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Lehre und Natur des Existentialsatzes [2/2]
David Humes und Kants Lehre vom Existentialsatz Sowohl ERDMANN wie auch SIGWART suchen, wie wir sahen, der Lehre von der idiogenen [besondere Gattung - wp] Natur des Urteils gegenüber die Behauptung aufrecht zu halten, daß auch der Existentialsatz Subjekt und Prädikat hat; nur soll es ein Prädikat von ganz eigentümlicher Art sein und sie glauben hierin mit KANT und ersterer, so scheint es, auch mit DAVID HUME einig zu sein, was ihnen mit Recht als keine geringe Empfehlung ihrer Ansicht gilt. Sein oder existieren, erklärt SIGWART (Impersonalien, Seite 56), wird nicht im selben Sinn von einem Ding ausgesagt, wie gehen oder fallen, rot oder rund. Denn hier bildet das Prädikat einen Bestandteil des Inhalts der Subjektvorstellung. "Sein" aber sei kein Bestandteil des vorgestellten Inhalts. Das hat KANT unwiderleglich festgestellt, indem er erklärt, daß "Sein", obschon ein wahrhaftes Prädikat, doch niemals zu den inhaltlichen Bestimmungen des Begriffs gehört. (1) Ähnlich ERDMANN. Das Prädikat "Existenz", so hören wir auch von ihm (Logik I, Seite 311), sei kein Merkmal im logischen Sinn, keine Inhaltsbestimmung des Subjekts; dies zu behaupten könne seit den grundlegenden Erörterungen Humes und Kants keinem Kundigen mehr einfallen.
Ich sage: es ist nicht richtig, daß HUME und KANT, sowie SIGWART und ERDMANN es tun, gelehrt hätten, im Existentialsatz sei ein Prädikatsbegriff gegeben, nur ein derart absonderlicher, daß er das Subjekt weder bereichert noch sonstwie verändert. Ganz besonders zum Verwundern ist, daß ERDMANN auch dem genannten englischen Denker diese Ansicht zuzuschreiben scheint, und nicht bememrkt hat, wie dessen Schriften vielmehr aufs Deutlichste das Gegenteil erkennen lassen. Wohl finden wir bei HUME Betrachtungen ähnlich den oben von ERDMANN angestellten (nämlich die Erwägung, daß, wenn ich sagt A ist, dadurch die Vorstellung von A gar nicht verändert wird), aber er hat daraus einfach geschlossen, was wirklich zu schließen ist, nämlich daß "ist" gar kein Prädikat involviert, daß im Existentialsatz keine Verknüpfung von zwei Vorstellungen (der Vorstellung eines Gegenstandes z. B. eines Pferdes und des Begriffes "Existenz"), sondern nur eine besondere Weise ausgedrückt wird, wie die Vorstellung des Gegenstandes (z. B. "Pferd") unserem Bewußtsein gegenwärtig ist, eine Weise, die er das Glauben an das Vorgestellte nennt. HUMEs Anschauung hat also gar eine Verwandtschaft mit derjenigen von ERDMANN, der den Existentialsatz für eine prädikativen hält, sondern weit mehr mit derjenigen BRENTANOs, wonach darin nicht das Prädikat "Existenz" mit der Vorstellung eines Gegenstandes verknüpft, sondern der Gegenstand selbst anerkannt, bzw. geleugnet wird, Anerkennen und Leugnen aber eine besondere Weise des Bewußtseins vom Gegenstand ist. Nur spricht sich BRENTANO klar dahin aus, daß diese eigentümliche Weise des Bewußtseins fundamental sowohl vom Vorstellen als auch vom Fühlen und Wollen verschieden und völlig sui generis [aus sich heraus - wp] sei, während HUMEs Angaben darin nicht klar und unter sich übereinstimmend sind, indem er das "Glauben" bald als ein Fühlen (feeling or sentiment), bald als eine größere Festigkeit oder Lebendigkeit des Vorstellens zu bezeichnen scheint (4). Doch darin bleibt auch er sich treu, daß nach ihm im Existentialsatz keinerlei Prädikat gegeben ist; ja er ist soweit von der Meinung, daß etwa der Begriff Existenz diese Funktion habe, entfernt, daß er vielmehr leugnet, daß wir überhaupt einen allgemeinen Begriff der Existenz, verschieden von den Vorstellungen der verschiedenen existierenden Gegenstände haben und meint, die Existenz sei nichts anderes als der Gegenstand selbst. (5) KANT geht nicht so weit. Er leugnet nicht, daß wir einen allgemeinen und einheitlichen Begriff der Existenz haben. Aber darin ist er mit HUME einig, daß im Existentialsatz kein zweiter Begriff neben dem sogenannten Subjektbegriff gegeben ist. "Sein", sagt er in der Kritik der reinen Vernunft (Ausgaber ERDMANN, Seite 421), "ist bloß die Position eines Dings oder gewisser Bestimmungen ansich (6). Im logischen Gebrauch ist es lediglich die Kopula eines Urteils. Der Satz "Gott ist allmächtig" enthält zwei Begriffe, die ihre Objekte haben, Gott und Allmacht; das Wörtchen "ist" ist nicht noch ein Prädikat das dazukommt, sondern nur das, was das Prädikat beziehungsweise auf das Subjekt setzt. In der Tat. Es ist nur ein Zeichen der Zuerkennung, kein Zeichen eines Begriffs (7). Eine analoge Stellung soll es nun aber nach KANT auch im Existentialsatz haben (8).
Ob diese Lehre, der wirkliche Gegenstand werde im Existentialsatz zum Begriff in Relation gesetzt wie ein Prädikat zum Subjekt, haltbar sei, kann uns hier nicht weiter beschäftigen: aber daß es KANTs Lehre ist, sollte außer Zweifel stehen (10). Durch die Zuerkennung des "Sein" soll der Begriff des Subjekts nicht bereichert werden und dennoch der Existentialsatz ein synthetischer sein. Dies ist nur verständlich, indem - wie ja KANT auch ausdrücklich sagt - nach seiner Meinung hier zum Subjektbegriff kein neuer Begriff, sondern der Gegenstand in Beziehung gesetzt wird. (11)
Was vorab SIGWARTs Auslegung betrifft, so läuft sie darauf hinaus, daß er eine mißverständliche Stelle der "Kritik der reinen Vernunft" in seinem Sinne benützt, unbekümmert um die Widersprüche, in die er dadurch den Autor bringt, und eine andere Stelle, obwohl sie deutlich spricht, von ihrem wahren Sinn offenkundig abwendig macht. Mit letzterem meine ich denjenigen Passus, den wir oben angeführt haben, wo KANT erklärt, "Sein" sei bloß die Position eines Dinges, es setze den Gegenstand in Beziehung auf meinen Begriff und zu meinem Begrif kommt der Gegenstand synthetisch hinzu. Daraus macht SIGWART: KANT stelle hier fest, "Sein" sei dem Begriff gegenüber ein Relationsprädikat, das sein Verhältnisvermögen ausdrückt, mit anderen Worten: "Sein" sei ein Prädikat, welches besagt: daß, was begrifflich gedacht wird, auch der Anschauung gegeben ist oder mit einer Anschauung nach allgemeinen Gesetzen zusammenhängt. Wäre dies KANTs Ansicht, dann allerdings hätte er damit gelehrt, daß im Existentialsatz ein zweiter Begriff zum Subjektbegriff hinzukommt. Wenn "A ist" heißt: A ist der Anschauung gegeben oder hängt nach allgemeinen Gesetzen mit ihr zusammen, dann haben wir ja zweifellos einen Prädikatsbegriff vor uns. Allein sagt uns KANT an der angeführten Stelle nicht auf das Ausdrücklichste: im Satz "Gott ist" kommt durch das "ist" kein neues Prädikat zum Begriff von Gott hinzu (sowenig wie das "ist" in dem Satz: Gott ist allmächtig ein Prädikat enthält), sondern nur das Subjekt ansich wird gesetzt mit allen seinen Prädikaten? Sagt er nicht, statt wie sonst ein Begriff zum anderen, so kommt hier der Gegenstand zum Begriff (synthetisch) hinzu? Man fragt sich verwundert, wie doch SIGWART dazu kommen konnte, diese offenkundigen Aussprüche KANTs in ihr Gegenteil zu verkehren, und bei genauerem Zusehen sind die Schritte, auf denen es geschah, und die Verwechslungen, die zu ihnen führten, angebbar. Wenn KANT sagt: im Existentialsatz komme zum Subjektbegrif der Gegenstand (synthetisch) hinzu, so substituiert SIGWART dem zunächst: zum Subjektbegriff kommt hier die Anschauung als Prädikat hinzu. Dies spricht SIGWART wiederholt als seine eigene Auffassung des Existentialsatzes aus, und daß er sie auch in KANT hineinliest, war wohl der erste Schritt in der vorliegenden Mißdeutung desselben. Mißdeutung! Denn der berühmte Autof sagt: der Gegenstand kommt zum Begriff hinzu, was etwas anderes ist als die Anschauung des Gegenstandes (12). Doch dabei vermag SIGWART nicht stehen zu bleiben. Er vermag als seine eigne und als KANTs vermeintliche Ansicht nicht festzuhalten, daß im Existentialsatz die Anschauung des Gegenstandes Prädikat sei, da dies zu offenkundig unhaltbar ist (wo wäre die Anschauung, wenn ich sage: Got ist, es gibt Atome usw.?) So macht er dann aus "Anschauung" den Begriff "der Anschauung gegeben sein oder mit ihr nach allgemeinen Gesetzen zusammenhängen" (13), und indem er - ein Fehler, auf den wir auch schon bei anderer Gelegenheit hinweisen mußten - diese beiden ganz verschiedenen Dinge: die wirkliche Anschauung und jenen Begriff "der Anschauung gegeben sein usw." verwechselt, deutet er auch dies in KANT hinein. Die Kluft zwischen dieser Interpretatioin, wonach doch im Existentialsatz deutlich ein Prädikatsbegriff gegeben wäre, und der wirklichen kantischen Lehre, die dies ausdrücklich leugnet, wird für SIGWART verhüllt durch die Verwechslung jenes Prädikatbegriffs mit der Anschauung und der "Anschauung" mit dem "Gegenstand". Doch nicht bloß hier, sondern auch an einer anderen Stelle wird er der wahren Ansicht KANTs nicht gerecht, obwohl dort seine Auslegung auf den ersten Blick etwas mehr für sich zu haben scheint. KANT sagt Seite 421, "Sein" sei offenbar kein "reales Prädikat", keine Bestimmung, d. h. ein Prädikat, welches zum Begriff des Subjekts hinzukommt und ihn vergrößert. Daraus schließt SIGWART, es sei nach KANT also zumindest ein nicht-reales Prädikat, und er versteht - das muß man zumindest den Beispielen, die er gibt, entnehmen - diese Unterscheidung ungefähr im alten aristotelischen Sinn, wonach "real" soviel wie sachhaltig, "nichtreal" das Gegenteil bedeutet (14). Wenn auch ein nichtreales, so sei aber "Sein" danach doch von einem logischen Gesichtspunkt ein wahrhaftes Prädikat, und nur darum kann KANT den Existentialsatz einen synthetischen nennen. Nun macht die "Kritik der reinen Vernunft" in der Tat, kurz bevor sie erklärt, "Sein" sei kein "reales Prädikat", die Unterscheidung zwischen einem logischen und einem realen Prädikat (oder einer "Bestimmung"). Allein man tut Unrecht, daraus zu schließen, KANT betrachte also "Sein" als ein logisches Prädikat. Denn dies würde ihn ja, gemäß den Bestimmungen, die er ebenda von einem logischen und realen Prädikat gibt, sofort dazu geführt haben, den Existentialsatz zu einem analytischen zu erklären, wovon er unbestrittenermaßen das Gegenteil lehrt (15). Er definiert nämlich (ganz anders als ARISTOTELES) ein "reales Prädikat" oder eine "Bestimmung" als ein solches, welches zum Begriff des Subjekts hinzukommt und ihn vergrößert. "Sie (die Bestimmung) muß also nicht schon in ihm enthalten sein." Danach ist ein reales Prädikat in KANTs Sinn ein solches, welches in einem synthetischen Urteil vorkommt, und da "Sein", wie sofort von ihm betont wird, kein reales Prädikat, d. h., wie er nochmals hinzusetzt, "kein Begriff von irgendetwas, was zum Begriff eines Dinges hinzukommen könnte", ist, so müßte es, wenn es überhaupt ein Prädikat ist, ein solches sein, wie es nur in einem analytischen Satz gefunden wird, nämlich ein Begriff, der offen oder versteckt schon im Subjektbegriff läge. Aus diesem drohenden Widerstreit gibt es nur einen Ausweg. KANT lehrt eben, fortfahrend, daß im Existentialurteil überhaupt kein Begriff Prädikat ist, und so entgeht er der Konsequenz, daß nach jener Bestimmung das Existentialurteil ein analytisches sein müßte. Der Existentialsatz ist synthetisch, indem nicht der Begriff "Sein", sondern der Gegenstand hier synthetisch zum Subjekt hinzukommt. SIGWART fühlt selbst, daß nach KANT der Existentialsatz kein synthetischer Satz im gewöhnlichen Sinn sein soll; aber er gibt dem gewiß eine verfehlte Deutung, indem er meint, das Ungewöhnliche liege darin, daß er kein Prädikat hat wie rot oder rund, gehen oder fallen, also kein reales Prädikat im alten aristotelischen Sinn, sondern ein nichtreales Relationsprädikat. Wäre dies in KANTs Sinn, dann wären nach ihm die Sätze, deren Prädikate nichtreale im alten Sinn sind, z. B. A ist geboten, verboten, gehofft, gefürchtet, gut, schlecht, Mittel, Zeichen, bezeichnet, so-genannt, notwendig, möglich, vergangen, zukünftig usw.; ferner A ist früher, später, größer, kleiner als B; A ist gleich, ähnlich B, verschieden von B usw. insgesamt nicht im gewöhnlichen Sinn synthetisch, und dies scheint mir dann doch allem, was er darüber lehrt, direkt zuwider zu laufen. Er sagt in der Einleitung zur Kr. d. r. V., zum synthetischen Urteil gehöre, daß das Prädikat B ganz außerhalb des Begriffs des Subjekts liegt; daß zum Subjekt ein Prädikat hinzugetan wird, welches in jenem gar nicht gegeben war und durch keine Zergliederung aus ihm hätte gewonnen werden können. Das ist alles, was nach KANT zum Begriff des synthetischen Urteils erforderlich ist. Nun kann SIGWART (Logik, Seite 94) gerade bezüglich der Relationsprädikate nicht umhin, sie uns als solche zu schildern, die nicht zum Bestand der Subjektvorstellung gehören, sondern über diese Vorstellung hinausgehen. Sie sind also, wenn überhaupt irgendeines, wohlgeeignet, in einem wahrhaft synthetischen Urteil (nach KANTs Begriff) Prädikat zu sein; sie sind in einem kantischen Sinn "reale Prädikate", d. h. solche, "welche über den Begriff des Subjekts hinzukommen und ihn vergrößern", nicht "logische", "welche schon in ihm enthalten" sind. Überhaupt, wer wird glauben, daß nach KANT die mathematischen insgesamt nicht im gewöhlichen Sinn synthetische Sätze sind ? Und doch sagen gerade sie samt und sonders Relationen, und zwar nichtreale Relationen aus; nach SIGWARTs Deutung der kantischen Lehre und des "realen Prädikats", das im gewöhnlichen synthetischen Satz fungieren muß, könnten sie also samt und sonders keine gewöhnlichen synthetischen Urteile sein. Das - meine ich - müßte diesen Autor doch aufmerksam machen, daß er hier KANT mißdeutet. Soviel von seinem Versuch, KANT so auszulegen, daß nach ihm im Existentialsatz der Begriff "Sein" Prädikat wäre. Was aber ERDMANN betrifft, so macht er sich die Sache doch etwas zu leicht. Er begnügt sich eigentlich, zu behaupten, KANT habe "in seinen Erörterungen nirgends einen Zweifel darüber gelassen, daß ihm das Sein ein logisches Prädikat ist". In Wahrheit sagt der berühmte Autor überall bloß, "Sein" ist kein reales Prädikat. Daß es im Existentialsatz als logisches fungiert, sagt er nirgends, sonst müßte er - wie schon bemerkt - nach den Bestimmungen, die er eben zuvor von einem "logischen Prädikat" gegeben hat, den Existentialsatz für einen analytischen und könnte ihn nicht, wie er mit aller Entschiedenheit tut, zu einem synthetischen erklären. Daß im übrigen ERDMANN den Begriff Sein ganz anders deutet als SIGWART, obschon, wie es scheint, beide der Meinung sind, hierin im wesentlichen KANT zu folgen, wird sich der Leser schon gesagt haben. SIGWART meint, KANT habe festgestellt, Sein sei ein modales Relationsprädikat. Nach ERDMANN dagegen soll es, im eigentlichen Sinn verstanden, Wirken bedeuten. (16) Das geht weit auseinander und muß auch da einiges Mißtrauen erwecken, wo beide Forscher in der Auslegung KANTs einig gehen. Die Untersuchung hat dieses Mißtrauen gerechtfertigt. und welcher Art? Wir haben uns im Vorausgehenden überzeugt, daß sowohl KANT wie auch HUME lehren, im Satz "A ist" sei kein Prädikatsbegriff gegeben. HUME geht sogar so weit, zu leugnen, daß es einen einheitlichen Begriff der "Existenz" gibt, wie man ihn so häufig in das "ist" hineininterpretiert hat. KANT geht so weit nicht, und in der Tat liegt jene Leugnung nicht notwendig in der Konsequenz derjenigen Ansicht, die beiden gemeinsam ist, und würde auch durchaus nicht den Tatsachen entsprechen. Es gibt in Wahrheit einen einheitlichen Begriff der Existenz. Zwar im einfachen und ursprünglichen Urteil "A ist" ist er nicht als Prädikat gegeben. (17) "A ist" bedeutet nichts anderes als die Anerkennung von A. Aber in Reflexion auf eine solche Anerkennung, wenn sie richtig ist, kann nun der Begriff des mit-Recht-anerkannt-werden-könnens abstrahiert werden und dies ist derjenige der Existenz. Existierend heißt alles, was mit Recht anerkannt werden kann (18). Und dieser Begriff, einmal gebildet, kann wie jeder andere, mit einem Subjekt A, B, C prädikativ verknüpft, von ihm ausgesagt werden. Ich kann sagen: A ist existiieren, und diese Prädikation ist zwar nicht identisch mit "A ist", aber ihm äquivalent, ganz analog wie "daß A ist, ist wahr" ein zusammengesetztes Äquivalent von "A ist" bildet. Schon am angeführten Ort haben wir uns auch angelegen sein lassen, vom Existenzbegriff den des Realen, der oft damit verwechselt worden ist, klar und scharf zu unterscheiden. (19) Zur Ergänzung des dort darüber Gesagten möge noch folgendes dienen. Man unterscheidet am Besten drei Klassen von Prädikaten: reale, nichtreale und solche, die in dieser Hinsicht unbestimmt (aorista) sind. Ein reales Prädikat kann nur Realem zukommen; so: zwei Fuß groß, viereckig, rot, hart, liebend, hassend, urteilend. Ein nichtreales kann nur Nichtrealem zukommen und wird der betreffende Name zum Namen eines Realen hinzugefügt, so modifiziert er ihn zum Namen eines Nichtrealen; so die Termini: nichtexistierend (fehlend), gewesen, zukünftig, unmöglich, bloß möglich, bloß vorgestellt, bloß gewünscht usw. Ein aoriston [Unbestimmtes - wp] dagegen kann sowohl Realem wie Nichtrealem zukommen; nur bereichert es das Reale, zu dem es hinzukommt, eben nicht um eine reale Bestimmung; so: nichtrot, nichteckig, Nicht-Mensch (20). Aber auch: beurteilt, geliebt, geboten, verboten, Tatsache, glaubhaft, gut, schlecht, Zweck, gemalt, bezeichnet usw. (21), ferner: gleich, ähnlich, verschieden und dgl. Hierher gehört nun auch das Prädikat existierend; es ist kein reales, sondern ein aoriston. Dagegen gilt vom Terminus nichtexistierend, daß er nur Nichtrealem zukommt und den Namen eines Realen zu dem eines Nichtrealen modifiziert. Ein nichtexistierendes Pferd ist keine Realität, so wenig wie ein bloß vorgestelltes, ein bloß gewünschtes. Und dieser Umstand, daß bloß das Existierende (wenn auch nicht alles Existierende) ein Reales ist, hat wohl dazu geführt, daß derselbe Name (Seiendes, on usw.) äquivok für beides verwendet wurde. Noch sei bemerkt, daß Pferd und existierendes Pferd äquivalente Begriffe sind, d. h. ihr Geltungsgebiet durchaus denselben Umfang hat. Aus der Richtigkeit der Anerkennung des einen ergibt sich analytisch die Anerkennung des anderen. Ein Pferd, welches im eigentlichen Sinn diesen Namen verdient, ist selbstverständlich ein Pferd, welches ist, also ein existierendes Pferd. Ferner: Wenn ein existierendes Pferd verworfen wird, so wird ein Pferd im eigentlichen Sinn verworfen. Denn ein Pferd, welches nicht existiert, ist nicht etwas, was eigentlich diesen Namen verdient, obwohl es immerhin "etwas" ist. Unsere obigen Angaben über den Begriff der Existenz sind in Übereinstimmung mit den von BRENTANO in seiner Psychologie (I, Seite 279) und in der Schrift "Vom Ursprung sittlicher Erkenntnis" gegebenen (22). ERDMANN beklagt sich über die Dunkelheit derselben. Wie mir scheint, ganz ohne Grund. Allerdings hätte derjenige, dem sie bloß in der Form des Referates in der Logik ERDMANNs bekannt wären, Schwierigkeit, sie zu verstehen, mag nun die Schuld an einem bloßen Druckfehler (den ich aber im Verzeichnis derselben umsonst suche) oder anderswo liegen. Dieses Buch sagt nämlich Seite 314, nach BRENTANO gehöre, wie "zum Urteil das Beurteilte, so zur Richtigkeit des bejahenden Urteils die Existenz des bejahend Beurteilten, zur Richtigkeit des verneinenden die Existenz des verneinend Beurteilten". Es muß natürlich heißen: zur Richtigkeit des verneinenden die Nichtexistenz des verneinend Beurteilten. ERDMANN fügt bei, er sehe nicht, wie BRENTANOs Erklärung für die von ihme selbst gewählten Beispiele ausreicht. Das begreift sich sehr wohl, wenn das eben angeführte Versehen, das ja beim verneinenden Urteil die Sache geradezu auf den Kopf stellt, mehr als ein Druckfehler ist. Einen Vorwurf ganz anderer Art macht JERUSALEM (Zeitschrift für die österreichischen Gymnasien, 1892, Seite 445) dieser Deutung des Existenzbegriffs, nämlich den, daß "die ganze Erörterung, die beim ersten Lesen wirklich den Eindruck des Tiefsinns macht", sich schließlich "in eine bloße Tautologie verwandelt". "Zuerst - so referiert er - sagt man, der Existenzbegriff sei aus der Reflexion auf die anerkennenden Urteile gewonnen, dann schleicht sich unvermerkt der Begriff der Wahrheit ein und schließlich erfährt man, daß Wahrheit - Existenz korrelative Begriffe sind, wird aber weder darüber belehrt, was Wahrheit, noch was Existenz ist. Wann ist ein Urteil wahr? Wenn sein Gegenstand existiert. Wann existiert ein Gegenstand? Wenn das Urteil, welches ihn anerkennt, richtig ist. Mehr folgt schlechterdings nicht aus MARTYs und BRENTANOs Erörterungen," und somit habe man, schließt er, nicht das Recht, sie als eine Aufhellung des Existenzbegriffes auszugeben. Demgegenüber haben wir zunächst zu berichtigen, daß weder in BRENTANOs Erörterung (Ursprung der sittlichen Erkenntnis, Seite 76) noch in der meinigen (vgl. den zweiten dieser Artikel) der Begriff der Wahrheit sich unvermerkt einschleicht. Ausdrücklich haben wir vielmehr immer betont, im Existenzbegriff liege die Beziehung zur Wahrheit des Urteils, nur fügten wir hinzu: zur Wahrheit des anerkennenden Urteils. Denn es sind eben nicht, wie JERUSALEM irrtümlich unsere Meinung referiert, Wahrheit (in dem Sinne, wie sie dem Urteil zukommt) und Existenz als korrelative Begriffe. Der Wahrheit des verwerfenden Urteils (A ist nicht) entspricht ja nicht die Existenz, sondern die Nichtexistenz des Gegenstandes. Doch nun zum Vorwurf der "Tautologie". Um zu vermeiden, so hören wir weiter von JERUSALEM, "hätte Marty den Begriff der Existenz aus den evidenten Urteilen ableiten müssen", weil nur sie sich unmittelbar als wahr von den unwahren unterscheiden lassen. (23) Allein, da entstehe die Schwierigkeit, daß diese sich darum nicht zu dem fraglichen Zweck eignen, weil es meistens Relationsurteile sind und in ihnen tritt das Moment der Anerkenung nicht so deutlich hervor, daß es dazu herausfordert, darauf zu reflektieren. Ich lasse die letztere Bemerkung JERUSALEMs, daß die evidenten Urteile meist Relationsurteile sind (auch die der inneren Wahrnehmung?), und daß - wenn ich recht verstehe - bei diesen nicht deutlich genug ist, ob sie bejahend oder verneinend seind (!!) usw. beiseite. Und ich kann das alles beiseite lassen, da sich leicht zeigen läßt, daß es überhaupt ungehörig ist, den Begriff der Evidenz in den der Existenz hineinzuziehen, wie JERUSALEM will. Eine Beziehung zur Wahrheit des (anerkennenden) Urteils liegt im Begriff "Existieren" zur Evidenz gar nicht. Dazu, daß etwas existiert, gehört zwar, daß es mit Wahrheit, aber nicht, daß es mit Evidenz anerkannt werden kann. Und wenn der Autor argumentiert, wir könnten nicht auf die Wahrheit eines Urteis reflektieren, ohne sie zu erkennen und sie (nach BRENTANOs eigener Lehre) nicht erkennen außer bei evidenten Urteilen, folglich liegt im Begriff Existenz doch auch derjenige der Evidenz, so verwechselt er offenbar die Frage nach dem Inhalt des Begriffs mit der Frage nach den Bedingungen seines Zustandekommens. Die Definition ist die Lösung der ersten Frage; die der zweiten ist eine Sache für sich. Das Auge, ja auch das Gehirn ist eine Bedingung für das Zustandekommen des Begriffes "rot". Gehören sie deswegen auch zum Inhalt desselben? Nur eine Inhaltsangabe, eine Definition, aber wollten wir mit der von JERUSALEM beanstandeten Erklärung des Existenzbegriffes geben. Doch dieser Autor scheint mir überhaupt von einer Definition ganz anderes und noch mehr zu verlangen, als in ihrem Wesen liegt. Eine Definition im strengsten Sinne gibt man, so oft man einen weniger verständlichen Namen durch einen gleichbedeutenden verständlicheren erklärt. Sie ist in Wahrheit eine Namenserklärung, nichts mehr; und nichts anderes wollten auch wir geben, indem wir sagten: existieren heißt mit Recht anerkannt werdden können. Im weniger strengen Sinn nennt man auch diejenigen Namenserklärungen Definitionen, welche einen Begriff verdeutlichen, indem sie nicht seinen eigenen Inhalt angeben, sondern den eines andern, der im proprium des ersteren ist, oder dessen Gegenstand im Verhältnis einer Ursache oder Wirkung zum Gegenstand des ersteren steht und dgl. In einem solchen Fall enthält die sogenannte Definition nicht eigentlich den zu definierenden Begriff, sondern einen anderen, der aber geeignet ist, auf den ersten hinzuführen, da er in einem bestimmten und genau angebbaren Verhältnis zu ihm steht. Doch dies sind, wie gesagt, weniger eigentliche, sogenannte umschreibende Definitionen. Die strenge Definition dagegen bezeichnet, nur mit anderen, verständlicheren Worten, eben denselben Begriff wie der zu definierende Name und ist in diesem Sinn notwendig und wesentlich eine Tautologie. Und nur in diesem Sinn, in welchem tautologisch zu sein ein unentbehrliches Erfordernis jeder strengen Definition ist, ist auch unsere Definition der Existenz tautologisch, nicht etwa so, daß sie zur Erklärung des Namens einfach denselben Namen wiederholte. Nich denselben Namen wiederholen wird, wohl aber denselben Begriff, während ERDMANN, dessen vermeintliche Definition JERUSALEM adoptiert, dabei zu einem ganz anderen Begriff übergeht, indem er sagt: existieren heißt wirken. Das ist freilich in keinem Sinn tautologisch; denn wirken ist nicht bloß identisch mit "Sein", sondern nicht einmal konvertibel damit. Es ist also eine Fälschung des Begriffs und gewiß kein Muster einer Definition. Auch gegen meine Erläuterung des Begriffs Realität hat JERUSALEM Einsprache erhoben. "Bei dem Bestreben", bemerkt er, "zwischen Realität und Existenz recht genau zu unterscheiden ist ... Herrn Prof. Marty ... etwas Merkwürdiges passiert. Auf Seite 171 seines Aufsatzes sind die Farben als Beispiel eines Realen angeführt. Seite 173 desselben Aufsatzes heißt es wiederum, daß alle Farben doch nur "vorgestellte Farben, also etwas Unreales", sind. Qui bene distinguit, bene docet [Wer gut unterscheidt, lehrt gut. - wp], lautet die alte Regel der Scholastiker, allein hier wird man wohl sagen dürfen: Qui nimis distinguit, parum docet [Wer im Übermaß unterscheidet, lehrt wenig. - wp]. Allein ich brauche demgegenüber nur die betreffenden Stellen meines zweiten Artikels so wiederzugeben, wie sie wirklich lauten, um JERUSALEMs Vorwurf jeden Schein der Berechtigung zu benehmen. Ich sage Seite 172, es könne geschehen, daß etwas, was - falls es wäre - eine Realität sein würde, tatsächlich nicht ist. "Existieren Farben, so wären dadurch Realitäten. Es existiert aber nur die vorgestellte Farbe, die als vorgestellte ein Unreales ist." Das verträgt sich offenbar sehr wohl damit, daß ich Seite 171 Farbe, Ton usw. (notabene Farbe, nicht vorgestellte Farbe, was so gut zweierlei ist wie: Schloß und Luftschloß!) im Gegensatz zum Vergangenen, Zukünftigen, dem bloß Möglichen, zum Vorgestellten als solchen, zu einem Mangel (z. B. einem Loch) als Beispiele von solchem anführe, woraus sich der Begriff des Realen gewinnen läßt. Auch wenn ein Loch oder ein bloß Mögliches als solches, ein Vergangenes als solches und dgl. ist, so ist damit doch nichts Reales. Die Farbe dagegen, wenn sie wäre, wäre etwas Reales, und aus ihr ist darum der Begriff des Realen zu gewinnen, obschon es wahr bleibt, daß tatsächlich Farben nicht in Wirklichkeit existieren. In all dem, was ich sage, vermag ich nicht den Schatten eines Widerspruchs zu entdecken, und die Unterscheidungen, die ich mache, scheinen mir nach wie vor weder hypersubtil noch sinnlos. Aber allerdings bilde ich mir auch nichts darauf ein, sie gemacht zu haben und zu machen. Es erscheint mir vielmehr so handgreiflich notwendig, daß ich ein bene distinguit gar nicht darauf anwenden möchte, falls man unter dem bene eine Zeichen besonderen Scharfsinns und Geschickes verstände. Wir zählten den Begriff der Existenz zu den aorista, d. h. zu den Prädikaten, welche sowohl Realem als auch Nichtrealem zukommen können. Natürlich gilt also auch von ihm, daß er, als Prädikat von Realem auftretend, doch keine reale Bereicherung des Subjektbegriffs mit sich bringt, wie dies auch von den übrigen aorista zu sagen ist. Auch: nichtrund, gleich, verschieden, geboten, gut usw. bereichern, zu einem beliebigen Subjekt, z. B. zu einer Gestalt oder Handlung hinzugefügt, den Inhalt dieses Begriffs nicht in realer Weise und dasselbe gilt von existierend. Wer also hartnäckig nur die Bereicherung um reale Merkmale überhaupt eine Bereicherung eines Begriffs nennt und unter Begriffsinhalt nur sachhaltige Begriffsmerkmale versteht, der kann sagen, das Prädikat existierend bereichert den Subjektbegriff nicht und es gehört nie zu den Inhaltsbestandteilen eines Begriffs. An eine solche Verengung des Sprachgebrauchs von "Inhalt" und "Bereicherung oder Veränderung" eines Begriffes müßten sich SIGWART und ERDMANN klammern, indem sie, wie wir oben sahen, im primitiven Existentialsatz zwar einen Prädikatsbegriff gegeben sein lassen, aber lehren, derselbe füge durchaus keinen Bestandteil zum Inhalt des Subjekts hinzu; der letztere werde dadurch gar nicht reicher, noch überhaupt verändert. Aber konsequent dabei zu verharren, vermögen sie nicht, da es sie allzu handgreiflich mit dem üblichen Sprachgebrauch in Widerstreit brächte. Es würde ja dazu führen, z. B. zu erklären: der Begriff gebotene oder verbotene Handlung sei nicht inhaltsreicher, überhaupt nicht verändert gegenüber Handlung; gefürchtetes Ereignis sei kein anderer Begriff als Ereignis und so bei allen modalen Relationsprädikaten und überhaupt bei allen aorista. Noch mehr! Begriffen von Gegenständen, die nicht Realitäten sind, obschon sie in aller Wahrheit sind - und es gibt deren eine Menge - müßte man jeden "Inhalt" absprechen. Eine Möglichkeit, eine Unmöglichkeit, ein Mangel, Gleichheit, Verschiedenheit, Ähnlichkeit usw. sind nichts Reales. Die Begriffe haben also, wenn nur die realen Bestimmungen "Inhalt" genannt werden, gar keinen Inhalt. Und da einem solchen, was nicht real ist, auch nie ein reales Prädikat zukommen kann, so können sie auch nie eine "Bereicherung" erfahren, falls man nur eine Vermehrung um reale Bestimmungen so nennt. Wer sich diese Terminologie zueigen macht, der muß also folgerichtig behaupten, daß durch eine beliebige Zusammensetzung von nichtrealen Bestimmungen nie ein reicherer Begriffsinhalt gewonnen wird. Ein gewesener Mangel, in zukünftiger Mangel wäre kein reicherer Inhalt als ein Mangel, eine mögliche Fiktion, eine unmögliche Fiktion kein neuer Inhalt gegenüber einer bloßen Fiktion. Ebenso wäre ein gewünschtes Zukünftiges und gefürchtetes Zukünftiges mit Zuküntiges und somit auch unter sich inhaltsgleich oder vielmehr gleich inhaltsleer. Das sind die Konsequenzen eines Sprachgebrauchs, der bloß realen Bestimmungen als "Inhaltsbestimmungen" gelten läßt. Will man sich ihrer erwehren, so bleibt keine Wahl als zuzugestehen, daß auch Prädikate, die nicht reale sind, und so auch das Prädikat "existierend", Inhaltsbestimmungen sein können, und daß "existierendes A" ein anderer Begriff ist als A. Doppelt sonderbar ist, wie SIGWART und ERDMANN gerade bei ihrer Art, den Existenzbegriff zu deuten, dies leugnen können. Nach SIGWART heißt Existieren: der Anschauung ueberweg_immanenz.htmlgegeben sein oder nach allgemeinen Gesetzen mit ihr zusammenhängen (Impersonalien, Seite 57; vgl. Logik, Seite 94). Man sollte meinen, es springe in die Augen, daß "ein A, welches der Anschauung gegeben ist" usw., ein anderer Begriff sein soll als A. Und wie erst bei ERDMANN! Existieren soll nach ihm in vielen Fällen "wirken" heißen. Ist "wirkendes A" nicht ein anderer Begriff als A? Jeder Unbefangene wird zugeben, daß hier sogar eine reale Bereicherung vorliegt, wie auch "wirken" in gewissem Sinn als ein reales Prädikat zu bezeichnen ist, das ja auch nur einem Realen zukommen kann. In anderen Fällen soll nach ERDMANN freilich "existieren" heißen: vorgestellt werden. Aber auch hier frage ich. ist ein vorgestelltes Pferd nicht ein anderer Begriff als Pferd? Eine reale Bereicherung des Begriffs haben wir freilich hierbei nicht vor uns, aber doch eine Veränderung, und zwar eine solche vom Realen zum Nichtrealen, also eine sehr wesentliche. Ein Pferd ist etwas Reales, ein vorgestelltes Pferd aber ist nichts Reales. (24) und eine solche Bedeutung für "Sein" gibt ERDMANN an im selben Atem mit der Versicherung, er habe durch HUMEs und KANTs Ausführungen als unwiderleglich dargetan erkannt, daß das Sein, wie es im Existentialsatz zugesprochen wird, den Inhalt der sogenannten Subjektvorstellung nicht verändern darf! (25) Doch wie auch immer man den Begriff der Existenz faßt, wenn überhaupt im Existentialsatz ein Begriff Prädikat ist, der nicht im Subjekt schon offen oder versteckt enthalten ist (wenn also der Existentialsatz kein analytischer ist), so muß er dasselbe bereichern oder irgendwie verändern. Denn es gibt schlechterdings keinen Begriff, der zu einem andern hinzugefügt, in welchem er nicht schon enthalten ist, dessen Inhalt nicht irgendwie beeinflußte. Verschiedene tun es in verschiedener Weise; aber jeder tut es irgendwie. Vielleicht wendet SIGWART ein (26), es sei doch ein Unterschied, ob ich von einem Ding aussage, es sei rund oder rot, es gehe oder falle, oder ob ich von ihm sage: es existiert. Im ersten Fall wird "die gegebene Gesamtvorstellung in die Elemente Ding und Eigenschaft, Ding und Tätigkeit zerlegt"; beide sind in derselben Weise gegeben, das Prädikat bildet einen Bestandteil der Subjektvorstellung. Sein aber soll kein Bestandteil des vorgestellten Inhalts sein.
Anders, wenn "A ist" heißt: A ist existierend. Hier ist ein Prädikat gegeben. Aber was soll es heißen, daß dieses Prädikat nicht einen Bestandteil der Subjektvorstellung bildet, wie im Fall, wo ich sage: A ist rot, A ist rund? Daß letztere Urteile analytische sind, will SIGWART offenbar nicht damit sagen. Es kann ihm also nur etwa ein Doppeltes dabei vorschweben: nämlich einmal, daß existierend nicht wie rot und rund eine reale Bestimmung im alten aristotelischen Sinn ist - und davon wurde schon gesagt, daß es die These des Autors durchaus nicht rettet, da auch die Vermehrung eines Begriffes um eine nichtreale Bestimmung doch wahrhaft eine Bereicherung desselben ist - und zweitens: daß bei "A ist rot", "A ist rund" der Inhalt des Subjekts und Prädikats Teile einer Anschauung sein können, dagegen bei "A ist existierend" nicht. Es ist mir recht wahrscheinlich, daß auch dieser letztere Gedanke SIGWART irgendwie im Sinn liegt und zu seiner Meinung beiträgt, bei "A ist existierend" sei das Prädikat nicht, so wie bei "A ist rot", "Bestandteil des vorgestellten Inhalts". Nun sei in der Tat zugegeben, daß ein beliebiger Begriff A und der Begriff "existierend" in den meisten Fällen (jedenfalls immer, wenn A kein anerkennendes Urteil, sondern ein anderes psychisches Phänomen oder gar einen Gegenstand der physischen Welt bezeichnet) nicht aus derselben Anschauung geschöpft sein können (27), während dies bei Subjekt und Prädikat in dem Satz: "Dieses Viereckige ist weiß" wohl möglich ist. Aber es muß sofort daran erinnert werden, daß, auch wenn ich sage: "Dieses Viereckige ist weiß", durch diese Namen keine Anschauung bezeichnet ist - unsere Namen bezeichnen überhaupt niemals Anschauungen -, sondern eine prädikative Zusammensetzung der Begriffe "viereckig" und "weiß". Diese begriffliche Synthese (Viereckiges - Weißes) ist die Gesamtvorstellung, welche dem Urteil unmittelbar zugrunde liegt. Ganz in der Weise aber, wie hier zu Viereckig Weiß hinzukommt, so kommt im obigen Fall zu A "existierend" hinzu. Im Begriff A ist "existierend" freilich nicht als Bestandteil enthalten - doch ist dies ja auch bei Weiß gegenüber Viereckig nicht der Fall, sonst wären beide Sätze analytisch! - wohl aber ist es ein Bestandteil der zusammengesetzten Materie: existierendes A. Von diesem Ganzen wird ein Teil zum Subjekt, ein anderer zum Prädikat gemacht, ganz analog wie bei Weißes - Viereckiges. Daß aber letzteres Begriffspaar sehr leicht aus derselben Anschauung entstammen kann (doch nicht entstammen muß!), dagegen vom ersteren dies in seltenen Fällen gelten wird, ist ganz irrelevant, da - wie schon bemerkt - nicht die Anschauung, sondern die Begriffe die Materie des Urteils, die Bedeutung der in den betreffenden Sätzen vorkommenden Namen bilden. Auch würde man sehr irren, wenn man glaubte, daß es etwa bloß von den "modalen Relationsprädikaten" gilt, daß sie gewöhnlich nicht aus derselben Anschauung gewonnen sind wie der Subjektbegriff, dem sie zugesprochen werden. Die Fälle, wo der im kategorischen (und pseudo-kategorischen) Satz ausgedrückten prädikativen oder begrifflichen Einheit eine anschauliche zur Seite steht, sind überhaupt die selteneren. Viel öfter sind Subjekt- und Prädikatbegriff aus verschiedenen Anschauungen abstrahiert und können bloß begrifflich von uns verknüpft werden. So nicht bloß, wenn ich etwas Widersprechendes urteile (z. B. dieses Runde ist viereckig, dieses Urteil ist weder wahr noch falsch usw.) und auch nicht bloß, wenn ich von einer vierdimensionalen Mannigfaltigkeit, sondern selbst wenn ich von einem gleichseitigen Dreieck und von Gelbem - Weichem oder von Gelbem - Klingendem spreche. Und doch! wer wollte sagen, beim Urteil: "Dieses Gelbe ist klingend", "diese Mannigfaltigkeit ist vierdimensional", werde nicht eine Gesamtvorstellung in Teile zerlegt und das Prädikat bilde in keinem Sinn einen "Bestandteil des Inhalts der Subjektvorstellung?" Ganz analog gilt dies dann aber auch bei existierend gegenüber A oder B. Kurz: ich sehe nicht, wie man - außer durch eine ganz willkürliche Änderung der Terminologie - aufrecht halten will, daß in dem Satz "A ist existierend" nicht eine Bereicherung des Inhalts der Subjektvorstellung durch das Prädikat stattfindet. "Existierendes A" ist und bleibt ein anderer Begriff als A, wenn er ihm auch äquivalent ist, wie wir schon früher zugaben. Ist aber dies zugegeben, dann scheint es mir wenig mehr als ein Wortstreit zu sein, ob man sagen will, daß in der Begriffsverknüpfung "existierendes A" existierend ein "Merkmal" von A bildet oder nicht. Wie wir früher schon bemerkten, hat BENNO ERDMANN diese Ausdrucksweise ganz unerhört finden wollen. Aber vor allem ist der Gebrauch, den er selbst anderwärts gelegentlich für den Terminus "Merkmal" vorschlägt, mit ihr gar nicht in Widerspruch, und nur indem er, inkonsequent, von sich selbst abfällt und hinterher wieder ganz andere Angaben darüber macht, was ein "Merkmal" zu heißen hat und was nicht, kommt er dazu, "existierend" davon auszuschließen. Der Widerstreit in seinen bezüglichen Bestimmungen ist offenkundig. In § 23 seiner Logik I, Seite 119 ("Die Merkmale der Gegenstände des Denkens") sagt er: "Die einzelnen in einer Vorstellung enthaltenen Bewußtseinsbestandteile, ihre Teilvorstellungen, werden, als Bestimmungen des Gegenstandes aufgefaßt, Merkmale genannt. Merkmale (notae, denominationes) also sind die unterscheidbaren Bestimmungen der Gegenstände des Denkens, gleichviel ob es sich in ihnen um Beschaffenheiten wie "rot, sanft, jähzornig", um Größenbeziehungen wie "klein, schnell, viereckig", um Zweckbeziehungen wie "gut, böse, vollkommen" handelt. Jedes Merkmal eines Gegenstandes kann von ihm ausgeagt, prädiziert werden." Dann aber fährt er fort: "Nicht jedes Prädikat eines Gegenstandes ist jedoch ein Merkmal. Es sind vielmehr unzählige Aussagen von einem jeden Gegenstand des sinnlichen wie des Selbstbewußtseins möglich, die nicht Bestandteile von ihm angeben, sondern irgendwelche Beziehungen, in die er mit allen seinen Merkmalen zufällig getreten ist: "Raphaels "Madonna im Grünen" ist, um kopiert zu werden, in einen anderen Saal gebracht worde; der Schirm ist stehen geblieben." Ich vermisse unter diesen beiden Abschnitten durchaus die Übereinstimmung. Erst hören wir ja, nicht bloß absolute Bestimmungen wie rot, sondern auch Beziehungen wie klein, gut, böse seien als Teilvorstellungen einer Gesamtvorstellung und entsprechend als Merkmale oder Bestandteile ihres Gegenstandes zu betrachten (28). Sofort werden aber gewisse Beziehungen ausgeschieden, die nicht Bestandteile oder Merkmale des Gegenstandes sind und welche sollen dies sein? Antwort: diejenigen, in welche er mit all seinen Merkmalen oder Bestandteilen zufällig getreten ist! Dies heißt doch, soviel ich verstehe, nicht mehr als: diejenigen Beziehungen heißt nicht Merkmale, die nicht Merkmale sind, und es kann danach einer nach Belieben bald diese, bald jene Beziehung von den Merkmalen ausschließen, indem er erklärte, der Gegenstand sei mit all seinen Merkmalen, d. h. mit allen Prädikaten, die es dem Autor gerade beliebt als Merkmale gelten zu lassen, in jene Beziehung getreten. Die Willkürlichkeit, die ERDMANN sich hier erlaubt, springt umso offenkundiger in die Augen, als er Seite 125 und 120 selbst wieder ausdrücklich sowohl unwesentliche (externae, extrinsecae) als wesentliche und sowohl veränderliche als auch konstante Bestimmungen als Merkmale gelten läßt und sie zeigt sich dann auch sofort in den von ihm angeführten Beispielen. Die Zweckbeziehungen werden ausdrücklich als "Merkmale" anerkannt. Das Wirken aber, also die kausalen Relationen, sollen nach dem, was wir über den Existenzbegriff gehört haben (Existieren soll ja "Wirken" heißen), kein Merkmal sein. Und doch sind die Zweckbeziehungen mittelbare, auf kausalen beruhende, so daß wir das Schauspiel haben, daß die mittelbare Relation eine Inhaltsbestimmung des Gegenstandes sein soll, die unmittelbare dagegen, worauf jene beruth, nicht. Seite 119 werden die räumlichen Größenbeziehungen als Merkmale (Beziehungsmerkmale) bezeichnet. Seite 312 dagegen werden die Raumbeziehungen überhaupt (die doch das Fundament aller räumlichen Größenbeziehungen sind) ausdrücklich von der Klasse der Prädikate ausgeschlossen, welche "Inhaltsbestimmungen" oder Merkmale sind. Ferner: das Prädikat in dem Satz: Raphaels "Madonna im Grünen" ist, um kopiert zu werden, in einen anderen Saal gebracht worden, wird als ein solches bezeichnet, das kein Merkmal ist. Es liegt aber darin eine örtliche Veränderung verbunden mit einer Zweckbeziehung ausgesprochen und letztere ist doch anderwärts ausdrücklich als Merkmal anerkannt, - erstere zumindest nicht konsequent als Prädikat von gegenteiligem Charakter festgehalten. "Aus Gründen der Urteilslehre" adoptiert ERDMANN später selbst wieder neben diesem unklaren und willkürlichen Sprachgebrauch einen natürlicheren und konsequenteren, indem er den Inbegriff aller möglichen Prädikate "Inhalt des Gegenstandes" nennt. Es ist gar kein Grund ersichtlich, warum er, vom Existentialurteil handelnd, diesen Gebrauch des Namens Inhalt (und Merkmal) abermals verläßt und zu jenem sprunghaften zurückkehrt, als die eitle Hoffnung, dadurch der Konsequenz zu entgehen, daß, wenn das "Sein" im Existentialsatz ein Prädikat und zwar ein synthetisches ist, dadurch auch der Inhalt des Subjektbegriffs irgendwie bereichert und verändert werden muß. Im Übrigen ist der Terminus "Merkmal" einer von denjenigen, über dessen Anwendung eine Einigung unter den Logikern noch herbeizuführen ist, und je nach dem Resultat derselben wird "existierend" ein Merkmal zu nennen sein oder nicht. BRENTANO ist, indem er an der von ERDMANN zitierten und mit Ausrufungszeichen versehenen Stelle "existierend" ein Merkmal nennt, offenbar dem Gebrauch gefolgt, wonach jeder Teil eines Begriffs, der selbst wieder ein Begriff ist, ein Merkmal genannt wird und ebenso das entsprechende Element des der Gesamtvorstellung entsprechenden Gegenstandes (29). Die Vorstellung "existierender Mensch" enthält Teile, die selbst wieder Begriffe sind, und diesem Gebrauch entsprechend kann man also mit allem Recht "existierend" als ein Merkmal bezeichnen und kann hypothetisch sagen, wenn im Existentialsatz "A ist" der Begriff "existierend" Prädikat wäre, wäre existierend als ein mit A verbundenes Merkmal gefaßt (30). Auch SIGWART faßt in seiner Logik (zweite Auflage, Bd. I, § 41, "Die Analyse des Begriffs in einfache Elemente") den Terminus Merkmal in derart weitem Sinn, nämlich ganz allgemein als Teilvorstellung, als beliebiges Element einer zusammengesetzten Vorstellung. .Es ist aber ein Versehen, wenn er es dabei als traditionelle Lehre bezeichnet, daß nur da von Merkmalen zu sprechen sesi, wo eine durch ein Wort bezeichnete Vorstellung in Teilvorstellungen oder Teilbegriffe zerlegt wird. Ich kann weder zugeben, daß diese Einschränkung allgemeine Tradition gewesen ist, noch daß sie irgendwie begründet oder berechtigt wäre. Konfundiert [vermischt - wp] sie doch allzu oft Sprachliches mit Logischem. Hat es denn für den Logik einen Sinn, etwa "gleichseitig" nur da als Merkmal von Quadrat gelten zu lassen, wo eine Sprache zufällig einen einheitlichen Namen für den letzteren zusammengesetzten Begriff besitzt und es zu verwehren, wo dies nicht der Fall ist und man sich mit einem zusammengesetzten behilft? Die Tatsache, daß die eine Sprache einen gewissen Begriff durch einen besonderen einheitlichen Namen auszeichnet, die andere nicht, mag interessant sein für den Stand der Intelligenz eines Volkes und die eigentümliche Richtung seiner Interessen und Erfahrungen. Wir haben darin ein Anzeichen, daß den Bildner der betreffenden Sprache jener Begriff geläufig und vertraut war oder nicht; aber mit der Natur und Beschaffenheit desselben hat es nicht notwendig zu tun. Ein gewaltiger Irrtum wäre es ja doch zu meinen, im einen Fall sei etwa meine Vorstellung einheitlicher als im anderen. Der eigentliche Begriff ist in beiden Fällen der gleiche und von gleicher Zusammensetzung. Anders freilich, wenn ich ihn nur uneigentlich denke; durch ein Surrogat, z. B. durch den Namen. Eine solche stellvertretende Vorstellung kann in verschiedenen Fällen eine verschiedene und mehr oder weniger zusammengesetzte sein. Allein diese Möglichkeit hat mit unserer Frage nichts zu tun. Denn wenn ich nach den Merkmalen des Begriffs Quadrat frage, so meine ich die Teile der eigentlichen Vorstellung, nicht des Surrogats. Erwägt man dies und definiert man "Merkmal", so wie SIGWART es an der angeführten Stelle der Logik tut, indem man jede Teilvorstellung ein Merkmal des Ganzen nennt, wovon sie einen Teil darstellt, so führt dies notwendig dazu, auch "existierend" als Merkmal gelten zu lassen, so oft dieser Begriff eine prädikative Einheit mit einem andern eingeht. An der angeführten Stelle läßt dann SIGWART folgerichtig auch die Relationen als Merkmale gelten - im Gegensatz zu dem in den Impersonalien (Seite 57) Gesagten, wonach das Sein als Relationsprädikat kein "Merkmal" sein soll. Anders, wenn man eine wesentlich andere Begriffsbestimmung von "Merkmal" adoptiert. Versteht man z. B. unter Merkmal dasjenige, was eine Klasse von Gegenständen von einer anderen unterscheidet, so wird ein Prädikat wie "existierend", das allem möglichen zukommen kann, nicht ein Merkmal zu nennen sein (31). Das Existierende unterscheidet sich durch die Existenz wohl vom Nichtexistierenden; aber das Existierende braucht keine weiteren Eigentümlichkeiten unter sich gemein zu haben, die nicht analytisch in diesem Begriff selbst liegen. ![]() Die vorausgehenden Betrachtungen haben ergeben, daß auch die neusten Bemühungen, bei den Impersonalien und beim Existentialsatz Subjekt und Prädikat nachzuweisen, gescheitert sind. Was die Impersonalien betrifft, so umfaßt die Reihe der tatsächlich gemachten bezüglichen Versuche, die wir im Laufe der Untersuchung kennen lernten, zugleich für alle überhaupt möglichen. Die Tafel der letzteren ergibt sich ja leicht aus folgender Distinktion [Unterscheidung - wp]: Entweder gibt man der Verbalform in "es regnet, es blitzt" und dgl. ihre übliche Bedeutung oder man unterlegt ihr eine ungewohnte.
2. Faßt man aber die Verbalform im üblichen Sinne auf, so kann man, um für dieses Verbum ein Subjekt zu gewinnen, entweder nach einem individuellen oder universellen Begriff suchen. Etwas weiteres ist nicht möglich.
b) Daneben bleibt bloß die Möglichkeit, das "es" oder dessen Äquivalent als Ausdruck eines individuellen Begriffs zu fassen, und wer dies tut, folgt in Wahrheit allein der strengen sprachlichen Analogie. Denn wo "es" seiner eigentlichen Bedeutung gemäß gebraucht wird, ist es deiktisch = Dieses oder Jenes, das schon Genannte, schon Bekannte und dgl. (Hierher gehört eigentlich die Auffassung von Schleiermacher, Lotze, Prantl, falls man mit ihren bezüglichen Angaben Ernst macht. Denn die "Totalität des Seienden", die "allumfassende Wirklichkeit" die "Wahrnehmungswelt, welche diese Forscher als Subjekt der Impersonalien ausgeben, sind strengverstanden individuelle Begriffe, und wenn "es" auf sie hinweisen würde, wäre es deiktisch [hinweisend - wp]. (33) ![]() ![]()
1) Vgl. auch seine Logik, Seite 94: "Eben darum ist auch klar, was Kant hauptsächlich hervorhebt, daß durch das Prädikat Sein zum Inhalt der Vorstellung als solcher schlechterdings nichts hinzukommt; ... Sein bildet also keinen Bestandteil der Subjektvorstellung, kein reales Prädikat wie Kant sagt." 2) Wenn wir hier, und ebenso im vorigen Satz, unter "Erinnerung" einen psychischen Zustand verstehen würden, der die Anerkennung des Gegenstandes oder den "Glauben an die Existenz desselben" involviert, so fehlte dem Argument jede Basis. "Erinnern" kann also nicht etwa die Bedeutung haben wie in der Wendung: sich erinnern, daß heute des Vaters Geburtstag ist, und wenn es die Bedeutung hat wie in der Wendung: sich des gestrigen Vorfalls erinnern, so darf dabei nicht auf das positive Moment darin, das ja eben der Glaube an das gestrige Stattgefundenhaben des Vorfalls ist, sondern nur auf das Negative, das Nichtglauben an die gegenwärtige Existenz, Gewicht gelegt werden. Kurz: die ganze Ausdrucksweise ERDMANNs ist hier wenig glücklich. 3) Einen Prädikatsbegriff gelten lassen, der, ohne im Subjektbegriff enthalten zu sein, dessen Inhalt doch in keiner Weise verändert, hieße ihm selbst jeden Inhalt absprechen. Und daß es Begriffe ohne Inhalt gibt, die dennoch wahrhaft Begriffe sind und Prädikate sein können, wird man doch Bedenken zu tragen behaupten. Wo SIGWART im § 6 seiner Logik die obersten Gattungen des Vorgestellten aufzählt, nimmt er dann auch keinen Anstand, die "modalen Relationsprädikate" als besondere Klasse aufzuzählen. Nur wo er auf die Deutung des Existentialsatzes zu sprechen kommt, will er diesen Prädikaten, zu denen eben auch das vermeintliche Prädikat des Existentialsatzes gehören soll, die sonderbare Eigenschaft vindizieren, zu einem Subjekt hinzugefügt, doch "kein Bestandteil des vorgestellten Inhalts" zu sein und den Inhalt des Subjekts weder zu bereichern noch sonst zu verändern. 4) Vgl. Treatise on human nature, book I, part II, sect VI und insbesondere auch den Appendix zu diesem Werk. 5) Das ist der Sinn von: "An ein Ding denken (to reflect on any thing simply) oder an dasselbe als existierend denken, ist ein und dasselbe" - ein Satz des Treatise, der von HANS CORNELIUS (Versuch einer Theorie der Existentialurteile, 1894, Seite 63) arg mißverstanden worden ist, wenn er meint HUME unterscheide demnach nicht zwischen der "existierenden Vorstellung und der Vorstellung des Existierenden". Der englische Denker weiß sehr wohl, daß zwar jede Vorstellung, die wir haben, existiert, aber nicht jeder ein existierender Gegenstand entspricht. Was er lehrt, ist: an die Existenz eines Dinges glauben, sei nichts anderes, als an das Ding selbst glauben, da A und existierendes A ganz derselbe Begriff sind (The idea of existence is the very same with the idea of what we conceive to be existent). Nicht aber ist es - wie CORNELIUS ihm unterstellt - seine Meinung, an die Vorstellung eines Dinges glauben und das Ding selbst glauben sei ein und dasselbe. 6) "Wenn ich ein Ding, durch welch und wieviele Prädikate ich will, denke, so kommt dadurch, daß ich noch hinzusetze: dieses Ding ist, nnicht das Mindeste zu dem Ding hinze" (Seite 422). Auch schon in der Schrift "Der einzig mögliche Beweisgrund zu einer Demonstration des Daseins Gottes", 1763, ist gesagt, das Dasein sei gar kein Prädikat von irgendeinem Ding, sondern die Setzung eines Dings ansich samt allen seinen Prädikaten. 7) Nach ERDMANN, der eben auch hier von KANT abfällt, nur ohne sich dessen bewußt zu sein, wäre es doch ein Zeichen des Begriffs, nämlich der "Gültigkeit", die sich ja auch in "Vorstellungskomponenten" auflösen soll! 8) Wäre ERDMANN wenigstens hierin KANT gefolgt, so müßte nach ihm der Existenzbegriff identisch sein mit dem der "Gültigkeit". Stattdessen soll das Sein im Existentialsatz bald Vorgestelltwerden und bald Wirken bedeuten. Kurz: man führ mit Vorliebe KANTs großen Namen im Munde, folgt ihm aber zuweilen gerade da am wenigsten, wo er der Wahrheit am nächsten kommt und dahin gehört entschieden die Einsicht, daß das "ist" im Existentialsatz das getreue Analogon der Kopula des kategorischen Satzes ist. 9) KANT sagt ja auch selbst (bei der Ausführung des bekannten Beispiels von den 100 Talern) ausdrücklich: "Denn der Gegenstand ist bei der Wirklichkeit nicht bloß in meinem Begriff analytisch enthalten, sondern kommt zu meinem Begriff ... synthetisch hinzu, ohne daß durch dieses Sein außerhalb meines Begriffes diese gedachten hundert Taler selbst im mindesten vermehrt werden." Es ist also der wirkliche Gegenstand gemeint. 10) Vgl. auch den ersten dieser Artikel und BRENTANO, Psychologie I, Seite 280. 11) So, aber auch nur so verstanden, hat SIGWART Recht, zu sagen, nach KANT sei der Existentialsatz kein synthetischer im gewöhnlichen Sinne. Es liegt nicht, wie gewöhnlich, eine Synthese von Begriffen vor, sondern eine Synthese zwischen Gegenstand und Begriff. Das ist KANTs Meinung. 12) KANT war durchaus nicht der Meinung, daß, so oft ich mit Recht sage: etwas ist, die Anschauung dieses Etwas zu seinem Begriff hinzukommt. Wie hätte er sonst das Urteil "Gott ist" als praktisch gerechtfertigt bezeichnen können? Und selber zur theoretischen Rechtfertigung des "ist" gehört nach ihm nicht, daß ich jedes Mal die faktische Anschauung habe, wo ich sage "A ist", sondern höchstens, daß die Anschaubarkeit dargetan ist. Der "Gegenstand kommt zum Begriff hinzu" heißt also nach ihm keineswegs - wie SIGWART ihm zunächst unterschiebt - im Existentialsatz sei die Anschauung Prädikat. 13) vgl. Impersonalien Seite 53 mit 56. Ähnlich ists es in der Logik (Seite 94). Auch da heißt es erst, im Existentialsatz sei die Anschauung Prädikat sofort aber wird an die Stelle gesetzt: es werde ausgesagt, daß die Subjektvorstellung mit einem anschaubaren Objekt übereinstimmt. 14) Als reale Prädikate bezeichnet SIGWART rot, rund, fallen usw.; als nichtreale alle von ihm sogenannten modalen Relationsprädikate, d. h. alle diejenigen, welche eine Beziehung eines Objekts zu unseren psychischen Tätigkeiten ausdrücken, also: existierend, erkannt, gewollt, geliebt, gefürchtet, geboten, verboten, gut, schlecht, genannt, Zweck, Zeichen usw. Ja, "Logik" Seite 81 scheint er alle Relationen auf die gleiche Stufe zu stellen mit dem Prädikat Existenz. Auch im Satz: A ist gleich B, verschieden von B, größer als B, früher bzw. später als B usw wird an der Vorstellung des Subjekts nichts geändert, ob ihm das Prädikat zu- oder abgesprochen wird. Danach kann man hier unter "Änderung" nicht wohl etwas anderes verstehen als eine reale Änderung, und unter Prädikaten, die den Inhalt des Subjekts nicht "ändern" sollen, Prädikate, die im alten aristotelischen Sinn keine realen Prädikate sind. Dies gilt in der Tat von den meisten (wenn auch nicht, wie SIGWART hier zu glauben scheint, von allen) Relationen. Die Mehrzahl sind keine realen Prädikate im alten Sinn. 15) Vgl. Seite 421: "Gesteht ihr dagegen, wie es billigermaßen jeder Vernünftige gestehen muß, daß ein jeder Existentialsatz synthetisch ist" usw. 16) Will man vollständig sein, so muß überdies daran erinnert werden, daß sogar SIGWART selbst nicht bei seiner oben erwähnten Bestimmung des Begriffes bleibt. Er gibt, wie schon früher hervorgehoben wurde, ehe man es sich versieht, auch wieder andere Bedeutungen dafür an und solche, wonach es durchaus keine bloße Relation zu unserem Erkenntnisvermöögen besagen würde. 17) Ebensowenig der Begriff der "Postition". Er konnte nicht gewonnen werden, ehe man etwas poniert hatte, und eben dieses Setzen, d. h. Anerkennen eines Gegenstandes (HERBART sagt unglücklich: eines Begriffs) ist der Sinn des primitiven Existentialsatzes. 18) So haben wir schon im 2. dieser Artikel, in Übereinstimmung mit BRENTANO, den Begriff bestimmt. Es ist also ein schweres Mißverständnis, wenn ENOCH (a. a. O. Seite 453) meint, BRENTANO setze den Satz "A ist" = "A wird anerkannt", und wenn er aufgrund dessen seine Lehre eines "unerträglichen Subjektivismus" bezichtigt. Nicht daß etwas tatsächlich in einem anerkennenden Urteil anerkannt (bzw. in einem verwerfenden geleugnet" wird, gehört zum Begriff der Existenz (bzw. Nichtexistenz) - dies würde allerdings einen unsinnigen Subjektivismus involvieren - sondern daß es ein Anzuerkennendes (bzw. zu Verwerfendes) ist. Wie schon früher bemerkt ist der Begriff des Existierenden völlig identisch mit dem des Wahren, in dem (übertragenen und uneigentlichen) Sinn, wie derselbst von Urteilsgegenständen gebraucht wird, und nur eine Laune des Sprachgebrauchs verbietet es, beide Termini permiscue zu gebrauchen. So spricht man zwar von einer wahren Begebenheit im Gegensatz zu einer ersonnenen, nennt dagegen eine Substanz, die man für etwas nicht bloß Fabelhaftes hält, wirklich oder existierend, nicht wahr. 19) Auch von neueren Forschern, wie wir dort sahen, so von LOTZE und SIGWART; vom letzteren auch wieder in der zweiten Auflage der "Logik" (vgl. Seite 100 und öfter). Ebenso von RIEHL (Beiträge zur Logik, Vierteljahrsschrift für wissenschaftliche Philosophie, Bd. 16, Seite 1f und 133f und BENNO ERDMANN. Dieser identifiziert ja Sein im eigentlichen Sinn (dem das bloß ideale Sein des Vorgestelltwerdens gegenüberstehen soll) mit Wirken; offenbar weil er dabei an Realität denkt. Denn vom Realen ist das Wirken wenigstens ein proprium [was nicht das Wesen eines Dinges bezeichnet, aber nur ihm zukommt - wp], wenn auch nicht identisch damit. 20) Speziell diese negativen Termini nannte ARISTOTELES aorista. Sie lassen "unbestimmt", ob dasjenige, von dem sie ausgesagt werden, etwas Reales ist oder nicht. Da aber auch andere Prädikate diese Eigentümlichkeit mit ihnen teilen, kann man den Namen aorista auf diese ganze Klasse ausdehnen. Mit der ursprünglichen Beschränkung des Namens aoriston auf die negativen Termini hängt bekanntlich der Name des "unendlichen" Urteils zusammen. Doch konnte diese letztere Bezeichnung nur durch ein mehrfaches Mißverständnis aus der alten aristotelischen werden. nicht bloß ist "unendlich" eine falsche Übersetzung von aoriston, sondern es ist hier auch der Name auf Urteile angewendet, welche einen negativen Prädikatsbegriff enthalten, während ARISTOTELES eben diese Begriffe selbst so nannte. 21) Also die von SIGWART so genannten modalen Relationsprädikate. 22) Anmerkung der Herausgeber: BRENTANO hat diese Auffassung der sogenannten Reflexionsbegriffe seither verlassen und im "Anhang" zu seinem Buch "Von der Klassifikation der psychischen Phänomene" (Leipzig 1911, Seite 149) die Lehre vorgetragen, daß "nie etwas anderes als Dinge, welche sämtlich unter denselben Begriff des Realen fallen, für psychische Beziehungen ein Objekt abgibt. Weder Gegenwart, Vergangenheit und Zukunft oder auch Gegenwärtiges, Vergangenes und Zukünftiges, noch auch Existenz und Nichtexistenz, Mögliches und Unmögliches, noch Wahrheit und Falschheit oder Wahres und Falsches, noch Güte und Schlechtigkeit, noch eine sogenannte Wirklichkeit (energeia, entelecheia) oder Form (eidos, logis, morphe), von denen ARISTOTELES spricht und welchen in der Sprache der Abstrakta wie Röte, Gestalt, Natur des Menschen und dgl. zum Ausdruck zu dienen pflegen, noch die Objekte als Objekte, wie Anerkanntes, Geleugnetes, Geliebtes, Gehaßtes, Vorgestelltes, können jemals, so wie Reales, das sein, worauf wir uns als Gegenstand psychisch beziehen." MARTY glaubte ihm, auch in seinem letzten Werk über "Raum und Zeit", hierin nicht folgen zu können, hat sich aber doch den Schwierigkeiten der älteren Lehre BRENTANOs nicht ganz verschlossen und bemüht, die von ihm als unhaltbar erkannten Formen, die sie seither in HUSSERLs Phänomenologie und in MEINONGs Gegenstandstheorie angenommen hat, seinerseits zu vermeiden und eine haltbare Mitte zu gewinnen. Die Herausgeber selbst sind in diesen Fragen mehr und mehr zu der Überzeugung gekommen, daß dieser Vermittlungsversuch und die ganze Lehre von "Inhalten" "Objektiven" "idealen oder zeitlosen Gegenständen" durchaus von sprachlichen Fiktionen durchsetzt ist. Eleminiert man diese unter Benutzung von MARTYs bahnbrechender Unterscheidung zwischen den wahren Bedeutungen der Sprachmittel und den sogenannten inneren Sprachformen, so stellt sich BRENTANOs radikale Leugnung aller sogenannten nicht-realen Gegenstände als der allein annehmbare Standpunkt heraus. Wir behalten uns vor, dies in einer besonderen Arbeit darzulegen. Im übrigen sei auf das Vorwort der Herausgeber zu diesem Band verwiesen. 23) Ähnliches wie JERUSALEM gegen micht, bemerkt ENOCH (a. a. O. Seite 453) gegen BRENTANO. Ja, er läßt ihn geradezu lehren, da nur Urteile, welche von unseren Vorstellungsinhalten die Existenz aussagen, "selbstevident" seien, seien sie die Grundlage, auf welcher der Begriff der Existenz für uns entsteht. Und daraus ergibt sich, daß der genannte Forscher Existenz als "Vorstellbarkeit" setzt. - - - Es ist dies aber nur eine Kette von Mißverständnissen, bei der nicht weiter zu verweilen lohnt. Auch auf ENOCHs eigene Lehre von der Existenz und vom Sinn des Existentialsatzes (er meint, Existenz bedeutet "Vorstellbarkeit", die sogenannten Existentialsätze aber enthielten immer eine Realitätsbehauptung und "Realität" bedeutet bei Gegenständen Wahrnehmbarkeit, bei Begriffen Widerspruchslosigkeit; "es gibt einen Taler" z. B. heißt: es ist möglich, einen Taler zu sehen) ist nach dem Obigen nicht mehr nötig einzugehen. 24) Und diese Modifikation, das Vorgestellte als solches im Gegensatz zum Realen, das sogenannte mentale oder ideale Sein, ist ja von ERDMANN gemeint! Alles, hören wir Seite 81, was nicht ideal ist, ist real. Reale und ideale Existenz sind ihm zwei Weisen der Existenz, so daß aus dieser Gegenüberstellung hervorgeht, wie nach seiner Meinung in einem Teil der Fälle "A ist" heißt: A ist ein bloß Vorgestelltes. 25) Im selben Sinn unglücklich ist es, wenn er, um uns plausibel zu machen, wie der Existenzbegriff, zu einem Subjekt hinzugefügt, dessen Inhalt in keiner Weise verändert, ihn hierin mit den zeitlichen Bestimmungen vergleicht (a. a. O. Seite 312). Als ob nicht gerade die Bestimmung gestrig, vorjährig, zukünftig den Begriff eines Ereignisses so wesentlich modifiziert, daß, was sonst ein Reales wäre, jetzt ein Nichtreales ist! - - - Nicht weniger verfehlt - nur wieder nach einer anderen Seite - ist aber auch die gleichzeitig vorgebrachte Parallelisierung des Existenzbegriffs mit den Raumbeziehungen. Denn es ist offenkundig, daß die örtlichen Bestimmungen ein reales Prädikat involvieren. "Hier", "dort" enthält eine reale Bestimmung, kann dann im eigentlichen Sinn auch nur Realem zukommen und ist somit ganz ungeeignet, mit dem Prädikat "Existenz" verglichen zu werden, das auch vom Nichtrealen, einer Unmöglichkeit, einem Mangel ausgesagt werden kann. - - - Und was soll es heißen, wenn ERDMANN da, wo er das Prädikat Existenz mit den räumlichen und zeitlichen Bestimmungen parallelisiert, bezüglich dieser hinzufügt: sie seien keine Inhaltsbestimmungen der Gegenstände, "sofern sie nicht dazu dienen, die letzteren zu individualisieren?" Tatsächlich werden doch wenigstens die physischen Phänomene durch ihren Ort individualisiert (Rot wird individuell, indem es ein hier oder dort seiendes Rot ist; ohne dies wäre es ein Universale), und es ist, wenn man, wie hier ERDMANN, die Natur der räumlichen Prädikate charakterisieren will, weder erlaubt, diesen Umstand zu leugnen, noch davon abzusehen. 26) vgl. SIGWART, Impersonalien, Seite 56. 27) Der Begriff "existierend" ist ja, wie früher bemerkt, durch Reflexion auf das anerkennende Urteil gewonnen. 28) vgl. auch Seite 119: "Die Merkmale sind teils materiale (qualitative) Beschaffenheiten oder Eigenschaften im logischen Sinn des Wortes, teils formale oder Beziehungen." 29) Nat&ch Seite 119: "Die Merkmale sind teils materiale (qualitative) Beschaffenheiten oder Eigenschaften im logischen Sinn des Wortes, teils formale oder Beziehungen." 29) Natürlich ist der Gegenstand des Begriffs "existierendes A" nicht A, sondern eben "existierendes A". Real freilich ist dieses A nicht verschieden von A schlechthin. Was wahrhaft ein A ist, ist ein existierendes A. Die Begriffe haben den gleichen Umfang. 30) In dem Satz "A ist existierend" ist das Verhältnis wirklich gegeben. Nur kann, wie nun schon wiederholt bemerkt wurde, dieser Satz nicht als identisch mit "A ist", sondern nur als ihm äquivalent gelten. 31) ERDMANN z. B. kann aber diesen Gebrauch nicht im Sinn haben. Denn er erklärt das Mit-sich-selbst-identischsein für eine "Merkmal" und doch für etwas, was jedem Gegenstand wesentlich zukommt, also nichts Unterscheidendes für ihn hat (a. a. O., Seite 168). 32) vgl. von FRANZ KERN, Die deutsche Satzlehre, 1888, II. Kapitel, insbesondere Seite 51. 33) Die erwähnten Logiker drücken sich über den Sinn ihrer Lehre nicht klar und einheitlich aus, indem sie zugleich so sprechen, als wäre das ihnen vorschwebende Subjekt für die impersonalen Sätze ein "unbestimmtes" und auf gleiche Linie zu stellen mit "etwas". Würde dies ihre eigentliche Meinung und die obige Angabe nicht ernst zu nehmen sein, dann gehörte ihre Ansicht natürlich in dieselbe Rubrik wie diejenige von PULS, ERDMANN, WUNDT (vgl. dazu auch den ersten dieser Artikel, Seite 20f). |