ra-2KohlerCroceBratuscheckFulciDahnAffolterKohler    
 
JOSEF KOHLER
(1849-1919)
Das Problem der
Rechtsphilosophie


"Weil das Recht relativ und durch die Kulturinteressen beeinflußt ist, glaubte man, daß es über der Grundgedanken entbehrt; man ließ alle Unterschiede zwischen dem sein sollenden und dem seienden Recht fahren und kam schließlich zu dem abenteuerlichen Ergebnis: das Recht, das besteht, ist das sein sollende und das eine ist so gerecht wie das andere."

"Man muß doch erkennen, daß all unsere Wissenschaft niemals bei den sinnlichen Wahrnehmungen stehen bleibt, sondern die Wahrnehmungen verbindet und daraus Gesetze abzuleiten versucht, sei es nun auf dem Weg des auflösenden Schlusses oder auf dem Weg der Zusammenfassung."

"Die ganze Anschauung also, welche die Philosophie aus der Wissenschaft entfernen und die Wissenschaft einfach auf den sinnlichen Daten aufbauen will, ist unhaltbar; nicht nur ist die Philosophie eine Wissenschaft, sondern ohne Philosophie keine Wissenschaft."

"Der aus Frankreich herübergebrachte Positivismus ist eine dürftige und ungenügende Weltanschauung oder vielmehr das Gegenteil einer Weltanschauung: er ist nichts anderes als ein verwässerter Materialismus und ein Rückschritt gegenüber der Tat der Enzyklopädisten. Er gleicht dem Beobachter, der bei einem aufgeführten Musikwerk nur die Schallwellen erkennt und sie etwa in ihre feinsten Einzelheiten erforscht, aber nichts hört und von der Bedeutung des Ganzen keine Ahnung hat."

§ 1. Nachdem man 50 Jahre lang die Philosophie vollständig aus der Rechtswissenschaft zurückgedrängt hatte und kaum noch von der Rechtsphilosophie sprach, sie meist auch nur deshalb in den Vorlesungen mit führte, weil es einmal so üblich war, nachdem wir vollständig in das unphilosophische Zeitalter eingerückt waren, bis schließlich durch die Plattheiten JHERINGs auf einmal die Welt erschrocken aufgerüttelt wurde und man bestürzt fragte, ob denn derartige Seichtigkeiten die Blüte des neuzeitlichen Denkens sind, ist nunmehr ein erfreulicher Umschwung eingetreten, und man hat eingesehen, daß das Recht vor allem der Philosophie bedarf und daß ohne sie alle unsere Bestrebungen nur die aufgelösten Teile sind, denen jede zusammenfassende Kraft fehlt. Der Satz der geschichtlichen Rechtsschule von der Relativität des Rechts, den ja auch wir in der vergleichenden Rechtswissenschaft immer und immer wieder betonen, ist völlig mißverstanden worden. Weil das Recht relativ und durch die Kulturinteressen beeinflußt ist, glaubte man, daß es über der Grundgedanken entbehrt; man ließ alle Unterschiede zwischen dem sein sollenden und dem seienden Recht fahren und kam schließlich zu dem abenteuerlichen Ergebnis: das Recht, das besteht, ist das sein sollende und das eine ist so gerecht wie das andere. Es wäre daher ebenso gerecht, wenn ein Gesetz bestimmt, daß die kleinen Kinder aufgezogen werden müssen, als wenn ein anderes die Vorschrift gäbe, daß man die Zwillinge ermorden oder jedes dritte Mädchen ins Wasser werfen soll. Und wenn ein Gesetz etwa verlangt, daß die Bürger in den Figuren der 66-Karten [Kartenspiel mit König, Ober, Unter, Dame - wp] auf der Straße zu erscheinen haben, so wäre dies ebenso gerecht, als wenn man den Mörder im Rathaus bewirtet und den bravsten Mann an den Galgen knüpft. Derartige Auswüchse des Positivismus waren so haarsträubend, daß die richtige Idee, die ich schon seit Jahren lehre, nicht mehr verborgen bleiben konnte, nämlich: das Recht ist zwar relativ, aber es hat seine allgemeinen Bestimmung im Kulturleben des Volkes und soll eine Förderung des Kulturlebens sein. So verschieden es im Einzelnen ist, so gleichartig ist die Grundbestrebung, nämlich die Kulturförderung durch die Zwangsordnung der Dinge, und wenn es kein absolutes Recht gibt für alle Zeiten, so gibt es doch eine für alle Zeiten gültige Beziehungsnorm, nämlich die Beziehungsnorm zwischen den Recht und zwischen der Kultur, die nur eben bei der unendlichen Verschiedenheit der menschlichen Bildungszustände einen verschiedenen Inhalt annehmen muß; ganz ebenso wie die organischen Wesen von einem einheitlichen Trieb erfaßt sind, der aber nach Maßgabe der Daseinsbedingungen zu den mannigfaltigsten Einzelgestaltungen führen wird.

Dies ist die einzig richtige Versöhnung zwischen der Rechtsphilosophie und der Rechtsgeschichte, und diese Versöhnung war angebahnt durch den Gedanken, daß das Recht eine Kulturerscheinung, und durch den zweiten Gedanken, daß die Kultur der Menschen eine ungeheuer mannigfaltige ist.

Die Kultur aber ist die Entwicklung der in der Menschheit liegenden Kräfte zu einer der Bestimmung der Menschheit entsprechenden Gestaltung.

Ist auf eine solche Weise das Recht in den Strom der Kultur hineingestellt, so ist es zu gleicher Zeit hineingestellt in die ganze Entwicklungsgeschichte der Menschheit, denn Kulturgeschichte ist Entwicklungsgeschichte; und folglich kann das Recht nur erkannt werden als geschichtliches Ergebnis des menschlichen Bildungsbestrebens und als ein den Erfordernissen der Weltentwicklung entsprechendes Mittel der Weiterbildung und des Weltfortschritts.

Wer daher das Recht erkennen will, der muß die Kultur erkennen und muß erkennen, welche Ziele die menschliche Kultur verfolgt; dies führt uns sofort in die Philosophie hinein, und wie jeder Teil der Philosophie, so kann auch dieser nur im Zusammenhang erkannt werden. Nur wer eine Weltanschauung die seinige nennt, nur der kann die Kulturentwicklung in ihrer Bedeutung erfassen und die Elemente würdigen, die teils Erzeugnisse der Kultur, teils Förderungsmittel ihrer Weiterbildung sind. Das hätte nie verkannt werden sollen, und völlig verkehrt ist die Anschauung, als ob eine Weltphilosophie überhaupt nur Sache des Glaubens, nicht auch des Wissens sein könne; denn wenn der Glaube in einer Gefühlsweise die Denkbahnen überspringt und sich eine intuitive Brücke baut zu den höchsten Problemen, so ist damit ausgeschlossen, daß unser eigenstes Denken ebenfalls die Probleme der Welt ins Auge faßt und daß wir mit den Hilfsmitteln der strengsten Wissenschaft sie in Angriff nehmen und zu lösen suchen.

§ 2. Nichts Verkehrteres gibt es als jene positivistische Weltanschauung, die einfach von gegebenen Daten ausgeht und nicht glaubt, daß wir in das Innere eindringen können. Was man in dieser Hinsicht behauptet, ist schon längst vorher durch die griechischen Sophisten aufgestellt und schon längst durch die tiefere griechische Philosophie widerlegt worden. (1)

Vor allem kann keine Weltanschauung der einen großen Frage entraten, wie wir uns zur Außenwelt stellen sollen, ob wir sie nur als das Ergebnis unserer eigenen inneren Vorstellung zu betrachten haben, oder ob unserer Vorstellung etwas Äußeres zugrunde liegt, das in gleicher Weise auch besteht, wenn wir uns selbst und unser ganzes Wesen wegdenken. Nehmen wir an, daß die ganze Anschauung, die wir von Dingen haben, ein einziger großer Trug unseres Inneren ist oder daß die Dinge der Außenwelt nach ihrer Einwirkung auf uns in unserem Inneren eine solche Fälschung erfahren, daß wir nicht in der Lage sind, durch eine Verbesserung der Fehler das Richtige herauszufinden, dann müssen wir überhaupt unsere Wissenschaft aufgeben und uns dem öden Skeptizismus widmen. Keine Wissenschaft kann daher über diese erkenntnistheoretische Frage hinauskommen. Diese Frage aber kann nur auf philosophischem Weg, nicht durch die Mittel der Sinneserkenntnis gelöst werden; denn es handelt sich hier gerade darum, zu erforschen, welche Beziehung diese Sinneserkenntnis zur Außenwelt hat, und diese Frage liegt über der sinnlichen Wahrnehmung.

Dazu kommt noch das Weitere, daß, selbst wenn man nicht so weit in das Wesen der Sache dringt, man doch erkennen muß, daß all unsere Wissenschaft niemals bei den sinnlichen Wahrnehmungen stehen bleibt, sondern die Wahrnehmungen verbindet und daraus Gesetze abzuleiten versucht, sei es nun auf dem Weg des auflösenden Schlusses oder auf dem Weg der Zusammenfassung; und wenn man insbesondere kraft der Beobachtung (Induktion) schließen will, so muß dem Induktionsschluß eine Beziehung des Geistes zur Welt des Geschehens zugrunde liegen: denn wir müssen doch eine Grundlage dafür haben, daß unsere Schlußfolgerungen keine müßigen Hirngespinste sind, sondern uns auf Ergebnisse bringen, die mit der Welt außerhalb unserer selbst übereinstimmen. Wer sich keine Brücken baut zwischen unserem Denken und der Außenwelt, der arbeitet zum Voraus schon ohne Halt und ohne jeden Standpunkt. Wem Begriffe und Denken nichts sind, der kann auch nicht über die erste Beobachtung hinaus! Wer irgendetwas Wissenschaftliches leisten will, muß sich klar werden, was das menschliche Denken bedeutet und in welchem Verhältnis es zur Welt der Erscheinungen steht. Das ist aber nur möglich durch die Philosophie.

Die ganze Anschauung also, welche die Philosophie aus der Wissenschaft entfernen und die Wissenschaft einfach auf den sinnlichen Daten aufbauen will, ist unhaltbar; nicht nur ist die Philosophie eine Wissenschaft, sondern ohne Philosophie keine Wissenschaft.

Wenn wir nun aber doch in der Wissenschaft Gesetze aufstellen, die niemand sieht und hört, wenn wir einen Raumbegriff annehmen, den niemand mit den Sinnen wahrgenommen hat, wenn wir aus der Vielheit der ähnlichen Eindrücke Induktionsfolgerungen ziehen, so ist es nur ein weiterer Schritt, daß wir auch in das Gebiet der Metaphysik steigen. Wir schließen aus dem Sein und Werden, daß dem Ganzen eine mit unbewußtem Zweckstreben ausgestattete Gesamtkraft zugrunde liegt, und wie wir die Organe des Einzelwesens zu einem Gesamtorganismus darstellen, so kommen wir zur Überzeugung, daß auch der Geschichte eine organische Entwicklung zugrunde liegt; und wenn wir die zeitliche Entfaltung der Dinge betrachten, so nehmen wir das merkwürdige Schauspiel wahr, daß wir in der späteren Entwicklung die Weiterbildung der Keime erblicken, die in der Anlage bereits vorhanden waren. Wir ersehen, daß nicht nur Pflanzen und Tiere, sondern daß auch Gesamtheiten, daß ganze Völker einen bestimmten Fortschritt aufweisen, daß in der Gesamtheit sich ein Völkercharakter darstellt (2), und daß jedes Volk gewisse Eigentümlichkeiten zeigt, die es von andern unterscheiden; und auf solche Weise gelangen wir dazu, das zeitliche Werden nach einer gewissen Kausalität zu verknüpfen und den Satz aufzustellen, daß es undenkbar ist, daß eine solche Entwicklung sich in atomistischer Weise vollzieht und daß die Einzelwesen ohne inneren Zusammenhang nebeneinander stehen.

Auf solche Weise gelangen wir zu den Grenzen des sogenannten empirischen Erkennens, und die Frage über die Bedeutung und Bestimmung der Kultur führt uns über die Schranken des empirischen Wissens hinaus, in die Welt der sogenannten Metaphysik hinein. Hier ist manches problematisch, denn wie können wir auf diesen Höhen zur letzten Erkenntnis gelangen? Aber immerhin ist das eine sicher, daß die Menschheit Beziehungen zum Weltganzen hat und die Kulturentwicklung der Menschheit mit den Zwecken des Weltgeschickes in Verbindung steht. Wer daher in der Schöpfung nur ein zusammenhangloses Weben äußerlicher Kräfte sieht, der zeigt, daß er nicht bis zu dieser Stufe des Denkens gelangt ist; er kann hier überhaupt nicht mitreden: ihm fehlt jedes Erkennungsvermögen, um die Bedeutung der ganzen Menschheitsentwicklung auch nur zu ahnen; ihm bleibt aber auch die ganze Kultur unverständlich: er vermag jedenfalls keine Anknüpfung zu finden und kann im Ganzen nur ein Kaleidoskop erblicken, das ein beliebiges prismatisches Bild gibt, alles mit Zufälligkeiten und ohne Sinn und Folge.

Diese ganze Verknüpfung zwischen Kultur und zwischen Weltentwicklung verdanken wir zunächst den großen Denkern des Altertums; sie war die Idee des PLATO ebenso wie die des ARISTOTELES, aber am glänzendsten und nachdrücklichsten hat sie HEGEL in seinen gewaltigen Gedanken zum Ausdruck gebracht.

§ 3. Man hat HEGEL mit DARWIN verglichen; aber die Entwicklungslehre HEGELs greift viel tiefer als die mechanische und äußerliche Entwicklungslehre DARWINs. Sie sagt nicht etwa, daß sich kraft gewisser Zufälligkeiten die verschiedenen Arten vom Unvollkommenen zum Vollkommenen herangebildet haben, sondern sie geht davon aus, daß nichts wird, zu was die Bestimmung nicht im Vorhandenen bereits gelegen ist. Die Entwicklung ist daher eine weitere Entfaltung der im Innern liegenden Kräfte, und es handelt sich hier nicht etwa um bloße zoologische oder botanische Artenentwicklung, sondern es handelt sich um die ganze Entwicklung im Fortgang des Weltprozesses und vor allem um die Entwicklung der menschlichen Kultur.

Die Entwicklungslehre ist daher mit dem Problem der Zeit insofern verbunden, als dasjenige, was sich in der Zeit entwickelt, bereits an der Schwelle der Erscheinung im Keim vorhanden sein muß und nur in der Zeit keine weitere Entfaltung findet. Die Entwicklungslehre setzt daher zwar die Wirklichkeit der Zeit voraus, allein sie beruth andererseits auf der Erkenntnis, daß das Zeitliche auf einem Außerzeitlichen und Außerräumlichen beruth und daß über Raum und Zeit eine höhere Wesenheit schwebt. Die Entwicklungslehre beruth ferner auf dem Grundgedanken von Einheit und Mannigfaltigkeit und ihrer Versöhnung durch das Ursächlichkeitsgesetz: die Ursächlichkeit verbindet das Gestrige mit dem Heutigen zu einer irdisch-überirdischen Einheit.

Nur wem diese Probleme vertraut sind, der kann über die Philosophie des Rechts mitsprechen. Die Lösung der letzten Frage der Entwicklung liegt in der Relativität von Raum und Zeit, in der Relativität des Einheits- und Mannigfaltigkeitsbegriffs.

Raum und Zeit walten in der Welt der Erscheinung: sie sind kein Schein; sie sind Wirklichkeit. Die Ansicht, als ob sie nur eine subjektive Zutat unseres Geistes wären, ist irrig. Ihre Wirklichkeit wird nicht nur durch die Sinnfälligkeit unserer Beobachtung dargelegt, sondern auch durch unsere Körperlichkeit inmitten des gleichzeitigen oder verschiedenzeitigen Andersseins. Von selber zeigt unsere Körperlichkeit in der Welt der Erscheinungen ein Sonderdasein nach der Richtung von Raum und Zeit. Der Zweifel an einem solchen Sondersein wäre daher schließlich der Zweifel an unserer eigenen Körperlichkeit und damit an unserem eigen Wesen. Unser Wesen kann sich nicht aus Raum und Zeit herausflüchten, so daß es sich ihnen gegenüber als etwas anderes darstellen könnte: es muß in Raum und Zeit walten, und wenn wir daher an uns selbst glauben, so müssen wir auch an das Vorhandensein von Zeit und Raum glauben.

Wir nehmen Zeit und Raum an, und ebenso nehmen wir eine Einheit und Vielheit der Wesen an (3); die Lösung des Gegensatzes zwischen Einheit und Vielheit liegt im Gesetz der Ursächlichkeit, im Kausalgesetz: das Kausalgesetz verbindet die Einzelheiten zu einem großen Ganzen, es gibt damit zugleich der Geschichte ihren Halt; denn auch in der geschichtlichen Entwicklung sind die Einzelheiten durch das Gesetz des Grundes miteinander verknüpft, und dieses bildet die Gelenke und Fasern, welche die einzelnen Entwicklungsorgane zusammenhalten.

Aber wir glauben an all das in relativer Weise; denn wir sind überzeugt, daß er zeitlich-räumlich-ursächlichen Entwicklung ein zeit- und raumloses Ganzes zugrunde liegt, daß die Entwicklung im Licht dieser Gesamtheit zu erkennen ist, ja daß die Entwicklung erst durch die Annahme eines solchen Ganzen verstanden werden kann, da die Entwicklung voraussetzt, daß die Zukunft bereits im Schoß der Vergangenheit und Gegenwart liegt.

§ 4. Ich gehe von HEGEL aus, aber ich bleibe nicht bei HEGEL stehen. Die Weltauffassung HEGELs ist eine rein rationalistische: HEGEL findet, daß in unserem Denken ein stetes Setzen und Aufheben von Begriffen zu vermerken ist, und daß sich unsere geistige Entwicklung in der Art vollzieht, daß von dem einmal gesetzten Begriff das Richtige bleibt und das Unrichtige zerfällt. Die begriffliche Aufhebung ist aber nie eine volle Aufhebung, sondern nur die Reinigung des Gesetzten von seinen unlauteren Bestandteilen. Dies hat Hegel nun zu einer völligen Vergleichheitlichung in der Weltentwicklung geführt: das Sein ist Denken und das Denken ist Sein, und folglich ist die Entwicklung der Welt ebenfalls ein solches Setzen und Aufheben von Begriffen. Diese Vergleichheitlichung ist insofern richtig, als man das Weltdenken von unserem menschlichen Denken scheidet und die zweckstrebenden Bewegungen im Weltall als eine Art unbewußten Denkens betrachtet, sofern auch in ihnen eine geistiger Gehalt, ein vernünftiges Fortschreiten, eine vernunftentsprechende Entfaltung zu bemerken ist. Unrichtig wird aber die Vergleichheitlichung, wenn man sie in vermenschlichender Weise gestaltet, indem man das Denken des Weltalls dem Denken des Menschen vollständig angliedert. Das ist ebenso unrichtig wie die Annahme der Scholastiker, welche der Gottheit menschliches Denken und Wollen zugeschrieben haben. In diese Verirrung ist aber die Philosophie HEGELs ausgelaufen. Erhebt man sich darüber, dann erkennt man die Richtigkeit seines Systems, und dann ist es einem jeden sicher, daß die Weiterentwicklung der Philosophie hiervor und nur hiervor ausgehen muß: wir müssen nur eben das Denken des Weltalls vom menschlichen Denken scheiden; das Denken des Weltalls in Bezug auf den Menschen ist Kultur:
    Mein Schlaf ist Träumen,
    Mein Träumen, Sinnen,
    Mein Sinnen Walten des Wissens.
    Doch wenn ich schlafe,
    Wachen Nornen:
    Sie weben das Seil
    Und spinnen fromm, was ich weiß!
    (Wagner, Siegfried)
HEGELs Philosophie war ja nur insofern ein fehlgeschlagener Versuch, als sie die Kategorien des menschlichen Denkens auf die Art der Weltentwicklung übertragen hat. Wir müssen tiefer greifen, wir müssen durch eine reichliche Erfahrung die Gesetze der Weltentwicklung in der menschlichen Kultur kennen lernen; und erst von da aus kann es uns gelingen, über die Grundzüge der Entwicklung auf empirischem Weg das Nötige zu erfahren. Das ist das Wesen unseres Neuhegelianismus. Wir haben die große Entwicklungstheorie HEGELs, die Idee von der Einheit in der Vielheit, die Idee von der Relativität der Zeit aufrecht erhalten, suchen aber diese Idee durch eine reiche Erfahrung, durch tausendfältiges Studium der Völker mit Inhalt zu erfüllen und durch empirische Beobachtungen die Gesetze des Weltalls zu erkennen. Der Mißgriff HEGELs war seinerzeit unvermeidlich, da man damals noch nicht die nötige Kulturkenntnis hatte, um die Kulturentwicklung und ihre Kräfte zu erfassen, und um zu erforschen, in welcher Weise sich empirisch die Kulturentwicklung gestaltet. Das ist alles Sache der neueren Wissenschaft gewesen, und wir sind so weit gekommen, um sowohl für das Recht wie für die Religion gewisse in der menschlichen Seele liegende Bildner aufzuweisen, welche kulturschaffend wirken. Wer behauptet, daß die Philosophie HEGELs mit diesem seinem Irrtum steht und fällt, der zeigt, daß er HEGEL nicht erfaßt hat und Kern und Schale nicht zu unterscheiden weiß. Das mochte einem Mann wie STAHL hingehen - er hatte nicht nur seine eigene Flachheit, sondern auch seine Zeit zur Entschuldigung; heutzutage geht dies nicht mehr an.

Zur näheren Kennzeichnung des Neuhegelianismus gegenüber dem Althegeltum füge ich eine Ausführung bei, die ich anderwärts gelesen habe. (4)
    "Unrichtig war es allerdings von Hegel, anzunehmen, daß die große Welt mit ihrem Werden und Vergehen sich nach einer bestimmten Begriffsschablone abspielt. Wir haben uns daran gewöhnt, die in der vernünftigen Entwicklung enthaltenen, außerordentlich mannigfaltigen Lebenskeime nicht apriorisch zu betrachten, sondern die ungeheure Gestaltung der Tat in ihrer Wirklichkeit zu erkennen: die ihr entsprechende Vernünftigkeit ist eben ihr metaphysischer Hintergrund. Dem Wollen und Walten des Lebens ist ein ungeheurer Freipaß gegeben, und nicht «jeden Wochentag macht Gott die Zeche». Nur in größeren Zwischenräumen läßt sich die Gesetzlichkeit des Vernünftigen verstehen. Dies begreift der Neuhegelianismus: er weiß, daß eine unendliche Fülle von Einzelheiten die Weltgeschichte ausmacht, er sucht sie zu erkennen und erhebt sie zum Gegenstand seines Studiums; er weiß aber auch, daß hinter ihnen ein großes Ganzes steht: das Ganze ist die menschliche Kultur, die sich nach festen Gesetzen entwickeln muß."

    "So wir die hegelsche Vernunft zur menschlichen Kultur, und statt der dialektischen Bewegung haben wir die Kulturgeschichte in dem Sinne, daß ein Vielfaches, Mannigfaches geschieht, daß aber hinter allem Geschehen ein zeit- und raumloses Ganzes steht, das sich in der Zeit entwickelt, das die in ihm liegenden Lebenskeime zur Entfaltung bringt, so daß das geschichtliche Geschehen nicht etwa ein Chaos blinder Einzelheiten, nicht ein Hin- und Herwirbeln zufälliger Vernunftatome ist, sondern daß das geschichtliche Walten einem großartigen Zweck dient und daher vernünftig ist. Nur auf diese Weise wird die Geschichte zur Wissenschaft. Ein großes Verdienst war es namentlich, daß neuerdings Dilthey durch sein Studium der Werke des jungen Hegel uns einen neuen Blick in das Werden dieses Geistes verschafft hat, dessen Religionsphilosophie, Rechtsphilosophie und Ästhetik noch jetzt unsere Bewunderung erregen."

    "Der aus Frankreich herübergebrachte Positivismus ist eine dürftige und ungenügende Weltanschauung oder vielmehr das Gegenteil einer Weltanschauung: er ist nichts anderes als ein verwässerter Materialismus und ein Rückschritt gegenüber der Tat der Enzyklopädisten. Er gleicht dem Beobachter, der bei einem aufgeführten Musikwerk nur die Schallwellen erkennt und sie etwa in ihre feinsten Einzelheiten erforscht, aber nichts hört und von der Bedeutung des Ganzen keine Ahnung hat. Der Philosoph aber ähnelt dem, der zu hören versteht, und der mit einem Schlag erkennt, was die ungeheure Menge der mannigfaltigen und verschlungenen Schallwellen zu bedeuten hat: er erfaßt die Tragweite dieser Bewegungen, und er begreift die unendliche Tiefe des Musikstückes, das durch ihr Wirken verkörpert wird. Die Verbindung der beiderseitigen Erkenntnis, der Erkenntnis des Einzelnen wie des Ganzen, das ist die Tat des Neuhegelianismus."

    "Daß auch die schopenhauersche Philosophie, so sehr sich Schopenhauer dagegen verwahrte, im Grund und Wesen auf Hegel beruth, insofern als der schopenhauersche Weltwille, soll er überhaupt haltbar sein, nichts anderes als die Entwicklung der absoluten Vernunft im realen Werden ist, kann keinem Zweifel unterliegen. Weniger bekannt dürfte es sein, daß auch der Grundgedanke Nietzsches auf Hegel zurückführt. Das Hauptverdienst Nietzsches ist die Kennzeichnung der geschichtlichen Entwicklung und der in ihr waltenden Menschenseele in der Art, daß die Persönlichkeit durchaus nicht in ihrer einzelpersönlichen Wertschätzung betrachtet werden darf, sondern nur in dem, was ihr Wirken für die Geschichte bedeutet. In der geschichtlichen Bedeutung gewinnt die Persönlichkeit ihren absoluten Wert, der wohl zu unterscheiden ist von der individuellen Moralschätzung auf dem Gebiet des kleinen, beschränkten, zeitlichen Kreises, in dem die Einzelnen leben. Unvergleichlich wird dies von Hegel in der Rechtsphilosophie (Werke, Bd. VIII, Seite 424f) dargestellt:

    "Gerechtigkeit und Tugend, Unrecht, Gewalt und Laster, Talente und ihre Taten, die kleinen und die großen Leidenschaften, Schuld und Unschuld, Herrlichkeit des individuellen und des Volkslebens, Selbständigkeit, Glück und Unglück der Staaten und der Einzelnen haben in der Sphäre der bewußten Wirklichkeit ihre bestimmte Bedeutung und Wert und finden darin ihr Urteil und ihre, jedoch unvollkommene, Gerechtigkeit. Die Weltgeschichte fällt außer diesen Gesichtspunkten; in ihr erhält dasjenige notwendige Moment der Idee des Weltgeistes, welches gegenwärtig seine Stufe ist, sein absolutes Recht, und das darin lebende Volk und dessen Taten erhalten ihre Vollführung und Glück und Ruhm."

    "Besser kann es nicht ausgedrückt werden: die Weltgeschichte ist das Weltgericht, und der Übermensch ist nach dem zu beurteilen, was er der Weltgeschichte gewesen ist. Das hat also bereits der Begründer der Geschichtsphilosophie, Max Hegel, ausgesprochen." - -
Wenn man geltend gemacht hat, daß in unserem System ein Widerspruch besteht zwischen der realen rechtsvergleichenden und universalrechtsgeschichtlichen Wissenschaft einerseits und der Ideenlehre andererseits, die uns aus HEGELs Philosophie erwächst, so ist dies ein kurzsichtiger Irrtum; denn gerade in der Versöhnung der rationellen Idee mit der Wirklichkeit liegt das Große der heutigen Forschung; wir dürfen in der Fülle der Einzelheiten das Gesamte der Idee nicht vergessen, wir müssen in ihr die Ausflüsse des großen Gottesgedankens erkennen; das ist das Wesen des Neuhegelianismus: was wir im Einzelnen entdecken, schließt sich zum großen Ganzen.

Man hat noch einen anderen Widerspruch entdecken wollen, daß nämlich unser Pantheismus keinen Fortschritt ermöglicht, indem die Weltentwicklung von Anfang bis Ende eine göttliche ist, so daß der Anfang ebenso vernünftig ist wie die Folge. Das ist unrichtig: die Pflanze ist vernünftig vom Samen bis zum Schößling und bis zur Frucht, und doch zeigt sich darin eine Entwicklung, und so besteht eine Entwicklung des Weltfortschrittes von Anfang bis Ende, und gerade sie ist das Vernünftige: denn Fortschritt ist das Wesen der Welt. Eben weil das Ewige sich im Zeitenschoß zutage ringt, so muß eine Entwicklung walten; denn sonst wäre der ganze Prozeß kein Entwicklungsprozeß und das Walten der Gottheit wäre nicht ein dem Prozeß entsprechendes, es wäre im Widerspruch mit ihrem vernünftigen Sein.

Das hat allerdings SPINOZA noch unvollkommen erkannt: allein SPINOZA ist auch nicht das Musterbild unseres Pantheismus, sondern nur ein unvollständiger Vertreter; unser Pantheismus reicht in die geweihten Zeiten der großen indischen Philosophie hinein und berührt sich mit den Ideen der Sufis, des AVERROES und des Mystikers EKKEHARD! Des weiteren kann ich auf meine Schrift "Geist des Christentums" verweisen.

§ 5. Mit der Kulturentwicklung tritt nun das Recht in Verbindung: hier zeigt sich sofort seine gewaltige Aufgabe. Wie es keine Kultur ohne Religion gibt, so keine Kultur ohne Recht. Das Recht beruth auf der genossenschaftlichen Natur der Menschheit, welche von selber dazu führt, daß das Einzelwesen sich den Entwicklungsgesetzen der Gesamtheit fügt, so daß die Gesamtheit der Elemente eine gewisse Ordnung darstellen muß. Nur derjenige kann nach der inneren Begründung des Bestehens einer Rechtsordnung fragen, der die Menschheit atomistisch als eine Schar von Einzelwesen betrachtet und jedes dem Einzelwesen aufliegende Gesetz als eine Beschränkung und Fessel fühlt. Wer aber den Einzelnen als Glied des Ganzen erkennt, wer die Gottheit in seinen Willen aufnimmt, der kann die Frage nach dem Grund des Rechts gar nicht mehr aufwerfen, denn er weiß, daß eine solche Ordnung zu den Daseinsbedingungen der Menschheit und der menschlichen Kultur gehört.

Auf der anderen Seite ist sofort ersichtlich, daß nicht jedes Recht, welches irgendwie denkbar ist, einer Kulturperiode entspricht, sondern nur ein Recht, das dahin abzielt, gerade die in der betreffenden Kultur liegenden Keime zu enwickeln und dem Ideal dieser Kultur nahe zu kommen. Und hierbei werden nicht etwa bloß, wie man es vermeinte, die ökonomischen Verhältnisse, sondern es wird die ganze Denkweise der Menschheit von Bedeutung sein, namentlich auch die religiösen Bestrebungen: das Recht muß dazu beitragen, die religiöse Idee zu fördern und ihre Verwirklichung zu sichern, ebenso wie es dahin streben muß, dem Volk soviel an Wohlsein zu sichern, als nötig ist, damit der Lebenstrieb und die Luft zum Schaffen nicht erstirbt. Ferner wird die Verschiedenheit in der Entwicklung der Einzelpersönlichkeiten wesentlich in Betracht kommen: bei manchen Völkern wird die Persönlichkeit sich ohne weiteres dem allgemeinen Drang fügen, bei anderen ist sie selbständig geartet, mit einzelhaften Sonderbestrebungen erfüllt, und man muß hier die rechtliche Gestaltung ganz anders einrichten, um nicht mit den Leidenschaften, die jedem innewohnen, in ständigem Kampf zu geraten, und sie zum Streit zu reizen, anstatt sie zu Hebeln des Fortschritts zu gestalten. Man denke nur an die Entwicklung des Eigentums vom Gemeinschaftseigentum zum Sondereigentum, dan die Entwicklung der Ehe von der Gruppenehe zur Einzelehe, an die Entwicklung des Schuldrechts mit der Einwirkung des persönlichen Willens bei der Vertragsschließung, man denke an die ganze soziale Gesetzgebung, welche wiederum dem ungehinderten Freiheitstrieb der Vertragschließenden durch zwingendes Recht ein Halt entgegenruft und dgl.

Betrachten wir die Sache nach dieser Seite, so werden wir sagen: das Recht jeder Kulturperiode soll so gestaltet sein, daß es den Entwicklungskeimen eben dieser Kulturperiode entspricht, daß es dazu beiträgt, die ihr gemäße Gestaltung zu sichern und zu fördern. Diese Idee habe ich schon längst dargelegt, schon längst, bevor man den unschönen Ausdruck vom richtigen Recht gebrauchte. Allerdings ist es stets mein Bestreben gewesen, nicht beim richtigen Recht stehen zu bleiben, sondern darzulegen, wie es in der Kultur und wie die Kulturbestrebungen wieder in der Weltentwicklung wurzeln.

In dieser Beziehung gilt Folgendes:

Wenn die Rechtsphilosophie wirklich Rechtsphilosophie sein will, so muß sie vor allen Dingen Philosophie sein, d. h. sie muß sich anlehnen an eine Weltanschauung und das Recht mit dieser Weltanschauung in Verbindung setzen. Alle Betrachtungen über das beste Recht oder über den zu erstrebenden Rechtszustand sind ungenügend, wenn das Recht selbst in der Luft schwebt und die Wissenschaft uns nicht lehrt, welche Rolle es im Rat des Weltprozesses spielt: in einem solchen Fall steht die Rechtslehre auf der gleichen Stufe wie etwas das Bestreben, eine möglichst gute und zweckmäßige Sprache zu finden und ihren Wortschatz dahin zu entwickeln, daß sie recht voll und ausgiebig unsere Gedanken ausdrückt. Das ist Sprachpolitik, aber nicht Sprachphilosophie. Die Sprachphilosophie muß zunächst auf die *Psychologie der Sprache zurückgehen und sodann ermitteln, was die Sprache in der Entwicklung der menschlichen Seele und in der Entwicklung der sozialen Interessen, welchen die Sprache dient, zu bedeuten hat. Daran kann sich natürlich die Überlegung anschließen, welche Sprache am besten diesen Zwecken entspricht und welche Änderungen in ihrer Fassung zu erstreben sind, um den Hemmnissen unseres Fortschritts möglichst zu entgehen. Dann kann man ermessen, inwiefern die eine Sprache mehr der Prosa-Entwicklung der Gedanken, die andere mehr der Poesie entspricht, inwiefern die eine Sprache durch ihre Kürze und Folgekraft, die andere durch ihren vollautenden Rhythmus ein Förderungsmittel menschlicher Mitteilungen und ein Ausdrucksmittel des menschlichen Empfindungslebens bildet.

Ganze ebenso verhält es sich mit der Rechtsphilosophie. Auch hier läßt sich manches erkunden, wonach wir heutzutage zu trachten haben. Unsere Untersuchung der bisherigen Rechtsordnung kann uns lehren, daß ihre Gedanken vielfach noch in einem sehr umwölkten und verhüllten Zustand zutage getreten sind, so daß wir sie entschleiern und das Recht in der neuen höheren Form zutage fördern können. Auch das vermögen wir zu ermitteln, ob gewisse Rechtseinrichtungen hinter unserem Kulturleben zurückgeblieben sind und wo der Fortschritt einzusetzen hat, damit das Recht ein geeignetes Mittel der Fortbildung menschlicher Interessen ist. Aber damit ist die Philosophie noch nicht als Rechtsphilosophie gegeben. Das Recht muß vielmehr mit der menschlichen Seele und zwar mit der Einzelseele sowohl als auch mit der Volksseele in Verbindung gesetzt, und sodann muß seine Stellung im Leben der Allwelt dargelegt werden; so kommen wir auch hier auf die Allentwicklung, auf den Neuhegelianismus, den ich oben geschildert habe.

Wenn behauptet worden ist, daß wir mit der Rechtsphilosophie nicht in alle Zukunft prophezeien können, so ist das gerade ein Zeichen, daß sie auf dem richtigen Weg ist. Wer in die Jahrhunderte hinein prophezeit, hat sicher unrecht. Kein PLATO und kein ARISTOTELES konnten unsere Zeit vorausahnen, kein PAPINIAN die Rechtssätze des Patentrechts darstellen. Was wir vermögen, ist, die allgemeinen Grundzüge des Weltprozesses zu durchschauen und in die nächste Zeit hinein dem Fortschritt des Rechts die Wege zu bahnen. Dagegen schwelgen wir in der Vergangenheit und stellen dar, wie der Geist des Rechts hier gewaltet hat.

§ 6. Damit ergibt sich von selbst der Unterschied zwischen unserer Rechtsbetrachtung und dem Naturrecht; es ist ein Unterschied wie der zwischen Theismus und Pantheismus (Panlogismus).

Wo der Theismus ein ewiges göttliches Recht, eine lex aeterna ist, da erkennt der Pantheismus ein sich entwickelndes Recht, ein Recht, das, der Kultur folgend, dem Fortschritt nachgibt und in den menschlichen Lebensverhältnissen sich gestaltet; ganz ebenso wie in der fortschreitenden Geschichte der göttliche Geist sich in immer neuer Weise zutage ringt.

Mit dem Pantheismus ist ein ewiges Naturrecht unverträglich: der Pantheismus mit seiner Weltentwicklung verlangt eine ständige Fortbildung, ein ständiges Fortschreiten des Rechts; und wie die Kultur in jedem Stadium ihres Werdens insofern göttlich ist, als sie eine Ausstrahlung des göttlichen Wesens bildet und sich doch stetig entwickeln und weiter fortschreiten muß, so ist das Recht auf jeder Stufe göttlich und aus demselben Grund stets wechselnd und veränderlich; schon darum kann von einem ewigen Recht nicht die Rede sein.

Auch noch ein anderes Moment ist ins Auge zu fassen. Da die Weltentwicklung nicht im Mittelpunkt, sondern in der Peripherie des göttlichen Wesens steht, nicht seinem Sein, sondern seiner ewigen Tätigkeit entspringt, so kann auch das Recht, wie alle Kultur, stets nur ein unvollkommener Ausdruck der in der Göttlichkeit liegenden Bestrebungen sein, und daher ist jedes Recht insofern mangelhaft, als es nicht völlig den Anforderungen seiner Kultur entspricht, als ihm immer ein trübendes Element beigemischt ist, das mehr oder weniger beseitigt werden kann; und insofern ist das jeweilige Recht nicht etwa bloß entwicklungs- und fortschrittsfähig, sondern auch verbesserungsbedürftig.

Damit glaube ich, meinen Standpunkt in der Rechtsphilosophie genügend dargelegt zu haben: was ich will, ist nicht nur, Momente zu finden, nach denen die einzelnen Rechtsinstitute geordnet sein müssen, sondern auch das Recht im Wirken des Weltalls darzustellen; zu zeigen, welche Rolle es im Prozeß der Weltentwicklung spielt. Damit wird die Rechtswissenschaft angeknüpft an die Universalwissenschaft der Philosophie, sie wird an die letzten Probleme der Denklehre angegliedert. Mit diesem Augenblick erst ist eine Rechtsphilosophie gegeben.

§ 7. Wie weit man zurückbleibt, wenn man nicht auf eine Gesamtweltanschauung baut, das beweisen diejenigen Rechtsforscher, die wie MERKEL anstatt der Rechtsphilosophie eine Rechtslehre zu bilden versuchten und diese anstelle der Rechtsphilosophie zu setzen unternommen haben. Diese ganze Rechtslehre ist aber nichts anderes als eine ganz unfertige Rechtsvergleichung, welche aus den, zufällig dem betreffenden Juristen bekannten, Rechten, - und die Zahl dieser Rechte pflegt meist keine überwältigende zu sein, - einigen Abstraktionen zu schöpfen und einiges zu zergliedern sucht; dem vergleichbar, wenn etwa jemand in der Botanik einfach die Pflanzen seines Umkreises berücksichtigen und daraus ein System bilden, oder wenn etwa der Sprachforscher aus drei europäischen Mundarten das Wesen der Sprache, ihre Bedeutung und ihre Gesetze erkennen wollte. Pflegen doch diese Juristen nur selten auch nur das englische Recht heranzuziehen (mindestens im Privatrecht), und von einer Vergleichung der Gesetze der Ostasiaten oder gar der Rechtserscheinungen der Naturvölker ist bei ihnen keine Rede. Wir würden dem Botaniker sofort den Laufpaß geben, der nicht mikroskopiert, der die Kryptogamina [Pflanze, deren Vermehrung ohne Blüte stattfindet - wp] unberücksichtigt läßt. Wie soll aber jemand die Bedeutung des Staates und seine Entwicklungsgeschichte erkennen, dem die älteren Bildungen ganz unbekannt sind, der von Totemismus und Gruppenehe nichts weiß? Und wenn man noch behauptet, daß über die älteren Perioden überhaupt nichts Sicheres zu erkennen ist, so ist damit nur gesagt, daß, wer dies behauptet, nichts davon weiß; denn wir wissen über derartige Dinge mehr als über gewisse Perioden der griechischen und römischen Geschichte. Allerdings erfordert ein derartiges rechtsvergleichendes Studium Mühe und Arbeit, und es ist völlig unwissenschaftlich, wenn manche glauben, durch den Einblick in das eine oder andere rechtsvergleichende Buch, etwa ein die Materialsammlungen von HERMANN POST, sich schleunig viel Kenntnis verschaffen zu können, um über diese Dinge zu urteilen. Die ganze merkelsche Rechtslehre entbehrt völlig des wissenschaftlichen Charakters; von Bedeutung ist nur eine wirkliche, ernsthaft durchgearbeitete Rechtsvergleichung, und diese allerdings ist die notwendige Vorstufe für eine wissenschaftliche Rechtsphilosophie.

§ 8. Noch sei auf einen Einwurf eingegangen, den BEROLZHEIMER in seinem übrigens sehr verständnisvollen und tüchtigen Werk über die Rechts- und Wirtschaftsphilosophie (Bd. 2, Seite 439) gegen meine Lehre erhoben hat. Er nimmt an, daß meine Entwicklungslehre zu einer art von Quietismus führt und daß damit die Bedeutung der einzelnen Persönlichkeit unterschätzt wird; daß bei ihre die Gegenwart zu kurz kommt, denn diese geht vollkommen in der Zukunft auf, da das Gegenwärtige nur als eine Entwicklungsform zur Bildung der Zukunft betrachtet wird.

Aber dies ist nicht zutreffend. Allerdings nehme ich einen steten Fluß der Dinge an, aber ich schätze darum nicht minder die Gegenwart, denn sie ist die Trägerin der Zukunft; und indem wir in der Gegenwart wirken, haben wir das freudige Zukunftsgefühl, daß es weiter und weiter geht und auf der Gegenwart sich eine lebhafte Fortbildung der Kultur aufbaut. Ich sehe auch in der Gegenwart die Übermacht des Geistes und dies stets wachsenden Gottähnlichkeit.

Mephisto mag die Ansicht aufstellen: "Vorbei - ein dummes Wort." Ich aber habe die Zuversichtf, daß das Wort "vorbei" nur die Ankündigung einer weiteren Entwicklungsreihe ist, die in iner höheren Welt des Geistes aufgeht. Auf ständigen Sprossen steigen wir aufwärts; gilt aber die Sprosse, auf der wir stehen, für nichts, wenn wir uns auf solche Weise dem Ziel des Ganzen nähern? Sie ist bedeutsam, und das Wirken auf diesem Standpunkt ist vernünftig.

Auch erkennen wir in der Gegenwart die reifen Früchte der Vergangenheit; wir genießen den Augenblick, voraus- und rückwärts schauend, aber wir sagen nicht zum Augenblick: "Verweile doch, du bist so schön", wir haben zu viel von der göttlichen Unruhe in uns, als daß wir uns auf ein Faulbett legen möchten. Aber auch die eigene Persönlichkeit wird in dieser Entwicklungslehre in keiner Weise beeinträchtigt; denn stets heben wir hervor, daß sich die Kulturentwicklung nur durch die ungeheure Tat der vielen Einzelnen vollziehen kann und daß, je eifriger wir arbeiten, wir umso näher den letzten Zielen kommen. Allerdings das ist richtig, daß wir uns unbewußt der Führung des Schicksals anvertrauen müssen; die ganze Kulturgeschichte lehrt, daß das Aufblühen der Weltbildung sich stets anders vollzogen hat, als die in ihr waltenden Geister meinten: sie wollten das eine bewirken, und sie bewirkten das andere, und namentlich viele, die das Böse zu unterstützen wähnten, sind zu den Hauptförderern des Guten geworden. Gewiß ist der Frauenraub nach unserer Anschauung eine Roheit, und doch hat derjenige, der zuerst eine Frau raubte, eine der größten Taten der Menschheit ausgeführt, indem er die Grundlage der modernen Ehe geschaffen hat; in welcher Weise, das lehrt die vergleichende Rechtswissenschaft. Darum steht allerdings das Schicksal am Steuer und lenkt unsere Ziele, während wir, im Jllusionismus befangen, vielleicht ganz anderen Zwecken zustreben: die Jllusionen erfüllen uns oftmals mit lebhaftem Eifer für scheinhafte Zukunftsgüter, aber was wir damit leisten, kommt der wahren Kultur zugute. Lenkt uns daher das Schicksal gegen unser Erwarten, so ist darum unser Streben und unser Wirken nicht fruchtlos gewesen. Wohl steht das Schicksal am Steuer, allein wir sind die Schiffsleute, die mit allem Aufwand unserer Kräfte zu arbeiten haben, damit das Schiff seine Bahn durchmißt. Nie könnte das Schicksal zum Kulturfortschritt gedeihen, wenn nicht die Tat von tausend und abertausend Geistern dahinter stehen würde, welche ihm bewußt und unbewußt zu Diensten sind. Was kann der Steuermann ohne die Hilfe der Schiffsmannschaft? Wir aber sind die Schiffsleute, wir haben kräftig und tüchtig zu wirken, damit unser Fahrzeug umso schneller und gefahrloser auf dem Weg der Geschichte einherstreicht nach den Zielen der Menschheit hin. Was wäre die Menschheit ohne den Geist eines PLATO, eines BÂDARÂYANA, eines HEGEL, eines SAVIGNY? Darum rüstig weiter gearbeitet auf der Bahn des Fortschritts!
LITERATUR Josef Kohler, Moderne Rechtsprobleme, Leipzig 1907
    Anmerkungen
    1) Treffend bemerkt auch neuerdings Adolfo Levi, L'indeterminismo: "L'esperienza non puó mai dare qualche cosa di logicamente necessario ed universale." [Erfahrung kann niemals etwas logisch Notwendiges und Universales geben. - wp]
    2) So treffend Giner de los Rios, "Filosofia y Sociologia", Seite 8f: "Que la sociedad no es una simple yuxtaposicion de individuos ..." [... daß die Gesellschaft kein einfaches Nebeneinander von Individuen ist. - wp]
    3) Eine geistreiche, aber nicht überzeugende Ausführung über die Idealität der Zeit als eines lediglich seelischen Gesetzes findet sich bei Bergson, "Données de la conscience" (1899), worüber Adolfo Levi, L'indeterminismo, Seite 81f, zu vergleichen ist.
    4) Im "Tag" vom 4. Februar 1906