ra-1cr-2p-4p-4p-4MetzgerHönigswaldMartySternblindfish    
 
OTTO SELZ
Existenz als
Gegenstandsbestimmtheit

[ 2 / 2 ]

"Wirklich existieren heißt also als existierend gesetzt sein. Brentano und seine Anhänger hätten demnach zumindest teilweise recht, wenn sie behaupten, daß der Existenzialbegriff erst in der Reflexion auf das anerkennende Urteil gewonnen wird. Damit würde die Existenz wieder zu einem Prädikat werden, welches nicht dem Gegenstand als solchem zukommt, sondern nur im Hinblick auf die existenzsetzenden Akte des Subjekts. Demgegenüber glaubten wir aber doch gezeigt zu haben, daß die Existenz eine Bestimmtheit gewisser Gegenstände schlechthin ist, ohne Rücksicht auf irgendwelche besonderen Verhaltensweisen des erkennenden Bewußtseins zu ihnen."


§ 3. Existenz als Begriffsmerkmal

Wenn es richtig ist, daß individuelle Gegenstände nicht reine Wiebestimmtheiten sein können, daß vielmehr das Dasein eine notwendige Bestimmtheit aller individuellen Gegenstände ist, so folgt hieraus, daß sie ihrem Begriff nach existierende Gegenstände sein müssen. Allgemeine Gegenstände wie die geometrischen Figuren können ihrem Begriff nach nie existierende, individuelle Gegenstände nur existierende Gegenstände sein. Wer die Frage aufwirft, ob Gott existiert, stellt sich keine reinen Wiebestimmtheiten vor, sondern ein existierendes Wesen, und was er zu wissen begehrt, ist, ob es ein solches existierendes Wesen in Wahrheit gibt. Der Physiker, der die Frage offen läßt, ob Atome existieren oder bloße Hilfsbegriffe sind, versteht unter den Atomen nicht reine Wiebestimmtheiten, sondern existierende Körper, und was er dahingestellt sein läßt, ist nur die "wirkliche" Existenz dieser als existierend gedachten materiellen Substrate der physikalischen Erscheinungen. Ob wir die Existenz individueller Gegenstände für wirklich, für wahrscheinlich, oder nur für möglich halten, immer bedeuten sie uns ihrem Begriff nach existierende Gegenstände und nur bezüglich des Bestehens dieser Existenz sind wir verschiedener Meinung. Nicht dem Dasein stehen Möglichkeit und Notwendigkeit gegenüber wie KANT meinte, sondern dem tatsächlichen Bestehen des Daseins die Möglichkeit und Notwendigkeit seines Bestehens (13). Die Begriffe Möglichkeit und Notwendigkeit  stehen mit dem Begriff der Existenz nicht auf der gleichen Ebene. Ebenso wird der Gegenstand, dessen Existenz in einem verneinenden Urteil in Abrede gestellt wird, nicht weniger begrifflich als ein existierender Gegenstand gedacht, als derjenige, dessen Existsenz in einem bejahenden Urteil anerkannt wird. Sind alle individuellen Gegenstände existierende Gegenstände, so müssen auch die Klassenbegriffe von individuellen Gegenständen das Merkmal der Existenz enthalten. Ein Pferd, ein Haus ist seinem Begriff nach keine bloße Wiebestimmtheit, sondern ein existierender Gegenstand. Endlich muß das gleiche auch von allen Phantasiegegenständen gelten. Die Wesen der Sage und des Märchens, Zentauren, Feen, Gespenster und natürlich auch die leblosen Gegenstände, die Märchenstädte und Märchenpaläste werden als existierende Gegenstände vorgestellt. Sie sind uns kein reines Sosein, sondern vorgestellte Existenzen von dieser und jener qualitativen Bestimmtheit, gleichgültig, ob wir an ihr Dasein glauben oder nicht. Der arme Junge, der sich vorstellt, hundert Taler liegen in seiner Truhe, stellt sich die hundert Taler als existierende Gegenstände vor. Nur deshalb ist KANTs vielzitiertes Beispiel richtig, daß hundert wirkliche Taler nicht mehr enthalten als hundert mögliche, weil die einen wie die anderen als existierende Gegenstände gedacht werden. (14) Die Bestimmtheit der Existenz ist eben das Begriffsmerkmal aller individuellen Gegenstände.

Wir verfallen deswegen noch nicht dem ontologischen Argument. Der als existierend vorgestellte Baum des Märchenwaldes existiert nicht sondern wird nur als existierend vorgestellt, ebenso wie er nicht wirklich grün ist, sondern nur als grün vorgestellt wird. Das Letztere ist allerdings von MEINONG bestritten worden. Nach ihm ist "nicht nur der vielberufene goldene Berg aus Gold, sondern auch das runde Viereck so gewiß rund, als es viereckig ist" (15). Auch bloß vorgestellten Gegenständen kommen bestimmte Eigenschaften zu. Zum Beleg hierfür beruft sich MEINONG auf die Tatsache, daß das Urteil über die Nichtexistenz eines Gegenstandes doch das vorherige Ergreifen dieses Gegenstandes voraussetzt. Dieses Ergreifen aber kann nur an seinem Sosein stattfinden.
    "Urteilt jemand z. B. ein perpetuum mobile existiert nicht, so ist doch wohl klar, daß der Gegenstand, dem hier das Dasein abgesprochen wird, Eigenschaften und zwar charakteristische Eigenschaften haben muß, ohne die die Überzeugung von der Nichtexistenz weder Sinn noch Berechtigung haben könnte. Eigenschaften haben besagt natürlich soviel wie sosein. Dieses Sosein aber hat dann keine Existenz zur Voraussetzung, die ja vielmehr gerade und zwar mit Recht in Abrede gestellt wird." (16)
MEINONG spricht mit Rücksicht hierauf vom "Prinzip der Unabhängigkeit des Soseins vom Sein".

In der ihm von MEINONG gegebenen weitgehenden Formulierung ist diesem Prinzip entgegenzuhalten, daß die Feststellung der Nichtexistenz eines "Objekts", wie wir die individuellen Gegenstände nennen wollen, nur voraussetzt, daß ein Objekt, welches die Bestimmtheit der Existenz hat, und dem bestimmte Eigenschaften zukommen, vorgestellt wird. Nicht vorausgesetzt ist dagegen, daß das vorgestellte Objekt der Meinung des Urteilenden nach wirklich existiert, oder daß ihm die Eigenschaften wirklich zukommen. Existenz und Eigenschaften werden nur in einer setzungslosen Intention als dem Objekt zukommend gedacht, aber nicht als ihm zukommend gesetzt, und sie kommen ihm, wenn das negative Existenzialurteil richtig ist, auch nicht wirklich zu. Solange ein Objekt ein bloß vorgestelltes ist, sind auch seine Eigenschaften bloß vorgestellte, nicht wirkliche Eigenschaften. Das vorgestellte Objekt ist dem Inhalt der Intention nach ein vom erkennenden Subjekt unabhängig existierender Gegenstand, und seine Eigenschaften sind demgemäß Wiebestimmtheiten eines daseienden Gegenstandes. Es kommen diesem Objekt gewisse Eigenschaften zu, d. h. sie sind Wiebestimmtheiten der setzungslosen Intention nach daseienden Objekts. Das Bestehen irgendeiner Wiebestimmtheit eines daseienden Objekts setzt aber naturgemäß das Bestehen der Existenz des Objekts voraus, dem die Wiebestimmtheiten zukommen sollen. Nicht dem vorgestellten Objekt kommen also die vorgestellten Eigenschaften zu, sondern nur seinem Begriff und dem einzelnen intentionalen Akt die entsprechenden Merkmale als Bestimmtheiten der Intention auf den vorgestellten Gegenstand. Der Inhalt des setzungslosen Aktes ist in der Weise bestimmt, daß er die Intention auf ein Objekt enthält, welches existiert und bestimmte Eigenschaften hat. Bei individuellen Gegenständen besteht also keine vollständige Unabhängigkeit des Daseins vom Sosein. Wenn man davon spricht, daß Zentauren einen Pferdeleib haben, so bedeutet dies, daß die Intention auf eine solche Wiebestimmtheit zum Begriff eines derartigen Fabelwesens gehört und der Gegenstand dieses Begriffs daher mit einem Pferdeleib vorgestellt wird, nicht aber, daß dieser nichtexistierende, sondern nur als existierend vorgestellte Gegenstand einen Pferdeleib hat. (17) Volle Anwendung findet das Prinzip der Unabhängigkeit des Soseins vom Sein, soweit das Sein im Sinne der Existenz in Frage steht, erst bei den allgemeinen Gegenständen. Der reinen existenzfreien Wiebestimmtheit "gleichseitiges Dreieck" kommt die Gleichheit der Winkel an der Grundlinie wirklich zu, sie ist nicht bloß vorgestellt. Es liegt in der Natur solcher Gegenstände, die als reine Wiebestimmtheiten gedacht werden, oder zumindest gedacht werden soll, gewisse Eigenschaften zu haben, welche ganz unabhängig davon sind, ob sie erkannt werden oder nicht. Hier haben wir also in der Tat ein Nichtexistierendes, dem Eigenschaften zukommen, und MEINONG ist, soweit er diese Tatsachen im Auge hat, seinen Gegner gegenüber vollkommen im Recht. Andererseits liegt es aber auch in der Natur der allgemeinen Gegenstände, gewisse Eigenschaften auszuschließen, mit ihnen unverträglich zu sein. Auch bei diesen Gegenständen besteht der Gegensatz bloß vorgestellter und wirklich bestehender Eigenschaften. Ein Viereck kann als rund begrifflich gedacht werden, aber es kann nicht rund sein.

Der Satz, daß auch nicht existierenden Gegenständen Eigenschaften zukommen, gilt also nur für allgemeine Gegenstände und selbst diesen kommen die vorgestellten Eigenschaften nur zu, soweit sie in ihrer Natur gelegen sind. Zu den allgemeinen Gegenständen gehören die Begriffe als die in den einzelnen intentionalen Akten sich gleichbleibenden Intentionen. Den Begriffen können daher Eigenschaften zukommen, und sie kommen ihnen auch tatsächlich zu, nämlich ihre Merkmale. Deshalb entsprechenden vorgestellten Eigenschaften vorgestellter Objekte wirkliche Inhaltsbestimmtheiten der auf sie gerichteten intentionalen Akte. Die Wiebestimmtheiten der nicht existierenden Objekte dagegen sind bloß vorgestellt. Das gleiche muß aber auch für die Bestimmtheit der Existenz gelten. Sie kommt nicht den vorgestellten Objekten zu, sondern nur das ihr entsprechende Merkmal der begrifflichen Vorstellung der Objekte als Inhaltsbestimmtheit der Intention auf den vorgestellten Gegenstand. Das bedeutet aber nur: die Existenz derartiger Gegenstände ist in der begrifflichen Vorstellung, die wir von ihnen bilden, mitvorgestellt. Der Inhalt der setzungslosen Intention ist so bestimmt, daß sie eine Intention auf einen existierenden Gegenstand ist. KANT hat demnach nicht recht, wenn er glaubt, daß es für denjenigen, der das Dasein als Begriffsmerkmal eines vorgestellten Gegenstandes betrachtet, keine Rettung vor dem ontologischen Argument gibt.


§ 4. Verschiedenheit der Gegenstände
von Existenzsetzung und Existenzvorstellung.
Der Sinn des Existenzialurteils.

Noch bleibt eine Schwierigkeit zu überwinden. Nichts erscheint einleuchtender, als die Ausgangsüberlegung der Lehre von der Außenexistenz des reinen Gegenstandes: Ob derjenige, welcher seine Intention auf ein Objekt richtet, von dessen Existenz oder von seiner Nichtexistenz überzeugt ist, immer meint er den gleichen Gegenstand. Wer die Personen einer Dichtung für wirklich hält, und wer sie als Phantasiegegenstände betrachtet, ist auf die gleichen Objekte bezogen. An dieser Feststellung scheint nicht gerüttelt werden zu dürfen. Nach der soeben vorgetragenen Ansicht aber kommt dem wirklichen Objekt eine Existenz als Gegenstandsbestimmtheit zu, während dem bloß vorgestellten diese Gegenstandsbestimmtheit nicht zukommt. Das wirkliche und das bloß vorgestellte Objekt würden also verschiedene Gegenstände sein. Man könnte sich nun dadurch aus der Verlegenheit zu ziehen versuchen, daß man erwidert, das bloß vorgestellte und das wirkliche Objekt seien dennoch beide Male derselbe Gegenstand. Beide seien ja mit denselben Bestimmtheiten gedacht. Nur sei der Gegenstand das eine Mal als bloß existierend vorgestellt, das andere Mal als existierend gesetzt. Nicht im gemeinten Gegenstand liegt also demnach der Unterschied zwischen dem bloß vorgestellten und dem wirklich existierenden Objekt, sondern nur in der Weise, in welcher der Gegenstand gemeint wird, in den bloß vorstellenden bzw. setzenden Akten, welche das erkennende Subjekt dem Gegenstand gegenüber vollzieht. Wenn das Subjekt den gemeinten Gegenstand setzt, so sind implizit seine Bestimmtheiten mitgesetzt, und nichts anderes als, daß sie in ihm mitgesetzt sind, bedeutet es, wenn wir sagen, daß sie ihm zukommen. Das gilt sowohl für die Eigenschaften, als für die Bestimmtheit der Existenz. Nur dem als existierend gesetzten Gegenstand kommt die Bestimmtheit der Existenz zu, nur er existiert wirklich. Natürlich wird nur der Gegenstand einer begründeten Setzung mit Recht als ein wirklich existierender betrachtet, dem Anspruch nach aber ist der Gegenstand jeder Existenzsetzung ein wirklich existierender Gegenstand. "Wirklich existieren" heißt also als existierend gesetzt sein. Nun bedeuten die Worte "existieren", "Existenz" uns doch immer die "wirkliche Existenz". BRENTANO und seine Anhänger hätten demnach zumindest teilweise recht, wenn sie behaupten, daß der Existenzialbegriff erst in der Reflexion auf das anerkennende Urteil gewonnen wird (18). Damit würde die Existenz wieder zu einem Prädikat werden, welches nicht dem Gegenstand als solchem zukommt, sondern nur im Hinblick auf die existenzsetzenden Akte des Subjekts. Demgegenüber glaubten wir aber doch gezeigt zu haben, daß die Existenz eine Bestimmtheit gewisser Gegenstände schlechthin ist, ohne Rücksicht auf irgendwelche besonderen Verhaltensweisen des erkennenden Bewußtseins zu ihnen.

Wir werden also entweder darauf verzichten müssen, die Existenz als eine Bestimmtheit der existierenden Objekte als solche zu betrachten oder nachzuweisen haben, daß der eine, der ein Objekt A bloß vorstellt, ohne an seine Existenz zu glauben, und der andere, der auf A als ein wirkliches Objekt bezogen ist, sich intentional nicht auf denselben Gegenstand richten. Die erstere Alternative empfiehlt sich umso weniger, als nach den früheren Ausführungen auch die wirklichen Eigenschaften aus den gleichen Gründen wie die Existenz den Objekten nur im Hinblick auf ein setzendes Verhalten zukommen würden. Vom Objekt ohne Rücksicht auf eine intentionale Beziehung irgendwelche Bestimmtheiten auszusagen, hätte keinen Sinn. Es gäbe bloß vorgestellte oder gesetzte Bestimmtheiten. Dagegen soll von der zweiten Alternative Gebrauch gemacht und der Nachweis versucht werden, daß der Gegenstand der Existenzvorstellung und der Existenzsetzung in der Tat ein verschiedener ist.

Zu diesem Zweck muß vor allem eines festgelegt werden. Wer sich auf ein Phänomen meinend richtet, etwa ein soeben stattfindendes Geräusch, dessen Beschaffenheit er ermitteln will, ist dabei auf das reale Phänomen selbst intentional bezogen. Bei einem selbstgegenwärtigen realen Gegenstand ist es besonders einleuchtend, daß die intentionale Beziehung auf das Objekt der Meinung nach einer Beziehung auf das Objekt selbst, nicht etwa eine Beziehung auf einen zweiten, vom Subjekt vorgestellten, "immanenten Gegenstand" ist. Hier, wo das dem Bewußtsein Selbstgegenwärtige mit dem gemeinten Objekt zusammenfällt, ist ja zweifellos nur ein Gegenstand vorhanden: das reale Phänomen. Aber auch noch in einer anderen Hinsicht ist zu betonen, daß derjenige, der sich meinend auf das Phänomen richtet, das Phänomen selbst meint. Ich kann nämlich angesichts des Phänomens noch eine intentionale Beziehung herstellen, die der Beziehung auf das Phänomen selbst äußerst ähnlich ist, ohne mit ihr identisch zu sein. Wer auf das selbstgegenwärtige Phänomen selbst bezogen ist, richtet seine Intention implizit auch auf die selbstgegenwärtigen Bestimmtheiten des Phänomens. Sie sind mitgemeint. Dieses gegebene Phänomen meinen, heißt dieses Sobestimmte meinen. Statt nun aber das Phänomen selbst zu meinen, bzw. allein zu meinen, kann ich mich auch auf die Bestimmtheit des Phänomens intentional beziehen. Der Bestimmtheit nach meine ich dann in beiden Fällen das gleiche; nur meine ich das eine Mal dieses Sobestimmte, das andere Mal die Bestimmtheit des Sobestimmten einschließlich der individualisierenden Bestimmtheit des Daseins. Im ersten Fall richte ich mich auf das Phänomen selbst, im zweiten Fall darauf, wie dieses Phänomen bestimmt ist. Bei dieser Intention kann ich auch lediglich die Bestimmtheit des Phänomens als "eine solche Bestimmtheit" meinen, ohne mich darum zu kümmern, daß es die Bestimmtheit dieses Phänomens ist; ich meine dann nicht das Phänomen selbst, als das Sobestimmte mit, sondern fasse allein das Wie einer solchen Bestimmtheit ins Auge. Die Bestimmtheit, die ich meine, besteht aus den drei Komponenten Dasein, Wiebestimmtheit und Gegebensein, sie ist eine Bestimmtheit, wie sie de facto einem individuellen selbstgegenwärtigen Gegenstand eigen ist, aber ich meine weder diesen, noch sonst einen individuellen Gegenstand selbst. Ich kann meine Meinung annähernd treffend so ausdrücken, daß ich sage, ich meine "ein solches individuelles Objekt", nämlich ein solches Phänomen mit genau einer solchen individuellen Bestimmtheit, wie ich es soeben erlebe, bzw. erlebt habe. Wer "ein solches Objekt" meint, meint nicht irgendein Objekt selbst, sondern nur eine solche objektbeschaffene Bestimmtheit, wie sie einem Objekt eigen sein kann und ein Objekt, dem sie eigen ist, zu einem völlig bestimmten, individuellen Gegenstand macht. (19) Wer die genaue Bestimmtheit eines gegenwärtigen Phänomens zur Bildung eines Klassenbegriffs verwenden wollte, der nur auf Phänomene genau derselben Bestimmtheit passen würde, hätte sich in der geschilderten Weise auf die Bestimmtheit des Phänomens einschließlich der Bestimmtheiten des Daseins und des Gegebenseins zu richten. Der so gewonnene Gegenstand des Klassenbegriffs wäre dann "eine solche", nämlich eine ihrer Natur nach gewisse Phänomene in toto [zur Gänze - wp] konstituierende "Bestimmtheit."

Wenn mir ein Phänomen gegeben ist, so ist mir zugleich die Möglichkeit geboten, eine Reihe von Sachverhalten als selbstgegenwärtig zu erfassen, z. B. den Sachverhalt, daß ein Sobeschaffenes existiert und unmittelbar gegeben ist. Auch diese Sachverhalte kann ich selbst meinen, und ich kann mich andererseits darauf richten, wie sie bestimmt sind, also ihre Bestimmtheit meinen. Im letzteren Fall meine ich dann keinen Sachverhalt selbst, sondern einen solchen Sachverhalt, besser "eine solche" ihrer Natur nach Sachverhalte schaffende "Bestimmtheit".

Wenn es möglich wäre, auf alle Gegenstände des Denkens in doppelter Weise intentional gerichtet zu sein, in der Weise des Vorstellens einerseits, in der Weise des Setzens andererseits, so müßte man diese doppelte Möglichkeit einer intentionalen Beziehung auch gegenüber einem selbstgegenwärtigen Gegenstand erwarten. Es zeigt sich jedoch, daß ich mich einem gegebenen Phänomen z. B. einem soeben stattfindenden Geräusch gegenüber, solange ich dieses Phänomen selbst meine, nicht in dieser und jener Weise meinend verhalten, sondern mich immer nur in derselben Weise des einfachen Meinens darauf beziehen kann. Wenn ich das Geräusch ausdrücklich als existierend anerkenne, so ändert sich an der Weise meines einfachen intentionalen Gerichtetseins auf das Geräusch nicht das Geringste. Ich bin mir dann nur bewußt, daß der selbstgegenwärtige Gegenstand die in ihrem unmittelbaren Gegebensein an ihm erfaßte Bestimmtheit des Daseins hat und damit unter den Begriff des Existierenden fällt. Ich erkenne dies, indem ich mich auf jenen selbstgegenwärtigen Sachverhalt selbst richte. Auch wenn sich jemand infolge eines unrichtigen Existenzialbegriffs beharrlich weigern wollte, ein Phänomen als etwas Existierendes anzuerkennen, würde er genau in der gleichen Weise auf dieses Phänomen intentional bezogen bleiben, er würde auch auf den Sachverhalt, den wir als das Existieren eines Sobeschaffenen erkannt haben, in derselben Weise gerichtet sein und sich nur weigern, diesen selbstgemeinten Sachverhalt unter den Begriff des Existierens eines Objekts zu bringen. Jeder der ein selbstgegenwärtiges Phänomen selbst meint, erfaßt in ihm implizit sein Stattfinden, so auch sein Dasein, mit, ob er es unter den Begriff der Existenz bringt oder nicht. Da er dieses Dasein, das ihm ja unmittelbar selbstgegenwärtig ist, selbst erfaßt, ist das erfaßte Dasein zweifellos das wirkliche Dasein des Phänomens. Er ist sonach auf einen nicht nur tatsächlich, sondern dem Inhalt seiner Intention nach wirklich existierenden Gegenstand, dieses wirklich erlebte Geräusch, bezogen, gleichviel ob er die intentional miterfaßte Bestimmtheit des Daseins des Phänomens Existenz nennt oder nicht. Er legt dem Gegenstand seiner Meinung, wie er diese auch deuten mag, dieselben Bestimmtheiten bei, die wir ihm beilegen, also auch die wirkliche Existenz. Hiermit ist zwar noch keine begriffliche Erkenntnis der Existenz des Gegenstandes vollzogen, zu welcher die Subsumierung des erfaßten Daseins unter den Existenzialbegriff gehören würde. Dagegen ist eine solche Meinung als intentionales Gerichtetsein auf einen dem Inhalt der Intention nach wirklich existierenden Gegenstand sehr wohl schon eine Existenzsetzung. Es liegt kein bloßes Vorstellen des Objekts vor, sondern ein Gerichtetsein auf das wirkliche Objekt. Man könnte höchstens sagen, von einer Existenzsetzung kann man nur sprechen, wo das Objekt bloß in unerfüllter Intention gemeint, nicht selbst gegeben ist; dann läge aber im einfachen Meinen des selbstgegenwärtigen Objekts nicht weniger, sondern mehr als eine Existenzsetzung, nämlich das unmittelbare Erfassen der Existenz.

Damit, daß einem selbstgegenwärtigen Objekt gegenüber nur eine Weise des Meinens möglich ist, ist nun freilich nicht gesagt, daß das gleiche bei einem bloß gedachten Objekt der Fall sein muß. Ein solches Objekt ist etwa ein vergangenes Phänomen. Wer ein vergangenes Phänomen meint, scheint sich diesem Phänomen gegenüber entweder bloß vorstellend, ein solches Phänomen imaginierend, oder setzend verhalten zu können. Im ersten Fall hält er das Phänomen für ein nicht wirklich erlebtes Phantasieprodukt, im zweiten Fall glaubt er sich des Phänomens zu erinnern, er hält es für ein wirklich erlebtes Phänomen. Nehmen wir nun an, ich erlebe soeben ein Phänomen, z. B. wieder ein Geräusch. Ich halte hierauf kontinuierlich meine Intention auf dieses Phänomen fest, so daß ich intentional darauf bezogen bleibe, nachdem es vorüber ist. Ich erinnere mich jetzt an das Phänomen, denke daran. Es ist einleuchtend, daß ich meiner Intention nach auch jetzt noch auf denselben Gegenstand bezogen bin, auf den ich vorher bezogen war, "auf dieses vorhin erlebte Geräusch", daß ich daher nach wie vor nach dem Inhalt meiner Intention dieses Phänomen selbst meine. Wir behaupten nun, solange ich meiner Intention nach das vergangene Phänomen selbst meine, solange kann ich mich dem Gegenstand meines Meinens gegenüber nicht bloß vorstellend verhalten. Es gibt diesen Gegenstand, diesem erlebten Geräusch selbst, gegenüber nur die eine Weise des einfachen Meinens, und dieses einfache Meinen des vergangenen Phänomens ist ohne weiteres ein Setzen; denn es ist das Meinen eines der Intention nach wirklich existierenden Objekts. Die Unmöglichkeit, sich diesen selben Gegenstand vorzustellen, wird besonders deutlich, wenn sich das Setzen des vergangenen Phänomens in ein Vorstellen verwandelt. Nehmen wir an, ich komme nachträglich aus irgendeinem äußeren Anlaß zu der Überzeugung, ich hätte das vermeintliche Phänomen gar nicht erlebt, sondern mir dies bloß eingebildet. Auch jetzt kann ich mir ein solches Phänomen wie das, an welches ich mich vorhin zu erinnern glaubte, noch vorstellen. Aber das, worauf ich nunmehr in meiner Vorstellung intentional gerichtet bind, ist nicht der Gegenstand, den ich früher meinte, als ich das Phänomen wahrnahm, und als ich mich nachher daran zu erinnern glaubte. Intentional auf einen Gegenstand gerichtet sein, heißt ja, nach dem Inhalt der Intention auf ihn bezogen sein. Auf das erlebte Phänomen aber, auf welches ich vorhin intentional bezogen war, auf dieses wirklich erlebte Geräusch, bin ich jetzt sicherlich nicht dem Inhalt meiner Intention nach gerichtet. Ich verhalte mich vielmehr zu ihm wie jemand, der von diesem Gegenstand nicht die mindeste Kenntnis hat. Nur real, nicht intentional deckt sich der Gegenstand meiner Vorstellung der Bestimmtheit nach mit dem wirklichen Phänomen. Dieses Phänomen selbst meinen, hieße dieses vergangene wirklich existierende Objekt meinen und damit dieses Objekt setzen. Überhaupt bin ich nicht auf ein Phänomen selbst bezogen; denn ein Phänomen selbst wäre der Intention nach immer ein reales, selbsterlebtes Phänomen und ein solches Phänomen meinen, würde dasselbe bedeuten, wie es als existierend setzen.

Es steht also fest: Wer ein vergangenes Phänomen selbst einfach meint, setzt dieses Phänomen, wer ein vergangenes Phänomen vorstellt, meint jedenfalls nicht das Phänomen selbst, sondern einen anderen Gegenstand, dessen Natur vorläufig dahingestellt bleiben mag. Dieser Satz gilt auch dann, wenn das vergangene Phänomen tatsächlich nicht erlebt wurde; denn der Meinung nach richte ich mich hier, wenn ich mich an das Phänomen zu erinnern glaube, ebenfalls auf das vergangene reale Phänomen selbst wie im ersten Fall, und nur auf die Meinung kommt es ja an. Wenn ich das tatsächlich erlebte vergangene Phänomen aber bloß vorstelle, so meine ich hier natürlich erst recht nicht ein vergangenes Phänomen selbst.

Was von vergangenen Phänomenen gesagt ist, gilt auch von zukünftigen Phänomenen. Die Versuchsperson eines Psychologen, welche das Erscheinen einer weißen Karte im Kartenwechsler der Instruktion gemäß erwartet, meint dieses zukünftige reale Phänomen selbst und setzt deshalb seine Existenz, indem sie es einfach meint. Erscheint später die Karte, so ist der Versuchsperson genau dasjenige Phänomen selbstgegenwärtig, auf das sie vorher schon meinend bezogen war. Glaubt die Versuchsperson dagegen, es handelt sich um einen Vexierversuch, so daß gar keine weiße Karte erscheinen wird, so stellt sie sich zwar das Erscheinen einer weißen Karte vor, ist aber dabei nicht auf eben dieses nachher eintretende reale Phänomen, die wirklich erscheinende Karte, selbst bezogen. Wenn vielmehr die Karte schließlich doch erscheint, wird sie nicht behaupten, sie sei auf eben dieses jetzt Erlebte vorher schon intentional gerichtet gewesen. Sie wird höchstens erklären, sie habe sich ein solches Phänomen vorgestellt ohne an seinen Eintritt zu glauben. Ein "solches Phänomen" meinen, ist aber etwas anderes, als auf ein bestimmtes reales Phänomen selbst bezogen zu sein, wie es im Fall des Setzens des Zukünftigen vorliegt. Erwartet die Versuchsperson endlich instruktionsgemäß die Karte, es erscheint aber keine solche, so war sie dennoch vorher der Meinung nach auf das erwartete reale Pänomen selbst gerichtet. Für ihr Meinen kann das, was nachher geschieht, keinen Unterschied bedeuten.

Damit ist die Behauptung der Verschiedenheit der Gegenstände von Existenzvorstellung und Existenzsetzung zunächst für Phänomene bewiesen. Zur Befestigung dieses Nachweises soll noch der Versuch gemacht werden, den Gegenstand der Existenzvorstellung aufzuweisen. Wir sagten früher, daß wir, statt uns auf ein Phänomen selbst zu beziehen, unsere Intention auf die Bestimmtheit eines solchen Phänomens richten könnten. Wir meinen dann der Bestimmtheit nach dasselbe, ohne doch das Phänomen selbst zu meinen. Derjenige nun, der ein Phänomen bloß vorstellt, mach von dieser Möglichkeit Gebrauch, er ist auf eine solche Bestimmtheit bezogen, wie sie dem Phänomen eigen wäre, wenn es wirklich wäre. Diese Bestimmtheit ist der Gegenstand seines Vorstellens, auf sie selbst, nicht auf das Phänomen selbst ist der Vorstellende gerichtet. Er vergegenwärtigt sich eine solche Bestimmtheit. Freilich meint er nicht diese Bestimmtheit allein, aber soweit er etwas anderes meint, stellt er nicht das Phänomen vor. Wenn die erwähnte Versuchsperson z. B. meint, daß die vorgestellte Karte nicht erscheinen wird, so stellt sie sich einerseits den ganzen Sachverhalt (20), daß ein solches Phänomen demnächst erscheinen wird und zu diesem Zweck auch die Bestimmtheit des Phänomens vor, andererseits setzt sie den Sachverhalt, daß ein solches Phänomen das ist, dessen Bestimmtheit sie vorstellt, nicht eintreten wird. Es ist klar, daß sie diesen Gedankengang vollziehen kann, ohne auf ein Phänomen selbst bezogen zu sein, sie braucht sich nur die Bestimmtheit eines solchen zu vergegenwärtigen. Wegen der völligen Gleichheit der Gegenstände von Existenzvorstellung und Existenzsetzung der Bestimmtheit nach, wird ihr Unterschied allerdings leicht übersehen, zumal die anschaulichen Vorstellungen beim Vorstellen und Setzen natürlich die gleichen sein können. Die Bestimmtheit eines Objekts in toto sieht im Hinblick auf die anschauliche Vorstellung nicht anders aus als das Objekt selbst.

Besteht bei den Phänomenen der Unterschied zwischen Vorstellen und Setzen im Gegenstand und nicht im Akt, so wird man das gleiche auch sonst annehmen müssen; denn jener Unterschied muß überall derselbe sein. Die Vergegenwärtigung von Beispielen lehrt auch, daß diese Folgerung richtig ist. Wenn eine Mutter in der Weihnachtszeit ihren beiden Kindern erzählt, daß jetzt der heilige Nikolaus durch den benachbarten Wald geht, so meinen beide Kinder der Bestimmtheit nach dasselbe, auch wenn das jüngere Kind den Inhalt der Erzählung für Wirklichkeit hält, während ihn das ältere als sagenhaft erkennt. Aber das jüngere Kind, welches das Erzählte setzt, ist auf den der Intention nach wirklich bestehenden Sachverhalt: daß der heilige Nikolaus in diesem realen Zeitmoment durch den realen Wald geht, selbst bezogen, es ist meinend auf diesen Sachverhalt selbst gerichtet, und implizit damit auch auf den der Meinung nach existierenden heiligen Nikolaus selbst. Das ältere Kind dagegen vergegenwärtig sich nur die Bestimmtheit eines solchen Sachverhalts: Daß ein solches Wesen, wie es sich seiner Bestimmtheit nach implizit vergegenwärtigt wird, in diesem realen Zeitmoment durch den realen Wald geht (21). Es richtet sich intentional darauf, was es bedeutet, wenn ein solcher Sachverhalt besteht. Wenn mir ein Bekannter, in der Absicht, mich zu foppen, erzählt, ich hätte in einer soeben gezogenen Lotterie den Haupttreffer gewonnen, so stellt er sich diesen Sachverhalt bloß vor, er vergegenwärtigt sich die Bestimmtheit eines solchen Sachverhalts. Stellt sich hinterher heraus, daß ich wirklich den Haupttreffer gemacht habe, so setzt jener Bekannte nunmehr diesen Sachverhalt; er ist jetzt auf diesen wirklichen Sachverhalt einschließlich der dazu gehörigen Objekte selbst bezogen. Aber er war nicht schon vorher, ehe er etwas von dem wahren Sachverhalt wußte, auf diesen Sachverhalt selbst gerichtet, sondern es traf nur die Bestimmtheit eines Sachverhalts, wie sie Gegenstand seiner Intention war, zufällig mit der Bestimmtheit eines wirklichen Sachverhalts überein.

Was für reale Sachverhalte, d. h. Sachverhalte, welche sich auf reale Gegestände beziehen, gilt, findet auch auf Sachverhalte Anwendung, welche sich auf ideale Gegenstände beziehen, auf ideale Sachverhalte. Der Gymnasiast, der zum ersten Mal den pythagoreischen Lehrsatz hört, vergegenwärtigt sich vor dem Beweis bloß die Bestimmtheit des Sachverhalts, daß im rechtwinkligen Dreieck das Quadrat über der Hypotenuse gleich der Summe der Quadrate über den beiden Katheten ist, er richtet sich meinend auf eine solche Sachverhaltsbestimmtheit. Nachdem er jedoch den Beweis eingesehen hat, meint er den Sachverhalt selbst, dieses wirklich bestehende Seitenverhältnis im rechtwinkligen Dreieck.

Wir können hiernach den allgemeinen Grundsatz aufstellen: Die Gegenstände von Vorstellung und Setzung sind verschieden, während der Akt immer derselbe Akt des einfachen Meinens bleibt. Wer setzt, meint das Objekt, den Sachverhalt selbst. Das wirkliche Objekt ist nichts anderes, als das Objekt selbst, der wirklich bestehende Sachverhalt nichts anderes, als der Sachverhalt selbst. Wer dagegen bloß vorstellt, ist nicht auf ein Objekt, einen Sachverhalt meinend bezogen, sondern nur auf auf die Bestimmtheit eines solchen. Für die Richtigkeit dieser Theorie, zu der uns zunächst die Untersuchung des Existenzialbegriffs geführt hat, spricht auch ihre Fruchtbarkeit für andere wichtige Probleme. Sie ermöglicht es, den Unterschied zwischen dem Gegenstand des Urteils, dem bestehenden Sachverhalt, und dem Gegenstand der bloßen Sachverhaltsvorstellung, dem vorgestellten Sachverhalt, in befriedigenderer Weise zu bestimmen, als diejenigen Theorien es können, welche auf eine Verschiedenheit der Auffassungsweise zu rekurrieren genötigt sind. Nur wenige werden sich des Eindrucks zu erwehren vermögen, daß der Unterschied zwischen dem bestehenden Sachverhalt und dem Gegenstand der Sachverhaltsvorstellung in dem liegt, was wir meinen, nicht darin, wie wir es meinen. Wer namentlich auf einen bestehenden Sachverhalt in der realen Welt der Objekte bezogen ist, wird sich nicht dazu bekehren lassen, daß dieser selbe seiner Meinung nach unabhängig von irgendeiner Auffassung bestehende Sachverhalt dadurch zu einem nichtbestehenden wird, daß jemand sich diesem selben Sachverhalt gegenüber anders verhält. Nach dem soeben aufgestellten Grundsatz dagegen ist der bestehende Sachverhalt nichts als der Sachverhalt selbst. Das Urteil als Setzung eines Sachverhalts ist die Intention auf einen Sachverhalt, die Vorstellung eines Sachverhalts nur eine intentionale Vergegenwärtigung der Bestimmtheit eines solchen. Der Unterschied zwischen Vorstellen und Urteilen ist weder im Hinzutritt eines Gültigkeitsbewußtseins oder "belief" zu den Vorstellungen noch in einer besonderen Weise der intentionalen Beziehung zu suchen, sondern in den Gegenständen, auf die wir intentional bezogen sind.

In Bezug auf die Untersuchung der Bedeutung des Existenzialbegriffs aber zeigen uns die vorangegangenen Betrachtungen, daß die Folgerung, welche wir aus unserer Auffassung des Existenzialbegriffs ziehen mußten, und deren scheinbare Paradoxie die Voraussetzung umzustürzen drohte, doch gerechtfertigt war. Wir hatten geschlossen: Da dem wirklichen Objekt die Gegenstandsbestimmtheit der Existenz eigen ist, diese aber dem bloß vorgestellten Objekt nicht zukommt, kann derjenige, der A bloß vorstellt, und derjenige, der A setzt, nicht den gleichen Gegenstand meinen. Wir fanden nun, daß die Behauptung der Identität der Gegenstände von Existenzvorstellung und Existenzsetzung tatsächlich nicht aufrecht zu erhalten ist. Nur wer ein existierendes Objekt setzt, ist auf ein Objekt, wer ein existierendes Objekt vorstellt, bloß auf die Bestimmtheit eines solchen intentional bezogen. Das "vorgestellte Objekt" ist in Wahrheit überhaupt kein Objekt, sondern nur eine intendierte totale Objektbestimmtheit.

Jetzt erst sehen wir klar, warum wir uns auch durch die Anerkennung der Existenz als Begriffsmerkmal nocht nicht dem ontologischen Argument ausliefernt. Die begriffliche Intention auf Objekte richtet sich gar nicht auf die Objekte selbst, sondern besteht lediglich in der Vergegenwärtigung der Bestimmtheit von Objekten solcher Art. Unter den vergegenwärtigten Bestimmtheiten befindet sich bei den Objekten als existierenden Gegenständen immer auch die Bestimmtheit des Daseins. Hierdurch aber wird noch keine Existenzsetzung vollzogen, eine solche würde nur vorliegen, wenn wir ein existierendes Objekt, bzw. den Sachverhalt, daß es existiert, selbst meinen. Damit würden wir allerdings auf die wirkliche Existenz der Objekte bezogen sein; denn die wirkliche Existenz ist nichts anderes, als die einem Gegenstand selbstzukommende Bestimmtheit der Existenz, auf die wir dann gerichtet wären. Solange wir uns jedoch in der Sphäre des rein begrifflichen Denkens bewegen (22), gilt unsere Intention nicht Objekten oder Sachverhalten, sondern nur der Bestimmtheit von solchen. Erst die Einsicht in die Verschiedenheit der Gegenstände von Existenzvorstellung und Existenzsetzung ermöglicht es uns also das kantische Argument vom Begriff auf das Objekt vollständig zu überwinden.

Die gewonnene Erkenntnis ist auch geeignet, zur Klärung der vielumstrittenen Frage nach dem Sinn der positiven und negativen Existenzaussagen "A existiert, A existiert nicht" beizutragen. Aus der Verschiedenheit der Gegenstände von Existenzvorstellung und Existenzsetzung scheint freilich zunächst zu folgen, da das vorgestellte A desjenigen, der die Nichtexistenz eines Gegenstandes aussagt, und das gesetzte A dessen, der die Existenz aussagt, nicht das gleiche A sein kann. Dennoch ist das Subjekt A der Existenzaussage beide Male das gleiche, nämlich die Bestimmtheit eines Objekts, nicht etwa bloß die Wiebestimmtheit eines solchen, sondern eine totale Objektbestimmtheit, wie sie Gegenstand einer Existenzvorstellung ist. Von dieser Bestimmtheit wird ausgesagt, daß sie die Bestimmtheit eines existierenden Gegenstandes ist. Da wir uns gewöhnlich nicht darüber Rechenschaft geben, daß das vorgestellte A nur die Bestimmtheit eines Objekts ist, sondern es als "vorgestelltes Objekt" betrachten, was es ja der Bestimmtheit nach auch darstellt, so entsteht der begreifliche Irrtum, daß das Subjekt des Existenzialurteils der existierende Gegenstand selbst ist. Diese Lösung ist jedoch schon für das positive Existenzialurteil unwahrscheinlich, weil sie es zu einem ziemlich nichtssagenden analytischen Urteil machen würde; für das negative Existenzialurteil aber ist sie widersinnig. Wir müssen vielmehr daran festhalten, daß dem Existenzialurteil die Intention auf den realen Sachverhalt zugrunde liegt, daß die durch den Namen des Objekts ausgedrückte totale Objektbestimmtheit die Bestimmtheit eines Objekts ist, bzw. daß sie es nicht ist. Das positive Existenzialurteil in einem technischen Sinn ist zu unterscheiden von der bloßen Existenzsetzung, welche schon mit der Intention auf einen existierenden Gegenstand selbst gegeben ist und im Gegensatz zur Existenzaussage auch da vorliegt, wo eine Subsumtion der dem gemeinten Gegenstand zukommenden Bestimmtheit des Daseins unter den Existenzialbegriff nicht stattgefunden hat. Natürlich setzt die positive Existenzaussage die Existenzsetzung auf Seiten des Urteilenden voraus.

Wir sind nunmehr auch in der Lage, der Bedeutung des Zeitworts "existieren" im Existenzialurteil gerecht zu werden. Es drückt keine besondere intentionale Beziehung des Subjekts auf einen vorgestellten Gegenstand aus, wie BRENTANO, MARTY und andere meinen. Es besagt auch nicht etwa nur, daß die durch das Subjektwort bezeichnete Bestimmtheit die Bestimmtheit eines Gegenstandes ist. So weist das Wort "existieren" im Existenzialurteil auf jene Gegenstandsbestimmtheit der Existenz hin, die wir als Bestimmtheit aller individuellen Gegenstände erkannt haben.


Schluß
§ 5. Die Umdeutung des Existenzialbegriffs.
Ergebnis.

Die scheinbare Evidenz der Lehre, daß das Dasein keine Gegenstandsbestimmtheit ist, machte eine anderweitige Erklärung des Existenzialbegriffs notwendig. Infolgedessen entstanden eine Reihe von Umdeutungen dieses Begriffs, von denen jedoch keine die ausschließliche Herrschaft zu behaupten vermochte. Viele Forscher begnügen sich nicht mit einer Auslegung, sondern stellen mehrere, durchaus nicht immer gleichbedeutende Auffassungen nebeneinander (23). Andere glauben, dem Dasein für verschiedene Gegenstände einen verschiedenen Sinn geben zu müssen. So unterscheidet BERGMANN drei verschiedene Daseinsbegriffe für das Ich, die Welt und die Einzeldinge (24).

Versuchen wir, die einerseits stark zersplitterten, andererseits ineinander fließenden Anschauungen auf ein Schema zu bringen, so lassen sich fünf Hauptgruppen unterscheiden:

1. Die Übereinstimmungstheorie Nachdem man festgestellt hatte, daß der Existenzialbegriff kein gegenständliches Korrelat besitzt, stand man vor der Aufgabe, anzugeben, was in der Existenzaussage behauptet wird, wenn sie keine Bestimmtheit vom Gegenstand prädiziert. So ging die Frage nach dem Sinn des Existenzialbegriffs ganz von selbst in die andere Frage nach dem Sinn des Existenzialurteils über. Zunächst erinnerte man sich, daß in der Existenzaussage das Existieren dem bloßen Gedachtwerden gegenübergestellt wird. Gelegentlich blieb man bei dieser Erkenntnis stehen und begnügte sich mit der Bestimmung, "existieren" heißt, "mehr als bloß gedachtsein". In der Regel jedoch sah man ein, daß man die Existenzbehauptung erst versteht, wenn man bestimmt hat, worin das "mehr" gegenüber dem bloße Vorstellen zu erblicken ist. Man wußte, daß Existenzialurteile dann aufzutreten pflegen, wenn wir behaupten wollen, daß einer Wahrnehmung oder einem von uns gebildeten Begriff ein Objekt entspricht. Das Wort "existieren" schien demnach die Übereinstimmung unserer Vorstellungen mit einem Gegenstand festzustellen. Die Existenz stellte sich als eine Beziehung zwischen Bewußtsein und Gegenstand, als eine Relationsbestimmung dar. Da man daran festhielt, daß im Existenzialsatz vom Gegenstand und nicht von seiner Vorstellung etwas ausgesagt wird, faßte man das Ergebnis meist in dem Satz zusammen: Die Existenz drückt eine Beziehung des Gegenstandes zu unserem Bewußtsein aus, als würde im Existenzialsatz vom Gegenstand die Übereinstimmung mit unserer Wahrnehmung oder Vorstellung und nicht richtiger umgekehrt die Übereinstimmung unserer Vorstellung mit einem Gegenstand ausgesagt werden. Trotzdem diese durch KANT begünstigte (25) Formulierung der Übereinstimmungstheorie dem negativen Existenzialurteil gegenüber vollständig versagt, ist sie von bedeutenden Forschern, namentlich von SIGWART vertreten worden.

2. Die Akttheorie. Auch diese schon mehrfach erwähnte Theorie geht von der Analyse des Existenzialurteils aus. Sie kommt zu der Deutung, daß das "ist" im Urteil "A ist" keinen anderen Sinn hat, wie die Kopula im kategorischen Urteil. Es ist der Ausdruck einer besonderen Weise der intentionalen Beziehung auf den Urteilsgegenstand, nämlich seiner Anerkennung. Entsprechend bedeutet das negative Existenzialurteil die Verwerfung des Urteilsgegenstandes. Daß wir im Existenzialurteil auch as Wort "existieren" gebrauchen, niemals dagegen im kategorischen Urteil, ist nicht auf sachliche, sondern sprachliche Gründe zurückzuführen.

Nahe verwandt mit dieser Lehre ist die von HUME begründete Theorie des belief, welche in einem psychologisch schwer faßbaren Akt des Glaubens die Grundlage des Existenzialurteils sieht. Der Belief, der Akt der Überzeugung, ist ihr jedoch eher das psychologische Motiv der Existenzaussage als ihr Sinn (26). Die Frage nach der Bedeutung des Existenzialurteils wird von der völlig heterogenen [ungleichartigen - wp] Frage nach den Bewußtseinsvorgängen bei seiner Fällung nicht scharf getrennt.

3. Die Aktualitätstheorie. Wenn die Existenz auch keine Bestimmtheit der Gegenstände im engeren Sinn einer Eigenschaft sein kann, so muß sie doch etwas sein, was allen existierenden Gegenständen in gleicher Weise zukommt. So geht die Frage nach dem Wesen des Dasein über in die Frage nach dem Wesen des Seienden. Allem Seienden aber scheint es gemeinsam zu sein, Wirkungen auszuüben und Wirkungen zu empfangen. Das Wirkliche ist also das Wirkende. Dieser Theorie gehören eine große Zahl von Vertretern an. Sie ist neuerdings von REHMKE ausführlich dargelegt worden (27).

4. Die Kriterium- und Zusammenhangstheorie. Die Kriteriumtheorien unterscheiden nicht zwischen der Frage nach dem Sinn und der Frage nach den Kriterien des Daseins, d. h. nach den Voraussetzungen, unter welchen Existenzialurteile zustande kommen. Hierher gehören die Theorien, welche Existenz und Wahrgenommenwerden, bzw. in einem gesetzlichen Zusammenhang mit Wahrnehmungen Stehen, identifizieren. Sie sind namentlich von den Konszientalisten [Bewußtseinsanbeter - wp] in der Regel vertreten worden. Die Einordnung in den Weltzusammenhang wurde von manchen jedoch auch deswegen als Sinn des Wortes "existieren" angesehen, weil man bemerkte, daß wir Gegenstände, von deren Wirklichkeit wir uns überzeugen, in den räumlich-zeitlichen Zusammenhang einfügen. Dieser Zusammenhang erschien so als das ihnen allen Gemeinsame. Solche Zusammenhangstheorien nähern sich demnach der vorhergehenden Gruppe.

5. Die Unabhängigkeitstheorie. Sie erblickt in der Unabhängigkeit vom erkennenden Subjekt den Sinn der Daseinsbehauptung. Auf ihre Mängel wurde schon weiter oben hingewiesen.

Die Unzulänglichkeit der angeführten Theorien läßt sich zwar auch auf dem Boden der Lehre von der Außerexistenz des reinen Gegenstandes einsehen. Die sichere Erkenntnis aber, daß es sich in sämtlichen Fällen um Umdeutungen des Existenzialbegriffs handelt, wird erst aufgrund der vorangegangenen Untersuchungen erreicht. Keine von diesen Hypothesen vermag nämlich ohne die stillschweigende Voraussetzung derjenigen Gegenstandsbestimmtheit auszukommen, die wir als Korrelat des Existenzialbegriffs ausgewiesen haben. Die Übereinstimmung unserer Vorstellungen mit dem vorgestellten Gegenstand wäre die Übereinstimmung mit bloßen Wiebestimmtheiten, also allgemeinen Gegenständen, wenn wir diesen Gegenständen nicht die Bestimmtheit des Daseins beilegen würden, welche sie zu individuellen Gegenständen macht. Ebenso wäre abgesehen von der früher dargelegten Unmöglichkeit einer mehrfachen Weise der intentionalen Beziehung auf denselben Gegenstand die Anerkennung eines Gegenstandes die Anerkennung einer bloßen Wiebestimmtheit, wenn nicht auch hier in der intentionalen Beziehung auf den Gegenstand die Intention auf sein Dasein mitbegriffen wäre. MARTY, der die Akttheorie im Anschluß an BRENTANO am eifrigsten verteidigt hat, gibt auch zu, daß es etwas allen Objekten Gemeinsames geben muß, welches sie zu realen Gegenständen macht. Er bestreitet aber, daß das Wort "existieren" im Existentzialurteil neben der bloßen Setzung noch einen Hinweis auf diese Bestimmtheit enthält und neigt dazu, die Eigentümlichkeit des Realen im Wirken zu erblicken. (28)

Gegen die Aktualitätstheorie könnte man zunächst geltend machen, daß doch nur die Zugehörigkeit zu einem wirklichen Wirkzusammenhang als Grundlage für die Anwendung des Existenzialbegriff angesehen werden darf, nicht die Zugehörigkeit zu einem bloß Vorgestellten. Man käme also um den Begriff der Existenz nicht herum. (29) Die Vertreter der Aktualitätstheorie würden jedoch wohl antworten, daß eben nur der geurteilte Wirkzusammenhang, nicht der bloß vorgestellte, die Bedeutung der Existenz der als in diesem Zusammenhang stehend gedachten Gegenstände nach sich zieht; sie könnten sich sogar aus den vorausgegangenen Erörterungen ihre Waffen schmieden und von diesem Wirkzusammenhang selbst die bloße Vergegenwärtigung der Bestimmtheit eines solchen unterscheiden. Dagegen werden auch sie nicht bestreiten können, daß jeder Wirkzusammenhang ein Zusammenhang von individuellen Gegenständen ist. Damit aber ist in diesen Gegenständen, ohne daß es freilich bei der Analyse beachtet wird, schon die Bestimmtheit des Daseins mitgedacht, und die Annahme eines weiteren Korrelats des Existenzialbegriffs überflüssig geworden. Nicht anders steht es mit den Kriteriumtheorien, welche übersehen, daß nicht individuelle, sondern allgemeine Gegenständen wahrgenommen würden, wenn das Dasein mit dem Wahrgenommenwerden eines nur qualitativ und relativ Bestimmten identisch wäre. Auch das Dasein der Phänomene besteht nicht in ihrem Wahrgenommenwerden, sondern ist sowohl von der Bestimmtheit des Gegebenseins, als vom Erfaßtsein der Phänomene in der Wahrnehmung wohl zu unterscheiden. Das Dasein der Phänomene erschöpft sich nur in dem uns selbstgegenwärtigen Dasein, d. h. es sind Gegenstände, die uns ihrer ganzen Existenz nach selbstgegenwärtig sind. Aber auch all das, was mit unseren Wahrnehmungen in einen gesetzlichen Zusammenhang gebracht wird, ist stets individuell, und darum ist die Bestimmtheit des Daseins auch für solche Gegenstände unentbehrlich. Endlich müssen auch diejenigen, welche betonen, daß nur das durchgängig Bestimmte als wahrhaft anzuerkennen ist (30), für dieses in unendlicher Ferne liegende Ziel der Erkenntnis die Bestimmtheit des Daseins postulieren, wenn sie nicht der Wirklichkeit ihre Individualität rauben wollen.

Nicht betroffen durch die vorangegangenen Betrachtungen werden rein metaphysische Lehren, welche im in Beziehung-Stehen oder im Wirken und Leiden das Wesen des Seienden erblicken (31). Freilich in einem Punkt wird die Auffassung der Existenz als Gegenstandsbestimmtheit, auch für sie bedeutungsvoll. Alles Seiende ist nur seiend und ebenso nur individuell um der Gegenstandsbestimmtheit des Daseins willen. Jene Theorien können sich daher nur auf die Beschaffenheit des Seienden im weitesten Sinne beziehen, sie dürfen nicht bestreiten, daß außer der von ihnen festzustellenden Beschaffenheit zum Wesen des Seienden noch die Bestimmtheit des Daseins gehört, ohne welche es kein Seiendes im Sinne eines Existierenden wäre.

Unter den wenigen Denkern, welche das Dasein als Gegenstandsbestimmtheit anerkennen, befindet sich auch LIPPS (32). Nach ihm ist das Wirklichkeitsurteil begründet in der Weise, wie gewisse Gegenstände und gegenüberstehen. Wir versuchten zu zeigen, daß das Dasein in einem vollen Sinn des Wortes als eine Gegenstandsbestimmtheit zu betrachten und das Erfüllungskorrelat des Existenzbegriffs in der Anschauung aufzuweisen ist. Wir fanden, daß jedes Phänomen neben seinen Wiebestimmtheiten und seinem Gegebensein sein Dasein als eine selbstgegenwärtige Bestimmtheit enthält. Indem wir diese Bestimmtheit an einem uns selbst gegenwärtigen Phänomen erfassen, erfassen wir zunächst das Dasein dieses Phänomens, und indem wir gewissermaßen auf die Bestimmtheit dieser Bestimmtheit unsere Intention richten, indem wir uns klar machen, worin diese individualisierende Bestimmtheit des Daseins besteht, die allen Phänomenen anhaftet und doch immer das Dasein dieses speziellen Phänomens ist, gelangen wir zum Begriff des Daseins überhaupt, zum Existenzialbegriff. Dieser Begriff aber ist derselbe, welcher Art auch die Objekte sein mögen, auf welche er angewendet wird. Das Dasein transzendenter Dinge ansich ist ein Dasein im selben Sinn, wie das Dasein der Erscheinungen. Nur die Arten des Seienden sind verschieden, unter dem Dasein des Seienden aber verstehen wir jene Gegenstandsbestimmtheit, welche uns zuerst an phänomenalen Gegenständen gegenübertritt, um dann auch auf nichtselbstgegenwärtige Gegenstände übertragen zu werden.

LITERATUR: Otto Selz, Existenz als Gegenstandsbestimmtheit, in Alexander Pfänder (Hg), Münchener Philosophische Abhandlungen [Theodor Lipps zu seinem 60. Geburtstag gewidmet von früheren Schülern] Leipzig 1911.
    Anmerkungen
    13) Vgl. JULIUS BERGMANN, Untersuchungen über die Hauptpunkte der Philosophie, Marburg 1900, Seite 153.
    14) vgl. BERMANN, a. a. O., Seite 152
    15) MEINONG, Untersuchungen zur Gegenstandstheorie usw. I, Seite 8; vgl. auch dasselbst III, ERNST MALLY, Untersuchungen zur Gegenstandstheorie des Messens, Seite 126f.
    16) MEINONG, Über Annahmen, zweite Auflage, Leipzig 1910, Seite 79.
    17) Eine ähnliche Auffassung vertritt ERICH HEINRICH, Untersuchungen zur Lehre vom Begriff, Göttinger Dissertation 1910, Seite 85f. Es handelt sich bei solchen Sätzen um Fälle eines bloß "figürlichen Denkens". Vgl. über diesen Begriff namentlich ANTON MARTY, Untersuchungen zur Grundlegung der allgemeinen Grammatik und Sprachphilosophie, Bd. 1, Halle/Saale 1908, Seite 134f.
    18) Vgl. namentlich ANTON MARTY, Über subjektlose Sätze usw., Vierteljahrsschrift für wissenschaftliche Philosophie, Bd. VIII, 1884, Seite 171f.
    19) Daß die Bestimmtheit dies vermag, braucht nicht in der Intention auf sie mitenthalten zu sein. Der Hinweis hierauf dient nur zur Erläuterung des Gegenstandes der Meinung.
    20) Unter Vorstellen verstehen wir jeden setzungslosen Akt; solche aber gibt es unzweifelhaft in Bezug auf Sachverhalte.
    21) Orte in Zeit und Raum sind immer gesetzt, denn sie sind immer Orte in der realen Zeit und im realen Raum; deswegen kann doch das, was sich an ihnen befindet, bloß vorgestellt sein.
    22) Der Gegensatz von Begrifflichem und gegenständlichem Denken ist auch auf deskriptiv-psychologischem Gebiet schon betont worden. Vgl. AUGUST MESSER, Experimentell-psychologische Untersuchungen über das Denken, Archiv für die gesamte Psychologie, Bd. VIII, Seite 148f.
    23) Vgl. namentlich SIGWART, Logik, Seite 93f und "Die Impersonalien", Freiburg/Breisgau, 1888, Seite 50f.
    24) vgl. BERGMANN, a. a. O., Seite 140f.
    25) KANT, Kr. d. r. V., Ausgabe KEHRBACH, Seite 472/3 und 202/3. Der einzig mögliche Beweisgrund zu einer Demonstration des Daseins Gottes. Kants gesammelte Werke, hg. von der königlich-preußischen Akademie der Wissenschaften, Bd. II, Seite 74.
    26) HUME selbst sah den Sinn des Existenzialurteils in der Beziehung auf einen der gegenwärtigen Vorstellung qualitativ entsprechenden Gegenstand, d. h. auf früher erlebte oder hypostasierte [vergegenständlichte - wp] Bewußtseinsinhalte (vgl. SELZ, Die psychologische Erkenntnistheorie und das Transzendenzproblem, Archiv für die gesamte Psychologie, Bd. XVI, Seite 80f). Seine Ansicht ist also nicht so sehr verschieden von der von CORNELIUS in vermeintlichem Gegensatz zu ihm vertretenen, daß als das im Existenzialurteil Ausgesagte die Beziehung zwischen einem gegenwärtigen Phantasma und einem entsprechenden Empfindungsinhalt betrachtet werden muß (vgl. HANS CORNELIUS, Versuch einer Theorie der Existenzialurteile, München 1894, Seite 44 und 65f.
    27) JOHANNES REHMKE, Philosophie als Grundwissenschaft, Leipzig und Frankfurt am Main 1910.
    28) MARTY, Untersuchungen zur Grundlegung etc., a. a. O., Seite 316f; Über subjektlose Sätze usw., Vierteljahrsschrift für wissenschaftliche Philosophie, Bd. VIII, Seite 171f.
    29) OSWALD KÜLPE, Erkenntnistheorie und Naturwissenschaft, Leipzig 1910, Seite 43f.
    30) Vgl. PAUL NATORP, Bericht über deutsche Schriften zur Erkenntnistheorie usw., Archiv für systematische Philosophie, Bd. VI, Seite 94, Anm.; Die logischen Grundlagen der exakten Wissenschaften (Leipzig und Berlin 1910), Seite 89.
    31) ADOLF DYROFF, Über den Existenzialbegriff, Freiburg/Breisgau 1902, Seite 18f.
    32) LIPPS, Bewußtsein und Gegenstände, Seite 67f, 82f, 86.