Voraussetzung, mit der allein er es, in der Konsequenz seiner Position, tun könnte, würde nicht allein den grundsätzlichen Differenzpunkt zwischen ihm und RICKERT an den entscheidenden Stellen doch immer wieder aufdecken, sie würde zugleich auch stets wieder zeigen, daß seine Polemik die eigentliche methodologische Tendenz der RICKERTschen Argumentation nicht trifft. Denn ganz abgesehen davon, daß der mathematische Reihenbegriff, in welchem CASSIRER den ausschließlichen und eigentlichen Träger der Funktion der Allgemeingültigkeit erblicken müßte, im Hinblick auf die Mannigfaltigkeit möglicher Reihenprinzipien ohne Zweifel selbst schon eine weitreichende Determination des Geltungsgedankens repräsentiert, würde die Frage "Naturbegriff" oder "Geschichtsbegriff" mit dem Hinweis auf die von beiden Begriffen geforderte "Einordnung" in das Ganze einer "Reihe" so gewiß auch prinzipiell nicht entschieden sein, als damit der Grund und das Prinzip der spezifischen Determination der Reihe nach der einen oder nach der anderen Seite hin nicht gegeben wäre. Und gerade diese Verschiedenheit der Reihenprinzipien, bzw. die durch diese Verschiedenheit bedingte Rückwirkung auf die Gestaltung des Begriffs der "Reihe" steht für RICKERT zur Diskussion.

Der von SERGIUS HESSEN neuerdings eingeführte Terminus der "individuellen Kausalität" (38) freilich vermag die Bedenken CASSIRERs gegen den RICKERTschen Geschichtsbegriff mit Recht nicht zu zerstreuen. Denn so "individuell" ein Kausalitätsverhältnis auch sein mag, niemals kann es aufhören, die Bedingung für die Objektivität einer Begebenheit darzustellen, d. h. eine Regel zu verkörpern, der selböst ein einmaliges Geschehen, wenn es überhaupt ein Geschehen ist, gehorcht; stets fährt es fort eine der Urteilsformen zu bleiben, "in denen durch Wahrnehmungen ein Objekt bestimmt wird". (39) Die Unterscheidung einer individuellen und einer nicht individuellen Form der Kausalität rückt Gesichtspunkte in den Vordergrund, welche die kategoriale Funktion des Kausalprinzips in Frage zu stellen und das Problem der Kausalität einem erkenntnistheoretischen Empirismus oder Rationalismus auszuliefern drohen. Denn nur allzuleicht involvier der Begriff der individuellen Kausalität, wie er auch des näheren bestimmt werden mag, eine klassifikatorische Bestimmung von Sätzen, die eine solche ihrer Natur nach ausschließen. Zwei Fälle sind hier augenscheinlich gegeben: die kategoriale Funktion des Kausalprinzips wird durch eine klassifikatorische Besonderung entweder gar nicht berührt oder sie wird durch eine solche aufgehoben. Das heißt: entweder ist alle Kausalität allgemeingültig - dann unterscheiden sich in Bezug auf sie einmalige und einzigartige Veränderungsreihen nicht von solchen im Sinne der Subsumtion wiederholbaren - oder aber der Begriff der individuellen Kausalität betrifft die Geltung des Kausalprinzips, indem er deren Umfang determiniert. Dann aber erscheint seine kategoriale Funktioni erschüttert und die Notwendigkeit gegeben, den kritischen Begriff der Kausalität im Sinne seiner empiristischen oder rationalistischen Begründung, mit allen Gefahren und Bedenklichkeiten einer solchen, zu widerlegen. Denn gerade dies ist für das Kausalprinzip als Kategorie charakteristisch, daß jeder Versuch einer Determination seines Geltungsumfangs eine Beschränkung seiner "Geltungsqualität" bedeutet. Kategorien als solche haben eben streng genommen keinen Geltungsbereich. D. h. wollte man davon sprechen, daß es Fälle gebe, für welche die eine und solche, für die die andere Art der Kausalität gelte, so müßte man vorerst den Beweis erbringen, daß das "Geben" von Fällen überhaupt, ja schon der Begrff des "Falls" vom Kausalgedanken unabhängig sei. Es ist, um diesen Gedanken allgemeiner zu formulieren, ebensowenig möglich, die Geltung des Kausalprinzips unter der Voraussetzung zu erwägen, daß es Gegenstände "gebe", die seiner Bedingung genügen, wie es möglich ist, die Geltung eines mathematischen Urteils auf "einige" der Fälle zu restringieren, für deren Begriff es bewiesen worden war. (40) Findet hier eine quantitative Differenzierung nicht statt, weil die Voraussetzung einer solchen, ein möglicher Geltungsbereich des Urteils fehlt, so ist dort eine, wenn auch nur hypothetische Beschränkung der Geltung des Kausalprinzips auf die Annahme, daß es den Forderungen dieses Prinzips gemäße Fälle wirklich "gibt", aus dem gleichen Grund, d. h. deshalb unmöglich, weil es gerade die  Kausalität  ist, die als oberste Bedingung jedes "Geben" von Fällen überhaupt beherrscht.

Wenn also auch die "Subsumtion" unter ein "allgemeines Gesetz" das Mittel sein sollte, "um die Notwendigkeit einer kausalen Beziehung einzusehen", (41) so wäre sie dies nur, sofern die "Notwendigkeit" des Kausalgedankens selbst das logische Motiv für eine mögliche, besonderer Kausalerkenntnis dienende Subsumtion darstellt. Es gibt eben keine "allgemeine" und keine "individuelle" Kausalität, weil Kausalität, mag es sich um die Kausalbeziehung individueller oder subsumierbarer Veränderungsreihen handeln,  allgemeingültig  ist. Das aber hieße: auch der historische Begriff, selbst als Träger des Gedankens "individueller Kausalität", bezieht sich letzten Endes "auf die universelle Form der Notwendigkeit", auch er repräsentiert jene "Einordnung des Einzelnen in einen übergreifenden Gesamtzusammenhang", (42) der für CASSIRER einer Widerlegung des RICKERTschen Geschichtsbegriffs gleichkommt. So wenig aber das letztere, wie schon oben angedeutet, zutrifft, so sehr muß es doch angesichts einer auf die prinzipielle Grundlage "individueller Kausalität" gegründete Theorie des Geschichtsbegriffs zu denken geben. HESSENs unverkennbarer Tendenz gegenüber, "individuelle" Kausalität zum konstitutiven Prinzip eines individualisierenden Geschichtsbegriffs zu machen, wird CASSIRER mit seinem Hinweis auf den unter allen Umständen "allgemeinen" Charakter jeglicher Kausalität stets Recht behalten: soll "individuelle Kausalität" den Geschichtsbegriff definieren und weist andererseits auch sie auf einen ganz bestimt charakterisierten und zwar auf einen im Sinne der Individualisierung indifferenten Reihenbegriff hin, so muß dieser eben auch jenen Geschichtsbegriff beherrschen.

Anders freilich liegen die Dinge, wenn, wie dies in Wahrheit der Fall ist, schon die Voraussetzung nicht zutrifft. Dann entfällt eben der Begriff der "individuellen Kausalität" überhaupt, dann kann nicht nur der Geschichtsbegriff durch sie nicht charakterisiert sein, dann muß auch, und zwar unter den ursprünglichen methodischen Voraussetzungen RICKERTs an CASSIRER immer wieder die entscheidende und von seinen Einwänden nicht getroffene kritische Frage gestellt werden können: schließt die von ihm betonte Art der "Allgemeinheit" auch der "individuellen Kausalität" die Forderung wirklich aus, ein Prinzip für die wissenschaftliche Darstellung nicht-subsumierbarer Bestimmungen der Erfahrung zu finden? Ist es, nur weil Kausalität in ihrer universellen Geltung gleichsam jenseits der Unterscheidung zwischen Allgemeinem und Individuellem steht, wirklich unmotiviert ein solches Prinzip zu suchen? - ganz abgesehen davon, daß das Suchen nach jenem Prinzip durch die tatsächliche Entfaltung historischer Forschung auch psychologisch nahe gelegt erscheint. Es braucht kaum gesagt zu werden, daß solche Erwägungen die Erörterung der Frage nach dem Verhältnis zwischen dem Kausalbegriff und dem methodologischen Grundprinzip des historischen Urteils nicht nur aus-, sondern geradezu einschließen. Dann je deutlicher im Kausalgedanken die "universelle Form der Notwendigkeit" erkannt wird, ums bedeutsamer erscheint es, sich darüber Rechenschaft zu geben, wie das principium individuationis der Geschichte sich zu jener Notwendigkeit verhält. Nicht um eine besondere Gattung der Kausalität, sondern um eine spezifischen Beziehung auf die Kausalität muß es sich hier handeln. - Überhaupt zielt der Begriff der individuellen Kausalität im weiteren Umfang weniger auf eine Besonderung des Kausalprinzips selbst ab als vielmehr auf die individuelle Bestimmtheit von Begebenheiten, sofern diese unter dem Gesichtspunkt ihrer Einordnung in die Bedingungen jenes Prinzips betrachtet werden: also nich sowohl auf individuelle Kausalitä, als vielmehr auf  das  Individuelle an einem inhaltlich bestimmten Kausalverhältnis. (43) So beurteilt aber erscheint die ganze Situation durchaus wieder auf den Boden der RICKERTschen Fragestellung zurückversetzt und von neuem erhebt sich, nur in etwas veränderter Beleuchtung, auch hier wieder die methodologische Alternative: Naturwissenschaft oder Geschichtswissenschaft.

Wenn also CASSIRER hinsichtlich der invididuellen Kausalität erklärt: "Die Allgemeinheit haftet nicht am kategorischen, sondern am hypothetischen Teil der Aussage: die Form des  Zusammenhangs  von A und B wird ideell ins Allgemeine projiziert, wenngleich die einzelnen Elemente nur eine einmalige  Wirklichkeit  besitzen mögen." (44) - so ist er damit ohne jede Einschränkung im Recht. Nur dies eine wird hinzugefügt werden müssen: der "hypothetische Teil" der Aussage ist es aber auch  nicht,  dessen allgemeingültiges Symbol der "historische Begriff" sein will. Gibt es, das eben gerade ist die Frage der RICKERTschen Geschichtslogik, ungeachtet der Beziehungen auch des "historischen Objekts" auf jene allgemeine Form des Zusammenhangs im Kausalprinzip, solche "Symbole" und werden sie nicht im tatsächlichen Verlauf der historischen Forschungsarbeit unablässig produziert? Gewiß sind andererseits die besonderen Kausalbeziehungen "Determinationen" des allgemeinen Kausalgedankens und sofern Naturgesetze Kausalbeziehungen darstellen, steht jener Gedanke in einem besonders nahen logischen Verhältnis zu Sätzen mit quantifizierbarem Urteilssubjekt. Aber auch dieses Moment ist für die Beurteilung der Beziehung zwischen Kausalität als solcher und dem methodologischen Problem "Naturbegriff- Geschichtsbegriff", wie eine kurze Überlegung zeigt, von durchaus sekundärer Bedeutung. Erst die Determination der Kategorie zum Naturgesetz gewährt einer quantifizierenden Bestimmung Raum. Denn sie erst ist die Form, welche die Kategorie in der Erfahrung repräsentiert. Das Substanz- und das Kausalprinzip dulden als solche keine Quantifikation, der Satz von der Erhaltung der Energie fordert sie.

Es ist prinzipiell wichtig, sich über die Gesamtheit dieser Verhältnisse Rechenschaft zu geben. Denn mit besonderer Schärfe tritt gerade an ihnen der spezifische Unterschied und die eigenartige positive Beziehung zwischen Erkenntnistheorie und Methodenlehre in den Vordergrund. Kategorien stehen, um es noch einmal zu sagen, jenseits von Quantifikation und Individualisierung; wohl aber gibt es Quantifikation und Individualisierung nur in - unmittelbarer oder mittelbarer - Beziehung auf sie. Die intellektuellen Mittel hierfür aus der Komplexion wissenschafts- und individualpsychologischer Momente auszusondern, auf ihre funktionelle Leistungsfähigkeit hin und in ihrer gegenseitigen Relation in beständiger Beziehung auf die Forderungen erkenntnistheoretischer Einsicht, d. h. auf den Begriff der Wissenschaft zu bewerten, das ist hier die Aufgabe der Methodenlehre. - Die Theorie des Kausalbegriffs als solche steht völlig jenseits der Erwägungen über die methodologische Relation Naturwissenschaft - Geschichte; die Differenzierung der Glieder dieser Relation vollzieht sich durchaus diesseits einer "Theorie der Erfahrung"; die "Kategorien" der "historischen Potenz" und der "teleologischen Dependenz" (45) haben ihre Stelle in der Methodenlehre und nicht in der Erkenntnistheorie.

Es ist von besonderem Interesse, sich in diesem Zusammenhang eine weitere Beziehung klar zu machen, die für eine kritische Beurteilung der scharfsinnigen Polemik CASSIRERs gegen RICKERT nicht ohne grundsätzliche Bedeutung ist. Die wissenschaftshistorisch wie sachlich so wohlbegründete Oppositioin gegen die Subsumtionslogik hat das Problem der  Subsumtion  selbst ohne Zweifel vielfach zurückgedrängt. Und doch ist es gerade dieses Problem, dessen relationstheoretische Seite für eine logische Theorie der naturwissenschaftlichen Forschun so entscheidend ins Gewicht fallen muß. Nun gehört ja der Komplex darauf bezüglicher Fragen, auch wenn er weniger schwierig und beziehungsreich wäre, nicht in den vorliegenden Zusammenhang; und selbst seine knappste Exposition würden den Rahem dieser Darlegungen überschreiten. (46) Wohl aber darf ganz kurz auf einen Punkt verwiesen werden, an dem das genannte Problem für die Würdigung der CASSIRERschen Kritik RICKERTs bedeutungsvoll wird. Ist es erlaubt, mit CASSIRER von einem kategorischen und einem hypothetischen "Teil" der naturwissenschaftlichen Aussage zu sprechen, so ließe sich das methodologische Problem RICKERTs unter Heranziehung unserer früheren Ergebnisse ohne Schwierigkeit etwa auch so formulieren: In der logischen Tatsache der Subsumtion treten der kategorische und der hypothetische "Teil" der Aussage in einer spezifischen, aber von der ursprünglichen abweichenden allgemeingültigen Wechselbeziehung auseinander. Die tatsächlichen Produkte historischer Forschung dagegen weisen jene allgemeingültige Wechselbeziehung der kategorischen und der hypothetischen Elemente nicht auf; und zwar deshalb nicht, weil das hypothetische in seiner Generalisierung begründenden Funktion für sie nicht in Betracht kommt. Das durch die "Hypothesis" Unerreichbare und in solchem Sinne "Unbedingte" allein ist, und zwar nach Maßgabe eines eigenartigen Bezugssystems, ihr Gegenstand. Nicht, wie schon früher angedeutet, das  schlechthin  Unbedingte. Denn nicht die Geltung der "hypothetischen" Faktorne für das Historische wird geleugnet, sondern nur die unmittelbare Bedeutung dieser Geltung für den Begriff des Historischen. Den Bedingungen des wirklichen Naturgesetzes muß auch der Einzelfall, unbeschadet seiner individuellen Besonderheit, entsprechen. Ja, die Erkenntnis von Naturgesetzen ist im Hinblick darauf eine Voraussetzung auch der Geschichtsforschung; freilich nur, wie nie vergessen werden sollte, im Sinne eines Prinzips der Kritik, nicht aber als Prämisse für die Ableitung historischen Materials. (47) Auch das Historische ist daher allemal ein Besonderes. Aber das Besondere ist wegen seiner korrelativen Beziehung zum "Allgemeinen" als solches nicht schon zugleich ein Historisches. Das Besondere nämlich - dies darf unseren früheren Erörterungen jetzt hinzugefügt werden -  ist  nicht das Individuelle (48) Das letztere teilt mit dem Besondern nur den kategorischen Charakter, gewinnt aber selbst in Bezug auf diesen eine neue Bestimmtheit, weil es zum Unterschied vom Besonderen der ausdrücklichen Beziehung auf die "Hypothesis" entbehrt. Die Theorie von der materialen Allgemeingültigkeit der weder mittelbar, noch unmittelbar auf hypothetische Prämissen bezogenen kategorischen Aussage ist - so dürfte man vielleicht sagen - die Theorie der historischen Begriffsbildung. Nirgends gewinnt in der Tat für die historische Aussage die hypothetische Prämisse in dem eben genannten Sinn konstitutive Bedeutung. Und selbst da, wo auch das historische Urteil als solches scheinbar unweigerlich den Bedingungen einer "Hypothesis" verfällt, schließt es, genau besehen, deren naturbegriffliche Konsequenzen dadurch aus, daß es die "Hypothesis" selbst in den Bereich der historischen Begriffsbildung gleichsam einbezieht. Mit besonderer Deutlichkeit kann dies gerade an den Einwänden CASSIRERs gegen RICKERT gezeigt werden. Dieses individuelle A fordert  dieses  individuelle B - das sei die, auf ein besonderes zeitliches Geschehen angewandte Form der Notwendigkeit. Sie ist es, die, wie wir bereits wissen, auch für die gedankliche Fixierung schon eines  einmaligen  Sachverhalts ein Moment des "Allgemeinen" impliziert. Nichts ist in der Tat gegen eine solche These, sofern sie nichts weiter als die Einsicht in die kategoriale Funktion des Kausalprinzips auch einer individuellen Veränderungsreihe gegenüber zum Ausdruck bringen will, einzuwenden. In dem Moment aber, in welchem von dieser Einsicht ein Gebrauch gemacht werden soll, der die Eigenart des Historischen als solchem zu gefährden droht, da bringt sich dieses mit unverkennbarer Deutlichkeit zur Geltung. Im obigen Urteil über die kausale Beziehung einer individuellen Veränderungsreihe - so fährt die Argumentation CASSIRERs fort - "ist zwar der Fall, daß der Gesamtkomplex A jemals in genau derselben Bestimmtheit wiederkehrt, ausgeschlossen; zugleich aber ist in ihm gesagt, daß  wenn  A sich in dieser Weise wiederholte, damit B und nur B als wirklich gefordert wäre. Wer also in der Geschichte mehr sieht, als eine bloße positivistische  Beschreibung  des Nacheinander verschiedener Ereignisse, wer auch ihr eine besondere Art des  kausalen Urteils  zugesteht, der hat  diese  Form des  Allgemeinen  in ihr bereits anerkannt." (49) Der Methodologe der Geschichte wird diesen Sätzen die folgende Erwägung entgegenhalten können: Entweder es handelt sich in ihnen um jene oben erwähnte Einsicht in die kategoriale Funktion des Kausalgedankens; dann bestehen sie zurecht, ohne freilich die spezifische Begriffsbildung der Geschichte zu definieren. Oder aber sie sollen die spezifische Fragestellung des Historikers als unbegründet erscheinen lassen; dann darf sie dieser ohne weiteres mit der Formulierung beantworten: welches sind die  individuellen  Umstände, unter denen die an sich unerwartete Wiederholung des "Gesamtkomplexes A" eintreten könnte?

Man darf erklären, daß die Grundtendenz der systematischen Position CASSIRERs selbst in ihrer vollen Reinheit nur da gewahrt werden kann, wo sie sich darauf beschränkt, dem RICKERTschen Geschichtsbegriff gegenüber die kategoriale Funktion des Kausalprinzips geltend zu machen. Daß sie dabei freilich die eigentliche methodologische Absicht RICKERTs verfehlen muß, ist eine Sache für sich. Will sie diese treffen, so muß sie sich selbst implizite auf den Boden einer methodologischen Erörterung stellen. Dann aber verfällt sie nur allzuleicht der für ihre eigenen Voraussetzungen verhängnisvollen Gefahr, an die Stelle des Begriffs der allgemeinen Gültigkeit unvermerkt den der generalisierenden Allgemeinheit und an die des "Individuellen" das "Besondere" treten zu lassen. - Die formale Abhängigkeit spezieller Kausalgesetzlichkeiten von den Bedingungen des  Kausalprinzips  verleitet überhaupt - wie oben schon angedeutet - nur allzuleicht zu einer Verwechslung der erkenntnistheoretischen Bedeutung jenes Prinzips mit der methodologischen Funktion  bestimmter  Kausalgesetze. Demgegenüber hat der Begriff der "individuellen Kausalität" - erkenntnistheoretisch richtig interpretiert - immerhin das unleugbare Verdienst, die reine kategoriale Funktion des Kausalprinzips, dessen quantifizierbare Bestimmung er seinem Begriff nach ausschließt, in den Vordergrund zu rücken.

Das korrelative Auseinandertreten des hypothetischen und des kategorischen Teils der Aussage im logischen Tatbestand der Subsumtion ist für den gegenwärtigen Zusammenhang noch aus einem anderen Grund von einer gewissen Bedeutung. Es impliziert nämlich die weitere wichtige Beziehung der  Unableitbarkeit  des kategorischen Teils der Aussage aus dem hypothetischen. Mit dem Hinweis auf diese Beziehung allein schon erscheint, freilich noch durchaus allgemein, eine prinzipielle Schwierigkeit gekennzeichnet, die sich der CASSIRERschen Auffassung vom Verhältnis des "Einzelnen" und des "Allgemeinen", sowie für seine Deutung dieses Verhältnisses im Rahmen einer Kritik des RICKERTschen Geschichtsbegriffs in den Weg stellen muß. - Gewiß, auch CASSIRER betont ausdrücklich, daß das "Besonder als  Reihenglied,  das Allgemeine als  Reihenprinzip"  aufgefaßt, weder ineinander übergehen, noch sich inhaltlich irgenwie miteinander vermischen. (50) Aber andererseits gilt im grundsätzlich auch der  historische  Begriff als das Produkt einer logischen Synergie von Reihenprinzip und Reihenglied. Auch in bezug auf ihn seien beide "in ihrer Leistung durchgehend aufeinander angewiesen". Es wird sich fragen, inwieweit eine solche Auffassung, bei der CASSIRERschen Interpretation des Reihenprinzips der tatsächlichen Funktion des historischen Begriffs gerecht zu werden vermag. - Schon deshalb sei, so meint CASSIRER, jeder  prinzipielle  Unterschied zwischen naturwissenschaftlicher und historischer Begriffsbildung ausgeschlossen. weil ja der naturwissenschaftliche Begriff als Produkt einer reihengemäßen Ordnung des Besonderen nicht minder, ja in theoretisch weit vollendeterer Weise, das Einzelne als solches repräsentiere, als es der historische Begriff im Rahmen der RICKERTschein Auffassung zu leisten vermöchte. Je weiter die begriffliche "Formung" des Besonderen gemäß einem Reihenprinzip fortschreite und "je mehr Beziehungskreise es sind, in die das Besondere eintritt, umso schärfer hebt sich auch seine Eigenart ab". Als neuer Gesichtspunkt der Relation lasse jeder neue naturwissenschaftliche Begriff stets eine neue spezifische Beschaffenhit des Objekts hervortreten. Auch er also "wendet sich nicht vom besonderen Material der Anschauung ab, um es zuletzt gänzlich aus den Augen zu verlieren, sondern er bezeichnet stets eine Richtung, die uns, weiter verfolgt, immer neue Besonderheiten im Mannigfaltigen der Anschauung kennen lehrt." Niemand wird ohne Verkennung des Wesens naturwissenschaftlicher Forschung die Richtigkeit dieser Sätze bezweifeln dürfen. Es hieße in der Tat den methodologischen Sinn der Naturforschung in sein Gegenteil verkehren und ihn damit völlig in Frage stellen, wollte man deren durchgängige Beziehung auf die "besondere Tatsache" leugnen. Aber wie letzten Endes und zwar gerade CASSIRER gegenüber,  diese  Beziehung als die Voraussetzung der Einsicht in die generalisierende Funktion des Naturbegriffs sich erwiesen hatte, so prägt sich in ihr zugleich der Begriff der "besonderen Tatsache" aus, welcher jener generalisierenden Funktion allein entspricht. Nirgends vielleicht tritt der Unterschied zwischen dem "Besonderen" im Sinnes eines grundsätzlich Subsumierbaren und des historisch Individuellen in seiner Bedeutung für die Theorie des Geschichtsbegriffs so klar hervor, wie an dieser Stelle; und es ist gerade unter solchen Gesichtspunkten höchst bemerkenswert, daß CASSIRER, wo er die Bedeutung des Reihenbegriffs für die Fixierung des Besonderen erörtert, nicht etwa auf eine historische Persönlichkeit oder auf ein für ein "historisches" Ereignis bedeutsames Naturfaktum, sondern auf die Rolle einer allgemeinen Regel für die Unterscheidung des Besonderen im Rahmen der  Chemie  exemplifiziert. Es ist ja durchaus richtig: "Stoffe, die vom Standpunkt des unentwickelten Begriffs als gleichartig - weil als  isomer  - zu bezeichnen waren, treten vom Standpunkt des entwickelten Begriffs deutlich auseinander und grenzen sich bestimmt in ihrer Eigentümlichkeit ab." (51) Und richtig ist es auch, daß die das Einzelne in seiner Eigenart "bedrohende" Allgemeinheit "des verschwommenen Gattungsbildes" auch in der Logik der Chemie keine Stelle hat. Aber ebenso unbegründet ist es, sich hieraus eine Analogie für die Beurteilung der methodologischen Rolle des Individuellen in der Geschichte zu konstruieren. Wie einerseits die Ablehnung des Gattungsbildes noch lange nicht die Aufhebung der logischen Funktionen des Allgemeinen, der Generalisation und der Subsumtion in der Naturwissenschaft bedeutet, ebensowenig bedeutet auch eine immer tiefer gehende Unterscheidung des Besonderen im Rahmen einer naturwissenschaftlichen Fragestellung historische Individualisierung. Anstatt weitreichender theoretischer Erörterungen darf man in diesem Zusammenhang vielleicht die kurze Frage stellen: Ist es zu erwarten, daß eine fortschreitende Entwicklung der chemischen Begriffe schließlich einmal das Interesse am Inhalt des Giftfläschchens und dessen Schicksalen befriedigen würde, der den Tod einer historisch bedeutsamen individuellen Persönlichkeit verursacht hat? Und, um möglichen Mißverständnissen zu begegnen, sei sogleich auch hinzugefügt: Nicht davon ist jetzt die Rede, ob ein solches Interesse im gegebenen Fall vorhanden und berechtigt sei oder nicht, sondern davon, ob die chemische Begriffsbildung als geeignetes Mittel zur Befriedigung eines solchen Interesses,  wenn  es vorhanden ist, dienen könnte. Und wollte man einwenden, daß der Begriff einer "historisch bedeutsamen individuellen Persönlichkeit" das Problem nur verhülle, weil letzten Endes auch er nur eine Frage der naturwissenschaftlichen Begriffsbildung im Sinne etwa der Entwicklung chemischer Begriffe betreffen müßte, so würde demgegenüber darauf zu verweisen sein, daß die naturwissenschaftliche Begriffsbildung das Moment der Individualität überhaupt nicht kennt. Das Individuelle ist für die Naturwissenschaft höchstens ein "Grenzfall", der vorausgesetzt Inbegriff immer neuer Subsumtionsmöglichkeiten. Es ist aber als Individuelles niemals Objekt oder Produkt der naturwissenschaftlichen Forschung. CASSIRER hat ohne Zweifel recht: "Jeder echte naturwissenschaftliche Begriff beweist seine Fruchtbarkeit eben darin, daß er einen Weg zu neuen, bisher nicht bekannten Gebieten von  Tatsachen  weist." (52) Aber  das  gerade ist die Frage: ob dieses "Faktische" nicht ein Faktisches für und nur für die naturwissenschaftliche "Theorie" ist. Das "Einzelne", das der Naturforscher fixiert, ist - niemand hat das überzeugender dargetan als CASSIRER - ein Träger der von der Naturwissenschaft unter der Herrschaft des Gesetzesgedankens geforderten Relationen. Es ist der durch die Beziehung auf Wahrnehmungen markierte Durchgangspunkt solcher Relationsketten. Es weist auf sie hin nach vorwärts und nach rückwärts und sein naturwissenschaftlicher Wert, der nur in Beziehung auf den Gesetzesbegriff bestimmbar ist, erschöpft sich in diesen Hinweisen; d. h. in seiner Funktion als Glied einer "Reihe", deren Prinzip eben der im spezifischen Sinn der Erfahrung bestimmte Gesetzesbegriff ist.

Aber gerade in Rücksicht auf diese seine Funktion, oder, was das gleiche bedeutet, in Anbetracht seiner Beziehung auf die  Wahrnehmung,  ist seine Bedeutung auch anderweitig, und zwar nach zwei Richtungen hin bestimmt und abgegrenzt: einmal nach der Seite der Mathematik hin, dann aber in Hinsicht auf die Geschichte. Die Analogie mit der mathematischen Reihe ist ja in der naturwissenschaftlichen, um diesen Punkt unter anderen Gesichtspunkten noch einmal zu berühren, sicherlich vorhanden. Aber sie läuft Gefahr zum inhaltslosen Schema zu werden, wo die "Ordnung zwischen Denkschritten und Denkgegenständen" derjenigen "des Besonderen selbst" ohne weiteres gleichgesetzt wird. (53) Dieses Besondere  hat  eben jene "zeitliche Wirklichkeit", (54) die der Zahlenfolge fehlt. Und wenn uns CASSIRER sagt: "Die Drei  folgt  auf die Zwei nicht, wie etwa auf den Blitz der Donner, da beide keine zeitliche Wirklichkeit, sondern lediglich idealen logischen Bestand besitzen" - so ist damit der entscheidende Differenzpunkt zwischen einer Theorie der "Reihe": Blitz-Donner auch in ihrer naturgesetzlichen, also nicht rein zeitlichen, Qualität und einer Zahlenfolge mit einer Klarheit markiert, aus der die Theorie jener Differenz Nutzen ziehen muß. Die  Essenz  des "Einzelnen" geht eben zum Unterschied von der der Zahl niemals in seinem "Stellenwert auf". Es gibt kein "Einzelnes" im Rahmen der wissenschaftlichen Erfahrung, von dem man erklären könnte, was für die arithmetische Reihe ohne Zweifel gilt: "Nachdem durch eine ursprüngliche Setzung ein bestimmter Ausgangspunkt fixiert ist, werden alle weiteren Elemente dadurch gegeben, daß eine Beziehung angegeben wird, die in fortgesetzter Anwendung alle Glieder des Komplexes erzeugt." (55) Kraft seiner immanenten Beziehung auf die Wahrnehmung ist das Einzelne als "Reihenglied" der naturwissenschaftlichen Erfahrung nicht ein Moment unbeschränkter Progression von gleicher Richtung und die Naturwissenschaft selbst nicht "ein Gefüge idealer Gegenstände, deren gesamter Inhalt in ihren gegenseitigen Beziehungen erschöpft ist." (56) Es ist vielmehr - wenn das Gleichnis gestattet wäre - wie eine Umschaltung, deren technische Bedeutung freilich auch nur in und aus dem Zusammenhang des Ganzen eines technischen Systems verstanden werden kann, die aber zugleich als entscheidendes Moment das Gefüge dieses technischen Systems selbst bestimmt. Es ist leicht zu bemerken, was dieses Gleichnis - da alle naturwissenschaftlichen Vergleiche in Fragen des  Begriffs  der Naturwissenschaft eine petitio principii [es wird vorausgesetzt, was erst zu beweisen ist - wp] involvieren - verfehlen muß. Aber es ist ebenso leicht zu erkennen, was es in diesem Zusammenhang soll. Es will das Einzelne als Differenzierungsmittelpunk für das Reihenprinzip kennzeichnen. Es will ein Symbol sein für den Gedanken der grundsätzlichen Verschiedenheit der naturwissenschaftichen und der arithmetischen Reihe: ist jene eine Reihe nur  im Hinblick  auf das Einzelne und Besondere, so ist es diese nur, weil sie "bei der Betrachtung eines einfach unendlichen durch eine Abbildung φ geordneten Systems  N  von der besonderen Beschaffenheit der Elemente gänzlich absieht, lediglich ihre Unterscheidbarkeit festhält und nur die Beziehungen auffasst, in die sie durch die ordnende Abbildung φ zueinander gesetzt sind." (57) Es könnte - so darf man wohl zusammenfassend erklären - mit Recht die Frage aufgeworfen werden, ob denn unter solchen Umständen der Begriff der  Reihe  den logischen Tatbestand der Naturwissenschaft noch adäquat zu kennzeichnen geeignet erschiene. Aber das ist schließlich letzten Endes eine terminologische Angelegenheit und es mag sich in Verfolgung bestimmter didaktischer Ziele gelegentlich vielleicht sogar in hohem Grade empfehlen, hier selbst von entscheidenden Unterschieden zu abstrahieren. Handelt es sich aber um die theoretische Klärung methodologischer Grundprobleme, dann dürfen die genannten Unterschiede nicht nur nicht übersehen, dann müssen sie vielmehr geradezu in den Mittelpunk der Überlegung gerückt werden. Muß man also - um das Problem so zu wenden - aus der Theorie der Mathematik auch die letzte Spur jenes flachen Sensualismus der MILLschen Logik verbannen, so hieße es andererseits die Theorie der Naturwissenschaft eben diesem Sensualismus gerade  da  rückhaltlos auszuliefern, wo das Spezifische der naturwissenschaftlichen Forschung, die Beziehung auf die Erfahrung in Frage kommt, wollte man sich der Illusion einer  erschöpfenden  mathematischen Bestimmtheit ihrer Struktur hingeben. Der gleichen Erwägung entspringt die Einsicht, daß vollends der für die Methodologie der Naturforschung geradezu grundlegende logische Tatbestand der  Subsumtion  dem Kompetenzbereich des mathematischen Reihenbegriffs entzogen ist; - eine Einsicht, die oben im Satz von der Unableitbarkeit des kategorischen Teils der Aussage aus dem hypothetischen schon ihren Ausdruck gefunden.

Man wird also m.a.W. erklären dürfen: Entweder das Reihenprinzip der Mathematik erfährt in der Naturwissenschaft eine grundsätzliche Veränderung seines Wesens im Sinne der Forderungen möglicher Subsumtion oder aber es erweist sich als zur Bewältigung der methodischen Aufgaben der Naturforschung - ungeachtet aller seiner positiven Beziehungen zu diesen - grundsätzlich unzulänglich. - Die Streitfrage ist nicht von heute. Die Grenzen der Leistungsfähigkeit des "Laplaceschen Geistes", die "ursprünglichen Kollokationen" [häufig auftretende Wortverbindungen - wp], der Kampf der Mathematik gegen den Empirismus in der Begründung ihrer Voraussetzungen und ihrer Methode auf der einen, das - in seinen Äußerungsformen vielfach ebenso dogmatische wie naive - Mißtrauen gerade derjenigen naturwissenschaftlichen Sonderdisziplinen gegen die Mathematisierung der Naturforschung, in welchen die "Erfahrung" alles bedeutet - man denke etwa an die Biologie - auf der anderen Seite; - das alles sind ebnsoviele, wenngleich historisch und sachlich verschiedenwertige Symptome der grundsätzlichen Unzulänglichkeit des Begriffs der mathematischen Reihe für die Bestimmung desjenigen der naturwissenschaftlichen Methode.

Wir fassen zusammen: Das "Einzelne" und "Tatsächliche" als Moment der naturwissenschaftlichen Forschung ist überall eingegliedert in einen Zusammenhang von Beziehungen, kraft dessen es eine vom "Individuellen" der Geschichte grundsätzlich verschiedene methodologische Valenz erhält. Es ist ein "Einzelnes" und "Tatsächliches" nur im Hinblick auf jenen Zusammenhang. Auch als Produkt von Experiment, Wägung oder Messung trägt es den Stempel der Methode an sich, der Experiment, Wägung und Messung selbst ihr Dasein verdanken. Es gibt keine naturwissenschaftliche "Tatsache" außerhalb der naturwissenschaftlichen  Methode  und  wo  es der Fall zu sein scheint, da ist der entscheidende methodische Zusammenhang bewußt oder unbewußt impliziert und vorweggenommen: "Wir besitzen die  Tatsachen  nur kraft der  Gesamtheit  der Begriffe, wie wir die Begriffe andererseits nur mit Rücksicht auf die Totalität der möglichen Erfahrung konzipieren." (58) Der naturwissenschaftliche Zusammenhang selbst aber ist nicht der der mathematischen Reihe.  Was  in dieser gegenüber kennzeichnet, ist die auf seine eigene bestimmend zurückwirkende Beziehung des "Einzelnen" in ihm auf das "Gegebene" der Wahrnehmung im Sinne der Forderungen möglicher Subsumtion. Man darf - anders gesagt - diese Bezieung dem Reihenzusammenhang als solchen nicht als selbständigen Faktor gegenüberstellen; und wie in der Mathematik ist auch hier das "Einzelne" durch die "Reihe" determiniert. Aber die Struktur der "Reihe" ist im Hinblick auf die eigenartige Bestimmtheit des "Einzelnen" durch Wahrnehmungen eine von der mathematischen grundverschiedene. Und gerade weil eben auch  hier  "Reihenglied" und "Reihenprinzip" "durchgehend aufeinander angewiesen sind", ist die naturwissenschaftliche Reihe von der mathematischen grundsätzlich unterschieden. - Eine eigenartige "Beziehung auf die  Wahrnehmung"  ist es denn ferner auch, was der  historischen Reihe  - wenn dieser Ausdruck gestattet ist - den beiden anderen gegenüber das charakteristische Gepräge gibt. Das historisch "Einzelne" ist m.a.W., in der für den Gegensatz zur Naturwissenschaft überhaupt in Betracht kommenden Sphäre, durch die Eigenart dieser Beziehung auf die Wahrnehmung gekennzeichnet. Auch das Spezifische der "historischen Reihe" gelangt mithin an einer solchen Beziehung und durch sie zur Ausprägung. Sie schließt, gleich der mathematischen, jede Subsumtion aus, aber nicht, weil es, wie in dieser, einen zu subsumierenden Faktor überhaupt nicht gibt; sondern; weil der Begriff der Subsumtion die Beziehung auf die Wahrnehmung hier in keiner Weise zu repräsentieren vermag. Das "Besondere" ist hier ein naturwissenschaftlich unableitbares, es ist ein "Individuelles"; das "Allgemeine" demgemäß niemals, wie das Naturgesetz, "ein Satz mit einem Wenn". Es ist nicht eine These, mit deren Inhalt die Geltung eines historischen Urteils zusammenhängt, sondern ein Prinzip,  gemäß  welchem dieses Urteil als solches gefällt wird. (59) In der arithmetischen Reihe fallen die Definitionen des "Besonderen" und des "Allgemeinen" zusammen. (60) In der naturwissenschaftlichen und in der historischen treten sie, wenngleich in unlösbarer Wechselbeziehung stehend, nach  verschiedenen Prinzipien  auseinander.

Und so weit geht die Komplexion der Verhältnisse, daß auch die  Reihen  als solche der Beziehungen  aufeinander  nicht entbehren. Das heißt, um diesem Gedanken eine konkrete Fassung zu geben: Wie die mathematischen Geltungsverhältnisse in die Struktur auch des naturwissenschaftlichen Begriffs bestimmend eingreifen, so darf man auch den historischen - in seinem hervorstechendsten Unterschied zu jenem - als ein von den Forderungen des naturwissenschaftlichen Gesetzesbegriffs beherrschtes, aber in ihrer Bedeutung durch die Erfüllung dieser Forderungen gleichwohl nicht erschöpftes System eigenartiger Beziehungen auf die Wahrnehmung bezeichnen. Wurzelt in solchen Überlegungen einerseits das Verständnis für die tiefe methodologische Bedeutung der "Mittelgebiete" (61) und die noch keineswegs erfüllte Forderung einer relationstheoretischen Analyse der letzteren, so warnen sie auf der anderen Seite vor den ernsten Gefahren einer schematisierenden Ausdehnung der Kompetenz des mathematischen Reihenbegriffs. Die Verschlingung, Interpolation und Superposition der Relationen gestalten den historischen Begriff zum denkbar komplexesten Vertreter des Reihengedankens und fast fehlt durch solche Komplexion der arithmetischen Besonderung dieses Gedankens für die Theorie des historischen Begriffs jegliche methodologische Bedeutung.

Das ist es im wesentlichen, was in freier Interpretation der RICKERTschen Lehre vom Geschichtsbegriff gegen dessen scharfe Kritik durch CASSIRER eingewandt werden muß. Und, was CASSIRER von den Gegenständen der Ethik und der Ästhetik erklärt: "Der naturwissenschaftliche Begriff leugnet und vernichtet das Objekt der Ethik und Ästhetik nicht, wenngleich er es mit seinen Mitteln nicht aufzubauen vermag" (62) - das gilt ohne Einschränkung auch für das Verhältnis des naturwissenschaftlichen Begriffs zum Gegenstand und zur Methode der Geschichte. Unter solchen Voraussetzungen aber ist auch das "Einzelne", das "als unendlich ferner Punkt die Richtung der Erkenntnis" bestimmt, (63) in Naturforschung und Geschichte nicht das Gleiche. CASSIRER hat durchaus recht: "Das  Individuum  der Naturwissenschaft umfaßt und erschöpft weder das Individuum der ästetischen Betrachtung, noch die sittlichen Persönlichkeiten, die die Subjekte der Geschichte bilden." Aber nicht deshalb, weil die Geschichte jenen "unendlich fernen und theoretisch undefinierten Punkt" des "Einzelnen", welcher der Naturforschung als nie erreichtes Ziel die Richtung weist, zu ihrem Gegenstand hat, sondern vielmehr, weil das Einzelne, auch in seiner relativen Unbestimmtheit, da wie dort von den Begriffen der durch die Methoden bestimmten Objekte umgrenzt und determiniert wird. Die Methode schafft sich in dem Objekt die ihren eigenen Bedingungen angepaßte Wirklichkeit; diese "fliehen", hieße für die Methoden wissenschaftlicher Forschung unter solchen Umständen sich selbst verleugnen. (64)
LITERATUR - Richard Hönigswald, Zur Wissenschaftstheorie und -systematik (Mit besonderer Rücksicht auf Heinrich Rickerts "Kulturwissenschaft und Naturwissenschaft"), Kantstudien 17, Berlin 1912
    Anmerkungen
    22) ERNST CASSIRER, Substanzbegriff und Funktionsbegriff, 1910. Viertes Kapitel IX. Vgl. auch M. FRISCHEISEN-KÖHLER, die Grenzen der naturwissenschaftlichen Begriffsbildung, Archiv für systematische Philosophie, XII insbesondere 2. und 3.
    23) K. u. N. Seite 41
    24) RICKERT, Die Grenzen der naturwissenschaftlichen Begriffsbildung, 1902, Seite 69
    25) ERNST CASSIRER, Substanzbegriff und Funktionsbegriff, 1910, Seite 301
    26) ERNST CASSIRER, Substanzbegriff und Funktionsbegriff, 1910, Seite 301
    27) K. u. N. Seite 41
    28) K. u. N. Seite 41
    29) ERNST CASSIRER, Das Erkenntnisproblem in der Philosophie und Wissenschaft der neuen Zeit, Erster Band 1906, Seite 295
    30) ERNST CASSIRER, Substanzbegriff und Funktionsbegriff, Seite 310. Vgl. hierzu auch BAUCH, Studien zur Philosophie der exakten Wissenschaften 1911, Seite 208
    31) ERNST CASSIRER, Substanzbegriff und Funktionsbegriff, Seite 297
    32) Vgl. ERNST CASSIRER, Substanzbegriff und Funktionsbegriff, Seite 297
    33) ERNST CASSIRER, Substanzbegriff und Funktionsbegriff, Seite 307
    34) Vgl. hierzu meine Besprechung von BRUNO BAUCHs "Immanuel Kant" in der deutschen Literaturzeitung vom 29. Juli 1911
    35) Vgl. PAUL NATORP, Logik in Leitsätzen zu akademischen Vorlesungen, Marburg 1904, Seite 49
    36) ERNST CASSIRER, Substanzbegriff und Funktionsbegriff, Seite 47
    37) ERNST CASSIRER, Substanzbegriff und Funktionsbegriff, Seite 303
    38) Dr. SERGIUS HESSEN, Individuelle Kausalität, Studien zum transzendentalen Empirismus. Ergänzungsheft der "Kantstudien", Berlin 1909
    39) ALOIS RIEHL, Logik und Erkenntnistheorie in "Kultur der Gegenwart", Teil 1, Abt. VI, 1907, Seite 98
    40) Vgl. hierzu RIEHL, Beiträge zur Logik, Vierteljahrsschrift für wissenschaftliche Philosophie, 1892, Seite 144f
    41) HESSEN, Individuelle Kausalität, Seite 35. Dahingestellt bleibt es dabei, inwieweit HESSENs oben bestrittene These, wie dieser es andeutet, auf den Satz RICKERTs zurückweist: "Wir  erkennen  die kausale Notwendigkeit nur im räumlich-zeitlichen Schema des überall und immer." Denn auch dieses Schema involviert an sich noch keineswegs den Gedanken der Subsumtion. "Der Raum ist kein diskursiver oder, wie man sagt, allgemeiner Begriff usw. vgl. KANT, Kritik der reinen Vernunft, 2. Auflage, Seite 39
    42) ERNST CASSIRER, Substanzbegriff und Funktionsbegriff, Seite 303
    43) Vgl. K.u.N. Seite 95
    44) ERNST CASSIRER, Substanzbegriff und Funktionsbegriff, Seite 302f
    45) Vgl. MEDICUS, Kant und Ranke, Kantstudien Bd. VIII
    46) Vgl. die bedeutsamen Ansätze hierzu u. a. bei SIGWART, Logik Bd. I, 3. Aufl. 1904, Seite 487f
    47) Vgl. meine Abhandlung: Vom allgemeinen System der Wissenschaften. Philosophische Wochenschrift, Bd. 4, Nr. 6/7, 1906
    48) Vgl hierzu RITSCHL, Die Causalbetrachtung in den Geisteswissenschaften, Bonn 1901, Seite 18f
    49) ERNST CASSIRER, Substanzbegriff und Funktionsbegriff, Seite 302f
    50) ERNST CASSIRER, Substanzbegriff und Funktionsbegriff, Seite 298
    51) ERNST CASSIRER, Substanzbegriff und Funktionsbegriff, Seite 299
    52) ERNST CASSIRER, Substanzbegriff und Funktionsbegriff, Seite 298
    53) ERNST CASSIRER, Substanzbegriff und Funktionsbegriff, Seite 47 und 298
    54) ERNST CASSIRER, Substanzbegriff und Funktionsbegriff, Seite 51
    55) ERNST CASSIRER, Substanzbegriff und Funktionsbegriff, Seite 47
    56) ERNST CASSIRER, Substanzbegriff und Funktionsbegriff, Seite 51
    57) DEDEKIND, Was sind und was sollen die Zahlen, 2. Auflage 1893, § 6
    58) ERNST CASSIRER, Substanzbegriff und Funktionsbegriff, Seite 194
    59) Zu dieser Unterscheidung vgl. u. a. RIEHL, Beiträge zur Logik, Vierteljahrsschrift für wissenschaftliche Philosophie, 1892
    60) Es würde im Rahmen dieser Abhandlung zu weit führen, wollte man diesen Satz auch der Tatsache der Differenzierung gegenüber durchführen, welche der Reihengedanke innerhalb der Mathematik selbst in mannigfacher Form erfährt. In dem vorliegenden Zusammenhang kennzeichnet er das Prinzip der mathematischen Reihe mit ausreichender Schärfe.
    61) RICKERT, K. u. N. Seite 106
    62) ERNST CASSIRER, Substanzbegriff und Funktionsbegriff, Seite 309
    63) ERNST CASSIRER, Substanzbegriff und Funktionsbegriff, Seite 309
    64) Vgl. hierzu RICKERT, K. u. N. Seite 42