ra-2B.SchmeidlerM. Weber
 
MAX WEBER
Roscher und Knies
und die logischen Probleme
der historischen Nationalökonomie

[ 1 / 3 ]

Teil I: Roschers historische Methode

"Auf der  anderen  Seite Wissenschaften, welche sich diejenige Aufgabe stellen, die nach der logischen Natur jener gesetzeswissenschaftlichen Betrachtungsweise durch sie notwendig ungelöst bleiben muß: Erkenntnis der  Wirklichkeit  in ihrer ausnahmslos und überall vorhandenen qualitativ-charakteristischen Besonderung und Einmaligkeit: das heißt aber - bei der prinzipiellen Unmöglichkeit der  erschöpfenden  Wiedergabe irgendeines noch so begrenzten Teils der Wirklichkeit in seiner (stets mindestens intensiv) unendlichen Differenziertheit gegen alle übrigen - Erkenntnis derjenigen Bestandteile der Wirklichkeit, die für uns in ihrer individuellen  Eigenart  und um derentwillen die  wesentlichen  sind."

Das nachstehende Fragment will kein literarisches Porträt unserer Altmeister sein. Vielmehr beschränkt es sich auf den Versuch, zu zeigen, wie gewisse elementare logisch-methodische Probleme, welche im letzten Menschenalter in der Geschichtswissenschaft und in unserer Fachdisziplin zur Erörterung standen, in den Anfängen der historischen Nationalökonomie sich geltend machten (1), und wie sich die ersten großen Leistungen der historischen Methode mit ihnen abzufinden versucht haben. Wenn dabei vielfach wesentlich auch deren  Schwächen  hervortreten, so liegt das im Wesen der Sache. Gerade sie können uns immer wieder zur Besinnung auf diejenigen allgemeinen Voraussetzungen führen, mit welchen wir an unsere wissenschaftliche Arbeit herantreten, und dies kann der alleinige Sinn solcher Untersuchungen sein, welche auf ein "künstlerisches" Gesamtbild ganz geflissentlich zugunsten breiter Zergliederung wirklich oder scheinbar selbstverständlicher Dinge verzichten müssen. - Man pflegt heute als die Begründer der "historischen Schule" WILHELM ROSCHER, KARL KNIES und BRUNO HILDEBRAND zusammen zu nennen. Ohne nun der großen Bedeutung des zuletzt Genannten irgendwie zu nahe treten zu wollen, kann er doch für unsere Zwecke hier ausscheiden, obwohl gerade er, in gewissem Sinne sogar nur er, mit der heute als "historisch" bezeichneten Methode wirklich gearbeitet hat. Sein in der "Nationalökonomie der Gegenwart und Zukunft" niedergelegter Relativismus verwertet in den Punkten, auf die es hier ankommt, nur Gedanken, welche schon vor ihm, teils von ROSCHER, teils von anderen, entwickelt waren. Hingegen kann eine Darstellung der methodologischen Ansichten von KNIES einer vorherigen Darlegung des methodischen Standpunktes ROSCHERs nicht entraten. KNIES' methodologisches Hauptwerk ist mindestens ebensosehr eine Auseinandersetzung mit den bis dahin erschienenen Arbeiten ROSCHERs - dem es zugeeignet war - wie mit den Vertretern des bis auf ROSCHER bei uns die Universitäten beherrschenden Klassizismus, als dessen anerkanntes Haupt damals KNIES' Heidelberger Vorgänger, RAU, wirkte.

Wir beginnen daher mit einer Darlegung der methodischen Grundanschauungen ROSCHERs, wie sie sich in seinem Buch über "Leben, Werk und Zeitalter des Thukydides" (1842), seinem programmatischen "Grundriß zu Vorlesungen über die Staatswirtschaft, nach geschichtlicher Methode" (1843) und seinen Aufsätzen aus den vierziger Jahren finden, und ziehen auch die ersten Auflagen des ersten Bandes seines erst  nach  dem KNIESschen Buche erschienenen "Systems der Volkswirtschaft" (1. Aufl. 1854, 2. Aufl. 1857), sowie seine späteren Arbeiten insoweit heran, als sie lediglich die konsequente Ausgestaltung desjenigen Standpunktes enthalten, mit welchem KNIES sich auseinanderzusetzen beabsichtigte. (2)

ROSCHER (3) unterscheidet zweierlei Arten der wissenschaftlichen Verarbeitung der Wirklichkeit, die er als "philosophische" und "historische" bezeichnet:  begriffliche  Erfassung im Wege der generalisierenden Abstraktion unter Eliminierung der "Zufälligkeiten" der Wirklichkeit einerseits, und andererseits  schildernde  Wiedergabe der Wirklichkeit in ihrer vollen Realität. Man fühlt sich sofort an die heute vertretene Scheidung von  Gesetzes-  und  Wirklichkeitswissenschaften  erinnert, wie sie am schärfsten in dem methodischen Gegensatz zwischen den exakten Naturwissenschaften auf der einen und der politischen Geschichte auf der anderen Seite zutage tritt. (4)

Auf der  einen  Seite Wissenschaften mit dem Bestreben, durch ein System möglichst unbedingt allgemeingültiger Begriffe und Gesetze die extensiv und intensiv unendliche Mannigfaltigkeit zu ordnen. Ihr logisches Ideal - wie es am vollkommensten die reine Mechanik erreicht - zwingt sie, um ihren Begriffen die notwendig erstrebte Bestimmtheit des Inhalts geben zu können, die vorstellungsmäßig uns gegebenen "Dinge" und Vorgänge in stets fortschreitendem Maße der individuellen "Zufälligkeiten" des Anschaulichen zu entkleiden. Der nie ruhende logische Zwang zur systematisierenden Unterordnung der so gewonnenen Allgemeinbegriffe unter andere, noch allgemeinere, in Verbindung mit dem Streben nach Strenge und Eindeutigkeit, drängt sie zur möglichsten Reduktion der qualitativen Differenzierung der Wirklichkeit auf exakt meßbare Quantitäten. Wollen sie endlich über die bloße Klassifikation der Erscheinungen grundsätzlich hinausgehen, so müssen ihre Begriffe potentielle Urteile von genereller Gültigkeit in sich enthalten, und sollen diese absolut  streng  und von mathematischer Evidenz sein, so müssen sie in  Kausalgleichungen  darstellbar sein.

Das alles bedeutet aber zunehmende Entfernung von der ausnahmslos und überall nur konkret, individuell und in qualitativer Besonderung gegebenen  und vorstellbaren  empirischen Wirklichkeit, in letzter Konsequenz bis zur Schaffung von absolut qualitätslos, daher absolut unwirklich, gedachten Trägern rein quantitativ differenzierter Bewegungsvorgänge, deren Gesetze sich in Kausalgleichungen ausdrücken lassen. Ihr spezifisches logisches  Mittel  ist die Verwendung von Begriffen mit stets größerem  Umfang  und deshalb stets kleinerem Inhalt, ihr spezifisches logisches  Produkt  sind  Relationsbegriffe von genereller Geltung  (Gesetze). Ihr  Arbeitsgebiet  ist überall da gegeben, wo das für uns  Wesentliche  (Wissenswerte) der Erscheinungen mit dem, was an ihnen  gattungsmäßig  ist, zusammenfällt, wo also unser wissenschaftliches Interesse an dem empirisch allein gegebenen Einzelfall erlischt, sobald es gelungen ist, ihn einem Gattungsbegriff als Exemplar unterzuordnen.

Auf der  anderen  Seite Wissenschaften, welche sich diejenige Aufgabe stellen, die nach der logischen Natur jener gesetzeswissenschaftlichen Betrachtungsweise durch sie notwendig ungelöst bleiben muß: Erkenntnis der  Wirklichkeit  in ihrer ausnahmslos und überall vorhandenen qualitativ-charakteristischen Besonderung und Einmaligkeit: das heißt aber - bei der prinzipiellen Unmöglichkeit der  erschöpfenden  Wiedergabe irgendeines noch so begrenzten Teils der Wirklichkeit in seiner (stets mindestens intensiv) unendlichen Differenziertheit gegen alle übrigen - Erkenntnis derjenigen Bestandteile der Wirklichkeit, die für uns in ihrer individuellen  Eigenart  und um derentwillen die  wesentlichen  sind.

Ihr logisches Ideal: das  Wesentliche  in der analysierten individuellen Erscheinung vom "Zufälligen" (d.h. hier: Bedeutungslosen) zu sondern und anschaulich zum Bewußtsein zu bringen, und das Bedürfnis zur Einordnung des einzelnen in einen universellen  Zusammenhang  unmittelbar anschaulichverständlicher, konkreter "Ursachen" und "Wirkungen", zwingt sie zu stets verfeinerter Herausarbeitung von Begriffen, welche der überall individuellen Realität der Wirklichkeit durch Auslese und Zusammenschluß solcher Merkmale, die wir als   "charakteristisch"  beurteilen, sich fortgesetzt  annähern. 

Ihr spezifisches (5) logisches Mittel ist daher die Bildung von Relationsbegriffen (6) mit stets größerem  Inhalt  (7) und deshalb stets kleinerem  Umfang;  (8) ihre spezifischen (9) Produkte sind, soweit sie überhaupt den Charakter von Begriffen haben, individuelle  Dingbegriffe  (10) von universeller (wir pflegen zu sagen: "historischer")  Bedeutung Ihr Arbeitsgebiet ist gegeben, wo das Wesentliche, d.h. das für uns Wissenswerte an den Erscheinungen, nicht mit der Einordnung in einen Gattungsbegriff erschöpft ist, die konkrete Wirklichkeit  als solche  uns interessiert.

So sicher es nun ist, daß außer der reinen Mechanik einerseits, gewissen Teilen der Geschichtswissenschaft andererseits, keine der empirisch vorhandenen "Wissenschaften", deren Arbeitsteilung ja auf ganz anderen, oft "zufälligen" Momenten beruht, nur unter dem einen oder nur unter dem anderen Zweckgesichtspunkt ihre Begriffe bilden kann - es wird davon noch zu reden sein -, so sicher ist doch, daß jener Unterschied in der Art der Begriffsbildung an sich ein grundsätzlicher ist, und daß jede Klassifikation der Wissenschaften unter methodischen Gesichtspunkten ihn berücksichtigen muß (11).

Da nun ROSCHER seine eigene Methode als "historisch" bezeichnet, müßte offenbar der Nationalökonomie bei ihm ausschließlich die Aufgabe zufallen, nach Art der Geschichtswissenschaft und mit den gleichen Mitteln wie diese die volle Wirklichkeit des Wirtschaftslebens anschaulich zu reproduzieren, im Gegensatz zu dem Streben der klassischen Schule, das gesetzlich gleichmäßige Walten einfacher Kräfte in der Mannigfaltigkeit des Geschehens aufzudecken.

In der Tat findet sich bei ROSCHER gelegentlich die allgemein gehaltene Bemerkung, die Nationalökonomie habe "die  Verschiedenheit  der Dinge mit demselben Interesse zu studieren wie die Ähnlichkeiten".

Mit Befremden wird man daher Seite 150 des "Grundrisses" die Bemerkung lesen, daß die Aufgaben der  "historischen"  Nationalökonomie vor ROSCHER besonders durch ADAM SMITH, MALTHUS und RAU gefördert worden seien, und (Seite V) die beiden letzteren als diejenigen Forscher bezeichnet finden, denen der Verfasser sich besonders nahestehend fühle. Nicht minder erstaunlich muß es berühren, wenn Seite 2 die Arbeit des  Naturforschers  und des Historikers als einander ähnlich, Seite 4 die Politik (deren Teil die "Staatswirtschaftslehre" ist) als die Lehre von den Entwicklungsgesetzen  des Staates bezeichnet wird, wenn weiterhin ROSCHER - wie bekannt - geflissentlich immer wieder von "Naturgesetzen" der Wirtschaft spricht, und wenn endlich Seite IV geradezu die Erkenntnis des  Gesetzmäßigen  in der Masse der Erscheinungen als die Erkenntnis des  Wesentlichen  bezeichnet (12) und als einzig denkbare Aufgabe aller Wissenschaft vorausgesetzt wird (13). Da nun wirkliche "Naturgesetze" des Geschehens nur auf der Grundlage begrifflicher Abstraktionen unter Eliminierung des "historisch Zufälligen" formuliert werden könnten, so müßte danach der letzte Zweck der nationalökonomischen Betrachtung die Bildung eines Systems von Gattungs- und Gesetzes-Begriffen und zwar von logisch möglichst vollkommenen, das heißt möglichst aller individuellen  "Zufälligkeiten"  entkleideten, also möglichst abstrakten Begriffen sein, obwohl doch ROSCHER gerade diesen Zweck prinzipiell abgelehnt zu haben schien. Allein, es schien eben nur so. Die Kritik ROSCHERs richtet sich in Wahrheit nicht gegen die logische Form der klassischen Lehre, sondern gegen zwei ganz andere Punkte, nämlich

1. gegen die Deduktion von absolut geltenden praktischen  Normen  aus abstrakt-begrifflichen Obersätzen - dies ist es, was er "philosophische" Methode nennt -,

2. gegen das bisher geltende Prinzip der  Stoffauswahl  der Nationalökonomie. ROSCHER zweifelt prinzipiell nicht daran, daß der Zusammenhang der wirtschaftlichen Erscheinungen nur als ein System von Gesetzen begriffen werden könne und solle (14). "Kausalität" und "Gesetzlichkeit" ist ihm identisch, erstere besteht nur in Form der letzteren (15).

Es soll aber - darauf kommt es ROSCHER an - die wissenschaftliche Arbeit das Walten der Gesetze nicht nur im Nebeneinander, sondern ebenso im Nacheinander der Erscheinungen aufsuchen, neben dem gesetzlichen Zusammenhang der Gegenwartserscheinungen auch und vor allem die Entwicklungsgesetze des  geschichtlichen  Ablaufs der Erscheinungen feststellen.

Es entsteht nun bei diesem Standpunkt ROSCHERs die Frage: Wie denkt er sich das prinzipielle Verhältnis zwischen Gesetz und Wirklichkeit im Ablauf der Geschichte? Ist es sicher, daß derjenige Teil der Wirklichkeit, den ROSCHER in sein Netz von Gesetzen einfangen will, derart in das zu bildende Begriffssystem eingehen kann, daß das letztere wirklich das für unsere Erkenntnis  Wesentliche  der Erscheinungen enthält? Und wie müßten,  wenn  das der Fall sein soll, diese Begriffe in logischer Hinsicht beschaffen sein? Hat ROSCHER diese logischen Probleme als solche erkannt?

ROSCHERs methodisches Vorbild war die Arbeitsweise der deutschen historischen Juristenschule, auf deren Methode er sich, als der seinigen analog, ausdrücklich beruft. In Wahrheit handelt es sich jedoch - wie im wesentlichen schon MENGER erkannt hat - um eine charakteristische  Umdeutung  dieser Methode. SAVIGNY und seiner Schule kam es in ihrem Kampfe gegen den gesetzgeberischen Rationalismus der Aufklärungszeit auf den Nachweis des prinzipiell irrationalen, aus allgemeinen Maximen nicht deduzierbaren Charakters des in einer Volksgemeinschaft entstandenen und geltenden Rechtes an; indem sie dessen untrennbaren Zusammenhang mit allen übrigen Seiten des Volklebens betonten, hypostasierten [einem Gedanken gegenständliche Realität unterschieben - wp] sie, um den notwendig individuellen Charakter jedes wahrhaft volkstümlichen Rechts verständlich zu machen, den Begriff des -  notwendig  irrational-individuellen - "Volksgeistes" als des Schöpfers von Recht, Sprache und den übrigen Kulturgütern der Völker. Dieser Begriff "Volksgeist" selbst wird dabei (16) nicht als ein provisorisches Behältnis, ein Hilfsbegriff zur vorläufigen Bezeichnung einer noch nicht logisch bearbeiteten Vielheit anschaulicher Einzelerscheinungen, sondern als ein einheitliches reales Wesen metaphysischen Charakters behandelt und nicht als  Resultante  unzähliger Kultureinwirkungen, sondern umgekehrt als der  Realgrund  aller einzelnen Kulturäußerungen des Volks angesehen, welche aus ihm  emanieren. 

ROSCHER stand durchaus innerhalb dieses, in seiner Entstehung in letzter Linie auf gewisse Gedankengänge FICHTEs, zurückgehenden Vorstellungskreises; auch er glaubte, wie wir sehen werden, an die metaphysische Einheitlichkeit des "Volkscharakters" (17) und sah in dem "Volk" dasjenige  Individuum,  (18) welches wie die allmähliche Entwicklung der Staatsform und des Rechts so die der Wirtschaft an sich erlebt als einen Teil seines nach Analogie der Lebensentwicklung des Menschen gedachten Lebensprozesses. "Die Volkswirtschaft entsteht zugleich mit dem Volke. Sie ist ein natürliches Produkt der Anlagen und Triebe, welche den Menschen zum Menschen machen" (19). Der Begriff "Volk" selbst wird dabei nicht weiter erörtert. Daß er nicht als abstrakter, inhaltsarmer Gattungsbegriff gedacht werden soll, scheint sich schon daraus zu ergeben, daß ROSCHER gelegentlich (§12 Anm. 2) der Verdienste FICHTEs und ADAM MÜLLERs gegenüber der "atomistischen" Aufassung der Nation als eines "Haufens von Individuen" gedenkt. Er ist (§13) zu vorsichtig, den Begriff "Organismus" ohne Vorbehalt als eine  Erklärung  des Wesens des "Volkes" oder der "Volkswirtschaft" anzusehen, betont vielmehr, daß er jenen Begriff nur als "den kürzesten gemeinsamen Ausdruck vieler Probleme" verwenden wolle; allein das eine geht aus diesen Äußerungen jedenfalls hervor, daß ihm die rein rationalistische Betrachtung des "Volks" als der jeweiligen Gesamtheit der politisch geeinten Staatsbürger nicht genügt. An Stelle dieses durch Abstraktion gewonnenen Gattungsbegriffs trat ihm vielmehr die  anschauliche  Totalität eines als Kulturträger  bedeutungsvollen  Gesamtwesens entgegen.

Die logische Bearbeitung dieser unendlich mannigfaltigen Totalitäten müßte nun, um  historische,  nicht durch Abstraktion entleerte Begriffe zu bilden, aus ihnen die für den  konkreten  Zusammenhang, der jeweils zur Erörterung steht, bedeutungsvollen Bestandteile herausheben. ROSCHER war sich des prinzipiellen Wesens dieser Aufgabe wohl bewußt: ihm ist das logische Wesen der historischen Begriffsbildung keineswegs fremd gewesen. Er weiß, daß eine  Auslese  aus der Mannigfaltigkeit des anschaulich Gegebenen in der Richtung nicht des  Gattungsmäßigen,  sondern des "historisch"  Wesentlichen  ihre Voraussetzung ist (20). Aber hier tritt nun die "organische" Gesellschaftstheorie (21) mit ihren unvermeidlichen biologischen Analogien dazwischen und erzeugt bei ihm - wie bei so vielen modernen "Soziologen" - die Vorstellung, daß beides notwenig identisch sei, und also das Wiederkehrende in der Geschichte als solches das allein Bedeutungsvolle sein könne (22). ROSCHER ist daher der Meinung, mit der anschaulichen Mannigfaltigkeit der "Völker" ohne weitere Aufhellung des Begriffes "Volk" so umgehen zu können wie die Biologen mit der anschaulichen Mannigfaltigkeit etwa der "Elefanten" eines bestimmten Typus. (23) Die "Völker" sind zwar - meint er - in der Wirklichkeit untereinander ebenso verschieden wie die menschlichen Individuen, - aber wie diese Verschiedenheit die Anatomen und Physiologen nicht hindert, von den individuellen Differenzen bei ihrer Beobachtung zu abstrahieren, so verbietet die individuelle Eigenart der Nationen dem Geschichtstheoretiker nicht, sie als Exemplare ihrer Gattung zu behandeln und in ihrer Entwicklung untereinander zu vergleichen, um  Parallelismen  derselben zu finden, die - so meint ROSCHER - durch stetige Vervollkommnung der Beobachtung schließlich zum logischen Range von "Naturgesetzen" erhoben werden können, welche für die Gattung "Volk" gelten. - Nun liegt es auf der Hand, daß ein Komplex von auf diesem Wege etwa gefundenen Regelmäßigkeiten, so erheblich ihr provisorischer  heuristischer  Wert im einzelnen Falle sein kann, nimmermehr als endgültiges Erkenntnis ziel  irgend einer Wissenschaft - sei sie "Natur"- oder "Geistes"-Wissenschaft, "Gesetzes"- oder "Geschichts"-Wissenschaft (24) - in Betracht kommen könnte. Es würde ihr, wenn wir einmal annehmen, es sei die Auffindung massenhafter "empirischer" Gesetze im geschichtlichen Ablauf gelungen, vor allem jede Form der  kausalen  Durchsichtigkeit noch abgehen, und die wissenschaftliche Bearbeitung, die nun erst zu beginnen hätte, und für die jene Parallelismen nur das Material bilden würden, müßte sich dann vor allem über die erstrebte Art der Erkenntnis entscheiden. Entweder würde exakte Erkenntnis im naturwissenschaftlichen Sinn gesucht. Dann müßte die logische Bearbeitung sich auf zunehmende Eliminierung des noch verbliebenen Individuellen und zunehmende Unterordnung der gefundenen "Gesetze" unter noch allgemeinere als deren - unter relativ individuellen Voraussetzungen Platz greifender - Spezialfall, damit aber auf zunehmende Entleerung der zu bildenden Allgemeinbegriffe und zunehmende Entfernung von der empirisch-verständlichen Wirklichkeit richten, - das logische Ideal würde ein System absolut allgemeingültiger  Formeln  bilden, welche das Gemeinsame alles historischen Geschehens abstrakt darstellen würden. Die historische Wirklichkeit, auch ihre für uns noch so bedeutsamen "welthistorischen" Vorgänge und Kulturerscheinungen, würde selbstverständlich aus diesen Formeln niemals deduziert werden können (25). Die kausale "Erklärung" würde lediglich in der Bildung  allgemeinerer  Relationsbegriffe bestehen, mit dem Bestreben, möglichst alle Kulturerscheinungen auf reine Quantitätskategorien irgendwelcher Art, z.B. "Intensitäts"-Verhältnisse möglichst weniger, möglichst einfacher psychischer "Faktoren", zu reduzieren. Die Frage, ob eine erhöhte empirische "Verständlichkeit" des Ablaufs der uns umgebenden Wirklichkeit in ihrem konkreten kausalen Zusammenhang erzielt würde, wäre dabei notwendigerweise methodisch gleichgültig.

Würde dagegen geistiges  Verständnis  jener uns umgebenden Wirklichkeit in ihrem notwendig individuell bedingten Gewordensein und ihrem notwendigen individuellen Zusammenhang erstrebt, dann müßte die notwendige Bearbeitung jener Parallelismen unter den alleinigen Zweckgesichtspunkt gestellt werden, die charakteristische  Bedeutung  einzelner konkreter Kulturelemente in ihren konkreten, der "inneren Erfahrung" (26)  verständlichen  Ursachen und Wirkungen bewußt werden zu lassen. Die Parallelismen selbst könnten dann lediglich Mittel sein zum Zweck des Vergleichs mehrerer historischer Erscheinungen miteinander in ihrer vollen Individualität zur Entwicklung dessen, was an einer jeden einzelnen von ihnen das Charakteristische ist. Sie wären ein Umweg von der unübersehbaren und deshalb ungenügend verständlichen individuellen Mannigfaltigkeit des anschaulich Gegebenen zu einem nicht minder individuellen, aber infolge der Heraushebung der für uns bedeutsamen Elemente übersehbaren und deshalb  verständlichen  Bilde derselben. Sie wären mit anderen Worten eins von vielen möglichen Mitteln zur Bildung  individueller  Begriffe. Ob und wann die Parallelismen aber ein geeignetes Mittel zu diesem Zweck sein könnten, wäre durchaus problematisch und nur für den einzelnen Fall zu entscheiden. Denn dafür, daß gerade das  Bedeutsame  und in den konkreten Zusammenhängen Wesentliche in dem gattungsmäßig in den Parallelismen Erfaßbaren enthalten wäre, ist natürlich a priori nicht die geringste Wahrscheinlichkeit gegeben. Würde dies verkannt, dann könnten die Parallelismen zu den ärgsten Verirrungen der Forschung Anlaß geben und haben dies tatsächlich nur zu oft getan. Und vollends davon, daß als letzter  Zweck  der Begriffsbildung die Unterordnung der mit Hilfe der Parallelismen zu gewinnenden Begriffe und Gesetze unter solche von immer generellerem Geltungsbereich (und also immer abstrakterem Inhalt) zu denken sei, könnte dann selbstverständlich keine Rede sein.

Eine dritte Möglichkeit neben den beiden besprochenen: entweder Auslese des  Gattungsmäßigen als des Erkenntniswerten und Unterordnung desselben unter generell geltende abstrakte  Formeln,  oder :  Auslese des individuell Bedeutsamen und Einordnung in universale - aber individuelle -  Zusammenhänge,  (27) gäbe es für die Erscheinungen der historischen Kulturentwicklung offenbar dann, wenn man sich auf den Boden der HEGELschen Begriffslehre stellte und den "hiatus irrationalis" zwischen Begriff und Wirklichkeit zu überwinden suchte durch "Allgemein"-Begriffe, welche als metaphysische Realitäten die Einzeldinge und -Vorgänge als ihre  Verwirklichungsfälle umfassen und aus sich hervorgehen lassen. Bei dieser "emanatistischen" Auffassung des Wesens und der Geltung der "höchsten" Begriffe ist es dann logisch zulässig, das Verhältnis der Begriffe zur Wirklichkeit einerseits streng  rational  zu denken, d.h. derart, daß die Wirklichkeit aus den Allgemeinbegriffen absteigend deduzierbar ist, und damit andererseits zugleich durchaus anschaulich zu erfassen, d.h. derart, daß die Wirklichkeit beim  Aufsteigen zu den Begriffen von ihrem anschaulichen Gehalt nichts verliert. Inhalt und Umfang der Begriffe verhalten sich dann in ihrer Größe nicht zueinander entgegengesetzt, sondern decken sich, da das "Einzelne" nicht nur Exemplar der Gattung, sondern auch Teil des Ganzen ist, welches der Begriff repräsentiert. Der "allgemeinste" Begriff, aus dem alles deduzierbar sein müßte, würde dann zugleich der inhaltreichste sein. Zugänglich aber wäre eine begriffliche Erkenntnis dieser Art, von der uns unser analytisch-diskursives Erkennen fortgesetzt entfernt, indem es die Wirklichkeit durch Abstraktion ihrer vollen Realität entkleidet, nur einem Erkennen, welches analog (aber nicht gleichartig) dem mathematischen (28) sein müßte (29). Und metaphysische Voraussetzungen des  Wahrheitsgehalts dieser Erkenntnis wäre, daß die Begriffsinhalte als metaphysische Realitäten hinter der Wirklichkeit stehen und diese in ähnlicher Art notwendig aus ihnen hervorgeht, wie die mathematischen Lehrsätze auseinander "folgen". - Was nun ROSCHER anlangt, so war ihm das Problem, um welches es sich handelt, keineswegs unbekannt. Sein Verhältnis zu HEGEL (30) war durch den Einfluß seiner Lehrer RANKE, GERVINUS und RITTER (31) bestimmt. Er formuliert in seinem "Thukydides" seinen Widerspruch gegen die Methode der "Philosophen" (32) dahin, daß "zwischen dem Denken eines Begriffs als solchen und dem Denken seines Inhalts" ein "großer Unterschied" sei, - wenn der "höhere" Begriff des Philosophen "Ursache" des niederen, d.h. seines Gedachtwerdens im  Begriffssysteme sei, so könne der Historiker dies auf die reale Welt nicht übertragen, denn jede "philosophische" Erklärung sei Definition, jede  historische  aber  Schilderung. (33) Die philosophische Wahrheit und Notwendigkeit stehe der  dichterischen  gleich, sie habe ihre Geltung "im luftleeren Raum", (34) sie müsse ebenso notwendig verlieren, wenn sie in die Sphäre des Geschichtlichen hinabsteige, wie die Geschichte, wenn sie philosophische Begriffsentwicklungen in sich aufnehmen wolle: konkrete historische Institutionen und Ereignisse können keinen Teil eines Begriffssystems ausmachen. (35) Nicht ein oberster  Begriff,  sondern eine "Gesamtanschauung" ist es, welche die Werke der Historiker - und der Dichter - zusammenhält (36). Diese "Gesamtidee" ist aber nicht adäquat in eine Fomel oder einen definierten Begriff zu fassen. Die Geschichte will wie die Poesie das volle Leben erfassen, (37) das Aufsuchen von Analogien ist Mittel zu diesem Zweck, und zwar ein Werkzeug, "mit dem sich der Ungeschicktere leicht verletzen kann" und welches "auch dem Geschickten niemals große Dienste leisten" wird. (38) - Gleichviel wie man die Formulierung dieser Sätze im einzelnen beurteilt, - es scheint danach zunächst, daß ROSCHER das Wesen der geschichtlichen Irrationalität zutreffend erkannt habe. Allein schon manche Äußerungen in derselben Schrift ROSCHERs zeigen, daß ihm ihre Tragweite trotzdem nicht zum Bewußtsein gekommen ist.

Denn alle diese Ausführungen wollen nur die HEGELsche Dialektik (39) ablehnen und die Geschichte auf den ihr  mit den Naturwissenschaften gemeinsamen  Boden der  Erfahrung  stellen. Einen Gegensatz in der Begriffsbildung aber zwischen der exakten Naturwissenschaft einerseits und der Geschichte andererseits kennt ROSCHER  nicht.  Sie verhalten sich nach ihm zueinander wie Plastik und Poesie in LESSINGs Laokoon: (40) die Unterschiede, welche bestehen, ergeben sich aus dem  Stoff,  den sie bearbeiten, nicht aus dem logischen Wesen der Erkenntnis, die sie erstreben. Und mit der "Philosophie" - in ROSCHERs Sinn des Wortes - teilt die Geschichte die "Seligkeit", das "scheinbar Regellose nach allgemeinen Grundsätzen anzuordnen". (41)

Da die Geschichte (42) die Aufhellung der kausalen Bedingtheit der Kulturerscheinungen (im weitesten Sinn des Wortes) bezweckt, so können diese "Grundsätze" nur solche der kausalen Verknüpfung sein. Und hier findet sich nun bei ROSCHER der eigentümliche Satz, (43) daß es Gepflogenheit der Wissenschaft - und zwar  jeder  Wissenschaft - sei, bei kausaler Verknüpfung mehrerer Objekte "das  Wichtiger-Scheinende  die Ursache des minder Wichtigen zu  nennen".  Der Satz, dessen emanatistische Provenienz ihm an der Stirn geschrieben steht, wird nur verständlich, wenn man unterstellt, daß ROSCHER mit dem Ausdruck "wichtiger" einerseits dasselbe gemeint hat, was HEGEL unter "allgemein" verstand, andererseits aber das  gattungsmäßig-"allgemeine" davon nicht schied. Daß dies in der Tat der Fall ist, wird sich uns im weiteren Verlauf der Betrachtung von ROSCHERs Methode immer wieder zeigen. ROSCHER identifizierte die Begriffe: gattungsmäßig allgemein (generell) und: inhaltlich umfassend miteinander. Außerdem aber schied er auch nicht zwischen der mit dem universellen Zusammenhang identifizierten generellen Geltung der Begriffe und der universellen  Bedeutung  des Begriffenen: das "Gesetzmäßige" ist, wie wir sahen, das "Wesentliche" der Erscheinung. (44) Und es versteht sich ihm endlich - wie so vielen noch heute - von selbst, daß, weil man die generellen Begriffe durch Abstraktion von der Wirklichkeit aufsteigend gebildet habe, so auch umgekehrt die Wirklichkeit  aus  diesen generellen Begriffen - deren richtige Bildung vorausgesetzt - absteigend wieder müsse deduziert werden können. Er bezieht sich in seinem "System" gelegentlich (45) ausdrücklich auf die Analogie der Mathematik und die Möglichkeit, gewisse Theoreme der Nationalökonomie in mathematische Formeln zu kleiden, und fürchtet lediglich, daß die Formeln infolge des Reichtums der Wirklichkeit zu "verwickelt" werden könnten, um praktisch brauchbar zu sein. Einen Gegensatz begrifflicher und anschaulicher Erkenntnis kennt er nicht, die mathematischen Formeln hält er für Abstraktionen nach Art der Gattungsbegriffe. Alle Begriffe sind ihm vorstellungsmäßige Abbilder der Wirklichkeit, (46) die "Gesetze" aber objektive Normen, denen gegenüber sich die "Natur" in einem ähnlichen Verhältnis befindet, wie das "Volk" gegenüber den staatlichen Gesetzen. Die ganze Art seiner Begriffsbildung zeigt, daß er von dem HEGELschen Standpunkt zwar prinzipiell geschieden bleibt, trotzdem aber mit metaphysischen Vorstellungen arbeitet, welche sich nur dem HEGELschen Emanatismus [Schöpfungsgeschichte - wp] konsequent einfügen lassen würden. Die Methode der Parallelismenbildung ist ihm zwar die spezifische Form des Fortschritts kausal-geschichtlicher Erkenntnis: (47) sie führt aber  nie zum Ende,  und  deshalb  kann nie  wirklich  die ganze Wirklichkeit aus den so gewonnenen Begriffen deduziert werden, - wie es nach ROSCHERs Meinung der Fall wäre, wenn wir bis zu den letzten und höchsten "Gesetzen" alles Geschehens aufgestiegen wären: es fehlt dem geschichtlichen Geschehen, wie wir es erkennen, die  Notwendigkeit,  (48) es bleibt notwendig ein "unerklärbarer Hintergrund", und zwar ist es eben dieser, der allein den  Zusammenhang  des Ganzen herstellt, (49) offenbar: weil aus ihm die Wirklichkeit emaniert. Aber ihn denkend zu erfassen und zu formulieren - eben das, was HEGEL wollte -, ist uns nicht gegeben. Ob man diesen Hintergrund  "Lebenskraft oder Gattungstypus oder  Gedanken Gottes"  nenne - man beachte die eigentümliche Mischung modern-biologischer mit platonisierender und scholastischer Terminologie -, das, meint ROSCHER, sei gleichgültig. Aufgabe der Forschung sei es, ihn "immer weiter zurückzuschieben". Also die HEGELschen Allgemeinbegriffe sind als metaphysische Realitäten vorhanden, aber wir vermögen sie, eben dieses ihres Charakters wegen, nicht denkend zu erfassen.

Fragen wir uns,  wo denn  für ROSCHER das prinzipielle Hindernis lag, die HEGELschen Form der Überwindung der im diskursiven Erkennen liegenden Schranke zu akzeptieren, obwohl er doch im Prinzip das Verhältnis zwischen Begriff und Wirklichkeit ähnlich denkt, so ist wohl in erster Linie sein religiöser Standpunkt in Betracht zu ziehen. Für ihn  sind  eben in der Tat die letzten und höchsten - im HEGELschen Sinn: "allgemeinsten" - Gesetze des Geschehens "Gedanken Gottes", die Naturgesetze seine Verfügungen, (50) und sein Agnostizismus in bezug auf die Rationalität der Wirklichkeit ruht auf dem religiösen Gedanken der Begrenztheit des endlichen, menschlichen, im Gegensatz zum unendlichen göttlichen Geist, trotz der qualitativen Verwandtschaft beider. Philosophische Spekulationen - meint er (Thukydides, Seite 37) ganz charakteristisch - sind Produkte ihres Zeitalters; ihre "Ideen" sind  unsere  Geschöpfe; wir aber bedürfen, wie JACOBI sagt, "einer Wahrheit, deren Geschöpfe  wir  sind". Alle in der Geschichte wirksamen Triebfedern, führt er ebenda Seite 188 aus, gehören in eine der drei Kategorien: "menschliche Handlungen, materielle Verhältnisse,  übermenschliche Ratschlüsse".  Nur wenn er die letzteren zu durchschauen vermöchte, könnte der Historiker wirklich von  Notwendigkeit  sprechen, denn die (begriffliche) Freiheit des Willens gestattet die Anwendung dieser Kategorie für die empirische Forschung nur da, wo Zwang durch die "reale Überlegenheit eines fremden Willens" eintritt. Die Geschichte zerlegt aber nach ROSCHER wie nach THUKYDIDES und RANKE alles in menschliche, irdische, verständliche Motive, die aus dem Charakter des Handelnden folgen: sie denkt nicht daran, "Gott in der Geschichte"  finden  zu wollen; und auf die Frage, was denn danach der  tuch  des Thukydides (und der göttlichen Vorsehung ROSCHERs) noch zu tun bleibe, antwortet ROSCHER (daselbst Seite 195) mit dem Hinweis auf die prästabilierende Schöpfung der  Persönlichkeiten  durch Gott: die metaphysische  Einheit  der "Persönlichkeit", der wir später bei KNIES wieder begegnen werden und deren Emanation ihr Handeln ist, ruht bei ROSCHER auf seinem Vorsehungsglauben. Die Schranken des diskursiven Erkennens erschienen ihm danach als natürlich, weil aus dem begrifflichen Wesen der Endlichkeit folgend und gottgewollt; man kann sagen, neben der Nüchternheit des gewissenhaften Forschers hat sein religiöser Glaube ihn - ähnlich wie schon seinen Lehrer RANKE - gegen HEGELs panlogistisches Bedürfnis, welches den persönlichen Gott im traditionellen Sinn in einer für ihn bedenklichen Weise verflüchtigte, immunisiert. (51) Wenn der Vergleich erlaubt ist, so darf man sich die Rolle, welche der Glaube an Gott im wissenschaftlichen Betrieb RANKEs und ROSCHERs gespielt hat, vielleicht durch die Analogie der Rolle des Monarchen im streng parlamentarischen Staat verdeutlichen: der gewaltigen politischen Kräfte-Ökonomie, welche hier dadurch entsteht, daß die höchste Stelle im Staat, wennschon durch einen persönlich auf die konkreten Staatsgeschäfte ganz einflußlosen Inhaber, besetzt ist und so die vorhandenen Kräfte von der Bahn des reinen Machtkampfes um die Herrschaft im Staat (mindestens relativ)  ab-  und positiver Arbeit im Dienste des Staates  zugeleitet werden, - entspricht es dort, daß metaphysische Probleme, welche auf dem Boden der empirischen Geschichte nicht lösbar sind, von vornherein ausgeschaltet, dem religiösen Glauben überlassen werden und so die  Unbefangenheit  der historischen Arbeit gegenüber der Spekulation gewahrt bleibt. Daß ROSCHER die Nabelschnur, die seine Geschichtsauffassung mit der "Ideenlehre" (im metaphysischen Sinn) verband, nicht soweit durchschnitten hat wie RANKE, erklärt sich aus der überwältigenden Macht der HEGELschen Gedankenwelt, welcher sich auch die Gegner - wie GERVINUS - nur langsam und nur in Form der allmählich verblassenden HUMBOLDTschen Ideenlehre (52) zu entziehen vermochten: es beherrschte ihn offenbar die Besorgnis, bei Aufgabe jedes  objektiven  Prinzips der Gliederung des gewaltigen ihm zuströmenden historischen Stoffes entweder in diesem letzteren zu versinken oder zu subjektiv-willkürlichen "Auffassungen" greifen zu müssen. (53) Endlich wirkte, wie schon hervorgehoben, das bestechende Vorbild der historischen Juristenschule.

Verfolgen wir nun, wie sich ROSCHERs erkenntnistheoretischer Standpunkt - soweit man von einem solchen sprechen kann - in seiner Behandlung des Problems der "geschichtlichen Entwicklungsgesetze" äußert, deren Feststellung er ja, wie wir sahen, als Ziel der Geschichte denkt.

Die Behandlung der "Völker" als  Gattungswesen  setzt natürlich voraus, daß die Entwicklung jedes Volkes sich als ein typischer, geschlossener Kreislauf nach Art der Entwicklung der einzelnen Lebewesen auffassen läßt. Dies ist nun nach ROSCHERs Ansicht mindestens für alle diejenigen Völker, welche eine  Kulturentwicklung  aufzuweisen haben, in der Tat der Fall (54) und zeigt sich in der Tatsache des Aufsteigens, Alterns und Untergangs der Kulturnationen -, nach ROSCHER ein Prozeß, der trotz scheinbar verschiedener Formen so ausnahmslos bei allen Nationen sich einstellt, wie bei den physischen Individuen. Als ein Teil dieses Lebensprozesses der Völker sind die wirtschaftlichen Erscheinungen "physiologisch" zu begreifen. Die Völker sind für ROSCHER - wie HINTZE (55) es ganz zutreffend ausdrückt - "biologische Gattungswesen". Vor dem Forum der Wissenschaft ist mithin - ROSCHER hat das auch ausdrücklich ausgesprochen - die Lebensentwicklung der Völker prinzipiell  immer die gleiche,  und trotz des Anscheins des Gegenteils ereignet sich in Wahrheit "nichts Neues" unter der Sonne, (56) sondern immer nur das Alte mit "zufälligen" und deshalb wissenschaftlich gleichgültigen Zutaten: eine offenbar spezifisch naturwissenschaftliche (57) Betrachtungsweise.

Dieser typische Lebensgang aller Kulturvölker muß natürlich in typischen Kulturstufen zum Ausdruck kommen. Diese Konsequenz wird von ROSCHER in der Tat schon im "Thukydides" (Kapitel IV) durchgeführt. Nach dem "Hauptgrundsatz aller historischen Kunst, daß man in jedem Werke die ganze Menschheit wiederfinden müsse", ist es die Aufgabe des Historikers - ROSCHER denkt an der betreffenden Stelle zunächst an den Literarhistoriker -, die Gesamtliteratur des Altertums mit derjenigen der romanischen und germanischen Völker zum Zwecke der Ermittlung der Entwicklungsgesetze  aller  Literaturen überhaupt zu vergleichen. Diese Vergleichung ergibt aber, wenn sie weiterhin auf die Entwicklung der Kunst und Wissenschaft, der Weltanschauung und des gesellschaftlichen Lebens ausgedehnt wird, die Aufeinanderfolge von in sich wesensgleichen Stufen auf  allen  Kulturgebieten. ROSCHER erinnert gelegentlich daran, daß man selbst in den Weinen der verschiedenen Länder den Volkscharakter habe schmecken wollen. Die metaphysische Volksseele, welche sich darin äußert, wird einerseits als etwas Konstantes, sich selbst Gleichbleibendes vorgestellt, aus welchem die sämtlichen "Charaktereigenschaften" des konkreten Volkes emanieren, (58) weil sie eben ganz so wie die Seele des Individuums direkte Schöpfung Gottes ist. Andererseits gilt sie als nach Analogie der menschlichen Lebensalter einem in allen wesentlichen Punkten bei allen Völkern und auf allen einzelnen Gebieten gleichen Entwicklungsprozeß unterstehend. Typische, konventionelle und individualistische Epochen lösen sich in Poesie, Philosophie und Geschichtsschreibung, ja in Kunst und Wissenschaft überhaupt in festbestimmtem Kreislauf ab, der stets in dem unvermeidlichen "Verfall" endet. ROSCHER führt dies an Beispielen aus der antiken, mittelalterlichen und modernen Literatur bis in das 18. Jahrhundert hinein durch (59) und interpretiert seine Theorie, daß die Geschichte deshalb Lehrmeisterin sein könne, weil die Zukunft "nach menschlicher Weise der Vergangenheit ähnlich wiederzukehren" pflege, in recht charakteristischer Weise in die bekannte Äußerung des THUKYDIDES über den Zweck seines Werkes (I, 22) hinein. Seine eigene Ansicht vom Wert der geschichtlichen Erkenntnis: (60) - Befreiung von Menschenvergötterung und Menschenhaß durch Erkenntnis des  "Dauerhaften"  in der Flucht des Ephemeren [Vergänglichen - wp] - zeigt eine leicht spinozistische Färbung, und einzelne Äußerungen klingen beinahe fatalistisch. (61)

Auf das Gebiet, welches uns hier interessiert, übertrug ROSCHER diese Theorie (62) in dem Aufsatz über die Nationalökonomie und das klassische Altertum (1849). Die Wirtschaft kann sich der allgemeinen Erscheinung der typischen Stufenfolge natürlich nicht entziehen. ROSCHER unterscheidet als typische Wirtschaftsstufen drei, je nachdem in der Güterproduktion von den drei typischen Faktoren derselben die "Natur" oder die "Arbeit" oder das "Kapital" vorherrscht, und glaubt, daß "bei jedem vollständig entwickelten Volke" drei dementsprechende Perioden sich nachweisen lassen müssen.

Unserer heutigen am Marxismus orientierten Betrachtungsweise würde es nun ganz selbstverständlich sein, die Lebensentwicklung des Volkes als durch diese typischen Wirtschaftsstufen  bedingt  anzusehen und die Tödlichkeit der Kulturentwicklung für die Völker - diese These ROSCHERs einmal als bewiesen vorausgesetzt - etwa als Folge gewisser mit der Herrschaft des "Kapitals" unvermeidlich verknüpfter Folgen für das staatliche und persönliche Leben aufzuzeigen. ROSCHER hat an diese Möglichkeit so wenig gedacht, daß er jene Theorie von den typischen Wirtschaftsstufen (63) in  seinem  "System" bei den grundlegenden Erörterungen lediglich als ein mögliches  Klassifikationsprinzip erwähnt (§28), ohne sie weiterhin der Betrachtung zugrunde zu legen. Vielmehr ist er der Meinung, daß das Problem des zugrundeliegenden Lebensprozesses selbst, also die Frage nach dem  Grunde  des Alterns und Sterbens der Völker ebensowenig lösbar sei, wie sich ein naturgesetzlicher Grund für die - trotzdem nicht bezweifelte - ausnahmslose Notwendigkeit des Todes beim Menschen angeben lasse. Der Tod folgt für ROSCHER aus dem "Wesen" des Endlichen, (64) sein empirisch ausnahmsloser Eintritt ist eine Tatsache, welche wohl einer metaphysischen Deutung, aber keiner exakten kausalen Erklärung zugänglich ist (65) - mit DUBOIS-REYMOND zu sprechen: ein "Welträtsel".

Das  logische  Problem, wie nun zwischen diesem zugrundegelegten biologischen Entwicklungsschema und der in Parallelismenbildung sich bewegenden, vom Einzelnen ausgehenden empirischen Forschung eine feste Beziehung herzustellen sei, hätte nun ROSCHER naturgemäß, auch wenn sein geschichtsphilosophischer Standpunkt ein anderer gewesen wäre, schwerlich lösen können. Die logische Natur des Satzes vom notwendigen Altern und Sterben der Völker ist eben eine andere als die eines auf Abstraktion ruhenden Bewegungsgesetzes oder eines anschaulich evidenten mathematischen Axioms.  Abstrakt  vollzogen - soweit dies überhaupt möglich (66) wäre -, würde jener Satz ja gänzlich  inhaltsleer  sein und könnte ROSCHER eben die Dienste nicht leisten, welche er von ihm erwartet. Denn die Zurückführung auf die Altersstufen der Völker soll ja doch offenbar nach seiner Absicht nicht eine Subsumtion der wirtschaftlichen Vorgänge unter einen generellen Begriff als  Spezialfall,  sondern ein kausales Eingliedern ihres Ablaufs in einen  universellen Zusammenhang  von Geschehnissen (67) als deren  Bestandteil  bedeuten. Der Begriff des "Alterns" und "Sterbens" der Völker müßte mithin und selbstverständlich als der inhaltlich umfassendere Begriff gedacht werden, das "Altern" und "Sterben" als ein Vorgang von unendlicher Komplexität, dessen nicht nur empirische Regelmäßigkeit, sondern  gesetzliche Notwendigkeit  (wie ROSCHER sie annimmt) sich axiomatisch nur einem intuitiven Erkennen enthüllen würde. Für die Beziehungen des Gesamtvorgangs zu den wirtschaftlichen Teilvorgängen wären für die wissenschaftliche Betrachtung zwei Möglichkeiten gegeben: Entweder man behandelt die Erklärung des (nach ROSCHERs Ansicht) stets sich wiederholenden komplexen Vorgangs aus gewissen, stets sich wiederholenden Einzelvorgängen als Zweck, dem man sich auf dem Wege des Nachweises der gesetzlichen Notwendigkeit in der Aufeinanderfolge und dem Zusammenhang der Teilvorgänge zu nähern sucht: - der Gesamtvorgang, den der umfassendere Begriff bezeichnet, wird alsdann zur Resultante aus den einzelnen Teilvorgängen; - das hat ROSCHER nicht versucht, da er vielmehr den Gesamtvorgang (Altern und Sterben) als den Grund ansah. (68) Wir werden noch sehen, daß er entsprechend seiner Stellung zum diskursiven Erkennen (69) die umgekehrte Betrachtungsweise auch in der Nationalökonomie für nicht nur faktisch, sondern prinzipiell unmöglich hielt. Oder man stellt sich auf den Standpunkt des Emanatismus und konstruiert die empirische Wirklichkeit als Ausfluß von "Ideen", aus denen die Einzelvorgänge begrifflich als notwendig ableitbar sein und deren oberste sich in dem komplexen Gesamtvorgang anschaulich erkennbar manifestieren müßte. Das aber hat ROSCHER ebenfalls (wie wir sahen) nicht getan, einmal weil er den Inhalt einer solchen "Idee", die ihm  göttliche  Idee hätte sein müssen, als jenseits der Grenzen unseres Erkennens liegend ansah, und dann, weil ihn die Gewissenhaftigkeit des historischen Forschers vor dem Glauben an die Deduzierbarkeit der Wirklichkeit aus Begriffen bewahrte.

Aber freilich bleibt so sein  methodischer  Standpunkt gegenüber dem von ihm vertretenen Grundgedanken der geschichtlichen Entwicklungsgesetze widerspruchsvoll. (70) Seine umfassende historische Bildung äußert sich zwar in der Herbeischaffung und geistvollen Deutung eines gewaltigen Materials geschichtlicher Tatsachen, aber - das hat schon KNIES scharf hervorgehoben - von einer konsequent durchgeführten  Methode  kann selbst für die von ROSCHER so stark in ihrer Bedeutung betonte Betrachtung des historischen  Nacheinander  der volkswirtschaftlichen Institutionen nicht gesprochen werden.

Ganz entsprechend verhält sich ROSCHER in seinen Schriften über die Entwicklung der  politischen  Organisationsformen. (71) Durch historische Parallelismen nähert er sich einer (vermeintlichen) Regelmäßigkeit der Aufeinanderfolge der Staatsformen, die nach ihm den Charakter einer bei allen Kulturvölkern anzutreffenden Entwicklung besitzt, indem die Ausnahmen, welche sich finden, durchweg derart erklärt werden können, daß sie die Geltung der Regel nicht aufheben, sondern bestätigen. Der Versuch, die (angeblich) typischen politischen Entwicklungsstufen in den Zusammenhang der Gesamtkultur der einzelnen Völker zu stellen und empirisch zu erklären, wird nicht gemacht. Sie sind eben Altersstufen, welche das Gattungswesen "Volk" in seinem Lebensprozeß an sich erlebt, (72) -  wie  aber der Vorgang dieses "Erlebens" eigentlich zustandekommt, wird trotz Beibringung eines gewaltigen Tatsachenmaterials nicht zu erklären versucht - wie wir wissen, weil es eben nach ROSCHERs Meinung nicht erklärbar ist.

In noch markanterer Weise tritt das gleiche hervor bei ROSCHERs Analyse des  Nebeneinander  der wirtschaftlichen Vorgänge und ihres "statischen" Zusammenhangs untereinander - der Aufgabe, auf welche sich die Doktrin bisher im wesentlichen beschränkt hatte. Auch hier zeigen sich die Konsequenzen von ROSCHERs "organischer" Auffassung sogleich bei der Erörterung des Begriffs der "Volkswirtschaft". Es versteht sich, daß sie ihm kein bloßes Aggregat von Einzelwirtschaften ist, sowenig wie ihr Analogon, der menschliche Körper, "ein bloßes Gewühl chemischer Wirkungen" sei. - Vor, wie nach ihm bildet nun das sachliche wie methodische Grundproblem der Nationalökonomie die Frage: Wie haben wir die Entstehung und den Fortbestand  nicht  auf kollektivem Wege zweckvoll geschaffener und doch - für unsere Auffassung - zweckvoll funktionierender Institutionen des Wirtschaftslebens zu erklären? - ganz ebenso wie das Problem der Erklärung der "Zweckmäßigkeit" der Organismen die Biologie beherrscht. Für das Nebeneinander der wirtschaftlichen Erscheinungen heißt das also: in welcher begrifflichen Form ist das Verhältnis der Einzelwirtschaften zum Zusammenhang, in den sie verflochten sind, wissenschaftlich zu konstruieren? Hierauf ist nach der Ansicht ROSCHERs ebenso wie nach derjenigen seiner Vorgänger und meisten Nachfolger nur auf Grund bestimmter Annahmen über die psychologischen Wurzeln des  Handelns der Einzelnen  eine Antwort zu geben. (73) Dabei wiederholen sich nun die Widersprüche in ROSCHERs methodischem Verhalten, die wir oben in seiner Geschichtsphilosophie hervortreten sahen. Da ROSCHER die Vorgänge des Lebens geschichtlich, das heißt in ihrer vollen Realität, betrachten zu wollen ankündigt, so sollte man voraussetzen, er werde, wie dies später, seit KNIES, seitens der historischen Nationalökonomie im Gegensatz zu den Klassikern geschah, die konstante Einwirkung nicht ökonomischer Faktoren auch auf das wirtschaftliche Handeln des Menschen:  die kausale Heteronomie der menschlichen Wirtschaft,  in den Mittelpunkt seiner Betrachtung stellen.

Da aber ROSCHER an der Formulierung von  Gesetzen  der Wirtschaft als der wissenschaftlichen Grundaufgabe festhält, so hätte alsdann auch hier wieder das Problem entstehen müssen, wie einerseits die isolierende Abstraktion gegenüber der Realität des Lebens aufgegeben, andererseits doch die Möglichkeit gesetzlich-begrifflicher Erkenntnis gewahrt werden sollte. Was ROSCHER anlangt, so hat er jene Schwierigkeit gar nicht empfunden, und zwar hob ihn darüber die überaus einfache Psychologie hinweg, von der er in Anlehnung an die mit dem Begriff des "Triebes" arbeitende Aufklärungs-Psychologie ausging.

Für ROSCHER ist der Mensch durchweg, auch auf dem Boden des wirtschaftlichen Lebens, beherrscht einerseits von dem Streben nach den Gütern dieser Welt, dem Eigennutz, daneben aber von einem umfassenden anderen Grundtriebe: der "Liebe Gottes", welche die "Ideen der Billigkeit, des Rechtes, des Wohlwollens, der Vollkommenheit und inneren Freiheit" umfaßt und bei niemandem völlig fehlt (Syst., Bd. I § 11).

Was das Verhältnis der beiden Triebe zueinander anlangt, so findet sich bei ROSCHER zunächst ein Ansatz zu einer rein "utilitarischen" Ableitung der sozialen Triebe direkt aus dem wohlverstandenen Eigeninteresse. (74) Allein dem wird nicht weiter nachgegangen, vielmehr ist es, entsprechend ROSCHERs religiösen Anschauungen, der höhere, göttliche Trieb, welcher den irdischen Eigennutz, dessen Widerpart er ist und sein muß, im Zaum hält, (75) indem er sich mit ihm in den mannigfaltigsten Mischungsverhältnissen durchdringt und so die verschiedenen Abstufungen des  Gemeinsinns  erzeugt, auf denen das Familien-, Gemeinde-, Volks- und Menschheitsleben beruht. Je enger die sozialen Kreise, auf welche sich der Gemeinsinn bezieht, desto näher steht er dem Eigennutz; je weiter sie sind, desto mehr nähert er sich dem Trachten nach dem Gottesreiche. Die verschiedenen sozialen Triebe des Menschen sind also als Äußerungsformen eines religiösen Grundtriebes in dessen Vermischung mit dem Eigeninteresse aufgefaßt.

Man sollte nun bei dieser Anschauungsweise ROSCHERs erwarten, daß er rein empirisch die Entstehung der einzelnen Vorgänge und Institutionen aus der Wirksamkeit jener beiden Triebe, deren Mischungsverhältnis im einzelnen Fall festzustellen wäre, zu erklären versuchen würde. (76)

ROSCHERs Verhalten ist aber ein anderes. Es konnte auch ihm nicht entgehen, daß auf den spezifischen Gebieten des modernen Wirtschaftslebens, im Verkehr der Börsen, Banken, im modernen Großhandel, in den kapitalistisch entwickelten Gebieten der Gütererzeugung, das wirkliche Leben von irgendwelcher Gebrochenheit des "wirtschaftlichen" Eigennutzes durch andere "Triebe" schlechterdings nichts zeigte. Demgemäß hat ROSCHER den gesamten auf den Eigennutz aufgebauten Begriffs- und Gesetzesapparat der klassischen Nationalökonomie ohne allen Vorbehalt übernommen. Die bisherige deutsche Theorie hatte nun - so insbesondere HERMANN, auch RAU - der Alleinherrschaft des Eigennutzes im  privaten  Wirtschaftsleben (77) die Herrschaft des Gemeinsinns im  öffentlichen  Leben an die Seite gestellt, (78) wobei einerseits die Aufteilung des gesamten Wirkungskreises des Menschen in Privatwirtschaft und öffentliche Tätigkeit, (79) und andererseits die Identifikation von Sein und Sollen (80) das charakteristische Merkmal der "klassischen" Auffassungsweise war. ROSCHER hingegen lehnt diese Auffassung ab, weil, wie er im plötzlichen Fallenlassen seiner Psychologie bemerkt, Eigennutz und Gemeinsinn "weder koordinierte, noch gar erschöpfende Gegensätze" seien.

Vielmehr trägt er seinerseits noch eine dritte Auffassung über die Beziehungen des Eigennutzes zum sozialen Zusammenleben vor, indem er (81) bemerkt: "Er (der Eigennutz) wird zum irdisch verständigen Mittel für einen ewig idealen Zweck verklärt". Man fühlt sich dabei zunächst sofort auf den Boden der optimistischen "Eigennutz"-Theorien des 18. Jahrhunderts gestellt. (82)

Wenn aber MANDEVILLEs Bienenfabel in ihrer Weise das Problem des Verhältnisses zwischen Privat- und Gemein-Interessen in der Formel "private vices public benefits" [der allgemeine Nutzen der privaten Laster / wp] zugleich stellte und beantwortete, und wenn auch manche der Späteren bewußt oder unbewußt der Ansicht zuneigten, der wirtschaftliche Eigennutz sei zufolge  providentieller  [hellseherischer - wp] Fügung jene Kraft, "die stets das Böse will und stets das Gute schafft", so bestand dabei die Vorstellung, daß der Eigennutz direkt, und so wie er eben ist, ungebrochen, in den Dienst der je nach dem Sprachgebrauch "göttlichen" oder "natürlichen" Kulturziele der Menschheit gestellt sei.

ROSCHER hingegen weist (Anm. 6 § 11 des Systems, Band I) auch jene Auffassung MANDEVILLEss und der Aufklärungsperiode ausdrücklich ab, und zwar liegt der Grund hierfür teils auf religiösem Gebiet, (83) teils aber - und damit gelangen wir wieder zum letzten Grund all dieser Widersprüche - in den erkenntnistheoretischen Konsequenzen seiner "organischen" Auffassung. ROSCHER hat zwar kein Bedenken getragen, für diejenigen Erscheinungen, welche, wie Grundrente, Zins, Lohn, sich als massenhaft wiederkehrende  Einzelvorgänge und unmittelbare Relationen der Privatwirtschaften untereinander darstellen, die Ableitung aus dem Ineinandergreifen des vom Eigennutz gelenkten privatwirtschaftlichen Handelns zu verwenden; allein er lehnte es ab, sie auch auf diejenigen sozialen Institutionen anzuwenden, welche in dieser Betrachtung nicht erschöpfend aufgehen und uns als "organische" Gebilde - "Zwecksysteme", mit DILTHEY zu sprechen - entgegentreten. Und zwar entziehen sich dieser Betrachtungsweise nach seiner Meinung nicht nur die auf  Gemeinsinn  ruhenden Formen des menschlichen Gemeinschaftslebens, wie Staat und Recht, sondern auch der Kosmos der rein wirtschaftlichen Beziehungen ist als  Ganzes  einer solchen, ja überhaupt einer rein kausalen Erklärung unzugänglich, und zwar, weil sich "Ursache und Wirkung nicht voneinander scheiden" lassen. Wie ROSCHER erläuternd hinzufügt, meint er damit, daß auf dem Gebiete sozialen Geschehens jede Wirkung ihrerseits im umgekehrten Verhältnis wieder Ursache sei oder doch sein könne, und daß alle einzelnen Erscheinungen, "im Verhältnis von wechselseitiger Bedingtheit zueinander" stehen. Jede kausale Erklärung dreht sich (nach ROSCHER) daher in einem Kreise herum, (84) aus dem ein Ausweg nur zu finden ist, wenn man ein  organisches Leben des Gesamtkosmos  annimmt, dessen Äußerungen die Einzelvorgänge sind. Unsere Analyse steht wieder vor jenem, uns schon früher begegneten, "unerklärbaren Hintergrund" der Einzelerscheinungen, und ihre wissenschaftliche Aufgabe kann, wie wir sahen, nur darin bestehen, jenen Hintergrund immer weiter "zurückzuschieben".

Man sieht auch hier: es ist nicht, oder doch nicht unmittelbar, der "hiatus irrationalis" zwischen der stets nur konkret und individuell gegebenen Wirklichkeit und den durch Abstraktion vom Individuellen entstehenden allgemeinen Begriffen und Gesetzen, was ROSCHER jene prinzipielle Schranke des volkswirtschaftlichen Erkennens aufstellen läßt. Denn daran, daß die konkrete Realität des Wirtschaftslebens begrifflicher Erfassung in Form von Gesetzen  prinzipiell  zugänglich sei, zweifelt er nicht im mindesten. Freilich seien "unzählige" Naturgesetze - aber doch eben  Gesetze  - zu ihrer Erschöpfung erforderlich. Nicht die Irrationalität der Wirklichkeit, welche sich gegen die Einordnung unter "Gesetze" sträubt, sondern die "organische"  Einheitlichkeit  der geschichtlich-sozialen  Zusammenhänge  erscheint ihm als das Objekt, dessen kausale Erklärung und Analyse er nicht nur für schwieriger hält, als diejenige natürlicher Organismen, (85) sondern welches prinzipiell unerklärt bleiben  muß.  Nicht, daß die Einzelerscheinungen nicht in die allgemeinen Begriffe eingehen, und zwar notwendig um so weniger, je allgemeiner die Begriffe sind, sondern daß die universellen Zusammenhänge und die zuständlichen Gebilde zufolge ihrer Dignität als "Organismen" nicht von den Einzelerscheinungen aus  kausal  erklärbar seien, stellt für ihn die Grenze des rationalen Erkennens dar. Daß aber eine kausale Erklärung der Totalitäten von den Einzelerscheinungen aus (nicht nur faktisch, sondern) prinzipiell unmöglich sei, ist ihm ein  Dogma welches zu erweisen er gar nicht unternimmt. Zwar stehen ihm jene zuständlichen Gebilde und Zusammenhänge deshalb keineswegs außerhalb jener kausalen Bedingtheit. Aber sie fügen sich einem (metaphysischen) (86) Kausalzusammenhang höherer Ordnung, den unser Erkennen nur in seinen Äußerungen gelegentlich greifen, nicht aber in seinem Wesen durchschauen kann - wiederum (nach ROSCHERs Ansicht) nach Analogie des natürlichen Lebensprozesses. ROSCHER glaubt (§ 13) zwar nicht, daß die Volkswirtschaft in gleichem Maße wie ein natürlicher Organismus "natürlich gebunden" sei, allein er findet die (metaphysische) Gesetzlichkeit auch jener "höheren" Erscheinungen des Wirtschaftslebens sich äußernd in dem sogenannten "Gesetz der großen Zahl" in der Statistik, welches erkennen lasse, wie die scheinbare Willkür der konkreten Einzelfälle sich, sobald man auf das Ganze des Zusammenhangs sehe, in "wunderbaren Harmonien" ausgleiche. (87)

Nicht eine methodisch-logische Grenze der Erfassung der Wirklichkeit in Gattungsbegriffen und abstrakten Gesetzen, sondern das Hereinragen der für unser Erkennen transzendenten Mächte in die Wirklichkeit findet also ROSCHER in dem Gegensatz des sozialen Kosmos gegenüber den theoretisch analysierbaren Einzelvorgängen. Wir stehen hier wieder, wie schon oben, an der Grenze des Emanatismus. Sein Wirklichkeitssinn lehnt es ab, den Gedanken, daß die "organischen" Bestandteile jenes Kosmos Emanationen von "Ideen" seien, für eine Erklärung auszugeben. Den Gedanken selbst aber weist er nicht zurück.

ROSCHERs Kreislauftheorie einerseits, die von ihm verwendete Kategorie des "Gemeinsinns" andererseits erklärt endlich auch seinen prinzipiellen Standpunkt (88) zur Frage der wissenschaftlichen Behandlung der Wirtschafts politik.  (89) Zunächst muß die Folge des untrennbaren Zusammenhangs der Wirtschaft mit dem gesamten Kulturleben die  Heteronomie  des wirtschaftspolitischen Zweckstrebens sein. Die "Förderung des Nationalreichtums" - diesen Begriff zu verwerfen hat sich ROSCHER nicht entschlossen - kann nicht der selbstverständliche und einzige Zweck der Wirtschaftspolitik, die Staatswirtschaft keine bloße "Chrematistik [Kunst des Gelderwerbs / wp] sein". (90) Die Erkenntnis des historischen Wandels der Wirtschaftserscheinungen schließt ferner aus, daß die Wissenschaft andere als relative Normen aufstellt -, je nach der Entwicklungsstufe des betreffenden Volkes. (91) Allein hiermit hat der Relativismus ROSCHERs seine Grenzen erreicht: Er geht nirgends so weit, den Werturteilen, welche die Grundlage der wirtschaftspolitischen Maximen sind, nur  subjektive  Bedeutung zuzugestehen (92) und damit die wissenschaftlich eindeutige Auffindung von Normen überhaupt abzuweisen. Wenn ROSCHER seinen methodischen Standpunkt dahin zusammenfaßt, daß er auf die Ausarbeitung allgemeiner  Ideale  grundsätzlich verzichte (§ 26), und "nicht wie ein Wegweiser, sondern wie eine Landkarte" orientieren wolle, so heißt das  nicht,  daß er demjenigen, welcher auf der Suche nach "Richtung weisenden Idealen" sich an die Wissenschaft wendet, antwortet: "Werde, der du bist". Er ist vielmehr, wenigstens theoretisch, von dem Vorhandensein  objektiver  Grundlagen für die Aufstellung von Normen nicht nur für jede konkrete Situation, sondern darüber hinaus auch je für die einzelnen, typischen Entwicklungsstufen der Volkswirtschaft überzeugt. (93) Die Wirtschaftspolitik ist eine Therapeutik des Wirtschaftslebens, (94) - und eine solche ist natürlich nur möglich, wenn ein je nach dem Entwicklungsgrade individuell verschiedener, immer aber als solcher objektiv erkennbarer Normalzustand der Gesundheit feststellbar ist, dessen Herstellung und Sicherung gegen Störungen dann das selbstverständliche Ziel des Wirtschaftspolitikers ganz ebenso bilden muß, wie das Entsprechende für die Tätigkeit des Arztes am physischen Organismus der Fall ist.

Ob nun eine solche Annahme vom Standpunkte einer rein diesseitig orientierten Lebensauffassung aus überhaupt ohne Selbsttäuschung möglich wäre, bleibt hier vorerst dahingestellt: für ROSCHER war sie prinzipiell gegeben durch seine geschichtsphilosophische Auffassung des typischen Ganges der Völkerschicksale in Verbindung mit seinem religiösen Glauben, welcher für ihn die sonst unvermeidlichen fatalistischen Konsequenzen seiner Theorie ausschloß. Zwar wissen wir nach ROSCHER weder, in welchem Stadium der, von ihm als ein im Sinn des Christentums endlicher Prozeß gedachten, Gesamtmenschheitsentwicklung, noch in welchem Stadium der Entwicklung unserer, ja auch zum Absterben bestimmten, nationalen Kultur wir uns befinden. Aber daß wir es nicht wissen, gereicht nach ROSCHER uns - in diesem Fall: der Tätigkeit des Politikers - ebenso zum Vorteil, wie die Verborgenheit der Todesstunde dem physischen Menschen, und hindert ihn nicht zu glauben, daß das Gewissen und der gesunde Menschenverstand dem Kollektivindividuum die ihm jeweils von Gott gestellten Aufgaben ebenso enthüllen  könne  wie dem Einzelnen. Immerhin versteht sich, daß bei einem derartigen Gesamtstandpunkt für die wirtschaftspolitische Arbeit es naturgemäß nur enge Grenzen gibt: Regelmäßig dringen nach ROSCHER - kraft des  naturgesetzlichen  Charakters der wirtschaftlichen Entwicklung - die "wirklichen Bedürfnisse eines Volkes" auch im Leben von selbst durch (95) -, die gegenteilige Annahme widerstreitet dem Glauben an die göttliche Vorsehung. Ein, wenn auch relativistisches, so doch in irgendeinem Sinn geschlossenes  System  wirtschaftspolitischer Postulate ist, da die Endlichkeit unseres diskursiven Erkennens uns die Erfassung der  Gesamtheit  der "Entwicklungsgesetze" versagt, etwas vielleicht schon prinzipiell Unmögliches, sicherlich aber tatsächlich ebensowenig erschöpfend zu entwickeln, wie auf dem Gebiet der politischen Arbeit, was ROSCHER gelegentlich (§ 25) auch ausdrücklich ausspricht. So sind denn die zahlreichen wirtschaftspolitischen Äußerungen ROSCHERs zwar der Ausdruck seiner milden, maßvollen, vermittelnden Persönlichkeit, in keiner Weise aber der Ausdruck klarer, konsequent durchgeführter Ideale. Wirklich ernste und dauernde Konflikte zwischen dem Schicksalszug der Geschichte und den Lebensaufgaben, welche Gott dem Einzelnen wie den Völkern stellt, sind eben unmöglich, und die Aufgabe, sich seine letzten Ideale autonom zu stecken, tritt an den Einzelnen gar nicht heran. ROSCHER konnte daher auf seinem relativistischen Standpunkt verharren, ohne ethischer Evolutionist zu werden. Er hat den Evolutionismus in seiner  naturalistischen  Form auch ausdrücklich abgelehnt, (96) - daß der  historische  Entwicklungsgedanke eine ganz ähnliche Entleerung des  normativen  Charakters der sittlichen Gebote enthalten könne, mußte ihm verborgen bleiben, da er dagegen gesichert war.

Fassen wir zusammen, so sehen wir, daß ROSCHERs "historische Methode" ein, rein logisch betrachtet, durchaus widerspruchsvolles Gebilde darstellt. Versuche, die gesamte Realität der historisch gegebenen Erscheinungen zu umklammern, kontrastieren mit dem Streben nach Auflösung derselben in "Naturgesetze". Bei dem Versuch, die Allgemeinheit der Begriffe und die Universalität des Zusammenhanges miteinander zu identifizieren, gerät ROSCHER auf die Bahn der "organischen" Auffassungsweise bis an die Grenze eines Emanatismus HEGELscher Art, den zu akzeptieren sein religiöser Standpunkt ihn hindert. Bei Betrachtung der Einzelerscheinungen wird alsdann jene organische Betrachtungsweise wieder teilweise beiseite gelassen, zugunsten eines Nebeneinander von begrifflicher Systematisierung nach Art der Klassiker, mit empirisch- statistischer Erläuterung bald der realen Geltung, bald der nur relativen Bedeutung der so gefundenen Sätze. Nur in der Darstellung der wirtschaftspolitischen Systeme behält die organisch-konstruktive Eingliederung der Erscheinungen in die Altersstufen der Völker die Oberhand. - Für die Gewinnung wirtschaftspolitischer  Werturteile führt sein historisch orientierter Relativismus zu wesentlich negativen Resultaten insofern, als die objektiven Normen, deren Bestehen fortwährend vorausgesetzt wird, nicht im Zusammenhang entwickelt oder auch nur formuliert werden.

ROSCHER bildet zu HEGEL weniger einen Gegensatz als eine  Rückbildung:  Die HEGELsche Metaphysik und die Herrschaft der Spekulation über die Geschichte ist bei ihm verschwunden, ihre glänzenden metaphysischen Konstruktionen sind ersetzt durch eine ziemlich primitive Form schlichter religiöser Gläubigkeit. Dabei machen wir aber die Beobachtung, daß damit Hand in Hand immerhin ein Gesundungsprozeß, man kann geradezu sagen: ein  Fortschritt  in der Unbefangenheit oder, wie man es jetzt ungeschickt nennt, "Voraussetzungslosigkeit" der wissenschaftlichen Arbeit geht. Wenn es ROSCHER nicht gelang, seinen Weg von HEGEL fort bis zu Ende zu verfolgen, so ist daran im wesentlichen der Umstand schuld, daß er das  logische  Problem der Beziehungen zwischen Begriff und Begriffenem nicht so in seiner methodischen Tragweite erkannt hatte, wie HEGEL.
LITERATUR - Max Weber, Roscher und Knies und die logischen Probleme der historischen Nationalökonomie in "Gesammelte Aufsätze zur Wissenschaftslehre", Tübingen 1905
    Anmerkungen
    1) Freilich werden wir es dabei nur mit elementaren Formen dieser Probleme zu tun haben. Dieser Umstand allein erlaubt es mir, dem die  fachmäßige  Beherrschung der gewaltig anschwellenden logischen Literatur naturgemäß nicht zu Gebote steht, mich mit ihnen hier zu beschäftigen. Ignorieren darf auch der Fachmann der Einzelwissenschaften jene Probleme nicht, und vor allem: so elementar sie sind, so wenig ist, wie sich auch im Rahmen dieser Studie zeigen wird, auch nur ihre Existenz allseitig erkannt.
    2) Sachlich erhebliche Änderungen finden sich übrigens in den  für uns  wesentlichen Hauptpunkten bis in die spätesten Bände und Auflagen des großen ROSCHERschen Werkes kaum. Es ist eine gewisse Erstarrung eingetreten. Autoren wie COMTE und SPENCER hat er zwar noch kennengelernt, ihre Grundgedanken in ihrer Tragweite aber nicht erkannt und nicht verarbeitet. Über Erwarten dürftig für unsere Zwecke erweist sich insbesondere seine "Geschichte der Nationalökonomik" (1874), da für ROSCHER durchweg das Interesse daran, was der behandelte Schriftsteller  praktisch gewollt  hat, im Vordergrunde steht.
    3) Die nachfolgende Analyse bietet, ihrem Zweck entsprechend, selbstverständlich das Gegenteil eines Gesamtbildes von der Bedeutung ROSCHERs. Für deren Würdigung ist auf den Aufsatz SCHMOLLERs (zuletzt gedruckt in: Zur Literaturgeschichte der Staats- und Sozialwissenschaften) und auf die Gedächtnisrede BÜCHERs (abgedruckt Preuß. Jahrbücher, Band 77, 1894, Seite 104 ff) zu verweisen. Daß beide in diesen bei ROSCHERs Lebzeiten bzw. gleich nach seinem Tode erschienenen Aufsätzen einen für ROSCHERs wissenschaftliche Persönlichkeit wichtigen Punkt: seine  religiöse  Grundanschauung, beiseite ließen, war bei der subjektivistischen Empfindungsweise unserer Generation in diesen Dingen durchaus natürlich. Eine genauere Analyse von ROSCHERs  Methode  würde - wie wir sehen werden - diesen Faktor nicht vernachlässigen dürfen, und ROSCHER selbst war - wie die posthume Publikation seiner "Geistlichen Gedanken" zeigt - auch insofern durchaus "unmodern", als er gar nicht daran dachte, bei dem öffentlichen Bekenntnis zu seinem streng traditionellen Glauben irgendeine Verlegenheit zu empfinden. Daß in der nachfolgenden Analyse ROSCHERs mannigfache Wiederholungen und eine oft scheinbar unnötige Ausführlichkeit sich finden, hat seinen Grund in dem unabgeschlossenen und vielfach in sich wiederspruchsvollen Charakter seiner Ansichten, deren einzelne Verzweigungen immer wieder an den gleichen logischen Gedanken gemessern werden müssen. Für logische Untersuchungen gibt es schlechthin nichts "Selbstverständliches". Wir analysieren hier in eingehender Weise längst überwundene Anschauungen ROSCHERs auf ihren  logischen  Charakter hin, über deren  sachlichen  Gehalt heute in unserer Wissenschaft wohl niemand mehr ein Wort verlieren würde.  Irrtümlich aber wäre es, aus diesem Grunde anzunehmen, die logischen Schwächen, die darin stecken, wären uns heute im allgemeinen klarer, als sie es ihm waren. 
    4) Dieser im weiteren Verlauf unserer Erörterung noch oft zu berührende Gegensatz ist in einem gewissen Maße, obgleich mit teilweise unzutreffenden Folgerungen, schon von MENGER - wie noch zu erwähnen sein wird - in seiner Tragweite für die Methodenlehre der Nationalökonomie erkannt worden.

    Die exakte logische Formulierung ist, nach den Ansätzen, die sich bei DILTHEY (Einleitung in die Geisteswissenschaften) und SIMMEL (Probleme der Geschichtsphilosophie) fanden, in wichtigen Punkten zuerst in WINDELBANDs Rektoratsrede 1894 (Geschichte und Naturwissenschaft) kurz skizziert, dann aber in dem grundlegenden Werk von H. RICKERT (Die Grenzen der naturwissensch. Begriffsbildung) umfassend entwickelt worden. Auf ganz anderen Wegen nähert sich, beeinflußt von WUNDT, DILTHEY, MÜNSTERBERG und MACH, gelegentlich auch von RICKERT (Band I), im wesentlichen aber durchaus selbständig, den Problemen der Begriffsbildung in der Nationalökonomie die Arbeit von GOTTL ("Die Herrschaft des Wortes", 1901), welche jetzt freilich, soweit sie Methodenlehre treibt, in manchen - jedoch keineswegs in den ihr wesentlichsten - Punkten durch die inzwischen erschienene zweite Hälfte des RICKERTschen Werkes überholt ist. RICKERT ist die Arbeit offenbar unbekannt geblieben, ebenso EDUARD MEYER, dessen Ausführungen ("Zur Theorie und Methodik der Geschichte", 1902) sich mit denjenigen GOTTLs vielfach berühren. Der Grund liegt wohl in der fast bis zur Unverständlichkeit sublimierten Sprache GOTTLs, der - eine Konsequenz seines psychologistischen erkenntnistheoretischen Standpunkts - die hergebrachte begrifflich gebundene und dadurch für ihn "denaturierte" Terminologie geradezu ängstlich meidet und gewissermaßen in Ideogrammen den Inhalt des unmittelbaren "Erlebens" zu reproduzieren strebt. So sehr manche Ausführungen, darunter auch prinzipielle Thesen der Arbeit, Widerspruch erregen müssen, und so wenig ein wirklicher Abschluß erreicht wird, so sehr ist die in ihrer Eigenart feine und geistvolle Beleuchtung des Problems zu beachten, auf welche auch hier mehrfach zurückzukommen sein wird.
    5) Wohlgemerkt:  nicht  ihr ausschließlich oder auch nur  überwiegend  verwendetes Mittel, sondern dasjenige, welches sie von den exakten Naturwissenschaften  unterscheidet. 
    6) Begriffen, welche die konkrete historische Erscheinung einem konkreten und individuellen, aber möglichst universellen  Zusammenhang  einordnen.
    7) Indem mit fortschreitender Erkenntnis der Zusammenhang, dem die Erscheinungen eingeordnet werden, in stets zunehmendem Maße in seinen  charakteristischen  Zügen erkannt wird.
    8) Indem mit zunehmender Erkenntnis des  Charakteristischen  der Erscheinung ihr  individueller  Charakter notwendig zunimmt.
    9) Wie Anmerkung 1.
    10) In dem - für den gewöhnlichen Sprachgebrauch ungewöhnlichen - Sinn des Wortes, welcher den Gegensatz gegen naturalistische  Relationsbegriffe bezeichnet und z.B. das "Charakter"-Bild einer konkreten "Persönlichkeit" einschließt. - Der Terminus "Begriff", heute so umstritten wie je, ist hier wie weiterhin für  jedes  durch logische Bearbeitung einer anschaulichen Mannigfaltigkeit zum Zweck der  Erkenntnis des Wesentlichen  entstehende, wenn auch noch so individuelle Gedankengebilde gebraucht. Der historische "Begriff" Bismarck z.B. enthält von der anschaulich gegebenen Persönlichkeit, die diesen Namen trug, die für unsere Erkenntnis  wesentlichen  Züge, hineingestellt als einerseits bewirkt, andererseits wirkend in den gesellschaftlich-historischen Zusammenhang. Ob auf die prinzipielle Frage,  welches  jene Züge sind, die Methodik eine Antwort bereit halten kann, ob es also ein allgemeines  methodisches  Prinzip gibt, nach welchem sie aus der Fülle der wissenschaftlich gleichgültigen herausgelesen werden, bleibt vorerst dahingestellt. (Siehe dagegen z.B. EDUARD MEYER a.a.O.)
    11) Ich glaube, vorstehend mich ziemlich sinngetreu an die wesentlichen Gesichtspunkte der früher zitierten Arbeit RICKERTs angeschlossen zu haben, soweit sie für uns von Belang sind. Es ist einer der Zwecke dieser Studie, die Brauchbarkeit der Gedanken dieses Autors für die Methodenlehre unserer Disziplin zu erproben. Ich zitiere ihn daher nicht bei jeder einzelnen Gelegenheit erneut, wo dies an sich zu geschehen hätte.
    12) Die praktische Wirkung einer derartigen Identifikation, wenn mit ihr einmal Ernst gemacht wird, auf die Art der historischen Darstellung kann man sich wohl am leichtesten an LAMPRECHTs Deutscher Geschichte, I. Ergänzungsband, verdeutlichen, wo gewisse Eintagsfliegen der deutschen Literatur als "entwicklungsgeschichtlich wichtig" bezeichnet werden, weil ohne ihre - aus diesem Grunde theoretisch wertvolle - Existenz der angeblich gesetzlich gleichmäßige Ablauf der verschiedenen "Impressionismen" usw. in der Sozialpsyche nicht so konstruiert werden könnte, wie es der Theorie entspricht, und wo andererseits Persönlichkeiten, die wie KLINGER, BÖCKLIN u.a. der Theorie lästig sind, gewissermaßen als Mörtel in die Fugen zwischen die Konstruktionsteile geschoben werden: sie sind dem Gattungsbegriff "Übergangsidealisten" eingeordnet, - und wo auch die Bedeutung von R. WAGNERs Lebenswerk "steht und fällt": nicht etwa mit dem, was es uns  bedeutet,  sondern mit der Frage, ob es in einer bestimmten theoretisch postulierten "Entwicklungs"-Linie liegt.
    13) Jene oben erwähnte Bemerkung dagegen hat ROSCHER wenigstens in die prinzipiellen Erörterungen seines "Systems"  nicht  aufgenommen, woraus allein schon hervorgeht, daß es sich dabei und bei gelegentlichen ähnlichen Äußerungen nicht um Aufstellung eines klaren methodischen Prinzips handelte.
    14) Ganz in Übereinstimmung mit RAU fordert er, daß "unsere Lehren, Naturgesetze usw. immer so gehalten sein müssen, daß sie von den neueintretenden Veränderungen der Kameraldisziplin [Haushaltsdisziplin - wp] nicht gesprengt  werden". (Siehe RAU in seinem Archiv 1835, Seite 37. ROSCHER daselbst 1845, Seite 158).
    15) Die gleiche Anschauung - wennschon mit einigen Vorbehalten bezüglich der psychologischen Motivation - z.B. bei SCHMOLLER in der Rezension des KNIESschen Werkes (in seinem Jahrbuch 1883, abgedruckt in "Zur Literatur der Staats- und Sozialwissenschaften", Seite 203 ff., vgl. insbes. Seite 209) und bei BÜCHER, Entstehung der Volkswirtschaft, Vorrede zur ersten Auflage: "Sämtliche Vorträge beherrscht eine einheitliche Auffassung vom  gesetzmäßigen  Verlaufe der wirtschaftsgeschichtlichen Entwicklung". Da die Anwendung des Terminus "Gesetz" auf eine  einmalige  Entwicklung auffällig wäre, so kann nur entweder gemeint sein: daß der gesetzlich bestimmte Ablauf der Entwicklung sich - wie ROSCHER dies annimmt - überall da in den wissenschaftlich  wesentlichen,  von BÜCHER behandelten Punkten wiederhole, wo eine Entwicklung überhaupt stattfinde, - oder (wahrscheinlicher) es ist, wie so oft, "gesetzliche" und "kausale" Bedingtheit identifiziert, weil wir von "Kausalgesetz" zu sprechen pflegen.
    16) Keineswegs überall und bei  allen  Vertretern der historischen Juristenschule, wohl aber bei ihren Nachfolgern auf dem Gebiete der Nationalökonomie.
    17) Siehe die Ausführungen über das Verhältnis von Volkscharakter und geographischen Verhältnissen § 37 des Systems, welche in fast naiver Art die Stellung des "Volksgeistes" als eines primären "Urelements" gegen die Möglichkeit "materialistischer" Deutung zu halten suchen.
    18) Dabei haben zweifellos die Gedankengänge der Herbartschen Psychologie über das Verhältnis zwischen Individuum und Gesamtheit mitgewirkt; wieweit im einzelnen, ist schwer zu sagen und hier nicht interessant. ROSCHER zitiert Herbart gelegentlich (§§ 16, 22). Die LAZARUS-STEINTHALsche "Völkerpsychologie" ist dagegen bekanntlich jüngeren Datums.
    19) § 14 des Systems, Band I.
    20) Siehe die Ausführungen über den Begriff "Dänemark" auf Seite 19 seines "Thukydides".
    21) ROSCHER zitiert, wie schon gesagt, speziell ADAM MÜLLER als denjenigen, der sich um die Auffassung von Staat und Volkswirtschaft als neben und "über den einzelnen und selbst Generationen" stehendem Ganzen verdient gemacht hat (System, Bd. I § 12, Anm. 2 [2. Aufl. Seite 20]). Siehe aber andererseits die Vorbehalte System, Bd. I § 28, Anm. 1.
    22) So schon im "Thukydides" Seite 21 trotz aller Vorbehalte auf Seite XI und XII in der Vorrede und Seite 20 und 188.
    23) Auch KNIES war, wie wir sehen werden, der Ansicht, daß das, was man unter einem "Volk" verstehe, unmittelbar anschaulich-evident sei und der  begrifflichen  Analyse nicht bedürfe.
    24) Die erstere Einteilung der Wissenschaften wird bekanntlich von DILTHEY, die letztere von WINDELBAND und RICKERT in den Dienst der Aufhellung der logischen Eigenart der Geschichte gestellt. Daß die Art, wie uns psychische Objekte "gegeben" sind,  keinen  spezifischen, für die Art der Begriffsbildung wesentlichen Unterschied gegenüber den Naturwissenschaften begründen könne, ist eine Grundthese RICKERTs; - daß der Gegensatz der inneren "Erlebungen" zu den "äußeren" Erscheinungen kein bloß "logischer", sondern ein "ontologischer" sei, ist (nach DILTHEY) der Ausgangspunkt GOTTLs a.a.O. Der in dieser Studie weiterhin zugrunde gelegte Standpunkt nähert sich dem RICKERTschen insofern, als dieser meines Erachtens ganz mit Recht davon ausgeht, daß die "psychischen" bzw. "geistigen" Tatbestände - wie immer man diese vieldeutigen Termini abgrenzen möge - prinzipiell der Erfassung in Gattungsbegriffen und Gesetzen durchaus ebenso zugänglich sind wie die "tote" Natur. Denn der geringe erreichbare Grad der Strenge und der Mangel der Quantifizierbarkeit ist nichts den auf "psychische" oder "geistige" Objekte bezüglichen Begriffen und Gesetzen Spezifisches. Die Frage ist vielmehr nur, ob die eventuell aufzufindenden generell geltenden Formeln für das  Verständnis  derjenigen Bestandteile der Kulturwirklichkeit, auf die es uns ankommt, irgendwelchen erheblichen  Erkenntniswert haben. - Weiter ist daran festzuhalten, daß der "urwüchsige Allzusammenhang", wie er in der inneren Erfahrung erlebt wird und (nach GOTTLs Ansicht) die Anwendung der naturalistischen Kausalbetrachtung und des naturalistischen Abstraktionsverfahrens ausschließt - in Wahrheit nur: für die Erkenntnis des uns Wesentlichen häufig unfruchtbar macht -, sich auch auf dem Boden der toten Natur (nicht nur bei biologischen Objekten, denen GOTTL eine Ausnahmestellung einräumt)  dann  sofort einstellen würde, wenn wir einen Naturvorgang in voller konkreter Realität zu erfassen suchen würden. Daß wir dies in den exakten Naturwissenschaften nicht tun, folgt nicht aus der sachlichen Natur des ihnen Gegebenen, sondern aus der logischen Eigenart ihres Erkenntnisziels.

    Andererseits bleibt auch bei grundsätzlicher Annahme des RICKERTschen Standpunktes zweifellos und von RICKERT selbst natürlich nicht bestritten, daß der methodische Gegensatz, auf den er seine Betrachtungen zuspitzt, nicht der einzige und für manche Wissenschaften nicht einmal der wesentliche ist. Mag man insbesondere seine These, daß die Objekte der "äußeren" und "inneren" Erfahrung uns grundsätzlich in gleicher Art "gegeben" seien, annehmen, so bleibt doch, gegenüber der von RICKERT stark betonten "prinzipiellen Unzugänglichkeit fremden Seelenlebens", bestehen, daß der Ablauf menschlichen Handelns und menschlicher Äußerungen jeder Art einer  sinnvollen Deutung  zugänglich ist, welche für andere Objekte nur auf dem Boden der Metaphysik ein Analogon finden würde, und durch welche u.a. jene eigentümliche, oft - auch von ROSCHER - hervorgehobene Verwandtschaft des logischen Charakters gewisser ökonomischer Erkenntnisse mit der Mathematik begründet wird, die ihre gewichtigen, wennschon oft (z.B. von GOTTL) überschätzten Konsequenzen hat. Die Möglichkeit dieses Schrittes über das "Gegebene" hinaus, den jene Deutung darstellt, ist dasjenige Spezifikum, welches trotz RICKERTs Bedenken es rechtfertigt, diejenigen Wissenschaften, die solche Deutungen methodisch verwenden, als eine Sondergruppe (Geisteswissenschaften) zusammenzufassen. In den Irrtum, für sie eine der Rolle der Mathematik entsprechende Grundlage in einer erst noch zu schaffenden systematischen Wissenschaft der Sozialpsychologie für nötig zu halten, braucht man, wie später zu erörtern sein wird, deshalb noch nicht zu verfallen.
    25) Das wäre nicht nur faktisch, sondern nach dem logischen Wesen "gesetzlicher" Erkenntnis prinzipiell unmöglich, da die Bildung von "Gesetzen" - Relationsbegriffen von genereller Geltung - mit Entleerung des Begriffsinhalts durch Abstraktion identisch ist. Das Postulat der "Deduktion" des Inhalts der Wirklichkeit aus Allgemeinbegriffen wäre, wie später noch an einem Beispiel zu erörtern sein wird, selbst als in der Unendlichkeit liegendes Ideal gedacht sinnlos. Hier hat meines Erachtens auch SCHMOLLER in seiner Entgegnung gegen MENGER (Jahrbuch 1883, Seite 979) in dem Satze: "Alle vollendete Wissenschaft ist deduktiv, weil, sobald man die Elemente vollständig beherrscht, auch das komplizierteste nur Kombination der Elemente sein kann", Konzessionen gemacht, die nicht einmal auf dem eigensten Anwendungsgebiete der exakten Gesetzesbegriffe gelten. Wir kommen darauf später zurück.
    26) Wenn wir diesen Ausdruck hier vorerst ohne nähere Deutung akzeptieren.
    27) Über die so einfachen und doch so oft verkannten Unterschiede der Bedeutungen von "allgemein" voneinander, mit denen wir immer wieder zu tun haben, ist grundlegend der Aufsatz von RICKERT, Les quatre modes de l'universel en histoire, in der Revue de synthèse historique 1901.
    28) Vgl. darüber und überhaupt über diese Probleme die vorzügliche Arbeit eines sehr begabten Schülers von RICKERT: E. Lask, Fichtes Idealismus und die Geschichte, Seite 39 ff., 51 f., 64.
    29) Wir lassen hier die für die Nationalökonomie zentralen logischen Probleme, zu welchen die besondere Art von anschaulicher Evidenz führt, der die Deutung menschlicher Motivation zugänglich ist, und mit denen neuestens GOTTL a.a.O. sich befaßt, zunächst noch absichtlich beiseite. Wir können dies, da ROSCHER diesen Gesichtspunkt in keiner Weise verwertet hat. Nach ihm nähern wir uns der Erkenntnis der Zusammenhänge menschlichen Handelns diskursiv und von außen her, ganz ebenso wie der Erkenntnis des Naturzusammenhangs. Über die "Selbstbeobachtung" als Erkenntnisquelle vgl. die kurze Bemerkung: Gesch. d. Nationalökonomik, Seite 1036. Daselbst die oft zitierte Stelle über die relativ geringe Tragweite des Unterschiedes von "Induktion" und "Deduktion", welch letztere mit der Selbstbeobachtung identifiziert wird, ohne daß ROSCHER den sich daraus ergebenden logischen Problemen hier oder sonst weiter nachginge.
    30) ROSCHERs ausführliche Stellungnahme zu HEGEL in der Geschichte der Nationalökonomik (Seite 925 ff.) ist für uns belanglos, da er fast nur die Beurteilung konkreter praktischer Fragen durch HEGEL kritisiert. Bemerkenswert ist nur der Respekt, mit welchem er die "dreistufige Entwicklung vom abstrakt Allgemeinen durch das Besondere zum konkret Allgemeinen" behandelt, welche "eines der tiefsten historischen Entwicklungsgesetze berühre", - ohne nähere Erläuterung.
    31) Auch B. G. NIEBUHR, dem er in der Gesch. d. Nationalökonomik (Seite 916 f.) ein schönes Denkmal setzt, rechnet er selbst dazu.
    32) THUKYDIDES Seite 19. Er  nennt  HEGEL, den er weiterhin gelegentlich zitiert (Seite 24, 31, 34, 69), an dieser Stelle nicht.
    33) THUKYDIDES Seite 28
    34) Daselbst Seite24 f., besonders Seite 27
    35) Daselbst Seite 29
    36) Daselbst Seite 22. Der Unterschied zwischen  künstlerischer  und  wissenschaftlicher  Wahrheit findet sich Seite 27 und Seite 35 entwickelt.
    37) Daselbst Seite 35
    38) Vorrede Seite XII
    39) Eine eingehendere Auseinandersetzung mit derjenigen Form der Hegelschen Dialektik, welche das "Kapital" von MARX repräsentiert, hat ROSCHER nie unternommen. Seine Ausführungen gegen MARX in der Gesch. d. Nationalökonomik, Seite 1221 und 1222 (eine Seite!) sind von erschreckender Dürftigkeit und zeigen, daß ihm damals (1874) jede Reminiszenz an die Bedeutung HEGELs abhanden gekommen war.
    40) So THUKYDIDES Seite 10.
    41) THUKYDIDES Seite 35.
    42) THUKYDIDES Seite 58.
    43) THUKYDIDES Seite 188.
    44) Selbst für die  künstlerische  Produktion ist ihm das allein interessierende "Hauptsächlichste" (das was der Künstler von der Erscheinung erfassen will und soll) dasjenige, welches "zu allen Zeiten, unter allen Völkern und in allen Herzen  wiederkehrt"  (THUKYDIDES Seite 21 mit Exemplifikation auf Hermann und Dorothea und die Reden im THUKYDIDES).
    45) § 22 des Systems, Band I.
    46) Vgl. dazu unter anderen die Ausführungen von RICKERT, Grenzen Seite 245 f.
    47) "Jedes historische Urteil beruht auf unzähligen  Analogien",  meint er THUKYDIDES Seite 20, - ein Satz, der in dieser Form jenem Irrtum verwandt ist, der das Studium einer - erst zu schaffenden! -  Psychologie  als Voraussetzung exakter historischer Forschung ansieht und bei den sehr energischen Worten gegen den Mißbrauch von historischen Analogien Seite XI der Vorrede besonders auffällt.
    48) Vgl. THUKYDIDES Seite 195.
    49) § 13 Note 4 des "Systems", Band I.
    50) ROSCHERs Stellung zum Wunder ist reserviert und vermittelnd (vgl. Geistliche Gedanken Seite 10, 15 u. öfter). Wie RANKE, so hat auch er das konkrete Geschehen lediglich aus natürlichen Motiven zu erklären gesucht. Wo Gott in die Geschichte hineinragen würde, hätte auch für ihn unser  Erkennen  ein Ende.
    51) Im ganzen verläßt also ROSCHER nicht den Boden der von ihm allerdings nicht korrekt gehandhabten und ihm wohl auch nicht gründlich bekannten Kantischen analytischen Logik. Er  zitiert  von KANT wesentlich nur: Die Anthropologie (§ 11 Anm. 6 des Systems, Bd. I) und die metaphysischen Anfangsgründe der Rechtslehre und der Tugendlehre. Der Abschnitt über KANT in der Geschichte der Nationalökonomik (Seite 635 f.), der ihn lediglich als Vertreter des "Subjektivismus" recht oberflächlich erledigt, zeigt die tiefe Antipathie ROSCHERs - des Historikers sowohl wie des religiösen Menschen - gegen alle nur  formale  Wahrheit.
    52) ROSCHER zitiert HUMBOLDTs auch neuerdings viel erörterte Studie (in den Abhandlungen der Berliner Akademie von 1820): Thukydides, Seite 44, ebenda und oft die GERVINUSsche Historik. (Über das allmähliche Verschwinden des metaphysischen Charakters der "Idee" bei GERVINUS vgl. u. a. die Jenenser Dissertation von DIPPE 1892.)
    53) Siehe die Bekämpfung des DROYSENschen Standpunktes zur "Unparteilichkeits"-Frage, THUKYDIDES Seite 230/1, aus der wohl sein Lehrer RANKE mitspricht. - Auch der formale Charakter der gleich zu besprechenden ROSCHERschen Geschichtsepochen erklärt sich zum Teil wohl mit aus seinem "Objektivitäts"-Streben. Er fand keine andere (nach seiner Meinung) unanfechtbare Basis als die einfache Tatsache des "Alt"-Werdens der Völker. -
    54) ROSCHER war aus diesem Grunde bekanntlich der Ansicht, daß das Studium der Kulturentwicklung der Völker des klassischen Altertums, deren Lebenslauf ja abgeschlossen vor uns liegt, uns in besonders weitgehendem Maße Aufschluß über den Gang unserer eigenen Entwicklung zu geben vermöge. - Ein gewisses Maß von Beeinflussung durch derartige Gedankengänge ROSCHERs verraten noch einige frühere Äußerungen EDUARD MEYERs, der dagegen jetzt, wohl namentlich unter dem Eindruck der Wege, auf die LAMPRECHT geraten ist, sich im wesentlichen auf den schon von KNIES, wie wir sehen werden, vertretenen Standpunkt stellt.
    55) In einem u. Seite 29 noch zu zitierenden Aufsatz in SCHMOLLERs Jahrb., 1897.
    56) Wenn moderne Historiker (v. BELOW, Histor. Zeitschr. 81 [1898] Seite 245) von den "lähmenden Gedanken der gesetzlichen Entwicklung" sprechen und der Geschichte die Aufgabe zuweisen, uns von dem "niederdrückenden und abstumpfenden Gefühle, das die von der Naturforschung vorgetragene Lehre unserer Abhängigkeit von allgemeinen Gesetzen bei uns hervorbringen will", zu befreien, - so lag ein solches Bedürfnis für ROSCHER nicht vor. Die Entwicklung der Menschheit gilt ihm als zeitlich endlich im Sinn der  religiösen  Vorstellung vom jüngsten Tage, und daß den Völkern von Gott ihr Lebensweg in bestimmten Bahnen und Altersstufen vorgezeichnet ist, kann die Arbeitspflicht und Arbeitsfreudigkeit des Staatsmanns ebensowenig beeinträchtigen, wie das Bewußtsein, altern und sterben zu müssen, den Einzelnen lähmt.

    Übrigens spricht die Erfahrung  gegen  die Bemerkung von BELOWs, der - sonst ein scharfer und überaus erfolgreicher Kritiker aprioristischer Konstruktionen - hier wohl einmal seinerseits zu "konstruktiv" verfährt. Die radikalsten Neuerer standen unter dem Eindruck und Einfluß der kalvinistischen Prädestinationslehre, des "l'homme machine" und des marxistischen Katastrophenglaubens. Wir kommen auf diesen Punkt noch mehrfach zurück.
    57) "Naturwissenschaftlich" soll hier wie im folgenden stets im Sinn von "gesetzeswissenschaftlich" verstanden sein, also die  exakte  Methode der Naturwissenschaften bezeichnen.
    58) Siehe die charakteristische Stelle § 37 des "Systems", Band I und die weiterhin zitierten Stellen im THUKYDIDES.
    59) THUKYDIDES Seite 58, 59, 62, 63.
    60) THUKYDIDES Seite 43.
    61) So der Schluß des ganzen Werkes (Seite 502): "So haben von jeher die Lieblingspläne sinkender Zeiten, statt der Freiheit und Glückseligkeit, die sie verhießen, nur gesteigerte Knechtschaft und Drangsal zur Folge gehabt."
    62) In der Gegenwart arbeitet unter den Historikern vornehmlich LAMPRECHT mit derartigen biologischen Analogien und Begriffen. Auch hier wird die Nation als eine "sozialpsychische" Einheit hypostasiert, welche an sich eine Entwicklung von - wie LAMPRECHT (Jahrb. f. Nationalökonomie 69, 119) ausdrücklich sagt - "biologischem Charakter", das soll heißen eine in "typischen", "regulären" Entwicklungsstufen, nach  bestimmten  Gesetzen verlaufende Entwicklung, erlebt. Diese Entwicklung stellt sich dar als "beständiges Wachstum der psychischen Energie" der Nation (Deutsche Zeitschrift f. Geschichtswiss. N. F. I, 109 f.): Aufgabe der Wissenschaft ist es, an Völkern mit "abgeschlossener Entwicklung" - wiederum eine ROSCHERsche Vorstellung - diese bei jedem "normal entwickelten" Volke wiederkehrenden typischen Kulturepochen in ihrem notwendigen Hervorgehen auseinander zu beobachten und "kausal (?) zu erklären". LAMPRECHTs "Diapasons" (!) sind in den im Text wiedergegebenen Ausführungen im 4. Kapitel des THUKYDIDES ganz ebenso vorweggenommen wie dessen stark dilettantische kunsthistorische Konstruktionen, und wenn man von dem "Animismus" und "Symbolismus" auf der einen, dem "Subjektivismus" auf der anderen Seite absieht, selbst die Kategorien, nach denen die Epochen geschieden werden. Das logische Mittel, welches LAMPRECHT anwendet: Hypostasierung [Substantivierung, Vergegenständlichung - wp] der "Nation" als eines kollektiven Trägers derjenigen psychischen Vorgänge, welche nach ihm die "Sozialpsychologie" erörtern soll, ist das gleiche wie bei allen "organischen" Theorien. Auch die Bezugnahme auf das "Gesetz der großen Zahl" zur Erhärtung der "Gesetzlichkeit" in der Bewegung der sozialen Gesamterscheinungen trotz der empirischen "Freiheit" des "Einzelnen" kehrt bei ihm, wenn schon verhüllt, wieder.

    Der Unterschied zwischen ROSCHER und ihm beruht nur auf der nüchternen Gewissenhaftigkeit ROSCHERs, der nie an die Möglichkeit geglaubt hat, das  Wesen  des einheitlichen Kosmos in einem oder einigen abstrakten Begriffen auch  formulieren  zu können, und der in seiner  Praxis  sein Schema zwar innerhalb gewisser Grenzen zur Stoffgliederung und Veranschaulichung benutzte, nie aber dessen Erhärtung zum  Ziel  seiner wissenschaftlichen Arbeit gemacht und diese dadurch ihrer Unbefangenheit beraubt hätte. Siehe die oben Seite 17 wiedergegebenen Ausführungen in ROSCHERs "Thukydides".
    63) Enthalten in ROSCHERs "Ansichten der Volkswirtschaft vom geschichtlichen Standpunkt", Bd. I, in dem Aufsatz über das Verhältnis der Nationalökonomie zum klassichen Altertum. Der Aufsatz ist, wie gesagt, 1849 entstanden.
    64) Siehe die höchst charakteristischen Bemerkungen am Schluß des § 264 und in den Noten dazu. Der logische Charakter der stark religiös gefärbten Argumentation ist ersichtlich emanatistisch, aber wie vorsichtig weicht ROSCHER in der Formulierung der direkten Berufung auf Gottes Ordnung aus!
    65) ROSCHER begnügt sich daher auch bei der Schilderung des "Sterbens" der Völker mit ziemlich vagen Bemerkungen (§ 264), wobei die "unvermeidliche Abnutzung aller Ideale" und die "Erschlaffung im Genuß" eine Rolle spielen. In der Geschichte der Nationalökonomik (Seite 922) wird in Anlehnung an Äußerungen NIEBUHRs das Schwinden des Mittelstandes auf bestimmten Kulturstufen als "Hauptform des Alterns hochkultivierter Völker" hingestellt. Mit dem modernen geschichtsphilosophischen Kulturpessimismus, wie er wissenschaftlich u.a. von VIERKANDT vertreten wird, hat ROSCHERs Standpunkt infolge seines religiös bedingten Optimismus innerlich nichts Verwandtes. - Seine Ansicht von der "Notwendigkeit" des "Verfalles" für jeden "Organismus" und  deshalb  auch das "Volksleben" hielt ROSCHER auch in den späteren Auflagen (Anm. 7 zu § 16) ausdrücklich als einen Punkt, in dem er von SCHMOLLER abweichen müsse, aufrecht. - ROSCHER geht soweit, es (THUKYDIDES Seite 469) unter Berufung auf ARISTOTELES Politik V, 7, 16 als eins der "tiefsten Entwicklungsgesetze" zu bezeichnen, daß  dieselben  "Kräfte", welche ein Volk auf den Gipfel seiner Kulturentwicklung heben, im weiteren Fortwirken es davon auch wieder herabstürzen, und gelangt so in seinem "System" (§ 264 Anm. 7) zu dem Satz: "Große Herrscher, denen man nachrühmt, daß sie durch ihre Konsequenz die Welt erobert, würden mit derselben Konsequenz, fünfzig Jahre länger fortgesetzt, ganz gewiß (!) die Welt wieder verloren haben." Es handelt sich hier um halb platonische, halb HEGELsche Formen der Konstruktion, aber in religiöser Wendung: die "Idee" des  Endlichen,  welche die Notwendigkeit jenes Ablaufs enthält, ist Gottes feste Ordnung.
    66) Möglich wäre es bezüglich des "Sterbens" der Völker nur bei Identifikation des Begriffs "Volk" mit der gattungsmäßig erfaßten politischen Organisation der Staaten, also bei rationalistischer  Entleerung  des Begriffes "Volk". Aus dem "Altern" würde dabei vollends lediglich die inhaltsleere Vorstellung des Ablaufs eines erheblichen Zeitraums.
    67) ROSCHER hat freilich diesen prinzipiellen logischen Gegensatz gar nicht bemerkt. Er identifiziert § 22 Anm. 3 in charakteristischer Weise begriffliche Abstraktion und Zerlegung eines  Zusammenhangs  in seine Komponenten. Die Trennung der Muskeln und Knochen durch den Anatomen ist ihm eine Analogie der Abstraktion.
    68) Wir erinnern uns hier an das, was er im "THUKYDIDES " über das Prinzip der Kausalität gesagt hatte: das "Wichtigere" muß als Realgrund angesehen werden, aus dem die Einzelerscheinungen emanieren. Siehe oben Seite 18.
    69) Siehe oben Seite 19f
    70) BÜCHER (a.a.O.) bedauert, daß ROSCHER sein Periodisierungsprinzip nicht "dem Begriffsinhalt der eigenen Wissenschaft entnommen" habe. Es stand eben für ROSCHER (und ebenso für KNIES, wie unten zu zeigen sein wird) keineswegs fest und versteht sich ja auch an sich durchaus nicht von selbst, daß dies überhaupt möglich bzw. in welchem Maße es methodisch fruchtbar ist.
    71) Zusammengefaßt als "Politik. Geschichtliche Naturlehre der Monarchie, Aristokratie und Demokratie".
    72) Siehe die zutreffenden Bemerkungen von HINTZE über "Roschers politische Entwicklungstheorie" in SCHMOLLERs Jahrbuch, 21. Jg. (1897), Seite 767 ff.
    73) Inwieweit diese Ansicht methodisch zutrifft, fragen wir an dieser Stelle nicht.
    § 11: "Selbst der bloß rechnende Verstand muß erkennen, daß unzählige Anstalten ... für jeden Einzelnen ... notwendig sind, ohne Gemeinsinn aber ganz unmöglich bleiben, weil kein Einzelner die dazu erforderlichen Opfer übernehmen könnte." - Ganz ähnlich: "Geschichte der Nationalökonomik", Seite 1034, wo die für die Pseudo-Ethik, welcher der Historismus zu verfallen droht, recht charakteristische Bemerkung eingeflossen ist: "Der verständige Eigennutz trifft in seinen Forderungen immer näher mit denen des  Gewissens  zusammen, je größer der Kreis ist, um dessen Nutzen es sich handelt, und je weiter dabei in die Zukunft geblickt wird."
    75) ROSCHER zitiert hierzu (§ 11 Note 6) die Ausführungen KANTs in dessen Anthropologie über die Beschränkung der Neigung zum Wohlleben durch die Tugend. Später ist ihm der "Gemeinsinn" Emanation einer objektiven sozialen  Macht  geworden, - er betont in den späteren Auflagen, daß er unter Gemeinsinn wesentlich dasselbe verstehe, was SCHMOLLER "Sitte" nenne. Hiergegen wandte sich, wie wir sehen werden, KNIES in der zweiten Auflage seines Hauptwerkes.
    76) Das Problem bestand für die klassische Theorie deshalb nicht, weil sie von der Annahme ausging, daß auf dem Gebiet des Wirtschaftslebens nur  ein  konstantes und einfaches Motiv  wissenschaftlich in Betracht zu ziehen sei:  der "Eigennutz", welcher sich auf dem Boden der Verkehrswirtschaft in dem Streben nach dem Maximum privatwirtschaftlichen Gewinns äußere. Für sie bedeutet die ausschließliche Berücksichtigung dieses Triebes keineswegs eine  Abstraktion. 
    77) Bekanntlich ist auch dieses Prinzip selbst von RAU nicht konsequent durchgeführt worden. RAU begnügte sich damit, das vorwaltende Wirken des Eigennutzes als eines "unwiderstehlichen Naturtriebes" als das  Normale  zugrunde zu legen, dem gegenüber andere "übersinnliche" und "erhabene" Motive jedenfalls nicht als Grundlage für die Aufstellung von "Gesetzen" in Betracht kommen könnten, - weil sie irrational sind. Daß aber die Aufstellung von  Gesetzen  der einzig mögliche wissenschaftliche Zweck sei, verstand sich von selbst.
    78) Für die "prähistorische" nationalökonomische Theorie war eben der Mensch  nicht  das abstrakte  Wirtschaftssubjekt der heutigen Theorie, sondern auch für die Nationalökonomie der abstrakte  Staatsbürger  der rationalistischen Staatslehre, wie dies charakteristisch bei RAU (Grundzüge der Volkswirtschaftslehre, § 4) hervortritt: "Der Staat besteht ... aus einer Anzahl von Menschen, welche in gesetzlicher Ordnung beisammen leben. Sie heißen Staatsbürger, sofern sie ... gewisse Rechte genießen; ihre Gesamtheit ist das Volk, die Nation im staatswissenschaftlichen Sinne des Wortes." Davon verschieden ist nach RAU der Begriff: Volk "im historisch-genealogischen Sinne in bezug auf Abstammung und Absonderung". (Vgl. dazu KNIES, 1. Aufl. Seite 28)
    79) Eine eingehendere Untersuchung würde ergeben, daß diese Scheidung auf ganz bestimmte  puritanische  Vorstellungen zurückgeht, die für die "Genesis des kapitalistischen Geistes" von sehr großer Bedeutung gewesen sind.
    80) Diese Identifikation bezog sich bei A. SMITH - im Gegensatz zu MANDEVILLE und HELVETIUS - bekanntlich  nicht  auf die Herrschaft des Eigennutzes im Privatleben.
    81) System, Band I § 11 (2. Aufl. S. 17).
    82) Eigentümliche Anklänge an diese finden sich vielleicht schon in MAMMONs Rede an die gefallenen Engel in MILTONs Verlorenem Paradiese, wie denn die ganze Ansicht eine Art Umstülpung puritanischer Denkweise ist.
    83) ROSCHER lehnt (Geistl. Gedanken Seite 33) die Zumutung, in der Geschichte und den äußeren Vorgängen des Menschenlebens etwas einer Theodizee [Rechtfertigung Gottes - wp] Ähnliches sehen zu sollen, ebenso wie die SCHILLERsche Formel von der "Weltgeschichte" als dem "Weltgericht", mit einer einfachen Klarheit ab, die manchem modernen Evolutionisten zu wünschen wäre. Sein religiöser Glaube machte ihm überhaupt das Leitmotiv des  "Fortschritts",  dem bekanntlich auch RANKE - ebensosehr als nüchterner Forscher wie als religiöse Natur - innerlich kühl gegenüberstand, entbehrlich: Der "Fortschritts"-Gedanke stellt sich eben erst dann als notwendig ein, wenn das Bedürfnis entsteht, dem religiös entleerten Ablauf des Menschheitsschicksals einen diesseitigen und dennoch objektiven "Sinn" zu verleihen.
    84) System, Band I § 13. - Ähnliche Ausführungen hatte ROSCHER schon im "Thukydides" gemacht (Seite 201), wo er die ganz allgemeine Behauptung aufstellt, daß jede  gelungene  historische Erklärung sich im  Kreise  herumdrehe, und diese Eigentümlichkeit des diskursiven Erkennens aus der  Koordination  der realen Objekte, mit denen es die Erfahrungswissenschaften zu tun haben, gegenüber der Subordination der Begriffe in der (HEGELschen) Philosophie entwickelt. - Der Gegensatz zwischen Geschichte und (toter)  Natur  fehlt jedoch dort noch und ist auch hier von ROSCHER wenig klar entwickelt. Er beruft sich (§ 13 a.a.O., 2. Aufl. Seite 21) darauf, daß z.B. der Wind sich rein als Ursache der Drehung der Mühlenflügel auffassen ließe, ohne daß gleichzeitig eine  umgekehrte  Kausalbeziehung (Mühlenflügel als Ursache des Windes?) bestehe. Die Unbrauchbarkeit eines so unpräzis formulierten Beispiels liegt auf der Hand. Es liegt in unklarer Weise etwas Ähnliches zugrunde, wie die nach dem Vorgang DILTHEYs (Sitzungsberichte der Berliner Akademie 1894, 2, Seite 1313 unten u. öfter) und anderer auch von GOTTL a.a.O. vertretene Anschauung von dem grundsätzlichen, "nicht nur logischen, sondern ontologischen" Gegensatz des  erlebten  "Allzusammenhangs" der (menschlich)-psychischen Objekte des Erkennens gegenüber der "zerfällend" erklärbaren toten Natur, - wobei aber von GOTTL für die Objekte der Biologie die Notwendigkeit der Übernahme anthropomorpher Begriffe als durch die Natur des Objektes gegebene Besonderheit eingeräumt wird, während ROSCHER umgekehrt biologische Begriffe auf das Sozialleben zu übertragen glaubt. Es führte hier zu weit und steht mir nicht zu, jene Anschauung eingehend zu kritisieren, daher sei nur bemerkt, daß "Wechselwirkung" und "Allzusammenhang" in genau dem gleichen Sinn und in ganz genau dem gleichen Grade wie auf dem Gebiet des inneren Erlebens uns auf dem Gebiet der toten Natur (diesen Gegensatz als solchen einmal hingenommen) entgegentreten,  sobald  wir eine  individuelle  Erscheinung in ihrer  vollen  konkreten intensiven Unendlichkeit zu erkennen uns bestreben, und daß eine genauere Besinnung uns den "anthropomorphen" Einschlag in allen Sphären der Naturbetrachtung zeigt.
    85) Das ist das charakteristische Merkmal des erkenntnistheoretischen Standpunkts derjenigen "organischen" Gesellschaftsauffassung, welche den Hegelschen Standpunkt  ablehnt.  - Daß in Wahrheit, da wir auf dem Gebiete der Gesellschaftswissenschaften in der glücklichen Lage seien, in das Innere der "kleinsten Teile", aus denen die Gesellschaft sich zusammensetzt und welche alle Fäden ihrer Beziehungen durchlaufen müssen, hineinzublicken, die Sache  umgekehrt  liege, hat schon MENGER und haben nachher viele andere eingewendet.

    Es ist bezeichnend, daß GIERKE, der in seiner Berliner Rektoratsrede über "Das Wesen der menschlichen Verbände" (1902) noch einmal eine Lanze für die "organische Staatslehre" gebrochen hat, erkenntnistheoretisch auf dem gleichen Standpunkt wie ROSCHER steht. Er hält das  Wesen  seiner Gesamtpersönlichkeit für ein "Geheimnis", welches nach seiner Ansicht offenbar wissenschaftlich nicht etwa nur vorläufig, sondern definitiv und  notwendig  "unentschleiert" bleiben  muß  (Seite 23), d.h. also lediglich einer  metaphysischen Deutung  (durch "Phantasie" und "Glaube", wie GIERKE sagt) zugänglich ist. Daß GIERKE - dessen Ausführungen sich wohl wesentlich gegen JELLINEKs m. E. abschließende Kritik richten - an der "überindividuellen Lebenseinheit" der Gemeinschaften festhält, ist verständlich: die Idee hat ihm (und damit der Wissenschaft) heuristisch die allerbedeutendsten Dienste geleistet, - allein wenn GIERKE den Inhalt einer sittlichen Idee oder (Seite 22 a.a.O.) sogar den Inhalt patriotischer Empfindungen als Entität vor sich sehen muß, um an die Macht und Bedeutung jener Gefühle glauben zu können, so ist das doch befremdlich, und wenn er umgekehrt aus der sittlichen Bedeutung jener Gefühle auf die reale Existenz seiner Gemeinschaftspersönlichkeit  schließt,  also Gefühlsinhalte hypostasiert, so würden dagegen die Einwendungen, die HEGEL gegen SCHLEIERMACHER erhob, mit weit unzweifelhafterem Recht in Kraft treten. Weder 1. der Kosmos der eine Gemeinschaft beherrschenden  Normen,  noch 2. die (zuständlich betrachtete) Gesamtheit der durch jene Normen beherrschten  Beziehungen  der zugehörigen Individuen, noch 3. die  Beeinflussung  des (als Komplex von Vorgängen betrachteten)  Handelns  der Individuen unter dem Einfluß jener Normen und Beziehungen, stellen ein Gesamtwesen im GIERKEschen Sinne dar oder sind irgendwie metaphysischen Charakters, und doch sind alle drei etwas anderes als eine "bloße Summierung von individuellen Kräften", - wie übrigens doch schon die rechtlich normierte  Beziehung  zwischen Käufer und Verkäufer mit ihren Konsequenzen etwas  anderes  ist als die einfache  Summe  der Interessen der beiden Einzelpersonen, und dennoch durchaus nichts Mystisches an sich trägt. - Hinter jenem Kosmos von Normen und Beziehungen steht aber ebenfalls kein geheimnisvolles Lebewesen, sondern eine das Wollen und Fühlen der Menschen beherrschende  sittliche Idee,  und es ist schwer zu glauben, daß ein Idealist wie GIERKE ernstlich das Kämpfen für Ideen als ein Kämpfen für "leere Worte" ansehen könnte.
    86) Man wird an die "Dominanten" der modernen REINKEschen biologischen Theorien erinnert. REINKE hat diese freilich schließlich des metaphysischen Charakters, der ihnen begrifflich anhaften muß, wenn sie als Realgrund der Zweckmäßigkeit der Organismen gelten sollen, wieder entkleidet, und sie aus einer forma formans in eine forma formata zurückgedeutet, - damit aber auch gerade das wieder preisgegeben, was sie für eine  spekulative  Betrachtung des Kosmos leisten konnten, ohne für die empirische Einzelforschung etwas zu gewinnen. Siehe die Auseinandersetzung zwischen ihm und DREWS im letzten Jahrgang der Preuß. Jahrbücher.
    87) Es bedarf kaum des Hinweises, daß von dieser Verwendung des Gesetzes der großen Zahl, so mißbräuchlich sie ist, bis zu QUETELETs "homme moyen" ein weiter Weg ist. Immerhin lehnt ROSCHER (§ 18 Note 2 des Systems, Band I) QUETELETs Methode nicht eigentlich prinzipiell ab. Er führt aus, daß die Statistik "nur solche Tatsachen als ihr wahres Eigentum betrachten" dürfe, die sich auf "bekannte Entwicklungsgesetze" zurückführen lassen. Die Sammlung  anderer  (unverstandener) Zahlenreihen habe die Bedeutung des "unvollendeten Experimentes" (§ 18). Der Glaube an die Herrschaft der "Gesetze" kreuzt sich hier mit dem gesunden Sinn des empirischen Forschers, der die Wirklichkeit  verstehen,  nicht sie in Formeln verflüchtigen will.
    88) Nur die prinzipielle Seite der Frage geht uns an. Ein Versuch, ROSCHERs wirtschaftspolitische Ansichten systematisch zu analysieren, liegt hier fern.
    89) ROSCHER gliedert, wie er selbst hervorhebt, in seinem Hauptwerke die Fragen der Wirtschaftspolitik den betreffenden Abschnitten der Theorie ein.
    90) Konsequent ist sich freilich ROSCHER auch in dieser Anschauung nicht geblieben. Rein materiell-wirtschaftliche Werturteile der verschiedensten Art durchziehen auch die rein theoretischen Teile des ROSCHERschen Systems, angefangen von dem in § 1 aufgestellten, durchaus sozialistisch anmutenden "Ideal": "daß alle Menschen nur löbliche Bedürfnisse fühlten, aber die löblichen auch vollständig, und alle Befriedigungsmittel derselben klar einsähen und frei besäßen", bis zu den Erörterungen über den Produktivitätsbegriff (§§ 63 ff.) und zur Aufstellung des "Bevölkerungsideals" in § 253: "Ihren Höhepunkt erreicht die volkswirtschaftliche Entwicklung da, wo die größte Menschenzahl gleichzeitig die vollste Befriedigung ihrer Bedürfnisse findet."
    91) §25: "Das Gängelband des Kindes, die Krücke des Greises würden für den Mann eben nur die ärgsten Fesseln sein." Es gibt "ebensoviele verschiedene Ideale ... wie Volkseigentümlichkeiten", außerdem wird "mit jeder Veränderung der Völker selbst und ihrer Bedürfnisse auch das für sie passende Wirtschaftsideal ein anderes" (ebenda).
    92) Auch auf dem Boden der Ethik des täglichen Lebens kennt er keine subjektiven Grenzen der ethischen Gebote. Vgl. den Protest gegen die "Zuckerbäckermoral" für den Genius, mit besonderem Bezug auf GOETHE, Geistliche Gedanken, Seite 82. Über Faust eine höchst kleinbürgerlich anmutende Auslassung, daselbst Seite 76.
    93) Siehe den Vergleich der notwendig  individuellen  Wirtschaftsideale der Völker mit dem ebenso notwendig  individuellen  (aber doch objektiv bestimmbaren)  Kleidermaß  für Individuen (§ 25), vor allem aber die Erörterungen in § 27, wo ROSCHER bis zu der völlig utopistischen Ansicht gelangt, daß alle Parteigegensätze nur auf ungenügender  Einsicht  in den wahren Stand der  Entwicklung  zurückzuführen seien.
    94) Syst., Bd. I §§ 15, 264. - Ganz ebenso faßte RANKE (Sämtl. Werke, Bd. 24, Seite 290 f.) die Aufgabe der "Staatsökonomie" auf.
    95) Syst., Bd. I § 24. - ROSCHER ist hierin, wie man sieht, mit den Klassikern völlig einig.
    96) In einer Auseinandersetzung mit KAUTZ' "Geschichte der Nationalökonomie" sagt ROSCHER in den späteren Auflagen seines Werkes (§ 29 Note 2): "Wenn KAUTZ neben der Geschichte noch die  sittlich praktische Menschenvernunft  mit ihren Idealen als Quelle der Nationalökonomie anführt, damit die Wissenschaft kein bloßes Abbild, sondern auch Vorbild des wirtschaftlichen Völkerlebens werde: so kann ich dies mir gegenüber für keinen wirklichen Gegensatz halten. Abgesehen davon,  daß nur die sittlich-praktische Menschenvernunft Geschichte versteht,  bilden die Ideale jeder Periode eines der wichtigsten Elemente ihrer Geschichte.  Namentlich pflegt sich das Zeitbedürfnis in ihnen am schärfsten auszusprechen.  Der geschichtliche Nationalökonom als solcher ist gewiß nicht abgeneigt oder ungeeignet, Reformpläne zu machen. Nur wird er sie schwerlich dadurch empfehlen, daß sie absolut besser seien als das Bestehende, sondern er wird nachweisen,  daß ein Bedürfnis vorhanden ist,  welches durch sie wahrscheinlich am wirksamsten befriedigt werden möchte".

    Die erste der unterstrichenen Stellen ist eine in ihrer Art klassische Antwort auf die heute noch so viel umstrittene und auch hier später noch zu berührende Frage der "Voraussetzungslosigkeit" der Geschichtsforschung. Die zweite enthält, wenn schon verhüllt, die spezifisch "entwicklungsgeschichtliche" Vermischung von Werdendem, Seinsollendem und Sittlichem, die wir ebenfalls noch erörtern werden. Aus einer  Methode  wird der historische Entwicklungsgedanke hier zu einer Normen offenbarenden Weltanschauung, und das enthält die prinzipiell gleichen Bedenken wie der analoge Vorgang, den wir mit den naturwissenschaftlichen Entwicklungsgedanken noch heute sich vollziehen sehen. Dahin gehört z.B. der naive Rat mancher Evolutionisten an die Religion, "neue Verbindungen einzugehen": als ob sie über ihre Hand verfügen könnte wie eine unglücklich verheiratet gewesene Frau. ROSCHER hat, auch wo nicht der ihm aus religiösen Gründen widerwärtige Darwinismus in Frage kam, den ethischen Evolutionismus zugunsten seiner im religiösen Sinne idealistischen Psychologie abgewiesen: Geistliche Gedanken, Seite 75: "Wer bloß nach unten blickt auf das Emporsteigen aus der Materie, der wird auch die Sünde, zumal die kultivierte Sünde, mit großer Gemütsruhe als eine noch nicht erreichte Vollkommenheit ansehen, während sie doch in Wahrheit das absolut Böse, dem innersten Kern unserer Natur Feindliche, ja Tödliche ist".

    Nicht minder, wie wir schon sahen, den Gedanken der Theodizee, was sein freilich in diesem Punkt wohl kaum noch kirchlich korrekter Glaube an die Fortsetzung der Entwicklung des Einzelnen nach dem Tode (Geistliche Gedanken, Seite 33 - cf. die fast kindlich-naive Stelle Seite 7/8) ihm religiös möglich machte.