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REINHARD KYNAST
Das Problem der Phänomenologie
[eine wissenschaftstheoretische Untersuchung]
[2/4]

"Zwei Fragen drängen sich hier auf, die zunächst streng voneinander zu trennen sind. Ist eine solche Anschauung des Allgemeinen theoretisch möglich ist sie zweitens empirisch möglich? Läßt sich ein solcher Anschauungsbegriff hinreichend begründen und existiert tatsächlich, also in der Natur, eine solche Anschauung? Darauf antwortet Husserl zunächst mit einem allgemeinen Begriff von Anschauung, dann aber vor allem mit seiner Wesenserschauung und der Methode der phänomenologi- schen Reduktionen, mit seiner Einklammerung."

II. Der empirische Zustand und das
ideale System einer Wissenschaft

Dieses Begriffspaar war uns schon einmal entgegengetreten und bedarf vor dem Anbrechen des Phänomenologieproblems einer genauerer Gegenüberstellung, weil die Vermengung der beiden Begriffe, auf der Durchflechtung von Logischem und Empirisch-Zufälligem beruhend, gerade Probleme der Geltung notwendig mit Unklarheiten beschweren muß, und das Geltungsproblem ist das erkenntnistheorische Hauptproblem der Phänomenologie.

Wiederum gehen wir von KANTs Problem aus. Man hat gegen seine Methode den Einwand erhoben, sie könne nicht Ergebnisse von ausnahmsloser Geltung hervorbringen, da sie nur an einzelnen Wissenschaften, der Mathematik und der mathematischen Naturwissenschaft, den Hebel ihrer Analyse ansetzt. Soll sie daher von dem Verdacht frei bleiben, daß ihre Methode, auf andere Wissenschaften angewendet, andere Ergebnisse erzielt, so muß sie voraussetzen, daß die Erkenntnisgrundlagen aller Wissenschaften identisch sind. Das muß für sie Voraussetzung sein, da sie, so verstanden, selbst keine Handhabe hat, diese Frage zu entscheiden. Oder aber sie analysiert die Grundlagen sämtlicher Wissenschaften und muß dann nötigenfalls ihre Ergebnisse ungereimt nebeneinander stehen lassen. Allein von solchen Bedenken ist die transzendentale Methode frei. Mag sie freilich in ihrer historischen Gegebenheit von diesem Vorwurf gestreift werden, ihr von historischen Zufälligkeiten befreiter Sinn trägt jedoch die Unabhängigkeit von jeder besonderen Wissenschaft in sich. Denn sie untersucht die allen Wissenschaften gemeinsame Wirklichkeit schlechthin, das, was Gegenstand für alle Wissenschaften ist, auch für solche, die sich erst in der Zukunft auftun mögen. Indem die transzendentale Logik die Einheitlichkeit des Gegenstandes aller positiven Wissenschaften begründet, bildet sie zugleich den Beweis für die Einheit der allgemeinen Erkenntnisgrundlagen aller positiven Wissenschaften, wenn sie auch nicht imstande ist, die Zusammenhangsverhältnisse dieser Grundlagen als mit reinlogischer Notwendigkeit behaftet, hinzustellen.

Damit streift sie nun aber noch einen zweiten Einwand mit ab, auf den es hier vornehmlich ankommt. Würde sie an eine oder einige Einzelwissenschaften den Faden ihrer Untersuchung anknüpfen, wie sollten denn ihre Urteile, in die doch nun einmal, wie oben betont, Tatsächliches miteingeht, zeitlose Geltung beanspruchen dürfen? Ist doch der jeweilige empirische Zustand einer Wissenschaft in fortwährender Umgestaltung begriffen! Und diese Änderungen ergreifen auch die letzten Voraussetzungen einer Wissenschaft. Welchem Ziel aber die Entwicklung einer Wissenschaft zustrebt, läßt sich immer nur, wenn überhaupt, vom augenblicklichen Stand der betreffenden Wissenschaft aus andeuten, weil die Angabe des Zieles inhaltlicher Bestimmtheiten nicht entbehren kann. Demgegenüber muß wiederum darauf hingewiesen werden, daß die transzendentale Methode die Analyse des Wirklichkeitsbegriffs schlechthin ist, in dessen Sinn es liegt, von aller zeitlichen Änderung gänzlich unabhängig zu sein. Der Inhalt der Wirklichkeit wird zwar immer reicher, ihr Begriff aber ist immer derselbe.

Indessen treffen wir in Bezug auf diesen Punkt eine veränderte Sachlage an, wenn wir uns jetzt zur "logischen" Analyse spezieller Wissenschaftsgruppen oder gar einer Einzelwissenschaft wenden. Was heißt hier zunächst "logische" Analyse?

Wir ziehen es vor, derartigen Untersuchungen den Namen der Methodenlehre zu geben. Ist die Methodenlehre einer Einzelwissenschaft ein Zweig der Logik, etwa "angewandte" Logik? Wir meinen, eine solche Auffassung ablehnen zu müssen. Logik entwickelt entweder den Begriff der Wahrheit oder den der Wirklichkeit. Die Methodenlehre einer besonderen Wissenschaft aber hat immer nur einen Ausschnitt aus der Wirklichkeit zum Gegenstand. Methodenlehre verstanden als die Theorie von Wissenschaft überhaupt, wäre allerdings Logik; aber sie fiele auch mit der Logik im bisher gemeinten Sinn zusammen. Behandelt aber Methodologie ein "Stück" der Wirklichkeit, ist sie dann nicht doch zumindest als ein Stück der transzendentalen Logik anzusehen? Mit nichten. Der Charakter ihrer grundsätzlich bedingten Geltung muß sie streng abscheiden von aller transzendentalen Logik; ihr Gegenstand ist von dem der kritischen Methode durch eine unüberbrückbare Kluft getrennt. Denn wenn sie auch von den Gesetzen der transzendentalen Logik beherrscht wird, so reichen diese keineswegs aus, die Geltung ihrer eigenen Sätze hinreichend zu begründen. Sie bedarf eines ihr eigentümlichen Gewißheitsprinzips, und das ist der empirische Zustand der Wissenschaft, deren "Form" sie zum Gegenstand hat. Anders als in diesem Zustand kann ihr der Gegenstand nicht gegeben sein.

Gegeben ist uns jede Wissenschaft als ein Wirkliches, als eine bunte Verflechtung von Kulturmotiven (1), sodaß selbst die in der vollkommensten Weise gegebene Wissenschaft, die Mathematik, von empirischen Zufälligkeiten, ja von Widersprüchen durchwachsen ist. Das gilt auch und zwar in noch stärkerem Maße von denjenigen beiden Wissenschaften, deren zeitlose Geltung und Widerspruchslosigkeit wir zu beweisen uns oben bemühten; aber freilich eben nur von ihrem emprischen Zustand, nicht on ihrem idealen System. Indem wir also den Begriff des gegebenen empirischen Zustandes einer Wissenschaft auf den Kritizismus selber anwenden, zwingt uns unsere Analyse über den Sinn dieser Methode, dem empirischen Zustand dieser Wissenschaft notwendig ein System von Sätzen zeitloser Geltung und völliger Widerspruchslosigkeit gegenüberzustellen, das wir, auf alle Wissenschaften verallgemeinert, als ideales System der betreffenden Wissenschaft bezeichnen wollen. Mit einem Wort: Der Begriff der Wahrheit verlangt geradezu den Begriff des idealen Systems. In diesem System, obgleich es nirgends verwirklicht sein kann, gibt es kein Schwanken von Bedeutungen. Aber nicht etwa sind alle Bedeutungen absolut exakt. So sicher es auch von den besonderen empirischen Disziplinen ideale Systeme geben muß, so sicher müssen die darin auftretenden Bedeutungen von undeutlichen Umrissen sein; so gewiß müssen ferner diese idealen Systeme einer weiteren Vervollkommnung und Änderung fähig gedacht werden. Aber diese Änderung muß aufgefaßt werden als ein allein bedingt durch die empirische Art ihres Gegenstandes und nicht durch die Art der in den Forschern arbeitenden psychischen Denkvorgänge sowie durch alle anderen etwa mitwirkenden Kulturmomente. Das ideale System reißt daher die gegebene Wissenschaft nur aus ihrer Kulturbedingtheit heraus, nicht aber aus allen den teils überempirischen, teils empirischen Bedingungen, die im eigentümlichen Gegenstand dieser Wissenschaft verwurzelt sind. Es findet seine "Darstellung, soweit sie eben überhaupt realisierbar ist, indem überall die axiomatischen Bestandteile und Sätze an den Anfang gestellt werden, und hierauf aus diesem axiomatischen Gefüge alle einzelnen bisher bekannten Sätze abgeleitet werden, und zwar muß an jeder Stelle die hinzutretende Synthesis, die zur Bildung der einzelnen Sachverhalte in einem begründenden Sinn mithilft, also zu ihrer Begründung notwendig ist, angegeben gedacht werden. Diese Synthesis kann empirisch sein, sie kann aber auch einen überempirischen Charakter tragen. Die Aufstellung dieses Systems verlangt aber eine völlige Klarheit der Bedeutungen und Einsicht in ihre gegenseitigen Abhängigkeitsverhältnisse. Soweit diese sich aufweisen lassen ohne Zuhilfenahme des logischen Aufbaus, d. h. der Struktur der Begründungszusammenhänge der betreffenden Wissenschaft, sind sie herzustellen durch die Phänomenologie, indem sie die Aufgabe hat, die Bedeutungen zur evidenten Gegebenheit zu bringen. Das ideale System ist also dasjenige System bestehender Sachverhalte, das gestattet, aus der "Stelle" jedes einzelnen Sachverhalts in der Darstellung sein logisches Verhältnis zu allen übrigen Sachverhalten abzulesen. Das ideale System ist daher in Bezug auf die Darstellung die Erfüllung all derjenigen Forderungen, die die reine Logik und Phänomenologie an die Wissenschaft stellen, wenn die Sätze dieser beiden Wissenschaften in ihrer normativen Wendung gefaßt werden. (Vgl. über die Stellung der Phänomenologie zu diesem ganzen Problem Kap. IX).

Daher ist auch das ideale System der Mathematik zwar von allen Widersprüchen frei zu denken, aber zu den bereits bekannten und als ewig wahr anzusehenden Sätzen können neue hinzutreten und so das "Gebiet" erweitern.

Würde das ideale System die volle Inhaltlichkeit der gegebenen Wissenschaft in sich aufnehmen müssen, so bedeutete dies eine Verdoppelung der Einzelwissenschaft. Daher ist nur insofern der Inhalt vom empirischen Zustand abzustreifen, als er sich in seinem tatsächlich vorhandenen Sein auf Kulturmomente begründet erweisen läßt. Was aber namentlich in den Begriff des idealen Systems einer Wissenschaft eingeht, sind die Grundbegriffe und Grundsätze dieser Wissenschaft und ihre Methode. Diese Grundbegriffe nämlich, die die Hauptunterscheidung gerade dieser Wissenschaft von den anderen ausmachen, ja geradezu den Gegenstand der besonderen Wissenschaft definieren, sind darum grundlegende Begriffe, weil sie Formgesetzlichkeiten ausüben über die besonderen, ihnen unterstellten spezielleren Inhalte der Wissenschaft. Daher ist vom Inhalt der Grundsätze die Form der Einzelwissenschaft nicht zu trennen. Es ist das die dieser besonderen Wissenschaft zukommende Form. Diese Form ist im allgemeinsten Fall des Wissenschaftstypus die sogenannte logische Struktur des Begriffs dieses Typus, z. B. das Reihenprinzip (2) der Begriffe der mathematisch-naturwissenschaftlichen Disziplinen, oder die Wertbezogenheit der historischen Begriffe. Sofern dieses Prinzip für jeden Begriff dieser Wissenschaftsklasse gilt, ist es formal in Bezug auf alle Inhalte dieser Art. Aber darum gehört es noch nicht der formalen oder der transzendentalen Logik an. Dnn als Spezifikum der Begriffe, die nur einen Ausschnitt aus der Wirklichkeit begreifen sollen, ist es inhaltlicher Natur gegenüber den Formen des realen Gegenstandes überhaupt. Darum eben sind die Sätze der Methodenlehre von empirischer Bedingtheit.

Gehen wir von der Wissenschaftsgruppe zur Einzeldisziplin, so ist der die letztere beherrschende Grundbegriff ein Inhalt gegenüber der "logischen" Struktur, die seine Form ist. Verfolgt man die aus diesen Ansätzen sich ergebenden Richtungslinien weiter, so bringt die Relativität des Begriffspaares Form - Inhalt einen eigentümlichen Stufencharakter der Begriffsbildung zum Ausdruck. Die formale Logik stellt die Form aller Wissenschaft fest, also auch ihre eigene Form; ihr Inhalt aber, der also zugleich ihre Form ist, ist als Form aller Wissenschaften auch die der transzendentalen Logik. Diese wiederum stellt die allgemeinste Form aller positiven Wissenschaften fest, d. h. also all der Wissenschaften, die das von der formalen Logik geforderte inhaltliche Korrelat nach seiner inhaltlichen Seite bearbeiten. Ihr Inhalt ist daher die allgemeinste Form aller Wirklichkeitswissenschaft. Zu dieser Form gehört wiederum, als der ihr unmittelbar unterstehende Inhalt, die "logische" Struktur der Begriffe der einzelnen Wissenschaftsklassen. So läßt sich diese Stufenleiter immer weiter hinabverfolgen, bis man beim "formlosen", also rein inhaltlichen Begriff des unmittelbar dem Bewußtsein Gegebenen anlangt, dem reinen Dies-da. Dabei wird die Geltung der in den einzelnen Schichten liegenden Urteile eine immere eingeschränktere. Daß eine solche Stufenreihe sich am empirischen Zustand der Wissenschaften wirklich im Einzelnen durchführen läßt, ist natürlich nicht zu erwarten; aber diese Frage der praktischen Verwirklichgung liegt überhaupt nicht in der Richtung unseres Problems, das nur die Korrelativität von Form und Inhalt näher ausführen wollte, um zu zeigen, daß das ideale System in sich notwendigerweise Formelemente, Strukturfragen aufnehmen muß, ohne daß sich diese jedoch als Teile der Logik oder etwa als "angewandte" Logik betrachtet werden können. Indem sie eben nur auf Teile der Wirklichkeit, wenn auch in noch so formalem Sinn, beziehen, sind sie nur von empirischer Bedingtheit; denn selbst diese Grundbegriffe einer Wissenschaft sind der zeitlichen Änderung unterworfen.

Es sei daher ausdrücklich festgestellt, daß das Methodenproblem der Phänomenologie von empirischer Bedingtheit ist, nicht etwa, weil uns die Phänomenologie von empirischer Bedingtheit ist, nicht etwa, weil uns die Phänomenologie nur im empirischen Zustand gegeben ist, zumal sie erst in den Anfängen steht; diese Art der Gegebenheit teilt sie mit jeder Wissenschaft, auch mit der unbedingt geltenden Logik; sondern weil ihr ideales System den empirischen Wissenschaften zuzurechnen ist vermöge seiner "logischen" Struktur, sofern nicht etwa, wie oben schon einschränkend bemerkt wurde, sich ihre Zugehörigkeit zur Logik erweisen lassen sollte. Nur wenn die Grundbegriffe und die Methode der Phänomenologie in alle Ewigkeit immer dieselben bleiben würden, dann gelten die über sie gefällten methodologischen Urteile, als ideales System gefaßt, in voller Unbedingtheit.


III. Die Grundbegriffe des Gegenstandes
der Phänomenologie

Bei der ungewöhnlichen Terminologie, in die HUSSERL seine Phänomenologie kleidet, und bei der Neuheit der ganzen Sache erscheint es zweckmäßig, die grundlegenden Begriffe und ihre Beziehungen zueinander etwas eingehender zu beschreiben, zumal HUSSERL selbst mehrfach feststellt, daß Kritiker seiner Wissenschaft den Sinn seiner Ausführungen mißverstanden haben.

Das Feld der Phänomenologie ist das "reine" Bewußtsein. Alles Bewußtsein ist aber Bewußtsein von etwas. Diese Eigenart bezeichnet der grundlegende Begriff der Intentionalität (3). Die im Bewußtsein vorfindlichen reellen Komponenten etwa eines Wahrnehmungsaktes schließen sich in ihrer "Funktion" zusammen, um eine "synthetische Einheit" möglich zu machen (1). Nämlich die bloßen Komponenten der Wahrnehmung, als im Subjekt auftretende Bewußtseinsinhalte gefaßt, bedeuten für sich nicht den draußen befindlichen Gegenstand, aber es läßt sich an ihnen eine Seite aufdecken, die auf ihn hinweist, er liegt in ihrer Intention. Indem nun HUSSERL unter dem Gesichtspunkt der gleichsam an den Gegenstand selbst immer näher herankommenden Bewußtseinsdaten nicht nur dem Akt der Wahrnehmung, sondern jedem Bewußtseinsakt überhaupt den Begriff der Intentionalität einprägt, gewinnt er eine allgemeine Theorie der Akte, die sie in Schichtungen zerlegt, die gleichsam parallel zum intendierten Gegenstand verlaufen, sodaß die Momente einer einzelnen Schicht sich in einem konstanten Abstand von Gegenstand befinden (5). Was dies besagt, wird an späteren Beispielen deutlicher werden. Die Analyse dieser Schichten soll ihn dazu führen, all die Bewußtseinsmomente in ihrer Vollständigkeit darzulegen, die die Einheit des Gegenstandes zusammensetzen, wobei wir es dahingestellt sein lassen wollen, ob mit dem Begriff der Intention das ganze Reich des Bewußten tatsächlich umfaßt wird, oder ob nicht dadurch nur eine eigenartig objektiv gerichtete Klasse von Bewußtheiten herausgegriffen wird.

Um die Ereignisse dieser subtilen Untersuchungen mit einiger Schärfe in einer für unseren Zweck der Heraushebung und Fixierung der Grundbegriffe passenden Weise zu beleuchten, geben wir einen kurzen Abriß seiner Aktschichtentheorie, wobei wir auch auf seine "Logischen Untersuchungen" (6) zurückgehen müssen, da die phänomenologischen Grundbegriffe zum Teil aus den dort entwickelten Auffassungen über den Begriff der "Erfüllung" herausgewachsen sind.

Gehen wir von einem Beispiel aus; wir denken die Begriffe "ein Pferd" und "das Pferd überhaupt". Diesen Ausdrücken entsprechen bestimtme Bedeutungen; die Bedeutungen intendieren ihrerseits Gegenstände, in den Bedeutungen sind Gegenstände gemeint, diese Begriffe sämtlich im HUSSERLschen Sinn genommen.

Indem wir uns nun die Gegenstände "ein Pferd" und "das Pferd überhaupt" klar zu machen suchen, treten bildliche Vorstellungen auf, z. B. einzelne Teile eines Pferdes, das wir gesehen haben, usw. Diese Bilder sind aber nicht zu identifizieren, mit den durch diese Ausdrücke bedeuteten Gegenständen. Diese bildlichen Repräsentanten gehören der psychologischen Sphäre an, sie wechseln ja von einem Zeitpunkt bis zum nächsten, obwohl durch jeden der beiden Ausdrücke stets derselbe Gegenstand gemeint ist.

Als solcher Repräsentant von "ein Pferd" kann z. B. auch der intuitive Gehalt des Aktes auftreten, der der Vorstellung "dieses Pferd, das ich eben sehe" entspricht. Obwohl also der Akt "ein Pferd, das ich eben sehe" entspricht. Obwohl also der Akt "ein Pferd" und der eben charakterisierte den gleichen intuitiven Inhalt haben, sind die zugehörigen Bedeutungen und damit die gemeinten Gegenstände gänzlich verschiedene. Daraus folgt natürlich, daß die Beziehung zwischen Repräsentant, zwischen repräsentierendem sinnlichen Inhalt des Aktes und gemeintem Gegenstand für diese beiden Akte eine verschiedene ist. Mit anderen Worten: Der phänomenologische Gehalt des Aktes "ein Pferd" ist mit seinem sinnlich-intuitiven Inhalt keineswegs erschöpft. Denn sonst könnte die Vorstellung eines allgemeinen Gegenstandes mit der eines individuellen, der unter den allgemeinen zu subsumieren ist, zusammen fallen, sofern Vorstellung, wie häufig, den anschaulichen Inhalt bedeutet.

Diese ganz grobe Charakteristik soll nur zur ungefähren Umschreibung des Problems der Analyse der Aktschichten dienen; denn es bedarf hier einer weit genaueren Auflösung des Aktbegriffes. Am bedeutungsverleihenden Akt unterscheidet HUSSERL in den Logischen Untersuchungen folgende abstrakte Momente, diesen letzteren Begriff im Sinne "unselbständiger Gegenstände" (7) genommen:
    1. die Qualität, auch als intentionale Qualität bezeichnet.

    2. Die Materie als den Auffassungssinn, auch intentionale Materie genannt.

    3. Den repräsentierenden Inhalt (8).
Die "objektivierenden" Akte zerfallen nun nach HUSSERL in drei große Klassen: die rein signitiven, die rein intuitiven und die signitiv-intuitiv gemischten Akte. Bei der ersten Klasse hat der repräsentierende Inhalt mit der Materie "nichts zu tun" (9). Das heißt er ist nicht das Ziel der Intention der Materie, vielmehr steht er mit der Materie in einem uneinsichtigen Zusammenhang, er ist nur Zeichen für das, was die Materie intendiert; daher hier auch die besondere Art des Repräsentanten häufig gleichgültig ist. Ich kann mir den Buchstaben A aus Holz oder aus Eisen usw. vorstellen. Wir wollen solche Repräsentanten auch uneigentliche nennen. Bei den intuitiven Akten hingegen ist der repräsentierende Inhalt von der Materie intendiert, er erfüllt unmittelbar das, was durch die Materie eigentlich gemeint ist. Hier ist ein "Band der Notwendigkeit" (10) zwischen intentionaler Materie und repräsentierendem Inhalt. Bei gemischten Akten entsprechen den signitiven Momenten der Materie ebenfalls uneigentliche Repräsentanten, den intuitiven eigentliche Repräsentanten. Bei einem ausdrückenden Aktkomplex sind wesentlich ein signitiver Akt und ein teilweise oder ganz intuitiver Akt zu unterscheiden. Beide sind zu einer Einheit vermöge der Gleichheit ihrer Materien verbunden, sodaß der Gegenstand des signitiven Aktes derselbe ist wie der des intuitiven (11).

Allein diese Analysen werden den bei solchen Akten auftretenden Komplikationen nicht voll gerecht; wenn der Akt in eine intentionale Qualität, ein intentionales Wesen und einen repräsentierenden Inhalt unterschieden wird, und ihm ein intentionaler Gegenstand entspricht, der in einem Akt vermeint ist, so muß "intentional" im letzten Fall eine andere Bedeutung haben als bei den Begriffen "intentionale Qualität" und "intentionales Wesen". Handelt es sich etwa um die Wahrnehmung eines äußeren Gegenstandes, dann gehört der intentionale Gegenstand (12) überhaupt nicht zum realen Bestand des psychischen Erlebnisses und zwar eben vermöge seines intentionalen Charakters. Das gilt aber keineswegs auch für die intentionale Qualität, und die intentionale Materie. Bezüglich dieser beiden Komponenten müssen sich im psychischen Erlebnis doch reale Momente aufweisen lassen. Wäre das nicht der Fall, so verflüchtigte man das reale psychische Erlebnis in seinen wesentlichen Konstituentien in eine transpsychische Sphäre. So sagt HUSSERL in den LU II, Seite 506: "Ihr (der Bedeutung) entspricht als reelles Moment (13) im reellen Inhalt des Vorstellungsaktes das intentionale Wesen mit Vorstellungsqualität und Materie." Andererseits setzt HUSSERL dem reellen Inhalt eines Aktes den intentionalen gegenüber, der zerlegt wird in die drei Begriffe des intentionalen Gegenstandes, seiner intentionalen Materie (im Gegensatz zu seiner intentionalen Qualität) und seines intentionalen Wesens (14). Und in der Tat haftet auf der anderen Seite diesen Begriffe der Qualität und Materie doch auch wieder ein auf den Gegenstand hinweisendes, über das Gebiet des Bewußten hinausgehendes Moment an, ja durch die Materie wird geradezu das Sosein des Gegenstandes bestimmt. HUSSERL selbst hat diese Schwierigkeit sehr wohl bemerkt, immer empfindlicher, daß die Beschreibung der intentionalen Gegenständlichkeit als solcher . . . eine andere Richtung rein intuitiv und adäquat zu vollziehender Beschreibungen darstellt gegenüber derjenigen der reellen Aktbestände."

Gehoben können diese Schwierigkeiten nur werden durch die Einführung des Parallelismus zwischen "noetischer" und "noematischer" Schicht in der phänomenalen Struktur des reinen Bewußtsein (15). Dabei sind die hyletischen [materiellen - wp] und noetischen [gedachten - wp] Momente als reelle, die noematischen als nichtreelle, intentionale Erlebnismomente zu betrachten (16). HUSSERL schenit, soweit die Logischen Untersuchungen in Frage kommen, Qualität und namentlich die Materie fast völlig auf die noetische Seite der Aktstruktur zu stellen (17). Indessen dürfte hier nichts anderes übrig bleiben, als sowohl die Qualität, oder wie es in den "Ideen" heißt, den "Setzungscharakter" wie auch die Materie, den "noematischen Kern", in eine noetische und in eine noematische Komponente zu zerlegen. Wir müssen daher von einem noetischen und einem noematischen Kern reden.

Diese Zerlegung, die in den Ideen in ihrer ganz allgemeinen Struktur auseinandergesetzt ist, muß hier an einem Beispiel genauer begründet werden. Ich sage: "Dieser rote Würfel" und denke dabei an einen bestimmten roten Würfel, den ich einmal gesehen habe. Wir haben für die phänomenologische Klärung der Sachlage nach den oben angestellten Erörterungen hier zwei Akte zu unterscheiden:
    1. den bedeutungverleihenden oder signitiven Akt.

    2. den ihn eigentlich erfüllenden, intuitiven Akt.
Beide Akte sind durch eine totale Identifizierung der Materie aufeinander bezogen, ja miteinander verschmolzen. An ersterem Akt müssen folgende Schichten als für die Erkenntnis wesentlich unterschieden werden:
    a) Der noetische Setzungscharakter, den man zunächst dadurch charakterisieren kann, daß "dieser rote Würfel" nicht gewünscht wird, nicht beurteilt, auch nicht betrauert wird usw., sondern er sieht gleichsam als gewiß-seiend in der Erinnerung da. Dieses eigentümliche Zumutsein des Gewißseins, dessen Korrelat das Gewißseiend ist, das im "es war" dieser Erinnerung liegt, ist die noetische "doxische Gewißheit". (18)

    b) die noetische Materie, also dasjenige an realen Momenten, was gerade diesen Gegenstand in dieser bestimmten Weise, in diesem sachlichen Gehalt, meint. Es sind die psychischen Bestimmungsmittel, einen Gegenstand gerade so und nicht anders zu meinen. Also gehört dazu im Beispiel des roten Würfels, daß nicht ein Parallelepipedon, sondern ein Würfel gemeint ist, daß er nicht grün ist, sondern rot. Wohl muß man sich bei der Kennzeichnung der Momente dieses signitiven Aktes hüten, etwa an sinnlich Vorgestelltes zu denken. Davon ist hier völlig zu abstrahieren. Obschon also nicht sinnlich greifbar, wird dennoch die noetische Seite der Materie in der Form eines unselbständigen Momentes erlebt. Es ist eben die besondere Art des Gerade-diesen-Gegenstand-Meinens mit diesem besonderen Bestimmungsgehalt.

    c) Der noetische, repräsentatierende Inhalt, also z. B. die sinnlichen Schriftzeichen an dem Ausdruck: "dieser rote Würfel", oder die sinnlichen Laute, als jemand diese Worte aussprach. Genauer besehen, ist aber wieder zu beachten, daß nicht die damit intendierten Gegenstände, sondern nur ihre Repräsentanten gemeint sind, also das eigentümliche Gebilde von visuellen Empfindungsdaten, das bei gegenständlicher Interpretation erst zum erscheinenden Schriftzeichen wird oder die imaginierte Lautempfindung, als bloße Empfindung des Empfundenen genommen. Das Uneigentliche der Repräsentation wird hier unmittelbar deutlich: Nicht die vorgestellten Schriftzeichen oder objektiven Laute sind gemeint, sondern ein fester, schwerer Gegenstand bestimmter Form und Farbe.
Diesen drei noetischen Schichten entsprechen auf der noematischen, also intentionalen Seite die folgenden:
    a) Der noematische Setzungscharakter. Dies ist nun etwas, was den Würfel selbst angeht. Nicht die Art des Zumuteseins bei der Setzung, sondern die Art, wie der Gegenstand ein gesetzter ist, wie er vor mich hintritt, ist gemeint. Er ist kein eingebildeter Würfel, um den es sich handelt. Er ist auch nicht Subjekt eines Aussagesatzes, Gegenstand von Trauer usw.

    b) Die noematische Materie. Auch hier ist sie der Auffassungssin, aber nicht die Art des So-Auffassens, sondern die Art des So-Aufgefaßten. Konkret gesprochen, es handelt sich um einen roten und nicht um einen grünen Würfel, dies aber jetzt gegenständlich bezogen. Nicht das So-Aufgefaßt-sein des Gegenstandes, sondern das So-Sein des Gegenstandes als Gemeintes ist die noematische Seite der Materie.

    c) Der noematische Inhalt (19), also der Komplex aller einzelnen Momente an den repräsentierenden Schriftzeichen selbst oder an den vorgestellten Lauten; und zwar in der eigentümlichen Weise ihres "Abgeschattetseins", ein Ausdruck, dessen Sinn beim entsprechenden Begriff des intuitiven Aktes geklärt werden wird. Keineswegs darf dieser Komplex von repräsentierenden Momenten mit dem Gegenstand selber verwechselt werden. Diese Inhalte sind rein für sich, so wie sie sich geben, zu nehmen, ohne die Einheitsfunktion, die sie zum Gegenstand erst umformt und zusammenbildet. Der Gegenstand ist ja nicht aus den Buchstaben zusammengesetzt. Auch hier sieht man natürlich wieder, daß der repräsentierende Inhalt nur in einer uneigentlichen Weise Erfüllung leistet, indem der Zusammenhang zwischen ihm und dem intentionalen Gegenstand des signitiven Gesamtaktes kein notwendiger, in der Intention liegender ist.
Zu diesem eben beschriebenen signitiven Akt steht der ihn im eigentlichen Sinn erfüllende Akt im Verhältnis der Identifikation insofern, als sowohl nach der noetischen wie der noematischen Seite hin die Materien dieselben sind. Bezüglich der Qualität kann man im Zweifel sein, ob sie dieselbe ist wie beim signitiven Akt. Man kann an die "Neutralitätsmodifikation" (20) denken. Indem nämlich der thetische Charakter bereits durch den signitiven Akt herausgestellt ist, bedarf es im intuitiven Akt keiner nochmaligen Betonung dieses Verhältnisses. Vielmehr ist hier das Sein oder überhaupt die Art des Seins "dahingestellt" (21) gelassen, sodaß in der Tat die Neutralitätsmodifikation hier vorliegen dürfte.

Für die noetische und noematische Seite der Materie wären nur die Ausführungen über die Materie beim signitiven Akt zu wiederholen, da sie ja mit jener identisch ist. Anders aber liegt die Sache beim repräsentierenden Inhalt. Wir unterscheiden daran wieder die noetisch und noematische Schicht.
    a) Der noetische repräsentierende Inhalt des eigentlich erfüllenden Aktes. Das ist also etwa die rote Vorderfläche des Würfels; die eine Seitenfläche, die infolge des weniger darauffallenden Lichts dunkler ist und außerdem wegen der perspektivischen Verkürzung als ein Trapez erscheint usw. Auch hier ist wieder zu beachten, daß mit diesen Ausdrücken nicht die einzelnen Momente am Gegenstand "dieser rote Würfel" gemeint sind, sondern diejenigen Empfindungskomplexe, wenn dieser Ausdruck erlaubt ist, aus denen durch Vergegenständlichung erst reale Stücke am Gegenstand werden. Die Seitenfläche ist, als repräsentierender Inhalt aufgefaßt, gar nicht so gesehen, wie sie in Wirklichkeit existiert, sie ist nur in "abgeschatteter" Weise gegeben.

    b) Der noematische Inhalt des eigentlich erfüllenden Aktes. Wir unterlassen auch hier die Rede vom repräsentierenden Inhalt. Wegen des Momentes der Intentionalität, das allen unter diesem Titel b zu besprechenden Momenten innewohnt, ist der Ausdruck der Repräsentation nicht mehr zutreffend. Der sogleich näher auszuführende gegenständliche Charakter der Momente stellt sie entschieden auf die Seite des Gegenstandes, wenn auch nicht in den Gegenstand selbst hinein, sodaß sie ihn nicht mehr in der sonst hier gemeinten Weise repräsentieren. Sie machen keineswegs etwa den Gegenstand selbst aus; denn sie sind nicht reale Stücke am Gegenstand. Sie sind nur die wirklich vorstellig werdenden abgeschatteten Komponenten dieser. Nicht also die quadratische Seitenfläche, die dieselbe rote Farbe hat wie die Vorderfläche, nicht die unsichtbare Grundfläche, Hinterfläche des Würfels gehören zum noematischen Inhalt des Aktes, sondern nur jenes perspektivisch verkürzte Stück von dunklerer Farbe, das die Gestalt eines Trapezes hat, behaftet gedacht mit dem Moment der Gegenständlichkeit. Hinter- und Grundfläche gehören überhaupt nicht zum Inhalt unseres Aktes. Der noematische Inhalt liegt im Vergleich zum noetischen näher an der gegenständlichen Schicht.
Es liegt nahe, gegen diese Unterscheidungen den Einwand zu erheben, die Zerlegung in eine noetische und noematische Komponente sei eine bloße Verdoppelung ein- und derselben Schicht. Allein nehmen wir einmal an, es habe jemand wirklich die plötzlich auftretende Erinnerung an den roten Würfel gehabt. Da müssen sich doch gewisse reale psychische Komponenten daran aufweisen lassen. Wie kann die Vorstellung von einem roten Würfel bewußt sein, ohne einen "Hergang", ein Faktum der Vorstellung? Diesen Hergang zum typischen erhoben, beschreiben aber eben die noetischen Komponenten, während die noematischen die Eigentümlichkeiten des Aktes angeben, die auf das Vorgestellte, den Gegenstand, hinweisen, die den unmittelbar aufweisbaren Momenten der Interpretation des Gegenständlichen erteilen. Die Übertragung der Schichtstruktur vom betrachteten Phantasie-Akt auf Wahrnehmungen ist ohne weiteres vollziehbar.

Wir haben uns bei dieser Darstellung der Aktschichtentheorie mit Absicht soviel wie möglich in den Geist der Phänomenologie zu setzen versucht, indem wir ein Stück phänomenologischer Methode zu bieten suchten. Dabei sind die drei Begriffe der Intentionalität, der Noesisschicht und Noemaschicht als diejenigen herausgetreten, die jeden Akt des Bewußtseins gliedern, die jeden Gegenstand der Phänomenologie durchherrschen. Diese noetisch-noematischen Strukturen werden nun in den "Ideen" in ihre feinsten Differenzierungen auseinandergeblättert, sodaß sich da gewaltige Gebiete für eine handanlegende Forschung auftun. Diese Strukturen werden über den ganzen Inhat des im Bewußtsein Gegebenen ausgebreitet, indem zur Untersuchung der theoretischen Wahrheiten die axiologischen und praktischen Wahrheiten hinzutreten (22). Der Akt der Erfassung der Wahrheit schlechthin findet in der Entfaltung der verschiedenen Evidenzbegriffe eine Analyse aller ins Bewußtsein fallenden Komponenten, die zeigt, daß es sich z. B.
    "bei den apriorischen Wahrheiten der Logik um Wesenszusammenhänge handelt zwischen der Möglichkeit einer intuitiven Erfüllung des Satzes (wodurch der entsprechende Sachverhalt zu einer synthetischen Anschauung kommt) und der reinen synthetischen Form des Satzes (der reinlogischen Form), und daß zugleich jene Möglichkeit die Bedingung einer möglichen Geltung ist." (23)
Wir kommen später auf den merkwürdigen, hier zugrunde liegenden Bewußtseinsbegriff HUSSERLs zurück (vgl. den Schluß des VI. Kapitels).


IV. Die Grundbegriffe der
phänomenologischen Methode.

Nach dieser Charakteristik des phänomenologischen Gegenstandes wenden wir uns zur Darstellung der Methode der Phänomenologie. Drei Momente gelangen an ihr zur deutlichen Abhebung: Der Charakter der Deskription, die Wesenserschauung und die Einklammerung. Indem wir hier an der Beschreibung als besondere Eigentümlichkeit nur den Punkt hervorheben wollen, daß "deduktive Theoretisierungen von der Phänomenologie ausgeschlossen sind" (24), beansprucht unsere besondere Aufmerksamkeit die Art, wie das Material, das zu beschreiben ist, gegeben wird. Die Gegenstände der Phänomenologie sind "Wesen", nichtreale Gegenstände. Sie werden durch eine Art Anschauung gegeben, die als "das Analogon des sinnlichen Wahrnehmens und nicht des Einbildens" (25) aufzufassen ist. Die Wesenserschauung gibt die Gegenstände genau so "originär", wenngleich nicht abgeschattet, wie im Akt der Wahrnehmung der wahrgenommene Gegenstand gegeben wird.

Dieser Anschauung nun wird von HUSSERL die Funktion der Begründung der Geltung der phänomenologischen Urteile zugewiesen, sodaß sie geradezu zu einer "Rechtsquelle der Erkenntnis" (26) wird. Diese Funktion kommt ihr auch in der Geometrie zu:
    "Für den Geometer ist statt der Erfahrung die Wesenserschauung der letztbegründende Akt." (27)
Da "reine Wesenswahrheiten nicht die mindeste Behauptung über Tatsachen enthalten" (28), können in ihnen niemals Behauptungen über einzelne wirkliche Gegenstände enthalten sein. Vielmehr besitzen die Gegenstände der Phänomenologie nur ein rein begriffliches Sein, wie etwa Gegenstände der reinen Mathematik. Daher kommt ihnen ein eigentümlicher Charakter von Allgemeinheit zu. Sie können nicht mit derjenigen "Diesheit" behaftet sein, wie sie Wahrnehmungsgegenständen zukommt. Dennoch gibt es unter den phänomenologischen Gegenständen Individuen, "eidetische Singularitäten",
    "die zwar notwendig über sich allgemeinere Wesen haben als ihre Gattungen, aber nicht mehr unter sich Besonderungen, in Bezug auf welche sie selbst Arten wären." (29)
Nehmen wir ein Beispiel, den mathematischen Begriff der geraden Linie. Die Gerade schlechthin ist die Spezies. Diese läßt die Spezialisierung auf eine Diesheit zu: Wir legen durch zwei Punkte einer bestimmten gezeichneten Figur eine Gerade und sprechen dann von dieser bestimmten Geraden, ohne damit natürlich das Bleistiftgebilde zu meinen. Das ist uns vielmehr nur das sinnliche Zeichen, das die Gerade andeutet, gleichsam meint. Es ist ein durchaus uneigentlicher Repräsentant. Diese Gerade ist von allen anderen Geraden, die in "derselben" Figur auftreten mögen, wohl unterschieden und zwar durch ihre Lage. Es wird auch von ihren besonderen Eigenschaften, etwa daß sie durch zwei Schnittpunkte eines Kreises und eine Ellipse in derselben Ebene hindurchgeht, Gebrauch gemacht. Sie figuriert also in einem bestimmten Sinn als individueller Gegenstand. Sie ist aber kein wirklicher Gegenstand im Sinne möglicher Wahrnehmung, sie ist eine eidetische Singularität. Trotz ihrer Besonderung ist sie doch wiederum ein allgemeiner Gegenstand. Denn sie ist durch andere Geraden ersetzbar, etwa indem in derselben Figur die beiden sie bestimmenden Punkte in ihrer Lage etwas verändert werden. Die "andere" Gerade leistet in dem in Frage kommenden Erkenntniszusammenhang genau dasselbe. Diese Gerade hat daher nur eine relative Einzigartigkeit, nämlich in Bezug auf das System der Relationen, die die vorliegende mathematische Figur oder richtiger das geometrische Problem, das durch die Figur repräsentiert werden soll, konstituieren. Gegenüber der Singularität eines Gegenstandes der Wahrnehmung also sind die eidetische Singularitäten allgemeine Gegenstände.

Trotz dieser Wirklichkeitsferne der Wesen ist aber die Wesenserschauung vielfach gezwungen, von wirklich gegebenen Bewußtseinsinhalten auszugehen, da sie die Methode der Exemplifizierung anwendet (30). Indem die Phänomenologie auf Gegenstände gerichtet ist, die dem eigenen "Erlebnisstrom" angehören, findet sie die Prüfung ihrer Erlebnisse in der unmittelbaren Aufweisung der in Betracht kommenden Komponenten an eigenen Erlebnissesn. Freilich meint nach HUSSERL die phänomenologische Analyse von vornherein nicht das hic et nunc [hier und jetzt - wp] gegebene Erlebnis, sondern das allgemeine, eidetische, das mit der bloß eidetischen Diesheit behaftete Erlebnis, während die durch Erfahrung gegebenen Erlebnisse absolute Singularitäten sind, sodaß eben vermöge dieses Unterschiedes der phänomenologische Allgemeinheitscharakter des Urteils, das dem neu gefundenen Sachverhalt entspricht, durch eine empirische gebende Anschauung niemals errungen werden kann; die Wesenserschauung gibt von vornherein keine absolut singulären Gegenstände, wie es die Wahrnehmung jeder Art tut.

Mag also auch das Wesensgesetz am empirischen Beispiel aufgedeckt worden sein, die empirischen Momente daran sind im Wesensverhalt überhaupt nicht mitgemeint, sie werden von ihm überhaupt nicht betroffen. Die Ablösung der innerhalb der Phänomenologie stehenden Gegenstände vom hic et nunc ist gar nicht erst erforderlich. Eine eigentliche Induktion, die in den empirischen Wissenschaften immer vom räumlich und zeitlich eingeengten Sachverhalt, der Tatsache als sachlichem Fundament, auszugehen hat, findet nach HUSSERLs Auffassung überhaupt nicht statt. Die eidetische Singularität ist bereits jenseits des Induktionsverfahrens, und der dann auf ihr basierte Verallgemeinerungsprozeß wird bei jedem seiner Schritte durch die die Gegenstände gebende Erschauung gestützt (31). Dabei brauchen die Beispiele allerdings nicht immer durch Erfahrung gegeben sein. Sie können auch nur vorgestellt sein als durch Erfahrung gegeben, ja sie können im engeren Sinne Phantasiegegenstände sein (32). Wir "erdichten" uns in endlicher Anzahl die vom Erkenntnisziel geforderten Erlebnisse.

Zwei Fragen drängen sich hier auf, die zunächst streng voneinander zu trennen sind. Ist eine solche Anschauung des Allgemeinen theoretische möglich ist sie zweitens empirisch möglich? Läßt sich ein solcher Anschauungsbegriff hinreichend begründen und existiert tatsächlich, also in der Natur, eine solche Anschauung? Darauf antwortet HUSSERL zunächst mit einem allgemeinen Begriff von Anschauung, dann aber vor allem mit seiner Wesenserschauung und der Methode der phänomenologischen Reduktionen, mit seiner "Einklammerung". Es kommt uns in diesem Kapitel noch nicht auf die endgültige Beantwortung dieser Fragen an, sondern indem wir die wesentlichen Momente an den uns beschäftigenden Begriffen bloß herausheben, wollen wir die Antwort nur vorbereiten.

Die Allgemeinheit des Herrschaftsbereiches der Intentionalität scheint auch uns mit Notwendigkeit auf eine Verallgemeinerung des Anschauungsbegriffs hinzuweisen. Allein es ist in dieser Frage mit unbestimmten Ausführungen, die diesen erweiterten Begriff nur ungefähr andeuten, nichts getan. Dergleichen allgemeinere Anschauungsbegriffe aufzustellen, ist oft genug versucht und ihre reale Existenz ist oft genug bezweifelt worden. Worauf es also ankommt, ist die genaue Fixierung dieses Begriffs und seine deutliche Aufweisung an den Denkakten. Dieser Forderung möge der nachstehende kurze Beweisgang Genüge leisten, der von bestimmten Ergebnissen HUSSERLs, die unser Hauptproblem jedoch nicht berühren, seinen Ausgang nimmt. Bei der Abstraktheit der Frage gehen wir von einem Beispiel aus in losem Anschluß an die Analysen des dritten Kapitels.

Knüpfen wir die Betrachtung an den ausdrückenden Akt "dieser Würfel ist rot" an, dem ein Akt der Wahrnehmung zugrunde gelegt sein soll, sodaß ich den Würfel wirklich vor mir sehe. "Dieser Würfel" und "rot" finden ihre eigentliche Erfüllung in dem zum signitiven Akt zugehörigen intuitiven. Findet nun das "ist" keine Erfüllung? (33) Jedenfalls nicht in dem Sinne, in dem sie von den beiden anderen Bedeutungen gilt. Aber im Urteil als einem Ganzen wird doch etwas vermeint, es wird ein Sachverhalt bewußt, etwas, dem der Charakter der Objektivität anhaftet. Diesen Sachverhalt haben wir daher ebenfalls als ein einheitliches Gegenständliches anzusehen. Daher muß der Bedeutungskomplex, der ihn als einen Gegenstand intendiert, Erfüllung finden. Folglich muß dem diesen ganzen Gegenstand mit aufbauenden "ist" irgendwie ein Erfüllungsmomment zukommen. Man kann sich nicht bloß einen Einzelgegenstand, sondern auch einen Sachverhalt "klar" machen.

Nun ließe sich freilich einwenden, daß dieses Sich-klarmachen, d. h. aber die Erfüllung, bereits dadurch geleistet wird, daß, um beim Beispiel zu bleiben, die Subjekt- und die Prädikatsbedeutung für sich allein, unabhängig voneinander, Erfüllung erfahren. Dann wäre die Einführung eines neuen Elementes, das die Erfüllung übernimmt, nicht erforderlich. Jedoch macht die Erwägung an Beispielen sofort klar, daß der Sachverhalt, diese eigentümliche Verknüpfung von Subjekt- und Prädikatsgegenstand als Verhalt durch eine derartige Einzelerfüllung der Bedeutungen nicht zur Klarheit gebracht wird. Wenn ich urteile "dieser Würfel ist rot", so wird der Sachverhalt, das Rot-Sein des Würfels dadurch nicht klarer, daß ich "dieser Würfel" und "rot" für sich möglichst deutlich, adäquat vorstelle. Im Gegenteil, will ich eine Klarheit der Vorstellung von jedem dieser Gegenstände einzeln haben, so muß ich sie möglichst getrennt voneinander vorstellen, die Sachverhaltvorstellung muß ich also geradezu aufheben.

Auf ähnliche Erfüllungsverhältnisse stoßen wir im Beispiel "Addition und Multiplikation". Der neue Gegenstand, der in der durch das "und" ausgedrückten Weise der Verknüpfung von "Addition" und "Multiplikation". Der neue Gegenstand, der in der durch das "und" ausgedrückten Weise der Verknüpfung von "Addition" und "Multiplikation" besteht, wird erst dann klar, wenn neben der Erfüllung der beiden Einzelbedeutungen auch ihr eigentümliches Verknüpftsein zur Klarheit gebracht wird.

Da also eine derartige, auf der Erfüllung einzelner Bedeutungen beruhende sinnlich-intuitive Funktion nicht imstande ist, den hier zu fordernden Erfüllungsprozeß zu leisten, und es offenbar vergeblich ist, für die Einzelbedeutungen "und" und "ist" nach eigentlichen Erfüllungsmomenten sinnlicher Natur zu suchen, als ob sie Bedeutungen wären, die, für sich allein genommen, in ebensolcher Weise erfüllt werden könnten wie die im vorigen Kapitel betrachteten, so wird man gezwungen, das Moment, das jetzt die eigentliche Erfüllung zu leisten hat, als etwas Neues, Nichtsinnliches einzuführen. Indem wir nun alles, was eine Erfüllung von Bedeutungen leistet, als Anschauung bezeichnen, dürfen wir sagen, daß dieser neue Begriff dann mit dem Begriff der sinnlichen Anschauung zusammen, als ihm logisch koordinierter Speziesbegriff, eine neue Gattung "Anschauung" konstituiert, unter den die neue und die sinnliche Anschauung zu subsumieren sind. Bezeichnen wir die neue Art Anschauung als kategoriale Anschauung, so sind jetzt kategoriale und sinnliche Anschauungen scharf zu trennen. Es soll nun im Einzelnen gezeigt werden, daß mit diesem Begriff keineswegs eine neue Art Anschauung "erfunden" wird; vielmehr
    "die wesentliche Gleichartigkeit der Erfüllungsfunktion und aller mit ihr gesetzlich zusammenhängenden idealen Beziehungen macht es eben unvermeidlich, ... jeden erfüllenden Akt überhaupt (bzw. dessen Repräsentanten) als Anschauung und sein intentionales Korrelat als Gegenstand zu bezeichnen." (34)
Es ist also der Nachweis zu erbringen, daß besondere, von den im dritten Kapitel betrachteten rein intuitiven streng zu scheidende, eigentliche Erfüllungsmomente existieren. Da das "und" und "ist" in den Akten "der Mann und das Pferd, das Dreieck und der Kreis", und ferner "dieser Würfel ist rot, der Kreis ist eine Kurve zweiter Ordnung" anscheinend immer dieselbe Bedeutung haben, so macht es den Eindruck, als ob bei allem Wechsel der diese zusammgesetzten aufbauenden einfachen Akte der repräsentierende Inhalt für jede besondere Art zusammengesetzter Akte derselbe ist, Während also für den selben Gegenstand bei einfachen Akten die intuitiven, eigentlichen Repräsentanten in großer Mannigfaltigkeit zur Verfügung stehen, würde in jeder zusammengesetzten Aktart nur ein einziges Momentm eine Art reines Formmoment, als Repräsentant fungieren.

Bestände dieser Erwägung zu Recht, so würden sich jedoch Schwierigkeiten einstellen bezüglich der Stufenartigkeit der Erfüllung (35). Denn hätten die Kopula und die Konjunktionen in allen Akten immer dieselbe Bedeutung, dann könnte ihre Erfüllung nur in der Weise gedacht werden, daß jeder einzelnen, im betreffenden Sinn auftretenden Bedeutung ein Erfüllungsmoment für sich zukäme, eine Auffassung, die aber bereits abgelehnt wurde.

Das Problem der Existenz der eigentlichen Erfüllungsmomente für Kopula und Konjunktionen steht also jetzt so: Die Bedeutungen, die durch Kopula und Konjunkionen zum Ausdruck kommen, haben sicherlich eine eigentliche Erfüllung und damit Erfüllungsmomente. Da keine sinnlich-intuitiven Erfüllungsmomente eigentlicher Art angebbar sind, müssen sie nicht-sinnlicher Natur sein. Diese kategorialen Erfüllungsmomente könnten zunächst einmal jene Bedeutungen für sich allein erfüllen. Diese Annahme des reinen Formmomentes aber führt zu der soeben dargelegten Folgerung, daß dann die Erfüllung des ganzen zusammengesetzten Aktes in der Weise geleistet werden müßte, daß die Bedeutungen, die durch die Kopula bzw. Konjunktion verknüpft werden, ebenfalls nur für sich allein Erfüllungsmomente erhalten müßten, was aber die früher angestellten Betrachtungen nicht zulassen. Daher bleibt nur übrig, kategoriale Erfüllungsmomente anzunehmen, die in einem notwendigen Zusammenhang mit denjenigen Momenten stehen, die die zu verknüpfenden Einzelbedeutungen erfüllen.

Daher sind die Bedeutungen und damit der Auffassungssinn, die Materie, hinsichtlich des "und" und "ist" bei verschiedenen, zusammengesetzten Akten als verschieden anzusehen. Folglich müssen auch die Erfüllungsmomente verschiedene, von Akt zu Akt wechselnde sein. Da also die Verschiedenheit der zusammengesetzten Akte bei festgehaltener Konjunktion bzw. Kopula: Mann und Pferd, Katze und Hund, der Kreis ist eine Kurve zweiter Ordnung, der Baum ist grün usw. nur durch die Verschiedenheit der zusammengesetzten Aktpaare: Mann-Pferd, Katze-Hund, Kreis-Kurve zweiter Ordnung, Baum-grün bedingt ist, so müssen die Erfüllungsmomente des "und" und "ist" zwar sicherlich nich in denen der zusammengesetzten Akte aufgehen, aber jedenfalls an ihnen teilhaben. Bei der Kopula hat HUSSERL dieses eigentümliche Erfüllungsmoment als das "Identifizierungsmoment" bezeichnet. Beim "und" dürfen wir es als das Verbindungsmoment bezeichnen.

Es gibt also in der Tat besondere kategoriale Erfüllungsmomente bei zusammengesetzten Akten. Sie sind zu suchen in den partiellen Identifikationen der Materien der zusammengesetzten Akte beim "ist", in den partiellen Verbindungsverhältnissen der Materien der zusammensetzenden Akte beim "und". Sie sind aber nicht allein zu suchen in den Materien und Repräsentanten der zusammensetzenden Akte selber. Es übt auch nicht "das psychische Band, das die Synthesis herstellt" (36), die Funktion der Repräsentation, wenn ich HUSSERL hierin richtig verstehe.

Wo bleiben nun aber bei den so umschriebenen kategorialen Erfüllungsmomenten die Steigerungsreihen, die zu jeder echten Erfüllung gehören? Beim "und" haben wir zunächst eine Steigerung in der Steigerung der Erfüllung der Bedeutungen "Addition", "Multiplikation"? Diese Steigerung ist aber, wie hervorgehoben, nicht die Steigerung der Erfüllung des zusammengesetzten Aktes. Vielmehr wird durch die Verknüpfung, die durch das "und" erfolgt, die Und-Beziehung zwischen den Gegenständen "Addition" und "Multiplikation" bereichert. Oder. Das "und" ist phänomenologisch etwas anderes beim wahrgenommenen "Mann und Pferd" als beim bloß gedachten. Es werden reichere Inhalte durch die Konjunktion kolliegiert [verknüpft - wp]; das Kolligieren wird deutlicher.

Ganz analoge Verhältnisse finden wir bei der Erfüllung in der partiellen Identifizierung durch das "ist"; ja vielleicht läßt sich hier das, was die Steigerung erfährt, noch deutlicher fassen. Das Identifizierungsmoment an der Materie des Gegenstandes "dieser Würfel" und an der des Gegenstandes "rot", also die auf beide Materien gehende Ist-Beziehung, wird durch die Steigerung der Erfüllungsmomente der zusammensetzenden Akte inhaltreicher. Das besagt aber, daß die Steigerung der kategorialen Erfüllungsmomente mit der Steigerung der intuitiven Repräsentanten der zusammensetzenden Akte nur insofern Hand in Hand geht, als die intentionale Materie des zusammengesetzten Aktes in engster Zusammengehörigkeit steht mit den Materien der zusammensetzenden Akte.

Da es sich bei den zusammensetzenden Akten um echte Erfüllungen handelt, läßt sich namentlich auch an deren Gegenteil, an den Enttäuschungen aufweisen z. B. "dieser Baum ist blau". Hier zeigt sich vor allem, daß die möglichst vollständige Erfüllung der zusammensetzenden schlichten Akte für sich allein völlig unzureichend ist, die eigentliche Erfüllung des zusammengesetzten, des kategorialen Aktes zu vollziehen. Der Enttäuschungscharakter ist vielmehr etwas völlig neu Hinzutretendes, etwas das erst das Moment der partiellen Identifizierung oder vielmehr hier durch dessen Gegenteil hervorgebracht ist, das also nur dem kategorialen Akt, nicht aber den ihn aufbauenden Akten zukommt.

Freilich sind im Vorstehenden nur ganz spezielle kategoriale Akte untersucht worden. Dennoch wird man sagen dürfen, daß die allgemeine Gesetzlichkeit bereits an diesen wenigen Beispielen zu erkennen ist, indem die hier grundlegenden Begriffe sich auch komplizierteren Fragestellungen anschmiegen können, zumal die durch die Kopula und die Konjunktion "und" gestifteten Verknüpfungen von Gegenständen als einfachste Fälle weitreichender Klassen von Gegenständen "höherer Ordnung" angesehen werden dürfen.

Wir haben die kategorialen Erfüllungsmomente nicht an Allgemeinbegriffen, sondern an Akten, die auf Sachverhalte gehen, aufgewiesen, einmal, weil sie hier sich mit besonderer Deutlichkeit aufdrängen, andererseits aber, weil die Erfassung von Sachverhalten in der besonderen Form der Erschauung von Wesensverhalten in der Phänomenologie von hervorragender Bedeutung ist. Nachdem aber ihre Existenz im Akt des Begreifens überhaupt erst einmal nachgewiesen ist, ergibt sie sich ohne weiteres auf für die Erfassung von Bedeutungen allgemeiner Gegenstände. Denken wir den Gattungsbegriff "Pferd", so sind alle Einzelanschauungen intuitiver Art nur repräsentativer Natur. Diese eigentlich-anschaulichen Momente sind nicht mitgemeint; sie dienen nur als Unterlage für den darauf gebauten, sich gleichsam an ihnen festklammernden Denkakt der Erfassung der allgemeinen Bedeutung, der dann kategoriale Komponenten enthalten muß. Was ist nun mit dieser Analyse und Erweiterung des empirischen Anschauungsbegriffs geleistet? Es ist damit bewiesen, daß es nicht erst der Annahme einer neuen, einer nicht-empirischen Anschauung bedarf, um die Möglichkeit des Gegebenwerdens allgemeiner Gegenstände zu erweisen. So sicher freilich die kategoriale Anschauung in der sinnlichen fundiert ist, auf das hic et nunc der gewöhnlichen Erfahrung gegründet ist, so wenig kann jetzt daran gezweifelt werden, daß dem Bewußtsein in besonderen Akten von vornherein allgemeine Gegenstände gegeben werden können. Sollte sich daher der Begriff der Wesenserschauung, so wie ihn HUSSERL versteht, nicht als wissenschaftlich haltbar erweisen, so kann dafür die kategoriale Anschauung einspringen; freilich kann sie, wie alle empirische Anschauung, nur Urteile bedingter Geltung liefern; die Allgemeinheit ihrer Gegenstände ist nur die empirische.

Gibt es also eine Anschauung von allgemeinen Gegenständen, von Wesen, so entsteht nunmehr als eine weitere, zu beantwortende Frage, wie man von einem empirischen Beispiel ausgehend, von der Beobachtung eines Bewußtseinsaktes anhebend, zu den Wesen vorzudringen vermag. Das hat die Einklammerung zu leisten, die man geradezu als das methodische Prinzip der Wesenserschauung ansehen muß. Machen wir uns zuerst den Sinn dieser Einklammerung an Beispielen (37) klar unter Benützung der Theorie der Aktschichten. Ich mache eine Wahrnehmung, der ich den Ausdruck verleihe: "Dieser Würfel ist rot." Ich kann mich hierbei täuschen, es kann bereits so dunkel im Zimmer geworden sein, daß ich rot von schwarz kaum noch voneinander unterscheiden kann usw. Nun bin ich aber bei der phänomenologischen Betrachtung darauf gar nicht eingestellt, ob der wahrgenommene Sachverhalt wahr ist oder nicht. Das steht nicht zur Diskussion, das lasse ich dahingestellt. Was ich untersuchen und feststellen will, ist etwas ganz Anderes. Das ist die Struktur der Noese und des Noema, die den wahrgenommenen Sachverhalts genau in der Weise, wie er wahrgenommen ist, intendieren, also das, was die Analysen des dritten Kapitels näher ausgeführt haben. Daher vollzieht sich die phänomenologische Untersuchung in Akten, die auf den Wahrnehmungsakt bzw. den ihm Ausdruck gebenden Akt darauf gebaut sind (38). Der Gegenstand des Wahrnehmungsaktes ist der auf dem Tisch liegende, der "draußen" befindliche Würfel und seine Farbe. Der Gegenstand des die phänomenologische Untersuchung ermöglichenden Aktes aber ist die Art und Weise, wie dieser draußen befindliche Gegenstand vom "reinen" Bewußtsein erfaßt wird. Ob also bei dieser Erfassung der Würfel rot ist oder nicht, ob der Körper wirklich ein Würfel ist, ist für die phänomenologische Aufweisungen nicht von Interesse, sie klammern die Wirklichkeit des Würfels, der Farbe ein. Die objektive Zeit und der Raum, in den der Würfel sowohl wie der Akt hineingestellt sind, werden ebenfalls aufgehoben: wenn nur die Strukturen des erfassenden Aktes so beschaffen sind, daß als intentionales gegenständliches Korrelat eben dieser Wahrnehmungsgegenstand gefordert werden kann. (39)

Allein es hieße den Begriff der Einklammerung zu eng fassen, wenn wir auf diese Weise nur die natürliche Wirklichkeit einklammern würden. Es sollen ja doch alle übrigen Wissenschaften eingeklammert werden, also auch die Logik, die Mathematik. Wir dürfen etwa den Satz des Widerspruchs "gerade nicht so, wie er Satz in der Wissenschaft ist, ein Satz, der Geltung beansprucht und dessen Geltung ich anerkenne und benutze", (40) anwenden. Vielmehr lassen wir seine Geltung dahingestellt, sie wird eingeklammert. Und in der Tat, auf die Untersuchung der bloßen Geltung des Satzes vom Widerspruch ist das Absehen der Phänomenologie nicht eingestellt, sondern nur auf das Bewußtsein von diesem Satz, auf die Noesis und das Noema, die den im Satz des Widerspruch ausgedrückten Sachverhalte intendieren, auf die Klarheitsstufen z. B., die mir den Sachverhalt einsichtig machen. Das ist nur möglich, wenn man sich Begriffe wie Bedeutung, Begriff, Widerspruch usw. zur Klarheit bringt. Daher geht die Leistung der Einklammerung nach HUSSERL dahin, jedes phänomenologische Problem gleichsam von vornherein der strengen Wahrheit zu versichern und damit von allen bedingenden Voraussetzungen, deren empirische Sachverhalte bedürfen, zu befreien. Würde die phänomenologische Methode einen Satz irgendeiner positiven Wissenschaft "so, wie er sich in diesen Wissenschaften gibt, als eine Wahrheit über Wirklichkeiten dieser Welt" (41), zur Grundlage einer Untersuchung übernehmen, so müßten ihre eigenen Sätze, die den Inhalt dieser Untersuchung ausmachten, in ihrer Begründung sich auf den Satz der Wirklichkeitswissenschaft stützend, ebenfalls an der bedingten Geltung Teil haben.

Besonderen Nachdruck legen wir noch auf die Feststellung, daß auch die empirische Wirklichkeit der eigenen Bewußtseinsinhalte eingeklammert wird, ihre Wirklichkeit wird "dahingestellt gelassen", es wird von ihr "kein Gebrauch gemacht". Daher sind Bewußtseinserlebnisse, im gewöhnlichen Sinn genommen, für die Phänomenologie "transzendente" Gegenstände. Die Gegenstände der Phänomenologie haben ein nicht-reales, in sich geschlossenes "absolutes" Sein, das keinerlei Prämissen aus ihr transzendenten Gebieten bedarf (42). HUSSERL behauptet damit die "absolute Independez [Unabhängigkeit - wp] der Phänomenologie" von allen anderen Wissenschaften (43).
LITERATUR Reinhard Kynast, Das Problem der Phänomenologie, Breslau 1917
    Anmerkungen
    1) Vgl. z. B. Windelband, Die Prinzipien der Logik, Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften, Bd. 1, Logik, Seite 1-60, wo dieses Problem utner allgemeinen systematischen Gesichtspunkten behandelt wird. Auch Scheler, Die transzendentale und die psychologische Methode, Leipzig 1900, Seite 53f.
    2) ERNST CASSIRER, Substanzbegriff und Funktionsbegriff, Berlin 1910
    3) HUSSERL, Ideen zu einer reinen Phänomenologie, Seite 167f; ferner 303: "Der Problemtitel, der die ganze Phänomenologie umspannt, heißt Intentionalität."
    4) HUSSERL, Ideen etc. Seite 176
    5) HUSSERL, Ideen etc. z. B. § 151
    6) HUSSERL, Logische Untersuchungen I, II, Halle 1901, zweite Auflage I, II, 1913.
    7) Logische Untersuchungen II, Seite 266
    8) Logische Untersuchungen II, Seite 562f. Diese drei Begriffe erfahren im Folgenden ihrer genauere Bestimmung.
    9) Logische Untersuchungen II, Seite 560
    10) Logische Untersuchungen, Seite 564
    11) Logischen Untersuchungen II, Seite 504
    12) LU II, Seite 425
    13) "reales Moment" ist ein Druckfehler.
    14) LU II, Seite 399
    15) Ideen etc., Seite 193f und besonders Seite 268f.
    16) Ideen etc. Seite 201f
    17) Ideen etc. Seite 195
    18) Ideen etc. Seite 214
    19) Über die Gründe, die uns veranlassen, das Moment der Repräsentation hier nicht hervorzuheben (vgl. weiter unten b) Der noematische Inhalt des eigentlich erfüllenden Aktes.)
    20) Ideen etc. Seite 222
    21) Ideen etc. Seite 222
    22) Ideen etc. Seite 289f
    23) Ideen etc. Seite 306.
    24) Ideen etc. Seite 140
    25) Ideen etc. Seite 43
    26) Ideen etc. Seite 43
    27) Ideen etc. Seite 17
    28) Ideen etc. Seite 4, 13, 111.
    29) Ideen etc. Seite 25, 29. 140.
    30) Ideen etc. Seite 4, 10, 12, 129f.
    31) Ideen etc. Seite 123, 298
    32) Ideen etc. Seite 129
    33) Daß die Hervorkehrung der logischen Beziehung zwischen Subjekt und Prädikat an der Kopula näher entfaltet wird, darf natürlich nicht so gedeutet werden, als ob hier eine grammatische Urteilstheorie getrieben würde. Nur die sprachlich bequeme Herauslösung des Beziehungsmomentes, das den Sinn erst ergibt, veranlaßte uns, die Betrachtung an den Ausdruck "ist" und an das Subjekt und Prädikat anzuknüpfen.
    34) LU II, Seite 614
    35) LU II, Seite 642
    36) LU II, Seite 645
    37) Ideen etc. Seite 53-57, 96, 115, 125-130; 142; 187, 188, wo an einem Beispiel die Einklammerung näher ausgeführt wird. Ferner Seite 279 und 322.
    38) Ideen etc. Seite 95.
    39) Im selben Sinn spricht sich Husserl in seinen LU II, Seite 348 aus: "Diese Unterschiede zwischen normaler und anormaler, richtiger und trügerischer Wahrnehmung gehen den inneren, rein deskriptiven, bzw. phänomenologischen Charakter der Wahrnehmung nicht an."
    40) Ideen etc. Seite 57 und 113.
    41) Ideen etc. Seite 57
    42) Ideen etc. Seite 92f, 114, 117
    43) Ideen etc. Seite 115.