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Zur Frage der Objektivität des wirtschaftlichen Prinzips [1/4]
Mit methodologischen Untersuchungen frühzeitig zu beginnen - dieses Abhandlung ist in den Jahren 1916 und 1917 fertiggestellt worden -, erscheint heute, wo eine ganze Reihe wertvoller Vorarbeiten getan sind, wohl als ein gefährliches, doch aber nicht mehr aussichtsloses Unternehmen. Gegenüber der Fülle sozialökonomischer Systeme und Theorien ist die Stellungnahme von vornherein leicht eine kritische. Gewisse Einzelprobleme, wie das des Geldes, von welchem der Verfasser in seinen Studien ausgegangen war, tun das ihrige, um zu einer Fragestellung anzuregen, die nicht mehr Erkenntniserweiterung und Lösung verlangt, sondern zu wissen wünscht, "weshalb keine Antwort einlief, und weshalb sie nicht erfolgen konnte". So ergibt sich, parallel mit philosophischen Strömungen, das Bestreben, auf einem Gebiet, auf dem neuere und neueste Forschung sich eng auf das "Psychologische" einstellte, nach logischen Problemen, gelösten und noch schwebenden, zu suchen. Beziehungen zur Philosophie Der Methodenstreit in der Sozialökonomik ist durchweg von geistesgeschichtlichem, aber nur teilweise von streng methodologischem Interesse. Die von den einzelnen Mitkämpfern vertretenen Anschauungen sind häufig in sich selbst widerspruchsvoll, selten ruhen sie auf einer erkenntnistheoretischen Grundlage. Die verschiedensten Umstände sind daran schuld. Obwohl die Volkswirtschaftslehre, inbesondere die theoretische, in ihren Grundbegriffen und Grundvoraussetzungen von der Philosophie abhängig ist, blieb sie seit ihrer klassischen Periode bis auf die jüngste Zeit von dieser verhältnismäßig unbeachtet. Die historische Schule in Deutschland konnte ein enges Zusammenarbeiten mit der Philosophie noch entbehren, und wenn sie erst vor philosophische, erkenntnistheoretische Fragen gestellt wurde, als das Problem der geschichtswissenschaftlichen Logik sie von selbst in diese hineinzog, so konnte das jedenfalls den Fortschritten ihrer Erkenntnis, die sich wesentlich auf eine emsige Sammlung sozialwissenschaftlicher Tatsachen der Vergangenheit und Gegenwart richtete, nur förderlich sein. Zur Verfolgung ihrer von einzelnen ethischen Gesichtspunkten klar gegebenen Ziele brauchte sie kein philosophisches, ja noch nicht einmal ein eigenes systematisches Lehrgebäude. Sie war frei davon, sich an wohldefinierten obersten wissenschaftlichen Begriffen orientieren und durch sie rechtfertigen zu müssen. Die Forderungen des Tages, die breiten Tatsachen der sozialen Notlage, drängten ihr die klare einheitliche Linie auf. MARX machte ihr weniger ein theoretisches, als ein praktisches Kopfzerbrechen. Dazu ließ in der Generation, in welcher sie ihre große Entfaltung nahm, das Wirtschaftsleben selbst an Intensität nichts zu wünschen übrig. Dessen Probleme erschienen umso weniger von begrifflicher Natur, als die Leitung der Dinge der politischen Wirklichkeit in einer in wirtschaftlicher Hinsicht allem Dogmatismus früherer Perioden abgeneigten Hand lag. So riefen Wirtschaftsleben ebensowenig wie Wirtschaftspolitik nach einer Unterstützung von seiten der Theorie. Stand die deutsche historische Schule mit ihrem praktischen Idealismus in engster Beziehung zum geistigen Charakter ihrer Zeit und ihrer Umgebung, so gelangte, im Gegensatz dazu, in Österreich die dortige theoretische Richtung zu einer gewissen Isolierung. Weder zur Philosophie, die allerdings überhaupt wenig in Blüte stand, noch zum Geistesleben im Ganzen befand sie sich in einem festen inneren Verhältnis. Man zehrte in dieser, wie in manch anderer Beziehung in Österreich von der Vergangenheit, wenn man sich, trotz aller unbestreitbar großen Fortschritte, eng an den Geist der klassischen Schule hielt. Deren abstraktheoretisierende Gedankenrichtung hätte indessen einer dauernden Kontroll von seiten der Philosophie bedurft. Ihr letzter großer Vertreter in England würde ihr vielleicht diese Beziehung ein für allemal haben schaffen können. MILL war, wie SMITH, zugleich Nationalökonom und Philosoph. Aber er war nicht erkenntniskritisch geschult und seine logischen Lehren haben nicht dazu beigetragen, der theoretischen Wirtschaftslehre den Weg nach dieser Richtung vorzuzeichnen. Sein Empirismus eignete sich ebensowenig zur Lösung ihres erkenntnistheoretischen Problems, wie der Dualismus seiner Morallehre imstande war, die Frage nach dem Verhältnis von Wirtschaft und Ethik zu ergründen. Die Motive der Verteilungstheorie MILLs bedeuten keine innere Weiterentwicklung gegenüber der SMITHschen Lehre von der Harmonie der Interessen, wenn man vergleichend berücksichtigt, welche ethische Richtung inzwischen in Deutschland Wurzeln geschlagen hatte. Wohl kann man nicht sagen, daß der MILL-SPENCERsche Individualismus notwendig eine hedonistische Moral voraussetzt. Aber die Reinheit des ethischen Prinzips wurde, soweit es unter die Botmäßigkeit wirtschaftstheoretischer Betrachtungen gelangte, verwischt. Das philosophische Problem des Verhältnisses von sittlichem und wirtschaftlichem Prinzip bliebt seitdem ständig in der Schwebe. Der Umstand, daß die österreichische Schule im Ideenkreis der Klassik fortlebte, und in dieser Hinsicht mit der Überzahl der im Ausland sich verbreitenden Lehrmeinungen in Übereinstimmung war, entwickelte den Gegensatz zwischen ihr und der jüngeren historischen Schule in Deutschland zu besonderer Schärfe; deshalb berührte der Streit, insbesondere in seinen Anfängen, weniger die theoretischen Probleme, als es - gerade im Interesse der österreichischen Schule - wünschenswert gewesen wäre. Sie hatte, in ihrer Isoliertheit, keine Philosophie an ihrer Seite, die die Verteidigung ihrer Lehrsätze übernehmen konnte. Über deren Wesen selbst nicht völlig im Klaren, mußte sie die Vorwürfe "nebelhaften" Theoretisierens wie auch antisozialer Moral über sich ergehen lassen. Sie parierte sie oft weniger mit einer hinreichenden Rechtfertigung, als vielmehr mit eigenen Vorwürfen gegen die "Irrtümer des Historismus" und die Kärrnerarbeit des Tatsachensammelns" (1). Und doch waren schwierigste logische Probleme angerührt, wenn es galt, Wesen und Geltung der Grenznutzenlehre und des auf ihr aufgebauten, an Umfang wachsenden Systems sicher und deutlich herauszuarbeiten. So unterscheidet sich der Methodenstreit in der Sozialökonomik seinem Charakter nach von dem, welcher später in der Geschichtswissenschaft um die Möglichkeit gesetzmäßiger Bestimmungen zur Ausfechtung kam, wesentlich dadurch, daß hier die Philosophie selbst mit ihrem größeren wissenschaftlichen Rüstzeug von vornherein auf dem Plan erschien, dort aber die Fachdisziplin allein ein nicht minder auf philosophische Durchdringung angewiesenes Problem zu lösen versuchen mußte. Infolgedessen handelt es sich in der ersten Phase des Methodenstreites um den Kampf des Historismus für seine sozialen Ideale; die darauf folgenden Untersuchungen einiger theoretischer Probleme, wie derjenigen der Anwendbarkeit von Deduktion und Induktion, des Wesens der isolierenden Betrachtung usw. geschahen ebenfalls noch mehr auf praktisch, als auf logische Berechtigung hin. Erst mit dem wissenschaftlichen Fortschreiten beider Richtungen, von denen die historische nach Zusammenfassung strebte und die abstrakte sich kräftiger ins Einzelne ausbreitete, treten rein wissenschaftliche Methodenfragen in den Vordergrund. Diese Entwicklung trat in ihre letzte, entscheidende und für die Dauer allein wertvolle Phase ein, als sich die historische Streitfrage, an welcher die Philosophie den Hauptanteil hatte, in ihrer Problemstellung mit der Frage des Wesens der nationalökonomischen Erkenntnis berührte. Infolge der Vielheit geistiger Strömungen, welche am "Methodenstreit" der Wirtschaftswissenschaften mittelbar oder unmittelbar beteiligt waren, ist es nicht leicht, in wenigen Zügen ein klares Bild der Problementwicklung zu zeichnen. Die Schriften, welche zu einer Durchdringung des ganzen geistesgschichtlichen Phänomens vor Augen geführt werden müßten, sind ebenso zahlreich, wie ihrem allgemeineren Charakter nach verschieden. Die gesamte Bewegung ist überdies nur im Rahmen eines Vergleichs mit verwandten Vorgängen angrenzender Gebiete verständlich. Die Beziehungen zur Literatur des Auslands, nicht nur Österreichs, waren dadurch, daß der Begriff der Volkswirtschaft sich in den Mittelpunkt des Interesses schob, nicht aufgehoben, sondern wirkten eindringlich weiter fort, und zwar umso mehr, als dogmengeschichtliche Untersuchungen, wie sie mit Nachdruck gerade von der historischen Schule betrieben wurden, stets den Blick auf die Fortentwicklung und den Verbleibt der klassischen Lehren richten mußten. Nichtsdestoweniger ist für die vorliegende Untersuchung eine in sich organisch zusammenhängende Auswahl aus der Fülle und Mannigfaltigkeit der zur Begründung oder zur Verfechtung gekomenen Meinungen möglich. Es ist zunächst von Vorteil, zwischen methodischen und methodo logischen Fragen eine scharfe Unterscheidung eintreten zu lassen. Unter Methode wird der Weg verstanden, der eingeschlagen werden soll, um Tatsachen des Geschehens festzustellen, zu vergleichen und zu verarbeiten. Methodische Fragen im weiteren Sinn kennzeichnen sich gemeinhin als Beurteilung von Mitteln und Erfolg im wissenschaftlichen Verfahren. Dort aber wird erste methodologische Forschung getrieben, wo der Vorgang der Erkenntnis selbst letzter Gegenstand der Forschung ist. Methodologie im eigentlichen Sinne des Worts muß sich nicht aus praktischen Fragen der Einzelwissenschaft, sondern aus ungelösten Problemen der Logik herausarbeiten. Sie kann des Vergleichs zwischen verschiedenen Einzeldisziplinen in keinem Stadium entbehren. Vor allem aber bedarf sie einer dauernden Beziehung zu umfassenderen Problemen der Philosophie. Die Kernfrage einer methodologischen Untersuchung ist demgemäß durch die allgemeine Aufgabe einer Klassifikation der Wissenschaften gegeben. Wenigstens wird mit dem Augenblick das engere logische Problem aufgerollt, als eine Einteilung der Gesamterkenntnismöglichkeit, ein Vergleich der Disziplinen ihrer inneren Struktur, ihrer Begriffsbehandlung nach, versucht wird. Hier wiederum ist es der Grad der Unbedingtheit einzelwissenschaftlicher Wahrheiten, welcher mittels eines zu suchenden allgemeingültigen, höher stehenden Maßstabs zur Feststellung gelangt. Die Wissenschaften beanspruchen für sich Erkenntnisse, die sie, in diesem oder jenem Sinn, als "Gesetze" bezeichnen. Das Wesen dieser Gesetze oder gesetzmäßigen Bestimmungen in den verschiedenen Disziplinen zu untersuchen, ist die erste eigentliche Aufgabe methodologischer Forschung. Nicht nur die Begriffe, aus denen die Gesetze selbst zusammengestellt erscheinen, sondern auch die spezifischen logischen Grundlagen des Denkens überhaupt, nach seinen inhaltlichen und formalen, qualitativen und quantitativen Bestandteilen und entsprechenden erkenntnistheoretischen Voraussetzungen können auf diese Weise unter die Lupe einer vermöge der Einheitlichkeit der Zielsetzung scharfumrissenen Kritik gebracht werden. Die Sozialökonomik hat eine Reihe von Einzellehren entwickelt, welche sie als Gesetze bezeichnet. Es hat dabei zweifellos nicht nur eine äußerlicher Ursache, daß sich die Bezeichnung des Gesetzes dem gewöhnlichen Sprachgebrauch der Disziplin gemäß vornehmlich auf solche Lehren beschränkt, die sich in der Form eines einzelnen Satzes zum Ausdruck bringen lassen. In dieser Beziehung stellen sich viele ihrer Gesetze, bewußt oder unbewußt, den Lehrsätzen der reinen Physik an die Seite, gesetzmäßigen Vorstellungen aber, wie sie in der Geschichtswissenschaft vertreten worden sind und noch werden, unterschiedlich gegenüber. Dennoch würde ein Versuch, die sozialökonomischen Gesetze selbst hier kurz auseinanderzulegen, nicht die Aufgabe erfüllen können, ihre Erkenntnis dem etwa von der Logik ausgehenden Forscher klar und deutlich zu vermitteln. Dazu ist nur ein Quellenstudium imstande. Herausgenommen aus dem Zusammenhang des betreffenden Systems, d. h. aus der Summe der von seinem Entdecker erforschten Beziehungen, erscheinen die Gesetze der Sozialökonomik ohne Gehalt, als dialektische Spitzfindigkeiten. Es liegt in dieser Hinsicht in der Wirtschaftstheorie nicht anders, als in der Philosophie. Und wie hier, so muß auch bei jener nicht nur der individuelle, sondern auch der geistesgeschichtliche Problemzusammenhang deutlich sein. Die Geschichte der nationalökonomischen Lehrmeinungen weist eine Antithetik auf, die der in der Philosophie ähnlich sieht, und das Wesen ihrer eigentümlichen Dialektik kann nur durch das Original vergegenwärtigt werden. Die besondere logische Genesis ihrer Begriffe will vor allem erkannt sein, wenn eine Eingliederung der Sozialökonomik in das System der "Geisteswissenschaften" schlechthin verhindert werden soll. Zur Erfüllung der Aufgabe einer klaren Abgrenzung des methodologischen Themas ist immerhin ein Hinweis auf die Gesetze selbst und die Vorstellungen, welche man mit ihnen verband, nötig. (Vgl. für das Folgende u. a. CHARLES GIDE und CHARLES RIST, "Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen", Jena 1913, auch OTHMAR SPANN, "Die Haupttheorien der Volkswirtschaftslehre auf dogmengeschichtlicher Grundlage", Leipzig 1916). Es handelt sich um die Produktionskostentheorien, wonach Arbeit, Kapital, Grund und Boden in irgendeiner Auswahl und Beziehung die absolute Höhe des wirtschaftlichen Wertes bestimmen, besondere Theorien der landwirtschaftlichen oder industriellen Gütererzeugung in ihrer Abhängigkeit von Menge, Lage und Güte des Produktionsmittels, um Theorien über Ertragsarten (Arbeitslohn, Kapitalzins, Bodenrente), Verkehr (Preisbildung, Angebot und Nachfrage) und Verteilung (Mehrwert, Verelendung), sowie subjektive Werttheorien (insbesondere die Lehre vom Grenznutzen). JEAN-BAPTISTE SAY ist es, der sich zuerst ausdrücklich des Begriffs des Gesetzes zur Bezeichnung nationalökonomischer Theorien bedient. Er spricht von Gesetzen, die den Reichtum beherrschen. Was versteht er unter "Gesetz"? Während bei den Physiokraten die "natürliche Ordnung" zu einer übernatürlichen wurde, indem sie nach der Meinung GIDEs nicht deterministisch gegeben, sondern als System von Normen des Handelns aufgegeben erschien, besteht in der Lehre von ADAM SMITH die Vorstellung einer objektiven, sich fortwährend verwirklichenden Ordnung, einer "selbsttätigen, wirtschaftlichen Verfassung, die, wie die Lebenskraft des Körpers, künstliche Hindernisse überwindet" (2). War für QUESNAY die Nationalökonomie ganz im Geiste MONTESQUIEUs und ROUSSEAUs, wie überhaupt im Sinne des französischen Geisteslebens seiner Epoche vorwiegend ein Rechtssystem, so wurde sie für SMITH eine Naturwissenschaft, die sich auf Beobachtung und Analyse der Wirklichkeit gründet. (3) SMITH legt jedoch weniger Wert auf das, was an den ökonomischen Gesetzen beständig, als auf das, was an ihnen "spontan, instinktiv und natürlich" ist (RIST) (4). Sein "homo oeconomicus" war deswegen der Durchschnittsmensch mit gesundem Menschenverstand, für den das Selbstinteresse ein natürliches, angeborenes Streben ist. (5) Für SAY, dessen Ziel es war, aus den Lehren SMITHs ein System objektiver, praktische Konsequenzen meidender Erkenntnisse zu formen, und die Nationalökonomie zu einer aufgrund von Analysen beschreibend vorgehenden Erfahrungswissenschaft zu gestalten, sind demgemäß ihre Gesetze Regeln des objektiven Ablaufs im Geschehen. Die Universalität, mit welcher SMITH die verschiedensten Gegenstände berührte und beherrschte, hatte die klarere Abgrenzung des Gegenstandes der Nationalökonomie von dem der übrigen Wissenschaften, und damit das Werk SAYs, mehr aber noch dasjenige RICARDOs erst möglich gemacht. RICARDO gestaltete aus der Wirtschaftslehre ein System von scharf umrissenen Gesetzen, welches sie lange Zeit hindurch blieb. Er ist der eigentliche Begründer des später als "deduktiv" gekennzeichneten Verfahrens, indem er von bewußt vorgenommenen Abstraktionen, Annahmen, ausgeht, um so aufgrund bestimmter begrifflicher Voraussetzungen bestimmte begriffliche Behauptungen zu folgern. Dieses Verfahren, welches eine immer weitere Ausgestaltung und Vertiefung erfuhr, von den allgemeinen Voraussetzungen über die Komponenten des Wertes bis zur durchgebildeten Dialektik der Geldtheorie ADOLPH WAGNERs, setzt nicht notwendig voraus, daß der, welcher sich seiner bedient, sich über die logischen Voraussetzungen und erkenntnistheoretischen Beschränkungen in der Geltung seiner Sätze im Klaren ist. Der Begriff, welchen RICARDO selbst von seinen Gesetzen hatte, ist jedenfalls nicht deutlich erkennbar. In seiner Werttheorie z. B. schwankt er bei dem Versuch, die Arbeit als ausmachenden Bestandteil des Wertes zu kennzeichnen, zwischen Ausdrücken, wie Grundlage, Ursache, Maßstab des Wertes, denen richtiger Meinung nach eine grundsätzlich verschiedene Bedeutung zukommt, beständig hin und her (6). Während indessen RICARDO selbst, nach einem Urteil TOYNBEEs, welches RIST zitiert, gewiß war, daß die Welt seiner Gesetze nicht die war, in der er lebte, sondern ein System von Prinzipien, machten seine Nachfolger das System dem Geist ihrer Zeit gemäß zu einer Naturlehre, so daß die bloße Scheidung von Idee und Erfahrung zur Kluft zwischen Lehre und Wirklichkeit wurde. Unter den Händen der Nationalökonomen, welche den Spuren der Klassiker, d. h. denen ADAM SMITHs in der Gestalt, welche SAY seinen Lehren gegeben hatte, und RICARDOs folgten, also ein McCULLOCH, SENIOR, RAU u. a., fand eine zunehmende Einengung der Wissenschaft auf die Interpretation der grundlegenden Gesetze selbst statt, so daß man sich auf eine möglichst in geometrischer Form erfolgende Darstellung der Theorien vom internationalen Güteraustausch, von der Höhe des Profits, des Lohnes und der Grundrente beschränkte und aus der wirklichen Welt ein "künstliches Gebilde der Logik" formte (7). GIDE ist der Meinung, daß von vornherein der Schule der Klassik die theoretischen Gesetze als notwendige Regeln des natürlichen Geschehens erschienen sind, also nicht als normative oder teleologische Prinzipien im Sinne der Physiokraten. Die Freiheit des Individuums wird gedacht als im Dienst des großen, an allgemeingültige und ewige Gesetze gebundenen Naturverlaufs. GIDE führt die folgenden Gesetze auf:
2. Das Gesetz der freien Konkurrenz 3. Das Gesetz der Bevölkerung 4. Das Gesetz des Angebots und der Nachfrage, 5. Das Lohngesetz 6. Das Gesetz der Rente 7. Das Gesetz des internationalen Austauschs (8). Die historische Schule war nicht von vornherein allen Gesetzen abhold. In der Absicht ROSCHERs lag es überhaupt nicht, sich in einen Gegensatz zur Lehre RICARDOs zu stellen. HILDEBRAND erstrebte "ökonomische Entwicklungsgesetze der Völker" als letzten und höchsten Erkenntnisstand (10). RIST ist der Ansicht, daß HILDEBRAND durch den von ihm eröffneten Kampf mit der Klassik, deren Verehrung er sogar ROSCHER, und zwar gerade bezüglich der theoretischen Gesetze vorwarf, sich selbst "jede rationale Stütze" entzog (11). Indessen waren die Lehren der klassischen Schule kaum geeignet, für historische Entwicklungsgesetze im Sinne HILDEBRANDs eine wissenschaftliche Grundlage zu gewähren; ein solcher Versuch ist auch von niemand mit Erfolg unternommen worden. Es mußten von vornherein getrennte Wege begangen werden, und dieser Umstand trug - neben den aus sozialen Problemen entspringenden Gegensätzen - zu jener Spaltung bei, welche in einem Methodenstreit zum Ausdruck kam; deshalb ist der Frage nach dem Wesen der Gesetze und der Stellung, die man zu ihr einnahm, für eine Beurteilung dieses zunächst mehr politischen Kampfes eine besondere Bedeutung beizumessen. RIST sieht das eigentliche Verdienst der historischen Schule - deren relativistischer Gedanke von KNIES festgelegt und die durch die Arbeiten SCHMOLLERs und seiner Richtung Wirklichkeit wurde - darin, daß sie zu synthetischen Geschichtslehren, wie denen von MARX, den Anstoß gegeben hat. (12) Indessen war MARX weniger durch die historische Schule, als durch die Geschichtsphilosophie des deutschen klassischen Idealismus beeinflußt. Die historische Richtung, welche den Relativismus schon weit vor dem Zeitpunkt aufwies, an dem moderne philosophische Kritik ihr die Aufgabe, Gesetze zu formulieren, absprach, ging ihrerseits getrennt von allen dialektischen Ausgangspunkten vor. Die nationalökonomische (jüngere historische Schule" im besonderen war nun mangels eines grundlegenden Interesses an der ganzen Frage leicht geneigt, die verschiedenen Arten von Gesetzen - ökonomische Theorien und historische Entwicklungsgesetze - begrifflich zusammenzuwerfen, ohne daß das in der Tat Gemeinsame, welches die ökonomischen Gesetze (im strengen Sinne) sowohl mit den dialektisch-historischen, wie mit den Gesetzen der reinen Naturwissenschaft verbindet, nämlich die logische Anschauung als Grundlage ihres Geltungscharakters, gegenwärtig gewesen wäre. Sehr überzeugend ist von RIST auseinandergesetzt worden, daß die Kritik an den Gesetzen der klassischen Schule verkannte, daß von dieser selbst deren absolute Gültigkeit im allgemeinen gar nicht behauptet wurde (13). Der Grund der Opposition, die von der jüngeren historischen Schule in dieser Hinsicht ausging, war ein wesentlich praktischer. SCHMOLLER - in seiner ersten Periode - wollte vor allem nicht durch die Vorstellung einer äußeren, vom Menschen unabhängigen Gesetzmäßigkeit des Geschehens den Weg zu einer wissenschaftlichen Begründung praktischer Sozialpolitik verbaut sehen. Daß es die "Gesetze" der klassischen Schule nicht waren, die, wenn man sie richtig verstand, hier im Wege standen, wurde übersehen. Es konnte unter diesen Umständen nicht fehlen, daß die Gegner der historischen Schule, mochte ihre Gegnerschaft auch in Wirklichkeit auf allgemeineren ethischen oder sozialpolitischen Meinungsverschiedenheiten beruhen, mit allem Scharfsinn diesen Irrtum über das Wesen der klassischen Theorien aufzudecken versuchten. So sorgte der Methodenstreit dafür, nicht nur die praktisch-methodische, sondern auch die methodologische Frage zu klären und vor allem zu vertiefen; insofern ist er bereits in seiner ersten Phase für die Untersuchung des vorliegenden Problems von Bedeutung. Die Möglichkeit, auch aus der Fülle der neuen Ideen, welche in den nun breiteren Strom der Wissenschaft einströmten, ein einzelnes scharf umrissenes Problem herauszugreifen, ist durch die bezeichnete Problemlage gegeben; im Rahmen des von uns eng gefaßten methodologischen Interesses kommt der Frage nach dem Wesen des Prinzips, welches den klassischen Gesetzen - und ihren modernen Nachfolgern - innewohnt, entscheidende Bedeutung zu. Man könnte Zweifel hegen, ob die Persönlichkeit und Lehren SCHMOLLERs für die hier gestellte Aufgabe sehr von Belang sind. Es ist schon betont worden, daß er die alten Gesetze, wie alle Gesetze ablehnte, ohne sie von Grund auf einer theoretischen Kritik zu unterziehen. Als eine solche kritische Untersuchung ist sein Aufsatz über "Volkswirtschaft, Volkswirtschaftslehre und Methode", der in den verschiedenen Auflagen des "Handwörterbuch der Staatswissenschaften" - in der ersten und zweiten in ähnlicher, in der dritten (1911) in wesentlich veränderter Form erschien, kaum anzusprechen (14). Bezüglich des unterschiedlichen Wesens der Gesetze in der Sozialökonomik schließt sich SCHMOLLER absichtlich ohne genauere eigene Prüfung an die Klassifizierung, welche NEUMANN getroffen hatte, an. SCHMOLLERs Interesse ist fast vollständig auf dasjenige beschränkt, was wir als Methode bezeichneten. Er untersucht nach pragmatischen Gesichtspunkten die Frage der richtigen Terminologie. Darüber hinaus werden von ihm in der neuesten Fassung des Artikels (15) zwei Probleme unterschieden, das der historishen Gesetze und dasjenige der Möglichkeit oder eigentlich der Zulässigkeit von Werturteilen. Überall tritt konsequent eine historisch-relativistische Anschauung und damit eine grundsätzliche Ablehnung absoluter, d. h. nicht zeitlich bedingter Wahrheiten zutage. Die volkswirtschaftlichen Gesetze beruhen nach seiner Ansicht entweder auf relativ umgrenzten psychologischen Motiven (wirtschaftlichem Eigennutz, Gerechtigkeitssinn) "der heutigen geldwirtschaftlichen Völker bzw. ihrer wirtschaftlich führenden Elemente", oder, wie das MALTHUSsche Gesetz oder das der Wirtschaftsstufen "teilweise auf Naturursachen, teilweise auf Motivgruppen viel komplizierterer Art und ihrer zeitlichen Veränderung, wie sie durch einen Kulturfortschritt, Rassenmischung, Rassenaufstieg und Rassendegeneration erfolgt". Unter den "komplizierteren Motivgruppen" dürften psychologische Phänomene gemeint sein, ist doch an die Möglichkeit gedacht, einmal "die gesamten historischen Erscheinungen, die Entschlüsse der großen Männer und dgl. nach psychologischen Ursachen und damit aus Gesetzen" erkennen zu können. SCHMOLLER glaubt wohl an eine Art Gesetzmäßigkeit allen objektiven Geschehens, will aber "für die Gegenwart die Erreichung historischer Gesetze ablehnen", weil die wissenschaftlichen Vorbedingungen insbesondere auf dem Gebiet der Psychologie - trotz WUNDT und DILTHEY - noch nicht hinreichend erfüllt sind. Man sieht, wie hier das Ideal des naturwissenschaftlichen Empirismus, der Gedanke an die "ewigen Gesetze der Natur", die irgendwie einmal, so wie sie wirklich sind, der Menschengeist apperzipieren wird, durchdringt. Was von SCHMOLLER sehr gründlich untersucht wird, ist die Frage nach der Hilfe, welche durch gesetzmäßige Formulierungen dem Forscher auf seinem Arbeitsfeld gewährt werden kann. Auch das Problem der Klassifikation der Wissenschaften und der erkenntnistheoretische Gedanke sind in der dritten Auflage eingehend berücksichtigt, aber SCHMOLLER verhält sich zur Frage nach den Gesetzen der Nationalökonomie nur referierend, pragmatisch urteilend, ohne tiefer zu graben oder klar zu entscheiden. RICARDOs Lehren unterzieht er keiner besonderen Untersuchung. Auf dem Weg des zweiten, von ihm herausgearbeiteten Problems kommt er jedoch zu einer entschiedeneren Stellungnahme. Die Frage nach der Möglichkeit eines Werturteils formt sich unter seiner Hand um zu der, ob man wissenschaftlicherweise Ideale lehren und vertreten kann. Auf der einen Seite hat der Kampf zwischen der klassischen Nationalökonomie und dem Sozialismus eine Sehnsucht nach einer Wissenschaft erzeugt, die über allen Tagesidealen steht, so im Extrem bei WEBER und SOMBART, auf der anderen scheinen neben den allerdings abzulehnenden subjektiven Klassen-, Partei- und Interessenurteilen "objektive" Werturteile unumgänglich (16).
SCHMOLLER unterscheidet also für das einzelne Werturteil seine mehr oder weniger große Richtigkeit oder Vollkommenheit gemessen am sittlichen Wert, welcher selbst wiederum in der Welt der Erscheinungen in verschiedenem Grad auftritt. Ein außerhalb der Phänomene liegender Maßstab, mit dessen Hilfe das Urteil gewonnen wird, der, wie jeder Maßstab, von dem Gegenstand, an welchen er angelegt wird, unabhängig ist, wird von SCHMOLLER nicht als notwendiger Bestandteil des Denkvermögens empfunden. Er lehnt das hier vorliegende alte Problem auch als solches ab. Diesem Standpunkt gegenüber sind zweierlei Tatsachen von bedeutsamem Interesse. Einmal ergibt sich aus den SCHMOLLERschen Schriften und Äußerungen die praktische Überzeugung von einem dennoch vorhandenen sittlichen Ideal, das unbedingt und unantastbar erscheint, und andererseits gibt er für das Gebiet, welches von einem wirtschaftlichen Wertgedanken beherrscht wird, die Möglichkeit von Prinzipien des Handelns zu, die ethischen Kriterien nicht unterliegen. Wenn SCHMOLLER die Weltanschauung einer Persönlichkeit als das Resultat einer Summe von durch lange Forschertätigkeit erschlossenen empirischen Erkenntnissen, Hypothesen und Vermutungen ansieht und annimmt, daß erst aus einem so errungenen geistigen Standpunkt heraus allgemeine Gedanken und praktische Ideale des Handelns folgen sollen (19), so steht seine eigene Wirksamkeit, welche auf einer früh mit großer Wärme und Klarheit erfaßten ideellen Anschauung der Dinge beruhte, dem entgegen. Die Streitschrift gegen TREITSCHKE, welche zugleich die Auseinandersetzung mit der klassischen Schule enthielt, bringt den Gedanken eines Volksganzen als einer in sittlicher Gemeinschaft gebundenen Einheit lebendig zum Ausdruck. Hier ist ein Wertgesichtspunkt erkennbar, der sich als solcher nicht aus der Erfahrung formte. SCHMOLLER sieht zwei Pole des sittlich Guten, zwischen denen die Menschheit ringt. Die Geschichte aber bedeutet ihm ein allmähliches Fortschreiten zu einem besseren, höheren sittlichen Zustand, einem Ideal, das sich nicht konkret zeichnen oder vorstellen läßt, sondern seinem Inhalt nach im Unendlichen verborgen liegt. Der sittlichen Entwicklung sind keine Grenzen gesetzt. In der Realität findet SCHMOLLER die sittliche Idee nicht.
Eine eigentümliche Problemstellung hatte diese Anerkennung, in welcher die eigentlich tiefere Auslösung des Methodenstreits liegt, lange verhindert. Es war das Bestreben nach einer "kausalen" Erklärung aller Erscheinungen, welches der Nationalökonomie die Aufgabe zuwies, sich über eine eigene Ursächlichkeit ihrer Phänomene auszuweisen. Die Ethik konnte hier nicht helfen. So wurde die Wirtschaftslehre zugleich zur "psychologischen Wissenschaft" gestempelt, und als die Kraft, welche ihre tatsächlichen Erscheinungen bewirken sollte, fand man den psychologischen Trieb des wirtschaftlichen Egoismus. Damit glaubte man zugleich eine Waffe gegen die "exakten Gesetze" der klassischen Schule in der Hand zu haben. Die Streitschrift gegen TREITSCHKE hallt davon wider. Es kann nicht wundernehmen, daß SCHMOLLER in den abstrakten Gesetzen nichts als den Ausdruck einer psychischen Kraft, die das Geschehen von sich aus kausal bestimmt, vermutete, und diese Kraft mit dem Egoismus identifizierte. Wirtschaftliches Handeln stand für SCHMOLLER, seinen damaligen Anschauungen gemäß, unter der unbedingten Oberhoheit des ethischen Urteils. Wirtschaftlichkeit galt als ein Prinzip des Handelns, und wurde demgemäß als kausal bedingt vorgestellt durch einen, die psychischen Kräfte regierenden ethischen Willen. Eine Erklärung wirtschaftlicher Gesetzmäßigkeiten ohne eine entsprechende ethische Unterstellung erschien demgemäß der historischen Schule als ein Widerspruch im Denken. Wenn man das wirtschaftliche Leben nur durch psychische Kausalitäten erklären zu können meinte, und diese wiederum in ihrer Richtung bedingt sah durch den sittlichen Entschluß, den moralischen Zustand, so mußte man die klassische Lehre von der Harmonie der Interessen, als eine sophistische Irrlehre empfinden. Man war noch milde, wenn man der klassischen Schule den Vorwurf machte, ihren ethischen Standpunkt nicht bis zum Ende durchgedacht zu haben (24). Man warf ihr vor, eine humane und edle Gesinnung zu predigen, und gleichzeitig Maßregeln zu empfehlen, welche ihrer Verwirklichung notwendig entgegenwirken müßten. Die volkswirtschaftlichen und sozialpolitischen Ideale der klassischen Schule empfand man, ebenso wie die theoretischen Grundlagen, als in sich widerspruchsvoll. Deshalb wurde der Kampf seitens des Historismus geführt, ohne daß die Berechtigung oder die Falschheit des klassischen Individualismus, die Lehre von der Harmonie der Interessen, rein wirtschaftswissenschaftlich mittels großer empirischer Forschungen zu prüfen versucht worden wäre. Schon von einem allgemeinen Standpunkt des gesunden Menschenverstandes oder einer dogmengeschichtlichen Untersuchung aus, wie sie HASBACH lieferte, glaubte man, die Grundlagen der theoretischen Volkswirtschaftslehre der alten Schule als erschüttert erweisen zu können (25). HASBACH war wesentlich darauf gerichtet, die großen Ökonomen als Persönlichkeiten zu erfassen, um durch ein Hineinfühlen in ihre Denkweise innere Widersprüche aufzufinden. Dabei verfällt auch er gelegentlich einer Besprechung von MILLs Schrift "On the Definition of Political Economy and the Method of Investigaton proper to it", die eine Begründung und Verteidigung der Lehre RICARDOs war, in den Irrtum, den hypothetischen "economical man" als ein "ethisches" Wesen zu betrachten, anstatt zu würdigen, daß es sich dabei um eine Idee vom Menschen handelt, nämlich um den Menschen, insofern und insoweit er ein wirtschaftliches und wirtschaftendes Wesen ist. Allerdings bezeichnete MILL selbst die Nationalökonomie als eine Wissenschaft "relating to the moral or psychological laws of the production and distribution of wealth" [bezogen auf die moralischen oder psychologischen Gesetze der Produktion und Verteilung von Reichtum - wp] , aber HASBACH erkennt bereits, daß es ihm dabei nur darum zu tun ist, die Volkswirtschaftslehre von der bloßen Technik zu trennen. Er glaubt aber einen inneren Widerspruch bei MILL feststellen zu können, wenn MILL auf der einen Seite sagt, "political economy is concerned with man solely as a being who desires to possess wealth, and who is capable of judging of the comparative efficiency of means for obtaining that end" [Die politische Ökonomie betrachtet den Menschen hauptsächlich als Wesen, das Reichtum besitzen möchte und fähig ist, in Bezug auf ihre Effektivität Mittel miteinander zu vergleichen um diesem Zweck gerecht zu werden. - wp] und zugleich feststellt, "it makes entire abstraction of every human passion or motive, except those which may be regarded as perpetually antagonizing principles to the desire of wealth, namely aversion to labour, and desire of the present enjoyment of costly indulgences." [Die politische Ökonomie abstrahiert von jeder menschlichen Leidenschaft und aller Motive, mit Ausnahme derjenigen, die als fortdauernd kontraproduktive Prinzipien in Bezug auf den Wunsch nach Reichtum betrachtet werden können, nämlich die Abneigung gegen die Arbeit und den Wunsch nach momentanem Vergnügen und kostspieligen Genüssen. - wp] Nach Ansicht HASBACHs zieht MILL sich durch diese Einschränkung den Boden unter den Füßen fort; es sei außerdem nicht einzusehen, weshalb ausschließlich diese störenden Einflüsse (nicht auch die ethischen) in Betracht gezogen sind. Für MILL handelt es sich im Sinne der Abstraktion, deren er, wie die ganze klassische Schule, sich bediente, nicht um den Menschen als solchen, sondern umgekehrt um Zuständlichkeiten, sofern und soweit sie durch den Menschen bedingt sind. Natürlich ist die Ausdrucksweise MILLs nicht wenig daran schuld, daß man auf Seiten der Gegner der klassischen Schule das wirtschaftliche Prinzip als ethische Norm ansah, und jene Verwechslung von psychologischer Kausalität und wirtschaftlicher Gesetzmäßigkeit zustande kam, die später in der Frage nach der Möglichkeit von gesetzmäßigen Bestimmungen in den "Geisteswissenschaften" die Nationalökonomie vor ein fast unlösbares Knäuel von Problemen stellen mßte. Die klassische Nationalökonomie sah vor sich als Gegenstand ihrer theoretischen Lehren und Gesetze eine dingliche Welt von auf menschliche Zwecke bezogenen, unter Menschen im Verhältnis ihres Kräfteanteils verteilten Güterquantitäten, und die menschlichen Kräfte, zunächst irrtümlich nur die mechanischen, später mehr und mehr auch die geistigen - beide insofern sie wirtschaftlich gestaltend auftreten - sind diejenige "Kausalität", welcher sie zu ihrer Erklärung bedurfte. Während des Methodenstreits mußten es die Verteidiger der Theorie geschehen lassen, daß man ihnen den Egoismus als Erklärungsprinzip vorwarf, und sie retteten sich schließlich vor dieser vernichtenden Lösung dadurch, daß sie ihrerseits den "Egoismus" übersetzten in den Begriff der menschlichen, jedem Individuum notwendigen "Bedürfnisse". Man schuf sich mit Hilfe von Gedanken, die mit dem Weber-Fechnerschen Gesetz in Parallelität standen, eine umständliche Lehre von den Graden der menschlichen Bedürfnisse, bezeichnete sie als "Psychologie" und glaubte damit, zur Zahl der "kausal" begründeten Disziplinen zu gehören. Hierauf kommen wir noch zurück. ![]() Lag der Grund für die Entwicklung, welche so die theoretische Volkswirtschaftslehre nahm, in der Notwendigkeit, ihre gesetzmäßigen Formulierungen und begrifflichen Voraussetzungen vor der allgemeinen Frage nach der Ursache zu rechtfertigen, so war die schließliche Richtung zum Psychologismus im besonderen durch das Bestreben veranlaßt, die doppelte Aufgabe, welche ihr gestellt war, unter einen einheitlichen Gesichtspunkt zu bringen. Zu den wertvollsten Erkenntnissen, welche MENGER in den "Untersuchungen" geliefert hat, gehört die prinzipielle Trennung, die er zwischen der "realistisch-empirischen" Richtung der theoretischen Forschung auf der einen, und ihrer "exakten" Richtung auf der anderen Seite vornahm. Sowohl in dieser Beziehung, wie auch in der Grundidee von der logischen Bedeutung der abstrakten "Gesetze" der exakten Richtung ist die österreichische Schule nicht über die Untersuchungen MENGERs hinausgelangt, ja, die Erkenntnisse, die MENGER gewonnen hatte, gingen zum Teil wieder verloren. Mehr als seine Nachfolger, und insbesondere als von WIESER, war MENGER erkenntnistheoretisch gerichtet; die Scheidung, die er innerhalb der theoretischen Wirtschaftslehre traf, war durch methodologische Gesichtspunkte bedingt; die Vereinigung der beiden Teilarten durch die psychologistische Grundlegung, wie WIESER sie vornahm, verließ den Boden der MENGERschen "Untersuchungen". MENGER erkannte, daß die Vorwürfe des wirtschaftlichen Individualismus und Egoismus, die von der historischen Schule ausgingen, ihren tieferen Grund darin hatten, daß die theoretischen Erkenntnisse ihrerseits in nicht ausreichendem Maß ihrem Wesn nach voneinander getrennt wurden. Er empfand, daß in dieser Beziehung allerdings von seiten der "exakten" Schule selbst nichts geleistet war; MILLs Trennung von deduktivem und "umgekehrt deduktivem" Verfahren enthielt nur eine unklare Vorstellung der logischen Bedeutung des Unterschiedes (26). MENGER trennt als zwei Hauptrichtungen der Forschung auf dem Gebiet der volkswirtschaftlichen Erscheinungen überhaupt die auf die Erkenntnis des Individuellen gerichtete historische von der auf generelle Feststellungen gehenden theoretischen. Wie nun die individuelle Forschung verschiedene Teilgebiet aufweist, das historische im engeren Sinne, das statistische usw., so zerfällt für ihn die theoretische Forschung in zwei verschiedene Zweige, die beide der Feststellung der "Typen, bzw. typischen Relationen" dienen, von denen dem einen aber die Aufgabe zufällt, die Gesamtheit der realen Erscheinungen in bestimmte Erscheinungsformen zu ordnen, die Regelmäßigkeiten in ihrer Gleichzeitigkeit und Aufeinanderfolge empirisch zu ermitteln, und der andern das Ziel gesetzt ist, Gesetze festzustellen, die ihrer Gattung nach auf "Denknotwendigkeit", nicht auf "Erfahrung" allein begründet sind und demgemäß über diese hinausreichen. Während die realistische Richtung der theoretischen Forschung in der Nationalökonomie, wie auf allen anderen Gebieten, die Möglichkeit, zu "strengen (exakten) theoretischen Erkenntnissen" zu gelangen, prinzipiell ausschließt, hat die exakte Richtung Sätze zu formulieren, welche besagen, daß auf
"Der Ausgangspunkt und der Zielpunkt jeder konkreten menschlichen Wirtschaft ist durch die jeweilige ökonomische Sachlage streng bestimmt. Die wirtschaftliche Tätigkeit des Menschen mag auf den ersten Blick noch so kompliziert, regellos und willkürlich erscheinen, was von unserer Willkür abhängt, ist nur, jenen Weg von einem streng determinierten Ausgangspunkt zu einem ebenso streng determinierten Zielpunkt so zweckmäßig, d. h. in unserem Fall so wirtschaftlich wie möglich zu durchschreiten. Willkür, Irrtum und sonstige Einflüsse können bewirken, und bewirken tatsächlich, daß die Wege, die eingeschlagen werden, verschiedene zu sein vermögen. Sicher ist dagegen, daß unter den obigen Voraussetzungen stets nur ein Weg der zweckmäßigste sein kann." (28)
Gerade diese Richtung aber, welche MENGER der exakten theoretischen Nationalökonomie anwies, indem er sie einerseits gleichstellte mit den exakten Naturwissenschaften, auf der anderen Seite in der alten Weise Verbindungslinien zur Ethik zog, mußte nicht nur ihn selbst irreführen, sondern vor allen Dingen den schärfsten Widerspruch seiner Gegner wecken. MENGER unternahm nicht den Versuch, die Volkswirtschaftslehre methodologisch auf eigene Füße zu stellen, den Grad ihrer Exaktheit aus dem Wissen der Gesetze selbst, welche er zu diesem Zweck hätte im Einzelnen untersuchen und auf ihren "denknotwendigen" Gehalt prüfen müssen, zu erweisen, sonder er schlug sich auf die Seite der Physik, mit deren Prinzipien man nach seiner Meinung umgekehrt in der Lage sein sollte, die "Menschheitserscheinungen" bis zu einem gewissen Grad zu erklären. Ja, MENGER kam zu der Ansicht, die Möglichkeit exakter Formulierungen sei auf dem Gebiet der Sozialwissenschaften eher gegeben, als in der Naturwissenschaft:
MENGERs Leistungen waren also in der Hauptsache analytische, und zwar in doppelter Hinsicht; einmal ist seine Scheidung der exakten von der empirischen Richtung innerhalb der theoretischen Volkswirtschaftslehre - die erstere auf die Gesetze des Marktes, die zweite auf typische Erscheinungsformen in Gegenwart und Vergangenheit gehend - von Bedeutung, und weiter konnte die bei ihm wenigstens durchschimmernde erkenntniskritische Unterscheidung der logischen Geltung der theoretischen Gesetze vom Problem ihres Verhältnisses zu empirischen Erkenntnissen nicht dauern gänzlich unbeachtet bleiben. Der richtige Grundgedanke bei MENGER, daß die Exaktheit in der Form der Gesetze gerade die Nichtübereinstimmung mit dem Inhalt der Erfahrung voraussetzen muß, und ihnen doch eine über die Einzelerfahrung hinausreichende Geltung zukommt, ist indessen kaum wieder bewußt realisiert worden (32). Der einzige bedeutendere Versuch, eine begriffliche Trennung der ethisch-psychologischen "Triebe", welche man unausgesetzt auch als logisch hinreichende Erklärungsgrundlage für die in den wirtschaftlichen Gesetzen vorgestellte "Kausalität" betrachtete, vom Prinzip der Wirtschaftlichkeit vorzunehmen, wurde von HEINRICH DIETZEL unternommen. Er macht gegenüber der historischen Schule geltend, daß die klassische Theorie überhaupt an und für sich nicht auf eine Untersuchung des Konkreten unmittelbar gerichtet ist, sondern nur mittelbar durch "abstrakte Vorarbeit" die "realistische Nacharbeit" und damit schließlich als Endziel das Verständnis des Konkreten ermöglichen will. Die Grundlage der Lehren der Klassiker war nach seiner Ansicht nicht die Behauptung eines mit einer Art zwingender Naturgesetzlichkeit waltenden "Egoismus", sondern ihre Lehre galt für den Fall seines Vorhandenseins als psychischen Motivs, d. h. ihre Theorien beruhten auf einer Trennung der Ursachen und der isolierenden Betrachtung einer bestimmten Ursache, des Eigennutzes. Mit Recht sich zu RAU und WAGNER, mit Unrecht aber sich zu MENGER in einem prinzipiellen Gegensatz glaubend, betont DIETZEL den fundamentalen Unterschied von egoistischem Motiv und wirtschaftlichem Interesse. In der theoretischen Volkswirtschaftslehre handelt es sich seiner Ansicht nach nicht, wie ihr vorgeworfen zu werden pflegt, um das freie Spiel der Selbstsucht, sondern um das "sachlich charakterisierte - von ihm jedoch als "psychische Potenz" bezeichnete - Prinzip der Erlangung eines wirtschaftlichen Vorteils bei gleichzeitiger Vermeidung wirtschaftlichen Nachteils mit geringst möglichem Aufwand wirtschaftlicher Mittel, bei aller, auf Bedürfnisbefriedigung gerichteten Tätigkeit. Demgemäß begibt sich DIETZEL, die die sonstigen Lehren der Grenznutzentheoretiker nicht übernahm, unter diejenigen Ausleger der theoretischen Gesetze, welche in ihnen den Ausdruck einer spezifischen Kausalität des aus wirtschaftlichen Bedürfnissen sich ergebenden, um wirtschaftlicher Zwecke willen erfolgenden Handelns vermuten (33). Wirtschaftstheorie ist Teildisziplin, deren Aufgabe es ist, darzulegen, welche Phänomene sich ergeben, wenn nur wirtschaftliche Bedürfnisse den Menschen treiben, rein wirtschaftliche Zwecke von ihm "bezielt" werden. DIETZEL hat den Gedanken, daß durch die isolierte Betrachtung der sämtlichen verschiedenen menschlichen "Motive" und ihrer Folgen schließlich ein Abbild der Wirklichkeit erzielt werden kann, ohne zu erkennen, daß es im Bereich der Wirtschaftslehre und insbesondere der Wirtschaftstheorie nicht die Motive, sondern vielmehr die Wirkungen sind, von denen die Forschung notwendig ihren Ausgang nimmt. Das Wesen der vorgestellten Kausalität und ihr Verhältnis insbesondere zum Zweckgedanken, der bereits bei MENGER klarer formuliert war, wurde von DIETZEL keiner kritischen Untersuchung unterworfen. Aber seine Lehre der ethischen Indifferenz des ökonomischen Prinzips, sowenig sie eine reinliche Lösung des Problems des Wesens exakt-theoretischer Nationalökonomie bedeutet, ist doch als einziger Versuch in dieser Richtung erwähnenswert; er trug vor allen Dingen dazu bei, den Methodenstreit in sachlichere Bahnen zu lenken, und die Beurteilung der abstrakten Lehren von dem - Wirtschaftlichkeit und Ethik vermischenden - Argument des Egoismus mehr und mehr zu befreien. Die Schwierigkeit, vor der DIETZEL stehen geblieben ist, entstand für ihn durch das Bestreben "kausaler" Erklärung der Erscheinungen. Der Begriff der Verursachung, wie er nicht nur bei DIETZEL, sondern bei der Mehrzahl der Untersuchungen über die Methode eine nicht immer glückliche Rolle spielt, war die unbestimmte Vorstellung einer voluntaristischen oder psychologischen Kausalität, welche die Ereignisse der gesellschaftlichen Wirklichkeit nach verschiedenen Richtungen hin bestimmen soll. Man nimmt verschiedene, einer getrennten Beobachtung zugängliche Arten dieser "Kausalität" an, von denen eine als Wille zum wirtschaftlichen Handeln auftritt und - da Kausalität eine Äquivalenz von Ursache und Wirkung involviert - die wirtschaftlichen Ereignisse überhaupt nach einer Regel notwendig bestimmt. Nun würden bei psychischer Kausalität in diesem Sinne, d. h. bei aller Einwirkung des bloßen "Willens" auf die Ereignisse, Ursache und Wirkung inkommensurable Größen sein, es gäbe keine Erkenntnis des Grades des Willens, aus deren empirischer Feststellung sich nach einer allgemeinen Regel ein Schluß auf die Wirkung oder mangels einer solchen Regel, ein irgendwie ausdrückbarer Vergleich zwischen ihm und der Wirkung erreichen ließe. Das Phänomen des Willens als solches ist keiner quantiativen Meßbarkeit unterlegen. Die psychische Ursache wird nur empfunden, d. h. selbst empfunden oder nachempfunden. Nun könnte man einwenden, daß der Wille, wirtschaftlich zu verfahren, doch für alles wirtschaftliche Handeln und damit Geschehen eine notwendige Voraussetzung ist und daß die Konstanz dieses Willens im psychischen Leben d. h. das Maß seines zeitlichen Nichtbeeinflußtseins, seines Nichtunterbrochenwerdens durch andere Triebkräfte, proportional sein muß der Wirkung, die erzielt wird. Über diesen Gegenstand würde dann eine experimentell Psychologie zuständig sein; diese aber, wie natürlich, nicht imstande, ein Organ oder ein Phänomen zu isolieren, an welchem der bewußte oder auch unbewußte Wille, wirtschaftlich zu verfahren, nach räumlichen und zeitlichen Richtungen hin zutage träte, wäre darauf angewiesen, ihrerseits die Ursache, ihrem Grad nach, der Wirkung, welche auch für sie allein als möglicher Beobachtungsgegenstand verbleibt, als bloßes begriffliches Äquivalent gegenüberzustellen. Die Psychologie vergleicht verschiedene Geschehnisse miteinander und bezieht sie auf eine als ihnen gemeinsam vorausgesetzte Fähigkeit, vergleicht Vorgänge und vermag ihnen vielleicht mit Hilfe der Analogien, welche die innere Erfahrung gewährt, eine bestimmte Art "psychischer Kausalität" als Ursache zuschreiben. Nun sagt aber die innere Erfahrung nur etwas aus über den bewußten Willen, d. h. sie macht mir nur vorstellig, was ich empfand, als ich wirtschaftlich zu handeln wünschte. Augenscheinlich kann ich aber auch unbewußt Verrichtungen ausführen, die nicht minder wirtschaftliche Geschehnisse bedeuten. Daraus folgt, daß wirtschaftliche, menschlich bewirkte Vorgänge nicht auf ein bewußtes Wollen als zureichenden Grund oder notwendige Voraussetzung zurückgeführt werden können. Der Schluß von der "inneren Erfahrung" aus ist nicht stichhaltig. Der Wille, wirtschaftlich zu handeln, wie ich ihn mir - sie es als solchen (als besonderen Trieb), sei es als identisch mit dem Egoismus - durch eine innere Vergegenwärtigung vorstelle, reicht nicht aus, um nach ihm nur mein individuelles wirtschaftliches Handeln zu "erklären". Es bleibt also dabei, daß die objektive Feststellung und Vergleichung der verschiedenen Wirkungen als solcher den Weg für die wissenschaftliche Erklärung darstellt. Die Annahme eines wirtschaftlichen Triebes als eines solche ist demgemäß nur eine konstruktive Setzung, welche aus dem Bedürfnis der Kausaldefinition erfolgt. Als solche erkannt, ist sie unschädlich und berechtigt; aber es folgt aus dieser Erkenntnis, daß die Frage nach der Kausalität hier von nur relativer Wichtigkeit ist, und alles darauf ankommt, zu forschen, ob in den Erscheinungen des gesellschaftlichen Lebens (statt psychischer) sich objektive Prinzipien der Aufeinanderfolge oder der Relation offenbaren, oder begrifflich gegeben ("aufgegeben") sind, welche ihrer Art nach, wenn sie auch menschliche Handlungen voraussetzen, ja notwendig auf ein (nicht "individuelles" aber) subjektives Interesse bezogen sind, doch nicht unter ethische Normbegriffe subsumiert werden können. (34) Was demgemäß bei einer Beurteilung der "exakten" Gesetze der theoretischen Nationalökonomie streng voneinander unterschieden werden muß, ist Kausalität und Gesetzmäßigkeit. (35) Gesetzmäßigkeit als formallogisches Prinzip kann allein als Erklärung der Geltung jener Gesetze des objektiv bestimmten Handelns in Frage kommen. Das Bestreben, bei der Beurteilung der Preisgesetze von dem Gesichtspunkt auszugehen, welches kausale Prinzip in ihnen als Voraussetzung enthalten sei, war es, welches NEUMANN zu einer schroffen Ablehnung der MENGERschen Behauptung ihrer "Exaktheit" führte (36). Natürlich haben daran nicht wenig die Irrtümer bei MENGER selbst schuld. NEUMANN gelangt dahin, die sogenannten "exakten" Gesetze, die er ihrer Art nach mit bestimmten physikalischen Gesetzen vergleicht, mit JOHN STUART MILL als "Tendenzen" zu bezeichnen, denen, weil sie auf eine psychologische Kausalität zurückgeführt werden müßten, keine allgemeinnotwendige Geltung zukommen kann. Durch seine Problemstellung wurde NEUMANN dazu gedrängt, Wirtschaftlichkeit und Eigennutz in eine unmittelbar bedingende Beziehung zueinander zu setzen. Eine logisch-formale Untersuchung der wirtschaftlichen Gesetze unternahm auch er nicht, weil ihm der erkenntniskritische Gesichtspunkt nicht lag, vermöge dessen er die formale und die empirische Notwendigkeit der ökonomischen Gesetze hätte voneinander scheiden können. Die letztere allein schwebte ihm als Kriterium der Gesetze vor, und er findet für deren weitere Geltung die übliche Begründung in der Natur des Menschen und der Verhältnisse:
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1) > vgl. JOSEPH SCHUMPETER, "Epochen der Dogmen- und Methodengeschichte" in "Grundriß der Sozialökonomie", Bd. I, Tübingen 1914, Seite 106. 2) GIDE/RIST, a. a. O., Seite 123 3) vgl. GIDE/RIST, a. a. O., Seite 99 4) WILHELM HASBACH bemerkt in seiner Schrift "Die allgemeinen philosophischen Grundlagen der von Francois Quesnay und Adam Smith begründeten politischen Ökonomie" (Schmollers Jahrbuch, Bd. 10, Heft 2, Leipzig 1890, Seite 158f), daß der Begriff der natürlichen Ordnung bei QUESNAY und SMITH nicht denselben Inhalt hatten, und SMITH niemals von eigentlichen Naturgesetzen der Volkswirtschaft spricht. Auch HASBACH weist auf den "naturwissenschaftlichen" Charakter der physiokratischen Lehre hin. Für wie war der ordre naturel kein Zustand der Erfahrung, sondern der Idee, ein Ideal, welches Rechtsordnung und rechtlich geregelte Staatsverwaltung erst zuwege bringen sollten. Damit steht der normative Charakter ihrer theoretischen Lehren in Verbindung. SMITH war viel mehr Empiriker. Er glaubte an die bereits vorhandene "Harmonie": eine Einschränkung des staatlichen Eingriffs soll sie praktisch in wachsendem Maße in Erscheinung treten lassen. 5) Aus diesem empirischen Begriff leitet SMITH die Geltung seiner allgemeinen Sätze ab. Er kam naturgemäß in eine gewisse Schwierigkeit, neben dem Egoismus den Umfang der Wirksamkeit der Moralität, des "moral sentiment" abzugrenzen. Einerseits von der Vorstellung beherrscht, daß das ökonomische Interesse ein spezifischer, unter einem ethischen Gesichtspunkt stehender Naturtrieb des Menschen ist, leitete ihn auf der anderen Seite der Begriff zweier getrennter Welten, des Reichs der Wirtschaft und desjenigen der Moral, in jenem utility, in diesem sympathy herrschend. Praktisch grenzte er in der Tat beide Prinzipien scharf voneinander ab, und sein ökonomischer Individualismus ist nichts anderes als eine Erforschung von "Gesetzen des Eigennutzes". 6) Vgl. hierzu GIDE/RIST, a. a. O. Seite 157 7) vgl. GIDE/RIST, a. a. O., Seite 432 8) vgl. GIDE/RIST, a. a. O., Seite 402f 9) vgl. GIDE/RIST, a. a. O., Seite 419 10) vgl. BRUNO HILDEBRAND, Die Nationalökonomie der Gegenwart und Zukunft, Frankfurt/Main 1848, Bd. I. 11) vgl. GIDE/RIST, a. a. O., Seite 437 12) vgl. GIDE/RIST, a. a. O., Seite 440 13) GIDE/RIST, a. a. O., Seite 447f. 14) Vgl. die scharfen Angriffe von FEITEL LIFSCHITZ, "Die historische Schule der Wirtschaftswissenschaft", Bern 1914, besonders Seite 252f. 15) Handwörterbuch der Staatswissenschaften, a. a. O., Bd. 8, Seite 485f. 16) Handwörterbuch der Staatswissenschaften, zweite gänzlich umgearbeitete Auflage, Bd. 7, Jena 1901, Seite 554. 17) Handwörterbuch der Staatswissenschaften, a. a. O., Bd. 8, Seite 494 18) Da das Kriterium dafür, wer Führer ist, doch erst aus der Wertung der Maxime entnommen werden soll und kann, so liegt hier ein circulus vitiosus vor. Er ermöglicht SCHMOLLER, eigene soziale Forderungen und Betätigungen zu rechtfertigen. Sich selbst hat er wohl als einen solchen Führer im Auge. 19) Vgl. "Die Gerechtigkeit in der Volkswirtschaft" (1881), enthalten in "Über einige Grundfragen der Sozialpolitik und der Volkswirtschaftslehre", Leipzig 1904, Seite 372. 20) Vgl. "Über einige Grundfragen des Rechts und der Volkswirtschaft. Ein offenes Sendschreiben an Herrn Professor Dr. Heinrich Treitschke", 1874/75, Leipzig, Seite 39, 41, 125. 21) SCHMOLLER, Grundfragen, a. a. O., Seite 44f. 22) SCHMOLLER, Grundfragen, a. a. O., Seite 54. 23) SCHMOLLER, Grundfragen, a. a. O., Seite 244. Die klassischen Lehren beziehen sich in der Tat auf ein als Einheit zu denkendes Subjekt. Aber dieses Subjekt ist nicht notwendig ein Individuum im ethischen Sinn, es kann auch die Gemeinschaft sein, und zwar insofern sie, als logisches Subjekt, nach außen hin auftritt, der Gegensatz von Individualismus und Universalismus erscheint kaum als geeignete Formel, um die Scheidelinie zwischen Wirtschaft und Ethik zu ziehen. Wir kommen hierauf an späterer Stelle zurück. 24) Vgl. HASBACH, Die klassische Nationalökonomie und ihre Gegner", Schmollers Jahrbuch 1896, Seite 184. 25) HASBACH, Zur Geschichte des Methodenstreits in der politischen Ökonomie, Schmollers Jahrbuch 1895, Seite 465f und 751f. 26) Vgl. CARL MENGER, Untersuchungen über die Methode der Sozialwissenschaften und der Politischen Ökonomie insbesondere", Leipzig 1883, Seite 52 27) MENGER, Untersuchungen, a. a. O., Kap. 4 28) MENGER, a. a. O., Kap. 4 und Anhang VI 29) vgl. hierüber MENGER, a. a. O., Anhang V. 30) MENGER, Untersuchungen, a. a. O., Seite 157 31) MENGER, a. a. O., Seite 41 32) Vgl. in der neuesten Ausgabe von ROSCHERs "System der Volkswirtschaft", Bd. I, Seite 84: "Carl Mengers Untersuchungen sind eigentlich nur eine Bekämpfung der historischen Methode (!), der nicht bloß völlige Unbrauchbarkeit für die politische Ökonomie, sondern selbst ein völliges Mißverständnis des Wesens der Geschichte nachgesagt wird. Für seinen Hauptzweck, diese "verderbliche" Methode zu beseitigen, scheint das Werkchen ziemlich unfruchtbar; desto lehrreicher charakteristisch ist es aber unwillkürlich für eine ältere Methode, welche von aller Wirklichkeit abstrahiert, und das organische Ganze der Volkswirtschaft und des Volkslebens verkennt ..." 33) Vgl. den Artikel "Selbstinteresse und Methodenstreit" im Handwörterbuch der Staatswissenschaften, ferner "Theoretische Sozialökonomik", Leipzig 1895. 34) Inwiefern dergleichen möglich ist, zeigt das Beispiel eines Spiels, etwa des Schachspiels: der Mensch konstruiert die Gegebenheiten des Spiels aus Begriffen, die er selbst schafft. Aus dieser Setzung ergibt sich, den bloßen Willen zum Spiel vorausgesetzt, für das Individuum ein objektives (logisches) Prinzip des Handelns. Das Kriterium für das Handeln des Menschen in Bezug auf den Sinn des Spiels (nicht beim Spielen überhaupt, denn er mag einem schwachen Gegner eine Freude, oder einem armen einen etwaigen Spielgewinn gewähren wollen) ist alsdann nicht Ethik, sondern Logik. Es vermag in Bezug auf den Zweck (das Prinzip) des Spiels allein richtig oder falsch, niemals aber gut oder böse gehandelt zu werden. Daß außerdem in jedem Moment des Spiels zwischen beiden Mitspielern ein ethisches Verhältnis besteht, welches auch über die Spielhandlungen gebietet, und im Konfliktfall, als höhere Instanz dasteht, ist selbstverständlich. 35) Nicht zu verwechseln mit dieser Unterscheidung ist die Trennung von kausalen und empirischen Gesetzen, wie sie von SIGWART, "Logik", Bd. II, § 96, 1878 vorgenommen wird. 36) NEUMANN, "Naturgesetz und Wirtschaftsgesetz", Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft, 1892, ferner "Wirtschaftliche Gesetze nach früherer und jetziger Auffassung", Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik, 1898, vgl. über ihn SCHMOLLER, Artikel "Volkswirtschaft", im Handbuch der Staatswissenschaften, sowie FRANZ EULENBURG, im Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik, 1910, Seite 731 37) NEUMANN, Naturgesetze und Wirtschaftsgesetz, a. a. O., Seite 466f. Wir referieren hier ausführlich, weil das schwankende der Ausdrucksweise - "besonders wichtige" Gesetze - und eine am Schluß eines so weitgreifenden Aufsatzes eine auffällige Unsicherheit der Begriffe - "Eigennutz auf wirtschaftlichem Gebiet" - nur so deutlich hervortritt. 38) NEUMANN, Wirtschaftliche Gesetze, a. a. O., Seite 38 |